1848 / 9 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

nungen schwanken mögen, bas Eine steht fest: ss ist in feinen! An⸗ 21 v6 und glaube an den Herrn Jesus Christus, so wirst 1 und dein Haus selig.! „unser Stehen im. Glauben mache un unferes Philipp des Großmqüthigen wirtig, der 1525 schrieb: Ich will cher Leib und Leben, Lank unt Keute lassen, kennt zn Golles Wort weichen.“ „Ein Bischof soll untadelig sein; „wir dürfen nicht Auberen prebigen und felbst verwerflich sein . „ieren, wir. die Lehre unseres Heifandes in allen Stücken“, das ist die weitere Mahnung des Superintendenten an seine Geistlichenʒ ysteht unser Leben mt unserem Glauben, aus dem wir predigen, in Einklang,

Un helfen am Ilusbau des Reiches Gottes, und der= ,, . n des Heilandes beseligen, Matth. 25, 25.“ Mit diesen Wünschen, Bitten, Mahnungen endigt das Pastoral⸗ Schreiben, und „unsere Kraft und unser Leben der Kirche, dem Herrn bie Sorge für sie!“ ist einer der Schlußsätze. . .

Der Gymnasial⸗Lehrer De. Palmer in Darmstadt ist an Zim= mermann's Stelle erster Hofprediger geworden und wird die Redaction der Allg. Kirchenzeitung n .

Oesterreichische Monarchie. Wien, 5. Jan. Im Oesterr. Beob. liest man Nachstehen⸗ des: „Die Allg. Ztg. Som 29. Dezember enthält folgenden Artikel von der Donau: „„Ein Theil der bei Gelegenheit der letzten schwei⸗ zer Wirren vertriebenen Jesuiten hat in Wien gastliche Aufnahme und eine Zufluchtsstätte Jefunden. Es kamen ihrer 42 an der Zahl ganz erschöpft und hülflos an, indem sie all' ihr Hab und Gut zurück⸗ zulassen und binnen dreimal 24 Stunden über die Gränze zu kommen enöthigt waren. Zu ihrem ersten Aufenthalte wurde ihnen vor⸗ äufig der Palast der Erzherzogin Maria Anna auf dem Kahlenberge nächst Wien angewiesen. Auf dem nahe gelegenen Leopoldsberge, wo⸗ hin vom Kahlenberge aus eine sehr anmuthige schattige Allee führt, wer- den sie nun in der alten halb verfallenen Karthäuser⸗Kirche den Gottes⸗ dienst versehen, was für die Bewohner dieses Orts jedenfalls sehr willkommen sein wird, indem bisher in der dortigen schönen alter— thümlichen Kirche nur an Sonn⸗ und Feiertagen eine Messe gelesen wurde, welche ein Geistlicher von Nußdorf oder vom Kahlenberger⸗ dörsel besorgen mußte. Von Ihrer Majestät der Kaiserin⸗ Mutter erhielten diese ausgewiesenen Jesuiten augenblicklich 7000 Fl. C. M. mit der Bestimmung, sich in Mautern ein Kloster, Kirche und Schule zu bauen, womit sie also angewiesen sein werden, die Erziehung und ben Unterricht der Jugend zu übernehmen. Auch vom Allerhöchsten Hofe erhielten sie behufs dieses Zweckes reichliche Unterstützungen.““ „Wir theilen obigen Artikel, an dem Alles, bis auf die Lo— kalitäten des Kahlenberges, erfunden ist, in der Absicht mit, unse⸗ ren Lesern einen Beweis zu liefern, welche Achtung für die Wahr- heit und vor dem Publikum gewisse Zeitungs-Korrespondenten hegen. ** Fürst Michael von Serbien ist nach St. Petersburg ab— gereist.

Aus Tirol hat die Augsburger Postzeitung nachstehende Erklärung Siegwart Müller's zur Veröffentlichung erhalten:

„Der Unterzeichnete hat seit einer Reihe von Jahren, obwohl Ziel— scheibe von Verleunidungen ohne Zahl und ohne Maß, keine öffentliche Er— wiederung oder Rechiferligung gegeben. Wenn er nunmehr von seinem bisherigen Stillschweigen abgehi, so wird Jedermann einen zureichenden Grund in der dermaligen Lage des Unterzeichneten, so wie in der Sache, worüber er sich erklärt, finden und anerkennen müssen. Oeffentliche Blätter legten mir zur Last, eine öffentliche Kasse von Luzern verschleppt zu haben und deswegen in Domodossola angehalten worden zu sein. Es erschienen bald nachher Berichtigungen dieser Schuldlegung, jedoch alle mit mehr oder weniger Unrichtigkelten noch vermengt. Die Thatsachen sind folgende: Am 17. Wintermonat sandte ich einen Vertrauten nach Mailand, um wo mög- lich Geld für die Bestreitung der militairischen Kosten der sieben katholischen Stände zu erhalten. Als ich am 26sten auf meiner Reise nach Brieg dort ankam, war der Vertraute ebenfalls dort eingetroffen und brachte wirklich eine Summe von 50,000 französischen Franken aus Mailand mit. Nach den damaligen Verhältnissen konnte ich auf eine längere Fortfetzung des Kampfes nicht denken, sondern sah mich vielmehr selber zur Flucht aus der Schweiz genöthigt. Daher sandte ich den Vertrauten sofort nach Mailand zurück, mit dem Auftrage, von dem Eigenthümer des Geldes die weiteren Verfügungen darüber einzuholen und sie mir nach Domodossala zu senden oder zu bringen, wohin ich mittlerweile die Kasse bringen ließ. Am Zosten gelangte ich selbst nach Domodossola und hielt mich dort in einem Privathause auf, die Berichte von Mailand abwartend. In der Nacht vom Zten auf den Aten, als ich in meinem Zim= mer schlief, kraten mit Ungestüm ein Adjutant des Militair-Kommandanten, ein sogenannter Marechal und ein Karabiniere ins Zimmer, weckten mich auf, durchsuchten meine Papiere und Effekten, und als sie auf jene Kasse stießen, sequestrirten sie dieselbe, nahmen einen Verbal-Prozeß darüber auf, ließen ihn unterzeichnen und trugen nach einer mehr als zweistündigen Ope= ration die Kasse fort. Des anderen Tages ging ich zu dem Militair= Kommandanten und verlangte, daß die Kasse unmittelbar an den . thümer nach Mailand gesendet würde. Der Kommandant lehnte es unter Bedenklichkeits - Aeußerungen gegen die Sicherheit der Sendung in der Lombardei ab. Ich verlangte einen Paß nach Turin, er wurde mir Vormittags versprochen, Nachmittags verweigert. Ich verlangte einen Empfangschein für die Kasse, ich erhielt noch zweimali⸗ gem Begehren zuerst einen solchen, in welchem ich als Eigenthümer der Kasse bezeichnet wurde, und als ich erklärte, diesen Im an b s ße nicht an⸗ nehmen zu können, weil er unrichtig wäre, einen solchen, worin ich als De— positair der Kasse bezeichnet wurde. Ich verlangte einen Paß nach Novara, um beim Gouverneur Klage führen zu können. Man verhieß ihn zuerst, verweigerte ihn dann und gab ihn zulegt. Mit der Post verreiste ich so⸗ dann am ö5ten d. nach Novara, wo ich Abends noch den Herrn Gouver⸗— neur, Se. Excellenz Herrn General-Lieutenant de Sonnaz, um Audienz bat

