1847 / 306 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

. J . .

; urbe, lag vielmehr in den Ideen, fai , eee. reellen Hel ine n politischer Re⸗ in den . . formen. ; sche in diesen alten Republiken nichts Eine sol r e e,, ü dennoch zur nächsten Folge, die 30 m n, er der absoluten, unbegränzten, unverantwort⸗ r 94 Nassen einzuprägen, denn in diesen kleinen Demo⸗ lichen Gewa 3. seinc Klasse von Bürgern, keine Macht, gegen welche hatie ny verpflichten könnte, seine eigenen Eidschwüre zu halten; das Volt * sst da nicht, wie die Charte in Frankreich, ein ge⸗ eine . Vertrag zwischen der Dynastie und dem Volke; es ist hier gensejtig⸗ Versprechen, das sich das souveraine Volk selbst giebt, für 2 zor sich felbst eine Verantwortung hat, und, das es

nur vor si ö ĩ 7 . einem i zu verändern oder aufzuheben ein Recht

ĩ ibt. ö ee bahn ar. zwar in den meisten Kantonal. Verfassungen gesagt,

die Souverainetät durch seine Repräsen⸗ be ene üer l,, aber dies war augenscheinlich eine Restriction, die nach Gefallen e. werden konnte, Und in der That, noch niemals hat eine Meinungs- Verschiedenheit zwischen der radikalen Minorstät und den Repräsentanten der Nation bestanden, ohne daß man sich nicht auf die Souverainetät des Volls gegen die Letzteren berufen hätte. Niemals ist in der Schweiz die Gesetzlichkeit weniger respektirt worden, als seitdem das Dogma von der absoluten, unbe⸗ schränkten Volks- Souverainetät mit dem Radikalismus die Herrschaft wonnen hat. „Schranken der Souverainetät des Volks dekretiren, heißt Revolutionen beschließen“, sagte die radikale Partei in der kon= stituirenden Versammlung von * (Rede des J. Fazy, 1. April 1842.)

Zwei oder drei Thatsachen werden genügen, um zu zeigen, wo⸗ hin dies Prinzip die Gesellschaft geführt hat. .

Im Jahre 1841 war Genf eine repräsentative Demokratie, und sein gesekzßebender Nath bestand aus 240 Deputirten für eine Be— völkerung von 40,9000 Seelen. Der Kanton Genf zählt 60,009 Ein wohner, wovon 20, 000 Ausländer sind. Bei Erörterung der In— structionen, welche den Deputirten zur Tagsatzung in Bezug auf die Unterdrückung der aargauer Klöster gegeben werden sollten, entschied dieser Rath mit sehr großer Majorität, daß das vierte Frauenkloster (Hermetschwyll, gegen das die Regierung von Aargau feine Anklage erhob, wiederhergestellt werden könnte, wenn diese Konzession die Parteien beruhigen würde. Sofort beriefen die Radifalen, welche wollten, daß Genf einfach und ohne Weiteres das Verfahren Aargau's billigen sollte, eine Volks-Versammlung, in welcher auf den Vorschlag eines Ausländers, eines österreichischen Unterthans, 3 oder 400 Indivi⸗ duen, deren Mehrzahl den untersten Klassen der Gesellschaft angehörte, die Erklärung abgaben, daß der Rath nicht mehr die Nation repräsentire,

2104

ber ersten Entscheidungen, welche der neue aus dieser Revolution her⸗ vorgegangene Große Rath trifft, ist die Wiederherstellung jenes Klo⸗ sters, welche sein Vorgänger nur fakultativ gelassen hatte. Die Ra⸗ dikalen waren durchaus damit zufrieden; sie waren jetzt die Herren im Großen Rath, es gab also keine Volks-Versammlung mehr.

Im Jahre 1846 schlägt der Staats⸗Rath von unf dem Großen Rath das Votum vor, daß das Bündniß des Sonderbundes dem Fö⸗ deral-Vertrage zuwider sei, daß aber, weil dasselbe eine Folge des Angriffs der Freischaaren sei, den Kantonen des Sonderbundes Ga— rantieen gegen die Erneuerung ähnlicher Gewaltthaten gegeben und sie zugleich aufgefordert werden sollten, ihr Bündniß aufzulösen, an⸗ derenfalls sie verantwortlich gemacht würden für die Folgen, wenn sie nicht gehorchten, Zürich, ein Organ der radikalen Partei, schlug vor, den Bund für aufgelöst zu erklären, und im Fall des Ungehorsams sich vorbehalten zu können, später, sobald es ihm gut schiene, Zwangsmaßregeln an— zuwenden. Man wird einige Mühe haben, die Wichtigkeit des Un⸗ terschiedes zwischen diesen beiden Fassungen zu entdecken; man wird glauben, die Instructionen von Genf gingen direkter auf das Ziel los, als der Vorschlag Zürichs, und müßten deshalb diejenigen mehr zufriedenstellen, welche ohne Weiteres die Auf lösung des Sonderbun⸗ des wünschen. ö

Wie dem auch sein mag, der Große Rath, gewählt nach dem allgemeinen Stimmrecht ohne Gränzen, nach dem allgemeinen Stimm— recht, welches selbst Bankerottirer und Insolvente zuläßt, welches das Wahlrecht mit dem 21sten Jahre ertheilt, nahm den Vorschlag des Staatsraths nach einer langen Berathung an. Neue Volksver—Q sammlung, neue Revolution, neue Verfassung; das erste Votum des neuen Großen Raths ist die Annahme des Vorschlags von Zürich.

