1847 / 227 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

. AI. 3.) Die Untersuchun⸗ . nige cen, r, . 2 Die Bꝛhnz . 4. , , , ,n r, ,. . n je kommen. Gefan r 2 . e g, vorzugs wei ag ien 4 * Aug de. bie eine Caution nicht zu stelle , * . ee Gel, Gmneer ist zum Ober- Regierung ⸗= di I Mi 12 Janern emannt worden; er gehort dem sogenann inisteri sinfen Centrum an. ‚. sᷣberzo gthum Baden. (J. ) Man versichert, re en Kammer ein Gesetz über die Anlegung von öffent= 2. 5 n e, Speichern, wozu ber noch nicht vertheilte Rest des 64 des die Unterlage bilden soll, vorgelegt

ssischen Getrai 2 * an uten eh, man von Maßregeln zum Schutz der kleinen

i , da deren Üleberhäufung zu allgemeinen Klagen über Ver⸗

f sigkeit führt. f der s e ef . Muster der württembergischen Anstalten neu ge⸗

i bau-⸗Schule am Fuße der alten Hochburg wird im Laufe ger. n er 3 Oekonomie⸗Rath Reinhard, früher pächter des Berkheimer Hofes und als praktischer Landwirth rühmlichst bekannt, hat außer der Direction der Anstalt, den Pacht des Hof⸗ uts unter billigen Bedingungen erhalten. Dieselbe ist vorläufig auf 2Zöglinge berechnet, kann aber auf das Doppelte vermehrt werden.

Großherzogthum Hessen und bei Rhein. (H. 3) Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben am 13. August dem bis⸗ herigen Kaiserl. österreichischen außerordentlichen Gesandten und be⸗ vollmächtigten Minister am. Großherzoglichen Hofe, Herrn Grafen Esterhazy von Galantha, eine Audienz zu ertheilen und darin das Kaiserliche Schreiben, wodurch derselbe von dem hiesigen Hofe abbe⸗ rafen worden, entgegen zu nehmen geruht. Der Gesandte hatte hier⸗ auf die Ehre, zur Großherzoglichen Tafel gezogen zu werden.

Herzogthum Anhalt⸗Bernburg. (S. 3) Von der Landes Regierung wurde vor kurzem die Landes-Feuerkassen⸗Rechnung auf das Jahr von Johauni 1846 bis dahin 1847 zur öffentlichen FKenntniß gebracht. Aus derselben ergiebt sich, daß die Total⸗Ver⸗ sicherungs- Summe aller Gebäude des Herzogthums bis auf 5, 03, 55h Rihlr. (vor zwei Jahren betrug sie 5,323,748 Rthlr. und 1846 5141, 350 Rthlrn) angewachsen ist. Entschädigungen für Brandschä— den sind 2515 Rthlr. zu leisten gewesen, während vor zwei Jahren nur die Summe von 1687 Rthlr. zu bestreiten war. Es ist demnach erforderlich geworden, einen Beitrag von 1 Groschen pr. hundert Thaler der Versicherungesumme auszuschreiben. Auch eine summarische Rechnung über die Verwaltung der Civildiener-Wittwen- und Waisenkasse pr. Jahr 1846 ist in diesen Tagen bekannt gemacht worden. Diese weist leider ein Defizit von 2974 Rthlr. nach, da die gesammte Einnahme an ordentlichen und außerordentlichen Beiträgen, an Zinsen von außen stehenden Kapitalien, Zuschuß aus Herzoglicher Kammerkasse zc. nur 10,973 Rthlr., dagegen die Ausgabe für zu zahlen gewesene Pensio— nen an 96 Civildiener, 15 Prediger- und 22 Schullehrer-Wittwen 13,947 Rthlr. ausmacht. Für ein so kleines Land, wie das unserige, eine sehr bedeutende Pensionslast. Glücklicherweise gewährt jedoch der Kapital-Fonds, welcher von dem Institute nach und nach ange— sammelt worden gi, sis Rihlr. noch einigen Rückhalt.

Fürstenthum Schaumburg⸗Lippe,. (X. 3.) Ein Pu— blikandum vom 13. Juli führt in unserem Land eine Fremdensteuer ein. Man hat nämlich für erforderlich erachtet, daß diejenigen Fremden, denen im hiesigen Lande einen längeren Aufenthalt zu nehmen gestat— tet wird, ohne daß sie die Aufnahme in den Unterthanenverband er— wirken, in angemessener Weise zum Mistragen der öffentlichen Lasten herangezogen werden. Demzufolge wird denn die allgemeine Anord⸗ nung getroffen, daß solche Fremde, welche über ein halbes Jahr hier wohnen, alljährlich zu erneuernde Erlaubnißscheine zum Ausenthalte bei der Regierung erwirken und dafür die einzelne Person 1 Rthlr., die Familie 2 Rthir. entrichten müssen. Nur die zu ihrer Ausbildung öffentliche oder Privat- Lehranstalten beuutzenden Personen, so wie Dienstboten, Lehrlinge und Gesellen, desgleichen diejenigen, welche we— gen ihrer diensklichen Verhältnisse im hiesigen Lande einen nothwendi⸗ gen Aufenthalt haben, sind ausgenommen.

Herzogthum Holstein. (B. H) Bekanntlich ist wegen der Volkssammlungen in Kiel am 23. August und in Nortorf am 14. September v. J. dem Ober-Sachwalter Raben in, Altona die Erhe⸗ bung einer fiskalischen Anklage gegen fünf Mitglieder des nortorfer Comité's, nämlich gegen den Eisenbahn-Direktor Th. Alshausen und Dr. Lorentzen in Kiel, den Koogsbesitzer Tiedemann zu Johannisberg, den Advokaten Wiggers in Rendsburg und den Hufner Nohwer jun. in Holttorf, aufgetragen. Die in dieser Veranlassung entworfenen Anklageschriften sind in diesen Tagen zugleich mit einer Vorladung des holsteinischen Obergerichts zur mündlichen Verhandlung den An— geschuldigten mitgetheilt. Bis jetzt sind hier nur die beiden Anklage⸗ schriften gegen Olshausen und Lorentzen bekannt. Gegen Ols— hausen, welcher bekanntlich vor der nortorfer Versammlung

