1847 / 357 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

apps 89 77 Rthlr. üb sen 77 73 Rihlt. üb fen 6 60 Rthlr.

i t. j ; 9. ien rn ffhllrgenetenem Frostwetter und hinzugekommener ein-.

ehasten; die Preise haben etwas angezogen, und es ö . 3 etwas f! Die Frage ist aber keinesweges elebt. In loch ] 1 Rihlt. Br. und bez z eben so Dez. Jan. ; Jan. bis Mar; 17, = Rthlr, März / Juni 115 Rithlr. Br. 13 Rihlr. etwas bez. 11 . Nthlr. ld. . Eesn öl loco 196. * Rthlt. ; Lieferung 10 Rthlr. almöl 134 Rthlr. . 15 Nthlr. Mohnöl 2135 21 Rthlr. Süd seethran 10 9. Rthlr. 3 Für Spiritus erhielt sich Frage zur e nach Schlesien, und der Preis für laco Waare wurde bis 25 Rthlr. mit Verleihung der Fässer erhöht. Diese Besserung hat aber von allen Seiten Zufuhr herangezogen, so daß Preise seit einigen Tagen wieder nachgeben mußten und heute wie folgt sich stellten; in loco Fässer sofort zurück 24 234 Rthlr., mit Ueber- nahme der Fässer zu 24 Rthlr. verkauft und noch anzukommen; per Jan. 24 24 Nthlr., Jan. Febr. und März in monatlichen Raten 25 24 Rthlr, pr. April / Mai 268 25 2 25 Rthlr. pr. 10,800 9. Üüeber Kartoffeln hören wir neben entschiedenen Klagen auch einige günstige Urtheile. Diese Widersprüche werden das Uebel später wohl wieder paralisiren.

Stettin, 15. Dez. Fettwaaren. Rüböl hat wieder etwas mehr

2420

loTdd 11 Rthlr., Dez. / Jan. 11 Rihlr., Jan. Febr. 413 Nthlr, bez. u. bil- liger für den Aungenblicd nicht pu haben. Für Leinöl ist 1099 Rihir. gefor⸗ dert, ig Rthlr. bezahlt. Palmöl in loro 123. Nihlr. in kleinen, 124 Rthlr. in großen Gebinden bez., und dazu ziemlich fest, da der Vorrath in weni⸗ gen Händen konzentrirt ist. Auf zu 125 Rthlr. käuflich, bei der üngewissen Ankunst der Waare ee, Liebhaber dafür. Cocusnußöl wird noch auf 28 30 Rthlr. nach Qual, gehalten. Baumöl unverändert, Gallipoly 167 2. 3 Rihlr., Malaga 155 Rihlr. unverst. zu haben. Thran, Südsee⸗, 99 Rthlr. bez. und noch zu haben. Brauner Leber-, Berger, 21 a 22 Rihlr. nach Qual., blanker 22 2235 Rihlr. gehalten.

Alkalien ohne erheblichen Umsatz. Für amerik. Steinasche 125 123 Rihlr, casansche Poitasche 11 Rihlr. gefordert. Soda calcionirte, 47. 2 45 Rihlr., erystall. V. 2 253 Nthlr. unverst.

Ser in ge. Neue Jufuhren von der einen oder anderen Sorte sind in dieser Woche nicht eingetroffen, und darf man dergleichen, bei der weit vor= gerüctten Jahreszeit, uͤberhaupt nicht mehr erwarten. Andererseits hat auch die Frage für den Artikel nachgelassen, doch bleibt es mit den Preisen im Allgemeinen noch immer ziemlich fest. Schottischer Fullbrand wird noch auf 8 Nihlr. unverst. gehalten, was auch zuletzt noch wieder, jedoch nur bei llei⸗ neren Posten von ca. 50 To., bezahlt wurde. Schott. Ihlen ist zu 72 Rthlr. unverst. gekauft. Wie viel von Schott. im Ganzen zu Lager genommen worden, läßt fich augenblicklich nicht angeben, doch ist es jedenfalls nur ein kleiner Theil von dem, was sonst um diese Zeit zu lagern pflegte. In nor- weg. Vaar ist nichts umgegangen und der Preis nominell 5 Nihlr. unverst. Auch davon lagert viel wentger, als sonst. Von norweg. Fetthering ist * gls und nur zu theuren Preisen zu haben. Küstenhering gilt 6 a 6 1 T.

Sirup noch wie letztgemeldet; kölner auf 11 Rthlr. gehalten, 106 a 103 Rthlr. bezahlt.

3 2 e *. 4 2 . . unverändert. eis eben so. Carolina na ual. 99 a 105 Rthlr.

