1847 / 306 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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sche Lehrer Fel 8 en e erg elle Fisch ell, zu Borken.

* Stadtförster Ile ckner. zu . Der Gendarm Fuchs, zu. Lipp ji. Direktor 6 rst mann, zu Der Land- und Stadigerichts Kanzlei⸗Direktor Ge 1 ttendorn. ö . Der y. Gieling, zu Lüdenscheid. Der Land und. Stadtgerichts- Bote Görtz, zu Tecklenburg. Fer (vangelische Lehrer Graf, zu Westkilver, Kreises Herford. Der Gemeinde⸗Vorsteher Gronemeyer, zu Friedrichsdorf, Kreises Wiedenbrück. Der latholische Lehrer Hau stadt, zu Paderborn. Der Armen Vorsteher Homeier, zu Soest. Der katholische Lehrer Honcamp, zu Anröchte, Kreises Lippstadt. Der katholische Lehrer Honcamp, zu Welwer, Kreises Soest. Der Land- und Stadtgerichts- Bote Horn, zu Emmerich. Der Inquisitoriats Gefangenen ⸗-Inspektor Kiepenheuer, zu Hamm. Der Landwirth Koch, zu Wingehausen, Kreises Wittgenstein. Der katholische Lehrer Coesters, zu Osterwick, Kreises Coesfeld. Der Polizeidiener Konerm ann, zu Ibbenbüren. Der Land- und Stadtgerichts KRanzlei⸗-Direktor Krieg, zu Olpe. Der Landwirth Lange, zu Womelsdorf, Kreises Wittgenstein. Der Post⸗Büreaudiener Lange, zu Münster. Der evangelische Lehrer Lefholz, zu Steinfurt. Der Land und Stadtgerichts⸗Botenmeister Meermann, zu Arnsberg. . Der 2 Menne, zu Bredenborn, Kreises Höxter. Der Gemeinde⸗Vorsteher zu Kappeln, Meyer, zu Düte, Kreises Tecklenburg. Der Fuß-Gendarm Möhring, zu Soest. Der Schloßwärter Oermann, zu Münster. Der . Osthoff, zu Niederbergstraße, Kreises Soest. Der evangelische Lehrer Osthoff, zu Bochum. Der Gemeinde⸗Vorsteher J. B. Rennert, zu Tungerloh-Pröb— sting, Kreises Coesfeld. Der evangelische Lehrer Rentrop, zu Elsen, Kreises Altena. Der Gendarm Rettelbusch, zu Minden. Der Polizei⸗Sergeant Ru hle, daselbst. Der evangelische Schullehrer Schaepexrelaus, zu Tecklenburg. Der 1 Schlüter, zu Lügde, Kreises öxter. Der Stadt⸗Rentmeister Schmidt, zu Winterberg, Kreises Brilon. Der Gendarmerie-Wachtmeister Schmidt, zu Soest. Der Förster Schmitt, zu Welwer, Kreises Soest. Der evangelische Lehrer Schönhals, zu Arnsberg. Der katholische Lehrer Schrader, zu Warburg. Der katholische Lehrer Schürmann, zu Meerhof, Kreises Büren. Der Förster Schüth, zu Haaren, Kreises Büren. Der Gemeinde-Vorsteher Schulte, gen. Voß, zu Wallen, Krei— ses Meschede. Der Fuß -Gendarm Schwarz, zu Münster. Der Fuß⸗-Gendarm Sosinsky, zu Herford. Der Chaussee⸗-Aufseher Stender, zu Warendorf. Der Kurschmied Sentrup, zu Mäinster. Der Gendarm Südbrack, zu Ibbenbüren. Der evangelische Lehrer Thomas, zu Siegen. Der katholische Lehrer und Rektor Viet, zu Arnsberg. Der ant Vörster, beim Land- und Stadtgericht zu Hagen. Der Gemeinde⸗Vorsteher Voß, zu Rinkerode, Kreises Münster. Der Amtsverordnete Welpmann, zu Blankenhagen, Kreises Wie— denbrück. ; Der Kaufmann und Gemeinde⸗Vorsteher Aug. Werfel jun., zu QAldendorf, Kreises Lübbecke. Der , Vorsteher Weustenbeesch, zu Eickel, Kreises ochum. Der evangelische Lehrer Wiehe, zu Minden. Der . und Stadtgerichts⸗Kanzlei⸗Direktor Woeste, zu Ber- eburg. Der dLand⸗ und Stadtgerichts⸗Kanzlei⸗Direktor Zehle, zu Brilon. Der Gränz-Aufseher Ziegler, zu Rahden, Kreises Lübbecke. Der Salarien⸗Kassen⸗Rendant Zöller, zu Siegen.

zu Greven, Kreises Münster. Essen. . reises Münster.

Potsdam, den 2. November 1847.

Se. Nönigl. Hohei Pri z Drer den . heit der 5 Gu stav von Wasa ist nach

——

n ichn der dten Klasse göster Königlichen Klassen-Lotterie e g. 11. November d. J. Morgens 8 Uhr im Ziehungs-Saal . ie Hanses ihren Anfang nehmen. er , 1. November 1847. dnigl. General-Lotterie-Direction.

Dem Gutsbest ; ; unter dem 0 . Who nn aer Melchiors zu Zell ist ; 1847 ein Patent auf e J. 9 Le den durch welche bei Rahmstücken die schrä⸗ weit solche fat . der Zapfen gemacht werden, so auf sechs Jahre, von jenem Ta eigenthümlich erkannt worden ist,

des preußischen Staat! hebe, i rechnet und für den Umfang

. nichtamtlicher Theil. An land.

Berlin, 3. Nev. Das Amts bla . Derartements enthält die Verordnung, e n Viglichen Post- Portofreibeit für die Keorrespondenz des Vereins zur ka liga der Kinder in Neukirchen und für die an denselben ein . ner beiträge; desgleichen betreffend das Verfahren mit . ö *

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Dasselbe Blatt enthält ferner eine Verfügung, betreffend die rechtmäßige Beantragung der den Postillonen gebührenden Dienst— Auszeichnungen.

Provinz Schlesien. Aus Neiße vom 28. Oktober wird gemeldet: Unsere Wassersgefahr ist glücklich wieder vorüber, nach dem der Wind eine andere Richtung annahm und der Regen aufhörte. Seit gestern ist die Neiße fortwährend im Fallen begriffen. Indessen hört man doch von vielen Zerstörungen, die das Wasser wieder an⸗ gerichtet hat. Namentlich soll auch der Krebsbach an der Chauffee hiuter Ottmachau Schaden angerichtet haben. Außerdem kann nun ein großer Theil der Ackerfelder, in welche bereits das Winterkorn eingesäet worden, gar nicht mehr hergerichtet werden, erhalten wir nicht noch anhaltend wenigstens vierzehn Tage gutes Wetter.“

RN hein⸗Provinz. (Elbf. Ztg.) Am 30. Oktober Nach— mittags wurde in Elberfeld unter dem Choralgesange: „Eine feste Burg ist unser Gott!“ der Grundstein zu einer zweiten lutherischen Kirche gelegt. Man hatte schon lange das Bedürfniß einer neuen Kirche gefühlt, weil einerseits die Mutterkirche für ihre Gemeinde, die an 16,000 Seelen zählt, zu klein war, andererseits man auch in einem entfernten Stadttheile eine Kirche zu haben wünschte, um dort wirksamer sein zu können.

