1847 / 313 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

uhnzölle? In ähnlicher Weise spricht si i. . und insbesondert cht Steuer, die zur

wären wegen ihr

wider, als man glaub

träge der Berathüng der ö. 3 Se Majessit

. aunover. (Hann. 3tg.) Se. Majestä

6. , 6 57 November Vormittag mit einem Extrazuge

auf der Eisenbahn bis Uelzen zur Jagd nach der Göhrde begeben.

Se. Königl. Hoheit der Prinz von Wasa ist aus Wien in Han⸗ nover eingetroffen.

Großherzogthum Baden,. (Schw. M.) Am . No= vember kamen in Mannheim für die Bundesfestung Rastatt mit einem Schleppkahn aus Köln, 25 Stücke gußeiserne Kanonen an. Dieselben gingen aus der Königlichen Gießerei in Lüttich hervor, haben im Gan⸗ zen ein Gewicht von 1960 Ctr, und, die meisten von ihnen sind zwi= schen 35 bis 50 Ctr. schwer und gehören somit sämmtlich zum gro⸗ ben Geschütz. Aus derselben Gießerei, so wie aus jener im Haag, werden diesen Kanonen noch viele andere, man spricht von einem Ge⸗ wicht bis zu 10, 90 Ctr., nachfolgen. Die Ausladung dieser Feuer schlünde geschieht im Rheinhafen, weil sie im Neckarhafen kein Heb⸗ werk von der erforderlichen Tragkraft befindet, dagegen wurde voriges Jahr im ersteren Hafen ein Hebwerk erbaut, das bis zu 300 Ctr. frägt, mit dem nun die schwersten Lokomotiven und sonstige Maschi— nen mit Leichtigkeit gehoben und beliebig entweder auf ein anderes Schiff oder ans Land gesetzt werden können.

Seit einigen Jahren hat unter den Protestanten in Mannheim der rührende Gebrauch Wurzel geschlagen, am Tage aller Seelen die Ruhestätten geliebter Angehörigen, welche in das Jenseits vorausge⸗ gangen sind, mit Blumenkränzen zu schmücken; früher war diese schöne Sitte nur bei den Katholiken üblich, seit aber daselbst beide Konfessionen ihre Todten auf ein und demselben Kirchhof beerdigen, ist diese Feier gemeinsam geworden, und es wallfahrtete vorgestern und gestern ein großer Theil der dortigen Einwohner, zu Fuß und zu Wagen, mit Kränzen und Guirlanden am Arme, über die Ketten⸗ brücke zum neuen städtischen Kirchhofe.

Am 2. November wurde in Karlsruhe das provisorische Thea— ter in den Räumen eines ehemaligen Orangerie-Hauses eröffnet.

Kurfürstenthum Hessen. Se. Königliche Hoheit der Kur= prinz Mitregent hat den Justizrath Büff zum zweiten landesherr⸗ 2 Kommissarius bei der gegenwärtigen Stände⸗Versammlung er⸗ nannt.

Der, Professor Dr. Friedrich Nehm, Abgeordneter der Landes⸗ ,. zur Stände⸗ en,, ist am 5. November Abends plötzlich mit Tode abgegangen. Er kehrte von Wilhelmshöhe zurück, wo ein großer Theil der Stände⸗Mitglieder zu einem zu Ehren des Landtags- Kommissarius gegebenen Gastmahle versammelt war, und war schon verschieden, als der Wagen vor seiner Wohnung hielt. Ein apoplektischer Zufall hatte der Laufbahn dieses verdienstvollen 6 . welcher im 55sten Lebensjahre stand, ein frühes Ziel gesetzt.

Grosherzogthum Hessen und bei Rhein. Ztg) Das Regierung s⸗-Blatt vom S8. November enthält ein Edikt, wodurch die Eröffnung des Landtages auf den 13. Dezember

d. J. festgesetzt wird.

Oesterreichische Monarchie.

Mailand, 2. Nov. (Wien. 3tge Die Gazz. di Mi⸗ lano enthält in ihrem heutigen Blatte nachstehenden Artikel:

„In verschiedenen römischen und toscanischen Blättern ist über einen am 114. Oltober zu Ferrara stattgehabten Vorfall ein sehr übertriebener und ungenauer Artifel aufgenommen worden, welchen wir durch die nachfolgende ehen etreue Erzählung berichtigen. Schon einige Tage früher war die österreichische Schildwache, welche am Eingange einer zum Hauptplatze, wo die Hauptwache liegt, führenden Straße stand, durch verwegene Handlungen belästig worden. Am genannten Tage stellte sich ein ö mit einer brennenden Cigarre in die Nähe der gedachten Schildwache auf, welche ihn anfänglich artig ersuchte, in so geringer Entfernung von ihr nicht zu rauchen, da sie die Weisung hatte, dieses den Vorschriften entgegenlaufende Benehmen nicht zu gestatten. Da jedoch der Mann diese Mah— nung der Schildwache unbeachtet ließ, so bedeutete ihm diese . sich zu entfernen. Nur nachdem der Verwegene sich geweigert hatte, Folge zu leisten, und nachdem er Schmähworte gegen den ab fen aus⸗ gestoßen, stieß ihn diese mit dem Gewehrlaufe zurück. Als hierauf sich Leute lärmend und gegen das österreichische Militair schmähende Worte ausstoßend zusammengerottet hatten, warfen zwei Individuen aus der Rotte mit Steinen gegen die mittlerweile verdoppelte Wache. Nachdem ein öster- reichischer Soldat an der Seite getroffen worden, feuerte dieser sein Ge⸗= wehr gegen einen der gedachten zwei Angreifer und traf ihn am Fuße. i,, muß diese Wunde leicht gewesen sein, indem Letzterer die Flucht ergreisen und sich unter der Menge verbergen konnte. Der andere Angrei= fer flüchtete sich in ein nahe gelegenes Haus, wo er, nach einem Wider- stande, welcher ihm einige Kontusionen zuzog, verhaftet und sofort der päpst= lichen Militair- Behörde überantwortet wurde. Aus der Vergleichung dieser wahrheitsgemäßen Schilderung mit den obgedachten Artikeln kann man bei

Hess.

