1847 / 353 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Dir

in außerordentli es Auditorium in der ersten Kammer ee n , 3 2 e , i, Der Inhalt des unter tiefer Stille vom Präsibenten Debelleyme verkündeten Urtheils,

f wär ist, ist im Wesentlichen folgender: In das sehr ausführlich e e, weiß 2 2 2 e. ihres

,, e,, e 3 Mann als verrückt angiebt, ) in⸗

Mannes herd rgurufen, . 1 . Berufung des Jamilienrathes und Ber hör er⸗ ö b I) bieser Familienrath wirklich berufen wurde; in Be⸗ 283 9. Graf Mortler, da seine Frau dem Ausspruch des Fami⸗ lienrathes feine Folgen gab, beim Tribunal die Verwerfung des Mundtodt⸗ Erklärungs⸗Verlangens betreiben konnte; daß die durch bas Gesez vom Jahre 1838 angedeutete Form auf den am häu⸗

gsten vorkommenden Fall, Anwendung findet, wo der * . Eingesperrte keinen Gegner hat, also ein einfaches Gesuch für ihn hinreicht; sobald aber ein Gegner vorhanden ist, dies Verlangen gegen ihn nach dem gemeinen Rechte gestellt werden muß, ja sogar von Amts wegen derselbe mit in die Sache gezogen werden mußte; also dem Tribunal ein regelmäßiger Antrag vorliegt auf Ver⸗ werfung des Mundtodt-Erklärungs⸗Gesuchs, in welchem Herr Mortier die Frau Mortier zur Gegnerin hat, die als solche schon deshalb gel⸗ ten muß, weil sie die Entscheidung der Justiz überlassen will; ferner ein Gesuch um Freilassung, in welchem Herr Mortier einerseits seine Frau, andererseits das im Interesse der Gesellschaft handelnde öffent- liche Ministerium zu Gegnern hat; in Betracht, daß zur Entscheidung über die beiden Anträge die genaue Kenntniß des geistigen Zustandes Mortier's unentbehrlich ist; die zu Paris im Hotel Chatam am 7. November vorgegangenen und durch Protokoll des betreffenden Po⸗ lizei⸗Commissairs konstatirten Thatsachen voraussetzen lassen, daß Mor⸗ tier an jenem Tage mehrere Stunden lang einen anhaltenden Anfall rasender Tollheit hatte; diese Thatsachen vollkommen das Einschrei⸗ ten und die Sicherheits⸗-Maßregeln der Behörten rechtfertigen; die Antworten Mortier's in seinem Verhör vom 26. November auf die über die materiellen Thatsachen vom 7. Novbr. an ihn gerichteten Fragen, welche Thatsachen er selbst eingesteht und anerkennt, die Annahme jenes Anfalls rasender Tollheit bekräftigen; daß in der That nicht auf vernünftige Weise zu erklären vermag, wie er den Brief vom 7. November an seine Frau geschrieben, um eine Zusammenkunft mit ihr zu erlangen; wie er sich dazu verstehen konnte, ihr seine Kinder zurückzugeben in dem Augenblicke, wo er sie der gehässigsten That— sachen beschuldigte und den Kindern lieber das Leben nehmen wollte, als sie in den Händen ihrer Mutter zu lassen; wie die einfache noch nicht verwirklichte Drohung mit einem Scheidungsverlangen ihn zum Selbstmorde und doppelten Todtschlag den Gedanken eingeben könnte; wie er sich mehrere Stunden verbaärrikadirt und mit einem Ra sir⸗ messer bewaffnet halten, jede freundliche Erklärung trotz des drin⸗ genden Verlangens der Beamten verweigern konnte; endlich zu wel— chem Ende er die Briefe an Frau von Boygnes, an seine Mutter und Herrn von Tillighem geschrieben; in Betracht, daß die seit seiner Einsperrung wiedergekehrte Ruhe bei Mortier noch kein hinreichender Beweis ist von einer vollständigen und dauerhaften Heilung; daß festgestellt werden muß, ob der Auftritt vom 7. November nur eine Folge augenblicklicher Verwirrung des Geistes oder ein Gedanke an ein Verbrechen war, für welches Mortier verantwortlich gewesen wäre, wenn ein Anfang zum Vollzug stattgefunden hätte; ob dieser Auf— tritt nicht die Wiederholung schon früherer ähnlicher Anfälle war, die künftig sich erneuern könnten; mit einem Worte, ob die dem Mor⸗ tier beigemessenen Handlungen als entsprungen aus einer böswilligen

verbrecherischen Absicht oder aus Geisteskrantheit betrachtet werden müssen; in Betracht, daß aus den Aktenstücken und mündlichen Ver— theidigungen mehrere belangreiche Thatsachen hervorgehen, deren Cha— rakter ermessen werden muß, um sich zu vergewissern, ob sie aus freiem Willen oder Verrücktheit hervorgegangen sind, nach Artikel 254 und 893 des Civil-Gesetzbuchs aber die Beibringung des Beweises befohlen werden kann; in Betracht alles dessen ordnet das Tribunal

vor Entscheidung des Rechtspunftes an, daß durch Urkunden und Zeugen der Beweis für die nachfolgenden Thatsachen, unter Vorbe— halt des Gegenbeweises, beizubringen sei, nämlich:

Im Jahre 1843 hätte Herr Mortier zu Bern seine Frau eines mit einem Bedienten begangenen Ehebruchs und der Abtreibung der Leibesfrucht beschuldigt, sie mit einem Rasirmesser bedroht und den seiner Tochter zu Hülfe gekommenen Herrn Cordier geschlagen; spä⸗ ter aber in Gegenwart der Dienstleute seine Frau und seinen Schwie⸗ gervater um Verzeihung gebeten und an Frau Mortier namentlich im Dezember 1815 Briefe voll Lobeserhebungen und Liebesbezeigun— gen gerichtet; während seines Aufenthaltes zu Bern und Luzern hätte er tolle Einbildungen gehabt, bald daß der Doktor Sichel seinen Tod für eine bestimmte Zeit vorausgesagt, bald daß ein Mönch an seiner Seite im Wagen gesessen habe; zu derselben Zeit hätte er sich ohne ersichtlichen Grund und Anlaß aus seinem Bett mit einer Waffe in der Hand gegen einen Bedienten gestürzt und ihn verfolgt; im Sep— tember 1844 wäre er zu Turin in heftigsten Zorn gerathen über eine aus Paris ihm geschickte Piece aus Bronze, hätte ein Rasirmesser genommen und die Absicht, sich den Hals abzuschneiden, kundgegeben; ebenfalls während seines Aufenthaltes zu Turin hätte der Botschafts⸗ Secretair Herr von Andree für nöthig gefunden, sich mit einer Ver—

