1847 / 297 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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; n. ö ie hinsichtlich des sogenann⸗ lichste Wortklauberei keinen 34. ker en en ge, des

ten Petitionsrechts angeordnete wen Landtages wird heraus vereinigten Ausschusses und * , Fe. e f, en fragen oder hinein . 9 z wir die Kölnische Zeitung: einigten Landtages zu den ob Anträge iber die n, * ver db her Ee BVer⸗ Anträgen, welche 2 oder nicht? ö. fassung betre fen, . anders möglich, zugeben muß, daß ste zu Und wenn sie, Ei. hören, so fragen wir serner: Antrage⸗ r * ben Provinzialständen oder den allgemeinen he, def, lungen das Recht, solche Anträge zu machen? w bie Antwort der Kölnischen Zeitung hierauf erwarten, , em aber vorläufig nicht vorenthalten, wie deren Korrespon⸗ 2 8 sich zu den „Kundigen, rechnet, Ln sichtlich der 4 er zrterten Frage „den Sachverhalt zurecht rü. Dieser Zurechtri , n Prozeß besteht in nachstehender Schlußfolgerung: in dem vereinigten X ist * 55 z nr dg des allgemeinen Petitions cechts auf sich zu fenzentriren hätte, noch nicht wirklich da, vielmehr erwartet man seine Schöpfung (ben von der bevorstehenden Allerhöchsten Entscheidung über die Pe⸗ riodizität des vereinigten Landtages, ein solches centralständisches In⸗ stitut würde die Stellung der Provinzialstände wesentlich verän—⸗ dernz beschäftigen sich nun die Provinzial Landtage mit der Perio⸗ dizität des vereinigten Landtages, so beschäftigen sie sich eben des⸗ halb wesentlich mit ihrer eigenen verfassungsmäßigen Stellung, dem ersten und wichtigsten Gegenstande im Bereiche ihrer bisherigen Kom— petenz. Daß dieser Schlußfolgerung der Ausspruch zum Grunde ge⸗ legt wird, der vereinigte Landtag sei kein krastvoll leben— des centralständisches Institut, mag gegenüber den Landtags⸗ Verhandlungen der Korrespondent selbst verantworten. Wir unserer⸗ seits vermögen die Nothwendigkeit nicht einzusehen, daß die Provin⸗ zialstände durch die Periodizität des vereinigten Landtages andere Rechte, eine andere Stellung als sie ihnen jetzt im Gesetze angewie⸗ sen ist, erhalten müßten. Im Gegentheil, es würden ihnen nach wie vor die ihr besonderes Interesse betreffenden Gesetz⸗Entwürfe zur Berathung eben sowohl vorbehalten bleiben, als das Petitionsrecht für Bitten und Beschwerden, die aus dem besonderen Interesse der Provinz hervorgehen. Und besteht nicht gerade darin das Wesentliche shrer verfassungsmäßigen Stellung? Aber auch abgesehen hiervon, beschäftigten sich etwa z. B. die sächsischen Provinzialstände mit einer Bitte, die aus dem besonderen Interesse der Provinz Sachsen her— vorgeht, die allein das Interesse der Prov nz Sachsen betrifft, wenn sie einen Antrag auf Periodizität des vereinigten Landtages in den Kreis ihrer Berathung oder gar ihrer Anträge ziehen wollten? Betrifft etwa eine solche Bitte allein die Verfassung der Provinz Sachsen? die eigene Kompetenz der sächsischen Provinzialstände? oder betrifft sie nicht vielmehr die ständische Verfassung der ganzen preu— ßischen Monarchie, die Interessen wie Sachsens so auch aller übrigen sieben Provinzen des Staates, Interessen, die doch das Gesetz dem ver⸗ einigten Landtage ausschließend vorbehalten hat? Und endlich, woher hat denn der . das Recht, die Worte des Gesetzes „Bitten und Beschwerden, die aus dem besonderen Interesse einer Provinz hervorgehen“, in das Recht, Bitten und Beschwerden, welche die eigene Kompetenz der Provinzialstände, die überdies, sind sie ver⸗ sammelt, alsdann doch immer nur als Provinzialstände, nicht als Theile des vereinigten Landtages, rechtlich und faftisch vorhanden sind, umzuwandeln? Man wird ihm schwerlich zugestehen, den Sach— verhalt zurechtgerückt zu haben.

Provinz Preußen. (K. 3.) Am 15. Oktober, dem Ge- burtstage des Königs, fand in Tislsit die erste öffentliche Stadtverordneten⸗ Versammlung bei gedrängt vollem Saale statt. Die Magistrats= Mitglieder waren fast sämmtlich erschienen. Nachdem der Stadtper= orbneten-Vorsteher Bernhardt und nach ihm der Kommerzien-Rath Wächter über die große Bedeutung der eben eröffneten öffentlichen Sitzungen für die Fortbildung des Kommunalwesens gesprochen hatten, wurde zur Tagesordnung übergegangen.

Dem danziger Dampfbobt „Danzig“ ist bei seiner Fahrt am 18. Oktober von Danzig nach Königsberg die Maschine beschädigt und hat die von Königsberg nach Danzig gehende „Gazelle“ etwa 5 Meilen vor Pillau das Dampfschiff ins Schlepptau und wieder nach Danzig zurück mitgenommen.

Provinz Schlesien. In Breslau war am 22. Oktober der Wasserstand der Oder am Ober⸗-Pegel 16 Fuß 9 Zoll und am Unter⸗-Pegel 4 Fuß 10 Zoll, das Wasser war danach seit dem Tage vorher überhaupt um 3 Zoll wieder gefallen.

Nhein⸗Provinz. Aus Ahrweiler vom 19. Okt. schreibt man: „Unsere diesjährige Weinlese wird am künftigen Montag, den 25sten, be= ginnen, Gegen alle Erwartung sind die Trauben in unseren Bergen, obgleich die Witterung im Monat September größtentheils nicht sehr gedeih⸗ lich᷑ für ihr Fortkommen war, dennoch zur völligen Reife gekommen und versprechen, wenn auch kein so ausgezeichnetes Produkt, wie das von, 1846, doch jedenfalls einen sehr guten, mehr als mittelmäßigen Wein, was wir nur der äußerst günstigen Witterung während des Janzen Sommers bis gegen Ende August und dem eben so gedeih— lichen Wetter im laufenden Monat zuschreiben können.

Veutsche Bundesstaaten.