Im Jahre 1842 und 1846 klagten die Radikalen, um das Volk gegen die Regierung aufzuregen, diese an, sich mit den Je⸗ suiten verbunden zu haben. Als sie nun gestürzt war und die Radikalen die Gewalt hatten, setzt sich das Haupt der neuen Regierung in tägliche Verbindung mit den kürzlich in einer katholischen Gemeinde in der Umgegend der Stadt etablirten Jesui⸗ ten; er autorisirt die Niederlassung der Ignorantiner in einer protestantischen Gemeinde innerhalb des Stadtbannes, er verzichtet auf das Recht des Staats, die Ernennung der Pfarrer durch den Bischof zu bestätigen, und führt endlich in der neuen Verfassung die Garantieen, welche der wiener Kongreß der nationalen reformirten Kirche von Genf ertheilt hat, auf nichts zurück. Was hätten die Jesuiten selbst mehr thun können? Die alte Regierung wollte Luzern nicht zwingen, die Jesuiten wegzujagen, weil in Folge desselben Rechts die Tagsatzung eines Tags Genf hätte zwingen können, sie bei sich aufzunehmen. Das Haupt der radikalen Regierung deutete in den Instructionen für die Tagsatzung dieses Jahres indirekt an, daß seine Politik dahin ziele, einer künftigen Majorität das Recht

daß beim Angriff auf die alte Regierung sie gegen die Jesuiten kämpften!

Diese Revolutionen sind also nicht aus den Motiven hervorgegangen, welche ihnen zum Vorwande dienten. Nein. Es war eine soziale Erschütte⸗ rung nothwendig, um einige Intriguants ans Ruder zu bringen, da sie zu unbedeutend waren, auf regelrechte Weise dahin zu gelangen. Der geringste Vorwand (und man merke wohl, wie nichtssagend sie ge⸗ wesen sind, da diese Revolutionen gerade das immer bewirkt haben, was sie angeblich verhindern wollten), der geringste Vorwand genügte, um die Elemente der Unordnung aufzuregen, die sich in jedem Lande finden; die Masse der Bürger ist wie immer indifferent oder träge geblieben, nur ein Schauspiel dort sehend, wo ihre nächsten Interef⸗ en im Spiel waren; die Negierung ohne bewaffnete, regulaire und stehende Macht hatte nur eine Stütze in der Hingebung einer klei⸗ nen Anzahl Bürger; sie unterlag, und selbst diejenigen, welche ihren Fall beklagten, machten ihr zum Vorwurf, sich vertheidigt zu haben. Hier also hat man in der Wirklichkeit das, was die Volks⸗ Souverainetät ist. Wo sind die vorgeblichen Garantieen der Ord— nung, der Freiheit, des wirklichen Fortschrittes, welche, nach unseren Revolutiongiren, die Souverainetät des Volks und das allgemeine Stimmrecht den Nationen zusichert? Wenn eine soziale Organisation mehr als jede andere öffentliche Sitten und eine entwickelte Bildung verlangt, so ist es sicherlich die Demokratie, denn nur ihre eigene Weisheit widersteht hier ihren Ausschweifungen. Aber seltsamer Zufall! gerade in den Demokratieen erhalten die Unwissen— heit, die schlechten Leidenschaften und die Laster am meisten Aufmunterung; man ist Wähler und wählbar selbst, dann, wenn man weder lesen, noch schreiben kann. Ich habe Ihnen davon Beispiele gegeben; je mehr die Schweiz zur Demokratie herabgestie⸗ gen ist, desto mehr hat sie das moralische Gefühl verloren. Fallite Kaufleute, Bankerottirer, dann Arme, welche von der öffentlichen Mildthätigkeit leben. werden zu Gleichheit der Rechte mit solchen Bürgern zugelassen, die durch ihre Einsicht und ihre traditionellen Dienste die Ehre ihres Vaterlandes sind. Die Demokratie etablirt die Gleichheit, nicht, indem sie das Niveau erhöht, sondern indem sie es bis auf die tiefsten Schichten der Gesellschaft herabdrückt. Das Wort, welches ich schon einmal angeführt habe, ist das cynische Ge—⸗ ständniß dieser Wahrheit. „Wir werden die Aristokratie unter das 6 der Sittlichkeit stellen“s das sagte das Haupt des Kantons Waadt.