R r , dir.. ö e rz e. effer 105 a 11 Rthlr. unverst.ͥ, Piment 209 a 20 unverst. Cassia 9 96 verst., Alles e n, ,, a2 Kn.

Sud frü chte; orinthen unverändert, nach Thara- Bedingungen und . e 3 ., 7 * e. fest, auf 76 a 8 Rihlr. erst. gehalten, r. bezahlt. andeln, süße Sicil. und bi 223 Rthlr. unverst. bezahlt. ; ee e, e, , .

Riga, 29. Nov. (1. Dez.) Der zur Verschiffung erforderliche Säe⸗ Leinsaamen wurde mit 45 Ro. bezahlt, man forderte heute , Ro., da . Preis nicht bewilligt wurde, so zerschlug sich eine unterhandelte Be⸗= rachtung.

Flachs behielt Nehmer zu folgenden Preisen: Hell. Marienb. 27, Ma— rienb. 26 Ro., Partiegut 25 Ro., engl. Kron. 24 Ro., BG 21 Ro. h 1s Ro, Weil ösz Ro, bi6⸗Epß * Ro, Ü 21 Ro, sowohl ani Platz, als auf spätere Lieferung. Einzelne Gattungen zur Kompletirung noch im Laden begriffener Schiffe erlangten 3 Ro. mehr.

Hanf, man hat auf Lieferung poln. Hanf zu 85, 80 und 75 Ro. baar eiwas über 1500 Berk. genommen. Mit 10 6 Vorschuß sind Preise noch nicht angelegt, der unn f gegen baar dürfte zu 7 Ro. anzugeben sein.

a mn war etwas zu 18 (12) No. am Markt, ohne Beachtung zu finden.

Getraide, es war kein Geschäst darin, 115 16pfd. russ. Roggen war zu 85 Ro. mit 10 Vorschuß wohl noch zu lassen.

Frage gehabt und ist im Ganzen ein wenig fester, als in vor. Woche, in

Äilgemeiner Anzeiger.

vor dem Ober-Landesgerschts⸗Referendarius von Ban⸗

iis? p]

In allen Buchhandlungen, Berlin in der

gekanntmachungen.

704 Nothwendiger Verkauf.

Die im Schwetzer Kreise belegenen, den minorennen Gebrüdern von Marwitz gehörigen Rittergüter Lnianeck und Mszanno, von welchen ersteres auf 27,003 Thlr. 12 Sgr. 10 Pf., letzterrs auf 14,134 Thlr. 21 Sgr. 8 Pf. landschaftlich abgeschätzt sind, sollen in dem

am 7. Februar 1848 vor dem Herrn Ober-Landesgerichts-Assessor Cramer an hiesiger Gerichtsstelle anstehenden Termine öffentlich subhastirt werden.

Die Taxen, Hypothekenscheine und Bedingungen sind in hiesiger Registratur einzusehen.

Marienwerder, den 8. Juli 1817.

Civil⸗Senat des Königl. Ober⸗-Landesgerichts.

12231 Cdiktal-⸗-Ladung.

Auf dem Gute Wusterhanse (Wustransee), Neu stettin= schen Kreises, stehen in der dritten Rubrik Nr. 9. Zwei= tausend Fünfhundert Thaler rückständiger Erbgelder zu fünf Prozent zinsbar und nach halbjährlicher Kündigung zahlbar aus der Obligation des Gutsbesitzers Otto We⸗ dig George Carl von Zastrow vom 6. November 1816 laut Verfügung vom 16. Juli 1817 für das verstorbene Fräulein Marie Wilhelmine von Zastrow mit Hypothek für die Kosten eingetragen, Die Erben der Gläubige · rin haben in der gerichtlichen Verhandlung vom 9. März dies. Jahres über die Post quittirt und in deren Lö—

schung gewilligt. Das über dieselbe ausgefertigte Hö= e, ,,,, ist indeß verloren gegangen. Da seid⸗ Intrags des Gutsbesitzers Carl Otto Casimir Friedrich Wilhelm von Zastrow werden daher alle diejenigen, welche an die zu löschende 66 und das darüber aus⸗ gestellte Instrument als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand oder sonstige Brief⸗Inhaber oder aus irgend welchem Rechtsgrunde Anspruch zu machen haben, . mit aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem auf den 55. April 1848, Vormittags 11 Uhr,

demer anberaumten Termin in unserem Gerichtsgebäude anzuzeigen und nachzuweisen. Die Ausbleibenden ha= ben zu erwarten, daß sie mit ihren etwanigen Rechten an die bezeichnete Post und das darüber ertheilte Do- kument werden ausgeschlossen, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, die Post selbst aber im Hypo- thekenbuche ohne Beibringung des für ungültig zu er= klärenden Dokuments wird gelöscht werden. Cöslin, den 4. Dezember 1847. Erster Senat des Ober ⸗Landesgerichts.

