1847 / 348 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Rheinische Eisenbahn⸗ nien Gesellschaft

i Inhaber von noch nicht vollstän⸗ dig eingezahlten

Prioritãts⸗

Actien

unserer Gesellschaft wer⸗ den hierdurch aufgesor= dert, die

noch restirenden 20

in 4 66 95 einzuzahlen. Es sind darauf jedo ie am 31. De⸗ * 1 verfallenen ratirlichen Zinsen 3 476 von den bereits geleisteten acht Einzahlungen mit 7 Thlr. 26 Sgr. 3 Pf. pro Actie in zu bringen, so daß nur 42 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. pro Actie noch zu zahlen sind.

Die vorgenannten Banthäuser werden über die em pfangenen Zahlungen Interims-Quittungen ertheilen, welche demnächst gegen die von uns vollzogenen Priori- täts-Actien umgetauscht werden.

Köln, den 18. November 1847.

Dee Direction. Hirte, Spez. Dir. Subst.

1063 b]

Berlin-Hamburger Eisenbahn. * . Die am 1. Januar z 1848 fälligen Zins-⸗Cou- pons Nr. 2 unserer ie ritäts⸗-Obligationen sollen ausnahmsweise schon jetzt, und zwar vom 8I5ten d. Mts. ab, fwjedoch nur durch un sere Hauptkasse in e Berlin (auf dem Bahn⸗ hofe, in den Morgenstunden von 10 bis 1 Uhr) ge— zahlt werden. Vom 3. Januar ab tritt die Zinszahlung auch bei unseren übrigen Kassen sein. Berlin, den 12. November 1847. Die Direction der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

Berlin- Hamburger

D 3 liter. Fäisenbahn.

Wir bringen häer— mit zur össentlichen Kenntnils, dals wir uns veranlasst gesehen ha— ben, dem Reglement sür die Güterbe- C örderung auf unse- Vrer Eisenbahn folgende Bestimmungen hinzu- 3 zufügen:

1) ad §§. 1. 2. 3. und 27. (pag. 25, 26, 33 und 34 des Betries-Reglements).

Jeder Frachthricf, mit welchem Güter zur Beförderung übergeben werden, muss solgende Erklärung des Versenders enthalten:

„Der Direction der Berlin -HIamburger Ei-

senbalin - Gesellschaft wird das in dem ge—

gen wärtigen Erachthriefe begründete Recht, zur Einziehung der Fracht, hiermit übertra- gen. Dieselbe ist daher héfugt, dureh de— ren Güter-Expedition die bedungene Eracht u erlieben. Der Empfänger der Güter, welche der gegen wärtige Lrachtbries bezeicli- net, ist nach Empfang der letzteren eben so berechitizt, als verpflichtet, die Legitimation zur Einziehung der Fracht Seitens der gew dachten Direction ohne Einwand anzuers= kennen.“ 2) ad 5§. 34. (Pag. 36 und 37 des Betriebs- Regle= menis).

Bei Beschüdizungen von Vieh durch euer oder andere Ereignisse, für welche die Ge- sellschast nach den kbestehenden gesetzlichen Bestimmuntzen verantwortlich ist, vierden, one Rücksicht auf cinen häheren Werih der transV lee, . Thiere, solgende Vergütungen ge-

eis ler:

2

. . LThlr. Pr. Thlr. Pr. für 1 Pferd. .... .... 150 für 1 Mastschwein . .. 20

1 Nastochsen.. 70 1 Faselschwein .. 8 1 Siũck Rind;ieh 41 8chat... . . 4 bis zu 5 Cir. abwärts 50 - IIlund .... ...... 2 für ein Kalb... 6 1 Cir. Geslügel .. 10

VWer höheren Werili versichern will, hat dasũr die im. S. 10. sesigeseiate Ueberprämie zu bezahlen. Berlin und lamhurs im Noreniber 1847. Die ir ection der Berlin-Hamhurzzer Eisenbahn- Gesellschasi.

ligt Editt al! - Citation.