theidigungswaffe zu versehen, so oft er in Herrn Mortier's Kabinet ging; im Juli 18465 hätte dieser zu Dieppe seinen Sohn geschlagen und gemißhandelt, weil dieser beim Spielen sich an den Kopf gestoßen hatte; bei einer Unpäßlichkeit der Frau Mortier hätte er abermals ein Rasirmes⸗ ser ergriffen und gedroht, vor den Augen seiner Frau sich die Kehle ab⸗ zuschneiden; im August 1847 hätte er sich zu Ostende so weit vom Zorn fortreißen lassen, daß der Doktor Johnfon zu dem Glauben an Verrücktheit desselben veranlaßt wurde; er hätte sich auf dem Boden gewälzt, weil sein Bedienter nicht schlennig genug ihm seinen Schlaf⸗ roc brachte; am 6. Oktober 1847 hätte er sich auf dem Boden ge⸗ wälzt und Geschrei ausgestoßen, weil Kleidungsstücke nicht zur verab⸗ redeten Stunde abgeliefert worben, hätte sich mit einem Rasirmeffer bewaffnet, welches Herrn Hektor von Tillighem ihm zu entreißen ge⸗ lang; am 7. Oktober in der Nacht hätte er ein Rasimesser ergriffen, damit seine Frau bedroht und diese zur Flucht zu der Erzieherin der Kinder genöthigt; am 8; Oktober hatte er abermals ein Raͤsirmesser hätten sich

) Speisekammer, die Andere unter einem , auf einem Speicher, während Herr Mortier sie im ganzen Hause suchte; er wärc zum Fenster hin⸗ ausgesprungen, als er zwei Frauen vorübergehen sah, die er für seine ] . erren von Tillighem und die Dienstleute hätten die Nacht über möt , . Flucht der beiden Frauen zugebracht, und diese wären um'4 üuͤhr Morgens entkommen; er wäre in ö Zorn ausgebrochen gegen seine Mutter, die ihn abhalten wollte, seine Kinder zu schla en; am . hielt,

esetzt

auer seiner .

rau Mortier und

ergriffen, die ü müssen, die

versteckt halten ihre Dienstfrau

Erstere in einer

Frau und die Erzieherin der Kinder hielt; die H

7. November, während er sich im Hotel Chatam eingeschlo hätte er einem seiner Kinder das n, an den Ha und dieses Rasirmesser während der ganzen

mit bem Herrn Polizei⸗Präfekten in der Hand behalten.

Das Tribunal ordnet also an, daß auf Ansuchen der Frau Mortier und des Staats-Prokurators zur Beweisführung zu schreiten sei, ernennt den Richter Herrn Casenave zum Commissair für die vor⸗ zunehmende Untersuchung zu Paris; befiehlt, daß derselbe auf ein—

2416

faches Ansuchen beim Präsldenten im Verhinderungsfalle durch einen anderen ersetzt werden solle; überträgt, so weit nothwendig, den Ge⸗ richts Behörden zu Bern, zuzern, Turin, Ostende und grun das Amt, die Zeugen zu verhören, deren Vernehmung verlangt werden sollte; befiehlt, daß die Untersuchung binnen vierzehn Tagen nach Zustellung des gegenwärtigen Urtheils zu beginnen häbe und in der Frist von vierzehn Tagen nach Vernehmung der er⸗ sten Zeugen vollendet sein müsse; beauftragt die Doktoren Fabret, Loret und Forille, den Herrn Mortier zu besuchen, befiehlt, daß sie spätestens binnen 14 Tagen (von gestern an gerechnet) ein erstes Gutachten geben sollen über die Frage, ob Herr Mortier ohne Gefahr in eine nicht für Verrückte bestimmte Anstalt übersiedelt wer⸗ den könne, und die Uebersiedelung gegebenen Falls zu verlangen; befiehlt, daß die obengenannten Aerzte ihr Gutachten darüber abge⸗ ben sollen, ob Herr Mortier als von Wahnsinn befallen betrachtet werden kann; befiehlt endlich, daß im Falle der Verhinderung der besagten Aerzte auf einfaches Gesuch an den Präsidenten des Tribu— nals zu * Ersetzung geschritten werden könne. Die Entscheidung über den Kostenpunkt bleibt vorbehalten.

Großbritanien und Irland.

Oberhaus. Sitzung vom 14. Dezember. Die im Un—⸗ terhause vorgebrachten Interpellationen hinsichtlich der Angelegenheiten in Italien und der Schweiz fanden heute bei den Lords ihren Wie— derhall. Lord Stanley lenkte die Aufmerksamkeit des Hauses auf die Abwesenheit des Lord-Siegelbewahrers, Grafen von Minto, und verlangte zu wissen, wie die Geschäfte dieses Amtes während der Reisen des Lords in Italien versehen würden, welchen politischen Zweck jene Reisen hätten, ob Lord Minto Instructionen erhalten habe und ob er bei irgend welchen italienischen Höfen akfkreditirt sei? Der Mar— quis von Lansdowne ertheilte die verlangte Auskunft. Das Amt eines Lord⸗Siegelbewahrers erfordere nicht immer die Gegenwart dieses Ministers im Lande, und da die Regierung die gegenwärtige Bewegung in Italien für so bedeutend halte, daß ihr daran gelegen sei, möglichst vollständige und möglichst genaue Nachrichten aus jenem Lande zu erhalten, so habe sie den Lord Minto mit der Mission beauf— tragt, ihr diese Nachrichten zu besorgen. Lord Minto habe seit seiner Re—⸗ sidenz in Rom, wiewohl er nicht bei dem päpstlichen Stuhle akkreditirt und auch nicht beauftragt sei, Unterhandlungen anzuknüpfen, da das Ge— setz dies verbiete, der Regierung die werthvollsten Berichte über Ita— lien zugehen lassen. Hauptsächlich aber habe seine Sendung den Zweck, den Regierungen ünd dem Volke Italiens den freundschaftlichen Rath Englands darzubleten, und er sei deshalb bei allen Souverainen Italiens, mit Ausnahme des Papstes, aklreditirt. Der Rath Englands sei von Allen gut aufgenommen worden. Es wäre aber ein großer Fehler gewesen, wenn Lord Minto, indem er dieser Sendung sich unterzog, sich nicht nach Rom begeben hätte, um die Angelegenheiten dieses Staates kennen zu lernen. Die⸗ ser Beantwortung der Fragen Lord Stanley's fügte der Minister noch einige Bemerkungen über die Nothwendigkeit der diplomatischen Ver— bindung Englands mit Rom hinzu und erklärte es für wahrhaft mon— strös, daß England, welches Mittel habe, sich auf offiziellem Wege die besten . von jedem Hofe und Gouvernement in Europa, Amerika und Asien zu verschaffen, einem Staate im Mittel⸗ punkte Europa's gegenüber solcher Mittel entbehren solle. Hierauf brachte Lord Beaumont die schweizer Angelegenheiten zur Sprache. Seine Frage beschränkte sich darauf, ob England einem Vorschlage zu einer Konferenz beigetreten sei, auf welcher auch ein Mitglied des Sonderbundes gegenwärtig sein werde. Der Marquis von Lans— downe wiederholte die im Unterhause gegebene Antwort Lord Pal— merston's, daß England einem ihm angetragenen Vermittelungsvor— schlage unter der Bedingung, der bewaffneten Intervention in der Schweiz sich enthalten zu dürfen, beigetreten sei, daß auch auf einer demnächst von den Mächten abzuhaltenden Konferenz allen Parteien Rath ertheilt werden sollte, daß aber der Vermittelungsvorschlag jetzt erledigt sei, da man keine zwei Parteien in der Schweiz mehr sinde. Sir Stratford Canning habe die Instruction, bei seiner Durchreise durch die Schweiz sich mit denen in Verbindung zu setzen, welchen er jenen Rath zu ertheilen autorisirt sei.

