——
ü runtersuchung. Als
Verhandlung anders aus zusagen . 1. 3. . 5 Bial⸗ der Zeuge hierauf nig Worten des Dienstes entlassen: er solle nit denen er es ja halte. 2 66
Toseyh Malicki, sagt aus: am 4. Marz heute vernommen. rr e ie ber bwl und Me⸗ Mꝛorgene fenen t nᷣ der Bitte, er möchte sie auf der Wind⸗ drzeck zu 33 Keemnbregowsfi habe ihm erzählt, daß die ho- mühle beher 3 zrrenren? wollen, weil er eine rothe lei ihn 3. einer Revolution habe derselbe nichts ge⸗ i , Feitte Zeuge, Gendarm Rach, erklärt: er glaube, der
) dem Petz bekleidete Flüchtling sei Deregowosli gewesen; er habe
muselben am' Gange erkannt. Nach Verlesung noch einiger Akten⸗
stücke begründet Herr Grothe als Stellvertreter des Staats Anwalts die Anklage und trägt gegen beide Angeklagten . auf die Strafe des
Hochverraths an, indem er sich namentlich auf die früheren Aussagen ber Seminaristen und auf die Zeugen⸗Aussagen beruft. Der Ver⸗ theidiger, Herr Cassius, trägt auf Freisprechung an, indem er auf die Unbestimmtheit der Zeugen⸗ Aussagen und auf die Unglaubwür— digkeit ber früheren Bezüchtigungen hinweist.
Hierauf wird zur Vernehmung des Angeklagten Wilhelm Theo—=
dor Macklewicz geschritten. Derselbe ist 22 Jahre alt, war nach sei⸗ ner Vorbildung in den Kadettenhäusern zu Potsdam und Berlin Lieu— tenant im 19. Infanterie⸗Regiment und wurde durch Kabinets-Ordre vom 14. November 1846 aus dem Offizierstande entfernt. Er hatte vielfachen Umgang mit dem bei der Verschwörung sehr kompromittir⸗ ten Landwehr Lieutenant Magdzynski und verkehrte häusig mit dem Rechté-Kandidaten Chamski, dem Leiter des Attentats vom 3. März. Wie die Verschworenen Niegolewski, Magdzynski und Konkiewicz dem Mitangeklagten Emil von Moszczeneki übereinstimmend mitgetheilt haben, ist Mackiewicz nicht blos der Verschwörung beigetreten, hat Unteroffiziere und Soldaten in den Kasernen der Festung zur Theil— nahme an der Revolution verpflichtet, und hat Wachs⸗Abdrücke von den Schlüsseln der Festung besorgt, sondern er hat auch die nach diesen Abdrücken gefertigten Nachschlüssel von Niegolewski in Empfang ge— nommen und sich bereit erklärt, am 3. März Abends 11 Uhr den Verschworenen die Thore der Festung zu öffnen. Mackiewicz befand sich am 3. März Abends auf der Festung. Als nun um 95 Uhr der zweite Kommandant, Oberst von Helldorf, ganz unerwartet den Be⸗ sehl überbrachte, die Festung zu allarmiren, so suchte der Angeklagte unter unzureichenden Gründen sowohl von dem Kommandanten als von seinem a,,. Chef Urlaub zu erlangen. Als ihm dieser ausdrüchlich abgeschlagen wurde, so wußte er sich doch durch die un wahre Behauptung, er sei mit Urlaub versehen, von dem kommandi— renden Offizier der Thorwache Auslaß aus der Festung zu verschaffen. Wahrscheinlich hat er hierauf den Verschworenen auf dem Garnison— Kirchhofe die Mittheilung gemacht, daß das Unternehmen durch die Wachsamkeit der Truppen vereitelt sei. Außerdem trieb er sich die ganze Nacht in der Stadt und den Festungswerken umher, ohne sich, wie es der Dienst erfordert hätte, seiner Compagnie oder einem an— deren Truppentheile anzuschließen. Bei einer Haussuchung wurde ein Ererzier⸗Reglement des Angeklagten vorgefunden, in welchem sich von dessen Hand die Namen und zum Theil auch das Signalement einer Menge bekannt gewordener Theilnehmer der Verschwörung verzeichnet finden. Endlich hat der Angeklagte während der Voruntersuchung Wahnsinn simulirt, so daß er eine Zeit lang in die Irren⸗ Anstalt zu Owinsk gebracht werden mußte, offenbar nur in der Ab— sicht, um sich durch dieses Mittel der Strafe zu entziehen.
Bei seiner heutigen Vernehmung protestirte der Angeklagte, wie er sich ausdrückt, gegen das ihm zur Last gelegte Verbrechen. Er habe keine Wachs · Abdrücke von dem Schlüssel genommen, habe nichts von einer Verschwörung gewußt und habe feinem Aufstande seine Unterstützung angedeihen lassen. Der Mitangeklagte Emil von Moszezenski widerruft seine ausführlichen, in der Voruntersuchung ge— machten Bezüchtigungen. In Folge einer Aufforderung des Präsi⸗ denten giebt der Angeklagte Macklewiez mit Zugrundelegung eines Plans der Festung Posen eine ganz ins Einzelne gehende Schilde rung von Allem, was er am Abend und in der Nacht des 3. März gethan und wo er sich aufgehalten. Der Staats-Anwalt richtet bei diesen Nachweis mehrere Zwischenfragen an den Angeklagten. Es werden eine Menge Zeugen-Aussagen von posener Offizieren verle— sen, welche den Angeklagten in der betreffenden Nacht an verschie⸗ denen Punkten gesehen. Von zwei Zeugen, welche mündlich vernom= men werden, sagt der erste aus: er habe den Angeklagten am Mor— gen des 4. März gesehen, wie derselbe sich um 8 Uhr in die Woh— mung des Chamski begeben. Der zweite bekundet, daß Mackiewicz am Abend des 3. März sich aus der Festung entfernt habe, nachdem auf ausdrücklichen Befehl das Thor geschlossen worden.
