Majestät der Köni * des J
r, , der Monarch eine Anleihe
ö et, so stand dem Abschlusse zu wirkung der ,,,, in . als das 6 8. n. 2. en . Befugniß die Zusammenberufung des Land- Ninister inn eben 9 Die ausgestreuten Nachrichten würden von beispiel⸗ tags u ene, en Sachlage zeugen, läge nicht evident eine absichtliche loser nien Wahrheit zu Grunde.“ Umgehung der Wa ; . erzogthum Baden. (Landtags-Bericht.) Am 3 and die erste Sitzung der zweiten Kammer statt; der Alters Präsident Kern eröffnete dieselbe mit folgender Rede: Geehrte Herren! Ich erlaube mir, die Sitzung damit zu beginnen, daß ich Sie freudigst begrüße und insbesondere die neu eintretenden Abge⸗ ordneten von Herzen willkommen heiße. Nehmen Sie die Versicherung, daß ich Alles aufbieten werde, um in den wenigen Tagen, in welchen ich ven Vorsitz zu führen habe, Ihre Nachsicht und Geduld zu verdienen. Nach Verleihung unserer Verfassung hatte ich die Ehre, sogleich im ersten Jahre in die Rehe der Volksvertreter berufen und auf, drei Landtagen zum Prä- sidenten ernannt zu werden. Nach mehrjähriger Unterbrechung wurde sch im Jahre 1837 abermals gewählt, und schon damals nahm ich diesen Stuhl durch, vier Jahre hindurch als Alters- Prä⸗ sident ein. Wenn ich in jene Zeit zurückdenke, welch' große Veränderungen sind in allen öffentlichen Zuständen seit Eröffnung des ersten Landtages vorgegangen! Und wie wenig der damals gewählten 63 Ab- geordneten sind heute noch hier! Nur der Abgeordnete Knapp und ich sind noch übrig. Dagegen wie mächtig hat sich das constitutionelle Leben in allen politischen und sozialen Einrichtungen ausgebildet! Aus einem kleinen gepflanzten Reise ist ein Baum geworden, Tessen Wurzeln tief in die Ge— müther des Volks gesenkt sind, in dessen Schatten es sich ruhen läßt, ein Baum, der dem Vaterlande herrliche Früchte getragen hat, und noch tragen wird. Es ist viel gethan worden, aber es ist auch noch viel zu thun übrig. Es ist viel zu thun, zumal im Hinblick auf die Verheißungen der Thron-Nede.
„Noch einige Erinnerungen, meine Herren. Von der hohen Wichtig⸗ keit ber bevorstehenden Verhandlungen überzeugt, müssen wir nach festen Grundsätzen handen. Bei den Berathungen über die Wahlen wollen wir uns nicht von Willkür, Abneigung oder Zuneigung leiten lassen. Vergessen wir nicht die schönen Worte, welche der Präsident des verflossenen Land- tages sprach. Wir Alle in diesem Saal müssen der Freiheit durch Anstand und Sitte ihre Gränzen setzen, sonst wird die Kraft unserer Worte gelähmt. Persönliche Angriffe können den lauten Marlt ergötzen, stoßen aber den ech— en Freund der Freiheit zurück. Mögen wir in Änsichten noch so weit aus= einandergehen: wir Alle wollen nur das Necht und die Freiheit, das Wohl von Fürst, Vaterland und Verfassung. Möge Gott der Allmächtige unseren Geist beherrschen, damit wir das Gute erkennen, zum Heil und Segen für unsere Bemühungen. Meine Herren! Ich eröffne hiermit die erste Sitzung der zweiten Kammer.“
Nach dieser Rede sprach der Abgeordnete Junghans einige Werte zu Ehren des abgeschiedenen Deputirten Martin und hob namentlich dessen Verdienste um das Wiesen-Bewässerungswesen hervor, worauf der ö die Wahlen der provisorischen Abtheilungen vorneh— men ließ.
(Karlsr. Ztg.) Nach einem Erlaß der Direction der Posten und Eisenbahnen vom 2b6sten v. M. ist die Taxe für das Kouvertiren in Betreff aller nach Frankreich gehenden Zeitungsblätter von 4 Bl. 33 Kr. auf 2 Il. für das Jahr herabgesetzt worden.
Kurfürstenthum Hessen. (Kass. Ztg.) Se. Königl. Hoheit der Kurfürst hat am 12. Dezember die Deputation der Stände⸗ Versammlung, bestehend aus dem Präsidenten und fünf Mitgliedern derselben, empfangen und die von denselben ehrerbietigst überreichte Kondolenz⸗Adresse der Stände⸗Versammlung entgegen genommen und
beantwortet. Oesterreichische Monarchie
Preßburg, 19. Dez. (Bresl. Ztg.) Gestern war wieder eine fehr lebhafte Verhandlung in der Magnatentafel über die Adresse. In dieser Tafel stehen sich die beiden Parteien weit schrof= fer gegenüber, als in der anderen Tafel, indem die Bischöfe, die Obergespäne und die Königlichen Würdenträger ganz auf Seiten der Regierung stehen, die selbstständigen Grafen und Barone dagegen die äußerste Linke der Opposition einnehmen. Das Administratoren⸗Sy⸗ stem ist der Hauptpunkt, welchen die Opposition mit aller Energie bekämpft. Sie sieht darin einen Angriff auf die Komitats-Verfassung, eine Stärkung der Büreaukratie auf Kosten der Aristokratie. Die Administratoren, welche von der Regierung besoldet werden, erklärt
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sie für abhängige Regierungs-Beamten, während die Verfassung die Obergespäne, in deren Stelle die Administratoren eingesetzt sind, für unabhängige Mittelspersonen zwischen den Komitaten und der Regie⸗ rung bestimme. Der Erzherzog Palatin wies solchen Vorwurf der
Abhängigkeit zurück, indem er selbst ebenfalls besoldet sei, ohne daß
Jemand ihm wohl die Unabhängigkeit absprechen werde. Es ward ndeß darauf erwiedert, daß der Palatin nicht vom König, sondern vom Lande sein Gehalt beziehe, wogegen die Administratoren vom König besoldet würden. Die Adreß-Debatte, welche in der gestrigen Sitzung noch nicht zum Schluß gekommen, wird wahrscheinlich in der nächsten Sitzung durch Abstimmuüng beendigt werden. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Regierungspartei die Majorität habe. Da eine Annäherung beider Tafeln in diesem Punkte kaum zu erwarten ist, so dürfte die Adresse gänzlich unterbleiben.
