1847 / 229 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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ĩ bewog D plötzlich überkam, einige Sauhirten 6 —— begangene Nor en zu

inbsbraut Zewüthet haben muß, en ee irie, vom . chten Seemören zeig *

ken Felfen der Wald schlu at ber See 6h Meilen tief ins Binnenland

benden Lüste erfaßt, vom hineingetrieben wurden. am 12.

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verneme In 6 denen ma

) März d. J. in der uussischen Alademie

ern Gen lf ge. undorte mn ii: Münzen in Rußland mit.

urg, Bezirk Oranienbaum, wurden 500 Münzen

von n nur 2785 o n . . . nebst 14 orientalischen, zon denen echs ganz

3 . . Gouvernements Nowgorod, Twer, Livland,

blen, Wladimir und Moskau Münzen gefunden. Unter

W del, Hlurernemen; Lioland ist ein noch unbefannter Bujide,

denen . in M sentalische Münzen gefunden r on hatte man in Moskau orienzalid nzen g x

. . wahrscheinlich in ein Privat- Kabinet; als man zahre 1837 das Alexejewsche , . 9 ;

undament zu einer neuen Kitche zu egen, fand man

au grub, n 6 . aus den Jahren 248 und 251 der in einer Tiefe

Jahre doch ver ch aber im Ja einige orientalische Silbermün 0

Arschinen tiefer in einer Sandschicht Mammuthlnochen.

zeig get, annimmt; na ü ans Ende des zwölften Jahrhunderts.

chra (862 und S66 nach Chr.). Diese Muͤnzen lagen i t inen; weiter oben fand man russische Allerthümer und zwei

von sechs Arschinen; . Eee, te nicht ohne Grund die Frage auf, ob dieser Fund nicht einen Finger an g 9. Moskau ein viel höheres Alter habe, als man gewohnlich ch den bisherigen Nachrichten fällt die Erbauung höchstens

wogen babe, dem nach Orts;

beichten. Wie Cee als dem Umstand,

264 angel

en Boden

Eisenbahnen und Dampfschifffahrt.

Barmen, 10. Aug. (Rh. B.) Dem Vernehmen nach wird auch die Bergisch⸗Märlische Eisenbahn, jedoch nur bis Schwelm, gleich⸗ zeitig mit der töln⸗Mindener Bahn am 15. Oktober, dem Geburts⸗ tage Sr. Majestät des Königs, eröffnet und dem öffentlichen Verkehr

übergeben worden.

Prag, 8. Aug. Der Bau unseres riesenhaften Viadults zur Prag Dresdener Eisenbahn schreitet rüstig vorwärts; bereits sii ffeintre Bogen der Sandsteinpfeiler zu Lande und einige größere, die mächtigen Granitpfeiler der Moldaubrücke verbinden, gespannt. dem ist der Oberbau durch den Baumgarten, die Podbaba 2c. auf einige Stunden welt vollendet; im nächsten Jahr dürfte die Strecke bis Lo⸗ bositz bereits befahren werden; die Erdarbeiten von Außig bis zur Gränze wurden so eben in Angriff genommen. Unsere Staats ⸗Ver⸗ Stadt Reichen⸗ moch unentschlos⸗

waltung erkennt die Nothwendigkeit, die gewerbreiche

berg mit der Staatsbahn zu verbinden; nur ist man! sen, ob diese Verbindung durch eine Zweigbahn von Kollin aus durch den bunzlauer Kreis oder von Pardubitz über Gitschin bewerkstelligt

Bekanntmachungen.

1587 Oeffentliche Vorladung.

Die Ehefrau des vormaligen Restaurateurs Carl Goltlieb Roß hierselbst, Amalie geborene Schobert, soll sich mit dem Portraitmaler Huebner angeblich im Mo— nat April 1815 von hier heimlich entfernt und über Hamburg nach Nordamerika begeben haben. Der nc. Roß hat deshalb gegen seine Ehefrau, welche von ihrem Aufenthalte bis jetzt keine Nachricht gegeben, auch sei⸗ n er Bemühungen ungeachtet nicht hat ermittelt werden können, wegen böslicher Verlassung auf Scheidung an⸗ getragen. Zur Beantwortung der Ehr schrivungstlage sst daher ein Termin auf den

1. Februar 1848, Vormittags 11 Uhr, vor dem Königl. Ober? Landesgerichts ⸗Referendarius

von Prittwitz im Parteienzimmer Nr. II. auf hiesigem Ober Landesgerichfe anberaumt worden, zu welchem die

Roß hierdurch öffentlich und unter der Warnung vor⸗

. wird, daß sie im Fall ihres Aus bleibens der

öslichen Verlassung in contumaciam für geständig erachtet und demgemäß, was Rechtens ist, gegen sie er= kannt werden wird. Breslau, den 21. Mai 1847. Königl. Ober- Landesgericht. Erster Senat.

I 79] Bekanntmachung.

Die als eine nothwendige eingeleitete Subhasta⸗ tion der Allodial-⸗Rittergüter Jastrzembie Nr. 68. im Conitzer und Brzenczeck Nr. 17. im Schwetzer Kreise,

in welcher am 30. Augu st d. J. Lieilations⸗Termin ansteht, wird als eine freiwillige fortgesetzt werden. arienwerder, den 19. August 1847. Civil⸗Senat des Königl. Ober ⸗Landesgericht.

los]! Nothwendiger Verkauf.

Die im Dramburger Kreise belegene und im Hypo— thelenbuche Nr. 2. Fal. 7 Lis 42. verzeichnete Spring⸗ mühle des Emil Herrmann Theodor Gollmer, abgeschatzt auf 6089 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf., zufolge der nebst Hy— pothekenschein und Bedingungen in der Registratur ein= zusehenden Taxe, soll

am 1. Februar 1848, Vorm. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Dramburg, den 19. Juli 1847.

