1848 / 6 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

e es aufgeforbert hätten ihnen anzuschließen, wenn es ihnen

j ng ö. und x s iber, Malen seine bestimmte

ben hätte, * Vereinigung und den Folgen dersel-

emd zu bleiben. Nimmermehr aber durfte es erwarten, daß die

völf Kantone, deren Ansprüche es als dem Bundes⸗-Vertrage wider⸗

prechend erklärt hatte, ihm zumuthen würden, sich für ihre Sache a ee,

und daß es ihnen einfallen könnte, ihm eine eidgenössi ** icht aus dem zu machen, was es für die schwerste Verlehung der eibgenösst⸗

schen Verbindlichkeiten ansah, die es gegen alle auf gleiche . gegangen, und die in dem jedes Jahr von den Ständen bei Eröff⸗ nung der Tagsatzung erneuerten Eidschwur inbegriffen: „Zusammen als Eidgenossen und Brüder zu leben und Alles zu thun, was Pflicht und Ehre von guten und getreuen Verbündeten erheischen““, so daß die Neutralität, welche es beobachten wollte, in seinen Augen eben sowohl ein Recht wie eine Gewissenspflicht war.

Neuenburg verweigerte daher die Forderung der zwölf Kantone, daß es seine Truppen gegen die sieben Kantone solle marschiren lassen. War es zu dieser Weigerung berechtigt oder nicht? Dies ist die strei⸗ tige Frage, über welche Neuenburg die zwölf Kantone nicht als kom petente Richter anzuerkennen vermag, weil dies ihnen das Recht zu⸗ erkennen hieße, für sich allein über ihre eigenen Ansprüche zu ent⸗ scheiden. Es kann ihnen hierzu die Kompetenz weder kraft des Bundes-, noch kraft des Wiedervereinigungs⸗Vertrages zugestehen. Was den Bundes⸗Vertrag betrifft, so ee scht der von uns schon angeführte Artikel 5: „„Alle Anspriche und Streitigkeiten zwischen

den Kantonen üher Gegenstände, die nicht durch den Bundes-Vertrag

ö. sind, werden an das eidgenössische Recht verwiesen. Bei

allen vorfallenden Streitigkeiten sollen die betreffenden Kantone sich jeder gewaltsamen Maßregel oder gar Bewaffnung enthalten, den in

diesem Artikel festgesetzten Rechtspfad genau befolgen und dem Spruch in allen Theilen Statt thun.““

Es ist sicher unmöglich, zu behaupten, daß die zwölf Kantone in

dem Bundes-Vertrage die Gewähr dafür finden können, Neuenburg

für genöthigt zu erklären, mit ihnen die sieben Kantone zu bekriegen, während doch der Bundes-Vertrag den Krieg zwischen Kantonen aufs unbedingteste verbietet, also eine solche Möglichkeit gar nicht vorher⸗ gehn haben kann; folglich mußte die Forderung der zwölf Kantone em Bundes⸗Vertrage gemäß an das r fh. Recht verwiesen werden, und kann Neuenburg ihnen keine auf den Bundes ⸗-Vertrag begründete Kompetenz zuerkennen. Zweitens, sagen wir, können die zwölf Kantone aus dem neuen⸗ burger Wiedervereinigungs⸗Vertrage keine Kompetenz ableiten, an den man sich, unserer Ansicht nach, hier noch spezieller, als an die

Grundlage unserer eidgenössischen Beziehungen, halten muß. Dieser

Vertrag wurde am 19. Mai 1815 zwischen der schweizer Eidgenossen⸗

Gt und dem Stande Neuenburg kraft der vom Könige unterm 3. Juli 1814 verliehenen Vollmachten abgeschlossen. Diese Vollmach⸗ ten bestimmten, was der König zu genehmigen und einzuräumen Wil⸗

lens war, und die g e . willigte in die wörtliche Ein⸗

schaltung des Textes dieser , . in den Wiedervereinigungs⸗

Vertrag. Der Wortlaut derselben bestimmt also die äußerste Gränze

der Pflichten, welche der Fürst von Neuenburg und der Stand Neuenburg eingegangen sind, so wie der Nechte, welche sie der Eid⸗ . r, gegeben haben. Diese Pflichten und Rechte be⸗

chränken sich auf Erfüllung der von Neuenburg tsingegangenen Verbindlichkeiten. Und weil ein Bürgerkrieg in seinen Augen nicht Erfüllung, sondern Verletzung seiner Verbind- lichkeiten war, darum weigerte es sich, daran Theil zu nehmen. Diese Verbindlichkeiten sind, wie man eben gesehen, nicht die eines Unter⸗ thanen gegen seinen Souverain, sondern die eines Gleichen gegen Gleiche, eines Souverains gegen Souveraine. Sie entspringen aus keinem Gesetz, sondern aus einem Vertrage. Und im Staatsrecht steht es eben so wenig, als im gemeinen Recht, einem der kontrahi⸗ renden Theile zu, so groß auch die Ueberlegenheit seiner Macht sein möge, die aus dem Vertrage entstehenden Streitfragen für sich allein zu entscheiden. Diejenige, zu welcher der Vertrag vom 19. Mai

1815 Anlaß gegeben, muß also gemeinschaftlich zwischen den beiden

kontrahirenden Parteien entschieden werden, so wie jede andere Frage

des europäischen Staatsrechts zwischen souverginen Staaten.

Der Text der Königlichen Vollmachten und der des Wiederver⸗ einigungs⸗Vertrages bestimmen also deutlich die Gränzen der Ge⸗ walt, welche der König an die Regierung des Landes übertragen hat, und derjenigen, welche ihm vollständig verblieben ist. Er be⸗

stimmt eben so deutlich die Fälle, in welchem der König sich das

Recht persönlicher Dazwischenkunft als Souvergin Neuenburgs hat bewahren wollen, und mit vollem Grunde hat der König als einen U.., Fall eine Forderung betrachtet, die darauf qusgeht, die Neuen-=

urger Milizen zur Theilnahme an einem Bürgerkrieg zu zwingen,

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während nach dem Wortlaut des elften Artikels der We le sunn die⸗ selben nur zur Erfüllung der Verträge, welche den Stand mit der Schweiz verbinden, außerhalb des Lanbes verwendet werden können. Demnach hat der König nach Inhalt der Verfassung, wie nach In- *. des Wiedervereinigungs⸗ Vertrages, vollkommen das Recht, den

i dieser Gelegenheit don dem ch renden Körper faßten Be⸗ chluß zu billigen und zu bestätigen. Denn, wohl gemerkt, es ist ein

eschluß des gesetzgebenden Körperg, den er gebilligt und bestäti at, keinesweges ein Tagsatzungs-Beschluß, und nur Letzteres wür ein Verstoß gegen den Wortlaut des Wiedervereinigungs Vertrages gewesen sein, dieser aber ist von Seiten des Königs, wie der Neuen⸗ burger Behörden, in den 32 Jahren, die seit seinem Abschluß ver⸗ off sind, auf das gewissenhafteste beobachtet werden.