. 6 ergreift der Staats- Anwalt das Wort zur Begründung z nklage und bemerkt: wenn er bei irgend Einem der 254 Ange⸗ agten den lebhaften Wunsch hege, daß die Anklage sich als unbe⸗ 5 1rweisen möge, so sei dies bei Mackiewicz der Fall, dessen . sede Schuld doppelt schwer, auf ihn fallen lasse. a, dess r engen gegen denselben ständen fest und würden . 6 heutiges Benehmen noch unterstützt. Dies Benehmen ii eng n . Eindruck einer gemachten und erzwungenen Ent— flag dsoh 6* , ,, zur Last gelegte Verbrechen. Der Ange= die . Benehmen vom 3. März zu erklären, aber entgegen. ha dn . stets seinen entschuldigenden Erklärungen einen nf zit der ö. ö. sich am 3. März benommen, wie es für begreisli h ersche nel J Verschwörung nicht betheiligt sei, ganz un⸗ eine Mitwisfenschas 6 und wie es nur erklärlich werde, wenn stützung derselben als En BVerschwörung und der Zweck der Unter—
Staats ⸗ Anwalt geht Je dr ng sgrund hinzugenommen werde. Der
einzelnen Punkten durch dean. Benehmen des Angeklagten in allen
vor, beleuchtet dann hie ö h verdächtigenden Umstände darin her⸗ seines Benehmens. sachtet em Angeklagten angegebenen Motive
ö . iesel , trägt schließlich gegen den üer, önnen darzustellen und
verrat an. a auf die Strafe wegen Hoch— Wegen vorgerückter Zeit wird lai
auf die nächste Sitzung verschoben 96 klo er des Vertheidigers gen 4 Uhr geschlossen. heutige Verhandlung ge—
Handels- und Börsen· nachrichten Berlin, den 30. Oktober 183.
HI echsel - Course.
2082 Inländische Fonds: PEfandbries, Kommunal- Papiere und eld - Course.
(Schluss der Börse 3 Uhr.)
Die besseren Notirungen vom 26sten aus London hahen an un— erer Börse nur einen schwachen Eindruck gemacht, woran indels die Regulirungen der Liquidation schuld sein mögen.
Getraide- Bericht.
Am heutigen Markt waren die Preise wie solgt: Weizen 72 — 74 kRthlr.
Roggen loco neuer 4749 Rthlr.
=. pr. April/Mai E. J. 48 Rihlr. Bf. Hafer 48 / 52pfd. 27-29 Rthlr. ;
Aspfd. pr. Frühjahr 297 Rithlr Gerste 4 - 45 Rthlr. Rüböl loco 113 Rthlr.
— Nov. / Dez. 11 - Rthlr.
— Jan. . Febr. März 114 Kihlr. Spiritus loco 295— 9 Rtihlr.
* Frühjahr 275 Rihlr. bez. u. Bf.
Königsberg, 26. Okt. Marktbericht. Zufuhr mittelmäßig. Wei⸗ zen 60 — 65 Sgr. br. Schfl,; Roggen 59 —55 Sgr. pr. Schfl,; große Gerste 46— 50 Sgr. pr. Schfl.; kleine Gerste 40 = 46 Sgr. pr. Schfl.; Hafer 22 — 26 Sgr. pr. Schfl.; graue Erbsen 60— 70 Sgr. pr. Schsl.; weiße Erb⸗ sen 50 - 65 Sgr. pr. Schfl.; Kartoffeln 268— 39 Sgr. pr. Schfl.; Heu 12 15 Sgr. pr. Ctr.; Spiritus 33 Rthlr. 10 Sgr. pr. Ohm.
Danzig, 27. Okt. Marktbericht. An der Börse wurden heute verkauft: inländ. Roggen 77 L. 1199f. a 300 Fl, und . 306 Fl., 55 L. inländ. w. Erbsen a 372 Fl. preuß. Cour. pr. Last.
Breslau, 29. Okt. Weizen, weißer, war wenig angeboten und erlangte 86, 94 bis 98 Sgr., gelber war lebhaft gefragt und holte S5, 92 bis 95 Sgr.
Roggen in loco holte bei großer Frage für Oberschlesien wieder höhere Preise, man bewilligte 64, 8 bis 71 Sgr., 50 Wsp. S4 4 pfd. er⸗ langten 59 Rthlr. Von schwimmenden Ladungen wurden gestern Nach- mittag noch circa 300 Wsp. gehandelt und zwar Söpfd. 3 57 Rthlr. S6pfd. und 85pfd. « 51 Rthlr. ab Frankfurt a. d. O. 109 Wsp. vro Frühjahr gapfd. erlangten heute 54 Rthlr. und 25 Wsp. Söpfd. 55 Rthlr.
Gerste war heute stärker angeboten und ging deshalb zurück, wir notiren 55, 577 bis 59 Sgr. Ha fler ist gleichfalls iwas matter und bedang 277, 29 bis 305 Sgr. Spiritus matt, loco Waare wurde a 143 bis 1145 Rthlr. verk. zu letzterem Preise blieb angeboten. Mai / Juni 13 Rthlr; bez, Russ. Roggenmehl loco und schwimmend 2 Rthlr. Gld. «. Mit Roggen wor es heute ruhiger, wie stark aber der Begehr für Oberfchlesien ist, kann man aus den gestern meistens für jene Gegend statt gehabten Umsätzen, welche sich auf cireg 1000 Wispel belaufen, entnehmen. Erwägt man aber, daß das Meiste erst in 3— 6 Wochen hier eintreffen kann, so erscheint es gleichzeitig nicht zweifelhaft, daß Speculation dabei mit obwaltet, welche leicht verfehlt sein kann. . Börse. Desterr. Banknoten 103 Br., 1933 G.. Staatsschuldscheine g24 Br. Schlesische Pfandbriefe Lit. . 97, bez, Lütt. B. Aproz. 101 Vr, Zhproz. 534 Br. Actien: Oberschlesische Lim. Af. 106 Br., Litt. l. 9 bez. u. Br. Breslau-Schweidnitz⸗ Freiburger 1015 Br. Niederschlesisch= Märfische 8s (ö. Köln- Mindener 6, Br. Wilhelmobahn „4 Br. Neisse⸗ Brieger 58 Br. Krakau⸗-Oberschlesische 704 bez. Friedrich⸗Wilhelms-⸗Nord= bahn 68 bez. u. Br. J Wolrlbericht. Der Wollhandel war auch in dieser Woche von ge= ringem Umfange, und die Stimmung unstrer Spekulanten ist noch immer sehr flau. Fabrikanten fehlten am Markt, und mit Ausnahme von ca. 130 Cir. russ. und einer kleinen Partie poln. Einschur an einen hiesigen und aus⸗ wärtigen Spekulanten wurde uns hier kein Umsatz bekannt. Die bezahlten
Briet᷑ w 250 1. Kurz 9. ö Kw 250 r. 2 MI. 161 13 J 300 Me. Kurz . . JJ 300 nn. 2 Mt. — 185. kJ 1 L5t. 3 Mt. 6 274 . Lare .. 300 Fr. 2 Mt. 81 803 m , . 156 1. 2 Mt. 1023 102 H 150 4. 2 mt. — 102 mn, 2 100 rblr. 2 Mt. — gö⸗ Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fass.. 100 Thlr. z 2 1 995 Frankfurt a. M. südd. W. ...... 100 *1. 2 n 26 6 Fetershurs . 100 sRhplI. 3 Wochen 108 1085
Preise von 51 — 53 Rthlr. für die russische und 55 Nthlr, für die polnische Einschur entsprachen den vorwöchentlichen. Ein . Spelulant hat ca. 20 Ctr. direkt von einem Dominium gekauft, da diese aber nicht hier auf dem Lager waren, so ist in dieser Woche eine Verringerung desselben nicht eingetreten.
