1847 / 357 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

etragen und an das Ufer gebracht,

Schwimmbrücke konnte zwar abg e Treibeisen l nicht mehr

ken Andranges h h 23 rr, werden. Dadurch kamen über 50 Kähne, die deshalb am schußlosen Ufer liegen bleiben mußten, in Ge⸗ fahr von den Schollen vernichtet zu werden, doch fanden zum Glück nur theilweise Beschädigungen statt. Der Winterhafen ist ganz voll Eis geschoben und kann diesen Winter ohne eine kostspielige Auf⸗

ʒ der für die Brücke, noch von den Kaähnen benutzt werden. 4 gener im Strom ist kaum 2 Fuß gestiegen.

inz Westfalen. (Westf. M. Am 20. Dezember mer e, * Johann Georg Müller seinen feierlichen Emnzug in Münster und begab sich durch die festlich erleuchteten Straßen unter dem Jubel der Volksmenge zuerst in die Ludgeri⸗Kirche und dann in den bischöflichen Palast, wo der Weihbischof, das Domkapi⸗ tel, der Ober⸗Bürgermeister und Magistrat, die Professoren der Theo⸗ logie, die Land⸗Dekane und Pfarrer der Stadt zu seinem Empfange versammelt waren. Nachdem der Weihbischof die Versammelten ein⸗ zeln dem neuen Oberhirten vorgestellt hatte, sprach der Bischof in einer freundlichen Anrede an die Versammlung seine freudige Rüh= rung über den warmen und innigen Empfang aus, durch den er sich ihre treue Mitwirkung zu dem wichtigen Berufe versichert halte, den der Allmächtige auf seine Schultern gelegt. Ein glänzender Fackelzug von Studenten der hiesigen Akademie schloß die Feier des Tages.

Deutsche Gundesstaaten

Königreich Bayern. Fürst Ludwig von Oettingen-Wal⸗ lerstein ist am 29. Dezember in Würzburg angekommen, begab sich am folgenden Morgen in die Residenz und begleitete hierauf Se. Königl. Hoheit den Kronprinzen zu einer Jagd, die in der Nähe von Werneck abgehalten wird.

Großherzogthum Baden. Candtags-⸗Bexicht.) Siz⸗ zung der zweiten Kammer am 18. Dezember. Der Präsident zeigte an, daß die Berathung der Antworts-Adresse an der Tages-Ord— nung sei.

gc en erhebt sich Hägelin von der rechten Seite und stellt den An— trag, diese Berathung in heimlicher Sitzung zu halten. Er begründet seinen Antrag weiter nicht, sondern verliest einfach einen Paragraphen der Verfassung, nach welchem es angeblich der Kammer zustehe, die allgemeinen Landes-Angelegenheiten heimlich zu traktiren. Herr Hägelin findet alsbald die gewünschte Unterstützung an den Abgeordneten Schaaff und Arnsperger.

von Itzstein. Mir ist und war es stets unbegreiflich, daß man über allgemeine Landes- Angelegenheiten den Schleier des Geheimnisses wersen will. In größeren Staaten, wo doch bei Gelegenheit eiwa einer Adresse wichtigere Fragen zur Sprache kommen, als in einem deutschen Ländchen, in Frankreich, Belgien, Spanien, England, dort werden diese Verhandlun⸗ gen öffentlich geführt. Auch in Pꝛreußen wurde die Oeffentlichkeit, so= weit solche überhaupt dort anerkannt war, bei Gelegenheit der Antworts-⸗Adresse nicht gemindert. Jeden Tag wurden die betreffenden Verhand— lungen dem Publikum mitgetheilt, so gut als die Debatten über andere Fragen. Und nun, nachdem sie bei uns und überall die Oeffentlichkeit so Bahn gebrochen hat, daß die Regierung ohne dieselbe Nichts mehr durchbringen kann; nun, nachdem es anerkannt ist, daß durch die Oeffentlichkeit die Wahrheit zu Tage kommt nun will man da von der rechten Seite die Heimlichkeit in einer der wichtigsten Angelegenheiten ver—Q langen! Man will die Heimlichkeit verlangen, nachdem der Regent öffent⸗ lich vor beiden Kammern und vor einer großen Anzahl von Bürgern seine Rede gesprochen hat. Man will die Heimlichkeit verlangen, nachdem der Regent erklärt hat, daß er „dem Volke das Zeugniß schuldig seis, es sei mit= ten in materieller Noth, mitten unter den Hungeremeuten der umliegenden Län= der nicht über die strenge Linie des Gesetzes hinausgeschritten! Die Heimlichkeit wird verlangt, nachdem der Negent in öffentlicher Rede erklärt hat, er habe Schritte zur Befreiung der Presse gethan, damit die Wünsche des Volkes zum Worte kommen. Warum will man denn heimliche Sitzungen? warum? frage ich. Glaubt man dort drüben, daß die badische Kammer nicht im Stande sei, in ihrer Haltung gegenüber dem Regenten ihre Würde aufrecht zu erhalten? Ich müßte es nief bedauern, wenn man das glauotr. Ich beantrage die Oeffentlichkeit. ; ;

Präsident Mittermaier. Es femmt hier auf vier Punkte an: 1) ob die Vorfrage in öffentlicher oder geheimer Sitzung zu diskutiren sei, 2) wie dann über den Antrag der drei Herren abzustimmen, 3) ob in ge—= heimer oder öffentlicher Sitzung über den Entwurf der Adresse abgestimmt, 4) ob das Protokoll der Verhandlungen später veröffentlicht werden solle?

In früheren Zeiten galt die Ansicht, daß die Heimlichkeit in dieser An= gelegenheit sich von selbst verstehe, später wurde die Ansicht aufgestellt, die Oeffentlichkeit solle in jeder Beziehung herrschen.

Bekk. Auf die Frage selbst will ich noch nicht eingehen, allein im Interesse der Aufrechthaltung der Verfassung muß ich darauf aufmerlsam machen, daß nach §. 78 der Geschäftsordnung das Publikum abtre— ten muß.

Welcker. Die Nichtöffentlichkeit ist Sache des Beschlusses der Kam- mer, und ich kann nicht glauben, daß diese hier einen Beschluß fassen werde,

der dem constitutionellen Prinzip widerspricht. Oeffentlichkeit ist Licht, Wahr⸗

heit, Vertrauen. Nichtöffentlichkeit ist Furcht vor Licht, Furcht vor Wahr— heit, ein Beweis, daß man kein Vertrauen zu unseren Zuständen hat.

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Der Präsident macht darauf ausmerksam, daß Hägelin allerdings bis jetzt nur darauf angetragen habe, die Adresse in geheimer Sitzung zu be- rathen, keinesweges jedoch auf geheime Diskussion über die Vorfragt. Hä⸗ gelin erwiedert hierauf, daß er einfach darauf angetragen habe, den §. 78 vollständig in Vollzug zu setzen.

Präsident Mittermaier. Die ganze en zei fällt, wie Eoin in zwei Fragen: 1) Soll der Entwurf der Adresse in geheimer

itzung berathen werden, 2) soll auch in geheimer Sitzung darüber disku—= tirt werden, ob überhaupt die ganze Adreß-2ingelegenhrit geheim behandelt werden soll? In dieser Beziehung werde ich mich an die Üiebung des Hau— ses halten, diese Uebung aber entschied sich bis jetzt für die Behandlung der Vorfrage in öffentlicher Sitzung.