Steh m e Bayern. Der Vortrag des Freiherrn von ö ,,,. in der Kammer der Reichsräthe über die Nen⸗ 9 Der . den öffentlichen Berichten lautete; sagt! „„Der el I bekzider e: Bestimmungen zu unserem Reglement bekannt zu machen, nie ö ! . r, . 9 . nahme der Referenten, Alk agslin ennung der Abstimmenden, mit Aus- w igen, m, n, . agsteller and Beschwerdeführer, wenn dieselben Antrag zu stellen r , RWenchmigt.“ Ich erlaube mir nun, den stimmenden n, e nenen nen, nigsaber mt Jtennung dei Alb= führer, weim dieselben ene ndelerrnicn, Anhagstelier und Brschwerde= hrer, Un (einwilligen und die Kammer es genehmigt“, ge⸗ strichen werde und lediglich der Satz stehen blei gt 69 ; ihrem Ref st ehen bleibe: „der Verlauf der Bera= thungen nebst ihrem Resultate ist öffentlich 6 ersten Kammern an n, , ang hen,, Dis legt gestehn weder unbedingte Oeffentlichkeit ihrer erh aee n ee. . wo nicht ent⸗ stens die Nesultate ihrer Berathungen mit Nennung. . oder wenig- ner öffentlich bekannt gemacht werden. Sejbst in der , . der NRer= Preußen die ständischen Berathungen ins Leben getreten ö . y. e , . e, . ,, a 6 1 Herren. ginn . ö. em die ritterlichen Prinzen aus dem Hehenzollernschen ; gezeigt, unbedingte Oeffentlichkeit in ihren 6 . r , und hiernach würde auch verfahren. Es wird auch die bisher be n liebte Nichtnennung der Namen der Redner laum mehr bestehen 6 gegenüber den allgemeinen An forderungen an Oessentlichkeit in jeder Beʒie⸗ hung des Wortes. Die hohe Kammer hat sich von jeher durch Treue, an—

ein kraftvoll lebendes centralständisches Institut, welches

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men Bedenken erregen lönnte, so steht teglemenimäßig fest., daß die hohe Kammer geheime Sitzung 3 Geheimhaltung der Verhandlungen beschlie— ßen fann, und es wird daher auch in dieser Beziehung keinem Anstande unterliegen, wenn die hohe Kammer aussprechen wollte, daß von nun an die Namen der Nedner öffentlich abgedruckt würden. Wie die Sache im Auslande angesehen wird, hierüber glaube ich blos anführen zu dürfen, daß noch . Zeit bei einem berüchtigten Prozeßakt öffentliche Blätter sich die Bemerkung erlaubten, der dort bestehende erste Ge—⸗ richtshof scheine sich bei seinen Protololl- Auszügen hinter die Anongmität baverisch er Neichsräthe verbergen zu wollen. n einem anderen Blatte wurde, gar erwähnt, die baperischen Reichsräthe zählten wie die nach Sibirien Verwiesenen nicht nach Namen, sondern nach Nummern. Obschon ich nun nicht glaube, daß solche Behauptungen die hohe Kammer veranlassen dürften, von der bisherigen Anwendung der Geschäfts-Ordnung abzugehen, so glaube ich doch im Interesse der Sache, in den Zeit-Anfor— derungen, dann auch zur Beschleunigung des Druckes der Verhandlungen und zur großen Erleichterung der Redactions-Kommission, so wie der Ver⸗ ständlichung der Verhandlungen, den Antrag stellen zu sollen, daß von Ziff. J. Absaßz 1 Seite 83 der besonderen Bestimmungen der ganze Nach— saß weggelassen werde und von nun an die Namen der einzelnen Redner mit abgedruckt werden.“ Der zweite Präsident, Fürst von Oettingen— Wallerstein, leitete die Eröffnung der Diskussion mit einigen Bemerkun= gen ein, zu denen er sich durch seine langsährige Eigenschast als Redacteur der Protokolle der hohen Kammer verpflichtet glaubte. Wenn früher, be— merlie er, wo wenig diskutirt worben, wo nur eingeschriebene Reden und Aeußerungen von dem Platze aus nach der Sitzreihe gestattet und die Kundgabe auf Auszüge in indirektem Styl beschränkt gewesen sei, das Nichtanführen der Namen wenig Schwierigkeiten dargeboten habe, sei die Anonymität dagegen jetzt, da seit 1831 eine lebendige Diskussion an die Stelle der starren getreten sei und die Debatten vollständig veröffentlicht würden, eine Quasi⸗- Unmöglichkeit, um so mehr, als jedem Mitgliede das Recht zustehe, in öffentlichen Blättern seinen Namen zu nennen; so daß damit nichts erreicht werde, als daß die amtlichen Publicationen minder voll= ständig seien als die in den Zeitungen. Es habe daher der erste Seeretair nur ausgesprochen, was alle Redactions-Kommissionen seit 1831 gedacht haben. Ober-Konsistorial-⸗Präsident Son Noth glaubt, nach Ziff. XI. der besonderen Bestimmungen der Geschäfts-Ordnung müsse dieser Antrag, der auf Abänderung einer ausdrücklichen Vorschrift dieser Ordnung abzwecke, zu⸗ vörderst an eine Kommission zur Begutachtung gewiesen werden; eine Ansicht, der auch Graf Karl von Arco beistimmt. Sofort eröffnete der Präsi— dent die Diskussion über die Frage, ob der Gegenstand sogleich erörtert und erledigt oder vorerst der Reglements Kommission zugewiesen werden solle, in welchem Falle eine Kommission von fünf Mitgliedern in fünf ge—= trennten Wahl Alten zu wählen wäre. Der Antragsteller spricht selbst den Wunsch aus, seinen Antrag an eine Kommission gewiesen zu sehen. Tem Grafen Karl von Arco scheint der Gegenstand von solchem Belange, daß er für seine Person die Anwesenheit des ersten Präsidenten gewünscht hätte und noch wünsche, daß diese Frage bis zu jenem Moment ausgesetzt wer den möge. Frhr. von Freiberg -Eisenberg spricht sich für Ernennung der Reglements -Kommission aus, durch welche zugleich der Wunsch des Grafen von Arco erfüllt werde, da der erste Präsident ohne Zweifel bald zurückkommen werde; die Ernennung derselben sei übrigens um so mehr zu wünscken, als es noch andere Gegenstände der Geschästsordnung geben könne, hinsichtlich welcher Zusätze oder Abänderungen beantragt werden möchten. Beispielsweise erlaube er sich aufmerksam zu machen, daß, während nach Tit. VI. §. 6 der Verfassungs - Urkunde zur Eröffnung der Kammer der Neichsräthe wenigstens die nf. sämmtlicher Mitglieder anwesend sein müsse, hingegen zu einem einfachen Kammerbeschlusse gemäß Tit. II. S. 48 des X. Edikts und §. 106 der Geschäfts-Ordnung die Gegenwart von zwei Drittheilen der im Orte anwesenden Mitglieder, zu Beschlüssen über Verfassungsfragen aber gemäß Tit. X. §. 7 der Verfasfungs- Urkunde wenigstens die Gegenwart von drei Viertheilen „der bei der Versammlung anwesenden Mitglieder“ er⸗ sordert werde, ohne daß bei den Bruchzahlen die ganze Zahl, von wel— cher sie Theile bilden, bestimmt sei. Ein Minimum, glaube er indessen, sollte es geben. Dieses sei jedoch weder in der Verfassung noch in der Ge— schäfts⸗Ordnung ausgedrückt. Ferner möchte es in gegebenen Fällen zu Ftontroversen führen, ob nicht ein wesentlicher Unterschied zwischen den Auss= drücken: „im Orte anwesend“, und „bei der Versammlung anwesend“, bestehe, denn „im Orte anwesend“ könne man Jene nicht nennen, welche in Urlaub sich befänden; wogegen solche Beurlaubte den— noch als bei der Versammlung anwesend zu betrachten sein wür— den. Herr von Niethammer bemerkt, daß die Bestimmung, welche in die Geschäfts - Ordnung übergegangen, auf dem Wortlaut der Verfassungs-Urkunde beruhe. Es heiße nämlich dort: „Zur gültigen Abstimmung wird die Gegenwart von zwei Drittheilen der im Orte anive⸗ senden Mitglieder, zu gültigen Beschlüssen die absolute Stimmenmehrheit er= sordert, mit Ausnahme der besonders angeführten einzelnen Fälle.“ (Edilt X. Tit. II. Abschn. 1V. §. 48.) Der Fürst von Oettingen⸗Wallerstein entgegnet: Werde eine Reglements⸗-Kommission ernannt, so habe sie sich kraft Ziff. XI. der besonderen Bestimmungen mit allen Verbesserungen des Reglements zu beschäftigen. Jedes einzelne verehrliche Kammer-Mitglied sei kraft derselben Ziffer berechtigt, alle seine Wahrnehmungen und Wünsche bezüglich des Geschäftsganges und der Geschäftsformen an diese Kommis— sion gelangen zu lassen, und die Kommission erstatte dann successiv Bericht über alle ihr zugekommenen Anregungen. Werde also heute die Nieder— setzung einer Reglements -Kommission beschlossen, so stehe jedem Herrn Reichsrathe frei, von diesem Rechte Gebrauch zu machen. Es scheine, die hohe Kammer neige sich zur Ernennung einer solchen Kommission. Nach geschlossener Tiskussioön wurde die Frage: „Will die hohe Kammer gemäß Ziff. X. der besonderen Bestimmungen der Geschäfts Ordnung eine Kommission zum Zwecke der etwa nöthigen oder wünschenswerthen Abän— derungen der Geschäfts-Ordnung und der etwa nöthigen oder wünschens-— werthen Zusätze zu dieser Geschäfts-Ordnung niedersetzen?“ einstimmig be— jahi. Ber Minister-⸗Verweser von Maurer glaubt, daß die Sache ganz einfach sei; die Redactions⸗Kommission sei bereits gewählt, und nach Ar⸗ tikel . Abs. 3 S. 84 heiße es: „Für beide Gegenstände, nämlich die Protokoll-Auszüge und das Repertorium, ist am Anfange einer jeden Stände— Versammlung eine Kommission von zwei Mitgliedern mittelst Wahlzetteln zu ernennen und derselben der erste Secretair der Kammer zur Besorgung der Redaction als drittes Mitglied beizugeben. Dem Ermessen dieser Kommis⸗ sion ist es überlassen, wichtig erscheinende Redactionen oder etwa von Kammer Mitgliedern darüber erhobene Anstände der Genehmigung und Entscheidung der Kammer zu unterwerfen.“ Finde diese Kom— mission, daß solche Nedactions Aenderungen nöthig sind, so werde sie hierüber der hohen Kammer vortragen. Der zweite Pr ä⸗ sident: Die Redactions-Kommission sei, wie bereits erwähnt, mit dem ersten Secretair einverstanden, und der erste Secretair habe unter vol⸗ ler Zustimming der Kommission referirt, Fürst von Wrede; Könnten unter diesen Verhältnissen also die Mitglieder der Redactions Kommission setz.t wieder gewählt werden? Der zweite Präsident: Ohne Anstand. Im Gegentheile habe man sehr häusig den Fall gehabt. daß, die hohe Kam- mer die 2intragsteller in die Kommission gewählt habe, da keine Reglements⸗ Bestimmung dleser Wahl entgegen sei. Graf von Neigersberg: Die Rebactions« Kemmission bestehe dermalen aus dem ersten Secretair, dem gegenwärtigen Antragsteller, aus dem zweiten Präsidenten, Füjrsten zorn Wal enn, der dermalen den Voisitz führte, und aus dem Neichsrath Grafen von Montgelas. Es müßte alfo der Gegenstand an diese Kommission ge— wiesen werden, um nachher ihre Beschlüsse an die hohe Kammer zu bringen. Der zweite Präsident: Die Kommissions-Mitglieder fänden ihre Erfah— rungen genau in dem Vortrgge des ersten Secret girs wiedergegeben Zu einer noch⸗ maligen Eindvernahme der Redactions-Kommission sei daher lein Anlaß gegeben. Werben die Mitglieder der Redaction Kemmission nicht in die Reglements KRommission gewählt, so stehe letzterer frei, mit ersterer in beliebiges Renehm men zu treten. Graf von Reigersberg: Es frage sich, ob gewöhnlich bei jeder Ständeversammlung eine Reglements Kommission gewählt sei, ober ob nur in außerordenilichen Fällen eine zur Prüfung des Antrages

