gekanntmachungen.
diger Verkauf. 1 y. 16 n whlichen Kammergerichts in
. 5 ise der Mittelmark be ĩ i imschen Kreise der Mi
2 Ge n des Königlichen Kammerge⸗
. IV. pag. 1 verzeichnete frühere Erbpachts.
jetzt Rittergut Zehlendorf, abgeschĩ hi, auf
Ehlr. 3 Sgr. 10 Pf. zufolge der nebst Hypo- thekenschein und Bedingungen in der Registratur einzu⸗
Taxe, soll e i, , * 6 1848, Vormittags 10 Uhr,
icher Gerichtsstelle subhastirt werden. 4 jedoch alen, bemerlt, daß die Erb⸗ vachts / Gerechtigkeit von den zeither mit dem Gute ge meinschaftlich bewirthschafteten Zehlendorffer ,. und Pfarr- Ländereien nicht mit Gegenstand der Sub- sion ist. de, 23 Aufenthalt nach unbekannten Real⸗Interes⸗ senten, als: ö a) der Kolonist J. H. Hansen, mods dessen Erben, b) die verehelichte Büdner Blankenburg, geborene Sa- lomon, . . ) der Tagelöhner J. Christ. Bentzien, mods dessen Erben, werden aufgesordert, sich zur Wahrnehmung ihrer Rechte in diesem Termine gleichfalls zu melden.
— ——
1972
1971 Pr OI 2m a, . .
Ale diejenigen, welche als Cigenthümer, Cessionarien,
Erben, Pfand oder sonstige Brief ⸗Inhaber an nachste⸗
hend genannte verloren gegangene Dokumente resp. For⸗
derungen, als: ö
1) den notariellen Erbrezeß vom 5. Oktober 1841, aus welchem auf der Vol. J. Fol. 7. sequ. Nr. 2. des Hypothelenbuchs von Goscar verzeichneten, der ver= wittweten Retusch Johanne Louise geborenen Tschich⸗ holz gehörigen Halbhufen⸗Nahrung Rub. III. Nr. 2. laut Verfügung vom 26. Oltober 1841 für die ver—⸗ ehelichte Halbbauer n . Rosine geborene Ge⸗— rasch früher Wittwe Retusch zu Goscar 300 Thlr. die notarielle Obligation vom 26. Februar 1835, aus welcher auf der Vol. II. Fol. 232. Nr. 94. des Hypothekenbuchs von Tschausdorf verzeichneten, dem Gottlob Erdmann Schmidt gehörigen Ober- Wasser Mühle Kkub. III. Nr. 8. laut der Verfü- ung vom 22. September 1835 für den Gärtner ans Friedrich Gerasch (Bergmann) 100 Thlr. den gerichtlichen Kaufkontrakt vom 5. Februgr 1799,
ans welchem auf dem Vol. II. Fol. und Nr. 295. des Hypothekenbuchs der Stadtl Crossen verzeichneten, dem Ehristian Sigismund Gomolskti gehörig ge—⸗ wesenen bürgerlichen Wohnhause kuv. III. laut Verfügung vom 5. Februar 1799 für das Fräu— lein Leopoldine von Heyn hierselbst 400 Thlr.
die gerichtliche Obligation vom 2. Oltober 1818, aus welcher auf dem Vol. II. Fol. 167. Nr. 354. des Hypothekenbuchs der Stadt Crossen verzeichne⸗ ten, dem Horndrechsler Wilhelm Walter gehöri= gen Wohn und Bürgerhause Rub. III. Nr. 7. faut Verfügung vom 8. Oktober 1818 für den Lehnschulzen Gerlach zu Dobersaul 350 Thlr.
5) die gerichtliche Obligation vom 19. Januar 1825, aus welcher auf dem Fol. 209. und 281. Nr. 21. des Hypothekenbuchs von Alt-Rehfeldt verzeichne⸗ ten, dem Halbhüfner Gottfried Leschke gehörig gewese⸗ nen Halbhufennahrung lub. III. laut Verfügung vom 8. Februar 1828 für die separirte Frau Hauptmann von Kynowsky geborene Bickerheim 100 Thlr.
6) die gerichtliche Obligation vom 15. September 1832, aus welcher auf der Vol. J. Fol. S5 sequ. des Höpothekenbuchs von Brankow verzeichneten, dem Johann Gottlieb Preuß gehörigen Einhufen⸗ Nahrung Rubrica III. Nr. 5 laut der Verfügung vom 5. Oktober 1832 für den Gerichtsschulzen Gottfried Lehmann zu Blochbude 125 Thlr.
7) dle gerichtliche Obligation vom 6. Juni 1816 nebst Cesslsons- Urkunde vom 17. Juni 1826, aus welcher auf der Vol. II. Fol. 66 des Hypothekenbuchs von Lochwitz verzeichneten« dem Christian Gerlach ge— hörig gewesenen Ganzbauer-Nahrung Rubriea 111. Nr. 2 laut der Verfügung vom 72. Juni 1816 und 19. September 1876 für die Wittwe Gerlach, Dorother Elisabeth geb. Klumann, später verehe— lichte Ausgedinger Grenzius zu Lochwitz 59 Thlr.
8) den gerichtlichen Kauf-Kontrakt vom 8. Oktober 1831, aus welchem auf dem Fol. und Nr. 1641 des Hypothekenbuchs der Stadt Krossen für die Weinberge verzeichneten, dem Johann Gotthilf Bombelle (Wilke) gehörigen Weinbergsacker Ru—w briea Il. Nr. 5 laut Verfügung vom 16. De-
zember 1831 für den Halbbauer Martin Tschich= holz zu Goscar 420 Thlr.