Nachdem die Debatte über die zweite Lösung der irländischen Zwangsbill auf den Donnerstag festgesetzt war, vertagte sich das Haus.

Im Unterhause kamen heute nur Sachen von weniger allgemeinem Interesse zur Sprache. Eine lange Debatte über die bestrittene Wahl von West⸗Glocestershire, die zu vielfachen Beschwer— den über die angeblich gesetzwidrige Einmischung des Grafen Fitz— hardinge Veranlassung gab, wurde auf Freitag vertagt und ein dar— auf folgender Antrag des Herrn Horsman auf Vermehrung des Einkommens der zu gering dotirten Bischöfe der anglikanischen Kirche verworfen.

London, 15. Dez. Die Gazette meldet jetzt amtlich, daß die Königin dem Domkapitel von Hereford ihr Congé d'élire ertheilt habe, behufs Erwählung des Dr. Hampden zum Bischof von Hereford.

Herr Curteis, Mitglied des Unterhauses für Rye, ist gestern an einem Erkältungsfieber gestorben.

Nach einer am 1sten d. M. aufgemachten Berechnung beträgt die Zahl der Fallissements in Großbritanien bis dahin 250, mit einem Betrage der Passiva von 23,250,900 Pfd. Davon kemmen auf London 10 Mill., Liverpool 3 Mill., Manchester 2,250,000 Pfd., Glasgow 3 Mill. und auf andere Orte 5 Millionen.

Die ostindische Firma Scott, Bell u. Co.“, welche am 24. Okto- ber ihre Zahlungen eingestellt hat, schlägt ihren Gläubigern vor, sie in, vier halbjährlichen Terminen von 25 pCt. zu voll zu befriedigen. Die erste Zahlung soll am 30. Juni 1848 stattsinden. Die direkten Verpflichtungen der Firma werden auf 99,629 Pfd. (außer 228,000 Pfd., für welche Deckung vorhanden) und die Aktiva auf 143,000 Pfd. angegeben.

Selg ien.

Brüssel, 17. Dez. Die Repräsentanten-Kammer ist jetzt mit der Diskussion des Budgets für das Ministerium des Innern be— schäftigt. Es kamen dabei folgende Debatten vor:;

Herr von Gareia interpellirte den Minister über politische Absetzun⸗ gen, besonders wünschte er zu wissen, welches Motiv die Absetzung des Gouverneurs von Namur hervorgerufen hätte. Herr Rogier erinnerte an die Erklärungen, welche er in Betreff der politischen Absetzungen bei der Adreßdebatte gegeben. Uebrigens werde wohl die Kammer nicht erwarten, daß er sich über jeden solchen Fall hier näher ausspreche; das Gouverne= ment habe sich dabei in den Gränzen der möglichsten Mäßigung ehalten und nur das durchaus Nothwendige gethan. „Wenn eine politisch Mei— nungsverschiedenheit, sagte Herr Nogier, „zwischen politischen Männern ausbricht, ist es natürlich, daß sich solche Männer trennen, allein dabei ist nicht von Mißachtung die Rede, im Gegentheil liegt eine, Erniedrigung für einen öffentlichen Beamten darin, wenn er einer Politik dient, die ihm nicht klage Ich wiederhole, bei den von uns ausgesprochenen Absetzungen ha—

en wir nur dem gefolgt, was unter allen epräsentativ- Gouvernements eschieht.!“ Herr von Merode ist der Ansicht, daß man die Beamten rüher als Staats-Beamte, nicht aber als Söldner dieses oder jenes Mini- steriums betrachtet hätte. Man müsse Erklärungen über jene Absetzuugen verlangen. Herr de Theux habe solche Erklärungen gegeben, als Herr von

Stassart seine Gouverneurstelle zu Namur verlor. err d beschwert sich durchaus nicht ler seine Absetzung, 585 * 21 von derselben gesprochen, so wünsche er, daß er die Veranlassung dazu genau kenne, indem er der Gegenstand boshafter Insinuatio nen geworden. Er stelle daher an das Ministerium das Gesuch, seine des= fallsige Korrespondenz mit ihm zu veröffentlichen, was er bisher selbst zu thun nicht für angemessen erachtet habe. Herr Rogier findet es nicht im Interesse des öffentlichen Dienstes, daß die mehr persönlichen Verwaltungs Gegenstände an das Licht der Oeffentlichkeit gezogen würden, denn es gebe sehr haufig persönliche Fragen, deren Besprechung' nicht zulässig sei. Uebri= gens stelle er es dem Herrn d'Huart anheim, ihre ganze Korrespondenz zu veröffentlichen. Herr d'Hnart meint, daß der Monikfeur sich am besten zu deren Veröffentlichung eigne, er werde übrigens sie veröffentlichen, da der Minister es nicht thun wolle. Herr Rogier kann sich nicht dazu ver. stehen, diesem Antecedenz zu folgen. Herr von Merode erklärt die sieb⸗ zehn politischen Absetzungen für eine türfische Politik. (Gelächter) Herr Orban meint, daß die Absetzung von Verwaltungs-⸗Beamten, ihrer politi= schen Meinung wegen, dazu führen müsse, daß auch in Belgien eine par— lamentarische Neform die Beamten von der Kammer ausschließe. Hen Rogier drückt sein Befremden darüber aus, daß man diese Frage wieder zur Sprache bringe, nachdem er sie schon für geschlichtet gehalten. Uebri— gens müsse er sich wundern, daß Heir Orban dem Gouvernement ein sol⸗ ches Necht streitig mache, ohne das lein Gouvernement leben und regieren könne. Der Gouverneur und Distrikt⸗Kommissar seien vor Allem polstische Männer, welche die Politik des Gouvernements zu befolgen hätten. Uebri- gens fürchte das Gouvernement keine parlamentische Resorm, im Gegen ⸗·

