1847 / 343 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

; i 24. No⸗ rücfichtlich der von einigen derselben bei ihrer Flucht an *. 1 ir enommenen 1 enõssischen ig, e. . gr le uff und Staats-⸗SigillAe und der schon sei 4 2 ern verwahrten, bei den letzten Ereignissen aber Cr it . derbündischen Truppen verwendeten eidgenössischen pital- = f. . 6 Beschluß lautet: „Die provisorische Regierung Effe n ons Luzern, (in Erwägung, daß sie selber für die genannten fei theils ue, gel anni n ,, dem eigenen

ich ist, hat verordnet, was z . 9 e, , ö. k Vermögen der Mitglieder der

gewesenen Regierung (folgen die bereits von uns gegebenen

oll fofort unter Siegel gelegt und eine genaue In⸗ , ö. e griin Beschlag genommenen Guthabens nommen werden. .

2) , Gerichts Präsidenten der betreffenden Bezirke sind

augewlesen, die Besiegelung und Inventur unverweilt zu be⸗ gen. .

3) 8. die betreffenden Herren Gerichts-Präsidenten den frag⸗ sichen Personen, über deren Vermögen Sequester verhängt wor⸗ den, zu eröffnen, daß dieselben von Stunde an in ihrem freien Verfügungsrecht eingestellt seien. J

4) Alle Rechtsgeschäfte obenbenannter Personen, in Folge welcher Vermögen derselben verändert oder verabwandelt werden sollte, werden? von vornherein als null und nichtig erklärt und jede derartige Vermögens-Abwandlung bei der auf Unterschlagung gesetzten Strafe verboten. .

5) Die Gemeinde⸗Räthe sind anmit beauftragt, von dem Augen⸗ blicke der gegenwärtigen Verodnungen weder Käufe noch Ver⸗ käufe von Liegenschafts- Guthaben der genannten Personen zu verschreiben oder zu fertigen. ; .

6) Eben so sind die Gerichts ⸗Präsidenten beauftragt, auf Gut⸗ haben von solchen keine Hypotheken⸗Instrumente errichten zu lassen.

7) Allen denjenigen, welche Zinsen, Kapitalzahlungen oder andere Leistungen an gedachte Personen zu entrichten haben, wird au⸗ durch bei Gefahr, schon Bezahltes nochmals bezahlen zu müs— sen, untersagt, an Jemanden anders als an die von den Ge— meinde⸗Räthen der Heimats⸗-Gemeinde zu bestellenden Sachwal⸗ ter der betreffenden Regierungs⸗Räthe zu entrichten.

8) Die in dieser Ordnung vermeldeten Behörden und Beamten haben unter ihrer Verantwortlichkeit und Gefährde ihren dies⸗ fälligen Obliegenheiten mit Pünktlichkeit und ohne Sänmniß nachzukommen.“ (Folgen die Unterschriften.)

Schmerzlich ist es mir, das unlängst, zufolge der von lallen

Seiten übereinstimmenden Nachrichten, den züricherischen Truppen

espendete Lob wenigstens theilweise wieder zurücknehmen zu, müssen. Seng nämlich sollen sie sich keinesweges so betragen, wie es von ihnen zu hoffen gewesen. Wegen der Armuth des binnen 14 Jah⸗ ren nun bereits zum zweitenmäle von „freundeidgenössischer“ Occu⸗ pation heimgesuchten Ländchens wurden nämlich die Truppen, so viel wie möglich, nicht in die Privathäuser, sondern, wo es immer thun⸗ lich war, in öffentliche Gebäude im Flecken Schwyz, insbesondere in das dortige kolossale, und nunmehr plötzlich leer gewordene, Je⸗ suiten-Kollegium einquartiert und dort vom Kriegs-Kommissariate mit Nahrungsmitteln versehen. Das scheint jedoch der Mannschaft auf die Länge nicht mehr behagt zu haben. Eine Artillerie⸗Com⸗ pagnie insbesondere beging so arge Exzesse und machte solchen Tu⸗ mult, daß Herr Oberst Ziegler, unter dessen Kommando auch die in Schwyz liegenden Truppen stehen, der ganzen Compagnie die Säbel habe wegnehmen lassen müssen; gegen meuterische Scharf⸗ schützen so wird versichert habe er Kavallerie ausrücken lassen und ein Infanterie⸗Bataillon, welches ähnliche Dispositionen zeigte, ver⸗ mochte er, ein vortreffliches Mittel, durch sehr anstrengende Erome- nades militaires in die Krenz und die Quer noch zu rechter Zeit von Weiterem abzuhalten. Bei allem diesen, dessen absolute Richtigkeit im Detail ich ohnehin nicht bestimmt verbürgen möchte, ist übrigens auch das wohl in Anschlag zu bringen, daß unsere Milizen, theilweise nun schon seit 6 Wochen im Felde, sich nachgerade mit Ungeduld nach Hause sehnen.

In Neuenburg wurde am letzten Freitag zu Cornaur, „Stunde von der berner Gränze, von ein paar Individuen, die von Bern her dazu aufgemuntert sein sollen, ein Freiheitsbaum errichtet. Dem Pastor des Srtes, Herrn Henriod, gelang es indessen sehr schnell, ihn umhauen zu lassen.

Handels- und Börsen-Nachrichten. Berlin, den 9. Dezember 1847. HM echsel- Coumse.

Brief. Geld.

Amsterdam ö. Kurz do. P . 2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage 2 Mt. 2 Mt. 3 Wochen] 1085

Leipziß in Courant im 14 Thlr. Fuss. Frankfurt a. M. südd. W. Letersburßß;:·· ...... 100 sRhl

Ausländische Fonds: Hisundbrie fe, Kommundl- Papiere Geld- Chur se.

at. hriet. Gela. G.. St. Schuld-Sch. 35 Seeh. Präm. Sch. HK. u. Nm. Schuld v. Berl. Stadt- Obl. Westpr. Pfandhbr. Grossh. Posen do. do. do. Ostpr. Pfandhbr. Pomm. do.

