1848 / 9 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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nungen schwanken mögen, das Eine steht fest: es ist in keinem An⸗ ph und 2 an den Herrn Jesus 8 so wirst 1 und dein Haus selig. „unser Stehen im Glauben 9 1m r Philipp des Großmüthigen würdig, der 1525 schrie 5 26 will eher Leib und Leben, Land und Leute lassen, denn von Gottes Wort weichen.“ „Ein Bischof. soll untadelig sein; wir dürfen nicht Anderen predigen und selbst vemwerflich sein , „zieren wir die Lehre unseres Heilandes in allen Stücken das ist die weitere Mahnung des Superintendenten an seine Geistlichen; „steht unser Leben mit unserem Glauben, aus dem wir predigen, in Einklang, dann werden wir helfen am Ausbau des Reiches Gottes, und der⸗ einst wird uns das Wort des Heilandes beseligen, Matth. 25, 23.“ Mit diesen Wünschen, Bitten. Mahnungen endigt das Pastoral⸗ Schreiben, und „unsere Kraft und unser Leben der Kirche, dem Herrn die Sorge für sie!“ ist einer der Schlußsätze.

Der Gymnasial⸗Lehrer Dr. Palmer in Darmstadt ist au Zim— mermann's Stelle erster Hofprediger geworden und wird die Redaction der Allg. Kirchenzeitung übernehmen.

Oesterreichische Monarchie.

Wien, 5. Jan. Im Oesterr. Beob. liest man Nachstehen⸗ des: „Die Allg. Ztg. vom 29. Dezember enthält folgenden Artikel von der Donau: „„Ein Theil der bei Gelegenheit der letzten schwei⸗ zer Wirren vertriebenen Jesuiten hat in Wien gastliche Aufnahme und eine Zufluchtsstätte gefunden. Es kamen ihrer 42 an der Zahl ganz erschöpft und hülflos an, indem sie all' ihr Hab und Gut zurück— zulassen und binnen dreimal 24 Stunden über die Gränze zu kommen genöthigt waren. Zu ihrem ersten Aufenthalte wurde ihnen vor— läufig der Palast der Erzherzogin Maria Anna auf dem Kahlenberge nächst Wien angewiesen. Auf dem nahe gelegenen Leopoldsberge, wö⸗ hin vom Kahlenberge aus eine sehr anmuthige schattige Allee führt, wer⸗ den sie nun in der alten halb verfallenen Karthäuser-Kirche den Gottes⸗ dienst versehen, was für die Bewohner dieses Orts jedenfalls sehr willkommen sein wird, indem bisher in der dortigen schönen alter— thümlichen Kirche nur an Sonn- und Feiertagen eine Messe gelesen wurde, welche ein Geistlicher von Nußdorf oder vom Kahlenberger⸗ dörfel besorgen mußte. Von Ihrer Majestät der Kaiserin Mutter erhielten diese ausgewiesenen Jesuiten augenblicklich 7000 Fl. C. M. mit der Bestimmung, sich in Mautern ein Kloster, Kirche und Schule zu bauen, womit sie also angewiesen sein werden, die Erziehung und den Unterricht der Jugend zu übernehmen. Auch vom Allerhöchsten Hofe erhielten sie behufs dieses Zweckes reichliche Unterstützungen.““

„Wir theilen obigen Artikel, an dem Alles, bis auf die Lo⸗ kalitäten des Kahleuberges, erfunden ist, in der Absicht mit, unse— ren Lesern einen Beweis zu liefern, welche Achtung für die Wahr— heit und vor dem Publikum gewisse Zeitungs-Korrespondenten hegen.

. Fürst Michael von Serbien ist nach St. Petersburg ab— gereist.

Aus Tirol hat die Augsburger Postzeitung nachstehende Erklärung Siegwart Müller's zur Veröffentlichung erhalten:

„Der Unterzeichnete hat seit einer Reihe von Jahren, obwohl Ziel— scheibe von Verleunidungen ohne Zahl und ohne Maß, keine öffentliche Er= wiederung oder Rechtfertigung gegeben. Wenn er nunmehr von seinem bisherigen Stillschweigen abgehl, so wird Jedermann einen zureichenden Grund in der dermallgen Lage des Unterzeichneten, so wie in der Sache, worüber er sich erklärt, finden und anerkennen müssen. Oeffentliche Blätter legten mir zur Last, eine öffentliche Kasse von Luzern verschleppt zu haben und deswegen in Domodossola angehalten worden zu sein. Es erschienen bald nachher Berichtigungen dieser Schuldlegung, jeboch alle mit mehr oder weniger Unrichtigkeiten noch vermengt. Die Thatfachen sind folgende: Am 17. Wintermonat sandte ich einen Vertrauten nach Mailand, um wo mög- lich Geld für die Bestreitung der militairischen Kosten der sieben katholischen Stände zu erhalten. Als ich am 26sten auf meiner Reise nach Brieg dort ankam, war der Vertraute ebenfalls dort eingetroffen und brachte wirklich eine Summe von 50,000 französischen Franken aus Mailand mit. Nach den damaligen Verhältnissen konnte ich auf eine längere Fortsetzung des Kampfes nicht benken, sondern sah mich vielmehr selber zur Flucht aus der Schweiz genöthigt. Daher sandte ich den Vertrauten sosort nach Mailand zurück, mit dem Auftrage, von dem Eigenthümer des Geldes die weiteren Verfügungen darüber einzuholen und sie mir nach Domodossala zu senden oder zu bringen, wohin ich mittlerweile die Kasse bringen ließ. Am Zosten gelangte ich selbst nach Domodossola und hielt mich dort in einem Privathause auf, die Berichte von Mailand abwartend. In der Nacht vom Zten auf den Aten, als ich in meinem Zim— mer schlief, traten mit Ungestüm ein Adjutant des Militair-Kommandanten, ein sogenannter Marechal und ein Karabiniere ins Zimmer, weckten mich auf, durchsuchten meine Papiere und Effekten, und als sie auf jene Kasse stießen, sequestrirten sie dieselbe, nahmen einen Verbal-Prozeß darüber auf, ließen ihn unterzeichnen und trugen nach einer mehr als zweistündigen Ope= ration die Kasse fort. Des anderen Tages ging ich zu dem Militair= Kommandanten und verlangte, daß die Kasse unmittelbar an den Eigen- thümer nach Mailand gesendet würde. Der Kommandant lehnte es unter Bedenklichkeits Aeußerungen gegen die Sicherheit der Sendung in der Lombardei ab. Ich verlangte einen Paß nach Turin, er wurde mir Vormittags versprochen, Nachmittags verweigert. Ich verlangte einen Empfangschein für die Kasse, ich erhielt nach zweimali⸗ gem Begehren zuerst einen solchen, in welchem ich als Ei enthümer der Kasse bezeichnet wurde, und als ich erklärte, diesen Empfangschein nicht an= nehmen zu können, weil er unrichtig wäre, einen solchen, worin ich als De⸗ positgir der Kasse bezeichnet wurde. Ich verlangte einen Paß nach Novara, um beim Gouverneur Klage führen zu können. Man verhieß ihn zuerst, verweigerte ihn dann und gab ihn zuletzt. Mit der Post verreiste ich so⸗ dann am öten d. nach Nobara, wo ich Abends noch den Herrn Gouver⸗ neur, Se. Excellenz Herrn General⸗Lieutenant de Sonnaz, um Audienz bat