Kor . Land- und Stadtgericht.

777 . dem Apotheker August Ferdinand Hoepfner zu- ehörige ierselbst auf der Rechtstadt in der heiligen geg fe r. 772 der Servis - Anlage und Nr. 44 des ypothekenbuchs belegene auf 10,757 Thlr. 13 Sgr. 1 Pf. abgeschätzte Grundstück und die demselben zuge . hierfeibst auf der Rechtstadt etablirte Medizinal⸗ por eker Gerechtigkeit, mit dem Beinamen „die Kö- nigliche“, Nr. 3. des rn, abgeschätzt nebst Zubehör auf 26, 223 hir. 16 Sgr. 11 Pf., sollen in dem auf den ; 3. März 1848, Vormittags 11 unn an hiesiger Gerichtastelle angesetzten Termine subhastirt

werden. . Die Hypothelenscheine und die Taxen sind in unserer

Registratur einzusehen. anzig, den 31. Juli 1847. . Königliches Land- und Stadtgericht.

——

d viele welche Nebst⸗

1652 werben soll. Der letzkere Plan hat am meisten für sich, weil Rei⸗ chenberg dadurch Wien mehr genähert wird. Durch eine weitere kleine re ren nach Jittau würde Reichenberg am nächsten mit Dresden verbunden.

Attong. (Rĩh. B.) Unsere Hoffnungen sind rasch zu Wasser geworden. Die Stadt Altona projektirte, ihren Ober⸗Präsidenten an ker Spitze, eine Cisenbahn-Verbindung mit Lübeck zu errichten. Da die Bahn ganz auf dänischem Gebiet gebaut werden sollte, zweifelte Niemand an der Gewährung der Konzession, um so weniger, als sonst gut Unterrichtete versichern, daß man sich auch in Kopenhagen für dieselbe interessire. Die Antwort von Kopenhagen traf ungewöhnlich rasch ein, sie ward schon unter dem 15. Juli erlassen und lautet ab⸗ schlägig. Wie man hört, beabsichtigt man in Kopenhagen, eine an⸗ bere Vahn ins Leben zu rufen, und zwar, statt nach Lübeck nach Neu⸗ stadt und Oldenburg, im Herzogthum Holstein, beide Häfen mit un⸗ gewöhnlichen Freiheiten zu versehen und so dicht vor Lübecks Thoren eine neue Konkurrenz zu eröffnen. Neustadt und ldenburg sind beide sehr regsame Orte, sie werden aber dennoch niemals eine Handels⸗ stadt wie Lübeck werden, denn ein fleißiger Ackerbauer oder Schiffer ist noch lange kein Kaufmann.

Berlin- Stettiner Eisenbahn.

Frequen? auf der Haupt- und Zweighahn im Monat Juli 50 989 Personen, davon Einnahme.. 44.33. Rihlr. 5 Sgr. 226,363 Cir. Güter ..... ...... 36,494 I Exiraord 431 F amnme Si, 2M 3 Rhlr. gegen die Einnalime im Juli 1816 von 5, 0i9 Kili

also mesir T5, 252 Rililr.

gandels - und görsen - Nachrichten.

Triest, 9. Aug. (O. 8.) Wochen · Ber.) Bau mwolle. Der Umsatz während der verflossenen Woche betrug 1,690 Ballen, darunter 890 B. Mako zu 49 12 Fl., 5 B. Subuge zu 32 Fl., 5 B. Livadia zu 30 Fl., 23 B. ciprische zu 30 Fl., 637 B. macedonische zu 30 Fl. und 130 B. amerikanische zu 37 39 Fl. p. Ctr.

Flachs und Hanf. Verkaust: 1090 B. Hanf von Ferrara zu 135 FI. und 69 B. Flachs von Aegypten zu 19 Fl. p. Cin.

Felle und Häute. Es erhielten 400 Stück hiesige trockene Ochsen⸗ häute 409 45 Fl., 400 St. desgl. von der Umgegend und Dalmatien 34 40 Fl. 1100 St. desgl. und Kuhhäute don Montevides 31 —33 Fl., 3000 St. trockene hiesige und irländische Kalbfelle 40 68 Fl. p. Ctr. und 45,909 St. Lammfelle 29 18 Fl. v. 100 Stück.

Gelraide. Die Verkäufe während der verflossenen Woche beliefen sich auf 1500 St. Weizen vom Schwarzen Meere und 1H00 St. von Ta—

ganrog zu T FI., 2600 St. von der Donau zu 4— 5 Fl. 400 St. desgl. harter von Taganrog zu 35 Fl., 1600 St. Mischkorn von der Levante zu 4 Fi, göoo Si. Mals von der Levante und Albanien zu 4 =— 45 J., 110) St. desgl. * e Qualität zu 35 Fl,, 11600 St. von der Donau zu 44 44 Fi, 12700 St. desgl. auf Lieferung zu 13 14 Fl. 1000 St. von Aegopten zu 231 = JlI., 00 St. desgl. schab⸗ hafter zu 16 Fl., 5400 St. Roggen vom Schwarzen Meere zu 3 —4 Fl., 2600 Staja Bohnen von Aegypten zu 33 Fl., 400 St. Hafer vom Banat zu 25 Fl., 1300 St. Gerste von der Levante zu 25 23 Fl. und 2100 Staja von Aegypten zu 2 Fl. ;

Knoppern. Es erhielten 350 Cir. von Smyrna 7 - 1 Fl., 600 Ctr. von Ter Morea 5 7 Il. und 509 Tir, von Karamanien 23 Fl. pro Etr. Vorräthig am 1. August Ha, 900 Centner.

