1847 / 350 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

16 . it, welchen die land, dessen Urtheil über den Gang der Angelegenheit, H ; irregeleitet werden könnte. . nicht aber eben so überall

im r * N46 Bürgerschaften politische, volksmäßig

zusammengefetzte Kir her sist ace . . aneh g ed. erung, wie von bem gesetzgebenden e. 9 3, * 23 ie vier Bürgerschaften wenden sich unmittelbar an den Lan . so oft sie es für angemessen halten, und ohne daran . wer ben zu können, sei es nun, daß sie . Maßregeln der . eine Gegenvorstellung machen, oder da ie Einwendungen gegen Ge⸗ setze erheben, welche der gesetzgebende Körper angenommen hat, oder baß sie ihre Wünsche in Hinsicht einer politischen oder administrativen Maßregel ausdrücken, oder daß sie in irgend einer für den Stant ernsten und wichtigen Lage ihre Gesinnungen ausdrük⸗ fen. Von letzterer Art ist unter anderen der Charakter des Aktenstückes, wel hes uns hier beschäftigt. Obwohl nun die Regierung von Neuenburg in allen Punkten die Gesinnungen theilt, welche in demselben ausgedrückt sind, so war sie doch bei, diesem Akten⸗ stück so wenig betheiligt, daß die meisten ihrer Mitglieder den Wortlaut desselben ö. aus seiner Mittheilung in den fran⸗ zoösischen Blättern kennen lernten. Die Daten der auf diese An gelegenheit bezüglichen offiziellen Akte beweisen übrigens, daß die⸗ selbd auf den in dem Patente Sr. Majestät ausgedrück= ten, ganz aus eigener freier Bewegung hervorgegangenen Entschluß keinen Einfluß ausüben konnte. Es war am 29. Oktober, als der gesetzgebende Körper seinen Beschluß faßte, am 2. November erklärten die 8, n, Gemeinschaft der Pa⸗ storen und die Offiziere des Militairs aus freien Stücken, daß sie demselben beipflichteten, und schon am 19ten kündigte ein amtliches Bülletin dem Lande an, Se. Excellenz der Herr Gouverneur habe durch einen Kabinets Courier die Nachricht erhalten, daß der König dem Beschluß des gesetzgebenden Körpers Seine vollkom— mene Billigung ertheilt habe und das Land Seines Schutzes ver⸗ sichere. Das Schreiben, welches Sr. Excellenz dem Herrn Gou⸗ verneur diese Nachricht gab, ist aus Berlin vom hten datirt und traf am 10ten in Neuenburg ein. Augenscheinlich konnte damals die Adresse der vier Bürgerschaften, welche am 12ten von Neuen⸗ burg abgegangen war, noch nicht in Berlin sein.“

Deutsche Gundesstaaten.

Königreich Bayern. Ueber den letzten Ministerwechsel äußert sich der Nürnb. Korr. in folgender Weise: „Vor wenigen Tagen hat die Verwaltung, welche der erste März ins Leben gerufen, den öffentlichen Schauplatz verlassen. Mit allgemeinem freudigen Zu⸗ ruf waren diese Männer bei ihrem Eintritt ins Amt vom Inland wie vom Ausland begrüßt worden Ovationen, die nicht blos dem Um⸗ stande, daß sie die Nachfolger einer anderen Verwaltung geworden waren, sondern wesentlich auch dem Vertrauen ihr Entstehen verdank⸗ ten, das man in ihren Charakter und in ihre Tüchtigkeit setzte. Ist dieses Vertrauen von ihnen gerechtfertigt worden? Manche Eiwar⸗ tungen, die man in sie setzte, haben, es ist wahr, vergebens ihrer Erfüllung geharrt; aber vielleicht mußten sie unerfüllt bleiben, weil sie zu wenig in dem Boden der kalten Berechnung, welche auf die bestehenden Verhältnisse gebührende Rücksicht nimmt, und zu viel in dem der sanguinischen Hoffnung wurzelten. Daß aber die nunmehr abgetretenen Minister das Beste des Landes redlich erstrebt, daß Mäßigung, Billigkeit und Offenheit die Leitsterne ihrer Ver⸗ waltung waren, dürfte schwer zu leugnen sein. Ungerecht und lieb⸗ los mußte uns daher ein Artikel in einem bayerischen Blatte erschei⸗ nen, in welchem diese Männer bei ihrem Austritt aus dem Amt mit unzarten Witzen und groben Insulten verfolgt werden, den Hufschlä⸗ gen vergleichbar, mit welchen das bekannte Thier in der Fabel seinen todten Gegner traftirt. Kurz, wie ihre Amtsdauer war, haben sie doch dem Lande wesentliche Dienste erwiesen. Abgesehen davon, daß sie es waren, welche das Steuer des Staatsschiffes, als es von sei— nen bisherigen Lenkern verlassen war, ergriffen, und es aus stürmisch aufgeregten Wogen in ruhigeres Fahrwasser führten: ist nicht durch sie das Gewebe hicrarchischer Einflüsse, das unter einer früheren Ver— waltung den ganzen Staats-Organismus umspannt hatte, zerrissen, die konfessionelle Spannung gehoben, die Neugestaltung der Gesetz= gebung kräftig angebahnt, der Wissenschaft und ihren Anstalten grö⸗ 6 Freiheit wiedergegeben worden, wenngleich nicht zu leugnen ist, daß sie bei diesem e gr n, sich zur Anwendung von Mitteln fortreißen ließen, die selbst wieder als Beeinträchtigung jener erstreb— ten Freiheit erscheinen mußten und in der 23sten Sitzung der Ab- geordneten Kammer mit Recht eine strenge Rüge erfuhren? Auch die Presse wurde von ihnen in eine offenbar günstigere Lage versetzt: wurde auch die Nachcensur auswärtiger Blätter unter ihrer Verwal⸗ tung in bisher nie vorgekommener Ausdehnung geübt, so haben sie h dafür von der gehässigen Maßregel der Hol? ibi g uli ern gehalten, und der inländischen Presse war unter ihnen ein west freierer Spielraum eröffnet, als durch viele Jahre vorher. Was in Zukunft in dieser Beziehung noch zu erwarten gewesen wäre nach den Aufklärungen, die in beiden Kammern erfolgten, und nach den Zusagen, welche Herr von Zenetti, dieser Biedermann von echtem Schrot und Korn, der gewiß sein Wort vollständig eingelöst haben würde, darauf ertheilte dies zu untersuchen, müssen wir hier, wo es sich nicht um die möglichen, sondern um die wirklichen Leistungen des vorigen Ministeriums handelt, unterlassen. Jedenfalls steht aber so viel sest: was auch diese Männer gefehlt und was sie versäumt haben, ihre Handlungen und ihre an den Tag gelegten Gesinnungen

genügen, um ihrer kurzen Verwaltungs- Periode ein dankbares und ehren volles Andenken im Lande zu U.