2 wiederholt, daß er nur die volle Anwendung des §. 78 bean- . habe (bereits haben sich Hecker, Kapp, Schaaff in Bereitschaft er

oben).

Weitzel: der §. 78 ist so klar, daß keine Uebung ihn umstoßen kann. Sollte es deshalb an dem Antrag des Abg. Hägelin nicht genügen, so stelle ich noch ganz speziell den Antrag, daß der Präsident nach §. 79 sein Amt handhabe, das Publikum abtreten und darüber diskutiren lassen soll, ob man die Adresse in 6 Berathung behandle oder nicht.

Präsident. Nun lautet die Sache anders; nun ist ein Antrag ge— stellt, von welchem nach §. 78 die Oeffentlichkeit oder Heimlichkeit der Be- rathung der Vorfrage abhängt, und ich muß deshalb das Publikum abtre⸗— ten lassen. Thun Sie mir nicht Unrecht, meine Herren, daß ich die Ge⸗ schästsordnung nicht zu handhaben wisse, allein ich konnte das Publikum 3. eher abtreten lassen, als bis der so eben veruommene Antrag ge

ellt war.

Baum erklärt sich mit Indignation gegen diesen Beschluß. „Meine Herren“, ruft er, „die heimliche Berathung der Vorfrage widerspricht dem §. 47 der Geschästsordnung.“ Hierin heißt es:

„Wenn in einer öffentlichen Sitzung von wenigstens drei Mitgliedern die geheime Berathung eines zum Vortrag gekommenen Gegenstandes ver⸗ langt wird, so kann die Kammer beschließen, die Diskussion über dies Verlangen und die Prüfung, ob wenigstens ein Viertel der Mitglieder dem= selben beitritt, auf die nächste geheime Sitzung zu verschieben, und die öf⸗ fentliche Verhandlung, zur Tagesordnung übergehend, sortzusetzen.“

Die Kammer hat also zu beschließen, ob die Berathung der Antworts⸗ Adresse in geheimer oder öffentlicher Sitzung abgehalten werden soll. Was die Kammer erst noch beschließen muß, kann nicht schon vorher bestimmt sein. Darum Oeffentlichkeit der Berathung über die Vorfrage.

Hecker und Kapp unterstützen den Antrag Baum's.

Staatsrath Bekk dagegen interpretirt den 8. 47 so: Dieser Paragraph spricht nur von dem Falle, daß, wenn in einer Sitzung der Antrag gestellt wird, irgend eine Sache in geheimer Sitzung zu behandeln, daruber ab— gestimmt werden solle, ob diese Sache sogleich oder erst in der nächsten ge⸗ heimen Sitzung zu behandeln sei, weil es denn doch etwas stark wäre, wenn gerade das Publikum jedesmal abtreten müßte, sobald irgend ein Antrag auf geheime Verhandlung gestellt wird. Dieser Fall ist aber heute gar nicht vorhanden, denn die Kammer hat sich absichtlich zur Berathung eines bestimmten Gegenstandes versammelt und könnte gar nicht zu einer anderen Tagesordnung übergehen.

Hecker. Meine Herren! Ich will mich einmal blos an das Formelle halten, weil man auf der rechten Seite doch das Formelle so sehr hervor⸗— hebt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem Antrag, über den Inhalt der Adresse in geheimer Sitzung zu berathen; und es ist zu unterscheiden der Antrag, auch die Vordiskussion heimlich zu führen. Ueber diesen letz- ten Punkt entscheidet ganz klar der 8. 47, wo es heißt:

„Wenn in einer öffentlichen Sitzung von wenigstens drei Mitgliedern die geheime Berathung eines zum Vortrag gekommenen Gegenstandes verlangt wird, so lann die Kammer beschließen, die Diskussion über dies Verlangen und die Prüfung, ob wenigstens ein Viertheil der Mit— glieder demselben beitritt, auf die nächste geheime Sitzung zu verschieben, n die öffentliche Verhandlung, zur Tagesordnung übergehend, sortzu— etzen.“

Auf das Wort „beschließen“ kömmt es hier an. Wir können doch unmöglich beschließen, ehe wir berathen haben. Es ist also nöthig, daß wir, die linke Seite, zuerst mit der Rechten gehörig streiten und diskutiren, ehe wir über Heimlichkeit oder Oeffentlichkeit Beschluß fassen können. Die Vordiskussion muß also jedenfalls unter Theilnahme des Publikums geführt

mere , will sprechen. Die Rechte tumultuirt. Kapp's wiederholte Ver—

suche, zu sprechen, werden beständig durch Lärmen vereitelt.

von Soiron. Man muß eigen Unterschied machen zwischen „be- rathen“ und „abstimmen.“ Die Geschästs⸗Ordnung verlangt Heimlichkeit der Abstimmung; damit ist von selbst gesagt, daß die Berathung öffentlich sei. Das ist ganz analog dem Fall, wo die Regierungs- Kommissarien bei der Abstimmung abtreten müssen, das folgt daraus, daß ihnen vorher gestattet ist, an der Debatte Theil zu nehmen.

Trefurt fordert den Präsidenten sehr heftig auf, sogleich das Publi— kum von der Gallerie zu weisen.

Mittermaier bezieht sich in Folge dessen wiederholt auf den §. 78.

Kapp will seine Ansicht begründen. Er kann es nur durch große Anstrengungen erlangen, gehört zu werden. „Im Interesse der Regierung“, sagt er, „und im Interesse aller Ehrenmänner der rechten Seite, muß die Berathung öffentlich gehalten werden. Die Adresse betrifft:...“

Der Präsident unterbricht ihn mit den Worten: „Das gehört zur Hauptsache und nicht zur Vorfrage!“

Kapp. Nein, es betrifft den großen Grundsatz der Oeffentlichkeit, der

hier in Haupt- und Nebensachen verletzt werden soll!

(Der Lärm von der rechten Seite steigert sich so, daß man die Worte Kapp's nicht mehr hört. Der Präsident fordert das Publikum auf, abzu— treten, was jedoch nicht geschieht.)

Welcker will für Oeffentlichkeit sprechen. Es gelingt ihm dies jedoch nicht, da die rechte Seite im Lärmen konsequent fortfährt.

Mittermaier bedauert sehr, daß er dem Wortlaut der Geschäfts- Ordnung gemäß die Zuhörer müsse abtreten lassen. Er fordert das Publi- kum hierzu auf. (Das Publikum entfernt sich langsam.)

Die Sitzung wird in eine heimliche verwandelt. Man hört von außen die Oppositions⸗-Redner sehr heftig reden und die Rechte lärmen.

