ertheidigung der Schutz zölle in Verbindung gebracht. Zwar sind seine Aeußerungen ber den Zuwachs an Ar- beitslohn nicht gerade neu, Aehnliches hat der Vater der neueren Schutz; oll-Theorieen öfter geaußert, und wir sind schon seit langer n . NR gen gewöhnt, welche wohlmeinende Fabrik⸗Inhaber Zeit an die * wegen Mangels von Schutzzöllen verloren ge⸗ ber den . aufzustellen pflegen. Aber während List und gange tel, hen ie ebenfalls hauptfäclich das Gemeimwohi 2. 2 suchten, doch auch nicht ohne Behagen auf den reichen — 1. hinsahen, den das durch Einführung eines Schutzzolles für die betheiligten Fabrik Inhaber geschaffene temporaire Mo⸗ nopol gewähren muß, kommt es Herrn Dr. von Hermann hauptsächlich auf die Berbesserung des Einkommens der Ar⸗ beiterklassse an und wird von ihm nachdrücklich auf einen zwischen dem Gewinne des Arbeiters und des Kapitalisten bestehenden Ge⸗ gensatz hingewiesen, in dessen Nichtbeachtung die schiefen Urtheile lber den Nutzen der Schutzzölle ihren Grund haben sollen.
Sicherlich steht die von Herrn Dr. von Hermann den Schutz⸗ zöllen abgewonnene Seite mit der vorwiegenden Zeitrichtung im Zu⸗ sammenhang. Niemals hat die Lage der untersten Schichte in der bürgerlichen Gesellschaft eine gleich große Theilnahme gefunden, ins besondere sind, was unserer Zeit zur Ehre gereicht, die jener Klasse der Bevölkerung in den letzten Jahren hauptsächlich in Folge von
der Arbeiterklasse die V
.
Naturereignissen auferlegten Entbehrungen, in einem früher ungekann— ten Maße von den Wohlhabenden mitempfunden und durch lobens— werthe Anstrengungen nach Kräften gemildert worden. Jeder Vor schlag, welcher eine dauernde Verbesserung des Looses der hauptsäch— lich von Handarbeit lebenden Einwohnerklassen verspricht, wird in Aller Herzen den wärmsten Beifall finden und darf, sofern er nicht bei näherer Prüfung in eine wohlgemeinte Täuschung sich verwandelt, der günstigsten Aufnahme rersichert sein.
Weniger erwünscht dürfte das Hindeuten auf einen Gegensatz zwischen den wirthschaftlichen Interessen der Arbeiter, Kapitalisten und Grundbesitzer erscheinen. Mag man von den Träumen eines Char les Fourier und Victor Considérant, von den Rathschlägen eines St. Simon und seiner Schüler, insbesondere von der organisation du travail eines Louis Blanc halten, was man will, das ist gewiß nicht in Abrede zu stellen, daß die fort und fort über die gesellschaftlichen Zustände erhobenen Klagen, daß inabesondere die mit grellen Farben geschilderten Uebelstände der Konkurrenz mehrfach ein gewisses Miß behagen hervorgerufen haben, in Folge dessen Manche mit Marcellus ausrufen: Something is rotten in the state of Denmark, wobei nicht Alle mit der Antwort: Heaven will direct it sich begnügen mögen. Herr Dr. von Hermann hat für jetzt „die großen Fragen über die Stellung der Arbeiterklassen und die Mittel gegen Verarmung und Armuth“ nur vorübergehend berührt, er verspricht darauf ausführ⸗ licher zurückzukommen, bemerkt aber doch vorläufig schon so viel, „daß der Grundsatz: die unbedingteste Freiheit des Verkehrs entspreche in allem den Bedürfnissen einer Nation am besten, wenn irgendwo, so in Bezug auf die große Zahl der blos von Handarbeit Lebenden sich entschieden unrichtig erwiesen und theilweise zu einem bis zur Roh— heit und Grausamkeit gehenden Mißbrauch von Menschenkraft und Menschenleben geführt hat.“ Neben diesem entschiedenen Verdammungs⸗ Urtheile über den Grundsatz der freien Konkurrenz schließt Herr Dr. von Her⸗ mann sich dem in neuerer Zeit so lebhaft erhobenen Tadel über die Unzu— länglichkeit der politischen Oekonomie an. Durch Aeußerungen, wie die: „Für den Arbeiter, dessen Lohn unter dem Nothbedarf sinkt, hat sie den Vorwurf der Erlernung bereits übersetzter Arbeiten und leicht sinniger Verehelichung“, sind wir unwillkürlich an ein im vorigen Jahre erschienenes Werk von Proudhon, Système des contradic— lions économiques ou philosophie de la misêre erinnert worden, in wel⸗ chem häusig ähnliche Aeußerungen vorkommen. Aux ouvriers qui se plaig- nent de binouflisance du salaire et de l'incertitude du travail, l'és conòo- mie politique oppose la lihertè du commerce sagt Proud'hon eben so nachdrücklich und hebt nicht minder das Unerquickliche der Lehre faire moins d'enfants hervor, aber während er zwar auch zu Gunsten der Schutzzölle sich ausspricht, ist er eben so wie Herr Dr. von Hermann das Heilmittel gegen die beklagten Uebelstände einstweilen schuldig geblieben.
Ob es gelingen wird, die unbestreitbar mit der freien Konkur— renz verknüpften llebelstände zu beseitigen, ohne die gerade für die Arbeiterklasse durch Aufhebung des mittelalterlichen Zunftzwangs und ähnlicher Einrichtungen erlangten großen Vortheile wieder aufzuge⸗ ben, darüber abzusprechen wäre vermessen. Für jetzt aber und bis dahin, daß ein besserer Regulator für die Vertheilung der Arbeit, eine praktisch ausführbare Organisation der“ Arbeit erfunden und als haltbar bewährt ist, wird schon das Interesse der Einzelnen, innerhalb der von den Gesetzen gezogenen Schran— ken, über die freie Verwendung der Arbeitskräfte entscheiden und gehofft werden müssen, daß diese Entscheidung in der Regel mit dem allgemeinen Wohle Hand in Hand gehen wird. Jedenfalls aber — und darauf muß bei Beurtheilung der Entgegnung des Herrn Dr. von Hermann Gewicht gelegt werden können jene in der Natur der Erwerbsfreiheit begründeten Nachtheile nicht durch Schutz- zölle abgewendet werden, da diese die Stellung des Arbeiters im Wesentlichen nicht ändern, nur der Verwendung der Arbeitskräfte eine andere Richtung geben können.