Der ungünstige Ablauf der in London am 22sten d M. begonnenen olonial · Woll ⸗ gucke welche für geringe Qualitäten 13 2 2 Pee, für n 223 Pee. niedrigere Preise als in der letzten August⸗Auction er- gab, hat, wie natürlich, die herrschende Flauheit bedeutend erhöht.
J 15 *in; 2. Ott. Getraidepreise (23 Schl Weizen direlt Rthlr. 6 Gerste 4 23, Hafer 3 5, Rappsaamen 10 15, Roggen 5 20, dito ö. n 5, 16. dito pr. März is 5 20, Rüböl lompt. Zo, , dito pr. Oftober 30 z, dito pr. Maj 1545 31 3, Preßkuchen, 1030 Stüc 35.
3 Hamburg, 28. Olt. Einfuhr verschiedener Artikel vom 22. bis 28. Cliober: Kaffee 21, 195 Sack 8 B. 45 F. 16161 45/2 Robbins. = Reis 3515 F. 1140 S. — Sago 5 S. 1 J. — Tabac 1003 B. 75 F. 489 Krb. 1543 Rol. 2172 F. 165 Col. 61 Ser. 155 Kst. — Thee 58. 12 33/54 17232 Kst. 22651 Kst. — Cacao 522 Sack. — Zucker 397 t. 106 K. 41 Krb. 20,008 Kil. 29, 605 Brd. 5505 S. — Pfesser 1260 S. 300 B. — Piem. 65 S. — Macis 8 F. 1 S. — Nelken 17 B. 20 S. — Ingber 725 S.
Blauholz 4221 St. 248,400 Pfd. — Gelbh. 610 St. — Japan 459 St. — Camp. 1 Sack. — Bleiweiß 36 F. 5 K. — Indigo 254 K. 18. und 20 F. 1 Kst. rother.
Baumwolle 3160 B. — Wolle 1845 B. — Twist 875 B. 52 F. — 3 Mandeln 1 K. 1 F. 8 B. — Häute 4956 St. 133 B. 147 i
Felle 64 B. 6 P. 2 K. 15 St. 21 Col. 20 Bd. 1 F. — Kupfer 6 Rol. 6 F. 4 P. — Zinn 758 B. 206 St. 10 F. — Stahl 318 K. 1 Stg. 377 Bd. 14 Bürd. 2 F. — Eisen 11,810 Stg. 300 3 Tons 1445 Pl. 1 Krb. 2651 Bd. 52 St. 4 Kst.
Butter 3 Big. 1 F. 2 T. Mö Geb. 9 1 1213 s2 199913 4314 ö 1 90/8 2/„i6 Tonnen. — Käse 19,913 St. 54 K. 16 Kübl. 3 F. 8 Krb. .
Weizen 3034 S. 116 Lst. 48 F. 749 Tsch. — Roggen 2255 Sack 33 Lst. 40 F. — Buchw. 482 S. — Gerste 31 Lst. 24 F. 1519 S. — Hafer 509 S. 3 Lst. 89 Tsch. — Eibsen 3716 Sach 27 Lst. — Wicken 503 Sack. — Bohnen 5144 S. 5 L. 14 F. 100 Tsch.; weiße dito 15 Sack 3 Wsp. — Linfen 76 S. 38 Wspl. 2 Schfl. — Rappsaat 90 Tsch, 2 S.
Cedernholz 150 Bl. 4 Bol. — Mahagoniholz 120 Bl. 1636 St. — Hörner 149 S. 1 K. 35,986 St. — Cigarren 2,935,400 St.
London, 25. Ott. Getraidemarkt. Die Land⸗Zufuhren vno Weizen aus Esser und, Suffolk waren heute klein, die von Kent bedeutend, und eine Preis-Ermäßigung von 2 bis 3 Sh. p. Qr. war nöthig, ehe Ver- läufe gemächt werden könnten. Die besseren Sorten fremden Weizens er= fuhren? vermehrte Nachfrage, die gewöhnlichen blieben vernachlässigt. Mehl ist' unverändert. Gerste muß 14 Sh. p. Qr. niedriger notirt werden. Bohnen und Futtererbsten fest, weiße Erbsen 1 Sh. p. Or. niedriger. In Hafer war das Geschäst beschränkt zu früheren Preisen.
Auswärtige Hörsgenm.
Zf. Brief. Geld. Gem. Zf. Brief. Geld. Gem. St. Sebull- Seh. 3 923 — Kur- u. Nu. Pfdbr. 3 93 — Seeh. Pram. Seh. - 90 90 Schlesische do. 33 — — R. u. Nm. Schuld. 3 887 — do. Lt. B. Sar. do. 37 — . Kerl. Staꝛdt-obl. 3 91 — pr. RK Anth. Sc — 1045 103 Westpr. Pfandbr. 3 91 91 . 9 Grossh. Poseu do. 4 101 — Friedrichsdror. * 135 131. do. do. 3 917 91 And. Goldus. a 5b. — 129 112 Ostpr. Psandbr. 3 . 955 Disconto. — 3 1 Pom. do. 8 . 93 . Ausländische Fonds. Russ. Ilamb. Cert.,. 5 . poln. neue Pfdbr,. 4 9175 913 do. heillope s. 4.8. 5 do. Part. S800 Fl. — 89 do. do. 1. Anl. 4 do. do. 300 FI. — — 98 do. Stiegl. 2.4. A. 4 IIamb Feuer- Gas. 3 5 85 do. v. Rthsch. Lst. 5 do. Staats-Pr. Anl — 81 — do. Poln. Schatz O. 4 IIoll. 25 96 Lat. 23 . 2 do. do. Cert. L. A. 5 kKurh. Pr. O. a0 th. — 32 . Po. do. L. B. 200FI. — Sardin. do. 36 Fr. — 92 — Pol. a. Pfahr. a. C. 4 X. Bad. do. 35 FI. — 204 ö Eisenbahn- Actien.
Volleing. zt. ut
Amst. Rott. 4 96 B O. Schl. L. B. 4 99 B
Arnh. Utr. 13 . Pts. Mędb. 1 923 B
Berl. Anh. A. 4 1166 B. 60 do. Pr. B. 4 91 B
do. Prior. 4 4 do. do. 85 100 B.
Berl. Hamb. 4 1023 6. Rhein. Stm. 4 S24 B. S4 6 do. Prior. * 992 G. 100 B. do. Prior. 4 —
Berl. Stett. 1 111 b2 do. v. St. gar. 3 — Bonn-Cäln. 5 — Sächs. Bayr. 1 88 6
Bresl. Freib. 4 — Sag. - Glog. 4 —
do. Prior. 4 — do. Prior. 45 —
Chem. Risa. 4 3 St. Vohw. 475 6.