Großherzogthum Hessen und bei Rhein. (Hess. Ztg.) Nachdem in der Sitzung der ersten Kammer am 15. De⸗ zember der Einweisungs-Commissair, Wirkliche Geheime Rath Frei— herr von Lehmann, der Kammer die Ernennung Sr. Großherzoglichen Hoheit des Prinzen Emil von Hessen zum ersten Präsidenten der Kammer eröffnet hatte, nahm Se. Großherzogliche Hoheit auf Ein⸗ ladung des Einweisungs-Commissairs den Präsidentenstuhl ein und eröffneten sodann mit folgenden Worten die Sitzung:

„Der Zusammentritt der Stände, berufen zur Ausübung ihrer Pflichten und Rechte, stimmt jederzeit ernst und feierlich, denn es gilt nicht blos dem Beginn einer wichtigen folgereichen Epoche, sondern, wie allgemein jede Be⸗ rechtigung erst durch den davon gemachten Gebrauch ihren eigentlichen Werth beurkundet, fo hängt es auch von der Stellung und Haltung der Stände Versammlung ab, ob ihre Wirklsamkeit eine glückliche genannt zu werden verdient, entsprechend ihrer Bestimmung und dem Gedanken, der sie hervorrief. In welcher Weise nun bisher diese hohe Kammer be— müht gewesen ist, jene Aufgabe zu lösen und ihren Beruf, wie ihre Stelle, in der ständischen Gliederung aufzufassen, dafür sprechen zehn Landtage redlichen und, wir dürfen es wohl sagen, nicht erfolglos gebliebenen Wirkens. Wie vermöchte ich daher anders, als mit freudi— gem, dantbarem Gefühl die Ernennung zum ersten Präsidenten der Kam- mer empfangen, die Se. Königl. Hoheik der Großherzog geruht haben, mir auch für den elften Landtag zu ertheilen, besonders bei der Erinnerung der Beweise ehrenden Vertrauens, durch welches die hohe Kammer mich in der Führung dieses Amtes bereits seit mehreren Landtagen so krästig unterstützt hat. Auch diesesmal wird es mein eifriges Bestreben sein, die mir übertragene Pflicht nach besten Kräften zu erfüllen, um so dem Standpunkte zu genügen, den der Präsident einer Versammlung einzu— nehmen hat, die, welches auch die Ergebnisse einer nahen oder entfernten Zukunft einer ruhigen oder bewegten Zeit sein mögen, die Sympathie und Hingebung für Thron und Land, die Gesinnungstreue, die erproh—= ten Grundsätze, das gewissenhafte Festhalten an der Verfassung, wie sie gegeben und nur wie sie gegeben ist, nie verläugnen wird, Ungern wird die hohe Kammer bei ihrer dermaligen Vereinigung manche Mitglieder in ihrer Mitte vermissen, die sie bisher als werthe Kollegen schätzte. Drei derselben haben der Würde ihrer lebenslänglichen Ernennung entsagt, aus Besorgniß, länger nicht mehr der ständischen Pflicht so genügen zu können, wie nach ihrer Ansicht es der Beruf der Mitglieder dieser hohen Kammer erheisch. Das Bedauern, welches den Entschluß des Rücktritts dieser Eh= renmänner begleitet, kann durch das Motiv einer so strengen Gewissenhaf⸗ tigkeit nur noch gesteigert werden. Das unerwartete zu frühe Hinscheiden des Prälaten Herin Hr. Köhler beraubt die Kammer einer anderen Zierde und einer Mitwirkung, die sie hoch zu schätzen wußte. = Ich ver- mag nur mit Wehmuth des Verlustes dieses in jeder Bezie⸗ hung so ausgezeichneten würdigen Mannes zu erwähnen, und ich bin überzeugt, nur Zustimmung zu finden, wenn ich es aus spy cht, daß dessen Andenken, wie allgemein, so auch in dieser Kammer in Ehren fortdauern wird. Aus dieser trüben Vergangenheit den Blick auf das freu⸗ digere Ergebniß der Gegenwart richtend, habe ich des Ersatzes zu erwäh⸗ nen, der der hohen Kammer für ihre Verluste geworden ist in verengen. die heute zahlreich und zum Theil zum erstenmal hier erscheinen. Berufen einestheils durch Berechtigung, wie durch Adel der Geburt und der Gesin. nung, anderentheils durch das landesherrliche Vertrauen in ehrender Aner- kennung treuer, dem Staate geleisteter Dienste, bieten sie sämmilic; die sicherste Bürgschaft n. Würdigteit und Fähigkeit, das allgemeine Wohl

erathen und zu fördern.“

. k , Freiherr von Gagern: „Als Dechant des Alters werde „s ihm gestattel seim und er sche es als Beruf an, den tiefen Dank und die Freude der Kammer auszudrücken, daß sie den gekannten, geprüf— ten und deswegen hochgeehrten ersten Präsidenten an dieser Stelle wieder- inde.“

] Sodann schritt die Kammer zur Wahl der Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog zur Ernennung des zweiten Präsidenten vorzuschlagenden drei Mitglieder. Die Wahl fiel auf Se. Erlaucht den Grafen zu Solms-Lau— bach, den Freiherrn von Breidenstein und den Freiherrn von Arens. Das Nesultat ward dem Einweisungs- Commissair mitgetheilt, welcher, nachdem die Sitzung einstweilen suspendirt war, der Kammer die inzwischen einge— holte Entschließung Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs miünheilte, wonach derselbe den Grafen zu Solms-Laubach zum zweiten Präsidenten der Kam- mer ernannt habe. Der neuernannte zweite Präsident bemerkte hierauf:

„Nachdem das für mich so sehr schmeichelhafte Vertrauen Sr. König— lichen Hoheit des Großherzogs in dieser hohen Kammer mich zum zweiten Präsidenten berufen hat, so habe ich nur das auszusprechen, daß, nachdem üunser Aller Wünsche durch Ernennung Sr. Großherzoglichen Hoheit des Prinzen Emil zum ersten Präsidenten erfüllt worden sind, der Fall nie ein- treten möge, der mich nöthigen könnte, den Präsidentenstuhl einzunehmen. Sollte dieser Fall eintreten, so hätte ich um so mehr die Nachsicht der ho—

welcher zwar von der, Gemeinde gewählt wird, aber so, daß nur der, wel⸗ Gesetz vom 30. März 1836 aufstellt, sind im Wesentlichen folgende: In

cher zu den hundert höchst besteuerten Bürgern gehört, passiv wahlsähig ist, und daß zu jeder Stelle zwei Kandidaten dem Präfekten präsentirt werden müssen. Dieser Rath versammelt sich nur einmal im Jahre unter Vorsitz des Maire und nur auf 14 Tage, er hat selbst bei Prufung des Budgets blos konsultative Stimme.

