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ie i assung der dortigen Schützengilde na⸗ ehh . J . daß 1809 die bis dahin aus drei — ützen⸗Compagnieen, der altstädtischen,
beni sphö Rbestehenden Gilden in eine verwan, löhenichtschen und ne he r 1 3 dem & September 1847
delt wurden. Das neut . . 26
ö iat worden. Diese Corporation wurde 1351. von
m go f zum Schutze der Stadt, gestiftet und feiert mithin in wenigen Jahren ihr fünfhundertjähriges Jubiläum.
Provinz. (Rh. Beo b.) Der Gemeinderath der Stadt
6 —28* 3 auf die unverkennbaren Vortheile, welche der
Stadt durch den Sitz des Kriminalgerichtshofes für, mehrere Ge⸗
richts · Bezirke erwachsen, und mit Bezug auf die bereits in früherer
Sitzung dieserhalb abgegebene Erklärung beschlossen, die Kosten zur
jmrichtung eines Sitzungssaales für das öffentliche Kriminal-Gerichts . . eines Königlichen Bau⸗Beamten 450 Rthlr. betragend, aus städtischen Mitteln herzugeben. Ferner wurde zur Deckung des Defizits von 11,630 Rthlru, welches durch Anschaf⸗ fung von Kartoffeln, durch Zuschuß zur Suppen-⸗Anstalt, durch gerin⸗ gere Einnahme an Kommunal- Steuer und durch Deckung eines Defizits bei der allgemeinen Armen — Kasse entstanden waren, beschlossen, die im Jahre 1816 auf 30 pCt. ermäßigten Zu— schläge bei der Grundstener und Mahl- und Schlachtsteuer wieder auf den früheren Zuschlag von 40 pCt. herzustellen, da die Differenz bei dem 11pfündigen Roggenbrodte noch nicht Pf. betrage und eine hieue Steuer bei dem Fortbestehen der Mahl- und Schlachtsteuer schwerlich die höhere Genehmigung erhalten würde.
Am 14. November feierte der Mäßigkeits Verein zu Barmen sein fünftes Jahresfest durch einen Abend-Gottesdienst in der dortigen reformirten Kirche. Die äußere Theilnahme an der großen wichtigen Sache wurde durch einen überaus zahlreichen Besuch des Gotteshau— ses, dessen Räume nicht im Stande waren, das von allen Seiten herbeiströmende Publikum zu fassen, unverkennbar an den Tag gelegt. Herr Pastor Feldner aus Elberfeld hielt die Festpredigt.
Deutsche Gundesstaaten.
Königreich Sachsen. Se. Königl. Hoheit der Prinz Albert hat am 21. November die Reise nach Bonn angetreten.
Königreich Hannover. (Hannov. Ztg.) Am 23. Nov. sind Ihre Königliche Hoheit die Frau Prinzessin von Oranien und Se. Hoheit der Herzog August von Sachsen-Koburg-Gotha in Hannover angekommen.
In Celle starb am 21. November nach kurzer Krankheit und im eben begonnenen S2sten Lebensjahre der General-Lieutenant und Kommandant Georg Müller, ein allgemein geliebter und verehrter und in jeder Beziehung ausgezeichneter Mann, welcher 66 Jahre hindurch seinem Könige und Vaterlande auf die ehrenvollste Weise gedient, allgemein betrauert von Allen, die ihn kannten. Anfangs Dezember 1781 trat derselbe in den hannoverschen Militairdienst und nahm dann gleich an den Feldzügen in Ostindien bis 1793 Theil. Nach Auflösung der hannoverschen Armee im Jahre 1803, trat er bei Errichtung der Königlich deutschen Legion in dieselbe ein, deren sämmtliche Feldzüge er mitmachte, und in deren Reihen er bis zu deren Auflösung im Jahre 1816 mit großer Auszeichnung diente. Im Jahre 1816 trat er wieder in den hannoverschen Dienst, ward im September 1831 zum Kommandanten in Celle und im Juni 1845 zum General-Lieutenant befördert.
Kurfürstenthum Hessen. Sc. Aénisl. Hoheit der Kur⸗ fürst Friedrich Wilhelm ist am 22. November nebst Gefolge von Frankfurt a. M. wieder in Kassel eingetroffen.
Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin. Se. K. Hoheit der Großherzog ist am 17ten d. von Ludwigslust und Ihre K. Hoheit die Frau Großherzogin nebst der Herzogin Louise sind ge⸗ stern Abend von Berlin in Schwerin eingetroffen.
Herzogthum Anhalt⸗Deßau. In Folge des (gestern erwähnten) Ablebens Sr. Hoheit des Herzogs Heinrich von Cöthen ist hier das nachstehende Besitzergreifungs- Patent erschienen:
„Wir, Leopold Friedrich, von Gottes Gnaden ältestregierender
Herzog zu Anhalt, Herzog zu Sachsen, Engern und West—
falen, Graf zu Askanien, Herr zu Zerbst, Bernburg und
Gröbzig ꝛc. ꝛc. ꝛc. entbieten hiermit den sämmtlichen Herzoglich anhalt-röthenschen geist⸗ lichen, Hof⸗, Militair- und Civil⸗-Behörden, insbesondere den Her— zoglichen Hof⸗Verwaltungs-Aemtern, dem Landes-Directions⸗Kolle⸗ gium, dem Gesammt⸗Ober⸗Appellationsgerichte, der Landesregierung, dem Konsistorium, der Rentkammer, der Staats⸗Schulden⸗ und der Kriegs⸗Kommission, dem Militair⸗Kommando, dem Forstamte, so wie den anderen Kollegien, den zur Justiz⸗, Polizei und Finanz⸗Ver⸗ waltung verordneten Ober- und Unterbeamten, den Vasallen, den Offizieren, den Geistlichen, Bürgermeistern und Rathsgliedern in den Städten, Schultheißen in den Dörfern, Lehnleuten und übrigen Un— terthanen und Eingesessenen der Herzoglich anhalt⸗cöthenschen Lande, Unsere Gnade und alles Gute und fügen Ihnen allerseits Folgen⸗ des zu wissen:
Nachdem es dem Allerhöchsten in seinem heiligen und unerforsch⸗ lichen Rathschlusse . hat, Unseres vielgeliebten Herrn Vetters, des weiland Durchlauchtigsten Fürsten Herrn Heinrich, ältestregie⸗ renden Herzogs zu Anhalt, Herzogs zu Sachsen, Engern und West— falen, Grafen zu Askanien, Herrn zu Bernburg und Zerbst ꝛc., Lieb⸗ den, ohne Hinterlassung männlicher Fürstlicher Nachkommenschaft aus dieser Welt abzurufen, und also die Herzoglich anhalt cöthensche Linie erloschen und die anhalt-cöthenschen Lande nach den in Unse⸗ rem Herzoglichen Gesammthause bestehenden Haus- und Familien⸗ Verträgen auf die beiden übrigen, die Herzoglich anhalt-deßauische und Herzoglich anhalt- bernburgische Linien verfällt worden, Uns aber, als nunmehrigen Senior Ünseres Herzoglichen Gesammthausegs, nach dem am 22. Juni 1665 abgeschlossenen ünd von des Kaisers Leopold J. Masestät unterm 2. September 1666 bestätigten Haus⸗ und . e zuständig ist, das erledigte Herzogthum An⸗ halt⸗Cöthen, ingbesondert auch das der nunmehr erloschenen Herzog— lich anhalt -=röthenschen Augustässchen Linie zuständig gewesene Her sli anhaltische Gesammthaus⸗, Stamm- und Familien⸗-Vermögen an Gütern, liegenden Gründen aller Art . Schlössern, Gebaͤu⸗
ben, sammt allem Zubehör und an n Sachen jeder
Art, so wie alles Uebrige, durch den zwischen Üng, Uns in Gott ruhenden Herrn Vetters, weiland 4
Anhalt⸗Cöthen Liebden, und Unseres Herrn Vetters, des Herzogs
Alexander Karl zu Anhalt⸗ Bernburg Liebden, unterm ;
26. Juli 1847 errichteten, durch die Ges e- Seine 96. . Herzogthümer seiner Zeit veröffentlichten Haus-Pertrag von weiland Herzogs Heinrich Liebden gegen Unsere und Unseres Herrn Vetters
des Herzogs Alexander Karl Liebden, Anerkennung der darin näher angegebenen Herzoglich anhalt- cöthenschen Staatsschulden für den FJall Kiefern. Nachfolge in der Regierung des Herzogthums Anhalt. Eöthen, dem Stammgute einverleibte gesammte vormalige Herzoglich 3 Allodial⸗ und Privat⸗Vermögen an Unbeweglichem und Beweglichem, wie solches Alles im §. 1. Zahl 2 dieses Vertrags näher bezeichnet ist, — für Unser Herzogliches Gesammthaus in
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Besitz zu nehmen und die Verwaltung und Regierung des Herzog—= thums bis zur weiteren Vereinigung zwischen Uns und Unseres viel- de. Herrn Vetters, des Herzogs Alexander Karl zu Anhalt⸗ ernburg Liebden, zu übernehmen; als haben Wir solches durch Unsere dazu bevollmächtigten Räthe, Unseren Wirklichen Geheimen Rath und Regierungs⸗ ; Präsidenten Dr. Leopold von Morgenstern un Unseren Regierungs⸗Rath Dr. Karl Sintenis, am heutigen Tage thun rn thun auch solches kraft dieses in der beständigsten Form und Weise, wie es von Rechts, Gewohnheits, auch Unserer Hausverfassung wegen am besten geschehen soll und mag. Und indem Wir Unseren Haus- und Familien⸗-Verträgen gemäß, bis zu einer weiteren Uebereinkunft mit Unseres Herrn Vetters, des Herzogs Alexander Karl zu Anhalt⸗ Bernburg Liebden, die oberste Verwaltung des erledigten Herzogthums Anhalt-Cöthen übernehmen, erinnern Wir hierdurch alle und jede obengenannte Herzoglich anhalt—⸗ cöthensche Behörden, obere und untere Beamten, Vasallen, Offiziere, Geistliche, Magistratspersonen und Schultheißen, Unterthanen und Einwohner jeden Standes, daß Sie allesammt Uns und Unseres Herrn Vetters, des Herzogs Alexander Karl zu Anhalt Bernburg Liebden, und Unsere fürstlichen Erben und Nachfolger für Ihre recht mäßige Landesherrschaft und Obrigkeit erkennen, folglich mit Huldi⸗ gung, Gehorsam und Unterthänigkeit sich fortan und künftig an Nie— mand Anderen, als an Uns und die Unserigen halten, insbesondere aber die Unterthanen jeden Standes, die Ihnen bisher vorgesetzten Obrigkeiten, niederen und höheren, bis Wir Ihnen ein Weiteres des— halb befehlen, ferner als Ihre rechtmäßigen Obrigkeiten zu betrachten und ihnen zu gehorsamen haben.
Wir geben Ihnen dagegen die Versicherung, daß Wir Ihnen sammt und sonders den gebührenden Schutz verleihen, mit Ihnen es treulich meinen, Sie bei ihren Gütern und rechtmäßigen Freiheiten, auch wohl erlangten Rechten, auch dem Verhalten nach, wie es Jeder verdient, bei Ehren, Stellen und Bedienung lassen und Ihrer Aller Bestes auf alle Weise befördern wollen, sind aber auch Ihrer aller⸗ seits treuen und pflichtmäßigen Gesinnungen und Ihres Gehorsams gegen Uns und die Ihnen vorgesetzten Behörden gewärtig.
Zu dessen Urkunde haben Wir dieses Besitznahme-Patent eigen⸗ händig vollzogen und Unser Herzogliches Insiegel beidrucken lassen.
Gegeben zu Deßau, am 23. November 1847.
Leopold Friedrich, Herzog zu Anhalt.“
* Schwerin, 24. Nov. Der Großherzogliche Hof legt wegen des Ablebens Sr. Königl. Hoheit des Kurfürsten von Hessen-Kassel von heute auf drei Wochen in den gewöhnlichen drei Abstufungen
Trauer an. . Oesterreichische Monarchie.
Preßburg, 22. Nev. (Bresl. Ztg.) Heute giebt der Erz⸗ herzog Reichs-Palatin den Mitgliedern des Reichstags das übliche Palatinal-⸗Festmähl. In früheren Zeiten wurde bei solcher Gelegen= heit auch ein ganzer Ochse im Freien gebraten und unter das Volk vertheilt; diesmal wird es unterbleiben. Im Uebrigen sind dagegen die früheren Sitten bei der Palatinal-Feierlichkeit beibehalten wor den, und unter Anderem hoben auch vier Obergespäne den Reichs Palatin mit seinem Stuhl in die Höhe.
