1847 / 342 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

6 i ver. (Hann ov. Ztg.) Die neueste m 36 E 0 enthält ein Königliches == wonach das Gesetz über die Erweiterung der Kompetenz des a m,. ö bes ber Apellationsgerichts mit dem 3. Dezember d. J. in

a, n. Ri t ist auf den 28. De⸗ ĩ Grubenhagensche Ritterschaft i

z 3 . Leu nn ten für die erste Kammer der Allge⸗ , . sammlung des Königreichs einberufen.

meinen Stände⸗Vers ł onigreich Württemberg. (Schwäb. Merk). Der nr rn. Röniglichen Gerichtshofes hat nunmehr die r-

welche über die bei den Mai- Unruhen in Ulm Von den 191 Betheiligten haben ; „urs ecrariffen, Einer ist gestorben, und über vier Andere vier den Rekurs ergriffen, Einer ist gestorben. . i far nte bis jetzt das Urtheil noch nicht verkündet werden. Die NMei⸗ sten sind neben der Freiheitsstrafe noch auf Lebens⸗ oder bestimmte Jahresdauer der bürgerlichen Ehren- und Dienstrechte verlustig erklärt worden.

Kurfürstenthum Hessen. (Rass. 3tg.) Auf Befehl des Kurfürsten Friedrich Wilhelm's I. soll die nachstehende Bekannt⸗ machung des Ablebens des Kurfürsten Wilhelm's II. vor dem ab⸗ erken Kirchengebete von den Kanzeln verlesen werden: ; „Es hat dem Herrn über Leben und Tod gefallen, unseren Allergnä⸗= digsten Landeshermn, Kurfürst Wilhelm II., im 7iIsten Lebensjahre durch ei⸗ nen unerwarteten, aber sanften Tod aus dieser Zeitlichkeit abzurufen. Al⸗ serhöchstdesselben tödtlicher Hintritt erfolgte Sonnabend, den 20. November, NMlttags nach 12 Uhr, zu Frankfurt a. M., fern von seinen getrenen Un— terthanen und fern von dem theilnehmenden Zuspruch seiner sürstlichen Kin⸗ der. Jeder treue Hesse wird den tiefen Schmerz und die innige Wehmuth im vollsten Maße theilen, womit dieses betrübende Ereigniß sämmtliche Glieder Unseres erhabenen Fürstenhauses erfüllt. Schauen wir indessen, vie es in solcher wehmuthsvollen Stimmung sich geziemt von dem Tode des hohen Vollendeten zurück auf sein vielbewegtes Le— ben, dann fühlen wir uns auch wieder erhoben durch die Erin- nerung an seine einst in schwerer Zeit blutiger Kämpfe bewährte Hingebung für das Vaterland und an die Wohlthaten, welches dieses Sei ner landesväterlichen Weisheit und Milde verdankt, und hören im Geiste den Nachruf eines dankbaren Volkes: Lohne Dir es Gott, was Du uns Gutes gethan! Richten wir uns also auf aus unserem Schmerze in hoff⸗ nungs vollem Vertrauen auf Den, welchem von nun an die Sorge für das Vaterland in ungetheiltem Maße von der Vorsehung befohlen ist, auf Den, welcher uns den redlichen Willen erkennen lassen wird, Sein Volk sür den erlittenen Verlust zu entschädigen, indem Er mit starker Hand und ein- sichts vollem Geiste die Geschicke unseres Vaterlandes zu leiten bemüht sein wird. Uns aber lasset unsere heißen inbrünstigen Gebete zu Gott schicken, daß er über dem theuern Leben unseres neuen Landesherrn, Kurfürsten Frie= drich Wilhelm, schüzend walte und Seine Bemühungen für das Wohl Sei⸗ nes treuen Volkes mit reichem Segen kröne, damit eine lang dauernde, vielsährige Regierung unseres Allergnädigsten Landesherren das Glück Sei⸗ ner Unterthanen in üngestörtem Frieden wachsen und gedeihen sehe, zum Lohne für Seinen schweren, aber von Gott gegebenen Beruf.“

Die abgeänderte Fürbitte sür den Landesherrn lautet folgen— dermaßen: .

„Insbesondere bitten wir Dich, o Gott, segne unseren Kurfürsten, be— wahre ihm Leben und Gesundheit; Dein heiliger Geist lenke Sein Herz, damit Seine Regiexung zum Heile Deiner Kirche und zum Wohle unseres Vaterlandes gedeihen möge. Deine Gnade sei mit sämmtlichen Gliedern und Anverwandten des Kurfürstlichen Hauses. Lehre sie Alle thun nach Deinem Wohlgefallen und geleite sie auf ihrer Bahn, daß Necht und Ge— rechtigkeit von ihnen Allen stets geachtet und so Dein Name, o Gott! ver— herrlicht werde.“

Freie Stadt Bremen. Nach dem Berichte des eleltri⸗ schen Telegraphen ist das amerikanische Post-Dampfschiff „Washing⸗

Kriminal⸗ Senat theile veröffentlicht, Betheiligten gesprochen wurden.

geänd

ton“, Capt. Johnston, am 6. Dezember, Nachmittag um 2 Uhr, in Bremerhaven angekommen und auf der Rhede vor Anker gegangen.

Eine Bekanntmachung des Senats enthält die der Publication bedürfenden Bestimmungen des mit Hannover am 14. April 1815 abgeschlossenen Staats⸗-Vertrages über Anlegung einer Eisenbahn von Hannover nach Bremen und Einrichtung eines steuervereinsländischen Steuer- Amtes im Eisenbahnhose zu Bremen.

Oesterreichische Monarchie.

Wien, 5. Dez. (Od. Ztg.) Heute hat die feierliche Ein⸗ segnung der Leiche des verstorbenen Erzbischofs Pyrker in der Kirche zu St. Peter unter großer Assistenz der hohen Geistlichkeit stattge⸗ funden, und sie wird nun zur Beisetzung nach dem Stifte Lilienfeld gebracht werden. Wie man vernimmt, so befindet sich der Staatsschatz gegenwär— tig in so günstigen Verhältnissen, daß funfzig Millionen Gulden an Gold- und Silberbarren zur Verwendung bereit liegen. Wenngleich die Gold- und Silberbergwerke eine so große Ausbeute nicht haben liefern können, so hat der ärarische Bergbau in anderen Mineralien, wie Kupfer u. s. w., in den letzteren Jahren einen sehr bedeutenden Aufschwung genommen, und es scheint, daß man die Verwerthung derselben in edles Metall umgesetzt hat. Die Regelmäßigkeit der Coupons-Zahlungen von Staats-Obligationen, wofür stets schon vor Ablauf der halbjährigen Verfallszeit der Interessen das Geld in Be— reitschaft gehalten wird, deutet gleichfalls auf einen guten Zustand in den öffentlichen Kassen.