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am 1. Sepetember verhaftet und nach. Rendsburg gebracht, und erst im Oktober durch ein Erkenntniß des Ober⸗Appellations⸗ Gerichts wieder in Freiheit gesetzt wurde, welcher also in Nortorf gar nicht anwesend ö. beantragt der Ankläger, daß derselbe „wegen der ihm zur Last fallenden, zur Widersetzlichkeit gegen die Staats ⸗Regie⸗ rung aufreizenden Vorschläge und Aeußerungen, sowohl in einer am 23. August 1846 in Kiel abgehaltenen bffentlichen Versammlung, als auch in den die Vorgänge zu Nortorf vom 14. September 1846 vorbereitenden Privat⸗Versammlnngen uͤnd der dadurch von ihm be⸗ gangenen Verbrechen: des Ungehorsams gegen Gesetz und Obrigkeit, der Verleitung Anderer zum Ungehorsam gegen Gesetz und Obrig- keit, der Aufreizung des Volkes zur Widersetzlichkeit gegen die Polizei⸗Gewalt und zur Unzufriedenheit, Widersetzlichkeit und As⸗ sociation gegen die Staatsregierung, zu einer zweijährigen Festungs⸗ strafe des zweiten Grades zu verurtheilen sei.« Gegen Löorentzen da⸗ gegen ist folgender Strafantrag gestellt: „Das Obergericht wolle für Necht erkennen, daß der Angeklagte wegen strafbarer Veranlas⸗ sung er am 14. September 1846 in Nortorf und Neumünster statt⸗ gehabten Vorgänge, und der dadurch ihm zur Last fallenden Ver⸗ gehungen des Ungehorsams gegen Gesetz und Obrigkeit, und, der Verleitung Anderer zum Ungehorsam gegen Gesetz und Obrigkeit, so wie wegen des ihm zur Last fallenden Versuchs der Aufreizung des Volkes zur Unzufriedenheit, Widersetzlichkeit und unerlaubten Association gegen die Staatsregierung, mittelst Abfassung einer zur öffentlichen Vor⸗ lesung gebrachten, an die schleswigsche Stände-Versammlung gerich⸗ teten Adresse, zu einer achtzehnmonatlichen Festungsstrafe des zweiten Grades zu verurtheilen sei.“ Gegen beide Angeklagten wird auch Erstattung der Untersuchungskosten, so wie der Kosten des siskalischen Prozesses, beantragt. Die Klage Libelle gegen Tiedemann, Wiggers uͤnd Rohwer sind noch nicht bekannt, indeß werden dieselben im All— gemeinen mit der Klage gegen Lorentzen übereinstimmen. Die Ter— mine zur öffentlichen und mündlichen Verhandlung dieser fünf An— klagen sind noch nicht angesetzt, werden aber bestimmt im letzten Quartal dieses Jahres sein.

Frankreich.

Paris, 12. Aug. Die Königliche Familie ist wohlbehalten in Eu eingetroffen und dort von den Behörden begrüßt worden. Die Patrie will bestimmt wissen, daß in dem letzten Minister-Rath, in welchem der König präsidirte, der Herzog von Aumale bereits zum General- Gouverneur von Algier ernannt worden sei, und daß die betreffende Königliche Verordnung nächstens erscheinen werde.

Zu Florac ist Herr Daudé von 1465 unter 152 Stimmen zum Deputirten gewählt worden; Herr Sabatier, der konservative Kandi— dat, zog sich zu Anfang der letzten Abstimmung zurück.

Der National meldet, daß die En vohner von Mans zu ihrem Wahlreform-Bankett den 10. August gewählt. „Diese Wahl“, be⸗ merkt dazu das heutige Journal des Debats, „ist bezeichnend ge⸗ nug, und man sieht, was die Patrioten von Mans an unserer Ver⸗ fassung re formiren wollen. Die Patrioten von Mans sind wenig stens aufrichtig; für sie bedeutet die Wahlreform die Reform des Throns und den Umsturz der Monarchie. Andere Versammlungen sollen, wie man sagt, am 21. Seß tember, dem Jahrestage der Pro⸗ klamirung der Konvents-Republik, stattsinden. Es wird nicht gesagt, ob auch am 2. September ein Bankett veranstaltet werden soll. Das wäre doch nöthig, damit alle Meinungen bei dem großen Wahl⸗ reform-Bankelt vertreten wären; und überdies stehen diese Jahres tage mit einander in engem Zusammenhang: der 10. August sührte zum 2. September, wie der 2. September zur Republik!“

Herr Warnerh hat in der Patrie wieder einen langen Brief publizirt, worin er sich gegen die ihm gemachten Vorwürfe der Ver— leumdungssucht vertheidigt und den Justiz⸗ Minister von neuem an⸗ greift. Hierauf erklärt der Moniteunr: „Herr Warnery wieder- holt, daß die Verurtheilung, welcher er (in einem früher gegen ihn anhängig gemachten Diffamations-Prozeß) unterlegen, durch ein Mit⸗ glied der Familie des Justiz⸗Ministes veranlaßt worden sei. Dieser Behauptung ist bereits aufs bestimmteste widersprochen. Sie ist ganz ungegründet. Dem Minister ist weder die Person bekannt, die Herr Warnery verleumdete, noch Herr w rt selbst.“

Dem Droit zufolge, hätte Herr Teste, der sich noch in der Conciergerie befindet, eine Bittschrift an den König um Erlassung der ihm vom Pairshofe auferlegten Geldstrafe von 9l, 00 Fr. gerichtet, der Ministerrath aber, dem diese Petition sogleich vorgelegt worden, den Beschluß gefaßt, daß kein Grund zu einer solchen Ausübung der Königlichen Gnade vorhanden sei. Vor einigen Tagen soll nun Herr Teste den größeren Theil jener von ihm als Bestechung empfangenen Summe, zu deren Erstattung er vom Pairshofe verurtheilt worden, in die Kasse der pariser Hospitäler gezahlt haben. Der Corsaire er⸗ zählt: „Tesle, dessen Zustand noch immer höchst beunruhigend ist, hatte als Minister einem Gewerbtreibenden, an den er später nicht mehr dachte, ein sehr einträgliches Geschäft zugewendet. Aus Dankbarkeit hat dieser nun die dem Ex- Minister auferlegte Geldstrafe bezahlt, und man mußte ihn zwingen, auch nur einen Empfangschein darüber anzunehmen.“ ;

Gestern Abend verursachten die Fabrik⸗Arbeiter einen Tumult in der Vorstadt Antoine; eine Möbel- Fabrik wurde zerstört.

Großbritanien und Irland.

London, 11. Aug. Ihre Majestät die Königin hielt gestern in Osbornehouse eine Geheimeraths⸗- Sitzung, welcher Lord John Russell mit sechs anderen Ministern beiwohnte, und worin die Pro- rogation des Parlaments bis zum 12. Oktober angeordnet wurde,

Das Ergebniß der fortgefetzten Wahlen stellt sich heute auf 309 Liberale, 91 Peeliten und 173 Schutzmänner, im Ganzen auf 567 Wahlen. Es inden sich unter den letzten wenige von Interesse. In Derbigshire sind die beiden Konservativen, Sir W. Wynn und Herr W. Bagot, in Ost-Surrey die beiden Liberalen, King und Alcock, gewählt worden. In Irland fallen die Wahlen mehrfach zu Gunsten der Repealers aus, doch sind auch sowohl für die Grafschaft, als für die Universität Dublin Protectionisten, darunter der bekannte Recor— der, Herr Shaw, gewählt worden.

Das russische Geschwader, welches in Portsmouth lag, ist heute nach Kronstadt abgesegelt. Se. Kaiserl. Hoheit der Großsürst Kon⸗ stantin befindet sich an Bord desselben.

An der londoner Kornbörse wurden heute Morgen wieder zwei bedeutende Fallissements gemeldet, nämlich die beiden Firmen Co⸗ ventry und Sheppard und King Melvil u. Comp. Die Masse soll bei jeder ungefähr 200,00 Pfd. betragen.