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und sie auch unverweilt erhielt. Kaum war ich mit Herrn General von Kalbermatten, welcher die Güte hatte, mich zu begleiten, in das Au— dienzzimmer eingetreten, als der Herr Gouverneur mit der wohl- wollendsten Güte sein Bedauern über die Behandlung, welche ich vom Militair - Kommandanten in Domodossola zu * gehabt, ausdrückte und bemerkte, daß vderfelbe feine Befugniff? überschrit⸗ ten, weil er nicht im Auftrage des Gouverneurs, sondern einer ausländi— schen Behörde gehandelt habe, daß er sofort die Geldkasse werde nach No- darg bringen und, mir übergeben lassen, und daß er mir den Paß nach Belieben für Turin oder Mailand zu visiren bereit sei. Er hatte dann noch die Güte, den Herrn General und mich auf den folgenden Tag zum Mittagessen einzuladen. Am 7ten kam die Kasse von Domodossola nach Novara, der Herr Gouverneur hatte die Zuvorkommenheit, dieselbe mir mit dem Paß, nach meinem Wansche für Maälland visirt, in meinem Logis zu übergeben und die Ausdrücke des Bedauerns über das Verfahren des Mi⸗ litair-Kommandanten von Domodossola zu wiederholen. Am Sten verreiste ich dann von Novara nach Mailand, wo ich die Kasse dem Eigenthümer wieder überreichte, wofür der Empfangschein in meinen Händen liegt. Das ist der Sachverhalt. Das Urtheil ? darüber ist mit demseiben gegeben. Erst in Novara, und Mailand und später aus öffentlichen Blät⸗ tern vernahm ich, daß der Militair - Kommandant von Domo⸗ dossola auf. Requisitiön von Tessin aus gegen mich eingeschritten sei. Tessins Behörden sollen meine Verhaftung und Auslieferung begehrt haben, unter dem Vorgeben, ich habe die eidgenössische Kasse von Luzern mitgenommen. Wer die Verhältnisse dieser Kasse wußte, wie es die tessiner Regierung wissen mußte, konnte von der Ungereimtheit dieser Beschuldigung überzeugt sein. Der Militair- Kommandant von Domo⸗ dossola kannte allerdings jene Verhältnisse nicht, und so mochte er wohl leicht zu der Annahme kommen, eine schweizer Regiernng würde nicht einer Person ein Verbrechen aufbürden, wenn sie nicht von dem Dafein desselben hinlängliche Beweise in Händen hätte. Daß die meisten öf— fentlichen Blätter die von Tessin auf den Unterzeichneten gehäufte fal- sche Anschuldigung sogleich als wahr annahmen, verbreiteten und, als sie von der Unwahrheit derselben Kenntniß erhalten hatten, nur theil— weise berichtigten, gehört zum Takte jener Blätter, wie er sich in Dar— stellung und Beurtheilung der jüngsten Ereignisse in der Schweiz alle Tage kundgiebt. Tirol, 28. Christmonat 1847. E. Siegwart Müller.“

Krakau, 5. Jan. Der Kaiserliche Hof- Commissair, Graf M. Deym, hat unterm 27. Dezember noch eine zweite Bekanntma⸗ galt über den Gränzverkehr mit Preußen erlassen, folgenden In— halts: .

Außer den mittelst gedruckter Kundmachung, vom heutigen Tage zur öffentlichen Kenntniß gebrachten, zwischen der Kaiserlich österreichischen und der Königlich preußischen Regierung in Gränzverkehrssachen verabredeten Bestimmungen ist noch der Gränzverkehr mit Leinengarnen und roher, unↄ gebleichter Leinwand zwischen Oesterreich und Preußen, und zwar: J. wenn rohes leinenes Garn zum Bleichen aus Preußen nach Oesterreich oder um gekehrt aus Oesterreich nach Preußen gebracht und nach erfolgter Bleiche im gebleichten Zustande in das Land der Herkunft wieder zurückgeführt, und wenn JI. aus Preußen auf der Gränzlinie von Leobschütz bis einschließlich Seidenberg in der Oberlausitz rohes leinenes Garn in das gegenüber be⸗ sindliche österreichische Gebiet zum Verweben im dortigen Gränzbezirke ein— geführt und die daraus verfertigte rohe ungebleichte Leinwand nach Preußen zurückgebracht wird, gemäß der Absicht der beiderseitigen hohen Regierungen, diesen Verkehr thunlichst zu erleichtern, zum Gegenstande einer besonderen, von Sr. Majestaͤt mittelst allerhöchster Entschließung vom 19. November d. J. genehmigten Vereinbarung zwischen denselben geworden, worüber Nachstehendes hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird: Zu J. Es wird eine Abgaben-Erhebung gegenseitig bei der Aus- und Einfuhr, so wie bei der Wiederausfuhr und Wledereinfuhr des ungebleichten und gebleichten Harns, nicht stattfinden, und zu 1. in Oesterreich an der bezeichneten Gränzstrecke eine Abgabe von dem über dieselbe zum Verweben gegen Wie⸗ derausfuhr der rohen Leinwand eingeführten Garne nicht erhoben, dagegen in Preußen der aus Oesterreich eingehenden rohen Leinwand, die schon im bestehenden Tarife bewilligte Zollfreiheit auch ferner zu Theil werden. Der Genuß der vorstehenden nenen Erleichterungen des Garnverkehrs wird sedoch an die in den nachfolgenden Punkten angegebenen Vorschrif⸗ ten gebunden: 1) In Desterreich hat die zollfreie Einfuhr des rohen Garns zum Bleichen oder zum Verweben in der Regel über die mit Amtsbefugnissen von Kommerzial-Zollämtern ausgestattelen Gränz'Zollämter zu geschehen; doch darf sie ausnahmsweise, insoweit sich ein Bedürfniß dazu ergiebt, auch über Hülfs-Zollämler erlaubt werden. In Preußen wird die Einfuhr des zum Bleichen bestimmten Garns außer den Haupt-Zollämtern über alle Neben-Zollämter 1ster Klasse und ausnahms— weise nach Maßgabe eines örtlichen Bedürfnisses auch über Neben-Zollämter 2ter Klasse gestattet. ) Bei der Einfuhr des rohen Garns ist dem Gränz— Zollamte anzumelden oder in der Waaren- Erklärung anzugeben: «) die Gattung und Menge des Garns; b) die Bestimmung desselben mit Ort und Namen des Bleichers oder der Bleich-Anstalt, oder bei der Einfuhr zum Verweben in Oesterreich mit Wohnort nnd Namen der Person im Gränz-Bezirke, an welche das Garn zum Behufe des Verwebens gelangen soll, und e) die Zeit, welche bis zur Wiederausfuhr des gebleichten Garns oder der rohen Leinwand in Anspruch gensmmen wird. Zu a. ist die Bezeichnung der Gattung auch auf den Feinheitsgrad des Garns durch Angabe der Feinnümmer dergestalt auszudehnen, daß bei einer Garn - Einfuhr von verschiedenen Fein- Nummern nur die kollektive Anmeldung derselben mit Angabe der eingeführten niedersten und höchsten Feinnummern bis zu der die Nummer siebenzig nicht erreichen den Feinheitsgränze und auch hinsichtlich der höheren Feinnummern insofern stattsinden darf, als die Feinheitsgrade um nicht mehr als 20 Feinnummern von einander abstehen. Ferner ist jede vereinzelt anzumeldende Garnmenge nach der Anzahl Gebünde und Strähne und mit dem Nettogewichte anzü—= geben. Von Handgespinnsten, die im Verkehr nicht nach Feinnummern llassifizirt vorkommen, genügt es, die Qualität nach den Unterabtheilungen „grobes, mittelfeines und feines Handgespinnst“ zu erklären, wobei von dem unter einer solchen Qualitäts-Bezeichnung eingeführten Garn die Anzahl Ge— bünde und Strähne sammt dem Neitogewichte gemäß der üblichen Sortirung und Verpackung schockweise gesondert und, wenn nur einzelne Gebünde und Strähne eines Schocks eingeführt werden, mit der Angabe der mit Schocke