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und sie auch unverweilt erhielt. Kaum war ich mit Herrn General von Kalbermatten, welcher die Güte hatte, mich zu begleiten, in das Au— dienzzimmer eingetreten, als der Herr Gouverneur mit der wohl- wollendsten Güte sein Bedauern über die e, welche ich vom Militair - Kommandanten in Demodossola zu erfahren, gehabt, ausdrückte und bemerkte, daß derselbe seine Befugnisse überschrit⸗ ten, weil er nicht im Auftrage des Gouverneurs, sondern einer ausländi— schen Behörde gehandelt habe, daß er sofort die Geldkasse werde nach No- vara bringen und mir übergeben lassen, und daß er mir den Paß nach Belieben für Turin oder Mailand zu visiren bereit sei. Er hatte dann noch die Güte, den Herrn General und mich auf den folgenden Tag zum Mittagessen einzuladen. Am ten kam die Kasse von Domodossola nach Novara, der Herr Gouverneur hatte die Zuvorkommenheit, dieselbe mir mit dem Paß, nach meinem Wansche für Mailand visirt, in meinem Logis zu übergeben und die Ausdrücke des Bedauerns über das Verfahren des Mi— litair⸗Kommandanten von Domodossola zu wiederholen. Am Sten verreiste ich dann von Novara nach Mailand, wo ich die Kasse dem Eigenthümer wieder überreichte, wofür der Empfangschein in meinen Händen liegt. Das ist der Sachverhalt. Das Urtheil darüber ist mit demselben gegeben. Erst in Novara und Mailand und später aus öffentlichen Blät⸗ tern vernahm ich, daß der Militair - Kommandant von. Domo dossola auf, Requisition von Tessin aus gegen mich eingeschritten sei. Tessins Behörden sollen meine Verhaftung und Auslieferung begehrt haben, unter dem Vorgeben, ich habe die eidgenössische Kasse von Luzern mitgenommen. Wer die Verhältnisse dieser Kasse wußte, wie es die tessner Regierung wissen mußte, konnte von der Ungereimtheit dieser Beschuldigung überzeugt sein. Der Militair-Kommandant von Domo— dossola kannte allerdings jene Verhältnisse nicht, und so mochte er wohl leicht zu der Annahme kommen, eine schweizer Regierung würde nicht einer Person ein Verbrechen aufbürden, wenn sie nicht von dem Dasein desselben hinlängliche Beweise in Händen hätte. Daß die meisten öf— fentlichen Blätter die von Tessin auf den Unterzeichneten gehäufte fal⸗ sche Anschuldigung sogleich als wahr annahmen, verbreiteten und, als sie von der Unwahrheit derselben Kenntniß erhalten hatten, nur theil⸗ weise berichtigten, gehört zum Takte jener Blätter, wie er sich in Dar— stellung und Beurtheilung der jüngsten Ereignisse in der Schweiz alle Tage kundgiebt. Tirol, 28. Christmonat 1847. C. Sieg wart Müller.“

Krakau, 5. Jan. Der Kaiserliche Hof- Commissair, Graf M. Deym, hat unterm 27. Dezember noch eine zweite Bekanntma— walz über den Gränzverkehr mit Preußen erlassen, folgenden In— halts: . Außer den mittelst gedruckter Kundmachung, vom heutigen Tage zur öffentlichen Kenntniß gebrachten, zwischen der Kaiserlich österreichischen und der Königlich preußischen Regierung in Gränzverkehrssachen verabredeten Bfesimmungen ist noch der Gränzverkehr mit Leinengarnen und roher, un— gebleichter Leinwand zwischen Oesterreich und Preußen, und zwar: J. wenn rohes leinenes Garn zum Bleichen aus Preußen nach Oesterreich oder um- gekehrt aus Oesterreich nach Preußen gebracht und nach erfolgter Bleiche im gebleichten Zustande in das Land der Herkunft wieder zurückgeführt, und wenn II. aus Preußen auf der Gränzlinie von Leobschütz bis einschließlich Seidenberg in der Oberlausitz rohes leinenes Garn in das gegenüber be— findliche österreichische Gebiet zum Verweben im dortigen Gränzbezirke ein— geführt und die daraus verfertigte rohe ungebleichte Leinwand nach Preußen zurückgebracht wird, gemäß der Absicht der beiderseitigen hohen Regierungen, diesen Verkehr thunlichst zu erleichtern, zum Gegenstande einer besonderen, von Sr. Majestät mittelst allerhöchster Entschließung vom 19. November d. J. genehmigten Vereinbarung zwischen denselben geworden, worüber Nachstehendes hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird: Zu J. Es wird eine Abgaben Erhebung gegenseitig bei der Aus- und Einfuhr, so wie bei der Wiederausfuhr und Wiedereinfuhr des ungebleichten und gebleichten Garns nicht, stattfinden, und zu 11. in Oesterreich an der bezeichneten Gränzstrecke eine Abgabe von dem über dieselbe zum Verweben gegen Wie— derausfuhr der rohen Leinwand eingeführten Garne nicht erhoben, dagegen in Preußen der aus Oesterreich eingehenden rohen Leinwand, die schon im bestehenden Tarife bewilligte Zollfreiheit auch ferner zu Theil werden. Der Genuß der vorstehenden neuen Erleichterungen des Garnverkehrs wird jedoch an die in den nachfolgenden Punkten angegebenen Vorschrif— ten gebunden: 1) In, Oesterreich hat die uff ne Einfuhr des rohen Garns zum Bleichen oder zum Verweben in der Regel über die mit Amtsbefugnissen von Kommerzial-Zollämtern ausgestatteten Gränz-Zollämter zu geschehen; doch darf sie ausnahmsweise, insoweit sich ein Bedürfniß dazu ergiebt, auch über Hülfs-Zollämter erlaubt werden. In Preußen wird die Einfuhr des zum Bleichen bestimmten Garns außer den Haupt-Zollämtern über alle Neben-Zollämter 1ster Klasse und ausnahms— weise nach Maßgabe eines örtlichen Bedürfnisses auch über Neben-Zollämter 2ter Klasse gestattet. ) Bei der Einfuhr des rohen Garns ist dem Gränz— Zollamte anzumelden oder in der Waaren- Erklärung anzugeben: 2) Die Gattung und Menge des Garns; b) die Bestimmung kf en mit Ort und Namen des Bleichers oder der Bleich-Anstalt, oder bei der Einfuhr zum Verweben in Oesterreich mit Wohnort nnd Namen der Persen im Gränz-Bezirke, an welche das Garn zum Behufe des Verwebens gelangen soll, und c) die Zeit, welche bis zur Wiederausfuhr des gebleichten Garns oder der rohen Leinwand in Anspruch genommen wird. Zu a. ist die Bezeichnung der Gattung auch auf den Feinheitsgrad des Garns durch Angabe der Feinnummer dergestalt auszudehnen, daß bei einer Garn Einfuhr von verschiedenen Fein- Nummern nur die kollektive Anmeldung derselben mit Angabe der eingeführten niedersten und höchsten Feinnummern bis zu der die Nummer siebenzig nicht erreich en= den Feinheitsgränze und auch hinsichtlich der höheren Feinnummern insofern stattfinden darf, als die Feinheitsgrade um nicht mehr als 20 Feinnummern von einander abstehen. Ferner ist jede vereinzelt anzumeldende Garnmenge nach der Anzahl Gebünde und Strähne und mit dem Nettogewichte anzu— geben. Von Handgespinnsten, die im Verkehr nicht nach Feinnummern flassifizirt vorkommen, genügt es, die Qualität nach den Unterabtheilungen „grobes, mittelfeines und feines Handgespinnst“ zu erklären, wobei von dem unter einer solchen Qualitäts-Bezeichnung eingeführten Garn die Anzahl Ge— bünde und Strähne sammt dem Neitogewichte gemäß der üblichen Sortirung und Verpackung schockweise gesondert und, wenn nur einzelne Gebünde und Strähne eines Schocks eingeführt werden, mit der Angabe der mit Schocke

