1847 / 235 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

eit ber Abstattung ihres de Hanͤͤschreiben zu⸗

em Rechenschasts- d bin Ihnen da— us die 3

gemeinen Versorgungs⸗ Au Jiechenschaft s Berichtes fu gehen lassen

Bericht Ihrer für zu um so au

8 nachstehen

vom 7ten d. M. nebst d —— ahr 1816 empfange

end sind, und

nicht mehr in die oft un eine augenbli Wucherern zu nehmen.

50 F. festgesetzt, zu

zurüchuzahlen

eldverlegenheit zu beseitigen, Fürs Erste ist das Maximum dessen Tilgung jeden Sonnt in 20 Wochen das ganze Die Zinsen sind nur zur berechnet und werden 5 des allgemeinen Beifalls; hmen in ganz kurzer Ze und 400 Actien zu je 50

3 Kr. pr. Il. arlehen heim⸗ Bestreitung der Verwaltungs⸗ Ct. nicht übersteigen. Das Institut es wird deshalb der Verein it eine größere Ausdehnung ver⸗ Fl. ausgeben, so daß sich dann arlehen auf einige Hundert Gulden erstrecken können. berücksichtigt werden, deren Moralität

daß jeder Frucht⸗ rafe für die Käufer

erfreut sich dem Unterne

die einzelnen D Es sollen nur solche Meister Vertrauen verdient.

Die Verordnung der bayerischen Regierun er bei schwerer Geld und der Fruchthandel auf die Märkte und eitenden Gewerbe, Bäcker, Bierbrauer, chränkr ist, hat die Frucht⸗-Spekulanten, die reis der Früchte in gesetzt, so daß zwei

Handel durch Unterhändl und Verkäufer verboten

nur an die die Früchte verarb Müller u. s. w. bes neuerdings wieder sehr rührig zeigten und den P die Höhe zu treiben suchten, sehr in Verlegenheit zur Fruchtladung nach Holiand bestimmte Schiffe wieder leer von Mannheim abfahren mußten.

Großherzogthun Am 17. August standen ir den Schranken des einfachen Polizeigerichts, das vorschristsmäßige Gewicht ni Behauptung der Bäcker und man telfruchtprelsen zum Nachtheile der B und 2) weil sie, als ihre mündlichen Nemonstrationen nich tigt wurden, gar keine Wasserwecke mehr back bestehenden Regulativ dazu gehalten sind. theilung (Un Geldbuße und Kosten) nicht entgehen, sich auf den Beweis der Unrichtigkeit der Taxe, die seiner Beurthei⸗ lung ausdrücklich entzogen und der Munizipalität, anheimgegeben ist, Die Bäcker, welche einstimmig behaupteten, arif⸗Ansatze ferner nicht bestehen, Großherzoglichen Kreisrafh rekurrirt und dringen Zuziehung von un— der amtlichen Taren äft nicht mehr fort⸗ anderen vertauschen müßten. Der National-Verein für deutsche Auswanderung und Ansiede—⸗ besondere für das Großherzogthum Hessen, wel bildet hat und dessen Statuten von Großh. Justiz ihre Bestätigung erhielten, schreitet in Schon sind aus sämmtlichen Nachbar= Beitritts Erklärungen mit theilweise bedeutenden Actien eingelangt, und auch in einzelnen eine schöne Theilnahme Der Erfolg der ausgegebenen Subscriptions⸗ zu Ende dieses Monats übersehen, bis wohin, der hierher eingeschickt werden sol— von Abwesenheit einzeluer Mitglieder der Fürstlichen alsdiener konnte die Sübscriptions-Liste noch zeichneten bereits Ihre König⸗— Großherzog eine Anzahl der Kriegs Minister und

1 Hessen und bei Rhein. Worms beinahe sämmtliche Bäcker vor 1) weil die Wasserwecke welches aber nach der cher Sachverständigen mit den Mit⸗ äcker nicht gehörig übereinstimmte, t berücksich⸗ en, obschon sie nach dem Sie konnten der Verur⸗ weil der Richter

cht hatten,

nicht einlassen konnte. sie könnten bei dem bestehenden T haben nun an den um so mehr auf neue Regulirung der Taxe unter partelischen Sachverständigen und Berücksichtigung barter Städte als sie sonst ihr Gesch sondern mit irgend einem

Darmstadt ge NMinisterium des Innern und der

einer Entwickelung vorwärts.

nungen von unverzinslichen des Inlandes kundgegeben. Listen läßt sich erst wenn irgend

sich bereits

glich, dieselben wie

Familie und höherer Sta an Manche nicht gelangen; indessen lichen Hoheiten der Großherzog und der Erb⸗ von Actien, und eben so betheiligten sich auch der Präsident des Finanz⸗Ministeriums bei der Subscription.

1684

Frankreich.

