1848 / 6 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

und Gebirgen Schuß

* e . * 6 Bernichtungskriege wird werden kann und immer ngskriege 3 2 3 daher, sollte eine el h

chen Verderben des Volkes führen,

durchlaufen haben, es den, um bei dem Ausbru dis ziplinirtes und mit tüch

zu önnen.

der Feldherr, der z und es ist und welches

Allein si

solche Stufe militairischer Ausbildun Mangel genauer Kenniniß der preußi af auch dort nicht das ganze Volt im Frieden ilit nische Ausbildung erhält, weil bei aller Großartigfeit der dortigen Einrich⸗ tungen doch die Mittel nicht aufgefunden werden können, leich und cht nicht minder imposant dasteht. Wollte nun Baden, abgesehen von einer gleich militanischen Ausbildung des ganzen Volkes tine nur halbe e Lage gar nichts; eine der p *

sehen, d

fähige Mannschast g

preußische Militairma

dung nützt bei unserer vo

schen ähnliche Wehr hältnisse:

Preußen halten: Linientruppen, im

dens⸗ Etat

suchen und dort gegen Truppen · Abtheilungen

daher dieses das Bild, welches Vielen als sie in der preußischen Landwehr als verwirklicht erkennen. ie haben noch nicht sich klar gemacht, wie ein Voll auf eine

verfa

Baden müßte bei 1,3800, 000 Einwohnern im gleichen Verhältniß wie

riedens- Etat 10, 256 M Landwehr J. Aufgebot, im Frie⸗ ö ö

usammen . Id 3ᷣ

Landwehr II. Aufgebot

ältniß des Budg ö , sich ergebenden Friedenszahlen

sten Anblick mit 10, 256

tigem Ermessen erläu

Mann sein müßte,

Verhältniß des diesseitigen

1847 könnten aber 3 5h r os Fl. statt 19) Eine der preußischen

eren Mitteln nicht 6 ist erforderlich,

fie für den Krieg beda

ohne die Ausbildung,

eben feine Landwehr me Anzahl unzureichend ausge

Die

diejenigen, welche

wohl

um der Mannsch

rf, und thafts wilche allein die Geldsumme etfordert, so wäre das

hr nach preußischem System ondern es wäre eine . Mannschaft ohne mllitairischen Werth. Berechnung dieses Budgetsatzes allein wird genügen, um

eine

weiteren Verfolg ihrer

wird, nur noch ganze Bedarf ist, dies und Mehr- Ausgabe

Die Verminderung des s r ͤ Wehrverfassung nicht vereinbar; eine erweiterte Wehrverfassung verlangt, daß mehr Mannschaft aus für die Landwe . beständig aufgestellt sein, vermindert werden kann. = . Ueberdies ist der bestehende Dienssstand auf die bundes gemäße Stärke

des Armee Corps und d irt; und rie §. 21 der Krieggverfassung dee 18 esstaaten überlassen blelbt, zu Yildung ihrer Kontingente

Waffenschule ligen Cadres der Linie nicht

die Bereithaltung 36

tairs so oft angefü

wonach den Bun

auch Landwehr zu verwenden, ) . . dieselbe

schlagfertig und mit in der überdies der Bundesbeschluß der Reserve eine alljährli

fährt: „do

Daß, nachdem

nügen wird.

anzudeuten, sondern daß die den Beutel ber Pflichtigen und der Kommunen durch stark in Anspruch nehmen.

eine

Nach diesen weiteren

. dürfen, womit

loß, nämlich daß die Regierung glaubt, in den aufg;

e. , . Wehrverfassung die entsprechende Mitte Inge hn; zu ien, Sie glaubt filr die Vertheidigun n m

M erh aten genügend

es n sehr in n

ichen Verhältnissen zu stören, umt ? ü

persönliche Opfer von ihnen zu verlangen; und h vaß auch Sie, durch⸗

un

nächsten n n des Land zu

ehr in ihren bürger

lauchtigste, hochgeeh

wurfes diese Ueberzeugung

Oesterreichische Monarchie.

Preßburg, 29. Dez. (Preßb. Ztg.) Der Repräsenta=

tions⸗Vorschlag in Bezug auf die u lität, welcher in der Cirkular - Sitzung am 22. Dezember von den

Ständen angenommen wurde,

geben werden.

rteste

„Ew. Majestät ꝛc.

Staats bestandes.

erbaut werden, zu deren ,, ,, beim

berufen sind. Die Wichtigkeit dieser Ansicht haben auch unfere Vorfahren

tief gefühlt, und diese haben durch eine ; e e all nn als die unentbehrliche Bedingung unserer

sere

Selbstständigkeit selbst inmitten der dieser Schlage min seltener Geduld und unermüdetem Enthusiasmus bewahrt. samen Resultaten eines funf nine, Ringeng danlen

ajestät

Nach den lan wir es Ew. ihrer Zustimmun jene Siu fe er

und Billigkeit berufen a g Allerhöch

für die seit

stät

Rationalität und Sprache leit dargethan um so naturgemäße F

wickelun

Auf dieser Grundlage müssen alle jene Peranstaltungen

anctionirt en wurde, zu

1

igen Eau (h

unterthänigst . .

ut des *

fachen volltommen . , n

üßte schon im Frieden in tigen Führern versehenes Heer

Einem solchen Vollsheere im engeren Sinne könnte nun allerdings

nicht abgesprochen werden, daß u dessen Führung berufen ist, an dasselbe stellen wird,

Mann tert werden, daß

ü d ist, daß daher au , , 1 jeh l5dz1 Mann beträgt.

mi dem ermittelten verhältnißmäßigen Bedarf von 256 Mann 10,944 Mann in Di ; t Wehrverfassung ähnliche könnte aber mit gerin=

Absichten abzubringen,

le weiteren

che Verminderung des Dienststandes

gestellt werden kann, auch eine e g des Budgels nicht erwartet werden darf, ist in so naher Verbindung, daß es

ich meinen Vortrag aus der 2 r ein des Gesetes

o auf den

führen, welcher aber nicht von großen Mas⸗- bewaffnung micht zum unausbleibli= dieses eine vollständige Waffenschule r Heereskörper gebracht wer eines Krieges als ein wohl , eübtes, in das rüden

*

s es allen Anforderungen entspräche, welche eal vorschwebt,

ebracht werden kann, und nur der . Wehreinrichtung läßt sie über= eine gleiche militai-

um alle waffen jnreichend auszubilden, weshalb aber die

en und vollständigen Aus bil reußi-

ung annehmen, so ergeben sich folgende

„im Kriegs - Etat 18,869 M.

