; llung des alten polnischen Reichs, war er vor , , Stelle desselben als RNepräsentant der revolutionairen Partei de 56 3 * Zür die Zwecke der Hir, zeigte er sich thä⸗ . ver fieber Weit, Schon am 11. Jebruar 1815 rejste er tig auf v2 fonomen Jietkiewicz nach Kulm, um die dortigen Gym⸗ mit dem Se Sache der Revolution zu gewinnen. Von Kulm be⸗
nasiasten für die Thorn, wo er ' Thadäus Smolengki für die 1 6 6 Michaelis 1845 forderte er die Semi⸗
; j Johann Glebocki in Posen, welche bereits e be, ee 2 für die ö gewon⸗ 1. auf, andere Schüler des katholischen Seminars zum Bei- . zu bewegen, da bereits im November die Revolution ausbrechen werbe; übrigens that er dabei sehr wichtig und als ob er eine große 86 ; piele. Nach Weihnachten 1845 entfernte sich Eßmann von der zost ami l weil er sich dort vor der Verhaftung nicht mehr sicher glaubte, und hielt sich unter dem angenommenen Namen von Trapchonski in der Umgegend von Posen, unter Anderem bei dem Domalnenpächter Anton von Raczynski zu Nochowo und dem Ober⸗ förster Hippolyt von Trapeczynski zu Bnin auf; inzwischen suchte er fortwährend durch Anwerbung geeigneter Personen für die Sache der Revolution thätig zu wirken. Er war es, welcher den Oberförster von Trapczynski hauptsächlich bearbeitete und nebst Paternowsli zu dem Zug nach Posen veranlaßte. Am 27. Februar schrieb er sogar eine Proöclamation an das polnische Volk, die jedoch Trapezynsfi ver⸗ nichtete, weil sie voll von orthographischen Fehlern war. Am 1. März, mit Paternowski nach Posen zurückgekehrt, wohnte er am Zten Abends kurz vor dem Ausbruche des Aufstandes der in der Chams-⸗— lischen Wohnung noch abgehaltenen letzten Versammlung der Leiter des Attentats bei und erhielt daselbst die nöthige Instruction. Nachdem die Vereitlung des Unternehmens entschieden war, floh er aus Posen, hielt sich zuerst bei verschiedenen Gutsbesitzern auf und zuletzt mit dem Gutspächter Michael von Wodpol und dem Schlosser Lipinéki so lange im Walde von Wiry versteckt, bis er am 26. April 1846 verhaftet wurde. Noch im Staatsgefängnisse zu Berlin schrieb er, offenbar nur um seine Mitverschworenen über das System seiner Vertheidigung ins Klare zu setzen, folgende Worte auf einen Löffel: „Ich kenne Niemanden, weiß von nichts und bin nirgends ewesen.“ ; Bei seiner Vernehmung leugnet Eßmann Alles, was ihm hin⸗ sichtlich einer Kenntniß von der Verschwörung und einer Theilnahme an derselben in der Anklage zur Last gelegt wird. Die meisten der in derselben genannten Personen kenne er nicht; mit Zietkiewicz sei er nicht in Kulm gewesen, er wisse nicht einmal, wo Kulm liege; auch nach Thorn habe er sich nicht begeben. Unter dem Namen von Trapezynski habe er sich nirgends aufgehalten; auch nicht bei dem Oberförster von Trapezynski zu Bnin; daher könne er auch nicht mit Paternowski von dort nach Posen gefahren sein. Chamski habe er gar nicht gekannt. In den Wald von Wiry sei er blos deshalb ge— gangen, um sich polizeilicher Verfolgung zu entziehen. Die Worte auf den Löffel habe er blos so im Nachdenken geschrieben.
Die in der Anklageschrift genannten Mitangeklagten geben, im Widerspruch mit ihren früheren Aussagen, heute an: Der hier ste— hende Angeklagte sei nicht derjenige gewesen, von welchem sie zur Theilnahme an der Verschwörung aufgefordert worden. Nur Trap⸗ czynsfi bemerkt, es komme ihm so vor, als ob der hier stehende Eß⸗ mann mit der Person, welche sich bei ihm aufgehalten, identisch sei,
indessen erinnere er sich nicht mehr genau. Fünf Belastungs⸗-Zeugen bleiben bei den in der Voruntersuchung von ihnen gemachten Aus- sagen stehen und vier derselben rekognosziren Eßmann auf das be— stimmteste, nur habe derselbe damals einen kleinen Kinnbart getra⸗ gen. Von fünf Entlastungs Zeugen rekognosziren zwei, welche bei einem Gastmahl zu Nochowo anwesend waren, Eßmann nicht als einen solchen, welcher auch zugegen gewesen. Der Gymnasiast Szre⸗ der giebt an: es sei richtig, daß zwei Unbekannte, die sich Eßmann und Zietkiewicz genannt, ihn und mehrere andere Gymnasiasten in Kulm zur Theilnahme an der Revolution aufgefordert; dies seien jedoch nicht die (ihm vorgestellten) Angeklagten Eßmann und Ziet— kiewiez gewesen. Der Vertheidiger macht darauf aufmerksam, daß in den Protokollen öfter von einem Joseph Estmann, einer ganz ande ren Person, die Rede sei, und läßt außerdem verschiedenen Aktenstücke verlesen, um die Aussagen der Belastungszeugen, so wie die Aussa⸗ gen Trapezynski's und Wodpol's, als unglaubhaft darzustellen.
Hierauf begründet Herr Grothe, als Stellvertreter des Staats—⸗ Anwalts, die Anklage. Durch die Worte, welche Eßmann auf einen Löffel geschrieben, habe derselbe seine Mitgefangenen über die Art und Weise seiner Vertheidigung in Kenntniß setzen wollen. Er habe heute wie in der Voruntersuchung Alles geleugnet, und die Anklage gründe sich nun hauptsächlich auf die Angaben der Mitangeklagten; aber auch diese hätten Eßmann entweder nicht mehr bestimmt rekog— nosziren wollen oder widerrufen. Nichts sei indessen unglaublicher und unerwiesener, als dieser Widerruf; denn für die Wahrheit der früheren Geständnisse spreche sowohl der Zusammenhang der Anga— ben, als das, was von den Zeugen ausgesagt worden. Danach aber habe Eßmann die zuverlässigste Kenntniß von der Verschwörung ge— habt und aufs thätigste für dieselbe gewirkt. Er trage deshalb dar— auf an, Eßmann wegen Hochverraths zu bestrafen.
Der Vertheidiger des Angeklagten, Assessor Herzberg, hält an dem Namen Estmann, der sich in einem Theile der Protokolle findet, fest und sucht daraus die Folgerung herzuleiten, daß die Bezüchtigun⸗ gen der Mitangellagten und die Aussagen der Zeugen sich auf cinen Janz anderen Menschen, als den hier stehenden Ungeklagten, bezögen. Die Recognitionen der Voruntersuchung seien nicht genau, da Eß— mann damals krank gewesen und ein schlechtes Aussehen gehabt. Sei demnach die Identität der Personen Eßmann und Estmann nicht be— wiesen — und dies scheine ihm nicht der Fall — so dürfe er dar— auf antragen, das Nichtschuldig über feinen Klienten auszusprechen.
Handels- und görsen- Nachrichten.