Frankreich.
Paris, 22. Nov. Es verbreitet sich das Gerücht, daß das sranzösische Kabinet entschlossen sei, unverweilt Pacifications-Vor⸗ schläge an die schweizer Tagsatzung zu machen und die Annahme derselben nachdrücklich zu betreiben. In diesem Sinne follen die Be⸗ stimmungen der letzten, an den jetzt in Basel verweilenden franzö⸗ sischen Gesandten abgeschickten Depeschen verfaßt sein.
Folgendes ist der nähere Bericht des Journal des Debats über die Veranlassung der Abreise des französischen Gesandten von Bern: „Der Gesandte wollte seinen zweiten Secretair, Herrn von Banneville, nach Luzern senden. Zu welchem Zwecke wissen wir nicht, und Herr von Bois le Comte hatte Niemanden darüber Rechenschaft zu geben. Der französische Botschafter ist bei den 22 Kantonen ak— kreditirt; er verhandelt mit jedem derselben einzeln; es ist das We⸗ nigste, daß ihm gestattet werde, einen seiner Secretaire zu senden, wohin er es für angemessen erachtet. Am 15ten wandte sich Herr von Bois le Comte also an den Ober⸗-Befehlshaber, der von seiner Expedition gegen Freiburg zurückkehrte, und ersuchte ihn um einen Geleitspaß für Herrn von Banneville, wie er einen solchen früher für Herrn v. Massignac bei einer Sendung nach Freiburg erbeten und erhalten hatte. General Dufour glaubte, deshalb an den Vorort berichten zu müssen. Der 16te verfloß, ohne daß Herr von Bois le Comte den erbetenen Gelritspaß erhielt. Einerseits scheint es, daß der Vorort und der General sich gegenseitig die Verantwortlichkeit für den zu fassenden Beschluß zuschieben wollten, andererseits, daß man die Sache in die Länge zu ziehen beabsichtigte. Abends spät sandte Ge⸗ neral Dufour dem Botschafter statt des Geleitspasses, welchen dieser erwartete, eine ausweichende Antwert, mit dem Beifügen, daß er ge— nöthigt sei, nach Aarau abzugehen, und sich beeilen werde, sobald er die Weisung des Vororts erhalten, ihm eine bestimmte Antwort zu ertheilen. Herr von Bois le Comte sandte am folgenden Morgen einen Attaché nach Aarau, der den Geleitspaß mitbringen sollte, da da jedes Zögern als eine Weigerung betrachtet werden mußte. Der General antwortete dem Botschafter, daß es ihm durchaus unmöglich sei, ihm den erbetenen Geleitspaß zu geben, daß jede Communication mit den Kantonen des Sonterbundes untersagt sei und er von dieser Maßregel zu Gunsten des Botschafters keine Ausnahme machen könne. Einé Stunde nachdem er diese Antwort erhalten, spät Abends am 17ten, verließ Herr von Bois le Comte Bern mit dem ganzen Ge⸗ sandtschafts Personal, mit Ausnahme der Kanzlei, die zur Besorgung der laufenden Geschäfte zurückblieb, und zog sich in einen neutralen Kanton, nach Basel, zurück. Bei seiner Abreise sandte er dem Vice⸗ Präsidenten der Regierung von Bern seine Karte zu.“
Großbritanien und Arland.
London, 20. Nov. Der Sun erklärt das von einem Mor enblatte verbreitete Gerücht, als habe die ostindische Compagnie eine nleihe von zwei Millionen Pfund bei der Bank von England ma— chen wollen, für ungegründet.
Allgemein ist die Ansicht verbreitet, daß das Parlament im Laufe der Session eine Steuer- Erhöhung in einer oder der anderen Gestalt genehmigen werde. Wie die Times vor einigen Tagen, so erklärt sich auch der Globe zu Gunsten einer Steigerung der Ein⸗ kommensteuer; das Blatt wünscht aber zugleich, daß man bei diesem Anlasse das Gesetz verbessern und einen billigen Unterschied zwischen wirklichem Eigenthum und dem jährlichen Einkommen, welches aus der Betreibung eines Fabrikzweiges oder Gewerbes erwachse, zwischen festem und schwankendem Kapital, zwischen einer bleibenden und un- gewissen Einnahme feststellte.
Heute ist die Zahlungs⸗Einstellung des Herrn John Williams, eines Fonds-Spekulanten, deklarirt worden; die Passlva belaufen sich auf 2,000 Psd. Außerdem soll es wahrscheinlich sein, daß ein oder zwei bedeutende Häuser in der City sich genöthigt sehen werden, ihre Zahlungen ebenfalls heute noch einzustellen.
In Manchester ist am Abend des 18ten in der Soiree des da— sigen Athenäum Herr Cobden zum erstenmale wieder öffentlich auf⸗ getreten. Er rühmte den guten Empfang, den er überall auf dem Kontinent gefunden, als einen Beweis dafür, daß England den Kreis seiner Sympathieen erweitere, daß die Sphäre, wo praktische Thätig⸗
keit sich geltend mache, mit jedem Tage sich ausbreite, und daß die
Zeit herannahe, wo die Eifersüchteleien der Nationen unter einander aufhören und man zu der Erkenntniß kommen würde, daß Aller Jn⸗ teressen identisch seien. Ueber diesen letzten Punkt ließ er sich im Sinne der Friedens- und Freetrade-Propaganda weitläufiger, aber nicht von ökonomischem, sondern — wie es der blos auf Unterhaltung abgesehenen Versammlung angemessener war — vom ethnologischen Gesichtspunkte aus, weiter aus und benutzte dabei besonders die Beobachtungen seiner jüngsten großen Reise. Uebrigens trug auch diese Festlichkeit, die zu den besuchtesten in ganz Manchester zu ge⸗ hören pflegte, den Stempel des Druckes der Zeit: es waren kaum . Personen anwesend, während sonst 5 bis 6000 sich einzufinden pflegten.
8elg ien.
Brüssel, 23. Nov. In der am 20. November zum Schluß gekommenen Adreß-Debatte resumirte Herr Lebeau die gegen den Adreß-⸗Entwurf gerichteten Einwendungen und hob das Trügerische der Behauptung der Opposition hervor, daß der ganze Zwiespalt der Parteien in einem Mißverständnisse seinen Grund habe.
