1847 / 346 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

ird jetzt auch die Antwort veröffentlicht, welche der Kriegs= en, e . auf die von dem österreichischen Gesandten, Herrn von Kaisersfelt, unterm 11. November an denselben gerichtete Rote (6. Nr. Il2 unseres Blattes) abgefaßt hat sie lautet: ;

Luzern, den 15. Nov. 1817. Ercellenz? Mit Vergnügen ersehen wir aus ber uns unterm 11. November übermittelten Note, daß Se. Majestät der NJaiser die Stellung, welche die sieben Kantone eingenommen haben, anerkennen und keine Schuld für die Folgen welche für die Schweiz lom-· men werden, denselben beimessen. Indem wir Namens der sieben Stande unseren wärmsten Dank für diese wohlwollende Anerkennung aus sprechen, foönnen wir nicht umhin, nochmals diejenige Bemerkung fallen zu lassen, welche wir in unserem Schreiben vom 13ten d. an Ihre Excellenz uns er= laublen, die Bemerkung nämlich, daß der mächtige Kaiserstaat Oesterreich in Folge Anerkennung unserer rechtlichen Stellung nicht ermangeln wird, diejenigen Maßregeln beförderlich zu ergreifen, welche geeignet sind, uns vor rer drohenden Unterdrückung zu sicheru und uns in unserer rechtlichen Stel lung zu erhalten. Genehmigen ꝛc. Namens des siebenörtigen Kriegsrathes, der Präsident: (gez) Siegwart⸗-Müller. Der Secretair: (gez.) B. Meier.“ z .

In der erwähnten zweiten Proclamation, welche die provisorische Regicrung von Luzern am 6. Dezenber an das luzerner Volk gerich · tet hat, wird in Bezug auf die mittelst derselben angekündigte An⸗ leihe (s. das gestrige Blatt) gesagt:

„Aus der beim Vororte Luzern in Verwahrung liegenden eidgenössischen Kriegskasse, mit welcher sich die Mehrzahl der Mitglieder der aufgelösten Reglerung in der Nacht vom 23. auf den 24. November nach dem Kan⸗ ton Uri geflüchtet hat, sind 221773 Fr. 70 Rappen weggekommen. Wir sind von den eidgenössischen Repräsentanten aufgefordert, diese Summe Namens des Kantons Luzern, welcher dafür haftbar ist, unverweilt in baar zu ersetzen. Gleichzeitig hat die eidgenössische Tagsatzung (die 127 Stände) beschloffen, daß die sieben Sonderbuͤndsstände auf Abschlag der durch sie verursachten Kriegskosten bis zum 20sten d. M. eine Million schweizer Franlen entrichten und den Nest versichern müßten. Die ganze Summe der Kriegskosten wind vorläufig auf 4,11 s,000 Fl. berechnet. Die Vertheilung auf die sieben Sonderbundsstände nach der eidge⸗ nössischen Skala gemacht, würde der Kanton Luzern beinahe die Hälfte daran zu tragen haben. Derselbe wird aber für das Ganze so—⸗ lidarisch behaftet. Bis die baar eingeforderte Million entrichtet und der RNest versichert sein wird, sollen die sieben Kantone militairisch besetzt blei⸗ ben. Werthe Mitbürger, die Drangsale, die auf eine unverantwortliche Weise über unseren Kanton herbeigezogen werden, sind und werden immer hin groß bleiben, wenn wir sie auch durch schnelle Herbeischaffung der er— forderlichen Geldmittel zu erleichtern vermögen sollten. Aber wie sollen wir, bei sehr erschöpften Staatekassen, welche täglich anderweitige Aus- gaben in Anspruch nehmen, diese Geldmittel in so kurzer Frist aufzubringen vermögen. Vor Allem thut Noth, daß die der eidgenössischen Kriegskasse unterschlagene Summe ersetzt werde, und diese glauben wir am schnellsten durch ein freiwilliges Anleihen von Corporationen und Privaten herbeischaffen zu können. Wir wenden uns daher mit der dringenden Einladung zunächst an Euch, werthe Mit- bürger, uns in unserer bedrängten Lage hülfreich an die Hand zu gehen. Zwar wissen und erkennen wir wohl, daß die Folgen eines durch alle Künste der Verführung und falsche Vorgaben über Euch gebrachten Krieges noch empfindlich auf Euch lasten, daß die demselben unmittelbar vorangegangene Theurung die ökonomischen Kräfte mancher Familie in hohem Maße ge⸗ schwächt hat; allein wir glauben nebenbei auch annehmen zu dürfen, daß die Segnungen eines früheren vieljährigen Friedens und der große Erlös für Landesprodukte Viele in den Stand gesetzt haben, unserer Einladung zu entsprechen.“ (Folgt das gestern mitgetheilte Anleihe⸗Projekt.)

Der Eidgenosse von Luzern will wissen, der päpstliche Nun— tius habe sich zu dem Präsidenten der provisorischen Regierung, Schumacher-Uttenberg, entschieden mißbilligend über die Politik der entflohenen Regierung ansgesprochen und seine Freude über die Um— gestaltung der Dinge im Kanton Luzern geäußert.

Die Berner Volks-Zeitung sagt: „Die provisorische Re⸗ gierung scheint mit Mäßigung aufzutreten. Zwar hat sie dem Geist der Zeit in ihren Beschlüssen Rechnung getragen und, was hier all— gemeine Billigung fand, die Jesuiten verbannt, so auch eine Unter⸗ suchung gegen die unbefugten Verschlepper der eidgenössischen und ke n h f. erhoben. Hingegen giebt sie sich nicht als Dienerin derjenigen zu erkennen, welche nun gern eine Herrschaft mit ganz um— gekehrter Tendenz haben, die bedeutenderen Rothen alle verhaften und so mit Schrecken auf die kommenden Wahlen einwirken möchten.“

(Frkf. Bl.) Unter den Papieren, die in Luzern und Freiburg in den Jesuiten- Kollegien gefunden wurden und die zum Theil in den Händen der Regierungen, zum Theil bei den Redactionen der Berner Zeitung und des Berner Verfassungsfreundes, zum Theil noch in den Händen von Milizen sind, befinden sich auch vollständige Namens⸗Verzeichnisse aller Glieder in den verschiedenen Provinzen des Ordens; darunter eine Liste von mehreren Hunderten, die sich in und um Lyon aufhalten, obschon sie doch angeblich aus Frankreich verbannt sind. Man ist gesonnen, diese Liste nach Lyon zu schicken, damit die Franzosen erfahren, wie der Beschluß der Je⸗ suiten⸗Verbannung in Frankreich gehandhabt wird.

Am Aten Abends kam Herr Kas. Pfyffer nach Luzern, wird aber, wie es von Seiten des Dr. Steiger, der den Feldzug als züricher Bataillons-Arzt mitgemacht, bereits geschehen ist, nächstens wieder nach Zürich zurückkehren.