enthaltenen Gesammtzahl Gebünde und Strä ĩ Eingangszoll von dem eingeführten Garn 33 1 9 62 derausfuhr in der festgesetzten Art und Zeitfrist gemäß den darüber be⸗ stehenden allgemeinen Zoll-Vorschriften sicher zu stellen, wenn die Bedin⸗ gungen nicht eintreten, unter denen diese Sicherstellung vorschriftmãßig erlas⸗ sen werden kann. 4 Die Frist zur Wiederausfuhr des Garns in ker an . Art (entweder gebleicht oder in rohe Leinwand verwebt) foll mit Nücksicht auf die in Anspruch genommene Zeit festgesetzt werden, jedoch den Zeitraum von 6 Monaten nicht überschreiten. Würden in einzelnen Fällen besondere, näher nachzuweisende Umstände eine Verlängerung der ursprünglichen Fxist erforderlich machen, so darf solche unmittelbar von dem Zollamte, über welches der Eingang stattfand, nach Maßgabe des Erfordernisses nur in dem Falle zugestanden werden, wenn die Gesammtfrist nicht mehr als ein Jahr beträgt. 53) Sollte das in Oesterreich über die ad Ii. bezeichnete Gränzsirecke eingeführte rohe Garn eine veränderte Bestimmung in der Art erhalten, daß entweder das zum Bleichen angemeldete Garn zum Verweben oder umgekehrt das zum Verweben angemeldete Garn zum Bleichen be— stimmt würde, so muß davon dem Eintritts-Zollamte unter Vorlegung der don demselben bei der Einfuhr empfangenen Vollete behufs der Berichtigung der letzteren oder der Ausfertigung einer neuen Bollete (binnen drei Tagen) die Anzeige gemacht werden, widrigenfalls das Zollamt bei Verspätung der⸗ selben, wofern nicht jeder Verdacht eines unlauteren Vorganges entfällt, berechtigt ist, die angesprochene Abänderung der ursprünglichen Bollete zu verweigern. 6) Der Wiederausgang des Garns im gebleichten Zustande oder in roher Leinwand muß innerhalb der dazu festgesetzten Frist über das nämliche Zollamt erfolgen, über welches die Einfuhr des rohen Harns stattgefunden hat, und ist unter Vorlegung der damals empfangenen Einfuhrbedeckung (Bollcte oder amtliche Bezettelung) dann bei Ausfuhr von roher Leinwand unter Beibringung eines Ausweises von der in der Garn— Einfuhrbollete für das Webegeschäft benannten Person über Längen- und Breiten⸗Maß und Gewicht der fraglichen Leinwand, und das nach Gattung, Feinheitssorte und Gewicht hierzu verarbeitete Garn demselben anzumelden. Von geschlichteter roher Leinwand ist auch das Gewicht der Schlichte anzuQ geben. 7) Das Zollamt hat die genaue Besichtigung und Vergleichung der zur Wiederausfuhr gestellten Waare mit der gemachien Anmeldung oder Ausgangs-Erklärung (Punkt 6) vorzunehmen und nur nach Maßgabe der erforderlichen Uebereinstimmung die Waare als Gegenstand der Wiederaus—⸗ fuhr amtlich zu behandeln. Da das rohe Garn auf der Bleiche einen nicht unbeträchtlichen, nach seiner Beschaffenheit verschiedenartigen Gewichts= abfall erleidet, so wird es dem Zollamte obliegen, dies sorgfältig zu berüchsich⸗ tigen und den auf diesen Umstand glaubwürdig basirten Gewichts unterschied nicht zu beanstanden. Bei der Ausfuhr von geschlichteter roher Leinwand ist dem Gewichte des eingeführten rohen Garns das Gewicht der Schlichte hinzuzurechnen. Diese Einrechnung darf nie weniger als drei Prozente von dem Gewichte des Garns betragen, weshalb das Zollamt jedes niedriger angegebene Gewicht für, die Schlichte auf diesen Prozentsatz zu erhöhen hat. 8) Erfolgt die Wiederausfuhr des Garns entweder gebleicht oder in Gestalt roher Leinwand nicht mit einem Male, sondern zn verschiedenen Zeiten in getheilten Transporten, so vollzieht das Zollamt die Theil-Abfer-= tigung mit jedesmaliger genauer Richtigstellung der als noch nicht ausge— treten in Vornotirung bleibenden Garnmenge, womit auch die dem Eypor— tanten auszuhändigende noch erforderliche Amts-Urkunde (Bollete oder amt— liche Bezetfelung) übereinstimmen muß. 9) Sollte die Wiederausfuhr des eingeführten Garns beim Ablaufe der dazu bestimmten Frist (Punkt 2 Litt. C. und 4) nicht geschehen sein oder bei der schließlichen Ausgangs-⸗AUbferti= gung (Punkt 6, 7 und 8) sich ein Mindergewicht an Garn in gebleichtem Zustande oder in roher Leinwand im Vergleiche zu der eingeführten Garn— menge herausstellen, so wird von dem als ausgeführt nicht nachgewiesenen Garne der Eingangszoll nach dem zur Zeit der Einfuhr gültigen Tarifsatze erhoben. 19) Bei allem Vorkommen von Gefälls-Verkürzungen bleibt die Anwendung der bestehenden Strafgesetze durch die gegenwärtigen Bestim- mungen unberührt. 11) Die vorstehenden Bestimmungen haben in den Kaiserlich österreichischen und Königlich preußischen Staaten, insofern sie nicht bereits in Wirksamkeit sind, mit dem 1. Januar 1818 in Wirksamkeit zu treten, von welchem Zeitpunkte an die Dauer derselben bis Ende De= zember 1853 beiderseitig bindend und dann von dem Eintritte der von bei— den Regierungen vorbehaltenen Aufkündigung des Uebereinkommens abhän— gig ist. Krakau, den 27. Dezember 1847.“