ris, 20. Aug. Der König will in den ersten Tagen des a im Schloß Eu ein großes geben, zu welchem das iplomatische .. und eine große Anzahl anderer ausgezeichneten n, eingelaben werden sollen. . Man weiß bestimmt, was die Absendung der brei französi⸗ 64 Kriegsschiff', die der Prinz Joinville neulich von seinem Ge⸗ chwaber im Mittelmeer detachirte, veranlaßt hat. Zwei tüt kische Fregatten kreuzten seit einiger Zeit vor Tunis. Der Bey fürchtete, sie möchten die Vorläufer eines feindseligen Unternehmens von Seiten ber Türkei sein und benachrichtigte sofort den Prinzen Joinville von dieser Besorgniß, der sich darauf beeilte, drei Schiffe abzusenden, um den Bey zu bekuhigen. Diese langten am 2. August vor Tunis an. Vorgestern Abend begab sich der Justiz⸗-Minister selbst in das Hotel des Marschall Sebastiani, um sich von den näheren Umständen des an der Herzogin von Praslin verübten Mordes zu unterrichten. Der Minister ordnete darauf in Folge der gegen den Gemahl der Ermordeten sich ergebenden dringenden Verdachtsgründe (s. unten das Schreiben aus Paris) die vorläufige Bewachung (gardä à vue) des Herzogs in seiner eigenen Wohnung an, die sofort besetzt wurde. Nach allgemein verbreiteten Gerüchten wird der Mord für die Ent⸗ wickelung eines Familien ⸗-Drama's gehalten. Der Herzog und die Herzogin lebten seit langer Zeit schon in Zwietracht, und der Vater? der Herzogin, Marschall Sebastiani, hatte mehrmals vergebens eine Aussöhnung herbeizuführen gesucht. Der Her⸗— zog hatte ein strafbares Verhältniß mit der Erzieherin seiner Kin⸗ der angeknüpft. Nach vielen Vorstellungen setzte der alte Marschall es endlich durch, daß diese Person aus dem Hanse entfernt wurde, und man' will barauf von ihr die Aeußerung gehört haben, die Her— zogin solle ihr die Verabschiedung theuer bezahlen. Der Justiz-Mi⸗ nister hat gestern einen Courier nach Schloß Eu abgeschickt, um dem König über den Mord zu berichten; auch an den Marschall Sebastiani, der sich noch auf der Neise nach Korsika befand, ist eine telegraphische Depesche nach Lyon abgefertigt, um ihm Nachricht von dein gräßli⸗ chen Ereigniß zu geben. Der Herzog von Praslin ist fast in gleichem Alter mit seiner ermordeten Gattin, die noch nicht ihr vierzigstes Jahr erreicht hatte. Die Familie Choiseul= Praslin gehört zu dem dornehmsten Adel Frankreichs; sie ist mit den Häusern der Beauvau, Croi und Montmorency verwandt. Der älteste Sohn der Herzogin hatte sich kürzlich verheirathet. Gestern früh wurde der Leichnam ber Ermordeten einbalsamirt, und morgen soll die Bestattung erfol- gen. Nach der Gazette des Tribuünaur hätte ein Diener des Hauses, der durch das Geschrei der Kammerfrau geweckt wurde, als diese nach dem Klingeln, welches sich doch zu bestätigen scheint, lange vergeblich an der Thür des Schlafzimmers der Herzogin ge= pocht und umsonst zu öffnen versucht hatte, auf dem Wege durch den Garten, den er einschlug, um wo möglich in das zu ebener Erde gelegene Zimmer zu gelangen, einen Mann von der Größe und Gestalt des Herzogs an einem Fenster des Schlafzimmers desselben gesehen. Dieser habe, als er das Geräusch der Fußtritte im Garten gehört, schnell von dem offenen Fenster, welches er vermuthlich deshalb ge⸗ öffnet, um das Eindringen des Mörders durch dasselbe glaublich zu machen, nach dem Innern des Schlafgemachs sich zurückgezogen. „Un⸗ ter den Gegenständen“, berichtet dieses Blatt ferner, „die man, im Zimmer der Herzogin fand, war auch ein geladenes Pistol mit Zünd⸗ bütchen auf dem Schloß. Dieses Pistol, welches als Eigenthum des Herzogs erkannt wurde, war nicht nur von dem Blute befleckt, in welchem es lag, sondern es befanden sich an dem Kolben auch kleine Fetzen Fleisch, während sich auf dem Gesicht und am Kopf der Ermordeten die Spuren von Hieben zeigten, an welchen man den Eindruck der eiselirten Verzierungen des Pistols wahrnehmen konnte. An den Kleidern, die der Herzog trug, waren zahlreiche Blutflecken, die er indeß bei Umarmnug des Körpers der unglücklichen Herzogin, ben er bein Eintritt ins Zimmer nach Entdeckung des Verbrechens umschlang, erhalten haben will. Während der gerichtlichen Untersu⸗ chungen zeigte der Herzog eine Haltung, die mit der, welche man sonst an ihm gewohnt war, in auffallendem Kontrast stand. Klein und ge⸗ drungen von Wuchs, energisch, stolz und sehr jähzornig, pflegte er keinen Widerspruch zu vertragen und würde die an ihn gerichteten Fragen als Beleidigungen aufgenommen haben; jetzt aber war er nie derge⸗ schlagen, müthlos und nicht im Stande, ein Wort des Protestes ge— gen den schrecklichen Verdacht zu finden, der auf ihm zu ruhen schien, Die Gouvernante, mit welcher der Herzog in vertrautem Verhäl tniß gestanden haben soll, wird von der Gazette des Tribunaur als eine Dlle. Luz) bezeichnet. „Sie war“, sagt dies Blatt, „sechs Jahre als Erzieherin bei den Kindern der Herzogin, hatte aber vor etwa einem Monat nach einigen heftigen Auftritten ihren Abschied erhal⸗

ges Verhör zu bestehen, worauf und dort in strengen Verwahrsam setzte.“ Der Herzog von Praslin wird in seinem Schlafzimmer bewacht, und der Chef der geheimen Polizei hat ihn noch nicht einen Augenblick verlassen. „Er befindet sich“, berichtet die Gazette des Tribunaur weiter, „in

Choiseul⸗ . daß 1. daffelbe nicht verlassen darf und unausgesetzt von einer Wache

unigeben ist. Seine Eigenschaft als Pair von Frankreich schützt ihn vorläufig noch vor der Abführung in irgend ein Staats⸗Gefängniß,

weil der Artikel 29 der

ten, was jedoch die Herzogin nicht abhielt, ihr eine lebenslängliche

Pension (angeblich von 1560 Fr.) zu bewilligen. Es ist eine Vor⸗

ladung gegen diese Dame erlassen, die 29 Jahre alt ist und seit ihrer

Entfernung aus dem Sebastianischen Hotel eine Stelle als Lehrerin

in einer Mädchenschule hatte. Aus den Erklärungen des Herzogs

selbst geht hervor, er nach der Ankunft von seinem Landsitz, er

wo er mit Herzogin in einer und derselben

Kutsche angelangt war, der Dlle. de Luz) einen Besuch ge⸗ macht hatte, ehe er noch sein Hotel betrat. Es war daher von Wichtigkeit, sie sogleich zu verhören; aber der Polizei⸗Kommissar, der ihr die Vorladung zu überbringen hatte, fand sie nicht zu Hause, und erst nach einer Weile gelang es ihm, sie in der Wohnung einer ihrer Freundinnen in der Rue de la Chaussee d' Antin anzutreffen. Als sie vor den Untersuchungs-Behörden erschien, hatte sie ein lan=

man sie nach der Conciergerie brachte

niedergeschlagenem Zustande, daß man ernstlich für seine

Gesundheit fürchtet und ihm seinen Arzt, Herrn Louis, hat holen lassen, der ihm unter Anderem ein Bad verordnete. Aus den Untersuchungen ergab sich auch, daß der Herzog im Bett gelegen haben muß, obgleich er vollständig angelleidet war. als er in dem Zimmer der Herzogin erschien, nachdem die Dienstboten die Thür desselben aufgebrochen hatten. Sein Bett war nämlich ganz in Un⸗ ordnung. Trotz aller Nachsuchungen ist es bis jetzt unmöglich gewe⸗

das scharfe Instrument aufzufinden, mit dem der Herzogin die

Wunden am Halse beigebracht worden. Man hat die Abzüge geleert und darin unter Aufsicht der Gerichtsbeamten nachgesucht. Das heute im Laufe des Tages verbreitete Gerücht, daß es dem Herzog gelungen sei, zu entkommen, ist ungegründet. Eben so, ist es unrichtig, daß andere Personen, die mit dem Hause in Verbindung gestanden, verhaftet seien. Die Dienerschaft hat nur den Befehl er⸗ halten, sich nicht zu entfernen und sich zur Verfügung der Justiz be⸗ reit zu halten, wenn man sie zu verhöͤren hätte. Was die Stel⸗

und Function des Pairshofes in diesem Falle betrifft,

so bemerkt die Gazette des Tribunaur: „Nach den Präcedenz- Beispielen dieses Gerichtshofes reicht eine Königliche Einberufungs⸗ Verordnung noch nicht hin, den Kanzler zur Vornahme der vorläusigen

