und Belgien über 10 Mill. Kil, der wichtigsten Kolonialwaaren nach renn ,, eingebracht werden. Hier also häben wir ein auffallen des zwi ; ⸗ d Anerkennung gleicher Grundsätze Beispiel, wo zwei Nationen durch Ant sich einander schadeten, um britten Nationen die — — Die Nutz anwenkann f auf unsere Verhältnisse der Sst se eh fen er england iegt sehr nahe und sollte nicht n. ö ; : 892331 7 fe enn ist es, den Erfolg des , ,, . zwischen Frankreich und den nordamerilanischen Freistaaten nach jener Abhandlung hervorzuheben. Die Nordamerikaner, die sich ganz vorzüglich durch jenes französische Gesetz von 1816 verletzt fühlen mußten, steigerten das Tonnengeld gegen französische Schiffe bis auf 8 Doll, dasselbe that Frankreich gegen nord-amerifanische Schiffe; beide Flaggen zogen sich deshalb aus dent direkten Verkehr zurück — und überließen ihn als indirekten Handel fremden Flaggen. Als dieser unerträgliche Zustand zu dem Vertrage von 1822 führte, Frank⸗ reich jedoch seine alten Thorheiten nicht ganz aufgeben wollte, und deshalb nur eine Gegenseitigkeit von gleichen Ermäßigungen des Ton— nengeldes und der Differenzial= Zölle eintrat, so gestaltete sich der Schifffahrts⸗Verkehr so daß cirea g davon der nord⸗amerikanischen, der französischen Flagge anheimfiel. Die nord-amerikanische Ein⸗ fuhr in Frankreich stieg der Ladung der Schiffe nach seit 1827 von via, 000 Tonnen bis 1844 auf 2,032, 0900 Tonnen. Frankreich also verlor an der Preissteigerung der Waaren und an der Schifffahrt. Die franzoͤsischen Navigations Gesetze haben deshalb aus volks- wirthschaftlichen Gründen die allergrößten Klagen des Handelsstan⸗ des in ihrem Vaterlande hervorgerufen. Nur die politischen Gründe waren es, die man zur Entschuldigung derselben allenfalls anführen konnte. Man wollte eine große, an weite Fahrten gewöhnte Han⸗ dels Marine, man wollte unmittelbaren Verkehr mit den Kolonieen und diesen Verkehr als Schule und Grundlage der Kriegs-Marine. Aber auch diesen Zweck erreichte man nicht vollkommen. Im Gan— zen hat die Schifffahrt Frankreichs, auch wenn man die Küsten; Schifffahrt, bie sehr bedeutend ist, hinzunimmt, unter dem Einfluß dieser Gesetze abgenommen. Es besaß 1827: 14,322 Handelsschiffe mit 692,125 Tonnen, 18143 13, 679 , 689,286 5 da h; 643 Schiffe und 2839 Tonnengehalt weniger. Im Jahre 1843 waren aber unter den damaligen 13,8145 Schiffen 11,562 Küsten⸗ Fahrzeuge mit 130,00 Tonnen Gehalt. Schon hieraus geht hervor, wie wenig es gelang, den transatlantischen Verkehr an die französische Flagge zu binden. Nimmt man aber die ungeheure, stets anwachsende Betheiligung der fremden Flagge an dem Verkehr Frankreichs überhaupt hinzu, so zeigt sich die Wirkungslosigkeit dieser Gesetze für die nationale Flagge und ihre schädliche Wirkung gegen den gesammten indirekten und direkten Verkehr im hellsten Lichte.
1620
m Jahre 1842 liefen in französische Häfen ein französische Schiffe 3 einer Ladungsfähigkeit von i Gf inf neff. 6a Schiffe einliefen mit einer Ladungsfähigkeit von 1,426,527 Tonnen. Im Jahre 1843 französische Schisse nit 690,416 und fremde mit 1-430 549 Tonnen. Ausliefen franzisische Schiffe mit 656,207 Tonnen, fremde mit 1,B383,ů907 Tonnen; im Jahre 1841 französische mit 698, 476 und sremde mit 1,442,136 Tonnen. Während die nationalen Schiffe also nur 33 bis 31 Prozent des Ge⸗ sammtverkehrs vermittelten, hat die fremde Vermitte⸗ lung immer mehr und mehr zugenommen „); 1827 nahm die fremde Flagge nur Theil am Gesammtverkehr mit gI5,51! Tonnen, im Jahre 1841 schon mit 2,032,090 Ton⸗ nen. Die Zahl der Schiffs Mannschaft soll gegenwärtig nicht größer sein, als 1776, wo die Einwohnerzahl Frankreichs beinahe um ein Drittel geringer war, als jetzt.
