1847 / 331 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

war. Am Dienstag ( Morgens in aller Früh chlugen dann die 3 ienstag (23sten) orgens ; e, s

i 18S ne Schiffbrücke über d euß, eiwas untenher der Pontonniers bei Sins eine 2 e 6 ie ö * *. ᷣ—

von den Schwozern zerstörten h. ; . , . fertig, und sogleich passirten ,,, 2 at allen ara ner, . Ven. je solothurner Sechspfünder und IL Com- berer Zwölfrfünder, ö Lerne fe, des Brigadiers Oberst Egloff. . ,, nh dann über St. Wolfgang, Hünenberg ꝛc. nach Diese 14 ung, in der Absicht, die am lchten Orte angebrachte äu—= * 3. ker Sonderbündler, durch die den e e, Trup- 4 1icbergang bei Gislikon verwehrt werden sollte, von der 2 nehmen. Gleichzeitig marschirte die Brigade Müller gegen Diet-⸗ y ö inen Frontangriff gegen den nämlichen Punkt elfen, eine i gallerie Compagnie Solothurner wurde über Dietwyl hinaus vorausge- schickt, um die Anfmerksamkeit der Sonderbündler von der Kolonne Egloff abzulenken. Um 9 UÜhr eröffneten die Batterieen der Sonderbündler ihr Feuer auf dieses Corps, und in Folge dessen zog sich dasselbe zum Haupt- Corps zurück, wonach das Feuer auf einige Zeit eingestellt ward. Das euern der Batterieen der Sonderbündler bewirkte, daß nun die Artillerie ber Kolonne Egloff in scharfem Trahe bis Hünenberg vorrückte. An diesem Orte begann dann um zehn Uhr ein hartnäckiger Kampf mit einem deta= schirten Corps der Sonderbündler. Die Artillerie und die Scharfschützen waren unablässig beschäftigt und trieben die Sonderbündler Schrit um Schritt zurück. Unterdessen war auch das grobe Geschütz der Brigade Müller bei Kleindietwol aufgefahren worden, und durch dasselbe wurde nun gleichzeitig die Redoute bei Honau lebhaft beschossen. Die Sonderbündler antworteten mit langen 8Spfündigen Kanonen und 12pfündigen bitzen. Gegen 1 Uhr ließ der Kemmandant der Artillerie, Oberst Dänzler, bei Dietwol noch eine Batterie 24pfünder Haubitzen auf⸗ führen. Kurze Zeit nachher aber verstummte das Feuer der Son berbündler, die Redoute bei Honau war durch die Kolonne Egloff genommen. Diese Kolonne rückte nun weiter vor über den Nothenberg, wo sich um halb 2 Uhr ein neuer Kampf entspann, der eine Stunde dauerte. Während man bei den früheren Gefechten blos das Feuer der Artillerie und der Scharfschützen hörte, unterschied man hier neben demselben auch deutlich das Rottenfeuer der Infanterie, woraus sich schließen läßt, daß ein ziemlich heftiger Zusamqenstoß stattgefunden haben muß. Bei diesem An- laß soll nun eine Abtheilung der Sonderbündler (man spricht von drei Bataillonen) abgeschnitten und gefangen genommen worden sein. Unter den Gefangenen vermuthet man auch den Sonderbunds - General Salis= Soglio. Während des Gefechts ging in Roth Feuer auf. Bei Dietwyl wurde Hauptmann Buck von Hochdorf, ein luzerner Freischärler, durch eine Kanonenkugel, welche ihn durch die rechte Brust traf, getödtet, und einem züricher Kanonier, ebenfalls durch eine Kanonenkugel, der Fuß abgeschlagen. Der Verlust der Kolonne Egloff, so wie der Sonderbündler, ist bis jetzt nicht bekannt. Durch die besetzten Höhen ist eine Haupt-Position vor Luzern gewonnen. Von Dietwol aus hörte man während des Gefechts andauernd einzelne Kanonenschüsse in der Richtung von Immensee, was schließen läßt, daß von dieser Seite gleichzeitig die Division Gmür über Buonos ge⸗ gen Roth vorgerückt und mit enn s chf en Corps der Sonderbündler in Rampf gekommen sei. Auch nach Sempach hin wurden Kanonenschüsse ge—⸗ hört. Ueber die Bewegungen der Reserve⸗Division Ochsenbein im Entlibuch erhalten wir von einem Augenzeugen folgende Mittheilungen: Am 22sten fand ein Gefecht zwischen Escholzniatt und Schüpfheim statt, wo die Ko- lonne ein Lager beziehen wollte; die Sonderbündler wurden zurückgetrieben und die Kolonne lagerte sich am linken Emmen- Ufer in der Nähe von Schüpfheim. Am 23sten Morgens um 7 Uhr versuchten die Sonderbünd- ler einen neuen Angriff auf das Lager unserer Truppen: das Gefecht wurde von der Fronte durch die sonderbündlerische Artillerie eröffnet, gleichzeitig aber wurden unsere Truppen auch von einer Abtheilung Schützen, welche sich von dem Flühlithal herabzogen, in der Flanke gefaßt. Das letztere Corps bestand wahrscheinlich aus Unterwaldnern, welche den Luzernern über das Gebirge zu Hülfe gezogen waren. Während nun die eidgenössische Ar— tillerie, von einem Detaäschement Scharfschützen unterstützt, das Feuer in der Fronte lebhaft erwiederte, griff eine Abtheilung, vorzüglich Scharfschützen, die durch das Flühlithal herangerückten Zuzüger an und schlug sie nach einem Kampfe, der ungefähr eine Stunde dauerte, in die Flucht. Gleichzeitig, war auch die Artillerie der Sonderbündler in der Fronte zum Schweigen gebracht und geworfen worden, worauf die eidgenössischen Truppen Schüpfheim besetzten. Die Truppen - Abtheilung, welche sich gegen das Flühlithal gezogen hatte, setzte dann die Verfolgung des Feindes rasch fort; bis um 11 Uhr hörte man ein fortwährendes Feuern der Scharfschützen. Während des Kampfes gingen vier Häuser bei Schüpfheim in Feuer auf. Die eidgenössischen Truppen, zählen blos ein paar, wie es heißt zwei, Verwundete, dagegen wurden zwei Nachzügler, ein Sapeur und ein Artillerie⸗Wachtmeister, bei Escholzmatt von Landstür= mern überfallen und ermordet. Der Verlust des Feindes muß dagegen sehr bedeutend sein. Nachschrift. Eine so eben (Mittags 12 Uhr) angelangte Depesche des Ober-Generals, Herrn Dufour, bestätigt im Wesentlichen unsere obigen Nachrichten über den Kampf und die Einnahme der Positio— nen von Luzern.“