Nachdem . dem Vermögen deg Häuslers und Band= händlers Johann Gottfried Günther zu Pulsinitz Meiß— ner Seits der Konkurs-Prozeß eröffne? wörden, so wer. den dessen sämmtliche bekannte und unbelannte Gläubiger unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche außen⸗ bleiben oder ihre Forderungen nicht anmelden, für aus=

eschlossen werden erachtet werden, auch resp' bei Ver- ust der Wiedereinsetzung in den vorigen Siand, hler— durch aufgefordert, ;

; den 22. März 1848 an hiesiger Gerichtsstelle legal zu erscheinen, ihre FJor⸗ derungen zu liquidiren und zu bescheinigen, mit dem bestellten Güter⸗ und Rechtsvertreter, Herrn Bürger meister Advokat Bachmann allhier, gesetzlich zu der=

fahren und den 19. April 1848

flusivbescheides, welcher wegen der Außenbleibenden y um 12 Uhr für publizirt gelten wird, gewär⸗ tig zu sein.

8 haben sämmtliche bei diesem Konkurse Be⸗

theiligte den 3. Mai 1848 .

zu Abhaltung eines gütlichen Verhörs anderweit allhier sich einzufinden, mit dem Konkursvertreter und unter sich selbst wegen eines Vergleichs zu verhandeln, wobei übrigens diejenigen, welche über Annahme oder Ableh⸗ nung des Vergleichs sich nicht oder nicht bestimmt er⸗ flären, oder in diesem Termine ausbleiben, für einwilli⸗ gend in den Vergleich werden geachtet werden; sodann aber bei Fehlschlagung eines solchen

den 10. Mai 1848 der Inrotulation der Akten und den 21. Juni 1848

der Bekanntmachung eines Locations -Erkenntnisses, welches ohne fernerweite Ladung rücksichtlich der Außen= bleibenden Mittags um 12 Uhr für publizirt erachtet werden wird, sich zu versehen.

Auswärtige Gläubiger i. zu Annahme etwaniger alfi gungen Bevollmächtigte im hiesigen Orte zu be⸗ ellen.

Schloß Pulßnitz, am 27. Oktober 1817.

von Posernsches Gericht. W. Hentschel, Just.

Sach fisch Schefffche

6s Eisenbahn. ö

präkludirte Actien.

In der am

8 31. Mai d. J. 8 D hierselbst abge⸗ . haltenen 5ten Ge⸗ neral⸗Versamm⸗ lung ist beschlos⸗ sen worden: den Inhabern von Actien der

8

8 Sächsisch⸗ . D Schlesischen Eisenbahn⸗

Gesellschaft, welche wegen nicht geleisteten Einzah— lungen nach §. 18 der Statuten präkludirt worden sind, die auf eine jede Interims-Actie bisher ge⸗ leistete Einzahlung ohne Zinsvergütung und nach Abzug der verwirkten Conventionalstrafe von 1 Thlr. pre Interims-A ctie zurückzugewähren, in sofern sich dieselben bis zum 31. Dezember d. J. melden und durch Abgabe der Interims⸗A tie genügend legitimiren. Solches wird hierdurch zufolge Hoher Genehmigung mit der Bemerkung bekannt gemacht, daß die Erhebung der betressenden Beträge von jetzt an (Antonstraße Nr. 7) erfolgen kann. Diejenigen vraäͤkludirten Interims-Actien aber, welche bis zum 31. Dezember d. J. nicht produ⸗ zirt worden, werden hierdurch aller ihrer Rechte und Ansprüche unwiderruflich als verlustig erklärt. Dresden, den 9. Juni 1847.

. r n ri n un

der Sächsisch-Schlesischen Eisenbahn-Gesellschaft.

Anton Freiherr von Gablenz. v. Burgsdorff.

11261 Loebau-Zittauer Eisenbahn.

2 Wir machen hierdurch 2. bekannt, daß der erste Dividendenschein zu den Loebau- Zittauer Eisen⸗ bahn⸗Actien Lt. A. mit Zwei Thalern lUltkin der Zeit vom 2. bis öüömit dem 15. Januar 1848, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage,

nach Wahl der Inhaber

in unserem Haupt-Büreau zu Zittau,

bei den Herren Vetter C Co. in Leipzig,

. George Meu sel C Co. in Dresden,

ö. A. H. Heymann F Co. in Berlin

ausgezahlt wird.

Nach Ablauf obiger Frist erfolgt die Einlösung der

Dividendenscheine nür im Haupt⸗Büreau allhier.

Zittau, den 23. November 1847.

Direktorium der Loebau-Zittauer Eisenbahn-Gesellschast. Exner. Helfft.

li isõ ij . Loehau⸗ Zittauer

Eisenbahn.