Untersuchungen zu ermächtigen. Es muß diesen erst ein Beschluß des Pairshofes vorausgehen, die derselbe als Raths⸗Kammer, nach Ver⸗ lesung der Königlichen Verordnung, erläßt und wodurch er die Unter suchung anbesiehlt, in welchem Jaller eines oder mehrere seiner Mit⸗ glieder (gewöhnlich den Kanzler-Präsident und diejenigen Pairs, welche dieser als Beistand verlangt) zur Einleitung der Sache be⸗ vollmächtigt. at bsti über Niese vorherigen Beschluß erschien als unerläßliche Präliminar⸗Maß⸗ regel, um den Gerichtshof in Stand zu setzen, sich die Ueber⸗ zeugung zu verschaffen, ob die Thatsachen, welche einem seiner Mit⸗ glieder zur Last gelegt werden, erheblich genug sind, um eine Unter⸗ suchung zu rechtfertigen, oder ob sie so wenig Gewicht haben, daß es nicht einmal nöthig erscheint, zu Beseitigung der Anschuldigung eine Untersuchung einzuleiten. So wurde durch Beschluß vom 31. Juli 1818 in der Duellsache zwischen Herrn von St. Morys und Oberst Barbier -Dufay de plan verfügt, daß kein Grund vorhanden sei, gegen l . : h da . ; zuschreiten. Eben so 1819 in der Klage eines gewissen Selves gegen den ersten Präsidenten Seguier, die, als ganz Ant, gründet, sofort abgewiesen wurde. Um der Würde der ganzen Pairie willen, um der Aufrechthaltung ihrer Jurisdictions Prärogative, hat der Pairshof stets dieses Verfahren beobachtet. l daher einige Blätter gemeldet, daß der Kanzler ein Verhör vorge⸗ nommen, und andere, daß auf seine Autorisation der Herzog von Pra s- lin verhaftet und in die Conciergerie gebracht worden sei. Er kann, als Pair, welche Würde er seit dem 6. im gesetzlichen Sinn des Wortes Der ,,

ur auf Befehl der t nic . 69 u rtr hinsichtlich der Deputirten, bei Fällen von

Pie Berathung und Abstimmung über diesen

den Herzog von Grammont, einen der Sekundanten, ein⸗

Itrrthümlich haben

April 1845 hat, für jetzt nicht verhaftet werden. rtilel 28 der Charte, der eine solche Verhaftung Pairs-⸗-Kammer zuläßt, macht nicht einmal,

llagrante delicto hiervon eine Ausnahme.“

X Paris, 20. Aug. Es bestätigt sich, daß der Herzog von

Praslin in seinem eigenen Hotel in Haft gehalten wird,

constitutionellen Charte von 1830 ausdrück⸗

ug der Autoren bisweilen ch. Der II. Band gischen Civilrechts, gend, von welchem während er mag derselbe germanisch nheitsrecht begründet sein, überall ht. Die bequeme und leicht übersichtliche Einrichtung des ganzen Buches ist nur zu loben.

; Die Bedeutung des Studiums des belgischen Rechts für Deutschland, sür die Untersuchunz unserer alten Rechtszustände und Kenntniß der einhei⸗ mischen Jurisprudenz unterliegt keinem Zweifel, und so hat der Verf. des mehre rwahnten Buches auch uns einen dankenswerthen Dienst damit stet. Prof. Warnkönig, von Gent nach Freiburg zurückkehrend, hie der doftigen Universität inn Jahre 18s6 cine Antritzöride: Von der Wich- tigkeit der Kunde des Rechts und der Geschich te der belgischen ovinzen für die deut sche Staats und Nechtsgeschich te; Herr ritz verbreitet sich über diesen Punkt in einigen handschriftlichen Bemer= kungen, von denen hier das Wesentlichste stehen möge, was zum Theil zur weiseren Ausführung der betreffenden Worte in seiner Einleitung dient. ien“, sagt er, „muß man sowohl den Anfang der Geschichte eines eils von Deuischland wie die Wiege der Institutionen der Fran= Norden und Süden ausgebreitet haben. Die der sozialen Gestaltung beinahe

Besprechung derselben und Charakterisiru mit dem Lob etwas freigebig ist, sieht man ihm gern na (S. A495 1067) enthält die Darstellung des alten bel in der allgemeinen Anordnung dem Code Napal con fol der Verf. indeß in den Unterabtheilungen mehrfach abweicht, dem Ursprunge der Rechtsbestimmungen kanonisch oder im Lehns- und Gewoh

suchen, die sich über den Quelle dieser Institutionen, welche die Basis en germanischen Europa wurden, ist die unter Chlodwig (wahr- ch ast 497) verfaßte, mehrmals modisizirte Ler Salica, die Para- der schriftlichen Festsetzung der Compositionen der fränkischen Ge— sie durch die Abgeordneten der vier in Brabant sitzenden ger= kischen Stämme aufgezeichnet worden war. des ältesten germanischen Rechts Belgien angehören, onen sich dort auch am längsten erhalten. kt der Rechtsgeschichte wie deg Studiums der sozialen Ver= ser finden wir, die lonstituirenden Elemente des Rechts, die ischen Civilisation, das rönische, das germanische und das che Element. In 9. Jahrhundert sind Flandern und Hennegau schon voll= eudalstaaten. Im J. 1086 vereinigte Heinrich 1II. schon 959 als Siaat konstituirt, zu einem im Jahr r Der erste Fürst von Lüttich, 71, en Reich gehörender Bischof. Der Antheil der Belgier chtlichen Constitution des Feudalrriches in Palä- Assises de Jernsalsm et de Gley- ch der früheren Verhältnisse Goit⸗ in dessen Ge olge mehrere rechtotundige Nitter ügge gewissermaßen Mittel ·

Wie die Anfänge so haben die fränki⸗ Hier ist also der

mano - frän

schen Institut Ausgangsgu hältnisse. H

bantischen Lande, 1106 erblich gewor war ein zum deutsch an der politisch a und Syrien, re, fällt leich

Herzogthum.

wie namentlich an den t in die Augen, wenn man si ed's von Bouillon erinnert,

ben Kreuzzug mimachten. Seit 1180 war

pant des Handels und wurde Hauptstapelplaß der Hansa. So hatte Flan— bern schon im 14ten Jahrhundert sein Lehn-, Erb- und Seerecht. Wäh⸗ rend bes 12ten und ten Jahrhunderts, in welche die organische Gestal= tung und Ausbildung des belgischen Rechtes fällt, war die soziale Entwicke⸗ lung, nehmen wir Italien aus, nirgend so rasch und imposant, wie in Flan⸗ dern, Brabant, im Hennegau und Lütticherl ande. Diese Zeit zeigt uns den Ursprung und die beinahe, wunderbare Ausbildung der Kommunen, die nach⸗ malige Einführung des römischen Nechts, die Festigung des monarchischen Prinzips und die Anfänge der Repräsentation der drei Stände (Land stände),. In den wichtigen und blühenden Städten Gent, Brügge, Ypern, Mons, Oudenaerde, Lüttich u. a. entstand damals ein nen es