11,987 *

S Ds M.

v 11,987 *

Zusammen TN Sỹᷓ N. eis wäre 3,597, 685 Fl.

erscheinen für den er⸗

für die Linie gering; es muß d . zu rich

der sogenannte Friedens Etat nahezu

ch für Baden der Dienststand 10, 256

In dem

Dienssstandes und des Budgets für 1816 und

ienst gehalten werden.

ins Leben geführt werden; denn der Dienst a die , nn,, ie, welche

wollte Jemand nur die Mann chaftssumme

wollen, von dem daß es genügen lange nicht der ngen noch über- eniger · Verdienst

preußische .

daß dieses no die Landwehr⸗Uebun

Dienststandes der Linie ist mit einer erweiterten

eblldet wird; da aber die Linie die einzige sollen uicht für diese die kostspie⸗

r sein kann, ö daß der Dienststand

so ist begreiflich,

bundesgeseplichen Bestimmungen über auch der von den Heznern des Linien, Miliz des deutschen Bundes,

kann nichl anschlagen, da derselbe s. 21 fort- leich den Linientruppen geübt, ausgerüstet, inle fen Offizieren besetzt sein“, und vom 26. Juni 1841 auch für die Mannschaft

kurze Nebungszeit vorschreibt. l i nicht in Aussicht

an dieser Anführung ge⸗ Erörterungen glauben wir die Worte wiederholen gestellten Grundzügen

unferer Gränzen im Verei t den orforge gelroffen zu haben, ohne die Fi⸗ Ansprüch zu nehmen, ohne die Pflichtigen und ohne zu lange

Henren, bei näherer Prüfun , Geseß · En gewinnen und den Gesthe Ihre Zustimmung

ungarische Sprache und Nationa-

lautet: . Nalionalität bildet die Grundbedingniß unseres

a,,, Reichstage

lange Reihe der Jahrhunderte un istenz und Nalion zugemessenen bitteren

daß durch Gesetz⸗-Arntel, die mit Allerhöchst⸗ wurden, unsere Nationalsprache auf der sie urch unwiderlegbares Rechi ist. Die Nation hat auch bisher Ew. Maie- stihrem Negien ritt in Venreff unserer bewiesene väterliche Gnade die innigste Danlbar- rößer war die . als Ew. Majestät der Ent⸗ er mit fran er Bereimilligleit auffassend, die Siuhl erhoben und der Nation

ß sie die geliebten Laute ihrer als theuren Beginn des gien ng, Reichstags von

vielen

llethöchsten Herrscherhauses werden unsere

ie nun die a

hrhunderten zum z wurde noch durch die ange

durch

diese in unserer

Pfand

rischen

Bitte,

9.

wenn

Partes

terricht

Jahre 1805

ructi

sirikte

recht

gen

bie

errschende Haus, von der Wichti ti itã ie ati D Standhaftigkeit ationalität durchdrungen, die Bestätigung un h s geren, 2

noch obschwebenden Wünsche durch Em. Maj Erfolg der bereüs gebrachien Gesetze lichen? Verwaltung., als auch des all Veranstaltungen geschehen haben, daß, so sich auf

bes öffentlichen Lebens auftauchen können

eischen, un * ö noch die Frage zum Schlusse gebracht wird und zum

Ziele nur ein solches Gesetz

sebweder Amtöführung, al eren ung, sondern när die Ausnahmgfälle anführtn soll. Demzufolge in voll=

sommener Hoffnung der allergnädigsten Gutheißung Ew. Majestät und auf Grund lage der am 11. Dezember 1865, dann am 8. November 1811 gebrachten unterthänigsten Reprãsentation die in An und Nationalität verfaßten Gesetzvorsch .

hier beischließend, überreichen wir Ew. Majestät mit der unterthänigsten

vollkommenen Erfolg des Geseßes nöthigen Ersordernisse anordnen und die unter so vielen Mühen und wie, auch dem Interesse der nalität, hierdurch für alle Zeiten garautiren zu wollen.

Der Entwurf eines Gesetz⸗Vorschlages in Betreff der ungari= schen Sprache und Nationalität lautet folgendermaßen:

Sprachwissenschaft eingeweiht werden, mit dankbarer Anerkennung und wollen dies auch wegen künftiger Garantie in das Gesetz einschalten. §. 2. Sowohl die gesetzbringende und Staats verwaltungs-, als auch die an- derweitige Amts- Sprache wird fernerhin allein und ausschließlich die ungarische sein; jede nach Kundmachung dieses Gesetzes in anderer 6 . ausge fer tigte amtliche so

ist es erlaubt, eine andere Sprache zu gebrauchen, in Betreff welcher die S§. , 6, 7 und 8 des gegenwärtigen Gesetzes entweder eine Ausnahme oder eine besondere Anordnung e . S. 3. Auch die öffentliche Unterrichtssprache soll ausschließlich

die ungarische und eben fo auch das ungarische Littorale werden im Gebrauche der bisher

, . lateinischen, resp. italienischen Sprache, jedoch blos im eigenen ebieie und bei ihren eigenen inneren Angelegenheiten, noch auf 6 Jahre, vom Schlusse des gegenwärtigen Reichstages gerechnet, belassen. ungarischen Reichsgelder sollen mit ungarischen Zeichen geprägl werden und bei allen bürgerlichen, Schatzkammer-, fen, wie auch den ungarischen Seehäfen, den leute und anderweitigen ungarischen Schiffen nig das Reichs wappen und die Nationalfarben gebraucht werden. soll bei allen Amissiegeln die Rundschrift §. 2 ausgedrückte allgemeine Anwendung die Partes nur insoweil ausgedehnt, als die Partes, deren Gerichtsbarkeiten und

Tribunale mit der Gesetzgebung, dictionen, mit dem Ober Gericht und anderen Tribunal⸗Gerichten in Be—=

tührung kommen; den einzelnen Jurisdictionen, dem Ober Gerichte und Gerichten zu betreibende amtliche Korrespondenz-⸗ Sprache, die Beilagen nicht mitverstanden, alleinig die ungarische sein. ,, . insofern dlese nur im Gebiete der Partes oder von

urisdictionen der Berathungen dieser Jurisdictionen und Tribunale

der lateinlschen Sprache beibehalten. les befindlichen Jurisdictionen, wenn sie unter ,, Namen in streng

amtlichen Angelegenheiten mit Beamten der ungari respondiren,

ungarischen Jurisdictibnen verständigen, garischer Sprache

die Komitat⸗Oberbefehlshaber sind, wenn sie mit ungarischen Beamten oder Jurisdictionen korrespondiren,

brauchen. S. 8. wird auf die Partes nicht erstreckt.