Dieselben Wirren, dieselbe Gewaltthätigkeit, derselbe Mangel an Stabilität haben die Herrschaft der Volks-Souverainetät in den Ver— einigten Staaten und in Frankreich unter dem Konvent ausgezeichnet. Ueberall hat sie das Wort Bossuet's gerechtfertigt: „Da, wo Jeder frei ist, ist Jeder ein Sklave.“ In den Vereinigten Staaten geht sie auf das Lynch Gesetz hinaus; in der Schweiz auf das Faust-

und unter dem Drange eines Straßen-Auflaufs ihn zwangen, seine Entlassung zu geben. Eine neue Verfassung wird gemacht und eine

zu geben, die Jesuiten nach Genf zu schicken. recht. Und dennoch haben ein ansehnlicher Theil der Aufrührer geglaubt,

Gekanntmachungen.

i019 . .

Der unten näher bezeichnete Handelsmann Gerson Loewinstein aus Trebbin ist dringend verdächtig, mehrere Betrügereien begangen zu haben, und hat sich von hier, wo er zuletzt gewesen, entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist.

Es werden alle Civil⸗ und Militair-Behörden des In und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf densel— ben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle sestzunehmen und mit allen bei ihm sich vorsindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Gefäng- niß - Erpedition abzuliefern.

Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent— standenen baaren Auslagen und den verehrlichen Be— hörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigleit versichert.

BVerlin, den 30. Oktober 1847.

Der Staats -Anwalt beim Königl. Kriminalgericht.

Sig nalement des Gerson Loewinstein.

Alter: 35 Jahre, Neligion: jüdisch, Geburtsort: gratow, Größe: 5 Fuß 6 Zoll, Haare: schwarz, Augen; grau, Augenbrauen: schwarz, Kinn: spitz, Ge— schtsbildüng: länglich, Gesichtsfarbe: bleich, . und Mund: gewöhnlich, Bart: schwarz, Zähne: vollständig, BHestaltz schlanfk, Sprache: deutsch mit jüdischem Dia—= lelt. Die Kleidung kann nicht angegeben weiden.

1729 Oeffentliche Vorladung.

Nachdem auf den Antrag des Gutsbesitzers Munkel M Nistew das in Hinterpommern im Regenwaldeschen i n wiegen Lehngut Bernsdorf zur Subhastatlon 2 n . 5 Gemäß heit des Gesebes teschen Gerd iche⸗ Emma he Agnaten des von Bor- welche an Chen; Gt sammihan der und Mitbelehn/e berechtj g en 8 annten Gute Bernsdorf zu Lehn helle ac un ichen nachstehende, ihrem Aufent⸗ aht T! nnte Agnaien des gedachten Ge⸗

1) der Ernst Curth Goutli

2) der e wd derer,

3) der Ernst August? Maag orcke, ; ;

v. Borcke, nus Friedrich Wilhelm 6 2 2 dn gen dudwig Friedrich v. Borcke, frü⸗ 5) der 2 von Borcke 6) der Oberstlieutenant Otto Chi zn gen . * Christoph v. Doch sonst 7) der Major Hans Carl C ö * 3 * rl Caesar von Borde, srüher Ss) der Major Ern iedri ) . . st Friedrich v. Vorcke, ehemals zu 9) der Hauptmann Carl August v. B ü Graudenz, ut eckt, früher n 10) der Ernst Anton Gottlieb v. Borck '. Lehnserben, so wie ,, 11) die Lehns-Successoren des verstorbenen Gutsbe= sißers Ludwig Friedrich Carl Wilhelm v. Borcke auf Annenboff bei Anclam, hierdurch aufgefordert, ihre etwanigen Lehnrechte an dem l Lebngute Bernsdorf binnen sechs Monaten, dätestens aber in dem auf den 23. Februar 18438, Vormittags 11 Uhr, vor dem Deputirten, Ober= Landesgerichts Assessor Bartels, in unserem Geschäfts= Lokale anberaumten Termine entweder persönlich oder durch einen zulässigen Bevollmächtigten, wozu denen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, die hiesigen Ju= stiz - Kommissarien Herrmann, Krause, Hanow, Alker vor=

M

geschlagen werden, anzuzeigen und nachzuweisen. Bei ihrem Ausbleiben werden sie aller ihrer Lehnrechte an dem gedachten Gute Bernsdorf verlustig erklärt und ih— nen damit ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden.

Auch werden zu diesem Termine die unbekannten Real- Prätendenten an dem Gute Bernsdorf zur Aus— führung ihrer Rechte unter der Warnung vorgeladen daß die Ausbleibenden Alles gegen sich gelten lassen müssen, was von den bekannten Neal-Prätendenten mit den übrigen Betheiligten verhandelt wird.

Stettin, den 14. Juli 1847.

Königliches Ober-Landesgericht. Erster Senat.

v. Moeller.

56121 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 20. Mai 1847.

Das dem Maurerpolier Friedrich Wilhelm Philionn

Degelow gehörige, hier in der Köthenerstraße suh No— 29 belegene und im Hypothelenbuche von den Umgebun— en Berlins Vol. 29 No. 1836, verzeichnete Grund- . gerichtlich abgeschätzt zu 13,531 Thlr. Sgr. 6 Pf. o J. 7. Januar 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. axe und Hy— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Der dem Aufenthalt nach unbekannte Real-Gläubi— ger, Particulier August Eduard Jaenisch, wird hierdurch öffentlich vorgeladen.