(Schwäb. M.) Das Volk des Kantons Luzern soll nun seine Behörden neu bestellen, und Jedermann ist auf diese Wahl sehr gespannt. Die Parteigänger der alten Regierung sind keinesweges Jesonnen, ihren Gegnern das Feld zu räumen, trotz der schmählichen Flucht der Führer, trotz der eidgenössischen Besatzung. Die Geist— lichen besonders bieten ihren ganzen Einfluß auf das Volk auf. Man kann ihnen dieses nicht verargen, denn ihr Einfluß und ihre Macht sind sehr bedroht. Die Radikalen sprechen jetzt laut von Aufhebung aller Alöster, und viele Konservative willigten gern ein, weil fie da= durch der Bezahlung der Executionskosten zu entgehen hoffen. Der diesfällige Beschluß der Tagsatzung hat größeren Schrecken unter ihnen verbreitet, als selbst das verlorne Treffen bei Gislikon. Eine Million haar, nnerhalb 14 Tagen zahlbar, und für fünf Millionen Hypothek ist, är bie sieben Stände eine sie zu Grunde richtende Summe. Anleihen werden sie schwerlich abschließen können, da ihr Staats vermögen, wo solches vorhanden war, bereits aufgezehrt ist, und die neuen radikalen Regierungen werden bei den Geldmãnnern kaum besser angeschrieben sein, als die alten in anderen Kantonen. Direkte Steuern läßt sich das schweizer Volk kaum gefallen; es wäre dies die gefährlichste Neuerung von al— len. Bei den Uchebern dez Sonderbundes ist wenig oder'nichts zu finden. Woher also Gelb nehmen, sagen die Rathgeber, als von Klöstern und, Stiften? Im Kanton Freiburg wollen sie baher dem Volke einfach die srage vorlegen, ob es selbst zahlen oder in die Aufhebung der Klöster einwilltgen wolle. Dadurch allein könne der Ruin zahlloser Familien abgemenbet und eine Frage entfernt werden, deren Lösung beinahe unmöglich wäre und die Pacification der be? treffenden Kantone ungeheuer erschwerte. Dabei sieht man ab von der Erbitterung, die über diesen Schritt bei dem katholischen Volk entstehen muß, welchem die neuen Regierenden als Kirchenräuber er scheinen würden. In der Stadt Luzern bezweifelt man, ob die Her— ren Schultheiß Kopp und De. Kasimir Pfyffer wieder in den Gro . Rath gewählt werden; sie sind den hen Nadikalen zu mä⸗ ig und den Konservativen zu radikal, indessen ist doch ihr Kredit roß, und wenn dem unglücklichen Kanton irgend aufzuhelfen ist, so ält man allgemein diese Männer dazu für befähigt. Sie werden namentlich dem Verfolgungs⸗System ein Ende machen, das Viele

2370

sortzusetzen Lust hätten. Deshalb werden sie eben schief angesehen,

aber das entmuthigt sie nicht.

Kanton Schwyz. (Frkf. Bl) Die am 5. Dezember außerordentlich abgehaltene Bezirks Gemeinde der March hat eine Revision der Verfassung beschlossen, die Bezirks⸗Behörde als provisorisch erklärt und eine Kommission mit dem Auf⸗ trag erwählt, im Einverständniß mit den übrigen Bezirken für Erleichterung der Occupation sich zu verwenden und so⸗ fort die nöthigen Schritte zur Ersirebung eines besseren Zustandes im Kanton zu thun. ten zusammengesetzt. Die Bezirks- Gemeinde in Wollerau hat eben⸗ falls am 5ten die dortige Bezirks-Behörde als provisorisch erklärt; auch dort verlangt man Revision der Verfassung.

kon ähnliche Beschlüsse fassen, wie die in der March.

Kanton Basel. ein, das baseler Infanterie⸗Bataillon aus dem eidgenössischen Dienst zu entlassen, was am 19ten geschehen sollte.

Man will in Basel wissen, daß der französische Gesandte, Graf Bois le Comte, in kurzem abreisen werde. Die Baseler Zeitung bemerkt, er sei zum Abgeordneten für die Konferenz in Neuenburg

bestimmt, zu welcher Sir Stratford Canning von Seiten Englands

bereits angekommen ist.

Kanton Waadt. (Allg. Ztg.). Die Gehässigkeit des waadtschen Kontingents gegen Freiburg, welche General Dufour und Oberst Rilliet so würdig mißbilligt haben, läßt sich zum Theil aus

der alten Gränz-Uneinigkeit und den Streitigkeiten über die Gerichts—

barkeit auf dem Murtnersee erklären, bleibt aber immer eine Anklage gegen unseren rohen und unsittlichen Radifalismus. Dicke Weinnebel haben daran großen Antheil. Unsere Regierung befolgt jetzt einen ganz eigenthümlichen Gang. Während in dem gegenüberliegenden Savoyen seit dem Patent vom 30. Oktober die Censur viel weniger als früher drückt, wird in Lausanne dem Drucker des liberalen In— déöpendant, dem besten Oppositions-Blatt, mit Feuer und Schwert gedroht, wenn er forthin den Druck dieses Blattes besorge. Nun blieb in der journalistischen Opposition noch der Courrier Suissez auch diesem wurde aber durch eine Zuschrift des Staats⸗Rathes in Zukunft jedes freie Wort unmöglich gemacht, indem eine elastische, jeder Ausdehnung fähige Phrase ihm nicht nut alle Artikel über die gegenwärtigen und künftigen Militair-Operationen, Nachtheiliges über die Offiziere und für die Truppen Beunruhigendes verbietet, sondern auch toute publication à inquiéter le pays. Was könnte bei der bekannten Logik unserer Regierung nichts Alles unter dieser Beunru⸗ higung des Landes verstanden werden? Solchen Preß- und Sprech— druck erlaubt sich eine aus einer Volks⸗Insurrection hervorgegangene Regierung, die an der Spitze demokratischer Freiheit und helvetischer Civilisation zu stehen meint.

Spanien.

Madrid, 2. Dez. Gleich nach Eröffnung der heutigen Siz⸗ zung der Deputirten⸗Kammer legte der Marine⸗Minister einen Gesetz⸗ Entwurf vor, worin die Regierung die Ermächtigung verlangt, ein für Erbauung oder Ausbesserung einiger Kriegsschisse bestimmtes An⸗ lehen zu machen. Es wurde sodann der Adreß-Entwurf mit einer Majorität von 124 Stimmen gegen 46 angenommen. (Die in der telegr. Depesche in Nr. 343 der Allg. Preuß. Ztg. gemeldete Annahme der Adresse mit, 170 Stimmen beruht daher auf einem Irrthum.) . I 26

Handels und görsen - Nachrichten. Berlin, den 13. Dezember 1847. Ausländische Fonds:. HEfamdhriese., KNRommundl- Papiere und Geld- Course.