St. Petersburg, 28. Dez. zen, welche die jetzigen S Tiflis bilden, sind zu verschiedenen Zeiten in den russischen Staats⸗

Verband durch Waffengewalt erobert, Derbent im Jahre 18906 und Kuba im

Schirwan und

lang unter der 6 später, in Schein 1819, in Schirwan 1826 und in Karabag 1822, wurde die russische Verwaltung eingeführt. Eigenthumgrechte an unbeweglichem Vermögen s Chanaten geltenden Standesrechte wurbe von der russischen Regie⸗ rung eine geraume Zeit nichts geändert und eg

181 erließ der Kommandant von Kuba eine ; Naibs und Beys im gleichnamigen Chanate, in welchen mit Bezugnahme auf das Herkommen und auf die in Folge der Aenderungen im Geiste und im Systeme her Verwaltung entspringenden Bedürfnisse die gegenseitigen Verhältnisse zwischen den ., gegen die Regierung, näher bestimmt, waren.

moloff bestätigt. Im Jahre 1818 erließ General Jermoloff eine Verordnun ö

von ihnen verwalteten

Später, bei der Bildung der Prov rme Ach

ha und Dscharo⸗Balakän und bei der Einführung der Provinzial⸗ egierun wu :

ö verschiebene Vorschriften estimmungen über die Bauern und Grundherren gen der obersten Landes Behörde und Feststellung der gegenseitigen sißern und den Bauern Ih.

darauf folgende Ariegszustand hinderte später gründherrlschen Rechfe und Pflichten in ein f

6 en das Herkommen ünd die Verordnungen der Chane Geltung Aben, wahrend man in anderen sich nach den Bestimmungen der rus= ichen Verwaltangs - Vehörden richtet.

stehenden Recht und Verhälthisst in. inge ; ber e Rechte und Et nde 3. Ver ö

. k

30

cit und Bebeutsamkeit der ungarischen erselben

res Selbstgefühls am Herzen tragen, schichte * . Len iel. Begebenheit gleichheitig als daß unsere in An elegenheit der Nationalität 3 nädigst erfüllt und zum sowohl im esichtspunkte der öffent- (meinen Unterrichts die vollziehenden achdem wir jedoch die Ueberzzugung pier Hesetzgebung in Angelegenheit der Sprache beschränkt, immer solche Zweige die die Kreirung neuerer und d auf diese Weise der gewünschte Erfolg we⸗

ebung

und Garantie dessen,

werben. lange di vetaillirte Einrichtungen

ren kann, welches den Gebrauch der unga⸗ sowohl hinfichtlich der öffentlichen Verwaltung, als auch

Sprache, = als allgemeinen Grundsatz aussprechend, nicht die

elegenheit der ungarischen Sprache mit unterthäniger Huldigung diese mit allergnädigster K. Gutheißung bestätigen, die zum

Gefahren bewahrte, dem erhabenen Throne, so Nation allerwichtigste heilige Sache der Natio-

1. Die Reichsstände haben jene gnädigste Sorgfalt Sr. Masjestät, welcher die Glieder des erhabenen Herrscherhauses in die , erfahren

und nur in solchen Fällen

Schrift und Urkunde ist ungültig;

ein. S. 4. Die poszegaer, verößzer und szirmier Komitate

§. 5. Alle und Rundschriften Militair⸗Institu⸗ chiffen der ungarischen Kauf⸗ sollen auf den Flaggen allei- Endlich ungarisch sein. S. 6. Die im der ungarischen Sprache wird auf

Regierung, mit den ungarischen Juris

diesem nach wird in den Partes die mit der i, ,, anderen Tribunal-

*

Hinsichtlich aller öffentlichen und

so auch in Betreff der wird jedoch der Gebrauch §. 7. Die Beamten der in den Par-

Partes betrieben werden, eben

chen Jurisdictionen kor- Sprache gebrauchen, dahingegen, sich mit Beamten der sind sie verpflichtet, in un- zu korrespondiren. Eben so auch alle in den als: der Banus, die Diözesan⸗Bischöfe,

können die lateinische ie im Auftrage ihrer Jurisdictionen

befindlichen DOberbeamten,

verpflichtet, die ungarische Sprache zu ge= Die Anwendung des §. 3 betreff des öffentlichen Unterrichts

Jedoch soll der . rische Sprachun⸗ in allen öffentlichen Schulen der Partes ordentlich stattfinden.

Rußland und Polen.

Die muselmännischen Provin⸗ Gouvernements Derbent, Schemacha und

etreien. Das Chanat Ganscha wurde im Jahre 1803 Changte, nämlich: Schekin, schon in den Jahren 1504 und

verbleiben aber noch eine Zeit

ihrer früheren Beherrscher.

1811 besetzt. Die übrigen Karabag, kamen zwar sche Botmäßigkeit,

unter rus erwaltung der Chane,

In Betreff der und der in diesen

Nur im Jahre chriftliche Instruetion an die

Grundherren und den Bauern, so wie ihre Diese. In⸗ on wutbe mit einigen Abänderungen 1824 vom General Jer⸗

ehemaligen drei tatarischen Di⸗ In el zur Regelung der Verbindlichkeiten dieser gegen die

̃ n fg sten und der Bauern gegen jene. Prbvinzen Armenien, Talyschin, Achal⸗

ür die Agalaren der

wurben den Verwaltern der Magale und und auch einige allgemeine gegenseitigen Verhältnisse zwischen, den mitgethelit. Keiner dieser Verfügun⸗ jedoch war eine genaue y Verhältnisse n n. den Grundbe⸗ gegangen, und auch das Eigenthums⸗ der Grundbestßer war nie ausdrücklich bestätigt worden. Der die Verwaltung, die

ach System zu brin⸗ ag in einigen Ge⸗

en daselbst,

und daher kömmt es, daß bis auf diesen

„Diese Bestimmungen der rus⸗ n Behörden“, heißt es nun in einem Bericht des Kawka's, meistentheils ohne vorhergegangene strenge Untersuchung der be⸗

le d . ,

Itzubengen unh bie Willkür, der Grün herren zu be= en worhen sind, haben eigentlich allt späteren Verwicke= r iltnisse in dem muselmänni⸗