Die eben erwähnte Depesche Dufour's aus dem Hauptquartier zu Sins, 23. Nov,, ist folgenden Juhalts: „Der QOber-Komman-— dant an den Präsidenten des hohen Vororts. Herr Präsident, den eidgenössischen Truppen ist es, nach einem hartnäckigen Kampfe, ge— lungen, die Hauptposition des Feindes, nämlich die Fortisicationen und die Brücke von Gislikon, zu nehmen. Die Division Nr. 4 und die Reserve⸗-Artillerie zeichneten sich bei diesem Angriffe aus. Eine solo— thurner Batterie hielt sich gut, trotz der ungünstigen Stellung, welche sie nehmen mußte, um die Fortificationen von Gislikon zu beschießen. Zwei Geschütze wurden durch unsere Artillerie demontirt. Die Brücke wurde gegen 4 Uhr genommen, und in der Nacht hatten unsere Trup⸗ pen ihre Bivouakfeuer vor Roth auf der Seite nach Luzern hin und hoch oben auf dem Rothenberg angezündet. Ich habe keine Berichte von den übrigen Divisions-Kommandanten. Es ist mir blos münd— lich berichtet worden, daß die Division Nr. 5, welche über Meyers, Kappel auf dem Abhange des Rothenbergs anzugreifen beauftragt war, ebenfalls reüssirt und bereits sehr vorgerückte Stellungen nach der Seite von Luzern hin eingenommen hat. Wenn es sich so ver— hält, so sind die Angriffspläne so entwickelt worden, wie sie vorge⸗ sehen waren. Es hat viele Verwundete gegeben, vn elltiß*e n g wenig Todte. Die Zahl weiß ich noch nicht genau. Leider sind ei⸗ nige Häuser eingeäschert worden theils durch die Haubitzen, theils aus Rache. Es heißt, daß Luzerner sich dieser Gewaltthaten schul= dig gemacht haben. Genehmigen Sie ü. s. w. Gez.: Der Ober- Kommandant G. H. Dufour.“

Vor diesem hatte General Dufour folgendes Armee⸗-Bülletin publizirt: „Hauptquartier Muri, 22. November 1847. Wiederum hat der Sonderbund einen Stand verloren, indem der Kanton Zug, in Folge abgeschlossener und vom hohen Landrath heute ratisizirter Uebereinkunft zwischen ihm und dem Herrn Ober-Kommandanten der eidgenössischen Truphen, aus dem Blndniß ausgetreten ist und sein Gebiet den eidgenössischen Truppen geöffnet hat, welche dasselbe auch heute noch besetzten. Das Hauptquartier der Sten Tivision befindet sich demgemäß heute in Cham. Andererseits sind die eibgenössischen Truppen heute in mehreren Kolonnen in den Kanton Luzern einmar— schirt, und haben die Linie von Schüpfen über Willisau, Sursee Münster, Hitzlirch besetzt. Dagegen wurden im Kanton Tessin die eidgenössischen Truppen während dichtem Nebel und bei ungenügendem Wächtdienste von einer starken Kolonne Urner und Walliser überfallen so daß sie das Livinerthal verlassen und sich bis hinter die Noes⸗ zurückziehen mußten, wo sie sich verschanzten und sich verstärken und vorbereiten, die Urner wieder zurüchzuwerfen.“

Auch, bei Willisau hat lein hitziges Gefecht stattgefunden, und es sind Häuser niedergebrannt worden, aus denen auf die Majoritäts-= Truppen geschossen wurde.

Aus der Gegend von Rothenburg einige Stunden seitwärts von Gislikon, im Kanton Luzern, wird der S. P. A. Ztg. vom 23. November Abends, zu welcher Zeit man im dortigen Lager der Ma⸗

Hau⸗

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joritäts⸗-Truppen von dem entscheidenden Gefecht bei Gisikon noch nichts wußte, Folgendes geschrieben; „Wir stehen in und um Ro- thenburg. Dieser von etwa 1400 Seelen vor dem Kriege bevölkerte Flecken ist jezt verödet. Mit Ausnahme einiger Weiber, Kinder und Greise war bei unserem Einrücken Niemand anwesend. Von Stunde zu Stunde trifft indeß eine größere Anzahl hiesiger Leute ein, welche sich in der Umgegend verborgen hatten. Die, welche sich über die Reuß oder die Emme geflüchtet haben, sind von ihren Heimatsorten gänzlich abgeschnitten, da alle und jede Verbindung zwischen den beiderseitigen Ufern dieser Flüsse nicht nur aufs strengste verboten, sondern durch die Verbergung und Ver⸗ nichtung aller Nachen, Fähren ꝛc. auch unmöglich gemacht worden ist. Hinter diesen beiden Flüssen (ovon denen die Emme von West gegen Ost und Nordost, von Wohlhausen bis zu ihrer Mündung in die benfalls von da bis jenseits Gislikerbrück nordöstlich strömende Reuß gerichtet ist), welche eine fast gerade Vertheidigungslinie von 45 bis 5 Stunden Länge bilden, hat das sonderbündische Heer, etwa 25,000 Mann Er sämmtliche theils bewaldeten, theis bebauten Höhen be⸗ setzt. Die meisten dieser Höhen sind verschanzt. Ihre Zugänge sind unwegsam gemacht oder mit Verhauen, Wolfegruben ze, versehen. Am rechten Ufer der Reuß lagern die Schwyzer, Urner und Luzerner in nicht besonders dichten Reihen. Die Hauptmacht bedeckt den 500 bis 606 Fuß hohen Hügelrücken, von jenseits Buchrein, unfern Dieri= kon, bis über das von seinen Bewohnerinnen verlassene Cisterzienser⸗ Frauenkloster Rathhausen hinaus. Gegen den dem letzten nahen Zu⸗ sammenfluß der Emnie mit der Reuß sind die meisten Batterieen, welche das linke Ufer beider Flüsse bis über die Dörfer Emmen und Gerlischwyl hinweg bestreichen, errichtet. Am xechten Emmen Ufer dehnt sich die sonderbündische Streitmacht vom Blattenberge bis zum Zimmeregg aus. Sonnenberg und Gütsch sind stark besetzt. Auf der Landstraße von St. Jost bis zum Lädeli (der unteren Vorstadt Luzerns auf der Baselerstraße) drängt sich Mann an Mann; eben so wimmelt es von Truppen auf der Zuricherstraße, zwischen Luzern und Dierikon. Da die Unsrigen den Rothenberg, 3 Stunde von Dierikon, und die Höhen von Hellbühl bis Spitzhaff bereits innehaben, können sie die Stellung und die Bewegungen ihrer Gegner ziem⸗ lich gut übersehen. So eben höre ich, daß im feind⸗ lichen Lager uns gegenüber der Befehl zum Aufbruch ertheilt worden zu sein scheint, da man einen raschen Kolonnenmarsch auf dem rechten Flügel gegen Dierikon und Roth bemerken will. Voraussicht⸗ lich wird also die jenseitige Stellung der Truppen morgen früh fol⸗ gende sein: Rechter Flügel: von Udligenschwyl, über Dierikon bis zur JRieuß, unterhalb Buchrein, gegen den Dietschenberg, die Höhe von Adligenschwyl und den Buchreinhügel sich lehnend (Entfernung von Luzern, östlich und nordöstlich, 1 bis 15 Stunden); Centrum: von Buchrein über Rothhausen, Ebikon, Kapuzinerkloster Wesemlin, Aarburg, Emmenbrück, Grund, Bad im Rothen bis Littau (nordöstlich, nördlich und nordwestlich bis 19 Stunden von Luzern); linker Flügel: von St. Jost (Blatten) über Renggpaß, Kriens bis Horb (westlich und südlich bis 17 Stunden von Luzern). Hier ist Alles munter und in der ge⸗ spanntesten Erwartung. Man sagt, wir würden eine Stunde oder zwei vor Tagesanbruch uns in Marsch setzen. Wie und wo ange⸗ griffen werden wird, wissen wir natürlich nicht; aber wo und wie es auch sei, es wird mit Muth und Nachdruck geschehen. Wir kennen und achten unsere Gegner; es sind ja unsere alten Waffenbrüder. Aber das Vaterland rust, wir folgen dem Rufe.“