(Fortsetzung folgt.)
Hanvels- und Börsen-fachrichten.
Berlin, den 7. Dezember 1847.
II echsel- (ours.
Amsterdam 250 p do. 250 FI. Hamburg '. 309 Mie
do. . 3090 Me.
London
eur . 2 Mt. ö,, Rur * ö. 2 Mi. 1515 151 3 Mt. 2 1 6 27 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 M.. 100 Tb.. Tate 52 Mt. 99 1oo r. 2 m, S638 1006 sRbI. 3 Woehe 108
1-1 apiene und
Brief. Geld.
Augsburg kreslan
Leipzig in Courant im 141 TpIr. Fuss.. Frankfurt a. M. südäd. W'.. Petersburg
Lusläindische ond?
3 Et. Brief. . Gem. 2f. Brief. Geld. . St. Sehuld-Seh. 37 9. 3 Kur- u. Nm. Pfdbr. 3 91. 931. Seeh. Präm. Sch. — 89 Schlesische do. 3 — 96 K. u. m. Schuldv- 3 7 87 do. Lt. B. gar. do. 3 — 925 Berl. Stadt- ObI. 3 91 Pr. BK - Anth- sch — 108 107 Westpr. Pfandhr. 3 — 903 — Grossh. Posen do. 4 101 4 160 do. 33 92. 91 Ostpr. Pfandhr. 33 ; 945 Pomm. do. 3 * 9. —
Friedriehsdror. Aud. Goldm. à 5th.
Disconto.
2331
—
Poln. neue Pfdbr. do. Part. 500 FI. do. 40. 300 FI. IIanh Feuer- Cas. do. Staats- Pr. Aul Uioll. 23 6 Int
Kurh. Pr. O. 40 ih. Sardin. do. 26 Fr. N. Bad. do. 35 FI.
Fisenßafn- Ictien.
Volleing. z at
Rass. Hamb. Cert. do. beillope 3. 4.8. k Stiel. 2. 4. A. v. Rthsch. Lst. PHolu. Schatz O. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200F1. — pol. a. Pfabr. a. c. 4
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Amst. Rott. O. Schl. L. B. 11090 Arnh. Utr. 5 Pts. Mędb. Berl. Anb. A.. 4 do. Pr. B. 4 bꝛ. do. Prior. 4 do. do. 18 Berl. Hamb Rbein. Stm. do. Prior. 43 1090 R. do. Kerl. Stett. Bonn-Cöln. Bresl. Freib. do. Prior. = do. Prior. Chem. Risa. St. Vobw. Cöln. Mind. ; f do.
do. Prior.
Prior. do. v. St. gar. Sächs. Bayr.
Sag. Glog.
5 55. n. Tbüringer. 4 88 bz.
Cith. Berub. 4 Whb. (C. O0.) 4 1
Cr. Ob. Seh. 4 n . do. Prior. 5
Dresd. Görl. Zarsk. Selo.
Dũss. Elbert. ; ö .
do. Frior.
Prior.
Quit. Bog.
Gloggnitæ. ; 4 4 9h
HImb. Bergd. Kiel- Alt. . Lpæ. Dresd. Löb. Zittau. — Magd. Halb. 117 696 Magd. Leipæ. . do. Prior. N. Schl. Mk.
do. Prior.
Lach. Mastr. Rer. Mr. Berl. Auh. B.
kexb. Ludw. 7
Brie Neiss. 5 Thür. V.
Mad. Witt. 50 777 B
Mecklenb. —
rdb. F. W. 75 64 ba. Nrdh. K. Fd. — Rh. St. Er. 80 S8 B. O. Schl. IM. 1 107 6. 70 82. B. do. Prior. —
(Schluss der Börse 3 Uhr.)
88 bæ. 92 6B.
1017 n 100 6.
do. Prior. do. III. Ser.
Starg. Pos.
Die Course sind heute meistens gewichen, ohne dals eine beson—
dere Veranlassung hekannt geworden wäre.
G etrai de- Bericht. Am heutigen Markt waren die Preise wie solgt: VWeizen 69—72 RkRthlr. Roggen loco neuer 45 —– 47 Rthlr. = April / Mai . 46 Rthlr. bez Hafer 18 / 52pfd. 28— 297 Rthlr. = 8pfd. pr. Frühjahr 28 Rthlr. Gerste 43 —- 45 Rthlr. Kühl loco 113 Rthlr. bez. = Pr. Frühjahr 115 Rthlr. bez. Spiritus loco 22 Rihlr. bez. . Frühjahr 25 Rthlr. Bf., 24 bez.
Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 6. Dezember. „Zu Lande: Weizen 3 Rthlr.; Roggen 2 Rthlr. 3 Sgr. 2 Pf., auch 1 Rthlr. 26 Sgr. 3 Pf.; große Gerste 1 Rthlr. 23 Sgr. 2 Pf, auch 1 Nthlr. 22 Sgr. 6 Pf.; kleine Gerste 1 Rthlr 25 Sgr., auch 1 Rthlr. 20 Sgr.; Hafer s Rthlr. 8 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 6 Sgr. 11 Pf.; Einge gangen sind 38 Wispel. . Zu Wasser: Weizen 3 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 3 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf, und 2 t. 25 Sgr.; Roggen 2 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 4 Rthlr. 27 Sgr. 6 Ps.; große Gerste 1 Rthlr. 26 Sgr., 3 Pf., auch 1 Rthlr. 25 Sgr.; Hafer 1 Rthlr. 8 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 5 Sgr.; Erbsen 2 Nthlr. 8 Sgr. 9 Pf. (schlechte Sorte.) Eingegangen sind 654 Wispel 18 Scheffel. ⸗ Sonnabend, den 6. Dezember. Das Schock Stroh 9 Rthlr. 15 Sgr., auch 8 Rthlr. 20 Sgr.; der Centner Heu 1 Rthlr. 10 Sgr., auch 1 Rthlr. zͤ
Königsberg, 4. Dez. Marktbericht. Zufuhr gering. Weizen 61 — 72 Sgr. pro Schfflz Noggen 10— 47 Sgr. pro Schffl.; große Gerste 40 — 46 Sgr. pro Schffl.; kleine Gerste 38 — 41 Sgr. pro Schffl.; Hafer 23 — 27 Sgr. pro Schfst; graue Erbsen 64— 70 Sgr. pro Schffl.; weiße Erbsen 50 —58 Sgr. pro Schffl.; Kartoffeln 28 — 30 Sgr. pro Schffl.; Heu 12 — 15 Sgr. pro Ctr.; Stroh 100 Sgr. pro Schock; Spiri= tus 27 Rthlr. 20 Sgr. pro Ohm.
