1847 / 349 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

es Großherzoglichen Hauses und der er Legations - Rath von Kettner;

worden sind: für das Ministerinm ? ö n 6 . n Junghanns; für das

auswã ür das inisterium: Seen,, , d Geheimer Hin fer dn des Innern: n e rs e inn, i . Referendar von *r r' mech gefsier; für das n m . . d. Frensdorf un irchge 1 '. ! n Vogelmann und Major von Böckh. Heheimer Krieg hn, ime Rath von Marschall: 1

Sodann erhob sich der Geheime ve . hmir kerlaube, heute schon einige Worte an Sie zu richten, Wenn ich he d teste Herren, so ist ein Gefühl der Pietät, das

bn hen ü renn e wen. diese hohe Versammlung das letztemal sich

26 an eines ihrer ausgezeichnetsten Mitglieder in das bessere Leben hin.

e,. en, Staats-Minsster Freiherr von Türkheim, der in verschiedenen

g. n dieser hohen Kammer wirkte, berufen sowohl durch das Ver⸗

frauen seines erhabenen Fürsten, wie durch jenes seiner Standes genossen und zuletzt der Universität Freiburg. Ich fühle lebhaft mit Ihnen, durch. lauchtigste, hochgeehrteste Herren, wie schmerzlich Sie beim Wiederbetreten bieses Saales diesen Mann werden vermißt haben; ich fühle jebhast, wie ost Sie ihn im Laufe Ihrer Arbeiten noch vermissen werden, bie Tiese seines Verstandes, die Schärfe seines Urtheils, seine umfassenden Kenniniffe, seine langjährigen, durch gründliches Studium der Geschichte ge prüften Erfahrungen, seinen Eifer, wo es sich darum handelte, dem Guten ben Bestand zu sichern oder den Weg zu bahnen. Es wäre Anmaßung von mir, sowohl in , r auf den Verstorbenen als Ihnen gegenüber, durchlauchtigste, hochgee rteste Herren, wollte ich die Wirksamkeit dieses von Trene und Änhänglichkeit für Fürst und Vaterland beseelten Mannes einer genaueren Beurtheilung unterwerfen; aber Eines ist mir erlaubt, und ich bin gewiß, damit Ihren eigenen Wünschen zu entsprechen; es ist mir er⸗ jaubt, die Veranlassung herbeizuführen, daß Ihre Gefühle für diesen Mann in diesem Saale noch einmal laut und dadurch ihm zum ehrenden Denkmal wer⸗ den, zum Denkmal, das sie ihm stiften können, wenn Sie, durchlauchtigste, hochgeehrteste Herren, durch irgend ein Zeichen der Zustimmung aussprechen, daß er Ihre Anerkennung und . stets besaß, bis zum Grabe bewahrte, und daß Sie ihm noch über dem Grabe ein ehrendes Andenken bewahren werden.“

Der durchlauchtigste Präsident und Se. Durchlaucht der Fürst zu Für— stenberg erkennen die gesprochenen Worte als das gewiß einstimmige Zeug⸗ niß dieser hohen Verfammlung an, welche auch den Vorschlag des letzt= genannten hohen Redners, dieses Anerkenntniß, zu Protokoll niederzulegen, ungetheilt annimmt. Auch von Seiten der Regierungs⸗Commissaire spricht Stagis-Minister von Dusch die volle Theilnahme an diesem Anerkeunt— nisse aus.

. Geheimer Neferendair von Stengel verliest ein Allerhöchstes Re— stript, wonach er und Major von Böch beauftragt sind, der hohen Kam⸗ mer den Gesetz-Euntwurf über die Verpflichtung zum Kriegsdienste mit dessen Begründung vorzulegen. Nachdem Major von Böck durch Darstellung der Grundzüge des Entwurfs über die Absichten, welche die Regierung durch dieses Gesetz zu erreichen suche, eine Aufklärung gegeben hatte, wurde die⸗ ser 9. enstand an eine Vorberathung verwiesen und sodann die Sitzung geschlossen. . .

In der zweiten öffentlichen Sitzung der zweiten Kammer am 11. Bezember wurden die Wahlen geprüft und dann die drei Kan⸗ didaten zur Präsidentschaft ernannt; die meisten Stimmen erhielten Mittermaier (40), Itzstein (32) und Welcker (31).

Ihre Königl. Hoheiten die verwittwete Großherzogin Stephanie von Baden, die Prinzessin Luise von Wasa und Höchstderen Prinzes⸗ sin Tochter Karola sind am 11. Dezember Nachmittags um 2 Uhr, von Mannheim kommend, zum Besuch der Großherzoglichen Familie

in Karlsruhe eingetroffen und im Schlosse abgestiegen.

Großherzogthum Sachsen⸗Weimar. (Weimar. 3.) Se. Königl. Hoheit der Großherzog hat am 6. Dez. in besonderer Au⸗ dienz die Kreditive des zum bevollmächtigten großbritanischen Minister am Großherzoglichen Hofe ernannten Herrn 8. Neginald Forbes entgegengenommen. om 1. Januar 1848 an wird zur Unterstützung der Großher— zoglichen Behörden bei Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung, Rühe und Sicherheit, vornehmlich auch zur Verhütung und leichteren Entdeckung von Verbrechen und anderen strafbaren Handlungen, ein besonderes Gendarmerie⸗Corps in Wirksamkeit treten, das aus einem berittenen Ober⸗Anführer, Hauptmann, zwei bis drei berittenen Wachtmeistern, zwölf berittenen Gendarmen und achtundvierzig Fuß- Gendarmen bestehen und in die verschiedenen Bezirke des Landes an⸗ gemessen vertheilt werden wird.

Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin. (H. C.) In der Sitzung des Landtages am 9. Dezember wurde der Antrag: man wolle den 15. April 1848 als denjenigen Tag ansetzen, an wel⸗ chem die bisherigen Münzen aufhören ihr Landesmünze zu sein und die nach dem 14⸗Thaler⸗ Fuße ausgeprägten an deren Stelle treten und alleinige Landesmünze werden sollten. Die bis dahin be⸗ standenen Zahlungs⸗-Verpflichtungen wären an dem gedachten Tage von in die neue Münze zum Course von 1163 zu konvertiren, mit 85 gegen 16 Stimmen angenommen, worauf der Protokollführer noch den Beschluß beantragte, bis zum Eintritte des Devalvations⸗ Termines auch für ständische Kassen (ähnlich, wie die Regierung es für landesherrliche sestgesetzt habe) das preußische Courant zum Course von 16 pCt. zuzulassen, was auch genehmigt wurde. Hinsichtlich der Eintheilung des Thalers hatte sich in dem Comité eine Verschieden⸗ heit der Ansichten gezeigt, die sich auch im Plenum zu erkennen gab, und so wurde denn, nachdem noch die rostocker Deputirten ein Dikta⸗ men übergeben, demzufolge alle Kaufleute und Geschäftsmänner in Rostock sich für Eintheilung des Thalers in 30 Sgr. à 19. Pf. ent⸗= schieden hätten, eine Abstimmung darüber, ob man die Eintheilung des Thalers in 48 Schillinge und dieses in 12 Pf. oder in 30 Sgr. und dieses in 10 Pf. wolle, beschlossen, wegen Mangels an Zeit aber auf den folgenden Tag verschoben.

