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; ; ; 3 1 üssen wir ihn nur auf das kehr nicht erwiesen sein * , er nur 2 Voraus setzung Woert eimer Partei arnebmelle, seibst dann war der Ober gelt, und Vermuthung 66 sie ben Kantone feindselig anrückenden Heeres berr eines gegen, r. ines solchen Verkehrs mit Entschieden= berechtigt, der Fortsebun g,, var fen chr denn es in Lriegs⸗= heit entgegen * ö Daß außerdem auf das Bon voyase, welches Bebrauch und Kirhfäehden Gesandten der sieben eidgenössischen Kantöne Herr Brned den schinen Gewicht gelegt wird, muß man ? haben soll, noch ein besonderes Gewicht geleg . 2 ful fn ehen bie in ihrem Eifer die Würde, mit welcher staatsrecht⸗ — zandeln sind, vergißt. if ger i, 2 r an, Herr Dufour mit seiner Weigerung Reber! sranzb sische Borschafier mit seiner Forderung im Recht. Wir y nicht, weshalb er den Herrn Grafen von Banville nach Luzern ab⸗ 22 wollte; wir haben auch kein Recht, danach zu fragen; aber, das nwissen wir, und das lehrt das europäische Staatsrecht, daß Herr Bois - le⸗ Comte der bei den 22 souveroinen Kantonen der Eidgenossenschaft allreditirte Hesandte Frankreichs ist, daß es mithin einen jeden derselben als völlig 6 berechtigtes Glied dieser Verbindung anerkennen muß und sich durch Nie- mand das Necht darf nehmen lassen, mit irgend einem derselben in diplo⸗ matsschen Verkehr zu treten. Mit dem Augenblick, da er sich dieses Nechts begeben hätte, wäre er aus seiner durch die gesammte europãische Diplo⸗ maätie anerkannten Stellung herausgetreten und hätte er seinen Derrn, an⸗ statt bei der Gesammtheit, blos bei einer Partei repräsentiren, gewissermaßen das Oberhaupt einer großen Monarchie aus seiner unbetheiligten Stellung in diejenige eines Parteigängers herabziehen wollen. Daß den Stimmfüh⸗ rern der nnmerischen Mehrzahl in der Schweiz, daß namentlich ihren Sr= ganen, mittelst deren sie die öffentliche Meinung und den Volks willen be⸗ kerrschen, dergleichen Betrachtungen nicht zu Sinn kommen, darf nicht be—= remden. t „Es liegt in der Logik des Nadikalismus, seine Schlußfolgerungen an eine penitio principii anzuknüpfen. Da er den Zweifel an diese verdächtigt und, wo er die Macht dazu besitzt, aufs bitterste verfolgt, so müssen hierdurch auch jene Unantastbarkeit erlangen. Deswegen hat er seine Leute daran gewöhnt, von „rebellischen Sonderbündlern“ zu sprechen. Jede Nebellion aber ist eine Auflehnung gegen rechtmäßige Befugniß; wo eine solche nicht vorhanden ist, da kann es keine Nebellion geben, Wo ist nun die recht= mäßige Befugniß in der Schweiz? Der Radikalismus sagt: in der Ma⸗ jorität; das europäische Staatsrecht dagegen sagt: in den „22 souverainen Fantonen.“ Der Radikalismus hält als inappellable Thatsache die 12* Stimmen vor; das europäische Staatsrecht stellt den Bund entgegen, wel⸗ cher die Souverainetät der 22 Kantone nicht allein anerkennt, sondern die⸗ selbe in ihrem vollsten Umfange, einzig dasjenige ausgenommen, was sie mit klaren Worten an den Bund abgetreten hat, gewährleistet. Dem euro⸗ päischen Staatsrecht gegenüber ist für die Eidgenossenschaft der Bund eben das, was in der Monarchie das regierende Haus, ein Nebell der⸗= jenige, dessen Bestrebungen oder Verfügungen den unzweideutigen Saßungen des Bundes widersprechen. Die That giebt hier den Bestim⸗ mungsgrund, nicht die nackte Zahl. Was würde aus der Gesellschaft, was mit den Individuen werden, wenn über diesem durchaus materiellen Ele— mente nicht ein höheres Organ stände? Wo die „rebellischen Sonderbünd⸗ ler“ zu suchen seien, darüber fällt die richtig verstandene und ohne Rabu— listerei ausgelegte Bundesakte den unantastbaren Ausspruch. ; „Der junge Radikalismus findet die Theorie des Herrn Bois le⸗Comte, „als wäre er bei den einzelnen 22 souverainen Kantonen der Eidgenossen⸗ schaft“ alkreditirt, „nagelneu.“ Uns kömmt das nicht unerwartet; er mag noch manches andere „nagelneu“ sinden. Wir, die wir länger gelebt haben, anbei uns nicht vermessen, die Welt von gestern datiren zu wollen, finden. in der Behauptung des französischen Botschafters keine neue „Theorie“, sondern einfach die von jeher bestandene Praxis. So wenig die euro- päische Diplomatie in der, vergangenen Zeit eine Scheidung in aristokratische und demolratische, sondern nur eine aus dreizehn
souverainen Kantonen bestehende Eidgenossenschast gekannt hat, eben so wenig, ja noch weit weniger, lann sie in neuester Zeit eine solche in fonservative und radikale Kantone anerkennen, d. h. die⸗ ser Thatsache einen Einfluß auf ihre Stellung einräumen. Wir wollen dem „Nagelneuen“ des radikalen Organs etwas „Uraltes“ gegenüberstellen. Eine Scheidung hat sich in der Eidgenossenschast seit Jahrhunderten nicht allein geltend gemacht, sondern ist durch die eigenen Friedensschlüsse in der= selben und durch andere öffentliche Handlungen aus dem Gebiet des That— sächlichen in dasjenige des Staatsrechtlichen versetzt worden: die konfessio⸗ nelle Scheidung; aber selbst von dieser hat die europäische Diplomatie nie Kenntniß genommen. Denn obwohl der Papst seinen Nuntius nicht so⸗ wohl als Souverain des Kirchenstaats, sondern als Oberhaupt der Kirche, in die Schweiz sendet, so hat er doch denselben niemals bei der katho⸗ lischen Schweiz, sondern von jeher bei den Schweizer⸗Kantonen (pres les Cantons Suisses) aktreditirt; fo zwar, daß derselbe in neuerer Zeit seine Kreditive selbst bei einem nichttatholischen Vorort übemeeicht.