Rech, welchts mit der Kommunal Organisatign dieser Orte auf tie in den Keuren,

Fortschritte der Civilisation mächtig einwirfte⸗ Dies i kal den Charten CCaerten) und Friedensschlüssen 2. Recht gab die fundamentalen Regeln des bürgerlichen, peinlichen

und' poliischen Rechtes an, verbesserte die Justiz Verwaltung und sicherte den er,, Freiheit der Personen wie den Besttz; durch den eb anch und die gerichtliche Praxis afgedehnt, wie durch , , 3 i scher, erlangte es dann, mit Hülfe des römischen, und des en, n echts, eine mehr wissenschaftliche Form in den offiziellen Gewohnheits⸗ Rechten des 16ten und 17ten Jahrhunderts. Die enntniß dieser alten Quellen des in den Keuren und munizipalen Charten des 121en und 13ten Jahrhunderts, wie in einigen provinzialen Charten des 13ten und 14ten enthaltenen germanischen a n, aber für das Studium der deutschen Rechtsgeschichte von wesentlichem Belange. ö .

6 n ,. hindurch wär die Geschichte Flanderns, Bra⸗ bants und anderer Grafschafien des alten Lotharingiens mit jener des deut⸗ schen Reiches innig veibunden. Aber von der Regierung Rudolf's von Habsburg an, ja früher schon, war der Einfluß der Kaiser auf, die belgi⸗ schen Fürsten nur schwach. Die Unabhängigkeit Letzterer und die Vereini⸗ ung ber Niederlande unter dem Scepter der Herzoge von Burgund trennte unfth von Deutschlaud, und Karl V. vollendete diese Trennung, indem er auf dem augsburger Reichstage 1518 zwar das Verhältniß des 6 dischen Kreisez als Theil des Reiches insoweit fortbestehen ließ. daß der elbe unter den Schutz des Reiches stehe, die Privilegien genießen, die Lasten tra⸗ gen sollte, ihn aber der Reichs- Jurisdicsion gänzlich entzog: eine Maßregei, die indeß, nur unvollkemmen ins Wert geseß ward. Weun des nun aber nicht scheint, daß Reichsgeseße bindende Kraft * Belgien gehabt haben, so kann man doch den Einfluß derselben auf ö Gewohnheitsrechie (Limburg, Mecheln, Antwerpen und Binche 2 *. ; 6 annehmen. Das alte Gewohnheitsrecht von Limburg, da

a, n, / Sachsen⸗ Kaiserrecht, gist für eine Uebersetzung eines Nei . rr , , .

spiegel scheint bereits im 13ten Jahrhundert, in s t lorütät gehabt zu haben; überseßzi wunde er 1476. Im Jahre 1566, drei

Herzoge Johar heilten . ine fonnte kein Bewohner des Herzogthums in peinlichen, persönlichen

gischen Nechtsgeschichte zu der deutschen; diese Beziehungen si fach, daß in den verschiedenen Zeit Abschnitten des dorlie . ; besmal Vergleichungen zwischen beiden angestellt werden. Für Preußen aber hat 34 Buch da ; 6

ie Coutumes von Lurem burg Coo St 10tt eh, sind, Provinzen, von J, bekannt, 1815 einzelne Theile an das Königreich kamen. Von em es eine alte deutsche Bearbeitung, zogthums. In Betreff der lütti gen der vielfachen namentlich, wo ech

1

her / ch hn r f der älteren belgischen Rechtsquellen vielfach verdiente Warn⸗ könig unter dem Titel: Beiträge zur Geschichte und Quellenkunde bes kütticher Gewoh nheits rechts (Freiburg 1838) herausgegeben hat. Tir Verhandlungen der brüsseler Akademie der zissenschaften, der in Gent erscheinende Messatzer des sciences historiques und andere Sammlungen

engerem oder weiterem Bezuge ste r Haupt die Foͤrschungen, welche allen Theilen der historischen Wissenschaften zu Gute jommen, in' diesen letzten Jahren namentlich durch den unermüdlichen Gachard, durch Reiffenberg, i schritte gemacht haben. Letzterer hat seinen verunglückten Roman aus der

hre vor der Bekanntmachung des peinlichen Gesetzbuches Philipp 's II, erschien zu Antwerpen eine dvlamische lleberfetzung des lriminglrechtlichen Buches des Fürstenthümern gen Lüttichs ;

bayerischen Juristen Porneder. Die Carolina blieb in den Lüttich und Stablo stets in Kraft, wie denn die Beziehun— um Reiche viel enger waren, Nach der im Jahre 1349 dem nn ill. von Kaiser Karl 1V. ertheilten brabanter goldenen

oder Real-⸗Angelegenheiten vor ein Reichsgericht gezogen werden, ein Pri⸗

vilegium, . ihr 2 kusstonen beim Reichstage veranlaßte. So vertheidigte 160 der belgische Abgeordnete Stockmans dies Recht, während Köln, Trier, Jülich und Lüt-—

tich dessen Abschaffung verlangten.

das noch bis zum Ende des 17ten Jahrhunderts heftige Dis-

Um die Mitte des 16ten Jahrhunderts bildete sich in Belgien eine

Schule exegetischer Jurisprudenz, welche eine Menge tüchtiger Gelehrten zu den Ihrigen zählte und zu Deutschland in steter Wechselbeziehung stand. Manche ausgezeichnete belgische Juristen haben auf deutschen Universitäten studirt; manche Andere haben an diesen Universitäten gelehrt. Wechselweise sind die Arbeiten der beiden Nationen in eine und die andere Sprache über- tragen worden. Die hohe Schule zu Löwen wurde bald nach ihrer Grün, dung schon von Deutschen aus vornehmen und fürstlichen Häusern besucht.

t wieser! Ẃeise äußert sich Herr Britz über die Beziehungen der . In dieser Weise äußert sich h ind so mannig⸗

genden Werkes je⸗

ine bessndere Wichtigkeit, daß demsel— Dur ch nch eine besonz grun drabis tels) wie luxemburger Gewohnheitsrecht giebt ür den deutsch redenden Theil des Her cher Coutume, die für uns schon we⸗ Beziehungen zu unserem linken Rhein, Ufer, zu Aachen der Älppellhof für das Schöffengericht von St. Trond nuß hier auf die kleine Schrift verwiesen werden, welche der

Werke enthalten Vieles, was zu diesen rechtsgeschichtlichen Studien in R., wie denn uͤberhaupt die urkundlichen