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diesem Anlasse, wie bei so vielen anderen, eni ĩ . treibung dieselben verfaßt wurden.“ 1

Venedig, 2. Nov. (Schles. Ztg.) Die hier so eben einge⸗ gangene Nachricht, daß Se. Majestät 2. Kaiser beschlossen hat, 6 jugendlichen Helden von Saida in Berüchichtigung seiner glänzenden Waffenthat ein Denkmal in hiesiger Stadt setzen zu lassen, hat nicht nur in der Kaiserlichen Marine, deren Chef der verewigte Erzherzog Friedrich war, sondern unter allen Klassen der hiesigen Bevölkerung *. . Der Kaiser hat diesfalls an den Hof ⸗Kriegsr -Präsidenten Grafen von Harde u Wien fol⸗ gendes Handschreiben erlassen: f , ö

„Lieber Graf Hardegg! Der höchstbetrübende Hintritt des Erz— herzogs Friedrich bietet Mir eine Veranlassung, demselben ein Denk— mal, welches desselben Erinnerung bei der Waffe, welcher derselbe sein Leben gewidmet hatte, verewigen soll, zu setzen. Das Theresien⸗ kreuz, welches der Erzherzog als Belohnung für die glänzende Waffen⸗ that zu Saida erhielt, ist in einem eigenen Behälter im Marine Arsengl auf ewige Zeiten aufzubewahren. Dasselbe hat mit einer Medaille zu geschehen, welche Ich in dankbarer Erinnerung an den Verewigten zu prägen angeordnet habe. Schönbrunn, 20. Oktober 1847. Ferdinand.“

Krakau, 8. Nov. Um dem Getraidehandel in Krakau die thunlichste Erleichterung zuzuwenden, ist, laut Bekanntmachung des Grafen Deym vom ten d., die Bestimmung getroffen, daß die Brod⸗ früchte Weizen und Roggen bei der Einfuhr nach Krakau von der Verbrauchssteuer ganz frei zu lassen, dagegen aber, wenn diese Ge— traide⸗ Gattungen innerhalb der Linie Krakau's vermahlen oder ver— schrotet werden, dafür die Verbrauchssteuer, bevor dieselben in die Mühle kommen, zu entrichten. Diese Umlegung der Verbrauchs⸗ steuer von der Einfuhr der Brodfrüchte Weizen und Roggen auf die Vermahlung und Verschrotung soll mit dem 15. November 1847 in Ausführung treten.

Frankreich.

Paris, 6. Nov. Der König kam vorgestern abermals nach Pa⸗ ris, um den Vorsitz in einem Minister-Rathe zu führen. Abends kehrte Se. Majestät wieder nach St. Cloud zurück. Der Herzog von Nemours hatte dieser Tage mit mehreren Generalen lange Kon⸗ ferenzen im Pavillon Marsan. Begleitet von den beiden holsteini⸗ schen Prinzen, hat der Herzog von Nemours am Mittwoch einen Theil der hier und zu Versailles in Besatzung stehenden Truppen manövriren lassen. Prinz Joinville ist, nach Berichten aus Italien, am 29. Oftober von Livorno wieder in Spezzia einge⸗ troffen. Dem neuen General⸗Gouverneur von Algier, Herzog von Aumale, gaben die dortigen muselmännischen Behörden am 28. Ok⸗ tober in einem Hotel der Familie Mustapha Pascha's einen glänzen⸗ den Ball, zu welchem etwa 1000 Einladungen ergangen waren. Als der Herzog von Aumale mit zahlreichem Gefolge erschien, ward er von dem muselmännischen Ball⸗Comité mit vielen Feierlichkeiten unter dem Klange einer türkischen Musik empfangen; zum Tanze spielte jedoch ein französisches Orchester auf. Der Prinz unterhielt sich viel mit den angesehensten Muselmännern und verweilte bis Mitternacht. Heute legt der französische Hof eine achttägige Trauer um den Erz herzog Friedrich an, dessen Ableben dem geeig vorgestern mittelst eines vom Grafen Apponz überreichten Schreiben des Kaisers von Oesterreich angezeigt wurde.

Von der Patrie wird gemeldet, daß die Kammern bestimmt zum 26. Dezember würden einberufen werden.

Der englische Gesandte hat eine lange Zusammenkunft mit ,, gehabt, als deren Gegenstand man die schweizer Wirren be⸗— zeichnet.

Lamartine hat so eben auch über die schweizer Frage einen Artikel veröffentlicht, in welchem er, eben so wie bei den italienischen Angelegenheiten, der französischen Regierung ein reactionaires Ver fahren schuüldgiebt und auch hier wieder ihre jetzige Stellung auf die späͤnischen Heirathen zurückführt. Der goldene Ring von Madrid, meint er, habe sich für die französische Regierung in einen eisernen verwandelt, an dem ihre Politik gefesselt liege; durch ihn sei die Allianz mit England gesprengt und Frankreich in Oesterreichs Arme getrieben worden; daher könne es denn weder in Italien noch in der Schweiz die Rolle spielen, die ihm nach Lamartine zu⸗ käme, die Rolle nämlich des Protektorats über einen italieni⸗ schen Staatenbund und über eine Revision des eidgenössischen Bundes⸗ Vertrages. Während aber Herr von Lamartine in einer größeren Centralssation und einheitlicheren Verfassung in der Schweiz das Heil für dieses Land sucht, kann er doch nicht umhin, die schroffen Gegen⸗ sätze hervorzuheben, die sich in den Theilen des schweizer Bundes sinden, in welchem, wie Lamartine sagt, die Kantone am Vierwald⸗ stätter See noch fast die Urzustände der, Gesellschaft darstellen, wo gegen am Genfer See, in dem Vaterlande J. J. Rousseau's und dei Frau von Stael, in dem Bereich Voltairescher Einflüsse, die Luft der raffinirtesten Civilisation wehe.

Das Journal des Débats begleitet das Manifest des Son- derbundes mit folgenden Bemerkungen:

„Sieben Kantone haben eine Partikular-Allianz geschlossen, welche Un- geheuerlichkeit? Sie schlossen dieselbe, man weiß weshalb, und sprachen es aus in ihrem Manifeste. Der Sonderbund ist eine Desensiv-Allianz; die sieben Kantone haben sich nur vereinigt, um der radikalen Ligue eine an—⸗ dere gegenüberzustellen. Den Beistand, welchen sie bei der Bundes Be⸗ hörde nicht mehr fanden, die mehr oder weniger in den Händen der Radi- lalen ist, mußten sie bei sich selbst suchen. Gewiß ist, daß 1815 jener monströse Freischaarenzug sich unter den Augen der Bundes- Behörde und unter Mitwirken einiger radikalen Kantone, wie z. B. von Bern, organi- sirte. Gewiß ist, daß Luzern sich vergeblich an die Bundes Behörde wen— dete und nichts als lügenhaften Schein statt Beistand erhielt. Gewiß ist, daß Herr Ochsenbein, Anführer der Freischaaren, jetzt Präsident des Vor-= orts ist. So ist seine Felonie belohnt worden. Und man wundert sich, daß die sieben katholischen Kantone eine Partikular- Allianz zu ihrer Ver— theidigung schlossen? Man macht es ihnen zum Verbrechen, ihr Necht, ih= ren Muth, ihre Hülfsmittel zusammengethan zu haben? Wahrscheinlich hätten sie ruhig warten sollen, bis man ihre Städte verbrannte und ihre Magistratspersonen erwürgte! Umsonst wird man Mißbrauch mit Worten treiben; das Publikum wird nicht getäuscht werden. Die Thatsachen sind zu einleuchtend, zu bekannt. Die Maske des Liberalismus, unter welcher die Radikalen ihre herrschsüchtigen und tyrannischen Entwürfe zu verbergen trachten, fällt von selbst. Die katholischen Kantone vertheidigen nicht blos ihre Souverainetät, ihre Freiheit; sie vertheidigen ihre Existen;. Die bei der Tagsatzung gegen sie erlangte Mehrheit ist nur eine gemachte, durch Furcht und Gewalt erlangte, die Frücht von Aufstand und Empörung. Die Nadifalen machen sich etwas zu sehr lustig über die Welt, wenn sie als Vertheidiger der Ordnung und des Bundesvertrages auftreten. Die ka—= tholischen Kantone üben in diesem Augenblicke die ei jn aller Pflichten, das Recht legitimer Ahwehr. Wenn ihre Feinde, was Gott verhüte, die Oberhand bekämen in diesem gottlosen Kriege, so würde die Schweiz darum noch nicht, was sie nie gewesen ist und nicht sein kann, eine einheitliche Republik. Diese einheitliche Republik ist nur eine Chimäre, welche die Na= tur der Dinge gegen sich hat, und die von den meisten radikalen Kantonen selbst mit unüberwindlicher Kraft zurückgewiesen werden würde. Nein; aber anstatt eines Bundes gleicher und souverainer Staaten würde es in der Schweiz herrschende und untergebene Staaten geben. Es ist das schon da— gewesen, und Waadt hat vielleicht noch nicht die Zeit vergessen, wo sie ber⸗ ner Unterthanen waren. Danach trachten die Radikalen. Nachdem sie ih⸗ ren Einfluß in den reichsten und bevölkertsten Kantonen gegründet haben, wollen sie der Gewalt sich bedienen, welche sie besitzen, um die Kantone zu unterwerfen, welche sich widersetzen. Die Minorität hat Rechte, und diese Rechte stehen ihrem Willen im Wege; es gilt also, das Hinderniß zu brechen. Maf Blut fließen, die Schweiz zerrissen werden; was liegt ihnen daran? So 1 die Natur des Radikalismüs; so wird sie beständig sein. Der Radikalis mus ist nur eine Form des Despotismus und der Tyrannei. Niemals wird er, wo er Herr ist, Widerspruch oder Widerstand leiden. Wenn er der Schwächere ist, empört er sich, wenn er der Stärkere ist, erdrückt er. Seine Mittel sind die Gewalt, sein letztes Wort ist Unterdrückung. Die Schweiz macht davon augenblicklich die grausame Erfahrung. Allein der Nadikalis⸗ mus mag sich nicht täuschen. Seine Tage sind gezählt. Es genügt, daß er in seiner wahren Gestalt sich zeigt, um seinen nahen Sturz herbeizufüh⸗ ren. Er schreibt auf seine Fahnen; Freiheit! Seine Handlungen sprechen zu deutlich: Tyrannei!“ .

Heute erklärt das Journal des Débats die vorgestern von ihm gegebene Nachricht, daß die Depot- und Consignations-Kasse sich bei der neuen Anleihe betheiligen wolle, für unbegründet; diese Kasse hat vielmehr den entgegengesetzten Beschluß gefaßt. .

Der berühmte Wasserfinder Abbé, Paramelle, der im südlichen Frankreich wohnt, wo er mit Hülfe seiner Wünschelruthe schon zahl lose Quellen entdeckt hat, befindet sich seit einigen Tagen in Paris,

Großbritanien und Irland.

London, 6. Nov. Es heißt, die Königin werde einige Tage nach dem Geburtstage des Prinzen von Wales, welcher am 9ten d. M. ist, nach Osbornehouse gehen.

Gestern hatte eine Depütation aus Birmingham Audienz bei Lord John Russell, um sich über die Unzulänglichkeit der Regierungs⸗Maß⸗ regel zu beschweren, die bei dem hohen Zinsfuße, welche, der Bank vorgeschrieben sei, höchstens zur Erfüllung früherer Verbindlichkeiten zwelkmäßig sei, aber nicht zur Eingehung neuer Geschäfte ermuntern könne, die überdies das Eigenthum um mindestens 20 pCt, entwerthe und einen Schaden von 1000 Millionen Pfd. St. angerichtet habe. Man warf den Ministern geradezu Unkunde vor, da sie noch kurz vor der Krisis sich des gesunden Zustandes der Geld-Verhältnisse gerühmt hätten. Den Grund alles Uebels suchte man in der Bank-Akte und beren Anwendung, so wie in dem verkehrten Geld-System. Man verlangte unmittelbare Abhülfe und Untersuchung der ganzen Geld⸗ frage, widrigenfalls man im Parlamente auf Entlassung der Minister anttagen werde. Lord John Russell erwiederte, die gewünschte Er= leichterung werde augenblickliche Abhülfe, später aber größeres Elend zur Folge haben, und erhob sich, um die Unterredung zu beendigen. Da fragte ihn einer der Anwesenden noch, ob er zu einer gründlichen Untersuchung der bestehenden Geldverhältnisse schreiten wolle oder nicht? worauf er nach kurzem Besinnen erwiederte: „Ich kann nicht sagen, ob ich will oder nicht.“

Nach amtlichen Berichten sind in England während des am 10. Oktober abgelaufenen Monats 1,169, 84 Quarter Getraide und

15,541,402 Centner Mehl eingeführt worden.

Reineke des Hasens zur Bekräftigung der lügenhaften Mitthei ü den zu ebene r auf 6j ; 2 d ö 23 3 it. mensündergestalt als die, in welcher der Hase hier auftritt. So straff und gespreizt der unverwüstliche Lügner voranschreitet, so geschlagen und tief— vVerzagi schlottert der Amme hinterdrein, um,“ zwischen dem gefürchteten Kö— nige, den noch mehr gefürchteten Hern von Malepartus und seinem eige⸗ ,,,, al ne n. drangie sich een. in Schiiler s Marie Lie, . Hirt uf! C gs gui des Offiziers der Leibwache rein zu Es ist gut. Ihr könnt

Abtreten, Sir! 3331 j 1 wieberholt sch herne lies , e dnn affe ag:

Ihr könnt Euch unter die Änderen 3

Wieder stellen; Ihr habet dem König genu sam berichtet.“

Im Hintergrunde beschäftigt sich der set 1 5 bi 1 Königlichen Stammbaume. Die Anstrengung des ail n 6a 9 . an dem hagergewordenen Haupte. Sinntud schau⸗ . ie genden Zweige hinein, und gerade vor ihm hat kine l chihhe ne i, , n vielsagendes Fragezeichen auf der großen Tafel Platz ge⸗