Mailand, 7. Dez. (Oesterr. B.) Die Gazz. di Milano enthält in ihrem heutigen Blatte nachstehenden Artikel: „Nur allzu— oft finden wir in den auswärtigen Journalen durchaus unrichtige Nachrichten über unser Land; Nachrichten, die, während sie das Ge— lächter und die Verachtung verständiger Personen erwecken, dennoch in den Gemüthern einiger Änderen Besorgnisse erregen, die nicht den mindesten Grund haben. Unter den vielen grundlosen Gerüchten, die in auswärtige Journale entweder aus Bosheit oder aus unvorsichti⸗ ger Leichtgläubigkeit aufgenommen wurden, bemerken wir besonders das von einer angeblichen Anleihe von 100 Millionen Gulden, welche die österreichische Finanz⸗Verwaltung gemacht haben soll, und von einer Erhöhung der Grundsteuer im lombardisch-venetianischen Königreiche um drei Centisimi von jedem Scudo Schätzungspreis. Wir freuen uns, versichern zu können, daß dieses Gerede durchaus keinen Grund hat und nur ein Aufluß des jetzt so gewöhnlichen Systems ist, falsche und lügenhafte Gerüchte zu verbreiten.“
Xñ Wien, 13. Dez.
Verein, unter den in seinen Statuten beabsichteten edelsten Aufga— ben sich vorzugsweise noch damit beschäftigt, den Dürftigen die nö— thige Nahrung zu verabreichen, so sucht der zweite, der Kreuzer⸗ Verein, durch die Sorge für Arbeit seine edlen Bestrebungen ins Werk zu setzen. Allein so edel und wohimeinend der Wille bei der Vereine sich erweist, so würde sich am Ende derselbe nur mehr noch erstärken und erkräftigen, wenn beide Vereine in ihrem Wirkungs⸗ kreise sich gegenseitig unterstützten, weil die Gaben sür den Verein reichlicher zufließen und dadurch die Hülfsquellen zur Realisirung ihrer großen Zwecke weit leichter herbeigeschafft werden. Das veibrüdernde Band beider Institute der Humanität kann gewiß nur beitragen, den Bestrebungen eine möglichst umfassende Ausbreitung zu gewähren, die sichere Existenz und segensreiche Dauer derselben zu befestigen. Wer immer beiden Instituten ein rascheres und kräftiges Gedeihen, den segensreichen Erfolg ihrer edelmüthigen Thätigkeit in Aussicht stellt, verlangt ihre Einigung, weil Jeder überzeugt ist, daß die Zersplitte⸗ rungen von Privat- Wohlthätigkeits-Vereinen der guten Sache un—
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gleich weniger Vortheil, als ein gemeinschaftliches Wirken bringen.
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Paris, 11. Dez, Eine Königliche Verordnung vom gestrigen Tage ernennt Herrn Piscatory, Pair von Frankreich und bisherigen Gefandten am griechischen Hofe, zum französischen Botschafter in Spanien.
Die Presse will wissen, daß Herr Guizot so eben Depeschen erhalten habe, denen zufolge die drei nordischen Mächte mehr als je bei ihrer Absicht heharrten, die verabredete Konferenz über die schwei⸗ zer Angelegenheiten zu halten, und wiederholt vorschlügen, diese Kon⸗ ferenz in Neuenburg stattsinden zu lassen. Das französische Kabinet habe auf beide Vorschläge sofort beistimmend geantwortet, und man spreche davon, daß Herr von Lagrenee der Vertreter Frankreichs in der Konferenz sein dürfte, da Graf Bois le Conite sich in zu gereiz⸗ ten persönlichen Beziehungen zu dem Präsidenten der Tagsatzung befinde.
Die Presse sagt: „Schon fangen Deputirte an, sich im Kon⸗ ferenz Saale mit Bildung des Büreau's der Kammer zu beschäftigen. Man geht damit um, Herrn Lacave-Laplagne, statt Delessert's, zum Vice -Präsidenten zu ernennen, und auch von Marschall Bugeaud ist für den Posten eines Vice-Präsidenten die Rede.“
Dem Moniteur algerien vom 5. Dezember zufolge, hatte Abd el Kader, um bei seinen Leuten die Meinung zu erregen, daß
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Um das Proletvriat zu bewältigen, sind zwei Vereine hier thätig; während der eine, der allgemeine Hül,fs⸗
sie von den Franzosen nichts zu fürchten hätten, einen Vertrauten mit Briefen an den General- Gouverneur und an General Lamoriciere abgesendet; der Gesandte sei jedoch ohne Antwort an die Gränze zurückgeschickt und ihm blos gesagt worden, daß jeder Vertrag mit Abd el Kader und seinen Anhängern fortan unmöglich sei. Die zu— gleich verstärkte und an die äußerste Gränze vorgeschobene Kolonne des Westens habe den Leuten des Emirs beweisen müssen, daß dieser sie hintergangen. „In der Teira Abd el Kader's“, berichtet das ge⸗ nannte Blatte ferner, „herrschte darauf große Bestürzung, und zwei untergeordnete Chefs wurden an den Kaiser von Marokko abgeschickt um seine Gnade zu erflehen; es wurde ihnen aber geaniworket, daß der Kaiser blos den Bu⸗Hammedi zu Fez empfangen werde, wenn er ihm die unbedingte Unterwerfung des Emirs und aller in der Deira befindlichen Flüchtlinge überbringe. Nach langem Schwanken ward die Erfüllung dieser Bedingung beschlossen, und Bu- Hammedi war mit vier angesehenen Personen, zwei der prachtvollsten Rosse und ei⸗ nem mit Silber beladenen Maulthiere abgegangen, um den Zorn des Kaisers zu besänftigen. Da er wohl fühlte, daß der Kaiser ihn als Geisel für die Vollziehung der Bedingungen, welche er noch vorschrei⸗ ben möchte, zurückbehalten werde, so hatte er seine Anordnungen so getroffen, als ob er nicht mehr heimzukehren erwarte.“
Äluch der Erzbischof von Toulouse hat einen Hirtenbrief veröf— fentlicht, worin er seine Geistlichkeit auffordert, Sammlungen für die päpstliche Regierung zu veranstalten.
Das Journal des Débats bemerkt über die Stellung der O'Connell's in den Verhandlungen des englischen Parlaments über die irländische Zwangsbill zur Verhütung von Verbrechen: „Wir hegen ein sehr lebhaftes Mitgefühl für Irland. Wir äußern dies öost, und öfter, als es unseren Nachbarn, den Engländern, angenehm zu sein scheint. Aber es giebt keine rechtlichen Menschen, weiche es nicht als dringend nothwendig ansehen müßten, den Ermordungen, welche aus Irland gewissermaßen einen rothen Fleck auf der Land- karte machen, ein Ziel zu setzen. Das Benehmen des Herr John O'Connell, wenn er sich gegen ein solches Gesetz erklärt, dient nur einfach dazu, seinem Lande nicht nur die Theilnahme des englischen Volkes, sondern die aller civilisirten Völker zu ent⸗ fremden. Wenn dies der andere O'Connell, O'Connell der Vater, that, so konnte dies noch hingehen. Der brachte wenigstens mäch— tige Geisteskräfte zum Dienste seiner Sache; er hatte durch seine großen Bienste fast das Recht erworben, ein Parteimann zu sein; er konnte sich mit gerechtem Stolze nicht den Vertreter dieser oder jener Stadt, sondern den Vertreter für Irland nennen. Aber Herr John O'Connell, Herr Daniell O'Connell, Herr Maurice O'Connell und Herr Morgan O'Connell, dieser ganze Haufen kleiner Nachfol⸗ ger Alexanders des Großen, würden, auf einander gestellt, nicht bis an die Knöchel des großen Greises reichen, dessen Gedanken sie doch nur ausstehlen. Es ist, als wenn die Lilliputter in die Fußstapfen treten wollten, welche die Schritte Gullivers zurückgelassen hatten. Wir, die wir verpflichtet sind, den Wortschwall dieser großen Redner zu lesen, wir gestehen, daß wir die Rolle, welche sie in der Conei⸗ liations Halle und in dem Parlamente spielen, sehr langweilig für das Publikum und sehr lächerlich für sie selbst finden.“
Herr Warnery ist mit seiner Appellation gegen die in der siska⸗ lischen Anklage gegen ihn ergangene Kompetenz-Erklärung des Zucht— polizeigerichts gestern vom Königlichen Gerichtshofe abgewiesen und in die Kosten verurtheilt worden.