Brief. Gem. If. Brief. Geld. 923 Kur- u. Nm. Pfdbr. 932 90 Schlesische do. do. Lt. B. gar. do. Pr. B- Anth. - Sch

Gem. St. Schuld-Sœh. Seeh. Präm. Seh. H. u. Nm. Schuldv. Berl. Stadt-Obl. Westpr. Pfandbr. Grossh. Posen do. do. do. Ostpr. Pfandbr.

Pomm. do.

Friedrichsd'or. And. Goldin. à 5th. Dis conto.

921 . Ausländische Fonds.

Poln. neue Pfdbr. do. Part. 500 FI. do. do. 300 FI. IIamb Feuer- Cas. . do. Staats- Pr. Anl Iloll. 23 9 Int.

ö Kurh. Pr. O. 40 th. 917 Sardin. do. 36 Fr. 154 N. Bad. do. 35 FI.

2 8 / * 2

C R -

Russ. Ilaub. Cert. do. beillope 3. 4.8. do. do. 1. Anl. do. Stiel. 2. 4. A.

do. do. 5 A. do. v. Rthsch. Lst. do. Poln. Schatz. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200. Pol. a. Pfdbr. a. C.

0

SSI I 12322

C,.

2 9

Hisenbalin- Actien.

Volleing.

Ast. Rott. O. Sebhl. L. B. Arnh. Utr. Pts. Mgdb. Kerl. Anh. A. B. 33 . do. Pr. B. do. Prior. do. do. KRerl. IIamb. Rhein. Stm. do. Prior. do. Prior. Berl. Stett. do. v. St. gar. Bonn-Cöln. Sächs. Bayr. Bresl. Freib. Sag. Glo. do. Prior. do. Prior. Chem. Risa. do. do. Cöln. Mind. St. Vo. do. Prior. do. Prior. Cöth. Bernb. Thüringer. Cr. Ob. Seb. Wub. (C. O.) Dresd. Görl. do. Prior. Dũss. Elbert. zarsk. Selo. do. Prior. Gloggnitz. IIb. Bergd. Kiel- Alt. Lpz. Dres. Löb. Zittau. Magd. Halb. Magd. Leipꝝ. do. Prior. N. Schl. Mk. do. Prior. do. Prior. do. III. Ser. Nrdb. K. Ed. O. Schl. Lt. A do. Prior.

100 6. 935 B. 93 6. 917 B. i003 B. 832 B.

S94 6.

47 6.

98 6.

70 B.

9g95 k. 99 G. 87 k. 865 G. 70 6.

* 2

——

—— 6 8

Quit. Bog. 2 4 966

Aach. Mastr. Berg. Mrle. Berl. Anh. B. Bexb. Lud. Brieg -Neiss. Thür. V. Magd. Witt. Mecklenb.

9 a. 10096 g. RNrdb. F. W. Rh. St. Fr.

107 6. r. Starg. Pos. (Schluss der Börse 3 Uhr.)

917 6. 101 6.

S8 n. S827 n. SI .

Diese Kommission ist aus verschiedenen Elemen⸗

. . Am Gten sollte in Schwyz selbst eine Volks-Versammlung aus dortigen Bürgern abge⸗ halten werden, und am 10ten will die Bezirks -Gemeinde in Pfäffi⸗ preis⸗

ĩ

Am 9. Dezember lief in Basel der Befehl er ; g Mer, Preise der meisten Artikel sind noch mehr gefallen, die von ostindischen 11d

ments⸗Vorstellung:

Siegmund: Welt-⸗Tableaux.

Getraide - Bericht. Am heutigen Markt waren die Preise wie solgt:

Weizen 66— 74 Rthlr. Roggen loco neuer 46 - 48 Rthlr.

April/Mai E. J. 47 18 Rihlr. bez. Hafer 48 / 52pfd. 27 - 29 Rihlr.

Aspsd. pr. Frühjahr 283 Rihlr. G. 50psd. 29 Rihlr. bea. Gerste 42 - 43 Rihlr. Rüböl loce 117 Rihlr.

pr. Frühjahr 11 Rihlr. G. Spiritus loco 243 - 24 Rihlr. bez.

= Frühjahr 26 - 26 Rililr. beæ.

London, 8. Dez. Getraidemarkt. Die Zuführen seit Montag waren gering. Weizen, sowohl englischer als fremder, sindet guten Ab— satz zu reichlichen Montagspreisen. Gerste, Bohnen und Hafer sind unverändert im Werthe. Erbsen mehr gefragt und etwas höher im Mehl desgleichen.

Waarenmarkt. Der Mangel an Vertrauen im Handelsverkehr dauert fort. Mit Kolonialwaaren hat es sich noch nicht gebessert, und die

fremden Zuckern, ostind. Reis, Num und Cevlon- Kaffee am fühldars. Umsatz aus der Hand nicht von Belang, die versteigerten Waaren her nur zum Theil Nehmer gefunden. Es ist unbegreiflich, daß die Impon

sich noch immer mit so großen Partieen an den Markt drängen, da auf

die Einfuhr die Preise von Zucker 33, Neis 30, Thee 40, Rum 20, Pfeffer 10, Seide 20, Manufakturwaaren in Stücken 30, Kaffee 20 und die mei— sten übrigen Waaren 19 40 * Verlust gaben. Farbewaaren nicht nie—⸗ driger angeboten. Es finden sich zahlreiche Versteigerungen angekündigt.

Geldmarkt. Consols waren seit voriger Post auf einige Verkäufe circa „6 zurückgegangen, haben sich jedoch wieder 6 gebessert und schlos⸗ sen fester. Ein Gerücht, daß Herr Guizot abgedankt hätte, drückte sie heute wieder um , und sie schlossen 855 G., 86 Br. In fremden Fonds ging äußerst wenig um. Holl. sind 260 höher, merikan. dagegen (M niedriger. Span. und portug. fest. Geld ist am Platz eher reichlicher zum Diskonto von 55 a 69, für beste 1 bis 3 Monat Wechsel. Das von der West— lüste erwartete Schiff mit Kontanten ist in diesen Tagen angekommen, und sind damit inklusive einiger anderen Zuführen im Ganzen circa 2 Millionen Dollars eingetroffen, etwa 3 in Piastern und R in Barren. Diese Posten gehen übrigens zu unveränderter Notirung coulant ab. Wechsel auf die Hauptplätze waren mehr gefragt und Course auf Amsterdam, Paris und Hamburg etwas besser. Letztere Devise schloß man anfangs zu 13. 152, am Schluß war jedoch Geld zu 13. 155. Wien und Triest weniger ange— tragen, aber auch wenig Geld dafür. Italien begehrt, wie auch Spanien und Portugal. Eisenbahn-Actien folgten wieder dem Gange der Fonds, und es zeigte sich auf die allgemeine Besserung in Consols mehr Meinung dafür, doch blieb der Umsatz unerheblich.