1091 Bekanntmachung.

Zur Deckung der gesetzlichen Gehalts- Abzüge des Juͤstiz⸗Kommissarius Ahlemann hierselbst werden hier⸗ durch sämmtliche Forderungen desselben, welche derselbe an Gebühren oder sonst aus seiner Dienstverwaltung außenstehen hat und bis zur Zurücknahme dieses offe⸗ nen Arrestes noch erwerben wird, mit Beschlag belegt und alle diejenigen, welche aus dergleichen Forsderun gen etwas an denselben zu zahlen haben, aufge ordert, dem Gerichte, zu den Alten über die Gehalts- Abzüge des Justiz Kommissarius Ahlemann, hiervon Anzeige zu machen und die Beträge, zu unserem Depositorium abzuliefern, widrigenfalls die dem ohnerachtet an den Justiz- Kommissarius Ahlemann gezahlten Beträge als nicht bezahlt erachtet und zum Besten der in seine Ge⸗ halts -Ubzüge immittirten Gläubiger nochmals werden beigetrieben werden.

Samter, den 23. Oktober 1847.

Königliches Land- und Stadtgericht. (L. 8) Cleinow.

Wegen der dieser Bekanntmachung entgegenstehenden unrichtigen Annonce des Justiz⸗Kommissarius Ahlemann in Nr. 263 der Posener Jeitung wird derselbe zur Ver= antwortung gezogen werden.

Samter, den 17. Novenber 1817. )

Königliches Land- und Stadtgericht.

bub . Die unbekannten Erben des am 10. Januar 1839 in Strzelno verstorbenen Adalbert Stankowski alias Giel⸗ dzynski, dessen Nachlaß in einem Teposital-⸗Bestande von circa 270 Thlr. besteht, werden aufgesordert, sich vor oder spätestens im Termine den 5. April 1848 beim unterzeichneten Gericht zu melden und ihre Rechte nachzuweisen, widrigenfalls ihre Prällusion erfolgen und der *r e dem sich Meldenden oder, wenn Niemand sich meldet, dem Königlichen Fiskus zur freien Dispo= sitlon verabfolgt werden wird, so daß der etwa später sich meldende gleich nahe oder nähere Erbe alle inzwi⸗ schen vorgekommenen Dispositionen anerkennen und sich lediglich mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft vorhanden ist, begnügen muß. Inowraclaw, den 11. Juni 1847. Königl. Land- und Stadtgericht.

I

Nie nani sukeessoro wie Wyoyciccha Siankowskiego inaczej Gieldaynskiego dnia 10 Styeznia 1839 V Sirzeluie zmnarfego Etöresgots w depozycie aznajdu-w ja ca si porosalosc ooo 270 Lularo v wynosi, way waja Sid aby pręderj lub najposniej w termiunie

dnia 580 Kwietrnia 1848.

w podpisanym Sadie sis 26 losili, i xoje . udowodnili, gdyè V razie prreciwnym icli pre lumya nastapi i pozostalosè 28 aszdcemu zie lub jet eli nikt nie mmialby sizi? a8l0si, Fiskusowi na walna dyspo- 1YeyYa4 wydanq bedeie, ak i? ro wnie bliski lub bli?szy zukcessor, Ktöryby sig dopiero poꝛniej as losi⸗ ws ysikie popraednio nasta pione dysporyeye priyanac i tein kontentowas sie tuusi, co w ten Eẽzas jesa ce 2 poꝛostalosei z08tanie.

Ino wracaw dnia 11 Crzerwea 1847r.

Kröl. Pruski Sad Ziemsko-Mieyski.

11976 PT O CI 2 ma.

Alle biejenigen, welche an das von dem Kaufmann Carl Michels an den Buchhändler Fr. Droysen mittelst Kontrakts vom 2ten v. M. verkaufte, am großen Markt zub Nr. 2 hierselbst belegene Wohnhaus .. p. dingliche

Ansprüche und Forderungen machen zu können vermei= nen sollten, werden auf den Antrag des Käufers hier⸗ mit geladen, solche in einem der . Termine: am aten u. 258sten k. M. u. 11. Februar k. J.,

ijedesmal Morgens 10 Uhr, vor dem n speziell anzumelten und zu be- glaubigen, bei Vermeidung der Präklusion, welche durch den in terming den 25. Februar kft. Is., gleichfalls Morgens 19 Uhr, zu publizirenden Prällusiv- Abschied wird ausgesprochen werden.