„Ein Mißverständniß?“ rief der Nedner; „fern mögen von uns un⸗— würdige und besonders persönliche Rerriminationen bleiben. Wie! Sie möchten wohl auch den Fall des modernen Karl des Großen dem Abfall eines Generals zuschreiben und die Nationalbewegung, in deren Folge wir hier sitzen, der Unschlüssigleit eines Platz⸗Kommandanten? Die letzten Wah— len sind eine unumstößliche Thatsache; die letzten Wahlen sind die 221 Bel— giens! Die letzten Wahlen, das ist unser gesetzlicher Juli, Dank einer ein: sichts vollen Dynastie. Das ist die Bedeutung des 8. Juni. Wir haben am 8. Juni den Sturz eines ganzen Systems vollendet, nicht nur den des Regiments des theo⸗ kratischen Gouvernements, sondern auch das Regiment der aristokratischen Macht gestürzt. So viel wie jeder Andere, habe ich zur Gründung des Senates bei= gelragen, ich würde es heute noch thun. Ich bin weit enifernt, die Dienste zu verkennen, welche die Aristokratie in allen Ländern geleistet. Ich kenne genug die Geschichte meines Landes, um die Namen Horn und Egmont ver⸗ ehren gelernt zu haben, und ich bin nicht undankbar genug, um zu diesen berühmten Märtorern nicht den Namen eines Friedrich von Merode zu schreiben. Ich komme auf die Geschichte Englands mit seinem Chatham und seinem Pitt. Allein selbst in England hat die Pairie nie das Vorwie⸗ gen der Gemeinen bestritten, wir nehmen die Aristokratie hin als nothwen⸗ digen, integrirenden und achtungswürdigen Theil unserer Institutionen, allein wir wollen sie beschränkt auf ihre wahre Rolle, die Rolle der Erhaltung, nicht aber in der lügnerischen Bedeutung, die man ihr zugetheilt.“ Der Redner suchte dann nachzuweisen, daß die Fassung des Adreß-Entwurfes den Entschluß der Opposition, sich des Abstimmens zu enthalten, nicht recht⸗ fertige. Auch andere Kabinette, namentlich das des Herrn Vande— weber, hätten die Vertrauens-Frage in schärfster Fassung gestellt. Er meint, daß dem von der neuen Opposition versprochenen „abwartenden Wohlwollen“ nicht zu trauen sei, da sie damit einen bitteren Tadel aller bisherigen Schritie des Kabinets und auch schon eine ziemlich offen aus- gesprochene Feindseligkeit für die Zukunft verkünde. Der Nedner geht dann weitläufig auf die roͤmische (Leclercgsche) Angelegenheit ein und eiflärt und begründet abermals die darauf bezüglichen Paragraphen Ler Adresse. Nach einigen auf diese Paragraphen bezüglichen entgegnenden Worten des Herrn Malou wurde die allgemeine Debatte geschlossen und zu der Diskussion der Paragraphen übergegangen. Bei denen über die römische Angelegenheit nimint Herr Dechamps (der vorige Minister der auswärtigen Angelegen⸗ heiten) das Wort, um die von ihm ausgegangene Ernennung des Grafen Vanderstraeten⸗Ponthoz zum Gesandten in Nom zu erklären. Er erinnert an den in voriger Session von der Kammer ausgesprochenen Wunsch, die⸗ sen Posten bald besetzt zu sehen; darauf habe er Herrn Vanderstraeteu das Versprechen gegeben, ihn zu ernennen, und da, Rom diese Ernennung ge— nehmigt, so habe der Minister sie unterzeichnet, ohne daß er da- mit seinen Nachfolgem einen Verdruß zu bereiten gedacht. Der Minister d'Hofffchmidt beleuchtete diese Gründe, die ihm nicht stichhaltig schienen, da es durch nichts zu rechtfertigen sei, daß ein Kabinet, das abzutreten im Begriff gestanden, über diesen Posten noch zu Gunsten eines Mannes seiner Partei verfüge; daß man aber dem Grafen gegenüber keine Verpflichtungen gehabt, gehe ja aus offiziellen Mit- theilungen hervor, wonach der Posten anfangs dem Grafen Bries und erst nach dessen Abberufung dem Grafen Vanderstraeten angeboten worden sei. Bemerkenswerth für die Stimmung der Kammer war, daß die Stelle der Adresse über diesen diplomatischen Konflikt mit dem römischen Hofe hierauf von 955 Stimmen angenommen wurde, indem nur Herr Mero de allein da— gegen stimmte. Die übrigen Paragraphen wurden ohne besondere Debatten angenommen, und bei der Abstimmung über den Paragraphen, welcher die Vertrauensfrage betrifft, ergaben sich 64 Stimmen dafür; 24 Mitglieder stimmten nicht mit. Herr Cogels allein stimmte dawider, weil er den Mitgliedern des heutigen Kabinets kein Vertrauen schenken könne. Die ganze Adresse wurde schließlich mit 58 Stimmen angenommen, indem 25 Mitglieder sich des Mitstimmens enthielten.
Der König hat am 21sten Mittags die mit Ueberreichung der Antworts-Adresse auf die Thron-Rede beauftragte Deputation der Repräsentanten- Kammer empfangen und ist darauf nach seinem Ar— dennen-⸗-Schloß abgereist. :
Es wird versichert, die Anleihe, welche die belgische Regierung in kurzem abschließen will, fei auf bie Summe von 40 — 50 Mill. Jr. festgesetzt. ,
Das higig Baunquierhaus Defosse und Woerte hat seine Zah— lungen eingestellt, um liquidiren zu können, da es sich in augenblick lichen Verlegenheiten befindet, obgleich seine Aktiva seinen Schulden-
bestand übersteigen. S c weiz.
Kanton Bern. Der Vorort hat in einem Kreisschreiben den sämmtlichen Ständen die Konstituirung der provisorischen Negie⸗ rung von Freiburg mitgetheilt, welche er anerkannt habe.
Im Lager zu Langenthal glaubte man am 21. November, daß am folgenden Morgen, wo die Armee aufbrechen sollte, der Weg von dort über St. Urban nach Sursee werde genommen werden. Eine Abtheilung der in Langenthal liegenden Milizen sollte die Reuß mit der Division Burckhardt passiren. Man war indeß überzeugt, daß in Luzern, der Urner, Schwyzer und Unterwaldner wegen, ein ernstli⸗ cherer Widerstand stattfinden werde, als in Freiburg. Ver Kriegs⸗ plan ist angeblich, wie vor Freiburg: Umzingelung von allen Seiten mit einer Uebermacht. ꝛᷣ
Eine der Mannheimer ähnliche Adresse ist an die Tagsatzung auch von Heidelberg eingegangen. 9 r 3.