A Düsseldorf, 31. Okt. Wie die Bewohner Düsseldorfs keine Gelegenheit vorbeigehen lassen, dem nun bereits 27 Jahre un— ter ihnen weilenden hohen Fürstenpaare, Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Friedrich von Preußen, ihre Liebe und Verehrung zu beweisen, so war auch der gestrige Tag, an wel— chem das Geburtsfest des geliebten Paares gefeiert wurde, ein all— gemeiner Festtag für die ganze Stadt, die, indem die öffentlichen Gebäude und fast alle Hänser mit Fahnen und Flaggen auf das reichste verziert waren, ein überaus festliches Ansehen angenommen hatte. Schon am Vorabende wurde in dem festlich erleuchteten Schauspielhause vor einer glänzenden und i ert zahlreichen Ver⸗ sammlung aus allen Ständen ein Prolog gesprochen, dem die Auf— führung des Schauspiels: „Ein Wort des Fürsten“, folgte. Bei der vor dem Jägerhofe am Festtage selbst stattgehabten Wachtparade ge— ruhten Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich, die Glückwünsche des Offizier-⸗Corps huldreichst entgegenzunehmen, so wie auch den Ober⸗Bürgermeister, die Geistlichkeit, den Gewerbegerichts-Präsiden⸗ ten u. A., so wie eine sehr zahlreiche Deputation des St. Sebastia— nus⸗Schützen⸗Corps, welches in dem durchlauchtigsten Prinzen seinen Protektor verehrt, zu empfangen und sich längere Zeit mit vielen Bürgern auf das freundlichste zu unterhalten. Die Musiker des 16ten Infanterie Regiments, des Sten Husaren-, des 5ten Ulanen— Regiments, der 7ten Artillerie Brigade und der Tten Schützen- Ab⸗ theilung trugen verschiedene von den einzelnen Kapellmeistern für die Feier eigens komponirte Musikstücke vor.

Abends vereinigten sich über 200 Bürger zu einem Souper in dem schön dekorirten, mit der Büste Sr. Majestät des Königs und dem Bildnisse des Prinzen geschmückten Saale des Zweibrücker Ho— fes. Mit voller Begeisterung und unter lautem Jubel wurde der Toast des Schützen-Königs auf Se. Majestät unseren allgeliebten Wr, so wie der auf des Prinzen und der Prinzessin Friedrich Wohl, gesprochen von dem stellvertretenden Chef des Schützen-Ver— eins, Herrn Wilh. Eisenbarth, aufgenommen. Vaterländische Lieder und passende Musikstücke belebten die Gesellschaft, die sich erst spät in der Nacht trennte, mit dem heißen Wunsche, daß es unserer Stadt noch recht lange möge vergönnt sein, den geliebten Prinzen und seine hohe Gemahlin die Ihrigen zu nennen.

Benrath, im Oktober. Se. Majestät der König haben eine Anzahl chinesischer Möbeln und Kunstgegenstände, darunter eine schöne Vase, Eigenthum eines düsseldorfer Juweliers, mit denen wäh— rend Allerhöchstihrer Anwesenheit hierselbst eines der Gemächer des hiesigen Schlosses möblirt war, anzukaufen geruht.

Deutsche Gundesstaaten.

Königreich Bayern. (N. K.) Die von dem Fürsten Lud⸗ wig von Oettingen⸗Wallerstein in der Kommission über die Auf⸗ hebung der Anonymität gehaltene (und bereits erwähnte) Rede lautet folgendermaßen:

„Das Auftreten mit offenem Visire war zu allen Zeiten der Grundzug ermanischen Wesens. Unter freiem Himmel verhandelten unsere Vorältern ihre Angelegenheiten; öffentlich und mündlich war ihre Rechtspflege, und was noch heute die politischen Formen der Urschweiz charakterisirt, was die germanischebritische Verfassung so wesentlich und vortheilhaft vor den mei— sten modernen Constitutionen auszeichnet, das frank und freie Hervortre— ten des Gedankens vor der Landsgemeinde und in den Parlamentswah—

hinüberzuspielen und jenen wenig erquicklichen Zustand herbeizufii von der jüngste Landiag 1816 so schmerzliche geen. 1 * des Herrn Freiherrn Schenk von Stauffenberg bezielt daher die Beseitigung eines Mißstandes, welcher den erhabenen Charalfer des bayerischen zr gn Nathes vor In- und Ausland farilirt und die betrübende Meinung be⸗ gründet, es gebreche der Pairie unseres Vaterlandes an Muth, eben so un- umwunden aufzutreten, als jene Württembergs, Sachsens, Badens Hessens und aller übrigen constitutionellen Staaten Deutschlands, insbesonbere auch als jene Preußens, in dessen Herrenstande die Prinzen des Königlichen Hau⸗ ses und an ihrer Spitze der Prinz von Preußen oben an leuchten unter den Freunden des Tageslichtes. Deshalb und in Erwägung sdessen, was Ruhm und Haltung dieser hohen Kammer gebieterisch erheischen = in Be⸗ tracht, daß heutzuiage nur Gehör und Geltung findet, was das Gepräge der vollen Offenheit an sich trägt, dann im Hinblicke auf den Umstand daß es für die Krone selbst von höchster Wichtigkeit sein muß, die erste Kammer fest wurzelnd zu wissen im öffentlichen Vertrauen, und daß Bayern mit Stolz auf jene edlen Gesinnungen blicken darf, wovon die Mitglieder seiner erhabenen Donastie in unserer Mitte die sprechendsten Beweise ablegen, kann daher Referent nur für die freudige, unbedingte Zustimmung für einen Antrag sich aussprechen, der eben so würdig ist des trefflichen Mitgliedes, das ihn gebracht, als der hohen Versammlüng, an die er gerichtet wurde.“

Nachdem der kombinirte zweite und vierte Ausschuß am 29. Of⸗ tober in einer fünfstündigen Sil ung die Berathung über die Anlehen— frage fortgesetzt hatte, war der Gegenstand so weit gediehen, daß die Schluß -Sitzung, in welcher die Abstimmung erfolgen wird, auf den 30. Oktober anberaumt werden konnte, doch hatte Abends vorher noch eine vertrauliche Besprechung der Mitglieder der genannten Ausschüsse stattgefunden. Wie man vernimmt, wäre bezüglich der Frage, ob ein Anlehen oder überhaupt ein Geschäft mit der Bank abgeschlossen werden soll, die Stimmen im Ausschuß getheilt, so daß dieselbe wahr⸗ scheinlich nur mit kleiner Majorität wird entschieden werden. In der Kammer-Sitzung am Dienstag wird über die Anlehensfrage Vortrag erstattet werden. Für den 2. November Abends ist eine Sitzung des zweiten Ausschusses anberaumt, in welcher die Berichte der einzelnen Referenten, bezüglich der Rechnungs-Nachweisungen pro 1844 456, zur Berathung kommen. —⸗

* Frankfurt a. D., 31. Okt. Heute Nachmittag ward die Nachricht hierher überbracht, daß die Gesandten der Kan— tone des Sonderbundes Bern verlassen haben. An dem sofortigen Ausbruche des Krieges ist nun leider nicht länger mehr zu zweifeln, und die Schweiz wird von dem größten Uebel, dem Bürgerkriege, heimgesucht. .

