sie aber auch nur denen Achtung zu schenken weiß, welche
2 4 en und daß fe, start durch ihre Frafö und, nur um 2
rigenen Angelegenheiten sich h mmemd, Allen an Worten, Keinem an Tha—= 1 .
ten nachstehi.
Griechenland.
; 29. Aug. (A. 3.) Die Königlichen Truppen sind von der ir. noch chr zurückgekehrt, obwohl die Sache dort durch bie Verwundung und Nüucht des Rebellen Grisiottis und seiner beiden Freunde Serbas und Skaurtaniotis plötzlich ihr Ende erreichte. Die gepreßten Bauern kehrten zu ihren Weinbergen zurück und danken Bott, daß die Regierung sie einmal aus des Vasallen Knechtschaft frrettet hat. Grissottis erreichte, noch ehe seine Flucht bekannt wurde, die Ostseite der Insel und zwang ein im Hafen von Kumi liegendes Fahrzeug, ihn und die Seinigen, 0 bis 69 Bewaffnete, aufzunehmen. Laut den gestern Abend r,, n. Nachrichten befindet er sich auf Chios, um sich dort ärztlicher Pflege zu erfreuen. Als Grisiottis sei= nen Arm zerschmettert herabhängen sah, soll er einen seiner Verwand⸗ ten aufgeforbert haben, das unbrauchbare Glied vollends wegzuschnei⸗ den, was auch sogleich geschah. Hierauf wurde der Stumpf, um die Blutung zu stillen, festgebunden und Leute nach, dem zwei Stunden entfernten Eretria gesendet, um Pech zu holen, in das, durch Feuern flüssig gemacht, der blutende Stumpf gesteckt wurde. Unter solchen Umständen war das Gerücht von dem erfolgten Tode des Verwunde⸗ ten glaubbar.
Seit gestern läuft hier eine Denkschrift um, welche die Pforte zu Anfang der Woche an die Repräsentanten der fünf Mächte übergeben haben soll. Dieses Aktenstück beginnt mit der unbegrün— deten Behauptung, daß Griechenland die Vermittelung des öster⸗ reichischen Kabinets angesprochen habe, während allbekannt ist, daß
1818
zufammenklingt mit ihrer behaupteten Annahme der österreichischen Vorschläge, die gerade diese Rüdtehr als die Hauptsache hinstellten, was sie für Leute, die aufrichtig den Vergleich wollten, auch wirklich war. Dann behauptete das Memorandum, daß man in Wien die Abbitte gutgeheißen habe, was nicht wahr ist; zuletzt kündigt es, auf alle diese guten Gründe gestützt, den Anfang der Zwangsmaßregeln an. Dieses Dokument ist von dem Volke mit Freuden aufgenommen worden und zieht die Regierung aus den Verlegenheiten, welchen sie sich in ihrem Wunsche der Versöhnung und aus Achtung für die öᷣsterreichische Vermittelung mit löblichem Muthe, aber unter dem , Widerspruche nicht blos der Opposition, ausge⸗
Vaterlãndische Kunstsammlung des Vereins der Kunstfreunde im preußischen Staate.
Seitdem die Enichtung einer vaterländischen Kunstsammlung des Ver- eins in der General. Versammlung des vorigen Jahres einstimmig geneh— migt und von Sr. . dem Könige, unserem allergnädigsten Schutz⸗ herrn, das danach abgefaßte revidirte Vereinsstatut bestätigt worden ist, hat es zwar an Bemühungen nicht gefehlt, mit der Ausführung dieses Unter— nehmens durch den Ankauf werihvoller, den Anforderungen der Zeit ent- sprechender und die vorhandenen Fonds nicht übersteigender Kunstwerle vor= zuschteiten. Dennoch kann erst jetzt die erfreuliche Mittheilung gemacht werden, daß, in Folge einstimmigen Beschlusses des Vorstandes und Aus— schusses, das große historische Oelgemälde des Herrn Julius Schrader aus Berlin: „Die Uebergabe der Stadt Calais an König Eduard III. von England“ angekauft und somit der erste Anfang zur Begründung der Ver= einssammlung gemacht worden ist.
Sachse, 2 Nr. 30, oder de Schatzmeister desselben, Stadtr Keibel, Stralauerstraße Nr. 52, in B. o von Eintrittskarten gescht .
ugleich erlaubt sich der unterzeichnete Vorstand an die Kunstfreunde des Vaterlandes die ergebene Bitte zu richten, das zeitgemäße Unternehmen wodurch der Stand und die Fortschritte der kara ri fn Kunst während des Bestehens des Vereins der Kunstfreunde zur lebendigen Anschauung ge— bracht und ein Zeugniß seiner Wirlsamkeit un die Kunst brwahrt werden soll, durch recht zahlreichen Beitritt oder sonstige Betheiligung unterstützen und dadurch zur segensreichen Fortentwickelung des neu begründeten Insti— tuts beitragen zu wollen. Ueber die Art, wie diese Theilnahme stattfladen kann, werden hiermit die betreffenden Paragraphen des Reglements für die Vereinssammlung zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
8. 4
Mitglieder oder andere Gönner des Vereins, welche für die Samm— lung ein Kunstwerk schenken oder stiflen, welches vom vereinigten Vorstande und Ausschusse als der Annahme würdig anerkannt wird, werden auf dem Werke selbst, so wie im Kataloge der Sammlung, namentlich bezeichnet. Bei solchen Geschenken findet die Beschränkung auf Werke vaterländischer Künstler nicht statt. —
9.