Saint⸗Genois u. A. große Fort-

Kein Pair kann verhaftet werben, außer mmer, und es kann nur durch ste Nach den gewichtigen

lich verfllgt, wie fölgt: auf Befehl der (Pairs⸗) minalsachen über ihn abgeurtheilt werden.“ Verdachtsgründen, die sich gegen ihn erhoben, selbst den Mord an seiner Frau begangen zu haben, ist aber mit ziemlicher Gewißheit die Königliche Verordnung für Berufung des Pairshofes zur Aburtheilung liber den Angeschuldigten, bezugsweise zuerst zur Entscheidung darüber, ob auf definitive Anklage gegen den Angeschuldigten zu erkennen sei, nicht lange mehr auf sich warten 1 (S. die telegraphische Depesche in unserem gestrigen Blatt, wonach die Einberufung des Pairshofes noch im Laufe des 2 Und dann wird auch der Kanzler unverweilt zur Abführung des Gefangenen in das Gefängniß des Luxembourg Be= Die Umstände, anf welche der gegen ihn rege gewordene Verdacht vorzugsweise sich stützt, sind nach dem, was ich darüber zu erfahren vermochte, vorzüglich die folgenden, außer den schon gestern ch welche man von außen zu der Herzogin fe zu bringen, von innen verschlossen n konnte, andererseits nir⸗ ab, daß Jemand vom der Herzogin eingedrungen wäre, daß von dem Schlafzimmer des an in das der Herzo⸗ eingedrungen war. gs Niemand außer ihm be⸗

vorauszusehen, da

lassen wird. 20sten erfolgt ist.) fehl geben.

angeführten: Da die Thür, dur zu gelangen suchte, um ihr Hül war und nur mit Gewalt eingesprengt werde gends auch nur das geringste Garten her in das Schlafzimmer so blieb nur die Annahme übrig,

aus, als dem einzigen, von welchem m gin zu gelangen vermochte, der Mörder hatte sich aber in dem Zimmer des Herzo funden, er war allein dort. Dies war au sich schon ein sehr wichti- ger Umstand, der zu den fatalsten Schlüssen gegen ihn berechtigte. Aber diese wurden noch mehr bestärkt durch andere verdächtige Umstände. Man soll Blutflecken auf seinen Kleidern, eine Verwundung an der Hand und Eindrücke von Fingernägeln in seinem Gesicht entdeckt, außerdem in seinem Zimmer auch ein noch mit Wasser gefülltes Becken gefunden haben, in welchem er seine Hände schnell etwas ge⸗ waschen, dabei aber auch unverkennbare Spuren von Blut zurückge⸗ . Die im Zimmer, wo der Mord vollbracht wurde, vorgefundenen Haare sollen genau die Farbe der seinigen tragen, ja man soll selbst die Stellen anf seinem Kopfe, an denen sie ausge— desgleichen sollen an der Thür,ů das seinige führt,

Anzeichen sich erg

lassen haben soll.

rissen wurden, erkannt haben; der Herzogin

Schlafrock, der am Abend vor dem Verbrechen in seinem Zimmer auf einem Sessel lag, verschwunden, während frische Asche, die man auf dem Heerde des Kamins fand, anzudeuten schien, daß dieses Kleidungsstück r Dieser Umstand, zusammengthalten mit der allerdings höchst wahrscheinlichen Annahme, daß der Herzog, wenn er wirklich das Verbrechen selbst beging, im Augenblicke des Vollbringens mit diesem Sommer-Schlafrock bekleidet war, dieser also unausbleiblich am meisten die verrätherischen Blutflecken getragen hätte mußte von erheblichem Gewichte erscheinen. Der General-Liddokat Heri Boucly und auch der General-Prokurator Herr Delangle selbst sollen dem Herzog eine Menge Fragen liber alle diese verschiedenen Umstände gestellt haben, die aber in einer die Lage des Befragten nur erschwerenden Zudem soll der Inhalt der bei der frü— heren Gouvernante des Hauses weggenommenen Briefe und Papiere sehr kompromittirender Art sein, weshalb auch diese Person bereits Die Thatsache, daß zwischen ihr und Verhältniß bestand,

eben erst verbrannt worden war.

Weise beantwortet wurden.

in Haft gebracht worden ist. dem Herzog schon lange ein Famillenfriede zwischen dem Herzog und seiner Gemahlin ernstlich gestört worden war, wird durch die vorgefundenen Briefe außer Zweifel gestellt.

Großbritanien und Irland.

n Ihre Majestät die Königin und Prinz Albrecht sind vorgestern früh im Clyde angekommen, woselbst eine De⸗ putation der Stadt Glasgow um die Erlaubniß bat, eine Bewill⸗ kommnungs-Adresse der Königin zu überreichen, aber auf einige Stun⸗ den später nach dem Schloß Dumbarton beschieden wurde. Uhr Morgens segelte das Königliche Geschwader nach Dumbarton immer an der Küste entlang, wo unübersehbare Volksmassen sich ver— sammelt hatten, um die Königin zu begrüßen, während der Fluß mit Die Königin wurde in dem genann— ten Schlosse, in welchem das Schwert des berühmten Sir William von Sir James Colquhoun, dem Lord⸗ afschafts⸗Be⸗

durch welches der

London,

Schiffen aller Art bedeckt war.

Wallace aufbewahrt wird, Lieutenant der Grafschaft, dem Scherif und anderen Gr amten empfangen, nahim dort die Adresse der Stadt Glasgow und der Grafschaft Dumbarton in Empf Aufenthalt die Seereise weiter fort, an Port Glasgow, Greenock und den anderen Plätzen vorüber, das ganze Loch Long entlang, ein 11 Meilen langer Meer-Einschnitt, dessen Ufer die herrlichsten Natur⸗ Schönheiten bieten. In der Rothsay⸗-Bai ging das Geschwader für die Nacht vor Anker.

ang und setzte nach einstündigem

1685

Man erfährt jetzt, daß Esparters von mehreren hlesigen Freun⸗ Mit Taczanoweki habe er nicht gesprochen, sondern er habe denselben den, ünd darunter von Lord Palmerston, Geld-Anerbieten erhieit, die vorgeschlagen, weil er ihn für n . zu dem benannten Posten

er jedoch ablehnte. Die Königin wollte ihm sobann eine sährliche

Pension von 20090 Pfr. St. verleihen, was er jedoch ebenfalls nicht annahm. Er beabsichtigt, sich in ein Land überzusiedeln, wo er mit seinen beschränkten Geldmitteln besser leben kann, als hier.

Lord John Russell und der Herzog von Devonshire wollen, wie es heißt, dem Lord-Lieutenant von Irland in Dublin einen Besuch machen.

Türkei.