Aann man sich nach diesen Resultaten wundern, wenn gerade diejenigen Franzosen, die mit der Marine am vertrautesten sind, einen wahrhaften Sturm gegen diese Gesetzgebung erheben? Noch im vorigen Jahr (1816) hieß es in der Revue des deux Mondes, die Marine habe unter dem französischen Protections-System unge⸗ heuer gelitten. Sie muß Monopol-Preise zahlen für das Holz, für das Eisen, für das Kupfer, für den Theer, für den Hanf, für die Taue, die Masten, die Segel, die Lebensmittel, die Kleidung. Alles soll nationales Prodult sein. Man hat aber berechnet, daß die Con⸗ struction eines französischen Schiffes 0 pCt. mehr koste, als der Bau eine; Schiffes in Sardinien und in den meisten anderen Ländern. Frank⸗ reich habe alle älteren Navigations-Geseßze nachgeahmt, nun schon seit 30) Jahren die strengsten Differenzialzölle angewandt, den See, sischfang ais Matrosenschule mit großen Prämien begünstigt (1814 wurden allein dafür 4 Mill. Fr. bezahlt), und dennoch sei die ameri⸗ lanische Marine 35 mal, die englische 6mal stärker, während die fran— zösische abnehme. Im Jahre 1843 betrug die Tonnenzahl mit Aus— schluß der Küstenschifffahrt
der französischen Handels⸗Marine
der nord- amerikanischen n 158,603
der englischen Y 3, 588, 387 England konnte (und mußte vielleicht) die Differenzialzölle früher anwenden, um erst die eigenthümliche Ausbildung seiner Marine für den transatlantischen Verkehr und seine Kolonial-Verbindung zu schaffen und zu erhalten; seitdem aber Spanien, Holland, Frankreich, Belgien, Rußland und Dänemark mit ähnlichen Maßregeln, Nord—
590, 077
) In Preußen, wo dergleichen Gesetze nicht angewandt werden, stand das Verhältniß in denselben Jahren umgekehrt so, daß die eigene Flagge 57 bis 68 Prozent, die fremden nur 42 bis 43 vrrmittelten.
Amerika mit Netorsionszöllen gefolgt sind, haben diese Zölle nicht mehr blos die alte Wirkung * i r n ,, 3 * 5 del, sondern es kommt häusig vor, daß sie auch der Schifffahrt selbst mehr schaden, als nutzen. Die Waaren sollen vom Erzeugunge—= lande eingeführt werden, von dritten Häfen sollen sie nicht bezogen werden. Kommt nun der Schiffer Frankreichs nach einem Hafen Hollands, so soll er dort keine deutschen Waaren aufnehmen oder in preußischen Ostseehäfen keine nordischen Nohstoffe; er hat also keine Rückfracht. Eben deshalb kann er oft die ganze Reise nicht unter⸗ nehmen, weil die Fracht für den französischen Kaufmann zu theuer wird, der ihn schickt. Die fremden Nationen kommen also und brin⸗ gen ihre Waaren von allen Weltgegenden, um dagegen sranzösische Waaren in ihren Schiffen nach allen Weltgegenden zu verladen. ) = Oder die Differenzialzölle haben auch für Frankreich die Wirkung ge⸗ habt, daß man, anstatt zur See, die Waaren zu Lande einführt. Auf fremden Schiffen muß die Wolle so viel mehr Zoll bezahlen, daß die Engländer deshalb ihre für die französische Industrie gerade unent— behrliche Wolle auf den belgischen Markt schicken, wo die Zölle viel unbedentender sind und die Belgier sie dann nach Frankreich einfüh⸗ ren als naturalisirte belgische Waare.
Dies sind die Gründe, welche der Association pour la liberts des Echianges in Frankreich die Gelegenheit gegeben haben, in ih— rem Programm sich vorzusetzen, daß les distinctions de vones et de ciassês donnant lieu à des diffärences de droits, selon les sfrontieres de terre ou de mer düù les produits seæ présentent, seraient abolies; daß die Zoll-Gleichheit zwischen den Produkten der Kolonieen und der fremden Länder allmälig ausgesprochen, daß Schiffsbau und Ausrüstung wohlfeiler werde. Namentlich aber hat diese Association sich vorgesetzt, die Verbindungen mit den fremden eurbpäischen Entrepots für die Einfuhr der Produkte Asiens, Afrika's und Amerika's als der Schifffahrt und dem Handel nützlich nachzu⸗ weisen. Ein spezielles Gesetz solle die Schifffahrts-Differenzialzölle gänzlich unterdrücken.
(Fortsetzung folgt.)
*) Es ist eine alte Bemerkung, daß Frankreich durch sein Schutzzoll— System nicht nur seinem Ausfuhrhändel nach dem Norden Europa's, son—= dern namentlich seiner Schifffahrt dahin großen Schaden zugefügt hat. Wer unsere preußischen Schifffahrts-Listen mit Ausmerksamleit durchgeht, wird mit Erstaunen bemersen, daß fast der ganze direlte Verkehr unserer Ostseehäfen mit Frankreich in den Händen unserer oder der dritten Flagge ist.
— —
Allgemeiner Anzeiger.
Bekanntmachungen.
7591 Oeffentliche Vorladung.
Auf dem Gute Carow im Regenwalder Kreise steht Rubr. III. Nr. 4. des Hppothekenbuchs aus der Obli— gation des Lieutenants Johann Ernst von Weyhenr und dessen Ehegattin Mana Loysa, geborenen von Dü— ringshofen dd. Stargard, den 12. August 1729, nach dem Defrete vom 23. Mai 1740 für den Amtmann Christian Müller zu Naugard eine Darlehnsforderung von 200 Thlr. nebst Zinsen und auf dem Gute Nottenow im Greiffenberger Kreise,
abgeschätzt, soll
lich vorgeladen.
einzusehen.
Laemmermann verzeichnet, mit Einschluß des gesammien Gasthofs-Inventarii auf 61,422 Thlr. 21 Sgr. 3 Pf.
am 7. März 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden.
Der Gastwirth Johann Friedrich Schmidt und dessen Ehefrau Marie Elisabeth, geborene Seidler, und der Oekonom Julius August Schmidt, beziehungsweise de⸗ ren Erben, werden zu diesem Termine hierdurch öffent-
Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur
fert worden.
sten in Empfang zu nehmen.
weiter gesetzlich verfahren werden.