AnsSwärtige Börsen. Amesterdam, 10. Dez. RKiederl. „ind. Seh. 54 5. Antwerpen, 9g. Dez. Zinsl. —. Neue Anl. 14. Frankfurt a. M., 11. Dez. 59 net. 104. Benk-Act. 936. Stotzl. Sß. Inter. 55. Fol. 300 Fl. I. 973. do. 500 FI. 83. 3 596 —. 365 do. 243. 243. Bexb. 88. S§8I. Taunus Actien 3514 3502. Hamburg, 11. Dez. Bank-Aetie 1600 r. Ertl. Russ. 1043. 101. Hamb. Rerg. Actien 88 Br. Maßgd. Witteub. 76 Er. Hamb. herl. 101. 100. Kiel Alt. 1102. 110. Glij ckst. Eliusb. 53 Br. Rendsb. RKeum. 94 Br. Kopenh. Rothsch. 63 Br. Meckl. 51. 50. . Paris, 9. Dez. 57 Rente da eur. 116. 50. 39 an eour. d0. 75. 20. Neue 395 Anl. 76. 20. Wien, 11. Dez. 6 P Met. 1043. 430 do. 93. Aeüen 1619. AI. de 1834 1573. de 1149 1154. Glogsu. 1133.

Rb spas. 143.

Span.

3 6 do. 655 Bank Rordb. l56 3.

Meteorologische Beobachtungen.

Abends 1090 Uhr.

Nach einmalig

1847. 12. Dez.

Nachmittags 2 Uhr.

Morgens 6 Uhr. 339, as“ Par. 340, 27“ Par. 341,03“ Par. Quellwüärme , 1. . 2, 8 R. 0,47 R. Flusswärme , KR. * 139 R. 0, 8 R Bodenwüürme 90 pet. 90 pet. Ausdünstung

heiter. Nebel Riederschlasgi, 011] My.

SW. SW. Wüärme wechsel . .

Wolke zung ... Sw. 0,8) Tagesmittel: 340,22“ Par... 4 1,0 R. .. 0, o R... 92 pot. sw.

Beobachtung.

Lust druck Luftwärme .... Thaupunkt .... Dunstsätti gung. Wetter ...

Nönigliche Sch aufpiele.

Dienstag, 14. Dez. Im Opernhause. 145ste Abonnements- Vorstellung: Thea, oder; Die Blumenfee, Ballet in 3 Bildern, von Paul Taglioni. Musik von C. Pugny. (Dlle. Marie Taglioni; Thea.;) Vorher: Der Schatzgräber, Singspiel in 1 Aufzug. Musik von Mehul. Anfang halb 7 Ühr.

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden mittleren Opernhaus⸗-Preisen verkauft:

Ein Billet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sgr., in den Logen des ersten Ranges und ersten Balkons, so wie zur Tribüne, 1 Rthlr. 10 Sgr., im Parquet und in den Logen des zwei— ten Ranges 1 Rthlr., in den Logen und im Balkon des dritten Ran— ges, so wie im Parterre, 20 Sgr., im Amphitheater 10 Sgr., in den Fremden-Logen 2 Rthlr. ö .

Im Schauspielhause. 22ste französische Abonnements-Vorstellung: La scconde reprèésentation de: Les Malheurs d'un amant heu- reux, ou: un homme à bonnes fortunes, comédie en 2 actes, melde de musique, du thédtre du Gymnase, par Scribe. Les deux filles à marier. .

Mittwoch, 15. Dez. Im Schauspielhause. 208 te Abonne⸗ ments⸗-Vorstellung: Dorf und Stadt, Schauspiel in 2 Abth. und 5 Akten, mit freier Benutzung der Auerbachschen Erzählung: „Die Frau Professorin“, von Charlotte Birch-Pfeiffer. .

Donnerstag, 16. Dez. Im Schauspielhause. 209te Nathan der Weise.

Abonne⸗

KRönigsstädtisches Theater.

Dienstag, 14. Dez. Vorstellung der Herren Brill und

Optische Darstellungen aus dem Ge— bietẽ der Kunst und Natur, in 5. Abtheilungen.

Vorher: Eine Dorffamilie in Berlin. Lustspiel in 3 Aufzügen

(die Handlung zum Theil nach Mélesville), von Fr. Adami.

Mittwoch, 15. Dez. (Italienische Opern⸗-Vorstellung.) Zum

erstenmale in dieser Saison: Linda di Chamouni. Oper in 3 Akten.

Musik von Donizetti. Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des

ersten Ranges 1 Rthlr. u. s. w. ; Can ee, 16. Dez. Der Lumpensammler von Paris.

0

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Im Selbstverlage der Expedition.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei.

Beilage

Inland. Nhein-Provinz. Frequenz der Universität in Bonn. Einweihung der evangelischen Kirche in St. Bith. Schreiben aus Halle. (Frequenz der Universität.)

Frankreich. Paris. Die Note an die Eidgenossenschast. Die Neu- tralität des Fürstenthums Neuenburg.

Spanien. Schreiben aus Madrid. Tammer; Vermischtes.)

Türkei. Konstantinopel.

Graberg von Hemso.

Vermischtes. ö Eisenbahnen und Dampfschifffahrt.

(Verhandlungen der Deputirten

Memorandum der Pforte.

Paris. Neuer Eisenbahn⸗

Wagen. Rom. Die Bahn von Nom nach Civitavecchia. Handels- und Börsen⸗Nachrichten.

K

Nhein⸗Provinz. Das Verzeichniß der Studirenden der rheinischen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität in Bonn führt nicht weni— ger als sieben Prinzen und eine große Anzahl von Fürsten, Grafen und anderen Herren auf. Ein junger Fürst Talleyrand, Großneffe des Fürsten von Benevent, beginnt dort seine Studien unter der Ob⸗ hut des Professors Walter.