Der geistlose französische Staats-Mechanismus konnte in dem gesunden Sinne der belgischen Nation keine Spmpathieen finden, und es war des— halb nach dem Sturze der französischen Herrschast eine der wichtigsten Auf⸗ gaben für die niederländische Negierung, die frühere, vollsthümliche Städte- Verfassung wiederherzustellen, aber mit denjenigen Modificationen, welche durch die Nothwendigkeit einer sestbegründeten Centralgewalt gesordert wur- den. Der Mangel der neuen Einrichtungen war nun eben der, daß man die in den früheren Zuständen begründete Unabhängigkeit der Städte mit den Präro ative des Königthums nicht in Einklang zu setzen verstand. Die städtischen Institutionen‘ ber niederläudischen Herrschaft bieten einen doppelten Charakter dar, einen politischen und einen kommunal administra⸗ tiven. In ersterer Beziehung waren die Städte bei der Bildung der Püio— vinziglstande, und also quch mittelbar bei der Bildung der zweiten Kammer betheiligt. Die innere Beiwallnng anlangend, siand an der Spitze der— selben der städtische Nath, welcher nicht unmittelbar von allen wahlfähigen Bürgern, sondern vermöge eines nb ug Wahlmodus, nämlich vom Wahl- Kollegium, gewählt wurde. Her König ernannte aus dem Naihe Bürgermeister und Schösfen, dessen Gehülsen 'auf C6 Jahrt. Der Ralh versammelte sich viermal im Jahre, und der Vürgermeister präsidirfe in ihm. Der Nath hatte die Gesetzgebung in allen sian Angelegenheiten, doch bedursten seine Beschlüsse zur Gesetzeskrast der Bestätigung der Provinzial- stä nde und des Königs ; der Bürgermeiste. hatte die eigentlich vollzichende Bewalt. Später wurde für glle stabtischen Behörden lebensgläng:icht' Bauer bestimmt, und der König legte sich die Befugniß bei, den ürgermeister auch außerhalb des . Rathes zu ernennen. Ganz verschü'den von dieser Organisgtion Ler stäbtischen Gemeinden war die der ländlichen.

Diese Städte; Verfassung , . eben so wenig wie die sranzõsische dem Nationalgefühl des belgischen Volkes, und sie wurde deshalb gleich nach der ie n Belgiens von Holland für , e, n, n. war nun sehr natürlich, daß man in den neuen, duch die Siädte⸗Ordnung vom 30. Mär 1836 begründeten Einrichtungen auf der anderen Seite wieder zu wein ging, daß, während früher der Centralgewalt auf Kosten der lokalen Interessen zu viel eingeräumt war, jetzt die Selbstständigkeit der Kommune die allgemeine Wohlfahrt des Staates zu gefährden drohte. Die neue ug n mfg wurde deshalb guch schon nach sechsjähriger Erfahrung, im Jahre 181 unter dem Ministerium Nothomb, modisizirt. Die Grundsätze, welche das

jeder Gemeinde befindet sich ein Gemeindekörper, bestehend aus dem Ge— meinde⸗Nathe, dem Bürgermeister und den Schöffen. Die Mitglieder des Gemeinde ⸗Raths werden unmittelbar von der städtischen Wählerschaft er= nannt; der Bürgermeister und die Schöffen ernennt der König im Schoße des Gemeinde⸗ Raths. Der Gemeinde⸗-Nath enthält, den Bürgermeister und die Schöffen miteingerechnet, nicht weniger als und nicht mehr als 31 Mit- lieder, was sich nach der Größe der Stadt richtet. Gemeindewähler ist seder großjährige Belgier, der seit dem 1. Januar des Jahres, in welchem die Wahl geschieht, in der Gemeinde domilizirt und an direkten Steuern einen gewissen Wahlcensus (1ß bis 100 Fr., welcher sich ebenfalls nach der Größe der Stadt richtet) zahlt. Passiv wahlfähig ist jeder Wähler, der 25 Jahre alt ist. Alle Gemeinde⸗Behörden werden auf 0 Jahre gewählt. Der Gemeinde⸗Rath versammelt sich, so oft es die Umstände erheischen, er wird von dem Kolleg der Bürgermeister und Schöffen berufen, zu welcher Beru fung dieses durch den Antrag eines Drittheils vom Nathe genöthigt werden kann. Die Sitzungen des Gemeinde⸗Naths 9 der Regel nach bffentlich; in ihm ruht der Schwerpunlt des städtischen Regiments, während das Kol- legium des Bürgermeisters und der Schöffen eine wesentlich vollziehende Behörde ist. Der städtische Rath ordnet Alles an, was ein Gemeinde— Inieresse darbietet, und berathet über alle Gegenstände, die ihm von der oberen Behörde vorgelegt werden. Die wichtigsten Fälle, in welchen die Rathsbeschlüsse der Bestätigung durch den König bedürfen, sind folgende: Bei allen das Grundvermögen der Gemeinde betreffenden Akten, für die in der Kommune J erhebenden Steuern und Wegezölle, für Alles, was sich auf Bau und Richtung der Straßen bezieht.

In einigen anderen Fällen ist die . des permanenten Aus- schusses der Provinzial-Stände erforderlich, so: Bei anzustellenden gericht lichen Verwallung, bei Klagen der das Gemeindevermögen bildenden Kapitalien, für das Budget der Mittel und Wege und der Ausgaben.

Die allgemeine Stimmung des Volkes, unter deren Einfluß das Gesetz vom 39. März 1816 zu Stande kan, war die Erbitterung über die bishe—⸗ rige Abhängigteit, in welcher die Städte von der Regierung gehalten wur den. In . der Reaction gegen solche Unterdrückung legte man den Städten Besugnisse bei, die über den Kreis blos lommunaler Interessen weit hinausgehen; außerdem wurden die städtischen Behörden, die auf die Vollziehung der gesetzlichen Vorschriften zu sehen hatten, durch die umfassen. den Nechte, die inan den Wählern einräumte, von diesen durchaus abhän- gig. Und so begünstigten sie, um nur wieder gewählt zu werden, auf Kosten der allgemeinen Wohlfahrt das Privat-Interesse der Wähler. Ein anderer ebelständ war, daß die Regierung das Ausgabe ⸗Budget nicht zu autorisiren hatte; ihre Zustimmung wurde nur bei Auflegung neuer Kommunallasten

gefordert. Es trat in der Finanzwirthschaft der belgischen Städte bald eine unglaubliche Verwirrung ein, und es zeigten sich Reformen der bestehenden Kommunal-⸗Ordnung dringend nothwendig.

Die Modificationen, welche ini Jahre 1842 hinzugefügt wurden, be— stehen darin, daß die städtischen Behörden auf acht Jahre ernannt werden, daß der König den Bürgermeister nicht aus dem Rathe zu wählen braucht, daß die Polizei⸗Verwaltung nicht mehr kollektiv vom Kollegium der Bürger— meister und Schöffen, sondern von jenem allein ausgeht, daß endlich die Feststellung des Budgets der Kontrolle der Regierung unterworfen ist.