Nachdem vor einigen Tagen Ihre Königl. Hoheit die Frau Großherzogin von Mecklenburg-Strelitz das nahe Schloß Rumpen— heim verlassen, trat auch gestern Ihre Königl. Hoheit die Frau Her— zogin von Cambridge von da die Rückreise nach London an.

Orsterreichische Monarchie.

Wien, 30. Okt. (Schles. Bl.) Se. Kaiserl. Hoheit der Erzherzog Stephan befindet sich seit einigen Tagen hier und wohnt beinahe täglich den Sitzungen in der ungarischen Hofkanzlei bei. Von Seiten des Hofs werden von den Kaiserlichen Schlössern alle zur Wohnung des Kaisers nöthigen Effekten nach Preßburg geschafft. Der Kaiser wird sich, von der Kaiserin und den Erzherzogen beglei⸗ tet, am 11. November nach Preßburg begeben, alle ungarischen Räthe werden Sr. Majestät folgen, und es scheint bereits bestimmt zu sein, daß sich Fürst Metternich diesmal nicht mit nach Ungarn begiebt.

Das in Laibach in Station gelegene Infanterie⸗Regiment rückte nach Italien vor und wurde durch ein Bataillon des grazer Regiments er setzt.

In Folge der in den letzten Tagen stattgehabten großen Regen- güsse ist der Wienfluß so bedeutend angeschwollen, daß das Wasser an mehreren Stellen aus seinen Ufern trat. In dem Orte Meidling, Stunde von Wien, breitete sich gestern Nachmittags das Wasser dermaßen aus, daß es in die untersten Wohnungen eindrang und be— deutenden Schaden anrichtete. Von der 40 Klafter langen Mauer, welche das sogenannte Theresienbadhaus daselbst einschließt, ist durch den großen Andrang des Wassers ein Theil, etwa 19 bis 13 Klafter, eingestürzt. Von Seiten des Militairs ist augenblicklich Hülfe herbei— geeilt, selbst Se. Kaiserl. Hoheit der Erzherzog Albrecht war am Platz zugegen. In Wien selbst richtete diese Ueberschwemmung nur unbedeutenden Schaden an. Gestern Abend ist der Kaiserl. Bundes- Präsidial-Gesandte zu Frankfurt a. M., Graf von Münch⸗Belling⸗ hausen, hier eingetroffen.

Innsbruck, 26. Okt. G Wien. Ztg.) Se. Kaiserl. Hoheit der Erzherzog Johann hat am Morgen nach seiner Ankunft einer großen Militair - Parade und Feldmesse beigewohnt, zu welcher die gesammte Garnison und das Bürger- Corps auf den Exerzlerplatz ausgezogen waren. Später nahm Se. Kaiserl. Hoheit die Aufwar⸗

len ist der reine, treue Abglanz teutonischen Wesens und teutonischer Sitte. Auch durch das verjüngte Ständewesen deutscher Länder brach sich jener Grundton allenthalben Bahn. Kaum trat eine deutsche Ständeversamm— lung ins Leben, so war ihr erster Beschluß Kundgabe der Verhandlungen mit Anführung der Namen. Von der ersten National -Nepräsentation des wiedergeborenen Deutschlands, von jenem württembergischen Landtage der Jahre 1815, 1816 und 1817 an, in welchem Adel, Geistlichkeit und Volt einen lan gen, begeisterten Kampf kämpften gegenüber der Negierung sür Erhaltung und Fortbildung des ererbten Rechtes und wider die von jener gewollten modernen Verfassungs-Formen, bis herauf zu den ewig denkwürdigen preu— ßischen Neichsständen von 1847 findet man entschiedene Scheu vor schüch— terner Heimlichthuerei und fremdfarbiger Anonymität. Nur eine Sand— schast schmachtet noch unter dem Joche importirter Formen. Nur die Kam- mer der Reichsräthe des Königreichs Bavern tritt noch auf vor dem Pu— blikum in einer Art unerklärbarer Vermummung. Nur dieser Verein mu— thiger, gesinnungsfester Männer, nur diese Corporation, so warm fühlend für Gesetz, Recht und organischen Fortschritt, so reich an Beweisen edler Unerschrockenheit, so erprobt durch Unabhängigkeit der Denkweise, durch gleichmäßiges Schirmen der Thron und Volksrechte, findet sich noch ein- gehüllt in jene Anonvmität 3 Ja Ludwig XIV. und Ludwig XV., wovon die französische Pairs-Kammer unter den Bourbonen älterer Linie das trau— rige Beispiel aufgestellt hatte. Der Mantel ist nichts weniger als undurch⸗ dringlich; Zeit ünd Ankämpfen des Bedürfnisses von innen heraus haben ihn längst total durchsichtig gestaltet, ja auf unzähligen Punkten förmlich durchlöchert. Der erste und zweite Präsident, der erste und zweite Se= eretair, die Reschsräthe Ninister, die Antragsteller und Referenten blicken bereits überall durch in ganz offizieller Haltung. Auch die übrigen Nedner sind beinahe insgesammt erkennbar, theils vermöge ihrer belannten Grund⸗ sätze, theils kraft ihrer eigenthümlichen Diction, theils mittelst der Autwor⸗ ten derer, welche ihnen repliziren, und seit Jahren gleichen unsere Reichs raths⸗Verhandlungen den Nedouten neuerer Zeit, au welchen nur noch ein- zelne Domino's ümherwandeln als Nachklänge früherer Maskensitte. Die alte Reglements-Vorschrist ist also faftisch längst . Grabe getragen. Aber der aus ihren Ruinen erwachsene status qu schadet enorm. Einerseits tritt er der Würde des Reichsrathes nahe, diesem den Schein dessen auf—

umserschlossen im Briefkasten Sie lautet

6 vorgefunden werden. wie felgt: st vorgeschrieben,

Durch die Cirkular Verfügung vom 7. Juni 1841 i das Sriefe mit erleßtenm oder aufgesprungenem Siegel wieder verschlossen werden sollen. Tiese Vorschrift nndet auch Anwendung, wenn Briefe un, serschlesfen im Srieffasten vorgefunden werden. Dergleichen Briefe sind 2 1 . mit . zu —— 2 auf der Sie-

bemerfen unzersiegelt im Brie ffasten gefund und 1 dem Dienstũiegel verschlossen worden sei. r mmm, Berlin, den 24. Otteber S847. General · Yost · Amt. don Schaper.“

bürdend, wovon er sich Gottlob materiell längst zu befreien wustte. Aude⸗ rerseits erzeugt er eine Oeffentlichkeit anomaler Art. Wie bekannt, steht nämlich jedem Reichsrathe reglementsmäßig frei, neben seinen Reden und Abstimmungen auch die mit denselben in Verbindung stehenden Aeußerun⸗ en dritter Mitglieder auf eigene Faust durch den Druck . veröffentlichen.

