1848 / 1 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt au, für Berlin die

ö ition der Allgem. Preu 5 ? n, e. 3 6 in allen Theilen der Monarchie . . Behren Straße Nr. 57. ohne preis Erhoh Inser tiens⸗Sebühr für den Sei inzelnen, Nu ; 8 * Raum einer Zeile des Allg. der Bogen mit? S dere ch net Anzeigers 2 Sgr.

Berlin, Sonnabend den in Januar

1848

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Amtlicher Theil. . Inland. Berlin. Beförderungen und Abschieds- Bewilligungen in der Armee. Provinz Preußen. Auslösung der Bau- Kommission.

Rhein-Provinz. Wiederherstellung der Karmeliter-Kirche in Koblenz. Dentsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Berichtigung. Einführung der Waffenröcke. Königrrich Sachsen. Die Stadt— verordneten -Versammlung. Königreich Hannover. Patent we— gen Einführung der allgemeinen bürgerlichen Prozeß⸗Ordnung. Kur—

fürstenthum Hessen. Diplomatisches . Großherzaogthum Hes⸗ sen und bei Rhein. Akademischer Gottesbienst in Gießen. Her- zogthum Sach sen⸗Meiningen. Abreise des Erbprinzen. Ein— berufung der Stände. Herzogthum Holstein. Bewilligung für höhere Schulwesen. Landgrafschaft Hessen-⸗Homburg. efinden des Erbprinzen. Schreiben aus Frankfurt a. M. (Drei

Bankerotte.) Desterreichische Monarchie. Wien. Berichtigung in Bezug auf

die Cholera. Schreiben aus Wien. (Vermischtes.)

Frankreich. Paris. Hofnachrichten. Kabinets-Berathungen über die schweizer Angelegenheiten. Angaben über den Inhalt der Thron— rede. Heranziehung von Truppen. Finanz -Zustände. Bankett zu Vienne. Graf Dubois 4. Das französische Geschwader an der Westküste von Afrika. Statuten für die Pensions-Anstalten. Ver— mischtes. Schreiben aus Paris. (Vorbereitende Sitzung der Depu—

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tirten⸗ Kammer; das Oppositions-Bankett zu Rouen; Niedeilage Abd el Kader's; Herabsetzung des Bank-Diskonto) Großbritanien und Irland. London. Einführung der Zwangs-

bill in Irland. Der Hampdensche Kirchenstreit. Wiederaufnahme der Zahlungen von Seiten fallirter Häuser. Vermischtes. Ein Pro⸗

zeß gegen dle Krone.

Niederlande. Aus dem Haag. Das Handelsblad über den Vertrag mit Schweden. Ungegründetes Gerücht.

Schweiz. Kanton Bern. Der Bärenklub und die Tagsatzung. Kanton Zürich. Die Zustände der Schweiz. Die Buͤndes-Revi— sions-Frage. Kanton Luzern. Contributionen. Darlehens. Be— dingungen. Reduction der Besatzung. Unglücksfall. Aemterjagd. Der Leuen⸗-Prozeß. Das Staatsvermögen. Kanton Uri. Der neue Landrath. Kriegskostenzahlung. Kanton Freiburg. Die Einwirkung auf die Wahlen. Kanton Aargau. Antrag auf Bun- desreform. Die aargauer Presse. Zurückgebrachte Flüchtlinge. . Kanton Wallis. Beabsichtigte Lehranstalt. Flüchtlinge.

Handels- und Börsen⸗-Nachrichten.

Epigramm auf den „Kosmos“. Die Landung des Großen Kurfürsten. Zur Archivkunde.

Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Königlich bayerischen General- Major und Adjutanten des Prinzen Karl von Bayern Königl. Hoheit, Freiher'n von Leistner, so wie Höchstdessen Hofmarschal, General-Major Freiherrn von

2 Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse zu

J en; und en seitherigen Bürgermeister Ondereyck zu germeister der Stadt Krefeld, unter Beilgaunag Ses germeister der Stadt Krefeld, unter X eilegung des Bürgermeister, zu ernennen.

ngekommen: Se. Brandenburg, Graf von Königsmarck, von Netzband.

Ab gereist: Ver Präsident des Konsistoriums der Provinz ; ö. J

llichtamtlicher Theil. Inland.

