1848 / 11 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Kanton Freiburg. Der Große Rath ist am 3. Januar wieder zusammengetreten und hat bereits in der ersten Sitzung Maß- regeln wegen der Geldnoth, in der sich der Kanton befindet, bera⸗ then. Die provisorische Regierung wies die Unmöglichkeit nach, die eidgenössischen Occupationskosten oder auch nur die erste Rate zu bezahlen, und daß der Kanton Jahre lang von den eidgenössischen Truppen besetzt bleiben müßte, wenn man nicht zu außer⸗ ordentlichen Maßregeln Zuflucht nehme. Sie schlug daher vor, denjenigen Mitgliedern der Kantons- Behörden, welche den Sonderbund mit den Waffen in der Hand gegen den Tag⸗ satzungs⸗ Beschluß aufrecht zu halten beschlossen, die Kosten, wenigstens theilweise, aufzulegen: sie sollen mit solidarischer Verbind⸗ lichkeit jeder 12, 000 Fr. bezahlen. Es sind 31 solche Beamtete an— Jegeben. Ferner soll das Kloster Part⸗Dieu wegen seiner thätigen Theiluahme am Widerstande aufgehoben und das Vermögen zu Pen⸗ sionen der Mönche, zur Deckung der Kriegskosten und zur Errichtung eines Kantons-Spitals verwendet werden. Gegen andere geistliche Parteien ist folgende Kriegssteuer vorgeschlagen; der Bischof. 20,000, das Cisterzienser Mönchs-Kloster Altenrif 400, 000, das Frauen loster Bisenberg in Freiburg 20, 009 und die übrigen je 1900 20,100 Fr. Klöster und Bischof zusammen 160, 9000 Fr. Auch die Gemeinden sollen eine Kriegssteuer von 100,000 Fr. bezahlen. Im gleichen De⸗ krets Entwurf ist vorgeschlagen, die Haupturheber des Sonderbundes auf 19 Jahre zu verbannen oder sie auf 10 Jahre von der Wählbar⸗ keit auszuschließen; ferner alle Güter geistlicher Corporationen, des Bisthums und der geistlichen Pfründen unmittelbar durch den Staat oder die Gemeinden verwalten zu lassen und den sogenannten „katholischen Verein“ des Sonderbundes aufzulösen. Selbst radikale Blätter vermissen doch in diesem Vorschlag wenigstens

die Bestimmung, daß den Privatpersonen der gerichtliche Weg offen stehe. Der Gegenstand wurde vom Großen Ratae an eine Kommis⸗

sion von 7 Mitgliedern gewiesen (Page, Präsident Landerset, die bei⸗ den Folly, Frossard, Weizel und Rämy). Ein anderer Dekrets⸗Ent⸗

wurf, der die Regierung zu einem gezwungenen Anleihen von 300, 009

Fr. ermächtigt, wurde mit großer Mehrheit angenommen.

Sämmtliche Bischöfe der Schweiz haben durch Umlaufschreiben die Geistlichkeit angewiesen, überall versöhnend und nachgiebig aufzu— treten, so wie sich auf, der Kanzel aller politischen Aeußerungen zu enthalten. Zwei Geistliche im Kanton Freiburg, welche die Wahl

Steiger's zum Tagsatzungs-Gesandten auf der Kanzel angriffen und

zum Gegenstand ihrer Predigt machten, wurden vom Bischofe auf

drei Monate ihres Amtes entsetzt.

Die Truppen, die noch in Wallis und Freiburg bleiben, bilden, nach Auflösung des Stabes der ersten Divisson, zwei Brigaden, die direkt unter dem Generalstabe stehen.

V

Nom, 26. Dez. (A. 3.) Es geht das Gerücht, daß Mons. Corboli-Busst, der eben erst aus Medena hier eingetroffen ist, die Bestimmung erhalten habe, in einigen Tagen nach Neapel abzugehen, um auch dort die Unterhandlungen wegen des Anschlusses an den mittelitalienischen Zollverein, welche er an den Höfen von Florenz und Turin mit so viel Glück geführt hat, selbst zu leiten. Nachricht wäre um so bemerkenswerther,

folger bestimmt.

genen Verhandlungen würde ihn desselben würdig erachten lassen, als

Staats -Secretair aber würde er sehr jung erscheinen müssen. Die Consulta wird am

sehr gedrückt waren, wieder etwas belebt. Papst gegen einen

* .

pelte zu vermehren. Wie wi ein. Gleichzeitig mit der erwähnten andere gethan haben, deren Sinn weniger klar ist. wähnte Kardinal-Eongregation, welcher die Beschlüsse der Consulta zur Prüfung vorzuliegen hätten, (alta camera) gegenüberzustellen.