a nun Männern von Herz daran liegt, in entscheidenden Mo— menten ald offene Bücher vor ihren Mitbürgern zu erscheinen, und da. die amtlichen Bekanntmachungen zu einer odiosen Namens - Ver- hüllung zwingen, so greifen die einzelnen Mitglieder zu der außeramtlichen Bekanntmachung, und in solcher Welse dient denn die gegenwärtige Anony=

mität hur dazu, die eigenllicht Würze der Berathung, die Vateischaft der gesprochenen Bon 3 * ö Vrrhandlun en in die Tagblätter

tung sämmtlicher Behörden, der Stände, des Klerus, der Universität und der wissenschaftlichen Vereine an, besuchte das Ferdinandeum und sprach sich mit Wohlgefallen über die rasche Vermehrung der Samm— lungen und das rege geistige Leben in diesem, wie in dem geognostischen Ver⸗ eine aus, der in kurzem seine große und wichtige Aufgabe, die Durchfor⸗ schung des Landes und die Herausgabe der geognostischen Karte, vollendet haben wird. Eine besondere Theilnahme bezeigte Se. Kaiserl. Hoheit hier, wie aller Orten, dem Schützenwesen, verfügte sich zweimal in Begleitung des Landes-Gouverneurs auf den Schießstand, besah die vorhandenen Musterstutzen, nach denen die auf Kosten des Aerars anzuschaffenden Stutzen verfertigt werden sollen, und ließ in seiner Gegenwart aus einer mitgebrachten Kammerbüchse neuer Erfindung Proͤbeschüsse machen. Se. Kaiserl. Hoheit besuchte auch in Beglei— sung des jungen Grafen von Meran das Volks-Theater in der Höt⸗ tingerau und wurde daselbst, wie immer, mit größtem Jubel und herzlichstem Lebehochrufen empfangen. Nach einem zweitägigem Aufenthalte setzte Se. Kaiserl. Hoheit diesen Morgen die Reise nach Salzburg fort.

r an re ich.

Paris, 30. Okt. Gestern, als am achten Jahrestage der Bil dung des gegenwärtigen Kabinets, sind sämmtliche Minister von dem König in St. Cloud zur Tafel gezogen worden.

Das Journal des Débats enthält folgende Darstellung der Verhandlungen der französischen und der englischen Regierung mit der Regierung der La Plata-Staaten: .

„Wir haben die Botschaft mitgetheilt, welche der Präsident Rosas dem Hause der Repräsentanten in Buenos-Aores zugesandt, so wie die Kollektiv= Note, welche von dem französischen und dem englischen Gesandten dem dor= tigen Minister der auswärtigen Angelegenheiten übergeben worden ist. Wir haben nicht die Absicht, in die Einzelheiten dieser zu langen Geschichte ein- zugehen; wir glauben, das Land ist deren eben so müde, wie wir selbst; aber so sehr wir auch bedauern, daß dieselbe noch nicht beendigt werden sonnte, so hindert uns dies doch nicht, zu finden, daß in der Lösung, welche von einer der Parteien der Frage gegeben wurde, eine allzu große Leichtig= leit liegt. Wie man aus der Darstellung, welche die Kollektiv Note ent- hält, ersehen konnte, so waren die Bevollmächtigten von Frankreich und England mit gleichlautenden Instruetionen nach den La Plata-Staaten ab=

egangen, und ihre Unterhandlungen sollten sich auf die Grundlagen bezie= 66 weiche zuvor schon von einem vertrauten Agenten der englischen Re— ierung festgesetzt waren. Als diese Grundlagen von der Regierung zu Hern ere, nicht mehr angenommen wurden, so war es nach unserer Ansicht Pflicht der beiden Bevollmächtigten, sich darüber an ihre Regierun- gen zu wenden. Dies hat auch der französische Gesandte, Graf von Wa⸗

kz, seinerseits gethan. Er hatte der Ausführung seiner Instruetionen n , ke gegeben; aber er lonnte dieselbe nicht überschrei⸗ ten. Neue und unvorhergesehene Verwickelungen konnten nach der Ordnung nur durch neue Instructionen gelöst werden. Der französische Bevollmãchtigte hat daher sehr verständig daran gehandelt, daß er jeden Abschluß aussetzte, bis er weitere Befehle erhalten hatte. Der englische Bevollmächtigte, Lord Howden, glaubte anders handeln und seinen Instructionen eine ausgedehntere Auslegung

geben zu müssen. Das ist eine Sache, welche er mit seiner Regierung ab⸗ zumachen hat. Aber wir glauben nicht,

wie man dies behauptet hat, und wie der Schein es konnte glauben machen, daß er darin einem Wunsche der englischen Negierung gehorcht habe, die Gemeinsamkeit der Absichten und des Verfahrens, welche seit mehreren Jahren die Politik beider Länder in den Angelegenheiten am La Plata geleitet hatte, aufzuheben. Wir ha⸗ ben vielmehr Veranlassung, zu glauben, daß die englische Regierung noch immer die Absicht hat, die Unterhandlung, welche früher auf ihre Einladung unternommen war, unter einer gemeinsamen Uebereinstimmung zu beendigen, und daß sie die eiwas übereilte Lösung, welche ihr Bevollmächtigter dersel⸗ ben geben zu müssen glaubte, als nicht definitiv ansieht. Die Sicherheit der Banda' Oriental, der Republik Uruguah, zu sichern; dabei zu gleicher Zeit das Leben und das Interesse der Fremden am La Plata zu sichern; das war und ist noch der Zweck der Politik Frankreichs und Englands. Es giebt Mittel, um diesen Zweck zu erreichen, und wenn wir uns. nicht tänschen, wird der Vortheil und die Zweckmäßigkeit, ihn durch gemeinsames Zufamnienwirken zu erreichen, in London besser erkannt, als dies in Bue⸗ nos⸗Ayres geschah.“ ö

Der Lonstitutionnel bringt über denselben Gegenstand einen Artikel, worin er den Uebermuth und die Hartnäckigkeit des Gene— rals Rosas der ungebührlichen Wichtigkeit schuldgiebt, welche Herr Guizot ihm beilege.

Der Haupt-Redacteur der Gazette des Tribunaux, Ad— vokat Paillard de Villeneuve, ist zum Ritter der Ehren-Legion er— nannt worden.