Danzig, 4. Dez. Sgr.,, Roggen 50—60 Sgr., Erbsen 560 — 60 Sgr., Gerste 45 — 55 Sgr., Ha fer 26— 29 Sgr. pro Scheffel, Spiritus 2659 Rthlr. pro 120 Quart 80 96 Tr.
Stettin, 6. Dez. Getraide. Weizen wird jetzt in 128 /30pfd. gelber Waare zu 67 a 608 Rthlr. erlassen und ist, jedoch nicht in Prima— Qualität, zu 673 Rthlr. gekauft. Roggen bleibt flau. In loco wird für neue Waare von S5 bis S8 89pfd. p. Scheffel noch 415 a 45 Rthlr. ge— fordert und ist 44 a2 44 Rthlr. zuletzt bezahlt, augenblicklich aber für schwerste Waare nur 44 Rthlr. geboten. Ged. russ. ist zu 39 Rthlr. käuf⸗ lich. Auf Frühjahrs-Lieferung ist 82pfd. zu 46 Rihlr. gekauft und eher noch zu haben. Auch für Gerste ist die Kauf lust schwach und gr. pomm. zu 38 Rihlr. gekauft. Hafer in pomm. Waare von 54 Psd. p. Scheffel ist zu 283 Nthlr. erlassen, preuß. zu 27 Rthlr. Erbsen 45 a 53 Rihlr. zu notiren.
Oelsaamen unverändert. Winter⸗Napps 80 Rthlr., Rübsen 78 Rthlr., Schlag- Leinsaamen 58 a 690 Rthlr. zu haben. Säe⸗Leinsaamen, rigaer auf S Rihlr., pernauer 95 Rthlr., memeler 79 Rthlr. gehalten.
Rappkuchen in Zungenform 13 Rthlr., Leinkuchen in do. zu 253 Rthlr. zu haben. .
Spiritus behält eine weichende Tendenz, aus erster Hand zur Stelle 15 95, aus zweiter Hand zu 157 56 gekauft, 155 96 ferner nur geboten, auf Frühjahrs-Lieferung 135 „6 gefordert, 137 6 bezahlt.
Rü böl noch ziemlich wie letztgemeldet, in loco zu 10 Rthlr. gekauft, p. März/April 117 Rthlr. bezahlt.
Metalle. Zink 55 Rthlr. Roheisen, schott. 59 Sgr. zu haben.
P. S. Spiritus aus zweiter Hand zu 15 . gemacht und dazu an— getragen; p. Frühjahr 14 P06 bez.
4 Breslau, 6. Dez. Weizen, weißer ber 72, 78 bis 83 Sgr. 2. .
Roggen etwas sfester, am Marlt 52, 57 bis 6t . später in Particen 87pfd. 5 Rthlr. gef, 50 Rthlr. zu bedingen, 489d. 49 Rihlr. Br., 48 Rthlr. Gld., pr. Frühjahr 84pfd. 51 Rthlr. Mu, S2 / 83pfd. 50 Rihlꝛ. Brief.
Gerste holte 50, 51 bis 57 Sgr.
Hafer 28, 30 bis 31 Sgr.
Koch-Erbsen 68s bis 73 Sgr.
Napps eine Partie gute mittel Qualität wurde a 873 Sgr, verkauft.
Rothe . 160 Ctr. feine Saat a 11 Rthlr. incl. Säcke und Fr. Kahn und 200 Ctr, in Hamburg lagernd, era fein a 11 Rihlr. ab hier berechnet, verfauft.
Veiße Kleesaat ohne Umsatz.
Spiritus loco 1 a 116 Rihlr. bez., letzter Preis blieb Br. und
An der Bahn wurde gezahlt: Weizen 68 — 8 9.
75 15
S4 bis 90 Sgr., gel-
Geld. Januar / März 12 Rihlr. Gld., März / April 1235 Rthlr. Br., Mai bis Juni 13 Rthlr. Br.
Rü böl loco a 119 Rthlr. verkauft, 119 Rtblr. noch Brief, Januar bis März, Februar / Marz und März April 117 Rthlr. bezahlt.
Zink flauer und 5 Rthlr. ab Gleiwitz Br.
Unser heutiger Getraide⸗Markt zeigt bei geringerer Zufuhr größere Festigkeit.
Börse. Oesterr. Banknoten 103 bez. und Br. Staatsschuldsch. 91 und J bez. und Br. Schles. Pfandbriefe Lit. X. 963 bez. und Br. dil Litt. B. proz. 1019 Gld. dito 3iproz. 93 Br. Actien. Oberschlesische Litt. A. 107 Br. 1067 Gld., dito Liti. B. 100 Gld. Breslau⸗Schweid.⸗ nitz Freiburger 1090 Br. Niederschlesisch⸗Märtische 89 Br. Glogau— Saganer 49 Br. Köln⸗Mindener 96 Gld. Neisse⸗Brieger 557 Br. Kra— kau Oberschles. 685 und 3 bez. und Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nord—⸗ bahn 643 und „ bez. und Gld.
Leipzig, 4. Dez. Getraidebericht. Im Getraidegeschäft ist in dieser Woche eine erhebliche Veränderung nicht eingetreten. Am vorigen Börsentage (Dienstag) zog Noggen etwas an und wurde bis mit 51 Rthlr. pro Wispel in bester Qualität bezahlt. Weizen und die übrigen Fruchtar— ten ohne Veränderung der Preise und am Landmarkte, wie sie die Leivpzi ger Zeitung heute mitgetheilt hat. — Heute, wiewohl in Folge der ber— siner Nachrichten etwas matter, wurde doch bezahlt: Weizen zu 178 bis 182 Pfund pro Schfl. schwer mit 70 bis 72 Rthlr., Roggen zu 163 bis 174 Pfund mit 49 bis 51 Rthlr., Gerste zu 146 bis 150 Pfund mit 39 bis 42 Rthlr. und Hafer zu 96 bis 106 Pfund mit 25 bis 27 Wispel. Am Landmarkte Weizen und Roggen ohne Veränderung, Gerste 3 Rthlr. 6 gGr. bis 3 Rthlr. 7 gGr. und Hafer wegen starker Zuführen 2 Rthlr. bis 2 Rthlr 4 gGr. pro Scheffel.