enthaltenen Gesammtzahl Gebünde und Strä ĩ Eingangszoll von dem eingeführten Garn he. 1 * 16 derausfuhr in der festgeseßten Art und Zeitfrist gemãß den darüber be⸗ stehenden allgemeinen Zoll-Vorschriften sicher zu stellen, wenn die Bedin= . nicht eintreten, unter denen diese Sicherstellung vorschrisimäßig erlas= en werden kann. I Die Frist zur Wiederausfuhr des Garns in der an- n, Art (entweder gebleicht oder in rohe Leinwand verwebt) soll mit

ücksicht auf die in Anspruch genommene Zeit festgesetzt werden, jedoch den Zeitraum von 6 Monaten nicht überschreiten. Würden in einzelnen Fällen esondere, näher nachzuweisende Umstände eine Verlängerung der ursprünglichen Frist erforderlich machen, so darf solche unmittelbar von dem . über welches der Eingang stattfand, nach Maßgabe des Erforderniffes nut in dem Falle zugestanden werden, wenn die Gesammtfrist nicht mehr als ein Jahr beträgt. 53) Sollte das in Oesterreich über die ad Ii. bezeichnete Gränzstrecke eingeführte rohe Garn eine veränderte Bestimmung in der Art erhalten, daß entweder das zum Bleichen angemeldete Garn zum Verweben oder umgekehrt das zum Verweben angemeldete Garn zum Bleichen be⸗= stimmt würde, so muß davon dem Eintriits-Zollamte unter Vorlegung der von demselben bei der Einfuhr empfangenen Bollete behufs der Berichtigung der letzteren oder der Ausfertigung einer neuen Bollete (binnen drei Tagen) die Anzeige gemacht werden, widrigenfalls das Zollamt bei Verspätung der— selben, wofern nicht jeder Verdacht eines unlauteren Vorganges entfällt, berechtigt ist, die angesprochene Abänderung der ursprünglichen Bollete zu verweigern. 6) Der Wiederausgang des Garns im gebleichten Zustande oder in roher Leinwand muß innerhalb der dazu festgeseßten Frist über das nämliche Zollamt erfolgen, über welches die Einfuhr des rohen Garns stattgefunden hat, und ist unter Vorlegung der damals empfangenen Einfuhrbedeckung (Bollcte oder amtliche Bezeftelung) dann bei Ausfuhr von roher Leinwand unter Beibringung eines Ausweises von der in der Garn— Einfuhrbollete für das Webegeschäft benannten Person über Längen- und Breiten⸗Maß und Gewicht der fraglichen Leinwand, und das nach Gattung, Feinheitssorte und Gewicht hierzu verarbeitete Garn demselben anzumelden. Von geschlichteter roher Leinwand ist auch das Gewicht der Schlichte anzu- geben. 7) Das Zollamt hat die genaue Besichtigung und Vergleichung der zur Wicherausfuhr gestellten Waare mit der gemachten Anmeldung oder Ausgangs- Erklärung (Punkt 6) vorzunehmen und nur nach Maßgabe der erforderlichen Uebereinstimmung die Waare als Gegenstand der Wiederaus⸗ fuhr amtlich zu behandeln. Da das rohe Garn auf der Bleiche einen nicht unbeträchtlichen, nach seiner Beschaffenheit verschiedenartigen Gewichts- abfall erleidet, fo wird es dem Zollamte obliegen, dies sorgfältig zu berüchsich⸗ tigen und den auf diesen Umstand glaubwürdig basirten Gewichts unterschied nicht zu beanstanden. Bei der Ausfuhr von geschlichteter roher Leinwand ist dem Gewichte des eingeführten rohen Garns das Gewicht der Schlichte hinzuzurechnen. Diese Einrechnung darf nie weniger als drei Prozente von dem Gewichte des Garns betragen, weshalb das Zollamt jedes niedriger angegebene Gewicht für, die Schlichte auf diesen Prozentsatz zu erhöhen hat. 8) Erfolgt die Wiederausfuhr des Garns entweder gebleicht oder in Gestalt roher Leinwand nicht mit einem Male, sondern zn verschiedenen Zeiten in getheilten Transporten, so vollzieht das Zollamt die Theil-Abfer= tigung mit jedesmaliger genauer Richtigstellung der als noch nicht ausge— treten in Vornotirung bleibenden Garnmenge, womit auch die dem Expor— tanten auszuhändigende noch erforderliche Amts-Urkunde (Bollete oder amt⸗ liche Bezetielung) übereinstimmen muß. 9) Sollte die Wiederausfuhr des eingeführten Garns beim Ablaufe der dazu bestimmten Frist (Punkt Lr. C. und 4) nicht geschehen sein oder bei der schließlichen Ausgangs-Abferti= gung (Punkt 6, 7 und 8) sich ein Mindergewicht an Garn in gebleichtem Zustande oder in roher Leinwand im Vergleiche zu der eingeführten Garn⸗ menge herausstellen, so wird von dem als ausgeführt nicht nachgewiesenen Garne der Eingangszoll nach dem zur Zeit der Einfuhr gültigen Tarifsatze erhoben. 10) Bel allem Vorkommen von Gefälls-⸗-Verkürzungen bleibt die Anwendung der bestehenden Strafgesetze durch die gegenwärtigen Bestim⸗ mungen unberührt. 11) Die vorstehenden Bestimmungen haben in den Kaiserlich österreichischen und Königlich preußischen Stgaten, insofern sie nicht bereits in Wirksamkeit sind, mit dem 1. Januar 1818 in Wirksamkeit zu treten, von welchem Zeitpunkte an die Dauer derselben bis Ende De⸗— zember 1853 beiderseitig bindend und dann von dem Eintritte der von bei- den Regierungen vorbehaltenen Aufkündigung des Uebereinkommens abhän- gig ist. Krakau, den 27. Dezember 1847.“