Der Fonds zur Gründung der Kunstsammlung bildet sich aus dem nach §. 4 des Statuts dazu ein für allemal . Fünftel der Jah reseinnahme des Vereins oder dem größeren Betrage, welcher durch beson— deren Beschluß einer General-Versammlung dafür bewilligt wird, so wie durch freiwillige Geschenke einzelner Mitglieder und anderer Gönner des Vereins oder zu diesem Zweck erhöhte Beiträge der Ersteren.
§. 6
S. 6.
Wer, ohne Mitglied des Vereins zu sein, sich zu einem Beitrage zum Fonds der Kunstsammlung von mindestens 2 Rthlrn. jährlich verpflichtet, erlangt dadurch das selbstständige Recht des Zutritts zum Vereinslokal.
. Geschenke und Vermächtnisse geeigneter Kunstwerke, für welche das VerQ einslokal einen durchaus würdigen Platz der Aufstellung und Anschauung darbietet, werden mit Dank entgegengenommen.
dieses Kabinet sie gleichzeitig in der ersten Hälfte beiden Theilen an⸗— trug; es sagt dann weiter, daß die Pforte die Rückkehr Mussurus nie anders denn als Mittel, die an denselben zu leistende Abbitte als Hauptsache betrachtet habe, was ohne Zweifel wahr ist, aber nicht
In Bekanntmachungen.
Das in der Breitenstraße sub Nr. 33 belegene, Vol. I= No. 350. Fol. 363 verzeichnete, dem Kaufmann Wil— 1 Theodor Armbrecht gehörige Wohnhaus nebst Zu—
ehör, welches zufolge der nebst dem Hypothekenschiene in der Registratur einzusehenden Taxe auf 9352 Thlr. 23 Gr. 4 Pf. abgeschätzt worden, soll
am 10. März 1848, Vorm. 11 Uhr, subhastirt werden.
Frankfurt a. O., den 28. Juli 1847.
Königl. Preuß. Land und Stadtgericht.
1692 Vorladung unbekannter Gläubiger.
In dem erbschaftlichen Liquidations⸗-Verfahren über den Nachlaß des Leinenwaaren- Fabrikanten Christoph Wilhelm Baese, verstorben am 24. Februar 18406, wer⸗ den die unbekannten Gläubiger hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche an den Baeseschen Nachlaß im Termine
den 25. Oktober d. J., Morgens 10 Uhr, vor dem Ober⸗Landesgerichts⸗AUssessor Vocke an Gerichts- stelle allhier anzumelden und nachzuweisen, wozu im Falle einer Behinderung die Justiz-⸗Kommissarien Jung- wirth, Pabst und Grubitz in Vorschlag gebracht werden.
Die Nichterscheinenden haben zu gewärtigen, daß sie aller ihrer Vorrechte verlustig erklärt und mit ihren For⸗= derungen nur an dasjenige verwiesen werden sollen, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben möchte.
Magdeburg, 5. Juli 1847.
Königl. Land- und Stadtgericht.
322 Nothwendiger Verkaus. Stadtgericht zu Berlin, den 27. März 1817. Das in der Wilhelmsstraße Nr. 141 belegene, im stadt⸗ gerichtlichen Hopothekenbuche von der Friedrichsstadt Vol. 10. N. T30. verzeichnete Purschesche Erbengrund—= ift gerichtlich abgeschätzt zu 69514 Thlr. 22 Sgr. 9 Pf. o
am 3. November 1817, Vormittags 11 uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hö— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Der, dem Aufenthalt nach unbekannte eingetragene Gläubiger, Kattunfabrikant Benjamin Gottlieb Männ, oder dessen Erben und Cessionarien, so wie die unbe⸗ kannten Real-Prätendenten, werden hierdurch öffentlich vorgeladen, und zwar letztere unter der Verwarnung der Präklusion.
1818 Bekanntmachung.
„An der hiesigen höheren Bürgerschule soll die Stelle eines Lehrers für den Englischen Unterricht, mit welcher ein jährliches sirirtes Gehalt von 500 Thlr. verbunden ist, besetzt werden.
Von dem Anzustellenden wird verlangt, daß er die Englische Sprache fertig sprechen muß, und daß er qua- lifizirt ist, außer dem Unterricht in der Englischen Sprache noch anderen wissenschaftlichen Unterricht zu ertheilen.
Geeignete Bewerber werden aufgefordert, sich unter Einreichung ihrer Prüfungs- und sonstigen Zeugnisse in frankirten Briefen bei uns zu melden.
Elbing, den 31. August 1847.
Der Mag istfrat.
os b
Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.
Nachdem des Königs Majestät die Ausgabe der in Gemäßheit des Beschlusses der General-Versammlung vom 23. Juni a. . zum Betrage von 2,300,000 Thlr. emittirten Prioritäts-Obligationen Serie 111. auf Grund des vorgelegten Plans zu . geruht haben, ersuchen wir mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 21. Juli e.
9
die dabei betheiligten
erren Actionaire unserer Gesellschaft hierdurch, unter Einreichung der in Händen
habenden Betheiligungsscheine resp. Quittungen über die erste Anzahlung, eine zweite Ein⸗
20 zahlung von 40 des ihnen nach obiger Bekanntmachung zustehenden Kapitals, zur Verzinsung vom Tage der Einzahlung ab und unter Anrechnung der Zinsen für den ersten Einschuß,
entweder in Berlin
bei der Haupttasse in den Tagen vom 27. September bis 11. Ok⸗ tober a. * mit Ausnahme der Sonntage,
oder in Breslau
bei der Tagestasse am 8., 9. und 11. Oktober C.,
in den Vormittage stunden von 9 bis 1 Uhr zu leisten und dagegen neue von dem Hauptkassen⸗Rendanten Riese und, dem Haupttassen⸗Centroleur Schmidt vollzogene Betheiligungsscheine, in denen über den gesammten einge—
zahlten Vetrag quittirn ist, in Empfang zu nehmen.