513 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 21. Mai 1817.

Das zur erbschaftlichen Liquidations -Masse des ver—= storbenen Kaufmanns Ludwig Wilhelm Moriß Sack ge hörige, in der Schumannsstraße Nr. 11 belegene und im ae n n, von der Friedrich ⸗Wilhelmsstadt Vol. 9. No. 182. verzeichnete Ginndstück, gerichtlich ab= geschätzt zu 17,992 Thlr. 1 Sgr. 45 Pf., soll

am 6. Januar 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy— pothekenschein sind in der Negistratur einzusehen.

Die unbekannten Real-Prätendenten werden hiermit unter der Verwarnung der Präklusion öffentlich vorge—⸗ laden.

81061 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 26. Juli 16517. Das dem Viehhalter Johann George Stechert zuge— hörige, in der strautsgasse Nr. 37 belegene und im Hy

pothekenbuche von der e, , . Vol. 25. Nr. 1853. h

verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 12,627 rl 13 Sgr., soll

am 28. März 1848, Vormittags 141 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Der dem Aufenthalt nach unbekannte Particulier Carl August Klooß und die Wittwe Eberhardt, Wilhelmine Charlotte, geborene Fischer, modo deren Erben werden dierdurch . vorgeladen.

iois]

Am 6. ie e er. 1847, Nach mittags 3 Uhr,

äute 2 Kisten beschädigter Rohzucker für Rechnung

1

Königliches Ser. und Handelsgericht.

Allgemeiner Anzeiger.

oi] Eis

Preußische Südseefischerei⸗ 90s v Gese llschaft.

In der General⸗-Versammlung der Actionaire der Preußischen Südseefischerei⸗Gesellschaft vom Sten d. M. ist beschlossen,

die Gesellschaft vorbehaltlich der landesherrlichen Genehmigung aufzulösen.

Dieser ö wird hiermit in Gemäßheit des §. 29 des Gesetzes vom 9. November 1843 veröffentlicht und werden gleichzeitig

alle diejenigen, welche Forderungen und Ansprüche an die Südseefischerei⸗Gesellschaft behaupten, hier⸗— durch aufgefordert, sich bei der unterzeichneten Di— rection der Gesellschaft zu melden, unter der Verwar-= nung, daß diejenigen unbekannten Gläubiger, welche sich nicht innerhalb 6 Monaten melden, ihrer Rechte zu Gunsten der Gesellschaft verlustig gehen.

Stettin, den 14. Oktober 1847.

Die Direction der Preußischen Südseefischerei= Gesellschaft. Schillow. Schlutow. Weidner.

oi hl

Stargard-Posener Eisenbahn. a Zur sieben—

ten Einzah—

lung von 102

vsind

Im . * e. '! & . 3 8) n en,, in Stettin (auf unse⸗

rer Hauptkasse) der F5. und 6. November d. J., Vor- und Nachmittags, in Berlin (auf vem Stettiner Bahnhofe) der ., 9. und 10. Novemßec v. J, von 9 bis 1 Uhr, bestimmt.

Die bare Einzahlung beträgt (unter Compensation der Jinsen vom (6. Hiltober bid 6. November e. für bisher eingezahlte 6 Naten) er

9tz Thlr. ir 1000 Thlr. /

. i 2 qi. 3. 100 Thir. DQuittungsbogen, in welchen von einem Mitgliede unseres Direktorit und vem Hauptlassen-⸗Rendanten Hoffmann über die Fte Rate quittirt werben wid. .

Die Folgen versäumter Zahlung sind im 8. 13. un- seres Statuts aus e frechen

Stettin, den 4. Oktober 1817.

Direktorium der Stargard Posener Eisenbahn—

Gesellschaft. Masche. Wegener. Fraissinet.

Sachsi sch⸗Schlesische

enbahn.

Von den in un D serer Bekanntma⸗ chung vom 6. Au— ust d. J. aufge⸗ ührten Interims⸗ Actien der neun ten Einzahlung, auf welche bis zum zehnte. Einzah⸗ lung nicht geleistet worden war, sind

mit Ablauf der Präklusivfrist, den 30. September 2. c., folgende Nummern der erwähnten neunten Einzahlung Nr. 23,436 bi; mit 23,443. 30,833. 33,294 bis mit 33, 344. mithin 57 Stück nicht eingelöst worden.

In Gemäßheit §. 18. der Gesellschafts⸗Statuten wer- den hiermit diese voraufgeführten Sächsisch-Schlesischen Eisenbahn-Interims-Actien der neunten Ein- zahlung für erloschen erklärt, und sind demgemäß deren Inhaber aller ihnen als solchen zustehenden Rechte ver- lustig.

Dresden, den 1. Oltober 1817.

ö . der Sächsisch-⸗Schlesischen Eisenbahn-Gesellschaft. Franz Netcke. E. Uhlich.