Gestern ist das Kriegsdampfschiff „Geyser“ von St. Michaels in Portsmouth angekommen. Es hat zu der Schiffs -Abtheilung ge⸗ hört, welche nach den Azoren abgeschickt worden war, um dort das Regiment der Königin von Portugal wieder herzustellen, was ohne alle Schwierigkeiten geschehen ist. 66

Der Courrier'de ia Plata, ein in Montevideo erschei— nendes Blatt, meldet am 28. Mai den Abschluß eines Waffenstill⸗ standes mit Sribe. Der Vorschlag dazu ist bekanntlich von den Be⸗ fehlshabern der französischen und englischen Escadre im Platastrome ausgegangen. Die liebereinkunft, so wie sie von Oribe angenommen wurde, ist folgende: 1) Die kriegführenden Parteien bleiben im Be⸗ sitz der von ihnen okkupirten Stellungen; 2) sie verhandeln mit ein- ander nur durch Vermittelung von Parlamentairen. 3) Feindselig⸗ keiten treten nicht eher wieder ein, als nachdem vier, und zwanzig Stunden zuvor der Waffenstillstand gekündigt ist. Die Regierung von Montevideo hat in Folge dieser Convention die erforderlichen Befehle nach Colonia, Maldonado und allen von ihren Truppen be⸗ setzten Punkten expedirt. Am 28sten war in Montevideo das Ge⸗ rücht im Umlaufe, daß General Oribe allen seinen Gefangenen die Freiheit gegeben habe.

8elgien.

Brüssel, 13. Aug. Der Moniteur bringt in einem Sup⸗ plement vom gestrigen Batum die Königlichen Verordnungen, mittelst beren das neue Kabinet ganz so zusammengesetzt wird, wie es be⸗ reits gestern gemeldet worden. Das gleichzeitig in diesem Blatt ver⸗ öffentlichte politische Programm dieses Ministeriums lautet:

„In dem Augenblick, wo eine neue Politik die Führung der öffent— lichen Angelegenheit leiten soll, sind wir dem Lande es schuldig, die allge⸗ meinen Grundlagen, auf denen Las Kabinet sich gebildet, zu seiner Kennt⸗ niß zu bringen. An die Spitze seines politischen Programms hat das Mi⸗ nisterinm in bestimmten Ausdrücken den Grundsatz der Unabhängigkeit der Staatsgewalt in allen ihren Graden stellen wollen. Der Staat ist weltlich. Es kömmt wesentlich darauf an, ihm diesen Cha— rafter klar und fest zu erhalten und in dieser Hinsicht die Bewe⸗ gung der Negierung überall frei zu machen, wo sie behindert sein fen dte. Andekerseits aufrichtige Ehrerbietung für den Glauben und die Dogmen, Schutz für den Beruf des geistlichen Stan- des; Gerechkigkeitund Wohlwollen für die Diener der Kulte, wenn sie innerhalb des Kreises ihrer religiösen Wirksam feit sich bewegen. Dieser doppelte Grundsatz bildet, im Einllang mit dem Geist unserer Verfassung, die Hauptgrundlage und gleichsam den Aus—= gangspunlt der neuen Verwaltung. Er wird in allen gesetzgebenden und administrativen Handlungen, wo er sich zeigen muß, und besonders in Un— terrichtssachen, seine Anwendung erhalten. Die Mitglieder des Kabinets haben sich eben so über die vier folgenden Fragen. geeinigt, die sie den Kammern vorlegen wollen: 1) Universiläts Prüfungs- Jurgz Ver= stärkung der Einwirkung der Negierung auf die Ernennung der Mitglie⸗ der dieser Jury, folglich Veränderung der gegenwärtigen Ernennungsart. 2) Abstellung der schlimmen Wirkungen des Gesetzes, wodurch die Gemein— den zerspalten werden, und Rücklehr zu dem durch das Gesetz von 1836 aufgestellten Wahlmodus. 3) Die Befugniß zur Wahl von Bürgermeistern auch außerhalb des Gemeinde-Naths soll nur auf dahin lautendes Gut- achten der permanenten Deputation ausgeübt werden. Da der Gebrauch dieser Befugniß überdies auf Ausnahmefälle beschränlt wird und nur ein administratives und nicht ein politisches Interesse zum Zweck hat, so wird das dahin lautende Gutachten der Deputation hier eine gute Verwal- tungsregel. 4) Die Hinzufügung der Kapazitãt zu den Wählerlisten gehört auch zu den Absichten des neuen Kabinets; wohlverstanden, daß es sich nur von den offiziell anerkannten oder bestallten Kapazitäten handelt. Sie würden den Geschwornenlisten entnommen werden. Bei der Zusammen⸗ setzung der Kammer, wie sie aus den Wahlen vom 8. Juni hervorgegangen, mit den festen Grundsäßen und redlichen Intentionen, welche die neue Ver⸗ waltung mitbringt, bei dem aufrichtigen und gründlichen Beistand, der ihr von

ordnete vertreten, so fanden die beiden Letzteren bald in ihrer gleichförmigen Bildung und in der Gleichheit ihrer Interessen und Pflichten, Gelder zu bewilligen, ein Mittel der Annäherung, so daß sie um die Mitte des 14ten Jahrhunderts sich zu einer Körperschaft vereinigten und die Organisation des Parlaments, wie es noch heute besteht, in ein Oberhaus und Unterhaus getheilt, vervollständigten. iese Thrilunʒ der Vollsgewalten sicherte das freie Wachsthum der Kräfte

aller lassen ö. Nation. Denn sie schuf die Form, in welcher jede Klasse, in ihrem Rechte geschützt, ihre Besonderheit unabhängig entwickeln konnte und doch ein Allen gemeinsames Ziel, das Wohl res Ganzen, anstreben mußte. Der hohe Adel behielt die Führung, die Sadit, 6 den Adel der , ,. . . , folgten, und der Zwiespalt der In= teressen war vermieden, welcher in allen anderen Landern das Büre

. . 2 , 29 unter dem gen gm Namen der Gemeinen des Landes mit dem niederen Adel verb : Städte sich nicht in ihrem Stolze und in ihren 8 , Aristokratie beeinträchtigt; man ertrug die Sugersorität derselben geduldig weil man nicht darunter . leiden halie; man strebte nicht nach Gleichhen, weil man die Freiheit besaß; es handelte sich nicht um den Rang, sondern um das Recht. Deshalb isolirten die Städte 16 auch nicht, sondern schritten mit 3 e . neh e fn, 9 . 61 als ein nothwendiges Glied des, Ganzen vorwärts und lonnten in späterer Zeit, als ihre Macht und Neichthümer ihnen den Haugt-Einstuß gewonnen hat— ten, die nen Freiheiten * ee g e eg so 3. die , . vurch ihre feste Organisation die alten Freiheiten im Mittelalter gegründet

atten. h Bas ganze Räthsel der Macht Englands liegt in dieser Eigenthümlich keit seiner Geb ng; dieselbe gessattete die vollständige Entwickelung aller individuellen Kräfte der Nation und vereinigte diese in bestimmten wohlorganisirten stlassen; die Coalition dieser Klassen aber im Parlamente des ganzen Landes gab den Bewegungen der Negierung einen so mächtigen eg n einen so einheitlichen Ausdruch des nationalen Strebens und vbarum eine so unwiderstehliche Triebkrast zum Fortschritt, wie sie anderswo nicht gefunden wurde, In den sesten Formen des Verfassungsgebäudes ent= vickeltt sich der politische Charalter der Nation mit einer Nüchternheit, giner

ähigleit imd Energie des Willens, wie sie heute noch das englische Voll

auszeichnen.