Konstantinopel, 11. Aug. (Oesterr. Bl.) Die Pforte hat so eben die Nachricht von einem siegreichen Gefecht erhalten, welchts ihre Truppen gegen die aufrührerischen Albanesen bei Berat bestanden, und worin sie diesen Letzteren einen Verlust von 120 Tod⸗ ten und ungefähr 80 Gefangenen beigebracht haben.

Der neue Statthalter von Bosnien, Tahir Pascha, ist gestern mit einem Gefolge von 180 Personen auf einem Negierungs . Dampf⸗ boote nach Galacz abgereist, um sich auf der Donau nach Belgrad und von da in seine Statthalterschaft zu begeben. Einige Tage vor⸗ her war Sadik Pascha, der neu ernannte Gouverneur von Silistria, auf einem österreichischen Dampfboot nach seiner Bestimmung abge— gangen. .

Am Sten d. M. brach in Skutari eine Feuerebrunst aus, die viele Stunden dauerte und mehrere hundert Häuser und Kaufmanns⸗ buden verzehrte. Am Abend desselben Tages fand eine zweite Feuers— brunst im Stadtviertel Alti Mermer statt, welche ebenfalls bedeutende Verheerungen anrichtete. .

Gerichts⸗Verhandlungen wegen der polnischen Verschwörung.

. Berlin, 23. Aug. Die hertige Sitzung beginnt um 8 Uhr mit dem Namens Aufruf der Angeklagten. Sobann wird der Ange— klagte Heinrich von Poninski vorgerufen. Derselbe ist 37 Jahre alt, aus Posen gebürtig, Lieutenant in der Landwehr, Besitzer des Gu— tes Komornifi im schrodaer Kreise; er war ferner Mitglied der agronomischen Gesellschaft dieses Kreises, des polnischen Kasino's zu Posen und der Hetzjagd⸗Gesellschaft. In der zweiten Hälfte des Januar 1816 traf Poninski mit seinem Schwager Apollinar von Kurnatowski im Hotel de Baviere zu Posen zusammen und äußerte bei dieser Gelegenheit, als das Gespräch sich auf das Treiben der Polen lenkte: „Er ziehe sich absichtlich zurück, um nicht etwa für eine Verbindung geworben zu werden; sei indessen, wenn man seiner wirklich bedürfe, zu Allem bereit.. Am folgenden Morgen legte er auch dem Milängeklagten von Guttryꝰ in Kurnatowoki's Gegenwart einen Eid ab, durch welchen er geloben mußte, unbedingten Gehor— sam den Oberen zu leisten, das Geheimniß zu bewahren und nicht eher zu rasten, als bis Polen erlöst sein werde.

Am . Februar traf er, in Folge einer schriftlichen Einla⸗ dung von Wolniewiez, in Posen ein und nahm hier an einer Versammlung Theil, worin er zum Führer des ersten Aufgebots im schrodaer Kreise designirt wurde und nähere Anweisung über die Operationen erhielt, die er mit den Insurgenten seines Distrikts ausführen sollte. Auch ein Exemplar der Kurnatowskischen Karte wurde ihm zugestellt. Am folgenden Tage begann er, nachdem er noch am 4. Februar ein oder zwei Paar Pistolen und zwei englische Sättel mit Pistolenhalftern gekauft hatte, im Hotel de Baviere eine Heilkur, und dieserhalb, so wie des nahe bevorstehenden Ausbruchs der revolutionairen Bewegung halber, bat er den Mitangeklagten Edmund von Taczanowski, statt seiner das Kommando im schrodaer Kreise zu übernehmen und von Guttry davon in Kenntniß zu setzen. Von Taczanowski erklärte sich bereit; von Guttry genehmigte jedoch diesen Wechsel im Kommando nicht und ertheilte die Weisung, daß von Poninski, wenn auch krank, sich auf seinem Posten einfinden müsse.

Zur näheren Auslassung über die Anklage aufgefordert, bemerkte der Angeklagte: es habe seine Richtigkeit, daß er der Verschwörung beigetreten und zur Wiederherstellung des alten polnischen Reichs einen Eid geleistet; wem? Darüber werde er keine Auskunft geben. Es sei ferner wahr, daß er in Folge einer Einladung von Wolniewicz am 4. Februar nach Posen gekommen sei und mehrmals an diesem Tage mit Sokolnidi und Bialkowski sich bei Wolniewiez zusam⸗ mengefunden habe; der Gegenstand des Gespräches sei jedoch nicht die Revolution, sondern die Aufnahme des Herrn von Lutomski in den schrodaer agronomischen Verein gewesen. Richtig sei auch, daß er, und zwar am 31. Januar, Instructionen, so wie ein Exemplar der Kurnatowskischen Karte, erhalten, und daß er zum Anführer im schrodaer Kreise designirt gewesen. Die Sättel und Pistolen habe

er sich angeschafft als militairische Vorbereitung zu dem Aufstande.

erachtet und weil er vermuthet habe gewußt habe er es nicht daß derselbe der Verbindung angehbre.

Demnächst wird der e affe Thadäus von Sokolnicki ver- nommen. Derselbe ist 52 Jahre alt, kalholisch, Bestker bes Gutes Piglowice im schrodaer Kreise. Er war Mitglied des gnesener agro⸗ nomischen Vereins und polnischen Kasino's, so wie Mitkurator der Lese⸗ Bibliothek des schrodger Kreises. Im Laufe des Jahres 1845 erhielt er den Besuch bes Alphons von Blalkowsli, Thabäus von Radonski und Roman Dobrowolski. Bei dieser Gelegenheit beauftragte ihn Radonski unter dem Vorgeben: es sei ein patriotischer und nationa= ler Verein ins Leben getreten, welcher zuerst eine Statistik der Pro- vinz herauszugeben gedenke, statistische Materialien für den Polizei- Distrikt Santomysl zu sammeln und an Bialkowefi einzusenden. Nach einigem Zögern nahm auch der Angeklagte den Auftrag an. Aber erst einige Wochen später wurden durch Bialkowski selbst diese Noti⸗= zen bei dem Privat? Secretair Grünberg, welcher bei dem Distrikts= Fommissar in? Santomysl als Schreiber fungirte, bestellt und durch Sokolnicki an Bialkowski überbracht. Am 4. Februar erschien der Angeklagte, von Wolniewiez eingeladen, ebenfalls in Posen, nahm an der im Bazar gehaltenen Versammlung Theil und ließ sich zum Füh⸗ rer des zweiten Aufgebots im schrodaer Kreis ernennen. Auch zu der auf den 14. Februar angesetzten Zusammenkunft in Posen fand sich 2 Angeklagle ein, um hier weitere Mittheilungen entgegenzu- nehmen.