) den gerichtlichen Erbrezeß vom 9. Oktober 1817, aus welchem auf der dem Postillon Christian Linke gehörigen, Fol. und Nr. 18. des Hypothekenbuchs der Siadt Crossen für die Vorstäbte! verzeichneten ,, k, hi. , se iar, Böersi.
2. März 1818 fü ˖sis ö. e. 50 . . ne nh,.
Ansprüche zu haben vermeinen, weiden hi ⸗
ili, siheiieeee ien ele
dem auf den 14. März is48. Vormittags 11 Uhr,
an hiesiger gewöhnlicher Gerichtsstelle anberaum = mine eniweder in Person, oder durch einen . macht und Information versehenen Nandatarius, wozu die Justiz⸗Kommissarien John und Wenzel hierselbst in Vorschlag gebracht werden, anzumelden und nachzuwei. sen, widrigenfalls sie damit prälludirt und ihnen des- halb ein . Stillschweigen auferlegt, die verloren gegangenen Dokumente aber amortisirt werden sollen. Krossen, den 2. Oktober 1847. Königliches Land- und Stadtgericht.
18341 ö, , ,
Alle diejenigen, welche an die Erbtheils Forderung von 200 Thlr., für die Anne Marie Jost auf dem Grund⸗ stücke Kani ken Nr. 23. Rubr. III. No. 1. aus dem Martin Jostschen Erbvergleiche vom 27. April 1778 er Jeer, vom 15. Dezember 1828 eingetragen, oder an das darüber ,. Dokument als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand oder sonstige Briefs ⸗ Inhaber An⸗ sprüche zu haben vermeinen, werden aufgefordert, ihre eiwanigen Rechte binnen 3 Monaten und spätestens in vem vor Herrn Ober-Landesgerichts - Assessor Leonhardt auf den
2026 Allgemeiner Anzeiger.
22. Dezember er., Vormittags 10 uhr, angesetzten Termine geltend zu machen, widrigenfalls dieselben mit ihren Rechten an das gedachte Dotument und die Forderung werden prälludirt, diese selbst aber ohne Beibringung der Dokumente im Hypothekenbuche wird gelöscht werden.
Marienwerder, den 28. August 1847. Königliches Land- und Stadtgericht.
162 Nothwendiger Verkauf.
Die Erbpacht . Gerechtigkeit auf das im Gerichtsbe⸗ zirke des unterzeichneten Land⸗ und Stadtgerichts im Stadtdorfe Oberfeldt sub Nr. 5 belegene Grundstück, Rathsweide genannt, von vier Hufen 17 Morgen 255 Ruthen kulmisch, abgeschätzt auf 6323 Thlr. 15 Sgr. 11 Pf., soll am 1. Dezember e., Vorm. 10 u. Nchm. 4 Uhr, vor dem Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Leonhardt an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein können vorher in der Negistratur eingesehen werden.
Marienwerder, den 3. Mai 1847.
Königliches Land- und Stadtgericht.
461 Subhastations⸗Patent.
Das in der großen Scharrnstraße Nr. 58 gelegene, Vol. J. No. et Fol. 238. des Hypothekenbuchs verzeich⸗ nete, dem Eigenthümer Friedrich Pahl, jetzt dessen Er⸗ ben, gehörige Haus, wozu vier Ruthen Wiesewachs, bei dem rothen Vorwerke belegen, gehören, zufolge der nebst dem Hypothekenscheine in der Registratur einzusehenden Taxe auf 11,385 Thlr. 2 Sgr. 1 Pf. abgeschätzt, soll
am 18. Dezember er., Vorm. 10 Uhr, subhastirt werden.
Alle unbekannten Neal-Prätendenten werden aufgebo⸗ ten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden.
Frankfurt a. O., den 1. Mai 1847.
Königl. Preuß. Lande und Stadtgericht.
4581 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 8. Mai 1847.
Das dem Holzhändler Carl Ludwig Krüger gehörige, in der Linksstraße Nr. 30 belegene, im stadtgerichtlichen Hypothekenbuche von den Umgebungen VęlI. 31. No. 2014. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 14,305 Thlr. 8 Sgr., soll am 10. Dezember 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
7891 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 16. August 1847.
Das dem Schiffseigenthümer Carl Ludwig Krüger gehörige, hier vor dem Rosenthaler Thore am Wein⸗ bergsweg Nr. 15 belegene und im Hypothekenbuche von den Umgebungen Berlins Vol. 27. Nr. 1758. verzeich= nete Gruündstück nebst Zubehör, gerichtlich abgeschätzt zu 5825 Thlr. 8 Sgr. 9 Pf., soll
am 14. März 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hö— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
968 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 11. Oftober 1847.
Das dem Dachdeckermeister Johann Friedrich Hilde— brandt gehörige, in der Orangenstraße Nr. 54 belegene, im Höpothekenbuche von der Louisenstadt Vol. 142. Nr. 811. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 22,291 Thlr. 16 Sgr. 10 Pf. soll
am 15. Mai 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hp— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Güter⸗Dampfschifffahrt
[10034
tag und Donnerstag Morgen. . An beiden Plätzen liegen unausgesetzt Schleppschiffe zur Aufnahme von Gütern bereit. Näheres bei Anker, Kronenstr. 40.
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Wir bitten in Angelegen— heiten der unterzeichneten An⸗ stalt, die Adresse künftig an die hiesige Anstalt der Imperial⸗Continental⸗ Gas⸗Association selbst, nicht aber an einen einzelnen von ihr angestellten Beamten zu richten.