Noch weiter zurück bis zu Ges. III. V. 1 j das nächste Blatt, welches die Katastrophe des , der Kater, in Malepartus wegen der Vorladung des Fuches ap ite r . wir auch anerkennen, daß der Zeichner hier die Spitze der Handlun u Augen führt, daß er mit gewohnter Lebendigkeit und Wahrheit 2 und gezeichnet hat, kurz, daß er sich in dem gelungenen Wie here in . r, , durchaus nicht verleugnet, so in wir doch dafür, daß die⸗ ses Bild in der Sammlung ohne Schaden fehlen lonnte; denn die Situa- tion des Pfarrers ist eine solche, daß der dumor dabei stirbt und einem peinlichen, unbehaglichen Gefühle Pla macht, für welches uns nichts weiter zu en schädt en vermag. Es ist ein ewa liße Unterschied eic den niederländischen 57 jets, welche freilich bis zur bäurischen Natürlichkeit hinabsteigen, bei denen aber diese von der Unbefangenheit und Frohheit des eigentlichen Inhaltes wein überwogen wird, und der Darstellung einer . Scene, deren Hauptinhalt die e n ih und n e e fen st, welche sch möglicherweise ersinnen läßt. Wir wenden uns also soson ju dem Folgenden.

Die neuen Lügen von Kamm und Spiegel, welche Neineke im 10ten Gesange auftischt, hatten ihn zwar so ziemlich die Gunst des Löwen wieder eiworben; doch erhebt Isegrim, der Wolf, noch schwere, bedeutende An—= schuldigungen und bringt unter Anderem den Besuch in Erinnerung, den Reinefe ihn in Sachsen bei den Meerkatzen abzustatten veranlaßte, und dessen übler Erfolg, wie er Ges. XI. V. 29 beschrieben wird, durch die folgende Tafel verdeutlicht wird. Der zerzauste Wolf predigt blutend die Wahrheit, daß man nicht überall die Wahrheit sagen darf. Bekanntlich endet diefer nun den Wortstreit durch seine Herausforderung zum Zwei— lampfe. Diesem begegnen wir auf der ersten Seite des zehnten Heftes. Er sst schon so weit gediehen, daß Reineke alle seine Mittel in Anwendung gebrachi hat. Die Kämpfenden stehen in der von Jenem erregten Staub⸗ wolkt, und er salbt die Augen des Feindes mit dem feinesweges von wohl- thuender Feuchtigkeit erfüllten Wedel. Köstlich gelungen ist der Kreis der zuschauenden Thiere. Links und rechts vom Throne und auf demselben die gespannteste Aufmerfsamkeit auf den Hergang der Dinge. Das Schwein, dem wir schon früher mit dem Opernglase in der Hand begegnet sind, ver⸗ leugnet auch hier seine durchaus vornehme, Miene nicht. Der Affe hat des n, f. Kopf bestiegen und schaut wie aus einer Prosceniums⸗- Loge mit hesonderer Behaglichkeit auf den Erfolg der List seines Vetters, die er selber mit angegeben. Die Bären-Famuͤlie bildet eine Gruppe für sich. Der Alte stützt sich auf seinen Knotenstock, und die junge Welt benutzt ihn als Zuschauersitz. Rechts im Vordergrunde herrscht Conversation und Lie= besgeiändel. Während der Ziegenbock sich, mit den Widdern unterhält, fucht Lupardus, der Herold, dem jungen Fräulein Schaf auf seine Weise die Cour zu machen, welchem eiwas unceremoniösen 7 die Alte mit einer gewisfen Aengslichkeit zuschaut, In der Zeichnung er cheinen entweder die Kämpfenden zu klein, ader die Zuschauer, namientlich des Hintergrundes rechig, zu groß, um den beabsichtiglen weiten Kreis, worin der Kampf vor

sich geht, hervortreten zu lassen.

Reineke bieibt durch Lisßt und Treulofigkeit Sieger. Als solchen sehen wir ihn auf dein nächsten Blalle, in welchem der zeichnende Künstler wieder für sich aufrürt, verherrlicht. Per personifizirte öchmuth, die absolute Auß, geblafenheit, schreitet er mit schwebendem Tritte und dem ganzen Baomhbast tiner Theaier⸗Attitüde daher. Das Haupt schmückt ein Lorbeer. Gnädig

überläßt er die Pfoten dem huldigenden Kusse der sich herandrängenden Thier welt. Doppeizuüngig, e iß, hat ihm der Künstler auch einen dop⸗=

pelten Schwanz ertheilt, um den Beweisen der Ergehenheit genügen lassen zu können. So laut erschallen diese, denen die Inschrift zu Häuptern des Siegers den Text unterzubreiten scheint, daß selber der Maulwurf in der Tiese etwas davon merkt und mit seinem Spaten eilig hervorgestiegen ist, um bei dem allgemeinen Jubel nicht zu fehlen. Ja, sogar die Bienen ha— ben nicht versäumt, sich einzustellen, und bilden einen Glorienschein um das Haupt des Gefeierten. Papageien sind Schild und Fahnenhalter. Unter den Huldigenden, die in allen Nüancen der Theilnahme, von der höflichen Courtoisie bis zur unbedingten Hingebung, „den im Siegeskranz“ umgeben, fehlt auch der unverwüstliche, unvermeidliche Hofpoet, Herr Boldewye, nicht mit seinen Sonnetten.

Nach dieser Schlußverherrlichung des Helden haben wir in den noch fehlenden beiden Hesten ohne Zweifel noch Scenen früherer Gesänge zu er⸗ warten, und wir benutzen diese Gelegenheit, die Verlagshandlung, welche auch vergoldete Deckel zu dem Werke mit Zeichnungen nach Kaulbach an= gezeigt hat und gewiß für das Publikum ganz fertige Exemplare vorbereiten fäßt, darauf aufmerkfam zu machen, daß die Stiche überall an die rechte Stelle im Texte eingefügt werden mögen, wozu wir unsererseits gelegentlich den jedesmaligen Nachweis gegeben haben. 5.

Die Domkirche in Schleswig, welche im Verlaufe die

Schleswig. sieht der

ses Sommers einer durchgreifenden Restaurgtion unterzogen ist, sieht d Einweihung in wenigen Wochen (den 28. November) enigegen. Die bis= her vollendeten Arbeiten betreffen das ganze Innere des Schiffes, so wie das Aeußere des Gebäudes, mit Ausnahme der einen Hälfte des Daches, die erst im nächsten Jahre nachfolgen wird. Man sagt, daß die landes- herrliche Munificenz, die auf diese Weise eines der herrlichsten Denkmäler ber schleswig- hoisteinischen Vorzeit zu erhalten sucht, auch für den Bau eines entsprechenden Thirrmes, der dem alten Dome von jeher gefehlt hat, bie nöthigen Fonds anweisen werde; dem Vernehmen nach sind bereits Pläne und Risse für den Thurmbau höherer Genehmigung vorgelegt. Mit ker Einweihung wird der lange unterbrochene Gottesdienst in der Domkirche

wieder beginnen. ——

Der Graf von Dalhousie ist gestern in der ostindischen Direc⸗ tions Versammlung als General⸗Gouverneur beeidigt worden. Ueber⸗ morgen geht er mit seiner ganzen Familie von Portsmouth nach Alexandrien ab.