B md, m 19 Literarische Anzeigen.

In Berlin bei E. H. Schroeder, Unter den Lin— den Nr. 23, ist in 8. Auflage erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:

[toꝛ6] Meine neuesten Erfahrungen im Gebiete der

Unterleibskrankheiten, durch eine Reihe lehrreicher Krankheitsfälle erläutert für gebildete Nichtärzte. Von De. Moritz Strahl, . Königl. Sanitätsrath, prakt. Arzt und Accoucheur in Berlin. 222 Seiten. 8. Preis geh. Thlr. 10 Sgr.

Die eben angezeigte Auflage des durch seine glückli— chen Erfolge in der schriftlichen Behandlung Unterleibs— kranker berühmten Herrn Verfassers ist eine gründliche Umarbeitung seines früheren Werkes über Unter⸗ leibskrankheiten, in welcher die neuen Grundsätze entwickelt sind, die er bei der Behandlung der Hä— morrhoiden, der Hypochondrie, der Hoösterie und Gicht mit so überraschend glücklichem Erfolge zur Ausführung bringt. Zahlreiche und höchst interessante Krankheitsgeschichten geben dem gebildeten Leser ein an= schauliches Bild, wie die Behandlung geleitet wird und welchen Erfolg sie hat. Allein in den letzten 10 Jah- ren haben 1 mehr als 8000 Kranke an den Herrn Verfasser gewandt, und in scheinbar verzweifelten Fällen ist oft die Genesung erfolgt. Die freimüthige, kräftige Sprache, mit welcher der Herr Verfasser die Gebrechen beleuchtet, die bisher das Fortschreiten der ärztlichen Erkenntniß gehemmt haben, wirkt mit der überzeugen den Kraft, wie sie nur der Wahrheit innewohnt.

Die ausführliche Beantwortung des dem Werle bei— gefuͤgten Fragenschema's reicht hin, um die briefliche Behandlung einzuleiten.

1034 b . . Aeltern höheren Standes,

deren Söhne die hiesigen Schulanstalten besuchen, aus irgend einem Grunde aber nicht die gewünschten Fort- schritte machen und deshalb oder uͤberhaupt bei ei—⸗ nem anerkannt gediegenen Erzieher in Pension gegeben werden sollen, wollen ihre desfallsigen Adressen sub Pr. D. K. der Vossischen Zeitungs - Expedition ein-= senden.

Das , , , betragt:

2 KRthlr. für ahr. 4 66 * h Jahr. 8 Rthir. - 1 Jahr.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

gei einzelnen nummern wird

der Gogen mit 23 Sgr. berechnet.

Allgemeine

Preußische Zeitung

eitung: Sehren-Strase Ur. 57.

In sertions- Gebühr für den Raum einer Seile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

4 306.

nhalt.

mtlicher Theil. U w. 2 Verordnungen des General⸗-Post-⸗Amts. Provinz

Schleien. Ucberschwemmung. Rhein -Provinz. Grundsteinle=

. ö. einer lutherischen Kirche in Elberfeld. Briese aus Düssel⸗

ens Geburtstagsfeier des Prinzen Friedrich. = und Benrath. (An- kauf von Möbeln und Kunstgegenständen durch Se. Majestät den König.)

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bapern,. Landtags · Ver- handlungen. Schreiben aus Frankfurt a. M. (Abreise der Son- derbunds-⸗Gesandten aus Bern; hohe Reisende.)

Oesterreichische Monarchie. Wien. Erzherzog Stephan. Die Reife des Kaisers nach Preßburg. Ueberschwemmung. Inns⸗ bruck. Anwesenheit des Erzherzogs Johann.

Frankreich. Paris. Hofnachricht. Veimischtes. Die La Plata⸗ Angelegenheit. .

Großbritanien und Irland. Lon don. Termin der Parlaments- Berufung. Zahlungs- Einstellungen. . .

Niederlande. Aus dem Haag. Aufhebung der , für die Einfuhr von Lebensmitteln. as Verbot des Branntweinbrennens aus Kartoffeln bleibt in Kraft. .

Schweiz. Tagsatzung. Näheres über die Verhandlungen in Folge einer Anfrage Luzerns hinsichtlich des Truppen-Aufgebots. Fürsten⸗ thum Neuenburg. Der Tagsatzungs-Beschluß in Betreff des Trup⸗ pen-Aufgebots. Kanton Bern. Konferenz vor der letzten Tagsaz- zungs-Sitzung und Abreise der Sonderbunds - Gesandten. Die Land⸗ wehr. Walliser Wacht auf der Gemmi. Gewaltthätigkeit gegen einen Luzerner. Kanton Zürich. Die Großraths-Verhandlungen über Bestellung eines außerordentlichen Staats- Anwalts für politische Prozesse. Verfahren gegen die Redaction der Eidg. Ztg. Kan- fson' Graubünd ten. Volksstimmung. Kanton Schwyz. Abmarsch der Artillerie ⸗Brigade. .