Bei dem anhaltend milden Wetter blieb die Kauflust von während der letzten acht Tage nur schwach, während die Zufuhren dagegen sehr beträchtlich waren. Dessenungeachtet konnte fast Alles zu dem unver— ändert festen Preise von 11 Rthlr. 18 Ngr. 8 Pf. begeben werden, und nur heute ging dasselbe 3 NJr. 8 Pf. zurück, so daß sich zu 11 Rthlr. 15 Ngr. hin und wieder Kauflust zeigte. Die größeren Mühlen wollen zu den jetzigen nie— drigen Preisen nichts abgeben, da die Saatpreise von 7 Rthlr. bis 7 Rthlr. 7 Ngr. 5 Pf. zu hoch stehen und zu diesem Preise kein Oel zu fertigen ist Sollte Frostwetter eintreten, so würde die Steigerung eine sehr schnelle sein Auf Lieferung p. Frühjahr ist etwas mit 11 Thlr. 25 Ngr. verkauft worden sonst aber dazu wenig Abgeber.
95 11 Rthlr. pro
Nübörn
Auswärtige Eöäörsen. Am eter dam, 4. Dez. Antwerpen, 3. Dez. Zinsl. — eue Anl. 143 L- ip zig, 6. Dez. Leipz. Dresdu. Act. 1155 Br. Sächs. Bayer. 8393 E
Sächs. Schles. 100 Br. Chem. Ries. 51. Kr. Läb. zitt. 17 r. Męd. Leipa 230 6.
Berl. Aub Lt. A. 121 1203. Li. B. 109. 1695. Dess. Rank-Act. 101 6. London, 2. Dez. Cons. 3595 86. 853. Bel. —. Ard. 18. 18
Passive 4. 3. Ausg. Sch. —. 2395 Holl. 5147. 543. 499 do. Sd. 83.
Port, 23. 22. Engl. Russ. — . Bras. 80. 78. Chili — . Mex. 173. 1 P aris., 3. Dez. h 995 Heute dn cour. 116. 75.
Neue 395 Anl. 76. 6. wien, 5. Dez. Gloggn. 1103.
( Telegr. Dep. Paris, 4. Dez. 59h Rente 15. Nordb. 566. 25.
RKisderl. Sirkl. Sch. 553. 9
5995 Span. 1 13.
399 ju Cour. da. . 10. Nordb. 1567. Köln. 6. Dex.)
15. do. 395 77
Meteorologische Beobachtungen.
Abends 10 Uhr.
. = ! = Morgens Rachmitt ags Nach einmaliger
6 Ubr. 2 Ubr.
1547. 6 De.
Beobachtung.
26 =. — ö Far. 326, 14 Par. Qaellwärme 7,8? H.
Luftdruck. .... 331 „Holm Par. 330, 18 4 3,07 R. 4 6,2 R.
w 0,37 R. —— 2,5) R
78 pCt . . 73 pt.
bezogen trüb
Luftwärme .... Flusswärme 4 3 1 2 Thaupunkt .... Bodenwärme
Ausdünstung Nie ders chlassh, 712“ Rh,
717, ; Wärme wechsel 4 6
9 — 57
Dunstsâttigung. rer,, 4 heiter. ,, W. 3 VW. Waolkezung ... — W.
LTagesmittel: 331,79“ Par. 4 6,39 R.. 4 4,07 R.. 72 C. WS.
Königliche Schauspiele. Mittwoch, 8. Dez. Im Schauspielhause. 205te ments⸗-Vorstellung: Dorf und Stadt, Schauspiel in 2 Abth. un Akten, mit freier Benutzung der Auerbachschen Erzählung: „Die J
Professorin“, von Charlotte Birch⸗-Pfeiffer.
Mittwoch, 8. Dez. Im Opernhause. Mit Abonnement. Zum Benefiz des Königlichen Schauspielers Herr: Wauer: Ouvertüre zum Wasserträger. Dann: Die Versöhnun Schauspiel, von Kotzebue. Hierauf: Pas de la Rosieres
„Vie
Al fgeh obenem
(ter Akt.) ausgeführt von Dlle. Marie Taglioni und dem Corps de Ballet. Fantasie von Cigani, auf der neu erfundenen Pedal-Guitarre, vorge tragen von Herrn Joh. Schenck aus Wien. Polonaise, mit Varia⸗ tionen auf der Phus⸗ Mundharmonika, vorgetragen von Herrn A. Kratky aus Prag. Posnania, neue Mazurka, ausgeführt von Dlle. Marie Taglioni. Und: Die schöne Müllerin, komisches Singspiel in 2 Abth. Musik von Paesiellks. (Frau von Faßmann: Die Baronin. Dlle. Tuczek: Röschen.) Anfang 6 Uhr.
Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden mittleren Opernhaus⸗Preisen verkauft:
Ein Billet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.
Billets zu dieser Vorstellung, mit Montag bezeichnet, werden im ehemaligen Billet-Verkaufs-Büreau im Schauspielhause bis 1 Uhr Mittags und Abends an der Kasse verkauft.
Bonnerstag, 9. Dez. Im Schauspielhause. 206te Abonnements⸗ Vorstellung. Zum erstenmale wiederholt: Joseph Haydn, Original— Lustspiel in 4 Abth., von L. Schubar (Dr. Lubarsch). Hierauf: Eigensinn, Lustspiel in 1 Akt, von R. Benedix.
Hönigsstädtisches Theater.
Mittwoch, 8. Dez. talienische Opern⸗Vorstellung,. Zum erstenmale wiederholt in dieser Saison: II Matrimonio segreto. (Die heimliche Ehe.) Komische Oper in 2 Akten. Musik von Cimarosa.
Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. u. s. w. . .
Donnerstag, 9. Dez. Der Lumpensammler von Paris. Drama in 5 Akten, nebst einem Vorspiele (12 Tableaur). Nach dem Fran⸗ zösischen des Felir Pyat, von Heinrich Smidt. Die Musik zur Ver änderung der Tableaur und zu den Attschlüssen von W. Cläpius. Der Schlußgesang („Bacchanal“) des dritten Tableau's, gedichtet von Ka—
* ö. 3 . lisch, komponirt vom Kapellmeister C. de Barbieri. — * — . ; = Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Expedition.