Berlin, am 16. Okt. 1847. Die Gas-Anstalt der Imperial⸗-Continental—⸗
Gas⸗A1ssociation.
Licht. L. Drory.
—
Literarische Anzeigen. Bei Otto Wigand, Verlagsbuchhändler in Leip⸗ zig, ist so eben erschienen und bei E. S. Mitt⸗
ler in Berlin (Stechbahn 3), Posen und Bromberg, zu haben:
9 2 22 . Ueber die Genesis der Jury. 9731 Eine germanistische Untersuchung
von Dr. A. L. J. Michelsen, Geheimem Justizrath und ordentlichem Professor zu Jena. Inhalt: 1. Standpunkt der Untersuchung. Verschie⸗ denheit der Ansichten über den Ursprung und ursprüng-= lichen Charakter der Jury. II. Schwedisches Recht. III. Dänisches Recht. 1IV. Isländisch⸗Norwegisches Recht. V. Dithmarsches Recht. I. Englisches Recht. gr. 8. 1847. 1 Thlr.
— ——
19701 Bei R. Mühlmann ist eben erschienen, in
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Um vielfach lautgewordenen Wünschen zu entsprechen, sind daraus auch einzeln abgedruckt zu haben: „Des Spielers Gang und Ende“ — „Der Auszugsvater“ — . Knechtepastor“ — „Das verachtete Kind“; jede zu 2 Sgr.
Bibelstunden; Auslegung der heiligen Schrift fürs Volk von W. F. Besser und K. Williger. Bd. III.:
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Kutscheit, 3 3, Hand-Atlas der
Geographie und Geschichte des
Mittelalters in 14 Karten und 7 Kartons.
Sr. Majestät dem Könige von
Preußen Friedrich Wilhelm! V.
in tiefster Unterthänigkeit gewidmet.
Dieser Atlas hat bereits die Anerkennung Sr. Ex—
cellenz des Herrn Alex. v. Humboldt, so wie bedeuten⸗
der Schulmänner, gefunden, und dürfte er somit die bisher schwer empfundene Lücke in der Geographie und
Kartographie des Mittelalters befriedigend ausfüllen.
Inhalts -⸗-Verzeichniß.
1. Karte des Römischen Reiches von Constantin dem Gr. bis zum Untergange des Weströmischen Reichs.
2. Das Oströmische Kaiserthum und die germanischen Reiche im 6ten Jahrhundert.
3. Die Europäischen Neiche im Sten Jahrhundert.
4. Die Christlichen und Muhammedanischen Reiche um das Jahr 800. (Karton: die Pyrenäische Halb— insel zu Anfang des 13ten Jahrhunderts.)
5. Mittel⸗Europa vom 9. bis 12. Jahrhundert. Deutschland, Burgund und Ober-Italien unter den sächsischen und fränkischen Kaisern.
Deutschland und Italien zur Zeit der Hohenstau— fen. (Karton: Unter- Italien.)
Süd -⸗Ost-⸗-Europa und Vorder -Asien zur Zeit der Kreuzzüge.
„Die Christlichen Reiche in Palästina und Sprien zur Zeit der Kreuzzüge. (Karton: Jerusalem und Antiochien.)
Asien zur Zeit der Mongolen⸗-Herrschaft. Mittel⸗Europa im 14. und 15. Jahrhundert. (Kar⸗ ton: Helvetien zur Zeit Rudolph's von Habsburg.)
2. Sceandinavien bis zur Calmarischen Union. Preu— ßen und Livland zur Zeit der deutschen Ritter. (Kartons: Island; die von Normannen in Nord⸗ Amerika vom 10. bis 14. Jahrhundert besuchten Länder.)
3. Süd⸗Ost-Europa im 14. und 15. Jahrhundert.
14. Sie Slavischen Länder nach der Mitte des 15. Jahrhunderts.
Preis: 33 Thlr., seder cmzcm̃en Karte 10 Sgr. Berlin, im Oltober 1847.
T. Trautweinsche Buch- und Musikalien⸗Handlung (J. Guttentag.) Breite Str. R. 8.
974 : 7 L. Weiß in Stettin ist so eben erschienen und in allen Buchhandlungen, in Berlin in der Besser⸗
schen Buchhandlg. (W. Hertzt.
Behrenstr. M, zu haben:
Gustav Jahn Schulze Gottlieb), gesammelte Schriften. 2 Bände. 1 Thlr.
Verkauf eines Rittergutes loꝛs j am Rhein.
Theilungs halber wird Freitag den 5. Novemb nöthigenfalls Samstag den 6. * Monta . * vember C. das den Erben Mertens-Schaaffhausen zuge— hörige, in einer der schönsten Gegenden des luden z in der Nähe der Universitätsstadt Bonn und des Sie— bengebirges, unmittelbar am Rhein auf dessen linen Seite gelegene landtagsfähige Nittergut: Plitters= dorfer Aue, bestehend aus einem herrfchastlichen Landhause nebst Park, und zwei Pachthöfen (Auerhof und Marienhof) mit circa 760 Morgen Ackerländereien, Wiesen u. s. w. von dem unterzeichneten Nota: meist⸗ bietend in folgender Weise verkauft.
Am 5. November wird das Rittergut im Ganzen ausgesetzt und, wenn die gerichtliche . von 118,800 Thlr. erreicht wird, definitiv zugeschlagen.
Wird die Taxe beim Verkauf im Ganzen nicht er⸗ reicht, so wird das Gut am 6. resp. am 8. November in zwei Komplexen (Auerhof und Marienhof) und der Rest in Parzellen verkauft. Derjenige Verkauf (im Ganzen aber in zwei Komplexen und Parzellen, welcher alsdann den höchsten Verfaufspreis aufbringt, erhält den definitiven Zuschlag, weshalb der Letztbietende aufs Ganze bis zur Ermittelung des höchsten Verkauspreises durch den Rotar an sein Gebot gebunden bleibt.