100 Thlr.

2f. Brief.

Kur u. Nin. fahr. 3 917 Schlesische do. 3 7 do. Li. B. gar. do. 35 r. Pr. RR Auih. Sch - 107

3. Friedrichs or. And. Goldm. a5 th. Dis eonto.

C

Ausländische Fonds.

Russ. Hamb. Cert. 5 Poln. neue Pfabr. do. beislope 3.4.8. 5 do. Part. 500 FI. do. do. I. Anl. 4 9 do. do. 300 FI. IIamb Feuer- Cas. do. Staats- Pr. Anl Iloll. 2 h Int. Kurh. Pr. O. 40 th. Sardin. do. 36 Fr. N. Bad. do. 35 FI.

do. do. do. v. Rthseh. Lat. 5 I097 do. Poln. Schatz O. 4 827 do. do. Cert. L.A. 5 do. do. L. B. 200F.— 16] Pol. a. Pfdbr. a. 6. 4 95

2346

Eisenbahn- Actien.

Volleing.

Amst. Rott. Arnh. Utr. Berl. Anh. A. do. Prior. Berl. Hamb. do. Prior. Berl. Stett. Bonn-Cõln. Bresl. Freib. do. Prior. Chem. Risa. Cõln. Mind. do. Prior. Cõth. Bernb. Cr. Ob. Seb. Dresd. Gõrl. Dũss. Elbers. do. Prior. Gloggnitæ. Hmb. Bergd. Kiel- Alt. Lpz. Dresd. Löb. Zittau. Magd. Halb. Magd. Leipæ. do. Prior. N. Sebl. Mk. do. Prior. do. Prior. do. III. Ser. Nrdb. K. Ed. O. Schl. Lt. A do. Prior.

97 8 96 6. 1205 6.

O. Schl. L. B. Pts. Mgdb. do. Pr. B. do. do. 102 B. 101 6. Rhein. Stm. 3 s. do. Prior. do. v. St. gar. ehs. Bayr. Sag. · Glog. do. Prior. St. Vobw. do. Prior. Thüringer. Whb. (C. 0.) do. Prior. Zarsk Selo.

= ——

Quit. Bog. 4946

Aach. Mastr. Berg. Mrk. Berl. Anh. B. Bexb. Lud. Brieg - Neiss. Thür. V. Magd. Witt. Mecklenb. Nrdb. F. W. Rh. St. Fr. Stars. Pos.

——— —— —— 8

(Schluss der Börse 3 Uhr.)

Das anhaltende Weichen der sämmtlichen Quittungsbogen stimmte die Börse heute schr flau und influirte dies auch auf alle übrigen Ef- fekten, die niedriger als gestern umgesetzt wurden.

Getraide- Bericht. Am heutigen Markt waren die Preise wie foltzt: VWoeizen 68 - 74 Rthlr. Roßgen loco nener 46 - 8 Rthlr. B April Mai k. J. 464 Rihlr. G. Hafer as Hr. 27 28 Rthlr. —Aspfd. pr. Frühjahr 238 Rthlr. Bf., 273 6. Gerste 41 - 43 Rthlr. Rüböl loco 113 Rihlr. Bf., 6e G. pr. Frühjahr 1113 Rthlr. Spiritus loco 221 4 Rthlr. be. . Frühjahr 25 Rithlr. Bf. u. G. Kanal- Listen. Den Finow-Kanal passirten am 7. 8. Dezember: 286 Weopl. Wei- zen, 94 Wespl. Roggen, 900 Cir. Rüböl.

Königsberg, 6. Dez. Marktbericht. Zufuhr gering. Weizen 63 —72 Sgr. pro Schffl.; Roggen 42 47 Sgr. pro Schffl. ; große Gerste 480 45 Sgr. pro Schffl.; kleine Gerste 38 40 Sgr. pro Schffl. ; Hafer 23 26 Sgr. pro Schfsi.; graue Erbsen 69 72 Sgr. pro Schffl. ; weiße Erbsen 50 62 Sgr. pro Schffl.; Kartoffeln 26 30 Sgr. pro chf.

Danzig, 6. Dez. Getraidebericht. In der vorigen Woche sind wieder einige Ankäufe in Weizen gemacht worden. Das Quantum beläuft sich über 250 Last, und man hat gut hochbunten 129 130p58. mit 492 Fl. 128pfd. 480 Fl., gewöhnlich bunten 125pfd. mit 410 Fl. bezahlt. Von Roggen sind etwa 26 Last 120pfd. 320 315 Fl., 417pfd. 316 Fl., ferner noch 14 Last weiße Erbsen zu 350 Fl., 25 Last Leinsaamen, 3 Last zu 357 , 22 Last zu 300 Fl. und 10 Last Gerste 104 / 105pfd. zu 294 Fl. um⸗

esetzt. ö Am heutigen Markte gingen ca. 47 Last Weizen in andere Hände, wo nur von 18 Läst gut buntem 125pfd. zu 452 450 Fl. der Preis bekannt wurde. Von den anderen Partieen (hochbunter 127 128pf8d. 5 wurden die Preise geheim gehalten. .

Die Witterung war wieder trübe, und vom sten d. bis Sonnabend hat es fast täglich geregnet.

Stettin, 8. Dez. Mit Roggen, wie Getraide im Allgemeinen, bleibt es flau. Roggen, neuer in loco ist zu 435 43 Rthlr. gekaust und dazu eher noch Verkäufer als Käufer, auf Frühjahrs -Lieferung zu 45 Rthlr. gekauft.

Heutiger Landmarkt:

Weizen. Roggen. Gerste. Hafer. Erbsen. Zufuhren ... 12 16 3 2 Wsp. Preise 62 2 66 42 2 465 36 à 38 27 2 29 48 3 52 Rthlr.