Im Selbstverlage der
Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
Beilage
10 340.
2335
Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.
Mittwoch den Stn Dezember
ö
111
Oesterreichische Monarchie. Verträge; Konsularwesen.)
Frankreich. Paris. Die Jesuitenfrage in der Schweiz: — Der Run⸗ kelrübeubau. — Die Finanzlage. — Schreiben aus Paris. (Die Die- ziplinar- Sache gegen den Nichter Gambon vor dem Cassationshose und Urtheilsspruch darüber.)
Velgien. Brüssel. Ueber die staatsbürgerlichen Rechte des Klerus.
Ertrag d Eisenbahnen. Vermischtes.
Italien. T Preß⸗ Edikt. ereinigte Staaten von Nord-Amerika. London. Bevorste— ende Eröffnung des Kongresses. — Friedens -⸗Aussichten in Mexiko. — Santana abgesetzt.
Handels- und Börsen-Nachrichten.
Schreiben aus Wien. (Auswärtige
er Staats ]
Urin.
Oesterreichische Monarchie.
S Wien, 2. Dez. Mit den Regierungen von Hohenzollern— und Hechingen ist eine Uebereinkunft abgeschlossen wor des Bundesbeschlusses vom 23. uni 1817, wegen Freizügigkeit des Vermögens der beideiseitigen Angehörigen, auch auf jene Länder des österreichischen Kaiser „welche nicht zum deutschen Bunde gehören. luch mit der Regierung Frankreichs ist ein Abkommen getroffen worden wegen gegenseitiger Nachsicht der Verpflegungs-Gebühren der beiderseitigen vermögenslosen Unterthanen, welche in den Kranken oder Irrenhaus ⸗-Anstalten des einen oder des anderen Staates be— handelt werden. Es soll wegen unentgeltlicher Verpflegung der er— krankten unbemittelten beiderseitigen Unterthanen vollkommene Rezipro⸗ zität beobachtet werden.
Bezirke des General-Konsulats von Konstantinopel sind drei zu errichten angeordnet worden, und zwar zu Sulta in den Vardanellen, wo bereits provisorisch ein solches besteht, dann in Adrianopel und Varna, wo bisher nur Konsular Agenten aufgestellt waren. Bei der Wichtigkeit, welche diese Anstellunger in jenen Gegenden für die Vertretung der österreichischen, ja oft der s überhaupt haben, wäre nur zu wünschen, daß so bemessen werden möchten, um hierzu voll
befähigte Männer gewinnen und selben eine unabhängige ich in ihren äußeren Verhältnissen imponirende Stellung sichern ien, wozu bei dem Kulturstande der dortigen Bevölkerung vor Möglichkeit eines gewissen Aufwandes gehört, der aber mit für den Posten zu Adrianopel fixirten Gesammt-Einkom— men von 20600 Il. wohl schwerlich bestritten werden kann. Für die Handelsbeziehungen Oesterreichs werden jene Gegenden von Tag zu ag wichtiger, und wenn auch der größere Theil des dortigen Be an besseren Fabrikaten noch immer meist durch englisches und ranzösisches Erzeugniß gedeckt wird, so hat doch in neuerer Zeit auch Begehr nach österreichischen und anderen deutschen Erzeugnissen zugenommen, und besonders Eisen und Stahlarbeiten, so Messing- und Bronze⸗Artikel des hiesigen Platzes, sind in steigen⸗ Ausfuhr dahin begriffen. Ueberhaupt fängt der hiesige Handels- c nach und nach an, seine Aufgabe als Vermittler zwischen Deutsch⸗ nd, den Donaulanden und dem Orient in ihrem ganzen Umfange zu erfassen, und er wird diese Aufgabe um so schneller und sicherer zu lösen im Stande sein, je mehr unser dortiges Konsulatswesen in jeder Beziehung den Zeitverhältnissen angemessen gestaltet werden wird. Im Königreiche Polen ist zufolge eingelangter amtlicher Anzei⸗ Rinderpest wieder ausgebrochen und daher den Behörden der strenge Auftrag ertheilt worden, das Eintreiben des fremden und den Gesundheitsstand des einheimischen Hornviehes sorgfältigst zu über—
Sigmaringen
. . J 1 8 — 2 20 itt en, rücksichtlich der Ausdehnung
staates 271
1aiesst
eutschen Interessen
9 * ; tinnen ( Loötationen
1e B 6
die
wachen.
. Paris, 2. Dez. Das Journal des Debats erwiedert auf den n aemachten Vorwurf, daß es den Anwalt der Jesuiten mache: „Die zesusten sind eben jetzt in keiner sehr glücklichen Lage, und wir würden daher ein gewisses Bedenken hegen, ihnen zu sagen, daß wir sie nicht lie ben. Wir sind daher froh, daß dies statt unser vom Univers ge aat wird. Ja, es ist ganz gewiß, daß wir die Sache der kleinen atholischen Kantone nicht vertheidigen, um die Jesuiten zu vertheidi⸗ jen. Wenn wir die Partei des konservativen Bündnisses nehmen, so geschieht es nicht, weil die Jesuiten demselben angehören, sondern obgleich sie ihm angehören. Wir hätten es vorgezogen, sie nicht in Freiburg zu sehen; es wäre uns lieber gewesen, wenn man sie nicht nach Luzern gerufen hätte, und wenn es wahr ist, daß ihre An⸗ wefenheit allein die Ursache des Bürgerkrieges war, so sind sie sehr strafbar, weil sie denselben nicht verhütet haben. Aber nicht um diese Frage handelte es sich hier; das, was durch den gehässigen und bar— barischen Angriff der Radikalen angetastet und vernichtet wurde, war der Grundfatz, welcher die eigentliche Basis des Schweizerbundes bildet.“ Mehrere Schiffs-Eigenthümer zu Dünkirchen richteten neulich an den Handels-Minister ein Schreiben, worin sie die Unterdrückung der Fabrication des Rübenzuckers verlangen, welche, wie sie sagen, das Erdreich verderbe und die Bevölkerung der Nord Departements dem Hunger preisgebe. Der Minister räumt in seiner Antwort ein, daß der Runkelrüben-Anbau die Korn-Erzeugung vermindere. Er führt an, daß 55,9090 Hektaren, also etwa ein Hundertstel des zum Korn— Anbau geeigneten Bodens, gegenwärtig zur Rüben-Erzeugung ver wendet würden, und daß auf dieser Bodenfläche ungefähr 6 Millionen Hektoliter Weizen gewonnen werden könnten. Er giebt zu, daß, wenn statt der Runkelrüben nur Korn auf jenen 55, 000 Hektaren gebaut worden wäre, die Hälfte der Einfuhr für 1847 und 1848, welche man im Ganzen zu 11 Millionen Hektoliter veranschlage, er⸗ spart werden könnte, und daß diese Erwägung sehr zu Gunsten des von den Petitionairen gestellten Ansuchens spreche. Andererseits aber müsse er bemerken, daß auch entgegengesetzte Rüsichten von Belang geltend gemacht werden könnten, und