Wir machen hierdurch bekannt, daß die von uns unterm 1. Juli a. c. aus- gefertigten Interims⸗A e⸗ tien à 25 Thlr. gegen die Original- Actiendo⸗ 9 kumente Lit. B. nebst . afk Talons und Divi- , , 6 md

eit . 2 9 , vom 15. bis mit dem 31. De—

zember a. C.

mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, nach Wahl der Inhaber,

in unserem Haupt⸗Büreau zu Zittau,

bei den Herren Vetter & Co. in Leipzig, George Meusel C Co. in Dresden,

A. B. Heymann C Co. in Berlin

r . werden sollen; gleichzeitig werden den Be— itzern

* * 1

pro Actie 19 Ngr. Zinsen vom 1. Juli a. «e * 5 Y6 baar vergütet. Nach Ablauf obiger Frist kann der Umtausch und die r n jedoch nur in unserem Haupt-Büreau all— sier erfolgen. Zittau, den 39. November 1817. Direktor i um der Loebau- Zittauer Eisenbahn-Gesellschaft.

Exner. Helfft.

der Inrotulation ber Akten und Publication eines Prä-

2382

1178 b In der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei in Oeuvres de FErédéric le Grand. Tom 1— V.

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1 ion. 25 nchen in gr. 8. r 20 Sgr., auf N d , n Jüngst, L. V., Die voltsthümlichen Benennungen im Königreich Bogen in gr. 8. geheftet 12 Sgr. (Hauptsächlich für die Besitzer von Doͤring's Atlas.) ilh.,, Gedichte in plattdeutscher Mundart. Ate Auflage. Mit einen Titellupfer. 1827 23 Bogen gr. 8. im Umschlag geheftet 4 Thlr. 15 Sgr. Bornemann, Wilh., Gedichte in plattdeutscher Mundart. Ste von neuem gesichtete und vermehrte Ausgabe leßter Hand, mit humoristischen Federzeichnungen von T. Hosemann und Titellupfer. 1843. 23 Bo-

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Antwort auf die Angriffe des Herrn Jul. Schaller in der Allg. Lit. Dig. Oktoher 1847; zugleich als

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Das Preußische Jagd-Recht.

1187 Von K. W. Hahn, Ober ⸗Landesgerichts⸗Rathe. . Zweite ganz umgearbeitete Auflage. Erste Abtheilung: Jagd⸗Civil- Recht. Gr. 8. Geh. Preis 1 Thlr.

(Die 2te Abtheilung, das Jagd-, Polizei⸗ und Straf— Recht enthaltend, erscheint in 4 Wochen. Beide Ab theilungen werden nicht getrennt.)

Das vor 12 Jahren in kurzen Umrissen entworfene preußische Jagdrecht hat der Verfasser, nach vieljähriger Sammlung des Materials, mit Benutzung der neueren Hesetzgebung und Wissen schaft, zu einem alle jag drechtlichen Verhältnisse vollstän= dig erörternden Werke umgearbeitet. Die einzelnen Leh— ren sind mit rechtsgeschichtlicher oder naturhistorisch-tech= nischer Begründung vorgetragen. In vergleichenden Noten sind die Bestimmungen der Entwürfe zur preußischen Forst⸗ und Jagd-Polizei⸗Ord⸗ nung und zur Verordnung uͤber die Jagdvergehen, auch die der anderen deutschen Gesetzgebun⸗ gen, beigefügt. .

Das Werk zerfällt, außer den einleitenden Darstellun⸗ gen der Jag dtunst, Jagdsprache, der deuischen Fagd-Rechtsgeschichte und der preußischeu Pro vinzial-Jagd⸗-Gesetzgebung in 3 Theile:

Jagd, Civil, Polizei- und Strafrecht, denen ein vierter über Gerichtsstand und Untersuchungs- Verfahren angehängt ist.

Die der ersten Auflage beigegebenen Abdrücke der alten Provinzial-Jagdgesetze, welche bald keinen prakti⸗ schen Werth mehr haben werden, sind weggelassen, und burch genaue Anschließung des Systems an die

neuen Gesetz-Entwürfe ist dafür gesorgt worden,

daß nach deren dereinstiger Publication das Werk seine Brauchbarkeit behält und durch einen Nachtrag sogleich 2 U Standpunkt des neuesten Rechts gesetzt wer— en kann.

Literarische Anzeige der Besserschen Buch- 11188] handlung (VW. Hertz), 44 Behrenstr.

Vor kurzem erschien bei n ert hes, Besser 2 Maube in Hamburg:

Geibel, Emanuel, Auf Mendels- sohn - Bartholdys Tod. (Gedicht) LI. 8. geh. A Sgm?