Heu per Ctr. 166 2a 22 Sgr.

Stroh per Schock 4 Rthlr. 25 Sgr. 2 5 Rthlr.

Kartoffeln 20 a 22 Sgr. per Schffl.

Spiritus eben so, aus erster Hand zur Stelle 16— 165 Ih, zweiter Hand 16 56, auf Frühjahrs- Lieferung zu 14 5 gekauft.

Rüböl anscheinend wieder etwas fester, in loco 11 Rthlr. verlangt, 105 Rthlr. geboten.

Tabacks-Markt. Vom 1. bis 8. Dezember traf von unverkauftem Taback wenig Zufuhr ein. Die Preise an unserem Markte blieben ziem— lich unverändert. Sehr ordinaire Waare bedang 25 a 3 Rthlr., mittel 35 a 4 Rihlr. Gartzer Waare, zur Stelle gekauft und zu Cigarren Deck— blatt bestimmt, bedang 43 2 5 Rthlr.

4 Breslau, 8. Dez. Weizen, weißer 75, 84 bis 0 Sgr., gel- ber 72, 78 bis 85 Sgr.

Roggen war heute flauer und wurde 2 50, 55 bis 60 Sgr, verkauft. Ein oberschlesischer Spekulant fauste 100 Wspl. SI pfd. per Mai / Juni 51 Rthlr. und 50 Wspl. 84pfd. per Juli a 53 Rthlr.

Gerste 48, 53 bis 57 Sgr.

Hafer 27, 29 bis 31 Sgr.

Rapps 82, 865 bis 87 Sgr.

Spiritus léco sehr flau wurde 114 bis 11 Rthlr., verkauft, blieb 11 Nihlr. Br. 800 Eimer Januar bis April sind zu 105 Rthlr. verkauft.

Rüböl loco 119 Rthlr. Gld.

K Hamburg, 7. Dez. Gewürze. Die Umsätze in engl. Pie⸗= men beschränken 9 nur auf Kleinigkeiten, zum Versandt gekauft und willig zur Notirung erlassen. In Pfeffer ging wenig um, es zeigte sich eine guͤnstigere Meinung dafür. Nach Cafsia lignea vermehrte Anfrage, und steht ein lebhafterer Abzug zu erwarten. Flores etwas gefragt, und in Folge dessen etwas höher gehalten. Macisblüthe, und Niÿsse un= verändert, zur Notirung willig gekauft; Nelken im Preise gedrückt, ohne Abzug. Card gamom., durch Zufuhren veranlaßt, etwas billiger zu noti= ren; Ingber blieb auch rückgängig. .

Mandeln: In füßen Barbarice und Sicilianenn wurden kleine Aufträge effektuirt, nur mit Mühe waren jedoch die Notirungen zu bedingen. Nach bitteren zeigt sich durchaus keine Frage.

Veränderte Preise: Cardamom. Malab. 34, 38, 43 Sch. p. Pfd. in Beo.; Flores 85 a 8. Sch.; Ingber Malab. 2x23 Sch. p. . Man deln, süße Barbar. 34 Mrf., Porto 39 2 405 Mik. p. 100 Pfd.; Piment, engl. 5 a 575 Sch. p. Pfd.

Droguen: Wenn auch bei dem herannahenden Winter bedeutendere Geschäste augenblicklich nicht stattfinden, so erfreuen wir uns doch noch einer nuhigen Geschäfisthätigkeit im Platzgeschäft. Von der China aus Papta sind

Packen verkauft, dann 63 Fässer schön. Gum. elast. aus Lissabon; ferner en 6 , von . und 15 Ballen ein n 2

an ei 5 2 Imst 342 . Doren sind ih 20 Veränderung statt; Martinique und gute Trinida

aus

Veränderte Preise: Kakao Trinidad 65 a 7 Sch. p. Pfd., Cantharides

58 2 60 Sch. p. Psd.ů, Gum. Senegal elect. a 90 Mrf. p. 106 Psd.,

almöl 215 a 23 Mrk. E. 100 Pfd., Rad. jalappae 26 2 27 Sch. E. Pfd.,

pecacuanhae 25 2 26 Sch. p. *r Safran, gastin. 16 a 173 Mrf. p.

Pfd., Salpeter, Chili 8 2 83 Mrk. p. 100 Pfd., gel. engl. do. 26 2 26

Mrf. p. 1090 Pfd., Succade 79 Sch. p. Pfd., Sumach Sizil. 10 211 Mu. p. 100 Pfd., Terpentinöl americ. 253 a 26 Mrk. p. 100 Pfd.

London, 4. Dez. Waarenmarkt. Von Cochenille hat man eine gute Meinung; es ist hin und wieder 3 Pee. mehr als früher dafür bewilligt worden.

aan Th ran, bei anhaltender Zufuhr, mehr angeboten. Preise wenig ver— ändert.

Mit Wolle bleibt es flau.

Talg mehr gefragt. Es haben ansehnliche Umsätze von diesem Arti— lel stattgefunden, nämlich von f. petersb. gelben Licht- zu 44 Sh. 9 Pee. 2 45 Sh. 3 Pce.; auch sind mehrere Lieferungsverkäufe zu 44 Sh. a 44 Sh. 6 Pee. zu Stande gekommen.

