allgemeinen Mißrathens dieses , ö —— er. sind
e zu 1. und lu beg ö in Fol * bei 3. J und am 7ten 9 1, die Woche ca. . . 70 wollen zů jepigen Preisen nich * irlãndischer bedang 3 Sh. 3 Pee. 3 3 und 3 Pee. pr. 6opfd. theurgr. . etwas höheren Prrisen. Mehl fan ) 1 Eh. yr, Faß; schöne Want ist sehr selten. neue ir andisches bedingt 31 Sh.
dem Hafen für Edinburg, 6. 89363 6 ihre Aerndte meistens beendet haben, sa brach⸗ Kn sie höute eine große Zufuhr von allen Getraide Arten in neuer Waart zu Marte. Von Weizen war einiges feucht, der größere Theil aber, so wie fast alleẽs von Gerste und Hafer, befand sich in schönem trockenen Zu⸗ stande und aus ezeichneter Qualität. Die besten Sorten neuen Weizens waren völlig 2 Sh. pr. O. billiger, die feuchten Sorten aber wurden zu so unregelmäßigen Preisen begeben, daß es schwer ist, den wirklichen Rückgang anzugeben. Fremder blie sehr flauz während der Woche wurden einige Verkaufe 2 Sh. pr. O. unter letzten Marktpreisen gemacht, und heute unter- warf man sich bei den wenigen Verkäufen selbst einem größeren Abschlage. Der Begehr für Gerste ist eher besser, da die Brauer und Malzer ihre Ar- beiten beginnen; die Preise der vorigen Woche wurden daher für Malz waare behauptei; fremde in beschränktem Begehr und der Werth nominell unverändert. Neuer Hafer in guter Frage zu vorigen Preisen; fremder hö— her gehalten. Bohnen sind sehr flau und kaum preishaltend. Weiße Erb= sen weniger reichlich angeboten, der Begehr war aber beschränkt, und man sonnte daher keine Preiserhöhung erlangen.
Amsterdam, 13. Sept. Getraidem arkt. Weizen zu vorigen Preisen mit gutem Handel für den Konsum: 128 psd. b. poln. 405 Fl. ä36 pfd. n. braunschw. 370 Fl., 135 pfd. mecklenb. 3608 Fl., 128 pfd. jähr. Wismar 360 Fl., 129 pfd. b. poln. 440 Fl., 131 pid. jähr. mecklenb. 377 Fl., 128 pfd. bester jähr. poln. 435 81.
Roggen bei Partieen zu den vorigen Preisen verkauft: 120 pfd. ge— dörrter 215 Fl., 116/117 pfd. do. 198 200 Fl.; für den Konsum: 117 ui. 118 pfsd. ged. 205 208 Fl., 124/126 pfd. neu. geld. 248 262 Fl., 127 pfd. n. mecklenb. 260 Fl.
Gerste zu den 3 Preisen mit mehr Handel: 112113 pfd. n. holst. 137 Fl. 140 Fl., n. Winter 180 Fl., 92 pfd. Vr. do. 152 Fl., 95 pfd. n. Old. 166 Fl.
; Haser zu vorigen Preisen: S6 pfd. fein. 150 Fl., 83 pfd. jähr. do. 145 81.
Neuer Buchweizen flau 120124 pfd. holst. 265 Fl. 283 Fl., 123 pfd. fries. 280 Fl., 115 pfd. do. 250 Fl., 120 pfd. grön. 265 Fl., jäh⸗= rige ohne Umgang.
Kohlsaamen verkauft Kromheon 61 L., grön; 59 L., ostfries. 58 L., auf 9 Faß im Sept. u. Okt. 614 L., April 66 L. Leinsaamen preishal⸗ tend, 103psd. archang. 290 Fl., 110pfd. petersb. 320 Fl., 108. 109pfd. do. 315 Fl., 112. 113pft. do. 325 Fl.
Nüböl sogleich und auf Lieferung preishaltend, p. 6 W. 374, flieg. 366 Olt,. 36 a 4. Nov. 23643, Dez. 367 a 3, Mai 363 2 3. Leinöl p. 6 W. 324, flieg. 314 a 4. Han föl p. 6 W. 34, flieg. 33 Fl.
Rappskuchen 78 a 82 Fl. Leinkuchen io; a 123 51.
Antwerpen, 11. Sept. (Wochenbericht) Kaffee flauend, und der Umsatz der Woche umfaßt höchstens 1000 e G asst n hun⸗ dert Ballen Domingo⸗ und Java-. .
Reis bei lebhafter Frage steigend. Umsatz der Woche: A833 S. Madras⸗ zu 11 Fl., 100 F. Karolina- zu 16 a 173 Fl., 15 a 1600 B. Cargo und Bengal- zu festen Preisen.
Der Zucker-Markt verfolgt eine steigende Richtung. Hohe Forderun- gen der Inhaber hielten zu Anfang der Woche Käufer zurück, seit gestern aber treten selbe hervor, und bis diesen Augenblick sind circa 2800 K. blon⸗ den Havana, zu einer Steigerung von 3 Fl. auf letzten Preis, abgeschlossen. Von raffinirter Waare sind 60 a 70,005 Ril. Melis und Lumpen für den Eyport genommen.
Taback still, besonders wegen Mangel an Kentucky.
Fettwaaren, Farbholz und Gewürze still.
Getraide. Für Weizen und Roggen zeigte sich im Laufe der Woche mehr Begehr, und 15,0090 Heft. von ersterem kamen zu 75 a 13 Fl. und
wird unterm S8. September
Bekanntmachungen.
b 96 Nothwendiger Verkauf.
Die im Dramburger Kreise belegene und im Hypo- thekenbuche Nr. 2. Fol. 7 bis 12. verzeichnete Spring-
1
Mecklenhurgische Eisenbahn— Gesellschaft.
1828
ooo Helt. von leßterem zu 782 73 Fl. zum Abschluß. — Mehl war auch mehr beachtet.