X Wien, 5. Jau. Die Resultate der neuen wiener Dampf⸗ bäckerei, welche am 21. v. M. ihr Eröffnungsfest feierte, sind sehr befriedigend, und alle Sachverständige sprechen sich sehr günstig über die vortheilhafte Ofenconstruction, über die Vollkommenheit des Ge— bäckes und der dabei bestehenden vortrefflichen Manipulation aus. Sie vermag täglich in 2 Oefen, nebst einer bedeutenden Anzahl von Luxusgebäcken, 9600 Brodte à 1 Pfd. 113 Loth zu backen. Bei der ersten Backprobe wurden in einer Stunde 177 Brodte à 1 Pfd. 119 Loth, 300 Kaisersemmeln à 4 Loth und 80 Weißbrodte à 1 Pfd. gebacken. Der Hülfsverein hat die Einleitung getroffen, daß das Brod aus dieser Dampfbäckerei an die Bedürftigen in satzungsmäßi— gen Gewichte statt 77 Kr. W. W. um 6. Kr. abgelassen werde.

Man spricht neuerdings davon, daß der staatsräthliche Referent, Hofrath Freiherr von Buol zum Gouverneur von Triest, Graf Salm aber zum Gouverneur von Mähren und Schlesien ernannt werden soll. Auch heißt es, daß der junge, hoffnungsvolle Prinz Franz Joseph, Sohn Sr. Kaiserl. Hoheit des Erzherzog Franz Karl, mit der politischen Verwaltung im Königreich Böhmen en Chef be— traut werde.

Das hier allgemein verbreitete Gerücht der lebensgefährlich Er— krankung des Prinzen von Salerno wird damit wiederlegt, daß der— selbe sich sehr wohl befindet, und sein Gesundheitszustand seit langer Zeit ein ganz beruhigender ist.

Frankreich. . Paris, 3. Jan. Das Ausgaben-Budget für 1849 beläuft sich nach dem von dem Finguz-Minister heute eingebrachten Gesetz-Ent⸗ wurfe auf 1,382, 168,322 Ires. Das Budget für das Dienstjahr 1818 betrug 1,361, 581,670 Fres. Der Finanz-Minister schätzt für

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und größte Theil dieses Dorfes zum braunschweigischen Amte Hessen ge— hört.“ Hat nun einst ein Dorf Marsleben ö. D n tf . en? Es ließe sich das vielleicht, aus der dortigen Oertlichkeit Auf⸗ lären. Wer hat dann Necht, P. W. Behrends oder C. Abel, der sich auf den Annalista beruft? und welcher Ort hal die Ehre, den römischen Stuhl mit einem Papste beschenkt zu haben, 1 oder Morsleben im Magde⸗ burgischen oder weiland Marsleben bei Quedlinburg? Läßt sich Abels Angabe nicht widerlegen, so hat Morsleben im Magdeburgischen inst Spid= er gar nichts zu thün. Jedenfalls dürfte Hornburg das unbestreitbarste Anrecht an Spidger wenigstens infofern haben, als dessen Vater Konrad unbezweifelt ein 6. von Hornburg gewesen ist, womit jedoch keinesweges behauptet werden soll, daß er nicht auch zugleich ein Herr von Morsleben oder Marsleben gewesen oder daß sein . Spidger 1 Pabstorf geboren sei. Weitere Nachrichten über Spidger sollen die deutschen und fächsischen Alterthümer von Caspar Abel Th. II. S. 191 enthalten.

Mathematischer und naturwissenschaftlicher Unter⸗ richt in Sachsen.

Dresden, 31. Dez. (Leipz. 3tg.) Das Kultus, Ministerium hat den , , ür den mathematischen und naturwissenschaftlichen Unterricht in den Gelehrten⸗Schulen des Königreichs Sachsen“ veröffentlicht, wodurch . das Negulativ für diese Schulen vervollständigt worden ist. Bei⸗ den Lehrplänen liegt die Absicht zum Grunde, die mathematischen und Na⸗ tur-Wissenschaften in den Kreis des Lehrstoffes für die gelehrte Bildung in dem Maße einzureihen, als sie zur allseitig . und praktisch mate⸗ riellen Bildung not e und, nach der herrschenden Zeitansicht, mit den sprachlichen und geschichtlichen Studien verträglich sind.

Der mathe matische Unterricht umfaßl das Gebiet der sogenannten niederen Mathematik, namlich in der allgemeinen Mathematik die Lehre von

den Brüchen, Proportionen, die sogenannte Buchstaben⸗Rechnung und Alge— bra, die Lehre von den Potenzen, Logarithmen, arithmetischen und geome— trischen Reihen, die sogenannte niedere Analysis, die Gleichungen des ersten und zweiten Grades mit einer und mehreren Unbelannten und dahin einm schlagende Anwendungen; in der geometrischen Wissenschaft die ebene Geo— metrie, Stereometrie, Goniometrie, ebene (wenn möglich sphärische) Trigo— nometrie und analytische Geometrie der geraden und der Kegelschnittlinien. Nach beiderlei Richtungen der Wissenschaft hin ist der Stoff in acht Abschnitte eben so vielen Semestern gemäß in dem Maße vertheilt, daß für jede wöchentlich 2, sonach im Ganzen 4 Stunden wöchentlich, in jeder Klasse von Quarta an aufwärts zu verwenden sind, daß gemäß der Einrichtung, wonach das Klas⸗ senziel überhaupt in drei Semestern zu erreichen ist, zwei Semester die vor- ezeichneten Abschnitte neu zu bearbeiten und das dritte Semester die Ab⸗ her der zwei vorhergehenden zu wiederholen haben, so daß jeder Schüler, in welchem Semester auch er in eine höhere Klasse eintrete, ohne Nachtheil seine mathematischen Studien fortsetzen und , at fg e n, Ziel er⸗ reichen könne. Angefügt sind dem Lehrplane „einige besondere Bemerkun—⸗ gen über die Methode des mathematischen Unterrichts auf Gymnasien“, welche nach der Ansicht des Verfassers durch den doppelten Zweck, Gomnastik des Geistes und Bekanntschaft mit den Wahrheiten der Elementar ⸗Mathe⸗ matik behufs der Anwendung bedingt wird, der durch diesen Unterricht er= reicht werden soll.