bedingte Anhänglichkeit an König und Vaterland, durch gewissenhafte Beobachtung der Verfassung und Gesetze, durch unparteiische und freimüihige Aeußerungen in der allgemeinen Achtung so hoch gestellt, daß ich fast voraussetzen zu dürfen glaube, da jedes der Mitglieder die—= ser hohen Kammer auch bereit sein wird, was mit Freimuth hier vorgebracht wurde, auch gegenüber der öffentlichen Stimme zit ver— treten. Sollte aber irgend eine Veranlassung von so zarter Na- tur fein, daß die Veröffentlichung der Sache sowohl als der Na—

ewählte spezielle Kommission. Letzterenfalls müsse diese den Antrag prü⸗ 9 und der 'dammer mittheilen. Nachdem sofort ein Antrag des Grafen von Lerchenfeld ⸗-Köfering, die Kommission in Einem Wahlakt zu wählen, auf die Bemerkung des zweiten Präsidenten, daß dies gegen das Reglement wäre, feine Unterstützung gefunden, und als kein Neichsrath sich serner das Wort erbat, schloß der zweite Präsident die Diskussion über den Präjudizial-⸗ Antrag des Herrn von Roth, und wurde die gestellte Frage: „Will

der Geschäfts Ordnung vorhergesehenen Kommissi ĩ ;

Kommission sowohl 3 22 8 ersten —— * 6 , diebe Anonymität in den veröffentlichten Verhandlungen als jene * und Anträge zuweisen, welche die einzelnen Herren Reichsräthe be 1 Geschästsganges und der Geschäfts formen an dieselbe zu 332 8 * angemessen erachten?“ einstimmig bejaht. Sofort wurde die Si . nach Verlesung der früheren Protokolle, geschlossen. dung Der Vortrag des Abg. Rabl, im Namen des dritten Aus schusses über den Antrag des Abg. Schlund, „die Umwandlung und girit ung der Mahl - Löhne“ betreffend, geht dahin, Se. Majestät zu bitten die bezeichneten Mißstände theils durch Revision der bestehenden Mahl⸗Ordnungen, theils durch Herstellung einer überall ausreichenden Konkurrenz von Mahlmühlen, theils durch allgemeine Einführung von Waagen statt des Maßes zu beseitigen. ; ;

Königreich Hannover. (D. A. 3.) Der erste Schritt zur Gemeinde-Oeffentlichkeit ist bei uns geschehen. Das Kollegium der Bürger-Vorsteher lieferte am 29. Oktober den ersten Bericht? aus seinen Verhandlungen im Hannoverschen Magazin. Das Bürger- Vorsteher-Kollegium, nachdem es im Eingange den bekannten geschicht⸗ lichen Hergang der Sache rekapitulirt hat, berichtet dabei, und dies giebt Hoffnung, daß die Mittheilungen auch ganz und vollständig sein werden, der Magistrat habe ein Aufsichtsrecht über diese Ver— öffentlichungen in Anspruch genommen, das Kollegium aber sich da— gegen verwahrt und dem Magistrate nur die Ansicht der redigirten Protokoll Auszüge gestattet. Zur Bekanntmachung des städtischen Budgets ist die Stadt⸗Verwaltung überdies verpflichtet.

