1847 / 344 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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Großbritanien und Irland 35 *

. Vorgestern fand in der ohnung de , ein Kabinetsrath statt, welchem . Minister, mit Ausnahme Lord 3. zum Besuche bei

znlgin in 8 ouse befindet, beiwohnten.

* e gin e g , üer. den Handel und die Schifffahrt des V 3 Königreichs während der 10 Monate bis zum 5. Novem⸗ b 3 . in manchen Beziehungen erfreulich. Der Ausfall in den ofen ist nicht so beträchtlich, als man fürchtete, und die aller 3 bedeutenden Einfuhren haben großentheils dem Staats⸗-Ein⸗

reichen Zuwachs geliefert. ö tee 16 voörgestern hier abgehaltenen Versammlung der Eisen=

Besitzer von Wales wurde eine Herabsetzung des Arbeitslohnes . das Stangeneisen seit einigen Monaten in Wales um beinahe 25 pCt., im Preise gefallen ist.

Aus Irland werden mit jedem Tage neue Mordthaten gemeldet, und der Aufstand wird von den katholischen Geistlichen offen gepre⸗ digt. In Castlebar in der Grafschaft Mayo hielten neulich mehrere Geistliche in einer Versammlnng, worin gegen das Benehmen der Gutsbesitzer heftig geeifert wurde, sehr aufreizende Reden. Insbeson⸗ derd zeichnete sich der Geistliche Hughes aus, welcher äußerte, daß den Armen nichts übrig bleibe, als wilde Ausiibung von Rache und Selbsthülfe. Sein Vortrag wurde mehrmals durch das Geschrei: „Wir müssen Brod, Arbeit und Blut haben!“ lärmend unterbrochen. Der Vorsitzende und ein anderer Geistlicher ermahnten Herrn Hughes, sich in seiner Sprache etwas zu mäßigen. .

Das Limerick Chronicle theilt nach den Angaben eines Gutsbesitzers der Grafschaft Tipperary, der sich nach Dublin zurück gezogen hat, folgende Notizen mit, welche das in dieser Grafschaft bestehende Mörder⸗Komplott charakterisiren: In der Gegend, wo der Geistliche Roe ermordet ward, ist ein Haus, wo Schnapps geschenkt wird und wo die Verschwörer gelegentlich sich in einem Zimmer hin— ter der Küche um einen runden Tisch versammeln. Jedes Mitglied, welches Jemand erschossen zu sehen wünscht, schreibt den Namen des Opfers mit Kreide auf den Tisch, unter genauer Beifügung der Summe, welche für den Mord bezahlt werden soll. Gehört die Per⸗ son der ärmeren oder auch der Pächter-Klasse an, so wird der Mord ohne weitere Umstände gutgeheißen; ist er ein Gutsbesitzer oder Agent, so sindet zum Scheine eine Verurtheilung statt.

Oberst Peel, der Kollege seines Bruders Sir Robert, hat sich in Folge mehrerer häuslicher Verluste veranlaßt gesehen, den Wäh— lern von Tamworth sein Mandat zurückzugeben. Als Kandidaten für den erledigten Parlamentssitz nennt man die Herren Leigh und Ca- pitain Townshend.

5 chweeiz.

Tagsatzung. Ueber den Tagsatzungs⸗Beschluß vom 2. Dezem⸗ ber, wodurch den sieben Kantonen die Kriegskosten mit fünf Millionen Schweizer-Franken aufgebürdet werden, sagt die Baseler Zei⸗— tung: „Man muß gestehen, dieser Beschluß steht in einem starken Kontraste zu den Versicherungen, welche vor wenigen Tagen noch z. B. das Frank⸗ furter Journal in einem Schreiben aus Aarau paradiren ließ: „„Als auf dem hiesigen Kasino die Kunde von dem Siege der Unsrigen eintraf, habe ich mich wieder überzeugt, welche Nachsicht und Milde die ganze Po- litik der 127 Stände beseelt. Statt, wie vielleicht auf der Gegenseite es der Fall gewesen wäre, wegen dieser freudigen Siegesbotschaft in einen Vergeltungsjubel auszubrechen, entwarfen sogleich viele hiesige Männer Pläne, wie den unglücklichen, verirrten Brüdern wieder aufzuhelfen sei. „Man wird ihnen nichts nehmen können“, hieß es; „nein! wir werden ihnen noch geben müssen.“ Ist dies nicht edel und großmüthig ge⸗ dacht?““ Allerdings kömmt es auf eine Inkonsequenz weiter nicht an, nachdem schon eine Reihefolge von solchen vorhergegangen ist. Die Kriegskosten werden auferlegt, weil ein Krieg vorherging; der Krieg wurde geführt, weil die sieben Kantone sich einem Tagsatzungs-Beschlusse nicht un⸗ ierwerfen wollten; die Unterwerfung aber wurde vorenthalten, weil die sie⸗ ben Kantone das Recht zu jenem Beschlusse nach Inhalt des Bundes⸗Ver— trages in Abrede stellen. Dies hat man nun „Nebellion“ genannt, und der Kanton Bern führte das lauteste Wort dabei. Bern aber ist gerade der Kanton, der in den letzten Jahren zweimal das Beispiel gab, einem Beschlusse der Tagsatzung den Gehorsam zu verweigern, weil die Tagsatzung dazu nicht berechtigt gewesen sei, und zwar handelte es sich dabei nicht um den Beschluß einer knappen Mehrheit von 127 Stimmen, sondern die Tag— satzungs⸗-Beschlüsse, gegen welche Bern „rebellirte“, waren mit 18 und 20 Stimmen gefaßt. Der erstere betraf einen Streit mit Solothurn, der letz⸗ tere den ‚‚Ohmgeldshandel“ mit Waadt. Und in welchem Tone sprach Bern da⸗ mals? In den Verhandlungen des Großen Rathes von 1844 sagte der Bericht⸗ erstalter unter Anderem: „„Noch jetzt besteht ein Beschluß der Tagsatzung gegen uns; aber wir unterziehen uns nicht, weil die Tagsatzung dabei über ihre Rechte hinausgegangen ist.““ Eben so hatte im Jahre 1843 Schult— heiß Neuhaus erklärt: „„Werden jetzt diese 187 Stände ihren Beschluß zurücknehmen? Ich glaube, nein. Wird Solothurn von seinem Begehen abstehen, wo es den mindesten Grund dazu hat? Nein. Was wird also stattfinden? Wird etwa deswegen die Tagsatzung dem Stande Bern den Krieg machen? Nein. Die Tagsatzung hat auch keinen Krieg gemacht ge— gen Bern wegen seiner Widersetzlichkeit in Betreff des Ohmgeldes. Wenn sich also Bein hier wiederum widersetzt, so wird deshalb auch kein Krieg entstehen. Beträfe es nur einen der kleineren Stände, so möchte es angehen; beträfe es z. B. Zug oder Uri, so weiß man, daß man vollziehen kann, wenn man will, und da ist es dann Schonung, wenn man nicht voll— zieht. Allein wenn es Bern betrifft, so erscheint dann die Eidgenossenschaft sehr ohnmächtig .““ So sprach Bern 1643 und 1814. Jetzt schreibt man 17, und sieben andere Kantone sollen fünf Millionen Kriegskosten bezahlen, weil sie einem Beispiel folgten, das Bemm ungestraft zweimal ge— geben hatte. Es geht nichts über die Gerechtigkeit!“