Durch eine Kaiserliche Entschließung wird die streitige Frage, welche Justizbehörde in solchen Eivilrechtsstreitigkeiten zwischen Guts— herrschaft und Grundholden kompetent sei, wo der Grundholde als Person der Militairgerichtsbarkeit angehört, dahin entschieden, daß in derlei Fällen auf den Gerichtsstand eines solchen, der Armee an—

gehörigen Grundeigenthümers, keine Rücksicht zu nehmen sei und immer das Landrecht der betreffenden Provinz die Sache zu prüfen und das Urtheil zu fällen hahe. .

Üußland und Polen.

. , , , , 2. Dez. Auf den Sten d. M. ist von 36 /. Hie r en . feierliche Eidesleistung Sr. Kaiserl. 2 6 onstantin in Ver ss iner erle e Delfährigkeit anderg aut. stantin in Veranlassung seiner erlangten

Ihre Majestät die Kaiserin hat fol s Resfri . d Alexandrowitsch! Aus dem von Mir Turckhacs,Kausi' *‘ go . . L durchgesehenen achten Rechen— schafts Bericht des Comité's des, Qber-Nuratoriums der Kinders Bewahranstalten geht hervor, daß die bestehenden Bewahranstalten um sechs neue vermehrt, die Zahl der versorgten Kinder um 92) zu⸗ genommen hat und das Kapital dieses ganzen Nessorts um 6, A Silber-Rubel angewachsen ist; es beweist dies unwiderleglich das Fort- schreiten dieser wohlthätigen Stiftung in dem verflossenen Jahre 6 Ge⸗ fühle der Dankbarkeit und der tiefsten Verehrung gegen den Aillerhöchsten für feinen den überall die Liebe zum Guten anregenden Pflanzschulen christlicher

Bildung gewährten Schutzv halte, Ich es zugleich für eine angenehme Pflicht, Ihnen und dem Comité des Ober-Kuratoriums diefer An= stalten Meine aufrichtige Erkenntlichkeit für die Mühwaltungen des verflossenen Jahres zu bezeugen und Sie zu bitten, dieselbe dem hie— sigen und dem Conseil in Mestau, gleichwie den Gouvernements— Kuratorien zu erkennen zu geben, desgleichen Mein vollkommenes Wohlwollen allen den Personen, welche an dem Gedeihen dieser nützlichen Werke thätigen Antheil genommen haben. Im Uebrigen verbleibe Ich Ihnen wohlgeneigt. (Fgez.) Alexandra.“

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Frankreich

Paris, 5. Dez. Die Königliche Familie war vorgestern in den Tuilerieen, wo der König in einem Ministerrathe den Vorsitz führte. Dann begab Se. Majestät sich nach Neuilly. Der Einzug des Hofes in seine Winter⸗Residenz ist auf heute festgesetzt.

Die Rückkehr des Prinzen Joinville nach Paris wäre, nach dem Courrier frangais, einem Gerücht zufolge, nicht sowohl seinem Gesundheits⸗Zustande zuzuschreiben, als einer Mißhelligkeit, die sich zwischen dem Prinzen und dem Ministerium erhoben hätte. Man versichere nämlich, Ersterer habe dem Papst einen feierlichen Besuch machen wollen, das Kabinet aber habe sich dieser Absicht widersetzt.

Sir Stratsord Canning, der gestern von Paris abgereist ist, be⸗ giebt sich, dem Constitutionnel zufolge, über Neuenburg nach Bern und überbringt dorthin das englische Exemplar der von den Mächten beschlossenen Note; er soll auch England in der über die schweizer Angelegenheiten zu eröffnenden Konferenz vertreten. Oesterreich, heißt es in dem genannten Blatt, werde durch den Grafen von Col⸗ loredo, österreichischen Botschafter in St. Petersburg, und Frankreich durch Herrn Bois le Comte repräsentirt sein. Das Journal des Débats will wissen, daß die Häupter des Sonderbundes sich zu Münster im Ober⸗Wallis befänden, wo ihnen wahrscheinlich die Kol⸗ lektiv⸗ Note der fünf Mächte zugekommen sein dürfte.

Der englische Botschafter am französischen Hofe, Lord Normanby, wird zu Ende nächster Woche in Paris zurück erwartet, worauf sich der ihn jetzt vertretende Geschäftsträger, Lord William Hervey, nach London begeben wird.

Die in London zwischen dem dortigen Kabinet und dem Herzog von Bioglie eröffneten Konferenzen zur Ausgleichung der Streitigkei⸗ ten am La Plata sind, wie der Courrier frangais meldet, fürs erste eingestellt worden.

Nach der Sentinelle de Toulon wird die nun wieder da⸗ selbst weilende französische Flotte den Winter auf der dortigen Rhede zubringen.

Der Presse wird aus Algesiras vom 21. November geschrie⸗ ben: „So eben vernehmen wir, daß Abd el Kader die von Muley Mohammed befehligten Truppen des Kaisers Abd el Nhaman ge⸗ schlagen hat. Es fehlt noch an Details. So viel aber ist gewiß, daß die marokkanischen Truppen eine Niederlage erlitten haben.“

Der Geschäftsführer dee National ist gestern in contumaciam zu einem Jahr Gefängniß und 8000 Fr. Geldstrafe verurtheilt, weil dieses Blatt den Tadel und die Verantwortlichkeit der Handlungen der Negierung auf den König ausgedehnt, sich für eine andere Ne— gierungsform erklärt und die Person des Königs und die Mitglieder der Königlichen Familie beleidigt hatte.

Der Moniteur widerspricht der Behauptung des Courrier frau çais, daß Herr Warnery in seiner Haft seit seinem Erscheinen vor dem Zuchtpolizeigericht strenger behandelt werde; es sei keine neue Anordnung hinsichtlich seiner getroffen und ihm fortwährend der Verkehr mit seinen Freunden und seinen Anwalten in den reglements— mäßigen Stunden gestattet. ;

Der österreichische Botschafter, Graf Appony, hatte vorgestern eine lange Konferenz mit Herrn Guizot im Ministerium der auswär⸗— tigen Angelegenheiten. ;

Nach dem Journal des Débats will die französische Regie⸗ rung eine regelmäßige Dampfschifffahrt zwischen der Insel Bourbon und Suez einrichten, um einem von ersterer Kolonie längst ausge— sprochenen Wunsch nachzukommen. Der Kolonialrath der Insel hatte schon eine Subvention von 75,000 Fr. zur Unterstützung irgend einer Gesellschaft, die sich mit diesem Projekt befassen möchte, bewilligt. Man hatte sich an verschiedene Gesellschaften in Indien und London gewendet, auch die Handels-Kammern der bedeutend sten französischen Häfen zu Rathe gezogen, aber bis jetzt hat sich kein Unternehmer finden wollen. Der Marine⸗Minister will daher von seinem Depar tement aus selbst den Versuch machen, die Sache in Gang zu brin⸗ gen. Es sollen zu diesem Zweck noch zwei Regierungs⸗ Dampfschiffe von 220 Pferdekraft bei der Insel Bourbon aufgestellt werden; eines davon, der „Cassini“, ist schon im Begriff, dorthin abzugehen, das andere soll bald folgen. ö

Der Marine-Minister hat befohlen, daß auch für die Schiffs⸗ Divisionen Musik-Corps errichtet werden sollen. .