* Wien, 5. Jan. Die Resultate der neuen wiener Dampf bäckerei, welche am 21. v. M. ihr Eröffnungsfest feierte, sind sehr befriedigend, und alle Sachverständige sprechen sich sehr günstig über die vortheilhafte Ofenconstruction, über die Vollkommenheit des Ge⸗ bäckes und der dabei bestehenden vortrefflichen Manipulation aus. Sie vermag täglich in 2 Oefen, nebst einer bedeutenden Anzahl, von Luxusgebäcken, 9660 Brodte à 1 Pfd. 113 Loth zu backen. Bei der ersten Backprobe wurden in einer Stunde 172 Brodte 21 Pfd. 115 Loth, 300 Kaisersemmeln à 4 Loth und 80 Weißbrodte à 1 Pfd. gebacken. Der Hillfeverein hat die Einleitung getroffen, daß das Brod aus dieser Dampfbäckerei an die Bedürftigen in satzungsmäßi⸗ gen Gewichte statt 75 Kr. W. W. um 6 Kr, abgelassen werde.

Man spricht neuerdings davon, daß der staatsräthliche Referent, Hofrath Freiherr von Buol zum Gouverneur von Triest, Graf Salm aber zum Gouverneur von Mähren und Schlesien ernannt werden soll. Auch heißt es, daß der junge, hoffnungsvolle Prinz Franz Joseph, Sohn Sr. Kaiserl. Hoheit des Erzherzog Franz Karl, mit der politischen Verwaltung im Königreich Böhmen en Chef be⸗ traut werde. .

Das hier allgemein verbreitete Gerücht der lebensgefährliche Er⸗ krankung des Prinzen von Salerno wird damit wiederlegt, daß der⸗ selbe sich sehr wohl befindet, und sein Gesundheitszustand seit langer Zeit ein ganz beruhigender ist.

Frankreich. . Paris, 3. Jan. Das Ausgaben-Budget für 1819 beläuft sich nach dem von dem Finanz- Minister heute eingebrachten Gesetz Ent⸗ wurfe auf 1,382, 168,322 Fres. Das Budget für das Dienstjahr 1818 betrug 1,361,581, 570 Fres. Der Finanz-Minister schätzt für

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und größte Theil dieses Dorfes zum braunschweigischen Amte Hessen ge— hört.“ Hat nun einst ein Dorf Marsleben bei Quedlinburg gele= gen? Es Reße sich das vielleicht aus der dortigen Oertlichkeit auf— sären. Wer hat dann Recht, P. W. Behrends oder C. Abel, der sich auf den Annalista beruft? und welcher Ort hat die Ehre, den römischen Stuhl mit einem Papste beschenlt zu haben, Pabstorf oder Morsleben im Magde= burgischen oder weiland Marsleben bei Quedlinburg? Laßt sich Abels Angabe nicht widerlegen, so hat Morsleben im Magdeburgischen mit Svid= er gar nichts zu thun. Jedenfalls dürfte Hornbirg das unbestreitbarste nrecht an 3 er wenigstens infofern haben, als dessen Vater Konrad unbezweifelt ein Herr von Hornburg gewesen ist, womit jedoch keines weges behauptet werden soll, daß er nichl auch zugleich ein Herr von Morsleben oder Marsleben gewefen ober daß sein Sohn Soidger J Pabstorf. geboren fei. Weitere Rachrichten über Syidger sollen die Feutschen und sächsischen Alterthümer von Caspar Abel Th. II. S. 191 enthalten.

Mathematischer und naturwissenschaftlicher Unter⸗ richt in Sachsen.

Dresden, 31. Dez. (Leipz. 3g.) Das Kultus-Ministerium hat den „Lehrplan für den them el ien und naturwissenschaftlichen nr. in den Gelehrten⸗Schulen des n . Sachsen / veröffentlicht, wodurch nunmehr das Regulatio für diese Schulen vervollständigt worden ist. Vei⸗ den Lehrplänen llegt die Absicht zum Grunde, die mathematischen und Na— sur-⸗Wissenschaften in den Kreis des Lehrstoffes für die gelehrte Bildung in dem Maße einzureihen, als sie zur allseitig n: und praftisch mate= riellen Bildung nothwendig und, nach der 6. chenden Zeitansicht, mit den hhrag h en und geschichtlichen Studien verträglich sinb.

ͤ ö che Unterricht umfaßi das Gebiet der sᷣ enannten niederen Mathematik, naänilich in der allgemeinen Mathematik die Lehrt von

den Brüchen, Proportionen, die sogenannte Buchstaben⸗Rechnung und Alge bra, die Lehre von den Potenzen, Logarithmen, arithmetischen und geome— trischen Reihen, die sogenannte niedere Analysis, die Gleichungen des ersten und zweiten Grades mit einer und mehreren Unbekannten und dahin Lein schlagende Anwendungen; in der geometrischen Wissenschaft die ebene Geo— metrfe, Stereometrie, Goniometrie, ebene (wenn möglich sphärische) Trigo⸗ nometrie und analytische Geometrie der geraden und der Kegelschnittlinien. Nach beiderlei Richtungen der Wissenschaft hin ist der Stoff in acht Abschnitte eben so vielen Semestern Ema in dem Maße vertheilt, daß für jede wöchentlich 2, sonach im Ganzen 4 Stunden wöchentlich, in jeder Klasse von Quartg an aufwärts zu verwenden sind, daß gemäß der Einrichtung, wonach das Klas⸗ senziel überhaupt in drei Semestern zu erreichen ist, zwei Semester die vor= ezeichneten Abschnitte neu zu bearbeiten und das dritte Semester die Ab⸗ chnitte der zwei vorhergehenden zu wiederholen haben, so daß jeder Schüler, in welchem Semester auch er in eine höhere Klasse eintrete, ohne Nachtheil seine mathematischen Studien fortsetzen und das ,, . Ziel er⸗ reichen könne. Angefügt sind dem Lehrplane „einige besondere Bemerkun⸗ gen über die Methode des nen ,, Unterrichts auf Gymnasien“, welche nach der Ansicht des Verfassers durch den doppelten Zweck, Gymnastik des Geistes und Bekanntschaft mit den Wahrheiten der Elementar-Mathe⸗ matik behufs der Anwendung bedingt wird, der durch diesen Unterricht er- reicht werden soll.