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Aber die vollständige Ausbildung dieses Charakters sowohl wie die Wirksamkeit der parlamentarischen Institutionen waren nur das langsame Werk der Zeit. Die Sitten des Mittelalters standen im Wir pyuch mit seinen Gesezen; die Menschen waren nicht gewöhnt, nach , n sondern nach Eingebungen der Leidenschaft zu handeln, so sehr n s ieh, die Statuten, vie Beschlüsse der Parlamente die Willkür Hi n , so wollte doch Niemand willig die Zügel, der Ordnung dulden ö . Gesetze sich unterordnen. Blutige Kriege kamen über England, 9 . aus den Konfliften der drei-Gewalten im Staate entstanden. 354 ern 0 eine Zeit zum Siege und tyrannisirte das Land, zuerst der . . w z '. rend der Kriege der belden Rosen, dann das Königthum , nn 2 mit Heinrich Vis., elidlich die Gemeinen während ker Nepu n, , die Shwäche oder dit Leidenschaft der Menschen 6. it Sir . der Institutionen des Landes wohl aufheben, , , , nn, hten,

f ie N uch die Willkürherrschaft nur und so lange sie bestanden, blieb deshalb auch, die . temporair, nur geduldet, nicht gesetzlich begründet. 5. . 36 och eine Revolution nöthig um das Werk zu vollenden, hagge *6s zarone auge⸗ fangen hatten. Dieselben gaben England das Fun zament . Institu⸗ tionen, es blieb noch übrig, ihm die wirkliche 866 zu ge 9. und diese schwierige, große und glückliche Aufgabe lag den Gemeinen ob, nachdem die Tudors die Macht der hohen Aristolratie gebrochen oder wenigstens ihren Uebermuth gebändigt hatten. Die Bill of, Nights war die üner⸗ läßliche Ergänzun der Ragna Charta und die Frucht der Revolution von 1688.

„Diese Nevolution“, sagt Herr Keightley, am Schlusse, des umfassend⸗ sten Abschnittes seiner Geschichte, des Zeitalters der Stuart's, „machte dem Kampfe ein Ende, welcher seit der Negierung Johann'z zwischen der Krane

und dem Volke von England geführt, werden war Wir sahen, wie die Barone und die Gemelnen der Willkür der Plantagenets verschiedene Schranken aulegten; als aber die Macht der Barone ins Sinken gerathen war, erhob sich Le Krone, von dem Zwange besteit, mit erneuerter Krast unter den Tudors. Die Stuarts, weiche geringere Fähigleiten besaßen und mit einer furchtbaren Opposition zu känipfen hatten, suchien die Gewalt, die sie angeerbt, aufrecht zu erhalten; die Folge davon war ein Bürgerkrieg, die Vergießung Königlichen Blutes auf dem Schaffot und eine militairische Gewaltherrschaft. Durch Erfahrungen nicht weiser gemacht, bemühten sich

die wieder eingẽsetzten tuarks, ihre Gewalt von allen verfassungsmäßigen

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Einschränkungen frei zu machen, und hätten sie die National Neligion un— angetastet gelassen, so möchten sie vielleicht noch lange die Freiheiten der Nation mit Füßen getreten haben; aber Jalob in seiner Verblendung ver— suchte die Kirche zu stärzen, und die Nation stand auf und verjagte ihn vom Throne. Denn wie sehr auch Manche sich bemühen mögen, sich selbst durch schöne Nedensarten zu täuschen, so war dies der wi kliche Stand der Sache. Jakob dankte nicht ab, er wurde vertrieben; und das Haus Braunschweig sitzt jetzt auf dem Throne durch die Wahl der Nation und nicht vermöge erblichen Rechts. Die Reihe der Nachfolge wurde unter brochen, als WilUhelm III. den Thron bestieg; das unveräußerliche Recht war zu Ende, jedoch die Monarchie mit ihrer Machtvollkommenheit blieb unangetastet.“

Die Revolution von 16538 bildet einen natürlichen Abschnitt in der Geschschte Englands. Mit ihr ist der Jahzhunderte lange Kampf zwischen Königthum und Volk entschieden, und der Vertrag, welchen die Barone in der Mägna Charta mit Johann ohne Land abschlossen, durch die Vill of Rights auf folche Grundlage gestellt, daß nunmehr die freie und se bst⸗ stäidige Entwickelung der beiden Elementargewalten des Staates, innerhalb der festgessellten Gränzen vor sich gehen konnte— Es war ein mühe und dornenvoller Weg, den das englische Staatsleben durchzumachen hatte, ehe es auf diesem Pünkte anlangte; denn wie einfich ursprünglich die Verhält= nisse waren, welche das Staaglsgrundgesetz der Eroberung schuf und die Magna Charta gefetzlich bestätigte, so konnten sie doch in ihrer Neinheit nicht eher zur Geltung kommen, als bis die Nohheit der Sitten gemildert, die Leidenschaften gedämpft. der Sinn für Ordnung und, Gesetzlichkeit ge⸗ weckt war. Der gerade Weg führte von der Magna Charta unmittelbar zur Bill der Rechte; aber die Natien verirrte sich; die Uebergriffe des hohen Adels wurden zur Zeit der Kämpfe der beiden Rosen, der Häuser Nork und Lancaster, so ausschweifend und maßlos, daß das Königthum seine Stel lung verlor und der Willkür der Barone preisgegeben wurde, welche Könige nach Belieben ein- und absetzten, wogegen gleich darauf die Tudors wieder das Königthum zu einer so verfassungswidrigen Stellung erhoben, daß die Macht des Adels darüber zu Grunde ging und die Freiheiten des Volls mit Füßen getreten wurden. Gleich ungesctzlich und verfassungswidrig wa⸗ ren die folgenden Verhältnisse, welche die erste Revolution von 1615 her⸗ beiführten, als der durch die Reformation geweckte religiöse und politische Fanatismus die höchste Gewalt des Staates ausschließlich in die Hände