Bei seiner heutigen Vernehmung bemerkt der Angellagte: es sei wahr, daß die in der Anklage genannten Hexren bei ihm gewesen, aber in Privat- Angelegenheiten, und einen Auftrag zur Sammlung statistischer Notizen habe er nicht erhalten. Auch sei richtig, daß er auf die Einladung von Wolniewiez, am 4. Februar nach Posen ge⸗ kommen, aber über den Aufstand sei nicht gesprochen worden, sondern liber die Aufnahme des Herrn von Lutomski in den agronomischen Verein. Die Angaben in den Protokollen der Vorunterfuchung habe er gemacht, in Folge der Vorhaltungen seines Inquirenten und weil er krank, schwach und abgestumpft gewesen. Auf den Antrag der Vertheidigung werden auch mehrere ärztliche Zeugnisse, aus den Jahren 1833 und 1846 herrührend, vorgelesen; ihnen zufolge ist der Angeklagte öfter krank gewesen und hat an einer Störung der See⸗ lenthätigkeit gelitten, die eine Gemüthskrankheit habe befürchten lassen. Außerdem bezeugt der Stabsarzt Petri, Arzt der Anstalt, er habe den Angeklagten seit Dezember v. J. behandelt und während dieser Zeit denselben öfter an Kopfschmerz und Schlaflosigkeit leidend, auch fein Sinnesvermögen geschwächt und sein Gehör angegriffen, Spu⸗ ren von Blödsinn im gesetzlichen Sinne jedoch nicht gefunden. So sei es gekommen, bemerkt der Vertheidiger, daß sein Klient bei der Aufnahme der ersten Protokolle etwas unterschrieben habe, was er nicht gewußt, und daß er in der heutigen Sitzung verschiedene An⸗ gaben mache.

Es wird nunmehr zur Vernehmung des Angeklagten Thadäus von Radonski geschritten. Derselbe ist 41 Jahre alt, katholisch, auf der Universität zu Berlin gebildet. Im Jahre 1830 31 nahm er an der polnischen Nevolution gegen Rußland Theil und diente zuletzt als Lieutenant im Artillerie Park des Insurgenten-Corps; später wid⸗ mete er sich der Landwirthschaft und wohnte auf dem seiner Ehefrau gehörenden Gute Kozialkowa-Gorka. Er war Vorstand des egrono⸗ mischen Filial-Vereins zu Schroda, Mitglied des schrodaer Lese⸗Ver⸗

eins und Mitglied des polnischen Kasino's. Wie schon bemerkt, hatte er im Jahre 1845 den Thadäus von Sokolnickl, und zwar unter Vorlesung einer Eidesformel, zu dem Versprechen bewogen, statistische Notizen des Polizei-Distrikts Santomysl, wie sie für die Zwecke der Verschwörung gebraucht wurden, zu sammeln und an Bialkowski ein⸗ zusenden. Sodann nahm er an der Konferenz Theil, welche am J. Februar unter dem Vorsitz von Wolniewicz im Bazar zu Posen abe chalten wurbe. Der Letere heilte hier dem Angeklagten wit de er für den Aufstand zum Kommissarius des schrodaer Kreises er⸗ nannt sei, gab ihm ferner ein Exemplar, der Karte und der Instruc⸗ tion und naͤnnte ihm ein Mittel, um die sympathetische Dinte, mit welcher die Instructionen geschrieben waren, sichtbar zu machen. Am 11. Jebruar fand sich der Angeklagte ebenfalls zu der auf diesen Tag verabredeten neuen Zusammenkunft in Posen ein.

Es sei wahr, bemerkte der Angeklagte bei seiner heutigen Ver- nehmung, daß er mit Bialkowski bei Thadäus von Sokolnicki gewe⸗ sen, aber zu anderem Zwecke, als dem in der Anklage angegebenen. Die statistischen Notizen seien nicht zu politischen Zwecken, sondern zum Druck bestimmt gewesen; ron einem Eide wisse er nichts. Er sei am 4. Februar in Posen gewesen; was er aber in der Vorunter- suchung hierüber angegeben, dazu sei er durch Vorhaltungen des In⸗ quirenten veranlaßt worden. Von Instructionen, die er erhalten ha⸗ ben solle, von einem Mittel, sympathetische Dinte lesbar zu machen,

ll. Z -s)? !!

genter Geschichte Iembyse) wohl durch seine Uistsire des Avoneries en durch das Javentairée analytique des chartes des Comtes de Flandre und ähnliche nützliche Arbeiten vergessen machen.

Die „neuen preußischen Provinzialblätter“,

bisher von dem Professor Dr. August Hagen und dem Stadt⸗Bibliothekar Dr. Meckelburg zu Königsberg, seit kurzem von Ersterem allein heraus gegeben, verdienen wegen ihres reichen und mannigfaltigen Inhalts, wel⸗ cher der Sorgfalt der Redaction wie dem Eifer der Mitarbeiter alle Ehre macht, auch in weiteren Kreisen, als denen der Provinz, für welche sie zu⸗ nächst bestimmt sind, Berücksichtigung und Ermunterung. Daß der Inhalt sich fast ausschließlich auf die Provinz bezieht, ist so nothwendig wie er⸗ sprießlich: im vorliegenden Falle kommt auch eine solche Beschränkung der Gesammtheit wesentlich zu gute, da Ost- und Westpreußen eine so reiche 9 durch bedeutende Kunst-Monumente eine so wichtige Stellung einnehmen, durch die königsberger Universität einen ehrenvollen Platz in der Gelehrtenhistorie behaupten und durch Eigenthümlichkeiten des Volkes und Volkslebens, als Gränzprovinz, die sich einst von allen übrigen nordischen Landen durch eine ganz partikulare Gestaltung unterschied, das 3 se mnregen. Dazu kommt Preußens Bedeutung für die Pionarchie, als derjenige Theil derselben, an welchen sich zunächst der Kö— nigstitel knüpfte und dessen politische Stellung und Rechte so viele Dis⸗ kussionen und harte Kämpfe veranlaßten. Landes ist in dem neuen Jahrgange, von welchem 8 Hefte (Januar bis Augusy vo lie gen, manches Dankenswerthe geboten. R 6 s Geschichte des Bauern-Aufruhrs in Preußen, eine Beilage zu dessen großem Werke über die Zeit der Ordens-Herrschaft. Wie Eidechsen-Gesellschaft (1823), hat der Verfasser graphie handschristliches Material benutzt, um die bis- zu vervollständigen und zu berichtigen. Jener Bauern- Bewegungen, welche die Reforma— Deutschlands veranlaßt hatte, zusammen: . hervorging, erhielten aber ihre beson⸗ ände der letzten Epoche des Ordens, welche längere Zeit fortwährten, rschaft an den Eigenthums⸗ ch allmälig herangebildet hatten, gleich minder bedeutend und blutig neue Herzog bemühte sich übrigens

Geschichte haben,

Interesse vielfach anregen.