Metalle. Mit rohem Eisen war es sehr flau; schottisches ist zu 46 a 49 Sh. abgegangen, und es hat sogar ein forcirter Verkauf zu 42 Sh. 6 Pee. für gemischte Nummern stattgefundeu. Waliser zu 60 a 990 Sh. und Staffordshire- zu 65 a 95 Sh. angeboten. In Schienen wenig um— gesetzt, obgleich zu 7 Pfd. 2 7 Pfd. 10 Sh. dafür anzukommen war. 80 Tons Zink wurden in den ersten Tagen der Woche zu 18 Psd. gekauft, und seitdem sollen ein paar kleine Posten zu 18 Pfd. 5 Sh. genommen sein. Zu 18 Pfd. scheinen noch Käufer zu sein; zu diesem Preise sind aber en. Abgeber mehr im Markt. Auf Lieferung zeigte sich anhaltend Nach—w rage. Geldmarkt. Die Bank hat gestern die erwartete Ermäßigung ihres Diskonto's auf 696 angezeigt. Geld ist zu diesem Diskonto für beste Wech- sel ziemlich reichlich, wie auch für Fonds zu 4 2 535 36. Consols hat— ten sich bereits vorgestern in Erwartung der Diskonto-Herabsetzung . 36 gehoben, sind jedoch heute auf einige Gewinn-Realisationen wieder 6 ge— wichen. Fremde Fonds im Allgemeinen höher, besonders span. 5 „6 und

mer, und war der Schluß zur Notirung ziemlich fest. Piaster und Sil⸗ ber in Barren zwar unverändert, aber weniger begehrt. Von Wechseln war Amsterdam heute gesucht und wurde besser bezahlt, wie auch kurz Paris.

Für Hamburg, Frankfurt und Antwerpen waren Nehmer und Geber. Wien und Triest sehr flau und beinahe nicht anzubringen. Spanien und Portugal unverändert. In Eisenbahn-Actien blieb es im Allgemeinen zwar fest, doch ging wenig um.

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 6. Dez. Niederl. virkl. Sci. 541. H' span. 14.

Frankfurt a. M., 7. Deæ. 596 Met. 1043. Bank- Act. 1936. Stiegl. S7. Integr. 55. Polu. 300 FI. L. 97. do. S00 FI. 79. 896 17. 173. 395 do. 243. 242. Bexb. 88. G. Tuunus Actien 3503 350. p. u. 3513. 351

Hamburg, 7. Dez. Hauk-Actien 1600 Br. Kugl. Russ. 1045. 101. Hab. Berg. Actien 88 Br. Mad. Wittenb. 79 Br. Hamb. RHerl. 1012. 10143. Kiel Alt. 110. 1I0. 9Glückst. Klmnab. 54 Br. Reudsb. Neun. 96 Br. Kopenb. Roihsch. 633 Br. Mehl. 563. 565.

Leipzig, 8. Dez. Leipz. Dresdu. Act. 1157 kr. Sächs. Rayer. 895 Er. Sächs. Schles. 99 Br. Chem. Ries. HI G. Lb. zZiti. 47 Rr. Męd. Leipa 230 6. Berl. Aub. Li. A. 1203 1203. L. B. 1099. 1093. Dess. Bauk et. 1014 6.

London, 4. Dez. Cons. 865 haar-

Wien, 7. Dez 6 S5 net. 1017. 4X dοn0 93. Actieun 1621. Anl. de 1824 157. de 1638 1153. Gloggu. 112

(Telegr. Dep. lKölu, 9. Dex.)

Amsterdam, 7. Dez. Int. 55.

Paris, 7. Dez. 596 Rente 116. 50. Nordb. 556. 25.

Meteorologische Beobachtungen. Nach einmaliger Beobachtung.

Span.

35h do. 655. Bauk- KNordb. 1562.

do. 396 75. 50 395 .

Abends 10 Unr.

1847. 8. Dex.

Nachmittags 2 Ubr.

Morgens 6 Uhr.

326,58 Par. 327, 18“ Tar. 334, 22!“ Par. Quell ärmeé . R. 3 3, 27 HR. 3. 5, 5 n 4 353 R. Elusswärme 397 IJ. Thaupunkt .... 0, 49 R. * l, 0* R. 1 . R, Bodenwärme

Luft ruck Duustsättigungz. 71 pet, 68 pet. S2 pet.

Luftwärme ....

Ausdünstung

Wetter trüb. trü h. triih Nie ders chlas will, W. Ww. w. Wärme wechsel 4 5, s? Wolke zung ... P .. ͤ 0, 4*

74 pCt.

Im Opernhause.

Freitag, 10. Dez. . Musik von Mozart. (Mad.

Vorstellung: Don Juan, Oper in 2 Abth. Köster: Donna Anna.) Anfang 6 Uhr.

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden mittleren Opernhaus⸗Preisen verkauft:

Ein Billet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc0.

Im Schauspielhause. 2lste französische Abonnements⸗Vorstellung: La première représentation de: Les Malheurs d'un amant heu- reux, ou: un homme à bonnes fortunes, comédie en 2 actes, melee de musique, du thäätre du Gymnase, par Scribe. Un homme fid6éle. Indiana et Charlemagne.

Sonnabend, 11. Dez. Im Schauspielhause. 207 te Abonne⸗— ments-Vorstellung: Dorf und Stadt, Schauspiel in 2 Abth. und 5 Akten, mit freier Benutzung der Auerbachschen Erzählung: „Die Frau Professorin“, von Charlotte Birch⸗Pfeiffer.

Zu dieser Vorstellung sind die bereits gekauften, mit Mittwoch bezeichneten Schauspielhaus-Billets gültig; auch werden die dazu noch zu verkaufenden Billets mit Mittwoch bezeichnet sein. .

Montag, 12. Dez. Im Opernhause. Mit aufgehobenem Abonnement. Zur Gedächtniß-Feier Felix Mendelssohn-Bartholdy's: Gedicht von Emanuel Geibel, vorgetragen von Herrn Döring. Hier— auf: Athalja, Trauerspiel in 5 Abth., von Racine, übersetzt von E. Raupach. Musik von F. Mendelssohn⸗-Bartholdy. Anfang 6 Uhr.

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden mittleren Opernhaus⸗Preisen verkauft:

Ein Billet in ben Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.