Färsteuthun Schwarzburg⸗Sondershausen. (D. 3.) Die seit dem 31. Juli vertagte Stände⸗-Versammlung wird,

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gemäß hoher Anorbnung vom 9. Dezember, am 28. Dezember in Sondershausen wieder zusammen treten. Sie hat in ihrer ersten Diät vom 28. Juni bis 31. Juli eine rühmliche und fruchtbare Thätigkeit entwickelt; sehr tüchtige und zeitgemäße Gesetze: ein Kriminalprozeß⸗ Gesetz, eine Executions Ordnung, ein Gesetz über das Verfahren in Administrations⸗Justizsachen, ein Gesetz über Patrimonial-Gerichte und andere, sind aus ihr hervorgegangen. Die zweite Diät wird wahrscheinlich eine nicht minder wichtige für das Land werden, denn in einer von der Regierung an die Stände erlassenen Denkschrift vom 22. Juni war die Zusage niedergelegt, daß ihr die nöthigen Vorlagen wegen der zum Theil die wichtigsten Dinge betreffenden Abänderungen des Landes⸗-Grund⸗Gesetzes, auf welche die Stände 1844 angetragen, gemacht werden würden.

Mit dem 1. April 1848 wird, zufolge einer so eben bekannt ge—⸗ machten aden , , Verordnung, das Bürger-⸗Militair und die Land-Miliz aufgelöst, und treten die Verordnung vom 28. Jannar 1823, so wie alle späteren, diese Institutionen betreffenden Gesetze und Verordnungen, außer Kraft. Die bisher von dem Bürger⸗Mili— tair und der Land-Miliz geleisteten Polizeidienste bei Feuersbrünsten, Transporten und Bewachungen von Verbrechern und Vagabunden, Landes⸗-Visitationen 2c. werden künftig jeder einzelnen Gemeinde ob⸗— liegen, weshalb die desfalls nöthigen Einrichtungen und Vorkehrun— gen überall getroffen werden müssen. Wo die Gewehre nicht Eigen— thum von Privatpersonen sind, werden dieselben durch den Ortsvor— stand zum Besten der Gemeinde-Kasse verkauft.

Freie Stadt Bremen. (Hannov. Ztg.) Die Wieder⸗ kehr des Herrn C. T. Geveloht, dessen zweijährige Abwesenheit so reiche Früchte für den deutschen Handelsverkehr mit den nordameri⸗ kanischen Freistaaten getragen und den noch vor wenigen Wochen die Deutschen in New⸗Nork mit einem so ehrenwerthen Scheidegruße in die alte Heimat entfendet hatten, war für alle Bremer, denen die Bedeutsamkeit des unter Herrn Gevekoht's Mitwirkung Vollbrachten und Errungenen klar geworden, eine natürliche Veranlassung, dem geehrten Manne ihre Anerkennung für seine aufopfernde und erfolg= reiche Thätigkeit auch durch ein äußeres Zeichen zu bethätigen. Ihm zu Ehren fand am 13ten unter zahlreicher Theilnahme seiner Mit⸗ bürger, denen sich mehrere auswärtige Gäste, namentlich einige Her⸗ ren von der Königlich hannoverschen Eisenbahn⸗-Direction, anschlossen, ein glänzendes Festmahl statt. In dem mit allen deutschen Flaggen und den amerikanischen Farben festlich geschmückten Saale der Union setzten sich gegen 360 Fest-Theilnehmer zu Tische, und nach einem heiteren Mahle wurde in Wort und Lied dem patriotischen Sinne der Feier mannigfaltiger, würdiger Ausdruck verliehen.

*** Frankfurt a. M., 13. Dez. Se. Hoheit der Prinz Friedrich von Baden ist vor einigen Tagen von Karlsruhe, wo er der Eröffnung des Landtages beiwohnte, auf der Rückreise nach Bonn hier durchgekommen und wird daselbst diesen Winter durch den Stu⸗ dien obliegen. .

Der Kurfürst Wilhelm II. von Hessen ist noch nicht beigesetzt, und man weiß auch noch nicht, an welchem Tage es geschehen soll, da die desfallsigen Befehle von Kassel noch zu erwarten sind. Se. Königl. Hoheit wird übrigens in der Uniform eines Königl. preußi⸗ schen Generals beerdigt.

Die Har e , sinmlung wird nicht vor dem Ablaufe der Fe⸗ rien ihre Sitzungen wieder aufnehmen, und zwar unter dem Präsi⸗ dium des Königlich preußischen Bundestags⸗Gesandten, Grafen von Dönhoff. Den Präsidial⸗Gesandten, Grafen von Münch⸗Bellinghau⸗ sen, erwartet man nicht vor dem Frühjahre zurück.

Die Besorgnisse, welche man in dem vorigen Herbste für die Theurung der Lebensmittel in diesem Winter hegte, gehen erfreulicher⸗ weise nicht in Erfüllung. Namentlich halten sich die Frucht- und Kartoffelpreise nicht allein auf einer mäßigen Höhe, sondern es ist alle Aussicht vorhanden, daß sie eher weiter zurückgehen als steigen werden. Die Ausfuhr in Brodfrüchten hat bei der Ueberführung der auswärtigen Märkte ganz aufgehört, und die Klagen über die Kar⸗ toffelkrantheit haben auch sehr nachgelassen, da die Kartoffeln in einem weit geringeren Grade faulen, als man behaupte, und für einen Man— gel daran kein Grund vorhanden ist. .

Die Geschäfte sind in Allgemeinen flau, woran namentlich der Geldmangel im gewöhnlichen Geschäfts-Perkehr die Schuld trägt. Auch die Weihnachts-Geschäfte lassen sich bis jetzt schwach an. Die Börse schien sich zwar in letzterer Zeit wieder etwas erholen zu wollen, allein sie ist von neuem in einen Zustand des Schwankens und der Unsicherheit gerathen. Die Spekulanten sind mißtrauisch, der Umsatz ist ohne Erheblichkeit und die Stimmung der Course flau. Hoffnung zum Besserwerden ist allerdings vorhanden; der Geldstand unseres Platzes ist indessen ziemlich befriedigend, wiewohl ihm auch in der letzteren Zeit starke Baarsummen entnommen wurden.

Rußland und Polen.

St. Petersburg, 9. Dez. Se. Majestät der Kaiser hat den General Lieutenant Grafen Stroganoff J. auf seine Bitte seiner Function als Kurator des moskauischen Lehrbezirks, so wie seiner übrigen Functionen im Unterrichts-Ressort, enthoben, mit Beibehaltung des Titels eines General-Adjutanten und der Senatorwürde und mit Belassung in seinen übrigen Functionen.

Se. Kaiferl. Hoheit der Herzog Maximilian von Leuchtenberg ist am 1. Dezember von seiner Reise ins Ausland hierher zurück⸗ gekehrt.

6 ch.

Paris, 12. Dez. Der König und die Königliche Zamilie sind gestern von St. Cloud in den Tuilerieen eingetroffen, um nun den

Motiv.