Um diese ganze Frage in ein noch vollkommeneres Licht zu stel-= len, wollen wir den Wortlaut zweier Artikel der Königlichen Erklä⸗ rung vom 3. September 1831, welche die Kompetenz und die Be⸗ fugnisse des , nern. Körpers regelt, in Erinnerung bringen:

Der Artikel S sagt: „„Kein Beschluß des gesetzgebenden Kör⸗ pers darf vollzogen werden, ehe derselbe mit Unserer Bestätigung versehen und Unsererseits veröffentlicht worden ist.““

Und Artikel ; „Ausgenommen von den Bestimmungen des vorhergehenden Artikels sind die Beschlüsse, welche die gn, der Verpflichtungen betreffen, die der Stand Neuenburg kraft der von Uns unterm 3. Juli 1814 verliehenen Vollmachten eingegangen ist.““

Jeder Beschluß des gesetzzebenden Körpers also, der über die Erfüllung der eidgenössischen Verpflichtungen hinausgeht, unterliegt von Rechts wegen der e, . Bestätigung, und die neuenburger Re⸗ ierung hätte ohne die oni g h Genehmigung die Milizen des ö nicht zu einem Bürgerkriege marschiren nigen können.

Auf dieselben Prinzipien war das Vorgutachten der Regierung e ne, welches dem gesetzgebenden Körper in seiner Session vom Februar 1833 vorgelegt wurde: „„Das Eingehen in eine Erörte⸗ rung über den 1832 ausgearbeiteten Bundes vertrags⸗Entwurf zu ver- weigern.“

„„Um den Stand der Frage genau zu bezeichnen““, sagte da⸗ mals der Herr General-Prokurakor als Organ der Regierung, „„ge⸗ nügt es, die verschiedenen Akte, durch welche der gesetzgebende Kör⸗ per konstituirt worden ist, Ihnen vor Augen zu legen. Sie können iber Gegenstände, welche aus Neuenburgs Stellung als Schweizer⸗ Kanton hervorgehen, in den Gränzen der von ihm in dem Bundes-

Vertrage von 1815 übernommenen Verpflichtungen beschließen.““

Und nach Anführung der von uns so eben citirten Tertworte fuhr der General⸗Prokurator folgendermaßen sort: „„Es handelt sich also darum, zu wissen, ob der Ihnen zur Berathung vorgelegte Gegenstand aus den mittelst des Bundes -Vertrages übernommenen Verpflichtungen hervorgeht oder nicht. Der Bundes-⸗Vertrag ist ein Gesetz, dem Sie sich nicht entziehen können; Sie können denselben eben so wenig ändern, wie ein Gerichtshof das Gesetz ändern kann, nach welchem derselbe zu urtheilen berufen ist. Aber wenn es sich von Gegenständen handelt, über welche zu entscheiden Sie nicht be⸗ sugt sind, dann können Sie den Weg der Petition einschlagen. Wollen Sie jetzt auf die Erörterung des Ihnen vorgelegten Aftes eingehen und, wenn Sie dessen Grundlagen annehmen, den König um Genehmigung dieser Veränderung in unseren Verhältnissen zu der Schweiß bitten, oder wollen Sie, bej den Ihnen zustehenden Befug— nissen verbleibend, die Erklärung ehen, daß von Ihrer Seite kein Anlaß ist, auf die Erörterung dieses Bundes⸗Vertrages einzugehen?““

In der Berathung des e eren rn Körpers, welcher dieser Mittheilung folgte, und in welcher der Charakter und die Bestim⸗ mungen des Bundesvertrags⸗Entwurfs der Gegenstand kontradikto⸗ rischer Debatten wurden, erhob sich keine einzige Stimme, um dem von dem General⸗Prokurator aufgestellten Grundsaßz zu widerspre⸗ chen, und der einzige Abgeordnete, der sich geneigt erklärt, den Bun⸗ desvertrags⸗Entwurf anzunehmen, that es nur unter ausdrücklichem Vorbehalt der Rechte des Fürsten.

Das Vorgutachten des Staatsraths wurde sodann einer Kom⸗ mission ie nf und von dieser einstimmig, so wie später von dem gesetzgebenden Körper, mit einer Majorität von 57 gegen 15 Stim- men angenommen.

Man kann also folgende beide Fundamental⸗Grundsätze unseres eidgenössischen Staatsrechtes als vollkommen festgestellt betrachten:

1) Daß die vom Könige bei Bestand des gegenwärtigen Bundes- Vertrages übertragenen Gewalten sich auf Erfüllung der mit 6. ieee Vertrages eingegangenen Verbindlichkeiten be⸗

ränken;

2) 1 er neuer Königlicher Vollmachten bedürfte, um Neuen— burgs Beitritt zu Veränderungen in den Bundesvertrag von 1815 zu gestatten.“

Deutsche Gundesstaaten.

Königreich Bayern. (N. K Se. Majestät der König hat am Neujahrstage wieder eine Anzahl Orden verliehen.

Bei der Neujahrs-Alufwartung am Kbniglichen Hofe saß Se. Majestät der König j dem Throne, umgeben von Ihren Königl. Hoheiten den Prinzen Luitpold und Adalbert und der Frau in, . sin Luitpold; Ihre Majestät die Königin nahm wegen der Trauer um ihre Schwester, die verewigte Prinzessin Paul von Württemberg, an der Festlichkeit nicht Theil. Nach Beendigung der Aufwartung war

roßes Bankett im Saale Karl's des Großen, an welchem mit Sr.

ajestät dem König außer den oben genannten höchsten Herrschaften auch Se. Königl. Hoheit Prinz Karl und Ihre Königl. Hoheit die Frau e gin Max Theil nahmen.

Dem Vernehmen nach hat Se. Majestät der König denjenigen Königlichen Beamten, die nur einen jährlichen Gehalt von 960 Il. haben, eine Gehaltszulage bewilligt.

. Den Reactionen der augsburger Blätter ist von dem dor- tigen Stadt⸗Kommissariate als Censur⸗Behörde ein Schreiben zuge⸗ kommen, worin dieses ihnen in Folge der über den Vollzug der Ver- ordnung vom 16. Dezember ergangenen Allerhöchsten Weisungen Nachstehendes eröffnet: 1) Da die Presse über innere Angelegenhei⸗ ten unter den in der Verordnung vom 16. Dezember enthaltenen Ausnahmen keiner Censur unterliegt, in Folge dieser Bestimmung aber voraus sichtlich Artikel erscheinen werden, welche Erwiederungen der Betroffenen veranlassen müssen, so erwächst der betreffenden Redac— tion aus der Aufnahme der Anschuldigung die Obliegenheit, auch der Erwiederung des Betheiligten ihr Spalten zu öffnen. 2) Die Cen- surstreifen sind fortan wie bisher vollständig, und zwar dreifach, vor⸗= zulegen. 3) Gegen Abstriche steht den Redactionen die Berufung an die Königl. Regierung, K. d. J., gegen die Regierungs⸗Entschei⸗ dung an das Yin re, des Innern und von diesem die Beschwerde an den Staatsrath offen. ) Die Censur darf ferner keine Artikel ändern, auch ist sie zu theilweisen Abstrichen nur insofern berechtigt, als eine Redaction ausdrücklich zu Protokoll erklärt, partielle Abstriche den totalen Abstrichen einzelner Artikel vorzuziehen. Hierzu bemerkt die Allg. Ztg. vom 1. Januar:

„Da mit dem 1. Januar die Königliche Verordnung ins Leben tritt, welche die Freigebung der Presse in inneren Angelegenheiten ausspricht, diese Freiheit aber an mehrere Beschränkungen und Bedingungen knüpft, so ist noch vor dem Schlusse des Jahres eine umfassende Instruction erschienen, von der jedoch leider die Redactionen bis jetzt nur bruchstückweise Kunde

erhielten. Der alte Rekurs⸗-Instanzengang (an die Königl. Kreis-Regierung

und das Königl. Ministerium) ist beibehalten und noch die Berufung an den Königl. Staatsrath beigefügt. Die Errichtung eines Ober- Censurge⸗ richts wie es in Preußen sich bewährt hat, und wie es eben jetzt auch in Oesterreich in beschränkterem Maße eingeführt wird würde der Presse mehr Beruhigung und Sicherheit gewährt haben. Die Lösung einer bean⸗ standeten Aufnahme wäre rascher, da nur Eine Behörde darüber ent- schiede, welche durch die Zahl und die Eigenschaften ihrer Mitglieder höhere Justiz und Verwaltungs-Beamte die meisten der nöthigen Ga— rantieen böte. Muß ein gestrichener Artikel vier Instanzen durchlaufen, in denen er überall als ein außer dem gewöhnlichen Geschäftskreis liegender unbequemer Gast erscheint, so ist er, ehe er das letzte Stadium erreicht hat, unbedingt veraltet, abgesehen davon, daß in vier Instanzen ein sicherer Geist der Auslegung sich viel langsamer und mühsamer bildet, als in ei⸗ ner mit richterlicher Autorität und Unabhängigkeit versehenen Behörde. So lange wir kein Repressiv⸗ Gesetz mit Aufhebung der Censurschranken erhal- ten, muß ein wohlorganisirtes Censurgericht für die .. ein so sehnlicher Wunsch sein, als für die Behörden, die alle einen Schrecken davor haben, von der Last und Verantwortlichkeit der Censurübung berührt zu werden.“

Der auf seinen Wunsch pensionirte Hauptmann erster Klasse, Isidor Marx, vom Infanterie⸗Regiment „Zand“, war der letzte Israelite, der als Offizier in der Armee diente.

Großherzogthum Baden. (Karlr. Ztg.) Am 30. Dezember Vormittags um 113 Uhr sind Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz Karl von Preußen und Höchstdessen Sohn, der Prinz Frie⸗ drich Karl, (welcher am vorhergehenden 284 nach Baden zurückge⸗ reist war), in Karlsruhe , und im Großherzoglichen Schlosse abgestiegen. Höchstdieselben nahmen Theil an einer von Sr. König⸗ lichen Hoheit dem Großherzog veranstalteten Jagd und begaben sich sodann um 5 Uhr Abends nach Baden zurück.

Oesterreichische Monarchie.

Wien, 28. Dez. (A. 3.) Dieser Tage ist der württembergische Bundestags⸗Gesandte, Freiherr von Blomberg, hier eingetroffen. Se. Kaiserl. Hoheit der Erzherzog Ferdinand, Oheim des regierenden Herzogs von Modena, wird nächstens die Reise nach Modena an- treten; der Graf Münch⸗Bellinghausen, Bundes⸗Präsidial⸗Gesandter, dagegen noch einige Wochen . verweilen. Der neapolitanische

—— rr . 1 Bekanntlich ertheilte schon im Jahre 1373 die Republik Giovanni

zu reden von einer neuerlichen Deutung, welche dit vom Dichter geschilder⸗ ten Erfordernisse in Pius 1X. findet. (Was witd Herr Grau dazu sa-

en, der sich für Martin Luther entschieden hat)) Beinahe . so

iele haben über die Begtrice geschrieben. Die Geschichte der Frauen, welche im Dichterbusen liebende Gefühle geweckt, ist für die Literalur ein fruchtbarer Gegenstand der Besprechung. Was ist nicht bis auf den heuti- Hen Tag (wo endlich Stimmen sich kundgeben, welche behaupten, man habe Hic dire zu thun) über Beatrice Portinari vorgebracht worden, über Madonna Laura, über Eleonore von Este? Wie hat man nicht darüber gestritten, ob jener beseligende Kind-Engel des Alighieri wirklichts Wesen vder allegorisches, Personisication der Weisheit, ob l. Porlinari's Toch⸗ ter unvermähli oder als Gattin gestorben; wie fämpfen 3j noch Italiener,

rranzosen, Engländer, Deutsche für und gegen Laura de Roves, vie Gattin

ugors de Sade, und die Treue ihres Sängers, und die Echtheit ihrer ö. von denen, der Himmel weiß wie viele, für Simon Memmi'g ausgegeben worden sind; wie hat man sich vor ein paar Jahren noch gleich⸗= sam im Duell 53 für die serraresische n l und den Piadonig⸗ mug ihres Verhältnisses zum Dichter der Gärusalemme, eine Geschichte, über welche seltsamerweise das beste Buch in New- Jork erschien (von H. R. Wilde), während in Italien zu ihrer Vegründung und Erklärung selbß ein Stoß falscher Dokumente fabrizirt werden mußten, die ihren gewandten

iheber auf vie luftige Engelsburg gebracht haben. lber italini er Dich⸗ terliebe nicht blos ist es so gegangen: konnte man doch eine n lang kaum ein Jeitunggblatt in die Hand nehmen, ohne uber die Friderife von Gefen ö. 1 Dichtung und Wahrheit zu . Zu Beatricen zurückzukehren, so

st über sie eine ganz an . iteratur vorhanden, voön dem gelehrten Anton Maria Biscioni an, welcher 725 das Banner der Kllegorie auspflanzte oder, richt wieder zur Hand nahm, da , lelfo schon im 15ten undert , , . s uußert, welche nener= ntipapalist, vertheldigi, in sei⸗ e nuova, Charles Lyell, sich dem Buche über das Mistero dell'