Rubr. III. Nr. 4. des Höpothelenbuchs aus der QObli⸗ gation des Heinrich Erdmann von Manteuffel dd. Rot⸗ fenow, den 26. Mai 1742, für die Wittwe des Haupt⸗ manns von Wachholz, geborenen von Podewils auf
1723
Bekannt machung. Am 5. Juli d. J., dem Tage des Woll- und Saat—
Cöthen, am 20. Juli 1847.
markts hier, ist in der Nähe der hiesigen Herzogl. Ei⸗ senbahn⸗Restauration eine Brieftasche, worin eine Par⸗ tial⸗Obligation über 300 Gulden polnisch befindlich war, gefunden und an Herzogl. Landes- Negierung abgelie⸗
Der unbekannte Eigenthümer dieser Brieftasche nebst Inhalt wird ausgefordert, sich auf Herzogl. Regierungs⸗ Kanzlei hier anzümelden, seine Ansprüche daran gehö— rig zu bescheinigen und dieselbe, insofern dieses inner— halb sechs Wochen geschieht, gegen Erstattung der Ko—
Nach Ablauf von sechs Wochen wird mit dem Funde
Herzogl. Anhalt. Landes⸗Negierung daselbst. Vierthaler.
Modificationen, auch auf die Actien Lt. B. An wendung.
Sollte sich die Regierung eines Theils der von ihr übernommenen 5000 Stück Actien Lt. B. entäußert haben, so ist ihr Bevollmächtigter für jedes volle A au— fend der zu dem Zeitpunkte der General-Versamm-— lung dem Staate zugehörigen Prioritäts-Actien zu sechs Stimmen berechtigt.
Von den übrigen Inhabern der Actien Lt. B. hat der Vorzeiger von
bis 20 Actien 1 Stimme, 2 0 2 . 81 120 4 — 121 160 5 —⸗ 161 und mehr 6 = Der Inhaber, sowohl von Actien Li. B, als von
Wisbu eine Darlehnsforderung von 400 Thlr. Gul⸗ den pommersch oder 266 Thlr. 20 Sgr. Preuß. Courant mit Zinsen eingetragen.
Die gedachten Inhaber beider , . deren Er⸗ ben, Cessionarien oder sonstige Rechtsnachfolger, insbe⸗= sondere
die Erben der Wittwe des Forstmeisters Kayser zu
Stargard, Marie Louise, geborenen Müller, welcher
die auf Earow eingetragene Forderung von 200 Thlr.
unterm 4. August 1778 cedirt worden,
der Eigenthümer Christian Lüdtke zu Mühlendorff bei
Labes, welchem von dieser Forderung per decretum
vom 4. Okfober 1830 im Wege der Execution die
Summe von 34 Thlr. 7 Sgr. überwiesen worden, werden auf den Antrag der jetzigen Besitzer der Güter Carow und Rottenow hierdurch vorgeladen, in dem auf den 4. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem Ober -Landesgerichis⸗Assessor Jacobi in unserem
tember.
Donnerstag den 5 tember.
Geschäftslofal hierselbst anberaumten Termin, ihre des= Preise; ⸗ f i ) Kinder unter 12 Jahren und Domestiken bei ihrer Herrschaft kö
2ter Platz auf dem Dampsschiff — 20 Zter Platz desgleichen — 15
Zur Bequemlichkeit der resp. Passagiere, welche den Badeort Misdroy besuchen, wird das Personen= Schiff „Borussia“ vom 9. August ab auf seinen Swinemünder Fahrten auch an den unweit des Lebbiner
2 2 * Berges besindlichen Landungsplatz anlegen, um daselbst Passagiere nach und von Misdroy und der Umge⸗
— e ni z ihn ehr e zn i ten und aufzunehmen, zu deren n nn auf der nur kurzen Strecke zwi= heun beiden Orten die nöthigen Fahrzeuge daselbst in Bereiischaft gehalten werden. eben, enn Fahtäeng daselts sschaft geh
salisigen Ansprüche entweder persönlich oder durch gesetz⸗ lich zulässige ,,, . wozu die Hrn, gin. missarien Hartmann, Hauschteck, Alker hierselbst in Vor- schlag gebracht werden, anzubringen und zu begründen, widrigenfalls dieselben mit ihren etwanigen Real-⸗An⸗ sprüchen an die Güter Carow und Roitenow werden präkludirt, ihnen ein ewiges Stillschweigen wird aufer—⸗ legt werden und die i unt der beiden Forderungen von 200 Thlr. und 266 Thlr. 20 Sgr. in dem Hopßo— ihekenbuche von Carow resp. von Rottenow bewirkt wer⸗ den wird. Stettin, den 16. Juli 1847.
Königliches Ober-Landesgericht. Erster Senat (. S.) v. Moeller.
—
Jo2]
12211] Nothwendiger Verkauf. Das dem Braueigner Danielsen gehörige, Sub Nr; Vol, hre nn r lege, ment ele, ee Wöiö ⸗ 2 16 Sgr. 2 Pf. gerichtlich gewürdigte Grundstück oll am 4 n , , . 41 Uhr, r elle durch den Herrn er⸗Landesgerichis⸗
Assessor Schaller subhastirt werden. en
Taxe und Hypothekenschein sind in unserem Büreau III. einzusehen.