Da sich das Gerücht verbreitet hat, der Papst wolle der Staats⸗ Consulta die Veröffentlichung ihrer Verhandlungen nicht gestatten, so werden Demonstrationen für die Oeffentlichkeit vorbereitet. In Forli wurde beschlossen, eine Adresse an den Vertreter dieser Provinz in der Consulta zu richten und darin auszusprechen, daß die Consulta, indem sie die Deffentlichkeit beschloß, den Wunsch und die Ansicht des ganzen Landes wohl begriffen habe; die Adresse soll durch den Stadt- rath überreicht werden. Die Marken und die Romagna wollen dem Beispiel von Forli folgen.

Der Felsineo meldet: „Es wird in kurzem ein neues Motu— proprio über den Minister⸗Nath erscheinen und, so viel man uns ver⸗ sichert, es eine höchst wichtige Modisication in die Grundlage der Exefutivgewalt selbst bringen. Nur zwei Ministerien, daß des Aus⸗ wärtigen und das der kirchlichen Angelegenheiten, werden ausschließ= lich den Kardinälen vorbehalten bleiben; alle übrigen Ministerien

werden auch Laien übertragen werden können, wenngleich das Ge—

rücht geht, daß die ersten Wahlen zu denselben auf Prälaten fallen werden.“

Neapel, 24. Dez. Gottes

Rathes, beschlossen und beschließen, was folgt: Axt. 1.

Januar 1848 an Hauptorte erhoben Art 2. Von genanntem Zeitpunkte an wird wärtig in Bianco bestehenden Bezirks Gerichts tragen. Art. 3. Die Gemeinde Pedavoli,

den von dem gegenwärtigen Bezirke von Sinopoli getrennt.“

Dasselbe Blatt enthält die nachstehende Bekanntmachung des Ministeriums und Staats-Sekretariats für die geistlichen Angelegen⸗ „Nachdem Ihre Majestät die Königin glücklich in die spä— teren Monate Ihrer Schwangerschaft getreten ist, haben Se. Maje⸗ stät der König angeordnet, daß in sämmitlichen Kirchen Seiner Königl. Staaten tägliche Gebete gehalten werden, um von dem Allerhöchsten eine glückliche

heiten:

einen erwünschten Fortgang der Schwangerschaft und Entbindung der Königin zu erflehen.“

Turin, 1. Jan. (1. 3 Dem Vernehmen nach, wäre von Seiten Oesterreichs dem Herzog von Modena angergthen worden, zur Vervollständigung des im Herzogthum benöthigten Militairdienstes

Diese als sich bei Vielen der Glaube erhalten hat, dieser talentvolle Prälat sei zu Ferretti's Nach—⸗ Auf den Purpur hätte er schon als Secretair des Konklave Ansprüche gehabt, der glückliche Erfolg der von ihm gepflo⸗

29. Dezember abermals eine Plenar⸗ Versammlung abhalten, in welcher dann das Organisations⸗Reglement mit der Gewißheit landesherrlicher Approbation verlesen werden soll. Diese Nachricht hat die Hoffnungsgeister, welche in den letzten Tagen Es kommt hinzu, daß der g der Konsultoren die Aeußerung gethan hat, er sehe die Nothwendigkeit ein, die Zahl der Deputirten auf das Dop— chtig dies sein würde, sieht Jeder leicht Aeußerung soll Pius IX. eine Dieser zufolge würde Er damit umgehen, der Consulta die in dem Motuproprio er⸗

als eine Art von erster Kammer

Das Giornale delle due Sicilie enthält das nachstehende Königliche Dekret: „Ferdinand II,, von Gnaden König des Königreichs beider Sicilien 2c. Indem Wir den Gemeinden von Mammolng, S. Luca und Pedavoli (in Ca- labrien) einen Beweis Unserer Allerhöchsten Zufriedenheit für ihr preiswürdiges Benehmen während der letzten Vorfälle in Reggio ge— ben wollen, haben Wir, auf den Vorschlag Unseres Minister-Staats—⸗ Secretairs des Innern, nach Anhörung Unseres gewöhnlichen Staats⸗ Vom 1. wird die Gemeinde von MsaAImmola zum Bezirks⸗ und von dem Bezirke von Gratteria getrennt. der Sitz des gegen⸗ nach S. Luca über⸗ nebst den Gemeinden von S. Eufemio und Parcecorio, wird von demselben Zeitpunkte an zum Bezirks Hauptorte erhoben, und alle diese drei Gemeinden wer—

ein neues Bataillon Infanterie zu errichten.

den Wunsch ausgedrückt

Zugleich soll Desterreich

haben, die der modenessschen Regierung be⸗

willigte Aushülfe⸗Mannschaft baldmöglichst zurückzuziehen. Die Ueber⸗ nahme von Guastalla von Seiten des Herzogs von Modena soll nach dem

Vertrage von 1844 ohne alle Last senzn oneri g

eschehen,

weshalb der Zustand der dortigen Beamten als bloßgestellt erscheint wenn die neue Regierung von Parma sich nicht auf irgend eine Art

derselben annehmen sollt

e.

vermischtes.