theil hielt dasselbe es für eine nützliche Maßregel, daß man die Zahl der

Beamten in der Kammer beschränke, denn die Lage der Beamten sei bei einem Ministerwechsel eine falsche. Jedenfalls sei es zweckmäßiger, Beamten zu entlassen, als sie zu zwingen, ihre Ueberzeugungen zu wechseln. Gebe es öffentliche Beamte, die nicht glaubten, dem Gouvernement in den Gränzen seines Programms dienen zu können, so hätten sie ihre Entlassung einzu⸗ reichen, oder keine Opposition zu machen. Sehe aber das Gouvernement ein, daß es mit diesen Beamten nicht ausharren lönne, so müsse es feines Rechts der Absetzung sich bedienen. Hiermit war die allgemeine Distussion geschlossen, und es wurde zu Erörterung der einzelnen Kapitel des Budgets geschritten. Eine längere Diskussion entspann sich über Kap. 5, Befol— dung der Kreisbeamten, und Kap. K, Vicinalwege. In Bezug auf erstere machte Herr Lebeau auf die Ungleichmäßigkeit dieser Besoldungen im Ver— hältniß zur Bedeutsarikeit der Kreise aufmerksam, und gestand selbst Herr Nothomb, Urheber des Gesetzes, welches jene Besoldungen feststellt, daß einige Aenderungen daran möglich und wünschenswerth seien. Bei den Vicinalwegen forderte Herr Elos de Burdienne eine Erhöhung der im Budget dafür angesetzten Summe von 3 auf 500,000 Fr. Der Minister aber bekämpfte dies aus finanziellen Gründen. Er werde zwar später einen außerordentlichen Kredit von 300,900 Fr. für diesen Zweck fordern, das werde aber alsdann ein Theil einer größeren Maßregel sein, und dann werde er auch die außerordentlichen Hülfsquellen angeben, wovon diese Aus— gabe zu bestreiten sei. Herrn de Burdienne's Antrag ward mit 59 gegen 11 Stimmen verworsen. Bei dem auf den Landbau bezüglichen Kapftel des Budgets kündigte der Minister an, daß er sich vorläufig mit dem von dem vorigen Ministerium festgesetzten Kredit von 628,090 Fr. begnügen würde; es liege jedoch in der Absicht des Kabinets eine Zulage behufs der definitiven Herstellung einer landwirthschaftlichen Ausstellung, der Er—Q munterung landwirthschaftlicher Gesellschaften, welche besondere Ausstellun= gen anordnen wollen, so wie der Anstellung landwirthschaftlicher Inspek— toren.

Die Emancipation bringt nun die oben erwähnte Korrespon— denz zwischen Baron D'Huart und Minister Rogier.

9 n ,

Tagsatzung. Bei der Umfrage über den Antrag in Betreff Neuenburgs erklärte der Gesandte dieses Standes, Herr Calame: Er wollte nicht auf die schon so oft durchgesprochenen Rechtsfragen zurückkommen; er wolle diese Rechtsfragen eben so wenig von neuem in Anregung bringen, wie gewisse auf Thatsachen bezügliche Fragen, die wohl Stoff zu einigen Bemerkungen abgeben könnten. Er wolle sich darauf beschränken, zu erklären, wie er sehr wohl begreife, daß der Stand Neuenburg, als er die Verantwortlichkeit übernom- men, sein Mannschafts⸗-Kontingent nicht zu stellen, sich habe darauf gefaßt machen müssen, aus dieser Verantwortlichkeit ein Opfer entspringen zu sehen; und da dieses Opfer in einem Geldopfer be⸗ stehe, so glaube er voraussetzen zu können, daß sein Stand prinzipiell dasselbe auf sich nehmen werde; doch scheine ihm die Summe von 300,000 Schweizer-Franken etwas hoch, eben so der Zahlungstermin, der 20. Dezember, sehr kurz; und in diesen beiden Beziehungen müsse er erst, an seine Regierung berichten. Aargau giebt das von seinen Milizen an Arbeitsverlust gebrachte Spfer auf etwa 800,000 Fr. an und meint daher, daß sich Neuenburg nicht zu beschweren habe. Baselstadt rügt in dem Antrag den Ausdruck „Sühne“; es will diese Entschädigungs-Summe nicht als Strase, sondern als Aequivalent der von den anderen Kantonen gemachten Anstrengungen betrachten. Zürich verlangt einen Zusatz zu dem Antrage, indem es einmal dahin) kommen müsse, daß die Anzahl der Pensionirten abnehme oder aufhöre. Für diesen Fall solle der Tagsatzung die Vollmacht einge— räumt werden, über Kapital und Zinsen des Pensions- Fonds zu verfügen. Aargau sagt, die Zahl der Verwundeten sei 222, die der Todten betrage bisher 40, dazu mögen aber in Folge lebensge— fährlicher Verletzungen noch 20 bis 30 kommen; Pension wür⸗ den demnach bedürfen 100 Personen, indem es nicht nur jene unterstützt wissen möchte, die im Gefecht verwundet oder in Folge eines Gefallenen als hülflos hinterlassen zu betrachten seien. Viele hätten im strengen Vienst, in Bivouaks unheilbare Brustkrankheiten erlitten und seien dadurch für ihr ganzes Leben hülf⸗ los, Eben so müsse bedacht werden, daß die Pensionirten größten⸗ theils junge Männer seien, daher die Pension eine Reihe von Jah— ren erforderlich sei. Deswegen müßten noch andere Hülfsmittel in Anwendung gebracht werden. Der Antrag wurde zuletzt mit dem von Zürich vorgeschlagenen Zusatz angenommen.

(Karlsr. 3.) Einigen Mitgliedern der Tagsatzung war es nicht weniger als angenehm, daß der Zwist mit Neuenburg durch Geld er— ledigt wurde. Aus leicht erräthlichen Gründen drangen sie auf eine militairische Besetzung des erwähnten Standes, und es bedurfte in der That einiger Anstrengung von Seiten der mäßigeren Partei, um die Ausführung einer selchen Maßregel zu verhindern. Letztere Partei hätte sich auch, versichert man, mit einer kleineren Summe begnügt es handelte sich um 150,000 Fr.); man mußte aber, um die Be⸗ setzungslustigen zu beschwichtigen, eine doppelt so große Buße an— setzen.

Kanton Bern. (O. P. A. 3.) In Bern ist Alles still. Es wird wahrscheinlich auf der Tagsaüung nichts Neues vorkommen, bis dieselbe durch die neuen Gesandtschaften aus den vorherigen Sonderbunds⸗Kantonen kompletirt sein wird. Allmãlig langen von den eidgenössischen Repräsentanten in den okkupirten Kantonen Nach- richten über Rekonstituirung der Behörden und Beschlußnahmen in liberalem Sinne ein, welche deren Rückkehr und das Aufhören der Occupation in nahe Aussicht stellen. So ist, laut eingekommenem Berichte aus Uri, demjenigen Kantone, welcher in politischer Bildung am weitesten zurücksteht, auf der noch von der alten Re— gierung zusammenberufenen außerordentlichen Lands Gemeinde die Ernennung einer provisorischen Regierung, welche auch den Entwurf einer Verfassungs-Revision an die nächste Lands⸗ Gemeinde bringen soll, gewählt. worden. Der Rücktritt vom Sonderbund ist feierlich erklärt, und in Betreff der

Jesuiten soll ein geeigneter Vorschlag gebracht werben. Kredit zu Bezahlung der Kriegskosten ist eröffnet. Die provisorische Regierung ist fast durchweg aus liberalen Mitgl edern zusammengesetzk, was schwer hielt, da zu wenig geschäftsfähige Männer vorhanden sind. Die Regierung hat ihre erste Sitzung gehalten und sich mit dem ra— dikalen Verfassungs⸗ Entwurf beschäftigt, wonach die Landsgemeinde sich wieder versammeln soll. Nach diesen Vorgängen haben die eid⸗ genössischen Neprasentanten den amtlichen Verkehr mit der neuen Regierung eröffnet. Diese hat zugleich angezeigt, daß die erste 2 der Kriegskosten in den ersten Tagen nach Bern abgehen werde.