det Kone verspröchen ist, scheint ein etnstet und dauernder Zwiespalt zwischen dem Minsstetium und der einen ober anderen Kammer nicht zu befürchten, und wird die Eintracht unter den großen Staatsgewalten nicht gestört werden. Wenn die Negierune ih, ewicht auf die Entwickelung des politischen und nationalen nf. legt, wenn sie den geistigen und suͤtlichen Interessen ihren ethabenen Nang erhalten will, so ist sie nicht minder von der großen Rolle durchdrungen, welche die materiellen Interessen in der belgi⸗ . Politik spielen müssen. Diese Interessen erheischen Sicherheit und Festigkeit zu ihrer Blüthe. Das Kabinet wird sich unablässig mit den zur Sicherung, Versöhnung und Entwickelung der verschiedenen Elemente des Gemeinwohls geeigneten Mitteln beschaftigen. Die Finanzlage des Landes wird vor allen Dingen die Aufmerksamkeit des Ministeriums in Anspruch nehmen. Es ist entschlossen, das Gleichgewicht in den Budgets zu sich ern und zu er= halten. Das Kabinet wird nicht durch unzeitige Aenderungen in der Zoll— gesetzgebung eine Störung in unser staatswirthschaftliches Sxstem bringen. Es wird sich in der Negel neuen Erhöhungen der Tarife widerseßen und darauf bedacht sein, in Bezug auf die Lebensmittel ein freisinniges System gellend zu machen. Die Gesetzgꝛbung von 1831 über das Getraide wird nicht wiederhergestellt werden. Wir wollen das Heil des Ackerbaues nicht in der beweglichen Stufenleiter oder in Erhöhung der Zölle suchen. Er bedarf eines wirksameren Schutzes. Diesen Schutz wird er erhalten. Die Ackerbau-Industrie geht vermöge der Mannigfaltigkeit ihrer Arbeiten und des unermeßlichen Nutzens ihrer Erzeugnisse allen anderen voran. Sie hat das Recht, auf thätige und anhaltende Fürsorge der Regierung zu zählen. Beseelt von dem Gefühl gleich, vertheilter Gerechtigkeit gegen alle Inter- essen und alle Klassen der Gesellschaft, glaubt das Kabinet, daß das Au— genmerk und die Wirksamkeit der Regierung sich besonders auf das mate— rielle und moralische Wohl der dürstigen und arbeitenden Klassen richten müssen. In dieser Beziehung muß die Lage der flämischen Bevölkerungen den ersten Platz in ihren Sorgen und Maßregeln einnehmen. Es ist unmöglich, kaltblütig das Elend zu betrachten, in welches mehrere Vezirke dieser einst so blühenden Provinzen gerathen sind. Sie müssen aus diesem Verfall emporgehoben werden. Flanderns, um die Ehre des Landes und der Regierung. Das Land will, und wir wollen für dasselbe, Ordnung und Ruhe verbunden mit freier Ausübung und weiser Entwickelung unserer Institutionen. Fern von uns ist der Gedanke an eine reactionaire, engherzig parteiliche Ver waltung. Sie soll wohlwollend und gerecht sein gegen Alle, ohne Unterschied der politischen Meinung. Wie wir von den Beamten strenge

Sicherung und Achtung ihrer Rechte wachen. und Hingebung in ihrer Pflichterfüllung werden für sie stets die besten An sprüche auf Einpfehlung bei der Regierung abgeben. Eine schwache und lässige Verwaltung wäre unheilbringend für das Land. Alle gute Bürger verlängen, daß die Verwaltung stark und fest sei. Diese Stärte und Festig— keit miiß die Regierung, wie zu einer anderen Zeit gesagt wurde, in voll— konmener Einheit der Absichten und Handlungsweise finden, in ihrer Mäßigung, in ihrer Unparteilichkeit, in einer sicheren und loyalen Haltung, in ihrer aufrichtigen Achtung für all' die edlen Grundsätze unserer Verfassung, in ihrer innigen Hingebung für den König und die Nationalität. Eine Regierung, ͤ nicht loval von ihren Agenten unterstützt würde, könnte nicht hoffen, in dem ganzen Umfang ihrer Pflichten und ihrer Verantwortlichkeit das Gute zu vollbringen und das Böse zu unterdrücken. Dies sind die Grundsätze, dies die Gesinnungen der neuen Verwaltung. Erfüllt von dem lebhaften Wunsche, das Land auf der Bahn aller weisen und wahren Fortschritte vorwärts gehen zu sehen, glaubt sie nicht, Alles verbessern, Alles ver voll⸗ kommnen, Alles ändern zu lönnen. Sie weiß, daß die Reformen nur dann, wenn Erkenntniß sie erleuchtet und Erfahrung sie reift, Aussicht auf Leben und Dauern haben. Es bedarf dazu der Zeit und des Maßes. Die Auf— gabe, welche wir übernehmen, ist von naheliegenden Schwierigkeiten umge— ben. Andere können sich vielleicht erst in der Zukunft zeigen. Diese Schwie⸗ rigkeiten aber haben uns nicht zurückbeben lassen. Werden wir im Stande sein, sie zu besiegen. Es wäre Anmaßung, dies zu versprechen. Nur für Eines wagen wir uns zu verbürgen: für aufrichtige und unermüdliche Hingebung an das Gemeinwohl des Landes. Möchten uns zur Erfüllung unseres Werkes alle Männer von Herz, Erfahrung und gutem Willen ihre Hülfe leihen. Ch. Nogier, Minister des Innern.

von Hausso, Minister der Justiz.

von Hoffschmidt, Minister der auswärtigen Angelegenheiten.

Veydt, Minister der Finanzen.

Baron Chazal, Minister des Krieges.

Frere-Orban, Minister der öffentlichen Arbeiten,“

Der Minister des Königlichen Hauses hat den Direktor des Mu— seums, Herrn Jobard, benachrichtigt, daß der König mit Vergnügen bie Widmung des Werkes annehmen werde, welches derselbe so eben über die belgische Gewerbe- Ausstellung herausgiebt. Dagegen hat der Minister des Innern ihm angezeigt, daß ihm die Kosten der in— dustriellen Reise, die Herr Jobard nach dem südlichen Frankreich, der Lombardei, der Schweiz und dem Elsaß gemacht, nicht erstattet wer— den könnten.

Die leitende Kommission der Gewerbe- Ausstellung hat an die Gouverneure der Provinzen 1827 Loose zu der von ihr eröffneten Lotterie versandt.

Gerichts⸗-Verhandlungen wegen der polnischen Verschwörung.

Berlin, 14. Aug. Die Sitzung, welche um 8 Uhr begann,

wurde durch die Reden des Syndikus von Polrzywnick,ů als Verthei⸗

Es handelt sich dabei um die Ehre

welche

1643

diger des von Poleski und Cielsdorf, des Ober-Landesgerichts⸗Rath Erelinger, als Vertheidiger des von Radkiewicz, und des Auditeur Voß, als Vertheidiger des von der Bach-Lewinski ganz in Anspruch genommen. Sämmitliche Vertheidiger, trugen darauf an, ihre Klien⸗ ten des Hochverraths nicht für schuldig zu erklären, insbesondere bat noch der letzte Vertheidiger, den von der Bach- Lewinski sosort der

Die Reform des Schulwesens der freien Stadt Hamburg.