Hier in London sind keine neuen Fallissements vorgekommen, da⸗ gegen werden deren wieder mehrere aus dem Innern gemeldet. In Houston hat die Bank von Floot u. Lott, die schon seit 1786 besteht, ihre Zahlungen eingestellt; sie ist zu—r Ausgabe von Noten im Be⸗ trage von 19,015 Pfd. ermächtigt. In Liverpool haben M Tear, Hadsield u. Thompson, in Glasgow Ogiloie, Clark u. Co. suspendirt; die Passiva der Letzteren sollen sehr bedeutend sein. Das Jallissement von Holdsworth u. Co. in Glasgow wird jetzt widerrufen; es giebt nur eine Firma ähnlichen Namens in Glasgow, nämlich Henry Houldsworth u. Son, und diese erklären in der Times, daß die Nachricht, wenn dieselbe auf sie Bezug haben sollte, vollkommen un⸗ begründet sei.

Die Depositare der Royal Bank von Liverpool haben am ten eine Versammlung gehalten, in welcher zwar einstimmig die Ansicht sich kundgab, daß in dem Gesammtvermögen der Actionaire der Bank (welches auf 15 Millionen Pfd. Sterl, veranschlagt wurde) genügende Sicherheit für die Deposita sei, indeß wurde zugleig beschlossen, daß man für diese Deposita fortan einen Zins von 6 pCt. fordern wolle. Einem vom 2ten d. M. datirten Eirculair des Ausschusses dieser Bank zufolge, ist beschlossen worden, daß auf jede Actie von 1090 Pfd. bis zum 4. Februar 1818 ein neuer Einschuß von 100 Pfd. geleistet werden solle. Auch die North aud Sonuih Wales Bank in Liverpool suchk ein Arrangement zur Wiederaufnahme ihrer Ge— schäfte zu treffen und hat zu dem Zwecke eine Deputation nach Lon⸗ don geschickt. In Neweastle upon Tyne ist man beschäftigt, das Actienkapital der Hauptbanken zu vergrößern, um deu durch die Zah— lungs- Einstellung der drei Privat-Actien⸗-Banken entstandenen Ausfall in der Geld-Circulation zu ersetzen. Die Durham District Banking Gompany beabsichtigt zu dem Behufe die Kreirung von 69,000 neuen Actien zu 10 Pfd., die zur Hälfte eingeschossen werden sollen, und die Union Joint Stock Banking Company hat einen Ein⸗ schuß von 2 Pfd. auf alle Actien ausgeschrieben, der bis zum 13. November eingezahlt sein muß.

X London, 14. Nov. Ich habe wiederholt meine Ueberzeu— gung dahin ausgesprochen, daß das neue Parlament zu einer unge⸗ wöhnlich frühen Zeit noch in diesem Jahre berufen werden würde, und obschon der entscheidende Umstand, welcher die Eröffnung der Legislatur auf den 18ten d. M. festgesetzt hat, in der Nothwendig⸗ keit liegt, eine Imdemnitäts Bill für die kürzliche Suspension des Bankgesetzes einzubringen, so giebt es doch bei dem gegenwärtigen schlimmen Zustande des Landes viele Dinge, welche die Berathung des Parlaments erheischen. Es ist indeß ein vollständiger Irrthum, nach den Aussagen einiger englischen Blätter anzunehmen, daß irgend außergewöhnliche legislatioe Maßregeln für Irland vorbereitet wer— den. Was Irland vor allen Dingen braucht, sind nicht Parlaments⸗ Akten, sondern solche Schutzmaßregeln für Leben und Eigenthum, welche nur durch eine kräftige Entfaltung exekutiver Gewalt beschafft werden können. Jeder Tag bringt uns neue agrarische Frevel, im⸗ mer schrecklicher, als die früheren. Heute erfahren wir die Ermor⸗ dung des Major Mahon, welcher am vergangenen Dienstage Nach— mittags auf seinem eigenen Gute erschossen würde, als er eben von einem Armenbesuche zurückkehrte. Er hatte ein Besitzthum von 10,000 Pfund Jahres-Ertrag, und hatte alles Mögliche gethan, seine Güter zu verbessern, seit sie in seinem Besitz waren.

Der gegenwärtige Zustand vieler Theile Irlands ist der des Krieges zwischen Bauern und Gutsbesitzern, und um solchem Zustand entgegenzuwirken, sind die Macht und die Wirkungen des Gesetzes gänzlich unzureichend. Der einzige Weg für die irländische Regierung desteht in der Aufhebung der Habeas Corpus-Akte und in einem mit dem vollständigen Nachdruck exekutiver Gewalt ausgerüsteten Verfah— ren gegen die meuchelmörderischen Distrikte; es ist auch wahrschein⸗ lich, daß, noch ehe, der Winter, vorüber ist, eine solche Maßregel getroffen werden wird. Selbst die Repealers und viele Ultra- Pa⸗ frioten in Irland sind bereit, die Regierung bei so entschiedenem Verfahren zu unterstützen. .

Im Parlament wird indeß jede Frage mit Leidenschaft be⸗ handelt werden, die Einrichtung der Bank und die Gesetze des Geld⸗ Umlaufes aber werden den ersten Anspruch auf ihre Berathung machen. Ich glaube, daß der Schatzkanzler bis zu diesem Augen⸗ blicke mehr denn je entschlossen ist, bei dem Grundsatze von Sir R. Peel's Akte von 1814 stehen zu bleiben und die kürzliche Suspension derselben als eine außerordentliche und temporagire Ver⸗ letzung, nicht als ein Aufgeben des Gesetzes selbst zu behandeln. Gewiß wird man große Anstrengungen machen, das Gesetz gänzlich zu vernichten. Die Protectionisten werden es angreifen aus Haß gegen Peel, die Eisenbahn-Interessenten aus Vorliebe für ihre Spe⸗ kulationen, die birminghamer Finanz-Doktoren aus Schwärmerei für ihre Inkonvertibilitäts-Theorie und endlich jeder nach politischem Ruf strebende Träumer aus irgend einem eigennützigen Interesse. Es ist deshalb keinesweges unmoglich, daß über ö. Frage der Aufrecht⸗ erhaltung der Bank-Akte von 1844 das Whig-Kabinet, von Sir R. Peel unkerstützt, gestürzt und die Regierung aufgelöst werden kann.

Was die anderen Maßregeln betrifft, so hat die Regierung sie wahrscheinlich noch nicht alle gehörig berathen, doch soll die ganze Miliz von England und Irland zu einer einmonatlichen Uebung zu⸗ sfammenberufen und die Einkommen-Steuer wahrscheinlich auf 5 pCt. erhöht werden. Irland wird keinen geringen Antheil an der Diskus⸗ sion haben, und man muß leider anerkennen, daß die Session mit traurigen Klagen beginnen und wahrscheinlich nicht ohne lästige und unerfrculiche Maßregeln schließen wird, welche die Wohlfahrt und die Sicherheit des Landes unerläßlich machen.

nieder lande.