Cöln. Mind. 4 96 2 96 bꝛ. do. Prior. 5 98 B. 98 6. Cöth. Bernb. 4 — Thüringer. 4 91* B.
Cr. Ob. Sch. 4 71 ba. W hb. (C. O.) 4 ö
Dresd. Görl. 4 100 B. do. Prior. 5 102 6.
püss. Elhert. 4 982 n. zarek. Selo. — 69 n.
do. Prior. 4 — 2 . Gloggnitz. 1 — j 2 IImb. Bergd. 4 — . '.
kiel Alt. 41111 1. 4 536. 9 Lp. Dresd. 4 — 2. K L5b. Zittau. 4 — Anaeb. Mastr. 30 80 ba. Magd. Ilalb. 4 116 . Rerg. Mr. 50 80 B. 795 6. Magd. Leipa. 4 — kerl. Anh. B. 45 1053 br.
do. Prior. 4 — Bexb. Lud. 70 — N. Schl. M. 4 88 n. nRrieg Reiss. 90 —
do. Prior, 4 925 b. u. G do. Thür. V. 20 K
do. Prior. 5 101 C. Magd. Witt. 30 78 HB. do. III. Ser. 5 993 bæ. Mecklenb. S0 59 n. Nrdb. K. Fd. 4 . Nrdb. F. W. 70 bn 2 3 bz. O. Sehl. Li. A 4 1053 n. Rb. St. Pr. 70 —
do. Prior. 4 — Starz. Pos. 50 81 bæ.
Amsterdam, 27. Okt. Niederl. Sirkl. Seb. 543. 59 Spas. —
Augsburg, 26. Okt. Bayer. 35 Ih Oblig. 92 Br. do. Bank- Actien 1I. Sem. 1817 — Württ. 35 560 Oblig. S7 Rr. 45 95 1005. 100. Darmst. 50 Fl. Loose 7635 Er. Bad. S0 Fl. Loose v. 1840 56 Be. 25 EI. Loose 36 Rr. 3 955 88 Rr.
Frankfurt a. M., 28. Okt. 596 Mer. 104 Bau- Act. 1939. Stiegl —. Integr. 53. Poln. 300 FI. L. 97. do. 800 FI. 793. Span. 596 —. 396 do. 243. 4 G. Bexb, 8997. Taunus Aetien 3487. 348.
IIa mbursg, 28. G.êιe«, Bank- Action 1600 hr. Engl. Russ. 1044 hr. Hamb. Berg. Actien 91 Rr. Megd. Wittenb. 80 r. Hamb. Kerl. 101. 100. Alt Kiel 109. 1085. Glückst. Elmsb. 53 Br. Rendsb. Neum. 86 Br. Kopenbh. Romaeh 6343. 623. Meckhl. 59. 58.
Lei p zig, 29. Okt. Leipr. Dresdu. Act. 116 1153. Sächs. Bayer. 89. 887. Sächs. Schles. 100 Br. Chem. Ries. 54 Br. Löb. Zitt. 49 Br. Md. Leipr 226 Rr. Berl. Auk. L. A. 1163 G6. Lt. B. 106 G. Dees. Rauk-Aet. 100. 993.
London, 25. Okt. Cons. 833.3. Ard. 175. 17. Int. 533. 53. Fort. 22 290 n n .
Paris, 26. Ot. by Reute An eour. 115. 5. 335 du cour. do. 75. 70.
wien, 28. Oc 5 So nei. 104 430 da. 923 30 do. — Pank Actitn 1608. Aul. de 1834 1561. de 1839 1203. Nordb. 1525. GI08gnn. 112.
Meteorologische Beobachtungen.
1347. Morgens Nachmitt ags ͤ Abends Nach einmaliger
29. Olct. 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Ubr. Beobachtung. Luftdruck. .... 340, z 1 Par-. 339, vo!“ Par. 339, 415“ par. Quell rme 6 R. Lustwärme .... 4 4,89 R. 4 6,15 R. 4 5,15 R. Flusswärme 6, o? R. Thaupunkt .... 1 3,17 R. 4 1, R. 1 4,35 R, e, . R. Dunstsättigung. 89 pet. 69 pCt. 91 pet. Ausdinstun , 00s“ Rh. Wette,, vekni. trüb. trüh. Niederschlas 0), o] 1 * RE. Wini W. VW. W. Wärme wechsel 4 6,2 Wolkenzus ... — VW. — * 3,0
Tagesmittel: 339, ss!“ Par... S3 pot. W.
4 5,19 R. .. 4 3,1 R.. Königlicht Schauspiele.
Sonntag, 31. Okt. Im Opernhause. Mit aufgehobenem Abonnement: Rienzi, der Letzte der Tribunen, große tragische Oper in 5 Abth., von Richard Wagner. Ballets vom Königl. Balletmeister Hoguet. Die neuen Decorationen im ersten, dritten und fünften Akt sind von dem Königl. Decorationsmaler Gerst. (Mad. Köster: Adriano.) Anfang 6 Uhr.
Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden mittleren Opernhaus⸗=Preisen verkauft:
Ein Billet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sgr., in den Logen des ersten Kianges und ersten Balkons, so wie zur Tribüne, J Rthlr. 10 Sgr., im Parquet und in den Logen des zwei⸗ ten Ranges 1 Rthlr.; in den Logen und im Balkon des dritten Ran⸗ ges, so wie im Parterre, 2 Sgr.; im Amphitheater 10 Sgr.; in den Fremden⸗Logen 2 Rthlr.
Im Schauspielhause. 186ste Abonnements Vorstellung: Ein Billet, Original-Schauspiel in 5 Abth., von Ch. Birch-Pfeiffer.
Montag, 1. Nov. Im Schauspielhause. 187 ste Abonne⸗ ments-Vorstellung: Großjäͤhrig, und: Das Versprechen.
Die Abonnenten im Königlichen Schauspielhause werden ersucht, für den Monat „November“ den Abonnementsbetrag auf 21 Vor— stellungen einzuzahlen.
Königsstädtisches Theater.
Sonntag, 31. Okt. Der Lumpensammler von Paris, Drama in 5 Akten, nebst einem Vorspiele (12 Tableaur). Nach dem Fran⸗ zösischen des Felix Pyat, von Heinrich Smidt. Die Musih zur Ver⸗ änderung der Tableaux und zu den Aktschlüssen von W. Cläpius. Der Schlußgesang („Bacchanal“) des dritten Tableau, gedichtet von Ka⸗ lisch, komponirt vom Kapellmeister C. de Barbieri.