(O. P. A. 3.) Es ist jetzt aktenmäßig bestätigt und bereits durch die Presse veröffentlicht worden. daß in der Korzespondenz der Sonderbunds? Generaͤlität mit dem Kommando in Freiburg, welche in Langenthal dem Gastmeister von St. Urban abgenommen worden, ansdrücklich die „französische Legation in Bern“ als Communications- ort, in Mitte liegend, bezeichnet wurde, welche sicher die Depeschen befördern werde. Diese Angabe scheint aber voreilig und ohne Grund geschrieben zu sein, wenigsteus hat sich bis jetzt noch kein Beweis für die Wahrheit der Behauptung geboten.
Kanton Aargau. Die Tagsatzungs⸗-Armee hat sich am 22. November von allen Seiten nach dein Kanton Luzern in Bewe⸗ gung gesetzt. Das Hauptquartier ist von Aarau nach Muri verlegt worden. General Sufour hat an die Armee und an das luzerner Volk folgende Aufrufe erlassen:
det in den Kanton Luzern ic Euren Groll zurück che das Vaterland Euch
Euch tapfer und steht
ald aber der Sieg für
et Euch wie groß.
n, denn 236 r. ie n
ich Eu on so sehr empfoh⸗ . we dem Gottesdienst als Beleidigungen 2
E ; gebt ni ö . Ech fon nichts ohne baß Ihr Cu
würdig zei⸗
Der Ober⸗
man Euch Eure Re⸗
n Rechten der Eidgenos-
Wertenstein Bertischww! und Rothenburg, am Vierwaldstättersee und
sich an das Centrum
pen vollständig zurückzuhalten.
(Frkf. J.) Gegen 2 Uhr Nachmittags am 2bhsten überschritten 1 Bataillon züricher Infanterie, 1 Compagnie Sapeurs und 2 Com- pagnieen Scharfschützen unter dem Kommando des Divisionairs Zieg⸗ ler die luzerner Gränze bei Dextwyl und marschirten auf das Gehöft Iberg, wo sich eine starke Mine, die die Luzerner hier errichtet ha— ben, befindet. Als die bei dieser Mine stehende luzerner Schildwache die Eidgenossen gewahr wurde, feuerte sie auf, die Mine ab und ent— fernte sich. Die Eidgenossen zerstörten die Mine und zogen sich wie⸗ der in Ordnung zürück, denn der Zweck war erreicht. Als hierauf die Luzerner durch ihre entflohene Schildwache die Anwesen—⸗ heit der Eidgenossen bei ihrer Mine erfuhren, läuteten sie Sturm, um den Landsturm herbeizurufen, und gaben mit Kanonen Signal⸗ schüsse, aber erschienen nicht, um ihre Mine wieder zu erobern, son— dern ließen sie in Feindes Händen.
Kanton Tessin. (A. 3.) Am 17ten Morgens war es, als die auf dem Gotthardt postirten Urner und Walliser, begünstigt durch Dunkelheit und trübe Witterung, die, wie es scheint, sorglosen tessinischen Truppen überfielen. Die Zahl der Sonderbündler wird, wohl überschätzt, auf 3 = 4000 Mann angegeben, worunter 60) Scharf⸗ schützen. Gleichzeitig mit dem Angriff im Hauptthal von Airolo soll eine zweite Abtheilung direkt von Andermatt aus östlich zwischen dem Gotthardt und dem Lukmanier durch das Thal Cadelimo vorgerückt sein. Abends stand der Feind schon in Faido. Die ersten Berichte erhielt man in Chur vom Bezirks⸗-Comnussair in Bellinzona. Spä⸗ ter gingen Depeschen von der Regierung Tessins und dem Divisio⸗ nair Luvini ein, welche das Gemeldete bestätigten und um schleunige Hülfe nachsuchten. Das erste graubündtner Bataillon wurde noch in der Nacht beordert, am 19ten Morgens früh in Eilmär⸗— schen über den St. Bernhardin und durch Misor gegen Bellinzona vorzurücken. Um das Fortkommen zu beschleunigen, wurden demsel⸗ ben 14 Wagen entgegengesandt, welche die Mannschaft noch am 19ten bis Andeer (jenseits der Viamala) bringen sollten. Das zweite Ba⸗ taillon ist wieder in Chur eingerückt. An der Spitze der Sonder⸗ bundstruppen sollen die Häupter der tessinischen Regctions-⸗Partei ge— sehen worden sein. An den Gränzen Tessins erscheinen in großer Anzahl österreichische Truppen. Berichte, die am 19ten in Chur ein⸗ gingen, ließen dort vermuthen, daß für Tessin die graubündtner Hülfe zu spät kommen werde.
(Schw. M Ueber den Einfall der Urner und Walliser in den Kanton Tessin am 17. November Nachmittags erfährt man folgendes Nähere: „Als die tessiner Truppen in Airolo eben das Mittagessen einnehmen wollten, sahen sie, wie der Nebel in die Höhe stieg, von der Gotthardtsstraße (auf welcher die Artillerie vorrückte) bis zur Ausmündung des Val Canaria, der ganzen Breite des dazwischen liegenden Waldes nach, feindliche Truppen herabkommen. Alsbald wurde das tessiner Militair in Schlachtordnung aufgestellt. Kaum waren aber von Seiten der Urner und Walliser ein paar Schüsse gefallen so ergriff die tessiner Infanterie (meist junge, kaum eingeübte Nannschaftʒ die wildeste Flucht: Waffen und Tschakos wurden weggeworfen; einige sollen sogar ohnmächtig geworden sein. Nur die Schützen und die Artillerie hielten einige Zeit Stand, bis sie mitten in den Feind zu stehen kamen, wobei die Schützen sehr viele Leute verloren. Der Feind, der 2000 Mann stark sein soll, ist bis jetzt bis nach Faido vorgedrungen.“ Unterm 18ten wird ferner noch berichtet: „Der Kanton Tessin ist in Kriegszustand erklärt; die Orts⸗-Vorstände sind aufgefordert, für die Ruhe und Sicherheit der Gemeinden das Nö— thige auzuordnen und sämmtliche kampffähige Mannschaft zur Ver⸗ n g. Regierung zu stellen. Von Lugano sind freiwillige Schützen 8. a ef unter denn Befehl des Obersten Rusca nach Bellinzona . rochen. Die Regierung hat sich permanent erklärt und unterm
ten eine, die wilde Flucht von Airolo beschönigende und ermu⸗ thigende Proclamation an das Volk erlassen, laut welcher die Regie⸗ n von Graubindten und der Vorort Bern sogleich von der Ge⸗ Ehn, mit welcher Tessin bedroht ist, in Kenntniß gesetzt wurden. Die i. sollen jetzt bis Bellinzona vorgedrungen fein; doch beruht diese 1 auf bloßem Gerücht. Der aus dem österreichischen Gebiet nach Uri bestimmten Kriegsvorräthe, welche von den Tessinern weg⸗
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enommen worden waren, sollen die Urner sich wieder bemächtigt een, Die Regierung von Graubündten hat am 20sten die bündt⸗ nerischen Schützen zu einem Zuzuge nach Tessin aufgefordert.