Dem Lehrplane für den naturwissenschaftlichen Unterricht gemäß, sind die Zöglinge der Gelehrtenschulen durch einen zwar elementaren, doch r Unterricht in den Inhalt und Geist der Naturwißsen?

chaften einzu führen. Diefer Zweig der Bildung wird als nothwendig erkannt, weil ein gewisser Grab naturwissenschaftlicher Kenntniß für Fach⸗ studien immer weniger entbehrt werden könne, außerdem aber vermöge sei⸗ nes Stoffes wie seiner Methode als ein eigenthümliches, höchst wichtiges, formales Bildungsmittel sich empfehle. Was die Auswahl und Vertheilung des Lehrstoffes betrifft, so ist dit Naturbeschreibung auf das Progymnasium

und Gymnasium so verwiesen, daß die Zoologie und Botanik, jene im Winter, diese im Sommer, in Serta und Quinta, die Mineralogie und die Dar= stellung der Lagerung der Gebirgsarten und der Umwälzungen, welche die Erdrinde erlitten hat, in Quarta zum Vortrage komme., In Tertia sollen Astronomie, mathematische und physische Geographie, theils beschreibend und beobgchtend, theils auf die Ursachen eingehend, in Sekunda und Primg aber die Naturlehre, nämlich die mechanische Naturlehre, die Haupt egriffe der Chemie und die Lehre von den Impondergbilien gelehrt werden. Die Un⸗ terrichtszeit ist für jede Klasse des Gymnastums auf wöchentlich zwei Stun

den festgesetzt.

Wien, 5. Jan. Jenny Lutzer hat sich neuerdings die Gunst des publẽan gesicheri; seit ihrem ersten Auftreten ist Alles voll Theilnahme für die gefeierte Künstlerin, und das Publikum ist bedacht, den Direltor Pokorn) sich recht dankbar zu—= been en, indem jedes Gastspiel bei überfüll= lem Haufe ungeachtet der Preiserhöhung der Plätze und Logen stattsindet. Während das Theater an der Wien immer mehr besucht ist, wird das neue Carltheater fast ganz vernachlässigt, nicht, ohne Schuld des sonst sachver= ständigen Direktors, der dieses Mal sein wiener Publikum g beurtheilte; ein neues Theater, das in seine Bauart manche für den Be ucher lastige Gebrechen hat, muß wenigstens gute Stücke bringen, wenn die seit Jahren

ewohnten Preise für den Besuch bedeutend erhöht werden. Carl's Muth- ösigkeit über die verfehlte Speculation und das wenig besuchte neue Thea terhaus bilden das Tagesgespräch aller Theaterfreunde.

1819 den Belauf der Einnahmen auf 1,383, 169. 360 Fres. ; . gäbe sich also für das orbentliche 23 ein Ueberschuß der nahmen im Betrag von 1,100,038 Fres. . sniste.

Herr Thiers n angeblich bei der Adreß / Debatte . rium über die Schweizerfrage interpelliren und , . dern, zu erklären, welche Verpflichtungen er er,, , . 5 t über in diesem Punkte übernommen habe. . . seri halt . werde darauf erwiedern, daß, wenn auch Englan 14 k e, we vier anderen Mächte gemeinschaftlich dabei beer, ,. ö und äußeren Beziehungen des Schweizerbundes vor ) rung zu schützen. . m gg

6 Schreiben aus Oran vom *. Dezember befand

si r er Keira Abd el Kader's, die immer noch aus 9 . 94 . 2 der Nähe und unter dem Schutze 5 —6 onen bestan = 1 des , , die Deir ziht amg ö 365 wundeter, die nun der Pflege der fran zosischen raf 4 an, ren. Rach der Patrie soll das , n. 4 . haben, Abd el Kader solle nach Paris gebracht wen en evor man eine Entscheidung über beffen Reise nach Aegypten lan gz ssa. K

Die mederländische Regierung hat der r, ,, . Anzahl Artilleriestücke für eine bedeutende Summe ver auft. 2 ese g ben sollen bemmnächst aus Maestricht, NrNn⸗„ wegen und anderen Festun⸗ gen Hollands nach Frankreich gebracht werden. e,, Nach einer Berechnung des Secretairs des Freihandel Vereins zu Bordeaux, Herrn Lalande, beläuft sich der gesammte Wein. Ertrag Frankreichs im Durchschnitt auf 37 Millionen Hektoliter jährlich. Das Departement der Gironde liefert dazu 2,021,000 Hektoliter, das des Herault 2,616,000, das der Nieder-Charente 2.394,00, das des Var 1,635,999, das der Charente 1,152,000 Hektoliter. Die Aus⸗ fuhr französischer Weine belief sich 18145 auf 147,133,100 und 1846 auf 135,548,139 Litres. . 3

Die französischen Professoren Quinet und Michelet haben die schweizer Tagsatzung in einer Adresse „wegen Besiegung der Jesuiten“ beglückwünscht. .

Der neue Postdienst zwischen Paris und London ist seit dem J. Januar im Gange.

Großbritanien und Irland.

London, 3. Jan. Vorgestern, am Neujahrstage, wurden zu Windsor in der Königlichen Reitbahn an mehrere hundert arme Fa— milien Fleisch, Brod, Kartoffeln, Plumpudding, nebst Kleidungsstücken und 456 Centner Kohlen vertheilt. Die Königin war mit dem gau— zen Hofe bei der Vertheilung zugegen.

Die Times giebt heute in einem Rückblick auf das vergangene Jahr eine sehr trübe Schilderung der inneren Zustände des vereinig— ten Königreichs. „Wohl in keinem Jahre“, heißt es darin, „war England von so großem Unglück heimgesucht, als im verflossenen. Zwölf Mongte lang kämpften 4 Millionen Menschen gegen den Tod in seiner scheußlichsten Gestalt; Noth und Seuchen lockerten die Bande der Familien und spotteten der gerühmten Civilisa⸗ tion Englands; hunderttausend Menschen mögen von ihren An— gehörigen betrauert werden, die der Hunger und die Noth aller Art hingerafft. Dazu wohl an hunderttausend Auswan⸗ derer, die dem Hunger und der Seuche daheim entfliehen wollten und nun in Ställen, Wäldern und Schnee, im Herzen einer neuen Welt kümmerlich ihr Leben fristen. Aber nicht blos die Armen, auch die Reichen sind von den Schlägen des Schicksals hart getroffen worden und haben ihre Habe, ihre gewohnten Gesellschaftskreise, ihre liebgewordenen Beschäftigungen, das Werk ihrer täglichen Hoffnun⸗ gen, ja sogar ihren guten Namen verloren; keine Klasse, keine Stadt, keine Gegend ist nicht heimgesucht worden. Aber hüten wir uns, den Himmel anzuklagen! Wir selbst, Volk und Staatsmänner, wir einzig und allein sind die Schuldigen: selbstsüchtige und unedle Lei= denschaften, die Sorglosigkeit und Engherzigkeit uͤnserer Staatsmän— ner, die Verachtung 4 Lebensregeln und unaufhörlicher War— nungen, das ist es, wodurch Myriaden untergingen, der Handel nie— dergeschmettert, gute Namen befleckt wurden. Diese Entdeckung ist nicht schmeichelhaft, aber nützlich; was wir in der Vergangenheit nicht vermieden, können wir wenigstens in der Zukunft vermeiden.