Aus dem nördlichen Jura wird der Karlsruher Zeitung unterm 2. Dezember geschrieben:

Was wird Lie Tagsatzung nach dem von ihr so leicht und so voll— ständig über den Sonderbund davongetragenen Sieg thun? Diese Frage stellt sich jetz. Jedermann. Vor Allem wird die Bundes-Behörde durch die von ihm in die Sonderbunds-Kantone abgeschickten Repräsentanten dahin wirken lasen, daß daselbst Regierungen nach ihrem Sinne gebildet werden, und ist dieser Zweck erreicht, o folgt von selbst, daß die neuen Tagsatzungs⸗ Gesandten, welche die betreffenden Kantone nach Ber icken habe

; d ch Bern zu schicken haben, auch der Wiederhall solcher Regierungen sein werden. Ist aber einmal die Tagsabung auf Liese Weise wieder ergänzt, so weiden unstreitig Anträge gestellt werden, die eine Umgestaltung der bisherigen Bundes⸗Verfassung be⸗ wecken. Manche fürchten, Manche, hoffen, daß es sich hierbes um die gänz⸗ liche Beseitigung des bisherigen föderalistischen Systems und um dic Be— gründung einer unitarischen Verfassung, also um eine neue Auflage des alten helvetischen Werkes handle. Wir halten solche Besor gn is . Mntd he f nungen für unbegründet. Die Helvetik steht in noch zu frischem und, man darf wohl sagen, in zu schlechtem Andenken, als daß irgend Jemand jn ber Schweiz im Ernste, daran dächte, dieses politische Phantom noch einmal herauf zu beschwören. Es hat der föderalistische Geist im Laufe der Jahrhunderte so tiefe Wurzeln in den schweizerischen Bevölkerungen gefaßt, es sind diese so sehr an das Selbstregieren gewöhnt, daß eine a c ine der Kan- töne in einen Staatslörper mit einer Central-Regicrung zu den politischen Unmöglichkeiten gerechnet werden mus. Man wird daher in der Tagsatzung nicht daran denken, Hand an die Kantonal⸗-Souverainetät zu legen und die Kantone ihres bisher genossenen Rechtes der Selbstre ierung zu berau= ben. Und sollten wirklich von einer Seite her derartige Vorschläͤge gemacht werden, so kann man mit aller Sicherheit deren Verwerfung voraussagen. Allein ganz beim Alten wird und kann es nicht bleiben. Vielen schwebt die Bundesverfassung der Vereinigten Staaten Nord⸗-Amerika's als ein für

die Schweiz nachahmungswerthes Muster vor, und es wird versichert, daß

eine zahlreiche Partei ihr Mögliches thun werde, einen solchen Plan zu

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verwirklichen. Es ist jedoch stark daran zu zweifeln, daß dessen Ausfüh⸗ rung gelingen werde, und zwar einfach deshalb, weil die histori- schen und politischen Verhältnisse beider Länder sich so unähnlich als möglich sind und daher eine Nachahmung von amerikanischen Ein richtungen auf Seiten der Schweiz eine höchst unnatürliche Sache wäre. Es dürfte auch versucht werden, in die schweizerische Bun— desverfassung eine Bestimmung einzuführen, ähnlich derjenigen, welche im deutschen Bunde Geltung hat, die Bestimmung nämlich, daß die Stimm⸗= berechtigung auf der Tagsatzung in ein gewisses Verhältniß zur Größe und Bevölkerung der Stände gesetzt würde. Obgleich der Theorie nach die Bil- ligkeit einer derartigen Bestimmung nicht in Abrede gestellt werden kann, so dürfte doch eine große Zahl praktischer Gründe die Aufnahme derselben unmöglich machen und diese Neuerung schon deshalb nicht ausführbar sein, weil voraussichtlich die kleineren Kantone, also die Mehrheit des Ganzen, sich dagegen erklären werden. Uns erscheint es vorerst noch sehr wahrschein= lich, daß die Modification der jetzigen Bundes -Verfassung weniger in der Veränderung wesentlicher, in ihr vorhandener Bestimmungen, als in neuen, wichtigen Zusätzen bestehen werde. So dürften z. B. Arkikel aufgenommen werden, welche jedem Schweizer die sreie und öffentliche Ausübung seiner Religion, seines Berufs und gewisser politischer Rechte in der ganzen Eid⸗ genossenschaft zusichern. Auch dürfte ein oberster eidgenössischer Gerichtshof zun Schlichtung von Rechlsstreitigkeiten zwischen verschiedenen Kantonen aufgestellt, vielleicht auch ein eidgenössischer Rath dem Vororte beigegeben und die Kompetenz des letzteren etwas erweitert werden.“

Kanton Bern. Die von dem französischen Botschafter bei der Eidgenossenschaft, Grafen Bois le Comte, im Auftrage seiner Regierung an den Tagsatzungs-Präsidenten und den Präsidenten des sonderbündischen Kriegsraths grichtete Note lautet wie folgt:

„Der Unterzeichnete, Botschafter Sr. Majestät des Königs der Fran- zosen bei der schweizerischen Eidgenossenschaft, hat von seiner Regierung den Befehl erhalten, dem Herrn Tagsatzungs⸗Präsidenten und dem Herrn Präsi⸗ denten des sonderbündischen Kriegsraths nachstehende Mittheilung zu ma— chen: Die Königliche Regierung, von dem innigsten Wunsche beseelt, allen Theilen Europa's die Wohlthaten des Friedens zu erhalten, mit den auf— richtigsten Gesinnungen der Freundschaft für die Schweiz erfüllt und den Verpflichtungen getreu, welche Frankreich als eine der den wiener Ver⸗ trag von 1815 unterzeichnenden Mächte übernommen, und gegen die schweizerische Eidgenossenschaft eingegangen, hat mit dem nef— sten Bedauern den diefen des Bürgerkrieges zwischen den diesen Bun— desstaat bildenden Kantonen gesehen. Sie wünscht daher Alles aufbieten zu können, um die Störungen zu beseitigen, aus denen diese Feindseligkei= ten entsprungen sind, zu welchem Zwecke die Königliche Regierung mit denen Oesterreichs, Großbritaniens, Preußens und Rußlands in Üinterhandlung ge— treten ist, und da diese Regierungen von denselben Absichten beseelt sind, hat sie im Einverständniß mit ihren Verbündeten beschlossen, das Kollektiv⸗ Anerbieten einer Vermittelung der fünf Mächte zu stellen, um den Frieden und die Eintracht zwischen den Kantonen, aus denen die schweizerische Eid= genossenschast besteht, wieder herzustellen. Der Unterzeichnete ist demzufolge beauftragt, Frankreichs Vermittelung übereinstimmend mit jener der vier au⸗ deren Mächte zu obigem Zwecke anzubieten. Wenn, wie es die Königliche Regierung hofft, dies Erbieten angenommen wird, müßte eine ummittel—= bare Einstellung der Feindseligkeiten zwischen den kriegführenden Parteien eintreten und bis zum endlichen Schlusse der darauf folgenden Unterhandlungen fort— dauern. In diesem Falle würde es außerdem nothwendig sein, unmittelbar eine Konferenz, bestehend aus einem Vertreter jeder der fünf Mächte, einem Ver— treter der Tagsatzung und einem Vertreter des Sonderbundes, zu bilden. Die Grundlage, auf welche eine Aussöhnung zwischen der Tagsatzung und dem Sonderbunde zu erzielen beabsichtigt wird, besteht darin, die Beschwerden zu beseitigen, welche von jeder der beiden Parteien aufgestellt werden. Diese Beschwerden scheinen einerseits in der Niederlassung der Jesuiten in der Schweiz und in der Bildung eines Sonderbundes zu bestehen, andererseits in der Besorgniß vor Angriffen von Freischaaren und der der Tagsatzung zugeschriebenen Absicht, die gesanmmte Selbstständigkeit der verschiedenen Nantone zu verletzen oder zu vernichten. Die Königliche Regierung bringt für die Wiederherstellung des Friedens in der Schweiz falgende Bedingun— gen in Vorschlag: Vor Allem würden die sieben Kantone des Sonder— bundes sich an den heiligen Stuhl wenden, um bei ihm anzufragen, ob es nicht geeignet im Interesse des Friedens und der Religion sei, dem Jesuiten-Orden jede Niederlassung im Bereiche des helvetischen Bun- des zu untersagen, mit Vorbehalt jedenfalls einer gerechten und hinlängli— chen Entschädigung für alle die Besitzungen an Gründstücken und Häusern, welche er zu hinterlassen hälte. Zweitens würde die Tagsatzung, ihre frü— heren Erklärungen bestätigend, sich verpflichten, die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit der Kantone, wie solche durch den Bundes-Vertrag garan— tirt ist, in keiner Weise zu verletzen. Die Tagsatzung würde denjenigen Kantonen, welche durch einen Einbruch von Freischaaren bedroht sein könn— ten, nachdrückliche Hülfe zusichem und keine neuen Artikel ohne Zustimmung aller Mitglieder der Eidgenossenschaft in den Bundes— Vertrag aufnehmen. Drittens würden die sieben Kantone des Sonderbundes förmlich ihr getrenntes Bündniß auflösen. Viertens und endlich, nachdem die Jesuiten-Frage vollkommen entschieden worden, wie es im ersten Paragraph angedeutet ist, würden die beiden Par— teien ihre Streitmacht entlassen und ihre gewöhnliche friedfertige gegensei⸗ tige Haltung wieder einnehmen. Der Unterzeichnete ist beauftragt, die Hoff— nung der Königlichen Regierung auszusprechen, daß ein so billiger Vorschlag von beiden kriegführenden Theilen unverweilt angenommen werde, zu wel⸗ chem Zwecke er eine schleunige Antwort von der Tagsatzung zu erbitten hat. Der Unterzeichnete ersucht Se. Excellenz den Herrn Tagsatzungs Präsiden— ten, die Veisicherung seiner Hochachtung zu genehmigen. Basel, 30. Novem— ber 1847. Der französische Botschaster. (Unterz.) Graf von Bois le Com te.“

Man glaubte in Bern, daß diese Note am 7. Dezember Ge— genstand der Verhandlung auf der Tagsatzung sein werde. Auch von Seiten Oesterreichs soll dem Vorort eine mit der französischen ziem— lich übereinstimmend lautende Note zugekommen sein.

Die berner Regierung gab am 5. Dezember dem General Du— four zu Ehren ein Festmahl im Gasthofe zur Krone, welchem sämmt⸗— liche Tagsatzungs⸗Gesandte beiwohnten.

Das Gerücht von Wiedereinberufung der Auszüger-Bataillone war unbegründet; am 6. Dezember sind die letzten Truppen, die noch in Bern standen, nämlich berner Dragoner, in ihre Heimat zurückge⸗ kehrt. Alles war friedlich und still, und nirgends bemerkte man noch Spuren von der vor kurzem so großen Aufregung. ; .

Es heißt, der jetzige englische Geschäftsträger in Konstantinopel werde Herrn Peel als Gesandter bei der schweizerischen Eidgenossen— schaft ersetzen. J

Ueber den verstorbenen Herrn von Tschann sagt die Berner Volkszeitung: „Seit 1805 war Herr von Tschann Vertreter der Schweiz in Paris. Kein Diplomat hatte, wie er, Dynastieen, Mo⸗ narchen, Verfassungen und Regenten wechseln gesehen, sowohl auf Seiten seiner Vollniachtgeber, als des Hofes, bei welchem er residirte. Treu und aufrichtig hat er der Meditiations-Regierung, der Schweiz von 1815 und der heutigen gedient. Unausgesetzt wußte er sich die persönliche Gewogenheit des Kaisers der Franzosen, der Könige der Restauration und des Königs Ludwig Philipp zu erhalten, und es gelang ihm hierdurch, so wie durch seine freundschaftlichen Berührun⸗ gen mit den übrigen Mitgliedern des diplomatischen Corps, sowohl unserem Vaterlande anerkennenswerthe Dienste zu leisten, als einzel⸗ nen Schweizern mannigfach durch Rath und That behülflich zu sein. Er starb im siebzigsten Jahre nach einer ganz kurzen Krankheit. Seine Familie erleidet durch sein Hinscheiden einen schweren Verlust, und die Eidgenossenschaft dürfte Ursache haben, wenigstens für den Augen— blick, seine Dienste schmerzlich zu vermissen. Die Tagsatzung soll sich bereits mit den diesorts zu treffenden Anordnungen beschäftigt haben.

Demselben Blatte wird vom Lande Hire. „Es ist

nur zu wahr, daß in gegenwärtiger bewegter Zeit sich von gewisser radikaler Seite her eine Thätigkeit bemerkbar macht, welche bei un⸗ selbstständigen, ungebildeten und roher Begehrlichkeit ergebenen Men⸗

schen leicht Eingang sindet und darauf berechnet ist, zu schrecken und

k terrorisiren. Es laufen Gerüchte um gegen Städter und auf dem ande Angesessene, die davon zeugen, 6e man mit Allianz des Lügengeistes Zwecke zu erreichen hofft, nach denen den Pintenhelden längst der Mund wässert. Wo man sonst in der Mehrzahl ruhig und ordnungs= liebend war, nimmt jetzt der Geist des Uebermuthes und der Ungebunden⸗ ee tnf Weise überhand, daß man es nur einer moralischen Epidemie zu⸗

schreiben kann, welche allerdings einen stark kontagiösen Charakter zeigt. Wer nicht in das Tagesgeschrei unbedingt einstimmt, wer es

nicht über sich gewinnt, die brutale Gewalt über das gesetzliche Necht zu stellen, der wird als Finsterling, als Jesuit verschrieen; wer nicht allen den zahllosen Darlehnsbegehren zu entsprechen vermag, wozu die Kassen eines Krösus unzureichend wären, der wird verläumdet und bezeichnet, als ob er sein Geld dem Sonderbund spende, wor— über sich dann Viele ungescheut, auch ungestraft in die gefährlichsten Drohungen gegen Personen und Eigenthum ergießen.“