Karlstadt, 8. Sept. (O. S.) Sowohl bei uns als in Sissek be⸗ schränkt sich ber G erra ib e umfaz fortwährend nur auf den Detail zur Deckung des dringendsten Bedarfs. Die Vorräthe gehen immer mehr zu sammen und sind schon beinahe auf nichts herabgesunken, weshalb auch die Preise höher gehalten werden. Im Banaie stellen die Eigenthümer nun abermals höhere Forderungen, und Weizen wurde neuerdings mit 20 22 31. W. W. per Kübel bezahlt. Für Mais und Hirse stellen sich die Aussichten auch nicht sehr günstig, namentlich lassen bei uns die anhaltenden strengen Regengüsse wenig Gutes hoffen. Auch im Speditionszweige waltet bei uns die frühere Unthätigkeit vor. Die Landfrachten sind auf ihrem alten Stand- punkte, während die Wasserfrachten fallen müssen, indem alle Gewässer voll⸗ kommen schiffbar sind.
Bari, 31. Aug. O el ist fortwährend fest; ordingires gilt 20 Duk, eßbares 21 Duk. pr. Cantar, feines und halbfeines sehlt. Besitzer halten zur Erzielung besserer Preise zurück, da bis zur Erscheinung des neuen Produktes noch drei Monate vergehen werden und zur Ausfuhr ein nur geringfügiges Quantum kommen wiid. Im Laufe dieses Monats ue 26037 Cant. nach Triest, 1746 Cant. nach Venedig und 456 Cant. nach Fiume.
Weizen lau, harter wird mit 1. — 2 Duk. pr. Tomolo bezahlt.
Hen gilt 1 — 11 Duk.
Hafer 95 Granaz letzterer ist im Steigen.
Neue Mandeln wurden willig zu 29 Duk. pr. Cant. genommen, alte erhielten 27 Duk.
s 3. ist schwer zu 12 Duk. und Senf nur zu 21, Duk. der Tomolo zu haben.
Pfirsichkerne fest. Die bevorstehende Aerndte von Johannisbrod . gering, dagegen jene von Feigen bei günstigem Wetter reichlich aus= allen.
Cours auf Triest 574.
Auswärtige Börsen.
Amsterdam, 13. Sept. Niederl. virkl. Sch. 544. 1965 Russ. Ilope 883.
Antwerpen, 12. Sept. Zinsl. —.
Augsburg, 13. Sept. Bayer. 3 96 1IJ. Sem. 1817 686 6. Württ. 35 Ih Darmst. 50 Fl. Loose 78 Rr. Bad. 50 EFI. Loose 36 Rr. 3 9h 89 Br.
FErankfurt a. M., 15. Sept. 59b Met. 1055 Rr. Bauk-Act. 1911. 1909. Stieg. 873. Integr. 544. Polu. 300 FI. L. 975 Rr. do. 00 FI. S0 3. S0. Span. 59ꝰ6 18. 183. 396 do. 233. 237. Bexb. 907. g0 J. Taunus Actien 3187. 348.
da mburg, 15. Aug. Bank-Actien 1600 Br. Engl. Russ. 106 hr. Hamb. Berg. Actien 913 Er. Magd. Wittenb. Sd Br. Nlamb. Berl. 1014. 1913. Alt. Kiel 1099. 1083. Glückst. Elmsh. 6I Rr. Reudsb. Neum. g96 Rr. Kopenb. Rothseb 61. 60. Meckl. 6097. 60.
Leipzig, 16. Sept. Leipr. Dresdn. Aet. 1165 Br. Sächs. Bayer. SS] Br. Säichs. Sehles. 101 Br. Obem. Ries. 5d Rr. Löb. Zitt. 56 Er. Magd. Leipz 2390 ur Rerl. Aub. Lt. A. 17 hr. Li. H. I06 Br. Mes. HBaunk-Aet. 1003 Re
London, 11. Sept. Cons. 87.4. Int. 56. 555. A455 89. S8 Ard. 218. 21. Port. 25. 25. ;
b 9b Span. Iõ5ꝰ)
Reue Anl. 153.
Oblig. 94. 933. do. Bank- Actien Obligz. 88 Br. 45 36 —. Loose v. 1840 59 Rr. 38 EFI.
Mex. 183. . 4 aris, 13. Sept. b hh Rente n eaur. 114. 90. 32h qa cour. do. 75 90. wien, 15. sept. 5 h Mert. 1013. 495 do. 913. 396 do. 67. Bank
Actien 1590. Anl. de 1934 15353. de 1828 118. KNordb. 155. Gloggu. 120
Oeffentlicher Dank.
Indem wir hiermit belannt machen, daß die Kollekte bei der von Fräu— lein Bertha Bruns in der Matthäi-Kirche am 15. September zum Besten der Mission veranstalteten geistlichen Musik einen Betrag von 124 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf. ergeben hat, sagen wir der verehrten Künstlerin, sowohl für diese uns zugewendete Unterstützung, als auch für den uns bereiteten geist⸗ leichen und musikalischen Genuß, und zugleich dem Herrn Organisten Ru⸗ dolphi, dem Herrn Chor-Direktor Wagner und sämmtlichen dabei thätig gewesenen Dilettanten für deren gefällige Mitwirkung, so wie Allen, welche die Ausführung des Unternehmens freundlich erleichtert haben, unseren ganz ergebensten Dank.
Das Comité der Gesellschaft zur Beförderung der evange— lischen Missionen unter den Heiden.
— 1 ———
Die wenigen
Meteorologische Seobachtungen.
Morgens Abenda Nach einmaliger 6 Unr. 10 unn. Neobachtang.
Nachmũttage 2 Ur.
34, s i per. M2, S o“ Par. 329, 82 Par. Quellwßũre 7,97 R. 5.17 n. 12,8! na. 4 9, 1 R. ius 1,15 n. 5.0“ n. 4 6,15 R. P 6, 7 R. Hodenißree 11,0 n.
l pci. 53 pci. 77 Rc. Ausdanstung0, o. trüb. trüb. bezog MNiederachlag i, 1297 RL. Ss w. Ss w. ss w. Warmen eehee - 12, 7)
Ss w. — 7, *
9,07 R. .. 4 5 87 R.. 74 pC.; WsSw.