Dem Lehrplane für den naturwissenschaftlichen Unterricht gemäß, sind die Zöglinge der Gelehrtenschulen durch einen zwar elementaren, doch per gl rn Unterricht in den Inhalt und Geist der Naturwissen⸗

chaften einzuführen. Dieser Zweig der Bildung wird als nothwendig erlannt, weil ein gewisser Grad are ien fg fn her Kenntniß für Fach- studien immer weniger entbehrt werden könne, außerdem aber vermöge sei= nes Stoffes wie seiner Methode als ein eigenthümliches, höchst wichtiges, formales Bildungsmittel sich empfehle. Was die Auswahl und Vertheilung

des Lehrstoffes betrifft, so ist die Naturbeschreibung auf das Progymnasium

und Gymnasium so verwiesen, daß die Zoologie und Botanik, jene im Winter, diese im . in Serta und Quinta, die Mineralogie und die Dar— stellung der Lagerung der Gebirgsarten und der Umwälzungen, welche die Erdrinde erlitten hat, in Quarta zum Vortrage komme. In Tertia sollen Astronomie, mathematische und phoösische Geographie, theils beschreibend ö beobachtend, theils auf die Ursachen eingehend, in Sekunda und Prima aber die Raturlchre, nämlich die mechanische Naturlehre, die Hauptbegriffe der Chemie und die Lehre von den Impondergbilien gelehrt werden. Die Un-

terrichtzzeit ist für sede Klasse des GHymnassums auf wöchentlich zwei Stun · den festgesetzt.

Wien, 5. Jan. Jenny Lutzer hat sich neuerdings die Gunst des publstund cher l ihrem ersten Auftreten ist Alles voll Theilnahme für die gefeierte Künstlerin, und das Publikum ist bedacht, dem Direktor Pokorny sich recht dankbar zu. . indem jedes , . bei überfüll⸗ lem Hause ungeachtet der Preiserhöhung der Pläße, und Logen stattsindet. Während das Theater an der Wien immer mehr besucht ist, wird das neue Carltheater fast ganz vernachlässigt, nicht ohne Schuld des sonst sachver⸗ ständigen Direktors, der dieses Mal sein wiener Publikum 3 beurtheilte; ein neues Theater, das in seine Bauart manche für den Be ar ge fi Gebrechen hat, muß wenigsteus gute Stücke bringen, wenn die seit Jahren

ewohnten Preise für den Besuch bedeutend erhöht werden. Carl's Muth⸗ vsigkeit über die verfehlte Speculation und das wenig besuchte neue Thea terhaus bilden das Tagesgespräch aller Theaterfreunde.

16äg den Belauf der Einnahmen auf 1,353 169 460 es, mes. gäbe sich 21 für das ordentliche Budget ein üleberschuß der Ein- nahmen im Betrag von 1,100,038 Fres. i

Her Wies wl angekich bei zer Arne Seren gene, ü rium über die Schwejzerfrage interpelliren und er nen . dern, zu erklären, welche Verpflichtungen er ad crer, . c * über in diesem Punkte übernommen habe. * sich * ha. dier werde darauf erwiedern, daß, wenn auch Englan . . vier anderen Mächte gemeinschaftlich dabei im eressir t s ** gen * und äußeren Beziehungen des Schweizerbundes vor jeder Verände⸗ rung zu schützen. 25

Nach einem Schreiben aus Dir e, 2 . 925 2 ö. 6 8, 5 6 . Nähe und unter dem Schutze

5 6000 Personen bestand, in . ; ere Deira zählt eine große Anzahl Ver— des Lagers von Nemours; die Alel te sbergtben wa⸗

i Pflege der französischen. . . ö 1 ego das Ministerium beschlossen haben,

Abd el Kaber solle“ na aris gebracht werden, bevor man eine Entscheidung br , Neise nach glegypten fasse. .

Kieungegreländ hn Jiegierung hat der französischen eine große Anzahl Artitleriestücke für eine bedeutende Summe verkauft. Diesel⸗ ben sollen demnächst aus Maestricht, Nymwegen und anderen Festun— gen Hollands nach Frankreich gebracht werden. . Nach einer Berechnung des SDecretairs des Freihandels⸗Vereins zu Bordeaux, Herrn Lalande, beläuft sich der gesammte Wein-Ertrag Frankreichs im Durchschnitt auf 37 Millionen Hektoliter jährlich. Das Departement der Gironde liefert dazu 2, O21, 00 Hektoliter, das des Herault 2,616,000, das der Nieder⸗-Charente 2, 394,900, das des Var 1,635, 9006, das der Charente 1,152,000 Hektoliter. Die Aus⸗ fuhr französischer Weine belief sich 1815 auf 147,133,109 und 1846 auf 135,548,139 Litres.

Die französischen Professoren Quinet und Michelet haben die schweizer Tagsatzung in einer Adresse „wegen Besiegung der Jesuiten“ beglückwünscht.

Der neue Postdienst zwischen Paris und London ist seit dem 1. Januar im Gange.

Großbritanien und Irland.

London, 3. Jan. Vorgestern, am Neujahrstage, wurden zu Windsor in der Königlichen Reitbahn an mehrere hundert arme Fa⸗ milien Fleisch, Brod, Kartoffeln, Plumpudding, nebst Kleidungsstücken und 4565 Centner Kohlen vertheilt. Die Königin war mit dem gan— zen Hofe bei der Vertheilung zugegen.

Die Times giebt heute in einem Rückblick auf das vergangene Jahr eine sehr trübe Schilderung der inneren Zustände des vereinig- ten Königreichs. „Wohl in keinem Jahre“, heißt es darin, „war England von so großem Unglück heimgesucht, als im verflossenen. Zwölf Monate lang kämpften „1 Millionen Menschen gegen den Tod in seiner scheußlichsten Gestalt; Noth und Seuchen lockerten die Bande der Familien und spotteten der gerühmten Civilisa— tion Englands; hunderttausend Menschen mögen von ihren An⸗ gehörigen betrauert werden, die der Hunger und die Noth aller Art hingerafft. Dazu wohl an hunderttausend Auswan⸗ derer, die dem Hunger und der Seuche daheim entfliehen wollten und nun in Ställen, Wäldern und Schnee, im Herzen einer neuen Welt kümmerlich ihr Leben fristen. Aber nicht blos die Armen, auch die Reichen sind von den Schlägen des Schicksals hart getroffen worden und haben ihre Habe, ihre gewohnten Gesellschaftskreise, ihre liebgewordenen Beschäftigungen, das Werk ihrer täglichen Hoffnun— gen, ja sogar ihren guten Namen verloren; keine Klasse, kein Stadt keine Gegend ist nicht heimgesucht worden. Aber hüten wir uns, den Himmel anzuklagen! Wir selbst, Volk und Staatsmänner, wir einzig und allein sind die Schuldigen: selbstsüchtige und unedle Lei— denschaften, die , . und Engherzigkeit unserer Staatsmän- ner, die Verachtung heilsamer Lebensregeln und unaufhörlicher War— nungen, das ist es, wodurch Myriaden untergingen, der Handel nie⸗ dergeschmettert, gute Namen befleckt wurden. Diese Entdeckung ist nicht schmeichelhaft, aber nützlich; was wir in der Vergangenheit nicht vermieden, können wir wenigstens in der Zukunft vermeiden.