nbeslheile betreffenden Frage veranlaßt. Da nun die folgenden

dung aus der Quelle selbst zu schöpfen, so wurde der richtige Ge- sichtspunkt der Sache noch mehr ira und dieser 8**, der über 25 Jahre dauerte, hat die Rechte des Grundbesitzers und die Rural -Verhältnisse in ihren Grundlagen verändert, zum Nachtheil des ersten Standes und der Bauern, und ohne daß der Regierung daraus Vortheil erwachsen wäre, mit deren Streben für die Wohl⸗ fahrt aller Unterthanen des Reichs dies Ergebniß im Widerspruche stehen mußte. Durch das Kaiserliche Resfript vom 18. Dezember 1816 wurden nicht nur die grundherrlichen Rechte des ersten muselmännischen Standes auf eine unzweifelhafte Grundlage zurück⸗ geführt, sondern auch das Erbeigenthum an angesiedelten Grundstücken dersonen verliehen, die eine en, Wohlthat nur von der Freige⸗ bigkeit des hochherzigen Monarchen Rußlands empfangen konnten. Es blieb nur noch übrig, die Rural-Verhältnisse festzustellen. Es war in Bezug hierauf nicht leicht, die e ü mit den Rück- sichten für das allgemeine Beste in Einklag zu bringen; nicht leicht, bie von einander abweichenden Privatrechte, die nicht allein in jedem Chanate und Kreise, sondern beinahe in jedem Majal und auf jedem Grundstücke verschieben waren, auf eine einzige Grundlage zurückzu⸗ führen; nicht leicht endlich, das dort so tief eingewurzelte Lebenswe⸗ fen und die Willkürlichkeit den Rechtsgrundsätzen eines auf⸗ geklärten Staates anzupassen, wo alle Stände unter einander im Gleichgewichte stehen und einander anerkennen sollen. Den⸗ noch sind alle diese Hindernisse endlich mehr oder oder weni⸗ ger beseitigt. Gegenwärtig ist in dem nach außen geschützten, nach innen georbneten muselmännischen Landestheile jeder Grundherr durch das Gesetz zum Friedensstifter, Sachwalter und zur Mittelsperson zwischen Volk und Regierung, zum Wächter über die Ordnung und die Wohlfahrt der Gemeinden bestellt; jeder Bauer ist gegen unge⸗ setzliche Ansprüche sicher gestellt; sein Fleiß durch Sicherheit des Be- sitzers geschützt, und jedem Grundherrn sind die Quellen seines Er- werbes von der Regierung zur Ausbeute überlassen. Beide Theile sehen ein, daß die Regierung ihr beiderseitiges Wohl zu befördern wünscht, und beide werden durch ihren Fleiß und auf dem gesegneten Boden ihrer Heimat auch gewiß leicht dieses Wohles theilhaftig werden. Rußland hat ein Recht, zu erwarten, daß diese seine neuen Staatsgenossen für alle ihnen dargebrachten Wohlthaten, an den industriellen Bestrebungen thätigen Antheil neh⸗ men, in lebhaften Handelsverkehr treten und ihre Rohprodukte unse⸗ ren Manufakturen zustellen werden. Hierin ist Transkaukasien von der Ratur besonders begünstigt, und in dieser Beziehung kann es Ruß⸗ land nützlich werden. Es werden jetzt Bekanntmachungen erlassen in Be⸗ treff dersenigen Ländereien, an welchen das Eigenthumsrecht den Besitzern f dern des Artikel 1 des Kaiserlichen Reskriptes vom 18. De- zember 1846 bestätigt ward, und derjenigen, welche laut Artikel 2 desselben Reskripts von der Krone zurückgegeben werden; desgleichen auch in Hinsicht derjenigen Grundstücke, die auf ihre gegenwärtigen Besitzer von ihren Vätern, welche dieselben temporair besaßen, ge⸗ kommen sind, so wie endlich im Betreff der besonderen, den Mitglie⸗ dern der gewesenen chanschen Familien verliehenen Vorrechte. Die Verorbnungen für die Agalaren und die ersten Stände des eriwan⸗ e, nachitschewanschen und achalzigschen Kreises, werden nächstens erscheinen.“

6 Majestät der Kaiser hat für billig erkannt, daß die Regeln, nach welchen von den Privatreisenden Chausseegeld erhoben wird, auch auf die mit Passagieren gehenden Post- Equipagen ausgedehnt wer⸗ den, und demzufolge befohlen: 1) Es soll als allgemeine Regel an⸗ genommen werden, daß während fünf Jahren von dem Tage, an welchem Post. Equipagen auf den Chausseen zu gehen anfangen, diese Equipagen kein Chausseegeld zahlen sollen, um die Post⸗Verwaltung für bie dabei gehabten Auslagen zu entschädigen. 2) Nach Ablauf dieser fünf Jahre hat die Past⸗Verwaltung der Direction der Straßen⸗ Communicaflson und der öffentlichen Bauten, für jede Post⸗Equipage, in welcher Passagiere befördert werden, ein nach der Zahl der vor gespannten Pferde zu berechnendes Chausseegeld zu zahlen, nach Grund⸗ lage der bestehenden Reglements, und 3) dieser Befehl tritt mit dem 1. 13.) Januar 1849 für alle schon fertigen und von Post⸗Equipa- gen befahrenen Chausseen in Kraft.

Großbritanien und Irland.

Der Kölner Zeitung wird aus London über ein so eben erschienenes Werk M'Culloch's geschrieben: M'Culloch, der berühmte englische Staatswirth, hat eine Abhandlung über die Erbtheilung herausgegeben: „A Treatise on ihs Succession to Property etc.“ Man darf im voraus vermuthen, welcher Erbfolge er, als Engländer, den Vorzug giebt: natürlich ber englischen. Denn wenn man zu be⸗ haupten pflegt, die Theorie stimme selten mit der Praxis überein, so ist dieser Satz in England nicht anwendbar. Hier stimmen Theyrie und Praxis meistens vollkommen. Der Engländer verwächst näm⸗ lich, so zu sagen, von Jugend auf mit den Einrichtungen seines Landes; er fängt mit der Praxis an, und wenn er sich auf Theorie einläßt, so versteigt er sich selten höher, als um die Vortrefflichkeit des Bestehenden nachzuweisen. Er will z. B. die beste Staats⸗ Verfassung ausmitteln; er setzt sie nach allgemeinen Grundsätzen zu⸗ sammen, er wägt alle Gewalten auf das sorgfältigste gegen einander ab, kurz, klügelt Alles aus, was zum Besten des Staates 6 und siehe da, sobald sein Entwurf fertig ist, so findet sich, daß er bereits ausgeführt ist, nämlich in England, im Jahre 1689. Oder er denkt über das Gebet nach und entwickelt alle Eigenschaften, welche ein gu⸗ tes Gebetbuch haben müsse. Er mag noch so viele Forderungen auf⸗ stellen, so darf man doch versichert sein, daß er damit schließen wird: „Und alle diese nöthigen Eigenschaften finden wir auf eine wunderbare Weise vereinigt im Common biayer Book.“ In, der That ist der Engländer, um seine Vorstellungen zu rechtfertigen, häufig

enbthigt, eine Art Wunder anzunehmen. Man kann ihm eicht nachweisen, sein Staat als seine Kirche allmälig eine Weise zu Stande ge⸗ fommen un Menschen an deren Ent- stehung großen Antheil te boch wunderbar sein, wenn etwas so zufällig Vollendetes gewor⸗ den wäre. Der Engländer, wird das Erste zu⸗ geben und das Andere nicht minder, derbar, wird er sagen; man habe Gottes zu verehren! Durch eine nun auch das englische Erbrecht

weiß M'Eulloch

Um die Unabhän

nahmen stets auf die vorhergehenden fußten, ohne ihre Begrün-

. en so seh elbst, für welche

362 Civil-

wir einen derselben, als von ausländischen Majoraten gesprochen ward, und ob ste in England möglich wären, ausrufen hörten: „Un⸗ möglich! Man kann ja doch nicht den Boden des Landes unter Ver- schluß legen!“ („Impossible! Tou con nat jock up the soil of the country !«) Auch die Times wirft den Vorschlag M Culloch's weit weg. „Nichts Schlimmeres“, fag! sie, „könne den Pairs be⸗ gegnen, als wenn ihr Land unveräußerlich gemacht und sie zu bloßen Nutznießern herabgesetzt würden.“