Tagesmittel: 332 od“ bar...
Königliche Schauspiele.
Sonnabend, 18. Sept. Im Schauspielhause. 156ste Abonne⸗ ments-Vorstellung: König René's Tochter, lyrisches Drama in 1 Akt, nach bem Dänischen des Henrik Hertz. (Dlle. Stich wird hierin wieder auftreten. Hierauf: Der Weg durch's Fenster, Lustspiel in 1 Akt, nach Scribe, von Friedrich.
Sonntag, 19. Sept. Im Opernhause. 109te Abonnementa⸗ Vorstellung: Der Seeräuber, großes Ballet in 3 Abth., von P. Taglioni. Anfang 6 Uhr.
Zu dieser Vorstellun Opernhaus⸗Preisen 2
Ein Billet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sgr.,
in den Logen des ersten Ranges und ersten Balkons, so wie zur Tribüne, 1 Rthlr. 10 Sgr.; im Parquet und in den Logen des zwei⸗ ten Ranges 1 Rthlr.; in den Logen und im Balkon des dritten Ran- ges, so wie im Parterre, ⁊0 Sgr.; im Amphitheater 10 Sgr.; in den Fremden⸗Logen 2 Rthlr. Im Schauspielhause. 157ste Abonnements⸗Vorstellung: SFesterreich. J Die französischen Theater-Vorstellungen werden mit dem näch— sten Monate wieber beginnen und, wie in den früheren Jahren, im Königlichen Schauspielhause stattfinden. Meldungen um Abonne⸗ ments zu zwei Drittel des gewöhnlichen Eintrittspreises — und zwar für die ganze Dauer der Vorstellungen, das ist vom Monat Okto— ber dieses bis Ende Juni künftigen Jahres — sind bis zum 24. Sep— tember c. im Billet⸗Verkaufs⸗-Büreau schriftlich abzugeben, wo als—⸗ dann später die Kontrakte abgeschlossen werden.
werden Billets zu folgenden mittleren
Anna von
Königsstädtisches Theater.
Sonnabend, 18. Sept. (Italienische Opern -⸗Vorstellung.) Zum erstenmale wiederholt in dieser Saison: Lucia di Lammermoor. Oper in 3 Akten. Musik von Donizetti. .
Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rihlr., im Parquet und in den Parquet Logen 20 Sgr., im Amphitheater und in den Logen des zweiten Ranges 15 Sgr., Parterre 10 Sgr., Sperrsitz des dritten Ranges 10 Sgr., Gallerie 75 Sgr. Ein Platz in der Orchester-Loge 1 Rihlr. 10 Sgr.
Sonntag, 19. Sept. Akademie der aus 24 Personen beste⸗= henden ungarischen National⸗-Opernsänger⸗ und Tänzer⸗-Gesellschaft, unter der Direction der Herren Michael Havi und Josef Szabés, in 4 Abtheilungen. . .
Vorher? Der Vater der Debütantin. Posse in 4 Akten, von Herrmann. . .
Montag, 20. Sept. Gtalienische Opern-Vorstellung. (Lucregia Borgia. Oper in 3 Akten. Musik von Donizetti.
Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr., im Parquet und in den Parquet Logen 26 Sgr., im Amphitheater und in den Logen des zweiten Ranges 15 Sgr., Parterre 10 Sgr., Sperrsitz des dritten Ranges 10 Sgr., Gallerie 77 Sgr. Ein Platz in der Orchester-Loge 1 Rthl. 10 Sgr.
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Im Selbstverlage der Enpedition.
Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
arri gemeine, Ir, --
1. Juli a. c. datirten Interims⸗Actien der ersten Ein⸗ zahlung, gegen welche neue auf die sodann eingeschosse⸗ nen 15 Thlr. lautende ausgegeben werden, mit
9 Thlr. 28 Sgr. baar und Es wird hierdurch ge⸗ H meinkundig gemacht, daß
die Interims-Actien Nr. zahlten 5 Thlr. zu gewähren.
. durch Zurechnung dreimonatlicher, vom 1. Juli 2. «é. anhebender Zinsen von den einge⸗
et Chocur de Greiry. Psaume de Marcello à 7— Thlr. Bordogui. 3 Exercices et 12 nouvelles Vo- calises p. Mezzu-Soprano av. Acc. de Piano. 2 Livr. à 15 Thlr. Curschm ann. Willkommen für 2 Singsimmen u. Piano , Thlr. Döhler. Es me- ralda, Air napolitain p. Piano, dito à 4 mains. Op. 62. 2 175 Sgr. Grab en- IHoffm ann. 500,000
mühle des Emil Herrmann Theodor Gollmer, abgeschätzt auf 6089 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf., zufolge der nebst Hö— pothekenschein und Bedingungen in der Registratur ein⸗
zzusehenden Taxe, soll
am 1. Februar 1848, Vorm. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Dramburg, den 10. Juli 1847. Königl. Land- und Stadtgericht.
1777 Das dem Apotheker August Ferdinand Hoepfner 221 J d 8 zu⸗ gehörige, hierselbst auf der Rechistadt in det heiligen Beistgasse Nr; 772 det Servis Anlage und Rr. 14 Fes Hypothekenbuchs belegene, auf 10,87 Thlr. 13 Sgr. 1 Pf. eee r. Grundstück, und die demfelben zuge—= hörige, hierselbst auf ber Nechtstabt etablirts Mebismäl= Apetheler Gerechtigkeit, mit dem Peinamen“ , dis Ko— , gie üubehör au 23 Thlr. 16 Sgr. ö — . ,. . ; gr. 11 Pf., sollen in 3. März 4848, Vormittags 11 uhr an hiesiger Gerichtsstelie angesetzten Termi hasti 2 1, ü, . nine achastnt ie Höpothekenscheine und die Taxen sind i Registratur ö fund in inserer
Danzig, den 31. Juli 1817. Königliches Land⸗ und Stadtgericht.