Kanton Zug. (Frkf. Bl) Den 22. November Mittags hielten die e hen enen den Einzug in Zug. Der Kanton ist einstweilen durch die vier zürcherischen Reserve⸗Bataillone besetzt worden. Die Schwyzer⸗-Truppen haben den Kanton Zug am 22sten Abends geräumt, so daß die eidgenössischen Truppen bei ihrem Ein⸗ zug in dlesen Kankon auf keinen Widerstand stießen.

Kanton Freiburg. Der Ober⸗-General hat folgenden Ar— meebefehl erlassen: „Der Sber⸗-General, in Kenntniß gesetzt, daß zu Freiburg ernstliche Unordnungen vorgefallen sind, hat verordnet, was solgt: 1) Der Kommandant der im Kanton Freiburg stationirten Truppen wird die bei jenen Unordnungen am meisten betheiligten Individuen verhaften lassen. 2) Zwei Auditoren haben sich unge⸗ säumt nach Freiburg zu verfügen, behufs der Voruntersuchung und um die Schuldigen vor Kriegsgericht zu stellen. 3) Die Bataillone, denen solche angehören, werden vorläufig in ihre Heimat entlassen und haben daselbst den weiteren Entscheid der Sache zu erwarten. Der Ober⸗ General giebt sich der Hoffnung hin, es werden in Zu— kunft solche Unordnungen die eidgenössische Fahne nicht mehr besudeln. 18. November 1847. Hauptquartier Aarau.“

(O. P. A. 3.) Das durch Volksbeschluß vom 15. November ernannte Gouvernement, welches provisorisch die legislative, exekutive und administrative Gewalt in sich vereinigt, hat sich (wie schon ge⸗ meldet) in 7 Departements getheilt. Der Finanzminister dürfte wohl die schwerste Aufgabe haben; die Staatskasse des letzten Staatsraths enthielt 5000 Schw. Fr. baar und 160,000 Fr. Nachweisungen für Kriegsschulden. Die provisorische Regierung hat auch den von der vorigen Regierung zusammengesetzten Stadtrath neu konstituirt. An die Stelle des Syndikus Odel, welcher die tion mit Dufour unterzeichnete, tritt der Notar Hartmann. Hr. Berchthold wurde Staatskanzler und der noch junge Sohn des unglücklichen Fröhlicher Kanzlei —Adjunkt. Das Tribunal besteht vorläufig aus 9 Räthen, nämlich den Liberalen: Horner, Folly, Frossard, Michel, Rädle, Kolly, Comte⸗-Vaudaur, Page und Tschachtly. Zwischen der Civil- und der eidgenössischen Militair⸗Behörde besteht gutes Einvernehmen. Rilliet Constant, der im Hotel des Merciers wohnt, erhält jeden Abend vor seinen Fenstern die Marseillaise ge⸗ spielt; das Publikum, besonders der jüngere Theil desselben, gewöhnt sich an die waadtländer und genfer Soldaten. Fournier s Haus ist arg zerstört, er selbst soll nach Neuenburg entkommen sein. Viele glauben indeß, daß er mit Vorwissen Rilliet s in Freiburg verborgen 1 Das Gerücht seiner Verhaftung im Keller war in der ganzen Stadt verbreitet und allgemein geglaubt, ist jedoch nur eine Erfindung. Fie Landstürmer im Milltair-Gefaͤngniß sind noch nicht füsilirt worden; man schreibt dies dem Einflusse Rilliet's zu. Dagegen hat außer dem auf freiem Felde erschoffenen Jefuiten noch ein Priester das Leben verlo= ren, nämlich ein Herr Due, Kaplan zu Villard-les-Joncs, welcher neben seiner schwer verwundeten Magd zusammengehauen gefunden wurde. Er galt sonst für einen gemäßigten Mann,, Die Thäter sind bis jetzt noch nicht ermittelt. Von den Waadtländern sind bei dem bekannten Sturm 15 Mann gefallen; von den 50 Blessirten starben nachträglich noch sechs. Sie gehörten zur Brigade Veillon. Es besteht jetzt wieder regelmäßige ,, zwischen Freiburg und Bein. Seit etlichen Tagen weilen in Freiburg zwei bekannte Literaten des historischen Fachs, der eine ein, Schweizer, der andere aus Deutschland, um die hinterlassenen Papiere der Jesuiten zu be⸗ sichtigen und zu veröffentlichen. Der Ober- Kommandant des, Kan⸗ tons, Oberst Rilliet, hat sowohl bei der provisorischen Regierung, als auch bei den eidg. Repräsentanten die Ausweisung der Nonnen rückgängig zu machen gesucht. Dieser Punkt soll zu solchen Differen⸗ zen geführt haben, bc Herr Stockmar dem Herrn Rilliet erklärte,

wofern sich derselbe noch einmal in Nichtmilitairisches einmische, werde man bei der Tagsatzung dessen Abberufung vom Kommando beantra⸗ gen; Seitdem soll Herr Rilliet weniger entschieden auftreten. Am 32sien begab sich der Bischof zu demselben Zwecke zu den Behörden.

Capitula⸗

Diese erklärten ihm, es schwebe eine Untersuchung über alle dem Je⸗ suitenorden Affiliirte, und Niemand könne, ohne Verdacht für seine Person zu erregen, sich der Gravirten annehmen. Die Nonnen soll⸗ ten am 23sten den Kanton verlassen.

Der Ober- Kommandant Dufour war während seines Feldzuges nie in Freiburg, sondern hat unmittelbar nach der Uebergabe dieser Stadt den Weg nach Murten, Bern und Aarau eingeschlagen.