In dem Aufruf, welchen Profe ssor Dr. Henne in Bern zur Un terstützung der im Kriege Verstümmelten und der Wittwen und Wai sen der Gefallenen in allen Kantonen erlassen hat, erbietet sich der⸗ selbe zur Erhebung von Beiträgen und hofft, daß Menschenfreunde an einzelnen Orten der Schweiz dasselbe thun werden. „Hülfe für Freund und Feind!“ heißt es in seinem Aufruf; „Feinde kennen wir jetzt keine mehr, aber hülfsbedürftige Eidgenossen. Es wird für im— mer Verstümmelte geben und Wittwen und Waisen Gefallener. Diese rufen uns Gesunden, im Kreise der Unseren Lebenden beweglicher zu, als meine Worte es könnten. Daß die Je— suiten ausziehen, genügt nicht; Liebe und Zutrauen muß ein— ziehen und wieder aufwachen, und Glaube an der Miteidgenossen Sinn in den Gemüthern der schwer Heimgesuchten. Gott hat uns Anlaß geboten, viel Zerrissenes in der Schweiz zu vereinigen und durch ein Nationalwerk, wie kein größeres denkbar ist, in allen Kan tonen, ohne Unterschied, den Jammer Hinterlassener zu stillen, ihre Thränen zu trocknen, das Herz der Wehrpflichtigen zu ermuntern. Bedenket Alle, die ohne Thränen ihr Brod essen, in wie vielen Ge— genden Armuth über Armuth und Herzenskummer jetzt die Hände ringt; wie wichtig es ist, Charpie für die tief eiternden Wunden des Gemüths, Balsam der Versöhung und Liebe zu reichen.“

General Dufour wird in einer Korrspondenz der Allg. Ztg. folgendermaßen geschildert: „Dufour ist ein Mann unter mittlerer Größe. Er trägt weder Backen⸗ noch Schnurrbart, hat durchaus kein martialisches Gesicht, gleicht in Haltung und Physiognomie eher einem Pädagogen, als einem Militair, soll aber doch in den Zügen einige Aehnlichkeit mit Lafayette haben. Seine Uniform von grüner Farbe, geschmückt mit dem Offizierkreuz der Ehrenlegion, ist die ein⸗ fachste unter all den goldschimmernde Röcken der Stabs- Offiziere, welche ihn umgeben. Sein Haupt ist völlig kahl. Große Kriegs⸗ strapazen soll er nicht leicht mehr ertragen und namentlich des Schla— fes nicht ohne Nachtheil für seine Gesundheit entbehren können. Er sieht ziemlich gebrechlich und noch um einige Jahre älter aus, als er wirklich ist.“

Kanton Zürich. (Tägl. Büll.! Das Offizier-Corps und die Mannschaft des Bataillons Schultheß haben bei ihrer Ent— lassung aus dem eidgenössischen Dienst auf einen Tagsold zu Gunsten der Verwundeten und der Familien der Gebliebenen einstimmig ver⸗ zichtet und die Jäger- Compagnie Wegmann überdies 5 Batzen pro Mann dazu beigesteuert.

Kanton Luzern. Ueber die neue provisorische Regierung heißt es in einer Korrespondenz der Allg. Ztg.: „Schumacher⸗Ut⸗ tenberg, der Präsident, und Altschultheiß Kopp, der Vice⸗Präsiden derselben, sind gemäßigt freie Männer vom rechtschaffensten Charak— ter und bei allen Parteien geachtet. Namentlich der Letztgenanute vereinigt mit einem klaren Geist bedeutende administrative Kenntnisse, und sein milder Charakter scheint vortrefflich geeignet, feindselige Gegensätze zu versöhnen. Eine bessere Wahl hätte man nicht treffen können. Alle übrigen Mitglieder der neuen provisorischen Regierung gehören der gemäßigt liberalen Partei an; es besindet sich nicht ein Radikaler darunter. Schultheiß Kopp hatte ausdrücklich den Antrag gestellt, daß Keiner, der bei dem Freischaarenzug betheiligt war, in die provisorische Negierung eintreten dürfe. Kasimir Pfyffer, die erste Kapazität des Landes, welcher zur radikalen Partei neigt, nimmt keinen Antheil an der Verwaltung, wird aber vermuthlich Präsident des Obergerichts werden. Ob die provisorische Regierung am Ruder sich erhalten wird, ist freilich zweifelhaft. Alls hängt von den nächsten Großraths⸗Wahlen ab. Nach Beschluß der letzten Volks-Versammlung darf keiner von den bisherigen Mitgliedern, welche für den Sonderbund und die Jesuiten gestimmt haben, wieder gewählt werden.“ .

Der Rhein- und Mosel⸗Zeitung wird über den Charak— ter dieses Provisoriums geschrieben: „Die Nevolution findet in Lu— zern keine so günstige Aufnahme, wie z. B. in Freiburg. Die radi⸗ kale Partei ist hier durch zu viele Kapazitäten vertreten, als daß nicht eine große Partei in ihren Hoffnungen getäuscht werden müßte. Die Bereitwilligkeit, einen Ruf in die provisorische Regierung anzu— nehmen, war noch weit größer, als das größte Lokal in Luzern, und zum Bivouakiren ist die gegenwärtige Jahreszeit nicht mehr geeignet. Dr. Steiger hat bereits die Stadt und den Kanton Luzern verlassen und soll sich geäußert haben, er zähle in Winterthur mehr und bes⸗ sere Freunde, als in Lnzern. Luzern verliert jedenfalls nicht viel an diesem Unglücksmanne, und der Einzug der eidgenössischen Truppen in unsere Stadt war keinesweges geeignet, selbst bei den Radikalen nicht, die Sehnsucht nach einem Freischaaren-Regimente rege zu ma— chen. Alt⸗ Schultheiß Kopp bietet jedenfalls mehr Garantieen für eine friedliche Zukunft, als alle Versicherungen einer Par— tei, die den Boden des Rechtes und der Gesetze verlassen und sich der Revolution in die Arme geworfen hat. Am 11. Dezember sin⸗— den nun die Wahlen in den Großen Rath statt. Kann das Volk frei und ungehindert wählen, so wid trotz dem ungünstigen Ereignisse die große Mehrheit dieser obersten Behörde aus konservativen Män— nern bestellt werden. In der Stadt Luzern zählt man viele feige Apostaten, sie sind aber bereits der allgemeinen Verachtung anheim— gefallen, auf dem Lande aber da lebt noch der alte Geist, und wenn er nicht in Fesseln geschlagen wird, so werden wir von daher auch wieder konservative Repräsentanten erhalten. Ich bin aber überzeugt, daß bei einem konservativen Großen Nathe ein Kopp Anerkennung sinden wird. Selbst der selige Großrath Jos. Leu hatte immer eine große Zuneigung zu Kopp, er schätzte seine Loyalität und bewunderte seine Talente als Staatsmann. Auch als Mitglied des Staatsraths von Luzern legte Kopp die größte Liebe für Recht und Gesetzlichkeit an den Tag und gewann sich, die Gunst aller konservativen Ehrenmän— ner. Schon vor Jahren hörte ich aus vertrautem Munde, daß die ausge⸗ zeichnet fromme Mutter Leu's des Herrn Schultheiß Kopp täglich gedenke und in besonderen Andachten für ihn bitte, daß er seine ausgezeich- neten Talente zum Wohle des Vaterlandes und der katholischen Kirche benutzen möge. Und ich glaube fest, Luzern wird durch diesen Mann von dem hereinbrechenden Unglück der Nwolution bewahrt, der Strom wird aufgehalten und in sein Bett zurückgeleitet werden. Die Ener⸗