1186 8 ..

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* . 2 2X y *. Stehendes Heer u. Volkswehr, ein Beitrag zu der Bewaffnungsfrage

1190 der Gegenwart, von einem deutschen Offizier. Geh. 9 Bog. 3 Thlr.

Wer über die äußeren Gefahren, die dem Vaterlande drohen, und über die Mittel zur Abwehr nachdenkt, der sucht sich auch die Frage zu beantworten: ob in unse— rer Zeit und künftig das stehende Heer zur Landes- vertheidigung genügt, ob neben demselben eine Volks⸗ bewaffnung (Landwehr) nöthig ist, oder ob letztere hin- reicht und das stehende Heer entbehrlich macht. Bisher haben sich die meisten Stimmen für das Bestehen der Linie und der Landwehr neben einander ausgesprochen. Der Verfasser dagegen entscheidet sich für die Volkswehr allein und begründet seine Ansicht durch die Geschichte und die Wissenschaft. Wie er sich von den Vorurthei⸗ len freigemacht, welche in den Reihen der stehenden Heere gegen die Volkswehr erhalten, so ist auch seine Sprache sebendig, einfach und klar, und das Verständniß der Schrift verlangt keine technischen Vorkenntnisse. In un⸗— serer Zeit, wo in deutschen und italienischen Landen die Volkswehr verlangt und eingeführt, in Amerika und in der Schweiz ihre Tüchtigkeit erprobt wird, hat die Schrift eine tief in die Verhältnisse eingreifende Bedeu⸗ tung und wird das Verdienst haben, die Bewaffnungs— frage in den weitesten Kreisen zur Erörterung zu bringen.

[11471

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Berlin, Donnerstag den 16ten Dezember

1847.

Inhalt.

Amtlicher Theil.

Inlaud. Berlin. Die angebliche Einberufung von Kriegs-Reserden.— Das Personal und die Studirenden auf der hiesigen Königl. Unidersitãt. Provinz Schlesien. Der letzte Krieger des 22sten Infanterie Regiments. ; .

OY ; Bundesstaaten. Königreich Bavern. Befinden des Prinzen Adalbert und der Herzogin Paul von Württemberg. Wider⸗ segung in Betreff der Eisenbahn- Anleihe. Großherzogthum Ba— den. Landtags Verhandlungen. e, w. der Postgebühr für Zei⸗ tungen. Kurfürstenthüm Hessen. Die Deputation der Stände Versammlung. ; .

Desterreichische Monarchie. Preßburg. Stände -Verhandlungen. Mailand. Widerlegung. Schreiben aus Wien. (Wohlthätigkeits Vereine.)

Frankreich. Paris. Botschafter für Spanien. Die beabsichtigte Konferenz über die schweizer Angelegenheiten. Kandidaten für die Vice - Präsidentur der Deputirten-Kammer. Unterhandlungen Abd el Kader's. Sammlungen für die päpstliche Regierung. Das Bench— men der O'Connell's. Prozesse. Operationen mit Hülfe des Chloro- form. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. Unterhaus. Interpellationen. Zweite Lesung der irländischen Zwangsbill. London. 8 des Gerüchts vom Ausbruch der Cholera. Sterblichkeit. Vermischtes.

Belgien. Brüssel. Nepräsentanten⸗Kammer. Gesuch des Handels

gerichts. Vermischtes. Schweiz. Tagsatzumg. Der Rechtspunkt in der neuenburger Ange— legenheit. Kanton Bern. Gesandtschaftliches Provisorium in Pa—

ris. Beschwerde über Schwierigkeiten im Post⸗-Zeitungsdebit. Preu— ßische Note. Erklärung Stratford Canning's. Freilassung Zeerle- der's. Kanton Zürich. Verhaftungen. Kanton Lnuzern. Proclamation. Aussagen eines Basellandschäftlers. Korrespon— denz Ammann's mit den Freiämtlern. Das Kloster St. Urban. Kanton Schwyz. Demission der Regierung. Kanton Un— terwalden. Beschlüsse und Wahlen der Landsgemeinde in Sarnen. Fraternisiren unter den Truppen. Kanton Zug. Heimkehr eid- genössischer Besatzungs-Truppen. Präsidium der provisorischen Regie— rung. Kanton Freiburg. Proclamation. Wiedereröffnung der Gerichte. Heimkehr der Walliser. Kanton Wallis. Die Durch- reise der flüchtigen luzerner Regierungs-Mitglieder. Vertheilung der Verwaltungszweige.