Winter über hier zu residiren. In der Deputirten⸗Kammer wird be— reits der Thron erbaut, auf welchem der König am 28sten d. M. Platz nehmen und die Rede zur Eröffnung der gesetzgebenden Session halten wird. Der Prinz von Joinville ist mit einer Denkschrift lber das französische Seewesen beschäftigt, welche er der Pairs-Kammer vorlegen Ii. e ben

Das Sieecle behauptet, Herr Guizot habe mit Oesterreich di Uebereinkunft treffen wollen, gene m he n, i der g ern zu ö veniren; Frankreich hätte 40, 0609 Mann an die schweizerische Gränze schicken sollen, während Oesterreich 80, 3090 Mann im Vorarlberg, Tr rol und in der Lombardei aufgestellt haben würde; dieser Vorschlag habe aber im Minssterrath einen bedeutenden Widerstand gefunden ein hoher Einfluß habe sein Veto ausgesprochen, und die Herren Duchatel und Dumon hätten diesen Ausspruch entschieden unterstützt.

An der Börse waren gestern Gerüchte im Umlauf von dem Ausbruche einer Insurrection auf der Insel Sicilien, wo die Con— stitution von 1812 proklamirt worden wäre. Das Journal des Débats sagt heute: „Wir glauben versichern zu können, daß diese Gerüchte nicht den mindesten Grund haben.“

Die Weigerung des Bank-Direktors zu Valenciennes, französische Bankscheine anzunehmen und baares Geld dagegen auszuzahlen, hat auf dem Geldmarkte eine große Aufregung verursacht. Man be— fürchtet, daß der öffentliche Kredit dadurch eine sehr bemerkliche Er⸗ schütterung erleiden dürfte, weil man jetzt allgemein die Bankscheine zurückweisen und diese dadurch ihren ganzen eingebildeten Werth ver⸗ lieren würden.

Bei dem Reform Bankett in Arras, welches neulich gehalten wurde, präsidirte Odilon Barrot; auch die De⸗ putirten Marin und Cremieux waren zugegen; Herr Berryer, der Führer der legitimistischen Partei in der Deputirten-NUammer, war abgehalten, der Einladung, welche er erhalten hatte, Folge zu leisten; doch richtete er ein Schreiben an die Versammlung, um seine Mitwirkung zu dem beabsichtigten Zwecke, der Erzielung einer Wahl⸗ und parlamentarischen Reform, zuzusagen; die Zahl der Gäste belief sich auf 750). Auch in Chateaudun und Condom hatten in diesen Tagen zahlreich besuchte Bankette statt. Herr von Genoude geht nach Toulouse, um dort einem Reform- Bankett zu präsidiren. In Amiens sind durch den Präfekten des Somme⸗Departements hin⸗ sichtlich des in dieser Stadt zu haltenden Reform⸗Banketts Maßre⸗ geln zur Erhaltung der öffentlichen Ordnung mit Hinzuziehung des Mlitairs getroffen worden.

Das hiesige Wahl-Comité der Opposition hat beschlossen, daß Herr Michelet bei der nächsten Erledigung eines Deputirtensitzes als Kandidat aufgestellt werden solle.

Der zweite Sohn des Königs von Sardinien, der Herzog von Genua, wird, wie es heißt, demnächst eine Reise nach Frankreich und England unternehmen.

Von Rochefort wird gemeldet, daß eingegangene Befehle des Marine -⸗-Ministers zahlreiche Ausrüstungen von Schiffen anordneten, und daß ein neues Linienschiff dort vom Stapel gelassen werden soll. Alle Arbeiten auf Werften sollen außerdem beschleunigt werden.

Von Marseille wird geschrieben, daß die Dampf-Korvette „Titan“, die mit einer Ladung Gewehre nach Civitavecchia gegangen war, diese dort gelandet hatte, ohne mit der Bevölkerung in Berührung gekom= men zu sein, weil in den italienischen Häfen alle französischen Schiffe einer Quarantaine in Folge eines angeblich vorgekommenen Cholera— falles unterworfen werden.

Die hiesigen Baumwollen-Fabrikanten und Ausfuhrhändler hiel⸗ ten vorgestern eine Versammlung, um darüber zu berathen, wie die Wirkungen des Schlages, den ein zu Madrid am 21. November ver⸗ öffentlichtes Dekret der französischen Baumwollen⸗Industrie versetzt hat, am besten unschädlich gemacht werden können. Es wurde eine Kommission ernannt, welche eine Bittschrift über diesen Gegenstand, die Herrn Guizot übergeben werden soll, zu entwerfen beauf⸗ tragt ist.

e mn dem französischen Statthalter am Senegal und den Be— hörden der amerikanischen Neger-Republik Liberia sind die Gränzen zwischen beiden Gebieten möglichst genau festgestellt worden.

Paris, 12. Dez. In seinem Plaidoyer für den Grafen Mortier hob dessen Advokat, Herr Baroche, hervor, wie sonderbar die Lage sei, in welche sein Klient sich in Folge des Verfahrens sei⸗ ner Gegner versetzt sehe;

Anfangs, so ist im Wesentlichen der Gang seiner Auseinander⸗ setzung, habe die Gräfin Mortier auf Mundtodt⸗Erklärung ihres Gat- ten hingearbeitet, indeß nach dem Beschlusse des Familien⸗-Rathes und dem Verhöre des Grafen, das dieser selbst verlangt hatte, gab sie diesen Antrag gewissermaßen auf und verlangte Ehescheidung. Nach dem Gegenverlangen fhres Gatten stellt sie nun aber sonderbare Anträge. Sie verlangt, das Gericht möge ihr erstes Verlangen als regelmäßig und in gutem Rechte ge= schehen eillüren. Das würde aber so viel heißen, als bestätigen, daß sie mit gutem Rechte ihren Mann für wahnsinnig erklärt in ihrem eigenen In- teresst, wie in dem ihres Mannes und ihrer Kinder, die Mundtodt -/ Erklä⸗ rung und die Berufung des Familien ⸗Rathes verlangt habe. nebrigens wolle sie die Mundtodt- Erklärung der Weisheit, dem Ermessen des Tribu—= nals überlassen, während ihr Gatte über alle die erwähnten Punkte einen förmlichen Ausspruch des Tribungls verlangt. Auch Dr. Metivie, der in seinen Ansichten schwanke, überlasse die Entscheidung dem Tribunal. Werde man den Grafen noch länger der Freiheit berauben, der er bedürfe, um mit seinen Rathgebern sich benehmen und die Beweise der von ihm darzuthuenden That⸗ sachen aufsinden zu können? Werde man ihn aus dem Irrenhause, das er als ein Gefängniß betrachte, nie anders herausgehen lassen, als unter Aufsicht zweier Agenten dieses Hauses und zweier Munizipal - Gardisten, während die Gräfin von Salon zu Salon gehen und gegen ihren Mann sprechen könne? Für eine längere Hast existire weder ein Recht, noch ein Daß man sich eines Individuums versichere, das, wie Graf Mor— tler, unter der Beschuldigung des Wahnsinns festgenommen worden, das