Es ist bereits bekannt, daß die polizeilichen Bemühungen, verbunden

mit denen der richterlichen

Behörden, die Thäter des traurigen, an der Ehe=

frau des in Düsseldorf wohnenden Tarators und Commissionairs Morsch⸗

heuser begangenen Raubm

ordes entdeckt und zur Verhaftung gebracht ha⸗

ben. Verhaftet sind ein ehemaliger Commissionair aus Düsseldorf, dessen

Ehefrau zweiter Ehe, ein Trödler aus Solingen und dessen Ehefrau.

gende Umstände führten di sionair Morschheuser war

Fol⸗ Entdeckung der Thäter herbei. Dem Commis⸗ durch einen am 14. Dezember in Koblenz zur

Post gegebenen Brief, welcher „Charles Dufrain“ unterschrieben war, ein

Quin cailleriewaaren · Gesch plausiblen Bedingungen worden, nach Koblenz Anerbietens geneigt sei.

Commissionairs zur Aufsstellung von ? ließ sich durch diesen zu der Reise nach Koblenz bewegen, nachdem

diente, er durch eben denselben d Am 1*ten reiste Morschher kehrte nach zwei Tagen un 18ten auf den 19ten hatte

äft im Betrage von circa 30,009 Fi. unter sehr angeboten und derselbe zugleich aufgefordert zu kommen, falls er zur Uebernahme des Morschheuser, der sich des jetzt verhafteten Rechnungen und dergleichen be⸗

em angeblichen Dufrain hatte antworten lassen. tser ab, fand in Koblenz leinen Dufrain und verrichteter Sache zurück. In der Nacht vom die blutige That stattgefunden.

Man hatte bemerkt, wie jener jetzt Lerhaftete Commissiongir am 19ten Dezember eine kleine junge, schwangere Frau auf das Dampfboot „Vikto- ria“, das zur Fahrt nach Köln und Koblenz bereit lag, begleitete, vertraut mit ihr sprach und dann von dem Dampfboot zurücktrat. Die Expeditions⸗

Register auf dem Dampfb gestellten in Begleitung jer „Nahl“ eine Hin- und Retou

oote wiesen auch nach, daß diese, von drei An⸗ es Commissionairs bemerkie Frau auf den Namen rkarte nach Koblenz gelöst hatte Hiermit traf zusam⸗

men nach dem Register des Arrest- und Correctionshauses zu Düsseldorf, daß

zur Zeit der Verhaftung

des mehrgenannten Commissionairs ein junger

Mann, Namens Nahl, aus Solingen, wegen Diebstahls gleichzeitig eine

Strafe verbüßt und mit und daß ein im Bette de

jenem in derselben Gefängnißstube gesessen hatte, 1 Ermordeten gefundener falscher Bart, wie die

Nach forschungen ergaben, am 18ten durch einen jungen Menschen in Düssel⸗ dorf bei einem Friseur gekauft war. . In Folge diesen , ,, wurden sofort zwei Polizei-Beamte und

einer der drei Angestellten sandt,

gleitung des Schlosser das hatte.

wo der Trödler Jakob Nahl als der und dessen schwangere Frau als diejenige erkannt wurde,

ampfboots „Victoria“ nach Solingen ge⸗ Ankäufer des Schnurrbarts welche in Be⸗ Billet zur Fahrt nach und von Koblenz gelöst

des

Die Haussuchung ergab überdies wichtige Ueberführungsstücke.

In Folge bereits abgelegter theilweiser Geständnisse hat sich heraus⸗=

gestellt, daß der Commissio:

nair' den Brief des angeblichen Dufrgin konzipirt,

Rahl ihn abgeschrieben und dessen Frau ihn nach Koblenz zur Post gebracht

und frankirt hatte. Auch

ist nach diesen Geständnissen an einem versteckt

liegenden Orte außerhalb der Stadt Düsseldorf ein großer Theil der geraub⸗ ten Gelder und Schmucksachen vergraben und daselbst bei der Nachsuchung wirklich aufgefunden worden. z

Jandels- und Börsen - Nachrichten.

Berlin Inländische Fonds,

, den 19. Januar 1848. Pfandbrief, H ommunal- Papiere und Geld- Cours.

Brief.

St. Schuld-Sch. Seeh. Präm. Seh. kK. u. Nm. Schuldv. 3 Berl. Stadt- Obl. ? Westpr. Pfandbr. 3 Groszh. Posen do. do. do. 35 Ostpr. Pfandbr.