Berlin, 6. Nov. Es läßt sich üb seswö ; äfts= ang an der dletjen· Vörse . , , i aändent cher günstig als ungünstiß, and wenn dennoch dire 3 keine son⸗ derliche Verbesserung erfahren, so liegt dies in Um aßnzlichen! Mangel an Speculationslust. In einer so passiven Stellung 6) ] inn e. ben wir die Börse langs nicht gefchen, weder bese Lich f . . 7 . von außerhalb vermögen irgend einen wesentlichen dun fan. . n es versteht sich von selbst, daß unter solchen Umständen die lu gad 4 außerordentlich gering sind. Die Nachrichten von den unlsn e' chen der englischen Consols, die Erhöhung des Bank! Distonto'g in Amsterdam die Bewegungen in der Schweiz u. s. w. würden w anderen Zeiten große Reactionen herbeigesührt haben; jetzt aber sind 9 Geldver · dältnisse bei uns, mittelst der preuß. Bank, von der Art, daß den Actien⸗ Besißzern umfangreiche Gelegenheit geboten ist, im festen Besitz ihrer Effel⸗ ten zu bleiben, und selten kommen belangreiche Beträge zum Verkauf. Auf diese Weise ist die Wirksamkeit des genannten Instituts als höch l eng! reich zu bezeichnen. Um so mehr aber befremdet es allgemein, . el dem kei n und regelmäßig bedeutenden Verkehr der Bank die Bank ⸗Antheile keinen höheren Cours erreichen. Heute kamen einige Posten davon zum Verkauf, die Ih ar à 104 begeben werden mußten. Unsere bahn , fie en Ie lrf⸗ haben sich fast durchweg auf ihrem vorwöchentlichen Standpunkte behauptet. Ausnahme hiervon machten indeß
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Köln- Minden, die Anfangs dieser Woche und namentlich bei der Liquida- tion keinesweges fehlten, und deshalb die Hausse⸗Speculation gehemmt wurde. Man hatte ein bedeutendes Steigen des Courses erwartet, doch hat es sich erwiesen, wie schwierig es ist, den Cours einer einzelnen, durch nichts wesentlich bevorzugten Actien- Gattung besondere Geltung zu verschaffen, da viele Besitzer, mit den Operationen der Börse unbekannt, gern geneigt sind, 2. en Effekten gegen billigere zu vertauschen. So lam es denn auch im Laufe der Woche häufiger vor, daß Köln-Minden-⸗AUctien gegen Posen-⸗ Stargardter umgesezt wurden, wodurch letztere von 807 bis 8i Y stiegen, jene dagegen von 96 bis 95 wichen. Mit der besseren Haltung unserer heutigen Börse schließen indeß Köln⸗Mind. 955 95 Geld. In Fried. Wilh. Nordbahn-Quittungs bogen ist wieder Mehreres, leider aber zu weichenden Coursen, umgesetzt; sie sind seit der vorigen Woche von 685 IYI6 bis 6796 gefallen und konnten sich heute nur muͤhsam auf 68 6 halten. Es ist zu bewundern, daß unsere ileineren Spekulanten ihre Unternehmungen in diesen auswärtigen Quittungsbogen nicht unterlassen, nachdem dieselben schon so bedeutende Verluste darin erlitten und in der That doch Gelegen⸗ heit genug haben, ihre Aufmerksamkeit anderen inländischen Actien zuzu— wenden. — Wie schon oben bemerkt, sind die anderen Actien ohne Ver- änderung geblieben, daher wir nicht weiter darauf zurückkommen.
Preuß. Staatsschulds. sind von 925 bis 913 5, gewichen, schließen jedoch gefragter. In ausländischen Fonds war der Umsatz sehr beschränkt; die Conrse meistens weichend. Engl=russ. von 1093 bis 109 96, Schatz⸗ Obl. 83 a S2 96 bez., poln. Pfandb. 944, 4 a 4 I6 bez. u. Geld. — Wechsel behaupteten sich fest, und blieben besonders Frankf. a. M., Hamb. in beiden Sichten zu besseren Coursen gefragt.
Berlin, 6. Nov. Ueber unseren Marlt haben wir auch in dieser Woche nicht viel Meidenswerthes zu berichten und eben so wenig über den Stand der Preise eine wesentliche Aenderung anzugeben. Weizen ist nicht höher, doch behaupteten sich die Preise bei kleiner Zufuhr. Man zahlte zuerst für kleine Partieen bunt poln. Weizen S6 / S7pfd. 71 a 72 Rthlr., darauf 72— 73 und zuletzt 74 Rthlr., weiß. poln. wird auf 78 a S0 Rthlr. gehalten. Für leichten gelb. märk. wird 72 Rthlre, für schweren 76 Nthlr. gefordert und einzeln bewilligt. Der Handel in Roggen war dieser Tage in loco wieder lebhafter. Zur unmittelbaren Versendung nach Schlesien wurde Mehreres von getrocknetem russ. Roggen zu 42 Rthlr, pr. S2pfd. ge- nommen, was später auch ohne Gewichtsbestimmung bewilligt sein soll. Frische Waare kam wenig in Betracht. Unter den geforderten Preisen von 48— 51 Rthlr. nach Qualität ist jedoch nicht anzukommen. Von schwim— menden Partieen wurde Mehreres genommen, und S6pfd. mit 505 — 51 Rthlr., Mehrgewicht zu vergüten, bezahlt. Auf Lieferung war die Frage meistens stärker. Bei dem schwachen Vertrauen konnte indeß kein bedeuten der Umsatz stattfinden; pr. November wird bald 47 Rihlr. geboten, bald
efordert, und so umgekehrt; pr. Frühjahr wird 50 Rthlr. verlangt, 19 len geboten, was eine Erhöhung von 11 — 2 Rthlr. seit heute vor 8 Ta— gen zeigt.
Herst⸗ ist wenig angeboten und zu den vorigen Preisen gut zu lassen, es wird aber höher gehalten. Etwas ist sowohl in kleiner als großer zu 44 Nthlr. umgegangen. Für erquisite Saal -Gerste, noch schwimmend, 75 — Töpfd. 48 Nthlr. gefordert, was allgemein für zu hoch befunden wird. Hafer hat sich in loco bei verringerten Zufuhren gut behauptet.
Das Königl. Proviant-Amt bewilligte 30 Nthlr. pr. 25 Schfl. Am Wassermarkt wird zu 28 — 30 Rthlr. vr. 26 Schfl. verkauft. Ob diese Preise bei den Zuführen, die sich inzwischen ansammeln, weiterhin sich hal⸗ sen werden, lassen wir dahingestellt; Frühjahr-Lieferung 489fd. galt 30 Rthlr., 30 a 305 Nthlr. pr. 26 Schfl. — Erb sen, Koch, bei ziemlicher Zufuhr 56— 66 Rthlr', Futter⸗ 52 — 54 Rihlr. ohne Umgang. Kleesaat mehr angetragen und ohne Kauflust, roth 19 — 13 Nthlr., weiß 114 — 14 Rthlr. nominell. Rappssaat stärker offerirt, es scheint aber an Aufträgen zu fehlen. Rapps blieb mit 890 Rthlr., Winterrübsen auf dem Wasser mit 75—76 Rthlr., Sommerrübsen mit 65 — 64 Nihlr. am Markte. Rü böll ist weder gefragt, noch dringend angeboten. Auf Lieferung ist der Begehr sehr schwach, und die Ankäufe in effektiver Wagre gehen auch nicht über den Consumtions-Bedarf hinaus, bei alledem aber läßt sich doch kein be—= deutender Fall angeben. Zur Stelle 115, Rihlr. Br. u. G., Nov. Dez. 1141 Rthlr. Br., 115 2 3 Nihlr. G., eben so Dez. Jan., Jan. Febr. 115 a2 ö Rthlr., Febr. / April 114 2 114 Rthlr., April/Mai 115 a2 141 Nthlr. Die etwas bessere Frage pr. Frühjahr vor einigen Tagen hat nicht lange angehalten. Leinöl 115 Nthlr. Mohnöl 227 Rthlr. .