Der Nürnberger Kurier fagt über denselben Gegenstand: „Ungeheuchelte Freude i . vor neun Monaten das abge— tene Ministerium bei dem Beginn seiner Wirksamkeit. Hatte gleich

der unerwartete Starz einer lange beklagten Verwaltun

r e ö . g g und das immerhin negative Verdienst, derselben . t zu sein, an diesem Ju⸗ bel einen nicht geringen Theil, so hatten si 6 . n, Minister die doppelten Erwartungen geknüpft, 1 e die zeitgemäßen Forischritte in öffentlichen Leben dubahnen

doch auch an die Per⸗

un zugleich ein mildes Regiment einflihren würden, das, auf dem constitistionellen Boden fußend, alle , e e r d seitigkeiten und Härten vermiede, gleiche Berechtigkeit' nach jeder Seite übe und parteistichtigs llebergriffe fernhielte. In iebterer Bezichung hat das abgetretene Ministerium den Hoffunngen, Lie es zu krregen ewußt, im Ganzen entsprochen, wenn auch einzelüe Fälle an ein Sy— em erinnern mußten, welches man nach Allem, und erade we . der schwierigen Verhältnisse, unter denen die neuen ien en . Amte gelaugt waren, begraben und . glauben zu dürfen schnn Viel weiter blieb dieses Ministerium in erster Hinsichtd hintel den er regten Hoffnungen zurück. Wohl wurden in den verschiedenen Zwei⸗ gen der Verwaltung Mißbräuche abgestellt und vereinzelte Verbesse⸗ rungen eingeführt, allein an wirklichen Schöpfungen ist nichts bon * e . worden, als die mehr gesicherte Aussicht auf eine (bereits seit Jahren eingeleitete) neue Gesetzgebung, auf Qef⸗ entlichkeit und Mündlichkeit des Verfahrens und Trennüng der Ju— iz von der Verwaltung. Aber wo immer diese Männer gefehlt, wo E und aus welchen Gründen immer wohlberechtigte Eiwartungen getäuscht haben mögen: die Anerkennung ist ihnen nicht zu ver

2396

kae, daß sie ehrenhaft und redlich das Gute angestrebt haben. Ein Zeugniß gab ihnen hier die letzte Stände⸗Versammlung, die, welche Elemente der Opposit on auch Personen und Parteien bewegten, so—= fort nach ihrem Zusammentritt förmlich wenn der Ausdruck er⸗ laubt ist zu einer „ministeriellen“ sich freiwillig gestaltete und selbst den Widerspruch oder heftigen Angriff in die schonende Form kleidete, welche nur dem Vertrauen und der Achtung entspringt. In der That hatte die Kammer mit voller Zuversicht auf den Willen und die Grundsätze dieses Ministeriums gebaut, und sie konnte selbst da nicht ganz abwendig gemacht werden, wenn etwa ein Minister eine Bestimmung der Verfassung in bisher ungewohnter Rigorosität deu— tete, oder ein anderer sein gesprochenes Wort modijizirte und schier zurücknahm, oder der dritte in die Freiheit der Diskussion einzugrei⸗ fen und neue staatsrechtliche Doktrinen aufzustellen schien. Gegen Maßregeln wurde angekämpft, aber nirgends machte sich das Stre— ben geltend (ein Streben, zu dem während der vorhergehenden Ses—⸗ sion eine zahlreiche, intellektuell und moralisch überlegene Minorität sich vereinigt hatte), die Männer selbst unmöglich zu machen. Dabei hatte wir sind ihm für dieses Beispiel dankbar das Ministe⸗ rium selbst sich geehrt, als es jene Mittel außer der Kammer, des Gewährens, der Versprechungen und der Drohung verschmähte und seinem, wenn auch verfehlten Ziele ehrlich und offen entgegenging.“

(N. K.) Es sind nachstehende zwei Königliche Verfügungen in Betreff des Kirchen- und Schulwesens erschienen:

. Verordnung, das baverische Versassungs⸗ und Verwal-⸗ tungsrecht betreffend. „Ludwig, von Gottes Gnaden 2c. Wir fin= den Üüns Allergnädigst bewogen, insolange Wir nicht anders verfügen, zu verordnen, was folgt: 1) Das für jeden Bayern so wichtige baperische Verwaltungsrecht ist von Uns hiermit zu einem obligaten Prüfungs-Gegen— stand für alle Studirenden der Hochschulen und Lyoceen erhoben. 2) Be- züglich der näheren Vorschriften über die Einrichtung dieses Studiums und über den Nachweis der darin erworbenen r ff, sehen Wir nach vor- gängiger Einvernahme der Universitäts-Senate und Lyceal-Rektorate dem ungesäumten Gutachten Unseres Ministeriums des Innern für Kirchen- und Schul- Angelegenheiten entgegen. 3) In Folge dieser Unserer Anordnung triti von heute an auch die von Uns am 29. Mai 1817 genehmigte und von Unserem Ministerium des Innern für Kirchen- und Schul-Angelegen⸗ heiten am 7. Juni 1847 ausgeschriebene Verfügung wegen Abordnung welt- licher Kommissarien zu den Prüfungen für die Aufnahme in die Priester= Seminarien, insolange Wir nicht anders verfügen und vorbehaltlich Unse— rer Kronrechte, außer Kraft. Unser Ministerium des Innern für Kirchen und Schul -Angelegenheiten ist mit dem Vollzug gegenwärtiger Verfügung und mit deren Kundgabe beaustragt.“