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esauges: „Hoe Pi che il Geschichte eg Grafen von

hit, ob ugo⸗ bereiteten, ob

ie , ,,

ruht der Kampf nicht, und de Batines verzeichnet, ohne hen n digkeit zu verburgen, siebze hn afademische Abhandlungen, Send= schreiben u. s. w. über den streitigen Vers, der bereits heftigen Antagonismus unter pisaner Professoren geweckt und eine Menge Leute, darunter, den Juristen Earmignani, den Chemiker Ggz⸗ eri, den Mediziner Barzellotti, den schon genannten neapolitanischen

bersten Pepe, den , Zannoni, Vin genzo Monti sodann, Giovanni Ro sini, G. B. Nic golini, Cesare Lucchesini und manche Andere, auf den Kampfplatz gelockt hat, wobei die anti-ästhetische Vehgup= tung Carmignani's, von welchem, so viel mir bekannt, die seltsame Deutung auf Verzehren der Körper ausging, gerade nicht den Sieg i nf Nehen jenen siebzehn Schristchen stehl dann noch eine Reihe historisch · fritischer Ar beiten über die Geschichte Ugolino's selber, eine Geschichte, welche Rosini vor kurzem zum Vorwurf eineg Romang wählte, der, wie seine ki en Werke dieser Art, durch historisches, artistischꝛs, lokales Detail und c ern interessirt, aber gleich den vielen Bearbeitungen der Francescg da Nimini an dem Grundfehler krankt, einen gar die Worte eines großen Dichters zu berühmt gewordenen Gegenstand zu behandeln; Ob die von 8. C. Fer= tucci auf den Grund zweler Handschristen vorgeschlagenen Lesart „Pozcia iu che il dolor pati? “* digiuns“ im Stande sei, der Kontroverse üher k olino's Ausgang ein Ende zu machen, kann ich füglich dahingestellt sein lassen. ö . Man ist übrigens in a schon daran gewöhnt, daß litergrische Fragen eine wahre Fluth von Schriften erzeugen. Man denke an den Lärm, welchen err. Proposta di alecune correzzione ed zggiumte al voca- bolario della Grusca erregte! Die Schriften von Monti's Schwiegersohn, Giulio Perticari: Dell' amor patris di Dante und Degli Serittori 1 6 wurden 1 3 . 63 . fen, g . , wickelt, in welchem zwei förmliche Heere aarten und es „Hie Cruscg“ „hie Monti!⸗ e. 3 ward manche heiße Schlacht gesochten, manche, bel der die Wissenschafi wenig oder nichts 9m denn Sgiyre und Sarkas= men wurden nur zu oft als Waffen gebraucht. Bei de Batines kann man das Verzeichniß dar Broschüren . welche in den Jahren 1867 und folgenden erschlenen; es ist nicht vollständig, und doch wird, man vielleicht . 3 1 63 893 der mr e e ,, an aber etzt, nachdem die Leidenschaften sich gelegt, auch von Solchen anerkannt, ft 1 keines weges in allen in e big seiner Gründe oder der Ar; dei Kriegführung Recht gaben. Mein in reund Gir anni Rosini zu Pisa, welcher in b e g. eine der wichtigsten Positionen eingenom-= men halte, bestand . später auf eigene Hand noch mehr denn einen lei= ge n ztrauß gegen Cavadoni und Gaetano Capponi wegen Tasso's Liebes geschichte, wie gegen den , Selvatico wegen einer Rezension seiner Geschichte der Malerei. Irre ich nicht, so wird die Zeit dieser lite⸗ rarischen Händel in Italien bald vorüber sein, da man an so viele andere Dinge zu denken hat.

Boccaccio'n den Auftrag, über die Göttliche Komödie öffentliche Vor- träge zu . welche am 3. Oltober des genannten Jahres in der Kirche Sto Stefano begannen, einer der alten Kirchen der Stadt, an der indeß jetzt nur die Außenseite alt geblieben ist. Die Summe von hundert Gul den ward jährlich für diesen Zweck bestimmt. Nach Bocegccio's Tode, 1575, wurde ihm in dem Pfarrer Antonio von Vado ein Nachfolger gegeben, 2 Vorlesungen wurden fortgesetzt: de Batines giebt als Einleitung zu seinen Verzeichnsssen der alten Kommentare die Reihe dieser Erklärer, grohentheils gemäß den vom Senater Carlo Strozzi, einem um floren⸗ finische Geschichte sehr verdienten Mann, gesammelten Notizen. Im Jahre 1391 ward Fisippo Villani, Neffe und Sohn der bekannten Chroniken schreiber und selber als Literär-vistoriker thätig, mit der Lektüre beauftragt, welche diesmal an den Festtagen in dem Studio fiorentino, der alten Uini⸗ versität, stattfand. Ihm folgten Giovanni deR Malpaghini aus Ravenna, bis a7, Giovanni di Gherardo aus Prato, 417 - 1424 Antonio, ein Franziskaner-Bruder, welcher in Sta Maria del siore Dom) las, der bekannte Francesco Filel fo, dessen Vorträge 14531 bis 1432 und vielleicht später in derselben Kirche stattfanden, Lorenzo di Giovanni aus Pisg, Kanonikus an S. Lorenzo, welcher 4131 und 1435 im Studio las Antonio ba Easteilo aus dem Casentino, An⸗ tonio d' Arezzo, der berühmte Erists foro Landino, dessen Kom⸗ mentar zu den gebrauchtesten gehört, der gelehrte Dominikaner Domeni eo vi Giovanni'da Eorelia, welcher 1563 starb. Als Cosmus J. Medici die florentinische Akademie stiftete, übertrug er derselben auch die Erklärung ves Dante, mit welcher rilhmlich bekannte Männer sich beschäftigten, wie Gio vanbatista Geili, vie Historiker Giambultari und Varch i, Buwbn m attei u. As, deren Vorlesungen theils gedruckt, theils noch inedirt sind. Die Kchüre fand in Sindis, bisweilen in einem Saal des Palazzo vecchio und auch wohl im Mebizeischen Palast in Vig largg statt. Der Letzte, welcher solche Vorlesungen hielt, war der im Jahre 1750 verstorbene Bartolo mm eo del Teglig. Seitdem wurden in Florenz nur freiwillige Vorträge dieser Art gehalten, so von dem durch Kenninisse und Beredtsam-⸗ keit ausgezeichneten Erl est ro Cen tofanti, jsetzẽ Professor in Pisa. An letzterer ÜUniversität lafen Mehrere, schon 1385 Frances go da uti, in unseren Tagen Giovanni Rosini. In verschiedenen Städten Italiens geschah dasselbe: Benvenuto da Imola las zu Bologna 1375, und wir besitzen in seinem leider rößtentheils noch ungedrucktem lateinischen Kommentare die Frucht dieser Studien. n Piacenza, in Verona und an anderen Orten wamd im Mittelalter dies Beispiel nachgeahmt. Die in unserer Zeit auch außerhalb Italiens n nm n und noch stattfindenden Vor- iräge über Danie lasse ich unerwähnt. 5 ;

Auf den n, H. ih und wichtigsten Theil der Arbeit des Herrn de Batines, das kritische Ver eichniß der Kommentare, der gedruckten sowohl, wie der hanbdschriftlichen, kann ich hier nur im All-

Gesandte am hiesigen Hofe, Don Vincenzo Ramirez, wird im Laufe des Winters München besuchen. Es heißt, der Schluß des er burger Landtages sei sehr nahe bevorstehend. .

Wien, 30. Dez. (Sch le s. Bl) Die Leiche Ihrer Majestät der Herzogin von Parma sst gestern Abend in aller 62 6. an. gekommen, und wird die hohe Verblichene , ö . Gruft im Kapuzinerkloster an der Seite ihres ohnes, des Herzog von Reichstadt, beigesetzt werden. R 2

Die er ef 3. seit einer Reihe von 6 . * green Maßstabe hier . Wechselfälschung. erre ie en. uf⸗ sehen, um so mehr, als der Thäter bei seiner Arretirung durch die Polizei sich mit den herbeigerufenen Haiüsgenossen gewältsam zur

iz überliefert werden mußte.