Pom. do.

100

Geld. Gem. PHrief. Geld. Gem.

913 Kur- u. Nm. Pfdbr. : 91 Schlesische do. 88 do. Lt. B. gar. do. 91 Pr. Ble Anth. Seh

Friedrichsd' or. And. Goldm. àhth. 95 Disconto.

Laus landische F ondis.

Russ. IIamb. Cert. do. beillope 3. 4.8. do. do. 1. Anl. do. Stiegl. 2. 4. A.

40. do. 5 A. do. v. Rthseh. Lst.,. do. Polu. Schatz 0. do. do. Cert. L.A. do. do. L. B. 200. Pol. a. Pfdbr. a. C.

109

Poln. neue Psdbr. do. Part. 500 RI. 913 do. do. 300 RHI. 92 1IIamb Feuer- Cas. do. Staats-Pr. Anl oll. 2. Y Int.

d2* Kurh. Pr. O. 40 th. Sardin. do. 36 Fr. N. Bad. do. 35 FI.

95 ö

Fisenbahn- Actien.

8 *

Volleing. Amst. Rott. Arnh. Utr. Berl. Anh. A. do. Prior. Berl. Lamb. do. Prior. Berl. Stett. Bonn-Cöln. Bresl. Freib. do. Prior. Chem. KRisa. Cöln. Mind. do. Prior. Cöth. Bernb. Cr. Ob. Seh. Dresd. Görl. Düss. Elberf. do. EFrior. Gloggnitz. IImb. Bergd. Kiel- Alt. Lpz. Dresd. Löb. Zittau. Magd. Ilalb. Magd. I.eipꝛ. do. Prior. N. Schl. Mk.]

do. Erior.

967 6.

——

101 B. 10607 ba. u

.

r 242

——

4 933 bz. do. Prior. do. III. Ser., 5 1007. ba. Nrdb. K. Fd. 4 21 O. Schl. Lt. A 35 105 6. do. Prior. 4

den und Friedr. Wilh abend.

VWoeizen 64-72 Rthlr.

115 excl. Div. bz. u B.

112 8 113 2.

1173 6. exel. Div.

73. br. u. B.

5 102 8 10143 6.

ö O. Schl. L. R. 3 100 b. Pts. Medb. 4 935 . do. Pr. B. 4 92 6. do. do. 5 1003 bæ. Rhein. Stm. 815 bꝛ. . do. Prior. do. v. St. Gar. Sächs. Bayr. Sag. · Glos. do. Prior. do. do. St. - Vohw. do. Prior. Thüringer. Whb. (C. O.) do. Prior. Zarsk. Selo.

S894 G. 503 6. 98 6. 70 B. 995 bæ. * B.

1028 .

2

9 2 2.

Quit. Bog. 4 96

Adaeb. Mastr. Rorg. Mrk.

Berl. Anh. B. Bexb. Lud. Brieg · Neiss. Thür. V. Magd. Witt. 50 7 Mecklenb. 90 Nrdb. F. W. 75 Rh. St. Pr. 830] 8d Starg. Pos. 7 8

a. G.

(Sehluss der Börse 3 Uhr.)

In Falge niedrigerer Course von Frankfurt a. M. sind Köln-Min-

Nordbahn bedeutend gewichen. Die ährisgen

Efsekten hielten sich sester, waren aber auch niedriger als am Sonn—

Getraide - Bericht.

Am heutigen Markt waren die Preise wie solgi:

Roggen loco neuer 45 - 47 Rthlr. . pr. April / Mai k. J. 47 Rthlr. verkauft u. Bf. Hafer 48 / 52 pfad. 27 29 KRihlr. As pfd. pr. Frühjahr 20 - 28 Rhlr. Bf., 285 G. 50 pfd. z 295 Rtlilr. Bf., 29 G. Gerste 47 - 43 Rthlr. Räböl loco 117 Rthlr. Jan. / Febr. 11 Rthlr. Bf., 113 6. Febr. M Mãra do. April/Mai do. Spiritus loco 223 —22 Rthlr. verkaust. . Frühjahr 25 24 Rihlr. Bf.

Königsberg, 7. Jan. Marktbericht. Zufuhr gering, Weizen 65 77 Sgr. pro Schffsl; Roggen 45 51 Sgr. pro Schffl.; große Gerste 35 43 Sgr. pr. Schffl.; kleine Gerste 35 40 Sgr. pro Schffl. ; Hafer 23 26 Sgr. pr. Schffl. graue Erbsen 70 5 Sgr. zr. Schffl. ; weiße Erbsen 45— 59 Sgr. pr. Schffl.; Heu 11— 18 Sgr. pr. Ctr.; Stroh 100 Sgr. pr. Schock.