II. Verordnung, die Revision der Studien⸗-Ordnung für La⸗ teinschulen und Gymnasien betreffend. „Ludwig, von Gottes Gnaden 2. Als Wir jüngst den Uns vorgelegten Entwurf einer Nevision der Satzungen für Studirende an Unseren Hochschulen der vorläufigen Be— gutachtung sämmtlicher Universitäts Fakultäten und Sengte unterstellen lie⸗ ßen, irugen Wir Unserem Ministerium des Innern für Kirchen und Schul— Angelegenheiten zugleich auf, in Verbindung mit den einlangenden Gut— achten Uns auch jene Ergänzungen und Verbesserungen vorzulegen, deren die Studien Ordnung der Lateinschulen und Gomnasien etwa bedürfen könnte. Mit Bezugnahme auf diese Anordnung verfügen Wir hiermit, was folgt: 1) Unsere Allerhöchste Absicht ist leinesweges, einen neuen Studienplan hervorzurufen. Vielmehr wollen Wir, daß der bereits bestehende durch an— gemessene Fortbildung und Entwickelung lebendig und wirksam erhalten werde. 2) Wir legen den entschiedensten Werth darauf, daß das Studium der klassischen Sprachen und des klassischen Alterthums als die unerläßliche Grundlage echter Bildung auch fortan mit vollem Ernste und durchgreifen⸗ der Tüchtigkeit betrieben werde. Gleichzeitig soll aber auch der deutschen Muttersprache und den allgemeinen Kenntnissen jene billige Rechnung ge— tragen werden, welche erforderlich ist, damit die von den Gymnasien in das Leben übertreienden Jünglinge eine in jeder Beziehung würdige Stelle in den Reihen ihrer Mitbürger einnehmen. 3) Es geschieht Recht daran, daß die Lateinschüler und Gymnasiasten zu emsigem . angehalten werden. Das Studium soll nicht bloßer Schein sein, und die Hinleitung zur Ar— beitsamkeit zählt zu den Hauptaufgaben einer guten Erziehung. Hinwieder darf die geistige Ausbildung keinesweges auf Kosten der körperlichen Ent- wickelung siattfinden. Unterricht und Freistunden müssen jenes Gleichgewicht behaupten, das dem Staate in der heranwachsenden Jugend ein intellektuell und phosisch gleich kräftiges kernhastes Geschlecht sichert. Namentlich muß bezüglich der sogenannten Haus- Aufgaben ein wohlberechnetes Maß festge= setzt und der Willkür einzelner Lehrer die gebührende Schranke gezogen werden. Unser Ministerium des Innern für Kirchen- und Schul-Angelegen— heiten wird diese Unsere Königliche Willensmeinung zur Kenntniß der be= gutachtenden Reltorate, Subrektorate und Lehrergremien bringen und das Ergebniß baldmöglichst Uns zur Entschließung vorlegen.“

Grosßherzogthum Baden. Der Karlsr. Ztg. schreibt man aus Freiburg vom 11. Dezember: „Nach einer Angabe des aarauer Schweizerboten, die auch in frankfurter Blätter überge⸗ gangen ist, wäre „„am 1sten d. M. der Großherzoglich badische Ge⸗ sandte bei der Eidgenossenschaft, Freiherr von Marschall, durch Esta— fette nach Karlsruhe berufen worden und mit einem Extra-Bahnzug Nachts 10 Uhr dahin abgegangen.““ Es solle sich dabei „„um die schweizer Angelegenheiten handeln.“ Wenn der Schweizerbote in anderen Angelegenheiten nicht besser unterrichtet ist, als in der vorliegenden, so ist seine Autorität nicht die zuverlässigste. Freiherr von Marschall hat, wie hier wohl bekannt ist, in der letzten Zeit un⸗ sere Stadt nicht verlassen; auch wäre es wunderlich, in der Richtung der badischen Eisenbahn Stafetten gehen zu lassen, welche den Bahn- zügen voraneilen sollten.“

Kurfürstenthum Hessen. (Kass. Ztg.) Se. Königl. Hoheit der Kurfürst musterte am 13ten Morgens die Truppen der fasseler Besatzung auf dem Friedrichsplatze, wo dieselben in zwei Tref— fen mit der Front nach dem Palais und Museum, unter dem Ober befehl des General-Lieuntenants Bauer, aufgestellt waren. Se. Königl. Hoheit kam in Begleitüng eines zahlreichen Generalstabes um 10 Uhr aus dem Palais und wurde von den Truppen mit wiederholtem Zurufe begrüßt, ritt die Linie ab und ließ sodann die Truppen desi— liren.

Am 7. Dezember fand in Fulda die Eidesleistung des dort in Garnison stehenden 2ten Infanterie-⸗Regiments statt.

Dem Rhein. Beob. wird aus Kassel vom 12. Dezember

eschrieben: „Se. Königl. Hoheit der Kurfürst hat der Stände⸗Ver⸗

N. die Mittheilung machen lassen, daß seine Regierung ihr beinnächst Vorschläge zu einer Aenderung der Verfassung, sowohl im Interesse des Landes als des Kurfürstlichen Hauses und um dieselbe dauernd zu sichern, vorlegen werde. Die Spannung auf den Inhalt dieser Vorschläge ist natürlich außerordentlich.“

Großherzogthum Luxenburg. Der Courr. de Luremb. dom 8. Bezember enthält einen Königlich Großherzoglichen Beschluß vom 22sten v. M., betreffend die über die Zeitungen und

HZeitschriften zu übende Censur in Ausführung der von der hohen

deutschen Bundes -Versammlung bezüglich der Presse gefaßten Be—⸗ schlüsse. Nach diesem Dekret bedarf jede Zeitung und jede Zeitschrift einer Konzessson. Die Bedingung der Cautionsstellung seitens des Redacteurs ober Herausgebers bleibt vorbehalten; eben so die der Verpflichtung zur Aufnahme von Neclamatibnen. Die Konzessionen sind zu jeder Zeit widerruflich. Die Censoren werden von der Ne—⸗ er ne ernannt und erhalten von ihr ihre Instructionen. Von den

ensoren steht Appellation an das Regierungs«⸗Conseil und in letzter Instanz an den Großherzog zu.

Oesterreichische Monarchie.

Von der Donau, 9. Dez. (A. 3.) Vier Infanterie⸗ Regimenter, und zwar das Regiment „Ritter von Heß“ zu Krems, das Regiment „Fürst Schwarzenberg“ zu Linz, das Regiment „Erz= herzog NRarl“ zu Brünn und das Regiment „Wocher“ zu Budweis, haben Befehl erhalten, sich in marschfertigen Stand zu setzen. Das Regiment „Wocher“ geht nach Italien und das Regiment „Heß“ vorläufig nach Graz. Der Tag des Abmarsches ist auf den 15ten d. festgesetzt. Die beiden anderen Regimenter werden wegen ihres Ab— marsches noch eine weitere Weisung erhalten.

Frankreich.

Paris, 13. Dez. Es hat sich nicht bestätigt, daß die König— liche Familie bereits vorgestern ihre Winter -Residenz in den Tuile—⸗ rieen genommen hätte; sie ist noch wieder nach St. Cloud zurückge⸗ kehrt. Der König ertheilte während seiner Anwesenheit in Paris dem Baron von André, erstem Legations-Secretair und Geschäfts— träger Frankreichs in Turin, eine Audienz, worauf Letzterer dahin zurÜckgereist ist, wo er bis zur Ankunft des neu ernannten französi⸗ schen Botschafters am dortigen Hofe, Herrn von Bacomt, die Ge⸗ sandtschafts⸗- Functionen versieht.

Am 9. Dezember ist der Prinz von Syrakus, Bruder des Kö— nigs von Neapel, in Marseille angekommen und von da nach Pa— 2 weiter gereist. Man will dieser Reise politische Motive bei- egen.