Datum Greifswald, den 10. Dezember 1847.

Direktor und Assessores des Stadtgerichts. (6. 582 Dr. Teßmann.

ii r n Oberschlesische Eisenbahn. 6 Nach dem in der Ge⸗

K, , neral· Versammlung vom 12. Mai d. J. .

von dem Herrn Finanz

Minister genehmigien Be⸗

schlusse sollen dit bereils

benen 141, 297 78 n. , . tien itt. A. und . 24, 000 Stück Lit. B.

bei der nächsten Ausgabe neuer Zins- Cou- pons und die Dividendenscheine eingezogen und

gegen neue Actien, wel, nah dem

Fri den zufolge §. 1. des Nachtrags-Statuts vom a . 1847 neu ktreirten 8234 Stück Stamm-⸗Actien Litt. A. angewendeten

Schema ausgefertigt, umgetauscht

werden.

Demgemäß werden die Inhaber der Stamm⸗ Actien Litt. B', nachdem der letzte neunte Zinsschein für das zweite Semester 1847 den 2. Januar 1848 zur bos kömmt, hiermit aufgefordert, die neu aus= gefertigten Stamm-Actien Litt. B., denen ein Dividen⸗ benschein für das Jahr 1847 und vom Jahre 1848 ab je zwei Coupons und ein Dividendenschein für jedes Jahr, bis zum Jahre 1857 einschließlich, beigegeben sind, gegen llebergabe der alten Actien und eines Rum mern ene l nhff⸗ derselben, in der Zeit vom 2. bis einschließlich den 15. Januar 1848, mit Ausnahme der Sonntage, in der Hauptkasse der Oberschlesischen Eisen= bahn, auf dem Bahnhofe, von Morgens 8 bis Mittags 1 Uhr, in Empfang zu nehmen.

Breslau, den 25. November 1847.

Das Direktorium.

iiss h] . Oberschlesische Eisenbahn.

Die Herren Besitzer der am 1. Juli d. J. a u s- geloosten 126 Stück

Obeischleñsche Eisen⸗ bahn ⸗⸗Actien

Litt. B. werden er⸗

sucht, vor Empfangnahme der Actienbeträge bei der hiesigen Königlichen Regie tungs Jaupffaff, in der Hauptkasse der Ober⸗ schiesischen Eifenbahn auf dem Bahnhofe

den ihnen verbleibenden Divi⸗ dendenschein für das Jahr 1847

unter Production der Actie verabfolgen zu lassen. Bieren den 11. Dezember ä. . Das Dire t

t oriu m.

Oberschlesische Eisenbahn.

Die Bezahlung der am 2. Januar a. I. fälligen

Zinsen auf unsere Stamm ⸗Actien Lit. A. und B. und Prioritäts⸗ Actien erfolgt mit Aus- nahme der Sonntage

täglich vom 2.

bis 15. Januar a. f. in Breslau bei der Hauptkasse der Gesellschaft auf dem Bahnhofe, Vormittags von 8 bis 1 Uhr,

in Berlin bei den Herren M. Oppenheim's Söhne, Burgstraße Nr. 27, Bommittags

von 9 bis 12 Uhr, gegen Einlieferung der mit einem Verzeichnisse zu ver= sehenden Coupons. Breslau, den 15. Dezember 1847. Das Direktorium.

[119961 P T OO I 2 m a.

Von dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Riga werden hiermit Alle und Jede, welche an nachstehende, meist geringfügige Nachlässe:

1) des weiland hiesigen Mestschanins Safron Petrow

Moschnikow, 2) des weiland Bäckermeisters Christian Mathias Schmager, 3) der weiland Anna Catharina Bogenschild, und 4) der weiland Dienstmagd Louise Gesneriw, irgend welche Ansprüche als Erben oder Gläubiger zu machen gesonnen sein sollten, ingleichen 5) die Kreditoren des weiland hiesigen Kaufmanns Ernst Friedrich Daudert, und 6) die Erben des hierselbst verstorbenen, angeblich aus Dresden gebürtigen Friseurs Heinrich Schwartzbach aufgefordert, im Laufe der peremtorischen Frist von sechs Monaten à dato dieses affigirten Proklams, und späte⸗ stens den 22. Mai 1818 suß poena pracclusi bei dem Waisengerichte oder dessen Kanzelei entweder persönlich oder durch gesetzlich legitimirte Bevollmächtigte sich zu melden und daselbst ihre sundamenta crediti zu exhi- biren, so wie ihre etwanigen Erb-Ansprüche, zu doku⸗ mentiren, widrigenfalls selbige, nach Exspirirung sothanen ternüni praesisl, mit ihren Angaben nicht weiter gehört, noch admittirt, sondern ipso facto präkludirt sein sollen. Riga, den 22. November 1847. (L. 8.) C. A. Frey, Iinp. Civ. Rig. Jud. pupill. Secrs.