Karlsr. Ztg.) Aus den durch eidgenössische Truppen besetz⸗ ten Sonderbunds- Kantonen vernimmt man,, daß jene mit Sehnsucht dem Augenblick entgegensehen, wo ihnen gestattet wird, in ihre Hei— mat zurückzukehren. Da, allem Anschein nach, die besagten Kantone die von ihnen geforderte Million am 20. Dezember bezahlen werden und ihnen der Rest der Kriegskosten erlassen werden dürfte, so hofft man, daß noch in diesem Monat fämmtliche noch unter den Waffen stehende eidgenössische Truppen entlassen werden. Sir Stratford Canning befindet sich immer noch in Bern und läßt, wie wir aus wohlunterrichteter Quelle vernehmen, die Zeit seines Aufenthalts nicht unbenützt verstreichen, um am geeigneten Orte versöhnlich und zu Gunsten der unterlegenen Partei einzuwir⸗ ken. Wir haben auch Ursache, anzunehmen, daß diefe löblichen Be— mühnngen des britischen Staatsmannes nicht unbeachtet geblieben sind. Man darf es als eine Art von Ereigniß ausehen, daß am 15. Dezember ein glänzendes Gastmahl zu Ehren Sir Stratford Can⸗ ning's stattfindet, an welchem Vorort und Tagsatzung Theil nehmen werden.

(Franz. Bl.) Man spricht in Bern viel von einem Me— morandum (nicht von einer Note), das Sir Stratford Canning Herrn , übergeben, und das Verhaltungsregeln für die Zukunft enthalte.

(Köln. Ztg.) Gespannt ist man darauf, welchen Weg der Stand Bern in kantonaler Hinsicht für die Folge einzuschlagen ge⸗ denkt. Dauert das herzliche Einverständniß zwischen Zürich und Bern noch eine Zeit lang fort, so dürfte selbst das Ochsenbein'sche Regiment mit größerer Mäßigung verfahren, als seine Gegner fürch— ten. Die Ansprüche der Ultra-Radikalen haben seit einigen Wochen eine bedeutende Schlappe erlitten. Sie sind mit Bern unzufrie—⸗ den, weil Ochsenbein gelobt hat, im Geiste Dufour's regieren zu wollen. f

Kanton Luzern. (Rh. u. Mos. Ztg.) Die Wahlen in dem Großen Rath haben stattgefunden und, wie die getroffenen Maß⸗ regeln es voraussehen ließen, sind die meisten radikal ausgefallen. Die Konservativen nahmen keinen Theil an denselben, sondern zogen vor, ihre persönliche Freiheit durch Nichtantheilnahme zu wahren. So lange die Führer des Volkes im Stimm- und Wahlrecht eingestellt sind, ist auch dem Volke sein Recht geraubt, und es ist eine Ironie, es zu Wahl⸗Verhandlungen einzuladen. Der alte Große Rath hat sich nie selbst als aufgelbst erklärt, noch ist er durch irgend ein De— kret aufgehoben worden; der Umstand, daß viele Mitglieder desselben im Kerker sitzen, ist noch nicht maßgebend, um denselben als aufge⸗ löst zu betrachten. Es scheint, das Volk habe in diesem Sinne, seine Handlungsweise geregelt und sich von den Wah— len fern gehalten. Der neue Große Rath wird aber nichtsdestoweniger seine Functionen antreten und als eine vom Volke ausgegangene Behörde die Zügel des Staates ergreifen. . Als der Wahlsieg in der Stadt durch Schießen gefeiert wurde, verun⸗ glückte ein gewisser Messerschmied Balmer, ein Freischärler, der sich durch seine Lästerungen bei Anlaß des Umsturzes ausgezeichnet hatte, durch das Stück eines verjagten Mörsers. Die Radikalen setzten ei⸗ nen großen Werth darauf, hauptsächlich in den unzweideutigsten Wahlkreisen zu siegen, und es gelang ihnen auch ganz leicht, nach— dem sie dem Volke gezeigt hatten, daß sie nun Meister seien, und daß sie sich um den Willen der Wähler gar nicht bekümmern. Das Luzernervolk gleicht jetzt einer verlassenen Heerde. Ein konservatives Organ existirt nicht mehr. Diejenigen Männer im Kanton Luzern, welche sich einer unabhängigen Existenz zu erfreuen haben, sind nicht gerade die Männer des Volkes, und die, welche einer solchen Aufgabe gewachsen wären, sind meistens abhän— gig, ihre ökonomischen Verhältnisse gestatten es ihnen nicht, auf einen nöthigen Erwerb zu verzichten und sich der Gefahr auszusetzen, welche jetzt jeder Opposition droht. Verschiedene Gesellschaften werden nun bald entstehen, welche Hand in Hand darauf hinarbeiten werden, das Volk radikal zu durchsäuern, ihm seine Grundsätze über Religion und Moral umzumodeln, mit einem Wort, Alles umzukehren, was jetzt ist. Die Regierung klagt die Kantons-Geistlichkeit im Angesicht des Volks beim hochwürdigen Bischof an, weil sie vereint mit der ehemaligen Regierung das Volk aufmunterte, standhaft an seinem guten Rechte festzuhalten und eher zu fallen, als feig nachzugeben. Die Geistlichen, welche auf Geheiß der Regierung mit dem Landsturm auszogen und sich hernach, wie viele, denen weniger Gefahr drohte, vor den ihrer harrenden Unbilden flüchteten, werden nun dargestellt, als hätten sie ihre Heerde feig verlassen; diejenigen, welche nicht wichen und sich erfrechten, nach dem Falle noch zur Standhaftigkeit und zum Gott⸗ vertrauen aufzumuntern, werden als fanatisirte Trotzköpfe bezeichnet. Niemand widerlegt diese Ungerechtigkeit, Niemand widerspricht den offiziellen und nichtoffiziellen faustdicken Lügen, die jetzt durch die Ta⸗ gespresse verbreitet werden. Es ist dies ein Unglück für das Land und die Folge einer mangelhaften Verbindung der konservativen Par— tei in der ganzen Schweiz; möchte sie doch durch Schaden klug werden.“

Kanton Uri. (Frkf. Bl.). Am 13. Dezember wurde in Hospenthal Herr Quartiermeister Müller von Altorf, weil er den dort stationirten Truppen verdächtig vorkam, festgenommen und nach Altorf eskortirt. Bei ihm fand sich ein Schreiben seines Bruders, Vinzenz Müller, an Siegwart. Herr Vinzenz Müller röth darin seinem Schwager Siegwart, von Domodossola sich zu entfernen, weill ra— dikale Miethlinge ihn dort aufgreifen könnten, nach Wien oder Paris sich zu begeben und dort zu wirken. Er mahnt ihn, auf die veränderte Volksstimmung kein Gewicht zu legen, weil Heuchelei mitunterlaufe und das Bestreben der katholischen Bevölkerung gegen— wärtig einzig auf Loswerden der Occupation gerichtet sei; nachher werde . wieder frisch aufathmen. Ein Auftreten der Mächte gegen die Zwölfer, sagt er, sei jetzt noch sehnlicher Wunsch des ka⸗ tholischen Volkes, aber es dürfe sich nicht aussprechen. Bereits hat Quartiermeister Müller ein Verhör bestanden.