Königreich Württemberg. (N. Tagbl.) Die Ge— rüchte von Absendung württembergischer Truppen an die Bodensee— Gränze gewinnen an Konsistenz, und man versicherte am 19. Oktober in Stuttgart aufs bestimmteste, es sei der Befehl zum Abmarsch eines Bataillons bereits ertheilt worden; ein weiteres Bataillon solle von Ludwigsburg dahin abgehen.

Großherzogthum Baden. (M. J.) Wie man ver— nimmt, wird beim Ausbruche des Krieges in der Schweiz auch unser Militair hinauf an die Gränzen rücken.

Oesterreichisch! Monarchie.

Von der ungarischen Gränze, 18. Okt. (N. K.) Der siebenbürgische Landtag ist unter eben so konservaCtiven Auspizien, ls er begonnen hatte, geschlossen worden. Er hat 14,000 Rekruten bewilligt.

Graf Stephan Szechanyi, der sich im oedenburger Komitat wäh— len lassen wollte, erhielt nicht mehr als fünf Stimmen. Das Resultat des allgemeinen Wahlkampfes ist noch nicht bekannt. Thatsache aber ist, daß von Seiten beider Parteien die unglaublichsten Anstrengungen gemacht werden.

* Wien, 23. Okt. Der Kaiserliche Hof wird am 28sten die Sommer⸗-Residenz Schönbrunn verlassen und wieder die Kaiserliche Burg in Wien beziehen. Am 11ten k. M, begiebt sich Se. Majestät der Kaiser mit großem Gefolge nach Preßburg, um den ungarischen Landtag noch an diesem Tage zu eröffnen. Der Erzherzog Franz Joseph wird Se. Majestät ebenfalls begleiten. Wenn die Eröffnung diefes Landtages zum 7. November ausgeschrieben wurde, dieselbe aber erst am A1ten wirklich stattfindet, so liegt diese Aufschiebung in einem alten Herkommen, indem es Brauch ist, daß die Deputirten immer 4 Tage früher einberufen werden, als die Sitzungen beginnen, damit die Versammlung bei der Eröffnung vollzählig sei. .

Ihre Majestät die Frau Erzherzogin Marie Louise wird bestimmt am 6ten k. M. nach Parma zurückkehren.

Der zeitige Dekan der hiesigen medizinischen Fakultät, Dr. Frei- herr von Feuchtersleben, ein auch in literarischer Hinsicht rühmlich bekannter Arzt, ist von Sr. Majestät dem Kaiser mittelst Handbillet vom 9gten d. M. zum Vice Direktor der medizinisch-chirurgischen Stu⸗ dien an der Universität Wien ernannt worden, eine Ernennung, die, wie dies selten der Fall ist, allgemein als eine wohlverdiente aner— kannt wird. Baron Feuchtersleben ist ein eben so liebenswürdiger als geehrter Mann, der bei den heftigen Debatten, die seit einiger Zeit im Schooße der Fakultät stattfinden, die, ihre Gerechtsame ge⸗ gen alle Uebergriffe vertheidigend, oft in Konflikte mit den Kaiser⸗ sichen Behörden geräth, sein vermittelndes Wort häufig ertönen läßt und mit großem Takt dahin wirkt, daß die Schranken des Anstandes und der bescheidenen Diskussion nicht überschritten werden.

Die Bereitwilligkeit, mit welcher das Kaiserliche Gouvernement der Einladung Preußens, an den gegenwärtig zu Leipzig zu eröffnen—⸗ den Berathungen über ein allgemeines deutsches Wechselrecht, Theil zu nehmen, durch Delegation eines außerordentlichen Kommissarius in der Person des sehr geachteten und nicht an veralteten Rechtsformen klebenden Hofraths Hr. Härdtl, entgegengekommen ist, hat einen sehr guten Eindruck bei dem Publikum, besonders dem Handel treibenden, gemacht. Hofrath Härdtl war im Jahre 1833 Rector magnisi eus der Universität zu Prag und ist von dort zu seiner jetzigen Stellung berufen worden.

Frankreich.

Paris, 21. Okt., Vorgestern Mittags traf der König von St. Elound in den Tuilerieen ein; Nachmittags führte er den Vorsitz in einem Minister-⸗Rath, und am Abend kehrte er wieder nach seiner Herbst⸗Residenz zurück.

Der Prinz von Joinville wird mit dem Anfange des Winters den Befehl über das Mittelmeergeschwader niederlegen und, wie man versichert, alsdann durch den Vice-Admiral Laine ersetzt werden.

Die Presse hat bereits geäußert, daß Herr von Bacourt keine Lust habe, als Gesandter nach Madrid zu gehen, wo er besorgliche Dinge voraussehen zu müssen glaube, Es heißt nun, daß er Ge— sundheits Umstände bei seiner abschläglichen Erklärung vorgeschützt, sich aber doch geneigt gezeigt habe, den Posten am turiner Hof an⸗ zunehmen, wo er an Herrn Mortier's Stelle käme. Für Madrid fei nun Herr von Bussieres, dermalen im Haag, in Vorschlag.

Aus Marseille wird gemeldet, das von Malta dort angelangte Dampfschiff „Leonidas“ sei unter Quarantaine gestellt worden, mit sonderbarer Inkonsequenz aber habe man den Schiffsbeamten ge— stattet, ans Land zu gehen und die Brief Pakete nach der Post zu bringen.

ö Schriftsteller Capo de Feuillide, welcher sich durch seine „Ge⸗ schichte Irlands“ einen Namen erworben, hat von der Regierung den Auftrag erhalten, sich nach Amerika zu begeben, und in gleicher Weise, wie in seinem ersten Werke, eine Geschichte Ler Vereinigten Staaten zu schreihen. . .

Zum Schutze der französischen Nieder lassungen am Senegal sol⸗ len einige kleine Festungen gebaut und diese mit dem erforderlichen Geschütz versehen werden. 3.

Die Rente war heute sehr fest und steigend; um den Stand der englischen Papiere kümmerte man sich nicht. Es ging das Gerücht, die Bank wolle sich mit 25 Millionen bei der neuen Anleihe bethei⸗ ligen. Eisenbahn-Actien ebenfalls fest. Um 2 Uhr trat jedoch eine kleine Reaction ein.

die hohe Kammer zur Wahl der in Ziffer XI. der besonderen Bestimmüngen

Großbritanien und Arland.