Oel. Unter den während der verflossenen Woche abgegangenen 6180 Ornen waren 1900 O. pugl. zu 25 27 Fl., 250 O. desgl. halbfeines zu 28 Fl., 3000 O. von der Levante, Albanien und Korfu zu 24 26 Il. 150) G. von Durazzo zu 23 Fl.ͥ, 700 O. von Aivali auf Lieferung zu 251-257 Il, 450 O. von Dalmatien zu 28 Fl. pr. Ctr. und S0 O. or- Tinaires von Istrien und Dalmatien zu unbek. Pr. Vorrath am 4. August 33,000 O. :

Südfrüchte. Tie Verläufe beliefen sich auf 150 Ctr. süße Mandeln zu 28—-· 29 Fl., 109 Bar. rothe Nosinen von Smirng zu 6) —– 6 Fl., 120 Ctr, Korinthen von der Morea 12= 15 Fl. und 50 Ctr. Sultan zu 17— 187 Fl. pr. Ctr. Vorrath am 4. August: 3200 Ert. Mandeln, 800 Ctr. Feigen, 100 Etr. Sultanin, 1400 ECtr. rothe Nosinen, 350 Ctr. desgl. schwarze, 2000 tr. Korinthen, 700 Ctr. sicilianische Weinbeeren, 5400 K. sicil. Eitronen, 90 K. desgl. vom Gardasee, 2090 Ctr. Nüsse.

Wolle. Die Verkäufe betrugen 120 Ballen weiße gewaschene halb= feine von Scopia zu unbekannten Preisen. 20. B. desgl. grobe von Misso⸗ lungi zu 30 Fl. und 25 B. desgl. von Bosnien zu 26 Fl. pr. Ctr.

Venedig, 10. Aug. (O. .) Oel war auch während der verflossenen Woche beachte, und die Preise gingen wieder höher. Mais war gesucht, und die Verläuse erreichten 20,0090 Staja zu 4 59 Fl. Dieser Begehr ist jedoch nur dem augenblicklichen Bedarf beizumessen, wird aber wohl auf⸗ hören, sobald der neue Mais zum Vorschein kommt, dessen Stand überaus befriedigt. Weizen blieb ohne Umsatz.

Mailand, 6. Aug. Seide veranlaßte auch während der verflosse⸗ nen Woche ziemlich bedeutende Geschäfte; besonders wurden Organsins Nr. 32 und en, Nr. *, wir glauben, hauptsächlich sür Deutsch= land gekauft. Im südlichen Frankreich kommt immer mehr neue Seide zum Vorschein, die Preise sind niedrig; man hofft jedoch, daß die Vereinig⸗ jen Staaten bald Aufträge geben werden. Die Messe zu Beaucaire hat den Erwartungen durchaus nicht entsprochen.

Roveredo, 8. Aug. Im Laufe des verflossenen Monats wurde viel Seide von hier ausgeführt. Nach Botzen ingen 16,599 Pfd. verarbeitete und nach Mailand 2653 Pfd. Rohseide. Dagegen erreichte der Transit veroneser gefärbter Seide nur Cisä Pfd. Ickt geht das Geschäst sehr laagsam von statten, da auf Speculation durchaus nichts genommen wird. Die wenigen Verkäufe erfolgten nur zu niedrigeren Preisen, als vor acht Tagen. Die Getraidepreise sind merklich gewichen.

Allgemeiner Anzeiger.

150 Nothwendiger Verkauf. aff. au ; l inde se Stadtgericht zu Berlin, den 7. Juni 1847. häufig ist, da diese geschleppten Personenschiffe leine eigene feste Haltung haben, und das vorlaufende Bugsir⸗ Dampfboot durch die arbeitenden Räder in selbst erzeugten Wellen das geschleppte Schiff in einer fortwährenden schwankenden

Das dem Nentier David Benas gehörige, hier in der Sebastiansstraße Nr. 29 belegene und im Hypotheken buche von der Louisenstadt Vo. 44. No. 23. ver eich⸗

nete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 13,227 Thlr.

8 Sgr. 3 Pf., sol halten,

am 12. Januar 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe nnd Hy⸗ in 3 . . Registratur einzusehen. Da kein anderes Personenschiff als die Borꝛussia⸗ e gemeint sein, und wir

würden! den vbigen Aufsatz, dessen Tendenz uns nicht zweifelhaft sein kann, mit Stillschweigen übergehen, wenn wir nicht fürchten müßten, durch die darin enthal- tenen Unwahrheiten das Publitum irre geleitet zu sehen. Das Personen-Schleppschiff „Borussia“ verdanlt eben nur seine Eutstehung der ganz entgegengesetzten Mei⸗ nung der verehrlichen Herren Agenten des Dampfschiffs „Prinz von Preußen“, nämlich der: legenheit zu geben, auf einem sicheren, bequemen, mit Salons versehenen, von einer freien reinen Luft umge⸗ benen Schiffe reisen zu können, um nicht von der auf seinem Leben glaubhafte Nachricht zu geben, die Erben einem Dampfichiffe unausgesetzten rüttelnden Bewegung, r des unvermeidlichen Talg ünd Oelgeruchs und der