Stettin, 8. Jan. Waare auf 45 a 46 Rthlr. gehalten; eher zu haben, als zu lassen.

Heutiger Landmarkt:

Weizen. Roggen. Gerste. Zuführen ... 18 20 3 Preise 62 2 64 442 48 37 à 39

Heu pr. Ctr. 15 2 22 Sgr.

Stroh pr. Schock 4 Rthlr. 20 Sgr. a2 5 Rthlr.

Kartoffeln 20 a 223 Sgr. pr. Schfl.

Spiritus aus erster Hand zur Stelle 153 9, aus zweiter Hand 153 495 bez., pr. Frühjahr 143 36 zu machen.

Rüböl ku loco 1116 Rthlr. bez. und Geld, pr. April / Mai 113 Nthlr. bez. und Geld.

* Breslau, 8. Jan. Weizen, weißer, war zwar mehr als seither, doch nur in Mittel⸗Sorten angeboten, es wurde bezahlt 70, 76 bis 83 Sgr., auch gelbe Waare stellte sich in den Mittel⸗Qualitäten matt, und notiren wir b6, 75 bis 80 Sgr.

Roggen ist seit gestern ca. Sgr. niedriger, es war nicht bedeutend offerirt, bezahlt wurde 54, 58 bis 67 Sgr. In diesem Verhältniß sind auch Partien zu placiren, für 1000 Schsl. 85pfd. zahlte man 623 Sgr. fr. Oberschl. Bahnhof.

Ger ste ging abermals zurück auf 45, 49 bis 53 Sgr.

Hafer ist ganz ohne Veränderung 20, 285 bis 307 Sgr.

Koch-Erbfen loco 05 72 Sgr., p. Frühjahr posener Abladung 57 Rthlr. bez.

Rothe Kleesaat ohne Handel, am Platz sind noch einige 1000 Ctr. galiz. gute Mittel⸗Saat, welche sedoch zu hoch gehalten werden, als daß ein Ümfatz hätte zu Stande kommen können. Von weißer Kleesaat kom- men nur Kleinigkeiten zu letztnotirten Preisen zum Verkauf.

Spiritus heute, bei kleinen Umsätzen, fester und laco 117 und 11 Rthlr. bez., welcher Preis zu bedingen blieb. Lieferung ohne Handel.

Rüböl unverändert.

Für Getraide war die Stimmung am heutigen Markte gut, die Kauf= lust war lebhafter als seither, und fand das angebotene Quantum rasch Nehmer.

Börse.

Roggen in loco ohne Umgang. Schwere pr. Frühjahr S2pfd. zu 47 Rthlr.

Hafer. Erbsen. 1 1 Wspl. 27 3 28 As à 50 Rihlr.

Oesterreichische Banknoten 1033 bez. Staatsschuldscheine giJz und bez. Schles. Pfandbriefe Linti. A. 6, Bif., dito Liti. B. Aproz. 1019 Br., dito 33 proz. 23 Br. Actien.— Oberschlesische Liit. A. 103 Gld., 104 Br., dito Litt. B. 993 Br- Breslau⸗Schweidnitz⸗ Freiburger 100753 * bez. Niederschlesisch⸗Märkische 85 Br. Glogau ⸗Saganer 50 bez. Köln? Mindener 94 etwas bez. Neisse Brieger 523 bez, Ende 53 Gld. Krakau -⸗-Oberschles. 645 Gld. Frledrich⸗Wilhelms⸗-Nordbahn 57 Gld.

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 7 Jan. Niederl. wirkl. Sch. 55. Antwerpen, 6. Jan. Zinsl. =. Neue Anl. 15. Hamburg, S8. Jan. Bauk-Actien 1600 Kk.r. Engl. Nurs. 1047. 104. HHamb. Berg. Actien 833 Hr. Mad. Wittenb. 745. 74. Hamb. Uerl. 993. 99. Kiel Alt. 1082. 108. Glücet. Elms. 50 Br. Rendsb. Neum. 93 Br. Kopenh. Romhseh 66 Br. Mehl. 18.

London, 5. Jan. Cons. 395 S54. 853. Belg. —. Passive 43. 17. Aust. Sch 12. 11. 2396 Iloll. 543. 543. 495 d0. S533. S5. kras. 82. 80. Chili 1ex. 18 173. Peru 31 29

.

6595 Rente in couUr. 117. 29). 36 Sh än cour. de. 75 5.

576 Spaun. 1 5233.

Ard. 20. 290.

Engl. Russ. —. Paris, 5. Jan.

Neue 395 Anl. 76. 10. Wien, J. Jan. 5 76 Net. 1044.

Aeüen 1620. Anl. de 1834 i663. de 1730 1121

49 40. 903. 3 6 do. Bank Glogsu. III. Hordb 1593.