London, 20. Oft. Die gestrige Konferenz der liverpooler Deputation von Kaufleuten und Fa e. mit Lord John 2 beschäftigt heute ausschließlich alle Kreise in der Eity. Einige wollen aus der Art und Weise, wie die Unterredung endete, eine Hoffnung herleiten, daß die Regierung etwas thun werde, die gegenwärtige Noth zu mildern, Andere sind dadurch nur in ihrem Glauben bestärkt worden, daß die Regierung sich jeder Einmischung in die Angelegen⸗ heiten des Handels enthalten werde. Der , , worauf diese letztere Ansicht ruht, ist der Umstand, daß die? ehrzahl der Bank= Direktoren und anderer großer Häuser, welche sonst ste s einen be⸗ Teutenden Einfluß auf den Geldmarkt ausübten, sich entschieden jeder Einmischung widersetzen und die Minister in ihren Handlungen in die- ser Beziehung bestinmen. Wie der Standard in seinem Börsen⸗ Bericht meldet, besteht das Gerücht von einem Zwiespalt im Kabinet noch immer fort. Man behauptet, Lord John Russell sei geneigt, die Strenge des Banfgesetzes zu mildern, aber er werde von den Cete⸗ nomisten der erwähnten City⸗Clique daran verhindert. Der Schatz Kanzler, Sir Charles Wood, wird vom Standard s durchaus unfähig dargestellt, in der jetzigen Krisis einen leitenden Einfluß aus⸗ zuüben. Der Geldmarkt war heute übrigens eben so gedrückt, wie gestern. Consols schlossen S0 6 .* für Rechnung, 7953 * Geld. Die Bank hat für Rechnung des Hauses Rothschild u. Comp. 150,000 Pfd. St. in Gold von Frankreich erhalten, welche das genannte Hans etwas über dem Münzpreise angekauft hatte.

nieder land e. (Tel. Dep.) Der Prinz von Oranien hat seine Reise nach Stuttgart aufgegeben. 8 191 w.

Brüssel, 22. Okt. Aus Courtrai werden zwei Fallissements mit bedeutenden Defizits gemeldet: das von Verrein und A. Gielis und das von Napoleon Bertrand, Direktor der Gasanstalt. In Folge des Bertrandschen Fallissements in Courtrai hat das Haus Thomas in Gent, welches auch in Deutschland ein bedeutendes Etablissement

hat, ebenfalls seine Zahlungen eingestellt. 8 h mw ein Kanton Bern. (O. P. A. 3.) Am 20. Oktober Morgens 9 Uhr wurde die zweite Sitzung der wieder einberufenen Tag⸗ satzung von dem Bundes Präsidenten Ochsenbein mit unmittelbarer

Behandlung der Tagesordnung eröffnet, . . Nachdem die Wahl der 14 eidgenössischen Repräsentanten für die? sonderbündischen Kantone schon in der Sitzung vom 45. Olt. erledigt wor= ben, blieb als Haupt-Berathungsgegenstand die den. Repräsentanten zu er= theilende Instruction und die an die sonderbündischen Völlerschaften zu richtende Proclamation. Die Proclamation wurde vom Verfasser, dem Gesandten Thurg an's (Kern) motivirt. Zürich, als erster Stand, ver= theidigte die Proclamation. Nun sprachen Luzern, Uri, Sch w oz. Un⸗ terwäalden, sämmtlich in längeren Vorträgen, gegen die Zweckmäßigkeit dersel ben und stellten mit sanfteren und härteren Worten in Zweifel, ob die Commissaire der Eidgenosscenschaft von ihren Standesregierungen und Völkern angenommen werden würden. Glarus für die Proclamation, Dann kam die Reihe an den Sonderbundsstand Zug, und dieser erklärte sich zum großen Er⸗ staunen einverstanden mit dem Sinn der Proclamation und sicherte den eidgenössischen Repräsentanten eine freundliche Aufnahme zu. In würde voller Haltung, unter glänzenden und warmen Reden für und wider, be wegte sich die Berathung durch die Reihe der Standesabgeordneten fort, und es schien wirklich, als ob der alte eidgenössische Sinn, der vor Jahr= hunderten so Großes gewirkt hat, wieder einkehren wolle in die Herzen der Volkshäupter, da erhielt der Bundes -Präsident eine Depesche von Lu⸗ zern, daß der dort die eidgenössischen Effekten übernehmende eidgenössische Oberst Kurz polizeilich ausgewiesen worden sei. Luzerns Gesand⸗ ter vertheidigte diesen Att damit, daß das Volk dadurch böse geworden sei, weil man nächtlicher Weile und so zu sagen „diebisch“ die Sachen habe fortschaffen wollen. Dagegen erinnerte der Bundes⸗ Präsident als oberster Militair - Chef, daß das Vorgebrachte eine grelle Unwahrheit enthalte, indem man vierzig Wagen zum Aufladen habe anfahren lassen, was gewiß nicht heimlich habe geschehen können. Wegen des Ausdrucks „diebisch“ bemerke er nur, daß er aus keinem anderen Munde als dem eines Luzerners habe kommen können. Die erbitterte Stimmung kehrte nun um so mehr zurück, als Einläufe über Einläufe kamen, welche die drohende Haltung des Sonderbunds an. verschiedenen Gränzpunkten mel⸗ deten. Proclamation und Instruetion wurde mit den bekann⸗ ten 12 Stimmen angenemmen. Baselstadt, Zug und Neuenburg stimmten nicht; dies die Ursache, daß sich nun auch die auf 6 Stimmen reduzirten Sonderbunds - Gesandten der Abstimmung enthielten. Der zum eidgenössischen Repräsentanten für Freiburg gewählte Baselstädter Gesandte Merian legte diese Stelle nieder; für ihn wird ein waadtländer Staatsrath (Delarageaz) gewählt. ; : 6 Journ.) Eine Reihe verlesener Schreiben der Regierungen von Bern, Agrgau, Waadt, Zürich, Solothurn ac. verkünden allerlei Ge⸗ rüchte von drohenden Truppenbewegungen in den Sonderbundsständen, in Folge dessen auf den Antrag des Vororts derselbe nebst dem Krlegsrath mit 123 St. beauftragt wird, alle Vorbereitun⸗ gen zu einer eidgenössischen Bewaffnung zu treffen und Li⸗ nen Theil des eidg. Generalstabs einzuberufen. Dann wurden ewählt: 1) zu einem Oberstlieutenant in den Artilleriestab Major Wur⸗ e , vön Bern; 2) zu einem Major Hauptmann Funk von Nidau; 3) zu einem zweiten Major Hauptmann Grenzot und 4) zu einem Major in den Quartiermeisterstab Hauptmann R. Sinner von Beitiwyl, Am 21. Oktober soll die neue Instruction von Zug, in Form einer von ihm ab⸗ gegebenen Erklärung behandelt, eine Kommission zu Vorschlägen für einen Chef und Kommandanten des einberufenen Generalstabs vorgenommen werden.