Man spricht von der Gründung besonderer Schulen für junge Leute, welche sich für das Gränz-Zollwesen ausbilden wollen. Die Zöglinge dieser Schulen würden mit einem höheren Grade sodann im praktischen Dienste angestellt werden.

Der Sitzungssaal der Pairs im Palast Luxemburg, so wie an— dere dortige Lokalitäten, sollen erneuert werden. Die Kosten dieser Restauration belaufen sich auf 1,200,000 Fr. .

Der Marabut Bu Masa, der den Franzosen noch im vorigen Jahre so viel zu schaffen gemacht, soll jetzt beim Kriegs-Ministerium als Unterbeamter für Algier angestellt werden.

Großbritanien und Irland.

Unterhaus. Sitzung vom 3. Dezember. Die Debatte über die Handelskrisis und Bankfrage wurde heute beendet und der Antrag des Schatz⸗Kanzlers auf Ernennung eines Comité's zur Un= tersuchung beider Gegenstände unter Verwerfung eines Vorschlags auf weitere Vertagung der Debatte mit 257 gegen 45 Stimmen ange⸗ nommen. Die heutige Erörterung dieser Fragen bot ein größeres Interesse als die gestrige, da lompetente Autoritäten und bedeutende Redner sich darüber aussprachen. Nachdem von Seiten der Pro— tectionisten der Marquis von Granbs mit Wiederholung der schwachen Beweisführung Lord Stanley's und Lord G. Bentinck's gegen den freien Handel die Debatte eingeleitet und die Bank- Beschränkungen des Gesetzes von 1841 bekämpft hatte, sprach der ehemalige Schatz⸗ Kanzler unter dem Ministerium Melbourne, Herr Francis Baring, sich im Ganzen über das Einschreiten der Regierung in die Aungele= genheiten der Bank günstig aus, hielt, aber dafür, daß in dem zu bestellenden Comité das Schreiben des Premier Mi⸗ nisters und des Schatz Kanzlers vom 25. Oktober in beson⸗ dere Erwägung gezogen werden möge, denn das Bank Gesetz habe durch das noöͤthwendige Einschreiten gegen dasselbe im Vertrauen des Publikums gelitten, und es müsse Alles aufgeboten werden, das Vertrauen wiederherzustellen. Der Geldmarkt sei durch das Verfah— ren der gn gebessert worden, aber der Kredit der Gesetze, welche den Geldmarkt regelten, sei erschüttert. Deshalb müsse man die guten Seiten des Bankgesetzes von 1814 feststellen, die nachthei⸗ ligen aber durch Verbesserungen beseitigen. Drei Linge seien es häauptsächlich, welche er sich von, dem, Bankgesetze von 1814 versprochen habe, erstens, daß die Privatbanken von ibertrie⸗ bener Noten⸗Emission zurückgehalten werden, zweitens, daß die Wechsel- Eourse eine günstige Wendung für England, nehmen, ehe die Bank zu einem Zustande der äußersten Schwäche herabsinke. Beides habe sich bewährt; insbesondere habe die Bank ihre TDperationen ohne Besorgniß vor Erschöpfung durch den Abzug des Geldes nach innen, eine in der jetzigen Kalamität nicht 6 visio⸗

naire Besorgniß, bewerkstelligen köännen und er seinerseits trage kein Bedenken, zu erklären, daß, wenn die diesmalige, ungewöhnlich tief eingreifende Krisis eingetreten wäre vor dem Erlaß des Bank⸗ gesetzes von 1844, man jetzt über etwas ganz Anderes zu berathen

haben würde, als über die Einsetzung eines Untersuchungs-Comiténs. Was den dritten Puuft seiner Erwartungen von dem Bantgesetze be⸗ treffe, so sei dieser gewesen, daß er geglaubt habe, das Gesetz werde die Bank zwingen, ihre Operationen früh zu beginnen, sie zwingen ihre Noten dem Verkehr zu entziehen, in dem Maße, wie das Me? tallgeld in ihren Kassen sich vermindere, und es werde auf diese Weise die Bedrängniß jeder Krisis gemindert werden. Darin habe er sich aber geirrt. Am 12. September 1846 habe das Bullion in der Bank 16,000, 000 Pfd. St., der Belauf der zirkulirenden Noten 20,986,000 Pfd. St. betragen, dagegen im April 1817 jenes nur 9, 900, 6099 Pfd. St. und dieser 21,228, 9) Pfd. St. Das hätte seiner Ansicht nach niemals unter der Herrschaft des Bankgesetzes geschehen dürfen, und man entschuldige dasselbe nicht, wenn man behaupte, die Ursache liege in dem fehlerhaften Verfahren der Bank, denn ein gutes Bankgesetz hätte solche Fehler unmöglich machen müssen. Schließlich ermahnte er zu ruhiger, besonnener, nichts übereilender Erwägung.

Dasselbe Verlangen, wie Herr Baring, stellte Herr Herries, ebenfalls ein früherer Schatzkanzler im Ministerium Wellington und ein eifriger Pro— tectionist, aber er hatte nicht dabei den Zweck, das Bank-Gesetz von is44 dadurch konsolidirt zu sehen, sondern er glaubte behaupten zu können, die Minister hätten andere Motive zum Erlaß ihres Schreibens gehabt, als die angegebenen, und dasselbe sei namentlich durch einen Zustand der Bank veranlaßt worden, welcher das gänzliche Fehlschlagen des Bank-Gesetzes von 1841 herausstelle. Deshalb dürfe das Gesetz nicht beibehalten werden.