Königliche Schauspiele.

Dienstag, 11. Jan. Im Opernhause. 7te Abonnements⸗ Vorstellung: Iphigenia in Tauris, große Oper in 4 Abth., mit Tanz. Musik von Gluck. (Mad. Viardot-Garcia: Iphigenia.) Anfang halb 7 Uhr.

Zu dieser Vorstellung Opernhaus⸗Preisen verkauft:

Ein Blllet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛ.

Im Schauspielhause. Z0ste französische Abonnements-Vorstellung: Gabrielle, comédie-vaudeville en 2 actes, bar M. Ancelot. La Gazette des tribunaux, vaudeville-comique en 1 acte, par IMI. Laurencin. Sous clèé, vaudeville en 1 acte, par M. Du- manoir.

Auf vielfaches Begehren wird das Ballet „Thea“ vor Abreise der Blle. Taglioni Mittwoch den 12ten und Sonntag den 16ten d. wiederholt werden. ;

Mittwoch, 12. Jan. Im Opernhause. Mit aufgehobenem Abonnement: Das Liebes⸗Protokoll, Lustspiel in 3 Abtheilungen, von Bauernfeld. Hierauf: Thea, oder Die Blumenfee, Ballet in 3 Bildern, von Paul Taglioni. Musik von C. Pugny. (Dlle. Marie Taglioni: Thea.) Anfang halb 7 Uyr.

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu Opernhaus - Preisen verkauft: . .

Ein Bullet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.

Im Schauspielhause. Zl ste französische Abonnements ⸗Vor= stellung. La prenière représentation de: La, Maitresse, de mai- son, vaudevisle nouveau en 2 actes, du ithéatre du Gymnase, par M). Mélesville et Carmou che.

Donnerstag, 13. Jan. Im Schauspielhause: 6te Abonnements Vorstellung: Christoph Columbus. Erster Theih: Die Entdeckung der neuen Welt“, Schauspiel in 3 Akten, von Werder. Die Ouver⸗ türe und die Musik in den Zwischenakten: Symphonie von Beethoven (C-moll)h. Anfang halb 7 Uhr.

Aönigsstädtisches Theater. Dienstag, 11. Jan. Einmal Hunderttausend Thaler. Posse mit Gesang in 3 Abth., von D. Kalisch. Musik vom Königl. Musik⸗ irektor Gährich. vnn, 12. Jan. (Italienische Opern-Vorstellung) Norma. Oper i Musik von Bellini. ö. Platz in den Logen und im Balkon des u. * w.

werden Billets zu folgenden mittleren

folgenden mittleren

Im Selbstverlage der Expedition. Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei.

Beilage

Beilage zur Allgemeinen Preu

59

nhalt.

Frankreich. Schreiben aus Paris. (Alttenstücke, die schweizer Angele⸗ genheiten betreffend.)

Türkei. Konstantinopel. Beilegung des griechisch- türkischen Zer— würfnisses.

La Plata⸗Staaten. Schreiben aus Paris. (Neueste Nachrichten.)

Vermischtes.

Eisenbahnen und Dampfschifffahrt. Wien. von Gloggnitz nach Mürzzuschlag.

Handels- und Börsen⸗Nachrichten.

Bau der Strecke

Frankreich.