Der erste Komplex (Auerhof) enthält mit Einschluß des herrschaftlichen Hauses und Parts, der Gemüsegär⸗ ten, Pächterwohnung und Oekonomie-Gebäude an Acker— ländereien, Wiesen u. s. w. 341 Morgen, mit einem Katastral⸗Reinertrag von 1006 Thlr. und ist taxirt zu 63,765 Thlr. Der zweite Komplex (Marienhof) enthalt nebst Pächterwohnung und Oekonomie⸗-Gebäuden 72 Morgen Ackerländereien und Baumgarten, mit einem Katastral⸗-Reinerfrag von 266 Thlr. und ist taxirt zu 15.105 Thlr. Von den Patzellen eignen sich einige durch ihre schöne Lage am Rhein vorzüglich zu Ban— ellen.
ñ Der Besitz-Antritt erfolgt am 11. November e. mit Ausnahme von circa 150 im ersten Komplex enthalte— nen Morgen Ackerländereien und Wiesen, welche mit der Pächterwöhnung des Auerhofs noch bis zum 22. Fe bruar 1848 im Ganzen verpachtet sind.
Die Kaufschillinge werden in fünf Terminen abgetra— gen, von welchen der erste sechs Wochen nach dem Zu— schlag zu erlegen ist.
Eine lithographirte Karte des ganzen Gutes, das de= taillirte Verzeichniß der einzelnen Bestandtheile und die Verlaufsbedingungen sind bei dem unterzeichneten No— tar zu erhalten.
Der Werth dieser Besitzung kann noch erhöht werden durch den Ankauf solgender am 9. und 10. November zum öffentlichen meistbietenden Verkaufe kommenden, demselben Erben Mertens-Schaaffhausen zugehörigen, auf der rechten Seite des Nheines dem Rittergute ge⸗ genüber gelegenen Inmobilien:; 1) der Höhe des Petersberges, einer der am Rhein
liegenden Spitzen des Siebengebirges, bestehend in einer Kirche nebst Mobiliar, Haus und Oelonomie- Gebäuden, Brunnen, eirea 8 Morgen Ackerland und 25 Morgen Waldung mit schönen Anlagen und den herrlichsten Fernsichten ins Gebirg- und ins Rheinthal auf- und abwärts (gerichtliche Taxe 4183 Thlr.);
des neben dein Petersberge zu Oberdollendorf lie- genden Weingutes Sülze, bestehend aus Wohn⸗ und Oekonomiegebäuden, 16 unmittelbar zusam⸗ menhängenden Morgen Weinberg, ungefähr 21 Morgen Garten, Baumgarten und Ackerland und 160 Morgen Waldung.
Die alle genannten Immobilien betreffende Expertise, das Heft der Bedingungen und die detaillirten Veräu⸗ ßerungspläne nebst Karten liegen in der Amtsstube des unterzeichneten Notars zur Einsicht offen.
Bonn, am 9. September 1847.
Der Königliche Notar Carl Eilender.
lo0ꝛ b]
Gestern Abend 7 Uhr verschied sanst, nach vierwö— chentlichem Krankenlager, im Tosten Jahre seines Alters, der Königliche Geheime Ober-Tribunalsrath Friedrich Jacobi. Diese betrübende Anzeige widmen seinen fer= nen Verwandten und zahlreichen Gönnern und Freunden
Berlin, den 21. Oktober 1847.
Die nächsten Angehörigen.
1969]! Ein Hundert Thaler Belohnung.
Am 2. April 1813 ist in Leipzig ein Handlungsrei⸗ sender Namens Franz Julius Kratzsch, 36 Jahr alt und gebürtig aus Wittenberg, gestorben, welcher kurz vor seinem Tode gegen seine Umgebung geäußert hat, daß er ein Testament bei einem PL eußischen Gerichte niedergelegt habe, ohne daß aber das betreffende Gericht von ihm näher bezeichnet worden ist, und ohne daß bis setz im Mangel eines Depositenscheins hierüber etwas Näheres hat ermittelt werden können. ᷣ
Da nun an der Auffindung dieses Testaments viel elegen ist, so werden alle diejenigen, welche davon ren ch f haben können, insbesondere die Herren Ge⸗ richls⸗Negistratoren und Archivare, ersucht, der gegen-= wärtigen Annonce ihre Berücksichtigung zuzuwenden und nach Befinden dem Unterzeichneten Mittheilung davon u machen.
; , Nachricht, welche über die Existenz des ger suchten Testaments zuverlässige Nachweisung giebt, wird mit obiger Summe honorirt.
Leipzig, den 18. Oktober 1817.
Adv. Ludw. Müller.
ioo b] ö
Für eine Buch⸗ und Antiquarhandlung wird ein Lehrling gesucht, das Nähere in der Gsellius schen Buchhandlung, Kurstr. 51.
Das Abonnement betragt: 2 Rthir. für 6 Aahr. nNih ir. - 7 Jahr. 5 üthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung. gei einzelnen Nummern wird der Gogen mit 23 Sgr. berechnet.
6
Allgemeine
P . euß isch 3 eitun g. e .
Alle * ¶Anstalten dis In- und Ai es nehmen Kestellung auf dieses Glatt an Berlin die Eryedition der A g. Preuß.
AM 294.
Berlin,
Sonnabend den 33sten
Oktober
1847.
3nhalt.