Montag, 1. Nov. Gtalienische Opern ⸗-Vorstellung Zum erstenmale wiederholt in diefer Saison: Don Pasquale. Komische Oper in 3 Akten. Musik von Donizetti.
Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. u. s. w.
Dienstag, 2. Nov. Die Wiener in Berlin. Posse, mit Gesang in 1 Akt, von K. von Holtei, mit theilweise neuen Gesängen. Hier auf, zum erstenmale wiederholt: Nichte und Tante. Lustspiel in 12Akt, von E. A. Görner. Zum Schluß: Herr Karoline. Vaudeville-Posse in 1 Akt, von D. Kalisch.
,. Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Im Selbstverlage der Expedition.
Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
Beilage
mmm,
Beilage zu
2083
r Allgemeinen Preußischen Zeitung.
nhalt.
Deutsche Bundesstaaten. Königreich Hannover. Vollzugs -Ver= ordnimg zu dem neuen Gewerbegesetz, — Jubelseier der Kirche zu Lam- springe — Herzogthum Sachsen⸗- Meiningen. Vertrag mit Sachsen⸗ Altenburg wegen Gränz- und Hoheitsdifferenzen. — Freie Stadt Bre⸗ men. Convention mit Frankreich wegen gegenseitiger Auslieferung von Verbrechern.
Oesterreichische Monarchie. Wien. ECirkular des Einschmuggeln verbotener Bücher betreffend.
Frankreich. Schreiben aus Paris. (Lamartine's neuestes politisches Programm.)
Belgien. Brüssel. Kommission für die Gesetzgebungs Arbeiten. Der belgische Gefandtschafts-Posten in Madrid. — Die Maßregeln zur Abhülfe der Arbeiternoth. — Zustand des mittleren Unterrichts.
Eisenbahnen und Dampfschifffahrt. Ulm. — Karlsruhe. Die Einführung des eleltro⸗magnetischen Telegraphen auf der Eisenbahn.
Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.
Deutsche gundesstaaten.
Königreich Hannover. (Lpz. Ztg.) Zu der neuen Gewerbe- Ordnung ist am 15. Oktober eine Vollzugs-Verordnung erschienen, die jedoch ebenfalls erst mit dem 1. Juli 1848 in Wirk- samkeit tritt, wodurch noch Vieles näher geregelt wird, was das Ge— setz unbestimmt gelassen hatte. Namentlich enthält die Verordnung nähere und spezielle Bestimmungen über Zunftbriefe, Vereinigung verwandter Gewerbe zu Einer Junft, über Zunft-Versammlungen, Gesellen-Prüfung (die Lehrlinge müssen vor ihrer Aufnahme, als Gefellen eine Probe- Arbeit, das Gesellenstück, machen), über Meister⸗ Prüfung, Prüfung unzünftiger Gewerbtreibenden (erfolgt durch von der Obrigkeit zu bestellende Sachverständige), Prüfung der in Han⸗ delszünftè Aufzunehmenden (durch drei Kaufleute in Gegenwart des Zunftobmannes) 2c. Vorzugsweise bemerkenswerth sind aber die Be—⸗ stimmungen, welche die Verordnung, in Gemäßheit desfallsigen Vor— behaltes nach §. 40 der Gewerbe- Ordnung, über das Pfandleih⸗ Geschäft als Gesetz aufstellt. In Bezug auf diesen, ganz eigenthüm— lichen Gesichtspunkten unterworfenen Gewerbszweig wird zunächst an— geordnet, daß es von der Obrigkeit nur da, wo ein Bedürfniß statt⸗ findet, und nur unbescholtenen Personen gestattet werden soll, nach Be—⸗ finden gegen Sicherheitsleistung. Zinsen für die Pfand-Darlehen dür⸗ fen genommen werden: bei Beträgen bis zu 5 Rthlr. pCt., bis zu 10 Nthlr. 1056Ct., bis zu 20 Rthlr. SpCt. und bei höheren Beträgen 6 pCt. pro Jahr. Dagegen darf der Pfandverleiher eben so wenig Zinsen im voraus entnehmen als von dem Darlehen abziehen, auch keine Schreibe⸗ gebühren oder sonstige Nebenkosten erheben. Die Pfänder können zu jeder Zeit eingelöst werden. Was der dem Verpfänder auszu⸗ händigende Pfandschein enthalten müsse, wird eben so genau vorge— schriben als die Requisita des vom Pfanddarleiher zu führenden Pfandbuches. Letzteres muß der Obrigkeit zu jeder Zeit auf Erfor⸗ dern zur Einsicht vorgelegt werden. Der Verkauf des Pfandes, welcher statthaft ist, wenn das Pfand bis zu der desfalls anberaum— ten, im Pfandschein bemerkten Zeit nicht eingelöst wird, muß öffent⸗ lich durch die Obrigkeit und auf Anordnung derselben geschehen. Eine feste Regulirung in Bezug auf das Pfandleihgeschäft, wie es im bürgerlichen Leben gang und gäbe ist, wird bei uns so wenig wie anderwärts, wo sie besteht, verfehlen, einen wohlthätigen Ein—⸗ fluß zu üben, denn es hat auch bei uns bisher nicht an betrübenden Beispielen gefehlt, daß des Mangels an ausreichenden und zweck⸗ mäßigen ae liehen Bestimmungen halber besonders Leute aus den unteren Volksklassen den ärgsten Bedrückungen ausgesetzt waren,
Der Hannov. Ztg. wird aus Lam springe vom 24. Oftober
ed r. „Heute wurde in der hiesigen katholischen Kirche die tau⸗
endjährige Jubelfeier der Stiftung des Klosters und Gotteshauses zu Lamspringe in würdiger Weise begangen. Wie sich aus einem dem Stifter in der Gruft der jetzigen Kirche errichteten Monumente ergiebt, wurbe nämlich das Kloster und Gotteshaus von dem Grafen Riddag von Winzenburg und seiner Gemahlin Imhilde für ihre einzige Toch⸗ ter Rickburga im Jahre 817 gegründet und reich dotirt, so wie denn auch schon in einer am 1. November 872 von dem Bischofe Altfried von Hildesheim ausgefertigten Urkunde dieser großartigen Stiftung er= wähnt nnd solche konfirmirt wird. Von Seiten der Königl. hannoverschen Klosterkammer, deren Fürsorge für die würdige Erhaltung der schö⸗ nen Klosterkirche sich seit einer Reihe von Jahren schon durch bedeu= tende Reparaturen bekundet hat, sind die sieben Altäre, die Kanzel, die Beichtstühle und die Einfriedigung des Taufsteins aufs neue de⸗ korirt, und diese Ausschmückung ist unter der eifrigen und sorgsamen Leitung der betreffenden Königlichen. Baubehörde so befriedigend aus= gefallen, daß das Gotteshaus auf jeden Eintretenden einen erfreu lichen und erhebenden Eindruck zu machen nicht verfehlen kaun. Wenn sich die kathölische Pfarrgemeinde an diesem freudigen Tage zahlreich versammelte, so hatte auch die Kunde Zon dem Feste aus den benach- barken Gemeinden eine große Menge Menschen herbeigezogen, so daß die 206 Fuß lange und 101 Fuß breite Kirche kaum mehrere sassen konnte. Den Festgottesdienst eröffnete die Predigt, worauf Prozes⸗ sion und ein feierliches Hochamt mit Leviten folgte, welches der Herr Gencral-Vikar Wedelin aus Hildesheim celebrirte, der mit dem Rorstande des Dekanates Winzenburg und noch einigen anderen Geist⸗ lichen zur Erhöhung der Festlichkeit eingetroffen war, Am Nachmit⸗ tage schloß der Ambrosianische Lobgesang die Feier.“