Diejenigen Acticnai, Lie schon bei'der Zeichnung eine größere Anzahl ls 20 3 ᷣ i ? t, er mnune hlung als 20 5H geleistet, haben solche bis zu 60 Ih zu vervellstäntigen, wogegen diese Aufforderung auf solche Intereffenten keine Anwendung sindei, die bis
zu C0 , unk barither bereits eingezahlt haben.
Wir stellen aber in llebereinstimmun ĩ ' ems . 9 ] . ; g mit unserer Bekanntmachung vom 23. Juni C. allen bei dieser Anleihe er, . . unmiscttvar nach Erscheinen dieser Bekanntmachung in Berlin bei der Haupt— lasst Bollein ahlungen Regen Emnpiaagnahme der Prioritäts-Obligationen mit Coupons auf 9 Jahre vom 1. Juli
2. «. ab, unter Ausgleichung ben
Za rn, zu machen, so wie auf gleiche Weise für die bereits früher voll einge—
zahlten Kapitalobeträge bie entern, Anzahl Sbligationen nebst Coupons sofort in Empfang genommen wer⸗=
den kann.
In Breslau indessen ist sowohl die iöhrang der Obligationen, als die Annahme neuer Volleinzahlungen auch
nur in den oben bezeichneten Tagen, gun ., ü
tober (., zulässig. Für Letztere, so wie für die Theil
, . werden dort. nere, Hehe nigung enhelit nd biest binnen ss Tagen gegen die Obligationen resp.
Betheiligungsscheine daselbst wieber Gusen Verte Ken 14. Srylember 1g, be nhsch mrwen.
Die Direction der Niere e ech. Märlischen Eisenbahn / Gesellschaft.
Eisenbahn.
Die Direction ber Thůü⸗ ningischen Eisenbahn· Ge⸗ sellschast hat mich beauf⸗ tragt, einen Theil der von ihr in Gemäßheit der Al⸗ lerhöchsten Kabinets ⸗Or- dre vom 23. Juli d. J. zu emittirenden Priori= läts Obligationen zu ver- laufen. In Folge dessen mache ich belannt, daß in meinem Comtoir, Königstraße Nr. 7, in den Vormittagsstunden von 9—– 12 Uhr (mit Ausnahme des Sonntags), Anmeldungen zur Betheili-
kes n Thüringische
—
n,,
9 2
gung bei dieser Prioritäts-Anleihe, so weit der zu mei r TVisposition gestellte Betrag reicht, angenommen wer ⸗ *r, jrpoch nur in Summen von Ein Tausend Thalern us darüber. Der von der Direction bekannt . . Prospeltus hinsichtlich dieses Anleihe⸗Geschäfts * er m zu i. er Verkauf geschieht zum pari=
dure, indet die Bewilligung eines Zins-Bene- en, a ker Art stalt, daß die vom 1. Juli 1847 an , en Ler Priorität, Obligationen nur vom * eptember 1tzu an zu vergünngen' sind. meldungen lönnen von Actionaits der Thüringischen Eisenbahn · Gesellschast und auch von anderen Per sonen geschehen. Im ersteren Falle sind die Stamm'⸗ Actien mit einem von den Eigenthämern zu unterzeichnenden Nummern · Verzeichniß zür Abstempelung bej mir einzu⸗
1
In dem nun die geehrten Mitglieder des Vereins zur Ansicht des im Vereinslokal (Unter den Linden Nr. 21) bereits aufgestellten Meister= werks während der bekannten Tagesstunden ergebenst eingeladen werden, wird bemerlt, daß auch Fremden der unentgeltliche Besuch des Lokals gern gestattet ist, wenn sie sich bei dem Secretair des Vereins, Kommerzienrath
Die An⸗
1
Berlin, den 12. August 1847.
Der Vorstand des Vereins der Kunstfreunde im preußischen Staat. von Viebahn. S
L. Sachse.
reichen, und es sindet die Betheiligung nach Maßgabe der Bekanntmachung der Direction vom 27. August d. J. statt. Die Prioritäts-Obligationen selbst können vom 15. Oktober d. J. ab nach vorheriger 8Stägiger Ankün⸗ digung bei mir in Empfang genommen werden.
Bei den Anmeldungen haben sowohl Actionairs als Nicht-Actionairs der Thüringischen Eisenbahn - Gesell⸗= schaft zur Sicherheit für die einzugehende Verpflichtung 16 Prozent der Betheiligungs⸗Summe entweder baar einzuschießen oder in zinstragenden Staats- Papieren, Eisenbahn-Actien oder sonstigen soliden Effelten, deren Annahme nach der mir ertheilten Instruction von mei— ner Genehmigung abhängig ist, bei mir zu deponiren. Für baare Einzahlungen wird eine Zins-Vergütigung von 3 P pro anno vom Tage der Zahlung bis zu dem Tage der Abnahme der Prioritäts Obligationen bewilligt. .
Es ist mir auch gestattet, Verkäufe auf spätere Liefe- rung zu machen und längere Termine zur Abnahme der Obligationen zu bewilligen. In solchen Fällen muß be⸗ sondere Uebereinkunft mit mir getroffen werden.
Es versteht sich von selbst, daß die Verabfolgung von Prioritäts-Obligationen überall nur gegen baare Zahlen der Valuta und der Zinsen erfolgen kann. Die als Sicherheit deponirten Effekten werden nach Erfüllung des Geschäfts zurückgegeben, und eingezahlte baare Be⸗ träge bei dieser Gelegenheit in Abrechnung gebracht.