Aus St. Vith vom 21. November wird dem Rheinischen Beob. geschrieben: „Nach langem Sehnen und Harren konnte end- lich heute das neuerbaute Kirchlein für die hiesige kleine evangelische Gemeinde eingeweiht werden. Durch die kräftige Unterstützung ver schiedener Gustav⸗Adolphs⸗Vereine, so wie die evangelische Pastoral⸗ Hülfs⸗Gesellschaft in Berlin, war die Gemeinde in den Stand gesetzt, dieses für sie so dringend nöthige Werk auszuführen und so einen Sammelplatz der Erbauung, den sie so lange Jahre schmerzlich hatte entbehren müssen, sich zu verschaffen. Die kleine aber zierliche Kirche machte durch ihren durchaus kirchlichen Charakter, so wie durch die Nettigkeit und Tüchtigkeit der Ausführung, auf alle Festgenossen den wohlthuendsten und erhabensten Eindruck. Verherrlicht wurde die Feier durch die Anwesenheit des Präses der Provinzial⸗Synode, so wie durch Gäste aus der Nähe und Ferne. Rühmend ist auch zu er⸗— wähnen die rege Theilnahme, die der jungen Gemeinde in ihrer Freude die katholische Bevölkerung des Ortes zollte.“

* Halle, Anfang Dezember. Auf der hiesigen vereinten Frie⸗ drichs-Universität Halle-Wittenberg befanden sich von Ostern bis Michaelis 1847 665 Studirende. Davon sind abgegangen 184, ver⸗ blieben demnach 481. Vom 20. Mai bis 24. November d. J. sind 1838 hinzugekommen, so daß die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden sich auf 669 beläuft. Die theologische Fakultät zählt 388 (275 Inländer, 113 Ausländer), die juristische 110 (104 In- änder, 6 Ausländer), die medizinische 106 (85 Inländer, 21 Aus⸗ länder), die philosophische 65 (53 Inländer, 12 Ausländer). Außer⸗ dem besuchten noch 34 nichtimmatrikulirte Studirende die Universität,

ter ihnen 10 Chirurgen, 6 Pharmaceuten und 18 Hospitanten. ahmen folglich im Ganzen 703 Zuhörer an den Vorlesungen

25

ra nn n e i eh

Paris, 8. Dez. Das Journal des Débats theilt die Note oom 30. November mit, welche Herr Bois le Comte der Eidgenossen⸗ st übergeben hat. Es zollt allen darin gemachten Vorschlägen

seinen vollkommensten Beifall und bemerkt: . . „Die Abfassung dieser Note ist gemeinschaftlich von den Großmächten festgestellt worden. Der französische Botschafter hat dieselbe im Namen sei— ner Regierung am 1. oder 2. Dezember übergeben. Die Gesandten Dester- reichs uͤnd Preußens werden ein Gleiches ihrerseits am Aten oder spätestens am Sten Morgens gethan haben. Die Ueberreichung von Seiten Englands wird auch wohl bald folgen, wenn sie nicht schon vorausgegangen ist. Was Rußland betrifft, so erwartete Baron von Krüdener von einem Tage zum anderen die Befehle seines Hofes. Die Tagsatzung, die sich am hten ver- sammeln sollte, wird sich also zahlreichen und authentischen Zeugnissen von der Uebereinstimmung der Mächte in Betreff, der die Eidgenossen⸗ schaft zerrüttenden Ereignisse gegenüber befinden. Es sind die fünf Großmächte Europas, Frankreich, England, Oesterreich, Preu⸗= ßen und Rußland, welche diese feste Sprache an die Schweiz führen. Diese achtunggebietende Einmüthigkeit wird hoffentlich einen heilsamen Ein- fluß auf die nächsten Beschlüsse der Tagsatzung ausüben. Was uns he⸗ trifft, so ist es uns unmöglich, nicht mit aufrichtiger Freude die Großmächte Europa's und besonders England mit unserer Negierung im Einklang zu sehen, um eine Vermittelung zu versuchen, die den Zweck hat, der helveti= schen Eidgenossenschaft endlich den Frieden zu geben. Man wird bemerken, daß der Ton der Note fest, aber eben so freundschaftlich ist. Niemand will die gerechte Empfindlichkeit dieser kleinen und interessanten Republik, ver⸗ letzen, und Frankreich insbesondere wird stets Werth darauf legen, mit ihr in gutem Vernehmen zu leben. Ist es wahr, daß mit dem Triumphe der Tagsatzung Alles beendet, daß mit der Niederlage der verbündeten Kantone die Frage gelöst ist, die Europa so lebhaft beschäftigte? Nein. Die Radi kalen mögen das behaupten, und sie mögen es sogar glauben nach allen Regeln der Logik. Sie erkennen nur die Thatsachen an, sie haben kein anderes Gesetz als die Gewalt, und deshalb glauben sie, seit sie durch die Gewalt gesiegt, daß sie das Recht getödtet und die Gerechtigkeit erdrückt. Aber so stirbt das Recht nicht; die Gerechtigkeit erliegt nicht unter einem Säbelhieb oder ei- nem Federzug. Weil die stärkeren Kantone die schwächeren niedergetreten, veil es nur noch eine einzige Autorität in der Schweiz giebt, ist deshalb die Eidgenossenschaft zu ihrem normalen Zustande zurückgekehrt? Können die Sieger die Einöde, die sie durch den Schrecken geschaffen, Frieden nen= nen? Können sie es wagen, das Schweigen, welches sie gebieten, als Zu— stimmung zu bezeichnen? Wenn die Raditalen so sicher sind, als sie es zu sein behaupten, die Stimme des Volkes auch in den Kantonen für sich zu haben, welche sie mit Krieg überzogen, warum lassen sie sich dann nicht frei aussprechen? Warum fahren sie fort, jene Städte militairisch zu besetzen, die, wie sie sagen, sie als Befreier betrachten? Nein, die Schweiz ist nicht zur geseßlichen und regelmäßigen Ordnung zurückgekehrt, eben so wenig heute als gestern. Der Kriegszustand besteht noch immer fort; statt verbündeter und gleichberechtigter Kantone giebt es nur noch er— obernde und eroberte; es giebt nur noch dem Rechte nach unabhängige Staaten, die der That nach gezwungen sind, sich dem Joch mächtigerer Bundesgenossen zu beugen. Die sieben Kantone sind nichts Anderes, als von fremden Armeen besetzte Gebiete. Der Grundvertrag der Schweiz be⸗— sindet sich deshalb im Zustande permanenter Verletzung. Mit der militai- rischen Besetzung der kleinen Kantone und ihrer Administration durch Com- missaire der Majorität, ungesetzlich wie diese Maßregeln sind, werden sich die Radikalen nicht begnügen; sie schicken sich an, wenn man sie gewähren läßt, eiter zu gehen. Sie erklären es laut in der Tagsatzung, in den Klubs, in den Or= ganen der Presse, die ihnen, in und außer der Schweiz, zu Gebot stehen; sie machen aus ihrer Absicht, den Bundesvertrag durch eine einfache Majorität zu än= dern, kein Hehl; sie gestehen offen, daß sie Willens sind, in den Nachbar⸗ Staaten die revolutionaire Bewegung zu unterstützen, und sie stehen in Verbindung mit Allen, die in diesen Staaten den Geist der Empörung und des Aufruhrs unterhalten. In ihrer Hand ist das Gebiet der Eidgenossen⸗—

schaft nur noch eine Art Freihafen, der allen Störern der allgemeinen Ord⸗

2371

Diensiag den 14ten Dezember.