daß die Unterdrückung der Rübenzucker- Fabrication auf sehr bedeutende Hindernisse stoßen werbe. Deshalb könne die Regierung hinsichtlich dieser Angelegenheit sich vorläufig noch zu nichts verpflichten; er könne jedoch versichern, daß die angeregte Frage, die eben so gewichtig als schwierig sei, seine ganze Sorgfalt beschäftige. . Inden der Constitutionnel die Entgegnungen ministerieller Blätter auf frühere Artikel desselben über die Finanzlage des Landes beantwortet, giebt er folgende Zusammenstellung: Es handle sich gar nicht um die Wahrscheinlichkeit, ob neun Jahre einer schlechten Verwaltung dem Lande unabhängig von dem früheren Einkommen noch 2 Milliarden gekostet hätten, sondern ob das wahr sei. Nun aber habe er seine JZahlen-Angaben sämmtlich aus den vom Ministe⸗ rium veröffentlichten Aktenstücken, den Budget-Berichten der Herren Bignon, d'Audiffret und Vuitry über die Anleihe entnommen, die alle drei, so viel man wisse, Konservative und Ministerielle seien. Unbestreitbar sei, daß von 1840 — 1848 die Einnahme um 237 Millionen gewachsen sei, daß mehr als 509 Millionen Reserven des
Tilgungs Fonds zur Deckung der vorhandenen und vorgesehenen Ueberschreitungen der Einnahmen durch die Ausgaben verwendet wor— den, daß man 600 Millionen neue Anleihen gemacht, 100 Millionen bei den Sparkassen im voraus erhoben, 106 Millionen als schwe⸗ bende Schuld erlangt habe. Da könne also von Uebertreibungen die Rede nicht sein, und was Uebertriebenes daran sich finde, das seien eben die Ausgaben der Regierung. Man behaupte stets, daß der Zustand der Finanzen ein blühender sei, und doch schließe der Finanz Minister eine Anleihe 95 pCt. unter dem Preise der vorhergegan genen ab und lasse den Staat 30 Millionen einbüßen.
In Straßburg wird die Reorganisation der National-Garde, die im vorigen Jahre schon angeordnet war, der Theurung und der da⸗ durch vermehrten Lasten wegen aber noch ausgesetzt blieb, nunmehr stattsinden.
x Paris, 2. Dez. Erst heute kömmt vor dem Cassations—⸗ hofe die Sache des Richters Gambon am Tribunal von Cosne zur Verhandlung. Die Präsidenten und Räthe des höchsten Gerichtshofes treten zu diesem Ende als Rathskammer zusammen, und die beiden ersten Hauptfragen, welche durch sie zu entscheiden sein werden, sind die, ob erstens dem Angeschuldigten, gegen welchen auf disziplinari— schem Wege eingeschritten werden soll, zu gestatten sei, sich, wie er es verlangt, einen Vertheidiger beizuordnen, und zweitens, ob das Ver⸗ fahren gegen denselben öffentlich oder geheim sein soll. Herr Gam— bon führt in seinem Gesuch an, das gemeine Recht gewähre diese beiden Bürgschaften, Oeffentlichkeit und Vertheidigung durch einen Anwalt, jedem in irgend einer Weise Ange— schuldigten vor jedweder Jurisdiction, mit einigen seltenen durch besondere Gesetzes-Bestimmung festgestellten Ausnahmen. Eine solche Ausnahme enthalte das Gesetz vom 20. April 1810, wonach Disziplinar-Entscheidungen in der Raths-Kammer zu erlassen seien. Allein dieses Gesetz spreche nur von der gewöhnlichen Disziplin, wie sie den Tribunalen erster Instanz und Königlichen Gerichtshöfen in minder wichtigen Fällen zustehe, sei dagegen nicht auf den Cassations⸗ hof anwendbar; es behalte vielmehr in wichtigeren Fällen dem ober⸗ sten Gerichtshofe das Einschreiten vor, indem es ausdrücklich auf den Wortlaut des Art. 82 des Senatus⸗-Konsults vom 16. Thermidor des Jahres X. verweise. Dieses Senatus - Konsult aber enthalte durchaus keine Verfügung, wodurch die disziplinarisch vor den Cassa— tionshof geladenen Richter der Bürgschaften der Oeffentlichkeit beraubt würden. Doch zugebend, daß der Cassationshof freie Befugniß habe, die Oessentlichkeit zu gewähren oder zu verweigern (kraft verschiedener Urtheile aus den Jahren 1820 bis 1844), verlange er sie mit nicht geringerem Vertrauen von der gewissenhaften Billigkeit des Cassations⸗ hofes. Denn es handle sich nicht um einen Amtsakt, nicht um eine castigatio domestica, wo Alles im Geheimen vor sich zu gehen habe, sondern um eine öffentliche Thatsache, hervorgehend aus der Ausübung eines politischen Rechtes, welche der Großsiegelbewahrer als ein Vergehen denunzire. Auch hätten die Regierungs- Journale die angebrachte Klage sogleich angekündigt und veröffentlicht. Der Justiz⸗-Minister erkläre selbst die Thatsachen für schwer, erkenne selbst an, daß es sich um eine politische Frage handle; denn in seiner Zuschrift an den Ge— neral-Prokurator sage derselbe: „Bereits hat dieser richterliche Be—= amte zweimal für Schriften politischen Inhalts Disziplinar-Verweise erhalten.“ Dann am Schlusse seiner Denunciation sage derselbe: „In diesem Augenblick noch mehr, als in jedem anderen, ist es von Bedeutung, daß der Hof denjenigen unter den Richtern, die sich ver—⸗ sucht fühlen sollten, sie zu vergessen, die Pflichten der Treue, des Anstandes und der Loyalität in Erinnerung bringe, welche ihr Cha— rakter ihnen auferlegt.“ Der Minister der Justiz verlange also selbst, daß das zu erlassende Urtheil Wiederhall finde, und thatsächlich er— hielten auch gewöhnlich die vom Cassationshofe gefällten Disziplinar— Entscheidungen die größte Oeffentlichkeit. Da nun das Requisitorium des General-Prokurators wörtlich und vollständig in das Vorladungs⸗ Urtheil eingerückt worden, so sei in der That Alles öffentlich, außer die Vertheidigung und die Erklärungen, welche der Angeschuldigte gebe. Ein solches Resultat aber sei dem Rechte und der Billigkeit zuwider, und es werde sicherlich genügen, die Aufmerksamkeit des Cassationshofes darauf zu lenken, auf daß es nicht wieder vorkomme. Sollte der Cassationshof die Oeffentlichkeit verweigern zu müssen glau— ben, so will Herr Gambon, wie er erklärt, durch Stillschweigen ge gen die Abwesenheit dieser Garantie protestiren, bei gewährter Oeffent⸗ lichkeit aber alle Aufklärungen geben, die man von ihm verlangen werde.