haltvollen 2 . Vortrage über das Leben und Wirken Wincel— mann s, in 6 *. die Bemühungen des Gefeierten und dessen große Ver- dienste um ö Kunst und Literatur in höchst interessanter * ba gest 9 n entwickelt wurden. Darauf nahm der Professor Dr. Welker n 9 . über die verschiedenen Formen und Gestal= tun n unter , 1 Alten sich die Amazonen gedacht und dieselben künstler chhdargft⸗ ha 9 Ferner ö. der Geheime Ober⸗Bergrath und Professor Pr. 89 era dun mn sehr gelehrten Vortrag über die Gewin- nung des Goldes bei den Alten und über dessen Werte im Verhaͤlmmiffe zu dem Silber in früherer und jüngerer Jei un über die verschiedenen rte des Goldschmuckes der . der llassischen Welt. Dr. Ler sch legte eine Sammlung von alten Glasgebilden vor, welche der kunst⸗ und alterthums⸗ forschende Sanitätsrath Dr. Jäger als einen Veitrag zur Festesfeier ein-= esandt hatte. Allgemein wurde bedauert, daß Herr He. Jäger durch un=

überwindliche Hinbernisse war 3 wenden, frühneizz Meng zu er-

scheinen, um die Erklärung dieser Denkmäler selbst zu

Schluß der Vorträge bildeten Mittheilungen des z. er fr. e. Bauwerke, wobei man sehr bedauerte, daß dieser gene Vortrag aus Mangel an Zeit nicht zu Ende geführt werden konnte. ach . un dieser Feierlichkeit, die gegen drei Stunden gedauert, blieb ein großer hell der anwesenden Herren züm gemeinschaftlichen Abendessen versammelt.

München, 9. Dez. (A. 3.) Heute Vormittag wurden von den Doltoren Martin und Binswanger, nachdem dieselben die Woche über das Chloroform an verschiedenen Thiergattungen versucht und dessen betäu⸗ bende Wirkung kennen gelernt hatten, mit demselben an Menschen, und

zwar an gesunden, die ersten Versuche angestellt, welche insgesammt glück=

lich aussiclen. Vier junge Aerzte der Poliklinik gaben sich bereitwilligst zu diesen Versuchen her und wurden der Neihe nach auf die einfachste Art

mittelst eines Taschentuches, auf welches Chloroform geträufelt und das

vor Mund und Nase gehalten wurde, in Zeit von 14, 2 bis 4 Minuten völlig bewußtlos gemacht. Je nach der geringeren oder größeren Menge von 60, 80, 100 bis 120 Tropfen, die , worden, oder je nach- dem man aus dem Taschentuch eine oder mehrere Minuten lang hatte athmen lassen, hielt auch die Wirkung von 2, 5, 7 bis 19 Minuten an, während welcher Jeit die Beläubten, in einen ruhigen Schlaf verfielen, leicht athmeten ünd darauf plötzlich, erwachten. Die stärlste und längst andauernde Wirkung wurde bei Dr. Binswanger erzielt, wel⸗ cher die stärkste Dosis, beinahe 15 Drachmen, einathmeke. Nach der ersten Minute verlor er die dern n g, nach 4 Minuten war er völ⸗ lig betäubt und gefühllos und befand . nun während weiterer 15 Mi- nüten in tiefem 6 Bei allen Versuchen waren die objektiven und subjeltiven Erscheinungen beinahe dieselben. Zuerst sah man ein Blinzeln der Augenlider und re n der Augendeckel; die Meisten sträubten sich anfangs gegen das Linathmen, doch war dieses und das Umsichschlagen mit den Händen eben so wie ein fröhliches Lachen schon unwillkürlich. Nach einigen Minuten wurde die Betäubung vollkommen. Der Puls sank wäh— rend des Schlafes auffallend um 10, 29 und noch mehr Schläge. Bei letzterem Versuche fir er sogar von 76 auf 42 herab. Eben so ver= minderten sich die Respirationen während des narkotischen Schlafes in je der Minutè um einige Athemzüge. Stechen, Kneipen wurden nie wahr= genommen. Die Muskeln fh afften, und der Betäubte siel stets auf das Sopha zurück. Von den fubjektiven Erscheinungen ist hervor-

zuheben, daß diese stets mit Summen im Kopfe, Klingen vor den Oh⸗ ren, Gefühl von heftigem Herzklopfen (welches objektiv, sogar ver— ringert wahrgenommen worden) begannen, welchen Erscheinungen das Ge⸗ fühl von Shnmacht folgte, wobei man nicht mehr sah, aber noch empfand und hörte, worauf endlich alles Bewußtsein schwand und in tiesem Schlafe unterging. In einem einzigen von den fünf Fällen wurde geträumt, daß sich der junge Arzt zu dem Versuche rüsten wolle, wobei er Sorge trug, daß er ja nicht verschlafe, nicht zu spät lomme. Alle übrigen schliefen tief und träumten“ gar nicht. Alle jedoch erllärten, daß sie sich nach dem Et— wachen noch schwindlich und etwas übel befanden, und bei Einem steigerte sich das Uebelbefinden sogar bis zum Erbrechen; aber nach einer Viertel= stunde ungefähr befand sich Jeder wieder ganz wohl. Die Versuche werden von den genannten Doktoren an Gesunden und Kranken fortgesetzt, so wie sorgfältige Experimente an Thieren gepflogen, worüber die Ergebnisse weiter verbffentlicht werden sollen.

München, 10. Dez. (. Z) Unser dies sähriges Kunstvereins-Geschenk ist eine em, . ö. Schöninger, nach einem Oelbilde von Schön (schwäbische Landmädchen). Das wohlausgeführte Blatt erfreut sich einer allgemeinen Anerkennung und kann als ein neuer Beleg für die Vorzüge der Galvanographie vor der Lithographie, so wie für den Aufschwung, gel ten, zu welchem die neue Kunst bereits langt ist. Es ist das erstemal, daß ein Blatt dieser Art in der bedeutenden nzahl von 3400 Exemplaren verbreitet wird, und es zeigen die Abdrücke, welche mit fünf galvanischen Kopie, Platten hergestellt würden, eine Gleichheit der Qualität, die nichts zu

wünschen übrig läßt.