Thom, den 23, Februar 1847.
Königliches Land und Siadigericht.
eingeladen, welche
I7õol Nothwendiger Verkauf. den soll.
Stadtgericht zu Berlin, den 19. Juli 1847.
Dag in der Jerusalemerstraße Nr. 9 und 37 an der Ecke der Leip ef e. belegene Gasthofs⸗ Grundstück . ur Een London, im stadtgerichtlichen Hypo⸗ zekenbuche von der Friedrichsstadt Band 1. Nr. 51. auf den Namen des Gasthofgbesitzers Georg Ludwig
genstände:
Mitglieber,
1814p
Mittwoch den 11., 25. August, 8. und 22. September.
Sonnabend den 7., 14.,, 21., 28. August, 4, 11., 18. und 25. September.
R 8 —— * Loebau⸗Zittauer Eisenbahn. Die Herren Acetionairs der Loebau⸗ Zittauer Eisen⸗
bahn werden hiermit zur diesjährigen regelmäßigen
Hier ten) verschiedener Umstände wegen bis in die zweite Jahreshälfte auszusetzen gewesenen
General⸗Versammlung
Mittwochs den 22. Septem⸗ ber d. J. allhier im kleinen Saale der Sozietät abgehalten wer=
Auf der Tagesordnung befinden sich folgende Ge—
4) der Bericht über den Stand d i S e, G nne gn, j . er Arbeiten am Schlusse
2) die Ergänzung des Ausschusses durch Wahl zweier
Personen⸗-Schiff „Borussia“
Für das
Morgens 7 Uhr, gens 6 Uhr.
19. August, 2., 165. und 30. Sep- tember, Morgens 8 Uhr.
21. September, Morgens 8 Uhr. 1ster Platz auf der „Borussia à Person .
Abfahrt «n Swinemünde:
Montag den 25, 16., 30. August, 13. und 27. Septbr., den 5., 23. August, 6. und 20. September, Mor-
Dienstag den 19, 24. August, 7. und 21. September Nachm., nach Ankunft des Russ. Post⸗Dampsschiffs, Wladimir“. Mittwoch den 4., 18. August, 1., 15. und 29. Sep⸗
Freitag den 6.,, 13.üR, 20, 27. August, .,
1 Thlr. — Sgr.
Tomité der Stettiner Dampfbugsirboot-Rhederei.
3) der Vortrag über den Stand der beschlossenen An⸗ leihe von 500, 009 Thalern und über die Geldver— hältnisse der Gesellschaft im Allgemeinen,
4) der Antrag der Konimune Zittau in ihrer Eigen⸗ schast als Actionair, daß die zur Zeit nur den Zinfen und Dividenden zugestandene Priorität nach⸗ sräglich auch auf das Kapital ertendirt werde,
8) der Entwurf eines Nachtrags zu den Gesellschafts—⸗ Statuten vom 10. Januar 1815 und
6) verschiedene Gesuche wegen Zulassung zu versäum⸗ ten Einzahlungen auf Actien Lit. A.
Der Saal wird früh um 8 Uhr geöffnet und um 9 Uhr bei Beginn der Verhandlungen geschlossen.
In Betreff der Legitimation zu dem Eintritte bezieht man sich auf 5. 44. der Statuten. Stimmberechtigung, so werden die Inhaber von Actien Litt. A. auf §. 45. derselben verwiesen, für die Inha⸗ ber der Actien Litt. B. hingegen soll, auf Anordnung des hohen Ministerii des Innern, der 15te §. des N trag Statuts als interimistische Norm für diese Gene ral⸗Versammlung maßgebend sein, welcher ahn in nach⸗ stehender Fassung vorläufig Genehmigung er
„§. 45. der Statuten findet, jedoch mit folgenden
Actsen Fi. X, kann jedoch in keinem Falle, wie hoch auch die Zahl dieser Actien zusammen sich immer be— laufen möge, mehr als 19 Stimmen haben.“
ü , wird für den Monat August ꝛc. Passagiers is Stetti , en gust 2c. in den Passagierfahrten zwischen Stettin und Zittau, den 7. August 1847 R Swinemünde folgende Aenderung eintreten: . Zittau⸗ . ö
fahrt «n Stettin:
jedesmal 1 Uhr Mittags, Montag den 9., 23. August, 6. und 2. September. Dienstag den 3., 17., 31. August, 14. und 23. Sep—
Direktorium der Loebau-Jittauer Eisenbahn-Gesellschaft. v. Nostitz, V.
.. n, 262 1 . ö Literarische Anzeigen. Literarische Anzeige der Besserschen Buchhand-⸗—
761 lung (W. Hertz), Behrenstr. 41R. In der Heroldschen Buchhandlung in Hamburg er⸗ scheint so eben:
. Das Differential-Zollsystem
d nach den bei mehreren Nordsee⸗Staaten Deutsch⸗ sands zur Erörterung gekommenen Vorschlägen für die Errichtung eines Deutschen Schifffahrts- und Handels Vereins.
Vom allgemeinen Deutschen Standpunkt aus behandelt.
Mit 28 statistischen Beiträgen 4.,, Preis 1 Thlr., ge—= druck bei Meißner, E. E. Naths-⸗-Buchdrucker.
10, 17.
7631 t ;
In der Verlagsbuchhandlung von Wilhelm Bes⸗ ser in Berlin ist so eben erschienen und an alle Buch- handlungen versandt:
Entwurf einer Wechselordnung
für die Preußischen Staaten
nach den Beschlüssen 5 der Kommission des Königl.