Der Cassationshof hat gestern die Appellation des Paters Leo⸗ tade gegen den Spruch der Anklagekammer, die ihn wegen der an der Person der Cäcilie Combettes verübten Verbrechen vor den Assi⸗ senhoͤf von Toulouse verweist, nach einer vierstündigen Berathung ver— worfen.
Fräulein von Luzy hat eine Klage gegen die Erben Praslin's auf Ausbezahlung des Legats von 3660 Fr., das ihr der Herzog zusicherte, anhängig gemacht; ferner auf Bezahlung der thr durch den Marschall Sebastiani ausgesetzten Rente, so wie auf ein Tepositum, das der Herzog für sie anzulegen versprach, und endlich auf Heraus⸗ gabe mehrerer Geschenke, welche sie von den Kindern erhalten und die das Gericht mit Beschlag gelegt hatte.
Das Memorial von Rouen berichtet über eine im dortigen Hauptspitale an einem SJ sährigen Manne, der 4 Minuten lang Chloroform eingeathmet hatte, vollzogene Amputation des linken Ar mes. Er war völlig empsindungslos und machte während der Opera— tion nicht die leisest Bewegung. Als er nach 13 Minuten aus sei⸗ nem künstlichen Schlafe erwachte, erklärte er, nichts von dem zu wis
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der Orient kennt nur Despotie. In Griechenland und Rom ist in der Blüthezeit die Verfassung republikanisch; es hängt dies damit zusammen, daß den Alten überhaupt der Begriff der Persönlichkeit, der subjektiven Be⸗ rechtigung, unbekannt geblieben, daher kamen auch nie ihre Staaten zur eigentlichen Darstellung der Persönlichkeit. Die formelle Einheit des Staa tes ist der Fürst, nur in der Mongrchie erscheint der Staat als Person. Der Verfall der antiken Nepublilen führt nie zur Monarchie, sondern zur Despotie. Der Erscheinung nach hat Nom den Orient bezwungen, aber in Wahrheit ist das Verhältniß ein Umgekehrtes, Nom ist vom Orient erobert worden; orientalische Religion, Lebensart und Staats⸗-Verfassung verdrängte alles römische Wesen. Sobald die Germanen in die Geschichte eintreten, findet sich sogleich, wenigstens bei einigen Stämmen, ein Königthum und bei allen inklinirt die Verfassung dazu. Das Wesen des germanischen Kö— nigthums überhaupt setzt der Verfasser darin, daß es erblich einem Ge- schlechte zusteht, daß es eine heilige, höchste Gewalt ist, die ihr Recht nicht blos von dem Volle empfängt, sondern es gewissermaßen in sich trägt. Daß nun zur Zeit des salischen Gesetzes, also um den Anfang oder die Mitte des fünften Jahrhunderts, das Königthum bei den Franken schon zu einer bedeulenden Macht sich entwickelt hatte, ist im vorliegenden Buch sehr wahrscheinlich gemacht. Nach der Ansicht des Verfassers sind schon damals auf den König die wichtigsten Befugnisse der Gau⸗Versammlung über egangen; er ernennt die Grafen, enischeidet die Streitigkeiten, die in der undertschaft nicht ihre Erledigung finden, schließt vom Frieden aus, voll— streckt die Urtheile. Die volle richterliche Gewalt ist also nicht mehr beim Volk; im Volle lebt das Recht, der König giebt ihm aber erst seine Gel— tung. Endlich hat der König ' noch die hoh Entscheidung über Krieg und rr, 964 ;
h o bestand alss schen bei den Salingern ein Königthum, das vielfache Rechte in sich schleß, und in dem , die U einer spä- teren, großartigeren Entwickelung lagen. Chlodowich hat nun nicht, wie es die gewöhnliche Meinung ist, als Führer eines Gesolges seine Eraberung gemacht, sondern als König. Die Jugend des Volles schioß sich ihm als ihrem angeborenen Fürsten an, so eroberte er Gallien und unterwarf sich die verwandten fränlischen Stämme. Die unmittelbare Folge war, daß seine Macht sich befestigte und erwesterte. Durch die Eroberling, und na— mentlich durch die Berührung mit den Römern, wurde aber der Charafter des deutschen Königthums nicht verwandelt, sondern es bildete nur sein Wesen, den neuen Verhältnissen gemäß, weiter aus. Die polische Entwickelung der Ger⸗ manen ward lange durch ihre Liebe zur Unabhängigkeit zurückgehalten; jeder ein zelne Gau bildete gleichsam einen Staat. Chlodowich vereinigte nicht nur die verschiedenen Stämme der Franken, sondern auch andere deutsche Völker unter seine Herrschaft und wurde dadurch der Begründer eines Reiches, in dem sich eine nei Verfassung bilden konnte. Die Befugnisse des fränki= schen Königs weichen im Wesentlichen nicht von Lenen der alten salischen . ab; sie haben sich nur bestimmter entwickelt. Der Beherrscher eines
eiches, wie das der Franken, welches aus so heterogenen . zusammengesetzt war und ein so ausgedehntes Gebiet . mußte natürlich eine mächligere Stellung einnehmen, bedeutendere Nechte ausüben, um die= ses Reich zusammenzuhalten, dem Staate Einheit verleihen zu können, als
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kleines, schon durch die Sitte und Abstammung verbundenes Volk herrschten. Die römischen Verhältnisse haben keinen durchgreifenden Einfluß auf
die Entwickelung des Königthums gehabt. Ihre Einwirkung zeigt sich höch— stens im Gebiele der Leistingen und in den äußerlichen Zeichen der Würde, welche die merovingischen Könige annahmen; sie kleiden sich in Purpur, be— decken ihr Haupt mit dem Diadem. Der günstige Einfluß der Eioberung für Erweiterung des Königthums zeigt sich darin, daß, der Grundsatz der Erblichkeit mehr Festigleit gewinnt. Nach alt germanischer Sitte bestand neben dem erblichen Königthum ein Wahlrecht des Volkes; dieses Wahlrecht hat die Vedeutung, daß entweder nach dem Aussterben des Königlichen Ge— schlechts die Königliche Würde auf ein anderes durch freie Wahl übertra— gen wird oder daß aus mehreren Erbberechtigten der bestimmte König ge⸗ wählt wird; denn die Geburt giebt erst den Anspruch auf Herrschaft, diese selbst wird durch die Wahl des Volkes verliehen. Durch die Eroberungen war aber die Macht der fränkischen Könige so gewachsen, daß dieses Wahl⸗ recht des Volkes ganz in den Hintergrund tritt. Das Prinzip der Erblich⸗ keit erscheint so überwiegend, daß beim Tode des Königs mehrere Söhne in das Reich sich theilen. In späteren Zeiten kommt wieder ein Wahlrecht des Volkes vor; dies Recht wird aber nicht vom ganzen Volle ausgeübt, sondern blos von den weltlichen und geistlichen Großen., Es zeigt sich hier dieselbe umwandlung, die auch in allen übrigen Verhältnissen nach und nach eintrat. Die Nechte des Volles gehen auf den Adel über, und erst im späteren Mittelalter wurde durch die Entwickelung der Städte ⸗Verfassung esne aktive Theilnahme des ersteren an den öffentlichen Angelegenheiten wieder möglich. Auf gleiche Weise erscheint der Umfang der Königlichen Macht nach der Eroberung erweitert, der Gerichtsbann des Königs ist aus gedehnter, er greift selbst durch sein Hofgericht in den Rechtsgang ein. Im Kriegsbann liegt das Necht, das ganze Volt willlürlich zum Kriege aufzu⸗ bieten. Endlich gebleten die Könige über einen reichen Schatz, in welchen vielfache sonst unbekannte Abgaben der Unterthanen sließen; Sie be⸗ sitzen ausgedehnte Kammergüter, über deren Ertrag sie nach Belieben dis⸗ oniren. .