— ——
6584 Nothwendiger Verkauf.
Stadtgericht zu Berlin, den 7. Juni 1847. Das dem Rentier David Benas gehörige, hier in der Sebastiansstraße Nr. 20 belegene und im Hypotheken- buche von der Louisenstadt Vol. 14. No. 925. verzeich- nete Grundstück, e gti abgeschätzt zu 13,227 Eh 8 Sgr. 3 Pf., so am 12. Januar 1848 n 11Uuhr, an der Gerichtsstelle fubhastirt werden. Taxe nnd Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
14,011. 14, 02. id, ois.
14,014 und 14,015 der
p Mecklenburgischen Eisen-⸗
bahn-Gesellschaft, für die
feder 7te Einschuß
nicht rechtzeitig ge⸗
leistet ist, und für die
auch in Folge der durch alle statutenmäßig vorgeschrie⸗ benen öffentlichen Blätter publizirten Aufforderung
die Nachzahlung mit den Zinsen und
der Convention al-Strafe binnen 4 Wochen vom Tage der publizirten Annonce ange
rechnet nicht erfolgt ist, haben an— nullirt werden müssen, wodurch alle Rechte
erloschen sind, die aus den früheren Einzahlungen er— wachsen waren. Schwerin, den 7. September 1817. Die Direction der Mecklenburgischen Eisenbahn- Gesellschaft. Geo Meyenn. Erdmann. C. F. Vie reck. Arndt. L. Albert.
lsõ7 p
Eisenbahn.
Es wird hierdurch die mit zehn Thaler
ß auf jede Prioritäts⸗Actie . Li. B. der Loebau⸗Zit⸗ ,, . rauer Eisenbahn zu lei⸗
5. Dstende zweite Ein⸗ zahlung
Loebau⸗Zittauer
ö D* 3 8. 9
ausge⸗
schrieben. z
. Dieselbe ist en 29, 39. September und 1
von srüh 9 bis Mittags 42 Uhr und . ke n gz
ᷣ Uhr allhier zu Zittau in dem Bürcau der Loebau⸗ Zittauer Eisenbahn-Gesellschaft unter Rückgabe der vom
Diejenigen Herren Actiongire, welche die Einzahlung bis zu obigem Schlußtermine (den 1. Oltober a2. c, Nachmittags 5 Uhr) allhier nicht geleistet haben, ver⸗= fallen in die 8. 15. der Statuten festgesetzte Conventio⸗ nalstrafe von 10 56. der Einzahlungssumme an 1 Thlr.
Um den auswärtigen Herren Actiongirs eine Erleich— terung zu gewähren, kann die zweite Einzahlung auch
den 23., 24. und 25. September a. e. in Leipzig bei den Herren Vetter C Co.. — Dresden bei den Herren George Meusel C Co.,
. Berlin bei den Herren A. H. Hey⸗ mann C Co.,
welche von uns zur Ausstellung von Interims-Quittun-
gen ermächtigt sind, gegen deren Rückgabe an den Or—
ten, wo die Zahlung erfolgt ist, die neuen Actien in
den Tagen vom 29. September bis 1. Oktober a. «.
ausgehändigt werden sollen, geleistet werden.
Loebau, am 16. August 1817.
Direktorium der Loebau-Zittauer Eisenbahn-Gesellschaft.
v. Nostitz, V. Exner.
Literarische Anzeigen. Die erste Lieferung (Preis 5 Sgr.) einer Polni⸗ schen Ausgabe des Polen⸗Prozesses: Akta i Czynn6ösci Sadowe tyenrzce sie
ö. 1 Processu Polakö w- ist so eben in meinem Verlage erschienen. Die 2te Lief. erscheint in einigen Tagen und die folgenden Lieferun-
gen werden schnell auf einander folgen. M. Simion, Spandauerstr. 22.
loiz p]
1656
So eben sind mit Eigen humsre cht im Verlag der 1
Schlesinge LT schen Buch- und Musikhand-
lung in Berlin, 34 Linden, erseliieuen und durch alle soliden Musikhandlungen nn heziechen; .
Alkan. 6 Partitions p. Pian: Airs d'Iphigénie et d' Armide de Gluck, Andante de Haydn, Marche
Teufel f. Sine Bassstimme. Op. 5. 173 Sgr. Gung'l, Joh. Newalieder, Walzer F. Piano 15 Sgr. Som- merlust-Polka f. Piano, dito zu 4 Händen. Op. 32. à 735 Sgr. Petersburger olhall - Quadrille f. Or- chester 15 Thlr., f. Piano 123 Sgr. la levꝝ. Mus- ketiere der Königig. Oper f. Piano 3 Thlr., zu 4 Händen v. Klage 3 Thlr., Ouvertüre und alle No. einzeln. IIall 6. 4 Romances p. Piand 1 Thlr. Fannyllenselnéèe Men delssohn- Bartholdy. 6 Melgdies p. Piano. Op. 5. 25 Sgr. Hering. Pros't Neujahr! Männerquartetl. Op. 8. 73 Sgr. HoOven. 5 neue Gedichte v. Heine f. eine Sing- stimme. Op. 40. 3 Ihlr. Käckk en. Kitty v. Heine f. Bass mit Piano. Op. 42. 5 Thlr. Kulla k. Ca-
vatine „Komm woeilse Dame“ v. Boieldieun f. Piano
z Thlr. Jenny Lind's schwedische Gesänge mit
Piano, Hest V. 10 Szr.