(Nat. 3.) Die Tessiner haben ihre Feuerprobe als Republi⸗ kaner schlecht bestanden. Am 17ten zogen die Walliser und Urner, nach einigen, wohl übertriebenen Angaben an 2000 Mann stark, theils vom Gotthard herunter gerade auf Airolo herab, theils durch ein Seitenthal her. Die Tessiner, zuvor jubelnd und singend, denken beim ersten Anblick des Feindes schon auf Flucht. Zwar haben nach Berichten bündtnerischer Staabs⸗Ofsiziere, die dabei waren, die frei⸗ willigen Schützen und die wenige Artillerie, letztere nach Maßgabe des ungünstigen Terrains, sich gut gehalten; desto schlechter aber die Milizen, welche meistens gleich Fersengeld gaben, mit Wegwerfung der Tschako's, Gewehre 2c. Die Offiziere suchten die Flüchtigen bei Stal⸗ vedra, Dazio grande und anderen sesten Punkten zum Stehen zu bringen, warfen sich z. B. auf einer Brücke zu Pferd quer über den Weg, aber vergebens; die Urner sind jetzt in Faido; von dort bis Bellinzona steht noch etwas tessinische Mannschaft, aber wenig; die meiste ist bis Bellinzona reterirt. Luvini und Pioda verzweifeln daran, Bellinzona halten zu können, fürchten einen Volksaufstand, zumal wenn Advokat Poglia (Flüchtling seit der letzten tessinischen Revolution) bei den Wallisern sich besinden sollte, und haben Bündten recht dringend um Hülfe gemahnt. So haben sich 3500 bis 1000 Mann gehalten, obschon der Verlust an Menschen vom Republicano auf nur einige Verwundete und 1 oder 2 Todte angegeben wird, da die vielen Felsen⸗Vorsprünge die Flucht gefahrlos machten. Ein paar Compagnieen sollen außerdem vom Rückwege nach Tessin in einem Seitenthale abgeschnitten sich befinden. Neben dieser Fluchtscene werden auch einzelne Beispiele von Tapferkeit erzählt, und die Urner sollen durch das Feuer der Schützen einigen Verlust erlitten haben. Es heißt nun, die Tessiner sammeln sich wieder in Bellinzona, verstärkt durch Zuzug von Lu⸗ gano. Die Urner waren den 18ten oder 19ten noch in Faido. Auf die erhaltene Mahnung entsendet Bündten gleich das erste Batail⸗ lon und will das zweite nachrücken lassen; auch die Schützen ei⸗ niger Landestheile sind, in Abwesenheit der zwei Auszüger⸗Schützen⸗ Compagnieen aufgerufen. Aber der Weg bis Bellinzona beträgt von Chur aus gegen 30 Stunden und führt über einen Berg von 670) Fuß Höhe; also kommt Bellinzona vielleicht noch in die Ge⸗ walt der Urner und Walliser. Dies wirkt weiter zurück, Bündten muß seine nur theilweise organisirte Landwehr weit her einberufen, um Chur gegen einen allfälligen Angriff der Katholiken sicher zu stellen. Eine Diversion über Tavetsch oder Medels gegen die Urner wäre den Tessinern zu statten gekommen, wenn früher unternommen. Aber theils lag hierzu, wie es scheint, keine Ordre vor, son⸗ dern es hieß nur, die Truppen sollen ins Oberland verlegt werden, was geschehen ist, freilich nach einigen Dissikultäten mit den Dissentisern; theils hat die Besteigung eines pfad⸗ losen, eingeschneiten langen Bergpasses, wie der über die Oberalp und der über St. Maria zu jetziger Jahreszeit, mit einer sonderbündischen Bevölkerung vor und hinter sich, auch seine Bedenken. Jetzt sind un⸗ sere Truppen also nach dem Bernhardin instradirt, die Gränze gegen das Oberland und Uri nicht gedeckt, daher etwelche Gefahr von die⸗ ser Seite, so daß noch etwas Mannschaft aus anderen Kantonen wird requirirt werden müssen.
In Bern soll am 22. November die Nachricht eingetroffen sein, daß die Sonderbunds - Truppen wieder bis Airolo zurückgedrängt wären.
Kanton Waadt. Am 18. Nov. sind die in Lausanne im Hotel d'Angleterre untergebrachten freiburger Geiseln auf Befehl des Divisions-Kommandanten Rilliet entlassen worden und am 19ten abgereist.