Staatsraths.
Mit den Motiven. Preis 10 Sgr. (Zu haben in der Besserschen Sort. Buchhdlg., 44 Behrenstr.)
Anlangend die
4 ch 9
alten hat:
. , . betragt: khlr. für 4 Jahr. 4 Uthlr. I Zahr.
8 üthlr. 1 Zahr.
in allen Theilen der Monarchie . ohne Preis- Erhöhung.
86h. Einzelnen Nurmern wird er Sogen mit 23 Sgr. berechnet.
er., Theil.
8 Berli ‚⸗ ĩ 6 ĩ
Juland. Berlin. Instruction für die Gerichte. — Pꝛaovinz Preu⸗— sten. Ankunft Richard Cobden's in Danzig. — Der Mäßigkeits Agent ,. von Seld. — Provinz Schlesien. Gewerbe ⸗Ausstellung in Hörlitz.
Deutiche Bundesstagten. Königreich Hannover. Anwesenheit des Herzogs von Cambridge in Celle. — Großherzogthum Baden. Abschieds · Audien; des österreichischen Gesandten. — ie Ergänzungs- Wahlen. — Die Adresse der manheimer Bürger an den Großherzog. — Kun fü rstenthum Hessen. Reskript des Kurprinzen-Mitregenten. — Bestimmung wegen der Gemnasial-Lehrer. — Großherz ogthum Hes⸗ sen und bei Rhein. Hofnachricht. — Schreiben aus Frankfurt. (Hohe Herrschaften; Bundestags -Gesandten; die Aerndte; Stand der Börse; Eisenbahnen
Oesterreichische Monarchie. Wien. Vertrag mit den Fürstenthü—= ei, Hohenzollern wegen Freizügigkeit. — Krakau. Waaren-Stempel⸗ Amt.
ee, n. 3 Hof⸗Nachrichten. — Ausbietung des Deputirten- Mandats. — Vermischtes. — Schreiben aus Paris. (Schluß d Kammern.) ,
Großbritanien und Irland. London ofnachricht B
ĩ 41 nd J . 5 — Banlsta⸗ tus. = Leichenbegängniß O'Connell's. — h e . . 9.
Schweiz,. Kanton Bern. Das Central- Comité des schweizerischen Volks- Vereins. — Kanton Luzern. Erklärung des Obersten von Salis ⸗Soglio.
Italien. Villa Carlota. stanten in Genug.
Prinz Karl von Preußen. — Die Prote-
Die Kölnische Zeitung als Gegnerin des Aufsatzes „Rückblick auf den Vereinigten Landtag“.
Gerichts-Verhandlungen wegen der polnischen Verschwörung.
Augsburg. robefahrt
Eisenbahnen und Dampfschifffahrt. f der Sächsisch ⸗Schlesischen
nach Kaufbeuren. — Görlitz. Vollendung Bahn. 34. ] Handels- und Börsen⸗-Nachrichten.
Königl. Opernhaus. („Catharina Cornaro“ ) — Neue Orgel.; Pianoforte⸗ und Gefangs-Compositionen. — Köln. Bericht über die Ergebnisse des Dombaues.
Beilage.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Seconde-Licutenant im Tten Infanterie⸗-Regimente Oscar Mertimer Beyer unter dem Namen von Karger in den Adel- stand zu erheben.
Berlin, den 13. August.
Ihre Kaiserliche Hoheiten die Frau Großfürstin Helene von Rußland und Höchstderen Tochter, die Großfürstin Ka— fharine; so wie Ihre Königl. Hoheit die verwittwete Frau Her⸗ zogin von Nassamu sind nach Stettin abgereist.
2 Se. Königl. Hoheit der Prinz August von Württemberg ist nach St. Petersburg abgerest. Bekanntmachung. . ; Post⸗Dampfschiff, Verbindung zwischen Stettin, Swinemünde und Kopenhagen.
ten. Die Abfertigung desselben erfolgt: aus Stettin aus Kopenhagen vom 6. April bis 28. Mai Freitag 12 Uhr Mittags Dienstag Nachmittags, Minwot vom 31. Mairbis 28. 6 ittwo 4 ! . Montag 9 . Sonnabend 12 Uhr Mittags 6g Nachmittage vom 31. August bis zum Schlufse der Fahrten Freitag 12 Uhr Mittags Dienstag Nachmittags.
Das Passagegeld befrägt zwischen Steltin und Kopenhagen: für den 1sten Platz 15 Rthlr., für den 2ten Platz 5 Rthlr., für den Zten Platz 3 Rthlr., zwischen Swinemünde und Kopenhagen resp. 85 Rthlr., 55 Rthlr. und 23 Rthlr. preuß. Cour.
Kinder und Familien genießen eine Moderation.
Wagen und Pferde, so wie Güter und Kontanten, werden für die vorjährigen Frachtsätze befördert.
Berlin, den 12. April 1847.
General⸗Post Amt.
k . Verbindung zwischen Stettin und Kopenhagen unter= a
Uichtamtlicher Theil.
.