; Fragen wir nun danach, in welcher Weise diese Einheit des Neiches in den staallichen Einrichtungen sich darstellte, so zrigt sich hier freilich, daß die von den Fraufen ausgebildele Verfassung nicht stark genug wan, die verschiedenen Völker, die unter ihr lebten, zu einem Ganzen zu. verbinden. Die Einheit stellt sich nur in der Person des Königs und in seinen Stell— vertrefern, den Grafen und Herzogen, dar; das Volt erscheint als kein or= ganisches Glied derselben, es steht in einem äußerlichen, mehr passiven Ver= hältnisse zum Staate. Auf diese Stellung des Volles ist weniger die Ent- wickelung' des Königlhums, als die stets wachsende Macht der weltlichen und geistlichen hieß von Einfluß gewesen. Diese sind es, die zwischen Volt und König traten und zuerst die Nechte jenes an sich brachten und dann sich gegen das Königthum wandten. Die Thätigkeit des Volkes zeigt sich nur in' der Versammlung der Hundertschaft, hierin besteht sein eigent= liches ben. Die Function dieser Versammlung beschränkt sich aber nur noch auf das Gericht, alle politischen Berathungen sind ausgeschlossen. Der vom Volk gewählte Centenar oder Hume präsidirt nicht mehr, sondern der vom
die alten salischen Könige, die in weit einfacheren Verhältnissen über ein
König eingesetzte Graf. Politische Versammlungen kommen allerdings vor; aber nicht das Volt erscheint in ihnen, sondern die weltlichen und geistlichen
Großen. Auch werden die Reichstage nicht regelmäßig berufen, und es giebt keine Gesetze, welche die Berechtigung, auf denselben zu erscheinen, normiren. In dieser Passivität des Volkes bestand der Mangel jener fränlischen, wie überhaupt aller mittelalterlichen Verfassungen. Unser Verfasser sagt in die⸗ ser Beziehung: „Eine wahre Volks-⸗Versammlung im altgermanischen Sinn hat es niemals für den ganzen Umfang des fränlischen Reiches gegeben. Wie dem König hier die höchste richterliche Gewalt zustand und wie das Volk so weit von demselben abhängig geworden war, daß es ohne Weiteres zum Kriege aufgeboten werden konnte;: so war ihm auch das Recht zu der bestimmten Theilnahme an den politischen Geschästen und Entscheidungen entzogen. So sehr sich auch die Volksfreiheit in den niederen Kreisen mit dem Königthum vertrug, hier auf der Höhe des staatlichen Lebens waren beide nicht in Einklang gesetzt, hier hatte man nicht gewußt oder nicht daran gedacht, Institutionen zu begründen, welche dazu dienen konnten, die Ein— heit des Reiches noch auf etwas anderes, als auf die Person des Königs zu begründen und die ganze Entwickelung des Staates mit dem Leben des Volkes selbst in nothwendigen Zusammenhang zu setzen.“
Wir sehen also in den fränkischen Einrichtungen einen politischen Fort- schritt gegen die frühere Zeit; die Germanen wurden genöthigt, ihre unge⸗ messene Liebe zur persönlichen Unabhängigkeit, die sich keinem höheren Gan- zen fügen will und sich nur in privativer Freiheit befriedigt fühlt, zu entsagen. Die einzelnen Gemeinden und Stämme stehen nicht mehr isolirt neben ein⸗ ander, sondern werden zu einem Staat verbunden, freilich geht dieser Staat noch im König auf, nur in ihm stellt sich die Einheit dar, das Verhältniß ist noch ein rein persönliches. Die Hofleute des Königs sind die höchsten Beamten; die Vorsteher der Provinzen sind aber auch die Diener desselben. Auf gleiche Weise zeigt sich der privatrechtliche Charakter aller öffentlichen Verhältnisse in der Natur des Staatsvermögens, wenn man überhaupt von einem solchen sprechen kann, in der Theilung des Neiches, in der Verleihung öffent⸗ licher Rechte an Private. Der unterscheidende Charakter des öffentlichen Rechts vom Privatrecht besteht darin, daß, während in diesem Freiheit und Nothwendigkeit, Recht und Pflicht auseinanderfallen, diese Begriffe in öf- fentlichen Rechte sich decken. Der König hat das Recht, Beamte einzusetzen, es ist aber zugleich seine Pflicht. Die Unterthanen haben die Pflicht, im Kriege zu dienen, es ist dies aber zugleich eines ihrer edelsten echte Im ganzen Mittelalter werden die öffentlichen Verhältnisse als privative , . nisse aufgefaßt, die korrespondirende Pflicht fällt nicht. auch in das berech⸗ tigte Subjekt, sondern lediglich in die Person des Obligirten. Indem so Al⸗ les einen persönlichen Charafter annimmt, hängt natürlich der Bestand oder die Auflösung des Staates blos von der Personlichleit des Herrschenden ab. Als die fränkischen Könige unfähig wurden, selbst die Negierung zu führen,
erfiel das Reich, jeder der Großen bemächtigte sich eines Theils der Herr⸗ anf, so bildet sich die Lehnsverfassung aus, in welcher jenes privatrechtliche Prinzip zur entschiedensten Geltung gekommen ist. 15.