Auswärtige Käufer haben sich in portofreien Briefen an mich zu wenden.
Berlin, den 14. September 1847.
C. H. Kupfer.
9055
Berlin-Hamburger Eisenbahn. 3 Unser Verwaltungs ⸗-Büreau ist heute 1 von der Oranienburgerstraße Nr. 17 nach ö Runserem Empfangs-Gebäude auf hiesi⸗ . gem Bahnhofe verlegt. 6 Eingang durch die Thür im Mittel- W hause des linken Flügels 1 Treppe hoch. Berlin, den 13. September 1847. Die Direction.
1500 b Kon kurs⸗Ediktal⸗LLadung.
Nachdem resp. auf Antrag verschiedener Gläubiger zu dem ganz überschuldeten Vermögen des Kaufmann Christian ö. rich Büchner allhier Amts wegen der Konkurs zu eröffnen gewesen, Büchner sich auch selbst nachträglich , . und dem Bankerottir⸗= Mandate unterworfen hat; als werden alle bekannten und unbelannten Gläubiger Büchner's und Alle, welche aus irgend einem Nechtsgrunde an ihn Ansprüche zu formiren haben, hiermit peremtorisch geladen, in dem auf
den 28. September 1847 . anberaumten Liquidations⸗Termine legal und persönlich oder durch gehörig legitimirte Stellvertreter, bei Strafe des Ausschlusses von dem gedachten Kreditwesen und bei Verlust der Nechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, an hiesiger Gerichtsstelle zu erschei⸗ nen, ihre Anforderungen bei Vermeidung ebenmäßiger Nachtheile anzumelden und zu bescheinigen, hierüber mit dem bestellten ö 1 vfge et⸗
iger Vorzugsrechte, unter sich zu verfahren, sodann . z 83 3 Oktober 1847 der Publication eines Präkllusivbescheides, der bei ihrem Außenbleiben für verkündet geachtet werden würde; er . den 3 November 1847 er Alten⸗Inrotulation und ö Swen eng rem ber ä 84 der Publication eines Locations Urtels, welches rück- sichtlich Außenbleibender für kund gemacht angesehen werden würde, sich zu gewärtigen.
Auswärtige haben übrigens bei 5 Thaler Strafe zu Annahme von Ladungen in der Nähe von Neugers— dorf wohnhafte Anwälte, und zwar Ausländer miltelst gerichtlicher Vollmacht, zu bestellen.
Neugersdorf, den 20. April 1817. ᷣ
Fürstlich Liechtensteinische Gerichte daselbst und von Jesch ki, Justiziar.
33 Literarische Anzeigen. Bei uns erschien so eben und ist zu haben in der Buch⸗ u. Kun sthandlung von F. Schnei⸗
der C Co, U. d. Linden 19:
Die Ber in-Stralsunder Eisenbahn. Eine Stimme aus Neu-Vorpommern zur Zeit des Vereinigten Landtages in Berlin, nebst einigen Belägen. Pr. geh. 25 Sgr.
C. Löfflersche Buchhdlg. (C. Hing st) in Stralsund.
1850
Ueber Galizien.
Im Verlage der Bnchhandinng Josef Mar und Comp. in Breslau ist so eben erschienen und durch
alle Buchhandlungen, in Berlin durch Alexan⸗
der Duncker, Königl. Hofbuchhändler, Franz. Str. Nr. 21, zu erhalten:
Briefe eines Deutschen über
Galizien. Neuer Abdruck. Gr. 8. 1817. Geheftet Preis 225 Sgr.
Diese sehr interessante Schrift hat die Aufmerksamkeit der Zeitgenossen in so hohem Grade in Anspruch ge— nommen, daß binnen zwei Monaten ein neuer Abdruck derselben nöthig wurde. Die vorjährigen großen und unheilvollen Ereignisse in Galizien werden hier zum er— sten Male der Wahrheit gemäß dargestellt, weshalb denn auch das Literatur-Biatt zum Morgenblatt in Nr. 58 diese Briefe mit folgenden Worten empfiehlt:
„Als eine mit sehr viel Sachkenntniß und Ruhe ge—
Q„Sschriebene Broschüre, worin die Nebel zerstreut wer=
„den, die über der Wahrheit des galizischen Ereig-
„nisses gelagert haben. — Die Geschichte des Auf⸗
„standes wird hier aktenmäßig nach ihren Einzelhei⸗
„ten mitgetheilt; eine Menge Unwahrheiten werden
„widerlegt. — „Das ist ein dankenswerther Beitrag
„zur Zätgeschichte.“
gig b] : A
9 1 Höchst beachtungswerth.
Ein herrschaftliches Nittergut mit einem Areal von 7000 M., wovon 3600 M. unter dem Pflug, Wei⸗ zen-, Gerst⸗ und Haferboden (Lehmboden), eiréa 200 M. ausgezeichnete Wiesen, das Uebrige best= bestandene Forst circa 300) M., Werth S0, 0600 Thlr. Die baaren Guts-Revenüen betragen jetzt 16,000 Thlr. An Viehstand eirea 3000 Schafe, 70 Haupt Rindvieh, 36 Pferde und komplettem tod⸗ ten Inventar; alle Ehrenrechte, ausgezeichnete Ge—⸗ bäude, Brennerei zu 8 Wispeln, ganz neu, Ziegelei, Brauerei c., 8 Stunden von Berlin. Forderung 210, 000 Thaler mit 50,000 Thlr. Anzahlung.