Der Narrateur theilt jetzt den vollständigen De h u der Volke ⸗Versammlung in Freiburg mit, der „in Abwesenheit aller Re⸗ gierung“ gefaßt wurde. Er lautet folgendermaßen:

„Die General -Versammlung der Buͤrger des Kantons Freiburg: in Betracht, 1) daß die Regierung, indem sie die Verfassung und den Bundes. Bertrag mit Füßen getreten und gegen den Kanton einen das Land ruini— renden Feldzug veranlaßt hat, sich des Hochverraths gegen das Vaterland schuldig gemacht hat; 2) daß, nicht zufrieden, eine Fluth von Uebeln über den Kanion gebracht zu haben, sie noch durch niedrige Intriguen den Fa- natismus zu erregen und die Scenen des Blutes und der Unordnung fort= zuführen ach 3) daß es dringend ist, den verbrecherischen Plä— nen der unverbesserlichen Feinde der Demolratie Religion ein Ende zu machen; 4) daß die hohe Tagsatzung die schweizer Bürger, die sich ihrer Autorität unterwerfen, unter ihren Schutz genominen hat; 5) in Betracht, daß der Staatsrath abgedankt und seine Gewalt einer provisorischen Kommission übermacht hat; 6) in Betracht, daß diese provisorische Kommission die Functionen, die ihr über⸗ tragen wurden, nicht angenommen hat, daß somit das Land ohne Regie-= unng der Anarchie preisgegeben ist; 7) in der Absicht, den Kanton mit er ner Leitung zu versehen und ihn vor den unberechenbaren Uebeln zu be⸗ wahren, die aus der Abwesenheit aller Regierung entspringen könnten, be⸗ schließt: 1) Der große Rath ist als aufgelöst erklärt. 2) Es wird eine provisorische Regierung, be den aus sieben Mitgliedern, niedergesetzt. 3, Diese Regierung übt provisorisch die gesetzgebende, vollziehende und admin strative Gewalt aus. 4) Sie kann, was die Verwaltung der Justiz betrifft, die gegenwärtigen Beamten abberufen oder beibehalten. 5) All. Akte, die seit dem 9. Juni 1846 aus der gesetzgebenden oder vollziehende Gewalt geflossen sind, werden, sofern sie mit dem politischen System der ab- getretenen Regierung in Beziehung stehen, für null und nichtig erklärt. 6) Alle sintersuchungen wegen politischer Vergehen sind kassirt, und die Bürger, die durch diese Verfolgüngen Schaden erlitten, werden entschädigt. ) Die pro= visorische Regierung wird dafür sorgen, daß die Gesetze des Kantons in Betreff des Hochverraths ihre Vollziehung erhalten. 8) Der zukünftige Großt Rath wird zugleich konstituirende und gesetzgebende Behörde sein. Gegeben in Freiburg, den 15. November 1817. Der Präsident der Ver⸗ sammlung, L. Vill ard Prokurator, Der erste Secretair, F. Such et, Lehrer.

(Basel. 3.) Radikale Blätter verbreiten das Gerücht, die in Freiburg vorgefundenen Flinten trügen den Stempel von Neuenburg. Das Departement militaire erklärt nun wiederholt aufs bestimmteste, der Stand Neuenburg habe der Regierung von Freiburg weder Waf⸗ fen verkauft, gegeben, zugesandt, noch direkt oder indirekt zukommen lassen.

O Zürich, 25. Nov. Ueber die in Freiburg im ersten y Siegestaumel „verübten Unordnungen und Frevel aller Art erzãhlt man immer Schaudererregenderes. Plündern, Stehlen und unnöthi⸗ ges, blos muthwilliges Wegschießen einzelner Landstürmer und Geist⸗ lichen haben sich mehrere Truppen ⸗Abtheilungen, zur Schande ge⸗ sammter Eidgenossenschaft, einen ganzen Tag lang ungescheut erlaubt. Im großen Dome sei, von Soldaten in den heiligen Gewändern eine Messe travestirt, Hostien umhergestreut und kostbare Kirchengefäße und Gemälde von den Einen zertrümmert, von Anderen gar erbeutet wor⸗ den. Radikale Offiziere (selbst bis in den Stab) hinauf, haben nicht abmahnen wollen, konservative nicht abmahnen können. Wenn hier und da einer, empört, selbst den Säbel gezogen, habe man ihn derlacht. Die von General Dufour selbst sowohl als auch von den Divisionairen Ziegler und Nilliet erlassenen, ungemein stren gen, fürderhin mit den strengsten Strafen drohenden Tagesbefehle be⸗ weisen am besten, wie arg es auen gen sein muß, wenn schon die rabilalen Blätter und dermalen haben nur diese Redefreiheit über alle diese Skandale still sind, ; ;

Gestern, heißt es, habe sich in Bern die Tagsatzung versammelt, um über die Zulassung von freiburgischen Gesandten zu debattiren. Es versteht daß 1 ,, f bekannten 127 Stimmen) mit größter Aufrichtigkeit werden willkom— men geheißen werden.

Endlich noch etwas aus Murten, das von größter, bleibender Wichtigkeit wäre, das ich aber noch nicht als gegründet verbüngen möchte. In Murten, so wird nämlich berichtet, habe letzten Mitt⸗ woch, den 17. d., in der deutschen Kirche eine ungefähr tausend Köpfe starke Volks Versammlung stattgehabt, und von dieser sei einmüthig Trennung des beiläufig 12 15,000 Seelen starken, ganz protestantischen Bezirkes Murten vom Kanton Freiburg und Anschluß an Bern beschlossen worden. Bereits sei eine Kommission, bestehend aus den Herren Joh. Liechty, Dr. Herry, Ad. Huber und Ab. Fasnacht, schon am Donnerstag nach Bern verreist, um sich vor der Hand. blos privatim mit den Tagsatzungs⸗ Gesandten über Realisirung dieses Wunsches zu besprechen. Es sol⸗ len ihnen indeß für einstweilen „bis zur Bundes-Revision“ keine Hoff⸗ nungen gemacht worden sein, und ich bezweifle das in der That leicht, denn die' Radikalen, wenn sie auch noch so sanguinische Hoffnungen haben mögen, müssen doch wohl einsehen, daß, wenn sie den zu 5 Theilen kätholischen und zwar dick katholischen Kanton Frei= burg irgendwie bleibend radikalisiren zu können hoffen, sie nothwen⸗ dig den protestantischen Bezirk Murten als einen dauernden re⸗ volutionalren Gährungsstoff bei demselben belassen müssen. Geschieht das nicht, so entschlüpft ihnen das Errungene, ehe sie sich's versehen, eben so schnell wieder, als sie es nun bekommen haben.

Handels und Hörsen - Nachrichten. Anawärtige Börsen-.

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dam bur. 265. Nor. Bank- Action 160) Br. Rngl. Izusn. 1043. 1013. lIamb. Berg. Actien 90 Br. Mad. Wittenb. 80 Br. Hamb. Berl. 1014 101. Kiel Alt. 1103. 110. Glüchat. Elinsb. 53 Br. Rendsb. Neum. 96 Br. Kopenb. Roihsck. 5 Br. Meckl. 574 6

L. ei p zi g, 27. Nov. Leipz. Dresdn, Act. 116. J 153. Sächs. Bayer 893 C. Si cha. Schles. 156. 99. Chem. Ries. 5. 503. Löb. Zitt. 18 Br. Md. Loipa. 227 6. Berl. Anb. Lt. A. 1193 Br. J Lt. B. 106835 G. Des. Rauk- Act. 100 Br.

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Verantwortlicher Redactenr Pr. 3. W. Zinkkeisen. Im Selbstverlage der Expedition. Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Dber · Hofbuchdruckerei.