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sen, was mit ihm vorgegangen sei. Am nämlichen Tage ward in einem anderen Hospitalè zu Rouen eine ähnliche Operation mit glei⸗ chem Erfolge vorgenommen.
Wie es heißk, soll die Antwort der französischen Regierung auf eine russische Reclamation, die Ausweisung hier lebender russischer Schriftsteller betreffend, ablehnend ausgefallen sein.
Die Administration der Nordbahn hat am vorigen Sonnabend eine Einzahlung von 75 Fr. auf die Actie zum nächsten 10. Februar aus⸗ zuschreiben beschlossen.
Nach dem Courrier frangais sind die portugiesischen Com⸗ missaire, welche hier und in London eine Anleihe abschließen sollten, trotz der sehr vortheilhaften Bedingungen, welche sie anboten, mit dem Geschäft nicht zu Stande gekommen und jetzt nach Amsterdam abge— reist, um dort ihr Glück zu versuchen.
Auch der zwölfte Kandidat für die Stelle eines Maire des zwei— ten Bezirks von Paris ist von der Opposition durchgesetzt worden. Das Ministerium ist nun genöthigt, aus der Liste von 12 seiner er— klärten Gegner einen Maire zu wählen.
Ein Staatsschiff soll nach dem Amazonenstrom geschickt werden um der bereits seit längerer Zeit dort befindlichen Korvette „Astro⸗ labe“ in ihren Nachforschungen hülfreich zur Hand zu gehen.
Großbritanien und Irland.
Unterhaus. Sitzung vom 9. Dezember. Ehe das Haus heute zur Tagesordnung überging, anf welcher die zweite Verlesung der irländischen Zwangs-⸗Bill stand, ergingen verschiedene Fragen an die Minister über die Cholera, die Tifferential-Zollbestrebungen in Deutschland, die portugiesischen Angelegenheiten und die Arbeiten und die Pacht Verhältnisse in Irland. In Betreff der Cholera erklärte Lord Morpeth, daß die Regierung mit Berathung der Mittel zur Abwehr dieser Krankheit beschäftigt sei und bei dem ersten Erscheinen derselben die noch bestehende Akte von 1832, in Wirksamkrit treten werde. — Die deutsche Differential-Zoll-Frage brachte Herr Hutt zur Sprache, indem er fragte, ob die Regierung in Besitz eines wichti⸗ gen Dokuments sei, das auch für die dem Hause bald obliegende Untersuchung der englischen Schifffahrts-Gesetze eine Bedeutung habe, nämlich der bekannten hamburger Denkschrift über den Vorschlag Preu⸗ ßens zur Bildung eines Schifffahrts-Bündnisses der Hansestädte mit dem Zoll-Verein. Lord Palmerston erwiederte, daß die Regierung eine englische Uebersetzung dieser Denkschrist besitze, und daß er nichts dagegen habe, dieselbe auf die Tafel des Hauses niederlegen zu las— sen. — Ueber die Verhältnisse Portugals machte Lord Pa lmerston die Mittheilung, von Herrn Hume interpellirt, daß, so lange die portugiesische Regierung nicht alle Stipulationen des von den drei Mächten unterzeichneten Interventions- Protokolls erfüllt, namentlich die neuen Cortes-Wahlcn noch nicht bewirkt und die Cortes selbst noch nicht berufen habe, die englische Regierung von jenem Protokoll nicht zurückstehen könne. Ueber den Rücktritt Frankreichs und Spa⸗ niens von diesem Protokoll sei noch keine offizielle Mittheilung eins gegangen, doch könne er die Thatsache nicht verhehlen, daß eine leichte Meinungs-Verschiedenheit zwischen jenen Regierungen und der britischen bestehe. Es komme ihm indeß nicht zu, die Meinungen an— derer Regierungen hier zu erklären. — In Betreff der Zustände Ir— lands endlich erklärte Sir G. Grey auf eine Anfrage des Herrn J. O'Connell, daß die Negierung nicht beabsichtige, neue öffentliche Arbeiten in Irland von der hülfsbedürftigen Bevölkerung vornehmen zu lassen, dagegen versprach er, daß die Bill sowohl wegen Reguli— rung der Pachtverhältnisse als andere Reform-Maßregeln für Irland sofort nach dem Beginne der ordentlichen Parlaments-Session einge⸗ bracht werden sollen.
Das Haus ging hierauf zur Berathung der irländischen Zwangs⸗ Bill über, und es entspann sich ein lebhafter Streit zwischen den radikalen irländischen Mitgliedern John und Maurice O'Connell, Feargus O'Connor, Crawford u. A. und dem englischen Ra⸗ difalen Hume, welcher die Bill unterstützte, weil dieselbe so mild sei, daß sie den Namen einer Zwangsbill nicht verdiene. Gegen eine Zwangsbill allerdings hätte auch er immer gestimmt. Der Minister des Innern erklärte, daß an die Einbringung von Maßregeln zur Abhülfe der irländischen Nothstände nicht zu denken sei, so lange diese Bill nicht Gesetzeskraft erhalten habe. Im Uebrigen bot die Debatte nichts Reues, und der Widerstand der wenigen radikalen irländischen Mitglieder gegen die Bill war so fruchtlos, daß die zweite Verlesung mit 226 gegen 19 Stimmen genehmigt wurde. Das Haus vertagte sich hierauf.
London, 10. Dez. In den letzten Tagen erweckte das sehr verbreitzte Gerücht, daß dahier Cholerafälle vorgekommen und zwei Personen in Southwark an der Seuche gestorben seien, nicht geringe Besorgniß. Die Medical Gazette erklärt jetzt, daß nach einge⸗ zogenen zuverlässigen Nachrichten jenes Gerücht durchaus unbegrün⸗ det gewesen sei. .
Die Sterblichkeit hat dahier in letzter Woche ungeheuer zuge⸗ nommen; die Zahl der Todesfälle betrug 2454 und überstieg die gewöhnliche Durchschnittszah!l um 1408, so wie die Zahl der Ge⸗ burten um 1131. Die Opfer epidemischer Krankheiten sind dreimal so häusig als sonst, und an Brustkrankheiten sind in voriger Woche 90M Personen gestorben.
Bei der letzten Vieh-Ausstellung des Smithfsield⸗Klubs hat Prinz Albrecht sechs Preise davon getragen; eine noch größere Zahl wurde den Herzogen von Richmond und Rutland, so wie den Grafen Leicester und Radnor, zuerkannt.