Hitze von der Feuerung, als hauptsãächlichste erste Veranlassung zur Erzeu— gung der Seekrankheit, belästigt zu

werden. Nachtheilig und beschwerlich ist es auch auf

z bei irgend frischem Winde uber Bog und von den Rädern bedeutend Spritz⸗ wasser über Bord nehmen und die Passagiere durchnäs⸗ sen, die keinen genügenden Zufluchtsort haben, da kein Raum, der schön für die Maschine verwendet, vorhan⸗· den ist, um sie alle aufnehmen zu können. Die Bemer⸗= kung, daß die durch die Bewegung der Näder selbst er⸗ zeugten Wellen die seegerecht steif mit Eisen⸗Ballast dersehene „Borussia“ auch bei ruhigstem Wetter schwan=

pothekenschein sind in der

788 b]

drich, als derzeitige Direktoren der unter dem Namen „Scierär' hier bestehenden Gesellschaft, verkaufte, vor runter Rr. 38 und ig hierselbst belegene Grundstück, in specie an die dazu gehörenden beiden Wohnhäuser nebst Scheune und Stallungen, an den nden Garten mit den darin stehenden Treib⸗ d dessen Befriedigungen und an die mit überlassenen Garten⸗-Utensilien, aus irgend einem Rechts⸗ e oder fonstige Forderungen und An⸗ sprüche machen zu können vermeinen sollten, werden auf den gemeinschaftlichen Antrag der Paciscenten hier⸗ mit geladen, solche in einem der auf den' sten, 17ten und 31 sten k. M. jedesmal Morgens 10 Uhr, angeseßzten Liquidations⸗Termine vor dem Stadtgericht hierselbst speziell und glaubhaft anzumelden, bei Ver⸗ meidung der in termin den 14. September d. J., gleichfalls Morgens 10 Uhr, zu erkennenden Prälklusion. löéätum Greifswald, den 19. Juli 1837. Direktor und Assessores des Stadtgerichts.

(. 8.)

dem Fettentho

dazu gehöre häusern un

grunde dinglich

P 10 C I a m .

Alle diejenigen, welche an das früher im Besitze des Senators Pogge gewesene, von dessen Erben an den Kunstgärtner Friedrich Nusteberg, von diesem aber ge⸗ genwärtig an die Kaufleute C. S. Boy und H. Frie⸗

Herren und besonders Damen.

hier eristirt, so kann nur dies

manchen Dampfschiffen, daß fie

Teßmann.

18 2 b

Berlin

8519

Anhaltische Eisenbahn.

Personen⸗Schiff

nach Swinemũn de und umgebl i

. = ehrt, welche von einem erden, die Unannehm eit bieten, daß beim gün⸗

stigsien Wetter die Seekranlheit ade r ruhigem

ei uns wieder ein⸗

Die Herren Agen : 9 ! des 2 iffes „Prinz von Preuß en“ machen in den Be r⸗

6 haben, während. den

, . bekannt: daß Personen-⸗ 8 schiffe auf der

Reife von hier is 17

Stettin, den 13. Augr

eines Taues geschleppt

——

Bewegung unter-

und beziehen sich auf das Zeugniß von nicht genannten

dem Publikum Ge⸗

fend machen können, kann mindestens nur auf Untennt- niß beruhen, da die Wellen sowohl in den Strömen, wk namentlich bei der großen Wasserfliche im Haff schon ] 17751 vom Kiel aus sich so verthellen, daß solche es gar nicht zu berühren vermögen. Möge man aber auch die Si⸗ cherheit eines Schleppschiffs wohl begchten, da wir das Beispiel erlebt haben,. daß auf der Reise nach Swine⸗ münde ein Dampfschiff, durch die Feuerung entstanden, abbrannte, wobei sich die venige Besaht⸗ing nur mit

rößter Mühe rettete. Bei solchem Unglück ist das Lächlepptau bald gelappt und das Schiff außer Gefahr.

Wir Llauben alich in unserer Ansicht nicht gesehlt zu

haben, da wir uns des vorzugsweisen wieder⸗

holten Gebrauchs der „Borussia“ für nach See ge

hende und daher kommende Höchste und Allerhöchste pe oh f ü , . ern gif l auch die Kö⸗ 1. nigl. Post sich dieses Schi es ausschließlich nur bedient, Borussia . Un Lie Rufsischen. Passagiere pr. „Wadimir“ von r Swinemünde nach hier zu befördern, ohne je eine Klage fiber die dem Schiffe ö Mängel vernommen eiben ohne, Zweifel gern ein ampfschiff zu Befehl gestanden hätte; wir haben im Gegentheil Beweise Höchster Zufriedenheit über Seegang liner Zeitungen und Bequemlichkeit der „Borussia“ erhalten. Auffallend erscheint es noch, daß die Herren Agenten unierlassen haben, ihren Annoncen in den i Blättern den erwähnten . beizufügen. 1

Tomité der Stettiner Dampfbugsirboot⸗Rhederei.

Haff auf der Tour nach und von Swinemünde sehr 4 11196!

Auf Imploriren Dris. Klügmann, in Vollmacht des Braus ünd Brennerei ⸗Besitzens Johann Heinrich Chri⸗ stoph Schlee zu Zarrenthien im Mecklenburgischen, wer⸗ den alle diejenigen, welche von dem Leben oder Tode res am 19. November 1789 zum Grünen Jäger im Herzoglich Laue iburgischen Kirchspiel Hamwarde gebo— renen Jochim Hinrich Georg Schleh oder Schlee, Soh⸗ nes des derzeitigen Pächters Hartwig Friedrich Schleh oder Schlee zum Geünen Jäger und der Anna Mar⸗ garetha Friederiea Schleh, geborenen Meister, welcher angeblich im Jahre 1tzat in Hamburg sich nach Rio de Janeiro eingeschifft haben soll und seitdem verschol⸗ len ist, Nachrichten besitzen, zur Mittheilung derselben hierdurch aufgefordert, der genannte Abwesende aber, ventualiter feine Leibes oder sonstigen Erben, inglei⸗ chen alle eiwanigen Gläubiger desselben gerichtsseinig schuldig erkannt, binnen Jahres und Tages von Er⸗ lass ang gegenwärtiger Ediltal- Ladung an, mithin spä= testens m 4. Januar 1848 im Altuariate des Landgerichts hierselbst, und zwar der Abwesende von

und Gläubiger desselben aber ihre Erb- oder sonstigen Ansprüche unter Beobachtung des Erforderlichen gehö⸗ rig anzugeben und zu bescheinigen, bei Vermeidung des Rechisnachtheils, daß, widrigenfalls, und nachdem resp. dem §. 9. der Verordnung vom 30. Dezember 1829 über Todeserklärung Abwesender Felge geleistet sein wird, der abwesende Jochim Hiniich Georg Schleh oder Schlee für todt erklärt und dessen Vermögen den in Folge seines Todes dazu Berechtigten aus geliefert, seine nicht angemeldeten Erben und Gläubiger aber mit ihren Ansprüchen präfludirt werden sollen.