Berlin, 15. Aug. Die Tagesblätter haben seit einiger Zeit viel über eine von dem Rathe der freien Stadt Hamburg brabsich⸗ tigte Verbesserung des dortigen Schulwesens berichtet, ohne jedoch über deren Veranlassung und Ziel Genaueres mitzutheilen. Jetzt lie gen die von dem Rathe an die erbgesessene Bürgerschaft riscksichtlich dieser Angelegenheit gestellten Anträge mit ihren begründenden Er— läuterungen ausführlich im Drucke vor. Sie sollen zwar von der letztgenannten Corporation verworfen sein und werden demnach, we⸗ nigstens in ihrer ursprünglichen Gestalt, nicht ins Leben treten, bieten jedoch auch so noch hinsichtlich des Elementar-Schulwesens des In⸗ teressanten genug dar, um eine kurze Mittheilung über ihren Inhalt zu rechtfertigen. ;

Mit Ausnahme einiger wenigen Kirchschulen und der Realschule des Johanneums hat Hamburg bis jetzt nur Privatschulen. Die⸗ selbe Einrichtung hat bekanntlich vor nicht langer Zeit auch noch in meh— reren größeren Städten, namentlich in Berlin, bestanden. Man ist hier aber bereits zur Errichtung von öffentlichen Schulen übergegan⸗ gen, und auch in Hamburg hat man sich der Anerkennung großer Uebelstände, welche aus der bisherigen Loslösung des Schulwesens von dem Geweinwesen erwachsen, nicht entziehen können. Der frag-

Erfüllung ihrer administrativen Pflichten fordern, so werden wir auch über liche Bericht des Raths erkennt die nachtheiligen Folgen der freien

Tüchtigkeit, Rechtschaffenheit

Konkurrenz im Unterricht, die Abhängigkeit der Privatschullehrer von den oft unbegründeten und sich widersprechenden Anforderungen der Aeltern, die Unsicherheit ihrer äußeren Stellung und die daraus un⸗ vermeidlich entstehende Unlust an ihrer Berufsthätigkeit offen an. Gleichwohl hat derselbe sich nicht entschließen können, die Einrichtung von öffentlichen Stadt⸗Schulen anstatt der Privatschulen zu empfehlen. Er ist der Meinung, daß die beregten Nachtheile der letzteren doch mehr nur die Lehrer persönlich treffen, und hält es für bedenklich, ein Geschäft deshalb für Rechnung der Staatskasse zu übernehmen, weil es im Interesse derer liege, die es bis dahin betrieben haben. Für das Gemeinwesen scheint es ihm in vieler Beziehung vortheilhaf⸗ ter zu sein, die Privatschulen beizubehalten. Einmal könnten diese leichter als Staatsschulen durch verschiedenartige Einrichtung der Ver= chiedenartigkeit des Unterrichts⸗Bedürfnisses Befriedigung gewähren; so⸗ dann ließen sie den Aeltern volle Freiheit in der Wahl derjenigen Schu⸗ len, welche ihnen für ihre Kinder am geeignetsten erschienen, während die⸗ selben bei Errichtung von Staatsschulen nothwendig (2) an eine be⸗ stimmte Distriktsschule gebunden sein würden; Privatschulen brauchten ferner, wenn ihre Lehrer den an sie zu machenden Anforderungen nicht entsprächen, auch nicht besucht zu werden, während Staatsschu⸗ len, eben weil sie zugleich Distriktsschulen sein müßten, einer entspre⸗ chenden Anzahl von Kindern immer einen mangelhaften Unterricht ge⸗ währen würden, sobald bei der Anstellung ihrer Lehrer ein Mißgriff vorgekommen sei; weiter erfordere die Leitung eines Staatsschul— wesens ausgezeichnete Schulvorstände, und dazu seien in einem so klei⸗ nen Staate wie Hamburg die geeigneten Männer schwerer zu finden; endlich würde die mit der Einrichtung von Staatsschulen eintretende Noth⸗ wendigkeit der Herstellung von Schul-Lokalen und Lehrer-Wohnungen, so wie der Aufbringung von Lehrer-Besoldungen, einen pecunialren Aufwand erheischen, der durch den Ertrag des etwa einzuführenden Schulgeldes bei weiten nicht werde gedeckt werden.

Hiernach hat der Rath der Stadt Hamburg von einer Verwand⸗ lung der Privatschulen in öffentliche Anstalten absehen und seine Aufgabe auf möglichste Verbesserung des bestehenden Privatschul— wesens beschränken zu müssen geglaubt. Die zur Erreichung die⸗ ses Zweckes von ihm vorgeschlagenen Mittel sind einmal eine tüch= tige Aufsicht über die Schulen, sodann eine gründliche Vorbildung der Lehrer, endlich eine möglichste Sicherstellung ihrer äußeren Existenz und Hebung ihres öffentlichen Ansehens. Die Handhabung einer tüch— tigen Aufsicht über die Schulen glaubt der Rath dadurch gesichert zu sehen, daß dieselbe zunächst einem „Scholarchate“, einer ans 5 Mitgliedern des Kollegiums der Oberalten, aus 4 Mitgliedern des Raths, aus 5 anderen Bürgern, aus den 5 Pastoren der städtischen Hauptkirchen und aus 2 Diakonen (Hülfsgeistlichen) bestehenden Be⸗ hörde, und sodann fünf in den einzelnen Kirchspielen zu errichtenden „Schulkommissionen“, die aus dem Pastor und den Diakonen der betreffenden Kirche, aus 2 Schullehrern anderer Kirchspiele und aus

einer der Anzahl der Geistlichen mindestens . von Bürgern bestehen sollen, übertragen werde. Scholarchaie würde die Ober- Aufsicht, der Erlaß allgemeiner Anordnungen, die Ertheilung von Instructionen an die Schulkommisstonen und inebe— sondere die Leitung der noch zu erwähnenden , für Lehrer, die Prüfung der Schulamts Aspiranten und die Ertheilung von Konzessiofnen zum Schulhalten zustehen; den Schul-Kommisstonen würde es obliegen, die einzelnen Schulen durch bestimmte, von ihnen zu deputirende Mitglieder zu beaufsichtigen, dem w über deren Zustand zu berichten und namentlich auch den Schu esuch zu überwachen. Die allgemeine Schulpflichtigkeit würde zwar, als Prin- zip auszusprechen, für die Durchführung derselben aber kein weiteres Verfahren anzuordnen, dieselbe vielmehr vor der Hand von dem gu⸗ ten Willen der Aeltern und dem moralischen Einfluß der Schul⸗Kom⸗ missionen zu erwarten sein.