In vielen Theilen der irländischen Grafschaften Tipperary, Lime— rick, Clare und Roscommon hat sich die Schreckensherrschaft der
Meuchelmörder bereits so befestigt, daß Niemand Pachtzins oder
Armensteuer einzutreiben wagt, daß die Pächter nur am Tage und unter bewaffneter Eskorte sich im Freien zeigen dürfen, Nachts ihre Häuser streng bewachen lassen müssen, und daß viele Familien in Dublin eine Zufluchtsstätte gesucht haben. e
Lord John Russell ist auf dem Wege der Besserung, kann aber noch das Zimmer nicht verlassen. ;
Nach dem Manchester Guardian wäre über die Kornzölle von den Ministern noch gar kein bestimmter Beschluß gefaßt und die neulich gegebene Nachricht des Liverpool Albion von dem Wie— dereintritt der Zoll-Skala im März wenigstens für jetzt unrichtig.
Aus Sierra-Leone wird unterm 6. Sktober über einen blutigen Angriff berichtet, welchen die gefangen genommene Mannschaft eines brasilianischen Sklavenschiffes, aus 4 Köpfen bestehend, auf Läieute— nant Mansfield und vier britische Matrosen verübte, in deren Ge— wahrsam sie⸗ auf dem weggenommenen Schiffe nach St. Helena ge⸗ bracht werden sollten. Die Meuterer wurden nach blutigem Kampfe überwältigt; der Lieutenant aber trug neun Wunden davon, und zwei seiner Leute sind an den Folgen des Kampfes gestorben. Zu Sierra⸗ Leone wurden die brasilianischen Gefangenen wegen dieser Meuterei vor Gericht gestellt, jedoch freigesprochen, indem die Richter entschie— den, daß ihr Verbrechen bei dem Versuche, ihr eigenes Schiff wieder zu erobern, verübt worden sei, und daß daher, weil das Schiff da— mals noch nicht für eine Prise erklärt worden war, dasselbe nicht von einem britischen Gerichtshofe abgeurtheilt werden könne. Die Ge— fangenen wurden hierauf entlassen.
Ein Schreiben vom Cap, aus Grghamstown vom 256. Sep— tember, berichtet Näheres über die neuesten Kämpfe mit dem Kaffern—
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Häuptling Sandilla: „Der Augriff auf Sandilla“, heißt es darin, „in seiner auf den Anatola⸗Hügeln gelegenen Veste sollte am 20sten vor sich gehen und die drei Divisionen unter den Obersten Somerset, Campbell und Buller trafen am 19ten im Hauptquartier des Gene⸗ rals ein. Der Feind zeigte sich kaum, und sein Land wurde in Besitz genommen, ohne daß ein Schuß siel. Sandilla treibt seine Heerden nach dem Flusse Kei hin, wo wir noch mit Pato und Crelli eine Nechnung abzumachen haben, und wohin wir ihm folgen werden. Die anderen Häuptlinge der Gaika⸗Kaffern sind bisher neutral geblieben, aber fortwährend dringen kleine Plünderschaaren der Kaffern in die Kolonie und halten uns in steter unruhiger Bewegung. Vielleicht wollen uns die Kaffern nur recht tief ins Innere ihres Landes locken, um dann von mehreren Seiten her in die Kolonie einzubrechen. Wir hoffen jedoch, daß General Berkeley in wenigen Wochen mit Sandilla fertig sein wird, selbst wenn derselbe sich mit Pato und Crelli verei— nigen sollte. Die Truppen sind in der besten Stimmung, und der General ist mit dem bisherigen Erfolge seiner Maßregeln sehr zu— frieden. Der eigentliche Kampf wird wohl erst beginnen, wenn wir die Wegnahme der Heerden versuchen, aus denen der ganze Reich— thum der Kaffern besteht. ]
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Brüssel, 12. Dez. Gestern versammelte sich die Repräsen⸗ tanten⸗Kammer in geheimer Sitzung, um ihr eigenes Budget zu dis⸗ kutiren.
Die Meldung des Observateur in Bezug auf das Gesuch des Handelsgerichts wird von anderen hiesigen Blättern dahin berichtigt, daß dies Gericht seinen Antrag an die Regierung nicht auf Abschaf— fung des Gesetzes wegen Bewilligung von Jahlungsfristen, sondern nur darauf gerichtet habe, daß kein solcher Aufschub mehr ohne vor⸗ herige Einholung eines Gutachtens des Handelsgerichts gewährt wer⸗ den möge.
Die hier versammelte Kommission zur Berathung über die Ver kehrsmittel zwischen Belgien, Deutschland und Frankreich hat, wie die Independance meldet, seit ihrer Installation jeden Tag eine fünf⸗— bis sechsstündige Sitzung gehalten, und ihre Arbeiten scheinen einer raschen und befriedigenden Lösung entgegenzuschreiten; man versichert, daß die wichtigsten Punkte schon behandelt, und daß alle ihre Ent⸗ scheidungen der Art sind, daß sie bei dem Handels- und Gewerbe⸗ stand aller drei Länder mit Bestimmtheit auf eine sehr günstige Auf— nahme würden rechnen können. .
Das Journal des Flandres versicherte aus guter Quelle zu wissen, daß der Finanz⸗Minister die Erhebungssteuer von den Branntweinbrennereien zu verdoppeln beabsichtige; in Folge dieser Nachricht wollen sämmtliche Branntweinbrenner heute hier eine Zu— sammenkunft halten; Gent hat dazu drei Abgeordnete ernannt.
Die Darlegung der Pläne, welche das Ministerium zur Verbes⸗ serung der flandrischen Zustände beabsichtigt, hat in beiden Flandern einen günstigen Eindruck gemacht. Die flandrischen Journale ver⸗ sichern, daß die Worte des Herrn Rogier schon Hoffnung und Ver⸗ trauen wieder in die Herzen zurückgebracht, indem man sich seitens der Negierung versichert halte, daß dieselbe Alles aufbieten werde, was menschenmöglich sei.
In den letzten Tagen haben im Kanal heftige Stürme gewüthet. Das kelgische Post⸗Dampfschiff „Chemin de fer“, das Montag von Dover nicht auszulaufen wagte, machte Dienstag die Fahrt nach Ostende herüber. Dienstags früh ging eine große englische Brigg, die von Quebeck gekommen, mit Mann und Maus unter. Durch den Orkan waren gegen hundert Schiffe gezwungen, in den Dünen vor Anker zu legen.