Der Semaphore de Marseille vom 8. Dezember meldet, daß die schon erwähnte Sendung Bu⸗Hamedi's mit der vollständigen Unterwerfung Abd el Kader's unter die Autorität des Kaisers von Marokko geendigt habe. „Bu⸗Hamedi“, berichtet dies Blatt, „war von Abd el Kader an den Kaiser abgeschickt worden, um demselben seine Unterwerfung anzubieten. Der Kalifa des Emir kam in Be⸗ gleitung e nes marokkanischen Gesandten zur Deira zurück und kün—⸗ digte an, daß Abd el Rhaman die vom Emir gemachten ursprüngli⸗ chen Vorschläge abgelehnt habe und seine Unterwerfung nur unter der Bedingung annehmen werde, daß Abd el Kader unverzüglich seine Deira auflöse, daß die vornehmsten Chefs, welche er noch bei sich be⸗ halten habe, sich dazu verständen, einzeln an den ihnen von der fran zösischen Regierung und dem Kaiser von Marokko angewie⸗ senen Orten zu wohnen, und daß der Emir selbst den Auf— enthalt nicht mehr verlasse, dessen Wahl ihm freigestellt wer— den solle. Unser Korrespondent meldet, daß Abd el Kader, dessen Lage äußerst schlimm geworden war, diese Bedingungen ge⸗ nehmigt und einen von ihm in der Umgegend von Fez bezeichneten Ort zu seinem Aufenthalte gewählt habe. Die Deirg des Emirs ist unverzüglich aufgelöst worden, und nach arabischem Brauche wurden im Beifein des marokkanischen Gesandten seinen Pferden die Knie⸗ kehlen durchschnitten. Man sieht übrigens in dieser nothgedrungenen Unterwerfung des Emirs nur einen Kunstgriff, um zur Sammlung neuer Kräfte Zeit zu gewinnen. Er wird ohne Zweifel seine Zurück— gezogenheit dazu benutzen, neue Beziehungen in einem Lande anzu⸗ knüpfen, wo er eben so viele Anhänger zählt als der Kaiser selbst, und man darf mit Bestimmtheit erwarten, ihn eines Tages stärker als je wieder auftreten zu sehen.“ Die anderen marseiller Blätter vom Sten, gten und 19ten melden von der angeblichen Unterwerfung Abd el Kader's noch nichts; eben so wenig haben bis heute die pariser ministeriellen Zeitungen von diesem Gerücht Notiz genommen.

Der National ist heute von dem Geschwornengericht, nachdem der Geschäftsführer des Blattes vor diesem erschienen war, um sich zu vertheidigen, wegen der beiden inkriminirten Artikel für schuldig erkannt worden, und der Gerichtshof hat ihn sofort zu einer Ge— fängnißstrafe von S Monaten und zu einer Geldbuße von 6009 Fr. verurtheilt.

Großbritanien und Irland.

London, 11. Dez. Die Morning Chronicle enthält heute folgende Mittheilung: „Die nach dem Platastrome handelnden Kaufleute werden mit Vergnügen erfahren, daß die Regierungen von Frankreich und England neulich eine Uebereinkunft abgeschlossen ha- ben, welche den Zwistigkeiten, die so lange zwischen den Republiken Buenos ⸗-Ayres und Montevideo bestanden haben, ein Ende machen wird. Die guten Absichten, welche die französische Regierung im Laufe der stattgefundenen Unterhandlungen an den Tag gelegt hat, lassen eine desinitive und befriedigende Lösung hoffen.“

An der Börse ist man allgemein überzeugt, daß die Regierung dem Parlament irgend eine Hülfsmaßregel zu Gunsten der westindi⸗ schen Kolonieen vorschlagen werde.

Das Wakefield Journal behauptet, daß der Präsident des Handels -Departements in der Unterhaus-Sitzung vom 6ten d. M. positiv erklärt habe, es sei nicht die Absicht der Minister, die Sus⸗— pension der Getraide- und Schifffahrtsgesetze über den 1. März 1848 (an welchem Tage bekanntlich die jene Gesetze suspendirende Parla⸗ ments-Afte außer Kraft tritt) fortdauern zu lassen. Die Parlaments- Berichte der londoner Blätter enthalten diese Mittheilung nicht, worauf indeß das Wakefield Journal, das seine Nachricht für unzweifelhaft hält, selbst aufmerksam macht.

In Folge der Einstellung vieler Eisenbahnbauten sind nicht nur zahlreiche Eifenbahn - Arbeiter brodlos geworden, sondern der Rück— schlag fängt auch schon an, sich unter den Kohlengruben- Arbeitern zu zeigen, denen in mehreren Gruben bereits eine bedeutende Ver⸗ minderung des Arbeitslohnes angekündigt, worden ist.

Aus Liverpool wird die Zahlungs-⸗Einstellung der Getraidehänd= ler Blain u. Sohn und des Herrn Hargreaves gemeldet; des Letzte⸗ ren Passiva sollen 40,000 Pfd. St. betragen. Hier haben Lysayht, Smittett u. Comp., ostindische Agenten, mit 30 40,000 Pfd. St. allirt. f In einer gestern gehaltenen Versammlung der Gläubiger von Sanderson u. Co. wurde denselben ein Bericht vorgelegt, demzufolge die Verbindlichkeiten der Firma so weit liquidirt sind, daß sich mit Gewißheit volle Zahlung in vier Terminen zu 25 pCt. innerhalb Jahresfrist (der letzte Termin soll am 20. Dezember bezahlt werden) nebst 5 pCt. Zinsen zusichern läßt. Von der Gesamnitmasse der Verbindlichkeiten, die sich am Tage der Zahlungs- Einstellung auf 1,725,009 Pfd. St. belief, sind 1,415, 90 Pfd. St. erledigt (da⸗ von sind 148,000 Pfd. St. auf Häuser, die selbst suspendirt haben, noch nicht ausbezahlt), so daß noch 316,900 Pfd. St. zu liquidiren bleiben, und man glaubt, daß, wenn die noch unbezahlten Wechsel sich zu dem angenommenen Werthe realisiren, Herrn Sanderson aus der Masse noch 70,900 Pfd. St. außer seinem bedeutenden Privat- vermögen übrig bleiben werden, Die Gläubiger haben den Vorschlag der Zahlung in vier gleichen Terminen von 25 pCt. nebst Zinsen, jetzt und in drei, sieben und zwölf Monaten, angenommen. Aus der Masse von Coventry und Sheppard, die am 11. August fallir⸗ ten, wirb in den nächsten vierzehn Tagen eine Dividende von 2 Sh. 6 Pee. bis 3 Sh. vom Pfd. St. vertheilt werdeu. Die ganze Maͤsse wird, wie man glaubt, eine Dividende von 7 Sh. vom Pfd. St. liefern.