Beilage

Lucia di

sich von selbst daß sie unisono (d. h. immer mit den

nhalt.

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Baveru,. Landtags · Ve handlungen. Widerlegung des Gerüchts von einer schweizerischen An- leihe. Professur der biblischen Eregese und ortentalischen Literatur am Lyeeum in Bamberg. Freie Stadt Hamburg. Verhandlungen des Konvents.

Oesterreichische Mongrchie. Preßburg. Stände-⸗Verhandlungen.

Belgien. Brüssel. Post⸗Reform. Vermischtes. .

Italien. Rom. Der Zollverein. Kommission für die Polizei- Re⸗ form. Die Staats- Konsulta. Vermischtes. Florenz. Fivizzano und Pontremoli. Neapel. Gnadenakt. Ministerwechsel. Er- nennungen. ; ;

Eisenbahnen und Dampfschifffahrt. Lemberg. Die Bochnia— Lemberger Eisenbahn. Die Wasserverbindungen.

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. (N. K) Nach den (gestern mitge⸗ theilten) Aenßerungen des Ministerverwesers von Zeneiti in der Kam⸗

mer der Abgeordneten am 22. November über die Entziehung des Post⸗-Debits für Zeitungen wurde ohne weitere Debatte die ganze Fassung der Anträge und Zusätze zur Abstimmung gebracht und an—

genommen und somit ein Gesammtbeschluß erzielt.

In der Sitzung am 23. November begannen die Verhandlungen über die grundherrlichen Lasten.

Professor Dr. Scheurl weist die Insinuationen und Verdächtigun⸗ gen in Bezug auf die von ihm an seine Wähler erlassene Zuschrift mit Entrüstung zurück. Die vorliegende Sache habe eine politische und wirth-— schaftliche Bedeutung, er sei für die Fixirung und Ablös barkeit; dieselbe biete dem Gesammt-Nationalwohl Vortheile, es solle die Umwandlung nicht dem Belieben der Einzelnen überlassen werden, einen durchgreifenden Maß- stab verlange er. Wie er aber die Umwandlung entschieden verlange, so beschränke er sich dagegen nur auf die Ablösbarkeit, denn eine gebo⸗ tene Ablösung verwandle eine unauffündbare Schuld in eine kündbare, auch der Gläubiger wechsle dann; der Fremde wewe nicht, wie der Grundherr, Nachlässe bewilligen, welcher überhaupt ein wünschenswertherer Gläubiger, als jener sei. Wo überdies Geld, Aufnahme zur Ablösung nothwendig wäre, da vermisse er die Vortheilhaftigkeit derselben, zumal auch die Grund⸗ steuerlast sich alsdann vergrößere; nur wo der ablösende Grundhold eigene Mittel hierzu verwenden könne, wäre die Ablösung noch allenfalls zu be⸗ fürworten. Er hält überhaupt die Umwandlung der grundherrlichen Ver- hältnisse Konsense und dergleichen = in ein reines Schuld⸗Verhältniß für, zweckmäßig. So viel über die wirthschaftliche Seite; was die politische betrifft, so erblicke er in Umwandlung und Ablösung ein mehr und mehr erwachendes Streben nach Unabhängigkeit und Freiheit und begrüße dieselbe als einen mächtigen Hebel unserer künftigen politischen Größe; wohl könne ein solches Streben auch eine gefährliche Richtung er= halten, welche Nedner bei uns nicht sehr befürchtet. Redner ist also dafür: 1) müsse auf Verlangen des Pflichtigen, und zwar 2) nach angemessenem und gerechtem Maßstab abgelöst werden; dieser wäre der Kapitalwerth der bisherigen Last. Nur unter dieser Voraussetzung sei dieses Streben ein gerechtes, uur unter dieser Voraussetzung könne er ihm das Wort reden; es müsse stets beachtet werden, daß die abzulösenden Lasten (nunmehr) wohlerworbene Rechte wären. Man hätte sie ewige Nechte genannt, das . sie nicht mehr als andere Rechte, deren Kern durch kein Gesetz ange- astet werden könne, wenn sich auch dessen Form ändere. Der Kern des Grundbarkeitsrechts wäre aber dessen Kapitalwerth, seine Form nur die Dinglichkeit. Sobald aber der Gesetzgeber die Ueberzeugung hätte, daß eine solche Form nichts mehr tauge, so dürfte er dieselbe zerbrechen und nur den Inhalt erhalten. Zur Zeit könne von der Fesistellung des Maßstabes in feinen Einzelheiten Umgang genommen werten, Neiflich dagegen wären bie Mittel der Ablösung besprechen; ungerecht finde er nicht die Ablö= sung durch Hypothek-Aufnahme für das Ablösungs - Kapital, aber er be= fürchtet die Aufkündbarkeit, was für die anderen Hypothek Gläubiger Nach- theil haben könnte; deshalb wolle er nur zwei Drittel Hypothek Aufnahme für Ablösungs- Kapital und ein Drittel Deckung auf anderem Wege, was auch gegen die Ablösung mit blos fremdem Kapital sichere. Wäre auch jetzt noch nichts zu erwarten, die Macht der Verhältnisse würde zu dem Zlele unnaufhaltsam drängen. (Diese mit steter Aufmerksamkeit gehörte Rede machte tiefen Eindruck. Frhr, vo n Closen: Hebung der Land- wirthschaft sei sein stetes Ziel seit mehr als 20 Jahren, Alles erwarte er von der dem Landwirth eingeräumten Möglichkeit, seine Kultur und Wirthschaft verbessern zu können. Redner geht in die Geschichte des Ge⸗ genstandes während seiner ständischen Thätigkeit in Bavern ein und giebt ausführliche Nachweise, indem er zugleich darzuthun bemüht ist, daß nach der Verfaffungs - Urkunde die Ablösbarkeit begründet wäre was auch die Kammer der Abgeordneten 1831 mit der überwiegenden Mehrheit gegen 5 Stimmen ausgesprochen habe, abweichend von der Kammer der Reichsräthe. eber die Fixttung wäre kein Zweifel mehr, Jedermann sei damit eindver— standen, daß der Landmann die Früchte seines Fleißes genieße. Als Maß⸗ stab befürwortet er den Durchschnitts - Betrag der Vorjahre mit Ausschluß abnormer Zeitfälle. Redner erinnert daran, daß in Folge von Reichs⸗ Raths-Fideikommissen massenhafter Grundbesitz, gewiß nicht zum Vortheil der Landbewohner, in wenige Hände fomme, wie dies in England geschehen. Er mache darauf aufmerksam, ohne die Ablösung ausschließen zu wollen, wozu eine Ablösung nothwendig wäre; denn nur, wenn der Grundhold durch Annuitäten sich befreien könne, wäre Großartiges zu erwarten, indem der Grundhold seine Ersparnisse zur allmäligen Befreiung verwende. Uebrigens beständen selbst in Frankreich noch Emphyteuten, und kontraktmäßig konnte man Grundzinsen auf den Landbesitz legen, nur wären sie ablösbar. Abg,Rehlen über⸗ giebt als Modisication einen Gesetz⸗Entwurf an die nächste Stände⸗Versamm⸗