ie, mit welcher Herr Kopp dem tobenden Elemente entgegenarbeitet, echt in gar keinem Verhältnisse zu seiner persönlichen Kraft; schon

ziemlich bejahrt und von leidender Gesundheit, ließe sich dieselbe nicht erwarten, wenn ihm nicht ein höherer Schutz an der Seite stände.

Ich sah selbst, wie er sich unerschrocken unter einen Haufen Militair warf, welches eben einen Sonderbunds⸗- Offizier mißhandeln wollte, und wie er da mit der Macht seiner Beredtsamkeit die Bande be⸗ schämte und auseinanderstreute. Nebst Herrn Kopp ist noch Oberst Schumacher ⸗Uttenberg die einzige bedeutende Persönlichkeit der pro⸗ visorischen Regierung. Letzterer ist Präsident dieser Behörde, aber ebenfalls kein Mann, von dem Freischärler ein großes Heil zu er⸗ warten haben. Natürlich ist es diesen Männern nicht möglich, jeden Gewaltsakt zu unterdrücken, der durch einzelne Mitglieder zu Gunsten der radikalen Masse provozirt wird!“

(Köln. 3tg.) Wie hat sich hier seit zwölf Tagen Alles geän—⸗ dert! Die heitere Stimmung, welche sich unmittelbar nach dem Ein⸗ zuge der eidgenössischen Truppen kundgab, ist nun doch wieder ver— schwunden, weil wir uns in einer beklagenswerthen Lage befinden. Nichts als Verwüstung bietet sich dem Auge dar: Elend ünd Hunger nagen an der Mehrzahl unserer Bevölkerung, unser ehemals so blü⸗ hendes Gemeindewesen ist zu Grunde gerichtet und verschuldet, und nun sollen wir gar noch die unerschwinglichen Kriegssteuern bezahlen! Bis zum 20sten dieses Monats, so lautet der Machtspruch, haben wir etwa 200,000 Franken an die eidgenössische Kasse zu liefern, während das Baar⸗Vermögen unseres Kantonal-Haushaltes kaum so viel beträgt, die Bürgerschaft durch militairische Einquartierung leidet und Abga⸗ ben über Abgaben eingetrieben werden. Wir vertrauen auf Dufour, der bei seinem Abzuge versprach, bei der Tagsatzung seinen Einfluß dahin zu verwenden, daß für die zu leistenden Kriegs- Entschädigun—= gen eine Frist geboten werde. Unsere Nachbarn, die Aargauer und Züricher, schicken seit einigen Tagen bedeutende Zuführen von Lebens— mitteln. Es war Zeit, daß uns in dem Unentbehrlichsten Aushülfe wurde; denn Keller und Speicher waren leer geworden durch die Ab— sperrung, in der wir uns befanden, und die bedeutende Truppen-An— häufung.

Eine Bekanntmachung der provisorischen Regierung zeigt an, daß der gewöhnliche Schul- Unterricht wieder beginne. Schon seit mehreren Monaten waren die Schul-Lokale für die Jugend geschlos— sen, da größtentheils Sonderbunds-Truppen in denselben einquar⸗ tiert waren.

Es unterliegt keinem Zweifel mehr, daß Kasimir Pfyffer an die Spitze der Regierung gelangt. (S. dagegen oben die Korresp. der Allg. Ztg.)

Von Siegwart-Müller sind mehrere Protestationen in Umlauf. Da dieselben von einander abweichen, so dürften sie als unterge⸗ schoben betrachtet worden. /

Es sind mehrere freisinnige Weltgeistliche hierher berufen wor— den. Man hofft sogar, den bekannten Pfarrer Siegrist wieder hier— her zu ziehen.

(Bern. Ztg.) In Luzern zirkulirt eine Bittschrift um Abbe— rufung des Stadtpfarrers Ridlenbach.

(Bas. Ztg.) In Sursee traten am 1. Dezember 260 Männer aus dieser Stadt und den Aemtern Sursee, Willisau und Hochdorf zusammen, nannten sich eine VolksVersammlung und beschossen, „den entschiedenen und festen Volkswillen“ kundzugeben. Dieser Volkswille ist ein Echo des sogenannten Volkswillens der hertensteinischen Volks Versammlung: Reaction gegen die Rothen, auch gegen alle unteren

Gehülfen.

Kanton Schwyz. (Schwyz. VBolksbl.) Nicht ohne Verwunderung muß man vernehmen, daß hier und da Gerüchte laut sind, als werden Anschläge gegen die eidgenössischen Truppen gebrü— tet. Veischiedene, Maßregeln deuten darauf hin, daß dieselben auch zu Ohren des Divisions-Koömmando's gekommen. Solche Ausstreuun= gen sind sehr zu bedauern; die Gerüchte müssen indessen allgemein als so unwahrscheinlich vorkommen, daß es hier genügen kann, ihrer erwähnt zu haben; nur bemerken wir noch, daß im ganzen Kanton die capitulationsgemäße Waffenabgabe gänzlich durchgeführt worden sein wird.

(Basel. 3.) Im Ganzen lschreibt man aus Schwyz) müssen wir unseren Feinden Gerechtigkeit wiederfahren lassen, daß sie nicht so verwüsteten, wie in Freiburg und Luzern, doch ist es immerhin drückend genug, bei wenig Lebensmitteln und Futtermangel diesem Haushalte stillschweigend zusehen zu müssen. Schwyz hat wenig Leute verloren, 3 bis 4 Todte und 19 bis 12 Verwundete auf dem Rothenberge und bei Meyerskappel. Die Leute erbarmen einen, daß das Herz zerreißen möchte, denn die Hauptzahl war gut und hätte, wenn die Chefs alle gut gewesen wären, ausgehalten bis ans Ende. Nun ist Ingrimm auf allen Gesichtern, der noch vermehrt wird durch kleinliche Quälerei, welche sich der Feind erlaubt, indem er redliche Bürger und Bauern gefangen setzt, welche ihm von den Radikalen als einflußreich bezeichnet werden. Sie fürchten nämlich nächtlichen Ueberfall oder geben vor, solchen zu fürchten, und haben starke Wachen.R, Im Jesuiten-Kollegium liegt ein Bataillon. Sle glaubten, Schätze in der Gruft zu finden, denn das Haus war ganz leer, Leh rer und Schüler hatten sich entfernt, das Wichtigste mitgenommen, das Uebrige den Armen vertheilt. Es ist unwahr, daß die Schwy— zer geplündert hätten. Durch das Oeffnen der Gruft hat sich aber ein Modergeruch im Hause verbreitet, der den Soldaten äußerst lästig wurde.