Aus dem Haag, 7. Nov. Der Königl. preußische Ge⸗ sandte und bevollmächtigte Minister am hiesigen Hofe, Graf von Königsmark, hat der hiesigen Königlichen Bibliothek als Geschenk Sr. Majestät des Königs den vierten und fünften Band der Pracht— Ausgabe der Werke Friedrich's des Großen überreicht.

D äänem ar n.

Kopenhagen, 5. Nov. Der König besindet sich in der Besserung, hat gestern und heute Staatsrath gehalten und die vor— kommenden Berichte angehört.

Schweiz.

Tagsatzung. Sitzung vom 4. November. (Frankf. Bl.) Folgendes ist das Wesentlichste aus der Berathung über den in die- ser Sitzung erfolgten Executions-Beschluß gegen den Sonderbund;

Zürich findel, es sei zur unabweisbaren Noihwendigkeit geworden, die Geseßlichkeit in der Eidgenossenschaft wiederherzustellen. Durch Verlassen der Tagfatzung hätten die sieben Sonderbunds-Stände offen der Eidgenos⸗ senschafi den Krieg erklärt. Zürich stimmt daher zu den Anträgen und sin bet sich im Gefühl, daß die Eidgenossenschaft Alles zur friedlichen Beile⸗ gung, so weit es nur möglich und mit ihrer Ehre veriräglich war, gethan habe, völlig beruhigt. larus meint ebenfalls, daß ö Zeit der Worte vorüber sei, nur Thaten können die Ehre des Vaterlandes reiten. So lo-

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thurn will den Worten des Berichterstatters lein Won beifügen und stimmt zum Antrage. Ba sel st adi beruft sich auf seine Friedens Vemühungen, ver= wahrt seinen Stand vor aller Verantwoꝛtlichteit dieses unheilvollen Bürger= lrieges, und zwar zu e Appenzell Nh. wünscht, daß Gott diese fn bald und zum Besten vorüberleiten möge, St. Gallen stimmt mit tiefem Schmerz zu diesen Anträgen und wälzt alle Verantwortlichkeit des zu ver= gleßenden Blutes vor Mit und Nachwelt und Gott auf die Urheber und dor Allem auf Luzern. Graubündten giebt eine Erllärung zu Protokoll, wonach der Stand Graubündten alle Verantwortlichkeit der daraus ent- ste henden Folgen von sich abwälzt und denjenigen überbindet, welche die⸗ selben durch ihren Starrsinn herbeigeführt. Aargau und Thurgau be⸗ merfen ausdrücklich, daß durch diesen Vollziehnngs-⸗Beschluß der Ober- Befehlshaber, der mit Ausführung desselben beauftragt sei, bei seiner gro= ßen Verantwortlichkeit, die er übernommen, hinsichtlich der Zeit, die er viel— leicht noch für Truppen -Aufstellungen 20. gebrauche, nicht gebunden sci. Reuenburg schildert die Gräuel und die traurigen Folgen des bevor—⸗ stehenden Bürgerkrieges für das Vaterland und vertheidigt noch einmal die Rechte der 7 Stände des Separatbündnisses. Es warnt vor einer mög⸗— lichen Intervention. Die Mit- und Nachwelt werde über das Blatt, das durch den heutigen Beschluß der Geschichte angereiht wende, urtheilen. Auch dieser Gesandte verwahrt den Stand Neuenburg gegen alle und jede Theil⸗ nahme an den unheilvollen Beschlüssen und dessen unseligen Folgen. Genf und Bern stimmen in kurzen Worten zu den Anträgen. Mit Ausnahme der Stände Neuenburg, Baselstadt und Appenzell J. Nh. werden die An⸗ träge von den übrigen Ständen genehmigt und also zum Beschluß erhoben.

Außer der (bereits mitgetheilten) Proclamation an die Armee ward auch noch der Entwurf zu einer Erklärung der Tagsatzung an das Schweizervolk vorgelesen. Diese Erklärung enthält die Kund⸗ machung der Beschlüsse der Tagsatzung und ihre Rechtfertigung durch die Darstellung der Lage des Vaterlandes. Der Berichterstatter und Verfasser derselben, Bürgermeister Furrer, begründet diese Erklärung. Glarus verdankt diese „ausgezeichnete, treffliche Sprache, die in je= dem eidgenössischen Herzen wiederklingen werde“, dem Verfasser aufs wärmste. Dieselbe wird mit den 12 Ständen genehmigt. Der Executions-Beschluß lautet wörtlich wie folgt:

„Die eidgenössische Tagsatzung, in Betrachtung, daß durch den Be⸗ schluß vom 26. Heumonat d. J. das Separat-Bündnis der sieben Stände: Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis, als mit den Bestimmungen des Bundes unverträglich und demgemäß als aufgelöst er⸗ klärt worden ist; daß die erwähnten Kantone für die Beachtung dieses Be= schlusses verantwortlich gemacht wurden, und daß sich die Tagsatzung vor⸗ behalten hat, wenn die Umstände es erfordern, die weiteren Maßregeln zu treffen; in Betrachtung, daß die Gesandtschaften der Sonderbunds⸗Kantone schon unterm 22. Heumongt die Erklärung abgaben, daß sie jene Schluß— nahme nicht anerkennen; in Betrachtung, daß den von der Tagsatzung er— nannten eidgenössischen Repräsentanten der Zutritt vor den Instructions⸗ Behörden und vor Landsgemeinden der betreffenden Kantone verweigert, die Verbreitung der versöhnlichen und freundeigenössschen Proclamation beinahe überall verboten und jm Kanton Luzern sogar als ein Verbrechen mit Strafe bedroht worden ist; in Betrachtung, daß seither gemachte Vermittelungs⸗ Vorschläge von den nämlichen sieben Ständen zurückgewiesen wurden und alle Bemühungen, dieselben auf friedlichem Wege zur Anerkennung und Er⸗ füllung beschwoörener Bundespflichten zurückzuführen, erfolglos geblieben sind; in Belrachtung, daß die erwähnten Kantone schon vor dem 29. Juli, so wie nachher, außerbrdentliche militairische Rüstungen getroffen, Feldbefestigungen aufgeworfen, Waffen und Munition gus dem Auslande bezogen haben,