„Wir sind mit dem Organ des Radikalismus darüber vollkommen ein⸗ verstanden, daß eines Botschafters „gesandtschaftliche Stellung lediglich der Eidgenossenschaft gegenüber in Wirksamkeit sei.“ Die Kontroverse berührt daher die Auslegung des Begriffes „Eidgenossenschaft“. Besteht diese in einem gleichviel ob größeren, ob kleineren Bruchtheile des Ganzen? Besteht sie in irgend einer sich kundgebenden Richtung, die jeweilen eine größere Anzahl von Individualitäten erfaßt hat? Besteht sie in einer auf⸗ gestellten Theorie, deren Verwirklichung von Einzelnen angestrebt wird? Tine solche Eidgenossenschaft mag hier und da in den Köpfen formirt wer⸗ den, in der Wirklichkeit besteht sie nicht; am allerwenigsten kann derselben ein Anrecht auf Anerkennung von Seiten der europäischen Diplomatie zu— gestanden werden. Die Eidgenossenschaft ist und bleibt nichts anderes, als die Verbindung der 22 souderginen Kantone; diese sind das Wesen, das andere ist nur die Modalität, unter welcher dieselben zu⸗ sammengetreten sind. Zweinndzwanzig Kantone ohne Eidgenossen⸗ schaft, ohne eine Form engerer Verbindung, lassen sich denken; eine Eidgenossenschaft ohne Kantone dagegen nicht. Die Bewohner des Landes, welches in den Geographieen als Schweiz bezeichnet wird, könnten auch unter jeder anderen Staatsform leben; aber eine Eidgenossenschaft würden sie dann nicht mehr bilden, oder diese Benennung hätte keinen Sinn mehr. So lange daher die Anerkennung einer Eidgenossenschast verlangt wird, eben so lange muß auch gefordert werden, daß dieselbe in Wirklichk it bestehe, nämlich als Bund „22 einzelner souverainer Kantone.“ Wenn da— her Herr Bois le Comte diese Behauptung aufgestellt hat, so hat er damit nichts Anderes gethan, als was er seiner Stellung, ja was er der gesamm⸗ ten europäischen Diplomatie gegenüber schuldig war, was in ähnlichem — 4 Glied des diplomatischen Corps in der Schweiz hätte thun
Will man nun einmal von „Nagelneuem“ reden, so ist gewiß das ga enn n 6 das Organ des Radikälismus, und somit dieser selbst, den Vorort eine Behörde neunt. Wer hat diese Behörde geschaffen? Mit wel⸗ chen Nechten, ist dieselbe ausgestattet? Welche Verpflichtungen liegen ihr ob? Ein , . e . Wesen der Eidgenossenschaft bedingt. Was er sei, welche Attri ö. ihm zulemmen, wie weit seine hehe f gehen, das hat die Bundes -Aalkte aufs tlerste bestimmt; was darüber hinausgeht, ist Usurpation; es bleibt Usnpation, fo lange nicht Alle, die den Bund ge— schlossen haben, oder wenigstens eine solche' Zahl, die durch diesen festgesetz würde, un gezwungen Tazu einwilligen. Die Zahl an' sich vermag' nie mals die Usurpation in ein rechts lräfiiges Vestehen zu verwandeln , . Vorort ist ein Organ und leine, Behörde, Die eidgendssischen Stände haben ihn als solche nie anerkannt z die europäische Diplssmatie kann shn als solche noch weniger anerkennen. Oder, wo wäre in der Schweiz, die so viele Praͤsidenten zählt, ein solcher, und stände er an Ter Spitze des höchsten . unbedeutendsten Kollegiums, je als eine Vehörde anerkannt
„Schon in der Benennung „Vorort“ liegt dessen Wesen erschöpfend ausgesprochen. Ein „Vorort“ setzt eine ie n, i. Anzahl anderer Orte voraus, und gerade deswegen, weil ihm ein Geschãfts⸗ primat eingeräumt ist und er nur die Neihe aller eröffnet, müssen die an= deren gleichberechtigt sein. Daher hat zur Zeit der helvetischen Regierung Niemand von einem Vorort sprechen können, und weder Aarau, noch Lu- zern, Bern oder das Schloß Chillon, in welchem dieselbe hinter einander hren Sitz hatte, sind deswegen je Vororte genannt worden, So lange da—⸗ her von einem solchen sich ,. läßt, setzt dieses eine Eidgenossenschaft voraus, und so lange eine Eidgenossenschast besteht, so lauge 6 die Ge⸗ sandten bei dieser, d. h. bei den 22 souverainen durch die Bundesakte ge⸗
einigten Kantonen, allreditirt. Das Eine ohne das Andere anerkennen wol- len, heißt sich selbst widersprechen oder richtig denkenden Menschen die gut= willige Annahme von Widersprüchen zumuthen.
„Will aber die europäische Diplomatie an die Stelle einer Eidgenos⸗ senschaft „22 zerrissene Bruchtheile“ setzen? Nein, sie will das nicht! Eben damit, daß sie die Eidgenossenschaft in ihrem durch die Bundesakte genau formulirten Wesen anerkennt, giebt sie den Beweis, daß sie nicht zerrissene Bruchthelle“, sondern ein organisches Ganzes wolle; aber wohlverstanden, ein erganisches Ganzes, nicht einen Klumpen, wie ihn der Raditalismus haben mochte, um durch die Wucht der inerten Masse zu operiren. Wer zerreißt eigentlich die Schweiz sowohl theoretisch als praktisch, wenn nicht der Nadilalis- mus? Er spricht von einer, liberalen Schweiz“, demnach muß es noch eine andere Schweiz geben, nenne man sie nun (solgerichtig nach der Regel des Ge⸗ gensatzes) die illiberale, oder wie immer man wolle. Da der Radifalismus dieses selbst eingesteht, so möchten wir ihn fragen; womit er die ausschließ⸗ liche Berechtigung der liberalen Schweiz zum Dasein und die Pflicht der Vertilgung der anderen beweise? Wir fragen ihn ferner: ob die Beglau— bigung irgend eines der Stellvertreter der europaäischen Mächte auf die li⸗ berale oder die illiberale Schweiz, ob nicht jede auf die 22 souverai— nen Kantone der Eidgenossenschaft laute? Ließe sich etwa eine Beglaubi⸗ gung ausschließlich auf die liberale Schweiz entweder durch die Stellung der Mächte rechtfertigen oder wegen der über jeden Zweifel erhabenen Vor trefflichkeit derselben so unbedingt fordern?