Literarische Anzeigen.

Bei Unterzeichnetem erschien so eben: 1213 Vater Lehrreich erzählt seinen Kindern von der

Sonne, ihren Planeten

und deren Monden, . er belehrt sie über Alles, was wir von jedem dieser Weltkörper, von den , ., und feurigen Meteoren wissen.

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Im vorigen Jahre erschien von demselben Versasser

und wurde mit großem Beifall aufgenommen: Vater Lehrreich zeigt seinen Kindern

den gestirnten Himmel,

er lehrt die Sternbilder , . und dann zeichnen, o wie deren Namen und den einzelner ausgezeichneter Sterne. Mit A1 Sternbildern, die auf 29 schwarzen Tafeln mit weißen Sternen möglichst naturgetreu in den Tert eingedruckt sind. z

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Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

H 357.

Berlin, Freitag den 24e Dezember Abends

1847.

An die Leser.

Die Allgemeine Preußische Zeitung wird, wie es früher bei dem Vereinigten Landta F ; . g e Bisc ) ird, inigten L ge der Fall war, auch die bevorstehenden Verhandlungen i ständischen Ausschüsse vollständig und mit möglichster Beschleunigung mittheilen. Wir bitten daher di respektiven Abonnenten, ihre , n, ,,. ö

bewirken zu wollen, daß wir die Stärke der Auflage gleich zu Anfange des Quartals danach bemessen können.

Später, nach Beginn desselben, eintretende Abonnenten würden auf vollständige

Nachlieferung der dann bereits erschienenen Nummern vielleicht nicht immer mit Bestimmthei ü ir hi f i f besJ er err heit rechnen dürfen. Wir hielten es um so mehr für Pslicht, h s. da wir uns zur Zeit des Vereinigten Landtags vielfach außer Stande sahen, verspäteten Abonnenten nach Wunsch . genügen. : ,,,

Der vierteljährliche Pränumerations-Preis beträgt 2 Rthlr. Preuß. Cour. für das

Inland. Bestellungen für Berlin werden in der Expedition

(Behrenstraße Nr. 57) gemacht; jeder innerhalb der Ringmauer der Stadt wohnende Abonnent erhält das Blatt du i ; eder t h rch dit Stadtpost, schon den Abend vor dem angegebenen tum i ins Haus gesandt. Auswärtige, des In- oder Auslandes, bewirken ihre Bestellungen bei den resp. Post⸗Aemtern. Bei einzelnen Nummern des Blattes oe, 2 ö 2 ᷣ——

berechnet.

Norgen wird tein Slatt der lig Preuß. Zeitung ausgegeben.

Anhalt.

Amtlicher Theil. ,

Inland. Berlin. Abschieds Bewilligungen in der Armee. Pro- vinz Preuß en. Eisgang auf dem Memelflusse. Provinz West-⸗ falen. Feierlicher Einzug des Bischofs Dr. Müller in Münster.

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bapern. Fürst von Oet— w, . ,, ,, Baden. Landtags - De⸗

Großherzogthum He bei Rhein. Stä—

8 , zogth Hessen und bei Rhein. Stände—=

Frankreich. Paris. Rücktehr Lord Normanbo's. Reclamati schweizer Geschäftsträgers. Ersetzung der entlassenen Seeleute. . nische Zinszahlung. Vermischtes.

Großbritanien uünd Irland. London. Verstärkung des Heeres. Der kirchliche Streit über die Ernennung des Dr. Hampden. Spa⸗ nische und portugiesische Dividenden⸗Zahlung. Nachrichten vom Cap. Schreiben aus Lon don. (Der kirchliche Streit über die Ernennung des Hr. Hampden zum Bischof von Hereford.)

Belgien. Brü ssel. Ministerial⸗Gerüchte,

Schin eiz. Kanton Bern. Diner zu Ehren Stratsord Canning's. Dufour. Die Presse. Die Tagsatzung. Dr. Bluntschli. Kanton Zürich. Joumnal-Anzeige. Kanton Luzern. Rund- schreiben des Bischofs von Basel. Die eidgenössischen Repräsentanten im Großen Rath. Contre⸗Ordre an die entlassenen Truppen. De- missionen und Wahlen. Kanton Uri. Wahlen in den Regierungs— Jah, Kanton Schwyz. Anerbieten des Klosters Einsiedeln. Kanton Freiburg. Bericht der eidgenossischen Repräfentanten. Konstituirung des Großen Raths und Wahl der Tagsatzungs-Gesand— ten. Kan ton Solothurn. Kantonsraths Wahlen. Kanton Wallis. Die Marianiten und Ursulinerinnen.