offenbar zum Zweck, um sich der Vollziehung der durch die Tagsatzung ge= faßten Schlußnahmen selbst mit Waffengewalt zu widerseßen; in Betrach- tung, daß die gleichen Kantone auch den Beschluß vom 11. August, durch welchen sie ernstlich gemahnt wurden, Alles zu unterlassen, was den Land- frieden stören könnte, nicht beachtet, sondern nach wie vor demselben durch Herstellung von Verschanzungen und Fortsetzung ihrer außerordentlichen Rüstungen den Schlußnahmen der Tagsatzung entgegen gehandelt ha⸗ ben; in Betrachting, daß die Gesandtschaften dieser Kantone unterm 29. Wein- Monat die Tagsatzung, und die Bundesstadt verlassen und durch solchen Alt in Verbindung mit den gleich= zeitig abgegebenen Erklärungen und seither getroffenen militairischen An⸗ ordnungen sich gegenüber der Eidgenossen chaft in offenen Kriegszustand versetzt haben; in Betrachtung, daß nach allem diesen es Grbot des Bun— des und Pflicht der Tagsatzung ist, den von ihr auf Grundlage bundes—= rechtlicher Vorschriften gefaßten Beschlüssen Nachachtung zu verschaffen und alle bundesmäßigen Mittel anzuwenden, um einem solchen die innere und äußere Sicherheit der Eidgenossenschast bedrohenden Zustand entgegenzutre⸗— ten; in Anwendung der Artikel J., Vl, und Vlll, des Bundesverträags, be⸗

schließt, was folgt: 1) Der Beschluß der Tagsatzung vom 20. Heumonat laufenden Jahres uber Auflösung des unter den Kantonen Luzern, Urt, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis abgeschlossenen Sonderbundes ist durch Anwendung bewaffneter Macht in Vollziehung zu setzen. 2) Der Ober- Befehlshaber der eidgenössischen Truppen ist mit der Ausführung dieses Be—= schlusses beauftragt. 3) Die Tagsahung behält sich vor, die weiter erfor⸗ derlichen Maßnahmen zu treffen. 4 Der eidgenössische Vorort ist ange⸗ wiesen, gegenwärtigen Beschluß dem Ober- Befehlshaber der eidgenössischen Truppen, dem eidgenössischen Kriegsrathe und sämmtlichen Kantons-Regie— rungen unverzüglich mitzutheilen.“

Daß Bürgermeister Furrer zum Großrichter beim Kriegsgericht der drei westlichen Divistonen ernannt worden, ist zwar richtig, allein der Gewählte ersuchte wegen seiner Stellung an der Tagsatzung unt Zurücknahme der Ernennung, und in Folge dessen wurde Staatsrath Nüttimann von Zürich, zweiter Gesandter in Bern, zum Großrichter ernannt.

Der Generalstab des Bundesheeres besteht aus: 1) General Dufour von Genf. 2) Generalstabs-Chef 2berst Frei-Herose von Aarau. 3) General-Adjutant Bberst Zimmerli von Bern. Die fünf Divisions Kommandanten sind: General von Donats von Chur, in Solothurn; Oberst Lurckhardt von Basel, in Bern;, Oberst Rilliet von Genf, in Lausanne; Oberst Ziegler von Zürich, in Aarau; Oberst Gmür von Schennis, in Zürich. Kommandant in Tessin ist Oberst Luvini von Lugano; Kommandant der Truppen des Genie⸗ wesens Oberst Buchwalder von Bern; Kommandant der Artillerie Oberst von Srelli von Zürich; Oberst-Kriegs-Kommissär Bürgermei⸗ ster Abys von Chur; Kommandant der Reserve⸗- Artillerie Oberst⸗ Lieutenant Dengler von Zürich.

Kanton Bern. (Frankf. Bl.) Am 3. November erhielt der englische Geschäftsträger durch einen Kabinets-Courier eine Note, worauf er sogleich nach Freiburg abging, am Aten früh wieder nach Bern zurückkam und um 9 Uhr beim Bundes-Präsidenten eine mehr als halbstündige Audienz hatte. Ueber den Inhalt dieser Note ver⸗ lautet nichts, nur weiß man, daß in den jüngsten Tagen auch das englische Kabinet durch seinen Geschäftsträger eine Vermittlung drin

end gewünscht hat.

9 8 6 des von der Tagsatzung gefaßten Crecutions Beschlus⸗ ses hat der Regierungs-Rath von Bern beschlossen daß jeder Ver⸗ kehr, von welcher Art er sei, von nun an zwischen dem Kanton Bern und den Sonderbunds-Kantonen bis auf Weiteres unterbrochen ist. Die Postverbindung zwischen Bern und Fieiburg bestand bisher noch immer fort; auch ließ man eidgenössische Offiziere, die von Bern nach Waadt gingen oder von daher kamen, ungehindert durch den Kanton Freiburg passtren. Bei Neueneck stehen an der Brücke über die Sense die Vorposten einander gegenüber. Letzten Sonntag waren die Offi⸗ ziere der beiden in Neueneck liegenden Compagnieen berner Infanterie mit den Offizieren der gegenüberliegenden freiburger Truppen in ei= nem Wirthshause auf freiburger Gebiet fröhlich beisammen.

Der große Generalstab ist nun ziemlich vollständig beisammen, die Büreauͤs theilweise eingerichtet und im Gange. Bis zu Ende der Woche sollen nach den ertheilten Narschrouten die sämmtlichen Kon⸗ tingentstruppen in die Linie eingerückt sein. Sobald nun die Truppen

in die Linie eingerückt sind, werden die Operationen beginnen, und ohne Zweifel wird es zuerst auf Freiburg losgehen. t

(R. 3.) Am 65. November werden die Rriegs Operationen ih⸗ ren Anfang nehmen. Oberst Burckhardt und Rilliet⸗Constant werden ihre Divislonen zuerst gegen Freiburg gebrauchen und wie wir ver⸗ nehmen, sollen bie Feindseligkeiten gegen diesen Kanton am bten er⸗ öffnet werden.

Kanton Zürich. (Frkf. Bl) Der Re ierungs⸗-Rath hat beschlossen, es sollen auf heute (6. November) 4 Bataillone Infan⸗ terie der ersten Landwehr und 2 Scharfschützen⸗Compagniten aufge⸗ boten werden. Die Infanterie⸗Bataillone versammeln sich in ihren Kreisen. Tie Organifation der Bürgerwachen schreitet rasch vor⸗ wärts,. Der Regierungs-Rath hat ben Oberst Weiß zum Ober Kom⸗ mandant sämmtlicher Bürgerwachen des Kantons Zürich und den Stabs- Hauptmann Honegger von Wollishofen zu dessen Adjutant ernannt.

Letzte Nacht ist per Estafette die Nachricht von Bellinzona hier angelangt, daß am ten d. Urner⸗-Truppen in das Gebiet von Tessin eingerückt sind, und daß vor Airolo ein Vorostengefecht stattgefunden habe, in welchem 2 Offiziere der Urner gefallen sein sollen.

Neunundsiebenzig der reichsten und angesehensten Bürger dieser Stadt haben in dem Bülletin der Eidg. Itg. nachstehende Erklä⸗ rung erlassen: . .