Die angenommene Proclamation lautet, wie folgt:

„Getreue, liebe Eidgenossen! Die Lage unseres sonst so glücklichen Vaterlandes ist ernst und Besorgniß erregend. Es ist eine Spaltung unter den Eidgenossen eingetreten, welche für den Fortbestand des Friedens Ge—⸗ fahr droht. Eingedenk der ihr obliegenden Pflicht, die innere Sicherheit der Eidgenossenschaft zu wahren, und durchdrungen vom aufrichtigen Wunsche, dem Vaterlande den Frieden zu erhalten, findet sich die eidge= nössische Tagsatzung bewogen, ein offenes, wohlmeinendes, freund-eidgenössi= sches Wort an Euch zu richten. Eine klare Vorschrift des Bundes-Ver— trags, der Art. VI. desselben, enthält die Bestimmung: „„Es sollen unter den einzelnen Kantonen leine dem allgemeinen Bund eder den Rechten an⸗ derer Kantone nachtheilige Verbindungen geschlossen werden.““ Die Re- gierungen der hohen Siände Luzern, Uri, Schwoz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis haben nun aber ein besonderes Bündniß unter sich eingegangen, welches, sobald es zur Kenntniß der übrigen Stände gelangte, mit allem Grund vielfache und lebhafte Besorgnisse, hervor= rufen mußte. Nach wiederholten reiflichen Berathungen in den Räthen der Kantone und im Schooße der Bundes -Versammlung hat sich die Tag- satzung dafür ausgesprochen, daß jenes Bündniß, welches Rechte und Pflich⸗ ten, die durch den gemeinsamen Bund für alle Kantone gleichmäßig gere gelt sind, zum Gegenstand einer besonderen Verbindung macht und dadurch einzeinen Kantonen Verpflichtungen auferlegt, die unter Umständen nicht gleichzeitig mit denjenigen gegen den allgemeinen Bund ihre Erfüllung fin . , . dem klaren Buchstaben wie dem Sinn und Geist unseres Bun

es entgegen sei. Eine Verbindung, welche die Kontingents-Truppen der dazu gehörigen Kantone unter die Leitung eines besonderen mit allgemeinen Vollmachten auszurüstenden Kriegsrat gem ee ,, ö gsrathes stellt und dadurch der Verfügung der eidgenössischen Behörden entzieht, ist für die 8 f , ö ist für die höchsten Interessen des Bundes gefährlich und die Rechte der eidgenössischen Mitstände verletzend Ein Bündniß, welches nach den eigenen Erklärungen einzelner der 7 erwahn⸗ ten Stände auch gegen die Tagsatzung selbst und von ihr ausgehende Beschluüsse gerichtet ist und gegen dieselben zum voraus bewaffneten Widerstand anordnet kann in und neben dem allgemeinen Bunde nicht fortbestehen, ohne die in

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nere Sicherheit der Eidgenossenschaft in hohem Grade zu gefährden und den gemeinsamen Bund der Eidgenossen seiner Auflösung entgegenzuführen. 3 Beschluß vom 29. Heumonat d. J. hat daher die Tagsatzung jenes Bündniß „als mit dem allgemeinen Bunde unverträglich und demgemäß als aufgelost erklärt.“ Die oberste Bundes-⸗Behörde, der durch den Bun⸗ des vertrag das ausschließliche Entscheidungsrecht eingeräumt ist, hat somit entschieben. Dieser Entscheid muß von allen eidgenössischen Ständen ge⸗ achiet werden, sonst würde Bundesrecht durch Bundes Anarchie verdrängt. Dessenungeachtet hat dieser Beschluß * Tagsatzung von denjenigen Kanto- nen, gegen welche er gerichtet ist, noch keine Anerlennung gefunden. Za, s würde in ber Tagsaßung selbst erklärt, daß jeder Vollziehung desselben bewaffneter Widerstand entgegengesetzs werde, und zu diesem Iwecke sind schen seit längerer Zeit außerordeniliche militairische Rüstungen getroffen örren Einen solchen Justand kann, die Tagsaßung nicht dulden, wenn nicht alles Ansehen der Bundes Behõrde vernichtet, die Kraft der rechtmäßigen Bundesgewalt ebrochen und die Ehre der Eidgenossenschast preisgegeben werden soll. Wir können und wollen noch nicht annehmen, daß Ihr, getreue, liebe Eidgenossen, in solcher mit Euren Bundespflichten undereinbaren Stellung beharren weidet, wenn wir Euch die wahren Ab— sichten, welche unserem Beschlusse vom 20. Heumonat zu Grunde liegen, offen und getreu darstellen, wie es unter Eidgenossen und Bundesbrüdern sich ziemt. Nur Mißtrauen und unbegründete Besorgnisse können Euch in Eurem bisherigen Verfahren geleitet haben. Ihr fürchtet Gefahr für Eure von den Bätern ererbten Rechte und Freiheiten, für Eure künftige Stellung im eidgenössischen Bunde, für Euren Glauben, Eure Religion. Wir geben Euch nun aber die feierliche Veisicherung, daß jede Absicht, diese Eure theuer= sten Güter zu gefährden, fern von uns ist. Sie sollen als Euer Heiligthum unangetastet bleiben. Wie sollte es auch in den Gesinnungen der Bundes Behörde liegen können, Unrecht zu üben gegen Bundesgenossen, Unrecht gerade gegen diejenigen eidgenössischen Mitstände, die in ihrer Mehr⸗ zahl zu den ältesten Gliedern unseres Bundes gehören! Die eidgenössische Tagsatzung will keine Bedrückung von Bundesgenossen, keine Vernichtung von Kantonal-Souverainetäten, keinen gewaltsamen Umsturz bestehender Bundes- Einrichtungen, keine Einheits Regierung, keine Verletzung Eurer Rechte und Freiheiten, keine Gefährdung Enrer Religion. Sie wird viel⸗ mehr allen Kantonen gegen ungerechte Angriffe in guten Treuen denjenigen Schutz gewähren, den sie von eidgenössischen Mitständen anzusprechen be- rechtigt sind, den Bestimmung und Zweck des gemeinsamen Bundes fordern. Darum, Eidgenossen! Bundesbrüder! tretet zurüc aus einer Verbindung, die, so weit sie nur solches enthält, was mit dem gemeinsamen Bund in Einklang steht, für Euch nicht nothwendig, so weit sie aber Anderes in sich schließt, bundesrechtlich nicht zulässig ist. Vergeseet nicht, daß solche Son— derbündnisse schon dem Sinn und Geist der ältesten eidgenössischen Bünde entgegen sind. Der bestehende Bund gewährt Euch hinreichenden Schutz für Eure Rechte. Verharret darum nicht länger in einer Stel— lung, welche die Grundlagen eines eidgenössischen Nechtszustandes verletzt, die Eidgenossen in zwei feindselige Lager trennt und darum auch unsere Freiheit und Unabhängigkeit nach außen gefährdet. Ihr habt nun die Be— weggründe, welche uns zu unserem Beschlusse bestimmt haben, vernommen. Eidgenössische Nepräsentanten, die wir, althergebrachter Sitte solgend, an Euch abordnen, werden Euch dieselben im Sinn gegenwärtiger Kundmachung noch näher zu Gemüthe führen. Gewähret ihnen freundeidgenössische Auf⸗ nahme. Kolnmt mit Vertrauen ihren Eröffnungen entgegen. Erwäget wohl bie schwere Verantwortlichkeit, die Ihr auf Euch ladet, wenn auf unzwei— deutige Bundes -Vorschristen gegründete Schlußnahmen und freundeidgenössische Mahnungen der obersten Bundes-Behörde fort und fort unbeachtet bleiben soll⸗ sen. Die Folgen, die ein Verharren in solcher Stellung für Euch und für das gesammte Vaterland nach sich ziehen müßte, sind nicht zu berechnen. Von Euch hängt es nnn noch ab, dieselben abzuwenden. Fasset solche Entschließungen, wie sie Bundespflicht, wie sie der Friede und das Glück

der Eidgenossenschaft und Eurer eigenen Kantone fordern,. Lasset Uns, als Brüder und Eidgenossen nur Eineni und dem gleichen Bunde angehören! Was wir wollen, ist Gesetzlichkeit, ist pflichtmäßige Handhabung der inneren Sicherheit und Wahrung bundesrechtlicher Ordnung; Bietet uns, getreue, liebe Eidgenossen, zur Erreichung dieses durch beschworne ö

zott er-

uns gemeinsam vorgesteckten Zieles bundesbrüderlich die Hand! halte und schütze unser theures Vaterland! e 3