Italien. Rom. Nachrichten aus Neapel. Englische Nott an Neapel.

Spanien. Madrid. Personenwechsel in der Verwaltung. Entlas⸗ ungs⸗Gesuch Serrano's.

Haudels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.

Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben bei Allerhöchstihrer Anwesenheit in der Provinz Westfalen folgende Ordens⸗ und Ehrenzeichen⸗Ver⸗ leihungen huldreichst zu beschließen geruht:

Es haben erhalten:

1. Den Schwarzen Adler-Orden: Der Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg.

Il. Den Rothen Adler-Orden erster Klasse: Der Fürst Alfred zu Salm-Salm.

IIl. Den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse (mit Eichenlaub): Der Graf von Landsberg-Gemen, Landtags⸗Marschall der Provinz, zu Vehlen, Kreises Borken.

(ohne Eichenlaub):

Der Weihbischof, Domprobst und Kapitular⸗Vikar Melchers, in Münster.

IV. Den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse (mit Eichenlaub): Der Ober⸗Landesgerichts⸗Präsident Kaupiscch, zu Arnsberg. Der Ober⸗-Regierungs-Rath Kienitz, zu Münster. Der Ober-Landesgerichts-Chef-⸗Präsident Lange, zu Paderborn. Der Ober⸗Landesgerichts⸗Präsident Lent, zu Hamm. Der Provinzial⸗Feuer⸗Sozietäts-Direktor Graf von Schmising⸗ Kerssenbrock, zu Minster.

(ohne Eichenlaub): Der Prinz Rudolph von Croy⸗-Dülmen. Der Bischof Franz Drepper, zu Paderborn. Der rg on Galen, Erbkämmerer des Fürstenthums Münster, zu Assen. Der Graf von Merveldt, Kammerherr und Erbmarschall des Fürstenthums Münster, zu Lembeck.

V. Die Schleife zum Rothen Adler-Orden dritter Klasse:

Der Freiherr von Lilien-Borg, in Werl.

VI. Den Rothen Adler-Orden dritter Klasse (mit der Schleife):

Der Inquisitoriats⸗-Direktor Galster, zu Herford.

Der . nnch und Bergamts⸗Direktor Heintzm ann, zu ssen.

Der ö Freiherr von Oer, zu Egelborg, Kreises aus.

Der Ober⸗Landesgerichts⸗Vice⸗Präsident von Olfers, zu Münster.

Der Land⸗ und e , , , w Wex, ö Yee rohe .

Der Ober-Landesgerichts⸗Direktor Wichmann, zu Arnsberg.

Der Rentner Zumloh, zu Warendorf. ,

Berlin, Donnerstag den 4ten November

VII. Den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse (ohne Schleife): Der Dom-⸗Kapitular und General-Vicar Bökamp, zu Paderborn. Der Dom-⸗Dechant Bracht daselbst. Der Erbmarschall des Fürstenthums Minden, Frhr. von der Reck, zu Obernfelde. Der Dom⸗Dechant Su er, zu Mäünster.

VIII. Den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse:

Der Kaufmann L. A. Althaus, zu Berleburg.

Der Amtmann Bauer, zu Mettingen, Kreises Tecklenburg.

Der Superintendent Baumann, zu Paderborn.

Der Berggerichts-Rath von der Berken, zu Bochum.

Der Land- und Stadtgerichts⸗Direktor von Beughem, in War- burg.

Der Berggerichts Rath von Beughem, zu Siegen.

Der Kammerherr und Rittergutsbesttzer Frhr. von Bever förde⸗ Werries, zu Loburg, Kreises Warendorf.

Der Land-Dechant Bispinck, zu Rheine, Kreises Steinfurt.

Der Land und Stadtgerichts Rath von Blomberg, zu Unna.

Der Oberförster Blume zu Wünnenberg, Kreises Büren.

Der i,, , Graf von Bocholtz auf Alme, Kreises

rilon.

Der Regierungs-Vice-Präsident von Bodelschwingh, zu Münster.

Der Kreis Deputirte Freiherr von Böselager, zu Heeßen, Krei⸗ ses Beckum.

Der Hofrath und Ober⸗-Landesgerichts⸗Kanzlei⸗Direktor Bormann, zu Münster.

Der Regierungs-Rath von Brandenstein daselbst.

Der n Geheime Regierungs⸗Rath von dem Brincken daselbst.

Der Kaufmann Fr. Brockhausen daselbst. Der ö und Pfarrer Bruns, zu Brackel, Kreises Höxter.

Der Bau⸗Inspektor Buchholtz, zu Soest. ö

Der Regierungs- und Medizinal- Rath Br. Busch, zu Münster.

Der Amtsrath und Rittergutsbesitzer Caesar, zu Rothenhof, Kreises Minden. ;

Der Justiz-Rath und Justiz⸗Kommissarius Carpe, zu Brilon.

Der Tand Dechant und Pfarrer Caspari, zu Nieder⸗Marsberg, Kreises Brilon. I

Der Ortsvorsteher und Seiden - Fabrikant Colsmann, zu Mär kisch⸗Langenberg, Kreises Bochum.