erf unn Sachsen⸗Meiningen. (D. A. 3.) Be⸗ reits vor I Jahren (unterm 30. Oktober 1813) ist zwischen unserer Regierung und der von Sachsen-Altenburg ein Staats Vertrag über Bellegung von obschwebenden Gränz- und anderen Hoheits-Differen⸗ zen abgeschlossen worden. Die Ratification desselben hat aber einen ziemlich langen Anstand gefunden und ist erst unlängst und zwar nicht ohne einige nachträglich im Wege der Ministerial-Korrespondenz ver⸗ einbarte Abänderungen einiger Vertragspunkte möglich geworden. Deshalb wird jetzt erst der Vertrag, jedoch nicht vollständig, sondern nur „so weit er von allgemeinem Interesse ist“, zur öffentlichen Kennt⸗ niß gebracht. Vermöge dieses Vertrags wird nicht nur die Landes⸗ gränze speziell und definitiv, unter Bezügnahme auf besondere Gränz⸗ beschreibungen und Risse, festgestellt, sondern es werden auch die son⸗ stigen, dabei in Frage zu ziehenden Verhältnisse allseitig geordnet und geregelt. Hinsichtlich der Fragen wegen des Besteuerungsrechts wird unter Anderem“ bestimmt, daß die festgestellte Landesgränze zwar alle landeshoheitlichen Rechte und die den beiderseitigen
unmittelbaren Staats- Behörden zustehenden. Jurisdictions Ge rechtsame scheide, daß aber die Territorialgränze nichts an
den eigentlichen Privatrechten ändern solle, welche vielmehr ge⸗ genseitig allenthalben ausdrücklich vorbehalten würden. Insofern Grundstücke, welche der Jurisdiction von Vasallen unterworfen sind, egenseitig abgetreten werden, ist eine Ausgleichung durch Ueberwei⸗ . ber Jurssbictlon über andere zur Abtretung gekommene Grund. stücke oder nach Befinden billige, von dem abtretenden Staate bis auf Genehmigung der übernehmenden Staats-Regierung zu vermit-
Sonntag den 31 sen Oktober.
lingt, haben die Vasallen die fraglichen Jurisdictions - Gerechtsame nach Maßgabe der Gesetze des Staats, in dessen Territorium die betreffenden Objekte liegen, auszuüben. Bis zu dem Zeitpunkte, wo von ben beiderseitigen Staats⸗Regierungen die über die erfolgte Be⸗ steuerung mitzutheilenden Nachweisungen anerkannt worden sind, bleibt ber betreffende Staat in dem Bezuge der von ihm bisher erhobenen Steuern, und diese werden, so weit sie rückständig sind, gegenseitig auf Verlangen ohne Abrechnung von Kosten, wenn diese dem Staate
zur Last fallen würden, jedoch gegen Ersatz der baaren Berläge, bei eine Neserve. getrieben. Der Austausch von Domanial⸗Revenüen, welche jeder der tel, sollen vermindert werden; dafür wird der größere Ausgaben und die Städte werden, diesem Beispiele folgend, ihre Einnahme- Duellen beschränken, dagegen desto mehr für bessere Einrichtung und Beleuchtung ihrer Sun
des Staats soll geschaffen, ein Ministerium der öffentlichen Wohlthä⸗ tigkeit errichtet werden. Mit einem Worte, während der Schatz immer
fontrahirenden Staaten aus dem Gebiete des anderen zu beziehen hat, bleibt besonderen Verhandlungen vorbehalten.
Freie Stadt Bremen. (H. C) Der Senat veröffentlicht die Convention zwischen Frankreich, und Bremen wegen gegenseitiger Auslieferung von Verbrechern. Die Verbrechen, hinsichtlich welcher
dürfte natürlich kein Wort dagegen sagen. Den Frieden will Lamar⸗ tine allerdings aufrecht erhalten wissen: das Mittel dazu . er aber wahrscheinlich darin, daß „Frankreich, der natürliche
genosse der Freiheit der Ideen und der Völker in der ganzen Welt“, allen diesen Völkern zu Hülfe kommen soll, so oft sie es verlangen. Als natürliche Folge davon verheißt Herr von Lamartine mit einer allerdings unvergleichlichen Logik eine beträchtliche Verminderung der Armee und ihre
undes⸗
Eintheilung in eine stehende Armee und in Die Abgaben, namentlich solche auf Lebensmit- Staat desto Arbeiten aller Art,
machen für öffentliche
en aufwenden. Ein Budget der Liberalität
die Auslieferung stattfindet, sind Mord, Nothzucht, Brandstistung, weniger Einkünfte haben soll, wird er nach der weisen Berechnung
Verfertigung und Ausgabe falscher Münzen, Nachmachung der Gold= und Silber? Staatsstempel, betrüglicher Bankerott, Diebstahl, wenn er mindestens Zuchthausstrafe zur Folge hat, und Fälschung, falsches Zeugniß, so wie Ünterschlagung öffentlicher Gelder, insofern sie einer entehrenden Leibesstrafe unterliegen. Ausdrücklich ist vereinbart, daß der Angeschuldigte oder Verurtheilte, dessen Auslieferung bewilligt worden, in keinem Falle wegen irgend eines der Auslieferung vor⸗ hergegangenen politischen Verbrechens oder einer damit in Verbindung stehenden Handlung, noch wegen irgend welcher in der Convention nicht namhaft gemachter Verbrechen, verfolgt oder bestraft werden soll. Die Auslieferung geschieht nur auf den Grund eines die Ver— urtheilung oder Versetzung in Anklagestand aussprechenden Erkennt= nisses oder irgend einer anderen gleichbedeutenden gerichtlichen Ur— kunde. Die UÜebereinkunft ist in Bremen den 19. Juli d. J. ge⸗ schlossen worden; Bevollmächtigte waren von Seiten Frankreichs der französische Gesandte bei den Hansestädten, Marquis von Tallenay, von Seiten des bremer Senats Senator Dr. jur. J. K. J. Gildemeister.