Das ist der Inhalt der Eingabe des Herrn Gambon, der so nach dem Cassationshof einen moralischen Zwang auferlegen will, in— dem er ihm sagt: „Ihr gewährt mir öffentliche Vertheidigung, oder ich verweigere jede Erklärung.“ Der Zweck dieses Verfahrens ist klar: entweder gelingt es so, auch die Diatriben, die Herr Gambon und seine Vertheidiger (wenn solche zugelassen werden) gegen die Re— gierung zu schleudern gedenken, zur Oeffentlichkeit zu bringen, oder, iin anderen Falle, sucht sich Herr Gambon mit der Glorie eines politi schen Märtyrers zu umgeben, und im einen wie im anderen Falle wäre die radikale Partei, welche es hier allein mit der Regierung zu thun hat, mit dem Resultate zufrieden, ohne daß die Strafe, welche etwa gegen Herrn Gambon ausgesprochen würde, dabei besonders in Be tracht käme.
Was den zweiten Punkt der Forderung des Letzteren betrifft, so wurde zwar auch im Jahre 1820 Herrn Madier de Montjau durch den Cassationshof unter dem Vorsitze des Großsiegelbewahrers, Herrn von Serres, die Beiordnung eines Vertheidigers versagt, doch geschah dies seit 1830 in keinem Falle mehr, und in dieser Beziehung wird kraft der seitdem festgestellten Jurisprudenz wohl auch dem Verlangen des Herrn Gambon entsprochen werden. Anders aber verhält es sich mit dem Punkte der Oeffentlichkeit der Verhandlungen. Hierüber ist die Jurisprudenz durchaus nech nicht festgestellt, und der Cassations hof selbst hat die Frage mehr als einmal, selbst gegen den Antrag des General-Prokurakors Dupin, in einem entgegengesetzten Sinne entschieden. Es läßt sich also noch nicht voraussehen, wie die Ent⸗ scheidung diesmal ausfallen wird.. Während man 1820 Herin Ma⸗ dier de Montjau einen Vertheidiger verweigerte, wurde ihm die Oeffentlichkeit der Debatte gewährt. Dieses Beispiel kann also Herr Gambon für sich geltend machen. Handelt es sich um eine bloße gewöhnliche Disziplinarsache, so kann nach dem klaren Wortlaute des Gesetzes vom 28. April 1830 kein Zweifel darüber obwalten, daß die Verhandlung bei verschlossenen Thüren stattzufinden hat., Damit steht aber allerdings im Widerspruch, daß man die gegen ihn getha⸗ nen Schritte offiziell angekündigt hat.
X Paris, 3. Dez. Der Cassationshof hat gestern in der Sache Gambon's zwei Urtheile gefällt. Das erste sprach, überein- stimmend mit den Anträgen des berichterstattenden Rathes Briere⸗ Valigny und des General-Prokurators Dupin und entsprechend dem Verlangen des Angeschuldigten selbst, für ihn die Ermächtigung aus,
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sich die Vertheidiger seiner Wahl beizugesellen, und ordnete außerdem
auch die Oeffentlichkeit der Verhandlungen an. Das zweite verur⸗ theilte Herrn Gambon zu fünfjähriger Suspension von seinem Amte und in die sämmtlichen Prozeßkosten. Die Mitglieder aller Kam⸗ mern des Cassationshofes hatten sich zu dieser Verhandlung um Mit⸗ tag in ihrer rothen Amtskleidung, die sie nur bei besonders feierli= chen Akten anlegen, versammelt. Nachdem das erste Urtheil um 2 Uhr öffentlich verkündet worden war, begann das Verhör des Ange⸗ schuldigten, dem die beiden Advokaten Martin (von Straßburg) und Marie zur Seite saßen. In seinem Verhör nun bekannte sich Herr Gambon als Verfasser des Schreibens, auf welchem die Anschul⸗ igung gegen ihn beruht, suchte aber damit sich herauszu⸗ reden, daß er bei Abfassung und Veröffentlichung jenes Schreibens nicht in seiner Eigenschaft als Richter, als Magistrat, sondern als einfacher Bürger gehandelt habe. Der Präsident, Graf Portalis, hielt ihm aber entgegen, warum er alsdann seiner Unterschrift aus- drücklich seine Eigenschaft als Richter beigesetzt habe, und ob dies nicht geschehen, um seiner Protestation mehr Autorität zu geben? Er habe so seine Würde als Magistrat bloßgestellt. Herr Gambon ver⸗ sicherte, er habe den Beisatz nur gemacht, um Niemanden in Zweifel zu lassen, von wem das Schreiben ausging, ohne den vom Präsiden⸗ ten vorausgesetzten Zweck dabei im Auge zu haben. Der Präsident drückte sein Befremden darüber aus, daß Herr Gambon, als Magi⸗ strat berufen, das Gesetz anzuwenden und demselben Achtung zu ver⸗ schaffen, dasselbe aufs heftigste angreife und den Aufstand gegen das⸗ selbe herbeirufe. Nach dieser ersten scharfen Rüge erhielt der Ge⸗ neral⸗ Prokurator Dupin das Wort, um zuerst das Recht des Gerichtshofes zum disziplinarischen Einschreiten und Straf⸗ Erkenntniß aus dem schon erwähnten Senatus — Konsulte vom 16. Thermidor des Jahres X. und dem Gesetze vom 20. April 1810 zu begründen, die Thatumstände zu entwickeln, die Strafbarleit des Angeschuldigten nachzuweisen und endlich seine Schlußanträge zu stellen. Herr Dupin gab mit gewohnter Klarheit eine historische Skizze der Reform-Bankett⸗ Bewegung, der Spaltung, die zuletzt zwischen Constitutionellen und Republikanern über den Toast auf den König ausbrach, und hob inebesondere das Verhalten der Herren Duvergier de Hauranne und Manuel, welche bei dem Bankett von Cosne den Toast auf den König wollten, im Gegensatze