Italien. Rom. Die Staatskonsulta. Lord Minto's Audienz beim Papste. Demonstration wegen der Ereignisse in der Schweiz. Vermischtes.

Vermischtes.

Handels- und Börsen⸗-Nachrichten. Zur deutschen Urverfassung. Beilage.

nnn, 2 il Amtlicher Theil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: . Dem Grafen von Droste-Nesselrode zu Herten die Kam— merherrn-Würde zu verleihen; so wie Den bisherigen Haupt- Bank Assessor Friedrich Wilhelm Heinrich Schmidt zum Haupt- Bank Direktor zu ernennen und dem Geheimen expedirenden Bank-Secretair Karl Eduard Rabe

den Charakter als Rechnungs-Rath beizulegen.

Das 43ste Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus—

gegeben wud, enthält unter Jir. 2910. Die Allerhöchste Kabinets⸗-Ordre vom 29. Oktober d. J., betreffend die dem Actien-Verein für den Bau einer

Kunststraße von Steele über Rellinghausen bis zur Gränze der Bürgermeisterei Kettwig und der Gemeinde Kettwig in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung der Straße von Steele nach Bredeney bewilligten fiskalischen Vor⸗ rechte; desgleichen „» 2911. vom 109. November d. J., betreffend den Tarif für das in Wollin zu erhebende städtische Bohlwerks- und Pfahl— geld nebst diesem Tarif; „2912. vom 12ten desselben Monats, betreffend die Genehmi⸗ gung zur Anlegung einer Zweigbahn von dem in der Nähe von Kohlscheidt einzurichtenden Bahnhofe der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn bis zu dem der Vereini— gungs⸗Gesellschaft für Kohlenbau im Wurmrevier zuge⸗ hörigen Förderschachte „Kämpchen“ und die Ertheilung des Rechts zur Expropriation der dazu erforderlichen Grundstücke; zuletzt » 2913. Die Bekanntachung über die Allerhöchste Bestätigung des Statuts des Actien Vereins für den Bau einer Kunst— straße von Steele über Rellinghausen bis zur Gränze der Bürgermeisterei Kettwig in der Richtung auf Bre— deney. Vom 27sten ejsd. m. ; Berlin, den 16. Dezember 1847. Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits-Comtoir. Angekommen: Se. Excellenz der General-Lieutenant und General-Adjutant Sr. Majestät des Königs, von Neumann, von Neu ⸗Strelitz. Der Präsident des Konsistoriums der Provinz Poproein, von Mittelstädt, von Stettin. Abgereist: Der Fürst zu Lynar, nach Drehna.

Uichtamtlicher Theil.

Znland

Berlin, 15. Dez. Die Kölner Zeitung hat nach einer Note in Nr. Z345 in unserem berichtigenden Artikel vom 7. d. M., die Nachricht der Ober-Post-Amts-Zeitung betreffend, daß:

„1) General von Pfuel vor wenigen Tagen durch Koblenz von Berlin nach Neuenburg gereist,

2) in Koblenz der Befehl eingegangen sei, die Montirungs-Kam— mern zu kompletiren, um die Kriegs⸗Reserve einkleiden zu können, und

3) sobald solches geschehen, diese Reserven einzubeordern, um die Bataillone auf 1000 Mann zu bringen“,

sehr richtig nur eine bestimmte Widerlegung der ersten und zweiten Angabe gefunden; denn nur diese konnten wir auf den ersten Blick aus eigener Wissenschaft als unrichtig bezeichnen. Wenn aber die Kölner Zeitung daraus schließen zu dürfen glaubt, daß der dritte Punkt der koblenzer Nachricht richtig sei, so können wir jetzt zu ihrer und ihret Leser Beruhigung mit eben so großer Bestimmtheit hinzu— fügen, daß ein Befehl zur Einberufung der Kriegs-Reserven weder an die in Koblenz garnisonirenden Regimenter noch an irgend einen Truppentheil ergangen ist.

Damit verfällt auch die in der angeführten Note enthaltene In— sinuation, als seien die mobil zu machenden Armee⸗Corps „ledig⸗ lich zum Dienste bundesfreundlichen Aufsehens in un— serer Nachbarschaft“ bestimmt, in das Reich der leeren Er—

findungen. Wahrscheinlich rühren die der Kölner Zeitung hierüber zugegangenen Mittheilungen aus derselben Quelle her, welcher auch die Fabel von der Uebergabe eines die kurhessische Verfassung betref⸗ fenden Memoires des Hofes in Kassel an den en,. entströmt ist, und die wir schon vor einigen Tagen als solche zu bezeichnen veran- laßt waren.