Oesterreichische Monarchie.
Wien, 25. Okt. An das hiesige Gremium der Buchhändler ist vor einiger Zeit folgendes Cirkular erlassen worden:
„Vom RKaiserl. Central-⸗-Bücher-Revisions-Amt, Es ist hieramtlich der Fall vorgekommen, daß bei Revision eines an die hiesige Buchhandlung Lechner aus Leipzig eingesendeten Bücher -Ballens in einem erlaubten un= gebundenen medizinischen Werke 14 fortlaufende Nummern der verbotenen Jeitschrift die Gränzboten, von Kuranda, versteckt gefunden worden sind, ünd daß sich die gedachte Buchhandlung bezüglich dieses Vorfalles auf keine genügende Weise rechtfertigen konnte. Diese erwähnten 14 Nummern wur⸗ den in Folge hohen Dekretes der Kaiserl. obersten Polizei- und Censur- Hofstelle vom 4. April d. J. mit Beschlag belegt und sind als verfallen zu betrachten. Da sich jedoch in neuerer Zeit dergleichen Einschwärzungs⸗ Versuche wiederholt ereignen, so wird dem Gremium der hiesigen Buch⸗ händler, behufs der eirkularweisen Verständigung sämmtlicher Mitglieder, hiermit ernstlich bedeutet, daß sie es sich nur selbst zuzuschreiben hätten, wenn bei denjenigen Buchhändlern, wo solche Einschmuggelungsfälle vorkommen, die Revision ihrer Ballen und Pakete mit verdopzelter Strenge und Genauig- keit werde vorgenommen werden, und daß künftig in einem solchen Falle, auch die zu dergleichen Einschwärzungen benutzten erlaubten Werke als cor⸗ pora delicti behandelt, sonach zurückbehalten würden, wovon sie ihre aus⸗ wärtigen Kommittenten verständigen und denselben zur Nachachtung bekannt geben mögen, daß bei dem Umstande, wo der hierbei gewöhnlichen Ausrede der hiesigen Buchhändler, von jenen heimlichen Zusendungen nichts früher gewußt zu haben, durchaus kein Gehör mehr gegeben werden kann, von nun an jeder wie immer vorkommende Fall eines betrügerischen Einschwär-⸗ zungs-Verfuches sogleich den Verlust und Beschlag aller zur Einschmugge—⸗ lung benutzten ge r Dr senẽ als nächste Folge unfehlbar nach sich ziehen werde.“
r nnr ich. Xx Paris, 25. Okt. Lamartine scheint von einer gewissen Unruhe besessen zu sein, die ihn antreibt, von Zeit zu Zeit von sich reden zu machen. Nach seiner bekannten Rede zu Macon bei dem dortigen Reform⸗Bankette ging er nach Marseille, um dort seine Stimme vernehmen zu lassen über die Frage des freien Handels, und während der Eindruck noch gan; frisch 1 den sein geschichtliches Werk, „die Girondisten“, herorgebracht hat, erscheint von ihm ein neues Programm, das seine politischen Tendenzen enthält, in mannig⸗ facher Beziehung aber die merkwürdigsten Widersprüche gegen das zeigt, was er selbst eben in seinem genannten Geschichtswerke
gesagt hat, in welchem freilich viele unbefangene Beurtheiler mehr einen Roman als wirkliche Geschichte erblicken wollen.
Lamartine's Talent ist unbestritten, aber eben so sicher ist es, daß es diesem Talent an jeder bestimmten Richtschnur, an aller Disziplin fehlt, und daraus ist die bedauerliche Erscheinung erklärlich daß La⸗ martine so oft und durchgreisend seine Ueberzeugungen wechselt, daß aus dem Ultra-Konservativen nun ein Radikaler geworden . an das Utopien einer Republik mit einem freilich absolut machtlosen König glaubt und nun sogar an dem Abbe von Genoude eines Pla⸗ giats' sich schuldig macht, indem er auf einmal dessen seit Jahren schon vergeblich gepredigtes Thema vom allgemeinen Stimmrecht zu dem seinigen macht. Der erste Artikel des von ihm so eben veröffentlichten neuen Programms der ultra- republikani⸗ schen Monarchie ist: die Ausübung der Souverainetät, durch bas Volk. Bas souveraine Volk soll seine Souverainetät im Zu— sammenwirken mit der „National-Versammlung“ (wie man sieht, würde die Pairs-Kammer ganz wegfallen) ausüben. Wo? wie? wahrscheinlich auf den öffentlichen Plätzen und Straßen. Und doch will Herr von Lamartine auf der anderen Seite dieses stets souveraine Voll. wieder den Ungleichheiten, unterwerfen, die aus den Wahlen seiner Vertreter in zwei Abstufungen her⸗ vorgehen. Dem König soll nichts bleiben, als das Privi⸗ leglum, auf dem Throne zu sitzen, wo er zwar unverletzlich sein soll, wo ihm aber auch die geringste Bewegung verboten wäre. Nicht einmal die Ernennung seiner Minister soll ihm mehr zustehen, denn Herr von Lamartine will diese durch die National-Versammlung er⸗ nannt wissen, ohne daß der König das Necht hätte, ein Wort dabei mitzusprechen. Der Stand der Prinzen soll ganz und gar aufhören, denn die Söhne des Königs will Herr von Lamartine zu einfachen Bürgern erklären. Es versteht sich wohl von selbst, daß die aus der Wahl-Urne der National Versammlung hervorgehenden Minister, mögen sie sich vielleicht in ihrem Leben kaum einmal gesprochen ha⸗ ben, augenblicklich über alle Fragen in vollkommenste Uebereinstimmung sich verfetzen. Die Kulte aller Art, der Unterricht und die Presse will Larmariine vollkommen aller Schranken entledigt wissen. Der berüchtigte Abbe Chatel würde Herrn von Lamartine sicherlich als erster Anhänger seines Programms beitreten; der nächste Beste könnte dann sich, als Lehrer der Neligion und Moral so gut wie der lateinischen Sprache oder der Arithmetik
Lamartinc's künftig die Millionen zu Hunderten im ganzen König⸗ reiche (denn das Wort „Königreich“ behält Herr von Lamartine bei) in Unterstützungen jeder Art unter das Volk bringen. Ganzen die Krone aufzusetzen, werden wir auch einen „Minif Volkslebens“ haben. daß das französische Volk unter einem solchen Regiment das glücklichste auf dem ganzen Erdenrunde sein würde!