Amtlicher Theil. nland. Berlin. . . . eutfche Bundesstaaten. Königreich Bap ern. Rede des Mi= nisters des Innern über die Censur in der vierten Sitzung der Abgeord= neten⸗ Kammer. .
Oesterreichische Monarchie. Venedig. Ausstellung und Beisetzung der Leiche des Erzherzogs Friedrich. — Schreiben aus Wien. (Die Erz= herzoge in Ungarn; kein Cholerafall.)
ö und Polen. Warschau. Abreise der Mitglieder der Kaiser⸗ amilie.
Frankreich. Paris. Die neuesten Nachrichten aus Spanien. — Die Prinzen von Schleswig-Holstein⸗ Glücksburg. — Subscriptionen für die neue Anleihe. — Vermischtes.
Großbritanien und Irland. Lon don. Ministerielle Pänc. — Ge- schenke für die Königin. — Bankvorrath. — Liverpool. Tel. Dep.
Niederlande. Aus dem Haag. Eröffnung der Session der General- Staaten. — Thron-Rede des Königs.
Schweiz. Fürstenthum Neuenburg. Feier des Geburtsfestes Sr. Majestat des Königs. — Knnton Bern. Eröffnung der Tagsatzung und Majoritãtsbes luß. — Die englische Note. — Von der Aar. Kriegerische Bewegungen. — Kanton Zürich. Munition ssendung. — Kanton Waadt. Umtriebe der Radikalen gegen die Friedens-Petitio= nen. — Vermischtes. Kanton Schwyz, Kantonsraths-⸗-Beschlüsse. — Kanton Wallis. Felssturz. — Vollsabstimmung über den Sonder= bund. — Kanton St. Gallen. Oesterreichische Truppen in Vorarl⸗ berg erwartet. — Kanton Basel. Gerücht von Konflikten in Freiburg. — Kanton Graubündten. Die Instruction der Tagsatzungs-Gesand⸗ . — Kanton Zug. Die Beschlüsse des Landraths und die Volks-
immung. .
Italien. Florenz. Besitz- Ergreifung von dem Herzogthum Lucca. — Jubel in Florenz. — Fackelzug. — Die auf die Abtretung Lucca's bezüglichen Aftenstücke. Ro m. Foscolo's Versetzung nach Alexandrien. — Allocution über die Ernennung eines lateinischen Patriarchen von Je—
rusalem. Spanien. Madrid. Palast. Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Die lübecker Versammlung der deutschen Gelehrten. Beilage. *
Einladung an den König zur Rückkehr in den
Amtlicher Theil.
Se. Majestãt der König haben Sr. Kaiserl. Hoheit dem Erz- herzog Rainer, Vice⸗König der Lombardei, den Schwarzen Ablch⸗ Orden zu verleihen geruht.
St. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den Staats -Prokurator Weber zu Koblenz zum ständigen Kammer-Präsidenten bei dem dortigen Landgerichte;
Den Landgerichts-Rath de Nys zu Aachen zum ständigen Kam⸗ mer-Präsidenten bei dem dortigen Landgerichte;
Den Land- und Stadtgerichts-Direktor Schulz zu Steinfurt zum Land- und Stadtgerichts-Direltor bei dem Land- und Stadt— gerichte in Schwelm; .
Den Fürstenthumsgerichts Rath Junge aus Neisse zum Land⸗ und Stadtgerichts Direktor bei dem Land⸗ und Stadtgericht zu Oh— lau und zugleich zum Kreis⸗-Justizrath des ohlauer Kreises; und
Den Landgerichts-Assesso Bloemer zu Aachen zum Landge⸗— richts⸗Rathe daselbst zu ernennen; so wie
Dem Vermessungs Revisor Bontin zu Berlin, bei Gelegenheit seines Ausscheidens aus dem Dienst, den Titel „Rechnungs-Rath“
zu verleihen.
Se. Königl, Hoheit der Prinz Waldemar, ist von Würzburg kommend, hier eingetroffen.
Der bisherige Land- und Stadtgerichts-Rath Herfurth ist mit dem Charakter als Justizrath zum Justiz-Kommissarius bei der Gerichts- Kommission zu Schkeuditz und den in deren Bezirke belege⸗—
nen Patrimonialgerichten, zugleich auch zum Notarius in dem De⸗ partement des Ober- Landesgerichts zu Naumburg, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Schkeuditz, ernannt worden.
Angekommen: Se. Excellenz der Oberschenk, von Arnim, von Leipzig. Der General⸗Proviantmeister, Wirklicher Geheimer Kriegsrath Dr. Müller, von Glogau. . affe i Se. Durchlaucht de Prinz Friedrich zu Hes⸗ 8 ö. sel (Sohn Sr. Durchlaucht des Landgrafen Wilhelm), nach ettin. ö 2 Durchlaucht der Fürst August von Sulkowski, nach eisen. Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Staats- und Kabinets⸗ Minister, von Bodelschwingh, nach Letzlingen. Der General⸗Major und Commandeur der hten Landwehr-Bri⸗ gade, von Aschoff, nach Erfurt. Der Herzoglich anhalt-cöthensche Landes-Directions⸗-Präsident, von Goßler, nach Cöthen.
Nichtamtlicher Theil.
Inland.
Berlin, 2X. Okt. Se. Majestät der König haben Allergnä— digst geruht: dem Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Adalbert von Preußen, Major von Stosch, aggr. der Garde⸗-Ar— tillerie⸗Brigade die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Hannover Majestät ihm verliehenen Guelphen-Ordens 3. Klasse; so wie dem Handarbeiter Johann Karl Siegmund zu Weißen fels die Anlegung des von dem Herzoge von Braunschweig Hoheit ihm verliehenen Ehrenzeichens für die Theilnahme an den Feldzügen J 1809 in Deutschland und in der pyrenäischen Halbinsel zu ge⸗
atten.