isli ann müßte unmittelbar seine Mundtodt- Erklärung bare n il h, 6 hervorgerufen werden; so würde Beschuldigter als⸗ bald vor feinen Nöchtn antworten lönnen. Aber wenn die Mundtodt · Er klärung aufgegeben werde, dann sei auch ein unbestimmtes Verlängern der Haft unmoglid Um vom Tribunal die indirekt nachgesuchte Entschei⸗ dung zu erlanger welche die Gefangenschaft des Grafen auf unbestimmte Zeit' zu verlängn drohe, stütze man sich auf, die in der administrativen irn n sammelten Elemente, auf angeblich zu ?Dufs⸗ vorgegangene Thatsachen, fammelt am Tage darauf, nachdem Graf Mortier seiner Freiheit bercibt war, ohne dessen Wissen, in dessen Abwesenheit die ganze Üntersuchun vor sich ging. Man vernahm Dlle. Smith, die Gouvernante des klein Mädchens, die ausschließlich bei der Gräfin sich befindet, ent⸗ lassene Fienstleute und solche, die noch im Dienste der Gräfin sind, endlich einen Jemaligen Gesandtschafts ⸗Secretair zu Turin; alle diese Zeugen finden keinen Widerspruch, haben keinen Eid geleistet und sagen vor dem vom Poljeipräfekten abgeordneten Polizeicommissair Thatsachen aus, die nach hre Anschauungsweise den Wahnsinn bewelsen sollen. Das seien die ein- zöen Beweise, die man außer dem Briefe vom 7. November vorgebracht abe. Diese Beweise seien aber ohne allen gerichtlichen und moralischen Werth. Der Betheiligtz konnte die Jeugen nicht hören, nicht kontrolliren, und auf die Aussagen von bloßen Dienstleuten hin werde das Gericht doch wohl keine auch nur provisorische Entscheidung über den Grafen Mortier fällen wollen. Den Aussagen der Dienstleute ständen schon glaubwürdigere Zeugnisse entgegen. Was die Auftritte zu Dieppe betrifft, von denen die Gräsin Mortier in ihrem Scheidungs⸗-Gesuche spricht, so hatte ein Mitglied der Familie, das in Wahl-Angelegenheiten nach Dieppe ging, im Hotel, wo der Graf und die Gräfin Mortier wohnten, sich erkundigt, ob es wahr sei, daß der Graf Beweise von Verrücktheit daselbst gegeben. Der Fragende sagte nichts von seiner Verwandtschaft mit dem Grafen. Die Antwort war, der Graf habe sich stets sehr vernünstig benommen, und man finde dessen Verrücktheit unbegreiflich. Die angeblichen Auftritte zu Brügge aber, die in Gegenwart der Baronin Mortier (Mutter des Grafen) statigefunden ha— ben sollen, werden von dieser selbst fuͤr lügenhaft erklärt. Unter den Dienst⸗ leuten des Hauses habe Einer, Namens Abormann, der sieben Jahre lang und bis zum letzten Augenblicke bei dem Grafen Mortier gewesen, ganz zu Gunsten dessel⸗ ben, als eines gütigen und wohlwollenden Herrn, ausgesagt, und dessen Aussage habe mehr Werth, als die von Leuten, die nur drei oder vier Monate im Hause gewesen. Ein ehemaliger Gesandtschafts-Sceeretair zu Turin erkläre zwar, Graf Mortier sei gegen seine Untergebenen so heftig gewesen, daß er (der Secretair) nie ohne Vertheidigungswaffe in dessen Kabinet gegangen. Es sei aber doch sonderbar, daß ein Botschafter zu Turin von seinem eige⸗— nen Secretair in den Verdacht der Tollheit gebracht werde, während Graf Mortier bei den Höfen von Frankreich und Sardinien das Vertrauen sich zu bewahren wußte, das sein hoher Posten nothwendig erforderte. Warum dieser Secretair dem Grafen Mortier feindselig gewesen, kann jedoch Herr Baroche nicht erklären. Graf Mortier selbst beantrage nun die Erklärung des Gerichts, daß das Verlangen auf Mundtodt-Erklärung unbegründet ge— wesen, und daß er im vollen Besitze seiner Vernunft sei. Aber, werde man sagen, am 7. November habe doch Graf Mortier Hand an sein Leben und an das seiner Kinder legen wollen. Vor Allem könnte man fragen, ob die Absicht zum Selbstmorde nolhwendig als ein Akt der Verrücktheit gelten milßte. Die Religion verdamme den Selbstmord allerdings, die Philosophie sei aber darüber nicht einig, und viele ernste Männer würden sagen, daß in gewissen Lagen der Mann den Tod einer unhaltbaren Stel- lung vorziehen könne. Die Jurisprudenz habe durch zwei Urtheile der Königlichen Gerichtshöfe von Orleans und Caen den Satz aufgestellt, daß der Selbstmord keinesweges immer ein Beweis von Geistesabwesenheit sei. Graf Mortier habe indessen den Gedanken zum wirklichen Selbstmord gar nicht gehabt; als dieser Gedanke einen Augenblick sein Herz durchzuckt, habe er ihn sogleich zurückgewiesen. Auch das Gesetz von 1838 über die Geistesabwesenden stehe dem vom Grafen Mortier ge— stellten Antrage nicht entgegen; denn während ein Verrückter in der Regel keinen Gegner habe, sei dies anders mit dem Grafen Mortier, der einen ernstlichen Gegner habe in seiner Frau, mit welcher eine kontradiltorische Debatte vor den Tribunalen statthaben könne und müsse. Graf Mortier wolle dieselbe um des ehrenvollen Namens willen, den er führe, und den er nicht in den Registern eines Irrenhauses eintragen lassen dürfe. Die Besorgniß, daß derselbe nur jetzt sich ruhig zeige, weil er in einer Welt lebe, die seine verrückten Ideen entfernt habe, könne die Richter nicht auf- halten. Es seien bereits Präpentivmaßregeln genug getroffen worden. Das Gericht möge ihm daher seine Freiheit wiedergeben, welcher er nie hätte beraubt werden sollen. .

In dem Verhör, welchem man den Grafen Mortier einige Zeit nach seiner Festnehmung unterworfen hatte, stellte er durchaus jede Drohung oder gar Gewaltthätigkeit gegen seine Dienstleute, die Un— terbeamten der Gesandtschaften oder gegen seine Frau in Worten oder Handlungen in Abrede.

Der Verhörte erzählte die nächtliche Scene zu Ostende in ganz ande⸗ rer Weise als seine Frau; diese hätte ihn einen Mörder gescholten, weil er zufällig ein Rasirmesser in der Hand gehabt. Er aber habe ihr geantwor— tet: Um ihr das Gegentheil zu beweisen, wolle er ihr selbst die Thür öff= nen (als sie sich entfernen wollte), und das habe er auch gethan. Die an— gebliche Besorgniß seiner Frau vor Mord sei nur die Folge ihres Wun sches, Gegenstand eines Romans zu werden und sich als Spfer darzustel— len. Das Benehmen derselben, seiner Mutter gegenüber, habe ihn gezwun⸗

en, ihre Abreise zu veranlassen, um seine Mutter vor der hy ah eines

chlagflusses zu bewahren. Diese ist übrigens in Folge der Nachricht von dem Vorgange vom 7. November und der Handlungsweise ihrer Schwie⸗ gertochter gegen ihren Sohn wirklich vom Schlage getroffen worden, er= blindet und gelähmt. Durch den Brief vom 7. November wollte Graf