Bericht de bainicch-Westfälischen Gefängniß⸗ ch r gthein g 6 gniß

Der Central Ausschuß der hier bestehen⸗ den chern ffch-w et fälrschen Gefängniß-Gessllsch aft zur sehht= chen und bürgerlichen ern, * k. 7 so ö D glieder! seinttß zwanzigsien Jahres eri ertheilen lassen. Der Zweck dieser 9. 86 . mit den Staatsgesetzen übereinstimmende Beför= derung der sitilichen Besserung der Gefangenen durch Beseitigung nachthei⸗ liger und Vermehrung wohlthätiger Einwirkungen auf dieselben, sowohl während der Haft, als nach der Entlassung wird durch Ertheilung von Unteiricht durch eigens von der Gesellschast angestellte Hausgeistliche und Haussehrer in den Straf-Anstalten, durch Beförderung der Elassificgtion der Sträflinge, durch Unterstützung der Behörden bei Beschaffung der leiblichen Beschäftigung derselben und endlich durch Unterbringung der Entlassenen als Arbeiter und Dienstboten bei ordentlichen Leuten und durch Anweisung von Quellen ehrlichen Erwerbes für dieselben, wobei sie durch Beaufsichtigun christlich gesinnter Menschen vor Rückfällen, vor neuen Vergehen . bewahri bleiben. Der letztere Theil, der Wirksamfeit des Vereins 1 der Haupigegenstand seiner Sorge und seine eigentliche Aufgabe. Es würde irrig sein, wenn man diese Sorge lediglich dem Staate oder den einzelnen Kommunen anheimstellen wollte. Beide, der Staat und der Verein, sollen einander begegnen und unterstützen. Je zahlreichere Vereine daher für die entlassenen Gefangenen sich bilden, desto eher wird es möglich sein, jene sittliche, in der Humanität begründete Pflicht, den gefallenen Mitbruder wieder aufzurichten und zu ei- nem der Gesellschaft nühßlichen Mitgliede zu erziehen, zu realisiren. Leider ersehen wir aus dem uns vorliegenden Berichte, zal die Gesellschaft in dem abgelaufenen Vereins- Jahre 181647 keinesweges an Ausdehnung gewonnen, vielmehr die Hülfsvereine, denen hauptsächlich die Sorge für die entlassenen Sträflinge obliegt, in ihrer Wirksamkeit ermatten und vielen derselben eine völlige Auflösung bevorzustehen scheint. Letzteres ist bei der Tochter - Gesellschaft zu Cleve, deren Hülfsvereine sich ihrer Wirksamkeit nie lebendig genug anschlossen, bereits eingetreten. Von anderen Tochter-Ge⸗ sellschaften und Hülfsvereinen sind gar keine Jahresberichte erstattet worden, . 2 auch . a . , , n. voraussetzen. Daß

e enen Jahres zu dieser i i

9 en, , yl ieh en affe n,, er Verein besteht aus 13 Tochter- Gesellschaften, 130 namhaft ge⸗ machten Hüls vereinen und zwei Asplen für n, , weibliche . * und erstreckt seine Wirksamkeit auf die Straf⸗Anstalten zu Düsseldorf, Wer- den, Kleve, Elberfeld Wesel, Köln, Bonn, Aachen, Koblenz, Herford

Paderborn, Arnsberg, Münster und Benninghausen.

Was die Wirksamleit der Geistlichen ünd Lehrer an den Strafanstal= ten betrifft, so erstreckte sich dieselbe auf Abhaltung des Gottesdienstes an

Sonn. und Feiertagen, so wie der Wochen -Andachten an bestimmten Ta= gen, Austheilung des h. Abendmahles, katechetische Vorträge und Erthei- lung des Elementar-Unierrichtes an solche, die dessen bedürftig waren. Auch wurde den Gefangenen stets Gelegenheit gegeben, die Geistlichen allein u

sprechen, wobei diese Veranlassung nahmen, die bald zu Entlassenden ö. ihre Pflichten aufmerksam zu machen und sie vor den ihnen bevorstehenden Versuchungen zu Rückfällen zu warnen. Von den meisten Geistlichen wird die Aufmerksamkeit der Gefangenen bei den religiösen Vorträgen sowohl als überhaupt beim Goüttesdienst gerühmt, auch darauf hingewiesen, daß die in der neuen Zeit eingelieferten Gefangenen weit bessere Schul- und Reli⸗ gionskenntnisse mitbringen, als dieses bei den älteren Sträflingen der Fall 9. was von der großen Fürsorge des Staates für die Schulen herrühre.

ehr beachtenswerth ist das, was der Pfarrer Weydtmann in seinem Jahres-

Bericht über die Wirklsamkeit der Seelsorge in Arresthäusern bemerkt: „Kommt überhaupt das Reich Gottes nicht mit äußeren Geberden, so ist 3. a am ker n in einem Gefangenhause zu suchen, wo die, Sünde 1 1 . en in ihrem Dienste hält, Worte fast die ausschließlichen 36 gnis . alle Handlungsweisen durch die Strenge der Hausordnung 8 6 sein müssen und Aeußerungen von Reue und Besserung so , . oder Fürsprache oder sonstigen Erleichterungen ihren ö . g. n. elbst die augenscheinliche Erschütterung, der sich der erhaf 6. ö. . kann, ist mit allen sie begleitenden Erscheinungen 1 züch ,. erechtigkeit noch, das ungewisse Anzeichen eines nenen

ebens aus Gott. Nur da, wo ein freiwillig ausgesprochenes Sündenbe⸗ kenntniß vorkommt, wo dieses selbst über das Vergehen hinausgeht, das die eben jetzt erlittene Hast und Strafe nach sich gezogen hat, wo eine Stille eingetreten, die ein inneres Nachdenken nicht verkennen läßt wo, was schon sehr selten ist, eigentliche geistliche Hülfe nachgesucht wird, ist der Seelsorger zu Hoffnungen berechtigt, die so leicht nicht getäuscht werden. Solche

Doff nungen stehen zwar sehr vereinzelt da, allein es hat auch in dem Jahre nicht daran gefehlt, und ich muß es mit um so größerem Danke gegen, Gott bekennen, als die Mehrzahl scheinbar so hoffnungslos bleiben läßt. So niederschlagend solche Erfahrungen auch sind, so erfreulich ist es doch auf der anderen Seite, wenn Seelsorger so klar in die Gefange⸗ nen · Vixhältnisse hineinschauen und sich keine IM ichen über glänzende 9 folge ihrer Wirksamkeit unter den Sträflingen machen. j ö er, ö. . r nn einer kleinen erbaulichen Inhalts bewirkt worden, was einesthei ĩ 7 n ,,,, . Vorschub ifi ; ö

iel ichen Gesprächen und Zerst ĩ der Freizeit, besonders an Sonn- und Festtage .,

ist. Der Geistliche zu Paderborn empfiehlt 3 j. e e gr, e , ders auf solche Schriften Rücksicht zu nehmen . e n, . keit des Branntweintrinkens handeln, da er bei , , n, Leben und das Innere der Verbrecher imme , , , zwei Drittel derselben durch Branntweingenu e rg. an l ph i, , , ö. und ermuthigt 2 uff . ah.

en seien. n ma ĩ ĩ nen bei ihrem Abgange ein . ö il ten. ie Tulln.