„Die unterzeichneten Bürger von Zürich erklären die Verdächtigungen,

welche sowohl gegen die hiesige Bürgerschaft im Allgemeinen, als ins beson- dere gegen einzelne Männer der konservativen Partei mit Hinsicht auf an- gebliche reactionaire Plane in öffentlichen Blättern und zumal in der Reuen Zürcher Zeitung erschienen sind für durchaus unwahr und derleumderisch und sprechen ihre gerechte Entrüstung darüber aus, daß durch grundlose Gerüchte jeder Art gegen ihre Vaterstadt und einzelne Personen zu Ausbrüchen roher Leidenschaft aufgehetzt wird. Sie sichern eine Beloh⸗ nung von A490 Fr. demjenigen zu, der den oder die Einsender der vorgeb⸗ lichen Korrespondenz-Artikel aus Zürich, welche in neuerer Zeit in der Ka— tholischen Zeitung erschienen sind, mit Sicherheit bezeichnet.“ KFolgen die Unterschristen, worunter Bluntschli, Escher v. d. Lirth, Mousson und Andere. 5 fRarlgr. 3.) Man irrt sich sehr, wenn man glaubt, daß Bern die Zügel halte. Zürich, von Thurgau, St. Gallen, Bündten und Sololhurn sekundirt, leitet die Geschicke der Schweiz; Herr Och⸗ senbein fügt sich, weil er muß, und weil ihn, wie er offen gesteht, ber Makel des Freischaarenzuges niederdrückt, Dr. Furrer, Dr. Kern und Munzinger find die Direktoren, und diese werden auf der bis⸗ herigen Bahn fortschreiten, mag kommen, was will.

Kanton Basel. (Frankf. Bl.) Der Große Rath trat am 6. November zusammen zur Berathung über die traurige Gegen⸗ wart. Der Antrag des Kleinen Raths, begründet in einem ausführ⸗ lichen Rathschlag, geht dahin; „Es sei dem erhaltenen Aufgebote unseres Kantons in Berücksichtigung der Gewalt der Umstãnde Folge zu leisten, und unsere Gesandtschaft werde beauftragt, hierüber der Tagsatzung eine Erklärung einzureichen.“ Der Kleine Rath hat aus Anlaß dieser , , ,, am 5. November eine Proclamation erlassen, in welcher er den sitbürgern und Einwohnern Basels Vertrauen zuspricht und sie zur Erhaltung der öffentlichen Ordnung auffordert.

Kanton Schaffhausen. (O. P. A. 3.) In der Nacht vom 5. auf den 5. Rovember traf eine Staffette on dem Divisions⸗ Kommando Gmür an hiesige Regierung mit der Ordre ein, „daß am 6ten Mittags 12 Uhr das Landwehr-Bataillon, bestehend aus den im Depot verbliebenen Soldaten des Auszüger⸗Bataillons und aus den sich etwa angemeldeten Freiwilligen, im Ganzen 350 Mann, nach Winterthur aufzubrechen habe.“ Dieses Bataillon ist bereits abmar⸗ schirt. Im Weiteren muß nun noch ein zweites, circa 800 Mann betragendes Landwehr-Bataillon formirt werden, aus denjenigen Kan⸗

tons ängehörigen, die das 2bste Jahr zurückgelegt und das 4lste noch nicht angetreten haben.

Kanton St. Gallen. Auf Verfügung des Vororts wird nach Abzug des Kontingents auch hier die Landwehr in Bereitschaft gesetzt, zu welcher auch die vielen Ueberzähligen der ausgezogenen Bataillone eingetheilt werden. Sie ist dazu bestimmt, das Kautons⸗ Gebiet zu decken und im Jnnern die Ordnung zu erhalten.

Das Schwyzer Volksblatt schreibt: „Eine für den Kanton St. Gallen fehr unehrenhafte Behandlung erlitt der österreichische Rittmeister Escarmontani, der in Luzern während einiger Monate den Offizieren Unterricht im Reiten ertheilte. Es hatte,. der⸗ selbe feine Heimreise über St. Gallen genommen; auf dem Wege ward er erkannt; ein St. Galler Major nahm ihn für einen Spion und führte ihn in Wattwyl, zum Bezirks⸗ Ammann. Da wurden ihm Koffer und Schriften durchsucht, aber nichts gefunden als 700 Fr. Geld nebst Kleidern und ein ehr⸗ licher österreichischer Name. Der Bezirks ammann hatte so viel Takt, den ungerecht verhafteten Reisenden mit angemessener Entschuldigung über die Verhaftung zu entlassen. Ein, Wirth in Wattwyl aber maßte sich das Recht an, den vom Bezirksamt Entlassenen wieder festʒzunehmen und durch zwei Mann nach St. Gallen führen zu las⸗ sen, wo derselbe wieder als Spion verdächtig einen Tag und eine Racht in Haft gehalten und dann endlich frei gelassen wurde. Wie derläutet, hatte der Rittmeister, um Mißhandlungen auf St. Galli⸗ schem Gebiet zu entgehen, einen falschen Namen angegeben.

Kanton Graubündten. (A. 3.) Der Regierung von Graubündten scheint es mit ihren letzten Vermittelungs⸗ Vorschlägen aufrichtiger Ernst zu sein. Ein hochgestellter, hell und klar sehender Priester, der mit Rom in Briefwechsel steht, sagte vor einiger Zeit: „er glaube fest, daß noch im letzten Moment vor dem Beginn des Kampfes ein Friedenswort aus Rom erschallen werde.“

(Sch. M.) So eben (4. November) geht hier (in Chur) die Nachricht ein, daß 400 Urner mit zwei Stücken Geschütz unter dem Kommando des Ingenieur Müller die auf tessinischem Gebiete befind⸗ liche Dogana (Zollstätte) nebst Zufluchtshäusern auf der Höhe des St. Golthard besetzt haben, was im Kanton Tessin große Bewegung und Aufregung verursacht. (S. Zürich.!

Kanton Aargau. (O. P. A. 3.) Der Große Rath. des Kantons Aargau versammelte sich am 2. November zur ordentlichen Wintersitzung. Blos 160 Mitglieder waren anwesend. Die Ehren⸗ Gesandtschaft legte ihren Bericht über den Gang der Tagsatzung ab, welcher einstweilen zu den Akten genommen wurde. Regierungs Nath Frei⸗-Herose, gegenwärtig Chef des Generalstabes der eidgenössischen Arn ee, verlangte wegen seiner überhäuften Geschäfte als erster . sandter bei der Tagsatzung entlassen oder bis zum Eintritt des 6. bens beurlaubt zu werden, was ihm auch . i Eine außerordentliche Ausgabe für Kriegs Be dür fnisse 12, 000 Fr. ward bewilligt. über fur i f ö.

etroffenen erfügungen un ae r chen. Ein De re Bar schasn zur ge e e der Vorschla der d ng e ,,, 5. ang , n

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