Spiritus, Anfangs der Woche auf 26 Rthlr. gewichen, erholte sich in Folge ansehnlicher schles. Cauf⸗Ordres sehr bald wieder und schloß heute: in Joco Fässer zurück 268—- 277 Rthlr. bez., pr. Nov. / Dez. mit F. 277 Nthlr. bez., Jan. Febr. 275 Nthlr. Br., pr. Frühjahr 28 Rthlr. bez. und Br., 273 Rthlr. G. — Am Schlusse der heutigen Börse ist pr. Frühjahr 274 a 28 Rthlr., mit Nückgabe der Fässer innerhalb 14 Tage sogar bis 285 Rthlr. noch bewilligt worden.
Stettin, 6. Nov. (B. N) Heringe. Obgleich bei der vorge⸗ rückten Jahreszeit der Bedarf an Heringen im Allgemeinen sich jetzt eher vermindert, hat doch von Schottischem noch immer nichts zu Lager ge— bracht werden können. Die davon seit unserem letzten Bericht eingetroffe— nen Zufuhren waren gering und blieben mit der Frage im Gleichgewicht, daher auch der i. sich noch immer auf 8? a “ Rihlr. unversteuert be⸗ hauptet, wozu bei Partieen von mehreren 100 Tonnen zuletzt verkauft
wurde. Schott. Ihlen ist nicht mehr vorzufinden und als geräumt zu be— trachten. Norweg. Vaar bedang zuletzt 55 Nihlr. unversteuert, eine Klei=
nigleit mehr oder weniger. Da aber nun Zuführen davon eingetroffen sind, dürfte der Preis leicht etwas nachgeben, wie in einer heute stattsindenden Auction sich näher ausweisen wird. Norweg. Fetthering bleibt hoch und wurde in letzter Auction bis 10 Rthlr. unversteuert für Kaufmanns«- und groß mittel bezahlt. Ob in einer heutigen neuen Auction die Preise dafür etwas billiger sich stellen werden, scheint zweifelhaft, da die vorkommenden Partieen nur geringe sein werden. Küstenhering ist fortwährend wenig zu haben, an' der Küste auf 66 2 3 Rthlr., hier G6 4 7 Rthlr. gehalten. .
Fettwaaren. Rüböl nimmt zwar dann und wann einen lleinen Aufschwung wieder, behält aber im Ganzen noch immer eine weichende Ten= denz, in loco 102 2 108 Rthlr. zuletzt bezahlt, auf 41 Rthlr. gehalten, p. Dez. Jan. zu 141 Nthlr., Jan. Febr. 11 Rihlr, Febr. 115 Rihlr. gekauft. Leindl ist auch ein wenig billiger, zu 10 Nthlr. gelauft, auf 10) Rthlr. gehalten. Palmöl ist aus löschenden Schiffen ebenfalls etwas billiger, zu 13 a 135 Rihlr. gekauft, auf spätere Lieferung zu 133 Rthlr. erlassen. Für Kokusnußöl wird noch 27 Rthlr. verlangt. Baumöl etwas williger, Gallip. 16 Nthlr., Malaga 163 Rthlr. unverst. zu haben. Thran ist in dieser Woche ziemlich still geblieben. Südseer 93 Rthlr. bezahlt und noch zu haben. Braun Leber- berger 195 Rthlr. bez., auf 193 Rthlr. gehalten. Blanker, wenig vorräthig, auf 22 Rihlr. .
Alkalien. Amerilanische Steinasche auf 113 a 12 Rthlr. gehalten. Kasansche Pottasche gefragt, in lac 104, Nth!r. bezahlt, auf 40 Nthlr. gehalten, auf Lieferung 101 Rthlr. bezahlt, 10 Nthlr. gefordert. Calcion. Soda unverändert und ohne Umsatz, A4, a 4 Rihlr. unverst. für 50 - 541 P Stärke, krost. 25 a 23 Rthlr. unverst. ; ; .
Kolonialwaäaren haben auch in dieser Woche sehr wenig Umsatz gehabt. a
Syrup preishaltend; kölner in loco 10 Nth!r. bezahlt; aus einer in Swünemünde eingetroffenen Ladung jedoch noch zu 10 Nthlr. käuflich.
Kaffee. Aus der jüngst angekommenen Ladung von Cuba geht sort.— während ziemlich nach dem Innern ab, und dürste es sich damit bald 6 sill und .
Reis still und unverändert. ö
Gewürze mit geringem Umsatz. Piment 205 Rt. unverst. bez. Pfeffer 105 a J Rt. unverst.
; rn enn ret Corinthen, Jant. auf 12 Rt. unverst. gehalten, 41 Nt. unveist. bez. Rosinen auf 77 2 7* Rt. ehen Mandeln ohne Be- gehr, doch fest, für sicilianische 2. Rt. unverst. gesordert,. .
l'. S. In heutiger Herings- Auction ist norw. Fetthering, jedoch in sehr lallosem Zustande, zu 95 Rt. un verst. gel. Frühlings oder kleiner Baar zu i. Rt. unverst., großer Vaar zu 66 2 3 Nt. unveist. eingezogen. Für Roggen pr. Frühj. 48 Ri. zu machen. Spiritus aus zweiter Hand in loco 134 76 bez.
Hamburg, 5. Nov. : = ᷣ in 69 * 8 * wenig zugeführt, während si . was besse in Preisen Fiehmer fanden. Oberl. 132 / 4ps8. 1561/0
Getraide. Von Wei . in ö. wurde ür engl. zu et= NRihlr.
Cour. 131 s2psd. Holst. 144/50 Rthlr. per Last ist bezahlt worden. Ab Ostk. Holst. und Fehmarn sind für England ca. 200 Last 133 45d. zu 113 Rihlr. Beo. ver Last genommen. Man fordert ab dort jetzt 114/116 Nthlr. Bco. Per Frühjahr bot man ab Holstein und Mecklenburg 1328. Waare zu 106,8 Rthlr. Beo. an.
Mit Roggen in loco wurde es etwas fester. Die Preise von 85 bis 90 Rthlr. Cour. pro Last für 121. 24pfd. Waare waren zu hoch, um Umsätze herbeizuführen; man bot 87 — 32 Rthlr. Angeboten pro Herhst und Frühjahr ab Däncmark 121 s3pfd. Waare zu 70—72 Rihlr. Beo.
Neue Saal⸗-Gerste ohne Ümsatz; ab Dänemark wurde 11111208. Waare zu 62 Rthlr. Beo. etwas verkauft.
Hafer in loco wurde für Frankreich mit 4s — 50 Rthlr. pro Last be— zahlt. Ab Elbe, Jade, Eider fand 74 s5pfd. Waare zu 39 —40 Rthlr. Beo. Nehmer. Ab Danemark 79 / 82psd. Waare zu 40 — 14 Rthlr. angeb.
In Buchweizen ist kein Geschäft.
In Erbsen ist ab Dänem. 2a S4 /[86 Rthlr. Beo. etwas gemacht.
Für Rappsaat ab Elbe und Westküste 128/130 Nthlr. Beo. gefor= dert, man bietet indeß 3— 4 Rthlr. weniger.