In Bezug auf die Classisication und Beschäfti so wie deren Ünterbri (bah igen det Cefangenn, , . ngung nach der Entlassung, haben sich folgende Re—

Im Arresthause zu Düsseldorf betrug die tägli ĩ zahl der Strãäflinge 481 (59 mehr als 9 . 8 , . g nn, ie n n wis waren. Der Rest von 3 6 ö albes Arbeitspensum derhalten fonnten!“ 7 Selbstverpflegung, Mangel an Raum u. s. ö nicht rr 9 J. werden konnten, brachte einen Reinertrag von 13,211 Rihlr. 18 S J 7 3 e nt n jeder Kopf 41 Rthlr. 11 Sgr. 5 Pf. Ueber die a g. 6 zu Wanto, Dormagen, Rheidt, Wevelinghoven, Wickrath, Linn ⸗niss ge, überwiesenen und von denselben unterstützten Entlassenen lie⸗ n, ,. und theilweise gute Zeugnisse vor. Rückfällig kamen vor in Wanto 4, in Wickraih 1, in Kaiserswerth 2 und in Due fon 4.

Im Arresthause zu Kleve war die Durchschnittszahl i

2 2 2. m

fn i , e, 174, welche einen reinen e n nn, . ih. 5 gr., also per Kopf 35 Rthlr. 15 Sgr. 11 Pf. eingebracht * a 3 * . ee, angeführt worden, völlig erkalten= wenigen Fällen etwas geschehen 1 n n n fle mn,

m Arresthause zu Bonn waren im Laufe des Jahres detinirt: ; Untersuchun 8. Gefangene, o7 4 korreftionell Bestrafte, 31 Bor r ie! 35 l= =, . und 71 Militair⸗Transportaten, im Ganzen alf ** Fr. von denem auffallenderweise 127 das , Alter

noch nicht errelcht hatten. Von diesen wurden in Freiheit

Düsseldorf, 31. Dez.

e Von verschiedenen Bücher⸗Sammlung beleh⸗

31

esetzt resp. nach der Heimat gebracht 849, in anbere Gefängni ü 366. Wegen des fortdauernden Wechsels der ee, er gn 3 einträgliche Beschäftigung derselben auch in diesem Jahre nicht stat nden D. so daß der ganze Reinertrag ihres Verdienstes nur 301 3 3

gr. 6 Pf. beirägt. Der Bericht hinsichtlich der Entlassenen ist nicht be=

sonderg günstig und wird nur der Hälste das Zeugniß gegeben, daß sie nicht

rückfällig geworden sind. Auch haben 6 hier vielfach die Nachtheile be-

merklich gemacht, die durch das Zurüdhalten der früheren Handwerks- und

w, feen f 3 6 eigesetzes entstehen, wodurch den ost beim besten Wille gen ei ĩ ögli

y ., n das Erlangen eines Dienstes unmöglich

Im Arresthause zu Elberfeld betrug bei einer tägli itts- zahl von 101 Detinirten der Reinertrag * Ib de erg ü. 12 Sgr. 2 Pf. An diesem geringen Ertrage soll der nicht ausreichende Raum des Gefängnisses Schuld sein, da eine Arbeitsstube, die früher 11 Webstühle hatte, zur Schlafstube umgewandelt werden mußte und wegen Mangel an Raum viele Gefangene ganz unbeschäftigt bleiben mußten.

In der Provinzial-Strafanstalt zu Werd ĩ Schlusse des Jahres 1845 detinirt 8is . dazu 1 . ö 1846 eingeliesert 242, also im Ganzen 1060, wovon im Laufe des Jahres weiter abgingen 233, so daß am Schlusse des Jahres 1846 verblieben Ss27 Mann. Es wurden im Laufe des Jahres Überhaupt in der Anstalt verpflegt 300,045 Mann, welches eine tägliche Durchschnittszahl von 822 Köpfen ergiebt. Das Betragen der Gefangenen war im Allgemeinen zur Zufriedenheit. Es wurden verfügt: 284 Verweise und 3049 Strafen, wel= ches täglich 10 Strafen ergiebt, so daß im Durchschnitt der S2ste der Ge- , Tn. gestraft wurde. An Arbeits-⸗Verdienst wurde aufgebracht 22, 263 Rthlr. 19 Sgr. 2 Pf., wovon im Durchschnitt (é9 Kranke abgerechnet) auf jeden Kopf 25 Rihlr. 16 Sgr. 117 Pf. kommen. Die Be⸗ 364 der Tochter-Gesellschaften ergeben durchgehends ein günstiges ; esultat. Von den Entlassenen waren überwiesen dem Hülfsverein zu Wer- ir n n een . si zu n, 5, zu Emmerich 2 und zu

. h iese sich fast sämmtlich seit i 5 ĩ eh r nr hen fn. st ch seit ihrer Entlassung gut, theilweise

Das In guisitoriat zu Arnsberg bewahrte „a0 Ge angene, de tägliche Durchschnittszahl 63 betrug. Fes Cm war 442 ger 26 6 7 Pf. Nach einer neueren Bestimmung, die sich bereits bei der Entlassun der Gefangenen als sehr zweckmäßig herausgestellt hat, erhält jeder e 2Pf seines Arbeit⸗Verdienstes, weshalb er in der Regel keiner Unterstützung seitens des Vereins bei der Entlassung bedarf. Daß es übrigens Geldmittel nicht allein sind, welche das Wirken des Vereins als segensreich bezeichnen lassen beweisen die Hülfsvereine zu Brilon und Eversberg, die beide nur lber geringe Geldmittel zu disponiren haben. Es waren dort. 25 Individuen unter Aufsicht; nur 1 ist rückfällig geworden, und 8 sind für würdig erach= tet worden, der weiteren Aufsicht überhoben zu werden. Der Tochterverein 8 ee e r e n Gewährung von Handwerkszeug nd Vorschüsse von kleinen Betriebs- Kapitalien in ö ss nen Betriebs-⸗Kapitalien Heruntergekommenen