Mehrere Personen, welche gegen Herrn Warnery wegen ver— leumderischer Angebung geklagt hatten, sollen schon erklärt haben, daß sie die Klage zurücknähmen.

Man fürchket var der Börse in Folge der Nachrichten aus Eng- land und der Schweiz eine rückgängige Bewegung der Course; die. monatliche Abrechnung veranlaßte indeß eine steigende Bewegung. Rente und Eisenbahn-Aetien waren deshalb von 2 Uhr an sehr fest. Eine Bestätigung des gestern verbriteten Gerüchtes über die Königin von Spanien war nicht eingegangen.

Großbritanien und Irland.

London, 29. Okt. Die Times kündigt heute als den wahxr⸗ scheinlichen Beschluß der morgen in Windsor stattfindenden Geheimen Raths-Sitzung an, daß das Parlament am 18. November zur Erledigung von Geschäften berufen werden soll. Die Minister wer— den sogleich nach Versammlung desselben und nach Erledigung der nöthigen formellen Geschäfte die Genehmigung des Parlaments für die neue Bankmaßregel hinsichtlich der erweiterten Diskontirungen nachsuchen. Die Maßregel, so freudig sie auch in den ersten Augen⸗ blicken begrüßt worden ist, beginnt übrigens schon, sich als ein bloßes Palliativ zu erweisen, zumal da die Bank mit sehr großer Behutsam⸗ keit bei der Wahl der „soliden Sekuritäten“ zu Werke geht, auf welche sie Vorschüsse leistet, und z. B. Lagerscheine, Ladungsscheine u. dgl. nicht dazu rechnet. Die Folge dieser Beschränkung drückt be— sonders die Kolonialwaaren- Händler, und haben sich denn auch die Herren J. P. Howard u. Comp., Makler in Kolonialwaaren, genö⸗ thigt gesehen, ihre Zahlungen einzustellen. Ihre Verpflichtungen werden von der Times auf 75,9000 Pfd. St., worunter für 56,000 Pfd. Accepte, angegeben; die Aktiva, hauptsächlich in Waaren beste⸗ hend, sollen 100,006 Pfd. an Werth haben.

Es werden wiederum mehrere Fallissements gemeldet, und zwar hauptsächlich aus Manchester. Ein ostindisches Haus, Lambert, Fair bridge und Comp., und Robert Gardner haben dort ihre Zahlungen eingestellt. Die Passiva der beiden Erstgenannten sollen nicht bedeu⸗ tend sein. Herr Gardner ist Besitzer mehrerer großen Baumwoll— Spinnereien und soll 6 7090 Arbeiter beschäftigt haben; er ver— spricht in seinem Eirkular an seine Gläubiger volle Zahlung und er klärt seine Zahlungs -Einstellung durch die Bedrängniß des Augen— blicks. Außer den vorstehenden werden noch gemeldet die Zahlungs= Einstellungen von Galt und Comp., von Medlock, Bridge, Mills und Burt, Watson und Burt in Leeds. Zur Bericht⸗-Erstattung über die Verhältnisse der Royal-Bank ist ein Ausschuß von fünf Actionai= ren eingesetzt worden, der morgen einer General⸗-Versammlung der Actionaire berichten wird. .

In einer Versammlung der Gläubiger von James u. W. Mor⸗ ley wurde ein Status vorgelegt, welcher 119,751 Pfd. 5. Sh. 5 Pee. an Passivis und 89, 217 Pfd. 5 Sh. 10 Pee. an Aktivis nachwies. Die Gläubiger nahmen das Anerbieten der Zahlung einer Dividende von 11 Sh. auf das Pfd. in drei, sechs und neun Monaten an. Der Status der Masse von Fry, Griffiths u. Comp. giebt l, 900 Pfd. Passiva und weniger als 20,000 Pfd. Aktiva; schlechte Schul— den 495,762 Pfd., dubiöse 15,891 Pfd. In der gestern gehaltenen Versanimlung der Gläubiger ging es sehr lebhaft her, da von Einim gen ungebührliche Bevorzugung von Mitgläubigern behauptet wurde. Zu einer Uebereinkunft gelangte man nicht. Die Masse von Mo⸗ catta u. Son in Liverpool hat 42,000 Pfd. Passiva und 20,900 Pfd. Aktiva ergeben.

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Aus dem Haag, 29. Okt. Durch Königliches Dekret wird die Einfuhr von Lebensmitteln (Getraide, Mehl, trockenen Gemüsen) bis zum 351. Dezember d. J. von allen Rheinzöllen befreit und durch ein anderes Dekret festgesetzt, daß das Dekret vom 6. Oktober 1840, in Betreff des Branntweinbrennens aus Kartoffeln, bis zum 15. Ok⸗ tober 1848, wenn nicht bis dahin neue Bestimmungen getroffen wor— den sind, in Kraft bleiben soll.

Schweizrz.

Tagsatzung. Die kath. Ztg. giebt nunmehr folgenden nä— heren Aufschluß über die Verhandlungen der geheimen Sitzung vom Montag, den 25. Oktober:

Nachdem General Dufour den Eid geleistet, „weil er über den Sinn desselben in einer Konferenz (der radikalen Zwölfer) am vorhergehenden Abend aufgeklärt worden sei, und weil es Noth thue, dem bedauernswürdi⸗ gen Zustande der Schweiz ein Ende zu machen“, ergriff Luzern das Wort und fragte, gegen wen man die Truppen aufgeboten habe, wer diejenigen seien, bei denen man mit 50,000 Mann Ordnung und Gesetzlichkeit her= stellen wolle: es ersuche um eine lo valt Antwort. Wie es scheint, wurde ihm aber eine solche von Seiten der radikalen Zwölfer Mehrheit nicht gegeben. Zürich suchte auszuweichen, Solothurn er— klärte hestig, man könne jetzt nicht mehr auf die Erörte⸗ rung bereils gefaßter Schlußnahmen zurückkommen, der Wortlaut derselben spreche deutlich genug; zudem seien derartige Anfragen reglements= widrig, der Gesandte weise die fortdauernden Verdächtigungen der Maßre⸗ geln der Tagsatzung zurück und dergleichen. Thurgau und andere wollten im Gegentheil wissen, warum in den sieben Kantonen Truppen aufgeboten seien. Nur einige radikale Gesandtschaften meinten aufrichtig, man habe allerdings diese Truppenmacht auch aufgestellt, um zu handeln, wenn Exe— cutions⸗-Maßregeln beschlossen würden. Nun habe Luzern unumwunden er= klärt, daß es das beschlossene Truppen⸗Aufgebot nicht anders verstehen könne, als den Anfang des (von den Führern der Zwölfern und in den Separat Konferenzen dieser letzteren) bereits beschlossenen Krieges: das Wort Execu—