Lord John Russell widerlegte die Ansicht des Herrn Herries von der Nothwendigkeit einer Aufhebung des Bank-Gesetzes durch Hinweis auf die Krisen von 1825, 1837 und 1839, indem er nachwies, wie diese Krisen lediglich aus dem damaligen unsicheren und schwankenden Zustande des Geldmarktes entstanden seien, welcher in der Bank keine sichere Stütze gehabt habe, obschon es an Emission von Papiergeld nicht fehlte und die jetzigen Bank— Beschränkungen nicht vorhanden waren. Gerade die Erfahrung aus jenen Zeiten habe die Regierung im Jahre 1841 veranlaßt, auf ein Mittel, der Kon— vertibilität der Banknoten noch größere Sicherheit zu geben, bedacht zu sein, und daß dieses Mittel in dem Bankgesetz gefunden sei, lasse sich seiner An—= sicht nach nicht bestreiten. Der Minister ging dann auf eine mit der neu lichen Rede des Kanzlers der Schatzkammer übereinstimmende Schilderung des Verlaufes der Dinge über; er legte die Verhältnisse der Bank im Okl— tober dar und erklärte, daß weder das Bankgesetz von 1844, noch irgend ein anderes der nachsolgenden Handels-Kalamität und allgemeinen Besorg— niß vorzubeugen vermocht haben würde; übrigens habe er auch in dem Bankgesetz nie ein Schutzmittel gegen eine Handels Krisis, sondern nur ge gen die Entwerthung des Papiergeldes erblickt. Nach einer Wiz erlegung des ebenfalls von Sir Charles Wood brreits mitgetheilten Berichtes über die nächsten Ursachen des Erlasses des Schreibens vom 25. Ottober und einer Rechtfertigung der in demselben gemachten Vorschriften in Betreff des Zinsfußes ꝛe. kam der Premierminister nochmals auf das Verlangen des Herrn Herries zurück und sprach die Hoffnung aus, das Haus werde auf derartige Vorschläge nicht eingehen. Allerdings haben seit 1610 alle tüchtigsten Staatsmänner Englands das Geldwesen des Landes zu ihrem speziellen Studium gemacht, ohne daß man behaupten könne, es sei die Wahrheit in der Sache schon unzweifelhast ans Licht gezogen, allerdings sei es wohl möglich, daß sich in dem Bankgesetze von 1814 Modisicationen vornehmen lassen, welche dasselbe nützlicher machen würden, aber die Vorzüge dieses Gesetzes an und für sich vor den früheren Gesetzen über diesen Gegenstand lassen sich in keiner Weise in Abrede stellen; jedenfalls könne man nicht läugnen, daß das Gesetz wenigstens die Bürgschaft gegen einen Abzug des Geldes nach innen gewähre, welcher unter den früheren Gesetzen möglicher weise dahin führen konnte, die Bank ohne einen Heller Metallgeldes zu lassen. Daher möge man in dem Comité die Lage der Dinge genau er— forschen, aber sesthalten unter allen Umständen an der Konvertibilität der Noten und an der Unverletzbarkeit der Goldwährung.

Nach einigen Worten eines irländischen Repräsentanten, des Herrn Reynolds, welcher dem Bankgesetz nicht widerstreben wollte, obschon dasselbe Irland Nachtheil brächte, erhob sich Sir R. Peel zur Vertheidi— gung des ministeriellen Antrags und sprach für die Einsetzung eines Co mitér's und für die Untersuchung der Frage in ihrer weitesten Ausdehnung. Er erklärte indeß gleich von vorn herein, daß, was die beiden von ihn herrührenden, neuerdings so vielfach angegriffenen Maßregeln, das Gesetz von 1819 wegen Wiederherstellung der Goldwährung und das Bankgesetz von 1844, betreffe, er weder die eine noch die andere bereuen könne, wenn gleich er es, nebenbei gesagt, im Grunde nicht ganz geeignet finde, daß man, nachdem jene beiden Maßnahmen von dem Parlamente nach der reif lichsten Prüfung und Erwägung angenommen worden seien, immer noch ihn wo möglich als persönlich für dieselben verantwortlich darzustellen be⸗— müht sei. Was insbesondere das Gesetz von 1844 betreffe, so gestehe er, sich in seiner Hoffnung getäuscht zu haben, daß dasselbe dazu dienen werde, den Geldmarkt vor panischem Schrecken und Verwirrung zu bewahren. Das Gesetz habe der Bank freilich nicht eine juristische, aber doch eine moralische Verpflichtung auferlegt, durch frühzeitige Vorsicht und Beschränkung ihrer Noten⸗Emission der Nothwendigkeit, zu Restriktiv Maß regeln extremer Art zu schreiten, vorzubeugen. Diese moralische Verpflich- tung sei nicht beachtet werden, Hätte die Bank von England aber beim Erscheinen der ersten Schwierigkeiten früh und beharrlich ihre Circulation beschränkt und ihren Diskonto erhöht, so würde, seiner festen Ueberzeugung nach, die Intervention der Regierung haben vermieden werden können. Daß das Bankgesetz den Handelskrisen selbst werde vorbeugen können, sei von ihm nie behauptet worden; nur Schrecken und Verwirrung habe er mit des— sen Hülfe verhindern wollen, und das, er müsse es gestehen, sei ihm nicht gelungen. Aber er habe noch zwei andere wichtige Zwecke im Auge gehabt, und diese seien vollständig erreicht worden. Erstens habe die Konvertibili— tät der Banlnoten gesichert und zweitens die Anhäufung der Schwierigkeiten und Verlegenheiten verhindert werden sollen, welche die unfehlbare Folge eines übertriebenen Kredit- Syostems und einer unbeschränkten Papiergeld— Ausgabe seien, wie sich noch vor einigen Jahren in Irland gezeigt habe. Die Ursache des Uebels, an welchem England jetzt zu leiden habe, sei die Verminderung seiner Kapitalien bei größerer Ausdehnung seiner Specula—= tionen, und man sei sehr im Unrecht, wenn man die Schuld einem Gesetze aufbürde, welches gerade dazu beigetragen habe, daß die Schwierigkeiten nicht noch größer geworden seien. Alle Welt wolle borgen, und Niemand wolle leihen; das fehlende Kapital könne aber kein Gesetz und keine Re— gierung herbeischaffen, und eine Vermehrung des Papiergeldes werde nicht eine Vermehrung der Kapitalien, sondern nur ein Hinderniß für den Fleiß der Einzelnen sein. Ein niedriger Zinsfuß habe noch immer und zu allen Zeiten erst zu übertriebenen Speculationen und dann zu Verlegenheiten und Bedrängnissen, als der Folge derselben, geführt; das beweise die Geschichte der letzten 60 Jahre, im Kriege wie im Frieden, zur Zeit der Geltung der alten Goldwährung und vor deren Wiederherstellung, zur Zeit, wo die Banknoten nicht konvertibel waren und nachher; der niedrige Zinsfuß habe immer den ersten Impuls zu dem Uebel gegeben, und man sei völlig im Unrechte, wenn man die Prinzipien des freien Handels oder das Bankgesetz von 1844 mit der Schuld für die gegenwär— tige Noth belasten wolle. Sollte übrigens das Haus zu dem Entschlusse kommen, das Bankgesetz von 1844 abzuschaffen, so würde es die Bank von neuem seder Beschränkung und Kontrolle entäußern und den Privatbanlen, so wie den Privat- Aetienbanken, die Befugniß zu unbeschraͤnkter Noten⸗ Emission wieder übertragen. Ehe dasselbe das aber thue, möge es doch die Geschichte der Privatbanken in Erwägung ziehen. und bedenken, daß unbe— schränkte Noten-Emission und nicht konvertible Noten noch niemals gefahr⸗= vollen Katastrophen vorzubeugen vermacht haben. An und, für sich schon sei sowohl in England, als in den Vereinigten, Staaten die Summe des Metallgeldes unverhältnißmäßig klein im Vergleich zu den im Umlauf be⸗ findlichen Noten und Wechseln; der Unternehmungsgeist fände freilich in diesem Zustande der Dinge besondere Nahrung, aber auch die entsprechen· den großen Nachtheile fehlen nicht. Neuerdings habe England seine Spe— culationen weit über das Maß seiner Mittel hinaus verfolgt, und das daraus entstandene Uebel würde nur noch größer werden, wenn man den Kredit durch Gefährdung der Goldwährung ausflicken wollte. Ungerecht sei es unter solchen Umständen, das Bankgesetz von 1814 als Ursache des Geldmangels anzutlagen, während man demselben gerade dank— bar sein müßte, daß es durch Verhinderung einer unbeschräulten Noten= Emission dafür gesorgt habe, daß die Noth nicht noch größer geworden sei. Sir R. Peel ging alsdann näher auf die Ursachen der gegenwärtigen Bes