zu dem des An⸗ geschuldigten hervor, der durch schriftliches Aktensiück sogar seine Wei⸗ gerung gegen Zulassung dieses Toastes motivirte. Wir erfahren aus der Rede des General-Prokurators auch, daß Herr Gambon schon wersten' Präsidenten des Königlichen Gerichtshofes as andere Mal durch eben diesen Gerichtshof selbst Tadel erhalten habe. Herr Dupin rügt in scharfen Unanständige in der Eingabe des Herrn Gam⸗— findet den vom Präsidenten dem⸗ selben dafür ertheilten Verweis vollkommen gerechtfertigt und zeigt dann, wie selbst noch nach der Entscheidung über die Disziplinarfrage die Punkte der in Gambon's Schreiben enthaltenen Beleidigung der Person des Königs und des Angriffs auf die Ge⸗ setze vor die Assisen gebracht werden könnten, da dies nicht ein his in idem, sondern nur ein iterum in divers wäre, Vie Erklärung des Angeschuldigten, der die Eigenschaft des Richters von der des Bürgers in seiner Person trennen möchte, wird als unstichhaltig, des⸗ sen Strafbarkeit selbst in der letzteren Eigenschaft, wenn man gericht liche Verfolgungen gegen denselben erheben wollte, nachgewiesen und gezeigt, wie er durch Bezeichnung des Toasts auf den König als „ei— ner lächerlichen Formalität“, durch die Erklärung, daß durch das Re— gentschafts Gesetz die Souverainctät der Nation herabgewürdigt wor⸗ den sei, sich einer Beleidigung gegen die Person des Königs, des Angriffs der monarchischen Regierungsform selbst schuldig gemacht und die Repräsentatis⸗ Regierung negirt habe. Endlich gingen die Anträge des Herrn Dupin auf Censur mit Verweis und Amts⸗ Suspension auf die vom Cassationshofe festzusetzende Zeit. Daß zur Amts-Suspension auch Censur mit Verweis hinzukomme, beantragte Herr Dupin, weil erstere Strafe, allein ausgesprochen, illusorisch wäre, da die Ergänzungsrichter keinen Gehalt beziehen, solcher also auch nicht eingezogen werden könnte. Herr Martin hielt nun seine Vertheidigungs⸗ rede, in welcher er das vom Angeschuldigten schon eingeschlagene System der Trennung der Eigenschaft des Richters Lon der des Bür⸗ gers noch weiter ausführte, und behauptete, die Sache, der Wahl⸗ Reform habe die Zustimmung aller hervorragenden Männer Frank⸗ reichs; ehemalige Minister, die es wieder werden könnten, hätten Theil genommen an den Banketten; der Redner findet es lächerlich, daß man in England bei jeder öffentlichen Versammluug das God zave the Queen anstimme, und freut sich, daß dies in Frankreich nicht so sei⸗ (Herr Martin ist selbst ein nicht wieder zum Deputirten gewählter Radikaler. Herr Dupin erwiederte sehr energisch, der Angeschuldigte habe seine Eigenschaft als Bürger nur hinter seinen Titel als Magistrat versteckt, um desio besser der Königlichen Ma⸗ jestät trotzen, sie schmähen und verletzen zu können. Nach der nichts Reues bringenden Entgegnung des Herrn Martin erklärte auf, die Frage des Präsidenten Herr Gambon, er habe nichts weiter hinzu⸗ zufügen; auch der andere Vertheidiger, Herr Marie, schwieg. Das Publikum mußte nun den Saal verlassen, und der Gerichtshof trat unverzüglich in Berathung. Um 5 Uhr verkündete der erste Präsi⸗ dent das Eingangs erwähnte Urtheil, mit der ausdrücklichen Erklärung, daß Herr Gambon seinen geleisteten Eid. der⸗ gessen und mißkannt, also die Würde seines Charakters bloßgestellt habe. Unmittelbar darauf wurde die Sitzung aufgehoben. Dieses UÜrtheil ist, wenn es auch nicht mit dem vom General Prokurator beantragten Zusatze des Tadels mit Verweis gesprochen wurde, doch das scharfste, welches der Cassationshof noch über Vergehen solcher Art gefällt hat. In vier früheren Fällen wurde auf Censur mit Verweis erkannt, in zwei anderen auf Amts-Suspension von je drei
ö . durch de
einmal 1 12 d
von Bourges, Verweise und Worten das bon an den Cassationshof,
und sechs Monaten. 3
Brüssel, 14. Dez. Auf einen Artikel des Journal de Brure les, welcher die Gesetzmäßigkeit der Dazwischenkunft des Klerus bei den Wahlen vertheidigt und die Behauptung aufstellt, dem Geistlichen sei sein Platz sowohl im Forum als in der Kammer angewiesen, er sei ein Staats bürger, und man könne ihm die aus dieser Eigenschaft entsprießenden Rechte nicht rauben oder die Ausübung derselben verhindern, ohne das Ge⸗ setz zu verletzen, erwiedert die Independance belge: „Wir wisser dies Alles so gut, wie das Journal de Bru relles, und wir be⸗ haupten keinesweges, daß man dem Priester die Befugniß absprechen solle, seine bürgerlichen Rechte auszuüben; wir glauben aber, daß e. mit Grund dem Klerus das Recht bestreiten könne, als m , ,. Gewalt sich in die politischen Kämpfe zu mischen; 1. , gun. gelten lassen, daß ein Bischof kraft seiner geistlichen i. . lische Vota vorschreiben, den Klerus seiner ge e en a ihren, reißen könne, um ihn auf den Kampfplatz der . e. , , ihm unter Androhungen die Verpflichtung auf tere en, wählen, . schied die von den Bischsfen auserlesenen Kandidaten ;
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a dieser ehr ist ein wahrer Mißbrauch der Gewalt, und wenn dieser Mißbrauch