Berlin, 11. Dez. Nach dem amtlichen Verzeichnisse des Per- sonals und der Studirenden auf der hiesigen Königlichen Friedrichs⸗ Wilhelms⸗Universität waren von Ostern bis Michaelis 1817 bei der⸗ selben 1378 Studirende immatrikulirt. Davon gingen 383 ab, ver—⸗ blieben demnach 995. Dazu sind in diesem Semester 545 angekom= men, so daß die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden 1540 beträgt. Die theologische Fakultät zählt 241 (168 Inländer, 73 Ausländer), die juristische 622 (177 Inländer, 145 Ausländer), die medizinische 232 (170 Inländer, 62 Ausländer), die philosophische 415 (290 Inländer, 155 Ausländer). Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die Universität als zum Hören der Vorlesungen berechtigt 20 noch nicht immatrikulirte Studirende, 390 Chirurgen, 172 Pharmazeuten, 72 Eleven des Friedrich⸗Wilhelms⸗Instituts, 77 Eleven der medizinisch⸗chirurgischen Militair-Akademie und bei dersel⸗ ben attachirte Chirurgen von der Armee, 133 Eleven der allgemei⸗ nen Bauschule, 18 Berg-Eleven, Hh remunerirte Schüler der Akade⸗ mie der Künste, 6 Zögllnge der Gärtner-Lehranstalt. Die Zahl der nicht immatrikulirten Zuhörer beläuft sich hiernach auf 534; es ha- ben folglich im Ganzen 2074 Zuhörer an den Vorlesungen Theil genommen.

Provinz Schlesien. (Bresl. Ztg.) Das in Neisse ste⸗ hende 22ste Infanterie⸗Regiment hat seinen letzten Unteroffizier, der den Feldzug von 1813— 1815 noch mitgemacht hatte, den Vice⸗Feld⸗ webel Muth, durch den Tod verloren. Das Begräbniß war beson=

ders feierlich, und fast das ganze Regiment nahm daran Theil.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. Se. Königl. Hoheit der Prinz Adal- bert ist von seinem Unwohlsein wieder genesen.

Aus Bamberg voni 12. Dezember meldet der Nürnb. Korr.: „Der Zustand Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Herzogin . von Württemberg hat sich in heutiger Nacht so verschlimmert, daß je⸗ den Augenblick die Auflösung der erlauchten Kranken zu erwarten steht. Ihre Majestät die Königin von Bayern und die übrigen ho⸗ hen Verwandten blieben die ganze Nacht hindurch am Krankenbette. Die Frau Herzogin leidet an der arthritis vaga (laufenden Gicht), und es stellte sich heute Nacht Friesel ein. Man erwartet hier auch Ihre Hoheiten den Prinzen Friedrich von Württemberg und die Frau

Zur deutschen Urverfassung. Deutsche Verfassungsgeschichte. Von Georg Waitz. 2x Band: Die deutsche Verfassung im fränkischen Reich. Kiel, Schwerssche Buchhandlung, 1817.