Nach offizieller Aufstellung belief die Jahres-Ausgabe des Staa— tes für 1316 47 sich auf 55 583,023 Pfd. St.; davon kommen 26 6, . Pfd. Sterling auf Verwaltung der Steuer- Einnahmen, W077, 987 Pfd. St. Zinsen der f n gen Schuld, 1, 577,356 Pfd. St. sind für die Civil-Verwaltung, 1,698, 8655 Pfd. St. für die Jechtepflege, zh, is für die Biplösngtic. 16, 364, Ff. Gten für Heer und Flotte, geringere vermischte Ausgaben nicht gerechnet. Der Aufwand für die Schuld zerfällt in 23,667,552 Pfd. St ag. sen für die fundirte, 3, 9i 6, Fl für Annuitäten, nebst 72, 22 Ft St. für die Verwaltung des Schuldenwesens. Von den 1,55 35s Pb. St. für bie Civil Jtegickung fioffen yt, so pft. St. fi bie Schatulle der Königin, 2906000 Pfd. St. sind Jahrgelder der Kö— nigin⸗Wittwe, des Königs der Belgier (die derselbe jedoch nicht für sich bezieht)h und der Mitglieder des Königlichen Hauses, 26, 209 Pfd. St. beträgt der Aufwand für die vice- königliche Würde in Irland, wovon der Lord - Lieutenant 20,9000 Pfd. St. als Gehalt bezog, 102,107 Pfd. St. machen die Unkosten des Parlaments, einschieß⸗ 16 . X ö. e . e. 9 520, 933 Pfd. St. be⸗ ragen die Besoldungen der sämmtlichen Civil-B niit Cinschluß 9 . ö h vil⸗ Beamten mit Einschluß

ine neue indische Ueberlandpost mit Nachrichten au vom 1. Dezember ist heute hier e ge, Lord . nach den letzten Nachrichten in Cawnpobr, am linken Ufer des an ges, angelangt. An dem gegenüberliegenden Ufer, auf seinem eige⸗ nen Gebiete, hat der König von Oude ein prächtiges Lager aufge⸗ schlagen. Er hat dem englischen General-Gouverneur einen ö lichen Besuch abgestattet, der ihm manchen Rath ertheilen wird um seine Stagten in, bessere Ordnung zu bringen. Der Handel in Kalkutta ist für die eingeführten Waaren günstig. Aus China tref⸗ fen ähnliche Nachrichten ein. In Canton ist jetzt Alles ruhig. Daselbst hatten die ungünstigen Handelsnachrichten aus En Allgemeinen Schrecken und Stillstand der Geschäfte hervorgerufen In Hyderabad herrscht völlige Verwirrung. Die arabischen olda⸗ ten plündern das Land aus. Der Nizam hat seine Hauptstadt ver⸗ lassen und erklärt, er werde nicht eher zurückkehren, als bis der eng⸗ lische Gesandte in die Verabschiedung des ersten Ministers gewilligt habe, mit welchem der Nizam seit lange verfeindet ist. Von Rajpu⸗ tanga ist die Nachricht eingelaufen, daß Dungar Singh, der große Räuber, auf den Monate lang vergeblich Jagd gemacht, endlich durch ,, te, wurde, der für sich und seine ein hohe reisgeld von der briti ööeinheimi ö g, ei, on der britischen und der einheimischen Auch die mexikanisch⸗westindische Post ist gestern in Southampton . dem Dampf Paketboot „Severe“, nach i. lic rn den 13 . 2 der raschesten, die je gemacht wurde, eingetroffen. Sie bringt 3 ,, Aus Mexiko und Gold und Silber aus Veracruz. en hatte ée. die Barren an Bord, so traf ein Befehl vom General . 6 em Hauptquartiere Mexiko ein, wodurch alle Ausfuhr . in e , untersagt wird, bis die amerikanische Regie⸗ 4 uh gehabt, eine Abgabe für die Ausfuhr von ungemünztem auch von gemünzfem Gold und Silber festzusetzh. Die

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Straße von Mexiko uach Veracruz bietet ein Bild der Verwüstung und Verödung dar. So wie sich ein Feind zeigt, verlassen die Ein⸗ wohner ihre, kleinen Dörfer und laufen in die Wälder. General Butler ist mit 800 Mann von Veracruz aufgebrochen; dagegen sind 500 Kranke und Verwundete von Mexiko eingetroffen. General Paterson hat zwei mexikanische Offiziere hängen lassen, welche er an der Spitze von Guerilla⸗Banden gefangen genommen. Zu nicht ge— ringem Verdrusse des Generals begruben die Einwohner von Jalapa ihre unglücklichen Landsleute nachher mit großem Pompe.

Schweiz.

Kanton Bern. Der Regierungs-Rath trägt beim Großen Rathe, welcher sich den 10. Januar versammelt, auf Reorganisation der Hochschule an und legt demselben einen betreffenden Gesetz-Ent⸗ wurf vor.

Kanton Luzern. Am 2. Januar fanden die Wahlen in den Stadt⸗Nath von Luzern statt. Gewählt wurden die Herren Felix Bal⸗ thasar, Joh. Berchtold, Alt⸗-Kassirer Gloggner, Julius Salzmann, Fürsprech Stocker, Fürsprech Winkler, Vital Kopp, Maurermeister Ernst und Kaspar Hunz, sämmtlich Liberale. Zum Präsidenten wählte man sodann Herrn Felix Balthasar. Unter den Gewählten sind drei, die an dem Freischaarenzuge betheiligt waren.

(Basel. Ztg.) Der hiesige Nuntius hat sich klagend an den Papst gewendet wegen der Verfolgungen und Contributionen, welcher sich die siegende Partei gegen die Klöster schuldig mache, und hat demselben als Belege einige radilale Zeitungen, unker anderen einige Nummern der Berner Zeitung, übersanst.