Deutsche Bundesstaaten.
Königreich Bayern. (N. K.) Die Erklärung, welche der Ministerverweser des Junern in der letzten Sitzung der Abgeordneten⸗Kammer über das Verhältniß der Regierung zur Cen- sur abgab, lautete wörtlich:
. Herren! Ihre Redner haben, der Verheißung in letzter Sitzung gemäß, ihre scharfen Geschosse egen die Censur treulich mitgebracht. Ich habe sie hingenommen, weil ich mich vollkommen berechtigt fühle, den be⸗ onders durch Tagesblätter von hier aus verbreiteten Vorwurf, als habe die Presse nie unter strengerer Censur gestanden, als unter dem dermaligen Mi⸗ nisterium, mit aller Entschiedenheit zurückzuweisen und dem Vorwurfe die Behauptung gegenüberzustellen, daß zu keiner Zeit über die inneren Angele⸗ genheiten des Landes mit größerer Freimüthigkeit gesprochen werden konnte, als eben jetzt. Ich habe keine Waffen mit mir genommen, um meine Be⸗ hauplung zu rechtfertigen, aber indem ich mich auf Thatsachen berufe, fordere ich anerkennende Gerechtigleit von Ihnen. Meine Herren! Wie ein Minister über dreßfreihcit und Eenfur denken möge, es ziemt ihm nie, den Boden der Verfassung zu verlassen. Er hat die Verfassung beschworen, ihre Meinung muß die feinige sein, und er muß heute die Rache fürchten, die ein entsetz⸗ liches Gericht über Jene verhängen wird, welche sich vermessen, durch Ver letzung der Verfassung ihren Namen zu schmälern. Wohl liegt es dem Minister ob, daß er seine Ansichten mit dem Geiste der Verfassung in Ein- klang bringe, denn er muß seine Meinung beugen unter das Gesetz und dem Geiste des Gesetzes huldigen. Ich mag aber mit Ihnen, meine Her— ren, den Adlerflug zur Preßfreiheit mitmachen, oder zur Zeit noch beim Zten Edikt stehen bleiben, so vermag ich der verfassungsmäßigen Censur nicht die Ansicht abzugewinnen, als sei sie, wie vor einigen Jahren in diesem Saale ausgespröchen und heute wieder daran erinnert worden ist, „eine morsche Krücke einer schwachen Regierung.“ Die Verfassung, welche von Ihnen schon vielfach eine freisinnige genannt worden ist, eine Verfassung, welche die Re= gierung gekräftigt und mit Weisheit umgeben hat, konnte unmöglich die von ihr verordnete Censur zur genf ne n herabwürdigen, vielmehr sie zu ihrem Geiste erheben, und so ist die Censur eine Wächterin für Geseßtz= und Verfassungsmäßigkeit. Gesetz- und Verfassungsmäßigkeit ist der neuer= dings und wiederholt erllärte Wille der Krone, und auf diesen Standpunkt erhoben, werden Sie sich über diese Censur nicht zu beschweren haben. Unter diesem Gesichtspunkte werden Sie anerkennen müssen, daß die Ver⸗
fassung keinen Unterschied macht zwischen innerer und äußerer Politik, denn die Verfassung will den Schutz gegen alle Mißbräuche der Presse, sie kom= men von Innen oder von Außen. Wenn sich nur die Regierung auf den ihr nn und nie verlaßbaren Boden der Verfassung stellt, ) werden Sie, so lange die Bestimmungen des dritten Edikts bestehen, Ihre Wünsche erfüllt sehen. Ich hoffe, daß ich mit diesen wenigen, aber, wie ich glaube, a eln Worten nicht mißverstanden, sondern recht verstanden werden möchte.
Oesterreichische Monarchie.