(Frkf. Bl.) Die Bezirksgemeinde von Küßnacht hat am 5. Dezember ihren Behörden provisorisch erklärt und beschlossen, bei der Kantonsgemeinde auf eine Verfassungs-Revision und auf Ausweisung der verfassungswidrig eingeführten Jesuiten zu dringen. ö

Kanton Unterwalden. (Frkf. Bl.) In Sarnen hat Altlandammann und Pannerherr Spichtig, seit Jahren das Haupt des Kantons, alle seine Aemter niedergelegt. . .

Die Landsgemeinde von Obwalden“ ist auf den 8. Dezember außerordentlich einberufen, um alle früheren Beschlüsse hinsichtlich des Sonderbundes zu annulliren, eine neue Gesandtschaft zur Tagsatzung und eine neue Regierung zu wählen und die Verfassung zu re vidiren.

In Stanz wurden am 4. Dezember die eidgenössischen Prorcla⸗ mationen abgerissen, worauf der dortige Bataillons Kommandant so⸗ gleich eine Straf-Compagnie von Hergeswyl herbeorderte.

Kanton Zug. (Frkf. J.) Die heute auf unserem Lands gemeindeplatz erwählte neue provisorische Regierung wurde von der zahlreich versammeltken Volksgemeinde (Bürger des Kantons Zug) unter lautem, lebhaftem Beifallsruf genehmigt. Sie besteht aus fol⸗ genden Personen: Pannerherr Müller von Zug, Oberst Moos von Zug, Gustav Adolph Keiser von Zug, Fürsprech Landtwing von Zug, Alt⸗-Landammann Henggeler von Sberegeri, Rathsherr Henggeler von Unteregeri, Alt-Präsident Elsener von Menzingen, Fürsprech Etter von Menzingen, Präsident Müller von Baar, Fürsprech Hotz von Baar, Vice-Präsident Gretener von Cham, Prä⸗ sident Sutter von Hünenberg, Kantonsrichter Gügler von Risch, Alt⸗ Präs. Hürlimann von Walchweil, Alt⸗Präs. Hausherr von Steinhau⸗ sen. Die Beschlüsse der Volks-Versammlung gehen nun, nach ver— schiedenen Erwägungen (z. B. da die Regierung in offener Empö⸗— rung gegen die Eidgenossenschaft die Waffen ergriffen, von die er aber dafür, wie die übrigen Sonderbunds⸗Stände, als eine treulose bezeichnet worden sei; daß daher unter solchen Umständen die bisherige Regierung unmöglich geeignet sein könne, den Kanton Zug, gegenüber der Eidge⸗

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nossenschaft, mit Würde und Erfolg zu vertreten ꝛc. c., dahin: „Das Volk des Kantons Zug erklärt seinen unbedingten Anstritt aus dem Sonderbund und erkennt die Kompetenz der Tagsatzung in der Je= suiten-⸗Augelegenheit an. Die bisherigen obersten Jieglerungs-Be= hörden sind aufgelöst, und es wird eine provisorische Regierung er⸗ nannt, welche in die Befugnisse der obersten Behörden zu treten, auch zur, Abordnung einer Gesandschast an die Tagsatzung Vollmacht hat. Die provisorische Regierung wird aus 15 Mitgliedern gebildet, deren Präsident diefelbe aus ihrer Mitte erwählt. Tie übrigen Be= hörden, namentlich das Kantons und Kriminalgericht, Polizei⸗ Behörden ꝛ2c., sind als provisorisch erklärt; ihre amtlichen Verrichtungen stehen unter Aufsicht der provisorischen Regie⸗ rung, Die bisherige, seit 1814 bestehende Verfassung bleibt, uubeschadet der gegenwärtigen Schlußnahmien, provisorisch fortbeste⸗ hen. Die provisorische Regierung ist jedoch beauftragt, die nöthigen Cinleitungen zur Vornahme einer Verfassungs-Revisson durch einen Verfassungs⸗-Rath zu treffen, der aus 65 Mitgliedern bestehen wird, die wiederum die zehn Gemeinden des Kantons aus ihrer Mitte zu wählen haben (nach dem für den bisherigen Kantons -⸗Rath. bestimm⸗ ten Repräsentations-Maßstabe, 51 Mitgliedern. Diese wählen dann frei aus allen Kantons⸗-Bürgern die übrigen 11 Glieder. Der Ver— fassungs⸗ Rath wählt aus seiner Mitte den Präsidenten. Dies sind die Hauptbestimmungen der Beschlüsse, die unter lautem Zurufe das Volk annahm.

Kanton Freiburg. Der Beschluß der provisorischen Re— gierung, den Großen Nath auf neun Jahre wählen zu lassen, wird selbst von der radikalen Berner Zeitung getabelt. „Neun Jahre für einen Großen Rath“, sagt sie, „ist allerdings das Grab einer wirklichen Volksvertretung; auch ist die provisyorische Regierung hier über die von der Volksversammlung ertheilten Vollmachten hmnans= gegangen.“

Oberst Maillardoz antwortet in einem Schreiben an das Jour⸗ nal des Qébats auf die ihm gemachten Vorwürfe in Betreff sei⸗ nes Oberbefehls im Kanton Freiburg:

Man wirft mir besonders vor, daß ich den Oberbefehl vor dem ent— scheidenden Augenblick niedergelegt. Hierüber bin ich mir eine kategorische Erllärung schuldig, so wie ich überhaupt bereit bin, auf alle etwa an mich zu stellenden Fragen und Anklagen Rede zu stehen. Ermüdet durch die un— aufhörlichen Einslüsterungen eines Mitglicbes des Staats Rathes, welches nicht Militait war, aber mir seine Vertheidigungs-Ansichten aufdrängen wollte, beschloß ich schon einige Tage vor dem Angriff, meine Stelle nie⸗ derzulegen, weil ich besorgte, daß dieser sehr einflußreiche Mann am Ende die Truppen und namentlich den Landsturm mißtrauisch machen würde. Er behauptete stets, daß die irdischen Mittel nicht hinreichten, daß sich unfehl⸗ bar ein Mirakel ereignen werde u. s. w. Es fand eine Unterredung zwi⸗ schen mir und Abgeordneten der Regierung statt, der zufolge der Schult— heiß meine Entlassung dem Kollegium nicht vorlegte, ihm aber den Zwist mittheilte, denn ich erhielt von der Regierung ein Schreiben, das meine Handlungsart ganz billigte, und das sich' noch in meinen Händen befindet. Ich setzte meine Functionen fort. Beweis dafür ist, daß der Staats Rath vom 11. November an, dem Tage des Zwischenfalls, bis zur Uebergabe mich häusig zu sich beschied, und ich nach wie vor das Kom mando führte. So konnte Niemand glauben, daß ich wirklich meine Ent— lassung eiugegeben; man sah mich stets zu Pferde, und ich war nie abwe— send, außer bei Erstürmung der Redoute voön Bertigny, wo ich selbst in Begleitung meiner Adjutanten Perrier und Affr9o die' fleine Neserve befeh—⸗ ligte, die im Feuer stand. Nach meinen Antecedenzien während des fran— zösischen Kaiserreichs und im Juli 1830 hätte ich nir geglaubt, daß man mich der Feigheit beschuldigen würde: der Verdacht der Verrätherei, den man gegen mich erhebt, verdient keine Antwort. Ich scheute mich nicht, nachdem Alles vorüber, mein gesammtes Verfahren zweien ausgezeichneten Generalen verschiedener Nationen vorzulegen, die mit der Dertlichkeit vertraut sind, und sie haben mir“ Beide erklärt, daß ich in meiner Lage und mit den Kräften, uber die ich gebot, nicht anders handeln konnte, als ich gehandelt habe. Als der Landsturm von Cormondes und Berberache Lie schöne Position von Breith zu besetzen sich weigerte, war meine rechte Flanke bloßgestellt. Als der Land sturm, der das Gehölz von Daillettes besetzte, bei den ersten Flintenschüssen Reißaus nahm und das Bataillon Fegeli mit in seine Flucht zog, wurde meine linke Flanke umgangen. Major Perrier kann mir bezeugen, daß ich ihm Befehl gab, nach Ablauf des Waffenstillstandes jene Position wieder zu nehmen; doch inzwischen kam der Befehl, alle Feindseligkeiten einzustellen, und dann die Capitulation, zu der ich, wie ich hiermit wiederholt versichere, nicht mit⸗ gewirlt habe. (gez) Malllardoz.“

(O. P. A. 3.) Die neue Regierung (schreibt man aus Frei— burg vom 6. Dez,) wird bald konstituirt und im Stande sein, ihren Antheil an den Expeditions- und Occupations-Kosten zu bezahlen, so daß die Besetzung bald aufhören kann. Die Bemühungen einer Modification im Austreibungs-Verfahren gegen die Jesuiten ist frucht⸗ los geblieben. .

Kanton Basel. Am 7. Dezember versammelte sich der Große Rath in ordentlicher Dezember-Sitzung. Die Geschäfte wa— ren von keinem allgemeineren Interesse. Bei Verhandlung der Ent— lassung des Herrn Präsidenten Schnell will Herr Sarasin Vischer dem— selben bis zur nächsten Großraths⸗Sitzung Bedenkzeit geben, bleibt aber mit 27 gegen 31 Stimmen in Minderheit. Ohne Diskussion wird sodann auch die Entlassung der Herren Christoph Riggenbach und, Bernoulli Bär aus dem Großen Rathe angenommen uͤnd der Kleine Rath mit Anordnung neuer Wahlen beauftragt.

Die Aufführung des Lustspiels „Keine Jesuiten mehr“, welche früher verboten wurde, ist nun unter dem Titel „Der Günstling“ ge⸗ stattet worden. Es sell am Sten zur Darstellung gelangen.

(Köln. Itg.) Wie man hört, wird dem fianzösischen Gesand— ten, Grafen Bois le Comte, ein sechswöchentlicher Urlaub gewährt, nach dessen Verlaufe er einen anderen diplomatischen Posten über= nimmt. Die Stimmung gegen die Franzosen ist bei uüns durchaus keine erbitterte.

(Nat. Ztg.) Das österreichische Getraide⸗Ausfuhr⸗Verbot ist an der Tyrolergränze aufgehoben worden. Von heute (7. Dezember) an hört auch an der sranzösischen Gränze die Beschränkung der Korn-Ausfuhr, die in letzter Zeit mit dem halben Zoll belastet

war, auf.

Kanton Aargau. (Schw. B.) Die Führer der in die Dienste des Sonderbundes getretenen Aargauer, Wiederkehr und Bachmann, dann der Haupt-Agent Villiger von Mariahalden und der Professor Schleuniger, welcher Letztere bei der Beeidigung dieser Freiwilligen sie angeredet hatte, sollen über die Furka nach dem Wal⸗ lis gegangen sein.

Gemeindeammann Stohl von Aesch, welcher die Sicherheits Karten an aargauer Wehrpflichtige abgab und noch bei Ausbruch des Krieges eine besondere Mission im Dienste des Sonderbundes in den Bezirk Zurzach, namentlich nach Degerfelden, Klingau und in das so⸗ genannte Kirchspiel unternahm, ist, militairisch eskortirt, dem Be⸗ zirksamte Muri und von diesem dem Bezirksamte Bremgarten zuge⸗ führt worden, wo die Untersuchung gegen ihn begonnen hat.

Kanton Tessin. (FIrkf. Bl.) Von der Tessinergränze wird berichtet, daß General Salis am 3. Dezember über Arona in Mailand angekommen ist. Den Alt-Schultheißen Siegwart verließ er in Domodossola. Fürst Schwarzenberg war früher von Luzern in Mailand angelangt.

O Zürich, 6. Dez. Aus dem Kanton Wallis, aus welchem man hier seit mehreren Tagen durchaus nichts Zuverlässiges mehr vernommen hatte, sind heute theils durch die wagdtländer Blätter, theils durch Privatbriefe sehr interessante Nachrichten eingegangen. Erlauben Sie, daß ich Ihnen darüber etwas ausführlicher berichte:

Es war am 30. November, Morgens 4 Uhr, als in Folge der abgeschlossenen Capitulation die ersten Zwölfer- Truppen in St., Maurice einzogen. Voran war die Compagnie Ducroy, radikale Walliser, welche gegen ihr eigenes Vaterland als Freiwillige unter waadtländischer Fahne gedient hatten. Dann ein ungefähr 1000 Mann starkes, ganz aus wallisischen Flüchtlingen gebildetes Bataillon, mit 3 Kanonen und 2 Mörsern. Diese eilten schnellen Schrittes nach dem Hauptorte Sitten, da bereits an alle „echten Patrioten“ don den bekanntesten politischen Flüchtlingen ein Aufruf erlassen wor—⸗ den war, sich so schnell und so zahlreich als möglich nach dem Re⸗ gierungssitze zu begeben, um Donnerstags, den Tten d., Morgens 9 Uhr, in einer „souverainen Volls-Versammlung“ zur Bildung einer provisorischen Regierung zu schreiten. Erst nach Einzug dieser zwei Torps folgte die Kolonne der eigentlichen Zwölfer- Truppen, an der Spitze ein Bataillon Genfer, dann mehrere Bataillone Waadtländer und zum Schlusse Artillerie und Scharfschützen aus dem Kanton Aargau. Wer untere wälsche Theil des Wallis ist bekanntlich der überwiegenden Mehrzahl nach radikal. Hier waren daher in den hauptsächlichsten Flecken, wo die Truppen durchzogen (vornehmlich in St Maurice und Martigny), Straßen und Fenster mit Zuschauern dicht besetzt. Ueberall war die eidgenössische Fahne aufgepflanzt und des Tücher-Schwenkens und Vivat-Rufens war kein Ende. In Martigny war für die Truppen ein Triumphbogen errichtet und in St. Maurice war gar ein Frei⸗ heitsbaum aufgepflanzt worden „mit prächtigen demokratischen In—⸗ schriften“ wie sich der radikale Nouvelliste vaudois aus— drückt. Der so eben erwähnte „Aufruf an alle wallisischen Patrio⸗ ten“ lautet also: „Die eidgenössische Autorität, so lange Zeit miß⸗ achtet, hat sich endlich Achtung zu verschaffen vermocht. Ser Son⸗ derbund liegt in den letzten Zügen und init ihm das verhaßte Negi⸗ ment, das der Jesuitismus in unserem Kanton aufgepflanzt hatte. Bürger! Eine gründliche Reconstitution des Landes thut nun vor Allem uns Noth, wenn wir dasselbe nicht einer betrübenben Anarchie preisgegeben sehen wollen. Es ist daher auf nächsten Donnerstag, den 2ten d., eine Volks-Versammlung nach Sitten einberuͤ⸗ fen, um eine provisorische Regierung zu ernennen und überhaupt die⸗ jenigen Beschlüsse zu fassen, welche die außerordentlichen Umstände, in denen sich das Vaterland befindet, nothwendig machen.