„Es schmerzt, seit Wochen unablässig von „rebellischen Mit- ständen“, die (durch alle Gräuel eines frevelhaft begonnenen Krie⸗ ges) „zum Gehorsam zurückzuführen“ seien, sprechen zu hören. Eine solche, vor den Ohren der Menge alltäglich wiederholte Rede vernehmen zu müs⸗ sen, schmerzt; nicht allein derjenigen wegen, gegen welche jene Menge da⸗— hinzuwälzen es gelungen ist; nicht allein derjenigen wegen, die man durch Landesverwüstung, Hunger, Blei, Eisen und alles Schanderhafte einer Zer⸗ sieischung überzeugen will, wie glückselig das Leben in einer durchweg „li⸗
beralen Schweiz“ sich gestalten müßte; sondern eben sowohl derjenigen we⸗
gen, welche als Wortführer, Gewalthaber und Summitäten dieser „libera⸗ sen Schweiz“ sich nicht schämen, hiermit vor Europa den Beweis an den Tag zu legen, wie sehr sie entweder jedem gesunden Begriff von Necht ent= sfreimndet, oder wie weit bereits in der Frechheit sie vorangeschritten seien, um jede von ihren Theorieen und Bestiebungen abweichende Ueberzeugung für Rebellion zu erklären. Es wäre eine undankbare Mühe, diesen Menschen beweisen zu wollen, daß unter Gleichberechtigten Nebellion nicht denkbar sei, und daß derjenige, der einen Anderen zum „Gehorsam zurückführen“ wolle, schon durch dieses ausgesprochene Woit als dessen Oberen sich ausstelle; aber auffordern möchten wir sie im Namen der Gerechtigleit, im Na⸗ men gesunder Lehre, im Namen der gesellschastlichen Ordnung, im Na⸗ men endlich der nationalen Wohlfahrt ihres durch sie zerrissenen Vaterlandes, sie möchten den Beweis antreten, wer sie berechtige, ihre Mit- stände nur deswegen, weil sie ihre mit Gut und Blut erworbenen Nechte vertheidigen, für „Nebellen“ zu erklären; dieselben, weil sie ihnen die unbe⸗ fugt geforderte Huldigung versagen, „zum Gehorsam zurückzuführen“, mit anderen Worten, ihnen ihr Joch außzulegen? Alle Besonnenen der Gegen⸗ wart haben bereits das ekelhafte Phrasenspiel, mit welchem die nach Allein⸗ gewalt strebende Partei in der Schweiz, gleich den Eskamotir-Künstlern, um sich wirft, auf seinen wahren Gehalt zurückgeführt; die Zukunft wird es noch mit ernsterem Gerichte thun. .
„Ja, „damit der Freiheit Burg nicht in zweiundzwanzig wankende Hütten zusammensinke“, wollt ihr sieben derselben, in welchen lange Ge⸗ schlechtsreihen seit einem halben Jahrtausend glücklich und zufrieden ihren Lebenslauf vollbracht haben, in ihren Grundmauern unterwühlen, an allen vier Ecken in Flammen setzen, über den Häuptern ihrer Bewohner in Schutt werfen. Wird es euch gelingen, dann mögt ihr siegestrunkenen Blickes durch die Trümmer schreiten und mit jenem Entzücken, dessen nur ihr fähig seid, ausrufen; wie stolz praugt nicht die Burg der Freiheit! wie wohnlich ist es nicht in derselben! Seht, das ist unser Werk!“
Uußland und Polen.
St. Petersburg, 23. Nov. Aus dem Kaukasus wird ge⸗— meldef? „Im Herbste pflegen einzelne, wenig zahlreiche feindliche Haufen Bergbewohner, die Seichtigkeit des Terels benutzend, den Fluß heimlich zu überschreiten, um diesseits des Wassers auf Raub auszuziehen. Neuerlich ist es unseren Kosaken gelungen, die Theil— nehmer an einem ungewöhnlich tollkühnen Versuche dieser Art streng dafür zu züchtigen. In der Nacht vom 21. auf den 22. Septem⸗ ber hatten sich die über den Terek gegangenen Räuber einer in der Steppe bei der nowogladkoffschen Stanitza weidenden Pferde⸗-Heerde bemächtigt. Der Sotnik Kamkoff verfolgte den Feind mit den Kosaken der Stamitza, erreichte ihn, wie er eben wieder über den Fluß setzen wollte, und dräugte ihn nach einem blutigen Handgemenge in den Terek. Die weggeführte Heerde wunde den Feinden wieder abgenom⸗— men, und außerdem erbeuteten die Kosaken 14 gesattelte Pferde und viele Waffen. Mittlerweile war auf die erste Nachricht Lom Ueber fall der Heeresälteste Poliakoff mit 120 Kosaken vom 40sten don⸗ schen Regimente aus dem Fort Tasch-Kitschu aufgebrochen, um den Flüchtlingen den Weg abzuschneiden. Er vollendete die Niederlage der Feinde und machte 8 Mann, sammt Pferden und Waffen, zu Ge⸗ fangenen. Sicheren Nachrichten zufolge, sind von dieser aus 1090) Mann bestehenden Schaar weniger als 50 nach Hause zurückgekehrt, und auch diese nur einzeln. Von unserer Seite wurden 3 Kosalen verwundet.“
Die Familien, die sonst für den Winter nach Riga aus den be⸗ nachbarten Gouvernements zu ziehen pflegen, haben diesmal ihre ge⸗ mietheten Wohnungen größtentheils abbestellt, um der Gefahr wegen der herandringenden Cholera auf dem Lande begegnen zu können.
In diesen Tagen bildete ein von mehreren Gaunern gegen den Banquier Baron Stieglitz ausgeführter verbrecherischer Anschlag das allgemeine Stadtgespräch. In der Polizei-Zeitung wird über diefen Vorfall Nachstehendes mitgetheilt:
„Der Polizei-Behörde des ersten Admiralitäts-Stadttheils wurde die Anzeige gemacht, daß am Sten d. M. dem Baron Stieglitz von unbekann⸗ ten Persenen, die im Gasthofe des Kaufmanns Bourgeois ein Zimmer ge— miethet hatten, eine Einladung von einem fremden Prinzen überbracht wor⸗ den sei, und daß, als Baron Stieglitz bei seinem Erscheinen im bezeichne⸗ ten Gasthofe den Betrug gemerlt und den Gastwirth um nähere Erklärun⸗ gen angegangen sei, die unbelannten Personen sich alsbald heimlich entfernt hätten. In dem von ihnen bewohnt gewesenen Zimmer fand man unter der Decke eines der beiden dort stehenden Bellen ein doppelläusiges mit einer Kugel geladenes Pistol, mit gespannten Hähnen und aufgesetzten JZündhütchen, und auf dem Boden ein Paar alte Stiefeln nebst einem Koffer mit schmutziger Wä⸗ sche, zwischen der, wahrscheinlich um das Gewicht des Koffers zu vergrößern, ein großer Stein eingewickelt war. Die Unbekannten hatten das Zimmer an demselben Tage, an welchem dieses vorfiel, d. h. am 5. November, erst gemiethet, und so hatte Bourgeois bei der in selnem Gasthause von