Ein zweites Rittergut: Areal 3200 M., davon 1300 M. Gerstboden, 170 M. Wiesen, 1000 M. Forst, darin für 20,900 Thlr. schlagbares Holz, 800 Schafe, 70 Haupt Rindvieh, 16 Pferde 2c. Bren⸗ nerei, Ziegelei. Die Gebäude herrschaftlich. 6 Stun⸗ den von Berlin. Preis 75,000 Thlr. mit 25,000 Thlr. Anzahlung. Das Näher bei dem Güter⸗ Agenten und Eigenthümer Abel, Puttkammerstraße 3. 14 zu Berlin.
909 b] - ; Die Häuser Nr. 890 u. 8ti große Ulrichs und Stein⸗=
straßen⸗ Ecke, unweit des Marktes, welche sich wegen ihrer ausgezeichneten Lage in der freguentesten Gegend der Stadt zu einem offenen kaufmännischen Geschäft vorzüglich eignen, sind zu verkaufen, und ertheilt der Unterzeichnete auf portofreie Anfragen vollständige Aus- kunft. Halle a. d. S, September 1847.
Der Zimmermeister Helm.
goz b]
: (Zu verkaufen.) Ein erbfreies Gartenwesen, nahe vor Hannover am Wasser belegen, bestehend aus einem geräumigen Wohnhause, einem Fabrikgebäude und schönem etwa zwei Morgen großen Garten. Eine dabei befindliche sehr schöne Dampfmaschine kann auf Verlangen mit abgegeben werden.
Nachricht ertheili auf frankirte Briefe Herr Ku cku ck in Hannover am Markte.
gien der Monarchie
reis - Erhöhung. i einen Nummern wird = — mit 23 Sgr. berechnet.
Allgemeine
Preußische Zeitung
M 258.
Bestellungen auf das nächste Quartal der Allgemeinen Preußischen JZeitun gleich zu Anfange desselben danach bemessen können. Denn später eintretende Abonnenten w
Bestimmtheit rechnen dürfen.
Der vierteljährliche Pränumerations⸗-Preis beträgt 2 Rthlr. Preuß. Eon. ¶Behrenstraße Nr. 57) gemacht; jeder innerhalb der Ringmauer der Stadt wohnende Abonnent erhält ins Haus gesandt. — Auswärtige, des In- oder Auslandes,
berechnet.
Alle A d In⸗ und * 2 — neuen auf dieses Glatt an, sür Gerlin die 22 2. * g. Preuß.
seh ren **,. Nr. 6b.
Ansertions- Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.
Berlin, Freitag den in September
An die Leser.
Inhalt. Amtlicher Theil.
Inland. Provinz Schlesien. Verfügung gegen die Bettelei. — Nhein-Pro vinz. Ankunft des Generals von Pfuel in Düsseldorf. Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bapern. General von
Hohenhausen. — KNommunistische Jiu schisten, — Königliche Bestäti⸗ gungen. — Königreich Württemberg. Hohe Gäste. — Kur- für sten the m Hessen. General- Lieutenant von Havnau und Staats- rath Scheffer. — Herzogthum Sachsen⸗ Meiningen. Staats—⸗ schuld. — Herzogthum Anhalt-Cööthen. Finanz⸗Etat. — Schreiben aus Frankfurt a. M. (Schließung der Session der Bund es⸗Versammlung.) Oesterreichische Monarchie. Schreiben aus Verona. (Reise Sr. Majestät des Königs von Preußen. — Wien. Hofnachrichten. Frankreich. Paris. Hof-Nachrichten. — Gesandischaften. — Angeb— liche Note Ocesterreichs an die Schweiz. — Die italienischen Zustände. — Die Nachrichten ans Marokko. — Die englische Presse über französische d,, ö. . zu . — Aus weisung fremder tbeiter. — Unterschleife. — Theater⸗Verwaltung. — Die? ösfschiff⸗ fahrt nach New-⸗Nork. — Ser] * , Großbritanien und Irland. London. Ernennungen. — Die Times und Espartero. — Handels-Beziehungen zu Ameiika. — Fest mahl der Gesellschaft für Emancipation der Juden. — Fallissements. — Vermischtes. — Nachrichten aus Lissabon. Belgien. Brüssel. Der Gefängniß ˖ Reform ⸗ Kongreß.
Gerichts Verhandlungen wegen der polnischen Verschwörung. Handels- und Börsen⸗Nachrichten.
Geistliche Musik in der St Martha · Airch . Zur vaterländischen Krie lich N h . 2 hen 8⸗ geschichte. — Elfte Versammlung deutscher Land- und i . z
Beilage.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem katholischen Schullehrer und Organisten Rauprich zu selwitz, im Regierungs-Bezirk Breslau, das Allgemeine Ehren— zeichen zu verleihen.
Der bisherige Ober-Landesgerichts-Assessor Haarmann ist zum Justiz-Kommissarius bei dem Land- und Stadtgericht in Duisburg, mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst, und zugleich zum Notarius im Departement des Königlichen Ober-Landesgerichts zu Hamm er- nannt; und
Der Justiz-⸗Kommissarius Schlegtendal zu Duisburg zugleich zum Notarius im Departement des Königlichen Ober-Landesgerichts zu Hamm bestellt worden.
Angekommen: Der Königlich schwedische Gouverneur von Upsala, Freiherr von Krämer, von Hannover. Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Com— mandeur des Kadetten⸗-Corps, von Below, nach Kulm. Se. Excellenz der Kaiserlich russische Ober⸗Kammerherr, Wirk⸗ liche Geheime Rath von Ribeaupierre, nach Wien. — —
Nichtamtlicher Theil.
Inland.