Und um dem
ter des Es bedarf keiner weiteren Auseinandersetzung,
8 Selg ie n. Brüssel, 25. Okt. Man versichert, das Kabinet beabsichtige, eine berathende Kommission zu bilden, welche dazu berufen sein soll, ihr Gutachten über die verschiedenen, den Kammern vorzulegenden politischen Gesetz⸗ Entwürfe abzugeben. Als Mitglieder, die zu dieser Kommission ausersehen sein sollen, bezeichnet man Herrn Liedts, Prä⸗ sidenten der Repräsentanten Kammer, die Herren von Brouckere und Tielemans, Mitglieder derselben Kammer, Herrn Stas, Rath am Cassationshofe, uünd Herrn Delebocque, General-Advokat an eben die⸗ sem Gerichtshofe. . ö Graf Lalaing soll aus Gesundheitsgründen seine Entlassung als belgischer Minister⸗Resident in Madrid eingereicht haben. Man nennt als seinen Nachfolger den gegenwärtigen Geschäftsträger in Stock⸗ holm, Herrn von Jaegher, der sich viel mit den Handels -Angelegen⸗ heiten, besonders mit der Linnen-Industrie, beschäftigt hat. Das Organe des Flandres meint: „Man würde sich sehr irren, wenn man die öffentlichen Arbeiten als ein passendes Mittel betrachtete, um der Noth der flandrischen Weber abzuhelfen. Es ist nicht wahr, daß Jedermann Erdarbeiten verrichten könne, auch in die⸗ sem Fache wird langjährige Uebung erfordert, um es zu etwas zu bringen. Jene Unglücklichen würden neben geübten Erdarbeitern, welche sich gewöhnlich auf drei Franken den Tag stehen, keine funfzig Centimen' verdienen. Man wird vorschlagen, die Arbeiter im Tage⸗ lohn und nicht nach der Arbeit zu bezahlen; allein welcher Unterneh⸗ mer würde sich auf solche Bedingungen einlassen? und im Falle er es thäte, wie schwer würden dieselben auf der Staatskasse lasten!“ Das Journal de l' Instructiou publique sagt über den Zustand des Unterrichts in Belgien: „Die Laufbahn des mittleren Unterrichts bietet nirgends eine Zukunft; die Lehrer haben keinen An— spruch auf Pension, und während der geringste Zollbeamte seine alten Tage gesichert weiß, kann der Lehrer nicht einmal darauf zählen, in seinem Alter das tägliche Brod zu haben. Ihr Gehalt ist so ge⸗ ring, daß sie nicht allein nichts erübrigen, sondern auch kaum davon leben können. Der Lehrer hängt völlig von der Willkür des Ge⸗ meinde Raths ab, der ihn auch absetzen kann; er ist der Vasall der Herren Räthe, er muß sich in ihre Launen schicken, er muß denselben seine ganze Selbstständigkeit opfern. Da eine obere Leitung des Un⸗ terrichts fehlt, so ist keine Einheit in demselben zu finden; hier wird die Literatur auf Kosten der Realwissenschaften getrieben, dort drän⸗ gen letztere die Literatur in den Hintergrund. Es versteht sich von selber, daß die Retrograden Alles aufbleten werden, um die städti⸗ schen Gymnasien unter dem Joch der Gemeinde⸗ Räthe zu erhalten, weil sie wissen, daß gerade an jenen Mißbräuchen der mittlere Staats⸗ Unterricht ganz zu Grunde gehen muß. Die Retrograden wissen, daß Herr Rogier den Staats Unterricht heben wird, daher der bittere Haß gegen diesen Minister, welcher diesen Unterricht als eine wesent⸗ liche Bedingung der belgischen Nationalität. letztere sogar durch er⸗ steren als in ihrer Zukunft gefährdet betrachtet.“
Eisenbahnen und Dampfschifffahrt.
Ulm, 23. Okt. Unser Dampfschiff fährt gegenwärtig ungarische Güter von Passau so weit herauf, als es des niedrigen Wasserstan⸗ des wegen kommen kann; es wird wahrscheinlich in Donauwörth über⸗ wintern.
Karlsruhe, 24. Oft. Garlsr. Ztg.) Auf Veranlassung der Ober- Direction des Eisenbahn⸗, Wasser⸗ und Straßenbaues sist seit vierzehn Tagen auf unserer Eisenbahn der Anfang mit der Ein⸗ führung des elektro⸗magnetischen Telegraphen gemacht, Eine einfache Leitung geht von hier bis nach dem eine Stunde entfernten Durlach. Sie besteht aus verzinktem Eisendraht von 15 bad. Lin. im Durch⸗ messer und wird da, wo die Bahn gerade ist, in Abständen von 400 Fuß durch Tragpfosten von 15 Fuß Höhe unterstützt. Die Isolirung des Drahtes ist sehr sorgfältig und vor dem Einfluß der Witterung durch Holzkästchen geschützt, die ebenfalls isolirt sind. Der sechste Tragpfosten ist zugieich ein Spannpfosten, indem sich an ihm eine gußeiserne Vorrichtung befindet, durch welche man die starken Drähte beliebig spannen kann. Das Aeußere dieser Leitung entspricht den übrigen Eisenbahn⸗Bauten. Zum Telegraphiren dient ein sehr einfacher Apparat, bestehend aus einem Wecker und einem Kästchen, durch welches die Zeichen mitgetheilt und entgegengenommen werden; es ist also hier der Indikator nicht von dem Kommunikator
getrennt. Der Mechanismus ist den in England fast allgemein ver= breiteten Wheatstone'schen Zeichen Telegraphen entnommenz das
zeichengebende Goldblatt und der Magnet sind von dem Highton— schen Patent entlehnt. Diese Combination hat der Physiker W. Eisenlohr, welcher die Errichtung, des Telegraphen geleitet. hat . deswillen gewählt, weil sie sehr einfach, wohlfeil und sicher ist und als bewegender Kraft nur sehr schwacher Batterien bedarf. 9.
Das Telegraphiren geschieht durch sichtbare Zeichen, deren 4 bei gehöriger liebung, dreißig in einer Minute geben n 7 diesen Zeichen werden bald Worte zusammengesetzt, bald * Hen der Regel drücken aber schon zwei derselben heim e . — . einen ganzen Satz aus. Eine uUngewißheit iber . — Q —— selben ist bei dieser Einrichtung leicht ge ohen . r der Buchstaben nicht leicht möglich und die 5. r, den m die hiesigen und durlacher Eisenbahn⸗ Beamten ker ee, r, feichen= legraphen korrespondiren, die beste Wiberlegung
aufwerfen, und der „unverletzliche“ n würde zwar wieder, wie vor den September Gesetzes', die Zielscheihe des Hohns und der
telnde Enischäͤdigung zu versuchen. Wenn aber dieser Versuch miß⸗
gröbsten Verunglimpfungen der vollkommen freien Presse, aber er
Telegraphen hier und da geäußerten Bedenken.
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