Mortier, seiner Erklärung zufolge, seine Frau nur vermögen, zu ihm zu kommen; dann hätte er ihr die Kinder zurügegeben und sie beschworen, das Scheidungs⸗-Projelt, mit dem sie ihn be— drohte, aufzugeben. Er habe deshalb Niemand, selbst den Kanzler nicht, am 7ten zu sich gelassen, weil er mit Niemand über die Geheimnisse des ehelichen Verhältnisses habe sprechen wollen. Selbst seiner Mutter habe er sie fast bis zum letzten Augenblick verschwiegen. Seinen Kindern, während sie am 7ten'mit ihm allein waren, sei er nur liebkosend begegnet, habe sie in keiner Weise bedroht. Er habe einmal, ganz befangen von dem Ge— danken an die Schmach, die seine Frau ihm bereite, laut zu sich selbst ge— sagt: „Lieber tausendmal sterben, als solche Schmach ertragen!“ Und da habe er aus dem zufällig offenen Toilettenkästchen ein Rasirmesser genommen. Seine Tochter, die von ihm unbemerkt an seiner Seite gewesen und seine Worte gehört, habe da zu ihm gesagt: „Papa, ich will mit Dir sterben!“ Er habe sie aber beruhigt mit den Worten, daß von Sterben keine Rede sei, und habe sie ins andere Zimmer geschickt, um mit ihrem Bruder zu spielen. Aufs bestimmteste wiederspricht er der Angabe, das Nasirmesser einem seiner Kinder an den Hals gesetzt zu haben. Von dem Briefe vom ten richtete er nur eine Abschrist an die Gräfin von Boygeres. Auch jede Absicht zum Selbstmorde leugnet er, da er von 3 bis 5 Uhr, nach Abgang des Polizei⸗Präfeiten, allein war und Niemand ihn daran verhindert hätte wenn er ihn ausführen wollen. Das Rasirmesser habe er während der An! wesenheit des Polizei⸗Präfekten deshalb nicht aus der Hand gegeben, weil er einerseits immer die Polizei⸗Agenten gesehen, von denen er nicht Hand an sich gelegt haben wollte, andererseits weil er selbst den Tod einer solchen Schmach vorgezogen haben würde. Wäre der Polizei- Präfekt allein gewesen, so würde er sedem Wunsche desselben entsprochen haben. Den Vorwurf gegen die Polizei⸗Agenten, daß die von ihnen an ihm vorgenommene Verhastung eine willkürliche sei, hält er aufrecht, ohne ihn einer bestimmten Person machen zu wollen, am allerwenigsten dem Polizei⸗Präfekten.

Das sind die wesentlichsten Punkte des Verhörs. Alle Antwor- ten . mit merkwürdiger Klarheit und Bestimmtheit gegeben und schließen jeden Gedanken an Geisteszerrüttung des Grafen Mortier für jetzt wenigstens aus. Morgen wird nun Herr Chaix d'Est-Ange für die Gräfin Mortier das Wort nehmen. Die Gräfin Mortier ist die Tochter des Herrn Cordier, Direktors des Stempel- Amtes, welcher als ein sehr reicher, aber sehr geiziger Mann bekannt ist, und dem die Dienstleute des Grafen Mortier nur den Spitznamen Monsieur trente sous beigelegt hatten, weil er, wenn er je ein Geschenk gab, ich nie über die Summe von 30 Sous verstieg. Man ist im höch— en Grade gespannt auf das Urtheil des Gerichtshofes.

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Großbritanien und Irland.

unterhaus. Sitzung vom 19. Dezember. Zu Anfang der heutigen Sitzung beantworteten die Minister wieder eine Menge interessanker Fragen, die ihnen von verschiedenen Seiten vorgelegt wurden. Von Sir R. Inglis über die Sendung des Lord Minto nach Rom interpellirt, erklärte Lord Palmerston, daß Lord Minto sich nicht mit offiziellem Charakter in Rom besinde, daß er bei dem Papste nicht akkreditirt sei und auch nicht die Vollmacht zum Ab⸗ schlusse eines Vertrages mit demselben besitze. Es sei der Regierung bekanntlich durch die Verfassung untersagt, mit dem römischen Hofe Verbindung (eé0mmuniou) zu unterhalten. Es könnte sich nun frei⸗ lich fragen, ob das Wort communion in diesem Falle auch auf di⸗ plomatische Verbindungen Bezug haben sollte und sich nicht vielmehr nur auf den Verkehr mit religlösen Angelegenheiten beziehe. Der Zweifel bestehe aber, und bevor derselbe nicht durch Parlaments⸗ beschluß erledigt sei, werde die Regierung sicher keine Schritte thun, welche ihr mit Recht den Vorwurf verfassungswidrigen Handelns zuziehen könnten. Eine Anfrage des Herrn B. Cochrane über die griechische Anleihe beantwortete Lord Palmerston dahin, daß Griechenland den Zins- Betrag für ein halbes Jahr bezahlt habe, daß aber der im vorigen September fällig gewesene Zins⸗ Betrag noch im Rückstande sei, über dessen Zahlung jedoch wahr— scheinlich eine gütliche Vereinbarung werde getroffen werden. Auf eine Anfrage des Herrn Gladstone über die Bill wegen der Juden-Emancipation erklärte Sir Charles Wood, es sei keine Ürsache vorhanden, anzunehmen, daß Lord John Russell die Bill nicht seinem Versprechen gemäß am 16ten d. M. einbringen werde. Herr Lewis gab auf eine Anfrage von Lord Jocelin über die Eisenbahnplane in Ostindien die Auskunft, daß sich in Kal⸗ kutta eine Eisenbahn⸗Gesellschaft zum Bau einer Bahn in das Innere des Landes hinein gebildet habe, welche Bahn in Abtheilun— gen erbaut werden solle, und zwar so, daß die Bahn nicht auf mehr als 3 Millionen Pfd. St. zu stehen komme. Die Regierung solle den Grund und Boden für die Bahn liefern und eine Zinsgarantie von 5 pCt. gewähren, wogegen ihr das Recht zustehen werde, die Bahn nach 25 oder 50 Jahren anzukaufen. Von Bombay sei ein ähnliches Anerbieten für eine Bahn von 35 Miles Länge gemacht worden; von Madras sei noch kein Anerbieten eingegangen. Die Bedingungen schienen mehreren Mitgliedern des Hauses nicht vor⸗ theilhaft genug für die Eisenbahn⸗Gesellschaften, Andere bezweifelten die Ausführbarkeit bei dem jetzigen Stande des Geldmarktes; jeden⸗ falls übrigens würde der Bau, auch wenn das Geld vorhanden wäre, nicht vor dem Herbste des nächsten Jahres beginnen können.

Nachdem diese Interpellationen erledigt waren, führte die Ta⸗ gesordnung zur Verweisung der irländischen Zwangabill an das General- Comité. Auch in diesem Stadium suchten die Opponenten der Bill, namentlich die Herren Anstey und Feargus O' Connor, durch ihren Einspruch aufzuhalten, und auch die Herren Scully, O'Flaherty und Reynolds erklärten, daß, wenn sie auch keine systematische Opposition gegen die Maßregel erheben wollten, sie doch in dem Comité versuchen würden, dieselbe wesentlich umzugestalten. Sir William Vernon, Herr Poulett Serope uẽ. A. verthei⸗ digten die Bill, deren Verweisung an das General-Comité des Hauses denn endlich auch ohne Abstimmung stattfand. Das Haus konstituirte sich sofort zum Comité und vertagte sich bald darauf.

Londsn, 11. Dez. Das Unterhaus versammelte sich heute, am Sonnabende, zur ungewöhnlichen Zeit, um den Comité -⸗ Bericht über die irländische Zwangsbill anzunehmen. Die Annahme erfolgte ohne Opposition, und man vertagte sich bis zur gewöhnlichen Zeit am Montage.