Königsstädtisches Theater.

Freitag, 10. Dez. Vorstellung der Herren Brill und Siegmund? Welt⸗Tableaux. Optische, Darstellungen aus dem Ge⸗ biete der Kunst und Natur, in 5. Abtheilungen.

Erste Abtheilung: Plastische Darstellungen.

Zweite Abtheilung: Darstellungen aus der Sternenwelt.

Dritte Abtheilung: Die Thiere der Urwelt.

Vierte Abtheilung: Eine neue Reihe von Wandelbildern.

Fünfte Abtheilung: Optisches Farben- und Linienspiel.

Vorher: Paris in Pommern, oder; Die seltsame Testaments— Klausel, Vaudedille⸗Posse in 1 Akt, von L. Angely.

Sonnabend, 11. Bez. (Italienische Opern-Vorstellung.) Otello, il Mord di Venezia (Othello, der Mohr von Venedig). Oper in 3 Akten. Musik von Rossini. .

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr., im Parquet und in den Parquet Logen 20 Sgr., im Amphitheater und in den Logen des zweiten Nauges 15 Sgr., Parterre 19 Sgr., Sperrsitz des dritten Ranges 10 Sgr., Gallerie 77 Sgr. Ein Platz in der Orchester⸗-Loge 1 Rihlr. 10 Sgr.

Im Selbstverlage der Eypedition. Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei.

Beilage

Das Abonnement beträgt. 2 Rihir. sür S Jahr. 4 Rthle. - * Jahr. 8 äthlr. 1 Zahr. in allen Theilen der üsnarchit ohne Preis - Erhöhnng. gei einzelnen Aunmern wird der Sogen mit 235 Sgr. berechnet.

Allgemeine

Preußische Zeitung.

Alle Post-Anstalten des In- und Aus landes nehmen gestellung auf dieses Glatt an, für Serlin die Expedition der Allg. Preuß. Zeitung: Ggehren - Straße ür. 57.

Insertions-Geühr für den Kaum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

. 343.

ö

Amtlicher Theil.

Inland. Berlin. Verordnungen des General-Post-Amts. Polizei- liche Erlaubniß zum Aufenthalte nicht naturalisirter Juden aus dem Großherzogthum Posen im diesseitigen Negierungs-⸗Bezirke. Nochmals die Kölnische Zeitung und das Petitionsrecht der Provinzialstände Provinz Preußen. Die aus dem preußischen Landes-Unter⸗. stützungs-Fonds gewährten Darlehen.

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Hannover. Hof-Nachrich— ten. Das Schwesternhaus in Hannover. Herzogthum Nassau. Uebereinkunft mit Homburg. Fürstenthum Waldeck. Aufhebung einer alten Verordnung.

Rußland und Polen. St. Petersburg. Ceremonial für die Ei⸗ desleistung des Großfürsten Konstantin.

Frankreich. Paris. Hofnachricht. Der Herzog von Serra-⸗Capriola. Die Häupter des Sonderbundes. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Hofnachricht. Besserung der Lage der Fabrik- Distrikte. Der westindische Verein. Katholi— scher Erzbischof von Westminster. Irländische Zustände. Vermisch— tes. Nachrichten vom La Plata. ;

4 Kopenhagen. Schreiben Sr. Majestät des Königs von

Schweiz. Kanton Bern. Französische Note. Truppenmusterung. Ehrenbezeigungen für Dufour. Kanton Zürich. Aufhebung der Sperre gegen Schwyz. Das tägliche Bülletin. Kanton Lu? zern. Armee-Bülletin. Der Sohn des General Sonnenberg. Luzerns Theil an den auferlegten Executionskosten. Rückkehr der Nonnen. Die Aussichten in die Zufunft. Radikale Umtriebe. Die Zeitungen. Die geflüchtete Regierung. Dr. Scherer. Be— richt von Sonderbundsseite über die Ereignisse vor und in Luzern. Lage der Klöster. Kanton Schwyz. Bezirksrath und Landsge— meinde in der March. Kanton Zug. Provisporische Regie— rung. Kanton Freiburg. Versetzungen in Anklagestand. Lasten. Vollsverein. Konflikte. Kanton Tessin. Besetzung des Gotthardt. Kanton Wallis. Die Verhand— lungen Rilliet's mit dem Großen Rathe. Radikale Reaction.

Italien. Florenz. Polizei⸗Maßregeln. Die Angelegenheiten Fer— rara's und Modena's. Graberg von Hemsö 4. gion und Sardi⸗ nien vermitteln wegen Fivizzano. Die englische Flotte in Livorno. Quarantaine⸗-Maßregeln. ;

Beleuchtung der Schutzzoll⸗Theorie des Herrn Dr. von Hermann. (Forts.)

,, und Dampfschifffahrt. Hamburg. Eisenbahn— nall. Handels- und Börsen⸗Nachrichten.

Beilage. Amtlicher Thei Amtlicher Theil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Förster Busse zu Grünen-Tisch im Regierungsbezirk Frankfurt a. O., das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; und Dem Bau-Inspektor Bürde in Berlin den Charakter als Bau⸗ rath beizulegen.

Se. Königl. Hoheit der Prinz Wilhelm ist von Schloß Fisch— bach hier eingetroffen.

Ab gereist: Der General-Major und Commandeur der 13ten Infanterie-Brigade, von Borcke, nach Münster.