ihm eingeführten unvo sichtigen Verfahrungsweise, noch nicht Zeit gehabt, sie nach ihren Pässen zu fragen. Name und Stand der Gauner blieben der Polizei somit gänzlich unbekannt. Durch Nachfragen bei den Hausleuten und aus den sonstigen Umständen ergab sich nicht das Mindeste, was auf die Spur der Flüchtigen hätte führen können. Der interimistische Ober-Polizeimeister ergriff, sobald er von dem Vorfall Kenntniß erhalten, sosort die erforder⸗ lichen polizeilichen Maßregeln zur Entdeckung der Schuldigen und beauf— tragte damit insbesondere mehrere durch ihre Gewandtheit bekanntz Beamten. Unter diesen befand sich auch der Quartal ⸗Aufseher des ersten Quartals des moskowischen Siadttheils, Scherstobitoff, und die ser begann seine Nachforschungen damit, daß er die in dem Zimnier im Gast⸗ hause vorgefundenen Sachen zuvor einer genauen Prüfung unterwarf. Das sührte ihn auf die Vermuthung, einer der Unbekannten müsse Boitmann heißen. Nach diesem Boitmann wurde also gesucht, und, in der That,
Scherstobitoff ermittelte auf Wassiilij⸗Ostroff die Wohnung eines solchen und erfuhr, daß dieser Boitmann ein junger Mann und ein Kaufmann 3ter Gilde aus Mitau sei, und daß er mil einem gewissen Libert John und einem gewissen Karl Jakob Freimann, gleichfalls zwei junge Leute aus Mi⸗ lau, zi e haf, Alle drei hatten sich jedoch aus ihrer , nnn, fernt, man wußte nicht wohin. Was Scherstobitoff bei seinen weiteren ach⸗
sorschungen erfuhr, ließ ihn an der Identität dieser Personen mit d
von ihm gesuchten nicht mehr zweifeln, und es gelang ihm denn ern i? auch nach vielen vergeblichen Bemühungen, ihrer persönlich e zu werden. Am 13. November begegnete er den dreien, die in ihm, * er in Privatkleidern war, die Polizeiperson nicht veimu . heten auf — Straße, erkannte in ihnen sogleich nach gewissen Anzeichen um dem inn zugelommenen Signalement die Schuldigen, arretirte sie und ließ sie — den interimistischen QOber-Polizeimeister führen. Beim angestellten erb! gestanden sie ohne Weiteres ein, sie hätten den Baron Stieglitz zu sich . geladen, um ihn durch Ueberredung oder durch Drohung zu bewẽgen ih 3 eine Geldunterstützung zukommen zu lassen, da sie, aus Riga nach St * ters burg gekommen, leine Beschästigung gefunden hätten und sich in außer. ster Duͤrftigkeit befänden. Se. Majestät des Kaiser haben auf den Bericht des interimistischen General- Militair- Gouverneurs über die von ben Quartal -Aufseher Scherstobitoff in dieser Angelegenheit bewiesene Gewand heit befohlen, demselben den Betrag eines Jahrgehalts als Belohnun auszuzahlen.“ rung
Am 18ten d. M. wurde im Kaiserlichen Armenhause Smolng ein neuer Betsaal für die dasigen Genossen der evangtlischen Giau— beusgemeinschaft feierlich eingeweiht. .
Es ist jetzt über ein Jahr her, als die in Abo gebaute Kauf— fahrtei⸗Fregatte der russisch⸗amerikanischen Compagnie, „Sitcha“, Ca— pitain Konradi, in Kronstadt in See stach und, nachdem sie in Lon⸗ don ihre Ladung von Manufaktur -Waaren eingenommen, ihre Neise nach den russischen Kolonieen in Amerika antrat. Bei der Insel Madeira hatte sie einen heftigen Sturm und bei Umsegelung des Kap Horns (am 17. Februar) einen furchtbaren Orkan mit Schner— gestöber zu überstehen. Sie besuchte Valparaiso und kam am 8. Mai wohlbehalten in Neu-Archangelsk auf der Insel Sitcha an. Hier löschte das Schiff seine Latung und setzte, aufs neue befrachtet, mit 46 Passagieren seine Reise durch den Stillen Ocean fort, se— gelte den kurilischen Inseln vorbei und erreichte nach einer Fahrt von 34 Tagen den ajanschen Hafen, auf der Süd⸗ seite von Ochotsk, wo es seine kostbare Pelzwerl-Ladung, deren Wert sich auf 2,200,000 Rubel Bank⸗Assignationen belief, ablieferte. Die „Sitcha“ ist wahrscheinlich das ersie sinnischs, von einem finnischen Capitaine geführte und mit sinnischen Matrosen bemannte Schiff, das in dem Meerbusen von Ochotsk gesehen worden ist. Briefe vom Ca—⸗ pitain Konradi vom 9. Juli erhielt man in Abo am 26. September, also nach Verlauf von 79 Tagen. Anfangs August unternahm das ebenfalls von der nämlichen Compagnie befrachtete und von denselben Unternehmern in Abo von Jergenson gebaute Schiff „Atcha“, Gap. Nidel, dieselbe Reise, und nie soll, näch dem Urtheile der Sachver— ständigen, ein schönerer und besler ausgerüsteter Segler die abosche Rhede verlassen haben. Das Dampfschifsf „Mustafa“ bugsirte die „Atcha“ aus dem Hafen von Abo, nachdem an Bord ein feierlicher Got tesdienst abgehalten und durch den Pastor Malmström eine eindringliche 30 Finnländer,
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hatten den Wunsch geäußert, sich in den russisch⸗amerikanischen Kolo⸗
ähnliche Belohnung ist ihr bei Beendigung der Reise zugesagt wor—
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nach Neu⸗-Archangelsk. Die
sind gezwungen, bis zur Bezahlung derselben in der Kolonie zu bleiben.
Schweden und Norwegen.
Stockholm, 19. Nov. (B. H.) Es heißt, daß unter den Gesetz⸗ Entwürfen, welche die Regierung dem Reichstage vorlegen wird, sich ein Gesetzvorschlag über die fast vollständige Emancipafion der Juden befindet. Die Hoffnungen, welche die Freunde einer Re— form der unbehülslichen mittelalterlichen Verfassung von dem gegen⸗ wärtigen Reichstage hegten, sollen schon ziemlich heruntergestimmt sein; eben so die Aussichten eines entschiedenen Fortschrittes auf der Bahn des Freihandel-Systems, ja man fürchtet, daß dahinzielende Vorschläge der Regierung gerade auf der politisch-liberalen Seite des Reichstages dem größten Widerstande begegnen dürsten.
Es werden noch immer Schiffe zur Quarantaine⸗Bewachung ab⸗ gesandt. Nach dem Berichte unseres Gesandten in etersburg schrei⸗ ket die Cholera nicht weiter vor, obgleich sie in Moskau, wenngleich scelihter, doch noch immer in ziemlicher Ausdehnung zu grassiren cheint.
8g p ani e n.