Kanton Zug. Der Ober-Befehlshaber der Tagsatzungs⸗ Armee, General Fufdur, hat aus seinem Hauptquartier, welches sich am 21. November noch in Aarau befand, an den Präsidenten der Tagsatzung die Abschrift einer Capitulation übersandt, welche am 21sten Morgens um 8 Uhr zwischen ihm und zwei Abgeordneten der Regierungs- Kommission des Standes Zug, den Herren J. Leonz Schmidt, Rath, und Schwerzmann, Landschreiber, unter Vorbehalt der Ratification des Landraths, abgeschlossen worden ist. Diese Ra⸗ tification sollte bis zum 22sten Nachmittag um 2 Uhr dem Divisionair Oberst Gmür in Knonau übergeben und Abends dann der Kanton Zug von den Tagsatzungs-Truppen besetzt werden. Die Capitulation lautet, nach dem Bülletin des Berner Verfassungsfreundes:
1) Die Regierung des Kantons Zug nimmt die förmliche Verpflich— tung auf sich, von der unter dem Namen Sonderbund bekannten Verbin= dung zurückzutreten. 2) Die eidgenössischen Truppen nehmen am 22. No— vember Abends Besitz vom Kanton Zug. 3) Die Truppen werden, so weit nöthig, nach Maßgabe der eidgenössischen Reglements, bequartiert und ver= pflegt. I Die Regierung des Kantons Zug entläßt sofort ihre Trup⸗ pen und läßt deren Waffen im Kantonal - Zeughaus niederlegen; die Truppen anderer Kantone des Sonderbundes haben unverzüglich den Kanton Zug zu verlassen. 3) In gleicher Weise wird auch der Landsturm entwaffnet, die Waffen desselben für einmal im Kantonal-Zeughaus nieder— gelegt, um nach Herstellung der Nuhe und Ordnung den Gemeinden wieder zurückgegeben zu werden. 6) Die nothwendige Communication bei Sins und der Sihlbrücke stellt Zug mit aller Beförderung her, in Beziehung aber auf die Kosten des Neubaues der beschädigten Brücken behält sich Zug den Regreß gegen die Schuldigen vor. 7) Die eidgenössischen Truppen hand= haben die Ruhe und Ordnung und bewahren die Sicherheit der Personen und des Eigenthums im Kanton Zug. S8) Alle sich erhebenden Fragen, welche nicht militairischer Natur sind, werden der hohen Tagsatzung zum Entscheid vorbehalten. Doppelt ausgefertigt in Aarau, 21. November 1847. Morgens 8 Uhr.
Ueber die Vorgänge, welche dem Abschluß dieser Capitulation vorausgegangen sein sollen, lauten die Angaben verschieden. Nach den einen wären am 20sten Abends nach 9 Uhr die Vorposten der Division Gmür an der zuger Gränze angegriffen worden, woraus sich alsbald ein bedeutender Kampf entsponnen habe. Die Division sei sofort zum Treffen vorgerückt, habe die Gegner zurückgeschlagen und fei bis vor bie Thore der Stadt Zug marschirt. Biese habe dann eine Capitulation vorgeschlagen, welche aber von Oberst Gmür nicht angenommen, sondern zur Genehmigung an den General über⸗ wiesen worden sei. Nach anderen seien schon in der Nacht vom I9ten auf den 2hsten drei zuger Abgeordnete zum Divisionair Gmür gekommen und mit Geleit nach Aarau zum General Dufour gebracht worden. Dieselben hätten dann den Capitulgtions-Akt von Zug un—
terzeichnet, und am folgenden Tage sollte sich der dreifache Landrath in Zug versammeln, dessen Genehmigung vorbehalten war.
Kanton Freiburg. Die provisorische Regierung hat un term 19. November nachfolgendes Dekret erlassen:
„Die provisorische Regierung des Kantons Freiburg, durch die Lage der Dinge berufen, die dringendsten Maßregeln zu treffen, um den Uebeln Einhalt zu thun, welche auf dem Vaterlande lasten, und deren Wiederkehr zu verhüten; erwägend, daß der Zutritt des h nn g ni zur antina⸗ tionalen Verbindung, Sonderbund genannt, hauptsächlich das Werk der Jesuiten und ihrer Äffissirien ist; Angesichts des Beschlusses der Tagsatzung vom 3. September 1847, welcher den Jesuiten⸗Orden für unverträglich mit der Ruhe und dem Frieden der Schwei erklärt und den Kanton Freiburg eingeladen hat, denstlben aus seinem Gebiet = entfernen; beabsichtigend, der' Civilgewali die Freiheit zu handeln zu sichern, welche eine bleibende
Pacification des Kantons erheischt; in Gemäßheit der ausgedehnten Gewalten, welche ihr durch den Beschluß des Volkes vom 15. November letzthin übertragen worden sind, beschließt: 1) Die Jesuiten, die Cowporationen, Congregationen und Körperschaften für den Unterricht, welche diesem Orden a ilrt sind, sind für immer aus dem freiburger Gebiete verbannt. ) Diese Maßregel beschlägt: ) die Jesuiten, b) die Ligorianer, e) die Marianer, sogenannten „unwissende Brüder“, q) die Brüder der christlichen Lehre, e) die Schwe⸗ stern vom heil. Joseph, ) die Schwestern des heil. Vincent de Paula, 8) die Schwestern vom heil. Herzen. 3) Die Körperschaften und Corpo- rationen genannter Art können künftighin unter keinem Namen und Vorwande sich im Kanton niederlassen oder Eigenthum erwerben, noch öffentlichen oder Privat-Unterrichts Anstalten vorstehen. I Die genannten Orden und Con- gregationen angehörigen Personen haben den Kanton dreimal 24 Stunden, von der Verkündigung gegenwärtigen Beschlusses an gerechnet, zu ver= lassen. 5) Alle Güter, bewegliche und unbewegliche, welche dieselben besitzen, fallen dem Staatsvermbgen zu. Ihr Ertrag soll für den öffent⸗ lichen Unterricht verwendet werden. Ju diesem Ende sind sie unter Seque- ster gestellt, sie sollen unverzüglich inventarisirt und der Civil Verwaltung übergeben werden. Cessionen und andere onerose Verträge, welche nach dem 15. Oltober erfolgt sind, zur Entziehung irgend eines Theils dieser Güter, sind für ungültig erklärt. 6) Die Direktoren der Departements, der Polizei und der Finanzen sind mit Vollziehung gegenwärtigen Dekrets beauftragt, so weit es in den Wirkungskreis eines jeden derselben einschlägt. 77) Ge⸗ genwährtiger Beschluß ist erekutorisch alsbald nach seiner Promulgation; er soll verlündigt und an den herkömmlichen Orten angeschlagen werden. (unterz) Der Präsident Schaller. Der Kanzler Dr. Berchtold.“
Äuf einem freien Platze in Freiburg wurde am 22. November von dem Regiments - Aimofenier ein prokestantischer Gottesdienst — für die Freiburger, wie ein Korrespondent des Frankf. Jo urn. be⸗ merkt, eine ganz neue Erscheinung — abgehalten. Ein dreifaches Carrce protestantischer Soldaten hielt den inneren Raum frei, und eine große Volksmasse ringsherum war Zeuge dieser feierlichen Handlung.
Der Narrateur fribourgeois sowohl, als der Clourr. suisse widersprechen nach vorgenommenen chemischen Untersuchungen aufs bestimmteste den Angaben, als ob die freiburgischen Milizen ver⸗ giftete Kugeln bei sich gehabt hätten. . .