Provinz Schlesien. Das Amtsblatt enthält folgende Bekanntmachung der Königlichen Regierung zu Breslau vom 4. Sep⸗ tember: „Die ungewöhnliche Theurung aller Lebensbedürfnisse, von welcher im verflossenen Winter und Frühjahr auch die Provinz Schle—⸗ sien heimgesucht wurde, und der dadurch an einzelnen Orten zeitweise herbeigeführte Nothstand haben schwere Opfer erfordert. Obwohl der Staat nach Möglichkeit bemüht war, durch umfassende Maßre⸗ geln diesem Nothstande abzuhelfen und dem unbemittelten Theile der Bevölkerung Arbeit und dadurch Nahrung zu verschaffen, so reichte doch seine Hülfe allein nicht aus. Die Kommunen haben mit anzuerkennen⸗ der Bereitwilligkeit ihre Nothleidenden unterstützt, Hülfs Vereine und die, Prioat-Wohlthätigkeit sind in erfreulicher Weise thätig gewesen. Wir fühlen uns deshalb gedrungen, den Stadt- und Land- Gemein⸗ den, so wie den Privat-Hülfs- Vereinen zur Abhülfe der Noth und den bemittelten Einwohnern unseres Verwaltungsbezirks für die Hülfe und Unterstützung, welche sie in dieser drangvollen Zeit mit eigener Aufopferung dem ärmeren Theile der Bevölkerung gewährt haben, un⸗
seren Dank auszusprechen. Diese Anstrengungen haben aber nicht aus⸗ reichen können, um allen Bedürftigen die i eich Unterstützung zu ge⸗ währen, und es hat sich daher ein großer Theil derselben darauf angewie⸗ sen gesehen, die Mildthätigkeit der Wohlhabenderen unmittelbar in An⸗ spruch zu nehmen. Dadurch hat in sehr vielen Orten die Bettelei in den Häusern und auf den Straßen in sehr bedeutendem Maße zugenommen, und wenn dies zum Theil auch in dem Umstande seinen Grund haben mochte, daß manche Arbeitsschene unter dem Vorwande der Noth dem Publikum lästig geworden sind, so konnte doch aus dem oben Angeführten von Seiten der Behörden gegen die Bettelei in der Zeit der drückenden Theurung nicht mit der vollen Strenge des Gesetzes eingeschritten werden. Jen aber, da die schwere Zeit der Theurung überstanden ist, da es an Arbeit überall nicht fehlt und eine im Ganzen gesegnete Aerndte schon auf die Ermäßigung der Preise der Lebensbedürfnisse günstig eingewirkt hat, erscheint es unerläßlich, die gesetzliche Ordnung in vollem Maße wieder eintreten zu lassen.
1847.
ig bitten wir gefällig rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß wir die Stärke der Auflage ürden auf vollständige Nachlieferung der dann bereits erschienenen Nummern nicht immer mit
für das Inland. — Bestellungen für Berlin werden in der Expedition ! das Blatt durch die Stadtpost, schon den Abend vor dem angegebenen Datum, frei bewirken ihre Bestellungen bei den resp. Post-Aemtern. Bei einzelnen Nummern des Blattes wird der Bogen mit 2 Sgr.
; Deutsche Gundesstaaten.
Königreich Bayern. Der General⸗Major Freiherr von Hohenhausen ist am 11. September von seiner Urlaubsreise zurück= gekehrt und hat sofort das Portefeuille des Kriegs⸗Ministeriums wie⸗ der übernommen. . . . Auch hier sucht man in jüngster Zeit Flugschriften kommunisti⸗ schen Inhalts zu verbreiten, besonders sind es Handwerksbursche, denen sie zugesieckt werden; die Polizei bietet Alles auf, den Verbreitern auf die Spur zu kommen. ö .
Hofrath Thiersch hat als neugewählter Rektor die . liche Bestätigung erhalten, desgleichen sind sämmtliche Senatorwah⸗ len bestätigt worden.
Königreich Württemberg. Am 10. September sind Se. Königl. Hoheit der Großherzog von Aldenburg, so wie Se; Königl. Hoheit der Erb⸗Großherzog von Hessen und bei Rhein, nebst dessen Bruder, dem Prinzen Alexander Hoheit, zum Besuche bei der Königlichen Familie in Stuttgart eingetroffen.
Kurfürstenthum Hessen. Das Journal de Frane⸗ fort meldet aus Kassel vom 11. September: „Der General- Lien⸗ tenant von Haynau, Commandeur der Infanterie-Division, ist in Ru⸗ hestand getreten, und der Staatsrath Scheffer ist zum interimistischen Direktor des Ministeriums des Innern ernannt.“
Herzogthum Sachsen⸗Meiningen. (D. A. 3.) Nach den Rechnungen der Staatsschulden Tilgungs ; Rasse wurden an der durch das Gesetz vom 9. August 1832 auf 5,401,600 Fl. festgestell= ten Staatsschuld (Domainen= und Landesschuld) des Herzogthums vom 1. April 1832 an bis ult. März 1847 abgetragen 1,457,588 Fl. 32 Kr., wodurch sich die Staatsschuld auf 3, 44,011 Fl. 28 Kr. gemindert hat. Am 1. April 1847 wurden abermals 49,909 Fl. ausgelöst, und es beträgt nunmehr die Staatsschuld noch 3, 895, 011 Fl. 28 Kr., woraus sich ergiebt, daß dieselbe in 15 Jahren beinahe um zwei Siebentheile gemindert worden ist. Wiewohl sie 1838 von 4 auf 35 pCt. herabgesetzt worben, und trotz der Geldkrisis dieser Jahre, ist der Fall, daß sie unter pari gestanden, nicht eingetreten, vielmehr in der Regel um den Nominalbetrag kein meiningensches
Wir veranlassen deshalb die Polizei⸗Behörden unseres Departements, der an sehr vielen Orten noch fortdauernden Straßen⸗, so wie per⸗ sönlichen und schriftlichen Hausbettelei mit allem Nachdruck entgegen zu treten, ersuchen aber auch gleichzeitig alle Einwohner dringend, die Behörden in ihren desfallsigen Anordnungen zu unterstützen und nicht nur selbst Bettlern keine Almosen zu verabreichen, sondern auch durch Ertheilung von Bescheinigungen nicht ferner, wie bisher häufig ge⸗ schehen, die Bettelei zu befördern, im Gegentheil jede Art von Bet⸗ telei zur Kenntniß der Aufsichts- Behörden zu bringen. Von Seiten der Behörden wird kräftig dahin gewirkt werden, daß wirklich armen Personen von den zu ihrer Unterstützung Verpflichteten solche in aus⸗ reichendem Maße zu Theil werde.“
Nhein⸗Provinz. (Düss. Ztg.) Der kommandirende Ge⸗ neral des VII. Armee-Corps, Freiherr von Pfuel, ist am 13. Sep⸗ tember in Düsseldorf eingetroffen, um die gegenwärtig behufs der Herbstübung dort und in der Umgegend versammelte 14te Division zu inspiziren.