Nach offizieller Aufstellung belief die Jahres-Ausgabe des Staa— tes für 1846. 47 sich auf 55 583, 23 Pfd. St.; davon kommen 28173777 Pfd. Sterling auf Verwaltung der Steuer ⸗-Einnahmen, 2,077,987 Pfd. St. Zinsen der öffentlichen Schuld, 1,577, 356 Pfd. St. sind für die Civil⸗Verwaltung, 1, 698, 865 Pfd. St für die Rechtspflege, 350,818 für die Diplomatie. 16, S6d, 697 Pfd. Sterl. für Heer und Flotte, geringere vermischte Ausgaben nicht gerechnet. Der Aufwand für die Schuld zerfällt in 23,67, 5s Pf. St. zin⸗ sen für die fundirte, 3,96, l für Annuitäten, nebst 72, 22 Pfd. St. für die, Verwaltung des Schuldenwesens,. Von den 1, 52,356 Pfd. St. für die Civil-Regierung flossen 371,809 Pfd. St. in die Schatulle der Königin, 290,000 Pfd. St. sind Jahrgelder der Kö— nigin⸗Wittwe, des Königs ber Belgier (die derselbe jedoch nicht für sich bezieht) und der Mitglieder des Königlichen Hauses, 26,209 Pfd. St. beträgt der Aufwand für die vice königliche Würde in Irland wovon der Lord - Lieutenaut 20,9000 Pfd. St. als Gehalt bezog, ihe,107 Pfd. St. machen die Unkosten des Parlaments, einschließ lich 500 Pfd. St. Gehalt des Sprechers, 520, 933 Pfd. St. be⸗ tragen die Besoldungen der sämmtlichen Civil-Beaniten mit Einschluß der Besoldungen der Minister.

Eine neue indische Ueberlandpost mit Nachrichten aus Bo mbay vom 1. Dezember ist heute hier eingegangen. Lord Hardinge st nach den letzten Nachrichten in Cawnpobr, am linken Ufer des Gan! ges, angelangt. An dein gegenüberliegenden Ufer, auf seinem eige⸗ nen Gebiete, hat der Könlg von Oude ein prächtiges Lager aufge⸗ schlagen. Er hat dem englischen General-Goutserüeur ellen feser⸗ lichen Besuch abgestattet, der ihm manchen Rath ertheilen wird, um seine Staaten in, bessere Ordnung zu bringen. Der Handel in Kalkutta ist für die eingeführten Waaren günstig. Aus China tref⸗ fen ähnliche Nachrichten ein. In Canton ist jetzt Alles ruhig Daselbst hatten die ungünstigen Handelsnachrichten aus England allgemeinen Schrecken und Stillstand der Geschãfte hervorgerufen In Hyderabad herrscht völlige Verwirrung. Die arabhischen Solda⸗ ten plündern das Land aus. Der Nizam' hat seine Hauptstadt ver— lassen und erklärt, er werde nicht eher zurückkehren, als bis der eng⸗ lische Gesandte in die Verabschiedung des ersten Ministers gewilligt habe, mit welchem der Nizam seit lange verfeindet ist. Von Naspu⸗ tanga ist die Nachricht eingelaufen, daß Dungar Singh, der große Räuber, auf den Monate lang vergeblich Jagd gemacht, endlich durch den Lieutenant Hardeastle eingefangen wurbe, der für sich und seine Truppe ein hohes Preisgeld don der britischen und der einheimischen Regierung erhalten wird.

Auch die mexikanisch⸗westindische Post ist gestern in Southampton mit dem Dampf Paketboot „Severe“, nach einer Ueberfahrt von 13 Tagen, der raschesten, die je gemacht wurde, eingetroffen. Sie bringt . Nachrichten aus Mexiko und Gold und Silber aus Veracruz. 86 ö. He, die Barren an Bord, so traf ein Befehl vom General ,, ö a sstnantize Mexiko ein, wodurch alle Ausfuhr rung Jen hahn äufig a n,, bis die amerikanische Regie⸗ nl ig ö. . eine Abgabe für die Ausfuhr von ungemünztem

h von gemünztem Gold und Silber festzusetzen. Die

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Straße von Mexiko uach Veracruz bietet ein Bild der Verwüstung und Verödung dar. So wie sich ein Feind zeigt, verlassen die Ein⸗ wohner ihre kleinen Dörfer und laufen in die Wälder. General Butler ist mit 8000 Mann von Veracruz aufgebrochen; dagegen sind 300 Kranke und Verwundete von Mexiko eingetroffen. General pPaterson hat zwei mexikanische Offiziere hängen laͤssen, welche er an der Spitze von Guerilla⸗Banden gefangen genommen. Zu nicht ge⸗ ringem Verdrusse des Generals begruben die Einwohner von Jalapa ihre unglücklichen Landsleute nachher mit großem Pompe.

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Kanton Bern. Der Regierungs-Rath trägt beim Großen Rathe, welcher sich den 10. Januar versammelt, auf Reorganisation der Hochschule an und legt demselben einen betreffenden Gesetz-Ent— wurf vor.

Kanton Luzern. Am 2. Januar fanden die Wahlen in den Stadt⸗Rath von Luzern statt. Gewählt wurden die Herren Felir Bal⸗ thasar, Joh. Berchtold, Alt-Kassirer Gloggner, Julius Salzmann, Fürsprech Stocker, Fürsprech Winkler, Vital Kopp, Maurermeister Ernst und Kaspar Hunz, sämmtlich Liberale. Zum Präsidenten wählte man sodann Herrn Felix Balthasar. Unter den Gewählten sind drei, die an dem Freischaarenzuge betheiligt waren.

(Basel. Ztg.) Der hiesige Nuntius hat sich klagend an den Papst gewendet wegen der Verfolgungen und Contributionen, welcher sich die siegende Partei gegen die Klöster schuldig mache, und hat demselben als Belege einige radiale Zeitungen, unter anderen einige Nummern der Berner Zeitung, übersan't.

Kanton Uri. Wie eine urner Korrespondenz im Schwoz. Volksbl., so beklagt sich in gleicher Weise auch eine solche in der N. Zuger⸗Z. vom 1. Januar über die längere Fortdauer der Occupation. „Was läßt sich hoffen“, sagt der Korrespondent, „wenn man nicht ansteht, unbestrittenes Eigenthum uns abzuverlangen und im Falle man es nicht freiwillig gäbe, selbstmächtig wegzunehmen?!

erscholl.