Jene romantische Betrachtungsweise der Geschichte in einer längst ent⸗ schwundenen Zeit das Ideal stagtlicher Einrichtungen zu sinden, wird nach gerade allgemein aufgegeben. Wer überhaupt an einen Fortschritt glaubt, und ohne diese Ueberzeugung ist eine würdige Weltanschauung unmöglich, der müß erkennen, daß die Gegenwart immer unendlich berechtigt gegen die Vergangenheit ist. Fast jede Periode ist einmal als Ideal menschlicher Glückseligkeit angesehen worden, gegen welches Ideal die Folgezeit nur als Abfall und Degeneration sich verhalte; bald pries man als die goldene Zeit das klassische Alterthum, bald die Uranfänge der germanischen Staa⸗ ten, bald das deutsche Mittelalter, als die salischen Kaiser und die ritter lichen Hohenstaufen mit Macht über Deutschland herrschten, bald endlich die Territorial-Verfassung des 15ten und 16ten Jahrhunderts. Sich so vor den Anforderungen der Gegenwart in die Vergangenheit zu retten, ist einer männlichen Gesinnung unwürdig. Es hat kein goldenes Zeitalter gegeben. Jede Entfernung, sowohl die der Zeit, als die des Raumes, läßt uns die Ge— genstände in einem idealischen Nimbus erscheinen, und je weiter ein Zustand hinter uns liegt, um so geschäftiger ist, die Phantasie, denselben mit den schönsten Farben zu schmücken. Es ist in der menschlichen Natur der Zug tief begründet, die Mängel und Unvolllommenheiten einer Lage lebhafter zu fühlen, als ihre Vorzüge. Was wir besitzen, macht uns nicht glücklich, aber wir vermissen schmerzlich, was uns abgeht. Diese Undankbarkeit, diese Nichtanerkennung dessen, was wir haben, hat so Viele dazu gebracht, sich unbefriedigt von der Gegenwart abzuwenden und mit süßwehmüthiger Schwärmerei für erträumte Vergangenheiten sich zu begeistein. Die wahre Geschichtschreibung hat es überhaupt eigentlich nicht mit Vergangenheiten zu thun, sie erkennt ein allgemeines höchstes Ziel der Menschheit an, und der Standpunkt, den die Gegenwart zu diesem Ziele einnimmt, erscheint nur als Resultat der ganzen vorhergegangenen Entwickelung. In diesem Sinn hat die Geschichte Alles auf die Gegenwart zu beziehen, sie hat aufzuwei— sen, worin in jeder Periode der Fortschritt gegen die vergangene liegt, und diesen Fortschritt, diesen vernünftigen Zusammenhang, der sich als der rothe Faden durch den Wechsel der Erscheinungen zieht, festzuhalten.

Das vorliegende Buch nimmt diesen Standpunkt der Geschichtsschrei= bung, der hier als der wahre bezeichnet worden ist, ein. Der Verfasser idealisirt nicht die Zeit, die er darstellt, aber wohl sucht er das Positive in ihr auf. Es ist die Geschichte der Merovinger, die er beschreibt. Wäh— rend es nun bei vielen Historikern zur stehenden Redensart geworden ist, jene Zeit kurzweg als eine Periode der Rohheit und Barberei, unwerth

jeder näheren Betrachtung, zu bezeichnen, und sie sich so dem mühsamen Geschäft entziehen, die Keime einer nen begründeten Ordnung aufzudecken, entwirft unser Verfasser ein vollständiges Bild der fränkischen Zustände. Er sucht darzustellen, wie die Franken die Aufgabe erfüllten, das germanische Wesen mit den Elementen der christlich⸗römischen Welt in Verbindung zu bringen, wie sie aber dabei nicht ihre Nationalität aufgaben, sondern wie ihre Einrichtungen dem Wesen nach, immer germanisch geblieben sind. Er sieht in den fränkischen Zaständen eine Verfässung, die allerdings noch in der Kindheit begriffen war, die aber, vielfach bildungsfähig, die Elemente einer weiteren Entwickelung in sich schloß. Es ist nun nicht zu verkennen, wie wichtig die Verfassung des fränkischen Reichs unter den merovingischen Königen für die ganze Zukunft gewesen ist, so daß selbst noch von jetzt be stehenden Institutionen die ersten Anfänge dort zu suchen sind. Es ist des— halb die Erforschung der älteren fränkischen Geschichte nicht blos von einem leeren antiquarischen Interesse, sondern aus ihr gewinnt die ganze spätere Entwickelung der deutschen Verfassung erst ihr rechtes Licht. Die Zeit der Merovinger ist nicht nur eine Zeit der Rohheit und Barberei, in welcher gegen die rein äußerlichen Formen des Christenthums und der Bildung die ünsittlichkeit der Könige und der Großen einen um so ekelhafteren Kontrast bildet. Es ist festzühalten, daß jene Periode eine Uebergangsstufe war, und daß also in solchen Zeiten, wo die verschiedensten Elemente und Kräfte ge— gen einander kämpfen, jene Erscheinungen nothwendig sind. Einer ober- flächlichen Betrachtung der Dinge könnte es vorkommen, als ob die Fran ken von den gebildeten Römern, die sie sich unterwarfen, fast weiter nichts gelernt hätten, als raffinirte Grausamkeit, ausschweifende Geldgier und un- sinnige Üeppigkeit. Aber ohne großes Opfer wird keinem Volk die Civilisa⸗ tion zu Theil, und ihre erste Berührung mit den Naturmenschen ist immer unheilvoll. Wir erleben das noch täglich bei der Colonisation neu entdeck= ter Länder. Es kommt nun darauf an, ob eine Nationalität stark genug ist, die Civilisation zu ertragen, und die Germanen waren es. Als das Christenthum tiefer in die Nation eingedrungen war und seine segensreiche Kraft entfalten konnte, verschwanden bald jene unreinen Erscheinungen, von welchen ein allgemeiner Gährungsprozeß mit Nothwendigkeit begleitet ist. In den öffentlichen Zuständen der merovingischen Zeit nehmen besonders zwei Verhältnisse unser Interesse in Anspruch, beide sind von entschiedenem Einfluß auf die Entwickelung aller staatlichen Institulionen und haben auf die ganze Folgezeit durchgreifend eingewirft. Ich meine die ständischen Unterschlede im Volke und die Stellung des Königthums. Wir verdanken den gründlichen Forschungen des Herrn Waitz hierüber vielfache neue Arf⸗ diff Das Volk ist keine unterschiedslose Menge abstrakt ee Indi- viduen, sondern es ist ein mannigfach gegliedertes organisches Ganze. Durch Stand und Beruf bilden sich verschiedene Klassen, deren Stellung im Staate keine gleichförmige ist. Stand und Beruf sind aber zwei ganz entgegenge⸗ setzte erh lun jener entsteht durch Geburt, dieser richtet sich nach freier