In der belgischen Städte-Verfassung zeigt sich eine eigenthümliche Ver⸗= bindung derjenigen Ideen, welche in der französischen Revolution zur Gel— tung kamen, mit den städtischen Institutionen, wie sie sich historisch ausge bildet hatten. Der Begriff der Kommune, als der in einer bestimmt abge⸗ gränzten Lokalität enthaltenen Vereinigung einer gewissen Anzahl von Staatsbürgern, ist durchaus modern. Der Stadtkörper ist kein geschlossener mehr, sondern jeder Staatsbürger, der in der Stadt eine kurze Zeit lang sein Domizil hat und ein gewisses Maß der Abgaben zahlt, gehört zur be⸗ rechtigten Bürgerschaft derselben. Es giebt keinen Unterschied zwischen Stadt- und Land-⸗Gemeinden, obgleich doch naturgemäß die auf den Landbau an— gewiesene, räumlich mehr zerstreute, in weit einfacheren Verhältnissen lebende ländliche Bevölkerung ganz andere Interessen hat und deshalb auch anderer Einrichtungen bedarf, als die städtische. Ferner entspricht es den in der neuesten Zeit herrschenden Ideen, daß die Repräsentation der Städte blos durch den Census bestimmt wird. Die Gemeinde zerfällt nach dem Beruf und der Thätigkeit ihrer Mitglieder wieder in einzelne kleinere Kreise, die gemeinsame Zwecke verfolgen. Eine organisch vollendete Vertretung sollte nun auf diese natürlichen Gliederungen sich gründen. Damit ist nicht gesagt, daß das alte Zunftwesen als elwas Wünschenswerthes wiederherzustellen sei. Die Rechte, welche die Städte ausüben, sind mit gewissen Ausnahmen, welche der neue Staat fordert, die historisch überlieferten, und es ist hier allen Anforderungen der Freiheit und einer vernünstigen Selbstregierung entsprochen. Im Besißze ihrer ausgedehnten Rechte sind die belgischen Städte zu einer Blüthe und Großartigkeit der Entwickelnng elangt, wie man sie anderswo kaum findet. Der ,,, der belgischen Kommu⸗ nal-⸗ Ordnung besteht auch nach den neuesten Reformen des Jahres 1842 noch immer darin, daß das Band zwischen den Gemeinden und dem Staate zu schwach ist und ihrer Autonomie einen zu großen Spielraum gestattet. Die unmittelbar den Städten vorgesetzte Behörde ist der permanente Aus- schuß der Provinzialstände, welcher von der Krene so gut wie unabhängig ist. Eine bie in dieses Uebelstandes ist nicht so bald zu erwarten, da er schon durch das Stagts- Grundgesetz begründet wurde.

Im zweiten Aufsatze des hon, Taschenbuchs unternimmt Herr

*.

hen Kammer in Anspruch zu nehmen, je schwieriger es fallen würde, nach Sr. Großherzoglichen Hoheit die hohe Kammer zu präsidiren.“

In der Sitzung der zweiten Kammer am 21. Dezember verlas der Be⸗ richterstatter der Adreß-Kommission den Entwurf der Dank-Adresse, der sel- chen Anklang findet, daß die Abg. von Günderrode und von Rabenau sofortige Btrathung und Annahme derselben wünschen. Abg. Aullz Die Adresse sei so schön und so ganz im Geiste der Loyalität gegen den Fürsten und der wahren Interessen des Landes abgefaßt, daß sie verdiene, von der Kammer durch Acclamation alsbald angenommen zu werden, was er hier- mit beantrage. Abg. von Günderrode stimmt diesem Antrage bei. Abg. Franck widerspricht aber. Wenn auch die Adresse schön abgefaßt sei, so frage sich doch, ob sie in allem Einzelnen genüge. Er verlangt deshalb, unterstützt vom Abg. Heldmann, bei der Wichtigkeit des Gegenstandes weitere Berathung. Der Präsident bemerkte, da Widerspruch eingelegt worden, so müsse eine Diskussion stattfinden, wozu er die nächste Sitzung am 22. Dezember anberaumt.

Frankre mich.

Paris, 20. Dez. Der englische Botschafter am hiesigen Hofe, Marquis von Normanby, ist von London wieder hier eingetroffen; seine Gemahlin wird im Laufe der Woche erwartet.

Dem Journal des Dabats ist von Seiten des interimistischen schweizer Geschäftsträgers in Paris, Herrn Delley, ein Schreiben zu— gegangen, worin derseibe erklärt, daß er vom Vorort veranlaßt sei, den vön dem französischen Blatt über die Vorgänge zu Malters mit getheilten Bericht als verleumderische Angriffe auf die Ehre des Oberst Ochsenbein, der dort kommandirte, zu erklären und zur Wider⸗ legung derselben folgenden Brief des Ober⸗-Befehlshabers, General Dufour, an den Genannten, datirt Luzern, vom 26. November, bei—⸗ zufügen: „Oberst! Mit dem größten Vergnügen habe ich Ihnen meine volle Zufriedenheit über die Art und Weiß auszudrücken, wie Sie Ihre Division in unseren beiden Expeditionen gegen Freiburg und Luzern geführt. Bei diesen Gelegenheiten haben Sie Festigkeit, Muth und eine weise Mäßigung gezeigt, wofür ich Ihnen innig ver— pflichtet bin. Ich weiß namentlich, was Sie zu Malters gethan, um den Ausbruch beklagenswerther Rache zurückzuhalten; und dieser Dienst ist in meinen Augen so groß, daß ich glaube, unser Land ist Ihnen einen Tribut der Dankbarkeit dafür schuldig. Die Beziehun⸗ gen, in welche ich zu Ihnen als Divisions-Commandeur gekommen, waren stets angenehme. Es hat mir dies immer zu lebhafter Freude gereicht, und ich vertraue, daß es von Ihrer Seite mit Hinsicht auf mich derselbe Fall gewesen. Genehmigen Sie, Oberst, die Versiche⸗ rung meiner ausgezeichneten Hochachtung.“

In Toulon ist man damit beschäftigt, die entlassenen Seeleute des Mittelmeer-Geschwaders zu ersetzen; es waren dort bei Abgang der letzten Nachrichten eben 550 Mann von Brest angekommen.

Die spanische Gesandtschaft zeigt im Moniteur an, daß die Zinsen des mit dem 31. Dezember ablaufenden Semesters der aus wärtigen 3Zprozentigen Staatsschuld in London und Paris bei den betreffenden Commissairen zur Auszahlung bereit liegen.

Die Presse ist der Ansicht, daß man zur Pacification der Plata⸗Ufer den von Lord Howden eingeschlagenen Weg befolgen müsse. Sie erwartet, daß die neuen Instructionen in diesem Geiste lauten, um die Sache einmal zu Ende zu führen.

Ein Notar zu Algier ist wegen Veruntreuung von Fonds und Vertrauens-Mißbrauch verhaftet worden. Er hatte sich auf dem nach Marseille abgehenden Dampfschiffe eingeschifft und war mit demselben schon auf hoher See, als ein heftiger Sturm den Capi⸗ tain veranlaßte, mit allen Kräften nach Algier zurückfahren zu lassen. Als der Notar dies gewahrte, bot er eine ansehnliche Summe, wenn man ihn nach den Balearen oder nach einem spanischen Hafen bringe. Der Capitain schöpfte Verdacht und machte bei seiner Wie⸗ derankunft zu Algier der Behörde Anzeige, die den entwichenen Be⸗ trüger sofort festnehmen ließ. Der Betrag seiner Schwindeleien wird zu 70— 80,000 Fr. angegeben. 26.

In der Provinz Konstantine sind auf der Straße von El⸗Arrusch nach Kollo und auf der Straße von Philippeville nach Konstantine kraft Königlicher Verordnungen zwei Ortschaften für 60 und 40 euro⸗ päische Familien angelegt worden, denen man die nöthigen Lände— reien zugetheilt hat. Biese Ortschaften werden den Namen Robert⸗ ville und Gastonville führen. ö

Der Commerce hat zusammengezählt, daß in den siebzehn Jahren der Juli-Regierung von dem öffentlichen Ministerium 1129 Prozesse gegen Journale anhäugig gemacht und 57 Journale durch die Strenge der Strafen genöthigt worden, ihr Erscheinen einzu— stellen. Gegen Schriftsteller wurden zusammen 3141 Jahre und 8 Monate Gefängniß erkannt und den Journalen Geldstrafen von 7, 110,509 Fr. auferlegt. ö

Die Studenten der medizinischen und juristischen Fakultät wollen nun ebenfalls ein Wahlreform-Bankett veranstalten. Sie haben die Herren Louis Blanc und Michelet eingeladen, bei dieser Gelegenheit den Vorsitz anzunehmen.