Monthey, den 30. November 1847.

(Unterzeichnet von 4 politischen Flüchtlingen.) Dufour. Joris. Pignat. Abbet.“

Diese Versammlung fand denn nun am bezeichneten Tage beim schönsten Wetter wirklich statt. Sie dauerte 3 Stunden; ungefähr 400) Bürger sollen zugegen gewesen sein, allein lediglich Unter⸗ Walliser; aus dem konservativen und deutschen Ober - Wallis war. Niemand erschienen. Herr Moritz Barmann, derselbe, der neben mehreren Anderen vor 4 Jahren, in Folge des Revolutions-Versuches im Mai 1844, von den wallisischen Gerichten als Hochverräther in contumaciam verurtheilt worden war, eröffnete die Verhandlungen: „Herrlich“, so begann er, „leuchtet die Sonne über unserem Kanton, der in diesem Augenblicke schön und ruhig ist, wie das Bewußtsein seiner Bewohner. Wohl kann dieses durch die Einflüsterungen per⸗

sider Feinde ihres Vaterlandes für eine Zeit lang verdunkelt werden, bad aber strahlt es neu und desto reiner und herrlicher. Diesen schönen Tag verdanken wir der Eidgenossenschaft, den Soldaten der eidgenössischen Armee, diesen Soldaten, welche man Euch als Ver— ächter der Religion, als Feinde aller gesetzlichen Ordnung, ohne Ach⸗ tung für Personen und Eigenthum, als Verbreiter des Kommunismus geschildert hat! Diesen Soldaten verdankt Ihr Eure Befreiung und die Möglichkeit, Euch heute auf diesem Platze zu versammeln und frei über Eure theuersten Interessen zu rathschlagen. Dan ken wir der göttlichen Vorsehung, die uns so sehr mit Wohl— thaten überhäuft. Was haben unsere, des Landes Feinde gethan? Sie haben das Land der Anarchie, dem Bürger⸗ kriege preisgegeben. Die edelsten seiner Kinder (unter diesen versteht wohl Herr M. Barmann billigerweise in aller Bescheidenheit vor Allem sich selber) wurden verfolgt, von ihren Familien ge⸗ trennt, aus dem Lande getrieben. Daneben ruinirte die innere Ad— ministration das Land; unsere Kassen sind leer. Was uns persönlich betrifft, so vergessen wir alle Verfolgungen, aber wenn wir auch individuell Alles vergessen können, so verlieren wir doch ja nicht aus den Augen, daß die Nation gerächt werden muß, daß die Verräther gestraft werden müssen.“ (Herr M. Bar— mann ist kein Jesuit; es möchte nicht überflüssig sein, das hier aus— drücklich beizufügen, weil Sie sonst leicht zu einer ganz irrigen Ver— muthung kommen könnten; Herr Barmann ist ein Liberaler!) „Der Eidgenossenschaft verdanken wir das Aufhören unserer inneren Zwie⸗ tracht!“ (Wenn erst die Nation gerächt werden soll, möchte ich sehr bezweifeln, daß diese innere Zwietracht so bald aufhören werbe.) „Unsere Mit- Eidgenossen, unsere Brüder waren bereit, uns zu be—= kämpfen; sie erfüllten damit eine traurige Aufgabe, aber sie mußten es thun, wenn auch noch so ungern, zu unserem eigenen Glücke.“ Hier versteht wohl Herr Barmann abermals stillschweigend sich selbst und seine nächsten Freunde, die nun allerdings das Staatsruder des Kantons Wallis zur Hand nehmen werden.)

„Ein Land kann ohne oberste Leitung, ohne eine Regierung nicht bestehen. Unser Kanton ist von den Perfiden, die sich bisher unsere Obrigkeit zu nennen wagten, zur Anarchie geführt worden; jetzt aber zeigen sie sich nirgends. Es ist daher an uns, die wir hier sind, die Initiative zur Reorganisation der Kantonal-Behörden zu ergreifen, bis später eine desinitive Reconstitution erfolgen wird. Was wir hier beschließen, ist somit nur provisorisch, um späterhin dem Gro⸗ ßen Rathe zur Annahme und Ratisication empfohlen (xe commande) zu werden. Ich lade Jeden ohne Unterschied ein, Anträge zu stellen. ;

Herr Joris ergreift das Wort: „Ich kann mich mit den letz ten Aeußerungen des Herrn Barmann nicht einverstanden erklären. Wir sind hier eine souveraine Versammlung, wir repräsenti— ren den ganzen Kanton“ (wenn schon aus dem Oberwallis auch nicht Ein Mann zugegen war!). „Wenn aber das souveraine Volk ver⸗ sammelt ist, so berathet und beschließt es. Es empfiehlt nicht, es befiehlt. (1 ne recommande pas, il commande.) Ist ja doch endlich der von mir so lang ersehnte Augenblick gekommen, wo das wallisische Volk seine Angelegenheiten selbst reguliren kann und sie nicht Männern anvertrauen muß, welche, so bald sie nur ans Staats⸗ ruder 6 sind, das Volks-Vertrauen mißbrauchen.“

(Sie sehen, Herr Barmann ist noch „gemäßigt“, „schwach“ ja, ganz offenbar ein „heimlicher Jesuit“, im Vergleiche zu Herrn Jorts, der nur aus purer, lauterer, christlicher Liebe für das Volkswohl glüht und sicherlich das Vertrauen des Volkes nie und nimmer mißbrauchen wird, wenn das letztere nur klug genug ist, diesen vortrefflichen, die sen einzigen Mann ans Staatsruder zu erheben. AMUnsere . fährt Herr Joris fort, „müssen klar und präzis sein und . teren Interpretation bedürfen, damit man das lindlich glau ige Volk, das so leicht mißbraucht werden kann (hier spricht Herr 6 gewiß aus eigener Erfahrung), nicht getäuscht werden könne.“ „Vor Al-