Kanton unterwalden. (Basl. Ztg.) Die Landsgemeinde von Nidwalden hat einstimmig den Austritt aus dem Sonderbunde beschlossen und die liberalen Vorschläge zu Verfassungs-Verbesserun— gen , Tagsatzungs - Gefandter ist Oberst Würsch von Buochs. ;

(Frkf. Bl.] Die Landsgemeinde von Nidwalden war sehr zahl⸗ reich besucht. Es mögen gegen 3000 Bürger versammelt gewesen sein. Die Liberalen hatten eine bedeutende Mehrheil. In der Rede des Herrn Landammann Stanislaus Ackermann hob derselbe vorzüg⸗ lich hervor, daß er stets vor den Extremen, durch die man nun ins

2417

Unglück gerathen sei, gewarnt habe, daß nun Jedermann die Ueber⸗ sei irre geleitet und h Mãän⸗ ner zu wählen, welche das Land nicht mehr in ähnliches Unglück stürzen, wie das eben erfahrene, und die Parteinamen von Roth und Schwarz, die persönlichen Verleumdungen einmal zu unterlassen. Er legte dann seine Aemter und die Insignien nieder, wurde aber sofort einstimmig wieder zur Leitung der Landsgemeinde berufen, und es

zeugung gewonnen haben müsse, man

zuletzt schmählig verrathen worden. Er forderte auf,

folgten nun die liberalen Beschlüsse und Wahlen.

Kanton Zug. Zug hat folgende Proclamation an das Volk desselben erlassen: „Thenerste Mitbürger!

hãltniß unseres Kantons als in seinem Innern eine anerkannte oberste Autorität wieder herzustellen, wurde die unterzeichnete provisorische Ne⸗ gierung durch das Zntrauen der am Ften dieses Monats auf dem Lands— gemeindeplatz in Zug außerordentlich versammelten stimmfähigen Bürger des Kantons an dessen Spitze gestellt. Dem hiermit erhaltenen Auftrage solgend, hat sich dieselbe in ihrer Sitzung vom Tten d. förmlich lonstituirt und ihre. Verrichtungen als oberste Landesbehörde! bereits angetre⸗ ten. Sie hat sich sodann mit den von der hohen Tagsatzung hierher gesandten eidgenössischen Repräsentanten in amtliche Ver⸗ bindung gesetzt und ist von denfelben noch an dem gleichen Tage schriftlich und ofsiziell als die gegenwärtig einzig rechtmäßige Regierung. des Kantons anerkannt, so wie in allen ihren Verrichtungen des eidgenössischen Schutzes versichert worden. Als ihre Haupt⸗Aufgabe betrachtet die provisorischẽ Re⸗ gierung, einerseits bis nach erfolgter gesetzlicher Nekonstituirung des Kantons die laufenden Geschäfte zu besorgen und andererseits dessen offiziellen, bun= desgemãßen d ezie hungen zur Eidgenossenschaft wieder herzustellen, fo wie auch im Innern des Landes einen besseren, seinen allseitigen Bedürfnissen entsprechenden gesetzlichen Zustand neu zu begründen und zu befestigen. Um besonders letztesen Zweck baldigst zu erreichen und dadurch unseren? Kanton, so viel an uns liegt, möglichst schnell von der drückenden Einquartierungslast zu befreien haben wir daher für beförderlichste Einberufung der zur Revi⸗ sien und Verbesserung unserer Verfassung berufenen Behörde des aus 65 Mitgliedern bestehenden Verfassungs-Rathes die nöthigen Einleitun⸗ geu getroffen. Um Euch übrigens, iheuerste Mitbürger, die Nothwendig⸗ keit einer beförderlichen Revision unserer Verfassung einleuchtend zu machen, derweisen wir Euch mehrerer anderer schreiender Mängel nicht zu geden⸗ ken,. nur auf das von derselben vorgeschriebene Steuer⸗Sostem, bei dessen Beibehaltung es eine reine Unmöglichkeit wäre, die von der ehevorigen Re⸗ gierung über den Kanton hereingezogene, außerordentliche Schuldenlast zu decken. Auf vorläufige, eher zu niedrig als zu hoch angesetzte Berechnungen gestützt, muß der Schaden und Nachtheil, welchen die abgetretene Negierung durch ihr Festhalten am unheilvollen Sonderbund über unser Land gebracht, auf mindestens fünfmalhunderttausend Schweizerfranken angesetzt werden. Schon in den nächsten Wochen werdet Ihr, theuerste Mitbürger, große Opfer zu bringen haben. Unser Kanton wird nämlich schon bis zum 26. d. eine Baarsumme von circa 26,000 Fr. als sein Betreffniß an der von den sieben Sonderbundsständen bis dahin vorläufig baar zu entrichtenden Million Franken Occupationslosten an die eidgenössische Kriegskasse zu bezah⸗ len haben. Für weitere c. So, 00) Fr. sollen wir befoͤrderlichst sichere Caution an die Eidgenossenschaft hinterlegen. Wenn schon diese okonomischen Schwierigkeiten fast unübersteiglich erscheinen, so wird unsere Aufgabe auch überdies noch durch die in Folge der politischen Wirren eingetretene Zerrissenheit der Gemüther und durch das Mißtrauen, das selbstsüchtige und pflichtvergessene Männer mit salschen Vorspiegelungen unter den Bürgern verbreitet haben, noch peinli— cher und schwerer gemacht. Dessenungeachtet sieht die provisorische Regie⸗

rung dieser ihrer großen Aufgabe fest und unerschrocken entgegen. Sie wird sich mit aller ihrer Kraft bestreben, das Zutrauen aller redlich und aufrich⸗ tig gesinnten, auch der bisher so sehr verblendeten und so arg betrogenen Bürger zu erwerben; sie wird durch besonnene Heilung der freilich noch lange blutenden Wunden, durch unerschütterliches Festhalten am Recht, durch, Thãätig⸗ Freiheit und Unabhängigkeit