So geschehen Läbeck im Landgericht, den 20. No- vember 1846. In sidem

J. P. Plessing, Dr Ali.

Für eine größere deutsche Eisenbahn wird ein erster Maschinen⸗ Ingenieur gesucht, welcher im Besitze der hö= heren allgemeinen Schulbildung, im Maschinenwesen, theoretisch und praktisch, gründlich ausgebil et und im Eisenbahn-Betriebe so erfahren ist, daß er neben der Leitung und Beaussichtigung der Lokomotiv⸗ und Wa— gen Neparatur⸗· Werlstätten den Lokomotivendienst selbs⸗ ständig und unter eigener Verantwortlichkeit leiten. überwachen kann. Techniker, welche sich über ihre ständige Qualification zu dieser Stelle genügend ausz⸗ weisen' vermögen, wollen sich mit ihren Dienstanerb tungen bis längstens bis zum 15. September unter de Bezeichnung Nr. 590 portofrei an die Andreäische Buch⸗ handlung in Frankfurt a; M. wenden, und werden hier= mit noch darauf aufmerksam gemacht, daß mit der frag⸗ lichen Stelle bedeutende äußere Vortheile ver— bunden sind.

ig en

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186 229.

3nhalt.

Amtlicher Theil. 26

Inland. Provinz Preußen. Das Sängerfest in Elbing. . PI. vinz Sch'lefien.“ Bürgerliches Ehrengericht in Ratibor. Provinz We t fa len. Arbeiter ⸗Tumult. Rbein-Provinz. Verein der Aerzte von Rheinland und Westfalen.⸗— Transport von Lolomotiven.

Deutsche Bundes staaten. Königreich Bavern. Aufenthalt der Königlichen Familie in Aschaffenburg. Einweihung einer Kirche. Abmahnung von dem Andrange zum Staatsban-Dienst. Erlaubniß zur Feier von Aerndte - Festen. Königreich Sach sen. Die städ-= zische Gerichtsbarkeit in Bautzen. Königreich Hannover. Abreise des Herzogs von Cambridge. Großherzogthum Baden. Aerndte⸗ und Danhkfest. rn n, . Hessen und bei Rhein. Hof⸗ nachrichten. Einladung zur ersammlung des Gustas-Adolf⸗Vereins in Darmstadt. Schreiben aus Frankfurt a. M. (Reise hoher Per= sonen; die Aerndte.) .

Oesterreichische Monarchie. Wien. Veränderungen in der Ar— mer. Abreise des Herzogs von Sachsen - Koburg. Die Verstärkung der Armee in Italien. Widerlegung. .

Rußland und Polen. St. Petersburg. Nachrichten von der lau- kasischen Armee.

Frankreich. Paris. Ministerielle Konferenzen und Verkehr mit Schloß Eu. Die Wahlreform-Vanketts und die Jakobiner Klubs. Ekklä—= rung des Eizbischofs von Lyon. Vernmischtes.

Großbritanien und Irland. London. Abreise der Königin nach Schottland. Die Wahlen.

Belgien. Brüssel. Die Einführung der Königlichen Prinzen in die * Berathung über die Lage von Flandern. Die entlassenen Minister.

Schweiz. Kanton Bern. Note Lord Palmerston's. Die Sonder- bunds⸗Offiziere. Erklärung Luzerns. ö ; 2

Portugal. London. Der Antrag Lord Palmerston's auf Entlassung des Ministeriums. Unterwerfung Madeira's und der Azoren. Verordnungen.

Griechenland. Athen. Die türkischen Vergleichs-⸗Vorschläge abgelehnt.

Gerichts⸗Verhandlungen wegen der polnischen Verschwörung. Haudels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Zur Agrikultur⸗-Politik. (Schluß)

Amtlicher Theil.

. Potsdam, den 17. August. Seine Majestät der König sind von der Reise nach Neu— Strelitz und Doberan auf Schloß Sanssouci wieder eingetroffen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kaufmann und Fabrikbesitzer Gustav Wiesenthal zu Berlin den Charakter als Kommerzien-Rath zu verleihen.

Se. Königl. Hoheit der Pfiinz von Preußen i 1èDo⸗

beran kommend, hierher ler n. ö . . Pots dam, den 18. August.

Ihre Königl. Hoheit die verwittwete Frau Großherzogin von Mecklenburg- Schwerin und Höchstderen Tochter, die Herzogin Louise Hoheit, sind gestern von Doberan auf Schloß Sanssonci eingetroffen und haben heute die Reise nach Marienbad fortgesetzt.

Preuß

Berlin, Donner

Allgemeine

Se. Hoheit der Herzog Gustav von Mecklenburg-⸗ Schwerin ist, von Breslau kommend, nach Ludwigslust hier durch⸗ gereist. j

Der Notariats⸗-Kandidat Moritz August Boersken zu Ko— blenz ist zum Notar für den Friedensgerichts-Bezirk Bitburg, im Landgerichts⸗Bezirke Trier, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Bit⸗ burg, ernannt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der Geheime Staats⸗Minister, Graf zu Stolberg-Wernigerode, und

Se. Excellenz der, General ⸗Lieutenant und General Adjutant Sr. Majestät des Königs, von Neumann, von Doberan.