Wahl, und so treten sie in einen Gegensatz zu einander, der Kampf zwischen den Berechtigungen, welche die Geburt gewährt, und der Geltung, welche der gewählte Beruf verleiht, bilden das bewegende Prinzip in der Entwickelung der öffentlichen Zustände. In dem jugendlichen Alter eines Volkes herrscht immer das staͤndische Prinzip mit einseitiger, das Recht der Per- sönlichkeit vernichtender Gewalt. Im Orient, wo die Völler nie die Kindheit überschritten, findet sich daher ein absolutes Kasten⸗ wesen. Der erste Att der beglaubigten römischen Geschichte schließt mit dem Siege der Plebejer über die Patrizier. Auch in Deutschland existir= ten in der eisten Zeit drei streng geschiedene Stände: der des Adels, der Freien und der Knechte. Bei einigen deutschen Völlern waren die Standes- üinterschiede so mächtig, daß Mißheirathen mit dem Tode bestraft wurden. In der Frankenzeit macht sich gegen die Geburtsstände der Einfluß des Berufes geltend; es finden sich die verschiedenartigsten Schattirungen der Unfreiheit, je nachdem mit ihr persönlicher Dienst um den Herrn oder Be⸗ schäftigung mit dem Ackerbau verbunden ist. Die Stellung der Freien ist eben so wenig eine gleichförmige, sie wird vielmehr durch die mannigfachsten Rücksichten bestimmt: durch Grundbesitz, persönliche Abhängigkeit von einem Anderen und später besonders durch Beschästigung mit den Waffen. Der alte germanische Uradel endlich wird durch das persoönliche Verhältniß zum König in den Hintergrund gedrängt. Aufnahme unter die Königlichen Ge⸗ nossen, Verleihung eines Amtes ist von größerem Gewicht, als die Abstammung aus einer adeligen Familie. Ist nun das ständische Prinzip durch die Bedeutung, welche der gewählte Beruf verschafft, besiegt, so währt es nicht lange, bis die Verhältnisse, die von diesem abhängen, und die doch nur persönlicher Art sind, sich zu ständischen Unterschieden siriren. In Rom trat bald an die Stelle der Pa- trizier der geschlossene Stand der Optimaten. Es sind dies die Familien, deren Glieder die höheren Magistraturen bekleidet hatten. Eine ähnliche Entwickelung zeigt sich in Deutschland und ist mit dem 13ten Jahrhundert als vollendet zu betrachten. Den hohen Adel bilden die ursprunglich vom König als Beamte eingeseßten Grafen und Herzoge, die aber ihre Würde erblich gemacht haben. Zum niederen Adel wurde Jeder gezählt, dessen Vorfahren Kriegsdienste geleistet. Dazu gehörten aber nur weni Freie; mehrere retteten durch die sich entwickelnde, Städte-Verfassung ihre Freiheit, und so entstand die Klasse der Bürger; die meisten waren in den letzten, den Bauernstand, herabgesunken. In der neueren Zeit macht sich wieder die persönliche Berechtigung gegen diese zu ständischen Qualitäten n, . Berufs-Unterschiede geltend. Der niedere Adel hat leine rechtlichen w. mehr, sondern blos noch faktische werden ihm im sozialen Leben . wi der UÜnterschied zwischen Bürger- und Bauernstand ist von gar deutung mehr. . 9

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