drängniß, die mit der Getraide Einfuhr zusammentreffenden, bis jetzt zum Theil noch unprodultiven Eisenbahn-Speculationen ein, sprach sich vollkom- men einverstanden aus mit der von der Negierung vorgenommenen Inter— vention in die Bank- Angelegenheiten, sowohl was den Zeitpunkt, als die Art und Weise betrifft, und erklärte schließlich, daß, wenn auch das Comité einige Modificationen des Bankgesetzes für zweckmäßig erachten sollte, er doch einer Abänderung des Prinzips desselben eben so wenig seine Zustim⸗ mung würde geben können, wie der von anderen Seiten verlangten Aende⸗ rung der vom Parlamente anerkannten Goldwährung, in welcher allein die eee, , e. aller Klassen des Volles die genügende Sicherheit finden önnen.

Der hierauf folgende Antrag auf Vertagung der Debatte, wel⸗— chen Herr Stuart stellte, wurde, wie oben angegeben, verworfen und, da Herr Wilson sein Amendement wegen Beschränkung der liutersuchung auf die Bank-Frage zurückgenommen hatte, der ministe⸗ rielle Antrag augenommen. Das Haus vertagte sich.

Das Oberhaus hat in seiner gestrigen, ganz kurzen und unbedeutenden Sitzung schon seine Comités zur Untersuchung der Bank- und Handels-Frage ernannt. Das Comité“ besteht aus 21 Pairs, worunter die Lords Ashburton, Brougham, Monteagle, Stanley und Ripon.

London, 4. Dez. Nach dem Wochen -Berichte der Bank von England hat ihr Metall⸗Vorrath um 515,986 Pfd. St. zugenommen und beträgt jetzt 104 532,43 Pfd. St. Man erwartet, daß derselbe vor Bezahlung der Januar-Dividenden noch auf 12 Millionen steigen werde, Nach Berichten aus Nord-Amerika ist ein Fallen der Baum wollen-Preise mit Bestimmtheit zu erwarten. Das aus Süd-Amerika angelangte Dampfschiff „Cormorant“ hat 1,700,900 Dollars in Baa— rem mitgebracht.

Die Times bringt heute wieder einen Artikel über die schwei— zer Angelegenheiten, als Antwort auf die Behauptungen des Jour⸗ nal des Deébats, daß Lord Palmerston sich in seinem Gegenvor⸗ schlage zur Vermittelung der Mächte in den schweizer Wirren viele Aenderungen habe gefallen lassen müssen. Das englische Blatt giebt zu, daß die Einwendungen des Herzogs von Broglle reiflich erwogen und berücksichtigt worden sind, daß aber dessenungeachtet die Haupt- sache des englischen Gegenvorschlags festgehalten und dadurch die Un⸗ abhängigkeit der Schweiz, welche das französische Projekt bedroht haben soll, gesichert worden sei. Uebrigens bemerkt die Times, daß die Beschlüsse der londoner Uebereinkunft jetzt nach dem Siege der Eidgenossen ihren Werth verloren hätten, und daß es jetzt nur darauf ankomme, den Mißbräuchen jenes Sieges und der Unter— drückung der Kantone vorzubeugen. Zum Schluß kommt die Times auf Neuenburg und erklärt das Recht der Neutralität desselben für unantastbar.

Der Washington bringt Nachrichten aus New-Nork vom 18. November. Vom Kriegsschauplatze gehen die Berichte aus Ve— racruz bis zum 6. November. Santana hatte am 16. Oktober den Befehl des Heeres an Nincon abgegeben und befand sich in Tepa⸗ can. Bei Puebla sollen zwei Gefechte vorgefallen sein. General Scott hatte angefangen, Vorkehrungen zur Sicherung der Heerstraße nach Veracruz zu treffen. Daß Herr Trist seine Friedens Vorschläge erneuert hat, scheint sich zu bestätigen, da er indeß abberufen ist, der englische Gesandte Bankbead, der bisher den Mittler machte, Mexico verlassen hat und überdies das Kabinet neuerdings dem General Scott die Weisung soll haben zugehen lassen, keine Friedens Anträge mehr zu machen, so sind die Friedens⸗Aussichten trotz allen angeblich fried— . Gesinnungen der Kongreß-Mitglieder in Ouerrtarb sehr unbe eutend.

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Brüssel, 6. Dez. Im weiteren Verlauf der Diskussion des Budgets der Staatsschuld in der Repräsentanten⸗-Kammer suchte Herr Malou, der frühere Finanz-Minister, die Finanz-Maßregeln des letzten Kabinets zu vertheidigen und zugleich darzuthun, daß man keine außerordentliche Kredit-Bewilligung für die nächste Zeit bedürfe. Er meinte auch, daß man durch die Organisation der Versicherungen sich neue Mittel verschaffe und durch ein neues System der Spar— kassen in den nächsten Jahren auch im Stande sein dürfte, sich solche Mittel für den Schatz zu erwerben, daß man keiner neuen Kredit— Bewilligung bedürfe. Der jetzige Finanz-Minister, Herr V eydt, entwickelte dagegen, daß das neue Kabinet, als es ans Ruder trat, eine solche Lage wirklich vorgefunden, daß es nothwendig außerordent licher Geldmittel bedürfe, daß es in Folge der vom letzten Kabinet getrof— fenen Maßregeln schon einer Summe von 160 bis 12 Millionen be— dürfe, und daß, wolle man die vom früheren Kabinet theils angedeu— teten, theils schon vorbereiteten Maßregeln ins Leben führen, man sie ohne neue Mittel nicht verwirklichen könne. Nehme man dazu noch die großen Ausgaben, welche noch für die ersten Anlagen der Eisen— bahn bedurft worden, so stelle sich heraus, daß man eines Kredits von 60 bis 7 Millionen Franken bedürfe, um alle diese Maßnahmen aus zuführen. Der Minister bezog sich auch darauf, daß alle bisherigen Kabinette die Nothwendigkeit anerkannt hätten, das Schatz— Einkommen zu steigern, um alle Bedürfnisse zu befriedigen. Herr Cogels fand an den gegenwärtigen Finanzplänen viel zu tadeln, indem er sogar prophezeite, daß alle neuen Pläne, wie das Erbgesetz, das Gesetz über Ableitung der Maas, die direkte Eisenbahn von Brüssel nach Gent und andere, von der Kammer würden verworfen werden. Herr Rogier stellte die Frage, ob man verneinen könne, daß das Gouvernement jetzt außer—⸗ ordentlicher Geldmittel bedürfe? Obgleich der frühere Finanz- Mini— ster Malou diese Thatsache nicht in Abrede stellen wollte, erklärte er doch, er werde so lange gegen alle Finanz- Maßregeln stimmen, als man sein System der Staats- Assekuranzen nicht angenommen und desfalls ein Gesetz eingebracht hätte. In der Sitzung vom A4ten wurde darauf das Budget der Staatsschuld einstimmig von der Kam mer angenommen.