Der Sanitätsrath und Kreis Physikus Dr. Consbruch, zu Minden.

Der Amtsrath Cosmack, zu Boyenstein bei Beckum.

Der Defonomie-Kommisssons-Rath Cunitz, zu Arnsberg.

Der Forstmeister Danckelm au, zu ö

Der Kommerzien-Rath und Kreis-Deputirte C. W. Delius, zu Versmold, Kreises Halle. .

Der Regierungs-Rath von Diederichs, zu Minden.

Der Landrath Freiherr von Diepenbrock⸗ Grüter, zu Haus- mark, Kreises Tecklenburg.

Der Justiz-Rath und Justiz⸗ Kommissarius Diesterweg, zu

Siegen.

Der Regierungs⸗ und Forst⸗Rath Freiherr von Doernberg, zu Arnsberg.

Der Freiherr von Droste⸗-Hülshoff, auf Hülshoff, Kreises Münster.

Der Ober⸗-Post⸗Secretair Dülberg, zu Arnsberg.

Der Kaufmann Elmendorf, zu Isselhorst, Kreises Bielefeld.

Der Fabrik⸗Besitzer F. Gabriel, zu Eslohe, Kreises Me chede.

Der ,,, Gethmann, zu Blankenstein, Kreises Bochum.

Der Bau-Inspektor Goeker, zu Minden.

Der Professor und d. z. Rektor der theologisch-philosophischen Akademie zu Münster, Dr. Grauert.

Der Oekonomie - Kommissions⸗Rath Grohnert, zu Pader- born.

Der Konsistorial⸗Rath Hammerschmidt, zu Münster.

Der Regierungs- und Medizinal-Rath Dr. von Haxthausen, zu Arnsberg.

Der Land-Dechant und Pfarrer Heidenreich, zu Elsen, Krei⸗ ses Paderborn.

Der Landrath zur Hellen, zu Werther, Kreises Halle.

Der Land- und Stadtgerichts⸗Rath Hennecke, zu Soest.

Der Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rath Henriei, zu Werden.

Der n Pfarrer Hensing, zu Langenberg, Kreises Wie⸗ denbrück.

Der Rechnungs⸗Rath und Rendant zur Hosen, zu Münster.

Der Land- und Stadtgerichts Rath Hüttmann, zu Bielefeld.

Der Ober-Bergrath und Bergamts- Direktor Jacobs zu Bochum.

Der Amtmann Jessele zu Riesenbeck, Kreises Tecklenburg.

Der Kreis-Sectetair Jordan, zu Westheim, Kreises Büren.

Der katholische Pfarrer Kerklau, zu Münster.

Der Land- und Stadtgerichts⸗Direktor Kerste in, zu Essen.

Der Ober-Landesgerichts-Rath von Kitz ing, zu Münster.

Der praktische Arzt Dr. Klein, zu Schwelm.

Der Bergmeister Kloz, zu Essen. .

Der Superintendent Kobmann, zu Lotte, Kreises Tecklenburg.

Der Sir e; und Rathsherr Koch, zu Minden.

Der Konsistorial⸗Rath Koop zu Arnsberg. 5

Der Rittergutsbesitzer Graf von Korff -⸗Schmising, auf Ta—= tenhausen, Kreis Halle. ö

Der Ober-Regierungs⸗Rath von 3 zu Münster.

Der evangelische Pfarrer Kriege, zu Lienen, Kreises Warendorf.

Der Amtmann Krombach, zu Burbach, Kreises rg .

Der , eg Pfarrer von der Kuhlen, zu Drechen, Kreises

amm. Der Kreis-Secretair Lamm ert, zu Münster. Der Land⸗Dechant und Pfarrer Leisten, zu Medebach.

1847.

Der Justiz-Rath und Justiz-Kommissarius Ley, zu Werl. Der Schiff bauer Leygraaf, zu Dorsten.

Der Landrath Freiherr von Lilien, zu Arnsberg. Der 8, Pfarrer Limborg, zu Deilinghofen, Kreises Iserlohn.

Der Tand- und Stadtgerichts Direktor Lohmann, zu Brilon.

Der Regierungs⸗Rath von Maude rode, zu Münster.

Der Ober⸗-Regierungs-Rath Mauve, zu Arnsberg. ;

Der Ritterguts-Besitzer von Merode, zu Hamern, Kreises Coesfeld.

Der Amtmann von Mey, zu Hausberge, Kreises Minden.

Der Land⸗Rentmeister Montz heimer, zu Minden. Der Seminar-Direktor Mühren, zu Langenhorst, Kreises Stein-

urt. Der Hl shütten· essher Müllensiefen, zu Crengeldanz, Kreises Bochum.

Der Amtmann Müller zu Nottuln, Kreises Münster. .

Der evangelische Pfarrer Müller, zu Blasheim, Kreises Lüb⸗ becke.

Der katholische Vikar Münstermann, zu Ostbevern, Kreises Warendorf. J

Der Justiz-Rath und Justiz-Kommissarius zur Nedden, zu Hagen.