X Paris, 6. Jan. Die Adreß⸗Kommissionen der Deputirten⸗ und der Pairs-Kammer haben vom Kabinets-Präsidenten Mitthei⸗ lung der die schweizer Angelegenheiten betreffenden Aktenstücke er⸗ halten. Nr. J. ist der Bundes-Vertrag zwischen den schweizer Kan⸗ tonen vom 16. August 1814 und die dessen Annahme betreffende Akte vom 8. September desselben Jahres. Nr. II. giebt den Text der Erklärung vom 20. März 18135, die Anerkennung der Integrität der Kantone durch die auf dem wiener Kongreß versammelten Mächte betreffend. Nr. III. ist die Beitritts Akte der Kantone zu dieser Er— llärung; Nr. IV. die Anerkennungs-Akte für die Neutralität der Schweiz; Nr. V. eine Depesche des Herrn Guizot an den Grafen Pontois vom 19. Februar 1845, welche den franzosischen Botschafter beauftragt, den Vorort zu Maßregeln für Unterdrückung der Frei⸗ schaaren aufzufordern. Nr. VI. betrifft denselben Gegenstand und ist vom 3. März 1845. In Nr. XII. vom 25. März versichert Herr Guizot den Grafen Pontois des Wohlwollens der französischen Re⸗ gierung für die Schweiz und ihrer Achtung für die Unabhängigkeit derselben, und daß diese Gesinnungen allein die Triebfeder der der Eidgenossenschaft ertheilten Rathschläge gewesen seien. Durch Nr. VIII. beauftragt Herr Guizot am 19. Juni 1845 den Grafen Pon⸗ tois, die Tagsatzung zu vermögen, daß sie in friedlichem und ver⸗ söhnlichen Geiste die ihr vorgelegten inneren Fragen behandeln möge. . eine Depesche des Herrn Guizot an den Grafen Ilahaut, französischen Botschafter zu Wien, vom 24. Oktober 1846, also unmittelbar nach dem Umsturze der genfer konservativen Regie⸗ rung durch die Revolution der Radikalen geschrieben. Aus derselben geht hervor, daß Herr Guizot schon damals den Vorschlag des Für⸗ sten Metternich anzunehmen geneigt war, wonach die großen Höfe sich in Einverständniß setzen sollten, um bei der eingetretenen gFrise in der Schweiz gemeinschaftlich zu handeln. Fürst Metternich wünschte, aber bezweifelte, daß die Schweiz von selbst zur Ordnung ' zurückkeh—= ren möchte, und sah daher die Möglichkeit voraus, daß eine aus⸗ wärtige Jutervention nöthig werde, aber nur in dem Falle eines längeren Bürgerkrieges in der Schweiz, einer durch eine gewaltthä⸗ tige Militair- Regierung ausgeübten Unterdrückung, und wenn die Intervention von einem beträchtlichen Theile der Schweiz selbst ver⸗ langt würde. Aber mit Herrn Guizot ist der Fürst der Ansicht, daß nicht durch eine Macht allein, sondern nur nach gemeinschaftlichem Be⸗ schlusse und zu dem einzigen Zwecke der Herstellung des Friedens in der Schweiz die Intervention stattfinden dürfe. Dann, in Betreff des von da an einzuschlagenden Ganges, ist Fürst Metternich der Meinung, daß das diplomatische Corps bei bevorstehendem Uebergang des Vororts von Zürich auf Bern zu Zürich bleibe (und so wurde auch der Kaiserliche Botschafter instruirt), in der Antwort auf die Installations⸗Anzeige des neuen Vororts aber von Seiten aller Mächte eine Phrase auf— genommen werde, geeignet, Eindruck auf die Gemüther in der Schweiz zu machen. Diese Ansichten hatte Fürst Metternich in einer Depesche an Herrn von Thom (den Kaiserlichen Geschäftsträger zu Paris) vom 11. Ottober ausgesprochen. Von dieser machte Herr von Thom Herrn Guizot Mittheilung, so wie von einer zweiten des Fürsten vom 6. Oktober, nachdem dleser die Revolution in Genf erfahren hatte. Der Fürst fragt, ob Frankreich die aus der Revolution hervorgegan⸗ gene Regierung anerkennen werde, welcher Werth dem Votum des Rantons? Genf von da an beizumessen sei, und dringt von neuem auf Verständigung der Mächte, als einziges Mittel, die Fragen zu lösen und den Verwickelungen vorzubeugen, welche der Zustand der Schweiz herbeiführen könne.“ Die Antwort des Herrn Guizot auf diefe Fragen lautete: 1) für die Nothwendigkeit des Einverständ⸗ nisses der Mächte; 2) daß die Frage des nach dem 1. Januar zu wählenden Aufenthaltsortes für das diplomatische Corps allerdings Erwägung verdiene; 3) für Angemessenheit der vorerwähnten Phrase in den Antwortsnoten aller Mächte auf die Installations Anzeige des neuen Vororts; 4) über die Frage des Verhaltens Frankreichs der neuen genfer Regierung gegenüber erklärt Herr Guizot, Frankreich werde erst abwarten, um sich zu entscheiden; 5) Frankreich sei bereit zur Verständigung mit den Großmächten, Graf Flahaut erhält da⸗ 1 Auftrag, diefelbe Sprache dem Fürsten Metternich gegenüber zu