lung, dahin gehend, daß, wie in Württemberg und Baden, die Ablösung

aller Grundlasten erleichtert werde. Antragsteller will, daß auch der Staat einen Theil der Ablösungssumme mittrage, ohne welche Beihülfe wenig zu erwarten wäre. Im Referate vermisse ei die Bestimmung über den Begriff drückender Lasten. Die Modifiegtion gelangt zur Berathung. Graf Heg-⸗ nenberg-⸗Dux: Alle Verhältnisse, Institulionen und Formen des Staats⸗ und Völkerlebens unterliegen dem Gesetze allmäligen Umschwunges und Aenderung; insbesondere seien hierher zu zählen die Grundbarkeits-Verhält-= nisse, ihres historischen Rechts unerachtet; werthvoll wären sie einstens ge⸗ wesen; diese Zeit sei vorüber, schwerlich werde sie wiederkehren; an die Stelle des Schutzverhältnisses trete das Streben nach Unabhängigkeit, dem strengen Rechte irete jenes Streben immer gebieterischer entgegen; laufe auch mancherlei Täuschung mit unter, so viel wäre sicher, daß er , La⸗ sten auf Grund und Boden drücken, die Kultur hemmend, das National⸗ wohl störend; Abhülfe thue Noth. Auf die politische Seite wirft Rede ner einen Rückblick; sobald das Ve hältniß zwischen Grundherrn und Grundhold sich löse, dieses so oft über Maß gelobte, so oft über Gebühr getadelte Verhältniß, sobald an die Stelle des Grundherrn der Gläubiger und au die Stelle des Grundholden der Schuldner trete, wäre ein gewal⸗ tiger Umschwung vollzogen; doch er werde durch die Gewalt der Verhält⸗ nisse geboten. Wer sich zur Lösung seiner patrimonialischen Verhãälimnisse herbeiläßt, bringe ein Opfer, das ihm nicht durch Geld aufgewogen werde, für ihn nicht mehr erreichbar, dem Vaterlande auf den Altar gelegt sei, schmerzlich könne die Trennung sein, wohlthätig ihre Folge. Redner bringe jenes Opfer mit Freude, Einen allgemeinen Maßstab jetzt schon in der Debatte statuiren zu wollen, halte er sür unfruchtbar, die Gerechisa⸗ men wären zu verschieden, die Regierung allein könnte e enn, Mate⸗

rial haben; sie solle aber dasselbe aus dem Leben hernehmen (tiefer Ein⸗

druck). Abg. Rabl glaubt dem politischen und wirthschaftlichen Gesichts⸗ punkte noch den national-ökonomischen als dritten ki en ö a er⸗ wartet von der Umwandlung der Grundlasten die Gewinnung von einem

2269 Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

Montag den 29e November.

ganzen Drittheil mehr an Bodenfrüchte als bisher, was über 20900, 090 Scheffel Getraide ausmache; er müsse es laut verkünden, daß er seine im Grundbarkeits⸗ Verbande stehenden Landereien so bebaue, daß er von ihnen verhältnißmäßig mindestens um ein Drittel weniger erziele, als von seinem freien Grundbesiz. (Bewegung,) Redner geht nun auf die Verfassungs= Urkunde ein, um die Möglichkeit der Ablösung zu deduziren; was die Reh lensche Modification betrifft, so müsse er sich dagegen aussprechen, um der Regierung freie Hand für den Gesetz- Entwurf zu lassen. Einstimmig er— warte er einen Beschluß, und gegen den allenfalls dissentirenden Herrn (Dr. Ruland) erinnert er an die Worte des Apostels Paulus in dem Neuen Testament über die Pflichten eines Bischofs, welche er unter großem Bei- falle vorliest. Der zweite Präsident verliest die Modification des Frei- herrn von Closen um einen Gesetz⸗Entwurf, dahin gehend, daß eine Annui⸗ täten. Ablösung ermächtigt werde; dieselbe gelangt zur Berathung; sodann des Abg. Borsch dahin: daß die ungemessenen Grundbarkeirs-⸗Giebigkeiten sixirt und alle für ablösbar erklärt würden: Antragsteller erinnert an die wohlthätigen Folgen der vom Staate vollzogenen Firxirungen und Ablösun⸗ gen; dafüͤr wäre aber ein durchgreifendes Gesetz nothwendig, die Ablösung werde langsam vor sich gehen, daher vor Allem Firirung; die Umwandlung wirke auch moralisch wohlthätig, wie könne der von seinen Parochianen seine Rente ziehende Pfarrer wohlthätig wirken, wenn er mit denselben in steten Prozeß verwickelt wäre? Auch diese Modification gelangt zur Berathung. Dekan Goetz ist dafür, daß umgewandelt werden solle und abgelöst werden könne, aber nicht müsse; er gehöre zur Minorität, man habe ihm deshalb vorgeworfen, es wären die protestantischen und katholischen Geistlichen hierin zusammengegangen; hierin kenne er leine Konfession; er zähle viele biedere latholische Geistliche in diesem Saale zu seinen Freunden. Er wünsche die Befreiung des Grund und Bodens, aber kein Zwangsgeseßz; er vor Allen ware für die Fixirung des geistlichen Zehents; er habe die häufige Erfahrung gemacht, wie durch die Einsammlung desselben das Ansehen und die Wirksamkeit des Geistlichen untergraben würde, übrigens wünsche er den Zustand nicht einmal, in welchem derselbe von seinen Pfarrkindern gar kein Enigelt mehr bekomme. Die Zeit sordere größere Freiheit, dies der laute Ruf; ihn rühre aber nicht die aus Erinnerungen der französischen Revo lution genommenen Schreckschüsse; aber dem Landmann wünsche er den vollen Lohn seines Fleißes; zwar wäre er dafür, daß der Grundhold ab⸗ lösen könne wider Willen des Grundherrn, wenn nur in dem desfallsigen Gesetze die Verhältnisse der Geistlichen beachtet würden. Alles ruft zum Schluß, und wird derselbe mit Stimmenmehrheit beliebt. Frhr. von Elosen erhält als Antragsteller das Wort und spricht sich entschieden gegen die Forderung der Geistlichen aus: daß ihre Grundrechte unverändert bleiben sollten; das würde zu einem Staat im Staate führen, könnte auch nicht durch das Konkordat gerechtfertigt werden; denn dieses wolle nur das Vermögen der Kirche erhalten haben, ohne die Umwandlung auszuschließen; auch handle es sich hier nicht um einen geistlichen, sondern um einen weltlichen Gegen⸗ stand nach den Bestimmungen der Verfassungs-Urkunde, auch erinnere er an die Expropriations-Gesetze. Der Neferent Freiherr von Lerchenfeld hält es fur unnöthig, die Nützlichkeit der Umwandlung weiter zu befürworten; was aber das freie Belieben der Ablösung betrifft, so müsse er sich dagegen verwahren, denn das wäre blos ein Schlag ins Wasser; man habe aller⸗ dings ein Zwangsgesetz gewollt, und dieses allein passe zu unseren Ver⸗ hälinissen, dabei muͤsse natürlich den Pflichtigen überlassen bleiben, den Zeit⸗ punkt der Ablösung zu wählen. chli ich bekämpft Nedner die allzu weit gehende Aengstlichkeit der Geistlichen, Niemand solle an seinem wohl⸗ erworbenen Eigenshum verkürzt werden. Bezüglich der Modificgtionen be= merkt er, daß in Württemberg kein Ablösungsgesetz bestände. Minister ver- weser von Zenetti: Die Staatsregierung erkenne die hohe Wichtigkeit des Berathungsgegenstandes an und werde der nächsten Kammer cinen, des fall sigen Gesetz' Entwurf vorlegen. Barsch und Rehlen ziehen an ihre Mo⸗ bisicationen' zurück, worakf Ser Auirag der Majorität des Aus chusses zur Abstimmung? komnit und angenommen wird, eben so Closen's Zusatz wegen Annuitäten.