Uichtamtlicher Theil. g nl gn

Berlin, 10. Dez. Das Amtsblatt des Königlichen Post⸗ Departements enthält die Verordnung, betreffend die Portofreiheit der von dem franzburger Kreis⸗-Vereine für das Wohl der arbeiten— den Klassen abzusendenden Briefe, so wie der an denselben eingehen⸗ den Briefe und milden Geldbeiträge; desgleichen betreffend die Ver— änderungen in dem britisch-westindischen Paketbootdienste, in der da⸗ von abhängigen Spedition der Korrespondenz nach Westindien 2c. und in den für die Beförderung dahin zu erhebenden Portosätzen; des⸗ gleichen betreffend die Portofreiheit der an das statistische Büreau zu Berlin von Privatpersonen in herrschaftlichen meteorologischen Dienst—⸗ sachen eingehenden Briefe, und Verfahren mit den von dem statisti⸗ schen Büreau für meteorologische Beobachtungen nach auswärts zu zahlenden kleinen Geldbeträge; desgleichen betreffend die Spedition der Korrespondenz aus der Rhein-Provinz und Westfalen nach Nord⸗ hausen, nach den südlich und westlich davon gelegenen preußischen Post-Anstalten und nach Wernigerode, Sie lautet, wie folgt:

„Die Post - Anstalten in der Rhein-Provinz und Westfalen werden angewiesen, die Korrespondenz nach Nordhausen und den südlich und west= lich davon gelegenen preußischen Post-Anstalten, ausschließlich Erfurt und der Post-Anstalten südlich der Thüringer Eisenbahn, so weit diese Korre— spondenz nicht nach der Lage der Abgangsorte zweckmäßiger auf dem Wege über Arolsen und Kassel befördert wird, so wie die Korrespondenz nach Wernigerode, künftig einzeln auf die Bahnhofs-Expedition in Minden zu spediren, damit solche von dort auf dem, eine größere Beschleunigung, wie die Route über Halberstadt gewährenden Wege über Braunschweig und Harzburg weiter befördert werden kann. In umgekehrter Richtung wird, da die Beschleunigung auf beiden letztgenannten Routen gleich ist, vorläufig noch der Weg über Halberstadt beibehalten werden. ö ö

Berlin, den 27. November 1847.

General Post · Amt. Schmückert.“

Berlin, 109. Dez. Das Amtsblatt der Königlichen Regie⸗ rung zu Potsdam und der Stadt Berlin enthält folgende Bekannt⸗ machung:

. Potsdam, den 5. Dezember 1847.

Zur Erläuterung des 5. 33 Nr. 7 des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli d. J. (Gesetz-Sammlung Seite 263 u. ff.) bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß wir höheren Orts er— mächtigt worden sind, solchen nichtnaturalisirten Juden aus dem Großher—

Berlin,

zogthum Posen, welche sich zur Erlernung einer Kunst, eines Handwerks des Manufakturwesens oder der Handlung, überhaupt behufs ihrer Ausbil⸗ dung, oder auch als Gesellen, Gehülfen oder Handlungs- Commis, so wie bei ihnen verwandten Familien im diesseitigen Verwaltungs⸗Bezirk aufzuhalten wünschen, hierzu die Genehmigung Namens des Herrn Dber⸗ Prãsidenten der Provinz Brandenburg auf einen gewissen Zeitraum zu ertheilen. Eiwanige Anträge hierauf sind daher an uns zu richten, und durch den Nachweis, daß der Unterhalt des betreffenden Individuums gesichert ist und der Nückkehr des⸗— selben in seine Heimat nach Beendigung des gestatteten Aufenthalts kein Hinderniß entgegensteht, auch gegen seine a nichts zu erinnern ist, zu begründen. Jum Aufenthalte zu anderen als den vorbezeichneten Zwecken ist die Genehmigung des Herrn Ober-Präsidenten erforderlich. Uebrigens bleibt unsere Befanntmachung vom 31. Mai 1812 (Amtsblatt de 18412 Seite 164), nach welcher die Aufnahme von nicht naturalisirten Juden aus dem Großherzogthum Posen seitens der Einwohner des diesseiligen Ver— waltungsbezirks ohne polizeiliche Erlaubniß bei einer Strafe von fünf Tha— lern untersagt ist, in Kraft. Die Polizei -Behörden haben bei eigener Verantwortlichkeit darauf zu wachen, daß diesem Verbote nicht entgegen ge— handelt und das Uebersiedeln nicht naturalisirter Juden nicht auf eine uͤn⸗ statthafte Weise befördert wird.

Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.“

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dizität in keiner Weise zu bewilligen.

Wir haben der Kölnischen Zeitung in unserem Blatte vom 26. Oktober (Nr. 297) die sie widerlegenden sehr deutlichen Worte der Gesetze entgegengehalten, wir haben ihr dargethan, wie die in diesen Worten liegenden Bestimmuugen über das Petitionsrecht mit dem Geiste der Gesetze, mit der organischen Gliederung der Verfassun in Einklang stehen, wir haben ihr, als sie zugab, daß Wort und hu der Gesetze gegen sie spreche, und sie dennoch bei ihrer Meinung be— harrte, in unserem Blatte vom 13ten v. M. (Nr. 315) nachgewie⸗ sen, daß sie sich und ihre Sache über das Gesetz stelle. Sie sieht sich mit ihrer Ansicht einsam und verlassen nur von einer in der Noth hülfreichen Stimme in Elbing unterstützt, keine Schwester-Zeitung ist an ihre Seite getreten, selbst dit jhr befreundete Deutsche Zeitung hat ihr den Rücken gewendet und in Rt, 143 zugerufen, „daß sie einen Wunsch für ein Recht ausgebe“, und dieser Wunsch überdies ein sehr bedenklicher und gefährlicher sei.