Meyerbeer. Siruensee. Vollst. Klavier- Auszuß 3 Thles, zu 4 Händen v. Klage 4 Thlr, Ou—
vertüre, Polonaise eic. einzeln. Struensee: Ouver- türe, Der Aufruhr, Gr. Polonaise, Dorsschenke. Struensce's Traum u. Trauermarsch p. 2 Violons, Alto et Vcello. à 3— 1 Thlr. Der Aufruhr, Marsch u. Chor, Partitur, Orchester- u. Singstimmen 5 Lhlr. Ouvertüre aus Vielka, Feldlager in Schlesien f. Piano u. Violine concertant von Eckert 1 Thlr. Marsch aus Vielka, Feldlager in Schlesien f. Orchester 1 Thlr., f. Piand 10 Sgr., au A Händen v. Conradi 15 Szr. Moes er. Souvenir d'Asrique p. Violon av. Piano. Op. 5. 1E Thlr. Teichmann. Le di- manche du sonneur — Der Sonntag f. 1 Singst. 5 Sgr. Thalberg. Mẽlodies e, , p. Piano 2 4 mains. Op. 64. 1 Ihlr. ie u xte mps et Kullak. Grand Duo brillant sur Vielba ou Camp de Silésie de Meyerbeer p. Violon et Piano. Op. 21. 15 Thi. Westmorland, Lord. La batiaglia nell'. L' Eros di Lancastro per Pfie. 3 Thlr. Wie- pre cht. Marsch der Berliner Schützengilde, Preuss. Armeemarsch f. Piano. 75 Sgr. Fechner. Ré ve- rie p. Piano. Op. 5. 3 Thlr. Kullak et Eekert. Gr. Duo brillant sur Mél. romaines et napolit. b. Piano et Violon. Op. 39. 135 Thlr. Alle Musikalien mit äblichem Rabatt!
deutsch von Gumbert.
*
/
Sitten ver
crworben werden.
Das Abonnement beträgt:
2 Kthlr. sür J Jahr. 4 Rthlr. — J Jahr. 8 Uthlr. - 1 Jahr.
in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.
Gei einzelnen Nummern wird
der Gogen mit 23 Sgr. berechnet.
Allgemeine
M 260.
Bestellungen auf das nächste Quartal der Allgemeinen Preußischen Zeitung bitten wir gleich zu Anfange desselben danach bemessen können. Denn später eintretende Abonnenten würden auf voll
Bestimmtheit rechnen dürfen.
Der vierteljährliche Pränumerations-Preis beträgt 2 Rihlr. (Vehrenstraße Nr. 57) gemacht; jeder innerhalb der Ringmauer der Stadt wohnende Ab ins Haus gesandt. — Auswärtige, des In- oder Auslandes, bewirken ihre Beste
berechnet.
Inhalt.
Amtlicher Theil.
Inland. Berlin. Verordnung zum Schutze der Fabritzeichen an Eisen⸗ und Stahlwgaren in der Provinz Westfalen und der Rhein- Provinz. — 2 Schlesien. Ausbruch der Rinderpest im Königreich polen.
Eh ein-⸗Provinz. Der Viehmarkt in Düsseldorf.
Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bavern. Rücklehr des Prinzen Karl nach München. — Der Fürst von Leiningen. — Versamm⸗ lung von Thierärzten. — Vermischtes. — Königreich Württem— berg. Rücktritt von Landtags -Abgeordneten. — Großherzogthum Hessen und bei Rhein. , .
Frankreich. Paris. Hofnachrichten. — Marschall Oudinot 4. — Abd el Kader in Marokko. — Die Ereignisse in Italien. — Rückkehr des Baron Deffaudis vom La Plata. — Vermischtes. Schreiben aus Paris. (Preß-Prozesse; Einschreiten gegen Abbe von Genoude wegen Steuer— verweigerung; Untersuchungen und Zurückweisung von Denunciationen.)
Großbritanien und Irland. London. Hofnachricht. — Zurück berufung Espartero's nach Spanien. — Fallissement. — Nachrichten aus den Vereinigten Staaten.
Italien. Neapel. Ankunst des russischen Gesandten von Bludoff. — Die Verschwörung in Palermo. — Verhaftungen. — Unruhen in Messina und Reggio. — Der calabresische Aufstand.
Gerichis⸗Verhandlungen wegen der polnischen Verschwörung. Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Beilage.
Amtlicher Theil.
Se. Masjestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Gymnasial⸗Lehrer Dr. Franz Nauck zu Schleusingen, im Regierungs⸗Bezirk Erfurt, und dem Tagelöhner Jakob Meyer zu Abenden, im Regierungs⸗-Bezirk Aachen, die Restungs-Medaille am Bande; so wie Dem Domainen-Rentmeister Bertram zu Zossen den Charak— ter „Domainen⸗Rath“ zu verleihen.
Der bisherige Land⸗ und Stadtgerichts-Rath Solms ist zum gusti d ihn fn he bei dem Land⸗ und Eee m zu , mit Änweisung seines Wohnsitzes daselbst, unter Beilegung des Eha— rakters als Juüstiz⸗Rath, so wie zugleich zum Notariüs in n, . partement des Königlichen Ober-Landesgerichts zu Bromberg, ernannt worden.
Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Staats— und Justiz⸗Minister Uhden, aus Schlesien. ;
Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant im Kriegs⸗ Ministerlum, von Stosch, nach Schlesien. .
NUichtamtlicher Theil.
Inland.
Berlin, 18. Sept. Die heute ausgegebene Nr. 35 der Ge⸗ setz⸗ Sammlung enthält die Verordnung zum Schutze der Fabrik⸗ zeichen an Eisen- und Stahlwaaren in der Provinz Westfalen und der Nhein-⸗Provinz: ;
„Wir Friedrich Wilhelm,
Preußen ꝛc. 2c.