Staatspapier zu erhalten gewesen.
HSerzogthum Anhalt⸗Cöthen. (Leip. Ztg.) Der Finanz⸗Etat des Herzogthums Anhalt⸗Cöthen stellt sich pr. 1. Juli 1816 — 47 folgendermaßen: Ausgabe, und zwar 1) Staatshaushalt 231, 157 Rthlr. 9 gGr., nämlich 75,100 Rthlr. Unterhaltung der Hofstaaten (17, 190 Rthlr. Witthums⸗ und Nadelgelder, 50, 000 Hof- Etat, 8000 für Herzogliche Schatulle zu verschiedenen nicht zu besei⸗ tigende Ausgaben), 15,109 Rthlr. zu den Domainen, 25,000 Rthlr. Militair⸗Etat, 52,50 Rthlr. Civil-Besoldungen, 15,000 Rthlr. Bau⸗ wesen, 18,0 13 Rthlr. Pensions⸗, Schul- und Armenwesen, 5000 Rthlr. zu den Forsten, 9000 Rthlr. verschiedene Ausgaben, 16,405 Rthlr. 9 gGr. Extraordinaria (darunter 10,900 zur Deckung der Zinsrück⸗ stände bis zum 1. Juli 1846). 2) Zur Verzinsung und Tilgung der Staatsschuld 188,842 Rthlr. 15 gGr.; zusammen 429,000 Rthlr. Die Einnahme besteht in 216,300 Rthlr. aus den Domainen, 48,000 Rthlr. aus den Forsten, 32,000 Rthlr. aus den direkten und 62,800 Rthlr. aus den indirekten Steuern, 14,400 Rthlr. Communications⸗ Gefälle, 6000 Rthlr. Hoheits⸗, Lehne und andere Gefälle, 1100
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Geistliche Mnsik in der St. Matthäi⸗Kirche. (Den 15. September.)
Am Mittwoch Nachmittag um 4 Uhr fand in der St. Matthäi⸗ Kirche ein geistliches Konzert statt, das Dlle. Bertha Bruns Caus Lübeck) zum Besten der Mission veranstaltet hatte. Die genannte Sän— gerin, den hiesigen Musitfreunden bereits aus einem Konzerte des verflosse⸗ nen Winters bekannt, trug verschiedene geistliche Musilstücke: Choräle, Arien und Lieder, mit Orgelbegleitung vor und erregte die Theilnahme der Zuhö— rer nicht minder durch ihre anerkennungswerthen Gesangsleistungen, als durch ihr trübes Geschic, das die mit regem Tonsinn Begabte leider eines der schönsten Sinne, des Augenlichtes, beraubte. Ein wohlklingendes Organ, Reinheit der Intonation, Sicherheit und Ausdruck sind Vorzüge, welche Dlle. Bruns in ihren Vorträgen entfaltete und mit Wirkung zur Geltung brachte. Jener den höheren Gesetzen der Aesthetik und des guten Geschmackes nicht entsprechenden Manier des steten Ineinanderziehens der Töne hätte sich die Sängerin jedoch vor allen Dingen zu entwöhnen. Da— von abgesehen, befriedigte die n n , der gewählten Gesänge in den zuvor angedeuteten Beziehungen sehr wohl. Alle Vorträge bekundeten eine ungekünstelte Empfinndung und ein echt religiöses Gemüth, so daß die Sän⸗ gerin in Folge dessen einen tieferen und nachhaltigeren Eindruck hervorrief, ils . n . n ku 16 6, n, vermocht hätte. Na⸗ entlich spra natürliche, gefühlvolle Vortrag der beid istli Lieder von Beethoven: Kö , n , de,
„Die Himmel rühmen des Ewigen Ehre“,
„An Dir allein hab' ich gesündigt“, llgemein zu Herzen, obgleich die übrigen Musikstücke, z. B. die Choräle:
„Lobe den Herren, den mächtigen König der Ehren“ „O Haupt voll Blut und. n s, 9 hren“,
„Jesus meine Zuversicht“
so wie mehrere Arien aus Paulus“, von Mendelssohn, und aus dem Messias“, von Händ l, Ebenfalls init vielem Ausdruck, überhaupt gelun · n ausgeführt, die Versanmlung nicht minder wohithuend beruͤhrten.
und
Möge die Tonkunst der Sängerin ferner eine treue Geleiterin sein! Möge sie das Licht sein, das ihren umnachteten Lebenspfad g eistig erhellt! Die Mitwirkenden und den übrigen Theil der Musik⸗Aufführung an⸗ gehend, so trug Herr Organist Rudolphi mehrere Fugen von Seb. Bach meist korrekt und gelungen vor und führte auch die Begleitungen zu den Gesängen zu Dank aus. Der aus ehrenwerthen Dilettanten zusammenge— setzte Gesangs-Chor leistete bei Ausführung der Choräle u. s. w. unier Leitung des Chor-Direktors Herrn Wagner ebenfalls recht , . thes, so daß die Aufführung mannigfachen Genuß bereitete. Auch der mildthätige Zweck derselben schien erreicht; die Näume der Kirche waren 2
gefüllt.