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dem Momente fallen werde, wo die Gräuel des abscheulichsten, fluchwürdigsten Bür= gerkrieges bereits begonnen hätten oder unmittelbar beginnen würden. Das ist denn auch, sagt die Eidg. Ztg., in der That sehr wahrscheinlich. Die Basler Ztg. berichtet zwar, St. Ggllen solle bestimmt erklärt haben, daß es sich vorbehalte, zuerst noch den Versuch mit der von Baselstadt be⸗ antragten Vermittelungs- Konferenz zu machen., Allein, da die Naditalen unter? Vermittelung“ nichts Anderes zu verstehen scheinen, als Unterwer= fung der katholischen Kantone unter die Willkür der radikalen Zwölfer= mehrheit, so dürfte selbst das den enischeidenden Schritt nicht zu hindern, sondern höchstens zu verzögern geeignet sein und von der entschiedeneren Fraction der Zwölfer auch nur mit dem Nückgedanken zugegeben werden, um inzwischen die Executions Armee gehörig sammeln, organisiren und ausstellen zu können. Wenn es auch bisweilen theils aus gewissen Aeußerungen Einzelner von den Zwölfer-Gesandten, theils aus dem Zögern und Zau— dern der Tagsatzungsmehrheit überhaupt den Anschein haben mochte, als sollte es im letzten Momente doch noch zu einer friedlichen Lösung kommen, so lassen dagegen zahlreiche Aeußerungen der tonangebenden Blät= ter der radifalen Presse keinen derartigen Aussichten mehr Raum. Wäh- rend die N. Z. 3., Verf. Frd., Freisinnige u. a. m. von Tage zu Tage stets lauter und wüthender ihr Krieg! Krieg! erschallen lassen und die Berner Z. jenes Zögern als „unverantwortliche Langmuth“ tadelt, macht die National -Z. verständlich genug darauf aufmerksam, daß die Ge⸗ sandtschaft von St. Gallen nebst der Proclamation und der Abordnung von Repräsentanten nur dann noch zu allfällig anderen Vermittelungs-Ver—= suchen beistimmen dürfe, „wenn eine Mehiheit dafür erhältlich sei. Dafür nun aber, daß keine Mehrheit erhältlich ist dafür wird sicherlich von den Verblendeten zeitig genug schon gesorgt werden! Sagt doch eben die selbe National-Zeitg. schon jetzt über den bekannten Antrag von Zug ganz deutlich: „„Es ist ganz bestimmt vorauszusehen, daß der Jesuitenkniff von Zug nach Verdienen abgefertigt wird. Wie könnte die Mehrheit der Stände zu einem faulen Frieden Hand bieten, ohne das Krebsübel unheilbarer zu machen? Der sogenannte Ver⸗ mittelungs-Antrag von Zug ist so unannehmbar, als man sich irgend einen denken kann, und lediglich auf Täuschung berechnet.“ Der Verf. Frd., der in einem Artikel, betitelt: „die Kriegslust“, nun selber von der „etwel⸗— chen Kriegsunlust“ der Bataillone der Tagsatzungs-Mehrheit spricht, sagt am Schlusse: „„So viel aber scheint gewiß, daß, wenn die Erhaltung des Friedens unmöglich ist, ein Hinhalten und Zaudern unsere ganze Stellung gefährdet. Darum scheint ein baldiges und entschlossenes Vorwärts klüger und besser, als weiteres Zuwarten, das von allen Gegnern der Sache be— , und von den Freunden für Feigheit und Verrath angesehen werden wirt,

Fürstenthum Neuenburg. (Eidg. 3.) Eine Mitthei⸗ lung aus Neuenburg vom 28. Oktober Morgens meldet uns, daß dort vollko mene Ruhe herrsche und allerdings große Zufriedenheit über den B schluß der Tagsatzung, blos die Truppen der 127 Stände zu verwenden und hingegen Baselstadt, Appenzell J. Rh. und Neuen— burg unbetheiligt zu lassen. („Sollten dies“, bemerkt die Eidg. Ztg., „die Anstände mit Herrn General Dufour gewesen sein?“) Doch ist das Militair daselbst am 28sten noch nicht entlassen worden, da Stockmar, wie man daselbst vermuthet, von seiner Mission nach Freiburg den eines solchen eidgenössischen Repräsentanten würdigen Antrag nach Bern gebracht haben soll, erst Neuenburg in Ordnung zu bringen, auf das er seit seinen dortigen Erlebnissen in der Son⸗ derbunds⸗Munitions-Mission natürlich einen besonderen Zahn hat.

Kanton Bern. (O. P. A. 3.) Der Würfel ist gefallen. Heute (29. Okt.) Morgens 10 Uhr versammelte sich die Tagsatzung in öffentlicher Sitzung, nachdem dieselbe eine halbe Stunde zuvor zur Ablesung des Protokolls eine geheime gewesen war. Vorgestern (27.) und dann hauptsächlich noch gestern (28.5 Nachmittags um 1 Uhr fand eine Friedens- Konferenz auf Einladung von Baselstadt der— gestalt statt, daß die Tagsatzungs⸗Majorität eine Kommission von sie= ben Mitgliedern zu den sieben Gesandten des Sonderbundes sandte, welche zusammen eine freundeidgenössische Besprechung über die Möglichkeit, den Frieden zu erhalten, pflegen sollten. Die liberalen Gesaudten wichen zum Theil aus Privatmeinüngen von ihren gemessenen Instrüetionen ab, beschränkten gutachtlich die Jesuiten-Ausweisung auf den Vorort Lu- zern und gestanden zu, daß einige der Sonderbunds Stände sich an den Papst wenden sollten, um durch diesen den Orden abrufen zu lassen; schon zeigte sich Zug halb und halb einverstanden, Uri, Unter—⸗ walden und felbst Schwyz schienen nicht ganz abgeneigt: da schei⸗ terte das Friedenswerk an Luzern. Luzerns Gesandter erklärte, daß er von seinen Instructionen nicht abweichen könne, daß er keine Vollmachten habe, als zu verlangen: 1) augenblickliche Entwaffnung, 2) Vorlage der Jesuiten⸗Frage und der damit verbundenen aargauer Kloster⸗-Frage an das Schiedsgericht des Papstes und 3) Garantieen für die unverkümmerte Kankonal-Souverainetät. Die siberalen Stände fanden sich dadurch getäuscht und hielten dafür, daß man nichts weiter denn Zeit gewinnen wolle. Der Exceutionsbe⸗ schluß ist nun zwar formell von der Tagsatzung noch nicht ausge⸗ sprochen worden; allein die Gesandten des Sonderbunds haben am 29sten Nachmittags um 3 Uhr Bern verlassen. Sie nahmen sich nicht mehr Zeit, hier zu Mittag zu speisen, . reisten unmittel⸗ bar nach ihrem Austritt aus der Sitzung ab. Man versicheit, es seien zwei Abgeordnete nach Frankfurt gereist, um beim Hause Roth— schild eine Anleihe von drei Millionen Franken zu negoziiren und zwar zu Handen der Eidgenossenschaft.