Juden.

Volke.

formen in

lesen.)

Dieses beweist die von unserer Regierung dem Brigadier gemachte Schenkung der Aargauer-Haubitze, worauf derselbe ziemlich lakonisch erwiederte, dieses Geschenk freue ihn, indem dadurch Mißhelligkeiten vorgebeugt werde, die hätten eintreten können, wenn er aus sich die Haubitze hätte wegführen müssen.“

Kanton Schwyz. Der Bischof von Chur hat an die Geist— lichkeit des Kantons Schwyz ein Runbschreiben erlassen, in welchem er dem gesammten Klerus dringend empfiehlt, bei den gegenwärtigen Begegnissen in Wort und Handlung klug und behutsam zu sein, sich fern von jeder Politik zu halten und sich in keine Welthändel zu mischen, wofern Gerechtigkeit und Seelenheil nicht in Gefahr schwe— ben. „Nie und nirgends“, sagt er, „werde die heilige Stätte des Wortes Gottes zum politischen Kampfplatz erniedrigt oder, um poli⸗ tische Meinungen auszukramen, mißbraucht. Wenn aber die Welt⸗ Politik des Tages ins Gebiet der katholischen Religion hinüberstreifen oder Eingriffe in die Rechtsame der Kirche sich erlauben wollte, dann fordert Beruf, Eid und Amtspflicht von uns, mit Wort und That, mit Gut und Blut dafür einzustehen.“

Kanton St. Gallen. (Thurg. Ztg.) In der Sitzung vom 29. Dezember genehmigte der Große Rath die Amtsverwaltung des Kleinen Rathes und die Staatsrechnungen von 1816. Zur Dek— kung des in Folge des Verlustes aus den Getraide-Ankäufen und der Kosten des jüngsten Feldzuges entstehenden sinanziellen Ausfalles schlug die Budgét⸗Kommission statt der vom Kleinen Rathe beantrag— ten Heimzahlung von 406,000 Fl. Anleihen eine solche von 90,000 Fl. vor, damit man möglichst bald reinen Tisch habe. Die ser Antrag wurde genehmigt, und es wird daher vermuthlich im Jahr 1818 zu der üblichen Vermögenssteuer zu 1 per Mille noch per Mille kommen, wodurch das Defizit von 92,000 Fl. (Ausgabe 110, 000) Fl., Einnahme 322,100 Fl., die Vermögenssteuer nicht inbegriffen) gedeckt werden wird. Behufs Tilgung der lausenden Bedürfnisse bis zum Eingange der Vermögenssteuer wird dem Kleinen Rathe Vollmacht zur Erhe— bung eines Anlehens von 50,000 Fl. gegeben. Am Ende ward mit Es gegen 62 Stimmen beschlossen, die Maßnahmen des Kleinen Rathes hinsichtlich der Truppen - Aufgebote zur Aufrechthaltung dei Ordnung im Kanton zu genehmigen und mit 69 gegen 47 Stimmen dieselben zu verdanken. Noch wurde von der Gesandtschaft Bericht über die Verhandlungen der Tagsatzung seit Oktober erstattet und auch dieser Bericht mit großer Majorität verdankt.

Kanton Wallis. Die Reden der eidgenössischen Repräsen— tanten bei Eröffnung des Großen Rathes (zwen in französischer, eine von Dr. Frei aus Basellandschaft in deutscher Sprache) werden auf ein Dekret desselben gedruckt und in den Gemeinden publizirt und vertheilt.

Der provisorischen Regierung soll „das Eintreiben der von Cor— porationen und Privaten geforderten Baarschaft viel zu schaffen ge ben“, und während der ehemalige Tagsatzungs-Gesandte, Adrian von Courten, dieser gemeldet habe, daß er sein und seines verstorbenen Vaters Kontingent von 2000 Fr. zur einen Hälfte selbst sogleich, zur anderen binnen 14 Tagen verabfolgen lassen werde, soll das Kloster St. Bernhard auf seiner Weigerung beharren.

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Nom, 28. Dez. (N. K.) Vorigen Sonnabend Nachmittags gegen 2 Uhr wurde Herr F. Paradisi im Café S. Luigi de' Fran—⸗ cesi durch vier Sbirren unter Vorzeigung eines schriftlichen Verhafts⸗ befehls vom Governo verhaftet und nach dem Kastell St. Angelo gebracht. Er war indeß mit diesem ihm bevorstehenden Ereigniß be⸗ reits acht Tage früher bekannt und hatte deshalb einem Freunde den Auftrag ertheilt, sich sogleich nach seiner Arrestation sämmtlicher, in einem bestimmten Fache seines Secretairs verwahrter und zum Be— weise seiner Anklagen nothwendiger Papiere zu bemächtigen und sel⸗ bige bis auf weitere Ordre zu verwahren. Gegen Paradisi ist be⸗ kanntlich wegen seiner öffentlichen Anschuldigungen wider den Jürsten Torlonig von diesem eine Kalumnienklage eingeleitet worden. So unerheblich auch dieser Vorfall in Bezug auf den einmal eingeleiteten Gang der Untersuchungssache selbst ist, einen um so gewaltigeren Eindruck hat derselbe auf das Publikum gemacht, und zwar um so mehr, als die Verhaftung nicht durch die Guardia civica, deren Mitglied Paradisi ist, sondern durch Sbirren erfolgte. Dies hat in— deß nicht den mindesten Einfluß auf die Sr. Heiligkeit bezeigte Ver⸗ ehrung; man beklagt vielmehr allgemein den edlen Fürsten, der durch seine Umgebung gekäuscht und zu Schritten veranlaßt werde, die mit seinen reinen Absichten in Widerspruch seien. Man faßte daher ein⸗ stimmig den Entschluß, Sr. Heiligkeit die Wünsche des Volkes durch den beliebten Volksmann Ciceruacchio vortragen zu lassen und ihn um Abhülfe zu bitten. Gestern Abend, am Namenstag Sr. Heilig— keit, sammelte ich unter einer Menge von Fahnen und Standar-— ten eine gewaltige Volksmasse mit Fackeln auf dem Volksplatze und zog unter Militair-Musik gegen sieben Uhr während eines furchtbaren Gewitters und herabströmenden Regens nach dem Monte Cavallo. Auf das tausendstimmige Esviva erschien alsbald der verehrte Papst auf dem Balkon und wurde mit unermeßlichem