Im Zuchthause zu Münster war die tägliche Durchschnittszahl 3

Köpfe. Es wunden von jedem verdient 54 ,. , n ,,. Ker durchschnittlich an Belöstigung, Kleidung u. s. w. 37 Rthlr. 13 Sgr. 5 Pf, mithin gehen den Generalkosten zu Gute pro Kopf 17 Nthlr. 5 Sgr. Pf. Es wurden überhaupt eingeliefert 250 Köpfe, darunter waren 51 Rückfällige, nämlich 34 zum erstenmale, 11 zum zweitenmale und 6 zum drittenmale und zwar blos Männer. Als ein besonderes zweckmäßiges, sich immer mehr bewährendes Strafmittel empfiehlt der Bericht die Straf—⸗ kappen. Faule werden ganz und gar damit kurirt. Es ist selten z. B. daß ein Strãfling die Kappe „faul“ länger als acht Tage trägt. Da die Kappen nicht eher abgelegt werden dürfen, bis die Sträflinge darum bitten (womit . Betragen übrigens im Einklange stehen muß), so wird durch solche nebenbei bezweckt, daß die Strafe das Gemüth nicht veihärte und trotzig mache, sondern daß der Sträfling sich daran gewöhne, um Verzei⸗ hung zu bitten, wenn er gefehlt hat, bei welcher Gelegenheit dann neue Ermahnungen und Aufmunterungen erfolgen, die ihn mit dem Gesetze aus- söhnen und ihm begreiflich machen, daß und warum kein Vergehen unge- ahndet bleiben dürft. Der Bericht rühmt den Fleiß der Sträflinge und findet diesen besonders dadurch angefeuert, daß es den Straflingen gestat⸗

tet ist, ihren Hinterlassenen aus ihrem Deposito vierteljährig Sendungen zu machen, wodurch auch Gelegenheit gegeben wird, das oft sehr zerrissene Fa- milienband wieder anzuknüpfen. In dieser Anstalt haben sich auch die barmher⸗ zigen Schwestern als unübertreffliche Krankenwärterinnen bewährt. Ihr rich- .. Takt im Umgange, ihre Gedüld und Frömmigkeit, so wie ihne liebevolle n T haben sie bei allen Gefangenen in eine so hohe Achtung ge bracht, daß unter ihren Händen auch das roheste Gemüth mildere Farben annimmt, und es ist noch kein Fall vorgekommen, daß ein Sträfling sich auch die mindeste Unart gegen eine Schwester erlaubt hätte. Die Aufführung der Entlassenen giebt das erfreuliche Resultat, daß von 100 entlaffenen Sträslingen sich 70 gut, 41 zweifelhaft und nur 19 schlecht aufgeführt ha⸗ ben. In Herford war der Arbeits -Reinertrag bei der Durchschnitszahl von 360 Detinirten 12,21 Rihlr. 22 Sgr. 11 Pf. Von 200 Entlassenen ind 12t als gebessert zu betrachten; n hes n ohne Nachricht und gestorben sind 33, und schlechter Führung verdächtig, resp. wieder in Untersuchung sind a6. Auch dieser Bericht klagt über ein abnehmendes Interesse der Hülfs-= Vereint. In dem Arresthause zu Aachen betrug die tägliche Durch- schnittszahl 357 und der reine Arbeits-Verdienst 6908 Rthlr. 25 Sgr. 1 Pf Der vorjährige Nothstand hat die Unterstützung sehr erschwert, dennoch i e , rf er n. n dem r fh elf, zu Koblenz betrug die gliche Durchschnittszahl 257 und deren Rei Arbeits Verdi n n, 9 . Reinertrag des Arbeits-Vewdienstes

. In dem katholischen Asol für weibliche entlassen ĩ tingen erhielten 27 ein Unterkommen e we n e r er r. Garten · Arbeiten unterrichtet, bis sie fähig waren und sich Gejegen heit fand sie bei guten Leuten als Dienstboten unterzubringen. Von diesen haben nur 4 den Erwartungen entsprochen und sich wirklich gebessert; die Uebri= gen haben die ihnen verschafften Dienste theils heimlich verlassen, theils wurden sie von den Dienstherren wegen schlechten Betragens fortgeschickt. Die Einnahme des Aspls, die durch freiwillige Beiträge und Geschenke ge— bildet wird, betrug 876 Rthlr. 2 Pf. und die Ausgabe gaõ Rihlr. 25 Sgr. 7 Pf., so daß sich ein Defizit von 69 Rthlr. 25 Sgr. 5. Pf. herausstellt. Eben so hat das unter Leitung des Pfarrers Fliedener in Kaiserswerth stehende Aspl für evangelische entlassene weibliche Sträflinge bei einer Einnahme von 11358 Rthlr. 21 Sgr. und einer Ausgabe von 235 Rthlt. 21 Sgr; Line Mehrausgabe von 190 Rihlr. 13 Sgr. 3 Pf. Dasselbe besteht schon seit 14 Jahren, während das Aspyl in Relingen in den letzten Jahren erst begründet wurde. Im Aspl zu Kai—⸗ serswerth waren im leßten Jahre 24 Personen, von denen noch elf sich da⸗ selbst befinden. Von den Übrigen sind vier in Dienste untergebracht, und eine ist zu ihrer Mutter zurückgekehrt. Eine ist wieder wegen Diebstahls in Untersuchung, zwei entliefen, und sieben mußten wegen unverbesserlichen Be⸗ tragens an die Polizei ihres Wohnortes zurückgeschickt werden. Auch eine Jüdin befand sich unter den Aufgenommenen, der auf ihr Verlangen nach mehr als einjährigem Unterrichte die heilige Taufe ertheilt wurde. Die An⸗= stalt wird von zwei Diakonissinnen verwaltet, welche auch die Erziehung der Bl clit leiten, so wie ihre Anleitung zu allen Mägde Arbeiten, auch zum

artenbau, 64 Wartung von Kühen, deren das ö zwei hat, und zu an⸗ deren in dieser Beziehung nöthigen Feldarbeiten, wodurch die Pfleglinge zu

Diensten auf dem Lande geeignet werden, welche Dienste für die Meisten

die bei weitem passendsten sind.

. Die Errichtung eines dritten Asols für entlassene männliche Strä linge wird von der Tochter Gesellschast zu Elberfeld im . . ö 1 beabsichtigt, obschon ein erster deshalb gemachter Versuch mißlun-

Was die Geldmittel des Vereins betrifft, so betrug die Ei

inkl; des vorjährigen Bestandes von 742 Rihlr. 18 Sgr. 1 mn gg, 8 6gs und die inn, 470 Nthlr. 22 Sgr. 19 Pf, wonach ein Bestand en 26 Rthlr. 45 Sgr. 2 Pf. verbleibt, der thellweise zinsbar angelegt ft.. Die Einnahme wird gebildet, durch die Beiträge der Mürglieder, die e. den Statuten in einem jährlichen Beitrage von wenigstens 1 githir. kr mn Bei den Tochter- Gesellschaften befrugen die Einnahmen und

Aachen

Bonn Kleve

men hat. kann.

kündigt sein.

Einnahme Nihlr. Sgr. Pf. Rthlr. Sgr. Pf. Rth!lr. Sgr. Pf. 1 11 151 26

Arnsberg

Elberseld

s

Es wird in dem a. M. stattgehabten Versammlung von Freunden der Gefängniß ·Resorm er- wähnt und verspricht man sich ven den dort gehaltenen Besprechungen einer Anzahl Männer aus fast allen Ländern Eurspa's, von denen Viele größ⸗ tentheils mehr als ein Viertel ihres Lebens der Besserung der Gefangenen und der Gefängnisse gewidmet haben, für die Zwecke des Vereins gedeih⸗ e n. 642 * noch, 3 in Aachen und in Elberfeld neue

. em von jener Versa instimmie i

gi r e f, ber,. j sammlung einstimmig adoptirten

Ausgabe Best and 285 22 26 6

2 77 d 68 2 6 15 9 5 1 9

69 16 74 9 110 5 1 238 24

3

0 9 8 35 176 6 5 228 50 29 1 1

18 14 28 15 75 51

Berichte auch der im September v. J.