Wahrheit und Gerechtigkeit, so wie durch keit, faktisch beweisen, daß die Ehre, des Landes, sein Wohl und Gedeihen ihr nicht nur auf den Lippen schwebt, sondern als Ziel rastloser Arbeit tief am Her— zen liegt. Wie sie aber in guten Treuen und aus Liebe und Anhänglichleit an unser Volk der ihr gestellten überaus schwierigen Aufgabe sich willig hingegeben hat, so zählt sie auch, theuerste Mitbürger, auf Eure Treue und unverdrossene Unterstützung, auf Euer Vertrauen und Eueren vaterländischen Sinn; sie zählt namentlich auch darauf, daß Ihr Euer Ohr den eben so falschen als glatten Einflüsterungen derer standhaft verschließen werdet, welche Euch damit bereits so nahe an den Rand des furchtbaren Verder— bens geführt haben. Die nächste Zukunft wird Euch Gelegenheit geben, Männer Eures Vertrauens in die Behörden zu wählen. Fußt, liebe Mit⸗ bürger, bei Ausübung dieses schönsten republikanischen Rechtes Euer Ur— theil, Eure Wahl auf eigene, unbesangene Ueberzeugung und flieht jene giftigen Hetzer und Verleumder, welche, in allerlei Gewand gehüllt, sich um Eure Religion, Freiheit und Unabhängigteit bekümmert? und besorgt stellen, im Grunde ihres Herzens aber nur ihr eigenes, wohl oder übel derstandenes Interesse im Ange haben. Soll ein friedliches und freund— liches Verhälmiß zur Eidgenossenschaft, Ruhe, Ordnung und Gedeihen in unseren Kanton wieder zurücktehren, so könnet Ihr Euer Vertrauen unmög⸗ lich mehr Männern schenken, die es auf eine so leichtsinnige und unverant- wortliche Weise dazu mißbraucht haben, um ihr eigenes Vaterland in un— absehbares Unglück zu stürzen. Unser Wahlspruch ist das Wohl des gan— zen Volles, Versöhnung, Milde und Schonung gegen Verführte, unnach— schtliche Strenge gegen Wühler, richterliche Strafe gegen Schuldige! Zug, den 9. Christmonat 1847. Im Namen der provisorischen Regierung: Der Präsident: Gustav Adolf Keiser. Der provisorische Secretair: K. A. Landtwing.“

(Tägl. Büll.) Am 13. Dezember fanden di Wahlen des Verfassungsrathes im ganzen Kanton statt. Wir sind einzig im Be⸗ sitz von Nachrichten über die Stadtgemeinde in Zug. Hiernach wä⸗ ren die Wahlen nicht mit der besten Ruhe und Ordnung vor sich ge⸗— gangen. Der Stadtrath, der wie gewöhnlich die Wahlen leiten wollte, fand sich, da sich Unzufriedenheit darüber zeigte, bewogen, die Kirche zu verlassen. Auch wollte man das Protokoll der letzten Versamm⸗ lung niht anhören, da auch nicht Alles vorgelesen worden sei, was man mit dem Sonderbund gemacht habe. Die Wahlen selbst fielen durchweg liberal aus, wobei die Konservativen in ziemlicher Minder— heit blieben. Gewählt wurden: die Herren Oberst Moos, Adolf Kei⸗ ser, D. Bossard, Michel Müller, Keiser⸗Moser, Fürsprech Landtwing, Ferd. Keiser, Posthalter Keiser, Landschreiber Kesfer, Vieharzt Landt⸗ wing und Fidel Wyß. In Baar und Menzingen follen die Wahlen in den Verfassungsrath konservativ ausgefallen sein

Nach dem Berichte der provisorischen Regierung hat die Stadt— gemeinde von Zug an die Kriegskosten 5409 Fr. zu bezahlen. Die Anfrage der Behörde, ob man einverstanden sei, hierfür ein Darlehen zu kontrahiren, wurde unwillig aufgenommen, und hierbei stellte nun Herr Pannerherr Müller den Antrag, den Herrn Landammann Bossard (seinen Schwager), Landamman Keiser und Landschreiber Schwerz—⸗ mann für Lie Kosten verantwortlich zu erklären. Dieser Antrag wurde durch Herrn Oswald Bucher unterstützt und von Herrn Dr. Ferd. eiser bahin erweitert, daß man gegen sie noch Anklage einleiten follte. Herr Fürsprech Keiser erhob hiergegen Protestation, welche jedoch nicht weiter beachtet wurde. Es wurde nun folgender Beschluß ge⸗ faßt: „Die Gemeinde zahlt einstweilen die 51060 Fr., allein sofort ist streuger Untersuch gegen die Glieder der Regierungs⸗Kommission und übrigen Fehlbaren einzuleiten, die dann verantwortlich gemacht werden für alle entstandenen Kosten.“

unausgesetzte

Frkf. Bl) Es langte von der provisorischen Regierung von

Luzern bereits ein Begehren um Auslieferung der „schuldigen“ son-⸗

Die provisorische Negierung des Kantons

Nachdem unsere bisherige Negierun

22. November letzthin zur Capitulation und b 7 un n ff, Armee gezwungen und in dessen Folge seit diesem Momen selbst bis auf die jüngsten Tage von den hier anwesenden eidgenössischen Herren Reprä⸗ sentanten nicht mehr anerkannt worden war, so wie gedrungen durch die Nothwendigkeit, sowohl gegen die Eidgenosseenschaft ein freundlicheres Ver=

derbündischen Beamten, vom 13. Dezember datirt, ein und muß von hie siger e r e. Regierung nächstens in Berathung gezogen werden. Für einstweilen wurden die Mitglieder des sie enbörtigen Kriegsrathes, als Herr Alt⸗Landammann Bossard, Alt⸗Landammänn Keiser, Alt- Landammann Hegglin! und Landsfähnrich Andermatt in Baar mit Hausarrest belegt.

Kanton Freiburg. (Baseler Ztg.) Nachdem die Mit⸗ glieder der Mehrheit des Staats-Raths, des Großen Raths, eine Anzahl Offiziere, Beamten und Partifularen, im Ganzen 82 Perso⸗ nen, in Anklagezustand wegen Hochverraths versetzt worden waren, hatte man gehofft, keine Verhaftung für jene Personen besorgen zu müßssen, als plötzlich am 6. Dezember die provisorische Regierung eine allgemeine Razzia gegen dieselben beschloß. Fast alle fene —— die nicht entrinnen konnten, wurden gefänglich eingezogen, so wie eine große Anzahl Priester und viele einflußreiche Leute aus allen Theilen des Nantons. Am 11Iten fanden sodann die Wahlen statt, und ganz natürlich ist es, daß man von manchen Seiten diese beiden Thatsachen mit einander in Verbindung bringt. „Konfiszirt wurde die persönliche Freiheit, konfiszirt die Volfswahlen.“ Ausspruch des Herrn ga simir Pfyffer über den früheren Zustand von Luzern. Es ist, als ob sich die neuen Regierungen beeiferten, das Benehmen der gestürzten Re⸗ gierungen durch ihr eigenes zu rechtfertigen.