Venedig, 15. Okt. (Gazz. di Venezia.) Am 13ten von 9 Uhr Morgens bis 5 Uhr Nachmittags wurde das Publikum in dem großen Palast⸗ Saale des verblichenen Erzherzogs Friedrich zugelassen, wo die Leiche Sr. Kaiserl. Hoheit in der Uniform eines Vice⸗Admirals, mit dem Mantel eines Bailli⸗Großkreuzes des hoch⸗ würdigen Militair⸗Ordens von Jerusalem angethan, auf einem pracht⸗ vollen Paradebette lag. In dem Augenblicke der Ausstellung der erlauchten Hülle des Prinzen war längs des St. Marcus Kanals eine aus verschiedenen Kriegsschiffen bestehende Division aufgestellt, welche ihre mit Flor behängten Flaggen auf halbe Masthöhe gesenkt und ihre Raastangen zum Zeichen der Trauer gekreuzt hatte. Der große Saal, worin die erlauchte Hülle ausgestellt wurde, war ganz 6 ausgeschlagen und mit Ornamenten in Silber geziert. än n waren verschiedene Waffen und Kriegsgeräthe angebracht, über welchen das mit Lorbeerkrän⸗ zen behangene erzherzogliche Wappen prangte. Um das Parade⸗Bett waren die Insignien des hohen Hingeschiedenen, nämlich: die Fürsten⸗ Krone, das Ritter⸗-Kreuz vom militairischen Marien-Theresien⸗Orden, die Decorationen der fremden Orden, endlich der Militairhut und der Degen aufgestellt. Zu den Füßen der Bahre ruhten die das Herz und die Eingeweide enthaltenden Gefäße, und zwischen beiden befand sich ein silbernes Kruzifir mit einem silbernem r,, . Während der ganzen Zeit der Ausstellung versahen zwei Nobelgarden und vier Offiziere von der Marine und von dem Regimente, dessen Eigenthümer der Prinz gewesen war, die Ehren⸗Wache dabei. So- 99 bei der Saalthür, als auch auf der Treppe und auf den Gängen waren Marine⸗, Infanterie ⸗ Soldaten und rena⸗ diere aufgestellt. Auf eigens dazu hergerichteten Schemmeln knieten Geistliche und verrichteten dabei, so wie die erzher—⸗ zoglichen Kammerdiener und das übrige Dienst- Personal, Gebete. Von 10 bis 1 Uhr wurden auf einem zu diesem Behufe errichteten Altare stille Messen gelesen, während welcher die Kaiserlichen Gehei⸗ men Räthe, Kämmerer und Truchsessen, so wie die in Trauer geklei= deten Ritter des militairischen Ordens von Jerusalem, den Gebeten beiwohnten. Die Menge des Volkes, welche dahin strömte, um dem erlauchten Verstorbenen den letzten Tribut der Trauer, der Verehrung und der Zuneigung zu zollen, war unermeßlich. Gestern, Donnerstag, den 14ten, erfolgte die feierliche Uebertragung der sterblichen Ueber= reste Sr. Kaiserl, Hoheit von Höchstihrem Palaste nach dem Pfarr- Gotteshause zu St. Stephano. Die Leiche des durchlauchtigsten Prin= zen blieb in der Kirche bis 4 Uhr Nachmittags ausgestellt und wurde dann in die dazu bestimmte, dem heiligen Johann Bapt. ge⸗ weihte Seiten ⸗Kapelle gebracht, wo, nachdem der General- Major, ,. von Lebzeltern, den Sarg geöffnet und den das Ant⸗ litz des durchlauchtigsten Verstorbenen verhüllenden Schleier aufgeho⸗ ben, die förmliche Uebergabe des Leichnams Sr. Kaiserl. Hoheit mit- telst einer von dem General⸗Major von Lebzeltern und von dem Pfarrer von S. Stefano unterfertigten und in triplo entworfenen Urkunde an den Letzteren vor sich ging. Nachdem die Hülle mit dem Schleier wieder bedeckt worden, wurde der Sarg von dem General⸗ Major von Lebzeltern mittelst dreier Schlüssel verschlossen, wovon einer dem Pfarrer und die zwei anderen dem gedachten General⸗-Ma- jor zur Uebermittelung derselben an ihre hohe Bestimmung zugestellt wurden. Das Nämliche geschah mit den zwei Gefäßen, welche das Herz und die Eingeweide des erlauchten Hingeschiedenen enthielten, und welche in einer in der oberwähnten Kapelle befindlichen Kiste ein- geschlossen wurden. In dem Augenblicke, als dem Herrn Pfarrer die er- wähnten kostbaren Ueberreste übergeben wurden, welche in der Kapelle selbst so lange aufbewahrt zu bleiben haben, bis Allerhöchsten Orts die Bestimmung erfolgt, wo sie definitiv beigesetzt werden sollen, wur⸗ den sowohl von Seiten der auf dem Platze S. Stefano aufgestellten
Rund um die Saalwände
Die lübecker Versammlung der deutschen Gelehrten. Die Verhandlungen der im verflossenen Jahre zu Frankfurt a. M. ab- gehaltenen Gelehrten ersammlung haben die Anregung zu zwei Fragen ge⸗ 4 deren Erörterung der Versammlung, welche in diesen Tagen zu Lübeck statthatte, zum vornehmsten Geschäft geworden ist. Die erste Frage war nach' dem ürtheil der Gelehrten über die Geschworenengerichte, die zweite nach dem Verhältniß des römischen Rechts zu dem ügtionagl- deuischen. Piese war mittelbar durch die Acußerungen, welche zu Frankfurt geschehen waren, jene durch unmittelbaren Auftrag der vorjährigen Versammlung, welchen eine Kommission verdienter Männer angenommen hatte, entstanden. Beide sind wichtig für das deutsche Gemeinwesen und werth, daß ihnen Jeder nachdenke, welcher für die lebendige Entwickelung unseres Vaterlandes Herz und Auge offen hat: darum gebührte ihnen auch der Vortrag vor all⸗ emeiner Versammlung, ein Recht, welches der ersten Frage zum voraus chon bestimmt war, der zweiten aber sofort in der ersten Sertionsberathung zuerkaunt und darnach unbestritten zu Theil geworden ist. Ein Antrag in der ersten und einzigen Sitzung der juristischen Section am 27. September, dahin gestellt, daß man diejenigen Deutschen, welche an öffentlichen Anstal⸗ ten und in ihren Schristen vom römischen Recht Profession machen, als Mitglieder der Germanisten⸗Versammlung anerkenne und willkommen heiße, rief die Debgtte hervor, von welcher Wendung und Gestalt, wir wollen nichi sagen des Vereins, aber doch der diesjährigen Versammlung entschieden worden ist. Denn man erkannze sofort, wie die formale Seite des Antrags dem allgemeinen Urtheil aller Kongreß-Mitglieder zufalle, und es war nicht n vermeiden, daß auch im Materiellen der Steil voör die Gesammtheit äme, weil die Darlegung der Meinungen die Gründe enthält, aus welchen eine Entscheidung der Ver sammlung gquoad formpasie begehrt wurde. Wir verdanken solchen Umständen, daß sich vor Aller Ohren die beredte Zunge wie die tüchtige Gesinnung Russtiechen und daß Üieberzeugungen höfestigt werden konnten, welche das esammibewußtsein durch die . An- sprache gewect. und gesühlt zn stärsen vermag, baß man irdische Güter für sie einseßt. Wir sahen für solche Anregung die erfreuliche Theilnahme und