Berlin, 31. Dez. Nach dem heutigen Militair⸗Wochenblatte ist der General⸗-Major von Jenichen, Inspecteur der 2. Artille— Inspection, zum Präses der Artillerie⸗Prüfungs⸗Kommission, der Oberstlieutenant von Puttkammer, interimistischer Brigadier der Isten, und Oberstlieutenant du Vignau, interimistischer Brigadier der 3. Artillerie- Brigade, zum wirklichen Brigadier, der Hauptmann Bellardi, vom 26. Infanterie⸗Regiment, zum etatsmäßigen Major, der Hauptmann Schmidt, Artillerie-Ofsizier des Platzes Pofen, zum etatsmäßigen Major in der J. Artillerie-⸗Brigade und bei der Landwehr der Hauptmann Graf Matuschka, vom 2. Bataillon 7. Regiments, zum Major und Führer des 2. Aufgebots vom 1. Ba⸗ taillon 6. Regiments ernannt worden. Ferner ist dem Prinzen Pe— ter Biron von Curland, Sec.- Lieutenant, aggr. dem 8. Husa— ren⸗Regiment, als Premier-Lieutenant mit der Uniform des H. Kü— rassier⸗Regiments mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verab— schiedete der Abschied bewilligt worden.

Provinz Preußen. (Elb. Anz.) Der Präsident der Kö— niglichen Regierung zu Danzig bringt durch das Amtsblatt zur öffentlichen Kenntniß, daß, hoherer Bestimmung gemäß, die König liche Kommission für den Bau der Weichsel⸗ und Nogit-Brücken in Dirschau mit dem 1. Januar 1848 aufgelöst werden wird, und daß die Königliche Kommisslon für die Strom- und Deich-Bauten an der Weichsel und Nogat an demselben Tage von Dirschau nach Danzig verlegt werden wird.

Rhein-Provinz. (Düss. Ztg.) Die Arbeiten zur In⸗ standsetzung der früheren Karmeliter-Kirche in Koblenz zum Gottes— dienst der katholischen Garnison-Gemeinde sind nun sowelt vorgeschrit⸗ ten, daß mit dem Frühjahre die Bau-Arbeiten wohl begonnen wer— den können, indem Pläne und Kosten-Anschlag von einem dortigen Ingenieur⸗Capitain bereits vollendet daliegen. Nach dem ausdrück— lichen Willen Sr. Majestät wird diese Kirche, welche seither als Pro⸗ viant⸗Magazin benutzt wurde, nicht Simultan-Kirche werden.

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Der Allg. Ztg. schreibt man aus

München vom 26. Vezember: Nachdem Se. Durchlaucht der

ö . 581 . J Herr Fürst von Oettingen - Wulcrste von seinel Pisssion aus Würz⸗

burg zurückgekommen, können wir Ihnen mittheilen, daß die Gerüchte, welche seither in öffentlichen Blättern, namentlich in badischen Blät— tern, über dieselbe laut geworden sind, alles Grundes entbehren. Die Sendung galt vielmehr einer reinen Privat-Angelegenheit des Königlichen Hauses.“

Die Würzb. Ztg. meldet, daß die Einführung der Waffenröcke dem Vernehmen nach von dem Könige genehmigt worden sei.

Königreich Sachsen. (D. A. 3.) In der öffentlichen Sitzung der Stadtverordneten am 29. Dezember wurde die Verord

nung des Ministeriums des Innern verlesen, worin der Rekurs so⸗ wohl der Stadtverordneten, als Herrn Blum's selbst gegen die Ent⸗ scheidung der Kreis-Direction in Betreff der Wahl des Letzteren zum

181 * Stadtrath auf Zeit verworfen und demnach die frühere Nichtbestäti gung der Kreis-Direction bestätigt wird. Am Schlusse der Verord— heißt es: „Auch hat sich das Ministerium eines näheren Ein—

auf das, was den in der Verordnung der Kreis-Direction thaltenen Gründen entgegengestellt worden ist, um so mehr für überhoben erachten können, als der Buchhändler R. Blum keinen Anstand genommen hat, in seiner Rekursschrift unumwunden zu Grundsätzen und Ansichten sich zu bekennen, von denen es am Tage liegt, daß sie unvereinbar sind mit den Ansprüchen, welche

schreiten wolle, wurde mit Ja geantwortet, und es wird hiernach die übliche Vorwahl in einer der nächsten Sitzungen stattfinden.