Der le eiter Niedieck sen., zu Stromberg.

Der Schul⸗Inspektor und Pfarrer Nonne, zu Hattingen.

Der Hof⸗Post⸗Secretair Otto, zu Münster.

Der Gymnasial-Direktor Dr. Patze, zu Soest.

Der kathol. Pfarrer Pelle, zu Lette, Kreises Coesfeld.

Der Zuchthaus-Direktor Pol mann, zu Münster.

Der Amtmann Puch müller, zu Petershagen.

Der kathol. Pfarrer Püng el, zu Riesenbeck, Kreises Tecklenburg.

Der Regierungs- und Landes⸗Oelonomie-Rath Rasch, zu Münster.

Der Land-Dechant und Pfarrer Ratte, zu Anröchte, Kreises Lippstadt.

Der Postmeister Richt er, zu Schwelm.

Der Regierungs-Secretair Rie ve, zu Arnsberg.

Der Ober⸗Landesgerichts Rath Rintelen daselbst.

Der Land- und Stadigerichts-Direktor Dr. von Raesfeld, zu Siegen.

! Der Post⸗Inspektor in Westfalen, Rößler.

Der n, m me, und Pfarrer Rosery, zu Legden, Kreises aus.

Der evangelische Pfarrer Schenck, zu Soest.

Der Stadtrath Schmedding, zu Münster.

Der Superintendent Schmidt, zu Laasphe.

Der Land⸗Dechant, Ehren⸗Domherr und Pfarrer Schönbrodt, zu Kempen.

Der Kammerherr Freiherr von Schorlemer, zu Heringhausen.

Der Domainenrath Schrader, zu Bielefeld.

Der Amtmann Schreiber, zu Crombach, Kreises Siegen.

Der Kaufmann Schüth, zu Münster.

Der . Schulze-Dellwig, zu Dellwig, Kreises Hamm.

Der katholische Pfarrer Schulze, zu Gescher, Kreises Coesfeld.

Der Kommunal⸗Oberförster Schuto, zu Brilon.

Der Land- und Stadtgerichts-Direktor von Schwarzkoppen, zu Arnsberg.

Der Rittergutsbesitzer Graf von Sierstorpff, zu Driburg, Kreises Höxter.

Der Amtmann Springorum, zu Herdecke, Kreises Hagen.

Der Gymnasial⸗-Direktor Dr. Stieve, zu Münster.

Der n n. Justiz und Ober-Landesgerichts-Rath Stuve, zu Damm.

Der Amtmann Suermann zu Haltern, Kreises Coesfeld.

Der Direktor der höheren Bürgerschule zu Siegen, Dr. Suffrian.

Der Landrath Freiherr von Twickel, zu Warendorf.

Der Land- und Stadtgerichts-Direktor Vagedes, zu Coesfeld.

Der Land- und Stadtgerichts-Direktor Va rnesius, zu Erwitte.

Der evangelische Pfarrer von Velsen, zu Unna.

Der Land und Stadtgerichts⸗Direktor Vogelsang, zu Minden.

Der Steuerrath Vorlaend er daselbst.

Der Kreis⸗-Secretair Voß, zu Berleburg.

Der Domainen-Rath Voßfeldt, zu Soest.

Der Forst⸗Inspektor Wallroth, zu Bilstein, Kreises Olpe.

Der Gemeinde-Vorsteher Wehberg, zu Halden, Kreises Hagen.

Der katholische Pfarrer Wilmes, zu Warburg.

Der e nne, g. und landräthliche Kommissar Wolff, zu Waiburg. r

Der Konsistorial⸗Rath und Dompfarrer Zieren, zu Minden.

Der Steuer⸗Empfänger Zörnig, zu Nieheim, Kreises Höxter.

IE. Den St. Johanniter ⸗-Orden:

Der Kammerherr Freiherr von Bodelschwingh⸗Pletten⸗— berg, zu Bodelschwingh, Kreises Hamm.

Der Landrath von Holzbrink, zu Altena.

Der Landrath Freiherr von der Horst, zu Hollwinkel, Kreises Lübbecke. .

Der Graf von Kielmannsegge, zu Kappenberg, Kreises Lüdinghausen. ö

Der Freiherr von Plettenberg, zu Heeren, Kreises Hamm,

Der Kammerherr und Kreis-Deputirte Freiherr von Schlotheim, zu Wietersheim, Kreises Minden.

X. Das 16 wn, Der Schul-⸗Rektor Adams, zu Minden. . Der nns er und Gemeinde- Vorsteher Alberti, zu Grevel⸗ Kreises 9 6 1 Der Wagenmeister Altmicks, zu Paderhorn. ; Der heren li; seher Arnolbs, zu Altstedde, Kreises Coesfelb.

ths Ballauf, zu Hattingen. . - . er, 3 Va? Mer, zu Kölkebeck, Kreises

alle. . ö örster Böcke, zu Buke, Kreises Paderhorn. Der e e gr e , zu Lippstadt.