das Verlangen, daß, was Alle angehe, auch an Alle komme. Dem stand aber die Ordnung der Versammlung und ihre kurze Dauer im Wege, denn nur die Hälfte je eines ihrer drei Tage war allgemeinen Zusammenkünften bestimmt, die andere aber war den Sectionen, welche für Geschichte, Sprache und Recht gebildet worden sind, vorbehalten. Nachdem nun die juristische Abtheilung ihre Hauptfrage zu einer allgemeinen gemacht, die historische aber eben so wie die sprachliche ihre Betheiligung an den Verhandlungen der Rechtsgelehrten für wünschenswerth und auch im Augenblick nothwendig erkannt halte, wurde in der zweiten allgemeinen Versammlung von einer Seite beantragt, die Sections -Versammlungen ganz aufzuheben; von einer anderen, sie für diesesmal, um der vorliegenden Gegenstände willen, auch versuchsweise zu unterlassen; von einer dritten, sie so einzurichten, daß sie nicht, wie seither geschah, coincidiren: Darin endlich kam man überein, daß man jetzt fernere allgemeine Versammlungen ansetzte, um, was nothwendig war, zu verhandeln über den Bericht der Kommission für die Geschworenen⸗ gerichte und über den Zwiespalt zwischen Romanisten und Germanisten. So geschah es, daß Zufammenkünste der Sectionen, eine Berathung des historischen Vereins ausgenommen, nicht mehr stattfanden; oder umgekehrt, daß die allgemeine Versammlung der Germanisten zu einer Juristen ⸗ Ver⸗ sammlung geworden ist, weil nicht die Theilnehmer, sondern die Gegen- stände der Verhandlung den Namen bestimmen. Von welcher Seite man aber die Sache ansehe, das ist klar, daß ein Schritt . ist, von dessen Folgen man sich bewußt werden muß, nachdem zuletzt noch ein Versuch ge⸗ macht, wir können nicht sagen ein Beschluß gefaßt worden ist, die Sectionen durch a. Freiheit in ihrer Bildung zu schwächeren Kräften gegenüber der allgemeinen Versammlung zu gestalten. Denn während nach den zu Frankfurt a. M. angenommenen Siaiuten eine Anzahl von zwölf Fachge⸗ nossen erfordert wird, um eine Abtheilung für sich zu bilden, und nach einer gewiß natürlichen Ordnung die Wissenschaften der Geschichte, der Sprache ünd des Rechts für die Berathung ber Abtheilungen gesondert worden sind, fand man für gut, von nun an schon in dem Falle, daß sich fünf Personen
für ,, Interessen entscheiden, die Bildung einer Abtheilung zuzu⸗ lassen, die Sectionen aber zu einer Ausnahme zu machen, während allge⸗
meine Versammlungen die Regel werden sollen. Doch geschah über diesen Punlt nicht förmliche Abstimmung noch Berathung, und deshalb ist es ein von der eben geendigten Versammlung faktisch herbeigeführter Zustand, über dessen Folgen, falls er gesetzlich würde, Bedenken vorhanden sind. Denn wenn man erwägt, zu welchem Endzweck die Sectionen bestehen sollen, so kann es nicht gebilligt werden, wenn sie in den Hintergrund treten. Aber das war diesmal der Fall, es ist die Intention Vieler, und ist unvermeid= lich, wenn man der Zahl und dem Wesen nach unbestimmte Gegenstände als Rechtstitel zu einer Section anerkennt, weil diese sogenannten Ab- theilungen alsdann nur Stücke der allgemeinen Versammlung wer- den, vor welcher sie wie Kommissionen, Bericht erstatten. Die Sectionen bezwecken selbstständige wissenschaftliche Berathung und ge- ben, daher Veranlassung, in einer Weise, welche den . allein . und wünschenswerth ist, gründlich die Dinge mlt den Ma⸗ terialien der achwissenschaft zu erörtern; erzielen sie Resultate, so sind diese wieder Entscheidungsgründe fin die allgemeine Versammlung, deren Urtheil oder Zweifel nicht weiter zurückgehen länn, als auf die Autorität der voll- endeten Vorarbeit; denn nicht Alle wissen und verstehen, oder es ist nicht Zeit und Ort vor ihnen darzulegen, wie sich jene Autorität gebildet hat. Wir nehmen ein Beispiel aus den über die Geschworenengerichte gepflogenen , w, ee, Verhandlungen, von denen zwar nicht bestritten wird, daß lles vorgelommen ist, was der allgemeinen Versammlung angehörte, wohl aber, ob mit diesen Vorträgen dem vornehmsten Endzweck des Kongresses, die wissenschaftliche Ueberzeugung zu fördern, in allen Theilen genügt wor= den ist. Man nahm an, daß das Institut geschworener Richter in der Geschichte unseres Volkes entwickelt worden und leinesweges ein Nebenpunkt, ist er unerwogen geblieben, ; zeste ausgesprochene Ansicht eines gelehrten Kom missions Mitgl
allgemeinen Versammlung als Auforität gedient, mi y,. e, nr
auch außerdem, daß sie nun in einem besonderen eine Besprechung der Fachgenossen und ,,. ; Zweifel zu Grunde gelegen hätie. Man darf nicht
Jemeine Versammlung doch auch rein fachwissenscha
über die obwaltenden den, daß die all-
stliche Vorträge zulassen