Uichtamtlicher Theil.

Znlan d.

Provinz Preußen. Bei dem elbinger Sängerfest, welches unter großer Theilnahme fast sämmtlicher bedeutenderen Städte Preu⸗ ßens gefeiert wurde, beschlossen die Deputirten der verschiedenen Ver⸗ eine, unter dem Namen eines „preußischen Sängerbundes“ sämmtliche

Singvereine der Provinz zu vereinigen und von zwei zu zwei Jahren ein allgemeines Sängerfest wiederkehren zu lassen; das nächste soll im

Jahre 1849 in Danzig veranstaltet werden.

Provinz Schlesien. (Oder-Ztg.) Se. Majestät der König hat gerüht, der Schützengilde zu Ratibor auf ihren Antrag das Recht zu verleihen, durch ein aus den Mitgliedern der Gilde zu erwählendes Ehrengericht in Ehrensachen verbindliche Entscheidungen zu treffen. Die Alllerhöchste Genehmigung traf gerade am Tage des Königsschießens hier ein, wodurch dem Feste eine besondere Weihe verliehen wurde.

Provinz Westfalen. (Tr. Ztg.) In den ersten Tagen des August sollen die Eisenbahn⸗- Arbeiter, welche in der Nähe des Bades Rheine beschäftigt sind, sich gegen die dortigen Beamten auf⸗ gelehnt haben. Der Löhn war ihnen nicht genügend, sie vereinigten sich, umzingelten den zu ihnen herantretenden Baumeister und forder⸗ ten einen Tagelohn von 15 Sgr., da der bisherige kaum hinreiche, die nothwendigsten Bedürfnisse zu bestreiten; sie drohten, die Arbeiten auf der Bahnstrecke wieder demoliren zu wollen, wenn man ihren For⸗ derungen nicht willfahre. Der Baumeister versprach erschreckt, ihre Forderung bewilligen zu wollen, wurde aber, von den aufgebrachten Arbeitern nicht eher entlassen, als er ihnen die schriftliche Zusicherung

egeben hatte, daß ihnen ein Tagelohn von 15 Sgr. bezahlt werden lr Der Abtheilungs- Ingenieur jedoch hat sich, wie man hört, nicht für verpflichtet gehalten, den Arbeitern die versprochene Kon⸗ zession zu bewilligen.

Nhein⸗Provinz. In Bonn fand am 12. August die dies- jührige zweite ordentliche General-Versammlung des Vereins der Aerzte von Rheinland und Westfalen statt unter dem Vorsitze des Professors an dortiger Universität, Geheimen Medizinal-Raths Wur⸗ zer. Unter mehreren anderen, die speziellen Verhältnisse der prakti⸗ schen Aerzte betreffenden Verhandlungen kam auch der Antrag zur Diskussion, das Ministerium der Medizinal⸗Angelegenheiten zu bitten, unter Zuzlehung von praktischen Aerzten aus den verschiedenen Pro⸗ vinzen eine Regulirung der ärztlichen Verhältnisse im Allgemeinen vor⸗ zunehmen. Derselbe fand allgemeinen Beifall, und es ward eine

ische Zeitung.

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und Auslandes nehmen Sestellung

auf dieses Glatt an, sür Berlin

die Erpedition der Aig. Preuß. m 2

eitung:; sehren- Straße Mr. 57.

Insertions- Gebühr für den Raum einer Seile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

1847.

Kommission von fünf Aerzten ernannt, um die Petition zu entwerfen und der hohen Behörde so bald als möglich zu überreichen. Mehr als 60 Aerzte hatten sich eingefunden, alte Bekanntschasten wurden erneuert und neue geschlossen; ein gemeinsames Mittagsmahl in dem festlich dekorirten Saale des Gasthofes zum Stern vereinigte bis zum Abend den frohen Kreis der meist schon älteren Männer, welche mit dem Vorsatze von einander schieden, sich zur nächsten Versammlung im nächsten Sommer wiederum in Bonn einzufinden.

Am 14. und 15. August wurden bei Düsseld orf zwei Lokomoti⸗ ven aus der Cockerillschen Fabrik zu Seraing und für die Steele⸗ Vohwinckler Eisenbahn bestimmt über den Rhein geschafft. Diesel= ben' waren ihres Gewichtes wegen an mehreren Uebergangs punkten am Rheine zurückgewiesen. Die Brückenverwaltung in Düsseldorf ließ zur Uebersetzung ein Reserve⸗Brückenjoch herrichten, und. mit diesem ging die Landung unter der Leiiung des dortigen Brückenmeisters Henn Kuhl glücklich von statten.

Deutsche Gundesstaaten.

Königreich Bayern. (Asch aff. 3.) Ihre Majestäten der König und die Königin, Ihre Königl. Hoheiten die Frau Erb roß⸗ herzogin und die Prinzessin Alexandra empfingen am 10. August Nichmittag die Aufwartung sämmtlicher Notabilitäten der Stadt. Se. Majestät der König sprach sich in sehr huldvoller und wohlwol⸗ lender Weise über die Stadt Aschaffenburg aus.

Die seit dem Brand⸗Unglück von 1813 neu erbaute und bisher nur benedizirt gewesene Kirche des hiesigen Kapuziner⸗Klosters wurde am 10. August von dem Bischofe Georg Anton von Würzburg unter zahlreicher Theilnahme der hochwürdigen Geistlichkeit und der Stadt⸗ bewohner feierlich konsekrirt.