3 Madrid, 19. Nov. Durch 135 Stimmen wurde (wie bereits gemeldet) Herr Mon zum Präsidenten, des Kongresses ge— wählt; 171 Deputirte nahmen an der Wahl Theil. Die anwesenden 29 Progressisten gaben ihre Stimmen, dem General Don Evaristo San Miguel. Die Wahl der vier Vüce-Präsidenten fiel gleichfalls auf vier entschieden Ultramoderirte. Man bemerkte, daß der Ex— Minister des Innern, Herr Escosurag, seinen Sitz in ben Reihen der Proghessisten nahm. In der vorgestrigen Sitzung kündigte der Prä— sident an, es wäre ihm ein von sieben Deyutirten (Pidal, Gonzalez Bravo, Moreno u. s. w.) unterzeichneter Antrag vorgelegt worden, damit die Regierung verschiedene auf die Finanz-Verwaltung des Herrn Salamanca bezügliche Aktenstücke mittheile, indem es von der höchsten Wichtigkeit wäre, daß die durch die periodische Presse gegen ihn gerichteten Anschuldigungen von dem Kongreß er— örtert würden. Der Präsident verschob die Diskussion die⸗ ses Antrages, bis die Minister zugegen sein würden. Da nun Herr Salamanca seine Eigeuschaft als Deputirter, verloren hat und dennoch wünscht, sich mündlich vertheidigen zu können, so hat er um die Erlaubniß nachgesucht, noch bevor er aufs neue zum Deputirten gewählt sein würde, an den Sitzungen Theil nehmen zu dürfen. Man vermuüthet indessen, daß der Kongreß dieses Gesuch abschlagen werde.
Uebrigens bezweifle ich keinen Augenblick, daß Herr Salamanca, wenn auch nicht unbesleckt, doch siegreich ans der beabsichtigten Ver⸗ handlung, hervorgehen werde. Die Moderirken, ihrer eigenen BVer⸗ gangenheit ,. würden sich schwerlich zur Einleitung des Ver⸗ fahrens entschlossen haben, wenn nicht die progressistischen Deputirten angekündigt hätten, ah sie selbst auf strenge Untersuchung der dem Herrn Salamanca zur Last gelegten heimlichen Emission von Staats⸗ papieren, aber auch auf Anklage des Ex - Finanzministers Mon und der Personen, denen die Verwaltung der Güter des Königlichen Hau- ses bis zum Ende der Regentschaft Marie Christinens auvertraut war, bestehen würden. Daß aus der Finanz-Verwaltung Mon's sich ein Defizit von 20 Millionen Piastern ergiebt, über deren Verwendung er keine Rechnung abgelegt hat, vermag er selbst nicht zu leugnen.
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Man behauptet, mit diesen Geldern wären die Kosten der verfehlten Erpedition des Generals Flores, Entschädigungen für verschiedene hervorragende Mitglieder der moderirten Partei, Unterstützungen der Cabralisten in Portugal, geheime Ausgaben für politische Zwecke ꝛc., Die Progressisten machen ferner darauf aufmerk- sam, daß die Königin Ehristine, ihrem Versprechen zuwider, noch immer nicht Rechnung über die vormundschaftliche Verwaltung der erst Dabei weisen sie nach, daß im Juni 1831 ein Inventarium über sämmtliche von Ferdinand VII. testamentarisch hinterlassenen beweglichen Güter (Mö⸗⸗ beln, Gemälde, Pferde u. s. w.) aufgenommen wurde, aus dem sich ein Werth von 152,838,930 Realen ergab. Von dieser Summe er⸗ hielt die Königin Christine 26,996,148 Real. 16 Mar., die Königin Isabella 56,282, 460 Real. 17 Mar. und deren Schwester, die In⸗ santin, eben so viel. Was aus dem Ueberschusse von 13.277, 0 Nealen wurde, ist nicht bekannt, und die der Königin Christine ein⸗ gehändigten Invent rienbücher find nicht wieder zum Vorschein ge⸗ kommen. Eben so wenig hat man hier bis jetzt erfahren, ob die 32 Millionen Realen, welche die Infantin dem Herzoge von Mont⸗ pensier als Aussteuer mitbrachte, in die oben angeführten 56, 282, 460 Realen inbegriffen sind oder von der Königin Isabella hergegeben ; —
bestritten worden.
Güter ihrer Töchter erster Ehe abgelegt habe.
wurden.
Seit der Zurückkunft der Königin Christine wurden auf ihren Befehl die bisberigen Leibärzte der jungen Königin aus dem Palast entfernt und dagegen die Sorge für ihre Gesundheit einem gewissen Nusez, der nie Arzneiwissenschaft studirte, aber gewisse Wunderkuren err Das Kollegium der hiesigen Aerzte erklärte förmlich und öffentlich diesen neuen Leibarzt . i. Die junge Königin hat letzthin auffallend an Farbe und Körperfülle verloren, und darin mag wohl der Grund mancher auffallender im Auslande verbreiteter Gerüchte zu suchen sein. Ein hiesiges Blatt sagte neulich: unsere Königin sich in so großer Lebensgefahr befunden, wie jetzt. Auf gestern hatte die Königliche Familie eine Jagdpartie im Pardo festgesetzt. Trotz des eisigen Nordwindes, der hier im Prado mehrere Bäume umriß, gestattete man der jungen Königin, einige Stunden im Forste zu jagen, während ihr Gemahl und ihre Mutter, in Pelze
verrichtet haben will, ausschließlich übertragen.
für einen unwissenden Charlatan.
gehüllt, im Schlosse des Pardo verweilten.
Ein entsetzliches Ereigniß fand vorgestern im Palais der Köni⸗ ĩ Ihr dort wohnender Beichtvater hatte ein jun⸗ ges Mädchen von außerordentlicher Schönheit als „Haushälterin“ Vorgestern wurde diesem Mädchen in ihrem Zimmer von ̃ ter d d An ihrem Zustande und zwei Knöpfen, die sie noch krampfhaft in der Hand verschlossen hielt, ersah man, daß sie ihrem Mörder einen hartnäckigen Widerstand ent- Der Mörder wusch sich die blutigen Hände in einem Waschbecken, das man vorfand, und verschloß die Thür des Zimmers des Mädchens hinter sich. Daß ein solcher Vorfall in dem Palais der Königin Christine, wo jeder Winkel mit Wachen und Po⸗ flzei⸗Beamten besetzt ist, stattfinden konnte, giebt zu allerhand Be⸗
gin Christine statt.
bei sich. unbekannter Hand der Hals abgeschnitten.
gegengesetzt hatte.
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trachtungen en en Mordthaten und gewaltsame Einbrüche r als je an der Tagesordnung. —
Die bei der Unionsbank am meisten betheiligten Kapitalisten (ein
Herr Norzagavay hat allein M0000 Piaster eingeschossen) sind be⸗
sind hier übrigens me
Fertgang nehmen.
eingeschickt.
Abends großer Ball im Palais.
„Noch nie hat
zu Rom.
Der General Don Manuel de la Concha weigert sich, den Bot⸗ schafter Posten in Paris anzunehmen. Er erklärt, nur dann befrie— digt werden zu können, wenn der Kriegs⸗Minister ihn aufs neue zum General-⸗Capitain von Catalonien ernenne.
Der Gesandte in London, Herr Isturiz, hat seine Entlassung
Der päpstliche Nuntius am portugiesischen Hofe, Monsignor di Pietro, besindet sich auf der Durchreise nach Lissabon hier. Heute, als am Namenstage der jungen Königin, ist Cour und
Jahres-Sitzung der Sozietät der Wissenschaften in Göttingen.