Indigo; die Meinung für diesen Artikel gewinnt eine kl. Besserung. Für die gangbaren Sorten Farbehölz er erhält sich noch einige Frage.
Gewürze. In engl. Pise ment fanden auch in dieser Woche keine Umsätze von Belang statt; Inhaber halten sest auf Notirung. Pfeffer ohne merk— liches Geschäft. Für Cassia lignea behauptet sich gute Meinung; mit FIores blieb es unverändert. Nach Macis-Blüthen und Nüssen geringe Frage; Nelken im Preise gedrückt; Malab. Cardam. geht nur in kleinen Quantitäten angebrochener Kisten. Mit Ingber ist es sehr still. In Mandeln blieb der Umsatz auch diese Woche unbedeutend, In= haber zeigen sich dennoch noch nicht geneigt, ihre Forderungen zu ermä—
1 en. 22 ßig Preise: Piement 6 a 64 Sch., Pfeffer, engl. 45 4 33 Sch. ostind. 2 33 Sch., weißer 37 a 45 Sch.; Cassia ligne 73 2 7 Sch., Flores 85 Sch.; Macis-Bluthen 36 242 Sch., Nüsse 28 a 41 Sch., Relken, Amboyna⸗ 115 a 12 Sch., Bourbon und Cayenne J a S8Sch. Cardamom, Malabar⸗ 39, 42, 460 Sch., Ceylon- 15 2 155 Sch. Ing⸗ ber, Afrik. 35 a 35 Sch., Bengal 35 a 35 Sch., Malabar⸗ 3 Sch., kan-⸗ dirtes 105 a 11 Sch. per Pfund. Mandeln, süße Barbar. 34 a 34 Mk. pr. 100 Pfund, Porto⸗ 41 Mk., Sicil. 42 a 42 Mt., Valence - 472 As Mk., bittere Barbar. 287 a 29 Mk., Prov. und Sicil. 40 Mf.
In Häuten und Fellen war das Geschäft im Allgemeinen in den letzten 14 Tagen träge. Importirt wurden in dem bezeichneten Zeitraum 8688 St. 73 Ballen Häute. Verkauft wurden aus erster Hand 5431 St., Vorrath in erster Hand beläuft sich auf annoch 65,709 St. ca. Für Buenos⸗-Ayres- und Montevideo-Häute bot man pro Pfd. in Beo. mit Ih
Gr., 53 — 73 Sch. FZür Nio-Grande⸗ Häute 5 — 65 Sch. pro Pfd.
, Rindhäute, gesalzene do., trockene Pferdehäute, gesalzene do. trockene Kalb und WMastkalbfelle, wie auch gesalzene der letzteren Sorte und geschorene Schafselle waren gänzlich unbeachtet und deren Preise rein nominell. — Ziegenfelle bedangen pr. Decher 12a 14 Mk. Beo. und Bock⸗ felle 16 — 28 Ml.
London, 2. Nov. Wa aren markt. Kolonialwagren minder reich lich angeboten, aber auch wenig gefragt. Zucker hat sich im Preise fest be= hauptet; Reis, Kaffee und Spirituosen waren aber billiger zu kaufen. Für Rohstoffe war nur ein schwacher Begehr; die Inhaber zeigten indessen eine sehr feste Haltung und bringen weniger an den Markt. Die Zufuhr von allen Seiten bleibt gut, und es finden sich bedeutende Auctionen angesetzt.
Geldmarkt. Was den Zustand des Geldmarktes betrifft, so scheint dieser sich etwas gebessert zu haben, und konnte man gestern sowohl auf gute Wechsel, als auf sichere Staatspapiere Vorschüsse zu 5 pCt. für kurze Fristen erhalten. Auch nahmen sowohl Staatspapiere, als Eisenbahne Ac. tien zu Anfang heutiger Börse einen abermaligen Aufschwung, der indessen am Schlusse Lerselben einer Reaction Platz machte. Es hieß, daß eine Taubenpost mit ungünstigen Nachrichten der , , . an- gekommen sei, Consols waren, S2 Geld und 82 * S827 für Rechnung. Exchequer Bill 18 a 13 Sh. Diskonto.
Anus wüärti ge 68 65 ren.
Amsterdam, d. Nor. Rieden. virtl. ach. 535, 56 apa. I3. Ant werben, 3. Nor. Ziusl. —=. „eue Anl. 145.
do. Bauk- Actien
Augsburg, 2. Nor- Bayer. 33 6 Qblis. 92 nr, n. Sem. 1847 2. württ. 35 6 Oblig. S74 Br. 45 360 —. DNarmst.
EI. Loose
50 EI. Loose 76 Er. EBad. 50 FI. Loose v. 1810 56 Br. 25
36 hr. 3 96 88 Kr. . . a. M., 5. Nor. 570 Met. 1033. Bank- Act. 1932 Br.
Stiesl. S5 J. Ixtegr. 535. Loln. 300 FI. I. 97. do. Soo F. 85. Ser 595 173. 173. 395 do. 24. 24. Bexb. 893. 85 J. Taunus Actien 3177. 3477.
Hamburg, 5. Nov. Bank. Aetier 1606 He. Bugl. Russ. 104 Br. IIamb. Berg. Actien gl Er. Magd. Wittenb. 78 Br. Hiamb. kerl. 993 995. 3095 Kiel 109. 1085. Glückst. Eliush. 53 Br. Rendsb. Neam. 96 Er. Kopen. Roihsch 64 G. Meckl. 56. 56.
Le ip zi g, 6. Nov. Leipz. Dresdn. Act. 116 Kr. Sachs. Bayer. 9 Rr. Sächs. Scehles. 1003 kr. Chem. Ries. 54 Br. Löb. zitt. 48 Be. Męgd. Leipæ, —. Berl. Anh. Lt. A. 1173. 116. Lt. B. 106. 106. Dess. Bank- Act. 10 bez.
London, 2. Nov. Cons. 375 82. HILz. Bel. 87 S6z. Ard. 163. X. Passive 3. 3. Ausg. Sch. II. 10. 21976 IIoll. 535. 53. . 496 do. 82. 81 z Hort. 215. 20. Engl. Russ. 106. 105. kras. 78. 76. Chili 87. 85 Mex. 163 153. Peru 26. 24.
Span.
Roöniglicht ch ausptele. Montag, 8. Nov. Im Schauspielhause. ments⸗-Vorstellung: A. W. Iff land. Dienstag, 9. Nov. Im Opernhause. Vorstellung. Zum erstenmale: Thea, oder; 2 8 in 3 Bildern, von Paul Taglioni. Musik von C. Pugny. (Dlle. Marie Taglioni: Thea, als Gastrolle Vorher: Das Nachtlager von Granada, Oper in 2 Abth. Musik von Kreutzer. Anfang 6 Uhr. Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden hohen Opern- haus- Preisen verkauft: . Ein Billet in den Logen des Prosceniums, des ersten Ranges, im ersten Balkon und zur Tribüne 2 Rthlr. Ein Billet im Parquet 1 Rthlr. 15 Sgr. Ein Billet in den Logen des zweiten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. Ein Billet in den Logen des dritten Ranges, im Balkon daselbst und im Parterre 20 Sgr. Ein Billet im Am- phitheater 19 Sgr. Ein Billet in den Fremden-Logen 3 Rthlt.⸗ Im Schauspielhause. 12te französische Abonnements⸗Vorstellung. Pour le 3me et dernier début de Mr. Adolphe Dupuis: La sceonde représentation de la reprise de: Jean, ou: les fruits de Pêquecation, comédie-vaudeville en 3 parties, et le Marie de la veuve, comédie en 1 acte, par Alexander Dumas.