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

nung offen steht, ein Heerd der Unordnung und ein Laboratorium der Anar= chie im Herzen von Europa. Es ist eine Frage, die sich nicht auf die Gränzen der Schweiz beschränkt, sondern weit über sie hinaus reicht; es ist der allgemeine Kampf des Radifalismus gegen die Ordnung und gegen den Frieden. Von diesem Gesichtspunlte aus muß die Frage beuriheilt werden, und von diesem Gesichtspunlte aus hat Herr Guizot sie von Anfang an betrachtet. Die Warnungen, welche die sfran=

zösische Regierung vor der gegenwärtigen Krise an die Eidgenos⸗

fenschaft gerichtet, waren eben so viele freundschaftliche Rathschläge,

geeignet, den Ausbruch von Unordnungen zu verhüten, welche

allgemeine Verwickelungen herbeiführen konnten und mußten. Herr Guizot

war dabei eifrig bemüht, das Recht der Schweiz zu achten, ihre eigenen

, in Ordnung zu bringen, so lange sie durch die Ausübung

ihres besonderen Rechtes dem allgemeinen Rechte nicht zu nahe trat. Er

wußte, daß die Einmischung fremden Einflusses oder fiemder Gewalt ohne

die handgreiflichste und dringendste Nothwendigkeit der Sache der Ordnung,

die er vertheidigen wollte, nur schaden konnte. Diese Nothwendigkeit mußte

sich aus den Thatsachen selbst unzweifelhaft ergeben; es mußte der Beweis

vorliegen, daß der Bürgerkrieg nicht blos die innere Organisation der Schweiz,

sondern auch die Beziehungen beeinträchtige, welche die Eidgenossenschast

an das Ganze der europäischen Ordnung knüpfen. Die französische Regie=

rung hat deshalb gewartet, gewartet, so lange es irgend möglich war; al⸗

tive Schritte hat Herr Guizot erst provozirt, als das Uebel dro⸗

hend und die Nothwendigkeit, sein Fortschreiten zu verhüten, unab-

weisbar wurde. Die Vermittelung aber der großen Mächte, war

sie einmal beschlossen, mußte einhellig sein; ihre Einhelligkeit war die beste

Bürgschaft für die Unparteilichkeit und Uneigennützigkeit jeder einzelnen

Macht. Die französische Regierung hat jetzt der Tagsatzung die Koleftiv=

Note, wie sie aus den Verhandlungen der Repräsentanten der fünf Mächte

hervorgegangen, übergeben lassen. Man sagt, daß es nicht mehr Zeit, daß

Alles zu Ende ist, das ist ein großer Irthum. Die Vermittelung hatte

nicht blos den Iweck, die Einstellung der Feindseligkeiten zu erlangen; es

waren größere Uebel zu verhüten und sind es noch. Die Niederlage des

Sonderbundes hat einen ersten Abschnitt der Frage beendet, aber sie hat

nicht Alles entschieden. Giebt es keine kriegführenden Parteien mehr zu

trennen, so giebt es Besiegte zu schützen und Sieger aufzuhalten. Mehr

als je ist es nothwendig, daß die Schweiz erfahre, wie Europa denkt, daß

sie es wisse, daß die Mächte, welche ihre Verfassung, ihre Unverletzlichkeit

und ihre Neutralität garantirt, sie nur so anerkennen, wie die Verträge sie

konstituirt, und daß, wenn die Grundlagen des Bundes eine Veränderung

erleiden sollen, es nur mit der einhelligen Zustimmung aller Bundesstaaten

geschehen darf und kann. Was bei der Note sogleich hervortritt, ist, daß

sie an den Präsidenten der Tagsatzung und an den Praͤsidenten des sonder=

bündischen Kriegs-Raths sich wendet. Die beiden Parteien haben also in

den Augen der Mächte gleiche Rechte. Diese erkennen nicht, wie die radi—- kale Majorität es geltend zu machen suchte, einerseits die Tagsatzung, oder die regelmäßige und gesetzliche ö , des Landes, andererseits Rebellen.

Nein, sie sehen die gesetzliche Schweiz eben sowohl und vielleicht mit mehr Recht in dem Sonderbunde als in der Masjorität. Diesen Punkt zugestan=

den, so entspringen daraus mehrere Folgen, die Jedermann begreift. Was die Vergangenheit betrifft, so erhalten durch ihr die vollbrachten Thatsachen ihre wahre Bedeutung, und diese ist gerade die entgegengesetzte von der, welche die Radikalen ihr beilegen wollten. Was die I f nf betrifft, so wird jener Punkt den Mächten als Regel dienen und sie bei der Wahl der Anord= nungen leiten, welche sie der Schweiz anzurathen gedenken, um den dieselbe zerflei⸗ schenden blutigen Jwisten ein Ende zu machen. So stellen sie in Uebereinstimmung einen wichtigen Grundsaßz auf, der unter den gegenwärtigen Umständen die kostbarste Gewähr ist, welche die besiegten Kantone wünschen können: es wird in dem Bundesvertrage keine Aenderung außer mit einmüthiger Zu- stimmung aller Kantone vorgenommen werden können. Der Bund ist ein Vertrag, der die 22 souverainen Staaten der Schweiz mit einander verbündet; nun ist'es Grundregel, daß ein Vertrag nur mit Zustimmung aller kontra⸗ hirenden Parteien abgeändert werden kann. Die Mächte proklamiren und beschützen also blos einen Grundsatz des gemeinen Rechts. Ueberdies be⸗ sitzen die Mächte, um eine solche Erklärung ergehen zu lassen, eine doppelte Eigenschaft, die man ihnen nicht abstreiten wird. Einerseits sind sie bethei⸗ sigte Parteien in dem Vertrage, der im Jahre 1815 die Schweiz mit dem Vortheil ihrer durch sie gewährleisteten Neutralität in die europäische Ordnung aufgenommen hat; andererseits haben sie Gewähr geleistet für die Unabhãängigleit eines jeden der 22 Kantone, welche die Eidgenossenschaft bilden. Die Ma⸗ sorität der Tagsatzung hat also diesem Theil der Note nichts entgegenzu— setzen. Indeß, wenn wir uns nicht täuschen, ist es gerade dieser, der ihre liebsten Pläne durchkreuzen wird. Daß sie den Bundes- Vertrag abändern will, ist für Niemand ein Geheimniß, trotz einiger offiziellen Verneinungen. Die Mächte benachrichtigen sie nun, daß sie nur mit Achtung der Kantonal⸗ Souverainetät, nur wenn sie von dieser Achtung den entschiedensten und wirksamsten Beweis gebe, dies thun dürfe. Man sieht, daß, wenn sie den Sieg der radikalen Majorität nicht zu hindern vermochten, sie doch ent⸗ schlossen sind, es zu verhindern, daß dieser Sieg tödtlich für die Besiegten werde. In diesen beiden Puntten scheint uns der wesentlichste Inhalt der Rote zu liegen: erstens spricht man der Majorität das Recht ab, sich die Tagsatzung, die gesetzliche Autorität zu nennen; zweitens erklärt man, daß sie die Unabhängigkeit der Kantone nicht antasten dürfe.“ (

Die Neutralität des Fürstenthums Neuenburg in dem Bürger— kriege der Schweiz giebt dem Conservateur, der für das Organ des Herrn Guizot gilt, Anlaß zu folgender staatsrechtlicher Auseinan⸗ dersetzung: .