Das Intelligenz Blatt der Königl. Regierung von Oberbayern vom 13. August enthält eine Abmahnung von dem . gestie⸗ genen Andrang zu den Prüfungen für den Staatsbaudienst. Die Königl. Rektorate der polytechnischen Schule und der Kreis · Landwirth⸗ schafts- und Gewerbschule zu München und der Gewerbschule in Frei⸗ sing werden auf Grund höchster Ministerial⸗ Entschließung angegan⸗ gen, ihre Schüler aufmerksam zu macheu, daß die Anzahl der aufge- nommenen praktisch geprüften Praktikanten sich zur Zeit auf 108 be⸗ läuft, die der theoretisch geprüften auf 57, zusammen auf 165, wäh⸗ rend für den Staatsbaudienst im Ganzen nur 134 statusmäßige Stel⸗ len bestehen und die durchschnittlichen Erledigungen in einem Jahre nicht fünf übersteigen.

Se. Majestät der König hat genehmigt, daß an allen Orten, wo die Veranstaltung von Aerndtefesten beabsichtigt wird, dieselben zugelassen werden sollen.

Königreich Sach sen. (L. 3.) In Bautzen sind die Stadtverordneten am 12. August mit 14 gegen 3 Stimmen der An⸗ sicht des Stadtraths für Beibehaltung der städtischen Gerichtsbarkeit beigetreten.

Königreich Hannover. Se. Königl. Hoheit der Herzog von Eambridge ist am 16. August von Hannover nach Rumpenheim abgereist.

Großherzogthum Baden. Der evangelische Ober⸗Kir⸗ chenrath hat so eben ein Schreiben an sämmtliche Dekanate, die An⸗ ordnung eines allgemeinen Dankfestes wegen glücklich eingebrachter Aerndte betreffend, erlassen. Die Festfeier selbst, welche von dem im Monat November stattfindenden jährlichen Aerndte = und Dankfest zu unterscheiden ist, soll am Sonntage, den 22. August, in allen Kirchen des Landes gehalten werden, und zwar, wie es ausdrücklich darin heißt, „um Gott für die Rettung aus der bisherigen Noth und für

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Zur Agrikultur⸗Politik.

Zeitschrift für die Landeskultur⸗Gesetzgebung der preußischen Staaten. Herausgegeben von dem Königl. Nevisions⸗Kollegium für Landeskultur⸗Sachen. f. Vand. J. u. 2. Heft. Berlin 1847. Jonas' Verlags⸗ Buchhandlung.

(Sch luß. Vergl. Allg. Pr. Ztg. Nr. 228.)

Im zweiten Haupt-Abschnitt der Abhandlung, welcher, wie ge—= sagt, der Gegenwart gewidmet ist, giebt der Verf. „eine allgemeine Uebersicht der in den verschiedenen Provinzen und Landes. theilen zur Zeit beste henden unterschiedenen Organisationen

des ländlichen Polizeiwesens, Im Ganzen herrscht in dieser Hinsicht allerdings wohl eine gewisse Einheit, insofern nämlich schon das Allgemeine Landrecht wegen des Kompetenz -⸗Kreises der Orts polizei⸗Obrig-⸗ keiten und deren Verhältnisse als solcher zu den Eingesessenen, gleiche, im Wesentlichen noch jetzt gültige Vorschriften für alle Landestheile enthält. Die jetzige Verschiedenheit in dem ländlichen Verfassungswesen einzelner heile der östlichen und mittleren deutschen Provinzen beruht dagegen nicht öwohl auf inneren Gründen, als vielmehr in äußeren, obschon der neueren Feschichte angehörigen Veranlassungen. Dabei ist in der Beurtheilung der ländlichen Polizei- Verfassung und der hierher gehörigen Gesetze immer der Unterschied zwischen der Polizei Verwaltung und deren „Ausübung und der Polizei- Gerichtsbarkeit und deren Handhabung festzuhalten, welchen das Allg. Landrecht dahin bestimmt, daß „die nöthigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung und zur Abwendung der dem Publikum oder einzelnen Mitgliedern desselben ,, Gefahr zu treffen, das Am der Polizei sei, während die Untersuchung und Bestrafung der gegen Polizeigesetze begangenen Uebertre= tungen, sobald damit kein af id oder schuldbares Verbrechen verbun⸗ den ist, ,,, n n, , zulömmt.“ Indem der Verf. von diesem Standpanlte aus auf das Einzelne eingeht, wirst er zunächst vergleichungsweise einen Blick auf die ländliche Polizei ⸗Verfassung derieni= gen Provinzen, welche nicht sireng in den Kreis seiner Untersuchung gehö- ren, ber Rhein- Provinz und West falen s. In Bezug auf die leßt-= 6 Piri, ö,, . Verhältnisse durch die Landgemeinde⸗ 6 . 264 geregelt worden sind, bemerkt der Verf. „Wenn sich der Gesetzgeber, bei Erlaß der Landgemeinde-Ordnung für Westfalen, für diejenige Provinz, welche unter h. Theilen des . aligermanische Sitte noch iel am meisten bewahrt hat, die Aufgabe stellte,

pie es im Eingange heißt —: „die früheren, durch die natürliche Be=

ine geschichtliche

meinde Ordnung für eine Provin mente des deutschen auc een

einer Verirrung der modernen Idee

Gewalten erwachsenen Maxime gehuldigt,

Verfassung als zwei völlig verschiedene und getrennte Gebiete des Staats- lebens zu behandeln, einer Maxime, welche in ihren Konsequenzen zur Zer- störung eines gesunden, kräftigen staatsgesellschaftlichen Organismus, zur Aufhebung wahrer Obrigleit und ihres 1 die Befestigung, eben sowohl der bffentlichen Ordnung, als der bürgerlichen Freiheit nothwendigen An- sehens hinführt, und welche, eben so auch der älteren deutschen Rechtsver= fassung der ländlichen Gemeinden widerspricht, wie dies unter Anderem die Dorfs⸗Ordnungen und Gemeinde-Privilegien der wenigen, meist durch Ein- wanderung und Colonisation entstandenen, von Alters her freien Landge⸗ meinden der östlichen Provinzen darthun, deren selbstgewählte Dorfẽsgerichte neben der Verwaltung des Gemeindewesens in der Regel eine sehr ausge- dehnte Polizei ⸗Gerichtsbarfeit im Gemeindegebiet und über die Gemeinde- genossen auszuüben pflegten. ; .