Zur vaterländischen Kriegsgeschichte.
Militairischer Nachlaß des Königl. preußischen Gene— ral-Lieutenants, Gouverneurs von Königsberg und General-Inspecteurs der ostpreußischen In⸗ fanterie, Viktor Amadeus Grafen Henckel von Donnersmarck. Herausgegeben von Karl Zabeler. Erster Theil, erste Abtheilung. Mit mehreren Plänen. Zerbst, 1847. Gr. 8.
Der neueste Band der militairischen Denkwürdigkeiten des Grafen Henckel von Donnersmarck giebt von neuem zu der Betrachtung An⸗ laß, wie viel unsere Vorfahren in ihren verschwiegenen Tagebüchern nieder⸗
elegt oder in den Familien -Archiven an Urkunden oder anderen Schrift⸗ . aus dem öffentlichen und häuslichen Leben aufbewahrt haben. Man darf auch für uns Deutsche das achtzehnte Jahrhundert kein dem Schreiben feindliches Jahrhundert nennen, denn wenn unsere Krieger, unsere Staats- männer und Geschäftsleute auch weniger als Schriftsteller aufgetreten sind und noch weniger fich die Herausgabe persönlicher Denkwürdigkeiten aus Rücksichten gegen den Landesherrn oder um Aergerniß zu vermelden gestat⸗ teten, so haben sie dafür um so sorgfältiger gesammelt und an Tagebüchern und Aufsätzen Vieles auf ihre Nachlommen vererbt, was für den denkenden Geist, der die Erscheinungen der Mitwelt wahrhaft einsehen will, von gro⸗ ßem Werthe ist. Beispielsweise gedenken wir hier der von G. W. von Raumer (1832) herausgegebenen Memoiren des Grafen Christoph von Dohna und der von dem Grafen von Schulenburg Klosteroda
(i836 und 1842) zum Druck besorgten Denkwürdigten des Feldmarschalls von der Schulenburg und des Freiherrn von der Asseburg, wobei wir uns gern der Hoffnung hingeben, daß es ähnlichen Veröffentlichungen nicht an einem Zusammentreffen günstiger Umstände in den Personen der Besitzer solcher Schätze und an einen kundig und sicher ordnenden Hand fehlen werde. Für das vorliegende Werk haben sich beide Erfordernisse auf das glücklichste vereinigt; überdies ist die Zeit Friedrich's des Großen uns gerade noch nahe genug, um lebhaft unsere Theilnahme auch für ihre Ein⸗ zelnheiten anzu sprechen.
Diese zeigen sich in dem vorliegenden Bande, welcher die Feldzüge Friedrich's Il. in den Jahren 1744 und 1745 umfaßt, noch in einem hö⸗ heren Grade, als in den früheren in der Sammlung von Ordres an die Generale und Stabs-Offiziere, in Dispositionen für Schlachten, in den Vorschriften über Fouragirung und Rekognoszirung, in der Anweisung für den Dienst in den Trancheen u. dgl. m. Aber auch solche Einzelnheiten und Schriftstücke sind für denkende Leser, die es wissen, daß aus jener Ver- gangenheit, wie verschieden auch in vielen Stücken, das Ganze unserer heu⸗ tigen Zustände ie,, ,. ist, nicht ohne Genuß, und selbst die in das Kriegswesen weniger Eingeweihten müssen den umfassenden Geist des Königs bewundern, dem . anscheinen?d sehr geringfügige Gegenstände nicht fremd oder unbeachtet geblieben sind. So besiehlt der König in einer Ordre vom 23. Juli 1744, kurz vor dem Anfange des zweiten schlesischen Krieges, daß es „einem General erlaubt sein soll, seine kostbare Equipage oder silbernes Service in das Feld mitzunehmen“, ferner, daß „die Capitains dasjenige Geld, so ihnen in den Winterquartieren zur Werbung ausgemacht wird, auch wirklich dazu anwenden sollen und die Leute nicht aus des Königs Landen nehmen“, und endlich, daß „die Generale sich während des Winters das Exerziren der Leute vor allen Dingen sollen angelegen sein lassen, da= mit man ihnen die Adresse wieder beibringe, welche sie im Felde verloren haben“. In einer zwei Tage darauf an die Generale und Schwadrons= Befehlshaber für den Fall eines Treffens erlassenen Ordre heißt es unter Anderem (S. 7): „Es verbietet der König hierdurch allen Offzierg gon der Kavallerie bei infamer Cassation, sich zeitlebens niemalen in einer Action vom Feinde attaliren zu laffen, fondern die Preußen sollen — me. Feind attaliren.“ Das war auch Blücher's Grundsgß in 2 ö — e gen, und welche herrliche Früchte hat er gebracht! Alben lool eng e bietet der Konig in feiner Brdre vor der Schlacht bei Hohen 2 erg (S. oo): „Sollle ed sich begeben, daß die Bursche sich umkehren wollten, worauf