Berlin, 13. Aug. Das Ju st iz Ministerial-Blatt ent— hält die nachstehende Jrstruction für die Gerichte, vom 29. Juli 1817, — über das bei Beglaubigung der unter den Juden vorkom— ö. Geburts-, Heiraths - und Steibefälle zu beobachtende Ver ahren:
BVBehufs. Ausführung der in den 88. 8s bis 21 des Gesetzes vom 23. Juli d. J. (Geseß - Sammlung Num. 20 S. 263 ff.) enthaltenen Be⸗ stimmungen über die bürg rliche Beglaubigung der Geburts-, Heiraths- und Sterbefälle unter den Juden wird , Gerichten der Monarchie, mit Ausschluß derer im Bezirk des Appellations-Gerichtshofes zu Köln, auf Grund der §§. 20 und 73 des gedachten Gesttzes, solgende nähere Anwei⸗ sung ertheilt.
eine für die Heiraths-, die Sterbefälle unter den Juden. S. 2
gen Uebertragung der hier, in Rede
Geburten, Heirathen und Sterbesällen auf Grund der
30. März 1817 zu n h
Ministerial⸗Blatt S. 135 ff.) gegebenen Vorschriften zu befolgen. §. 3.
Auch für das bei Aufnahme uͤnd Prüfung der Anträge auf bürgerliche Beglaubigung eines Geburts-, Heiraths-— oder Sterbefalles unter den Ju⸗ den zu beobachtende Verfahren und die den einzelnen Eintragungs · Ver · merken zu gebende Fassung sind im Allgemeinen die in §§. 1 1 — 17 der In- struction vom 19. Mai d. J, enthaltenen Bestimmungen maßgebend.
Wie es sich aber von selbst versteht, daß überall, wo auf bürgerliche Beglaubigung eines Geburts-, Heiraths- oder Sterbefalls unter den Juden
Das Post-Dampsschiff „Geiser“ wird auch in diesem Jahre eine
— —
angetragen wird, der Richter sich vor allen Dingen die Ueberzeugung ver—
8.1 Jedes Ortsgericht hat drei festgebundene Register anzuschaffen, das das andere für die Geburts- und das dritte für
Wegen der äußeren Form dieser Register, der darin einzutragenden Vermerké und der auf Grund der letzteren auszufertigenden Atteste, wegen Einreichung einer vidimirten Abschrist der im Laufe eines Jahres erfolgten Eintragungen in die drei Register an das vorgesetzle Obergericht und we⸗ stehenden Beglaubigungen an einen beständigen Kommissarius bei formirten Gerichten sind überall die im §. 1 bis 10 der Instruction für die Gerichte über das bei Beglaubigung von
erordnung vom beobachtende Verfahren vom 10. Mai 1847 (Justiz-
—
Alle Post -Anstalten des In- und Auslandes nehmen Gestellung auf dieses glatt an, sür Gerlin die Erpedition der Alg. Preuß. Zeilung: gehren - Straße Kr. 57. Insertions-Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.
1847.
schaffen muß, daß die Person, auf welche sich der Antrag bezieht, ein Jude ist, so ist auch namentlich, . .
1) wenn es sich um Beglaubigung einer Heirath handelt, vor Erlaß des Aufgebots, außer der im 8. 12 der Instruction vom; 10. Mai d. J. vorgeschtiebenen allgemeinen rüfung, festzustellen, daß der Bräutigam ein Inländer ist, und außerdem sind im Großherzogthum Posen die nicht natu= ralisirten Juden zur Einreichung des Trauscheins nach Maßgabe des . 33 Nr. 8 des Gesetzes vom 23. Juli d. J. anzuhalten. Ergiebt sich, daß der Bräuligam ein ausländischer Jude ist, so darf in Gemäßheit der Verord⸗ nung vom 28. April 1841 (Gesetz Sammlung S. 121 mit Erlaß des Aufgebots und Beglaubigung der Heirath selbst nicht anders verfahren wer⸗= den, als wenn Ersterer ein gehörig beglaubigtes Aitest der Orts obrigkeit sei⸗ ner Heimat beibringt, nach welchem es ihm, den dortigen Gesetzen zufolge, erlaubt ist, eine gültige Ehe mit der namentlich zu bezeichnenden 2 derin im Auslande zu schließen, so daß bei seiner Rüͤcktehr in die Heimath der dortigen Mitaufnahme seiner Ehefrau und der in der Ehe etwa erzeug⸗— fen Kinder nichts im Wege stehe.
8 icher Art i
5 e n von Geburts fallen genau festzustellen, ob der Vater des Kindes — bei unehelichen Kindern die Mutter — ein Inlän⸗ der ist und das Resultat dieser Ermittelung in den Eintragung vermerl mit aufzunehmen, weil hiervon die künftigen Nechte des Kindes selbst abhän⸗ gig ö Großherzogthum Posen ist überdies bei chelichen Kindern mit Rücksicht auf die Bestimmung des §. 26 des Gesetzes vom 23. Juli d. 8 noch besonders zu vermerken, ob der Vater zur Klasse der Naturalisirten gehört oder ob dies nicht der Fall ist.
§.4.
Schließlich sind die Gebühren für die hier in Rede stehenden 3 bigungen durchgehends nach den im §. 21 der Instruction vom 10. Mai d. J. gegebenen Bestimmungen festzusetzen.
Berlin, den 9. Aug. 1847. — .
In Abwesenheit des Herrn Justiz ⸗Ministers vermöge Allerhöchsten Auftrags Ruppenthal.“
Provinz Preußen. (Danz Ztg.) Herr Richard Cob- den ist am J. August von Stettin in Danzig angekommen,.