Heute ward in des noch immer unpäßlichen Lord J. Russell's Privatwohnung ein Kabinets⸗-Rath gehalten. Der Premier-Minister ist übrigens so weit hergestellt, daß er nächster Tage wieder im Un⸗ terhause erscheinen wird.

Nach dem Wochen-Berichte der Bank hat sich ihre Lage aber⸗ mals gebessert, und ihr Metall-Vorrath ist auf 11,032,949 Pfund Sterling gestiegen. Die, Bank zu Neweastle wird ihre Thätigkeit wieder beginnen und zugleich ihr Geschäfts⸗-Kapital verdoppeln.

Aus Manchester wird gemeldet, daß Herr Cobden sich von seinen Fabrikgeschäften gänzlich zurückgezogen habe, wozu ihn der reiche Er⸗ trag der National⸗Subscription in Stand gesetzt hat. Er will sich künftig ganz den parlamentarischen Geschäften und kommerziellen Fra⸗ gen zuwenden.

Sämmtliche Fabrik⸗Inhaber zu Bolton haben ihren Leuten eine Lohnherabsetzung von 19 pCt. angekündigt; die Arbeiter wurden da⸗ durch um so unangenehmer überrascht, da die Fabrikanten ihnen frü⸗ her versichert hatten, daß die Aufhebung der Korngesetze eine Erhö⸗ hung des Lohnes zur Folge haben werde. z

Zu Woolwich ist der Befehl eingetroffen, die Artillerie- Com⸗ pagnieen auf den Kriegssuß zu setzen; jedes Bataillon wird jetzt 10 Compagnieen zählen. ;

Die Firma John und Robert? Overbury, Wollhändler, hat ihre Zahlungen eingestellt. Die Passiva sollen zwischen 100,000 und 206,00 Pfd. St. betragen. Das Vermögen des Herrn Robert Overbury, der erst vor kurzem in die Firma eingetreten ist, soll zur Deckung seiner persönlichen Verpflichtungen vollkommen hinreichen, die ö aber vermuthlich ein nicht unbedeutendes Defizit ergeben.

Der Globe sieht sich veranlaßt, in seinem heutigen Börsenbe⸗ richt zu erklären, daß das Arrangement der Bank mit dem Hause Fletcher und Alexander vollständig abgeschlossen und eine große Summe Geldes, vermuthlich Alles, was Überhaupt erfordert werden wird, dem Hause von der Bank bereits baar vorgeschossen sei. Alle gegenthei— ligen Gerüchte fallen damit zu Boden. .

Nach demselben Blatte beträgt die Summe, mit welcher lonvoner Häuser bei der Masse der Herren C. de Bruyn und Comp. in Am sterdam (die, wie berichtet, ein Moratorium erhalten haben) meist für verkauften Rohzucker betheiligt sind, ungefähr 70,0090 Pfd.

General Sir Charles Dalbigc, der Schwiegervater des Herzogs von Roxburgh, als Militair⸗Schriftsteller und tüchtiger Reiter-Offizier im Halbinsel-Kriege bekannt, ist gestern in hohem Alter gestorben.

Die Nachricht von dem Fallissement des Herzogs von Roxburgh erklärt der Globe für unbegründet. .

Schweiz.

Tagsatzung. Sitzung vom 11. Dezember. Das Präsidium zeigte zuerst die Wahl der Kommission an, welche damit beauftragt sein soll, die für Verwundete und Hinterbliebene gefallener eidgenös⸗= sischer Krieger eingehenden Gelder zu verwenden. Hierauf werden die vom großbritanischen Gesandten, Sir Stratford Canning, über⸗ brachten Kreditive verlesen, ein Schreiben Ihrer Majestät der Köni= gin und ein Beschluß des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, Lord Palmerston. In beiden wird ausdrücklich das Wohlwollen der Königin und der Regierung für die Eidgenossenschaft und deren Sorge für die Unabhängigkeit der Schweiz hervorgehoben. Der Präsident erklärt ferner, daß der Herr Gesandte, in Betracht der veränderten Umstände, die Ueberreichung einer der französischen 2c. gleichlautenden Note, womit er beauftragt gewesen, unterlassen habe; im Uebrigen habe derselbe in der mit ihm gepflogenen Unterhaltung die festesten

Zusicherungen der Freundschaft und des Wohlwollens seiner Monar— chin und Regierung für die Wohlfahrt der Schweiz und den aufrich⸗ tigen Willen, deren Unabhängigkeit achten zu lassen, ausgesprochen. Die Tagesordnung führte sobann zur Behandlung der gegen Neuen⸗ burg und Appenzell J. Rh. vorbehaltenen Maßregeln wegen verwei⸗ gerter Kontingentsstellung. Der Berichterstatter der Siebner⸗Kommis⸗ sion (Näff von St. Gallen) begründet mündlich den Antrag in Be⸗ treff Neuenburgs, welcher lautet:

„Die eidgenössische Tagsatzung, in Betracht, daß durch die Be⸗ schlüsse vom 24sten und vom 25. Oftober d. J. ein militairisches Aufgebot an alle Stände, die dem damals bestandenen Sonderbund nicht angehört haben, erlassen worden ist, anfänglich um die Ordnung im Innern der Eidgenossenschaft zu handhaben ünd die Rechte des Bundes zu wahren, nachher aber auch zu dem besonderen Zwecke, um das bundeswidrige Sepa⸗ ratbündniß der Stände Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis auszulösen; in Betracht, daß der Vereinigungsalt vom 18. Mai 1815 für den Stand Neuenburg die bestimmte Verpflichtung enthält: „er liesert sein Kontingent zur eidgenössischen Armee in dem für alle an⸗ deren Stände angenommenen Verhältniß“; in Betracht, daß der Stand Neuenburg gleich anderen Ständen zur Stellung seines Geld⸗ und Mannschafts - Kontingents aufgefordert und durch den Beschluß der

Tagsatzung vom 30. Oftober noch insbesondere für die Folgen einer Zögerung oder einer Weigerung verantwortlich erklärt worden ist; daß zwar derselbe das geforderte Geld - Kontingent eingesendet,