ö

Tagsatzung. (Karlsr. Ztg.) Alle Billigdenkenden sind tief erschrocken über die rücksichtelose Strenge, welche die Tagsatzung durch ihren Beschluß gegen die Sonderbunds⸗-Kantone an den Tag' gelegt hat. Fünf Millionen und elftausend Schweizer Franken Gu 46 Kr. rheinisch werden bis zum 20. Dezember die Ausgaben für die eid— genössische Armee betragen, und diese ungeheure Summe soll von sieben Kantonen, von denen kein einziger reich ist, die meisten aber arm genannt werden können, in kurzer Zeitfrist aufgebracht werden. Die Durchführung einer so maßlos harten Strafmaßregel übersteigt bei weitem die Kräfte der unterlegenen Stände und müßte über dieselben finanziellen Ruin bringen. Und aus diesem Grunde allein schon wird man, sich früher oder später gezwungen sehen, von, so übertriebenen Forderungen abzustehen. Au— ßer den Billigkeits Gründen giebt es aber noch sehr trif— tige Motive der Klugheit, welche die Tagsatzumg zur Beobachtung einer mäßigen Handlungsweise gegen die überwundenen Kantone be? stimmen sollte. Es handelt sich jetzt in der Schweiz vor Allem um eine baldige Beseitigung der tiefen Spaltung des Landes, um eine dauerhafte Beruhigung der tief aufgeregten Gemüther. Ein solcher Zweck kann einzig und allein dadurch erreicht werden, daß der sie—⸗ gende Theil edel, nachsichtig, versöhnlich gegen die Unterlegenen han— delt, nicht aber dadurch, daß man diese auf das empsindlichste strast

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und hierdurch auf Jahre hinaus die Gemüther in einem Zustande der Erbitterung erhält. Zwar läßt die Tagsatzung den betreffenden Kan⸗ tenen zu, sich an den Mitgliedern der gestürzten Regierungen und Großen Räthe schablos zu halten; wir brauchen aber nicht erst her= vorzuheben, wie wenig Tröstliches in einem solchen Zugestaͤnd⸗ niß liegt. .

ö 8. P. A. 3. Vor einigen Tagen J schreibt man unterm 2. Dezember aus der Schweiz) ist der Großherzogl. badensche Gesandte bei der Eidgenossenschaft, Herr von Marschall, plötzlich nach Karls— ruhe berufen, eiligst dahin abgereist. Man glaubt, daß diese Be⸗ rufung sich auf die gegenwärtige Gestaltung der Angelegenheiten in der Schweiz beziehen dürfte. In Basel duichfreuzten? sich (wie man unterm 6. Dezember von dort schreibt) allerlei Gerüchte aus Bern. Es soll daselbst eine geheime Sitzung der Tagsatzung stattgefunden haben, welcher auch Dufour beiwohnte. Wie die inneren Verhält⸗ nisse der Schweiz sich nun gestalten werden, das weiß Gott; wir können nur wünschen, daß dir siegende Partei diejenigen Grundsütze in Anwendung bringe, welche sie stets predigte, wenn sie in der Min— derheit war. Sie forderte damals als ein „nicht zu verweigerndes Recht“ vor Allem Amnestie für alle politischen, mit der Politik auch nur entfernt verwandten Vergehen; sie forderte Heiligaͤchtung des Eigenthums der Privaten und Corporationen: sie zeige nun, daß jene liberalen Prötestationen keine bloßen oraliones pro domo sua nge— wesen, sondern daß sie sich in ihnen wirklich zum Prinzip erhoben haben. Wir wollen indeß das Beste hoffen, wenn schon der Beschluß der Tagsatzung vom 2. Dezember unsere Hoffnungen ziemlich tief herabstimmt. Nur Milde kann dem Sieger die Herzen der Besiegten gewinnen und seinen Grundsätzen Eingang verschaffen, nicht ohne Vorschläge, wie die Berner Ztg. sie in Hinsicht der fünfhundert⸗ jährigen Verfassungen und Rechte der Urkantone machte.

. Kanton Bern. Der Vorort hat den auswärtigen Mächten die Unterwerfung des Sonderbundes schriftlich angezeigt.

Am Dienstag den 30. November sollte bei dem englischen Ge schäftsträger, Herrn Peel, ein großes Diner zu Ehren des Bundes—

Präsidenten Ochsenbein stattfinden. Weil dieser indessen dringender Angelegenheiten wegen die Einladung ausschlug, so nahm Herr! Peel die Einladungen zurück und verschob das Diner auf einen aude— ren Tag.

. Am 4. Dezember brachten die berner Liedertafel und die Stu— direnden dem General Dufour einen Fackelzug.

Vor einigen Tagen las man im berner Üiniversitäts- Gebäude am schwarzen Brett folgende Ankündigung: „Professor Stettler wird seine Vorlesungen über allgemeines und bernisches Staatsrecht künfti⸗ gen Montag, Morgens 8 Uhr (29. November), wieder fortsetzen; diejenigen über schweizerisches Bundes-Staatsrecht fallen nun, da die ses gewaltsam zerrissen, als einstweilen ohne Gegenstand, dahin. P Stettler, Professor.“ In Folge dieses Anschlags ist Professor Stettler als Lehrer der Hochschule suspendirt und den Gerichten über— wiesen worden.

Die entlassenen Auszügertruppen sind, nach Berichten des Frkf. J. aus Bern vom 5. Dezember, unter Strafbedrohung von Seiten des bernischen Regierungs-Nathes wieder in aktiven TDienst berufen; sie sollen sogleich zu ihren Corps eilen oder, wenn ihnen die betref . Stationen derselben unbekannt sind, sich deshalb in Bern melden.