Von den französischen Gesandten und Konsuln in verschiedenen Ländern sind Proben neuer Nahrungspflanzen eingesandt worden, deren Kultur den französischen Landwirthen empfohlen werden soll.

Großbritanien und Irland.

London, 18. Dez. Ueber die beabsichtigte Vermehrung der

Armee berichtet die Dublin Evening Post, daß dieselbe sich auf 12,000 Mann belaufen werde. Die Mili, heißt es, wird nicht un- ter die Waffen gerufen werden, sondern anstatt ihrer wird eine Ve⸗ serve⸗Armee, etwas „der deutschen Landwehr Aehnliches“, gebildet und mit Offizieren von der Halbsoldliste versehen werden. Die Morning Post hatte gestern etwas von „einem legalen Schritt zur Feststellung von Dr. Hampden's angefochtener Ortho- doxie“ gemeldet, was durch ein der Morning Chronicle aus Oxford zugegangenes Schreiben bestätigt zu werden scheint. „Selt⸗ sam“, heißt es in diesem Schreiben, „aber thatsäc lich begründet ist folgendes Gerücht, das hier in Umlauf ist; es heißt, daß, als letzte verzweifelte Anstrengung, die Häupter der Traktarianer sich mit dem Bischof der Diözese in Verbindung gesetzt haben und in densel⸗ ben dringen, an den geistlichen Gerichtshöfen ein Prozeß-Verfahren gegen den Bischof von Hereford anzustellen, um seine Weihe zu ver⸗ zögern. Die Ankläger sind Dr. Pusey, Herr Sewell von Exeter und die Herren Marcott und Moseley vom Oriell-Kollegium, nebst der Times. Wohlunterrichtete Personen, welche die Sympathieen des Bischofs kennen, neigen sich zu dem Glauben, daß er in dieses außergewöhnliche Gesuch willigen wird.“

Andererseits bringt der Globe heute auf 25 Columnen einen auch als Broschüre erschienenen Brief des Dr. Hampden aun Lord John Russell, worin sich derselbe gegen die Angriffe seiner zahlreichen Geg⸗ ner zu rechtfertigen sucht.

Die spanische Finanz⸗Kommission hat angezeigt, daß am 1. Ja- nuar 1848 die Zahlung sowohl der alsdann fälligen Coupons der 3proz. ausländischen und inländischen Schuld, als die Zahlung der in Folge der Insolvenz von Reid, Irving u. Co. unbezahlt gebliebenen Coupons stattfinden werde.

Vie portugiesische Finanz-Agentur in London, welche in Folge des Ausbleibens der Rimessen aus Lissabon sich gezwungen fand, am Tten d. M. ihre Zahlungen zu suspendiren, ist jetzt in den Stand gesetzt worden, ihren Verpflichtungen nachzukommen, und alle fällig gewordenen Wechsel mit Zinsen werden bezahlt werden. Die portu⸗ giesische Regierung hatte, dem Vernehmen nach, bereits Anstalten gemacht, die Agentur mit den nöthigen Fonds zu versehen, bevor die Nachricht von ihrer Zahlungs -Suspension in Lissabon einge⸗ troffen war.

Vom Cap der guten Hoffnung (Grahamstown) vom 28. Ok- tober wird gemeldet, daß die englischen Truppen in die Amatola-= Gebirge eingedrungen seien und sich zur Feldschlacht mit den Kaffern bereit halten; daß aber der Kaffernhäuptling Samdilla seine Unter werfung eingesandt habe.

X London, 17. Dez. Kein Streit entbrennt in England mit solcher Hitze, wie der theologische, und vor den Kirchthüren sind immer die heftigsten Kämpfe. Seit dem Antritt der gegenwärtigen Negierung hat nichts eine so leidenschaftliche Aufregung verursacht, als Lord John Russell's Absicht, den Dr. Hampden zum Bischof von Hereford zu erheben, und da dieser Akt wahrscheinlich zu einem tiefen Bruch zwischen der Kirche und den Whig-Ministern führen wird, so ö. eine kurze Darlegung dieser Angelegenheit hier wohl am Orte ein.

Ungefähr vor funfzehn Jahren hielt Dr. Hampden an der Uni— versität Oxford, deren Mitglied er ist, einen Kursus theologischer Vorlesungen über das Verhältniß der scholastischen Theologie zur christlichen Lehre. Diese Vorlesungen waren dunkel abgefaßt und be⸗ handelten die scholastischen Bekennknißformen und Dogmen der Kirche mit auffallender Mißachtung. Damals indeß wurden sie wenig gele⸗— sen oder angehört. Aber Hr. Hampden war ein eifriger Whig, der Freund Whateley's und Arnold's und entschiedener Gegner der hoch kirchlichen Schule, welche Oxford an seinem Busen pflegte. Bald darauf wurde er Professor der Moral⸗Philosophie, und es erhob sich kein weiterer Einspruch gegen diese Ernennung, aber als vier Jahre nach Abhaltung der gefeierten Vorlesungen Lord Melbourne es an— gemessen fand, ihren anstößigen Autor zu der höchsten theologischen Würde, welche die Krone zu verleihen hat, nämlich zum Professor Regius der Gottesgelahrtheit zu ernennen, fing die Universität an, unruhig zu werden, ein Tadelsvotum wurde vorgeschlagen, und die ganze orforder Körperschaft erklärte mit einer Majorität von 4 ge— gen 1, daß sie kein Vertrauen zu der Lehre des Professors der Theo⸗ logie habe. Dieser Ausspruch wurde 1842 von neuem bestätigt, als man einen Versuch machte, ihn aufzuheben.

Dies nun ist der Mann, welchen Lord John Russell aus der

ganzen Körperschaft der englischen Geistlichkeit als den geeignetsten ausgewählt hat, den Sitz von Hereford einzunehmen. Der Urtheils⸗ spruch der Universität ist der Titel dieses Prälaten-Ersperctanten auf seine Auszeichnung durch die Krone. Kein Wunder, daß eine so schwere der akademischen und kirchlichen Autorität von der bürger⸗ lichen Gewalt absichtlich zugefügte Beleidigung einen so ungewöhn⸗ lichen Widerstand nn n m Dieser Widerstand hat eine Gestalt angenommen, die ohne Beispiel dasteht. Dreizehn Bischöfe oder die Hälfte der ganzen Bischofsbank haben an den Premier⸗Mi- nister ihren förmlichen Protest gegen die Ernennung eingereicht, und es sollen alle gesetzlichen Mittel aufgeboten werden, die Wahl der Krone rückgängig zu machen. So etwas ist seit der Reformation nicht vorgekommen.