(Eidgen. Ztg.) Der bekannte Daffner aus Bayern, früher Professor in Solothurn, als Freischärler in Luzern gefangen, jetzt Lehrer in Bätterkinden, hat einen „Aufruf an die Wehrmänner von Utzenstorf und Bätterkinden“ erlassen, in dem er die dortigen Land⸗ wehrmänner auffordert, sich freiwillig in den Waffen zu üben, und ihnen zum Sammelplatz „an der Emmenbrücke“ be⸗ zeichnet. Der radikale Freisinnige meldet nun, es seien Viele erschienen, aber Wenige mit Waffen, da die meisten Waffen jener Gegend im Freischaarenzuge verloren gegangen seien. Daffner habe daher nur mit zwölf Mann anfangen müssen. Ueber⸗ haupt erscheint die pompöse Ankündigung der 50,00) Berner als eine leere, eitle Demonstration, und Bern wird zufrieden sein müssen, wenn es nur die anfänglichen 20,000. Mann wirklich ins Feld stellen kann. Die Landwehr ist weder organisirt, noch auch nur zur größten Noth geübt, noch sind Waffen für sie da. .

Nach einer Korrespondenz des Verfassn ng s-⸗Freu ndes aus Frutigen haben die Walliser bereits eine Wacht auf der Gemmi, und es solle nun auch bernerischerseits bald ein regelmäßiger Wachtdienst daselbst errichtet werden. In Frutigen selbst sei bereits ein Freicorps von beiläufig 400 Mann organisirt worden. ö.

(Bern. Volksztg.) Einem Luzerner, Namens Franz Stalder, von Escholzmatt, der im Kanton Freiburg ackerte und mit vier Pfer⸗ den von dort heimkehren wollte, wurde in Trubschachen das Pferde⸗ geschirr boshaft zerschnitten und die Aepfel, die er auf seinem Wä⸗ gelein hatte, gewaltsam weggenommen. So weit hätte sich der Hel⸗ denmuth des Radikalismus bereits hinlänglich ausgewiesen.

Kanton Zürich. Schluß der (in der Beilage zur gestrigen Allg. Preuß. Ztg. mitgetheilten Verhandlungen des Großen Rathes vom 25. Okt. (Eidg. Ztg;) e

Br. A. Escher; Es ist mir erwünscht, daß der fragliche Gegenstand (Bestellung eines außerordentlichen Staats -Anwalts für politische Prozesse)

*) Aus Mangel an Raum sehen wir uns genöthigt, die weiteren Verhandlungen der Tagsatzung für unser nächstes Blatt zurückzulegen.