Was die übrigen Provinzen betrifft, so gelten zunächst für Sachsen die Verordnungen vom 31. Mai 1833, denen zufolge den mit Gerichtsbar- keit versehenen Gutsherren die Ausübung der Polizeiverwaltung für ihren Gerichtsbezirk persönlich oder durch qualisizirte Stellvertreter zu eht, wäh⸗ rend die Polizeigerichtsbarkeit von den Patrimonialgerichten zu verwalten ist. Ausgenommen sind davon jedoch die Guts besitzer e , Theile, welche ehemals zu dem Königreich Westfalen gehörten, wenn sie nämlich die Gerichtsbarkeit nach dem Aufhören der Fremdherrschaft nicht wiederer - langten. Diesen steht die Polizeiverwaltung nur auf den ihnen eigenthüm⸗ lichen Höfen und Grundstücken unter unmfitelbarer Aufsichi des Landraths u, während die Polizeigerichtsbarleit von den dazu geordneten Staats- Be- Hin, d. j. ebenfalls dem Landrathe des Kreises, auszuüben ist.

In Ostpreuß en und Litthausn, wo verhältnißmäßig weni adelige Güter bestehen, sind die Kreis⸗Landräthe unmittelbar mit der Ausübung der ortsobrigkeitlichen Befugnisse in den Königlichen und sogenannten Bauern- boörfern Ihres Kreifes beauftragt, wobei sie namentlich für die Polizeiver- waltung die sogenannten Veritkifchulzen zu Gehülfen haben.

In den anderen östlichen und mittleren deutschen Landes

theilen wird die Polizei und die mit ihr in der Regel verbundene Po-

lizeigerichtsbarkeit von den Besitzern der Rittergüter, so wie in den zu Do⸗ mainen gehörig gewesenen Orischasten von den Domainenpächtern, mit Hülfe von Aktuarien oder Königlichen Rentbeamten, ausgeübt.

Als einer der wesentlichsten Uebelstände der bestehenden Verhältnisse hebt der Verfasser heraus, daß es den mit der ländlichen Polizei oder Po- lizeigerichtsbarkeit betrauten Landräthen, Patrimonialgerichten oder Rent- ämtern, theils aus örtlichen Ursachen, theils auch wegen ihres anderweitigen, ausgedehnten und oft sehr verschiedenen Geschästskreises, gar nicht möglich sei, den in dieser Hinsicht an sie gemachten Ansprüchtn zu genügen. „Die Erfüllung der höheren Aufgabe der Lokalpolizei⸗Behörden“, meint er, Ler- scheint dabei fast unmöglich, die nämlich: den größeren Uebeln und Ver- brechen durch ein gegenwärtiges Handeln und promptes Einschreiten gegen kleine Feld⸗ und andere Frevel vorzubauen: wogegen vielmehr deren jetzt so häufige Ungestraftheit auf den sittlichen Zustand der ländlichen Bevölkerun = zumal in einer Uebergangs-Epoche von der gewohnten persönlichen un dinglichen Unfreiheit zur Emancipatlon aller geistigen und physischen Ver= mögen mithin auch der Triebe und Leidenschaften, besonders in denjeni= gen Landestheilen, nachtheilig wirken mußte, wo die Mangelhaftigleit ciner weit hinter der fortschreitenden Entwickelung der Agrarverhaͤltnisse zurückblei benden ländlichen Polizeiverfassung fast gar keine Bürgschaften für die Be⸗= sestigung der neuen Didnung und des veränderten sozialen Rechtszustandes, wie zur Belebung und Stärkung, gewissermaßen zur Erziehung eines un= endlich erweiterten Selbst⸗ und echtsbewußtseins in der ländlichen Bevöl- kerung darbot. Diese nachtheiligen Wirkungen würden noch im viel größe- ren Umfange sichtbar geworden sein, wenn nicht der Freiheit von Person und Besitz an sich schon eine so mächtige Kraft für Veredelung der Men- schen, wenn ferner nicht dem Bauernstande im Ganzen ein vorzugsweise lonservativer und ordnungsliebender Sinn beiwohnte, und wenn endlich nicht die großartigste Bildungs- Anstalt Preußens, die Heeresverfassung, sein Volt eben fowohl zum Gehorsam und zur Zucht, als zum Selbst⸗ und Rechtsgefühl fortdauernd er öge.“

Eine neue Epoche an r die ländliche Polizei ⸗Verfassung bildet die Einführung der Provinzial⸗ und Kreisstände in den Jahren 1823 bis 1825. Man fing seitdem an, den mit dem ritterschaftlichen Grundbesitz verbunde⸗ nen politischen Rechten, wozu die Ausübung der Polizei⸗Gewalt gehörte, wieder mehr Gewicht zu geben. Es kam nach dieser Zelt namentlich häufig zu Kompetenz- Konsiitlen, welche durch besondere Vererdnhngen geschlichtei werden mußten, während vor Allem die Frage wegen der Vertretung. Befugniß der Inhaber der Polizei ⸗Verwaliung und Polizei ⸗Jurisbietion viellach in Anregung gebracht wurde. Zwei Vererdnungen, gon, 36. März chm! zar horik Kö4s, lösten die Frage dabin, daß ichen Inhaber der Polizei, außer dem Gerichtshalter, auch durch andere Personen vertreten lassen könnten, wenn diese durch Stellung und Bildung dazu befähigt und gegen diese Befähigung seitens der kompthenten Behörde lein Bedenken ob-