haben in Folge Unseres Erlasses vom 28. Mai 1842, durch welchen die im §. 3 Nr. 3, 4. und 5. des Gesetzes vom 4. Juli 1840 aufgehobenen Be⸗ stimmungen hinsichtlich der in der Rhein⸗Provinz bis zur Bekanntmachung jenes Gesetzes gebrauchten und vorschriftsmäßig niedergelegten Fabrikzeichen bis auf Weiteres wieder in Kraft gesetzt worden sind, das Bedürfniß ander- weiter Vorschriften zum Schutze der Fabrikzeichen in der Provinz Westfalen
von Gottes Gnaden, König von
und der Rhein⸗Provinz näher erörtern lassen und verordnen nunmehr für
die genannien beiden Provinzen, nach Anhörung Unserer getreuen Stände, auf den Antrag Unseres Staats⸗Ministeriums, was folgt:
1 1. Jeder selbstständige Gewerbtreibende kann unter den in gegenwärtiger Verordnung vorgeschriebenen Bedingungen die Befugniß n,, den von ihm selbst oder von Anderen für ihn verfettigten Eisen⸗ und Sitahlwaaren, so wie der Verpackung derselben, jedoch mit Ausschluß des rohen und raf⸗ sinirten Stahls und des Stabeifens, ein besonderes Jeichen zu geben, wel⸗ ches von einem Anderen bei der Verfertigung oder Verpackung folcher Waaren nachgemacht oder gebraucht werden darf. Diese Befugniß be—= schränkt sich sedoch auf Ein Zeichen, und kein Gewerbireibender darf sich mehrere Zeichen zum ausschließlichen Gebrauch aneignen.
S. 2.
Das Zeichen, welches ein Gewerbireibender zu seinem ausschliesilichen Gebrauche wahlen will 6e 1), muß sich von anderen, in den Zeichenrollen I, ü (8. M hinlän en; Es barf weder in Buchstab ĩ Worten 3 . und leine Darstellung ent alten, welche .
6 t. 2 deren Gebrauch bisher in einem derjenigen Lan-
Auf solche Zeichen, der abritzeichen schon früher be⸗
e, wo ie n n 232 anden hat, in Folge besonderer Bessimmungen 6d a ka ür einem Jeden gestattet war, kann 2 a . 9 in
n ist sogleich nach Publ
Ein Verzeichniß dieser Zeiche
früher ,, ,. Zeichen
* e ,, des In-
1ndes nehmen geslellung d Glatt gerli * nnn * 1 — 2
Berlin, Sonntag den 19 September
An die Leser.
*
cation der ö Verordnung von den mit Führung der Zeichen⸗ rollen beau tragten Gewerbe- oder Fabriken Gerichten (5. 3) zu entwerfen und bei sämmilichen Regierungen der Provinz Westfalen und der Rhein⸗ provinz offen zu legen. Daß dies geschehen, ist in den Amtsblättern jener Negierungen mit Bestimmung einer Prällusivfrist von zwei Monaten zur Anmeldung etwaiger Einsprüche oder Ergänzungen bekannt zu machen. Nach Ablauf, dieser Frist oder, wenn Einsprüche angemeldet worden sind, nach rechtslräsftiger Entscheidung über diese Einsprüche (6. 10), ist das Ver- zeichniß von dem Gewerbe- oder Fabriken⸗ Gerichte sestzusteilen und, daß dies geschehen, in den vorbezeichneten Amtsblättern zur öffentlichen Kennt⸗ niß zu bringen.
§. 3.
Wer sich den ausschließlichen Gebrauch eines Fabritzeichens für Eisen⸗ und Stahlwaaren oder deren Verpackung, so wie den obrigkeitlichen Schutz gegen das Nachmachen seines Zeichens, sichern will, hal tuffi in drei Ab- drüclen demjenigen Gewerbe⸗ oder Fabriken - Gerichte einzureichen, welches mit der Filhrung der Jeichen⸗Rolle beauftragt ist. Die Zeichen = Rolle wird für die Provinz Westfalen und die Krelse Duisburg und Rees von dem Fabꝛifen · Gerichte zu Hagen, und für die Rhein- Provinz, mit Aus- nahme der vorerwähnten Kreist, von ben Gewerbe- Gerichten zu Solingen und NRemscheid geführt. Die Abgränzag der Bezirke diefer belden Gerichte in Beziehung auf die Führung der Zeichen- Rollen bleibt linseren Ministern der Justiz und der Finanzen vorbchalten. Dieselben werden auch nach Publication der egenwärtigen Verordnung den Zeitpunkt bestimmen, von welchem an neue Fabrikzeichen zur Eintragung bei den drei genannten Ge⸗ richten angemeldet werden können.
S. 4.
Das Gewerbe- oder Fabrikengericht hat jede Anmeldung eines neuen Zeichens, behufs Feststellung der Priorltät, sogleich in einem besonderen Re= gistet, mit Angabe des Tages und der Stunde der Präsentaiion, zu ver= merken und hiernächst die 36 s leit des Zeichens nach denjenigen gesetz⸗ lichen Bedingungen zu prüsen, welche von Amis wegen beachtet werden müs⸗ sen. Ergeben sich hierbei leine Bedenlen, so wird die Anmeldung durch die Amtsblätter der Regierungen zu Arnsberg und Düsseldorf, mit Vestimmung einer Prällustyfrist von zei Monaten zur Anbringung eiwaiger Einsprüche, bekannt gemacht und den beiden anderen mit Führung der Zeichenrollen be= auftragten Gerichten abschristlich mitgetheili. Jedes ver genannten drei Ge⸗ richte ist demmächst verpflichtet, das angemeldete Zeichen mit den in seine Anmeldungs;Register und Rollen aufgenommenen Zeichen zu vergleichen und, wenn hierbei der Unterschied defelben von letzteren nicht hinlänglich gefunden wird, die durch das angemeldete Zeichen gefährdeten Inhaber frü⸗ her eingetragener Zeichen von der Anmeldung unter , e auf die er⸗ lassene Bekanntmachung besonders in Kenntniß zu setzen, wo ei denselben zu überlassen ist, ihren Einspruch bei dem Gerichte, bei welchem die Anmel- dung erfolgt ist, innerhalb der festgesetzten Frist geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist entscheidet jenes Gericht über die eingegangenen Ein- sprüche und die Eintragungsfähigkeit des Zeichens (5. 10).