Wehre setzie und in Banden der Justiz über ) er? i Tübersteigt, so weit es jetzt be⸗ Der Betrag der gefälschten 5 6 . wobei, außer Praten

d r ; a u ih rr g m ed und Sparkasse ansehnlich betheiligt sind. Pie Entdecknig des Zalsums geschah durch die Wechsel-Censoren des ersteren Institutes aus Anlaß eines auf einen hiesigen Lederhändler

lautenden gefälschten Briefes von 5b, Fl. C. M.

Frankreich.

ö 1. Jan. Der Moniteur meldet heute den Tod der , mit folgenden Worten: „Ihre Königl. Hoheit sst in Folge einer kurzen Unpäßlichkeit gestorben, die ein solches Un⸗ lück nicht so schnell ahnen ließ. In wenigen Stunden und ohne geren ist ein Leben erloschen, welches Gott mit so seltenen Verdien sten und mit allen Tugenden geschmückt hatte. Man weiß, wie zärt⸗ lich diese edle Prinzessin ihrem Bruder en g diese Hingebung war die Religion ihres Lebens, und diese heiße Liebe schloß Frant⸗ reich mit ein, an welches die Geschicke des Königs so innig geknüpft sind. Der Schmerz des Königs ist lebhaft und tief; aber sein Muth und seine Festigkeit, beseelt und aufrecht erhalten durch die großen Interessen des . sind gewohnt, sich vor keiner Prüfung zu beu⸗ en, so schwer sie auch sein möge.“ Das Journal des Débats kahl über den Empfang der Kammern, welche sich nach den Tui= lerieen begaben, um den Abr ihr Beileid zu bezeugen, daß Se. Majestät nur die Kondolenz dieser beiden Staatskörperschaften am heutigen Tage habe annehmen wollen, während alle sonstigen Em- pfangs - Feierlichkeiten zum neuen Jahre abbestellt worden. Der König empfing die Kammern im Thron-Saal, umgeben von der Königin, der Herzogin von Orleans, den Prinzen und Prinzessin⸗ nen der Königlichen Familie, sämmtlich in tiefer Trauer, der König und die Prinzen in schwarzem Frack. Als der König unter den an⸗ wesenden Pairs den Präsidenten Boyer erblickte, der sich ungeachtet seiner Altersschwäche zu dieser Audienz hatte führen lassen, ging er auf denselben zu und dankte ihm lebhaft für diesen Beweis seiner Ergebenheit. Der Präsident der Deputirten-Kammer sagte, Sr. Ma⸗ jestät sich nähernd: „Sire, wir kommen nicht, Ihren Schmerz durch Worte zu stören, sondern unseren Schmerz mit dem Ihrigen zu vereinen und Ihnen die lebhafte Theilnahme des Landes zu überbringen!“ Der König weinte, und die Thränen erstickten seine Stimme. Man konnte nur die Worte vernehmen: „Ich hatte gehofft, der Kammer morgen bei ihrem Empfange danken zu können; es wäre Meinem Herzen süß gewesen; Ich fühle, daß Ich Meinem Schmerz erliege; es ist sehr traurig für Mich; J bin herzlich gerührt durch das Jeügniß Ihrer Theilnahme, und da Ich die Kammer so zahlreich um Mich versammelt sehe.“ Nach die⸗ sen Kondolenzen zog die Königliche Familie sich in ihre Gemächer zurück. Der König hat auf zwei Monate Trauer angelegt. Die ir⸗ dischen Ueberreste der verstorbenen Prinzessin sind einbalsamirt worden und werden von heute an in den Tuilerieen auf einem Katafalk aus- estellt. Am Mittwoch, heißt es, soll zu Dreux die feierliche Bei⸗ 1 erfolgen. Dem Vernehmen nach, hat die Verewigte von ihren Gütern dem Herzoge von Nemours die Forsten von Crecy und Ar⸗ mainvilliers vermacht, dem Prinzen Joinville den Forst von Arc=en⸗ Barrois und dem Herzog von Montpensier ihre schöne Besitzung Randan mit dem Schloß, welches sie bei ihren Lebzeiten sehr hat er⸗ weitern und verschönern lassen. Schon seit längerer Zeit war Ma⸗ dame Adelaide ernstlich leidend und fühlte ihre Kräfte allmälig schwin⸗ den. Nach Lecomte's Attentat hatte sie zu einer ihrer Da⸗ men gesagt: „Ich kann, wohl noch einige Zeit leben, aber glauben Sie mir, ich habe heute den Todesstoß erhalten!“ Sie starb in den Armen des rng, ohne Schmerz und fast ohne Todeskampf, nachdem sie noch am Tage vorher von einer Bettlägrig⸗ keit, zu welcher die Grippe sie en hi t, wieder aufgestanden war und nur über große Schwäche geklagt, Abends aber ben König und die Königliche Familie bei sich empfangen, mit dem Herzog von ann

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pensier von dem Kauf einiger Neujahrs⸗Geschenke gesprochen und so⸗ 6 die Hoffnung ausgedrsickt hatte, daß sie bei 9 Gratulations-

our werde zugegen sein können, jedoch „sihend“, wie sie hinzufügte. Dann schlief sie in ihrem Lehnstnhl ein, ihr Athem war leicht und natürlich, und der König entfernte sich, ohne sie geweckt zu haben. Bald aber bemerkte der Arzt, der bei ihr blieb, bedenkliche Symp— tome und ließ Se. Majestat davon benachrichtigen. Die Königliche Familie war schnell wieder in dem Zimmer der Prinzessin 14 2. verließ dieselbe nicht mehr, bis sie ihren letzten Athemzug aushauchte.

Abd el Kader hat sich ergeben und ist in Toulon ein⸗ getroffen. Diese wichtige Nachricht bringen Supplemente der Blätter von Marseille zu ihren Nummern vom 29. Dezember. „Abd el Kader“, meldet der Semaphore, „der sich am 25sten zu Dran einschiffte, ist am Bord der Dampffregatte „Asmodee“ in Toulon angekommen. Es ist bekannt, wie kritisch seine Lage in der letzten Zeit geworden war, und welcher Gefahr er neulich in dem Kampfe entgangen, den er gegen die von einem der Söhne Abd el Rhaman's befehligten Truppen zu bestehen hatte. Da nach dieser letzten Nie⸗ derlage alle Hoffnung für ihn verloren war, der Verfolgung der Mauren zu entgehen, so lieferte er selbst sich dem Herzog ven Aumale in dem Lager zu Nemours aus. Wir können diese er⸗ freuliche Nachricht, die der „Phenicien“ überbracht hat, als offiziell geben. Dieser Beschluß der militairischen Laufbahn Abd el Kader's beendigt auch den Krieg in Afrika und sichert Frank reich die friedliche Unterwerfung Algeriens.“ Der Nonuvelliste sagt: „Abd el Kader hat sich gefangen gegeben und ist so eben an Bord einer Dampf- Fregatte zu Toulon angelangt. Er ergab sich dem Herzoge von Aumale in dem Lager zu Nemours, nachdem er alle Hoffnung verloren hatte, den Mauren zu eutkommen.“ Der Be⸗ richt des Courrier de Marseille endlich lautet: „Wir beeilen uns, die offizielle Nachricht von der Unterwerfung Abd el Kader's mitzutheilen. Er ist in Toulon eingetroffen und soll nach Aegyp⸗ ten gebracht werden. Wir brauchen der unschätzbaren Vortheile nicht zu erwähnen, welche aus diesem Ereigniß für unsere Kolonie