Göttingen, 26. Nov. (Gött. Gel. Anz.), Am 13. November feierte die Königliche Sozietät der Wissenschaften ihren Jahrestag zum fünfundneunzigsten Male. Herr Hofrath. Mair hielt eine Vorlesung über die bisherige Beurtheilungs⸗- und Anwendungsweise der ableitenden Me— thode. Aus dem darauf von dem Geheimen Hofrathe Hausmann erstatteten Jahres-Berichte theilen wir Folgendes mit:
Das Direktorium der Sozietät, welches zuletzt von dem Herrn Hosrath Ritter geführt wurde, ist zu Michaelis d. J. von der historisch . vhilologischen Klasse auf die phösikalische und in dieser auf Herrn Ober-Medizinal-Nath Langenbeck übergegangen. In dem hiesigen engeren Kreise der Sozietät sind in dem verflossenen Jahre keine Veränderungen eingetreten, dagegen hat sie den Verlust von mehreren auswärtigen Mitgliedern und Korrespon— denten zu beklagen. Von den Mitgliedern im Königreiche Hannover ist ihr aus der historisch-philologischen Klasse der Königlich hannoversche Staats—Q und Justiz-Minister, auch Minister der geistlichen und Unterrichts -Angele= genheiten, Karl Wilhelm August Freiherr von Stralenheim, durch den Tod entrissen worden, der, als Kurator der Universität, der Sozietät der Wissen schaften vielfache, auf das dankbarste zu erkennende Beweise von Theilnahme und Fürsorge geschenkt hat. Von ihren auswärtigen Mitgliedern in ande⸗ ren Staaten hat die Sozietät aus der phosikalischen Klasse den Professor der Mineralogie zu Paris, Alexander Brongniart, verloren. Von ihren Korrespondenten sind ihr der Hofrath, Ober⸗-Bibliothekar und Vorsteher des Herzoglichen Münz- Kabinets zu Gotha, Friedrich Jacobs; der Doktor Georg Heinrich von Langsdorf, welcher zuletzt zu Baden-Baden lebte; und der Geheime Rath und Professor Georg Wilhelm Muncke zu Heidelberg, durch den Tod geraubt worden. Aufgenommen hat dagegen die Sozietãt unter die Zahl ihrer Korrespondenten Monsignor Spada di Medicis
hatte verlangt:
den sei.“
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Was den Erfolg der für den November d. J. gen betrifft, so ist dieser leider fein erwünschter gewesen. ö er storisch philologischen Klasse gestellte Hauptaufgabe betraf: „Eine kritische und — 2 — 4 der en hen 8er 2 un- 4 = =. ö ; ter römischer Herrschaft sowohl innerhalb als außerha alästina's von schäftigt, die Bücher durchzusehen und die ausstehenden Summen ein⸗ , . m , dir bes, uziehen. Leßteres gelingt ihnen durch Habhaftwerdung verschiedener gn, tem Hioßen bis guf den ümtergang des khesrönisschen Neiche Schuldner, die sich mit dem Raube davon machen wollten. Die Die für ken Rotember d. J. b Geschäfte der Bank werden demnach unter anderer Leitung ihren
die verschiedenen Beschaffen
ur Lösung dieser Aufgabe sind keine Konkurrenzschriften eingegangen. estimmte ökonomische Preis · Aufgabe „Eine möglichst ümfassende Erörterung des Einflusses, den
i des Bodens auf das Leben der den Kul- turgewächsen nachtheiligen Insekten und Würmer haben, nebst der Angabe des Nutzens, der aus der genaueren Kenntniß dieses Verhaltnisses für Land ⸗ und Forstwirthschaft zu ziehen sein dürfte.“ beantwortet geblieben.
Für das nächste Jahr sind von der K Haupt-⸗Preisfragen bestimmt:
Für den Kovember 1818 von der phovsilalischen Klasse: „Es wird gewünscht, daß die Natur des sogenannten krampfhasten Asihma's der Er⸗= wachsenen näher untersucht und insbesondere erörtert werde, inwiefern das⸗ selbe wirklich als eine rein und ursprünglich nervöse Affection vorkommen könne, oder als ein mehr von anderen Affectionen abhängendes Leiden an⸗ zusehen, und wie es von anderen Arten des Asthmals oder überhaupt Krankheiten, die sich auch durch asthmatische Zufälle äußern, zu unterschei⸗
Die Konkurrenz-Schristen müssen vor Ablauf des Septembers des be⸗ stimmten Jahres an die Königliche Sozietät postfrei eingesandt sein. Der ansgesetzte Preis beträgt funfzig Dukaten.
Die von der Königlichen Sozietät für den nächsten Termin aufgege⸗ bene ökonomische Preisfrage ist folgende:
Für den November 8618: „Aus den im altenburgischen Osterlande neuerlich von dem Dr. Jacobi angestellten Untersuchungen hat sich dem An- scheine nach das Nesultat ergeben, daß es dort Niederlassungen slavischen ürsprunges giebt, welche sich durch Dorfanlage und Flurauftheilung auffal- send von Nfederlassungen anderer Abstammung unterscheiden. Da auch im Königreiche Hannover, namentlich im Lüneburgischen, sich Niederlassungen von eutschieden slavischem Ursprunge befinden, so würde es für die Erwei⸗ terung der Landeskenntniß wünschenswerth sein, wenn eine umfassende Un— tersuchung darüber angestellt würde, ob die im Altenburgischen gemachten Beobachtungen im Lüneburgischen sich bestätigen, und ob sich überhaupt nicht blos in der Dorfanlage und Flurauftheilung, sondern auch in den übrigen landwirthschaftlichen Einrichtungen und Verfahrungsarten die von den Wen- den abstämmenden Niederlassungen von anderen unterscheiden lassen. Die Königliche Sozietät verlangt daher: „Eine Untersuchung über die bei den von den Wenden abstammenden Niederlassungen im Lüneburgischen etwa sich findenden Eigenthümlichkeiten, hinsichtlich ihrer Anlage und ihrer gesammten landwirthschaftlichen Einrichtungen und Verfahrungs-Arten.“
Der äußerste Termin, bis zu welchem die zur Konkurrenz zulässigen
Schriften bei der Königlichen Sozietät portofrei eingesandt sein müssen, ist der Ausgang des Septembers. Der für die beste Lösung der ökonomischen Aufgaben ausgesetzte Preis beträgt vierundzwanzig Dukaten. ö
Herr Professor G. Herbst legte der Königlichen Gesellschaft der Wissen⸗ schaften in dieser Sitzung eine Abhandlung „über mikrostopische Beobach- tungen über die Ursprungsweise der Lomph-Gefäße“ vor.
— 8. . . 2 2 xe.