Die Allg. Ztg. enthält nachstehenden, von Augsburg, 24. November, datirten Artikel:

„Die Aug sb. Po stztg. und die hiesige Neue Sion (von Dr. Haas aus Württemberg redigirt; brachten jüngst die Nachricht, daß augsburger Bankhäuser der den Sonderbund bekriegenden Tagsatzung ein Anlehen ge⸗ macht und bereits große Baar-Sendungen dahin abgeschickt hätten. Da von einem der genannten Blätter jenes Gerücht zu einer mehr als gehässi⸗ gen Verdächtigung der hiesigen Banquiers, welche mit Ausnahme zweier jüdischen Häuser zufällig alle Protestanten sind, benutzt worden war, so haben die Letzteren vor der magistratischen Behörde den völligen Ungrund der Sage nachweisen zu müssen geglaubt. Wer den Geldverkehr zwischen Deutschfand und der Schweiz kennt, weiß, daß viele Handelshäuser von St. Gallen, Zürich, Basel, Luzern Ac. einen großen Theil des Jahres hindurch Gelder hler anlegen, über die sie dann im Fall des Bedarfs, meist im Herbst, zur Zeit der großen Produkten - Käufe verfügen. Ein hiesiges Lolalblatt hat bereits die Tendenz des Angriffs gegen einen ehrenwerthen Theil der Buͤrgerschaft zurückgewiesen; wir begnügen uns, die Thatsache aufzuklären, da die Sage auch von auswärtigen Blättern aufgenommen wurde, Die süngste Berner Zeitung widerspricht ihr und versichert, daß überhaupt kein Anlehen vom Vorort gemacht worden sei. Wir dächten, die schweizer Kämpfe wären traurig genüg, daß Niemand, der ein Gewissen in der Brust hat, versucht sein söllte, von dem brennenden Gebäll einen Span abzu⸗ brechen, um auch in Deutschland konfessionellen Unfrieden oder gar das Mißtrauen der Armen gegen die Vermögenden zu schüren. Ist doch der Boden nur zu sehr schon in diesem Sinne bearbeitet; und wie üppig die Saaten auffchießen, wenn ein günstiger Wind darüber fährt, haben wir bei den kaum vergangenen Theurüngs-Aufständen erfahren. Es sehlte nur noch, daß man in dieses düster fortglimmende Feuer das Oel religiöser Zwietracht gieße und wie auch die mannheimer Adresse thut die Be⸗ völkerung in Deutschland darauf hinweise: wie in der Schweiz, so werden auch bei uns die Loose fallen. Für beide Parteien eine tröstliche Aussicht Ambos oder Hammer zu werden in der Hand der Extremen, die hier einen schwarzen, dort einen rothen Mantel umhängen.“

Das Lehrfach der biblischen Exegese und der orientalischen Lite⸗ ratur an dem Königl. Lyceum zu Bamberg ist von dem Lehrfache der Dogmatik und Patristik, mit, dem es feith er vereinigt gewesen, getrennt und solches wieder als eine ordentliche selbstständige Lyceal⸗ Professur an dem Königl. Lyceum in Bamberg her estellt und diese Profesfur dem an das Lyceum in Aschaffenburg ., Dr. Adam Martinet unter dessen Entbindung von dem Antritte letztgedachter

Stelle verliehen worden.

Freie Stadt Hamburg. (H. C) Die Bürgerschaft hat am 24. November auf die Antraͤge des Senats die nachstehenden Beschlüsse gefaßt: . . ;

Genehmigt wurde: 1) daß das Defizit der Armen ⸗-Anstalt in der Vorstadt St. Pauli von den Jahren 1845 und 1846, im Betrage von 11,712 Mark Courant, aus öffentlichen Mitteln gedeckt und der bis herige Zuschuß ex gerario publico von 1 t, 009 Mark Cburant um 5500 Mark, also auf 16,590 Mark Courani ür zisei Jahre, erhöht werde;

2) die Beihülfe für die Schulen der Marschlande bis zum Belauf von 2200 Mark jährlich, jedoch nur auf drei Jahre;

I daß bei dem Büreau für die handelsstatistischen Arbeiten, außer den beiden durch Rath und Bürgerschluß vom 26, Juni 1811 mit Gehalten von zusammen 2700 Mrf. Tonk. angestellten Zollgehülfen, für die Zeit vom 1. Oktober d. J. an bis zum Ende des Jahres 1859 noch zwei Zollge⸗ hülfen, jeder mit 1400 Mrk. Cour, ein Zollgehülse mit 1200 Mrk. Cour. und ein Zollgehülfe mit 1000 Mik. Cour. jährlichen Gehaltes und unter Vorbehalt einmonatlicher Loskündigung angestellt werden;

H die freie n nn, hiesfigen Mechaniker in Bezug auf die Gas- röhrenleitung in den Häusern; .

b 5 ng. aden ö in Betreff des Nachdrucks spricht aber bei

dieser Gelegenheit den Wunsch aus, daß der hamburgische Gesaubte bei der

Bundes⸗Versammlung auf Herbeiführung der im Ari. is der Bundes ⸗Akte

zugesicherten Preßfreiheit nach Kräften hinwirken möge und hegt die Erwar= lung. daß die ECensur in unseren inneren Angelegenheiten völlig beseitigt werde.

Dagegen kann sich die erbgesessene Bürgerschast der Proposition, die Schul⸗-Ordnung betreffend, nicht zustimmend erklären; heren lautet: „In Conventu vom 1. Juli d. J. fand erbgesessene Bürgerschaft sich ver= anlaßt, die Schul-Ordnung angetragenermaßen abzulehnen, erachte es viel= mehr für angemessen, daß diese Angelegenheit an eine gemischte Deputation verwiesen werde. E. E. Rath behielt sich deshalb das Weitere vor. Zur Erledigung dieses Vorbehalts erklärt nunmehr E. E. Rath, daß er der An- sicht erbgesessener Bürgerschaft dahin beitrete, daß der am 4. Juli d. J. der letz eren angetragene Eniwurf einer Schul- Ordnung zur weiteren Er⸗ örterung an eine aus drei Membris in vel de Senatu, welche von E. E. Rathe zu deputiren, aus einem von dem Kollegium Ehrb. Oberalten i deputirenden Mitgliede desselben, aus zwei ferneren Mitgliedern des Kolle⸗ giums der Sechziger, welche von diesem Kollegium zu deputiren, und aus fünf anderen Bürgern, von denen aus und von jedem Kirchspiele Einer zu erwählen, bestehende gemischte Deputation verwiesen werde.“

Oesterreichische Monarchit.