Handels- und Börsen-Nachrichten.

Zur historischen Literatur. Rom. Winckelmann's⸗Fest.

Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Königl. sächsischen Kammerherrn und Ober- Hofmeister Freiherrn O' Byru den Stern zum Rothen Adler Orden zweiter Klasse und dem Königl. sächsischen Kammerherrn von Mincwitz den Rothen Adler-Orden dritter Klasse zu verleihen.

Se. Hoheit der Herzog Georg von Mecklenburg-Stre⸗— litz ist nach Neu⸗Strelitz abgereist. ö

Der bisherige Syndikus, Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Petz sch kv ist an die Stelle des verstorbenen Justizraths Krüger zum Ju stiz⸗ Kommissarius bei dem Ober-Landesgerichte in Stettin und zum No⸗ tar in dem Departement desselben ernannt worden.

Bekanntmachung.

Vom 1. Januar k. J. ab kommen für die Korrespondenz aus Preußen nach Schweden und Norwegen und umgekehrt für die Kor⸗ respondenz aus Schweden und Norwegen nach Preußen, ohne Rück— sicht auf den Abgangs- und, Bestimnuingsort, folgende Durchschnitts⸗ Sätze für den einfachen Brief bis zum Gewichte von 3 Loth preu— ßisch inkl. zur Anwendung;

. I. an preußischem Porto

sowohl für die Korrespondenz nach und aus Schweden als nach und aus Norwegen, und ohne Rücksicht darauf, ob solche über Stralsund und stadt, Stettin und stadt oder über Hamburg geleitet wird

) 3 Sgr. II. an schwedischem Porto: 2. auf den Wegen über Stralsund und Astadt und ; über Stettin und stadt: sowohl für Korrespondenz nach und aus Schweden als nach und aus Norwegen 8 Sgr. ö ; einschließlich des Seeporto's. h. 1 Wege über Hamburg und durch Däne— mark: für die Korrespondenz nach und aus Schweden für die Korrespondenz nach und aus Norwegen . einschließlich des dänischen Transitporto's. Eine Abweichung von den vorstehend angegebenen Porto⸗Sätzen sindet nur bei der Korrespondenz aus dem Regiernngs⸗Bezirke Stral= sund nach der schwedischen Provinz Schonen und inngekehrt für die Korrespondenz aus Schonen nach dem RNegtzrungs -= Bern,, ,,. sund statt: . Die Briefe nach Schweden können, wie bisher, unfrankirt, bis zum preußischen Auslieferungs-Punkte frankirt, oder bis zum Bestimmunge⸗Orte frankirt, und diejenigen nach Norwegen unfrankirt, bis zum preußischen Auslieferungspunkte frankirt, oder bis zur schwedisch-norwegischen Gränze frankirt abgesendet werden. Eine Frankirung bis zum norwegischen Bestimmungsorte ist nicht gestattet, indem die Bezahlung des norwegischen Porto's nur seitens des Empfängers in Norwegen geschehen kann.

Berlin, den 21. Dezember 1847. General⸗Post⸗-Amt.

Dem Fabrikanten Herrmann Fudickar zu Elberfeld ist unter dem 21. Dezember 1847 ein Patent auf eine Vorrichtung zum Aufschneiden der Polnfäden bei Plüschgeweben, in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemand in Anwen⸗ dung bekannter Theile derselben zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staates ertheilt worden.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Herzog Ernst zu Sachsen⸗ Altenburg, nach Breslau. .

Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Großherzoglich badischen Hofe, General-Major von Radowitz, nach Paris.

Nichtamtlicher Theil.

Jnlan d.

Berlin, 24. Dez. Se. Majestät der König haben wien, m geruht, dem Geheimen Hofrath und Professor Völcker, in Berlin die Anlegung des von des Königs von Hannover Majestät ihm ver— liehenen Guelphen-Ordens vierter Klasse zu gestatten.