Die berühmte Akte Heinrich's VIII., welche im 25sten Jahre seiner Regierung 66 wurde und die geistliche Oberhoheit Roms abwarf, sichert der Krone durch die nachdrücklichsten Bestimmungen die Oberhand bei der Ernennung der Bischöfe. Obgleich man die Wahlform beibehalten hat, so ist doch die Präsentation ein absolu⸗ ter Befehl, der durch die Straf⸗Androhung des Prämunire erzwun⸗ en wird. Das Gesetz ist offenbar von der Schlauheit eines Wol⸗ sey und dem despotischen Willen seines Herrn gemacht worden. In⸗ deß muß zur Ehre der englischen Staatsmänner gesagt werden, daß diese Gewalt niemals gemißbraucht worden ist, wenn man von der heuchlerischen Bigotterie des letzten der Stuarts und dem niedrigen Charakter eines Walpole absieht. Lord John Russell ist die erste Ausnahme von der Regel; er hat einen Mann von bestimmter Parteifarbe zu l n zwecken gewählt, und zwar zu einer Zeit, da die Kirche auffallend ungehalten ist über diese Art bürgerlicher Autorität. Die Folge da⸗ von wird einerseits eine große Bewegung von Seiten der Kirche sein, um eine wirksamere Kontrolle über die Wahl ihrer Hirten zu erhal⸗ ten, andererseits ein Angriff auf die Prärogative der Krone. Und Alles dies ist die Folge einer gänzlich unberufenen Demonstration von Whig-Prinzipien, wie sie Lord John Russell nennt, um einen gleich⸗ gültigen, ganz wohlmeinenden Mann in die gehässigste und unhalt= barste Stellung zu der Kirche zu bringen, welcher er angehört. Wenn die Whig-Prinzipien darin bestehen, absurde und herausfordernde Blunders zu machen, so sind sie gewiß niemals deutlicher an den Tag gelegt worden, als bei gegenwärtiger Gelegenheit.

Selg ien.

Brüssel, 21, Dez. Mehrere Blätter sprechen davon, daß Herr Veydt aus dem Ministerlum treten wolle, daß Herr Frere seinen Po⸗ sten übernehmen und an dessen Stelle dann Herr Rousselle die öffentli- chen Arbeiten erhalten solle. Die Independance versichert, daß darüber noch nichts entschieden sei, obgleich Herr Veydt wohl die Ab- sicht ausgesprochen haben möge, nicht lange im Ministerium zu bleiben.

Schweiz.

Kanton Bern. Bei dem Diner, welches der Tagsatzungs⸗ Prasident am 16. Dezember zu Ehren Sir Stratford Canning's im berner Gasthof zur Krone gab, waren außer diesem auch Herr Peel, als ordentlicher Geschäftsträger Großbritaniens, dann die Gesandten von Belgien und Spanien, der Ober- General der eidgenössischen Truppen mit seinem höheren Generalstabe, sämmtliche in Bern an⸗ wesende Gesandtschaften einzelner Schweizer - Kantone bei der Tag⸗ satzung und die höheren Kantonal-Beamten des Standes Bern zu—

egen. 49 Dufour wird in Bern bleiben, bis in den früheren Sonderbunde⸗ Kantonen Alles in Ordnung ist und alle eidgenössischen Truppen ent⸗ lassen sind.

(Frankf. Journ.) Hier in Bern geht wieder Alles auf dem früheren Fuße fort. Konservative wie Liberale haben zum Ta⸗

es Gespräch, wie natürlich, nichts als Politik. Die hie- ige konservative Volks- Zeitung tritt mit aller Kraft wieder auf. Der Volks-Zeitung steht zur Seite der Schwei⸗ zerische Beobachter, früher radikal, jetzt in hohem Maße konser⸗ vativ. Diesen gegenüber steht die Berner Zeitung und der Ver⸗ fassungsfreund nebst einigen unwichtigeren Tagesblättern. Die Berner Zeitung ist das Organ des gegenwärtigen Großraths⸗ Präsidenten Niggeler und des Finanz⸗-Direktors Stämpfli; wogegen der Verfassungsfreund vorzugsweise die Ansichten des Bundes- Präsidenten Ochsenbein verficht.

(Nat. Ztg.) Wie verlautet, wird die Tagsatzung vorerst die Gesandtschaften der ehemaligen Sonderbunds⸗Stände erwarten, bevor sie ihre ferneren Sitzungen fortsetzt, es müßte denn irgend ein un⸗ vorhergesehener Umstand dieses Vorhaben vereiteln.

Professor Bluntschli hat als Oberst des eidgenössischen Justiz- stabes seine Entlassung eingereicht.

Kanton Zürich. Das Tägliche Bülletin zeigt in sei⸗ ner Nummer vom 19. Dezember an, daß mit dem nächsten Tage an

von Raumer eine Untersuchung der römischen Staatsverfassung „mit dem Telestope oder wenigstens aus natürlicher Gesichtsweite“ nach der Art Macchiavelli's und Montesquieu's, während es dagegen seit Niebuhr ge— bräuchlich geworden sei, die ältesten römischen Einrichtungen „durch das Mikrosfop“ zu betrachten. Unter der mikroskopischen Betrachtungsweise wird die allzu peinliche Benutzung jeder uns überlieferten Notiz verstanden. Daß nun alle jene neuerdings so oft angestellten Untersuchungen zu den verschiedenartigsten Resultaten geführt, ist eine natürliche Folge der Dürftigkeit der Quellen. Dieser Unvollkommenheit des Materials durch allgemeine Naisonnements, durch Analogieen, die anderen Zeiten und ande⸗ ren Zuständen entnommen sind, zu suppliren und darin besteht eben diese Betrachtung aus natürlicher Gesichtsweite halten wir nicht für die geeignete Art, eine klarere und gründlichere Einsicht in die römische Staats- Verfassung zu, vermitteln. Der historischen Wahrheit ist überhaupt mit philosophischen Argumentationen oder durch Aufstellung von äußerlichen Parallelen wenig gedient. Jede Zeit und jedes Volk hat einen eigenthümlichen, durchaus positiven Charakter. Einsicht in die Geschichte eines Volkes gewinnen wir daher nur, wenn wir uns die Quellen berselben vollständig zu eigen machen, das ganze Material in jedem Augenblick ge— genwärtig haben. Wo dieses nun aus einem Gemisch einzelner, abgerisse⸗ ner, oft verfälschter Notizen besteht, kann die Kritik nicht sorgfältig genug sein, und hier muß auch auf die dürftigste Nachricht, wenn sie nur beglau' bigt ist, Gewicht gelegt werden. Die Beurtheilung übrigens, wie wejt es Herrn von Raumer gelungen ist, das Verständniß der römischen Verfassung zu erleichtern, bleibt billig einer gelehrten Kritik überlassen.

Der dritte Aufsatz erzählt den weltberühmten Entsatz durch die verei⸗ nigten polnischen und deutschen Truppen des von den Türken im Jahre 1683 so hart bedrängten Wiens. Der plötzliche, bisher räthselhafte Rückzug des Kurfürsten Johann Georg's III. von Sachsen erhält hier aus dem frosti⸗ gen, undankbaren Benehmen des Kaisers Leopold seine genügende Erklä—⸗ rung. Mit Vergnügen liest man die im Anhange gegebenen Briese Johann Sobieski's an seine Gemahlin Marie Kasimire, Tochter des Marquis d' Ar- quien. Man findet hier nicht nur eine zuverlässige Schilderung des ganzen Krieges, sondern diese Briefe gewähren auch ein höchst ansprechendes Por- trait des Königs. Er gehörte zu den bedeutendsten Persönlichkeiten seines Jahrhunderts. In seinen Briefen spiegelt sich ein kriegerischer Muth, auf— richlige Frömmigkeit, ritterliche Galanterie, Güte des Herzens, redliche und unvorsehende Politik. Sehr liebenswürdig erscheinen einzelne Züge der in- nigen Liebe des Königs . seine Gemahlin und Kinder.