entspringen müssen.“

X Paris, 1. Jan. Die wichtige Nachricht, daß Abd el Ka⸗ der sich dem Herzog von Aumale in Afrika überliefert hat, ist amt⸗ lich. Der Ex⸗Emir ist am 28sten in Toulon eingetroffen. Die Be⸗ richte über ihn und seine Lage lauteten bekanntlich schon seit einiger Zeit sehr schlimm, so daß Manche geneigt waren, dieselben für Ueber⸗ treibungen zu halten. Nur so viel glaubten Alle, daß Abd el Kader allerdings weder Lust noch Macht mehr besitze, zu weiterer ernstlicher Bedrohung des Frankreich unterworfenen Gebietes in Afrika. Da kamen die von allen Seiten übereinstimmenden Berichte, welche das Zusammenziehen bedeutender Streitkräfte unter den Befehlen eines Sohnes des Kaisers Muley Abd el Rhaman meldeten und wie diese immer bedrohlicher für Abd el Kader wurden. Dieser hatte darauf den Entschluß zu dem Handstreiche gefaßt, die Abtheilungen des marokkanischen Heeres eine nach der anderen zu über⸗ fallen, weil ihm nur so noch Hoffnung blieb, mit densel⸗ ben fertig werden zu können. In der Nacht vom 11. auf den 12. Dezember wurde dieser Entschluß zur That, aber als der Morgen anbrach und Abd el Kader sich im Besitze des ma⸗ rokkanischen Lagers glaubte, da sah er plötzlich, daß er selbst in eine Falle gerathen war, aus der nur bas Aufgebot des höchsten Muthes ünd das Wagen des Aeußersten ihn zu reiten vermochten. Mit Ge— walt suchte er sich nebst seiner auserlesensten Mannschaft einen Weg zu bahnen durch die marokkanischen Heerhaufen, welche alle Höhen ringsum besetzt hielten. Mit wildem Ungestüm auf die Marokkaner anstürmend, welche den kräftigsten Widerstand entgegensetzten, war er in der That so glücklich, sich einen Durchweg zu öffnen, auf dem er für den Augenblick entkam. Aber um theuren Preis hatte er seine persönliche Rettung erkaufen müssen: drittehalb Hundert seiner besten und tapfersten Reiter waren unter bem Schwert und den Kugeln der Ma— rokfaner gefallen, und mit nur wenigen Ueberresten seiner Getreuen gelang es ihm, wieder zu seiner Deirah zu entkommen, die schon seit längerer Zeit, ohne Hülfsmittel, in der dürftigsten Lage und, von einer übelwollenden, zuletzt offen feindselig gewordenen Bevölkerung umgeben, wieder an der Maluia stand, wo sie schon früher so lange sich befunden hatte. Offensiv konnte er nach der schweren Niederlage und dem bedeutenden Verlust an Leuten, den er so eben erlitten, nicht mehr zu Werke ge⸗ hen, und eben so wenig war er im Stande, die Defenswe zu halten, wenn das marokkanische Heer unter dem Sohne des Kaisers, den errungenen Vortheil benutzend, weiter gegen ihn vorrückte. Dies war denn auch alsbald der Fall, und Abd el Kader sah sich in die

Unmöglichkeit längeren Widerstandes versetz?z. Nur drei Auswege standen noch offen: entweder sich und die . bis aufs 6. zu vertheiigen und mit dem Säbel in der Faust das Leben so theuer als möglich zu verkaufen, oder 63 sich dem Kgiser Muley Abd el Rhaman zu unterwerfen, oder enblich sich an Frankreich zu ergeben. Zum Tode schien er nun durchaus keine Lust zu haben, er grlff nicht zu dem ersten Mittel. Das zweite aber war gefährlich; er hatte so eben erst noch mit den Waffen in der Hand die Streit- kräfte des Kaisers, des rechtmäßigen Landesherrschers und, was in den Au⸗ gen des marokkanischen Volkes noch schwerer wiegen mußte, des Oberhaup⸗ tes der Gläubigen, bekämpft, war also wie ein offener Rebell gegen densel- ben, als ein gewaltthätiger Hochverräther aufgetreten, der die ent- sprechende Strafe verdient hatte. Daß man Schonung gegen ihn üben werde, war mehr als zweifelhaft, zumal Abd el Kader auch ganz offen als Nebenbuhler Muley Abd el Rhaman's um den marokkanischen Thron aufgetreten war, was ihm der Kaiser sicherlich niemals verzie- hen hätte. Die marokkanische Armee rückte aber so gewaltig und

rasch gegen die Deirah heran, daß an ein Entkommen nicht mehr zu

denken war und Abd el Kader mit dem Reste der Seinigen sich gegen

die französische Gränze zu gedrängt sah. Auf dieser Seite war allein

noch Rettung möglich, freilich auch mit Unterwerfung und Aufgeben

jeder weiteren Hoffnung auf Fortsetzung der bisher gespielten Rolle.

Doch war auf dieser Seite nur Demüthigung, aber keine ernstliche

Gefahr zu erwarten. Schon hatte er vorher durch seinen Bruder

bei General Lamoriciere, der die an der französischen Gränze versam-⸗

melten Streitkräfte befehligt, anfragen lassen, welches sein Schicksal

sein würde, wenn er sich Frankreich ergebe. Die Antwort fiel unter

den kritischen Umständen, in denen sich der Ex ⸗—Emir befand,

sehr befriedigend aus. Sie lautete dahin, der Emir habe durchaus für seine Person nichts zu befürchten; Frankreich

werde ihm im Falle seiner freiwilligen Unterwerfung die Mittel ge⸗ währen zu einer sorgenfreien Existenz in Algerien selbst, oder in

Frankreich, oder auch, wenn er es vorziehe, in Mekka. Sonach hatte

Abd el Kader von der einen Seite nichts zu befürchten, von der an-

deren nichts zu hoffen. Seine Wahl konnte daher nicht zweifelhaft

sein: er kündete an, daß er sich dem Herzog von Aumale überliefern

wolle, welcher inzwischen von der vor sich gehenden Unterhandlung

in Kenntniß gesetzt worden war und sich daher am 20. Dezember in

Person eiligst von Algier nach Oran eingeschifft, von dort aber so—⸗

gleich ins Lager von Nemours an der äußersten Gränze begeben

hatte. Dies that er denn auch, und er wurde mit aller Rücksicht-

nahme, ja fast mit Auszeichnung empfangen. Nach kurzem Verwei⸗

len wurde er nach Oran geführt, wo er sich sofort auf der König⸗

lichen Dampf⸗Fregatte „Asmodee“ nach Toulon einschiffte. Dort ist

er am 28sten eingetroffen. Es scheint aber nicht, daß er nach Paris

kommen wird oder überhaupt Frankreich zu seinem bleibenden Auf⸗

enthalt gewählt hat: wie man vernimmt, wird er sich vielmehr nach

Aegypten begeben und von dort nach Mekka, um dort den Rest seines

Lebens zuzubringen.