Königsstädtisches Theater. 8. Nov. Italienische Opern-Vorstellung.) Otello, — Oper in
Abonne⸗
190 ste Der Spieler, Schauspiel in 5 Abtheil., von
129ste Abonnements-⸗ Die Blumenfee, Ballet
Montag, s il Moro di Venezia (Othello, der Mohr von Venedig). 3 Akten. Musik von Rossini. ß eise h. Plätze: ö. Platz in den Logen und im Balkon des ersten Nanges 1 Rthlr., im Parquet und in den Parquet Logen 260 Sgr., int Amphitheater und in den Logen des zweiten Ranges 15 Sar, Parterre 19 Sgr., Sperrsitz des dritten Nauges 19 Sgr., Gallerie 77 Sgr. Ein Platz in der Orchester-Loge J Nihlr. 10 Sgr.
Dienstag, 9. Nov. Die Wiener in Berlin. Posse mit Sesang in 1 Akt, von K. von Holtei. Hierauf: Nichte und Tante. Lustspiel in 1Akt, von C. A. Görner. Zum Schluß: Herr Karoline. Vaude ville⸗ Posse in 1 Akt, von D. Kalisch.
— — . ö ö Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.
Im Selbstverlage der Erpedition. Gedruckt in der De cer schen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei. Beilage
M 310.
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Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.
Montag den Sten November.
e — — — — —— — ————
nhalt.
Frankreich. Schreiben aus Paris. (Die schweizer Angelegenheiten und Frankreichs Verhalten in denselben; die neuen konservativen Blätter.) ng eren Luzern. Manisest der sieben verbündeten Kantone an die Zwölfer. Eisenbahnen und Dampfschifffahrt. Brüssel. Uebersicht der Ein⸗ nahme auf den Staats-Eisenbahnen. Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.
Frankresich.
Paris, 2. Nov. Der November beginnt hier mit einer Milde des Wetters, wie sich die ältesten Leute kaum einer gleichen erinnern können, und gestern und heute strömt die Bevölkerung von Paris in Masse den Friedhöfen zu, besonders dem großen des Pere La- chaise, um dort die Gräber theurer Verstorbenen zu besuchen, wie dies auch hier noch der Brauch mit sich bringt. Wegen des gestrigen Allerheiligenfestes sind hier heute fast gar keine Jouruale erschienen, außer der Democratie pacifique und einer außerordentlichen Nummer des Journal des Dabats, das mit den allerdings hoch⸗ wichtigen Nachrichten aus der Schweiz nicht im Rückstand bleiben wollte. Wie wenig man auch hier den Jesuiten hold ist, so sind doch die Sympathieen aller unbefangenen Männer auch in Frankreich eben so entschieden, als die der Regierung selbst, für die Sache der
kleinen Kantone, die den Sonderbund bilden, weil man das klare Recht auf ihrer Seite, erblickk. Man würde sehr irren, wenn man das Geschrei der Oppositions-Journale zu
Gunsten der schweizer Radikalen als den wirklichen Ausdruck der öf⸗
fentlichen Meinung Frankreichs nehmen wollte. Eine klare Ausein—
andersetzung des Rechtspunktes wie der thatsächlichen Frage in den
schweizer Wirren und ganz entschieden zu Gunsten des Sonderbundes
sich aussprechend brachte gestern auch die politische Chronik der Re—
vue des deur Mondes. Sie erkennt an, daß die schweizer Frage
eine Gefahr sei für den allgemeinen Frieden, und erklärt, der Grund=
satz der Nichtintervention könne unmöglich eine absolute Geltung ha—
ben. In unseren Tagen seien die Nationen nicht mehr isolirte Glie⸗
der der großen Gesellschaft, sondern solidarisch mit einander verbun—
den. Es könne Europa nicht gleichgültig sein, daß eine in ihrem
Mittelpunkte liegende Republik gewaltsam die bestehende Ordnung störe und unaufhörlich die öffentliche Ruhe bedrohe; den Mächten,
welche den Bundesvertrag der Schweiz gewährleistet, stehe das Recht zu, zu überwachen, zu beurtheilen und nöthigenfalls zu kontrolliren, was die durch die Verträge festgestellten Verhältnisse ändern könnte. Indessen sei vorläufig noch keine Rede davon, von dem Rechte der Intervention schon Gebrauch zu machen; Frankreichs Regierung, glaubt die bekanntlich seit einiger Zeit wieder unter ministeriellem Einfluß stehende Revue, denke für jetzt ihrerseits durchaus nicht an eine Einmischung in die schweizer Verhältnisse; dieselbe abwartende Haltung werde wahrscheinlich auch von den anderen Mächten beob— achtet werden, und die an den Gränzen vor sich gehenden Truppen⸗ Bewegungen seien daher nur als Vorsichtsmaßregeln zu betrachten. Die Entschlüsse der Regierungen, welche zunächst bei dieser oder jener Umwälzung in der Verfassung der Schweiz betheiligt seien, könnten erst bestimmt werden durch die weiteren Ereignisse, und es wäre also ein überflüssiges Beginnen, Hypothesen aufzustellen, die von einem Tage auf den anderen wieder umgestoßen werden könnten. Nachdem die Revue des deur Mondes dann den jetzigen Stand der Sachen gezeigt, namentlich hervorgehoben hat, wie der Sonderbund weiter nichts sei, als ein Bündniß zu gemeinschaftlicher Vertheidigung gegen einen Angriff, ohne daß der Sonderbund selbst einen anderen Kan⸗ kon mit einem Angriff bedroht, glaubt sie auch nicht mehr an die Möglichkeit einer friedlichen Lösung und erblickt gleich dem Journal des Dé— bats in der Erklärung, welche der österreichische Botschafter bei seinem Verlangen um Ausfertigung seiner Pässe gemacht, den Beweis, daß Oesterreich weder im Vorort, noch in der einfachen Majorität der Tagsatzung mehr die gesetzliche Gewalt der Schweiz anerkenne, spricht aber zuletzt die Ueberzeugung aus, daß die Mächte während des Laufes des Krieges, der nun bevorzustehen scheint, der Schweiz die Freiheit des Handelns lassen werden, welche sie verlangen. Der französische Botschafter habe seinen Wohnsitz zu Bern nicht verlassen und solle ihn nicht verlassen. Diese letz- tere Erklärung verdient insbesondere Beachtung. Was nun die allen falsigen militairischen Vorsichtsmaßregeln von französischer Seite an der schweizer Gränze betrifft, so sind bis jetzt noch fast gar keine von außerordentlicher Art getroffen worden. Truppensendungen aus dem Innern Frankreichs nach jener Richlung hin haben bis jetzt nicht stattgefunden; nur ein einziges Regiment von der Linie, das 6lste, welches in Gex unweit der Gränze der Kantone Genf und Waadt stand und nach dem neuesten Dislocationsplane jene Garni⸗ son mit einer in der unmittelbaren Nähe von Paris vertauschen sollte, hat Befehl erhalten, vorläufig noch in seinen bisherigen Standquartieren zu verbleiben, während das Regiment, das an seine Stelle treten sollte, noch eben dahin wirklich gezogen ist. Längs der berner und baseler Gränze ist nicht die geringste Veränderung vor⸗ genommen worden; auch bedurfte es neuer Truppensendungen an die schweizer Gränze nicht, da in den der Schweiz zunächst gelegenen Departements