Die Geschichte der Brüder Philipp Franz und Johann Philipp, Wild- und Rheingrasen zu Dhaun, enthält einen charakteristischen Beltrag zur Ge—⸗ schichte des dentschen Reiches im sechzehnten Jahrhundert. Der ältere der

Brüder war englischer Kundschafter und erhielt vom englischen Hofe eine jährliche Pension; der Jüngere war ein Kriegs-Oberster der deutschen Lanz-= knechte, im Dienste der französischen Könige. Beide, in allen politischen Be= strebungen sich feindlich gegenüberstehend, zeigten sich doch dann einig, wenn es den Vortheil ihres eigenen Hauses galt. Im übten Jahrhundert begann über- haupt für Deutschland die traurige Zeit einer unbedingten Fremdherrschaft. Der Kaiser selbst verfolgte eine auswärtige, spanisch italienische Politik, und ist es da wohl den Reichsständen so sehr zu verdenken, wenn sie rücksichtslos nur auf ihren eigenen Vortheil bedacht waren? Fast alle kleineren Landesherren empfingen vom Auslande . oder leisteten fremden Herrschern Kriegsdienste. Zur politischen Zerrissenheit kam noch die religiöse; aber die deutsche Na- tionalitt war am Ende doch stark genug, alle ungünstigen Einflüsse zu überwinden und die politisch und . getrennten Stämme zu einem höheren Ganzen zu verbinden.

Der letzte Aufsatz, „das Trauerspiel in Afghanistan, aus den Jahren 1839 bis 1842“, führt uns eines jener düstern Bilder vor Augen, deren die Kolonialgeschichte der europäischen Seemächte nur zu viele aufzuweisen hat. Von Zeit zu Zeit macht sich der lang verschlossene Ingrimm der Eingebornen in einzelnen Akten barbarischer Grausamkeit gegen die frem— den Eroberer Luft. Solche Katastrophen sind immer im eigentlichsten Sinn tragisch zu nennen, denn beide, Europäer und Eingeborne, kenn fen für eine an sich berechtigte Idee. Die Schilderung des Rückzuges der Engländer aus Kabul wird man nicht ohne die schmerzlichste Aufregung lesen. Die kühnste Phantasie kann sich nichts Trostloseres erdenken, als den langsamen, aber verzweifelten Todesfampf des englischen Heeres gegen den Hunger, die Kälte und die Messer der türkischen Afghanen. Der Verfasser schließt sei⸗ nen Bericht mit folgenden Worten: „Nur ein einziger, schwer verwundeter Brite von Stand erreichte die Festung (das von den Engländer besetzte Dschellalabad), wo Trompeter Tage und Nächte lang die ergreifenden Na—= tional⸗Melodieen des schottischen Hochgebirgs bliesen, ein Zeichen für die im Schnee verloren Herumirrenden, daß sie dem Schalle entgegeneilen und zu den befreundeten Landsleuten sich retten möchten. Umsonst, der Jammer ist zu Ende; kein Brite ist mehr erschienen, welcher Einlaß ver= langte. So sind denn 16 17,00 Mann durch die Schuld ihrer Oberen, durch den Verrath eines barbarischen Feindes hingeschlachtet worden, und darunter die begabtesten, sreisinnigsten Männer, welche auch in diesen furchtbaren Tagen der Menschlichkeit nicht vergaßen und mehrmals, um einen Freund, eine Frau oder ein Kind zu retten, dem sicheren Tod entge- 2 Der Bericht über das Trauerspiel in Afghanistan wird kein ühlend Herz ungerührt lassen; denn ein einziger, selbstständiger Geist, auf der Höhe des neunzehnten Jahrhunderts, wiegt in den Augen des Denkenden schwerer, als alle die im Wahnglauben befangenen, von

selbstsüchtigen geistlichen und weltlichen Herrschern willkürlich aa.

Horden.“ 5.

Rom, 11. Dez. (Schles. Ztg.). Gestern Nachmittag fand hier in dem unter der Protection Sr. Masestät des Königs von Prenßen stehen- den Institut für archäologische . die Feier von Winckelmann's Geburtstag statt. Mit derselben pflegt die Reihe der wöchentlichen Sitzun- gen. die daselbst jeden Freitag abgehalten werden, ihren Anfang zu nehmen. Die Versammlung war zahlreich besucht. Sie wurde durch den Vice Prä- sidenten Kestner mit einer kurzen Anrede eröffnet. Hierauf nahm Profes- sor OGrioli das Wort und legte seine gelehrten Untersuchungen über die Topographie der Unigegend von Viterbo vor. Es handelte 3 dabei um

nichts weniger, als um die n, f ganzer Städte, die bis auf

den Namen spurlos untergegangen zu sein scheinen. Mit scharfer Beobach- tungsgabe und umfangreicher Gelehrsamfeit vermochte er die Existenz etrus= lischer Städte mit ihren Befestigungen nachzuweisen, an die Niemand mehr denkt. Der Vortrag war klar und fließend und fand vielen Beifall. Dr. Henzen las eine Äbhandlung über jene meist aus Knochen und Elfenbein, zuweilen auch aus anderem Stoff gefertigten Marken, welche als Tesseren zu den verschiedenartigsten Lebenszwecken gedient haben. Die reiche Samm- lung, welche sich von denselben im Besiße des Komtur Kestner befindet, bil- dete zu diesem Vortrage die Grundlage. Viele Einzelheiten, welche bisher der antiquarischen Eiflärung unüberwindliche Schwierigkeiten darzubieten schlenen, wurden mit Scharfsinn = Zuletzt schloß Dr Braun mit einem Vortrage über die verschiedenen Weisen des in der sepollralen Wand- Malerei, bei Vasen-Zeichnungen und Graphit-Darstellungen üblichen Stol= Verfahrens der Alten. Fertige Zeichnungen nach neuentdeckten Grab-Male- reien von Chiusi, eine prachtvolle vulcenter Amphora und die gestochenen Facsimile's der famosen Ciota des Kircherianum waren die Beispiele, an welchen sich die dargelegten Grundsätze erläuterten. Die treuen Stiche nach dem letztgenannten Birnen sollen in aller Kürze zu * und Frommen der Künstler und Kunstfreunde in einer anspruchslosen Weise, die einem Jeden die Anschaffung möglich macht, erscheinen. Es ist offenbar in seiner Ärt das vollkommenste Monument, was uns aus dem dll ter him i br sg is. Alle kostbareren Kunstwerke haben mehr oder weniger durch ve Bit un . und sind nur stückweise auf uns gekommen. Hier haben wir * f 0 roßen Umfange der Composition ein in allen a ) en m,. . Bilb vor uns. Eine genaue, an den Werth des rigina maßen herantretende Publication fehlte bis jeßt davon.

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