Kanton Uri. Wie eine urner Korrespondenz im Schwyz. Volksbl., so beklagt sich in gleicher Weise auch eine solche in der N. Zuger⸗Z3. vom 1. Januar über die längere Fortdauer der Occupation. „Was läßt sich hoffen“, sagt der Korrespondent, „wenn man nicht ansteht, unbestrittenes Eigenthum uns abzuverlangen und im Falle man es nicht freiwillig gäbe, selbstmächtig wegzunehmen?! Dieses beweist die von unserer Regierung dem Brigadier gemachte Schenkung der Aargauer-Haubitze, worauf derselbe ziemlich lakonisch erwiederte, dieses Geschenk freue ihn, indem dadurch Mißhelligkeiten vorgebeugt werde, die hätten eintreten können, wenn er aus sich die Haubitze hätte wegführen müssen.“ .,

Kanton Schwyz. Der Bischof von Chur hat an die Geist⸗ lichkeit des Kantons Schwyz ein Rundschreiben erlassen, in welchem er dem gesammten Klerus dringend empfiehlt, bei den gegenwärtigen Begegnissen in Wort und Handlung klug und behutsam zu sein, sich fern von jeder Politik zu halten und sich in keine Welthändel zu mischen, wofern Gerechtigkeit und Seelenheil nicht in Gefahr schwe— ben. „Nie und nirgends“, sagt er, „werde die heilige Stätte des Wortes Gottes zum politischen Kampfplatz erniedrigt oder, um poli⸗ tische Meinungen auszukramen, mißbraucht. Wenn aber die Welt— Politik des Tages ins Gebiet der katholischen Religion hinüberstreifen oder Eingriffe in die Rechtsame der Kirche sich erlauben wollte, dann fordert Beruf, Eid und Amtspflicht von uns, mit Wort und That, mit Gut und Blut dafür einzustehen.“

Kanton St. Gallen. (Thurg. Ztg.). In der Sitzung vom 29. Dezember genehmigte der Große Rath die Amtsverwaltung des Kleinen Rathes und die Staatsrechnungen von 1816. Zur Dek kung des in Folge des Verlustes aus den Getraide-Ankäufen und der Kosten des süngsten Feldzuges entstehenden finanziellen Ausfalles hlug die Budget⸗Kommisston statt der vom Kleinen Rathe beantrag— ten Heimzahlung von 40,00 Fl. Anleihen eine solche von 90,000 Jl. vor, damit man möglichst bald reinen Tisch habe. Dieser Antrag wurde genehmigt, und es wird daher vermuthlich im Jahr 1848 zu der üblichen Vermögenssteuer zu 1 per Mille noch per Mille kommen, wodurch das Defizit von 92,900 Fl. (Ausgabe 410,090 Fl., Einnahme 322,900 Fl., die Vermögenssteuer nicht inbegriffen) gedeckt werden wird. Behufs Tilgung der lausenden Bedürfnisse bis zum Eingange der Vermögenssteuer wird dem Kleinen Rathe Vollmacht zur Erhe⸗ bung eines Anlehens von 50,000 Fl. gegeben. Am Ende ward mit 68 gegen 62 Stimmen beschlossen, die Maßnahmen des Kleinen Rathes hinsichtlich der Truppen -Aufgebote zur Aufrechthaltung der Ordnung im Kanton zu genehmigen und mit 69 gegen 47 Stimmen dieselben zu verdanken. Noch wurde von der Gesandtschaft Bericht über die Verhandlungen der Tagsatzung seit Oktober erstattet und auch dieser Bericht mit großer Majorität verdankt.

Kanton Wallis. Die Reden der eidgenössischen Repräsen⸗ tanten bei Eröffnung des Großen Rathes Gwei in französischer, eine von Dr. Frei aus Basellandschaft in deutscher Sprache) werden auf ein Dekret desselben gedruckt und in den Gemeinden publizirt und vertheilt.

Der provisorischen Regierung soll „das Eintreiben der von Cor— porationen und Privaten geforderten Baarschaft viel zu schaffen ge⸗ ben“, und während der ehemalige Tagsatzungs-Gesandte, Adrian von Courten, dieser gemeldet habe, daß er sein und seines verstorbenen Vaters Kontingent von 2009 Fr. zur einen Hälfte selbst sogleich, zur anderen binnen 14 Tagen verabfolgen lassen werde, soll das Kloster St. Bernhard auf seiner Weigerung beharren.

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Rom, 28. Dez. (N. K.) Vorigen Sonnabend Nachmittags gegen 2 Uhr wurde Herr F. Paradisi im Café S. Luigi de' Fran⸗ cest durch vier Sbirren unter Vorzeigung eines schriftlichen Verhafts⸗ befehls vom Governo verhaftet und nach dem Kastell St. Angelo gebracht. Er war indeß mit diesem ihm bevorstehenden Ereigniß be⸗ reits acht Tage früher bekannt und hatte deshalb einem Freunde den Auftrag ertheilt, sich sogleich nach seiner Arrestation sämmtlicher, in einem bestimmten Fache seines Secretairs verwahrter und zum Be⸗ weise seiner Anklagen nothwendiger Papiere zu bemächtigen und sel⸗ bige bis auf weitere Ordre zu verwahren. Gegen Paradisi ist be⸗ kanntlich wegen seiner öffentlichen Anschuldigungen wider den Fürsten Torlonia von diesem eine Kalummienklage eingeleitet worden. So unerheblich auch dieser Vorfall in Bezug auf den einmal eingeleiteten Gang der Untersuchungssache selbst ist, einen um so gewaltigeren Eindruck hat derselbe auf das Publikum gemacht, und zwar um so mehr, als die Verhaftung nicht durch die Guardia civica, deren Mitglied Paradisi ist, sondern durch Sbirren erfolgte. Dies hat in⸗ deß nicht den mindesten Einfluß auf die Sr. Heiligkeit bezeigte Ver⸗ ehrung; man beklagt vielmehr allgemein den edlen Fürsten, der durch seine Umgebung e schk und zu Schritten veranlaßt werde, die mit seinen reinen Absichten in Widerspruch seien. Man faßte daher ein= stimmig den Entschluß, Sr. Heiligkeit die Wünsche des Volkes durch den beliebten Volksmann Ciceruacchlo vortragen zu lassen und ihn um Abhülfe zu bitten. Gestern Abend, am Namenstag Sr. Heilig⸗ keit, sammelte sich unter einer Menge von Fahnen und Standar—