Truppen aller Waffengattungen genug stehen, um in kärzester Zeit von Straßburg, Kolmar, Hüningen, Mühlhausen, Bel⸗ fort, Vesonl, Besangon, Lyon, St. Etienne und Grenoble aus eine imposante Streitmacht auf den Punkten an der Gränze zu versam— meln, wo deren Erscheinen für angemessen erachtet werden sollte. Längs der Gränze des Kantons Waadt hat jedoch die Gendarmerie in der jüngsten Zeit strengere Befehle für zu haltende Aufsicht erhal- ten, um die Ausfuhr von Pferden und Futter für die Kavallerie und Artillerie jenes Kantons, wozu man schon Ankäufe diesseits begonnen hatte, möglichst zu verhindern. Die von Bern, Genf und Lausanne hier bei verschiedenen Banquierhäusern gemachten Versuche, Geld⸗Darlehen für die radikale Sache zu erhalten, sind definitiv mißglückt, und man zwei⸗ felt, daß die ähnlichen Versuche zu Frankfurt ein besseres Resultat gehabt haben werden. Die Spannung auf die weitere Entwickelung der Dinge in der Schweiz ist inzwischen hier ungemein groß bei allen Parteien, bei den Radikalen vor Allem; diese sind übrigens mit der langen Verzögerung des Angriffs auf den Sonderbund sehr unzufrie⸗ den, einestheils, weil sie daraus Gefahr für die radikale Sache fürchten, anderentheils, weil sie sich die Sache in ihrer gewohnten Unkenntniß auswärtiger Zustände weit leichter vorstellen, als sie wirk⸗ lich ist. Der bekannte James Fazy zu Genf ist auch den französischen Radikalen verdächtig geworden durch seine Weigerung, die ihm be⸗ kanntlich von der Majorität der 123 Stände übertragene Sendung als eidgenössischer Commissair nach dem Kanton Wallis anzunehmen. Seit einiger Zeit erscheint hier unter dem Titel l' Etoile ein
früheren Mitarbeitern am Globe und der Epoque herausgegeben. Es scheint keine schlechten Geschäfte gemacht zu haben, da es vom 5. November an in größerem Format und auch mit einer Morgen⸗ Ausgabe erscheinen soll. Ob das Unternehmen gelingen werde, ist freilich noch erst abzuwarten. Was die anderen beiden neuen konservativen Blätter betrifft, so scheint die Opinion wieder eingehen zu sollen. Das Blatt war anfangs erschienen, ohne die gesetzliche Caution ge—⸗ leistet zu haben, und bereits ist der Geschäftsführer desselben aus die—⸗ sem Grunde zu einer Gefängniß⸗ und Geldstrafe verurtheilt worden. Zwei Tage erschien die Spinion dann gar nicht, endlich erschien sie wieder, aber offenbar fehlt es den Unternehmern an den nöthigen Geldmitteln, und so dürfte wahrscheinlich der Conservateur allein vorläufig das Feld behaupten.
Schweiz. . Kanton Luzern. Das Manifest, welches die Gesandten der 7 verbündeten Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden ob und nid dem Wald, Zug, Freiburg und Wallis an die Zwölfer erlassen ha—
der gefährdeten Regierung.
ben, lautet wie folgt:
„Die Gesandten der Stände Bern, Zürich, Glarus, Solothurn, Schaff⸗ hausen, St. Gallen, Graubündten, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt und Benf erklären, im Auftrage ihrer Großen Räthe, den Ständen Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis den Krieg. Die Gesand⸗ ten dieser sieben Stände, ehe sie in Folge der Kriegserklärung der Mehr— heit die Tagsatzung verlassen, sehen sich, im Auftrage ihrer Großen Räthe und Landsgemeinden, in die Nothwendigkeit gesetzt, jener Kriegserklärung folgende ö ng an das Volk aller zweinndzwanzig souverainen Stände der schweizerischen Eidgenossenschast, an Mitwelt und Nachwelt in Form eines Manifestes, zu immerwährendem Gedächtnisse, zu erlassen. Der Krieg, welchen die Regierungen von zwölf Ständen den Bevölkerungen von sieben souverainen Mitständen erklären, ist ein ungerechter Krieg, der Wi⸗ derstand, welchen die letzteren den ersteren leisten, ist ein gerechter Wider= stand. Die zwölf Gesandtschaften erklären die Vereinigung der sieben Stände Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis zur Verthei⸗ digung ihres Gebietes und ihrer Souperainetät als bundeswidrig und auf— gelöst, und weil die sieben Stände diese Erklärung als unbefugt ansehen und sie daher nicht annehmen, so sollen sie durch Waffengewalt gezwungen werden, sich nach derselben zu richten und nach derselben zu handeln. Das Wesen der ewigen Bünde, von dem Bunde in Brunnen, den 15ten Winter- Monat 1307, bis zum Bundesvertrage in Zürich, den 15. August 1815, bestand in der . der Stände der Eidgenossenschaft zum Schutze des Gesammtgebietes, so wie des Gebietes der einzelnen Stände, mit an— deren Worten, zum Schutze der Unabhängigkeit der Schweiz von Außen und der Souverginetät der Stände von Innen. Dieses ist 3 wahr, daß die drei Länder Uri, Schwyz und Unterwalden, die Stifter der schweizeri-= schen Eidgenossenschaft, sich mit anderen Orten für den Schutz ihrer allseiti⸗ gen Unabhängigkeit vom Auslande verbündeten, während ditse neu in den Besammtbund aufgenommenen Orte von einander ganz unabhängig blieben. Als nach der Auflösung der beinahe fünfhundertjährigen Eidgenoseenschaft durch die helvetische Central-Regierung und nach dem Uͤmsturze derselben im Jahre 1803 durch Napoleon's ie ln! zuerst ein allgemeiner Bund alle alten und, neuen Glieder umfaßte, enthielt der erste Artikel desselben die Bundespflicht zu wechselseitiger Gewährleistung der Verfassung, des Gebie⸗ tes, der Freiheit und Unabhängigkeit gegen fremde Mächte sowohl, als auch gegen die Usurpation irgend eines Kantons oder einer besonderen Partei. Allein diese erste allgenieine Bundes -Verfassung entsprach dennoch den Wünschen der eidgenössischen Stände nicht, und zwar gerade darum nicht, weil durch einige Bestimmungen derselben die uralte Souverainetät und Gleichberechtigung der Stände geschmälert und angetastet wurde. Sobald daher die europäischen Mächte am 30. Mai 1814 im pariser Frieden die Unabhängigkeit der Schweiz anerkannten, stellten sie in einer Urkunde vom 209. März 1815 als Bedingung zur Neutralitäts-Gewährleistung die be- stimmte Forderung an die Eidgenossenschaft, daß der unverletzte Bestand der Kantone als Staatskörper die Grundlage des schweizerischen Bundes. Sy— stems bilden soll. Die Tagsatzung, in Uebereinstimmung mit den eingegan⸗ genen Erklärungen der sonverainen Stände, beschloß hierauf am 27. Mai 1815 den Beitritt zu jener Urkunde und verhieß: „daß die Bedingungen des dieser Urkunde einverleibten Vergleiches getreu und gewissenhaft rn fr wer⸗ den sollen.