„Dis durch die Note des Herrn von Sydow erhobene Frage ist leicht zu löfen, wenn sie richtig und klar gestellt wird. Kann der König von Preu= ßen, als souverainer Fuͤrst von Neüenburg, in gewissen Fällen in die Be⸗ ziehungen des Fürstenthums zur eidgenössischen Tagsatzung einschreiten und für dasselbe eine passive Neutralität beanspruchen, welche, es von seiner Pflicht, den Forderungen der Tagsatzung zu gehorchen, entbindet? Wir ant= worten, ohne zu zögern: ja; und wir 1 unsere Ansicht durch die⸗ selben Thaͤtsachen, deren man, sich in der Tagsatzung bediente, um die ent= gegengesetzte Ansicht zu vertheidigen. Der Att, durch welchen der Staat Neuenburg sich der Schweiz anschloß, ist ein Vertrag, in welchem der Kö⸗ nig von Preußen einer der kontrahirenden Theile war, indem der Staats- Rath von Neuenburg den Alt nur laut einer vom Könige erhaltenen Vollmacht unterzeichnete. Diese Vollmacht vom 8. Juni 1814 ist bekannt. Neuenburg ist also nur durch einen Vertrag zwischen einem souverginen Fürsten und der eidgenössischen Tagsatzung Mitglied der Eidgenossenschast geworden, und es wäre absurd, zu behaupten, daß der Fürst niemals be⸗ rechtigt sei, in der Ausübung des Vertrags einzuschreiten. Es entsteht nur die Frage: wann ist er dazu berechtigt? Wir antworten: in allen Fällen, auf welche die in der bekannten Königlichen Vollmacht enthaltene Reserva⸗ tion anwendbar ist. Diese Reservation ist noch deutlicher in dem Reunions= Akt ausgesprochen:; „„Art. 1. Der souveraine Staat Neuenburg wird als Kanon in die schweizerische Eidgenossenschaft aufgenommen. Die se Aufnahme findet unter der ausdrücklichen Bedingung statt, daß die Erfül- lung aller Verpflichtungen, welche dem Staat Neuenburg als Glied der Eidgenossenschaft obliegen, die Theilnahme dieses Standes an der Bera⸗ thung der allgemeinen Angelegenheiten der Schweiz, die Ratificatisn und Vollziehung der Beschlüsse der Tagsatzung, ausschließlich die in Neuen⸗ burg tesidirende Regierung betreffen werden, ohne daß dafür eine weilere Sanction oder Genehmigung erforderlich sei. Art. 2. Der Kanton Neuenburg tritt allen Bestimmungen des Bundes Vertrages hei, den er gleich den übrigen Ständen der Schweiz zu beschwören hat. Sobald man also Neuenburg Verbindlichkeiten auflegen will, die es als Mitglied der Eidgenossenschaft nicht kontrahirt hat, sobald man es zwingen wills Beschlüsse auszuführen, zu deren Fassung die Tagsatzung nicht berech- tigt war, und welche den Bundesvertrag offenbar verletzen, dann tritt der Fürst wieder in sein natürliches Recht als kontrahirender Theil und über- nimmt von neuem die direlts Ausübung der Soüuverainetät, auf welche er nur in den Gränzen der durch den Bundesvertrag auferlegten Verbindlich= keiten und der zwischen den Kantonen von Rechts wegen bestehenden Bezie- hungen verzichtet hatte. (Siehe die Vollmacht vom is, Juni 1814.) Die direlte Ausübung der Souverainefät von Seiten des Fürsten von Neuen

burg ist das gemeine Recht, die im Reunionsalt stipulirte Reservation ein Privilegium, das in dieser Eigenschast so strikt als möglich interpretirt wer- den muß. Können diese allgemeinen Grundsätze in der gegenwärtigen Sach- lage Anwendung finden? Ja; denn es ist nicht zweifelhaft, daß die g. saßung, indem sie die Ausweisung der Jesuiten und die militairische Erecufson gegen den Sonderbund beschloß, die Gränzen ihrer geseßlichen Befugnisse überschritt und den Bundesvertrag verletzte. Es würde übrigens schon genügen, daß der Fürst von Neuenburg persoͤnlich diese Ueberzeugung hätte, um ihm das Necht, sich als Fürst an die Eidgenossenschaft zu wen- den und sich auf den Vertrag zu berufen, den sie mit ihm abgeschlossen hat, nicht verweigern zu dürfen. Anders entscheiden, hieße eine Absurdität unter- stellen, nämlich die Absurdität, daß die eidgenössische Behörde das Recht habe, die Verzichtleistung des Fürsten von Neuenburg auf die direfte Aus- übung der Souverainetät nach Belieben und über alle Gränzen der Ver= träge hinaus auszudehnen. Der König von Preußen ist der Ansicht, daß der Kanton Neuenburg vertragsmäßig nicht verpflichtet ist, zur Ausführun der auf die Jesuiten ünd den Sonderbund bezüglichen Tagsatzungsbeschlüsse beizutragen, und von diesem Augenblicke an ist er nicht verpflichtet, wenn er mit den Kantonen, die jene Beschlüsse dekretirten, in Berührung treten will, sich dazu einer Mittelsperson zu bedienen und sich hinter den Staats- rath von Neuenburg zurückzuziehen. Er hat das Recht, seine Ansicht ihnen unmittelbar auszusprechen und durch das Organ seines Gesandten seine Theilnahme an ungesetzlichen Beschlüssen zu verweigern; er hat ferner das Recht, ihnen zu erklären, daß er neutral bleiben wolle; ja, was noch mehr ist, er ist nur in seiner Eigenschaft als souverainer Fürst berechtigt, sie von dieser Absicht in Kenntniß zu setzen, indem für die Kantonal-— Regierung von Neuenburg die Neutralität etwas Unmögliches ist. Sobald die Auslegung des Bundes. Vertrages zwischen einer Majorität, welche den Geist und den Buchstaben dieses Bundes-Vertrages verletzt, und einer Mi- norität, welche ihn genan beobachten will, Mißhelligkeiten veranlaßt, so kann irgend einer der verbündeten Staaten leicht den Wunsch haben, sich weder für die eine noch für die andere Partei zu erklären. Denn entweder die Majorität achtet in ihrer Auslegung des Bundes Vertrags die durch ihn der Tagsatzung vorgezeichneten verfassangsmäßigen Gränzen, oder sie achtet sie nicht. Im ersten Falle muß die. Minorität sich unterwerfen; im zweiten, das heißt, wenn die Mehrheit sich irrt und der Souverainetät der Kantone zu nahe tritt, muß die Minorität ihre Mit- wirkung verweigern. Dies hat die Regierung von Neuenburg gethan, und wenn man auf diese Stellung das Wort Neutralität anwendet, so ist die Anwendung falsch. In jedem Staatenbunde ist die Erklärung eines ein- zelnen Staates, wodurch er einer von der Mehrheit beschlossenen Maßregel feine Mitwirkung versagt, ein Akt der Feindseligkeit gegen die Majorität. Der Fürst von Neuenburg dagegen hat allerdings, eben weil er nicht Mit- glied der Eidgenossenschaft ist, das Recht, von seiner Neutralität zu sprechen und zwischen beiden Parteien eine neutrale Stellung einzuneh⸗ men. Was den Umstand betrifft, daß der König von Preußen seine Note nicht der Tagsatzung, sondern den einzelnen Kantonen zuschickte, so scheint dies nicht nur nicht rechtswidrig, sondern auch durch die Antecedenzien der Tagsatzung volllommen gerechtfertigt. Die Kantonal⸗-Souverainetät ist nämlich die Regel; die zwei und zwanzig Kantone haben sich als sou— veraine Staaten verbündet; sie haben den Theil ihrer Souverainetät, auf welchen sie zu Gunsten des Bundes verzichtet haben, keiner Regierung, tei⸗ ner permanenten Behörde anvertraut; sie haben ihn gleichsam zu⸗ rückbehalten, um ihn nur durch ihre in zeitweiliger Versammlung vereinigten Deputirten auszuüben. Der Bundes Vertrag sagt deut- lich, daß die Kantone als Tagsatzung berathen, und wenn man sich an die Tagsatzung wendet, so wendet man sich eigentlich an die Kantone selbst, d. h. au seden der zwei und zwanzig Kantone. Weshalb sollte also der König von Preußen nicht das Recht haben, eine Mittheilung, die er mit vollem Recht allen vereinigten Kantonen machen konnte, allen Kantonen einzeln zu machen, besonders, wenn nicht alle Kantone, wie es in diesem Augenblicke der Fall ist, vereinigt sein können. Wir begreisen, daß Men- schen, welche die Kantonal-Sonverainetät von sieben ihrer Mitstaaten mit Füßen treten, es sehr ungern sehen, daß diese Souverainetät von einem der aufgeklärtesten Fürsten unserer Zeit öffentlich in Schutz genommen wird. Die Diplomatie der Großmächte hat sich indeß jederzeit über das Geschrei der Klubhelden hinausgesetzt, und wir erinnern uns noch sehr gut zweier Fälle, wo die französische Regierung sich direlt an die Kantonal-Regierungen wandte und sedes Benehmen mit dem Vorort verweigerte. Der erste Fall betraf die An= gelegenheit zweier französischer Juden, der Gebrüder Wahl, welchen Basel—⸗