Berlin, 24. Dez. Nach dem heute ausgegebenen Militair- Wochenblattze ist der General- Lieutenant 4. D., von Safft, mit Beibehalt seiner Pension zur Disposition gestellt; dem Rittmeister . 4. . Din, , als Major mit der Re⸗ giments= Uniform, mir den vorschriftsmäßigen Abzeichen für * schiedete, Aussicht auf Anstellung bei ,, Penslon; dem Major Ritgen, vom Aten Ulanen-Regiment, als Oberst Lieutenant mit der Regiments- Uniform, mit den vorschristẽ⸗ mäßigen Abzeichen für Verabschiedete und Pension; so wie dem Hauptmann Paalzow, vom 2ten Bataillon Iten Garde⸗Landwehr⸗ Regiments, als Major mit der Uniform der Garde⸗Artillerie⸗Brigabe mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete, der Ab hieb bewilligt worden.

Provinz Preußen. Aus Tilsit vom 19. Dez. schrei man der Königsb. Ztg. „Die Eisdecke des Seel 3 ef fr, sich in großen Schollen bei niederem Wasserstande nur langsam fort⸗ bewegte, kam in vergangener Nacht zum Stillstande. Die Verbin⸗ dung mit dem jenseitigen Ufer wird durch Setzprahmen über Blän⸗ ken und durchgeeiste Stellen oberhalb der Stadt bewirkt. Die

, Zur historischen Literatur. Historisches Taschenbuch. nn, von Friedrich von Raumer. Neue Folge. Neunter Jahrgang. Leip— zig, bei F. A. Brockhaus. 1848.

Der vorliegende Jahrgang des historischen Taschenbuchs enthält: 1) Ueber Verfassung und Geschichte der Städte in Belgien während des ,. , . und bis auf die neueste Zeit. Von W. A. rendt. 2) Ueber die römische Staats -Verfassung. ) . ane 3) Kursfürst Johann Georg III. bei dem Entsatze von Wien im Jahre en,, Hen n, 6 Antheil Sobieski's an dem Ent— . ne Darstellung der Ereignisse bis = ; . . 9g gnisse bis zum Schlusse des Feld ) Philipp Franz und Johann Philipp, Wild- und Rhein rafen z Dhaun. Ein Neichsstands⸗Dasein im Jahrhund i,, * . eng, sfr Jahrhundert der Reformation. 5) Das Trauerspiel in Afghanistan. Von K Fri i n ghanist arl Friedrich Neu⸗ er erste Aufsatz giedt eine sehr schätzenswerthe historische Uebersi der belgischen Städte Verfassung aus den Zeiten der zh er ggf ne ie zösischen und holländischen Herrschaft und entwickelt endlich die jetzt beste⸗ henden städtischen Einrichtungen, welche sich im Wesenilichen auf die Städte⸗-Ordnung vom 39. März 1836 gründen. Die Stellung der städtischen Gemeinden ist eine der wichtigsten Fra—= gen des neueren Staatsrechts; sie sollen selbsiständig, aber nicht Staaten im Staate sein. Zwar ist die Zeit unwiderruflich vorbei, die Städte sind im Besitz des Waffen- und Bündnißrechts, der Poliziei- und Gerichtsge= walt kaum noch dem Namen nach einen höheren, die einzelnen Gemeinden zu einem Ganzen einigenden Staatsverband anerkannten; aber wir haben

Von Friedrich von

auch eingesehen, daß es ein schlechter Ersatz war, der höheren Staats⸗-Ein⸗ heit zu Liebe den durch die Gemeinsamkeit der mannichfaltigsten Interessen

gegründeten Kommunal-Verband aufzulösen.

Der kräftige, gesunde Staat

bethätigt sich nicht in der Zerstörung des individuellen Lebeng, sondern er

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soll vielmehr allen Kräften die harmonische

gestattet allen berechtigten Prinzipien die selbstständige Entfaltung in ihren

Kreisen. Nicht negiren soll die höhere Staatseinheit die Besonderheit, sie

n Kr Entwickelung mögli

denn der Staat ist nicht der Abgrund, in welchem . a c n nn esetzte Verschiedenheit untergehen soll, sondern er ist die geistige Persön⸗ ichkeit, in welcher alle besonderen Gestaltungen als Glieder des höheren Ganzen erscheinen. Drei Verbindungen sind cs, in denen sich das Zusam-=

s der Gemeinde ⸗Verhältnisse ge⸗ macht. e greg n 19. November 1808 legt den Grund zu einem Werk, als dessen Schlußstein das Patent vom 3. Februar 1847 zu betrachten ist. In anderen Ländern krhrte man diese naturgemäße Ord- nung um, man proklamirte die Souverainetät des Volkes, legte die Ent= scheidung der höchsten Angelegenheiten in seine Hand, nahm aber ihm da— gegen die selbstständige Besorgung seiner nächsten Ungelegenheiten.