Kanton Luzern. Im Extrablatt der Zeitung der ka— tholischen Schweiz vom 20. November wurde einer Antwort des österreichischen Gesandten auf das dem Manifest der sieben katholi— schen Stände beigelegte Begleitschreiben Erwähnung gethan. Die Augs b. Postz. ist jetzt in Stand gesetzt, nden Wortlaut dieses Antwortschreibens mitzutheilen. Dasselbe lautet wie folgt:

„Bregenz, 11. November 1847. Hoch- und Wohlgeborne, Hochgeehrte Herren! Ich habe meinem Allerhöchsten Hof das Schreiben vorgelegt, wel— ches Hochdieselben Namens des Kriegsraths der verbündeten sieben Stände unter dem 3tsten v. M. an mich gerichtet haben, und ich bin hierauf be— austragt worden, den hochgeehrten Herren Nachfolgendes zu erwiedern. Mit dem tiessten Bedauern und mit der aufrichtigsten Theilnahme an dem traurigen Loose, welchem die früher so glücklichen Gebiete der Eidgenossen⸗ schaft entgegengehen, hat der Kaiserliche Hof die in dem gedachten Schreiben enthaltene Nachricht von dem zur That gediehenen Brüch in der Schweiz vernommen. Der Gesichtspunkt, von welchem aus Se. Majestät der Kaiser diesen Bruch und die Umstände, die zu demselben geführt haben, betrachtet, kann für Niemanden, der die seit Jahren im Namen von Oe— sterreich an die Eidgenossenschaft gerichtete Sprache kennt, ein Geheimniß sein. Stets haben Se., Majestät der Kaiser erklärt und erklären lassen, daß Allerhöchstdieselben die von der schweizerischen Eidgenossenschaft in Folge der Uebereintünste vom Jahre 1815 im europäischen Staatensysteme einge⸗ nommene bevorzugte Stellung als abhängig anerkennen von Aufrechthal— tung der Grundprinzipien des Bundes der vereinigten 22 souverainen Kan— tone, wie derselbe zu jener Zeit bestand, als er mit den Mächten Europa's in das schließliche Uebereinkommen getreten ist, so wie, daß nach der An— sicht Sr. Majestät unter diesen Grundprinzipien die Bewahrung den den einzelnen Kantonen der Schweiz zustehenden, nur zu bestimmten, klar ausgesprochenen Zwecken beschränkten Sonverainetät den obersten Platz einnimmt. Wenn nun aus den dem Kaiserlichen Hofe vorliegenden Aktenstücken für den—= selben der unzweifelhafte Beweis hervorgeht, daß gegen die sieben Stände Beschlüsse gewaltsam vollzogen werden sollen, welche deren Souverainetät in wesentlichen, ihr durch den Bundes- Vertrag keinesiweges entzogenen Punk— ten zu nichte zu machen bestimmt sind, so würden Se. Masestät der Kaiser Allerhöchstihrem angeborenen Gefühle für Recht, so wie der Offenheit, welche Allerhöchstsie ihrer Handlungsweise stets zun Grunde legen, zu nahe zu treten glauben, wenn Se. Majestät Anstand nehmen wollten, erklären zu lassen, daß nach ihrem Dafürhalten nicht die sieben Stände Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis es sind, welche an die Grundvesten des eidgenössischen Staatsgebäudes, wie selbes Europa an— erkannt hat, die zerstörende Hand anlegen, nicht sie, auf denen die Verant— wortlichkeit für die Folgen lastet, welche das unheilvolle Beginnen für das gemeinsame schweizerische Vaterland haben wird. Indem ich die Ehre habe, die unumwundene Darlegung dieser Ansichten dem verehrlichen Kriegsrath der sieben Stände in Folge ausdrücklichen Befehls Sr. Kaiserl. Majestät zur Kenntniß zu bringen, ergreife ich zugleich diese Gelegenheit, Ihnen, hochverehrte Herren, die Versicherung der ausgczeichnetsten Hochachtung zu bethätigen, in der ich verharre dero ergebenster Diener (gez.) Freiherr von Kaisersfeld. An Präsident und Mitglieder des Kriegsraths der sieben Stände: Luzern, Uri, Schwyz, Unter- den ob und nid dem Wald, Zug, Freiburg und Wallis zu Luzern.

Mit Bezug auf den speziellen Auftrag der Tagsatzung, der Nückerstattung der eidgenössischen Kriegskasse und Spitaleffekten be sondere Aufmerksamkeit zu schenken, haben die eidgenössischen Reprä— sentanten die provisorische Regierung eingeladen, über die bezüglichen Sachverhältnisse beförderlichst Bericht zu erstatten und inzwischen un— verzüglich diejenigen Anordnungen zu treffen, welche geeignet sein könnten, die Interessen der Eidgenossenschaft, die gleichzeitig auch die Interessen Ihres Kantons seien, in jeder Beziehung zu wahren, und zu dem Ende namentlich gegen noch anwesende Mitglieder der letzten Regierung, so wie auch in Hinsicht auf das Vermögen derjenigen, die sich entfernt haben, diejenigen Maßregeln zu ergreifen, welche zu diesem Zwecke erforderlich wären.

Die provisorische Negierung hat nun am 4. Dezember doch das früher schon von öffentlichen Blättern angekündigte, nachher wieder bezweifelte Dekret erlassen, nach welchem alle Mitglieder des abge⸗ tretenen Großen Rathes, welche zur Berufung der Jesuiten und zum

Festhalten am Sonderbunde gestimmt, in Anklagezustand vsersetzt und

somit dermalen weder stimm⸗ noch wahlfähig sind. Ihr bewegliches und unbewegliches Vermögen ist mit Beschlag belegt und die Staats Anwaltschaft mit der Execution dieses Beschlusses beauftragt, da die Vermögens- Aufnahme durch die Gerichts Präsidenten, welche nicht selbst Großraths- Mitglieder sind, nicht geschehen kann. ;

Bern. 3tg.) Sigwart Müller's Familie besinder sich schon seit langer Zelt in Tyrol.

m. Kastelnhof des Generals Sonnenberg ist nicht beschädigt worden.

Allg. 3.) Die Zahl der Todten und Werwundeten ist von beiden Seiten jedenfalls geringer, als man anfänzlich glaubte. Auf Seiten der eidgenössischen Truppen zählt man ungefähr 100 Todte und Verwundete. Die Lage des Kampfplatzes brachte es mit sich, daß das Kleinfeuer von oben herab und von unten hinauf meist zu hoch oder zu tief ging. ,

(Bas. 3tg.) Auf dem Heimwege wurden die entwaffneten luzerner Milizen und Landstürmer oft mißhandelt, Einige erschossen, Anderen Uhr, Geld zc. abgenommen. Viele kamen aus Unterwalben über die Berge, Viele ganz den Felsen des Pilatus nach. Die eid⸗ genössischen Truppen benahmen sich nicht alle schlecht, einige sehr human, die Offiziere wehrten durchgehends ab. In den Pfarrhöfen im Entlebuch ist arg gehaust worden. Aber nicht nur am Tage des Einmarsches, auch noch mehrere Tage nachher, namentlich noch am 29. November, sind in mehreren Gemeinden, die entwaffnet werden sollten, nicht nur muthwillige und boshafte Eigenthums- Beschädigun⸗ gen, sondern auch Beraubungen verübt worden. Dagegen wird das züricher Militair allgemein gerühmt. 6a.