k

Tandschaft die Erlaubniß zur Erwerbung von Grundbesitz verweigerte; der zweite Fall war die auf Befehl von Luzern stattgefundene Beschlagnahme einer Quantität Holz, das einem französischen Handelshause gehörte. Die Herren von Broglie und von Mols hielten die Staaten von Basel- Land- schaft und Luzern für souverain genug, um direkt mit ihnen zu unterhan— deln, und es fiel der Opposition nicht entfernt ein, den damaligen Ministern ein Verbrechen daraus zu machen. Die Note, die Herr von Sydow im Namen des Fürsten von Neuenburg eingereicht hat, ist daher, sowohl ihrem Inhalte, wie ihrer Form nach, vollkommen gesetzlich: dem Inhalte nach, weil es sich um Verpflichtungen handelte, welche dem Staate Neuenburg im Widerspruch mit den Bestimmungen des Bundes -Vertrags aufgelegt wur= den; der Form nach, weil die Tagsatzung nur die Vereinigung aller Kan⸗ tone ist und in diesem Augenblick keine Versammlung existirt, auf welcher alle Kantone vereinigt wären.“

8p anien.

3 Mꝛadrid, 2. Dez. Seit drei Wochen hält der Kongreß der Deputirten täglich seine Sitzungen und noch sind die Debatten über die Adresse nicht beendigt. Daß kein einziges von der Oppo—- sition gestelltes Amendement sich der Genehmigung der moderirten Majorität erfreuen werde, ließ sich voraussehen. Durch die Verwer- fung des Antrages, der Königin den Dank des Kongresses für die den politischen Ausgewanderten ertheilte Amnestie auszusprechen, hatte die Majorität sich aufs neue als unduldsam, unversöhnlich und den Grundsätzen wahrhafter Mäßigung unzugänglich bewährt, Das Mi⸗ nisterium selbst fühlte sich bewogen, die Adreß - Kommission um Zu⸗ rücknahme derjenigen Worte anzugehen in denen es heißt, der Kon⸗ greß beglückwünsche die Königin, „daß jener traurigen Politik (der vorigen Minister) ein Ziel gesetzt, die darauf ausgegangen wäre, alle Prinzipien systematisch mit Füßen zu treten“, und nur nach heftigem Widerstande änderte die Kommission die letzten Worte dahin, daß sie lauteten: „systrmatisch zu verletzen! . Nachdem in der Sitzung vom 26. November Herr Benavid es, der unter Herrn Pachec Minister des Innern war, sich gegen den in jenen Worten ausgesprochenen Tadel zu vertheidigen gesucht, der Vicepräsident des Kongresses, Herr Rios Rosas (derselbe Deputirte, welcher vor zwei Jahren im Sitzungssaale dem Introducteur, des Ambassadeurs eint Shrfeige versetzte), aber das puritanische Ministerium als des Hoch⸗ verraths schuldig verurtheilt und die gehässigsten Leidenschaften auf⸗ geregt hatte, nahm am 27sten Herr Cortina, als Organ der pro⸗ gressistischn Partei, das Wort. Er stützte sich auf die Erfahrungen der Vergangenheit, um darzuthun, daß der moderirten Partei keines weges das Recht zustehe, ihre Gegner der Verletzung der Constitu⸗ tion und Gesetze, anzuklagen. „Wann haben wohl“, fragte er, „die Moderirten die Vorschriften der Verfassung zur Anwen⸗ dung' gebracht, vor der sie jetzt eine heilige Ehrfurcht zu hegen 56 geben? Hat man nicht die Repräsentativ⸗-Regierung bei uns in i chen Mißkredit gebracht, daß Jedermann in ihr nur ein Yrsen . erblickt ?““ Erst in der folgenden Sitzung beschloß Herr ,, 4 nen langen, die Geduld der Zuhörer erschöpfenden und. Hin J. völlig verfehlenden Vortrag. Auffallend wear Lie Hurin r gü. Gemiessenheit, mit der er dem dermaligen Mini e n n. Borhan trat, und nicht weniger bemerkenswert) sein Bemühen,

denfein einer zwischen dem Präsidenten des Ministeriums und dem