Das Städtewesen anlangend, so ist wohl die Geschichte keines Volles lehrreicher, als die des belgischen; es finden sich hier nach einander die ver- schiedenartigsten Systeme realisirt. Dieselben belgischen Städte, eine Zeit lang fast soüverain, erscheinen zu anderer Zeit vollkommen machtlos, der unbe⸗ dingtesten Beamten⸗Willkür , . Zwischen diesen beiden Extremen werden dann wieder verschiedene ermittelungen versucht, das Problem ist dabei, 6 die Selbstständigkeit der Kommune aufrecht zu erhalten und doch auch nichts den wesentlichen Rechten der Centralgewalt zu vergeben. Während früher von den Zeiten der burgundischen Herzoge an bis in den er. des 18ten Jahrhunderts die belgischen Städte, an ihrem partikularen Interesse festhaltend, der Entwickelung der fürstlichen Gewalt energisch sich widersetzt hatten und ihre Geschichte uns eine lange Neihe von Een gegen die ihre Rechte beschränkende landesherrliche Macht zeigte, während

der Marquis von Prié, dieser Geist demokratischer Herrschaft und se in- diges politischer Eristenz zu einem letzten Anlauf alle seine * reer. bietet, zeigt sich im weiteren Verlauf des ganzen 181en Jahrhunderts, wel- ches überhaupt die Zeit der absoluten Monarchie ist, die tiefste ununter⸗- brochenste Ruhe, die vollständige Unterwerfung unter den Landesherrn. Die früheren Formen bestehen fort, aber der Geist ist aus ihnen entflohen. Der innere Grund von dieser Erscheinung liegt darin, daß überhaupt die ganze Richtung der Zeit den einseitigen korporativen Bestrebungen ungünstig war daß der Begriff des einheitlichen Staates sich praktische Geltung verscha te; der äußere Grund ist in der Erschöpfung Belgiens durch die vorhergegan⸗ genen ununterbrochenen Kriege zu suchen. Die Gemüther vergaßen alle politischen Bestrebungen und xrichteten sich auf die materiellen Interessen. Die österreichische Regierung suchte, so viel sie konnte, den inneren Wohl- stand zu fördern und beobachtete außerdem ein System der Mäßigung demzufolge jede Gelegenheit des Zwiespalts, alle Gegensätze behutsam ver⸗ mieden wurden. Eist durch die hastigen Reformen Josephis II. wurde das belgische Volt aus seiner politischen Lethargie geweckt. Die Theilnahme der Städte an dem sich entspinnenden Kampfe hat aber einen wesentlich ande⸗ ren Charakter, als die Bewegungen der früheren Zeit. Es gilt nicht mehr, die Rechte der städtischen Corporationen gegen die ihnen drohende Einheit des Staates einseitig festzuhalten, sondern die städtischen Institutionen und Rechte dienen nur dazu, die althergebrachte Landesverfassung zu schützen. „Das provinzielle Interesse, aus dem das nationale sich herausbildet, ist an die Stelle des rein kommunalen getreten.“

Obgleich die Oesterreicher über diese popularen Bewegungen siegten, so konnten sie sich doch nicht auf die Dauer Belgien erhalten. . manchen Wechselfällen des Krieges wurde dasselbe bekanntlich im Jahre 1795 mit der französischen Republik definitiv verbunden. In Folge dieser Einverlei- bung wurde die französische Städteversassung auf die belgischen Städte übertragen. Es sind nun vor Allem zwei Prinzipien, wodurch dieselbe zu dem früheren Städtewesen, wie es sich historisch ausgebildet hatte, in den bestimmtesten Gegensatz tritt. Das eine ist das Prinzip der Uniformität. Das eh vom 14. Dezember 1789 hatte die frühere Mannigfaltigkeit in den städtischen Einrichtungen Frankreichs aufgehoben und an deren Stelle durchaus gleichförmige Munizipalitäten gesetzi. Das andere Prinzip ist das der Centralisation, welches unter dem Direftorium und noch mehr unter dem Konsulat und in der Kaiserzeit mit ausschließlicher, jede eigen ümliche Entwickelung vernichtender Gewast sich geltend machte. Nach besem Prin- zip 9 die städtischen Behörden nur ein untergeordneses Glied im Stagts. Mechanismuß, sce sollen blos den Willen der Regierung in den untersten Kreisen ausführen. Tin der Spitze jeder Stadt sicht ein Maire, von ter

endlich in dem Beginn der österreichischen Herrschaft, unser der Verwaltung Staatsbehörde auf 5 Jahre ernanni, ihm zur Seite ein Munizipalrath,