Die militairische Laufbahn Abd el Kader's ist somit als ge—⸗ schlossen zu betrachten. Für Frankreich werden aus seiner Unterwer⸗ füng und Entfernung vom Kriegsschauplatze höchst wichtige Vortheile erwachsen. Der wichtigste ist, daß von nun der Friede in Afrika als gesichert angesehen werden darf, denn Abd el Kader war der einzige Mann, dessen Name noch immer auf die eingeborene Bevölkerung Zauber genug übte, um in einem gegebenen günstigen Anlasse zum Haltpunkte für einen neuen größeren Aufstand werden zu können. Alle anderen Parteihäupter, die noch mehr oder weniger feindselig gegen Frankreich gesinnt sind, zusammengenommen, besaßen und be— sitzen nicht den zehnten Theil des Gewichts und Einflusses, wie der einzige Abd el Kader. Der fatalistische Sinn der Muselmänner wird in der eigenen Unterwerfung dieses mächtigsten Gegners der Fran⸗ zosen die Macht des unvermeidlichen Verhängnisses erblicken und um so mehr nun selbst auch in den Willen des Schicksals sich ergeben. Je mehr aber so die innere Ruhe und der Frieden in den französischen Besitzungen in Afrika Bürgschaften erhalten, desto geringeren Aufwandes an Geld und Leuten wind es von Sei⸗ ten Frankreichs auch bedürfen, um sich den ungefährdeten Besitz sei⸗ ner großen Kolonie zu sichern, und von jetzt an läßt sich die Mög⸗ lichkeit einer Verminderung der enormen Stärke des in Afrika stehen⸗ den Heeres um einen großen Theil voraussehen, eben damit aber auch eine Verminderung des Geldaufwandes, welchen Algerien jedes Jahr in Anspruch nimmt. Jetzt erst auch wird das Selbstvertrauen und die Sicherheit der europäischen Bevölkerung auf jenen Grad steigen, welcher neue Einwanderungen anziehen kann, und so wird also im Ernste und im größeren Maßstabe zu der Kolonisirung des Landes

* X gemeinen aufmerksam machen und muß meinem Freunde Witte überlassen, eine Materie zu behandeln, welche Niemand besser kennt, als er. Von den gedruckten Kommentaren ist im 1sten Bande (S. 571 692) die Rede; den Manuskripten ist die noch unvollendete erste Abtheilung, des 2ten Ban⸗ des gewidmet, von welcher die fertigen Bogen vor mir liegen. Nur über die gedruckten Kommentare des 14ten Jahrhunderts mögen hier ein paar Worte stehen. Diese sind 4) der des Jacopo della La na, zuerst in Venedig 1477 gedruckt, von! welchem der Verfasser 42 Handschristen, das Ganze oder einzelne Theile enthaltend, verzeichnet, ohne die 7 Exemplare der lateinischen Bearbeitungen und die 3 des mit dem Laneus übereinstim⸗ menden Kommentars, welcher unter dem Namen des Erzbischofs Visconti geht. Zunächst folgt 2, der vielbesprochene Ottimo, 1e. welchen zuletzt de Batines und Witte schrieben (vergl. den J. Artikel), nachdem dle Torrische Ausgabe von 1827 29 so vieles Hin- und Herreden veran- laßt hatte. Heute noch sind die Akten nicht geschlossen, und de Batines selbst dürste wohl noch einmal mit Bemerkungen über diesen wichtigen Kom- mentar hervorrücken, von welchem eine neue, nach verschiedenen Handschrif⸗ ten berichtigte Ausgabe von Francesco Ceroötti, zweitem Bibliothekar an der Corsiniana zu Rom, angekündigt ist. Die hier ver eichneten Codi⸗ ces belaufen sich auf 22. Von dem dritten Kommentar, fi dessen Ver⸗ fasser Dante 's Sohn Pietro gehalten wird, sprach ich in meinem ersten Artikel bei Gelegenheit des auf Lord Vernon's Anlaß von Vincenzo Nannuc ci veranstalteten Druckes, bei welchem von den 14 Codices? s benutzt wurden. Der unter 4 angeführte, fälschlich dem Boccaecio beige- messene Kommentar wird sogleich erwähnt werden: von dem 5ten, dem wirklichen Kommentar des Boccaccio, der in 5 Handschriften vorhanden ist, giebt es die Sabrinische und spätere Ausgaben. Dies sind die Kom— mentatoren aus dem Trecento, denn dem Quattrocento schon gehört Masseo Guiniforte delli Bargigi an, von dessen Erläuterungen zum Inferno G. 3Zaccheroni einen schönen Druck zu Marseille 1838 veranstalfete. Der Vollendung der schon erwähnten ersten Abtheilung des 2ten Bandes von de Batines' so fleißigem, wie nützlichen Werke darf man mit näch⸗ stem entgegensehen: die letze Abtheilung wird sodann die Opere minori bringen. Der Umfang des Buches hat die ursprünglich gesteckten Gränzen so weit überschritten, daß es nach mündlicher Mistheilung des verdienten Herausgebers zweifelhaft ist, ob die Bibliographie der Biographen in dem⸗= selben Raum finden wird. Jedenfalls aber darf man hoffen, auch letztere Arbeit veröffentlicht zu sehen.

Den neuesten Druck eines jener Kommentare des 11ten , . verdanken wir Lord Vernon, der in seinem Eifer für die Dante Literatur nicht ermüdet. Es ist der schon im Vorbeigehen genannte Falso Boccaccio, welcher unter dem Namen: Chiose sopra Dante, testo inediio ora per la . ö , (Florenz, 1846. 899 S. gr. 8 mit Facsimiles) erschienen ist. an hat diesen Kommentar mit Unrecht dem Baccaccio zu= geschrieben, dessen Name sich in 1 der Handschriften findet, während . der Magliabechischen Bibliothek den des Busone da Gubbio trägt.