S. 5.
Das Fabrikzeichen, welches rechtskräftig (68. 10 und 11) für eintra⸗ gungsfähig erkannt worden ist, wird in die Zeichenrolle auf den Namen des Anmeldenden oder, Eiwerbung des Zeichens geschieht, unter einer anderen Firma betrieben e, auf diese Firma eingetragen. Dem Betheiligten wird, unter Rück= 9 . eines der von ihm eingereichten Äbbrücke des Jeichens, ein beglaubter uöhug aus det Zeichenrolfe zugefertigt und gleichzeitig die Einiragung
. ar nnn, auf die frühere Betanntmachtng zur offentlichen Kennt⸗
Die Sammlung der dritten Abdrücke der bei . . brikengerichte nn, ,, . nebst , * chenrolle wird alljährlich an die Regierung des Bezirks, ' in welchem das Gericht seinen Sitz hat, eingesendet.
Ein Jeder ist befugt, die Zeichenrolle einzusehen und gegen Entrich⸗ tung der Schreibgebühren einen beglaubigten Auszug aus derselben zu ver⸗= langen.
] S. 6.
Für die Eintragung eines Zeichens in die Rolle ist außer den Inser- tions⸗Kosten, den sonstigen baaren Auslagen und den Kosten, welche durch einen Streit über das Recht zur Führung eines Fabrikzeichens (8. 10) ent- stehen, eine Gebühr zu entrichten, deren Betrag von dem Gewerbe- oder Fabriken ⸗Gerichte in jedem einzelnen Falle bestimmit wird, jedoch 5 Rthlr. nicht übersteigen darf.
S. 7.
Durch die Aufnahme eines Zeichens in, die Nolle des Gewerbe- oder Fabriken -Gerichts und deren vorschriftsmäßige Bekanntmachung wird das Recht zum ausschließlichen Gebrauche des Zeichens bei Eisen⸗ und Stahl- waaren oder deren Verpackung für den ganzen Umfang der Provinz West⸗ falen und der Rheinprovinz erworben; es kann jedoch der Besitzer des Zei⸗ chens sein Recht nicht gegen diejenigen geltend machen, für welche etwa das⸗ selbe Zeichen in einer ll bereits eingetragen sein möchte.
t ⸗ S. 8. ᷣ Ein Fabritzeichen kann nur mit dem Fabrik- oder Handelsgeschäst oder dem Gewerbe selbst, für welches es erworben ist, an Andere übertragen und vererbt werden. Wird die Firma, sür welche das Zeichen eingetragen ist, aufgehoben, oder tritt, wenn das Geschäst ohne besondere Firma unter den Namen des Besitzers betrieben wird, eine Veränderung in dessen Person ein,
so muß der Rechtsnachfolger die ümschreibung des Fabrizeichns in der
Zeichenrolle auf Lie neue Firmg oder auf den Namen des neuen Besitzers binnen Jahressrist, von dem Tage der Veröffentlichung der neuen Firma oder im Falle einer Veränderung in der Person des Besitzers vom Tage dieser Veränderung an, bei dem Gewerbe- oder Fabritengericht beantragen. Die Umschreibung erfolgt dann auf den Grund der das Besitzrecht nach- e n Urkunden, ohne daß es einer weiteren öffentlichen Belanntinachung edarf.
Das Recht auf das Fabrilzeichen erlischt und das Fabrilzeichen ver ⸗ amen des
fällt ins Freie, wenn der Antrag wegen Umschrejbung auf den neuen Besihers oder auf die neue Firma nicht binnen der vorbestimmien Frist erfolgt, oder wenn das Fabrik- oder Handelsgeschäst, oder das Ge—⸗ werbe sacff für welches das Zeichen erworben worden ist, völlig ei * oder wenn das Zeichen auf Antrag des rechtmäßigen Besitzers in der 1. e gestrichen wird. ö
Wer sein bisheriges Zeichen in der Rolle löschen läßt, ann ein an-
beres Zeichen zur Eintragung anmelden.
gefälligst rechtzeitig ständige Nachlieferung der dann bereits erschienenen Nummern nicht immer mit
wenn das Fabrikgeschäst, in dessen Interesse die
Recht, so weit es sich auf Eisen⸗ und St.
1847.
so bewirken zu wollen, daß wir die Stärke der Auflage
Preuß. Cour. für das Inland. — Bestellungen für Berlin werden in der Expedition onnent erhält das Vlatt durch die Stadtpost, schon den Abend vor dem angegebenen Datum, frei llungen bei den resp. Post⸗Aemtern. Bei einzelnen Nummern des Blattes wird der Bogen mit 23 Sgr.
§. 9. Für einzelne Arten von Eisen⸗ und Stahlwaaren, wie beispielsweise sür geschmiedete Schneidewagren, bleibt die Bestimmung eigenthümlicher Zeichen Unserem Finanz-⸗Minister vorbehalten. Eines solchen Zeichens darf alsdann nur der Verfertiger von Waaren dieser Art und nur zu deren Be⸗ eichnung sich bedienen. Die gedachten Zeichen, deren hinlänglicher Unter- . von den de, ee de. . einzeluer Gewerbtreibenden zuvor von dem Fabriken · Gerichte zu Hagen, so wie von den Gewerbe⸗Gerichten zu Solingen und Remscheid, beglaubigt sein muß, werden unter einem beson⸗ deren Abschnitt in die drei Zeichenrollen eingetragen und durch die Amt s- blätter der sämmtlichen Regierungen der Provinz Westfalen und der Rhein⸗Provinz veröffentlicht. Die genannten Gerichte haben bei der Prü- sung spaͤter angemeldeter neuer Privatzeichen (8. 4) von Amts wegen darauf zu sehen, daß dieselben sich hinlänglich von den gedachten Zeichen unter- scheiden. §. 10.