Jubel begrüßt. Er ertheilte den Segen, kaum aber war dieser vollendet, als der tausend⸗- und w Ruf „Paradisi⸗ erscholt. Zugleich ging Ciceruacchio mit einigen Anderen aus dem Suh, hinauf in den Palast zu Sr. Heiligkeit und bat um folgende zugleich schriftlich überreichte Punkte: „Wünsche des römischen Vol- kes, welche man Pius IX., dem Vater des Vaterlandes, durch den Bürger Eiceruacchio am 7. Dezember auf privatem Wege hat zu⸗ kommen lassen: Freiheit der Presse. Entfernung der Jesuiken. Bür⸗ ger Vewaffnung. Eisenbahnen. Beseitigung der Polizei Willkür. Gesetzgebung mit nützlichen und unpartenschen Gesetzen. 2 23 cher Unterricht. Polytechnische Schule. Aufmunterung der Künste. Abschaffun des Monopols. Italienischer Bund. Emancipation der Juden. Belebung des Handels. Reform und Garantie der Po

Vorrespondenzen. Volkswirthschaftliche Schulen. Bürger Artillerie. Oeffentlichkeit der Verhandlungen der Staats⸗-Konsulta. Säkularisi⸗ rung einiger Aemter. Kleinkinder-⸗Bewahranstalten. Reform der Armen -Asyle. Belebung der Industrie. Kolonieen im Agro Ro⸗ mano. Bessere Ordnung in der Miliz. Gewährleistung der persön⸗ lichen Freiheit. Organisirung der Reserve der Bürgergarde. Auf⸗ munterung der Marine. Abschaffung des Lotto. Amnestie für die 24 in Civita Castellana eingesperrten Liberalen. Vertrauen zum Volke, Zügelung der unablässigen Willkür, Abschaffung der Fidei= kommisse ꝛc. (in den hohen adeligen und fürstlichen Häusern). Re⸗ sormen in der todten Hand. Den Priestern und religiösen Corpora⸗ tionen das aufzulegen, was sie Pius IX. schuldig sind, nämlich Liebe und Hochachtung. Abschaffung der Kammeipachte.“ (Alle diese und . Worte waren zugleich auf zwei vorangetragenen Fahnen zu esen.

Neapel, 25. Dez. (N. K.) Die Stagts-Zeitung vom 22. und 23. Dezember ist voll von Königlichen Dekreten, Ernennun⸗ gen, Beförderungen, Entlassungen und Absetzungen. Sie betreffen die verschiedenen Girichtshöfe, die Corte Suprema di Giustizia zu Nea⸗ pel, die Gran Corte Civile der verschiedenen Provinzen, besonbers aber die Gran Corte de' Conti. Das Ministerium der Affari ecelesia⸗ stici publizirt die Anordnung von täglichen Kirchengebeten für die be⸗ vorstehende Niederkunft der Königin. Von gestern und heute be⸗

ten eine gewaltige Volksmasse mit Fackeln auf dem Volksplatze und zog ünter Militair-Musik gegen sieben Uhr während eines furchtbaren Gewitters und herabströmenden Regens nach dem Monte Cavallo. Auf das tausendstimmige Evviva erschien alsbald

der verehrte Papst auf dem Balkon und wurde mit unermeßlichem

fürchteten und vorausgemeldeten Unruhen hat man in Folge der ener- gischen Maßregeln der Regierung nichts wahrgenommen.

Eisenbahnen und Dampfschifffahrt.

Berlin- Anhbaltische Eisenbahn.

Im Monat Dezember e. betrug die Einnahme auf der Berlin- An- haltischen Eisenbalm: 2118 den Personen- Verkehr circa . ! aus dem Güter-Verkehr ö

22,550 Rthlr. 27,760 ! Summa circa. . . .. 50,310 Rihlr. Einnahme bis ulto November c. 690,804 Total- Einnalime 1847: 741, 114 Rihlr.

Mehr- Einnahme gegen das Jalir

1846.

56, 980 Rthlr

Niederschlesisch- Märkische Eisenbahn. Die Frequenz auf der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn betrug in der Woche vom 26. Dezember 1847 bis incl. 1. Januar 1848 9256 Personen und 20,637 Rchlr. 5 Sgr. 3 Pf. Gesaimt-Einnahme für Per- sonen-e, Güter- und Vieh- Transport etc., vorbehaltlich späterer Fest- setzung durch die Kontrolle. .

Handels- und Bärsen - Nachrichten. Berlin, den S. Januar 1848.

Eisenbahn- Aclien.

Aach. Mastr. 30 77 1173 G. excl. Div. Berg. Mrk. 70 79 kerl. Anh. B. 45 109 Bexb. Ludw. 70 87 be. 91 6.

Löb Zittau. Magd. Halb. Magd. Leipæ. do. Prior. N. Schl. Mk. do. Prior. do. Prior. do. III. Ser. Nrdb. K. Ed. O. Schl. Lt. A do. Prior.

Brieg - Neiss. 90 Thür. V. 26 102 90 Magd. Witt. 50 743 b. 1007 br. Mecklenb. 90 475 6. .. Nrdb. F. W. 75 585 2 3 EH u. B. 105 n. Rh. St. Pr. 80 88 k. . Starg. Pos. 76 82 ba. (Schluss der Bärse 3 Uhr.)

Volleing. zt. Et. Amst. Rott. 4 964 6. O. Schl. L. B. 3 1007 bæ. u. 6. Arnh. Utr. 41 Pts. Mędb. 4 935 3. Berl. Anh. A. 4 1II5 exel. Div. bz. u. G6. do. Pr. . 4 92 ba. a. G. 2 Prior. . n a0. * 5 100 ba, u. G. erl. Hamb. 75 8B. Rhein. Stm. 4 S4 ba. u. B. do. Prior. 45 1900 be do. Prior. 4 Kerl. Stett. 4 III b2. u. G6. do. v. St. gar. 33 3 Bonn- Coöln. 5 . Sachs. Bayr. 4 892 G. Bresl. Freib. 4 6 Sag. Glo. 4 507 6. do. Prior. 4 . do. Prior. 45 n,. Rise. 41 2 do. do. 5 28 G. Cöl 91 94 öln. Mind. 3 5 94 ba. u. B St. Vobw. 4 70 6. do. Prior. 4 9835 B. S bæ. do. Prior. 5 99 ba. u. 6. Cõth. Bern. 4 . Thüringer. 4 S5 ba. u. B. Cr. Ob. Sch. 4 65 J Wyhb. (C. O.) 4 Dresd. Görl. 4 96 B do. Prior. 5 1023 G. Düss. Elherf. ö 98 6 zarske. Selo. 677 B. do. Prior. Gloggnitz. 4 89 86 uit. ö Hmb. Bergd. 4 I. dat hot * kiel Alt. 4 112 6. 4 3. 9 Lpz. Dresd. 4 w. 4 4 1 1 h 35 1 5 5 1 3.

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. . . . * 8 *. Es hat sich an heutiger Börse wenig in den Coursen geändert; die Stimmung anfangs animirter als zuletzt.

ee Fel- Course.

Brief.] Geld

mater dam ..... 250 FI. Kurz 1443 144

ö 2 , 250 p. 2 Mt. 113 143 1 300 Mie. Kur 152 15 burg.

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