Der bekannte Mäßigkeits-Agent Baron von Seld hält sich noch immer in hiesiger Ptöͤvinz auf und wirkt mit unermüdlichem Eifer und einer ans Fabelhafte gränzenden Ausdauer für die Enthaltsam⸗ keitssache. Er hat fast sammliche Städte Ostpreußens, Litthauens und Masurens bereist und überall nach seinen in der That sehr ein⸗ nehmenden Vorträgen zahlreiche Anhänger gefunden. In dem östli= chen Theile unserer Provinz haben, verbürgten Zusammenstellun gen zufolge, gegen 6099) Personen öffentlich ihren Beitritt zum Enthalt⸗ famkeits⸗-Vereine erklärt, Königsberg allein zählt darunter über T0. An vielen Orten, namentlich auf großen Gütern, hat 2c. von Seld es zu bewirken gewußt, daß die Brennereien auf immer eingegangen sind, so unter anderen z. B. auf dem großen, der Gräfin zu Döhne gehörenden Gute Döhnhofstädt bei Rastenburg und den Besitzungen bes Grafen Eggloffstein, Arklitten, Moltheinen 2c. bei Gerdauen. Gegenwärtig hat er sich zur Reise nach Westpreußen angeschickt und wird sich zunächst in Danzig und Elbing thätig zeigen.
Provinz Schlesien. (Schles. 3tg.), Am 6. August wurde in Görlitz durch den dortigen Gewerbe⸗-Verein in den elegant eingerichteten Räumen des neuen Schulgebäudes eine Gewerbe⸗Aus⸗ stellung für die preußische Ober - Lausitz eröffnet. Der Gewerbe⸗ Verein wurde am 1. März 1836 durch den Wunsch und das vereinte Zusammenwirken mehrerer Bürger der Stadt Görlitz ins Leben ge—
rufen und fand sehr bald eine größere Theilnahme.
— — *
Königliches Opernhaus. Catharina Cornaro. Musik von Franz Lachner. (Den 12. August.)
Die genannte Oper, unbestreitbar eine der gediegensten dramatischen Schöpfungen der Neuzeit, fand auch bei der Wiederaufrührung am Don⸗ nerstag eine günstige Aufnahme beim Publitlum. Edel im Styl, voll Ausdruck und wahrer Empfindung, voll dramatischen Feuers, meisterhaft in strumentirt, nimmt „Catharina Cornaro“, als ein echt deutsch es Werk, auch der schärfsten Kritik gegenüber, eine höchst ehrenvolle Stellung En und verdient die lebendigste Theilnahme aller Musik- und Thegter= freunde um so mehr, als die Aufführung desselben auf unserer Hofbühne burch eine in allen Theilen genügenge Besetzung und eine eben so präch⸗ tige als geschmackvolle Ausstattung vertheilhaft, gehoben, ein Ganzes, ein Kunstwerk formirt, bei welchem Geist und Gemüth nicht minder, als Aug' und Ohr volle Befriedigung finden.
. Obgleich nun die Besetzung diesmal durch die (laut Theaterzettel), auf ärztliche Anordnung“ noch fortdauernde Abwesenheit der Herren Mantius uns Bötticher in den Rollen des Marco und Onofrio eine Abänderung erlitt, fanden die bezeichneten Partieen dennoch geeignete Vertretung durch andere bewährte Kräfte, so daß die heutige Vorstellung im Vergleich zu früheren nicht in den Schaiten trat und ebenfalls als eine gelungene bezeich= net werden darf. Heir Kraus repräsentirte den Marco vortrefflich und würde sicherlich noch mehr genügt haben, wenn er nicht durch eine merk= liche Jndisposition der Stimme, die ihn im ersten Alte sogar einige Male zu Detonationen verleitete, behindert gewesen wäre. Doch sührte der wackere Künstler die Partie, davon abgesehen, sowohl im Gesange wie im Spiele mit Adel und Feuer durch, und nur gegen Einzelheiten in der A uffassung hätten wir uns zu erklären. So 3. B. im Finale des zweiten Altes, im Duett mit Catharina (beiläufig eines der gelungensten, echt dramatisches Teben entfaltenden Musisstücke der Oper). Hier, in der Scene, wo Marco die Geliebte treulos wähnt, wurde die mehrmals wiederholte Frage:
„Sprich, liebst Du mich nicht mehr?“
von Herrn Kraus, nach unserer Ansicht, ganz falsch, in solcher Weise dramatisch gesteigert, daß er sie mit dem Ausdruck stets wachsender Wuth an Catharina richtet, anstatt, wie es ja auch jene später Marco in den Mund gelegten Worte:
„Tief bohrt sich mir ins Herz
Ein namenloser Schmerz!“ klar andeuten, hier lediglich das Gefühl tiefen Schmerzes vorwalten zu lassen. Dagegen genügte Herr Kraus im n . den Anforderungen dra⸗ matischer Wahrhelt und Charahieristit sehr wohl und trug z. B. das von
der Harfe begleitete, hinter der Scene erklingende, wunderhübsche Gondel lied: Wie schimmert das Meer“,
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ganz dem Charakter gemäß, mit einem leisen Anflug von Sentimentalität, weich und gefühlvoll, überhaupt zu Dank vor, so wie er auch im dritten Akt, namentlich in dem trefflichen Terzett mit den Banditen, seine Vorzüge als' dramatischer Sänger und gewandter Schauspieler zu entwickeln voll- ständigst Gelegenheit nahm. Heir Zschiesche als Senator Onofrio war ebenfalls an seinem Platze, obgleich Herr Bötticher den stolzen Vertreter der mächtigen Republik,
„Den geheimnißvollen Boten,
Versendet nun vom hohen Rath,
Um Krieg und Nache zu verkünden“, schon in der äußeren Erscheinung charaklteristischer und wirkungsvoller zu re⸗ präsentiren weiß. Tlle. Marx sahen wir. nach längerer Abwesenheit von der Bühne zum erstenmale wicder in einen ih rer Individualität zusagenden Partie, in der Titelrolle der Oper, die sie mit, echt drama⸗ tischem Aufschwung und glücklicher musikalischer Wirkung durchführte, so daß ihr in Folge dessen reichliche Anerkennung und nach dem zweiten Akt sogar die Ehre des Hervocrufs zu Theil ward. Herr Pfister als König von Evpern und Herr Krause als Andreas Corngzo befriedigten ebenfalls.