Dennoch und dennoch kann sie sich nicht entschließen, ihre Ent⸗— deckung als eine Selbstmystification aufzugeben. Sie kommt in ihrer Nummer 339 vom 5ten d. M. zum viertenmale auf ihren Satz zu⸗ rück. Sie geht in ihren Zugeständnissen zwar einen neuen Schritt weiter und bekennt, daß sie die Bedenken der Deutschen Zeitung ge⸗ gen ihre eigene Ansicht ganz theile, ein Zugeständniß, durch wel⸗ ches diese Ansicht nicht nur als eine gegen Wort und Gesetze streitende, sondern nunmehr auch als eine sehr gefährliche von ihr anerkannt wird dennoch hält sie an ihr mit eiserner Beharrlichkeit fest, weil sie den Unterschied zwischen den besonderen Interessen einer einzelnen Provinz und den allgemeinen der ganzen Monarchie nun ein⸗ mal schlechterdings nicht einzusehen vermöge. Hiermit zieht sie sich freilich auf ein Gebiet zurück, auf das ihr nicht weiter zu folgen ist, auf das des subjektiven Unterscheidungs⸗-Vermögens.

Wir sind denn auch nicht gemeint, den unfruchtbaren Kampf, in dem es nur um die Ehre des letzten Wortes zu thun zu sein scheint, zur Ermüdung der Leser weiter fortzuführen. Wem es auf die Sache ankommt, den verweisen wir auf unsere Artikel, denen wir kein Wort hinzuzusetzen haben und kein Wort hinzusetzen werden, möge die Kölnische Zeitung ihren Satz, für den sie nicht mit den Worten, nicht mit dem Geist des Gesetzes, nicht mit der Behauptung der Zweckmäßigkeit, sondern wir wissen nicht, womit streiten will, in noch so vielen Variationen fortspielen. Feuert der Gegner nur des Lärms halber in die Luft, so verlohnt es sich weiteren Streites nicht.

Provinz Preußen. Das Amtsblatt der Königlichen Re⸗ gierung zu Königsberg enthält folgende Bekanntmachung:

„Vie Darlehne, welche aus dem unter meiner Verwaltung stehenden preußischen Landes- Unterstützungs Fonds in Folge der Mißärndten in den letzten Jahren gegeben worden sind, wurden, der Allerhöchsten Absicht Sr. Majestaͤt des Königs gemäß, lediglich zu dem Zwecke bewilligt, um es den besonders hart betroffenen Grundbesitzern möglich zu machen, ihren gefähr⸗ deten Besitzstand zu erhalten. Deshalb ist bei der Bewilligung der Dar— lehne die Bedingung gestellt, daß bei einer Veräußerung der verpfändeten Güter das Kapital sogleich zurückgezahlt werden soll. Obgleich diese in die Hypothekenbücher eingetragene Bedingung den Besitzern, wie jedem vorsichti= gen Erwerber solcher für Darlehne aus dem Landes -Unterstützungs-Fonds derpfändeten Grundstücke nicht unbekannt geblieben sein kann, so werde ich doch häufig in Fällen der Veräußerung dieser Grundstücke mit Gesuchen um fernere Belassung der Kapitale angegangen, worauf ich indessen aus dem oben angeführten Grunde nicht eingehen kann.“

Um ferneren derartigen Gesuchen vorzubeugen, bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß Darlehne, welche unter der vorbezeichneten Be— dingung ausgethan sind, unter keinen Umständen dem neuen Erwerber der verpfändeten Grundstücke werden belassen werden. Die etwa dennoch bei mir eingehenden Gesuche können nur unter Zurückweisung auf die gegen- wärtige Bekanntmachung abgelehnt werden.

Königsberg, den 25. November 1817.

Der Ober-Präsident der Provinz Preußen.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Hannover. (Hannov. Ztg.) Ihre Durch⸗ lauchten der Prinz Bernhard zu Solms ⸗-Braunfels und der Prinz Jullus von Schleswig-Holstein-Glücksburg sind am 7. Dezember in Hannover angekommen.

Das Schwesternhaus in Hannover steht seit dem 7. Dezember ringsum massiv gemauert und fertig bedacht vor den Augen des Be— schaäuers, und man ist bereits mit dem Ausmauern der inneren Wände und der Wölbung der Keller beschäftigt. Hiernach wird der beabsich= tigten Beziehung desselben zu Michaelis 1818 um so weniger etwas

Sonnabend den Iten Dezember

1847.

im Wege stehen, da auch die Besorgniß immer mehr schwindet, daß die nöthig gewordene Ueberschreitung des Kosten-Anschlags das ganze Unternehmen vereiteln könnte. Es ist nämlich gegründete Aussicht vorhanden, deß ein Kapital von etwa 12,090 Rthlr. zu 2 Procent in Actien zu 25 Rthlr. wird von dem hiesigen Publikum zusammen⸗ gebracht werden, wodurch die Baukosten in dem Maße gedeckt sind, daß jährlich ein ansehnlicher Ueberschuß behufs allmäliger Verloosung der Actien bleiben wird. Dem Vernehmen nach sind von den acht⸗ unddreißig für gebildete Damen bestimmten Wohnungen nur noch etwa sechs zur Disposition, können aber für diesmal auch Auswärti⸗ gen gegen 35 bis 400 Rthlr. Einkaufs-Kapital oder 30 bis 36 Rthlr. Miethe überlassen werden.

Herzogthum Nassan. Die Regierung veröffentlicht unterm 23. November eine Uebereinkunft, welche sie mit der Regierung des Nachbarstaats Hessen-Homburg wegen wirksamerer Maßregeln zur Verhütung und Bestrafung der Forst⸗, Jagd, Fischerei⸗ und Feldfre⸗ vel abgeschlossen hat. Es wird zufolge dieses Vertrags fortan eine volle Gegenseitigkeit in der Weise stattfinden, daß die in dem ande⸗ ren Lande begangenen Frevel der gedachten Art nach denselben Ge⸗ setzen untersucht und bestraft werden, als wenn sie in inländischen Forsten, Jagden und Gewässern begangen worden wären; daß die Frevler auf dem fremden Gebiete verfolgt und verhastet und, gleich⸗ viel, an die inländische Polizeibehörde oder die Polizeibehörde des Wohnorts des Frevlers abgegeben werden sollen; daß Haussuchungen in dem Gebiete des anderen Staates vorgenommen werden können; daß die Untersuchung und Bestrafung, so wie die Vollziehung der Straferkenntnisse, so schleunig geschehen sollen, als es nach der Ver⸗ fassung des Landes nur immer möglich ist ꝛc.