X London, 9. Dez. Zum erstenmale a wir in der par-

lamentarischen Heschichte dieses Landes einen ersuch gemacht, den Parteigeist auszulbschen, und die Verwaltung der bffentlichen Angele⸗

enheiten einer Regierung anvertraut, welche nicht mit der ganzen

achsamkeit einer eifersüchtigen Opposition überwacht, sondern selbst von ihren traditionellen Gegnern nachsichtig behandelt wird. Selbst diejenigen, welche am wenigsten geneigt sind, an Partei⸗Bestrebungen sich zu betheiligen, 4. anerkennen, daß das Resultat eines solchen Zuͤstandes der Dinge keinesweges befriedigend ist. Die begangenen Irrthümer und Unterlassungssünden werden bedeckt mit Stillschweigen, und das ganze politische Gebäude Englands schwächt und lockert der Mangel eines Kampfes der Grundsätze und Männer.

Es dürfte nicht leicht sein, einen wesentlichen Unterschied zwischen

dem gegenwärtigen Whig-Kabinet und dem Whig⸗Kabinet unter Lord Melbourne von 1838 bis 1811 herauszusinden, das der Spott und die Mißachtung der Nation zum Nücktritt zwang. Aber dennoch begegnet Lord J. Russell einem gefälligen Parlament und selbst einer nachsichtigen Presse, und die Ueberzeugung, daß es schwer sei, ihn zu ersetzen, schützt ihn gegen die Uebung einer gerechten und e en Kritik. Bis zu einem gewissen Grade beruhigt sich das Publikum, dessen An—⸗ sichten von parlamentarischen Reden und Jeitungs-Protesten bestimmt werden, bei einem solchen Zustand der Dinge, der, von der rechten Seite angefaßt, die kühnsten Angriffe eines Dppositions⸗Redners her⸗ vorrufen könnte. Es ist nicht so leicht, dan ef, Sünden wie Begehungs-Sünden nachzuweisen und einer Nation ins Bewußtsein zu führen, und diese negativen Fehler, welche gewöhnlich die Folgen der Schwäche sind, werden selten eher erkannt, als bis sie unver⸗ besserlich geworden sind. Deshalb schläft ein Minister von Lord John Russell's Fähigkeiten in Frieden, während hundert Dinge un— geschehen bleiben. Dieser Mangel vorsorglicher Thätigkeit war es, welcher die irländischen Bauern in Stand setzte und ihnen Zeit gab, sich mit Mordwaffen zu versehen; dies war der Grund, weshalb die Gesundheits⸗Maßregeln des vorigen Jahres aufgegeben wurden und eine Zeit verloren ging, die um so mehr bedauert werden muß, seit— dem die Cholera noch einmal in das Herz Europa's dringt. Die— selbe Thatlosigkeit ist der Grund der schwachen und zögernden Poli— tik gegen die irländischen Mörder, nicht weil man sie etwa für richtig und wirksam hält, sondern weil das Ministerium eines starken Ent⸗ schlusses und eines kräftigen Auftretens nicht fähig scheint. So sind auch wiederholt von der höchsten Autorität, dem Herzog von Wel— lington, an das Ministerium die dringendsten Aufforderungen ergan— gen, die militairischen Vertheidigungs-Anstalten des Landes zu ver— vollkommnen und zu erweitern. Aber ich glaube vorhersagen zu kön— nen, daß nichts Bedeutendes geschehen wird; deun es ist viel be—⸗ quemer und weniger störend, z. B, eine französische Invasion sich noch in ferner Zukunft zu denken. . Die Wirkungen dieses negativen Verhaltens sind langsam, aber sicher. Die Whigs traten ihr Amt an, mit großen Hoffnungen und einem hohen Grade von Popularität; die ersteren werden nicht ge⸗ rechtfertigt, die letztere wird verbraucht. Es kommt wenig darauf an, wie ein großer Staatsmann sein Amt antritt; seine eigene Ver— waltung ist seine Stärke; seine Thaten sind seine Bundesgenossen, und er hört nicht auf, zu regieren, weil er gut regiert hat. Bei Lord John Russell dagegen wird ein rascher Einfall, wie die Einen⸗ nung eines heterodoren Geistlichen zum anglikanischen Bischof, als die größte That eines Ministers angesehen, und er macht die Gegen— stände, welche einem Volksredner wohl anstehen, zu der Hauptsache seiner ministeriellen Bestrebungen. r Gegenwärtig leidet das Kabinet auch noch unter physischen Be— schwerden einiger Mitglieder. Lord John Russell selbst ist in Folge einer starken Erkältung ans Bett gefesselt, und der Kanzler Lord Cot⸗ tenham ist gefährlich krank. Vor ungefähr 14 Tagen öffnete sich ein Blutgefäß in seiner Kehle, und wenn auch sein Leben noch nicht ge— fährdet ist, so wird er doch mit dem gänzlichen Verlust der Sprache bedroht, und seine öffentliche Laufbahn ist beendet. Das Kabinet kann kaum einen schwereren Verlust erfahren. Als Richter war Lord. Cottenham ohne Zweifel ein Mann, würdig, das Haupt der Rechts— verwaltung in England zu sein, und im Rath zeichnete ihn eine strenge Konsequenz aus.

Der Bischof von London ist von einem Schlag-Anfall betroffen worden und wahrscheinlich dadurch für immer unfähig gemacht, die Geschäfte seiner Diözese weiter zu besorgen.

8e gie n

Brüssel, 14. Dez. Der Prinz und die Prinzessin von Sach— sen⸗Koburg sind gestern von hier nach Paris abgereist.

Aus einem Bericht der statistischen Central-Kommission an den Minister des Innern geht hervor, daß die Getraide-Production Bel⸗ giens nicht zur Befriedigung aller Bedürfnisse ausreicht, und daß da her ein freisinnigeres Zollsystem für die Einfuhr von fremdem Ge⸗ traide zur Nothwendigkeit geworden. Durchschnittlich bedurfte Bel⸗— gien mindestens einer Einfuhr von 458,649 Hektoliter fremden Ge— traides, ein Bedürfniß, das bei der Zunahme der Bevölkerung na— türlich noch immer im Steigen ist.

Ein Sohn des Grafen Felix Merode, welcher Offizier im Eliten Regiment ist, hat von Rom aus um seinen Abschied nachgesucht, um in ein dortiges Kloster zu treten. Die Independance bemerkt dazu: „Man muß seiner Zeit angehören, und die Handlung des Herrn von Merode ist ein Anachronismus!“

In der Anstalt zu Brugelette bei Ath sind mehrere Jesuiten aus Luzern und Freiburg angekommen.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 47. Dez. Im Bauernstande hat die Brannt⸗ weinsteuer zu einer sehr lebhaften Debatte, aber zu keinem Beschlusse geführt, so daß man die Königliche Mittheilung sammt allen Einga— ben an den Oekonomie-Ausschuß zurücksandte. .

Berzelius ist gefährlich erkrankt.

Schweiz.