Kanton Basel. Dir Baseler Zeitung sagt: „Verschie⸗ dene Blätter geben an, auch Baselstadt habe zu dem Vesclus vom II. Dezember, betreffend Neuenburg, mitgestirnmmt. Aus bester Quelle sind wir im Falle, dieses zu bestreiten. Basel hat zwar, da Neuen⸗ burg selbst keine weiteren Einwendungen erhob, die Contribution als Aequivalent, nicht als Strafe ansehen zu können erklärt, es hat aber nicht dazu gestimmt.“ (S. auch Nr. 349 und 351 der Allg. Pr. Itg.) Ferner meldet die Baseler Zeitung nach Berichten aus Neuenburg vom 15. Dezember, daß der gesetzgebende Körper des Fürstenthums auf den Antrag des Staats⸗Raths einstimmig beschlossen habe, die diesem Stande auferlegten 300,00 Fr. zu zahlen.

(Köln. Ztg.) Man versichert, daß Herr Bois ie Comte Vor— bereitungen zur Abreise von Basel treffe. Ob nach Paris, nach Bern oder einem anderen Gesandtschaftsposten, darüber sind wir nicht un—ↄ terrichtet.

Seit einigen Tagen kommen in Basel sehr beträchtliche Güter— ladungen an. Es sind meistens Waaren, die nach Zürich oder dem Innern der Schweiz bestimmt sind und seit Monaten theils in Mann⸗— heim, theils im Elsaß lagerten und nun nach ihren Bestimmnngs⸗ orten befördert werden.

Die Unterhandlungen unserer Regierung mit Baden bezüglich des Eisenbahnbaues sind seit Monaten nicht sortgeschritten; doch hofft man, daß sie nächstens durch die betreffenden Kommissare wieder ernst- lich aufgenommen werden.

O Zürich, 15. Dez. Wer von uns Schweizern nicht gerade von der Adressen-Wuth befallen ist eine Krankheit, die der⸗ malen in einem Theile von Deutschland gewaltig zu grassiren scheint, der muß wohl unwillkürlich lächeln über den Adressenschwarm, der seit den „glorreichen Siege von Freiheit und Legalität über freche Nebellion und sinstere Pfaffen ⸗-Herrschaft“ aus gewissen Städten Deutschlands zu uns herüber fluthet. Auf diejenigen unter uns Schweizern, die in Betreff Deutschlands nur einige Personen— und Sachkenntuiß haben, kann diese epidemisch gewordene Adressenwuth unmöglich eine andere Wirkung ausüben. Nicht der wahre, echte Kern gewisser Städte, sondern vielmehr gewisse Individualitäten in gewissen Städten Deutschlands sind es, die uns diese durchgängig in schwülstigem Tone geschriebenen Gratulgtions- Schreiben zusenden. Von 106, die unterzeichnet sind, haben es wohl gg, ohne die schwei⸗ zerischen Verhältnisse nur irgendwie näher zu verstehen, lediglich des⸗ halb gethan, weil es eben dermalen eine Mode ist, Adressen zu ver⸗ fassen und in die Welt hinaus zu spediren, Viele auch in einem An⸗ fall von ziemlich duseligem Freiheitsschwindel, der am anderen Mor⸗ gen verschlafen ist. Ich bin überzeugt, wenn die freiheitsglühenden Adressanten nur eine entfernte Ahnung hätten von der großen Kälte und Indifferenz, womit ihre hochtrabenden Phrasen trotz der weit⸗ läuftigen und bombastischen Antwort, womit der eidgenössische Herr Staatsschreiber Schieß „auf Präsidial Verfügung im Namen der Tagsatzung“ für die zuerst eingetroffene Beglückwünschung von Leip⸗ zig danken zu müssen glaubte von der schweizerischen Bevölkerung im Allgemeinen aufgenommen werden, sie würden es wahrlich für klüger erachten, diesem Spektakel je eher je lieber ein Ende zu machen.

Die Nachrichten von den Schicksalen und Irrfahrten des Ex— Schultheiß Siegwart Müller erregen nachgerade fast Mitleid, selbst bei denjenigen unter den Konservativen, die seine extreme Rich“ tung von jeher aufs entschiedenste tadelten und seine Jesuiten Politik fortwährend und unermüdlich von der guten Sache der Urkantone scharf trennten. Nach Briefen aus Doͤmodossola befand sich Herr Siegwart am, Fsten d. M. an dem genannten Orte und mußte sich sogar nit seiner ganzen Familie, die schon vor ihm daselbst angelangt war, einer scharfen Hausdurchsuchung von Seiten der Polizei unterziehen. Man fand unter Anderem eine Kiste, die 150, 000 Schweizer-Franken enthielt. Dieselbe wurde sofort mit Beschlag be⸗ legt, versiegelt und von zwei Carabinieri bewacht. In einem dar— aufhin vorgenommenen Verhöre, erklärte Herr Siegwart, dieses Geld gehöregdem Vice⸗-König Rainer in Mailand, und er gedenke es ihm daselbst persönlich zuzustellen. Allein umsonst. Das Geld blieb un— ter obrigkeitlichem Siegel. Umsonst war die Verwendung des eben⸗ falls in Domodossola anwesenden wallisischen Generals Kalbermatten, der auf die so eben noch eingenommene hohe Stellung Siegwart's hinweisen zu dürfen glaubte. Die Polizei erwiederte, sie kenne keine solche „Excellenz“. Mit Mühe nur gelang es Herrn von Kalber— matten, für den Unglücklichen wenigstens so viel auszuwirken, daß er nicht von Gendarmen nach Novara eskortirt wurde, wie das die Po⸗ lizei anfangs thun wollte. Seither ist Siegwart nun in Mailand angelangt; die besprochene Kassette aber liegt noch in Domodossola.

In den Urkantonen steht es, nach schriftlichen und mündlichen Privatberichten, merklich besser, als man nach den öffentlichen Blät⸗ tern zu schließen geneigt gewesen war. In Luzern, in Freiburg und selbst in Wallis (wegen der ziemlich industriellen, den radifa len Zeitideen zugänglichen, welschen Bevölkerung des Unterwallis) wird es den Radikalen allerdings gelingen, auf die Dauer die Herr—= schaft zu behaupten; nicht so aber in den kleinen, von einem friedlich harmlosen Hirtenvolke bewohnten Landsgemeinde⸗-Kantonen Ury, Schwyz, Unterwalden und Zug. Zwar haben auch sie alle sich im ersten Tau= mel einem totalen Umschwung unterziehen müssen; sobald sie aber nur einmal wieder von der Last der Occupations- Truppen erlöst sein werden, wird sich allmälig gar Manches wieder erheben, was vom ersten grausen Sturme niedergewoͤrfen wurde. In Zug, so wird schon jetzt prophezeit, werden schon an der nächsten ordentlichen dandsgemeinde im Monat Mai künftigen Jahres die ärgsten Brauseköpfe, die jetzt in die provisorische Regierung ernannt wurden, wieder aus derselben entfernt; in Schwyz werden an die Stelle der Landammänner Aby⸗ berg und Holdener zwei Männer treten, denen man im höchsten Grade Unrecht thäte, wollte man sie Radikal nennen, wennschon sie bisher zur dortigen Spposstion gehörten; es sind die Herren Nazar

. K