In den nächsten Tagen dürfte, wie man glaubt, eine Sitzung der Tagsatzung statthaben, um die Zulassung von freiburger Ge⸗ sandten zu u shl her. . .
Von Freiburg brachten am 2lsten Waadtländer die Nach⸗ richt nach Bern, daß am Tage vorher dort vier Mann vom Land⸗ sturm wirklich füsilirt worden seien, weil sie auf Wachen geschossen.
Es heißt, daß eine große Zahl angesehener Familien von Frei⸗ burg sich anschicke, ins Ausland zu gehen. Einige der ehemaligen Staäͤatsräthe follen bereits über die Gränze sein. lieber den Schult⸗ heiß Fournier lauten die Nachrichten verschieden. Bald heißt es, er fei auch nicht mehr in Freiburg, bald, er werde hier gefangen gehal⸗ ten. Letzteres sagt der Berner Verfassungsfreund, worauf der Constitutionnel Neuchatelois fragt, ob dies etwa kraft der Capitulation geschehe. Oberst Maillardoz, der das Ober⸗Kom⸗ mando über die freiburger Truppen hatte, ist, dem Constitution⸗ nel Reuchatelois voön 18. November zufolge, in Neuenburg an⸗ gekommen. . ̃
General Dufour hatte anfangs nur 4 Bataillone in Freiburg
einrücken lassen wollen. Er mußte aber, wie der Constitutionnel Neuchatelois bemerkt, den Forderungen der Armer weichen. Eben so habe General Dufour befohlen gehabt, daß die Brigade Kurz in Freiburg bleiben, und daß eine waadtländische Division an der Ex⸗ pedition gegen Luzern Theil nehmen solle; man wisse nicht, welchem Verlangen die Abänderung dieses Befehls zuzuschrei= ben sei. „Eine Thatsache, die Niemand leugnen wird“, sagt dann das genannte Blatt, „ist die, ß ohne die konservativen Offiziere die Zwölfer-Majorität nicht im Stande ge⸗ wesen wäre, den Krieg zu führen. So sind sie es denn alle, die einen Krieg leiten und gelingen machen, der zum alleinigen Zweck hat, die Minderzahl der schweizer Regierungen, welche noch bei den Grundsätzen der Ordnung und Erhaltung verharrt, dem Nadikalis mus zu überliefern. Die Radikalen müssen wohl über die Gelehrig⸗ keit ihrer Werkzeuge lachen!“
O Aus der westlichen Schweiz. im Nov. So wäre denn bee reits der erste Akt des blutigen Drama's beendigt, welches un ser⸗ arme Schweiz durchzumachen hat. Freiburg ist von den Masjoritäts⸗ Truppen vom 14ten auf den 15ten nach einem einzigen kleinen Ge⸗ fechte durch Capitulation besetzt worden. Erst in einiger Zeit, wenn alle betheiligten Stimmen sich werden hören lassen, wird es auch möglich sein, den Hergang ganz authentisch darzustellen, immer aber glaube ich, zur Zeit schon des Haupt-⸗Momentes sicher zu sein, der so unerwartet schnell entschied.
In seiner isolirten Lage, einerseits durch Waadt von Wallis, an—= dererfeits durch Bern von Luzern und der inneren Schweiz getrennt, war Freiburg der ausgesetzteste Punkt des Schutzbündnisses. Wie man daher sah, daß General Dufour sich zuerst gegen diesen richten und für einmal Luzern blos beobachten lassen werde, konnte der Fall Freiburgs kaum zweifelhaft erscheinen; immerhin aber erwartete man einen hartnäckigen Widerstand, welcher den Angreifern bedeutende Opfer kosten werde. Der in Freiburg kommandirende Oberst Maillardoz hatte seinen Defensivplan schon seit längerer Zeit so berechnet, daß, wie die angreifenden Truppen das freiburgische Ge⸗ biet übertreten, allmälig die ganze männliche Bevölkerung sich, ohne im Einzelnen Widerstand zu leisten, in die beiden die Stadt Freiburg umgebenden, durch Wälder und Feldverschanzungen gebildeten Linien zurückziehen und diese daun mit Anstrengung aller Kräfte vertheidigt werden sollen. Seine Anordnungen wurden von der, mit Ausnahme des reformirten Bezirkes Murten, dazu willigen Bevölkerung genau innegehalten. Die über Chatel St. Denis, Moudon und Peterlingen eindringende, größtentheils aus Waadtländern, nebenbei aus circa 1000 Genfern bestehende, ungefähr 15,900 Mann starke Diviston Rillietz die von Bern her einrückende, ungefähr 10,000 Mann starke Division Burckhardt kamen daher vom 10ten bis zum 13ten ohne irgend welche Hindernisse bis in die Nähe von Freiburg. Am Abend des 13ten fand an der äußeren Linie von Freiburg, bei der Feld⸗ schanze St. Jakob, in der Nähe von Matran, ein kleines Gefecht statt, das entschieden zu Gunsten der Freiburger ausfiel, und in wel chem diese nur 6 — 8 Todte und Verwundete hatten, während die Waadtländer 9 Todte und 31 Verwundete zählten. Am folgenden Morgen sollte der Kampf auf allen Seiten um Freiburg begin ⸗ nen.‘ Ju diesem Augenblick aber, bei der Möglichkeit, daß die Stadt in Brand geschossen, mit Sturm genemmen und geplündert werde, fühlte die Regierung, Schultheiß Fournier an der Spitze, sich nicht im Stande, eine solche Beran iwortlichleit zu übernehmen! Ungeachtet alles Widerstandes Maillardoz's wurde da⸗
her unterhandelt und die Eapitulgtion abgeschlessen, in Folge deren
ge de am folgenden Tage die Stabt übergeben wurde;, Die apitulatien elbst, 9 Abb acen der Regierung, das Aufstellen eine 3 66 werden Sie aus den f i hen Blättern bereits 5 e, fn. So ist Freiburg in ähnlicher Weise gefallen, 2 bie um ent- Waadt, wie im Oktober 1846 Genf. Hier wie ! as mate scheidenden Augenblicke eine d, enn sragehöniggn * rielle Wohl eines bedeutenden Theiles i lag Theilweise
ĩ en. In moralischer Beziehung . nr, n merkennengwerth sein, abe immerhin *