Kanton Schwyz. (Frkf. Bl.) Vom dreifachen Bezirka⸗ Rath ist die sofortige Auflösung der Bezirks Behörden beschlossen worden. Am 2. Dezember ist in Schwyz Bezirks Landsgemeinde. An diese Versammlung soll auch die Frage gebracht werden, dahin zu wirken, daß die bisherige Kantons-Regierung aufgelöst werde.

Kanton Unterwalden. Am 2. Dezember hat der Wochen— Nath des Kantons Unterwalden nid dem Wald einmüthig beschlossen, dem Landrath folgende Anträge zu stellen: 1) Die gegenwärtige Regierung des Kantons Unterwalden nid dem Wald wird nur noch als provisorisch betrachtet. 2) Es soll daher beförderlich eine Re⸗— konstitutirung stattfinden, und zwar insoweit die Mitglieder derselben an der Landsgemeinde gewählt worden sind, durch die letztere selbst. 3) Die Landsgemeinde tritt von den unterm 10. Oktober 1847 be⸗ züglich des Separatbündnisses der sieben Kantone gefaßten Beschlüs⸗ sen zurück. 4) Die Landsgemeinde hat einen neuen Gesandten für die eidgenössische Tagsatzung zu wählen. 5) Endlich ist von der In⸗ structions-Behörde des Kantons die Beipflichtung zu dem Beschluß der hohen Tagsatzung für Ausweisung der Jesuiten aus dem Gebiete der ganzen schweizerischen Eidgenossenschast zu verlangen.

Kauton Zug. (Frkf. Bl. Am 5. Dezember ist hier Volks⸗-Versammlung, zu der die angesehensten Männer der liberalen Partei eingeladen haben. Die Bestellung einer provisorischen Re⸗ gierung ist der Hauptzweck dieser Versammlung.

Kanton Freiburg. (O. P. A. 3.) Hinsichtlich des in Freiburg mit Beschlag belegten Grundvermögens der Jesuiten soll

eine schriftliche Klage beim Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche erhoben werden. Man kann das in der Schweiz zurückgelassene Je⸗ suitenVermögen ganz gut auf 2 Millionen Schweizerfranken schätzen. Im Freiburgischen, wo kein Gesetz den protestantischen Eidgenossen die Niederlassung wehrt, sind im Laufe der Zeit viele Berner Pächter und Grundbesitzer geworden; der Ausstrich der geistlichen Ländereien dürfte deren Zahl bedeutend vermehren. Dasselbe wird in den Ur— kantonen sich ereignen, so wie einmal das liberale Regiment die Auf— hebung der dortigen Rechtslosigkeit der Reformirten errungen hat. Die über die Tödtung des Kaplans Duc angestellte Untersuchung hat zu keinem Resultat geführt. .

Kanton Basel. (O. P. A. Z.) Die walliser Kriegsge—⸗ fangenen sind durch eine am 5. Bezember in Basel eingelaufene Srdre des Chefs des Generalstabs der eidgenössischen Armee in Freiheit ge⸗ setzt und treten am 6ten den Marsch in ihre Heimat an. Einem Wunsche, den ihr Anführer äußerte, nämlich bewaffnet nach Hause zurückzukehren, ist von Seiten des Ober - Feldherrn nicht entsprochen worden. Kaum reicht diese kurze Zeit hin, um ihnen aus dem zu⸗ sammengesteuerten Gelde noch einiges Nothwendige anzuschaffen. Je— denfalls scheinen sie sich hier gefallen zu haben, weil ein Jeder nach Kräften sich bemühte, ihnen den Aufenthalt so angenehm als möglich zu machen. . Kanton Wallis. (Frkf. Bl.) Mit den eidgenössischen Truppen sind auch die walliser Flüchtlinge, die eine tausend Mann starke Division bildeten, in den Kanton eingezogen.

O Zürich, 5. Dez. Im Kanton Luzern geht es Schlag auf Schlag. Wenn sich die dortige provisorische Regierung, von wel⸗ cher sich anfangs einzelne Leichtgläubige unter den Konservativen, um einiger wirklich Achtung verdienender Namen willen, etwelche Mäßi⸗ gung versprechen zu dürfen glaubten, nun nachgerade nicht die aller⸗ höchste Zufriedenheit der ultra-radikalen Koryphäen in Bern, Waadt ꝛc. erwirbt, so ist es wahrlich nicht ihre Schuld; läßt sie doch beinahe keinen Tag verstreichen, ohne ein Dekret von höchster, tiefeingreifend⸗ ster Wichtigkeit zu erlassen. Unterm 2ten d. erschien der Beschluß, betreffend Ausweisung des Jesuiten⸗ Ordens und der ihm affiliirten Orden, als namentlich der sogenannten Schwestern der Vor— sehung in Luzern und Sursee, und der Ursulinerinnen zu Mariahilf. Sie haben den ausführlichen Beschluß zweifelsohne bereits im täglichen Bülletin gefunden. Ich erlaube mir daher blos noch, Sie auf die Erwägungen des Beschlusses etwas näher aufmerksam zu machen. Es muß im höchsten Grade auffallend gefunden werden, daß darin mit keinem Worte der von den Radikalen seit vier Jahren an allen Straßenecken ausposaunten moralischen Verwerflichkeit, Gemeinschäd⸗ lichkeit 2c. des Jesuiten Ordens erwähnt ist, sondern daß die proviso⸗ rische Regierung als einziges Motiv dieser Ausweisung blos das nennt: „um der hohen Tagsatzung den Beweis zu geben, daß sie zu einer dauerhaften Wiederherstellung des Landfriedens derselben Wün- schen und Begehren, wo es ohne Gefährde konfessioneller und Politi⸗ scher Interessen geschehen kann, zu entsprechen bereit sei.“ Möchte man daraus nicht fast schließen, es wolle die provisorische Regierung von Luzern, aus kluger Vorsicht und im Hinblick auf die sehr streng katholische Gesinnung ihres Volkes, auf alle Eventualitäten hin, die jetzt noch kein Mensch vorher berechnen kann, die moralische Verantwortlichkeit dieses Beschlusses und die möglicher- weise daraus entstehenden Folgen, von sich ab- und auf die 3 a9. satzung hinüberwälzen, während doch diese nur rüchichtlich des Sonderbundes einen bindenden Beschluß gefaßt, wegen Ausweisung des Jesuiten-Ordens dagegen an die betreffenden Kantone noch durch. aus feinen Befehl, nicht einmal eine Aufforderung, ü Wunsch ausgesprochen, nur eine freundeidgenssische in! 9 erlassen hat.? . J

, wichtiges Dekret betrifft 27 , . 2. ant wortlichmachung der bisherigen Regierung egtkteder,