Zur politischen Geschichte des

In erster Linie steht

in seinem Buche über die E auch in dieser Mono rigen Nachrichten ufruhr im Jahre 1525 hing mit den r einem großen Theile die Verhältnisse, aus welchem der dere Geltung durch die Zust natürlich auch nach der Säkularisirung desselber indem der krakauer Friede und die weltliche Her Verhältnissen des Landes⸗Adels, wie sie si Der Aufstand war un

nichts änderten. als in anderen deutschen Landen; der

um so mehr, ihn schleunig zu unterdrücken, da er der Stimmung Königs- bergs nicht sicher war. Professor Voigt's Darstellungsweise ist zu bekannt,“ als' daß man in diesem Aufsatze eine Annäherung an die Tendenzen zu sinden fürchten dürfte, welche neuerdings die Geschichte des Bauern⸗ Krieges (in dem Werke von Zimmermann und der Rhapsodie des Herrn „A. Weill in Paris“) zum Tummelplatz sich ausersehen ha⸗ ben. Zu den historischen Beiträgen gehören noch die im letzten Jahr gange begonnenen Mittheilungen aus der Chronik des Johannes Freiberg don“ Pe. Meckelburg, welchem man einen Namen Kodex der deutschen Ordens-Beamten (is43) verdankt. Es sind die letzten Ordenszeiten, über welche hier Nachrichten gegeben werden. Von W- A. Maciejowski's (geb. 179, erst Prof. an der Üniversität, dann Mitglied des Gerichtshoses in Warschau) Bemühungen um die älteren polnischen Chronisten handeln F. W. Schubert und Gifevius: der Erstere bemerkt dabei, wie genau diese Ehronisten mit der Geschichte Preußens zusammenhängen, und wie wichtig eine neue Ausgabe der Scriptores rerum Polonicarum vetustissimi auch für letztere sein wird. Besonderen Dank verdient Dr. Th. Hirsch durch seinen noch nicht vollendeten Aufsatz iber den Handels-Verkehr Dan⸗ zigs mit den italienischen Staaten zu Ende des 16ten Jahrhunderts, in welchem, größtentheils nach Urkunden des danziger Archivs, die bisher, von den Geschichtsschreibern der Hansa nicht erläuterten Verbindungen geschildert werden, welche die mächtige und thätige Handelsstadt namentlich während eines Zeitraums von etwa dreißig Jahren (4539 1610) mit Livorno, das eben damals unter Ferdinand J. von Medici einen so großartigen Aufschwung nahm, mit dem Kirchenstaat, mit Genua und Venedig unterhielt. Die Kunstgeschichte enthält einige lesenswerthe Bereicherungen. Ueber danziger Kupferstecher handeln W. Seidel, A. Hagen und J. Voigt: am ausführlich sten wird Jeremias Falck besprochen, dessen künstlerische Thätigkeit in die Jahre 1613 —= 1063 fällt. Welchen reichen Stoff die Kunstgeschichte , bietet, ist bekannt: von Prof. J. C. Schultz, welcher eine Sammlung schönerNadirungen unter dein Titel: „Danzig und seine Bauwerke“ 1816, begonnen hat, dürfen wir vielleicht ausführlicheren Nachrichten über dieselben entgegensehen. Die geuerdings von dem Biographen Raphgel 6, J. D. Passavant, in dem stuttgarter Kunstblatt gegebenen Mittheilungen über diese Kunstwerke werden unterdeß Jedem willkommen sein. Ueber den Abbruch eines mittelalterlichen Thurmes in genannter Stadt und das einen zweiten bedrohende ähnliche Schicksal klagt ein Brief des genannten Prof. Schultz. Von einem silber⸗ nen Feld -⸗Altar in Marienburg handeln F. A. Voß berg (Verf. der „Ge⸗ schichte der preußischen Münzen und Slegel von frühester Zeit bis Ende der Herrschaft des deutschen Ordens“, Berl. 1813) und A. Hagen. Dies bedeutende Kunstwerk n die Jahreszahl 1388 und die . daß es dem Ordenshause Elbing gehörte: einer unverbürgten Sage zufolge, soll

es in der Tannenberger Schlacht (15. Juli 4440), welche die Macht des

Ritterstaates brach, als Beute einem Polen zugefallen sein, der es der Domkirche zu Gnesen als Weihgeschenk übergab. Vom dortigen Dom- Kapitel dem Kronprinzen, des jetzt regierenden Königs Majestät, 1823 überreicht, ward es von Sr. Königl. Hoheit dem Schloß Marienburg zugewiesen. Es sind Darstellungen aus der heil. Geschichte, mit dem Ordens -Komthur Thile Dagister von Lorich als Donatar, massiv von starkvergoldetem Silber Jun Münzgeschichte gehören die Aufsätze des Prof. Ne sselm ann über feuer Medaillen und über die orientalischen Münzen des akademischen Ka⸗ binets zu Königsberg. Auch zur Literair-Geschichte ist manches Schätz⸗ bare vorhanden. Der Aufsatz von K. Rosenkranzz⸗ Kant in Frankreich, giebt eine willkommene Anschauung der Art und Weise, wie Villers, Dege⸗ rando, Tissot, Cousin den Franzosen eine nähere Kenntniß der Philosophie des deutschen Denkers verschafften. Glimwpflich ist das Urtheil über Cousin nicht; die Schilderung des Einflusses, welcher den momentanen Sieg des Etlettizismus in Frankreich bewirkte, mag aber wahr sein. Will man übri— , Heines Artikel über deutsche Philosophie nicht gerade, wie der Verf. es nennt, bespötteln, so wird man es doch seltsam finden, langen An⸗= führungen aus denselben in einer wissenschaftlichen Arbeit zu be- gegnen. In eine neuerdings wieder mannigfach betrachtete Periode anferer Literatur führt uns der längere Aufsatz A. Hagens: Ueber Luise Adelgunde Victoria Gottsched, und schildert, unter Beibringung längerer Auszüge aus ihren Schriften, auf ansprechende, Antheil weckende Weise, diese interessante Fran, „bei der einer anziehenden Liebenswurdigkeit der ab- stoßende Schulpedantismus, einer rückhaltenden Bescheidenheit das pomp= hafte Schriftstellerthum, einem Hange zu stillem Lebensgenuß der Beruf, zu entsagen und zu dulden, feindlich gegenüberstand. .

Ki vielen kleineren Beiträge verschiedener Art, so wie die zum Theil längeren naturhistorischen, müssen hier übergangen werden. Die früher von Tettau und Tem me veranstaltete Sammlung preußischer und liithauischer Sagen ist durch eine Reihe von hier mitgetheilten bereichert worden: diese, so wie die Schilderungen von Volksfesten, Sitten u. s. w. und die Volks- lieder lassen uns manchen Blick in die älteren wie neueren Zustände, des Volkes werfen. Statistisches und Lokales, Erinnerungen an verdiente Män- ner des Landes u. a. schließen sich an. Die kurze Bezeichnung e r sächlichsten Inhalts wird hinreichen, auf den. Werth dieser n ** merkfam zu machen, welche, innerhalb bescheidener Gränzen sich gend, Vieles von bleibendem Werthe bringt.