Bei Streitigkeiten zwischen verschiedenen Betheiligten über das Recht ur Führung eines Fabrilzeichens findet dasselbe . statt, welches ö. andere dem Gewerbe⸗ und Fabrikengerichte überwiesene streitige Rechts- sachen vorgeschrieben ist. Die in Sachen dieser Art zulässigen Rechtsmit- tel finden bei jenen Streitigkeiten gleichfalls Anwendung, jedoch mit der Maßgabe, daß die Appellation von den Gewerbegerichten zu Solingen und Remscheid an das Handelsgericht zu Elberfeld und die Appellation von dem Fabrikengerichte zu Hagen für jetzt an das 8 28 eht und gegen die kad ung des letzteren nur die Nichtigkeits⸗Be⸗ . zulässig ist. 4 5. 4
In denjenigen die Führung von Fabrikzeichen betreffenden Sachen, welche keine Streitigkeiten unter Parteien zum Gegenstande haben, wird ohne prozessualische Formen durch einen Beschluß des Gewerbe- oder Fa⸗ brikengerichis enischieden. Gegen einen solchen Beschluß findet die Beru⸗ fung an das Handelsgericht zu Elberfeld und für den Rollenbezirk des Fabrikengerichts zu Hagen an das nn,, zu Hamm statt. Dieselbe muß binnen einer Präklusivfrist von sechs Wochen bei dem Ge- werbe oder Fabrikengerichte angebracht und zugleich in einer demselben zu übergebenden Schrift gerechtfertigt werden. diese Schrift ist nebst den Verhandlungen an das Handelsgericht zu Elberfeld oder an das Ober- Landesgericht zu Hamm einzusenden, welches über die Berufung, ohne pro- f Verfahren, durch einen dem Gewerbe- oder Fabrikengerichte zur weiteren Veransassung zuzufertigenden Beschluß entscheidet; gegen diese Ent- scheidung ist kein weiteres n, ,. zulãässig.
. 2.
Ein Gewerbtreibender in der Provinz Westfalen oder in der Rhein ⸗ Provinz, welcher Eisen⸗ oder Stahlwaaren oder deren Verpackung mit dem in einer Zeichenrolle eingetragenen Fabrifzeichen eines anderen in der Pro⸗- vinz Wesffalen oder in der Rhein⸗Provinz wohnenden Gewerbtreibenden be⸗ zeichnet oder bezeichnen läßt oder wissentlich dergleichen fälschlich bezeich= nete in einer jener beiden Provinzen verfertigte Waaren in den Verkehr bringt, verfällt in die durch das Gesetz vom 4. Juli 1840 (Ges. Samml. 1816 S. 221) angedrohten 3 /
Eben diese Strafen (8. 12) treffen denjenigen, der mit einem Zeichen, welches von dem Finanz⸗Minister für eine bestimmte Art von Waaren vor⸗ behalten ist (6. DN), andere Waaren bezeichnet oder bezeichnen läßt oder wissentlich dergleichen fälschlich bezeichnete Waaren in den Verkehr bringt. Außerdem tritt auch die Confiscation dieser Waaren ein.
S. 14.
Die in den §8. 12 und 13 angedrohten Strafen werden dadurch nicht ausgeschlossen, daß bei der Waaren Bezeichnung das Fabritzeichen mit Ab- änderungen wiedergegeben worden ist, welche so gering sind, daß sie nur durch Anwendung besonderer Au jmertfamkeit wahrgenommen werden lönnen.
§. 15.
Entstehen in dem Untersuchungs⸗Verfahren wegen eines der in den Ss. 17 und 13 bezeichneten Vergehen Zweifel darüber, ob das vom An⸗ geschuldigten gebrauchte Zeichen für eine Nachahmung des Zeichens eines Anderen oder eines von dem Finanz-⸗Minister besiimmten Zeichens zu hal⸗ ten ist, so hat das erkennende Gericht, wenn es nicht selbst eine eich un d führt, über diese Frage unter Mittheilung der Verhandlungen das Gutach- ten des Gewerbe; oder Fabrikengerichts, in dessen Rollenbezirk der Verklagte seinen Wohnsitz hat oder früher gehabt hat, einzuholen und der Entschei⸗ dung über die Sirafbarkeit des Angeschuldiglen zum Grunde zu legen.
? ; S. 16.
Wird das Gutachten des Gewerbe⸗ oder Fabrikengerichts (68. 15) von einer Partei in der Appellagtions⸗-Instanz n ,, 6 G., din zweiter Instanz, wenn er Bedenken trägt, der ersten Entscheidung in diesem Punkt beizutrefen, ein Gutachten hierüber von demjenigen Gerichte, welches die zweite Instanz für die Entscheidungen des Gewerbe- oder Fabrilenge⸗ richts bildet (56. 40), zu erfordern und dasselbe bei seiner Entscheidung zut Richtschnur zu nehmen. Inwiefern giffn die Entscheidung zweiter Instanz ein weiteres Rechtsmittel stattfindet, ist nach den für Untersuchungssachen überhaupt bestehenden Vorschriften zu beurtheilen.
§. 17. In den Landestheilen, in welchen ein Schutz der Fabrikzeichen zur Zeit der Publication des Gesetzes vom 4. Juli 1816 geseßlich fin, bleibt den mit einem Untersagungsrechte versehenen Inhabern frühere i n wenn diese weder in Buchstaben noch in Worten bestehen, amn, in⸗ nerhalb einer Präklusivfrist von drei Monaten nach Publication der gegen= wärtigen Verordnung bei dem die Zeichenrolle führenden Gerichte jenes ahlwaaren bezieht, anzumelden; der Anmeldung müssen die Beweismittel über dieses Recht bei 1. sein. Diese Anmeldungen sind während zweier Monate näch Ablauf der vor- erwähnten Prällusivfrist bei dem Gerichte 24 zu legen. Werden inner ⸗ m. dieser zweimonatlichen Frist, welche durch die Amisblätter sämmtlicher egierungen beider Provinzen öffentlich belannt zu machen ist, feine Ein- sprüche angebracht, so iß die Eintragung der augemeldeten Jeichen in die
neue Zeichenrolle zu bewirken. , . 56 in urn Landestheilen ein Gewerbtreibender das eue 3 Gebrauchsrecht für mehrere Zeichen früher erworben, so f er berechtiß
ür si lle eintra assen. . ile en ken gef. len gie rr, die g. aufgenommen
worden si sich außer dẽnselben in Zulunft neues
nd, kann zum aus schiießlichen Gebrauche aneignen; er darf aber, wenn er die für