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fürchteten

Jubel begrüßt. aum ; vollendet, als der tausend⸗ und abertausendstimmige Ruf „Paradist Zugleich ging Ciceruacchio mit einigen Anderen aus dem Zuge hinauf in den Palast zu Sr. Heiligkeit und bat um folgende zugleich schriftlich überreichte Punkte: „Wünsche des römischen Vol- kes, welche man Pius IX., dem Vater des Vaterlandes, durch den Bürger Ciceruacchio am 7. Dezember auf privatem Wege hat zu⸗ kommen lassen: Freiheit der Presse. Entfernung der Jesuiken. Blr⸗ ger⸗ Bewaffnung. . Gesetzgebung mit nützlichen und unpartelischen Gesetzen. Oeffentli⸗ cher Unterricht. Abschaffung des Monopols. Belebung des Handels. Norrespondenzen. Oeffentlichkeit der Verhandlungen der Staats⸗Konsulta. rung einiger Aemter. Armen ⸗Asole. mano. Bessere Ordnung in der Miliz. lichen Freiheit. munterung der Marine. Abschaffung des Lotto. 24 in Eivita Castellang eingesperrken Liberalen. Zügelung der unablässigen Willkür. Abschaffung der Fidei-⸗ kommisse ꝛc. (in den hohen adeligen und fürstlichen Häusern). Re⸗

Neapel, 25. Dez. 22. und 2 gen, Beförderungen, Entlassungen und Absetzungen. Sie betreffen die verschiedenen Gerichtshöfe, die Corte Suprema di Giustizia zu Nea⸗ pel, die Gran Corte Civile der verschiedenen Provinzen, besonbers aber die Gran Corte de' Conti. stici publizirt die Anordnung von täglichen Kirchengebeten für die be⸗ vorstehende Niederkunft der Königin.

Er ertheilte den Segen, kaum aber war dieser

Eisenbahnen. Beseitigung der Polizei Willkür. Polytechnische Schule. Aufmunterung der Künste. Italienischer Bund. Emancipation der Reform und Garantie der Post⸗ Volkswirthschaftliche Schulen. Bürger- Artillerie. Säkularisi⸗ Kleinkinder⸗Bewahranstalten. Reform der Belebung, der Industrie. Kolonieen im Agro Ro⸗ Idnung. Gewährleistung der persön⸗ Organisirung der Reserve der Bürgergarde. Auf⸗ Amnestie für die Vertrauen zum

der todten Hand. Den Priestern und religiösen Corpora-

tionen das aufzulegen, was sie Pius IX. schuldig sind, nämlich Liebe und Hochachtung.

ähnliche Worte waren zugleich auf zwei vorangetragenen Fahnen zu

Abschaffung der Kammeipachte.“ (Alle diese und

(N. K.) Die Staats⸗Zeitung vom

23. Dezember ist voll von Königlichen Dekreten, Ernennun⸗

Das Ministerium der Affari ecclesia⸗

Von gestern und heute be⸗ und vorausgemeldeten Unruhen hat man in Folge der ener-

gischen Maßregeln der Regierung nichts wahrgenommen.

Volleing. At.

Amst. Roit. Arnh. Utr.

Rerl. Anh. A. do. Prior. Rerl. Hamb.

do. Prior.

Berl. Stett.

Bonn-Cöln.

Bresl. Freib. do. Prior.

Chem. Risa.

Cöln. Mind. do. Prior.

Cöth. Bernb. Er. Ob. Sch. Dresd. Gärl. Düss. Elbert. do. Prior. Gloggnitæ. Imb. Bergd. Kiel- Alt. Lpz. Dresd. LöGb. Zittau. Magd. Halb. Magd. Leipæ.

do. Prior.

N. Schl. Mk.

do. Prior. do. Prior. do. III. Ser. Nrdb. K. Ed. O. Schl. Lt. A do. Prior.

LTatal-FKinnahme 1847: Mehr- Einnahme gegen das Jalir

1846. 5b, 980 Rihlr

Eisenbahnen und Dampfschifffahrt.

Berlin- Anhaltische Eisenbahn.

Im Monat Dezember e. betrug die Einnahme auf der Berlin- An- haltischen Eisenbalin:

aus dem Personen-Verkehr circa . .... ...

aus den Güter-Verkehr J,,

22,550 Rthlr.

97 7

Summa circa. . . . . 50,10 Rthir. Einnahme bis ulto November e. 690,804

741,114 Rihlr.

Nie ders chlesisch - Märkische Eisenbahn. Die Frequenz auf der Niederschlesisch-Mäͤrkischen Eisenbahn betrug in der Woche vom 26. Dezember 1847 bis incl. 1. Januar 1848 9256 Personen und 20,637 Rthlr. 5 Sgr. 3 Pf. Gesammt-Einnahme für Per- sonen, Güter- und Vieh- Transport ete.,, vorbelialilich späterer Fest- setzung durch die Kantrolle.

Handels- und Bäörsen - nachrichten. EBerlin, den S. Januar 1848.

Fisenbhaßn- Clien.

é 2 6 3 2 3

964 6. O. Sehl. L. R. Pts. Mędb. 115 exel. Div. bz. u. G6. do. Pr. B. do. do. 101 B. Rhein. Stm. 100 b do. Prior. 11153 ba. u. G. Sächs. Baxyr.

100 b. u. 6. 935 6

92 ba. a. G. 1003 bz, u. 6. 84 ba. u. B.

b

*

897 6. 5075 6.

do. v. St. gar.

Sag. Glo. . do. Prior.“

1

98 6. 70 B. 99 bz. u. G. S5 bz. u. B.

do. do. 91 9 94 bz. u. B St.- Vohw. 98 B. 5 bæ. do. Prior.

= -

Thüringer. 653 n. Whb. (CC. 0.) 96 do. Prior. 98 G. Parse. Selo.

. Quit. Bog.

112 6. 34 *

Aach. Mastr. - 1173 6. excel. Di- kergz. Mr.

Berl. Anh. R. 46

Bexb. Ludw. 877 b. 91 6.

1025 4. 677 B.

RBrieg-Neiss. Thür. V. 102 6 Magd. Witt. 5 100, b. Mecklenb. k . Nrdb. F. W.

C S. = D m .

105 n. Rh. St. Pr. ö * Starg. Pos. 7I 82 ba. u. 6.

(Schluss der Börse 3 Uhr.)

1 . . . j ö . * . Es hat sich an heutiger Börse wenig in den Coursen geändert;

die Stimmung anfangs animirter als zuletæt.

mee sel- Course.

London Paris....

Wien imn 20 Xr

Augsburg Rreslan

Leiprig in Courant im 14 Thlr. Fuss.. Frankfurt a. M. züdd. W. ..... ...... 100 1. 2 Mt.

Petersburg

Rriet.] 6Geld.

250 FI. Kurz 1414 144 250 FI. 2 Me. 113 143 Kur⸗ 1525 152

2 Mt. 151 151 3 Mt. 6 2756 27 2 M. 81 2 Mt. 2 Mt. 100 Tbir. 2 Mt.

8 Tas 100 1h. 2m

100 sRpl. 3 Wochen 1085