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Bekanntmachungen. 1120
Kriminalgerichtliche Bekanntmachung. Der unterm 2ten d. M. steckbrieflich verfolgte Drechs - lergeselle Johann Friedrich Wilhelm Schwer ist wieder ergriffen und zum Stadtoigtei⸗Arrest einge- liesert worden, daher der Steckbrief hinsichtlich seiner erledigt. Beilin, den 23. November 1817. Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz. 501 Gottfried de Lassaulr (früher auch de Lossow genannt), ein natürlicher Sohn des französischen Offiziers Pierre Ernest de Lassaulx und der aus Strasburg im Elsaß herstammenden Anna Maria, geb. Stamm, separirten Schneidermeister Wernicke und zuletzt verwittweten Ren—= dant Steglich, ist am 18. November 1773 auf dem Schlosse Berg in der Bürgermeisterei Nennig, Negie—⸗ rungsbezirk Trier, geboren und, am 7. Mai 1839 im Landarmenhause zu Trier unverheirathet, ohne Descen⸗ denz und Ascendenz zu hinterlassen, verstorben, nachdem er von seiner Mutter letztwillig zum Erben eingesetzt und ihm, ohne sein Wissen, nach ihrem hierselbst am 11. Mai 1813 erfolgten Ableben ein Vermögen von ca. 12,900 Thlr. Pr. Cour. zugefallen war, welches sich im Depositorio des Königlichen Kammergerichts befindet und durch die aufgelaufenen Deposital-Zinsen sehr be— trächtlich vermehrt worden ist. Diese Verlassenschaft wird als herrenloses Gut vom Königl. Preuß. Fiskus beansprucht, und nachdem nicht nur das Landarmenhaus zu Trier, sondern auch die mütterlichen Verwandten des Erblassers, nämlich die Erben der am 7. Februar 1837 gestorbenen Marie Sa— lomé Ehrmann, geb. Stamm, die verwittwete Marie Magdalene von Ratzenried, geb. Stamm, und Johann Jachb Stamm, mit ihrem an jene Verlassenschaft erho⸗ benen Anspruche mittesst rechtskräftigen Erkenntnisses ab⸗ gewiesen worden, andere Erben aber nicht bekannt oder sich doch nicht haben legitimiren können, so werden auf den Antrag des Ober-Landesgerichts⸗Raths Martins J. als gerichtlich bestellten Kurators des Gottfried de Laf⸗ saulxschen Nachlasses, alle diesenigen, welche an den oben gedachten Nachlaß gegen den Fiskus Erbansprüche geltend machen wollen, namentlich werden aber folgende als Prätendenten aufgetretene Personen, als Marie Elisabeth, Wittwe des Anton de Ballogh, geb. de Musiel, und . Anna Francisca, Wittwe des Hubert Toussaint, geb. de Milsiel, und resp. deren angebliche Erben die verehelichte Elise Haspely geb. von Ballogh zu Presburg, und Dubois, directeur du Trésor de la province de . Luxembourg 3u Arlon hierdurch öffentlich vorgeladen in dem hier auf dem Kammergerichte auf den 7. April 1848, um 11 Uhr Vormittags, coram deputalo Kammergerichts⸗Referendarius Teichert anberaumten Termine sich zu gestellen und ihre An— sprüche zu bescheinigen, widrigenfalls sie mit denselben werden präkludirt werden, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt und dem Fiskus ) h 1 Fiskus der Nachlaß als herrenloses Gut verabfolgt und der nach erfolgter Präklusion sich etwa noch, meldende Erbe alle seine Handlungen ünd Dispositionen anzuerkennen und zu übernehmen für schuldig, von ihm weder Rechnungsle— gung noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern für berechtigt, . nur mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft übrig sein wird, sich zu begnü— gen, für verbunden erachtet werden soll.
Allgemeiner Anzeiger.
Den Auswärtigen werden die Justiz⸗Kommissarien Simonson, Goldschmidt und Justizrath Lüdicke zu Man— datarien in Vorschlag gebracht.
Berlin, den 10. Mai 1847. Der Instructions-Senat des Königl. Kammergerichts.
1121 . , t.
Das dem Premier-Lieutenant und Gutsbesitzer Carl Gustav Amadeus Reinhold Bartholdi gehörige, im Arnswaldeschen Kreise belegene Rittergut Rohrbeck nebst dem Vorwerke Neufließ, von der Neumärkischen Ritter= schasts-Direction abgeschätzt auf
71,857 Thlr. 26 Sgr. 97 Pf., soll am achten Juli 1848, Vormitt. 10 Uhr, vor dem Deputirten, Ober ⸗Landesgerichts⸗Assessor Thiem, an hiesiger Gerichtsstelle öffentlich verkauft werden.
Der neueste Hopothekenschein und die Tare sind in unserer Registratur einzusehen.
Die Kaufbedingungen werden im Termine bekannt gemacht werden.
Frankfurt a. O., den 9. November ts 47.
Königl. Preuß. Ober⸗Landesgericht.
9071 Subhastations⸗Patent wegen des Gutes Leschwitz.
Zur Subhastation des im Liegnitzer Kreise belegenen, nach der landschaftlichen Taxe auf 28,154 Thlr. 11 Sgr. 4 Pf. abgeschätzten Gutes Leschwitz ist ein Bietungs— Termin auf den
19. April 1848, Vormittags 11 Uhr, angesetzt worden.
Besitz- und zahlungsfähige Kauflustige werden daher vorgeladen, in diesem Termine vor dem ernannten De⸗ putirten, Ober-Landesgerichtsrath Amecke, auf dem hie⸗ sigen Schloß entweder in Person oder durch gehörig in formirte und gesetzlich legitimirte Mandatarien sich ein= zufinden, ihre Gebote abzug ben und demnächst den Zu— schlag an cen Meist- und Bestbietenden zu gewärtigen.
Die Tare, der neueste Hoypothekenschein und die be— sonderen Kaufbedingungen können während der gewöhn— lichen Amtsstunden in der hiesigen Registratur eingese= hen werden.
Zu diesem Termine werden gleichzeitig die Amtmann Naefeschen Erben oder deren Nechtsnachfolger wegen der Rubr. Ill. No. 7. eingetragenen 1150 Thlr., und der Besitzer des Guts, Baron Ferdinand von Kloch de Kor— nitz, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, hierdurch vor= geladen.
Glogau, den 31. August 1847.
Königliches Ober-Landesgericht. J. Senat. v. Forcken beck.
7871 Nothwendiger Verkauf. Ober⸗-Landesgericht zu Posen.
Das adelige Rittergut Gorav, im Kreise Birnbaum, landschaftlich abgeschätzt auf 147,973 Thlr. 4 Sg. Pf, einschließlich der auf 18,287 Thlr. 42 Sgt. v f. gewürdigten Forst, soll am 20. Dezember 1817, Vormittags um 10 Uhr, an ordentlicher Gerichts- stelle subhastirt werden. Die Tare nebst Hypothefen= schein und Bedingungen können in unserem Aten Ge⸗ schästs-Büreau eingesehen werden. Folgende, dem Auf⸗ enthalte nach unbekannte Real⸗Gläubiger:
die unbekannten Erben des Probstes Soinski zu Go—
ray, die Wittwe Anna Mackiewiez und deren mino⸗
renne Kinder, Franz und Casimir Maskiewicz, der
Pächter Friedrich Wilhelm Heydke, der Hauländer
Paul Obst, die Laura, geb. Heydke, verehel. Mallow,
die aver Sr itiffhen Erben, nämlich Franz
Eduard, Emilie Thecla, Thecla Eleonore Alexandrine,
Geschwister Skrzetuski,
werden zu dem gedachten Termine öffentlich, so wie die etwanigen unbekannten Neal-Prätendenten, bei Vermei⸗ dung der Präklusion zu demselben vorgeladen.