Ferner wurde noch durch einen Deputirten des Raths zur Kennt⸗ niß des Kollegiums gebracht, wie der Stadt-Rath, den früheren An- trägen der Stadtverordneten gemäß, sich für die Erbauung von La⸗ gerhäusern entschieden habe und demzufolge Lagerhäuser verschiedener Art auf Kosten der Stadt auf dem Terrain des Georgenhausgartens und des Düngerhofs errichtet werden sollen. Das Kollegium beschloß hier⸗ auf, den Stadt-Rath, zu weiterer Bearbeitung dieses für die Stadt so wichtigen Gegenstandes, um Bestellung einer gemischten ständigen Deputation zu ersuchen.

Königreich Hannover. setzsammlung enthält das nachstehe einer allgemeinen bürgerlichen Prozeß Hannover betreffend:

„Ernst August, von Gottes Gnaden König von Hannover 2c. 2ꝛc. Nachdem Wir in Erwägung der Uebelstände, welche aus der Befolgung verschiedener, von einander abweichender und zum Theil einander wider⸗ sprechender Prozeßgesetze in einzelnen Theilen und vor einzelnen Gerichten Unseres Landes für die Ausübung einer gleichmäßigen Nechtepflege entste⸗ hen, und in Berücksichtigung, daß die gegenwärtig geltenden Prozeß⸗Vor⸗ schristen nicht durchgängig einen raschen und den Anforderungen der Ge⸗ rechtigkeit völlig entsprechenden Gang des prozessualischen Verfahrens sichern, beschlossen haben, eine allgemeine Prozeß⸗Ordnung für alle bürgerlichen Gerichte Unseres Königreichs zu erlassen, und demgemäß unter verfassungs⸗ mäßiger Mitwirkung Unserer getreuen Stände eine sosche allgemeine Pro⸗ zeß Ordnung verfaßt ist, so ertheilen Wir hierdurch derselben, wie hierneben verkündet wird, Unsere Königliche Sanction, und verordnen über deren Einführung das Felgende:

„J) Die neue Prozeß-Ordnung gilt für das prozessualische Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vor allen weltlichen und geistlichen Ge— richten Unseres Königreichs, mit Ausnahme sämmtlicher Gerichte unseres Fürstenthums Ostfriesland und Unserer Nieder -Grafschaft Lingen, so wie

. =.

ie neuest nde Patent, die Einführung . as Königrei

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Ordnung für

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der münsterschen Abselissen, in welchen Landestheilen es einstweilen bei den bestehenden Prozeßgesetzen sein Bewenden behält.

„2) Sie gilt nicht in Ehe- und Verlöbnißsachen, und, da sie sich nur auf bürgerliche Rechtsstreitigkeiten bezieht, auch nicht in Steuer-Contraven- tionssachen, Gemeinheitstheilungs-, Verkoppeln igs⸗ und Ablösungs-A1Ange⸗ legenheiten ꝛc. ;

„3) Sie tritt in Kraft mit dem 1. Mai nur für die Gerichte

aft des Landes Kehdingen und die weltlichen Gerichte des Landes Hadeln be— halten Wir Uns vor, die Zeit, wann sie auch bei diesen in Wirksamkeit treten soll, noch näher zu bestimmen.

z echtsstreitigkeiten sollen im Allgemeinen die bis dahin bestandenen Prozeß ⸗-Vorsch? n” auch ferner befolgt werden; jedoch kommt für . für das Verfah en in der Instanz der Rechtsmitte aung zur Anwendung, wenn das Beweis-Interlokut erster In⸗ stanz nach dem 1. Mai 1848 erlassen ist; erfahren in der Executions-Instanz sich allgemein nack ungen, da fern nur vor dem 1. Mai 1848 mit der Vollstrecki ig der Execution noch nicht der Anfang gemacht ist.

)

*

„5) Vom 1. Mai 1848 an werde Zachen, welchen die neue Prozeß⸗Ordnuüng zur Anwendung älteren ⸗Ordnun⸗ gen, so weit sie das prozessualische Verfal effen, und die Bestimmun⸗

erm ö ar Me . * anf, . * 1 6. 4 gen des gemeinen oder Partikülar-Rechts, in so weit sie mit dem Inhalte

1. der neuen Prozeß-Ordnung nicht übereinstimmen, für aufgehoben erklärt.“

Kurfürstenthum Hessen. (Kass. Ztg. . Königl. Hoheit der Kurfürst hat in einer dem Kaiserlich öster chen Wirk— lichen Kämmerer, Grafen von Hartig, ertheilten Audienz, aus desser

zänden das Kaiserlicht Schreiben entgegengenommen, w

. zodurch der⸗ selbe als Kaiserlich österreichischer außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister an dem Hofe Sr. Königl. Hoheit des Kur— fürsten beglaubigt worden ist.