Kanton Bern. (Allg. Ztg.) Bekanntlich ist die ganze Aktivität der Tagsatzungs⸗Masorität in letzter Instanz von . ausgegangen. Hier herrschte der „Bären-Klubb“, die sogenannte „Regierung Nr. 2“; unter seinem Einflusse stand bis dahin die ei—⸗ , offizielle Regierung, deren Räthe theils Mitglieber des lubs, theils von ihm gänzlich abhängig waren. Ochsenbein, Regie⸗ rungs⸗-Präsident und als solcher Vorsißer der Tagsatzung, ward selbst von dem Bären-Klub weiter, als er ursprünglich beabsichtigte, vor⸗ wärts geschoben. Auf seiner Seite standen die Regierungsräthe Funk, Dr. Schneider, J. Stämpfli, dann im Großen Rathe der brutal ra—= dikale Niggeler, Schwager Stämpfli's und Präsident dieser gesetz= gebenden Versammlung. Kurz, der Bären -Klub hat eine sehr maßgebende . auf die vorörtliche Regierung und damit auf, die MajoritätsBeschlüsse der Tagsatzung. es Bären—⸗ Klubs politisches Glaubensbekenntniß ist nichts Anderes als eine rück— sichtslose, im ursprünglichen Sinne des Wortes „radikale“ Durch⸗ führung der von dem Nadikalismus unserer Tage verfochtenen An⸗ sichten. Die Hauptstärke dieser Faction liegt in der logischen Konse— quenz, die auch dem gemeinsten Menschenveistande zugänglich ist. Von dieser Fraction des Radikalismus ist zu unterscheiben die n,, Alegal- radikale“ Fraction der züricherischen Nadikalen, deren Haupt Bürgermeister Furrer Hr. jur. ist. Durch seine politischen Talente überragte er bald den Bundes-Präsidenten Ochsenbein. Ihm wurde

2397

dadurch die eigentliche diplomatische Hauptrolle an der Tagsatzung. DOchsenbein repräsentirte auf dieser die physische Gewalt, die ah, 0600 Bajonnette der bevölkertsten Kantone der Eidgenossenschaft. Furrer repräsentirte die geist ge Macht. Aber dadurch, daß der Legal⸗Radi⸗ kalismus im Prinzip dasselbe will, was der Viutal⸗Radika⸗ lismus, und daß dieser, wenn auch ohne jene Verstandes⸗ schärfe, doch durch seine numerische Macht bedeutsam wurde, sah sich der Legal⸗-Radikalismus des Bürgermeisters Fur⸗ rer bald genöthigt, der Konsequenz des Brutal-Radikalismus Schritt für Schritt nachzugeben. Es ist erwiesen, daß Zürich es nicht bis zum Bürgerkrieg kommen lassen wollte, während die Radikalen Berns förmlich danach dürsteten. Nichtsdestoweniger konnte der Bewegung auf dieser geneigten Ebene nicht mehr Einhalt gethan werden. Der Executions-Beschluß erfolgte, und das Weitere ist bekannt. Der ex⸗ treme Radikalismus gebietet nun gegenwärtig über sehr bedeutende Kräfte: er hat das Netz der einflußreichen Volkesvereine über einen großen Theil der Kantone ausgespannt, und es entsteht jetzt die Frage, wie sich der Brutal RNadikalismus, der Bärenklub und seine ihm afsiliirten „Volksvercine“ fernerhin geriren werden.

(Oberrh. Ztg.) Der neue Gesandte Obwaldens, Herr Mi⸗ chel (liberal), ist bereits in Bern angelangt.

Kanton Luzern. Der Rhein- und Mosel-Ztg. wird aus Luzern vom 9. Dezember, also noch ver dem Beginn der Wah⸗ len für den Großen Rath, die am Ilten vor sich gingen, geschrie⸗ ben: „Unsere letzte Hoffnung, die wir auf die provisorische Regierung setzten, ist nun auch verschwunden. Letztere scheint von Tag zu Tag mehr dem Drange der Revolution zu weichen und die Hoffnungen, die man auf sie setzte, zu Schanden zu machen. Ein gleiches Schick sal, wie die Regierung von Zug, hätte unsere provisorische Regierung treffen können, hätte sie nicht den Anforderungen der Revolution ent⸗ sprochen. Nun ist aber jede Aussicht auf Frieden verschwunden. Die große Mehrheit des Volkes ist seiner heiligsten Rechte beraubt; an eine freie Wahl seiner Repräsentanten darf es nicht mehr denken. Die Großräthe und die Regierungs- Räthe sind in Folge eines jüngsten Dekrets der Stimm und Wahlfähigkeit beraubt; sie sind in Verhaft gesetzt, und ihr Vermögen ist dem Fiekus verfallen. Jeder, der das Unglück hat, von den Konservativen als Kandidat vor⸗ geschlagen zu werden, hat zu gewärtigen, in Gefangenschaft abgeführt zu werden. Gestern (8. Dez.) wurden aus Auftrag der p ovisori⸗ schen Regierung im ganzen Kanton Gemeinden abgehalten, um unter den Bürgern einen Ausschuß zu wählen, welcher eine dem Gemeinde⸗ Rathe entgegengesetzte politische Meinung haben mußte. Dieser Aus⸗ schuß hat nun höheren Orts die Weisungen, betreffend die Wahlen, einzuholen. Diese Maßregel ist sehr praktisch, da fast im ganzen Kanton keine als konservative Gemeinde-Räthe sind; aber sie ist eine Verfassungs-Verletzung sonder gleichen, und wo in einem Lande solche Partei-Maßregeln getroffen werden, da ist ein Volk um seine Souverainetät wahrlich nicht zu beneiden. Der Kanton Luzern wird nun bald ein Beispiel konstatiren, wie eine Faction, die blos den vierten Theil der stimmfähigen Bürger ausmacht, in der obersten Landes-Behörde die Mehrheit bilden und alle Aemter und Stellen durch ihre Anhänger besetzen kann. Eine Abordnung der Radikalen aus dem Wahlkreis Hochdorf begab sich letzter Tage zu dem füc dieses Amt anfgestellten Militair-Kommando und fragte an, ob eine konservative Wahl genehmigt würde, da dort die Radikalen in gar zu großer Minderheit seien. Die Antwort lautete dahin, daß eine solche Wahl jedenfalls seine Genehmigung finden würde, wenn sie ruhig vor sich gegangen sein werde; sollte aber die mindeste Störung vorfallen, so werde sie sofort kassirt. Die Abordnung wußte nun genug und ging getrost nach Hause, nicht so aber zwei Konservative, welche zufällig der Tiskussion zuhören konnten; diese wußten nun, daß auch die lehte Hoffnung für sie verloren sei. Die Gemeinde Eich wurde mit Execution gezwungen, sogenannte Schwarze zu wählen, worauf eigentlich Unzurechnungsfähige gewählt wurden. Die rohesten Gewaltthaten werden am ungescheutesten auf dem Lande verübt. Das Militair brandschatzt unter allerlei Vorwänden die Bär— ger und verübt ungestrast alle Exzesse. Einem stillen Bürger wurde vorgeworfen, er habe seine Hausthür verschlessen, folglich werde er geheime Zusammenkünfte in seinem Hause haben. Ohne einen Ver⸗ hafts- Befehl vorweisen zu können, wurde er von dem Militair ver— haftet und in Gefangenschaft abgeführt. Sein Haus wurde von oben bis unten durch eine Bande untersucht, aber natürlich ohne Erfolg, denn die Konservativen wissen nur zu wohl, daß es ihnen jetzt nicht erlaubt ist, mit einander zu sprechen oder sich zu berathen. An einem anderen Orte gab ein Soldat vor, es sei aus einem Hause auf ihn geschossen worden; er machte ein Loch in seinen Tschako, und der Hauseigenthümer mußte diese Beschädi= gung mit 406 Fr. baaren Geldes bezahlen, wozu er durch einen Hau⸗ fen Militair gezwungen worden. Einem Gutsbesitzer wurde Haus und Scheune durchsucht, um Waffen darin zu finden; hernach hatte der Gutsbesitzer alle Ürsache, Wache zu halten, daß ihm nicht heim— lich solche verbotene Sachen in seine Scheune gebracht würden. Be— zirks Richter Silvester Brügger von Hochdorf, von dem be— kannt war, daß er im Einverständnisse mit dem frommen Für⸗ sten von Hohenlohe Gebete für die, katholischen Kantone ver— ordnete, wurde verhaftet, und sein einziger Sohn wurde erschossen; vorgestern fand dessen Beerdigung statt. Gestern wurde in Roth wieder eine scheußliche That vollbracht. Eine Frau, Mutter von mehreren Kindern, sollte um eine Summe gebrandschatzt werden, und da sie die Summe nicht zahlen konnte, wurde sie aus dem Hause geschleppt und ermordet. So wird es erzählt. Das Faktum muß wahr sein: denn heute ist eine Abordnung nach Roth abgegangen, um den vorgeschriebenen Augenschein zu nehmen; für die Verumstän⸗ dungen könnte ich natürlich nicht bürgen.“