“ Die Tagsatzung des Jahres 1815 hielt Wort. Der Bundes- Vertrag vom 7. August 1815 ist in Form und Inhalt nichts Anderes, als ein Bündniß oder Vertrag zum Schutze der Unabhängigkeit der schweizeri= schen Eidgenossenschaft von Außen und der Souverainetät der Kantone von Innen. Im Eingange des Bundes⸗Vertrages nennen die Stände sich sel= ber „die XXII. souverainen Kantone der Schweiz, als: Zürich, Bern, Lu- . Uri, Schwyz, Unterwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Sojothurn, Ba— el, Schaffhausen, Appenzell beider Rhoden, St. Gallen, Graubündten, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf.“ Der Bundes -Vertrag ist unterzeichnet und gesiegelt Namens jedes Standes von den Gesandten eines jeden derselben. Der Bundeseid, welcher am 7. Au- ust 1815 und seither bei allen ordentlichen und außerordentlichen Tag—Q an, von den Gesandten der Stände geschworen wurde, lautet in sei⸗= nem Eingange: „Wir, die Gesandten der XXII. souverainen Stände der Eidgenossenschaft, im Namen und, als Bevollmächtigte der Bürgermeister, Schultheißen, Landammänner, Häupter, Landeshauptmann, Staatsräthe, Sondiks, Kleinen und Großen Räthe und ganzer Gemeinden der hohen Stände Zürich, Bern u. s. w., schwören.“ An allen eidgenössischen Tag⸗— satzungen erscheinen die Gesandten sogar der halben Kantone mit ihren Stanvdesfarben. Kann es der Form nach eine unzweideutigere Anerkennung und Gewährleistung der Souverainetät aller zwei und zwanzig Stände der Eidgenossenschaft geben? Mit dieser Form stimmt der Inhalt des Bundes- Vertrages vollkommen überein. Als Zweck des Bundes der zwei und zwan- zig souverainen Stände wird im ersten Artikel die Behauptung ihrer Frei= heit, Unabhängigkeit und Sicherheit gegen alle Angriffe fremder Mächte und die Handhabung der Ruhe und Ordnung im Innern angegeben. Die Stände gewährleisten sich gegenseitig ihre Verfassungen und ihr Gebiet. Die Sou— verginetät beruht aber in nichts Anderem, als in der Unverletzlichkeit des Gebietes und in der freien Selbst⸗Constituirung oder Verfassungsgebung. Die Ordnung im Innern kann in nichts Anderem, als in der fresen, von keinem anderen Kantone beengten Bewegung der verfassungsmäßigen Gewalten be⸗ stehen, so wie die Rühe im Innern von der Unantastbarkeit des Gebietes und der Selbstständigkeit eines jeden Kantons wesentlich abhängt. Die zwei folgenden Artikel des Bundesvertrages sagen ausdrücklich, daß zur Handhabung jener Gewährleistung des Gebietes und der Verfassungen und zu Behauptung der Neutralität, also zu dem Doppelzwecke der Bundes ver= einigung, eine Bundes-Armee und eine Bundeskasse von den Kantonen ge— bildet werden sollen. Der vierte Artikel, um die Gewährleistung der Sou⸗ verainetät der Kantone und der Unabhängigkeit der Schweiz zu sichern, räumt jedem Kantone bei äußerer und innerer Gefahr das Recht ein, die . um Hülfe anzurufen, und legt diesen die Pflicht auf, die Hülfe zu leisten.
. Dauert im Falle innerer Unruhen die Gefahr fort und verlangt es die bedrohte Regierung, so trifft die Tagsatzung die weiteren Maßregeln; im Falle äußerer Gefähr aber stehen der Tagsatzung alle Verfügungen zur Si- cherheit der Eidgenossenschaft zu. Klarer und unbedingter könnte die Son— verainetät jedes einzelnen Standes nicht anerkannt und gewährleistet wer= den. Wenn irgend . Stande innere Gefahren, das heißt solche, welche nicht vom Auslande herkommen, drohen, so kann er diesenigen Mitstände anrufen, welche er will; jeder Mitstand, den er anruft, ist verpflichtet, dem Hülferufe zu folgen. Der bedrohte Stand hat zwar dem Vorort davon Kenntniß zu geben, allein weder dieser, noch selbst die Tagsaßzung kön⸗ nen weitere Maßregeln treffen, außer auf das ausdrückliche Anfuchen Der achte Artikel sagt von der Tag— satzung, sie besorge, nach den Vorschriften des Bundes- Vertrages, die ihr von den souverainen Ständen übertragenen Angelegenheiten des Bun-
kleines Abendblatt don ministerieller Färbung und, wie es scheint, von
des. Sie bestehe aus den Gesandten der 22 Kantone, welche 5 ihren Instructionen stimmen. Jeder Kanton habe eine Stimme. Diese usam-⸗
mensetzung der Tagsaßung, so wie die Bestimmung, daß nur das in ihre Befugnisse einschlage, was ihr von den souverainen Ständen übertragen werde, sind unzweideutige Belege von Gewährleistung der Kantonal⸗ Sou verainetät. Nach dem neunten Artikel des Bundes vertrages werden sogar die Repräsentanten, welche in außerordentlichen Umständen und bei längerer Dauer der Tagsatzung dem Vororte beigegeben werden, von den Kantonen gewählt. Der Vorort hat nach Artikel L. des Bundes nur die bis zum Jahre 1798 ausgeübten Befugnisse, nämlich die eines Geschäftsführers. Sowohl der Präsident als die vorörtliche Behörde sind Kantonal-Behörden. Der Bundes-Vertrag erkennt keine Gewalt außer derjenigen an, welche von den souverainen Ständen ausgeht. Sämmtliche eidgenössische Stände ha⸗ ben unterm 16. Mai und 36. August 1815 in einem Schreiben an die Stände Schwyz und Nidwalden eine authentische Auslegung des Bundes- Vertrages gegeben, welche wörtlich lautet: „Nach dem eigenen Wortlaute des §. 1 (des Bundesvertrages) treten die Kantone als souveraine Stände in den Bund und vereinigen sich durch denselben zur Behauptung ihrer Freiheit und Unabhängigkeit. Daraus folgt unwidersprechlich, daß der Bun- desvertrag, weit entfernt, die Freiheit, Üinabhängigkeit und Souverainetät des Kantons Schwyz (Nidwalden) zu gefährden, vielmehr dafür eine förm-— liche Garantie ausspricht. Der Schütz des Gebietes und der Souverai-= netät eines jeden Kantons ist somit durch Form und Inhalt des Bundes- vertrages vom 7. August 1815 als einer der zwei Hauptzwecke desselben nachgewiesen. Er stimmt sonach mit dem Geiste und Inhalte der alten ewigen Bünde und mit der von den europäischen Mächten aufgestellten Grundlage des schweizerischen Bundessystems überein. Nachdem der Bun⸗ desvertrag von allen zwei und zwanzig Ständen der Eidgenossenschaft ge⸗ schlossen, besiegelt und beschworen war, wurde unterm 20. Wintermonat 1815 die immerwährende Neutralität der Schweiz vermittelst einer feierlichen Urkunde von den europäischen Mächten gewährleistet. Was die alten ewigen Bünde enthielten, was der Bundes vertrag vom 7. August 1815 gewährleistet, was die eu⸗ ropäischen Mächte als die Grundlage des schweizerischen Bundes-Sostems und als Bedingung immerwährender Neutralität der Schweiz anerkannt: die Souve⸗ rainetät der Kantone und die Unverletzlichkeit ihres Gebietes, will die Vereinigung der Stände Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis schützen. Das ist ihr Zweck und ihr Inhalt. Der erste Artikel dieser Ver⸗ einigung lautet wörtlich: „Die Kantone Luzern, Uri, Schwoz, Unterwalden ob und nid dem Wald, Zug, Freiburg und Wallis verpflichten sich, so wie einer oder mehrere aus ihnen angegriffen würden, zur Wahrung ihrer Souverainetäts- und Territorialrechte den Angriff gemäß dem Bundes- Vertrage vom 7. August 1815, so wie gemäß den alten Bünden, gemein- schaftlich mit allen zu Gebote stehenden Mitteln abzuwehren.