Fürstent hum Waldeck. (D. A. 3.) Das seit der Ver⸗ ordnung vom 11. April 1808 bestehende Verbot, Verträge und Ver⸗ gleiche „in Wirthshäusern bei Saufgelagen“ abzuschließen, ist durch ein mit ständischer Zustimmung erlassenes Gesetz aufgehoben worden. Nur die weitere daselbst sich vorfindende Vorschrift der gerichtlichen Anzeige und Registrirung von außergerichtlichen Vergleichen über ob⸗ schwebende Rechtsstreitigkeiten soll in Kraft erhalten werden.

Rußland und Polen.

St. Petersburg, 3. Dez. Das Ceremonial für die Eides⸗ leistung des Großfürsten Konstantin bei erlangter Großjährigkeit be⸗ stimmt, daß sich am Sten d. M. auf die ergangenen Einladungen die Mitglieder der Synode, alle Hofbeamte, die angesehenen Personen beiderlei Geschlechts, die fremden Gesandten und Minister Mittags 12 Uhr im Winterpalais zu versammeln haben, die Damen in russi⸗ scher Tracht, die Herren in Parade⸗Uniform. Um dieselbe Zeit wer⸗ den die Kaiserlichen Kron-Insignien aus dem Brillant. Jimmer in die große Hofkirche gebracht. Vor dem Erscheinen des Hofes werden die fremden Gesandten und Minister, die Mitglieder des Reichsrathes, die nicht dienstthueuden Ritter des Georgen-Ordens, so wie anch die übrigen Personen, denen befohlen werden wird, in der Kirche an— wesend zu sein, dorthin vom Ober-Ceremonienmeister geführt, um die für sie bestimmten Plätze einzunehmen. Sobald Alles bereit ist, beginnt der Zug der höchsten Herrschaften nach der Kirche. Beim Eintritte in dieselbe werden Ihre Kaiserlichen Majestäten vom Me— troproliten von Nowgorod und St. Petersburg und von der höhe⸗ ren Geistlichkeit empfangen. Sobald Ihre Majestäten in der Kirche auf ihren Plätzen stehen, halten die Mitglieder der Synode und die hohe Geistlichkeit das für diese Feier verfaßte Dankgebet, mit wel⸗ chem der gewöhnliche für den St. Georgs⸗Tag abzuhaltende Gottesdienst verbunden wird. Vor dem Sch des Gebetes führt Se. Majestät der Kaiser selbst den Großfürsten Konstantin zum Pulte vor das Kreuz und das Evangelium, zur Ablegung der gemäß den für die Kaiserliche Fa⸗ milie bestehenden Verträgen nöthigen Eide der Treue gegen den re⸗ gierenden Kaiser und das Vaterland, so wie der Aufrechthaltung der Erbfolge-Gesetze und der Familien- Anordnungen. Die eigens dazu verfaßte Eidesformel liest Se. Kaiserl. Hoheit der Großfürst Kon⸗ stantin laut vor und bestätigt sie sodann durch seine Unterschrift. Nach der Ablegung des Eides wird „Herr Gott dich loben wir“ angestimmt, während 301 Kanonenschüsse von der Peterpauls⸗Festung gelöst werden und die Glocken aller Kirchen läuten. Gleichzeitig werden die Kron-Insignien aus der Kirche wieder zurück getragen. Nach der Großjäh⸗ rigkeits- Erklärung bringen die Mitglieder der Synode Ihren Majestäten und dem Großfürsten Konstantin ihre Glückwünsche dar. Darauf begeben sich Ihre Majestäten und die Kaiserliche Familie aus der Kirche in den Georgen Saal, wo vor dem Throne das Pult mit dem Kreuze und dem Evangelium und die Fahne der Garde⸗Equipage aufgestellt sein wird. Die vorangehenden Hofbeamten bleiben in der Portrait-Gallerie und die Hofdamen gehen in den Saal und stellen sich links vom Throne auf einer Erhöhung auf; neben ihnen die Da⸗ men aus der Stadt. Beim Austritte der Kaiserlichen Familie aus der Kirche gehen sämmtliche Ritter des Georgen- Ordens, mit Aus⸗ nahme derer, die bei den Truppen in Reih und Glied stehen, aus der Kirche gerade durch die Portrait⸗Gallerie in den Georgen⸗ Saal und sstellen sich neben den Damen aus der Stadt auf. Das diplomatische Corps, die Mitglieder des Reichs-Rathes, die Se⸗ natoren und die anderen angesehenen Personen treten rechts vom Throne auf die Erhöhung. Beim Eintritt in den Saal führt Se. Majestät der Kaiser den Großfürsten Konstantin zum Pulte unter die obenerwähnte Fahne, wo Se. Kaiserl. Hoheit gleichfalls die Dienst⸗ treue gegen Kaiser und Thron beschwört, wobei die Eides formel vom Ober-Geistlichen der Garde, dem Protobresbyter Musowski vorgele⸗ sen und von Sr. Kaiserl. Hoheit laut nachgesprochen wird. Darauf kehrt die Kaiserliche Familie in die inneren Gemächer zurück. Abends wird die Stadt erleuchtet.

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Paris, 6. Dez. Vorgestern Abend ,. Ihre Majesta⸗= ten den neapolitanischen und den dänischen Geschäftsttäger. ̃

Das Journal des Débats sagt heute in Bezug auf, die Abreise des neapolitanischen Botschafters, Herzogs von Serra⸗Capriola, von Paris: „Der Herzog ist eiligst zu seinem Souvergin berufen worden. Man sagt, der König von Neapel wolle denselben, betrof