(Bas. Ztg.) Das Tagebuch von General Salis ist wirklich in Luzern gefunden worden und befindet sich in Bern. Es enthält Tag für Tag das Verzeichniß der erhaltenen Besuche und Schreiben, so wie der erlassenen Befehle bis zur Capitulation. General Dufour soll sich dahin geäußert haben, es habe sich Salis als General nicht geschickt benommen, wohl aber persönlich muthig und thätig.

Kanton Schwyz. Das Schreiben, womit die ordentliche Regierungs-Kommission ihren Rücktritt erklärte, lautet: „Hochgeachteter Herr Präsident!, Hochgeachtete Herren! Mit dem Rückirstt der am 14. Oltober abhin niedergesetzten außerordentlichen Negie⸗ rungs-Kommisslon hätte Lie ordentliche Regierungs- Kommission die Leitung der Geschäfte wieder zu übernehmen. Dieselbe hat Ihnen, Titz, zu erllären, daß sie sich bewogen finden muß, die Uebernahme dieser Aufgabe aus Grün— den abzulehnen, die sie Ihnen hiermit zu eröffnen die Ehre hat. Seit der mit Sr. Excellenz dem Heirn Ober- Befehlshaber der eidgenössischen Trup= pen abgeschlossenen Capitulation lastet eine militairische Besetzung auf dem nach Befreiung von derselben sehnenden Lande. Kommissarien, welche die hohe Tagsatzung in den Kanton entsendet, haben die außerordentliche Ne⸗ gierungs-Kommission ignorirt und lassen versehen, daß ein amtlicher Ver- lehr zwischen ihnen und der ordentlichen Regierungs- Kommission ebenfalls nicht ftallfinden wird. Es verlautet sogar, daß eine Erleichterung von der gegen wärtigen Last des Landes an die Bedingung des Zurückttittes der Regierungs= lommssion in ihrer jetzigen Zusammensetzung geknüpft sei, abgesehen von Stimmen, die hier und da für diesen Rücktritt sich kundgeben. Die Re⸗ glerungg - Kommission sieht unter diesen Umständen, daß ihre Wirksamkeit zum Wohle des Landes, diesem steten Ziele ihres Handelns, gehemmt ist; e will der Erleichterung der Occupationstosten nicht im Wege stehen, so

wenig, als allfälligen Willen zu Aenderung des Negierungs = Personals Gewalt anthun. Unter Verdanfung des ihr bewiesenen Zutrauens und mit der Bitte um Nachsicht in Bezug auf ihre stets gutem Willen entflosse⸗ nen Verrichtungen legt die Regierun S- Kommission demnach hiermit in Folge einstimmigen Veschlusses ihr Mandat in Ihre Hände zurück und reicht Ihnen, hochgeachtete Herren, ihr Entlassungsgesuch ehrerbietigst ein. Wollen Sie, Tit, dasse be genehmigen, und möge es gelingen, Männer an die Regierungsgewalt zu eihalten, wie es das Wohl des engeren und wei— 3 aterlant es sordert. Mit diesem aufrichtigen unsche ver- indet ꝛc.“

Mit Rücksicht auf den verbreiteten Bericht, daß die Familie Siegwart Müllers schon seit längerer Zeit in Tyrol sich befinde, be— richtigt das Schwyzer Volksblatt, daß Herr Siegwart schon zu Anfang des abgewichenen Septembers seine zwei mar Knaben unter der Begleitung eines Professors von Luzern auf die Schule nach Insbruck geschickt habe, seine übrige Familie aber noch bis zu den letzten Tagen in Luzern gewesen sei.

Kanton Zug. In der Sitzung vom 9. Dezember hat die provisorische Regierung einen Beschluß gefaßt, nach welchem, um dem betreffenden Artikel der Capitulation mit dem eidgenössischen Ober- Befehlshaber nachzukommen, eine Kommission, bestehend aus den Herrn Oberst Müller, Präsident Suter aus der Chamau und Raths⸗ herr Henggler von Unterägeri, beauftragt wurde, von den zur Her⸗ stellung der Communication an der Reuß und der Sihl zum Theil bereits getroffenen Anordnungen Augenschein zu nehmen und je nach Befund derselben geeignete Anträge an die Regierung zu bringen.