Die Aufführung der Oper unter Leitung au bert's fand in Gegen-
unter denen wir auch Spontini bemerkten. Mauern weilend, wohnte der lichem Interesse bei. Sollte die
Uns dünkt, man wäre einem Künstler, der seine Thätigkeit so lange und ir so großartiger Weise unter unseren Augen entwickelte, eine derartige Ge nugthuung wohl schuldig! ö
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Pianoforte⸗ und Gesangs⸗
Nene Orgel⸗ ñ Compositionen. U
in, bei Gaillard u. Co. Ziehen wir in Betracht,
Standpunkte aus nur Lob ertheilen.
wart cines fuͤr die Jahreszeit sehr zahlreichen Kreises von Zuhörern statt,
Seit kurzem in unseren berühmte Maestro der Vorstellung mit sicht- Aufführung eines der Meisterschöpvsungen des Komponisten unter seiner eigenen Leitung nicht zu ermöglichen sein?
Fr. Wilh. Sering, Präludium und Tripelfuge für die Orgel. Ber-
daß in dieser Orgel ⸗ Fuge wahrscheinlich ein erstes veröffentlichtes Werk des Verfassers vorliegt — der Titel läßt die üb- liche Opus-Zahl vermissen — so können wir der Arbeit vom angedeuteten
Schon daß der Komponist es über=
haupt unternahm, in einer Zeit, wo die Mehrzahl der musilalischen Publi-
cationen in leichteren, der flüchtigen Mode huldigenden Machwerken besteht, eine eben so gediegene als schwierige Kunstform zu bewältigen, verdient Anerkennung, die Arbeit selbst aber namentlich insofern, als sie den Beweis liefert, daß ihr Verfasser den Schwierigkeiten der gewählten Form gewachsen ist und sich mit Geschick in ihr zu bewegen weiß. Die Erfindung und Ver⸗ arbeitung der drei Themen betreffend, so zeichnen sie sich zwar nicht durch Reuheit und Charakteristit aus, auch bringt die Durchführung derselben in harmonischer und ko ntrapunktischer Beziehung nichts Eigenthuͤmliches, doch sind sie, davon abgesehen, für eine Tripel-⸗Fuge gut gewählt und zu kano= nischen Engführungen und kontrapunktischen Verflechtungen wohl geeignet, wozu sie denn der Komponist auch fleißig benutzt hat. Sowohl die Durch⸗ führung des ersten Subjektes, als die des zweiten und dritten (die gleich zeitig erscheinen), ist glücklich bewerkstelligt; eben so fördert jener Theil des Musitstückes, in welchem die drei Subjekte zusammen auftreten, also die eigentliche Tripel⸗Fuge, Gelungenes zu Tage, wie denn das Werk über- haupt als ein fließend und klar zusammenge sügtes, wohlgeordnetes und ein— heitsvolles Ganzes erscheint, das den mit den Geheimnissen der polvphoni— schen Schreibart und dem Fugen ⸗Banu vertrauten Musiker nicht verken⸗
nen läßt.
Karl Schröder, Le désir, Etude de Concert pour le Piano. Oeuv. 3. Berlin, elirx Challier. — — , Drei kleine Charakterstücke für das Piano. Op. 4. Challier. . — — Grande Polonaise brillante pour le Piano. Op. 5. cher Challier. Geschmackvolle, angenehme Compositionen, die sich den besten derartigen neueren Pianoforte⸗Werlen anreihen und, ohne eine allzu gewaltige Technit zu beanspruchen, von brillanter Wirkung sind. Or. 3, die Etüde, eine ein- fache Cantilene in breit ausgelegten harmonischen Figurationen behandelnd, möchte nicht nur als technisches üebungsstück von Nutzen, sondern auch zum Vortrag mißt Erfolg anzuwenden sein. Gp. A4, eine gefällige Polalfa, sintn
übs. ĩ ĩ dene Etüde hübschen, sentimentalen Walzer und eine recht sinnig erfun
e die große Polonaise Op. 5, verdienen ebenfalls als an- r ,, 3. ? deren Bekanntschaft jedem vor-
rechende Musitkstücke bezeichnet zu werden.
5 . Vergnügen bereiten dürfte. .
O. K. J. Schulz, Frühlingsgruß, Rondino für das Pianoforte.
1. Bwin, bei Chalier.
3 1 2 . u einer zur Zeit 42 Nummern umfassenden Sam m lung leichter, bri anter und besonders zum 6 geeigneter Musitstücke für das Plane forte, die unter dem Titel; I= . du biahllte an Salon allhier bei Challier erscheint, und dürste dem bezeich-
neien Zwede durch seinen Inhaͤlt wohl entsprechen.
Berlin, bei
Berlin,
n