die Stellung seines Mannschafts Kontingentes aber beharrlich ver= weigert hat; in Erwägung, daß durch diese Weigerung in Verbindung mit der Billigung des bundeswidrigen Benehmens der sieben Stände des Sepagratbündnisses die Auflehnung gegen die oberste Bundes -Behörde und der Widerstand gegen die militairischen Vollziehungs⸗Maßnahmen bestärkt worden sind; in Erwägung, daß dadurch die Eidgenossenschaft zu größe= rer Kraftentwickelung veranlaßt wurde, und daß deswegen sowohl die ein- zelnen Kantone, als die Privaten, die dem Rufe der obersten Bundes Be⸗ hörde pflichtgemäß Folge leisteten, größere Opfer zu bringen hatten; in Erwägung, daß viele pflichtgetreue Wehrmänner nicht nur Zeit und Geld, sondern anch Leib und Leben opfern mußten, um dem gemeinsamen Vaterlande die Ruhe und bundesmäßige Ordnung wieder zu verschaffen, während die zu gleichem Dienste verpflichteten neuenburger Milizen ruhig und unge— stört ihren friedlichen Geschäften nachgehen konnten; erwägend endlich, daß die innere und äußere Sicherheit der Eidgenossenschaft und der kräftige, ehrenhafte Fortbestand derselben in hohem Grade gefährdet wäre, wenn solche Nichtbeachtung obliegender Bundespflichten ungeahndet bleiben würde, beschließt: Der Stand Neuenburg hat zur Sühne der Nichterfüllung seiner Bundespflichten der Eidgenossenschaft bis zum 20sten d. M. eine Summe von 300,600 Schweizer-Franken an Baar oder in sicheren Schuld- titeln zu entrichten. Diese Summe ist zur Gründung eines Pensions-Fends zu verwenden, aus dessen Zinsen die im Dienste der Eidgenossenschast Ver- wundeten und die Wittwen und Waisen der im Dienste der Eidgenossen⸗ schaft Gefallenen angemessene Unterstützung erhalten sollen.

Die Diskussion über diesen Gegenstand war ziemlich lang und lebhaft, und der Antrag wurde schließlich mit 12 Stimmen geneh⸗ migt. Neuenburg, Baselstadt und Appenzell J. Rh. stimmten nicht mit. Gleiches Resultat erfolgte wegen Appenzell J. Nh., welchem eine Zahlung von 15,000 schweiz. Fr. auferlegt wurde.

Kanton Bern. (Verff. Fr.) Ueber die Verwundeten und Todten bei der eidgenössischen Armee sind bis jetzt folgende Notizen eingekommen: Im Gefecht bei Neyraz 41 Verwundete, 10 Todte, bei Lunnern 10 V., 2 T., bei Geltwyl 18 V., 3 T., Hütten 6V., 1 T., Schüpfen und Entlibuch 30 V., 7 T., Gislikon 92 V., 23 T., Schin⸗ deleggi 5 V., 2 T., Airolo 20 V.,? T. Total: 222 V.. 48 T. Die Berwundeten vertheilen sich auf folgende Kantone: Bern 32, Zürich 40, Schwyz 3, Solothurn 3, Schaffhausen 1, Appenzell A. Rh. 20, St. Gallen 4, Graubündten 2, Aargau 50, Thurgau 6, Waadt 41, Tessin 20. Total: 222 Verwundete.

(O. P. A. 3.) In Bern herrscht jetzt wahre Todtenstille, nur durch das Einrücken zweier Bataillone berner Milizen, aus dem Feld- dienste, die am 8. und 9. Dezember einrückten, um entlassen zu wer⸗ den, ist dieselbe ein wenig unterbrochen worden. Die Mannschaft kehrt trotz der vorgerückten Jahreszeit in gutem Aussehen zurück, und es mag der unbedeutende Krankenbestand als Beweis der Rüstigkeit der Milizen dienen. Inzwischen harrt man nur auf die Rekonsti⸗ tuirung . sieben Kantone, die noch im Laufe dieses Monats erfol⸗ gen wird.

Kanton Zürich. (Tägl. Büll) Der Graße Rath ist auf den 20. Dezember zu seiner ordentlichen Wintersitzung einberu⸗ fen worden. Die wichtigsten Gegenstände, welche zur Behandlun werden vorgelegt werden, sind folgende: ele e fd ag betreffe das Schullehrer-⸗Seminar; Gesetzvorschlag, betreffend die Thierarznei- Schule; Motion des Herrn Alt⸗Oberrichter Ulrich, betreffend eine an den Regierungsrath mit Hinsicht auf die Verhältnisse der Staats- Anwaltschaft zu erlassende Mahnung; Kommissional-Gutachten über die Rechenschafts-Berichte des Regierungsrathes und des Oberge— richtes vom Jahre 1846.

Kanton Luzern. Die Wahlen für den Großen Rath ha— ben am 11. Dezember stattgefunden. Von den 100 direkt vom Volke gewählten Mitgliedern sind bis jetzt folgende bekannt: in den Wahlkreisen Luzern, Habsburg, Malters, Kriens, Rothenburg, Hoch- dorf, Hitzkirch fielen sämmtliche Wahlen liberal aus, eben so in Mün- ster, Rußwyl, Sempach, Sursee, Triengen, Wangen, Dagmer sellen und Reiden, im Ganzen 63 Mitglieder. Es fehlen noch die Be⸗ richte aus acht Kreisen. In der Stadt Luzern wurde zuerst Dr. Ka⸗ simir Pfyffer gewählt, sodann Dr. Steiger, Schumacher - Uttenberg, Kopp, Adolph Hertenstein, Fürsprech Meier und Alt-Stadtammann Isaak. Dr. Steiger ist auch noch in Sursee gewählt worden.

Von den Wahl-Kandidaten der Stadt Luzern hatten folgende sieben den Beifall der radikalen Berner Zeitung; Steiger, Ka⸗ simir Pfyffer, Adolph Hertenstein, Schumacher⸗Uttenberg, Alt⸗Stadt⸗ Ammann Isaaf, Stocker (Redacteur des Eidgenossen) und Alt⸗ Staats-Anwalt L. P. Meyer. Dagegen sagte jenes Blatt über Alt⸗ schultheiß Kopp, den Vice⸗-Präsidenten der provisorischen Regierung⸗ „Viele, die man die unentschiedenen Liberalen nennt, arbeiten auch für Altschultheiß Kopp, der aber höchstwahrscheinlich in Münster ge= wählt wird. Dieser Mann der Halbheit ist seit einigen Tagen, wie billig, nicht mehr besonders beliebt. Ihm wird namentlich die Kurz⸗ sichtigkeit, ja vielleicht unverantwortliche Schwäche der provisorischen Regierung zugeschrieben, wodurch die Reaction das Haupt so kühn erhebt und sich alle möglichen Wahl Umtriebe zu Gunsten der kaum gestürzten Jesuitenpartei erlaubt. Tonangeber in der provisorischen Regierung ist aber Herr Altschultheiß Kopp.“ .

(S. P. A. Z.) Als sich seiner Zeil das Ammannsche „Rächer. Corps bildete, wurde gesagt, die Mitglieder desselben hätten sich Masken von schwarzem Leder verfertigen lassen, welche den ganzen FRopf bedeckten und nur Oeffnungen für die Augen ließen. An et han mit diesen Larven würden dann die Rachecörpsler⸗ in die Häuser der Radikalen eindringen und die Bewohner niedermachen. Diese Aussage wurde geglaubt, und als die Eidgenossen in Luzern enge zogen waren, zeigte sich of. Verlangen, solche ,, 2 Ein Spekulant benutzte den nlaß, bes ü te einige . 5 * Racht und lieferte Masken, an denen sich selb bie rei lic 223 Corps ergötzten. Er soll bereits so viel geile r e e; 3 63 Corps sammt Kindern und Kindeskindern dami 2 .

verkauft haben, derer Spekulant soll seinen Hund zu hoheñ Preise . . 6 als . Hund Siegwart 's senbot. In den ersten · Ta-