Zur Erzielung einer besseren Vorbildung der Lehrer hat der Rath die Errichtung eines eigenen Schullehrer Seminars nicht für zweckmäßig gehalten. Er will die Ausbildung des ganzen Leh⸗ rerstandes nicht von der Wirksamkeit einer einzigen Anstalt und ven dem Gelingen oder Mißlingen einer einzigen Wahl, nämlich der Wahl des Firektors, abhängig gemacht . befürchtet auch von Seminarien eine einseitig kheoretische Vorbildung ihrer Zög⸗ linge. Demnach schlägt er vor, wie seither, so auch künftig es de⸗ nen, welche sich dem Schulfache widmen wollen, zu überlassen, unter der speziellen Aufsicht eines Lehrers durch Leistung von Hülfs diensten in der Schule sich praktisch für ihren Beruf vorzubereiten, zu theore- tischer Ausbildung aber ihnen in der Weise Gelegenheit zu geben, daß eine zu dem Zwecke bereits bestehende Privat- Anstalt unter die Leitung des Scholarchats gestellt, mit den nöthigen Mitteln en, und durch Aussetzung von Stipendien den angehenden Schullehrern leichter zugänglich gemacht werde, welche neben ihrer praktischen Thä⸗ tigkeit in ciner Schule in der Regel in derselben 6 Jahre lang wöchentlich 8 Stunden Unterricht erhalten sollten. Eine Hebung des öffentlichen Ansehens der Schullehrer verspricht sich der Rath davon, daß sie nach seinen Anträgen in den Schul⸗Kommissionen an der Lei- tung des Schulwesens selbst Theil nehmen sollen und schlägt zu größerer Sicherstellung ihrer äußeren Lage vor, daß 1) die Zahl der Schulen allmälig vermindert, dadurch aber die Frequenz und der Er⸗ trag der übrigbleibenden erhöht werde; 2) daß das nicht rechtzeitig eingehende Schulgeld ohne Kosten für den Lehrer seitens der Staats- Behörden exekutivisch erhoben werde; 3) daß die Lehrer von den persönlichen direkten Steuern und vom persönlichen Militairdienst befreit und 4) unter liberalen Bedingungen zur Theilnahme an der allgemeinen Pensions-Fasse zugelassen werden möchten.

Es kann allerdings zweifelhaft erscheinen, ob eine solche Verbin⸗ dung von Einrichtungen, die offenbar dem Organismus eines Staats- schulwesens entlehnt sind, mit einem dem Prinzip nach aufrecht erhal- tenen Privat- Schulwesen durchweg zweckmäßig und auf die Dauer hallbar sei; jedenfalls aber verdient es Anerkennung, daß der Rath der Stadt Hamburg lieber von der konsequenten Durchführung eines

völlig neuen Prinzips abgesehen hat, als daß er das Bestehende, so weit? es durch die Erfahrung bewährt ist, aufopfere. Er hat dies richtige Verständniß seiner legislatlen Aufgabe insbesondere auch dadurch bewiesen, daß er alle die Schulen, welche bereits mit einer Corporation in organischem Zusammenhange stehen, unverändert in diesem Jusammenhange belassen und von den Bestimmungen des neuen Schulgesetzes ausgenonimen wissen will. So die bestehenden Kirchschulen, die reformirten und die jüdischen Gemeindeschulen, die ungestört ihren Charakter bewahren, deshalb auch wie seither ledig⸗ lich ihren Gemeinde- Behörden untergeordnet bleiben sollen. Es fehlt in unserer Zeit nicht an solchen, welche die Konfessionsschulen eben so für eine Frucht, wie für eine Quelle der xreligiösen Intoleranz erklären. Wer aber weiß, wie schwer es ist, einem sebendig gewordenen konfessionellen Bewußtsein in einer Si⸗ multanschule Genüge zu thun, wie diese Schulen jenem Bewußt⸗

sein gegenüber nur Mißtrauen und Unfrieden befördern, wie das wirkliche Leben, wenn man von einem theilweise herrschenden kon⸗ fessionellen Indifferentismus absteht oder denselben nicht eben durch Süimultanschulen herbeiführen will, nur Schulen mit einer konfessionell= christlichen Grundlage verlangt und von selbst erzeugt, der wird dem Rath der Stadt Hamburg darin beipflichten, daß gerade die Ver- wandlung der Konfessionsschulen in Simultanschulen am ehesten ge— eignet wäre, den konfessionellen Frieden zu stören. Die Vorsteher der hamburger Juden haben auch entschieden jede Theilnahme an dem christlichen Schulwesen geweigert und stehen damit auch keines- weges allein, vielmehr hat sich auch anderswo das Bestreben der Juden kundgegeben, sich von den christlichen Elementarschulen zu frennen und öffentliche jüdische Schulen für ihre Kinder einzurichten. Der Grund hiervon liegt weniger noch in einer Besorgniß vor dem Einfluß des in den öffentichen christlichen Schulen herrschenden christ= lichen Elementes, als in der Erkenntniß der aus dem Anschlusse an dieselben für den Unterricht der jüdischen Kinder selbst erwachsenden

der Gemeinen gelegt und Königthum und Volk gleich weit von dem gera— den Wege der Verfassung sich hatte entfernen lassen. Wenn die englische Siaatsbildung, wie es häufig geschieht, anderen Ländern zum Mustet und zur Nachahmung aufgestellt wird, so begegnet man gewöhnlich einem Fundamental Irrthum, der aus dem Mangel einer richtigen Würdigung der besonderen nationalen Verhältnisse der beiden ver⸗ glichenen Länder entsteht. Unter diesen besonderen Verhältnissen steht die eigenthümliche Bildung des Königthums obenan. Das Königthum in Enaland ruht auf einer durchaus anderen Grundlage, als in den meisten Ländern des Kontinents; es leitet seine Gewalt nicht aus einer ihm eigenthümlichen absoluten Machtvollkommenheit, sondern aus einem zuerst durch stillschwei⸗ gendes, dann durch urkundliches Uebereinkommen bestimmt ausgedrückten Vertrage mit dem Volke her und kann deshalb nur durch die strikte Auf⸗ rechterhaltung dieses Vertrages sich und das ganze Staatsleben gesund und entwickelungsfähig machen. Eine Nachahmung der englischen Staatsbildung ohne solchen Vert'ag ist ein Unding und müßte dasselbe Unheil herbeiführen, welches uber Cngland hereinbrach, als die Stuarts mit solchem Vertrage die Nachahmung des kontinentalen Königthums versuchten. Das englische Volk übte von jeher, nicht, wie Herr Keightley meint, erst seit der Revolu⸗ tion von 1688, das Recht aus, seinen Thron selbst zu besetzen, und es lachte sich dies Recht durch die Magna Charta sogar schrifilich aus. chon nach dem Tode Wilhelm's des Eroberers verlieh die feudale Aristo= kratie, welche damals noch das Volk allein vertrat, den Thron an Wilhelm den Rothen, mit Hintenansetzung des älteren Bruders Robert, Herzogs der Normandie; nach Aussterben der männlichen Nachkommen des Eroberers entschied sie sich aus freier Wahl für die Descendenten der weiblichen Linie und setzte später Johann, Eduard 1I., Richard 1I., Eduard IV., Heinrich VI. ab, als i. ihren gesetzlichen oder ungesetzlichen Zwecken nicht entsprachen. Das engsische Volt, hat sich das Recht der Kriegserklärung gegen den eige— nen Herischer beigelegt, wenn dieser den Vertrag mit der' Nation nicht er- füllt, und es vertrieb zum zweitenmale die Stuarts, die es nach wieder— erlangter Nüchternheit von seinen republifanischen Ertravaganzen wieder ein— gesetzt hatte, als diese keine Besserung zeigten. Die Revolution von 1688 welche diese letzte Umwälzung bewirkte und dem Tande endlich seine natur⸗ gemäße und gesetzlich ausgeprägte Staatsbildung gab, nennen sie die „glor= reiche“, aber sie ist eben nur glorrgich für England, und es steht der deut- schen Geschichischreibung nicht wohl an, wenn einer ihrer Herden die Ge— schichte dieser Nevolution schreibt mit pikanten, gesuchten Beziehungen auf zegen ga niz Zustände anderer Länder. ; 8 Deas Geschichtswerk Keightleyp's offenbart uns nun zwar nicht diese