(Eidg. Ztg.) Die Angabe mehrerer radikalen berner Blätter rücksichtlich einer Kollektivnote der europäischen Großmächte hat sich nicht bestätigt, obgleich der Verfassungsfreund bekanntlich sogar den Inhalt derselben hat kennen wollen, Pariser Blätter erklären nunmehr auf das bestimmteste, daß die Nachricht durchaus ungegrün⸗ det gewesen sei, daß zwischen den Großmächten, namentlich zwischen Frankreich und Desterreich, eine Verständigung über die schweizerischen Angelegenheiten stattgefunden habe, und daß die Repräsentanten der⸗ selben lediglich die Ereignisse abwarten würden. Und ganz eben so scheint es sich' auch mit ben von mehreren Blättern berichteten Truppen= Zusammenzügen an der österreichischen und französischen Gränze zu verhalten. Wenigstens versichern Reisende, daß die österreichischen Truppen im Vorarlberg bis jetzt auch nicht um ein Bein verstärkt worden seien. Wahrscheinlich ist es auch mit den angeblichen Ver⸗ stärkungen der französischen Truppen im Elsaß und in der Nähe von Genf nicht viel anders.

Von der Aar, 20. Okt. (O. P. A. Z.) Der gegenwärtig bewaffnete Zustand (fauler Friede) sämmtlicher Kantone erfordert bei⸗ nahe dieselben Auslagen, als der Krieg selbst. Dazu gesellt sich noch der Umstand, daß, so lange nicht die Tagsatzung die Execution gegen den Sonderbund beschlossen hat und somit die Kantons-Truppen un- ter eidgenössisches Kommando und in eidgenössische Löhnung treten, die betreffende Kantonal Kasse die Kosten trägt, was täglich eine be⸗ deutende und in den Augen der Schweizer „meineidige“ (himmel⸗ schreiende) Summe ausmacht. So 3. B. hat der Kanton Bern ge⸗ genwärtig 20 Bataillone in wobilem Zustand, wovon sedes einzelne täglich im Durchschnitt (mit Einschluß der Spezialwaffen) 409 Schwei⸗ zeifranken kostet. Das giebt demnach eine Tages- Ausgabe von 8000 Franken oder 5333 Fl. 20 Kr. rh., die, sich wöchentlich auf 5b, 00 Schweizerfranken summirt. Daraus erklärt sich, warum, abgesehen von der Stockung in Handel, Gewerb und sonstigem Geschäften, von beiden Seiten her auf Entscheidung, auf endliche Lösung dieses nicht nur die Gemüther, sondern auch die Geldbeutel beunruhigenden Zu⸗ standes gedrungen wird. Nun ist aber Bern noch ein reicher Staat, dem gegenüber mancher Kanton verhältnißmäßig nicht den fünften Theil der Staats Einnahme und des Grundvermögens seiner Ange⸗ hörigen besitzt. An solchen rten wird natürlich der Ruf zum Auf⸗ bruch noch zehnfach lauter, als in Bern.

Kanton Aargau. (D. P. A. 3.) Nachdem die Polizei im Kanton Aargau fünf versiegelte alete mit Briefen, vom Pro⸗ fessor Schleuniger in Luzern an seme Freunde in den Bezirken Brem⸗ garten und Muri in Beschlag genommen hat, folgenden, nhalt: „Allgemein wird mitfolgende Petition beliebt. Die rasche Bewegung derselben thut noth. Nehmen Sie alle Ihre guten Freunde für die Bezirke Baden, Laufenberg und Rheinfelden in An spruch Auslagen werde ich Ihnen ohne Weiteres vergüten. Lassen sie 1 Aargau beschläg:. Schnell wird etwas geschehen, was die radikalen

Kantone erschüttern und verwirren wird“ hat die eg en, 1

von Aargau am letzten Sonntage folgende Proclamation 8 ; . 22 . ir gegen, Durch den mit bundesmäßiger Mehrheit gefaßten Tagsatzun sbeschluß vom 20. Heumonat d. J. wurde das unter sieben Kan- tonen geschlossene Sonderbündniß als bundeswidrig und aufgelöst erklärt. Die Aufforderung, diesem Beschluss Folge zu leisten und in die pflichtige Stellung zur Eidgenossenschaft zurückzukehren blieb erfolglos, ja, es wurde Tarauf Lulch offene Auflehnung in Wort und That durch Beschlüsse zu be= waffnetem Widerstand und durch außerordentliche n n , e. geantwor⸗ tet. Hierdurch ist für die oberste Bundes -⸗Behörde die ernste othwendigkeit eingetreten, ihren Beschlußnahmen durch alle zum Ziel führenden Mittel

Achtung und Vollzichung zu verschaffen. Auslösung aller gesetzlichen Ord⸗

nung, Vernichtung der rechtmäßigen Bundesgewalt, Entfesselung ungebun⸗ dener Partei Leidenschaft, die den Bürgerkrieg in seiner verderb Gestalt zur Folge haben mußte und das zerrissene, entehrte Vaterland schutz · los allen unge gen von außen preisgäbe, wäre die unvermeidliche Frucht einer längeren Fortdauer des gegenwärligen Zustandes. Der Friede, den wir alle wünschen, ist nur möglich durch Wiederherstellung der von einer mißleiteten Minderheit gestöͤrten gesetzlichen Ordnung im Vaterlande. Diesen Frieden zu eningen, die Auflösung des widerstrebenden Sonderbundes nöthigenfalls durch Waffengewalt anzuordnen, wenn die noch möglichen Mittel der Güte nicht zum Ziele führen sollten, ist Aufgabe der sich morgen, am 18ten d. M. wieder versammelnden eidgenössischen Tagsatzung. Zu diesem und keinem anderen Zwecke werden auch die aargauischen Wehrmãnner, wenn es noth⸗ wendig werden sollte, unter die Waffen , . werden. Es ist die böswil⸗ ligsie Verleumdung, in der unheilvollen Absicht, Unruhe zu pflanzen und die burgertreue Gesinnung der schweizerischen Bevölkerung zu verbannen und zu untergraben, wenn an manchen Orten ausgestreut wird, als gehe man da⸗ mit um, die Sonderbundstände in ihrem reiigiösen Glauben, in ihrer Frei= heit und Kantonal-Selbstständigkeit irgend beeinträchtigen oder gar eine Bundes-Umwäljung zu Stande zu bringen. Auch in unserem Kanton hat noch in diesen letzten Tagen durch argen Mißbrauch des Petitionsrechtes abermals von Luzern aus versucht werden sollen, unsere Mitbürger in den katholischen Bezirken von der willigen Befolgung eines eidgenössischen Dienst= Aufgebots abwendig zu machen und den Keim zum Ungehorsam gegen die gesetzliche Bundes-Behörde in die Gemüther zu legen. Der Versuch ist an ker Wachsamkeit unserer Beamten gescheitert. Hütet Euch aber, solchen Ein- flüsterungen, die den Tag scheuen und auf Lug und Trug beruhen, irgend Gehör zu geben. Sie können nur Schande und Veiderben über Euch und das Gesammt-Vaterland bringen, und unerbittliche Strenge würde die Volks- verführer sofort ereilen. Eure Regierung wacht mit und für Euch, seid des⸗ sen versichert; sie hat Alles vorbereitet, um jedem Ereigniß sofort und nach drücklich begegnen zu können. Der Ernst der nahen Entscheidung fordert von jedem guten Bürger, daß er durch hingebende Treue und Gehorsam, durch unerschütterliche Festigfeit auf gesetzlicher Bahn die Anstrengungen der Behörden nach Kräften unterstütze. Wir erwarten von Euch, liebe Mit- bürger aller Landestheile, mit voller Zuversicht, daß auch Ihr Eure Pflicht als Bürger und Wehrmänner gegen den Kanten und die Eidgenossenschaft unverrück im Auge behalten und auf den Ruf der Obrigkeit jeden Augen⸗ blick Euren Miteidgenossen zur Seite dafür einstehen werder, daß die dro= hende Gefahr bald überwunden und ein dauerhafter Friede unter entzweiten Bundesbrüdern wiederhergestellt werde.“ Gegeben in Aarau, den 17. Ol⸗ tober 1847. (Folgen die Unterschristen.) ö.