“ Dieser Ar- tikel ist an und für sich klar: er ist gar nichts Anderes, als was der Bun⸗ desvertrag und die alten Bünde wörtlich und ausdrücklich enthalten und gewährleisten. Die sieben Stände ergriffen übrigens jeden Anlaß, zur Be- ruhigung Aller, welche etwa bethört sein möchten, dem klaren Wortlaut ihrer Vereinigung noch die förmliche Erklärung beizufügen, daß sie dieselbe nur zum Schutze und zur Vertheidigung ihres Gebietes und ihrer Souverainetät eingegangen seien. Was noch mehr ist, sie beurkundeten die Wahrheit die⸗ ser Erklärung durch die That, indem sie ungeachtet aller Anfeindungen und feindseligen Maßregeln ihrer Mitstände die rechtliche Stellung keinen Augen⸗ blick verließen, sondern sich unablässig auf die Sicherung ihres Gebiets be⸗ schränkten. Der Ausspruch der zwölf Stände vom 20. Heumonat, welcher diese Vereinigung aufgelöst erklärte, ist demnach eine Vernichtung des den sieben Ständen innewohnenden, durch den Bundesvertrag gewährleisteten Rechts zum Schutze ihres Gebietes und ihrer Souverainetät. Umsonst be⸗ rufen sich die zwölf Stände auf den sechsten Artikel des Bundesvertrags, welcher sagt: „Es sollen unter den einzelnen Kantonen keine dem allgemei⸗ nen Bunde oder den Rechten anderer Kantone nachtheilige Verbindungen geschlossen werden.“ Denn die Vereinigung der sieben Stände kann dem allgemeinen Bunde nicht nachtheilig sein, weil sie den gleichen Zweck hat wie die⸗ ser und die gleichen Mittel, nämlich Mahnung und gegenseitige Hülfe, festsetzt wie dieser. Sie kann den Rechten anderer Kantone nicht nachtheilig sein, weil
sie nur das Gebiet und die Souverainetät der Kantone, die sie geschlossen, schützen will, das Gebiet und die Souverainetät der Mitstände aber unan— . läßt. Umsonst berufen sich die zwölf Stände auf den achten Arti- el des Bundes-Vertrages, vorgebend, die Vereinigung der sieben Stände gefährde die innere Sicherheit der Schweiz und müsse demnach dem Gebote der Mehrheit weichen. Die erste Behauptung wird durch den Wortlaut der Vereinigung und durch die Erklärung und die Handlungsweise der sieben Stände als unrichtig dargethan, die zweite Behauptung steht aber mit dem Bundes -Vertrage in schnurgeradem Widerspruche. Die Behauptung, es müsse die Minderheit dem Machtgebote der Mehrheit weichen, ist im All- gemeinen eine bundeswidrige. Es sind nur sehr wenige, ganz bestimmte Fälle, auf welche sie paßt: diese Fälle sind in dem Bundes⸗Vertrage aus⸗ drücklich bezeichnet. In allen übrigen Fällen kömmt sowohl die völkerrecht- lich als bundesrechtlick begründete Regel in Anwendung: daß souveraine Staaten oder Stände so weit in unumschränktem Besitze und Genusse der Sou⸗ verainetätsrechte anerkannt und geschützt werden müßten, als sie derselben nicht förmlich und un el, durch Verträge sich entäußert haben. Gerade der achte Artikel des Bundes-Vertrages, auf den man sich zu Gunsten einer Allgewalt der Tagsatzungs-Mehrheit beruft, verwirft diese Allgewalt aus— drücklich, indem er der Tagsatzung nur die Besorgung derjenigen Bundes⸗ Angelegenheiten einräumt, welche ihr von den souverainen Ständen über⸗ tragen werden. Nach dem ganzen Zusammenhange dieses achten Artikels kann der Satz: „die Tagsatzung trifft alle erforderlichen Maßregeln für die äußere und innere Sicherheit der Eidgenosenschaft“, gar keinen anderen Sinn haben, als daß die Tagsatzung die Militairgewalt des Bundes aus⸗ übe, wenn dieselbe entweder zum Schutze der Unabhängigkeit von Außen erforderlich, oder zum Schutze der Souverainetät und des Gebietes einzel⸗ ner Stände angerufen wird. Wenn man in diesen Satz den Sinn legt, er berechtige die Tagsatzung zur politischen Allgewalt, so bringt man ihn mit dem Eingange des gleichen Artikels, mit dem Geiste und In⸗ halte des ganzen Bundes⸗Vertrages in offenbaren Widerspruch. Frei sind die zwei und zwanzig souverainen Stände in Bund getreten, im Besitze unbe⸗ dingter Souverainetät und zum Schntze dieser Souverainetät gegen jedwe— den Angriff. Die Souverainetät haben sie weder an den gesammten Bund, noch an die Mehrheit der Bundesglieder abgetreten oder veräußert. So oft daher die Tagsatzung oder die Mehrheit derselben sich mit der Souve⸗ rainetät einer oder mehrerer Stände in Widerspruch setzt, sind diese befugt, den Machtgeboten derselben ihren Widerstaud entgegenzusetzen. Nur so laßt sich denken, daß die Freiheit, Selbstständigkeit und Souverainetät der Kan- tone sich gegen Eingriffe der i Ss⸗-Mehrheit schützen und retten können. Ein ungerechtes Machtgebot, als das einer Mehrheit von zwölf Ständen, eine Vereinigung einer Minderheit von Ständen zur Vertheidi= gung ihres Gebietes und ihrer Souverginetät mit Waffengewalt, durch Bürgerkrieg auflösen zu wollen, giebt es keines, kann ein ungerechtes nicht geben. Ein solches Machtgebot will sogar das Recht der Selbsterhaltung und Nothwehr, welches jedem Menschen, ja sogar dem Sklaven zusteht, leichberechtigten, souverainen Ständen rauben. Dieses Machtgebot will in der freien Eidgenossenschaft die Despotie einer alle einzelnen Souveraine= täten verschlingenden Mehrheit einführen und mit Waffengewalt, mit den Schrecken und Gräueln des Bürgerkrieges durchsetzen. Ein ungerechterer Krieg, als die zwölf eidgenössischen Stande anheben, läßt sich nicht denken, ein gerechterer Widerstand, als die sieben Stände leisten, läßt sich nicht nachweisen. Wer nur von dem Rechte der Nothwehr und der Selbsterhal⸗ tung Gebrauch macht, der leistet wahrlich einen gerechten Widerstand. . 25 Staat oder Stand, welcher nur sein Gebiet und seine Souverainetät ar zen und vertheidigen will, kann nie im Unrechte ein. Wenn ine ne * genossenschaft eint Minderheit gleichberechtigter Glieder fin * . 8 2 dieser Gleichberechtigung einsteht, so steht fie für die Freih 6 *. diefes und für die Unabhängigleit der ganzen en osen sa as i ge gan gilt von dem Widerstande jener silben Stande gegen de is ein zwölf Stände. Die Vereinigung der sieben . inde 2 Nothwehr und Selbsterhaltung. Ter Stand dab . e von einer zügellosen Faction im Innern zerrünte,. ,. rung eh , durch den Vorort die bůndesgemaße Die Stände Bern und Waadt verweigerten.
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