tion sei freilich noch nicht gefallen, aber man wisse wohl, daß dasselbe erst in

D. Red.

endlich einmal vor einer öffentlichen Behörde zur Sprache kömmt. Es ist schon oft das Streben einer gewissen Partei und einer gewissen Presse, die sonst nicht sehr liberalen Tendenzen huldigt, zu Tage getreten, sich zu stel= len, als sei jetzt die freie Meinungs Aeußerung unterdrückt wie in einer Monarchie. Diese Aeußerung kömmt von derselben Seite her, die erst ge⸗= wagt, ungescheut in die Welt hinaus zuschreiben, die einberufenen ren haben wiederholt aufgefordert werden müssen, zu schwören. (Anm. d. Eid gen. Ztg. „Herr Dr. A. Escher hat die Gelegenheit natürlich nicht vorbeigehen lassen foͤnnen, ohne die Leidenschaft, die ihn verzehrt, an der Eidge⸗ nöfsischen Zeitung auszulassen. Wir haben aber jenen Bericht darum „ungescheut in die Welt hinausgeschrie ben“, weil Zeugen genug da sind, um die Thatsachen zu erweisen. Herr Dr. Escher mag daher die „Lügen“ und die „schamlosen Verleumdungen“ für sich behalten.) Es lohnt sich nicht der Mühe, auf diese Fabrik von Lügen und schamlosen Verleumdungen einzutreten; aber es freut mich, jetzt zu zeigen in die ser Behörde, ob jene Verleumdungen gegründet seien oder nicht. In dieser Motion ist das ganze System der Negierung erwähnt, eine Generalealntlage gegen dieselbe gerichtet worden. Ich will auf das Einzelne eintreten und Illles erzählen, was geschehen ist. Es erschien vor einiger Zeit das be lannte Inserat in der sogenannten Eidgen össischen Zeitung, das die höchste Landes -Behörde beschimpste. Der RNegierungsrath hielt es für Pflicht, Klage zu erheben. Der Regierungs⸗Rath hatte Bedenken, als er die Staats-Anwaltschaft beauftragte, und hatte daher die Zartheit, dieselbe zu befragen, ob sie geneigt dazu sei. Die Staats - Inwaltschaft ant. wortete: Ehrverletzung liege vor, aber eine Aufreizung nicht, daher könne sie wegen dieser nicht weisen. Die Staats · Anwaltschaft wünschte selbst da⸗ mit verschont zu bleiben. Und das Kriminalgericht beschloß Annahme auch wegen Aufreizung und ging also weiter, als der Kläger wollte, Später wurde die Staats-⸗Anwaltschaft beauftragt, einen gewissen Müller wegen Aufreizung zu überweisen. Die Staats ⸗Anwaltschaft brachte denselben nach Andelfingen, um ihn vor das dortige Bezirksgericht zu stellen. Die Negierung verfügte, daß er an das Kriminalgericht zu weisen sei, und das unpartheiische Kriminalgericht nahm die Sache wieder einmü= thig an Hand. Fassen Sie diese Verhältnisse ins Auge und die Pflicht des Negierungs Nathes, für Aufrechthaltung der Ordnung und Ruhe zu sorgen, so mußte sich die Regierung sehr in Verlegenheit besinden⸗ in jedem Falle von Störungen derselben mit der Staats Anwaltschaft in Kon flilt zu kommen, die hinter dem Gerichte selbst zurückblieb. Hier war Ab- hülfe nöthig, und zur Abhulfe geschah nichts, was gegen die Gesetze spricht. Ich will absehen von dem Gesetze von 1840, wodurch ber damalige Negierungs ⸗-Rath woesentlich in die Befugnisse der Staats - Anwaltschaft eingriff. Allervorderst hat der Negierungs⸗ Rath nicht beschlossen, daß für eine ganze Klasse von Fallen die außerordentliche Staats-⸗Anwaltschaft handeln solle. sondern nur in einzel- nen dringlichen Fällen und unter Vorbehalt der Staats Anwaltschaft. Es heißt ferner, die Staats- Anwaltschaft sei phösisch befähigt gewesen, die frag⸗= lichen Fälle zu behandeln. Es handelt sich aber nicht blos um eine ph— sische, sondern um eine moralische Unmöglichkeit, welche, wie gezeigt, voll ständig vorhanden war. Auch der zweite Beschluß ist gerechtfertigt vor dem Gesetze. So gewiß der Regierungs Nath das Recht hat, außerordentliche Staats-Anwaltschaft zu ernennen, so hat er gewiß auch das Recht, zu ver- ordnen, daß gewisse, auf Verbrechen bezügliche Anzeigen an den Po * Nath gelangen. In dem Mehreren ist auch das Mindere enthalten. So- dann enthält die Motion noch ein schreckliches Gemälde der jetzigen Ord- nung; auf solche Zulagen antwortet man am besten mit Stillschweigen, aber merkwürdig ist doch das: In allen Fällen, wo die Regierung Verbre= chen überwies, wurde die Klage an Hand genommen, der bestimmte Beweis, daß die Regierung nicht leidenschaftlich handelte. (Anm. d. Eidg. 3tg.: „Tiese Folgerung, die z. B. in England ganz richtig wäre, können wir für ken Kanton' Zurich nicht ohne Weiteres zugeben.) Jeder Rath, von wel⸗ cher Seite er komme, ist willlommen, wenn er aufrichtig ist. Wenn aber die Regierung bei allen kleinen Gelüsten „die etwa. aus— tauchen, sich der gesetzlichen Polizei bedient, so geschieht es vielleicht auch darum, weil ein andermal die Polizei zu wenig that, und, um den Stand Zürich vor neuer Schande zu bewahren, wie er sie schon einmal erlebt hat. Man vergißt ferner von jener Seite, auch einen Blick zu werfen auf jene Kantone, die die eidgenössische Proclamation bei Strafe verbieten, jene Kantone, welche man zu gleicher Zeit die Wiege schweizerischer Freiheit nennt. Auf diese Gründe gestützt, trage ich darauf an, daß die Motion für unerheblich erklärt werde.“ Dr. Ulrich: „In diesem Vortrage sind so viele Misverständnisse meines Anzuges enthalten, daß ich sofort sie wider= legen muß. Was vorerst die Zulage von Fabrication von Lügen ꝛc. be- trifft, so weiß ich mich, insofern sie auch mich treffen sollte, hierin rein. Eben so entfernt war ich davon, das jetzige System der Regierung anzugreifen. Ich habe ausdrücklich erklärt, die Regierung nicht anklagen zu wollen. Einst- weilen bezweifle ich, daß der Staats-Anwalt selbst einen Stellvertreter ge wünscht. Man wirft nun der Stagts - Anwaltschaft Parteilichkeiten vor, warum, weil sie über die rechtliche Natur eines bestimmten Falles anderer Meinung als die Gerichte war. Wenn daraus Parteilichkeit folgt, so hätte sie und andere Behörden schon längst ihre Stellen aufgeben müssen. Und ein unabhängiger Beamter, der zu seiner Ueberzeugung steht, ist jeder Ach= tung werth. Den Vorwurf, daß ich die richterliche Gewalt beschränken wollte, muß ich von der Hand weisen. Nicht ich habe das Gemälde ge⸗ macht, sondern ich habe gesagt, hier und da werde allerdings mit Uebertrei- bung so gesprochen im Publikum, und dazu habe möglicherweise jener Be-= schluß Veranlassung geben können.“ Dr. Finsler: „Die Partei der Op- position hat sich nichts vorzuwersen; wenn je unlautere Absichten dieser Partei mit weniger Grund untergeschoben wurden, so ist es jeßt. Denn gewiß alle meine Meinungsgenossen würden es von der Hand weisen, jetzt das Regiment zu übernehmen. Eben so darf ich auch erklären, daß ich nie liberalen und freisinnigen Ideen abhold gewesen fei; aber gewiß steht uns zu, innert der Verfassung und dem Gesetz auch unsere abweichen⸗ den Ansichten zu äußern. Und in dieser Beziehung sind Besorgnisse nicht ganz ungegründet. Wenn man der Gerichte erwähnt, so bemerke ich nur, daß' nicht alle Fälle gewiesen wurden, und daß wir uns gedrückt fühlen, nicht dadurch, sondern durch das kleinliche Eingreifen der Polizei, Es ist gewiß ein bedenkliches Merkmal der gegenwärtigen Zeit, wenn in Unter suchungen dahin inquirirt wurde, was und, wie, eine betreffende Person im Hause politisirt habe. Wenn dieses auch nicht im Willen des Regierungs⸗ rathes ist, fo ist es gewiß klug, dieser Willfährigkeit Untergeordneter Ein= halt zu thun. Ein Bericht des Negierungsrathes ist nicht unnöthig. Ich füge dem Gesagten nur noch bei: Sehr unrichtig ist es, wenn man die Slaats-Anwaltschaft als bloße Gehülfin des Negierungsrathes auffaßt. Die Wahl desselben durch den Großen Nath beweist, daß sie mit Bezug auf ihre rechtlichen Ansichten unabhängig sei. Diese Stellung ist zu wahren, wenn nicht das Wohl des Einzelnen gefährdet werden soll. Wo die Regierung selbst Partei ist, fiele sonst die unparteiische Mittelbehörde weg und bliebe nur das Werkzeug einer Preßpartei. Die Staats -Anwaltschaft muß die belastenden, aber auch die entlastenden Momente würdigen. In der Stel lung der Staats- Anwaltschaft liegt ein vorläufiger Schutz, ehe der Schutz der Gerichte eintritt. Wenn dies richtig ist, so müssen Sie auch an dem Gesetze festhalten, und nach diesem darf der Regierungsrath die Staats- Anwaͤltschaft nicht wählen, außer wenn diese ihre Verrichtungen nicht aus— üben kann, wohin ich auch das Wollen rechne.

Negierungs-Rath Bollier: „Auch ich danke dem Herrn Motisns— steller, daß die Gerüchte der Presse bis in diese Behörde . Auf gefallen ist gewiß Jedem, daß die konservative Presse sich jetzt stets mit der Polizei beschäftigt; dort überließ ich dem Publikum zu antworten, hier stehe sch Rede. Zwar klagt man an, ohne eine Thatsache anzuführen, wozu die DOpposition verpflichtet wäre. Wenn nur ein Beispiel angeführt wird, so bezeuge ich, daß gehörig getadelt und gestrast werden soll. Von 2 angeführten Fragen in einer Untersuchung weiß ich nichts, und ein 9. wels dafür dürste schwer sein. „„Die freie Meinungs · Aeußerung . unterdrückt.““ Was versteht man unter jener? Wenn sie an . Andere und namentlich die Regierung zu beschimpfen, gefaßte —— sir h

obersten Landes-Behörden anzufechten und unm öglich , r niehr. allerdings nicht dieser Meinung, und , wollen . n, Gewiß theilen viele ehrenfeste Konservative olche Gelüste nicht;

t ; ⸗. o intriguirt wird, fallend reer boß gerabt weber ven benen, en dn ene

wie 1839. Wie gesagt, ich fordere Thatsachen, er werde ich answor- freier nie , g fun verfolgt 266 . 1 3 . , Er- len. Hr. Rabn-Efch er: „Das letzte Von 5 zu 3 eglaubt

ü 6 kämpfen g i h Jahre 1839 habe ich für das Ho str a. . 6 Auch diese Erklärung darf ich 2 eben, daß