6

in Frank furt

Eisenbahnen und Dampfschifffahrt.

Schwerin, 32. Jan. Ausschuß der mecklenburgischen Eisenbahn⸗-Gesellschaft hier eine Zu—⸗ y . gehalten. ͤ z man so viel, daß die Ausgabe von Prioritäts-Actien festgestellt i und daß ein rostocker Haus die , n. en de 9 Die Schienenlegung zwischen hier und Wismar ist so weit vollendet, daß die ganze Strecke mit der Draisine befahren werden m. Dagegen sollen auf den übrigen Strecken die Sections-Bau⸗ meister und Aufseher vermuthlich nur interimistisch wirklich ge⸗

(H. C.) Vor einigen Tagen hat der

Aus den gepflogenen Verhandlungen erfährt

bezahlt.

haben.

1842.

1842. 184. 22 23 Zucker.

986

26

13 Thee.

1847. 21,69 n

1813 1814 1845 1846 1847

Sbo2 / 760 / agi / 6780/1 12770 /

Caroliner 19 a2 3. 6 Bengal 9 a2 Patna

Th ran, braun blank Südste Oel, Hanf Rüb Lein Palm

4 Breslau, 4. Jan. gute Zufuhr aller unveränderten Preisen Nehmer.

Spiritus sehr wenig Handel, loco Waare wurde a 163 113 Rthlr. bezahlt und schließt 115 Rthlr. Br. ö

Zink läco nichts angeboten, ab Gleiwitz i, Rthlr. Geld, ab Mos⸗— lowitz 55 Rthlr. bezahlt.

Hamburg, 2. Jan. 9 3 9 6 - AKaffee. Das eschäft in Kaffee ist still. Die Meinung ist jedo

für diesen Artikel sehr günstig, und erwartet man recht bald e n. 3 schäft in demselben.

1843.

55 5 53 .

3.

Handels- und Bäörsen - nachrichten.

Königsberg, 2. Jan. Getraide bericht. Die Getraide-Zufuhr aus der Provinz sst noch immer unbedeutend, und es steht zu befürchten daß die vorjährige Aerndte im Allgemeinen doch nicht so gut ausgefallen ist, als man anfangs zu glauben berechtigt war; man klagt bereits stark daß das Getraide beim Dreschen auffallend wenig Körner liefert, und die ser Umstand, in Betracht der schlechten Kartoffel- Aerndte, wird nachtheilig auf , , des Winters wirken. r

ußland hört man, daß die Aerndte ausgezeichnet gut ausgefallen i es werden bedeutende Zuführen zum en,. 9 ff 2 m Frühjahrs Abladungen hat sich bis jetzt kein Begehr nach Schiffen gezeigt und es läßt sich daher auch nicht einmal muthmaßlich angeben, welch Frachten man bedingen würde; später im Monat Februar wird man dar- über vielleicht ein Urtheil fällen können, und ich werde nicht unterlassen alsdann hierüber zu berichten. Es sind bereits mehrere Frühjahrs. Liefe⸗ rungen von St. Uebes- und Lissabon⸗Salz hier abgeschlossen; man bezahlte 16 Nthlr. pr. 1800 Pfd. Zollgewicht hier frei ans Bollwerk geliefert, wel⸗ cher Preis indessen schwer jetzt noch zu bedingen ist. ;

Stettin, 4. Jan. Waare ist 44 Rthlr. und darüber zu bedingen, 82pfd. p. Frühj. 46 Rthlr.

Aus dem benachbarten

Zu

Roggen in loco ohne Umgang, für schwere 88psd.

Spiritus aus erster Hand zur Stelle und aus zweiter Hand 1539 ber, Hiihsahr ie , e. , Rüböl in loco 11 Rthlr. Br., pro April / Mai zu 113 Rthlr. zu

Am Getraidemarkte war heute eine ziemlich

Produkte, das angebotene Quantum fand rasch zu völlig

Seit unserem letzten Bericht war es im

Total-Umsätze bis ult. Dez.

1847. 72. Mill. Pfd.

1844. 1845. 1846. 85 5. 81 61 1 Vorräthe bis ul. Vz. 1814. 1845. 1846. 18 16 13

1847. 13 Mill. Pfö.

Die Flaue in diesem Artikel hält unverändert an.

Total-Einfuhr bis ult. Dez.

1843.

*

574 / Ton. 908 Ort., 33,409 Sck. 499 Beutel 21 309 / 2 ' 3412 149 / 34 12

Total -⸗-Vorräthe bis

1843 1844 1845 1846 1847

13 2 2

M 10 10 2 11

180. 77. Mill. Pfd.

14 Mill. Pfd.

1844. 1845. 1816. 68 88 73 Vorräthe bis ult. Dez. 95 17 10

Ebenfalls unverändert in allen Gattungen niedrige Preise doch feste Meinung, daß bald Lebhaftigkeit im Geschäft eintreten e. .

Total ⸗Ein fuhr. 1816. 20, 35 sa Kisten.

Total⸗Vorräthe bis ult. Dez. 18,767 4 Kisten. 25,4754 *

Reis. In Folge des eingetretenen Frostes hat das Geschäst auch in diesem Artikel gänzlich aufgehört. = ; . sette konnte nicht mehr den Hafen erreichen, da das Schiff unmittelbar vor Eintritt des Frostes auf der Elbe bei Schulau auf den Grund gerieth.

Eine reiche Ladung p. schw. Bark „Li=

Total-Einfuhr. Fãäss. 100 53,5265 * . 2 32, 42 8 Piculs 9 40,710 2326 Bush. 28 101,401 3522 Beutel 93

ult. Dez. 10,100 Sck.,

ca. 900 4 Ton., ca. 14, 200 *

1 1350 / * * 1750/1 66300 * 550 / 9275 *

* 300 * * 15,91 0 *

Preise verschiedener Sorten Reis bis ult. Dez. 1843.

1844. 1845. 1846. 1847.

11 214 165 a2 21 165 a 183 145218 M. Beo. 96 29 13 a 14 11 a 12 91 211 ö. 6e, i t r iz iz ; 13 3 rt? 155 217 fehlt 11 213

Vorrath alt. Dez. 1846 1847 4200 Ton. 2809 Ton. 3000 8 1100 800 * 100 *

80 Fß. 20 ß. 6000 Ctr. 120090 Ctr. 1500 10909. oo do Pfd. 300000 pf. I. 215000 » II. u. III.

Einfuhr

1846 1847 18000 Ton. 12000 Ton. 7000 5 9800 1800 Fß.

400 v.

4950 5

1100 *

1400