Boccaccio unmöglich der Verfasser sein kann, leuchtet bei genauerer

Vergleichung ein, obgleich 6. Lami und Andere nach ihm jener Meinung das Wort reden. Der Ungrund der Annahme, daß man hier ein Jugend- werk des Certaldesen vor sich habe, ergiebt sich schon aus der im Text vor= kommenden Jahrzahl 1375 und der Anführung der Boccaccioschen Schrift über die Mythologie. Der vor einigen Jahren verstorbene L. Rigoli hat in einer Vorlesung, die in der gegenwärtigen Ausgabe wieder abge⸗ druckt ist, das Irrige jener Behauptung nachgewiesen, welche man neuer⸗ dings ohne irgend einen Grund wieder hat aufnehmen wollen. Dem Ver- nonschen Drucke, welcher von V. Nannucci besorgt worden ist, liegt eine Riccardische Handschrift zu Grunde, welche einst dem Historiker Bernardo Segni gehörte und hier mit buchstäblicher Beibehaltung der alten Ortho- raphie wiedergegeben ist. Aus einer anderen Riccardischen Handschrift sind arianten beigefügt, während eine große Menge wichtiger Lesarten und Ergänzungen aus dem schon genannten Magliabechischen Manuskript, dessen Dasein dem Herausgeber zu spät bekannt ward, am Schlusse angehängt sind. Zu bedauern ist, daß diese Varianten nicht zugleich mit dem Texte gegeben werden konnten, und daß für die Erläuterungen des letzteren und die Untersuchung über Autor und Zeit nicht mehr geschah. Der Kommen tar hat besonders insofern Wichtigkeit, als er von einem Verfasser gibelli= nischer Partei stammt, der einzige vielleicht unter allen des Trecento. Deshalb mag er auch wohl dem Busone da Gubbio zugeschrieben worden sein, zu dessen Lebenszeit die Epoche der Abfassun zich passen will. ür den Tert und die e der Göttlichen Komödie im Ganzen genommen ist übrigens, so viel mir belannt, neuerdings nichts von nn rer Bedeutung geschehen. Die Zahl der kleineren Hand-Ausgaben ist durch die mit Anmerkungen von P. Emiliani-Giudici (Florenz, 1847) ver= mehrt worben. Die zweite Auflage des von Bruno Bianchi durchgese⸗ henen Costaschen Kommentars (Florenz, Le Monnier, 1846) ist mehr und mehr eine selbständige tüchtige Arbeit geworden. Eine Ausgabe des In- ferno mit Profa-Uebertragung, von Selmo Carpanetti (Florenz, 1847), hat, wenngleich mit Geschick gearbeitet, wesentlich das Bedürfniß des Anfängers im Auge. An Erläuterungen einzelner Stellen und hier und da zerstreuten Aufsätzen fehlt es natürlich nicht, aber ich würde die Gränzen gegenwärtiger Anzeige weit überschrei= ten, wollte ich auch nur der wichtigeren leg hr he gedenken. Solchen Zwecken ist die kritische Revue gewidmet, welche G. Picci unter dem Titel: Della Leiteratura Dantesca contemporanea (Heft 1, 2. Mai- land 1846), begonnen hat. Ein in Florenz unternommenes Sammelwerk: Studi inediti su Dante Alighieri (i846), scheint mit dem ersten Theil, dessen ich schon früher erwähnte, geschlossen zu sein, was zu bedauern ist, da es einige gute Sachen enthäll. S. Cen tofanti bekaͤmpft mit ä. Gründen die Authentizität des bekannten Briefes Frate Ilario's an Üguc= cione della Faggiüola, welchen Witte längst für falsch erklärte, wie neuer dings, gegen Rr op a's Ansicht, auch Ven turt und Muzzi gethan ha— ben. Pietro Fraticelli, der sich so manche Verdienste um die Dante Literatür erworben hat, erläutert die Geschichte und Genealogie der Mala- spina, mit Rücksichi auf die beiden Gastfreunde des Dichters und kündigt

eine storia della Lunigianz Marchionale an, das Werk des Adv. Eu⸗ genio Branchi, Audilenr beim Gerichtshof zu Pontremoli, dem man mit um so größerem Verlangen entgegensehen muß, je mehr Gerini's bekann- tes ud über diese neuerdings in der Tagesgeschichte vielgenannte Provinz zu wünschen läßt. Nicht von demselben Werthe sind die Beiträge von A. Torri, von dessen Arbeiten ich weiter unten zu reden Gelegenheit ha— ben werde. Ueber Allegorie und einzelne schwierige Stellen der Komödie streiten L. Picchioni (La Divina Comedia (sic) illustrata da A. Ko- bisch, G. Ficci e M. G. Ponta. Mailand, 1816.) und G. Pieci (l Luo- éhi più oscuri e coniroversi della D. C. dichiarati da Dante stessoßꝛ; von dem Gardasee und seinen Umgebungen mit Bezug auf die schönen Verse im 20sten Gesange des Inferno: „Suso in Italia bella giare un laco“ u. s. w. handeln die Osservazioni di un Benacense intorno ad alcuni Commenti sopra i versi di Dante in cui d fatto cenno del Benaco oO Lago di Garda (Mailand, 1816), ohne daß die topogra⸗ phische Hypothese, welche das bekannte Val Camonica in Val di Monica umändern möchte, annehmbar erschiene; über Giano della Bella, den älte—⸗ sten florentinischen Reformer, spricht Sal v. Betti mit Rücksicht auf den berühmten Vers vom Gran rifiuto (Inferno III. Gesang), welchen Manche auf Giano anwenden möchten, während er ohne Zweifel auf Coölestin V. sich bezieht. Zwei Saggj di un nuovo eommento della Comedia di D. A. hat der Pater Giambatista Giuliani, Clerico regolare Somaseo, zu Genua 846 herausgegeben: auch hier giebt sich das Bestreben kund, Dante sich selber erklaͤren zu lassen. Kleinere Arbeiten des Verfassers lassen etwas

Tüchtiges erwarten. In Ravenna endlich ist von Mauco Ferran ti eine

neue Ausgabe des Gedichtes mit Kommentar (in 2 Bänden) angekündigt,

Daß unten der großen Zahl von Drucken nichl cin einziger dei Stabt

angehört, in welcher des Alighieri leßte Lebensjahre verbracht wurden, ist

ein? auffallende Erscheinung, und so darf man um so mehr das Vorhaben

deg Herausgebers gutheißen, da er die Vergleichung neuer Handschriften in

Ravenna und Bologna verspricht. Ein nicht besonders günstiges Vorn; theil erweckt aber en. die Erklärung, diese Ausgabe sei per uso degl

sialiani ' rigenerati! da Pio 1. (i); wie die Vertheidigung einer auch anderwärts mehrfach vorkommenden Lesart eines der Ravennatischen Ma⸗ nuffripte, welche statt des el mo do ancar m alfende, in der rührenden Erzählung der Francesca da Rimini, mo ng hat. Wie nnn gar S; Trogg sich für eine solche varietas lectionis erllären kann, sieht man nicht recht ein. Am Schlusse dieser, von der Diving Commedia handelnden Ueber- sich möge noch stehen, daß von der im Jahre 1837 erschienenen florentiner Edition von Riccolini, Cappeni, Dorghi e) und Beech i Ch) zwei neut Drucke veranstaltet worden sind, Paris, 1845, mit eigenen Erlante- rungen von A. Brünette, und Florenz, 1847, mit den ursprünglichen

Anmerkungen. (Schluß folgt.) 1 ——