Am 9. Dezember Nachmittags 2 Uhr rückte eine thurgauer Scharfschützen⸗Compagnie auf den Hauptplatz und stellte sich vor der Wohnung des Herrn Landammann Bossard auf. Unmittelbar nachher erschienen zwei Mitglieder der provisorischen Regierung mit dem Groß⸗ weibel und eröffneten mit schriftlicher Beglaubigung, daß Herr Bos- sard aufgehört habe, Landammann des Kantons Zug zu sein, und daß er die landammann-amtlichen Insignien bei Verantwortlichkeit und mit Gewärtigung weiterer militairsscher Zwangsmaßregeln abzugeben habe. Das ganze Verfahren fand ohne eine vorherige Anzeige, Einladung oder Aufforderung statt. Nach einer längeren Besprechung überga sodann (wie gestern schon erwähnt) der Landammann, der Gewalt weichend, den Abgeordneten das Standessiegel 2c. nebst folgender schriftlicher Erklärung:

„An die provisorische Regierung in Zug. Der Unterzeichnete, von den Tit. Herren eidgenössischen Repräsentanten verhindert, den hohen Kantons- Rath für in gegenwärtiger Lage des Kantons nothwendige Berathungen und Schlußnahmen einzuberufen, und in Erwägung, daß nur die Lands⸗ Gemeinde und die versassungsmäßigen Wahl-Gemeinden berechtigt sind, die bestehenden Behörden zu verändern und abzuberufen, in Bestätigung der an die Tit. Repräsentanten am Sten d. abgegebenen Erklärung, verwahrt hier mit die Befugnisse und Rechte des Kantons Zug, so wie diejenigen der Landsgemeinde und übrigen Gemeinden und der verfassungsmäßigen Be⸗ hörden, in dem Sinne, wie sie der Bundes-Vertrag gewährleistet. Verhin⸗ bert, die kompetenten Behörden in Mitwirkung zu ziehen, und um größere Unannehmlichkeiten und ein zunchmendes Unglück von unserem Kanton ab⸗ zulenken, e klärt aber der Unterzeichnete, so weit es in seiner Befugniß ste⸗ hen kann, dem Drange der Ereignisse und dem Gebote der Umstände zu weichen. Zug, 10. Dezember 1857. Der Landammann, C. Bossard.“

Kanton Freiburg. (Basell. Volksbl.) Ein Land- schäftler schreibt von Boll, den 4. Dezember: „Auf meiner Durch⸗ reise besuchte ich auch das große Ex -Jesuitenhaus, ein Prachtpalast mit schönen Hofräunien und Gärten. Da sieht es aber noch recht gräulich aus, z. B. in, Gängen und Zimmern große Haufen von zer⸗ rissenen Büchern, Papieren, alten Schlurpen, Kleiderfetzen, Buben⸗ hemdchen, Nastüchlein, zertrümmerte Schrank- und Stubenthüren, Geschirr⸗ und Glasscherben, Flaschen, Krüge, heruntergeschlagene Leuchter, ruinirte Getäfer, Heiligenfiguren mit abgeschlagenen Nasen, Armen, Beinen oder gar verlorenen Köpfen, kurz, Alles durch einan⸗ der, wie geschnitzelt Kraut und Rüben. Es seien auch von den Sol⸗ daten 10 Klaviere zerschlagen worden, jedes 1000 Fr. werth, sagte man mir. Der reichhaltige Jesuiten-Keller dagegen wurde, nachdem die Eidgenossen ihren ersten Durst gestillt, wieder gut verschlossen, so daß es nicht ging, wie bei den Ligorianern, wo aller Wein aus⸗ lief, dergestalt, daß ein großer Mann in der Lache hätte schwimmen können.“

(Bern. Ztg.) In der Stadt Freiburg (Saanenkreis) waren die drei ersten Wahlen in den Großrath einstimmig. Die Opposition versuchte alle ihre Kräfte gegen die vierte Wahl, diejenige des Herrn Castellé. Es wurde zur Ansscheidung der beiden Parteien und so⸗ dann zur Abzählung gelchritten. Für Herrn Castella erhoben 3 1097, gegen ihn 707. Der Sieg war entschieden, die Opposition weigerte sich, in das allgemeine Lager zurückzukehren, stimmte noch zweimal gegen die Vorschläge des Comité's und räumte dann das Feld. Gewählt wurden: Landerset, Alt-Regierungsrath; Folly, Ober-Rich⸗ ter; Schorderet, Friedensrichter; Castella; Mettrau. Ammannz Hart- mann, Stadtammann; Thorin, Ober-Amtmann; Berthold, Kanzler; Gendre, Wirth in Belfaur; Schaller, Jul.; Thürler, Oberst; Mau⸗ ron, Lieutenant; Crettin, Ammann. Von diesen Wahlen repräsenti⸗ ren fünf die Landschaft.

Nach den Frkf. Bl. sind von allen 64 Wahlen nur 5 nicht auf Liberale gefallen.

Kanton St. Gallen. (Fr. Gl.) Die Untersuchung ge⸗ gen die an den im Oktober stattgehabten aufrührerischen Bor- fällen Betheiligten nimmt ihren raschen Gang. Nicht blos sind beide ordentlichen Verhörrichter damit täglich beschäftigt, sondern es hat der Kleine Rath überdies noch drei andere Beamte mit dem Man⸗ date der gleichen Untersuchsführung betraut. Bis jetzt sind un gefähr 30 Komplizirte gefänglich eingezogen und mit einigen dersel⸗ ben bie Untersuchung schon abgeschlossen worden.

Kanton Thurgau. Oberst Egloff, welcher am 9. Dezem- ber in Frauenfeld eintraf, hat seine Entlassung als Mitglied der Militair-Behörbe, so wie als Controleur der Kloster⸗Verwaltungen, verlangt. „Das Motiv zu diesem unerwarteten Schritt“, bemerkt die Thurg. Woch enz, „ist nicht bekannt.“

Kanton Wallis. (Frkf. Bl.) Unterm 7. Dezember hat die provisorische Regierung dem Volke ihre Anerkennung durch die eidgenössischen den e rr den kundgethan. An demselben Tage hat sie in Vollziehung der Beschlüsse der Volks- Versammlung die Aus⸗ weisung der Jesuüiten beschlossen und ihr Vermögen als Staatsgut erklärt. 23. Dekret vom gten d. M. legte sie die Kriegslosten den Klöstern, Kapiteln und den Personen auf, die den Krieg herbei geführt haben.

Ftalien.

Neapel, 3. Dez. (A. 3.) Bis diesen Morgen 4 Uhr er= wartete 34 hier vergebens das Dampfschiff Vesu vie * welches Nachrichten über die, Ereignisse in Palermo bringen . ö zischelt man sich fabelhafte Dinge in die Ohren: die erg 64 legraphenlinie soll zerstört sein; das Volk ven Palermo ar en mächtig als n, ,. e n, tischer Verdachtgründe Eingekerkerten bef⸗

. ö bis 10009 G aufblitzen, bel und Lazzaroni fra