Großherzogthum Hessen und bei Rhein. (Fr. J.) In Gießen wird von Ostern 1848 an ein besonderer akademischer

Gottesdienst eingeführt, der, mit Ausnahme der Ferien, alle vi Tage abgehalten wird; auch findet in jedem Semester eine besondere Abendmahlsfeier für die Universität statt.

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Epigramm auf den „Kosmos“. Das Erscheinen des großen Werkes Alexander von Humboldt's, welches in Italien auch, in der italienischen Uebertragung sowohl wie in r franzosischen, viel, gelesen wird, hat einem meiner gelehrten Freunde Anlaß ze einem late nischen Sinngedicht gegeben, welches den Ruhm und die umfassende Wissenschaft des großen Gelehrten feiert. L uigi Criso⸗ stomo Ferrucci zu Lugo in der Romagna, toscanischer Familie ent⸗ sprossen, hat sich durch seine lateinischen Dichtungen längst einen Namen in seiner Heimat gemacht, wo diese Poesie bisweilen noch mit Glück ge⸗ pflegt vird, wofür die Schriften des vor wenigen Jahren verstorbenen Ee— sare Montalto aus Cesena Zeugniß ablegen können, was hoffentlich auch die lateinische Uebertragung (in Herametern) der Divina Commedia von dem Abate Gaetano della Pigzza thun wird, die sich in Leipzig unter der Presse befindet. Ferrucci's Verse mögen hier folgen: . . ALERXANDRIHUMBOL DTI V. CL. Koznxox. OQuod lustris peperere decem sons nota locorum, Naturae studium, judiciumque grave, Protulit Humbeldtus diuturna in dagine praestans, Orbis ut interior cognitio regeret Postea philosophos, rerum ratione petenda, Tutior et cupidis esset ad ima gradus. Surgat opes animi qui legihus alliget alter Sedulus, et cordis grande revolvat opus. Sic ab Aristotele emicuit Lheophrastus, acuto Qui mores hominum prodidit ingenio. Florenz, Dezember 1847. Rt.

Die Landung des Großen Kurfürsten zu Neuencampe auf der Insel Rügen, den 3. Sep⸗ tember 1678. In dem so eben erschienenen ersten Hefte dreizehnten Jahrganges der Baltischen Studien findet sich, S. 214 217, eine Mittheilung des Henn Lieutenants von Bohlen „Ueber den Landungsplatz, auf wel=

zahre 1678 sein Kriegsvolk auf Rü—

chem Kurfürst Friedrich Wilhelm im 16) ig dürfte folgende, einer handschrift=

gen ausgeschifft.“ Aus dieser Abhan lichen Lebensbeschreibung des (1699 verstorbenen) Pastors Jakob Dölin 9 zu Casnevitz bei Putbus entnommene Stelle, wegen genauester Angabe des Landungsplatzes, von allgemeinerem Interesse sein.

„Als der Churfürst von Brandenburg, der große Friedrich Wilhelm, Ao. 1678 hier im Kirchspiel zu Neuencampe, einem der Herrschast Puthus zugehörigen Dorfe, landete, konnte es so sehr nicht verhütet werden, daß nicht von dessen Trouppen in der ersten Hitze HDeson res hätten sollen vorgehen, dabei dann unser bastor vieles von seiner Habseligkeit, absonder⸗ lich sein Kuh Vieh verloren. Es war aber dieser Churfürst so ausnehmend gnädig gegen ihn und seinen Küstet, als dem auch seine Kuh mit, wegge— nommen worden, daß, als diese Beide sich deshalb in Feldlager zu Neuen= campe demüthigst gemeldet, Er den astor und seine Frau zun Tafel be- halten und ihm 8 Stücke Kühe 10 Rtlr. bezahlen, dem Küster aber, den Er scherzweise einen Halbehrwürdigen genennet, vor seine Kuh 4 Ducaten und etwas zu essen reichen lassen.“

Zur Archivkunde. Zeitschrift für die Archive Deutsch lands. Besorgt von Dr. Friedr. Traug. Friedemann. Zweites und drit⸗ tes Heft. Gotha, Fr. und Andr. Perthes, 1847. 8.