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konsequente Entwickelung des englischen Staatslebens, weil dem Verfasser

der objektive volitische Standpunkt sehlt und er, selbst inmitten dieses Staatslebens stehend, dessen allmäliges Wachsthum und thatsächliches Wir ken nicht umfassend genug überschauen kann, aber in dem fleißig und sehr ausführlich bearbeiteten Kapitel der Stuarts, welches fast den ganzen zwei— ten Band umfaßt, sprechen die anziehend erzählten Thatsachen so laut, daß dem unbefangenen Leser wenigstens die Eigenthümlichteit der englischen Staatsbildung lar weiden muß und dadurch dem tieferen politischen Ver⸗ ständniß ersolgreich vorgearbeitet wird. Die Geschichte des unglücklichen Karl J. wird quellmäßig, mit richtiger politischer Auffassung der Verhältnisse und psychologischer Schärfe in der Charalteristik der handelnden Personen, erzählt. So drängt sich in den wenigen Worten, mit welchen das, Verhör Karl's vor dem Parlamente am 20. Jan. 1649 angedeutet wird, die ganze Frage zusammen, um die es sich handelte. „Johann Coole hatte den Kö— nig angeklagt, Bradshaw war Präsident des Gerichts. Die Anklage lau— tete: „Der bemeldete Johann Cooke klagt ob des bemeldeten Hochverraths und der anderen Verbrechen im Namen des bemeldeten Volls von England den bemeldeten Karl Stuart als einen Tyrannen, Hochverräther, Mörder und als einen öffentlichen und unerbittlichen Feind der Nepublik von Eng—Q land an.“ Der König lächelte mehrmals während der Verlesung der Kla— geschrist, namentlich bei den Worten „Tyrann, Verräther u, s. w.“ Brad shaw kündigte ihm hierauf an, der Hof versehe sich seiner Erwiederung auf die Anklage. Karl fragte, nach welchem Recht er hierher berufen sei. „Ich möchte wissen,“ sagte er, „nach welcher gesetzmäßigen Gewalt es giebt manche ungesetzliche Gewalten, wie die der Diebe, der Straßenräuber und dergleichen ich von der Insel Wight weggebracht und von Ort zu Ort geschleppt wurde.“ Er erinnerte daran, daß er ihr rechtmäßiger Kö- nig sei, und erklärte, er wolle „das „durch Gott und alte rechtmäßige Ab- stmmung ihm anvertraute“ Pfand nicht dadurch verrathen, daß er einera „neuen und ungesetzlichen“ Gewalt sich unterwerfe. Bradshaw sagte, ihre Gewalt fei die des Volkes von England, „dessen erwählter König er sei.“ „Ich leugne das“, erwiederte der König. „England war nie ein Wahlkönigreich. Ich sehe kein Haus der Lords hier, das ein Parlament bilden sollte, und auch der König sollte hier gewesen sein.“ Bradshaw ant⸗ wortete: „Wir, die wir Eure . sind, halten uns unserer Rechtsge⸗ walt für versichert, und wir sind es kraft der von Gott und dem Königreich uns übertragenen Vollmacht.“ Hierauf vertagte sich der Hof.“

„Wenn es Mord ist, ein Menschenleben ohne den Ausspruch eines vor= aus anerkannten Gerichts zu opfern, so war die Hinrichtung des Königs Karl ein Mord. Das feierliche Possenspiel der bei dieser green an-

, —— gewandten Gerichtsformen macht das Verfahren nur noch verabscheuungs⸗ würdiger, denn ganz bestimmt konnte feiner seiner Nichter im Sinne gehabt haben, ihm ein unbefangenes Urtheil angedeihen zu lassen. Ein solches setzt voraus, daß es dem Augellagten möglich sei, seine etwaige Unschuld zu be⸗ weisen, denn hätten Karl's selbst eingesetzte Richter ihn freigesprochen, so mußten sie zu gleicher Zeit sich selbst verdammen; wenn er unschuldig war, was waren dann sie als Rebellen und Verräther? Sich die Stellvertreter des Volles von England zu nennen und in dessen Namen zu handeln, war in der That der höchste Grad von Frechheit. Das Volk von England hatte keine Schnld an dem Blute seines Souserains, denn dies wurde vergossen von einer Rotte von Kriegsknechten, welche ängstlich für die Feststellung ihrer eigenen Gewalt oder Sicherheit bemüht waren.“

So anerkennend wir uns bisher über unser Geschichtswerk aussprachen, so tadelnd müssen wir uns jetzt über den letzten Theil derselben äußern, der die Zeit von der letzten Revolution bis jetzt umfaßt, obgleich zwei Herrscher dieser Zeit, Wilhelm Ul, und Anna, noch in den vorigen Abschnitt der Stuarts aufgenommen sind. Die Geschichte dieser beiden Negenten, so wie der ganze folgende „das Haus Braunschweig“ überschriebene Theil, ist nichts, als eine mangelhaft zusammengestellte Erzählung der Thatsachen, noch dazu mit einer ziemlich stark aufgetragenen aristokratischen Whig-Färbung, welche selbst dem Bestechungs-Sypstem Walpole's das Wort redet. Von einem tie- feren Eindringen in den inneren politischen Fortschritt Englands während dieser ereignißvollen Zeit gewahren wir nichts, und Loch ist kaum ein Abschnitt der englischen Geschichte für uns so wichtig, als gerade dieser. Es galt, hier zu zeigen, wie die nach langen Känipfen endlich in ihr Recht eingesetz⸗ len Versaffungs-Prinzipien wirksam wurden und in ihrer gesetzlichen raris bie Ratlon vorwärts brachten, welche Bedeutung das jeßzi zum erstenmal ständig gewordene Parlament gewann, und wie groß der Vortheil davon war, Lal die Geschichte des Landes aus dem parlamentarischen Kampfe ge⸗ schlossener Parteien hervorging; es galt, an der Entwickelung des 22 Verfassungsgebäudes die Stellung zu zeigen, welche fortan bei der veran. derten Lage das Königthum und das in Oberhaus und Unterhaus getheilte Volk einnahm, und wie der Grund von Engiands Macht Entwickelung gerade in dieser Theilung der Staatsgewalten lag; Von, allem n. wir feine Andeutung, und, bis auf die Charakteristil einzelnzn e. 3 e nn,, fön dienen, ist das Ganze ziemlich werthlos. Die

ö ; . r ble üach und nach erscheinenden chichte dieses Zeit⸗Abschnittes, zu welcher die n . werthwollften

Memoiren der großen Staatsmänner Englands n Beitrage ub! Quellen lieslrn. wartet überhaupt noch mehr als jede andert auf einen

kompetenten Geschichtsschreiber.