1901 e
Da über das Vermögen des Kaufmanns Eduard Voß und seiner hierselbst unter der Firma E. Voß bestande⸗ nen Handlung der Konkurs eröffnet ist, so haben wir zur Liquidation der Forderungen der unbekannten Gläu— biger einen Termin auf
den 19. Januar 1848, Vormittags 11 Uhr,
angesetzt. Wir laden daher Alle, welche einen Anspruch an die Konkursmasse des Gemeinschuldners zu haben vermeinen, hierdurch vor, in diesem Termine im hiesi gen Land- und Stadtgericht vor dem Deputirten, Land—⸗ und Stadtgerichtsrath Klotz, entweder persönlich oder durch zulässige mit gehöriger Vollmacht und Informa⸗ tion versehene Bevollmächtigte, wozu ihnen die hiesigen Justiz⸗Kommissarien Heydemann, Pfotenhauer und Ju— stizrath Alker vorgeschlagen werden, zu erscheinen und ihre eiwanigen Forderungen an die Masse anzumelden, auch deren Richtigkeit durch Einreichung der darüber sprechenden Dokumente oder auf andere Art nachzu— weisen.
Wer sich nicht meldet, wird mit allen seinen Forde⸗ rungen an die Masse präkludirt und ihm deshalb gegen die übrigen Kreditoren ein ewiges Stillschweigen auf— erlegt werden.
Siettin, den 30. August 1847.
Königliches Land- und Stadtgericht.
721 ö
Der früher hier wohnhafte Kaufmann Louis Taners ist von dem Kaufmann Ernst George Otts zu Stettin wegen einer Waarenschuld von 1356 Thlr. 27 Sgr. nebst 5 IH Zinsen seit dem 3. Dezember pr. beim un⸗— terzeichneten Gerichte verklagt worden.
Da der zeitige Aufenthalt des 2c. Taneré unbekannt ist, indem er sich von Hamburg, wo er zuletzt betroffen worden, einen Paß nach Kiel eitnommen, leßteren Orts aber nicht angekommen, vielmehr aller Wahrscheinlich⸗ keit nach nach Amerika gegangen ist, so trifft der Be— griff eines Vagabunden im rechtlichen Sinne auf ihn zu, und es wird deshalb der Kaufmann Louis Taners hierdurch öffentlich zur Beantwortung der Klage auf
den 3. März fs48, Vormittags 1 Uhn, unter der Verwarnung vorgeladen, daß bei seinem Aus⸗ bleiben der Klagevorfrag für zugestanden erachtet und, was rechtlich daraus zu folgern, in contumaciam ge⸗ gen ihn ausgesprochen werden wird.
Königsberg N/ M., den 21. Juli 1847.
Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.
8131 F dil tg! Git li dh
Es ist bei den unterzeichneten Gerichten die Todes⸗ Erklärung der nachbenannten verschlossenen Personen, als: 1) des am 29. April 1793 zu Brehna geborenen
Johann August Lederbogen, welcher seit dem Jahre i8 f sich don seinem damaligen Aufenthaltsort Gerbstedt wegbegeben und im Jahre 1820 nach Wien gewendet haben soll, dessen Vermögen in 563 Thlr. 19 Sgr. 7 Pf. besteht,
2) des aus Hettstedt gebürtigen und angeblich im Jahre 1866 nach Amerika ausgewanderten Flei— scher Christian Wernicke, dessen Vermögen in 111 Thlr. 8 Pf. besteht,
3) des am 31. August 1808 zu Blumerode geborenen und vor 20 Jahren von Eisleben fort und an⸗ geblich nach, Rußland gegangenen Schneider Jo hann Friedrich August Sipp, dessen Vermögen in 20 Thlr. besteht,
A4) der am 13. Februar 1813 zu Piesdorf geborenen und angeblich im Jahre 1835 bei Friedeburg in der Saale ertruntenen Sophie Friedericke Lange, deren Vermögen in 590 Thlrn. besteht, und
5) des am 11. Juni 1797 zu Konigerode geborenen ausgewanderten Leineweber Johann Michael Ren⸗ nicke, welcher sich nach der zuletzt am 26. Juni 1836 ertheilten Nachricht in Bickola Tawastehus in Neu- Finnland aufgehalten und dessen Vermö⸗ gen 37 Thlr. 11 Sgr. 4 Pf. beträgt,
angetragen worden.
Es werden daher diese Personen, wenn sie sich noch am Leben befinden, anderenfalls aber deren etwa nach⸗ gelassene unbekannte Erben und Erbnehmer, hierdurch aufgefordert, sich vor oder spätestens in den dazu an⸗ gesetzten Terminen, und zwar die ad 1 bis 4 Genann— ten auf
den 21. Juni 1848, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Königl. Land- und Stadtgericht zu Eisleben vor dem Deputirten, Herrn Qber-Landes- gerichts Assessor Slevogt, und der zu 5 genannten Rennicke auf
den 22. Juni 1848, Vormittags 11 Uhr,
bei dem unterzeichneten Patrimonialgerichte zu Schloß Rammelburg persönlich oder schristlich zu melden und weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls mit der Tode s-Eklärung derselben verfahren und nach Befin⸗ den die gesetzliche Erbfolge zu deren Nachlaß eröffnet werden wird. —
Eisleben, am 7. August 1847, und Rammelburg, eo dem.
Königl. Land- und Stadtgericht und Freiherrlich
von Friesensches Patrimonialgericht.
8991 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 21. September 1847. Das dem Tischlermeister Joseph Schulzk zugehörige,
in der Dresdnerstraße Nr. 95 und 96 belegene, im Hy⸗=
pothekenbuche von der Louisenstadt Band 6. Nr. 432.
verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 6ta7
Thlr. 21 Sgr. 6 Pf., soll
am 5. Mai i848, Vormittags 11 Uhr,
an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy—
pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
P ri III. Wil h el II (Stele Vohwinkeler) Eisenbahn-Gesellschast. General Versammlung
der Actionaire.
ü Unter Bezugnahme 2 . 28 auf die §5. 28, 9 und ; 30 des Statuts der Prinz Vilhelm Eisenbahn werden die Actionaire hierdurch zu der
bam 22. Deꝝ.
e, =.
d. J. Vorm.
10 Uhr . hier- im Saale des Gasthofes zum Jentschen n,. selbst stattfindenden ordentlichen General-
lung eingeladen. ; Langenberg, den 141. November, 1647.
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aufgegebenen Preisfra- Dir von der hi⸗
Auch diese Preisfrage ist un=
öniglichen Societät folgende
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