Wir haben das zweite Heft dieser Zeitschrist mit aufrichtiger Freude zur Hand genommen, daß in einer Zeit, die, wie die unserige, so sehr von materiellen Interessen beherrscht wird und in der fast nur die Ergebnisse der Technik Glück und Wohlstand zu versprechen scheinen, doch immer noch die stille, bescheidene Thätigkeit des Sammelns und Bewahrens ihre Freunde sindet. Daneben ist es keine geringere Ursache zur Zufriedenheit, daß jener Charakter des Buchhandels, der fast gezwungen ist, sich der Gier des Pu⸗ blikums nach Uebersetzungen, kirchlichen und politischen Flugschriften, lyri- schen Wehllagen und sathrischen Ausfällen anzupassen und daher von soli— den Unternehmungen so oft zurückweichen muß, von unserer Zeitschrift fern geblieben ist. Denn die beiben wackeren Söhne des unermüdlich thätigen

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die Regierung an das Mitglied einer Behörde zu machen hat, die Ohrigkeit und zugleich Organ der Staatsgewalt ist.“ Auf die ge⸗ Herzogthum Sachsen⸗Meiningen. (O. P. A. 3.) stellte „rage, ob das Kollegium nun sofort zu einer neuen Wahl Se. Hoheit der Erbprinz Georg ist am 27. Dezember nach Berlin l 5 ö i 3 1 . é ——

Geschäftskenntniß, wirken nicht in einer Weise, die fällt, sondern bleiben dem stillen Thun ihres Vaters lichen oder vaterländischen Unternehmen, es mochte seinen Beistand versagt hat. Die Einrichtung der Zeitschrift für die Archive Deutschlands ist aus *

Fr. Perthes, jenes Mannes von anerkannter Rechtsch .

unscrer Anzeige in Nr. 113 v. 8. J. bekannt, sie ist wissenschaftlich, prak— tisch brauchbar und schließt auch jene archivalischen Kuriositäten nicht aus, die ein jeder Archivar in seinen Sammlungen mehr oder weniger zu hegen pflegt. Von dieser Art sind unter anderen zwei Aufsätze, deren einer (S. 158 160) über Ant. Ulr. von Erath's Calendarium medii aevi und die außerordentliche Geduld und Arbeitsamkeit dieses Verfassers eine anziehende Nachweisung enthält, und der andere (S. 161 161) das im vorigen Jahre von Stuhr, Giesebrecht und Anderen viel besprochene vaticiniuch Lehni- nense zum Gegenstande hat, indem die Varianten und Korrekturen aus ei—- ner nassanischen Handschrift hier aufgezählt und erläutert sind. Beide Auf⸗ säße tragen das Namenszeichen des Herrn Friedemann, der üherhaupt in diesen Heften, wie auch bei anderen Veranlassungen seiner früheren Dienst⸗ verhältnisse, eine große und anregende Thätigkeit an den Tag gelegt hat. Wir wenden uns zu den größeren Aufsätzen und Beschreibungen an⸗ sehnlicher Archive. Unter ihnen ist die bedeutendste die Schilderung des Archivs des ehemaligen Kaiserlichen und Reichskammergerichtes zu Wetzlar, in welchem die Hauptpunkte der verschiedenen Schicksale eines Gerichtshofes, dem an Ausdehnung seines Sprengels nicht leicht ein anderer gleichgekom⸗= men ist, nach den Aufsätzen von Dietz und Wigand verzeihnet und durch die Mittheilung der hierher gehörigen Protokolle des deutschen Bundes er— gänzt sind. War nun schon durch Göthe's Nachrichten vom Reichskammer- gericht im dritten Theile von Wahrheit und Dichtung das Einzelne dieser wichtigen vaterländischen Anstalt unbeschadet der Gründlichkeit faßlich und nutzreich für das größere Publikum dargestellt, so werden wir dem Heraus- geber für diese Zusammenstellung strengerer Thatsachen, die bisher nur müh⸗ sam und durch gelehrte Arbeit zu erlangen waren, um so dankbarer sein müssen und sie als ein willkommenes Seitenstück zu jener Götheschen Erzäh⸗ lung anzusehen haben. Damit steht in Verbindung ein früherer Aufsatz Klü⸗ ber's über das deutsche Reichs-Archiv, welches, so lange das Reich dauerte,