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Tagsatzung. Die Karlsruher Ztg. bemerkt über die Antwort der Tagsatzung auf die preußische Note in Betreff Neuen⸗ burg's:
„Man sieht, diese Antwort beschränkt sich in der Hauptsache darauf, einen Satz zu beweisen, der gar nicht bestritten worden ist, nämlich daß der Kanton Neuenburg alle Verpflichtungen eines Bundesgliedes zu erfül⸗ len habe. Von welcher Art diese Verpflichtungen sind, darüber entscheidet natürlich der Inhalt des Bundesvertrages. Nun hat aber Neuenburg be⸗ fanntlich sein Kontingent zu der Execution gegen den Sonderbund nicht aus dem Grunde verweigert, weil es sich um eine Bundesvenpflichtung nicht zu bekümmern hätte, sondern es hat sich im Gegentheil auf die Behaup— tung gestützt, daß jeder Kanton und auch die Vereinigung der Kan— tone in der Tagsatzung an die Vorschriften des Bundesvertra— ges gebunden sei, und eben nach dem Inhalte dieses Bundesver— trages der Tagsatzung das Recht zu dem fraglichen Executions-Be— schlusse gar nicht zustehe, dieselbe also ihre Befugnisse überschrit ten habe. Mit dieser Begründung aber befindet sich der Kanton Neuenburg vollkommen in seinem Recht. Im Art. 8 des Bundes -Ver— trages heißt es ausdrücklich: „„Die Tagsatzung erklärt Krieg und schließt Frieden; sie allein errichtet Bündnisse mit auswärtigen Staaten; doch sind für diese wichtigen Verhandlungen drei Viertheile der Kantons— Stimmen erforderlich.“ Die Zahl der Kantons-Stimmen beträgt 22; drei Viertheile davon wären nach Adam Riese 163; der Kriegs-Beschluß aber, um den es sich hier handelt, ist nur mit 122 gefaßt worden. Wenn folglich die Tagsatzung einen unberechtigten und bundeswidrigen Beschluß gefaßt hat, so war Neuenburg, eben in seiner Eigenschaft als Bundesglied, nicht verpflichtet, sich demselben zu unterwerfen, und nicht Neuenburg, son⸗= dern die Kantone der Mehrheit sind es, welche ihren Verpflichtungen als Bundesglieder entgegen gehandelt haben. Nun wendet man allerdings ein, daß hier nicht von einem Kriege, sondern von einer „Execution“ die Rede sei. Auch hat begreiflicherweise der Bundes-Vertrag zum Zweck eines Bürgerkrieges, den er nicht wohl als eine Art von Bundes zustand voraus— setzen konnte, keinerlei Regeln in sich aufgenommen, obwohl zu vermuthen steht, daß, wenn ein Kriegsbeschluß überhaupt nur mit wenigstens drei Vier= theilen der Stimmen zuläͤssig erklärt ist, ein Bürgerkrieg eher noch mehr er— schwert, als von Bundes wegen erleichtert werden soll. Allein auch von „Execution“ steht nichts in dem Bundesvertrage; sogar das Wort ist ihm fremd. Wohl aber hat der Bundesvertrag Vorsehung getroffen, wie es im Falle von Streitigkeiten zwischen Bundesgliedern zu halten sei, und das hierfür vorgeschriebene Verfahren ist ein ganz anderes, als welches die Tag= satzung eingeschlagen hat. Durch Art. 5 des Bundesvertrages ist nämlich bestimmt: „„Alle Ansprüche und Streitigkeiten zwischen den Kantonen über Gegenstände, die nicht durch den Bundesvertrag gewährleistet sind, werden an das eidgenössische Recht gewiesen.““ Dieses „eidgenössische Recht“ ist ein Schiedsgericht, dessen, einzuhaltende Formen in demselben,. Artikel genau und ausführlich vorgeschrieben sind; das Schiedsgericht hat Vermittelungsversuche zu machen, und erst, wenn diese fruchtlos geblieben, spricht es „über die Streitsachen nach den Rechten ab.“ Für einen solchen Spruch nun steht der Tagsatzung die Vollziehung zu, indem es weiter heißt, daß derselbe „ersorderlichen Falls durch Verfü— gung der Tagsatzung in Vollzug gesetz“ wird. Hiernächst schärst der Artikel noch ausdrücklich ein: „„Bei allen vorfallenden Streitigkeiten sollen die be⸗ treffenden Kantone sich jeder gewaltsamen Maßregel oder sogar Bewaffnung enthalten, den in diesem Artikel festgesetzten Rechtspfad genau befolgen und dem Spruch in allen Theilen Statt thun.““ Daß ein Spruch dieser Art nicht zur „Vollziehung“ vorlag, ist bekannt; von einer anderen Exeeu⸗ tion aber weiß der inn nn,, nichts. Deshalb beruft sich die Tag= satzung in der oben mitgetheilten Antwort zwar auf den Bundes -⸗Vertra⸗ im Allgemeinen, führt aber wohlweislich keine Stelle daraus an, in die 8 etwas dergleichen hineintragen ließe, sondern beruft sich auf eine „unbestrit⸗ tene Uebung.“ Daß eine durch den Bundes -Vertrag nicht gerechtfertigte Execution schon mehrfach be, er, wurde, ist richtig, und eben so richtig ist, daß es dem überwältigten Theile nichts half, wenn er sie bestritt; allein eine gleiche „Uebung“ war auch von je her für „Sonderbündnisse“ vor⸗ handen. So steht ez mit dem Rechtspunkt in dieser Angelegenheit.“
Kanton Bern. Es heißt jetzt, bie Tagsatzung habe be⸗ schlossen, für den Augenblick keinen Nachfolger des verstorbenen eid⸗ genössischen Geschäftsträgers in Paris zu ernennen, sondern die Ge⸗ schäfte durch den ersten Gesandtschafts⸗-Secretair führen zu lassen.
Die berner Post scheint, wie der Schwäb. Merk. bemerkt, wegen der politischen Haltung des Constitutionnel Neuchate⸗ lofs der Beförderung desselben möglichst Hindernisse in den Weg zu legen. Wenigstens erhielt die Redaction des Schwäb. Merkurs auf eine Bestellung desselben für den Rest des Jahres die Antwort: „In Folge erhaltener Mittheilung von Bern werden von dortiger Zeitungs Expedition der vorgerückten Zeit wegen keine Bestellungen mehr auf den Constitutionnel Neuchatelois für dieses Jahr angenommen.“
Der Baseler Zeitung zufolge ist auch von dem preußischen Gesandten eine mit der enn gif und österreichischen gleichlautende Note an den Tagsatzungs⸗Präsidenten eingegangen.
Die Berner Zeitung berichtet, Sir Stratford Canning habe am 9. Dezember dem Bundes⸗Präsidenten Ochsenbein einen ben abgestattet und sich in einer mehr als zwei Stunden dauernden Audienz mit ihm über die gegenwärtigen politischen Verhältnisse be⸗ sprochen. Zugleich habe er ihm die Zusicherung ertheilt, daß er mit Hinsicht darauf, wie sich die Verhältnisse nun gestaltet hätten, Na- mens seiner Königin die von anderen Mächten bereits eingereichte Kollektiv⸗Note nicht abgeben werde.
General Dufour hat den in Luzern gefangen genommenen, aus dem r . Bern gebürtigen Herrn Zeerleder wieder in Freiheit setzen lassen.
Kanton Zürich. Man hat am 9. Dezember in Zürich fünf Bürger aus Wollerau im Kanton Schwyz gebunden eingebracht, unter der Anklage, einen thurgauer Soldaten beschimpft und gemiß⸗ handelt zu haben. Sie wurden dem eidgenössischen Kriegsgericht überwiesen und sitzen in Untersuchungshaft.