Preßburg, 21. Nov. (Bresl. 3) Seit mehreren Tagen ist die Ständetafel mit der Verhandlung über die an den König zu richtende Adresse beschäftigt. Die beiden Koryphäen der sich gegen überstehenden Parteien, B. von Kossuth und Graf Stephan Szechenyi, sind in dieser Verhandlung zum erstenmale hart zusammengetroffen. Der Erstere forderte in einer glänzenden Rede die Stände auf, daß sie in ihrer Adresse an den König nicht, wie früher, blos Dankes⸗ worte niederlegen, sondern neben diesen auch den Zustand des Landes und die seither beobachtete Regierungsweise schildern, die Landesbe= schwerden, welche seit dem letzten Landtage nur noch angewachsen seien, hervorheben und nicht nur auf deren sofortige Abhülfe dringen, son⸗ bern auch Garantieen gegen fernere verfassungswidrige Maß⸗ nahmen der Regierung suchen. Als solche Verfassungswidrig⸗ keiten bezeichnete er namentlich das in Croatien eingehaltene Verfahren der Regierung und das neu kreirte Administratoren⸗Sy⸗ stem. Die Pbergespäne seien ihrer gesetzlichen Bestimmung gemäß keine Regierungs- Beamten, zu welchen man sie jetzt gemacht habe. Sehr scharf sprach sich von Kossuth gegen das oberste Staats-Mini⸗ sterlum der Gesammt-Monarchie oder, wie er es nannte, die oberste Hof-Regicrung aus, welche die constitutionelle Entwickelung Ungarns ihren Juteresfen entgegen glaube, während nach der Ueberzeugung des Redners die wahren Interessen des Herrscherhanses mit denen der Natlon aufs innigste verknüpft seien. Es müsse vor Allem das bis⸗ herige Regierungs- System abgeändert werden, ehe an einen Fortschritt gedacht werden könne. Zur volleren Ermöglichung des letzteren ver⸗ langt der Redner auch, daß die Verlegung des Landtages nach Pesth und' die jährliche Abhaltung desselben ebenfalls in der Adresse erwähnt werde. Die Adreß-Debatten füllten auch die heutige Sitzung aus. Nach der Mehrzahl der bisher aufgetretenen Redner zu schließen, wird die Adresse im Geiste der Kossuthschen Partei gehalten sein.

In einer geheimen Sitzung beschlossen die Stände, den von der Zuhörerschaft ausgehenden Ordnungswidrigkeiten ernstlich begegnen zu wollen. Es ist namlich schon der Fall vorgekommen, daß ein Depu⸗

tirter im Sitzungssaale selbst von einigen Zuhörern gröblich beleidigt worden.

Das pesther Komitat hat bei der Regierung die Verlängerung des Standrechts in diesem Komitate für diesen Winter nachgesucht. Dasselbe Komitat hat in sein Protokoll die rühmliche Anerkennung gegen den verstorbenen Fürsten⸗Primas von Ungarn aufnehmen las⸗ sen, daß er unter dem ungarischen Klerus der Erste gewesen, welcher die Gerechtigkeit der allgemeinen Besteuerung ausgesprochen.

8G elgie n.

Brüssel, 25. Nov. Die Repräsentanten-Kammer hat gestern die Artikel 2, 3, 4 und 5. des Gesetz⸗Entwurfs über die Post⸗-Refor⸗ men angenommen. Artikel 1 wurde von der Regierung zurückgenom⸗ men, und die Artikel 6 und 7 sind noch einmal der Central-Section zur Prüfung überwiesen.

Am verflossenen Mittwoch hat Herr Victor Hennequin hier seine Vorträge über die sozialen Theorigen der Fourrierschen Schule er⸗ öffnet. Er ist der Sohn des Advokaten Hennequin.

Da schon einigemale durch den Sturm die englischen Postschiffe nicht bis nach Ostende gelangen konnten, so hat man dieselbe mit einer Fischer⸗Schaluppe schon über Dovre gesandt.

Das Journal du Commerce von Antwerpen schreibt: „Wäh⸗ rend die Städte Havre, Amsterdam, Rotterdam und Hamburg die Rückwirkungen der Fallissements in England empfunden haben, recht- fertigt Antwerpen in Betreff des Kredits seinen alten Ruf als Han⸗ belsplatz ersten Ranges. Ist das Geld auch im Anfange der Krisis einen Augenblick selten gewesen, so ist das Zutrauen doch bald wieder hergestellt worden, und man kann sagen, daß die Werthe von gutem Gehalte im Verhältnisse zu denjenigen, welche andere Handelsplätze boten, noch immer zu vortheilhaften Preisen abzusetzen waren. Der Diskonto-Satz für Papiere ersten Ranges hat sich beständig auf 4 bis 5 pCt. erhalten. Diese Lage ist von einer anderen Seste um so günstiger, als die Consignationen von, Waaren und vorzüglich von Hetkalde bedeutender gewesen sind, als in gewöhnlichen Zeiten. Da auf dem Platze von Antwerpen am meisten Baarschaft vorhanden war, so wurden die Schiffe vorzugsweise auf. diesen schönen Hafen angewiesen, und dieser günstige Zustand wird nicht blos jetzt, sondern auch künftighin seine Wirkung auf den Handels ⸗Verkehr nicht ver⸗

fehlen.“ J te

Nom, 16. Nov. (A. 3.) Obwohl die am 3. November in Turin von den Abgeordneten des Kirchenstaats, von Toscana und Sarbinien unterzeichneten Zollvereins⸗-Präliminarien ganz allgemeinen Inhalts sind und eigentlich nur die Prinzipien in Aussicht stellen, über welche man sich seiner Zeit zu einigen hofft, so hat doch dieser Schritt unendliche Freude erregt,. und von ganz besonderer Wichtig. feit erscheint auch die von der Bilancia mitgetheilte Nachricht, daß Mons. Corboli bereits in Modena angelangt sei, um mit Herzog Francesco V., der daselbst von Wien aus eingetroffen, die Verhand⸗ lungen in Betreff des Anschlusses dieses Staats anzuknüpfen. Es ist eine Kommission niedergesetzt worden, die eine vermittelst eines gleichförmigen Systen s zu bewerkstelligende Polizei- Reform . Zweck hat. Dieselbe besteht aus dem derzeitigen ran nn , Mons. Morandi, aus Mons. Savelli und dem Advokaten Fra erfetti. . di . fehl ns. Amici, obwohl zum Vice ⸗Präsidenten . 5 Stato ernannt, bleibt in seiner Stelle als Secretair

ils. eactionai un⸗ r. Ancona haben die Schneider unter reactionairen ae.

gen Lohn⸗Erhöhung verlangt.