Der Träger der obenerwähnten Bittschriften wurde in Brem⸗ garten verhaftet. Auf die Kunde der Arretirung des Bittschriftsbe⸗ ten wurde eine zweite Auflage von Luzern in die, kytholischen Bezirke zur Unterzeichnung gefördert, und es scheint, daß im katholis en Aar⸗ gau eine ziemliche Aufregung herscht, die der Regierung edenken macht.

Kanton St. Gallen. (Frankf. J.) In Folge einge⸗ gangener Berichte aus dem Seebezirk, laut welchen der Kanton Schwyz Truppen an die Gränzen des Kantons verlegt hätte, hat der Kleine Rath von St. Gallen beschlossen, zwei Bataillone Infanterie und eine Compagnie Kavallerie aufbieten und nach Rappersweil marschiren zu lassen. Die Brigade wird unter das Kommando des Oberst Ruesch

gestellt.

Kanton Luzern. (Kath. 3 Auf den 19. Oktober waren in Lu⸗ zern 3 Bataillone des Bundes ⸗Auszugs einberufen. Sie sind in roßer Ueberzähligkeit eingetroffen. Das auf den 18ten einberufene entlebucher Bataillon zählte bei feinem Ausmarsche mehr als 1109 Mann nur an Infanterie Compagnieen; von ungefähr gleicher Stärke werden die am 20. Oktober aue marschirenden drei Bataillone von Willisau, Sur; see und Hochdorf sein. Mit Jauchzen und unbeschreiblichem Jubel zogen die Truppen ein, und Freude strahlt auf allen Gesichtern. Es ist ein schöner, kräftiger Menschenschlag. Die Hitzlircher brachten ein weißes Fähnchen mit der Inschrift: „Sieg oder Tod!“ Mit feier⸗ lichem Ernste schwuren auf dem Platze vor dem Schweizerhof die Entlebucher den Eid der Treue und des Gehorsams, vernahmen das kräftige Manneswort des Generals von Sonnenberg, erhoben darauf ein einstimmiges donnerndes Lebehoch und zogen jubelnd in ihr Standquartier. Am 20sten wird die feierliche Beeidigung der am s9ten eingetroffenen drei Auszüger- Bataillone vorgenommen. Der General von Sonnenberg ist wie verjüngt beim Anblicke der kriege⸗ rischen Begeisterung, welche, er überall wahrnimmt- Im Kanton Schwyz stehen die zwei Auszüger⸗Bataillone und die Cadres der ersten Landwehr auf den Beinen. Berge und Thäler wiederhallen von ihrem Jubelgeschrei.

Kanton Freiburg. Am 12. Oktober fand eine Wallfahrt aus 12 Pfarrgemeinden nach Bulle statt, die Zahl der Pilger soll 7000 betragen haben. Der Bischof Marilley hielt die Predigt, welche zum muthigen Ausharren für die gute Sache ermahnte und nachzuweisen suchte, daß es sich allerdings um Religionsgefahr handle.

Konstanz, 16. Okt. (Tagesher. Nach Privat Nachrichten aus Genf sammeln sich an der dortigen Schweizergränze franz õsische Truppen, wovon bereits mehrere neue Abtheilungen in Aix und Vernet eingerückt sein sollen, so daß man in Genf anfange, Besorg⸗ nissen Raum zu geben. Aus Vorsorge und zur Schutze des Kan- tons habe demnach die Regierung in Genf die Anordnung getroffen, einen Theil der Milizen in der Stadt zu versammeln und den ande⸗ ren Theil auf das Piket an die französische Gränze zu stellen. So eben erhält man hier auch die Nachricht, daß den österreichischen Truppen im Vorarlberg die Weisung zugekommen sei, sich an der schweizerischen Gränze aufzustellen, und daß das Kommando in Bre⸗ genz nach Bludenz und Feldkirch Befehl erlassen habe, die dortigen Feld -Batterieen in Bereitschaft zu halten, um bei jeder gegebenen Ordre sogleich zu den betreffenden Truppen-Abtheilungen an der Schweizergränze stoßen zu können.

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Florenz, 12. Oktober. ( Oest err. Beob.) Die hiesige Gazzetta enthält in ihrem heutigen Blatte nachstehendes Motu⸗ proprio Sr. K. Hoheit des Großherzogs von Toscana: Wir Leopold 11, von Gottes, Gnaden, Kaiserl. Prinz von Desterreich, Königl. Prinz von Ungarn und Böhmen, Erzherzog von Desterreich Groß⸗ Herzog von Toscana, Herzog von Lucca 2c. Während Wir durch Unser Häotudroprio vom heutigen Tage den Staatsrath, Nitter Großen Mar chese Pier Francesco Rinuccini zu Unserem außerordentlichen Sommissai ernannt haben, um, in Gemäßheit der zwischen Uns und Sr. Königl. Ho heit Karl Ludwig, FInfanten von Spanien, ehemaligem souverainen eg e. von Lucca, abgeschlossenen Conventionen, förmlichen Besitz n,, Staate zu nehmen, und von dem Wunsche beseelt, daß die r un. ministration dieses neuen Theiles Unseres Ire s head imc e in he. rer Regierung unterworfen werde, ohne daß der Gang e, . schäfte in allen Dienstzweigen in irgend einer Weise e., e, und irgend ein öffentsiches oder Privat · Interesse . leide, haben Wir beschlossen, Nachsolgen den zu e r, unmittelbar in

„Ünfere Regierung soll auf dem lucchesische h ats⸗ a

ß inisterium un Demgemäß haben das Ministerium. 5 Rath, die in Lucca ihren Siß haben und gegenwärlig . .

Wirksamkeit treten. ihre Functi ĩ jedoch die mit den Min

ihre Functionen einzustellen, wobei jedoch i Geh ne en

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Raths-⸗Stellen verbundenen Ei .

ĩ vorbehalten bleiben. ; ed Beit un 5 Air een ehe und Se e n, uten nd Ge=

ben im Amte mit ihren gegen annt worden wäre n , 2. 1