Kanton Luzern. Die provisorische Regierung sagt in einer vor Aufreizung zu Unruhen warnenden Proclamation, welche sie am 6. Dezember, gleichzeitig mit dem Aufruf zu Subscriptionen für eine Anleihe, an das Volk gerichtet hat:
„Mit Bedauern haben wir wahrgenommen, daß viele von denjenigen, welche Milde und Schonung weder gekannt noch geübt, auch unsere fruͤhe⸗ ren Worte der Milde nicht begreifen, sondern davon Anlaß nehmen, ihr schuldbeladenes Haupt aufs neue zu erheben, ihre volkverführenden Reden fortzusetzen und sogar dem ins Verderben gestürzten Volke den traurigen Trost anzubieten, daß der Verrath des Vaterlandes an fremde Mächte nicht ohne Erfolg sein werde. Wir haben in unserer ersten Proclamation kein Wort des Tadels gegen viele tadelnswerthe Personen geistlichen und welt- lichen Standes ausgesprochen; gegen die Geistlichen insbesondere, indem wir Euer ohnehin leider erschüttertes Zutrauen zu denselben nicht noch mehr schwächen wollten. Allein nun müssen wir erfahren, daß mehrere solcher Geistlichen, nicht mehr gewohnt, ihrem heiligen Berufe gemäß die Wahrheit und das Evangelium zu verkünden, kaum zurückgekehrt von schmähli- cher Flucht, die Sprache der Aufreizung und der polstischen Wühlerei fort- setzen. Wir haben bereits begonnen, gegen solche im Verein mit den kirch= lichen Oberen die nöthigen Maßregeln zu ergreifen.“ Sodann wird die Geschichte der letzten sechs Jahre kurz durchgangen und auf das „namen lose Unglück“ hingewiesen, in welches der Kanton und die Schweiz durch die Politik der vorigen Negierung gestürzt worden seien. Dieses Alles, heißt es dann ferner, werde nicht in Erinnerung gebracht, um die Leidenschasten zu reizen, sondern eher um zu zeigen, daß das Versolgungs- System einmal aufhören müsse. Bei aller Neigung zur Milde und Scho- nung müsse aber doch untersucht werden, wer derselben bedürfe. Durch den noch ungebeugten Hochmuth werde die Regierung, so lange sie die Gewalt besitze, sich nicht abschrecken lassen, einen Jeden, der Unruhe zu stiften suche oder in die Rechte Anderer eingreife, in die Schranken zu weisen, gehöre er dieser oder jener Partei an.
Das radikale Basellandschaftliche Volksblatt enthält solgenden Artikel: „Ein aus dem Kriege von Luzern zurückgekehrter Landschäftler sagt: „„Nur in Münster wurden wir mit heiteren Ge⸗ sichtern empfangen; sonst überall Schrecken und Betrübniß, wie es beim Freischaarenzug gewesen war. Ein großer Theil des luzerner Volkes muß diesen Winter Hunger leiden, besonders in den Umge⸗ bungen von der Stadt, wo die bivouakirenden Eidgenossen Alles weg⸗ nahmen, was sie erwischten, auch ungedroschene Fruchtgarben für Stroh gebrauchten. Die Berner haben uns Landschäftlern viel böses Spiel gemacht. Hieß es, in diesem oder jenem Dorf sei es wüst zu⸗ gegangen, so sagte man: die Landschäftler sind halt dort! und kam man dann hin, so waren es Berner und nur Berner. Am ärgsten trieben sie es in Innwyl. Nicht nur Lebensmittel, auch Plunder und Geld stah⸗ len sie bis genug, z. B. einem Waisenvogt mehrere tausend Franken Amtsgelder. Der Wirth, dem 40 Saum weggesoffen wurden, ist nun ganz ruinirt. Er sagte: So ist's! fünf Jahre habe ich zu den Liberalen gehalten und wurde verfolgt, hatte aber stets noch meine Sach; jetzt kommen die Liberalen, und ich verliere Alles. Unsere Landschäftler hätten viel stehlen können, stahlen aber nichts; nur Reinhard (berner Offizier) im Rothen Haus erbeutete ein Pferd, auf dem er heimgeritten kam. Einige Wagen voll erbeuteter Waffen, Stutzer, Jagdflinten ꝛc. hatten ihnen die Berner irgendwo an einem Aufbewahrungsort heimlich wieder weggekapert, dergestalt, daß es bald Händel zwischen den Unseren und den Bernern abgesetzt hätte. Lustig war's beim Bivouak, besonders bei dem Geschrei all der Thiere, z. B. der Ochsen, Schafe, Kälber, Ziegen, die man herbeibrachte und schlachtete. Die Leute waren voll, und wenn der Landsturm ge⸗— kommen wäre, er hätte, da nichts mehr geregelt war, Alles wüst zu= sammenhauen können. Feuer brannten die schwere Menge.“
Das Tägl. Bülletin der E. 3. meldet: „Am 7. Dezember ist zu Luzern in der Wohnung des Verhörrichters Ammann inventirt und in seinem Schreibpult die ganze Korrespondenz desselben mit den Freiämtlern, welche dem Sonderbuud beigestanden sind, nebst Verzeich⸗ niß der hier anwesend gewesenen flüchtigen Freiämtler aufgefunden worden. Tieser Fund erleichtert den aargauischen Gerichten wesent⸗ lich die Straf-Untersuchung gegen die fehlbaren Freienämtler.“
(FIrkf. Bl.) Mit Ausnahme zweier Mitglieder, des Kanzlers Meyer und des Paters Augustin, sind alle Ordens Mitglieder des Klosters St. Urban dem Sonderbunde zugethan und haben besonders bei Organisirung des Landsturmes mitgewirkt.
Kanton Schwyz. (Frkf. Bl.) Die Regierung hat am 9. Dezember dem außerordentlich einberufenen Großen Rath ihre Entlassung eingereicht; dieselbe wurde einstimmig angenommen. Eine Kommisslon, bestehend aus den Herren Landammann Nazar Reding don Schwyz, Benziger von Einsiedeln, Kamer von Schwyz, Naths⸗ herr Stählin von Lachen, Kastell von Schwyz, Kantonsrath Eberle von Einsiedeln, Oethiker von Schwyz, Landammann Diethelm von Lachen, Kammenzind von Gersau und Düggelin von 8 ist beauftragt, auf die am 10ten stattfindende Sitzung des Großen Raths Anträge zu bringen über das, was in Folge des Abtretens der Ne⸗ gierung geschehen soll. Diese Kommission, wird in dem Bericht . diese Vorgänge hinzugefügt, sei aus Extremen zusammen ge seb te n werde sich faum vereinigen, der Große Rath daher . * — allgemein beruhigenden Schlußnahme gelangen. Die Kanton 1 meinde, die in den nächsten Tagen einberufen werden misse,
vermuthlich den Kanton radikal zerschneiden.
Kanton Unterwalden. (Natz meinde in Sarnen ist sehr ruhig und zu v
tg.) Die Landsge⸗ ir Zufriedenheit der