ühren. . Nr. X. ist eine Depesche des Herrn Guizot an den Grafen Flahaut vom 25. Juni 1847 in Folge einer Konferenz, welche Graf Appony am 15ten desselben Monats mit ihm gehabt hatte. Graf Appony machte ihm Mittheilung von drei Depeschen des Fürsten Metternich in Betreff der Schweiz. Die wichtigste schildert den Stand der Dinge daselbst in Folge des Ausfalls der Wahlen im Kanton St. Gallen zu Gunsten der Radikalen, welche nun die Majorität in der Tagsatzung hahen, den Sonderbund auflösen, die Jesuiten austreiben und mit bewaffneter Hand zum Vollzug schreiten würden. Wenn die Tagsatzung es nicht thäte, würden die Freischaaren es thun. Den unseligen Folgen vorzubeugen, dringt Fürst Metternich darauf, daß die Mächte gemeinsam, noch vor Zustandekommen eines Tagsatzungs⸗ Beschlusfes, der Schweiz erklären, daß sie Verletzung der Kantonal⸗ Souverainetät und Störung des Friedens durch Waffengewalt von irgend einer Seite nicht dulden würden. Vor einer solchen einmüthigen Erklärung würde nach Ueberzeugung des Fürsten die Tagsatzung trotz der den Gesandten der radikalen Kantone bereits ertheisten Instruetionen innehalten, und es würden sich keine zwölf Stimmen zu einem VBeschlusse für Krieg finden. Der Fürst ist noch nicht einig mit sich, ob man auch Englands Beitritt zu dieser Erklä— rung verlangen solle. Wenn Frankreich aber beitritt, sollen die Mächte ihren Gesandten Noten im angedeuteten Sinne zur Ueber⸗ reichüng an die Tagsatzung vor Fassung eines Beschlusses in Betreff Auflösung des Sonderbundes und Austreibung der Jesuiten zuferti⸗ gen. Die Antwort des französischen Kabinets an den Grafen Appony war: der Vorschlag des wiener Kabinets müsse nothwendig zu bewaff⸗— neter Intervention führen. Frankreich glaube nicht, daß die Tagsatzung sich, selbst durch gleichlautende Noten der Mächte, zurückhalten lassen werde vom Vollzug ihrer Befchlüsse. Dann wären die Mächte aber durch die angenommene Haltung nothwendig zur bewaffneten Intervention genöthigt. Schon im Oktober 1845 habe Frankreich die Idee einer solchen Politik beseitigt. Nur wenn nach Krieg und Anarchie die

ßischen Zeitung.

Schweiz belehrt selbst von Europa Wiederherstellung von Ordnung und Frieden in ihrem Schoße verlangen würde, dann allein lönnte das direkte Einwirken der Mächte heilsam und wirksam sein. Die Regierung des Königs beharre bei dieser schon früher von ihr aus- gedrückten Ueberzeugung und könne daher nicht auf den Plan des Fürsten Metternich eingehen, sei aber geneigt, den Schweizern freund⸗ liche Rathschläge und Warnungen zugehen zu lassen. Man müsse sie an die Bedingungen erinnern, unter welchen Europa ihnen ihre Un— abhängigkeit, TerritorialVerfassung und Neutralität gewährt habe. Das Recht, ihren Bundesvertrag zu ändern, gedenke ihnen Frankreich nicht zu bestreiten, insofern nicht dadurch die Schweiz Europa gegenüber ein ganz anders organisirter Staat würde, als sie bisher war. In diesem Falle würde Europa sich na⸗ türlich auch gegen sie seiner Verbindlichkeiten enthoben betrachten und nur seinen Interessen und Rechten gemäß handeln. Diese Sprache wolle die französische Regierung für jetzt der Schweiz gegenüber füh—⸗ ren, aber nicht darüber hinausgehen. Das wiener Rabinet werde hoffentlich bei dem früher gemeinschaftlich angenommenen Verhalten beharren. Sollte hingegen Oesterreich, im Einverständnisse mit Preu⸗ ßen und Rußland, dem Vorschlage des Fürsten Metternich Folge ge⸗ ben und auf die Weigerung der Tagsatzung, ihrer Aufforderung Folge zu leisten, fremde Streitkräfte auf das Schweizer-Gebiet einrücken, so würde Frankreich mit Bedauern zu Maßregeln greifen müssen, die Herr Guizot für jetzt nicht näher bezeichnen will, die aber nothwen⸗ dig wären. Herr Guizot ist endlich der Meinung, daß man auch mit England sich verständigen müsse.

Es ist kaum nöthig, auf die Wichtigkeit dieser Depesche aufmerk⸗ sam zu machen, weil sie gewissermaßen den Ausgangspunkt für die ganze folgende Politi Frankreichs der Schweiz gegenüber bildet. Offenbar aber sind zwischen Nr. X. und Nr. IX. noch andere Depeschen gewechselt worden, deren Mittheilung Herr Guizot sich noch vorbehält, wenn er sie überhaupt vorzulegen für gut findet.

In Nr. XI. vom 2. Juli 1847 schreibt Herr Guizot dem Gra— fen Bois le Comte nach Bern, dessen Haltung Herrn Ochsenbein ge⸗ genüber billigend, desgleichen die An⸗ und Absichten, welche derselbe in seinen Unterredungen mit den verschiedenen Parteien der Schweiz zur Grundlage genonimen. Herr Guizot bedauert, daß der Große Rath von Zürich bei Ertheilung seiner Justructionen an den Tag⸗ satzungs-Gesandten des Kantons nicht den Vorschlag des Herrn Fur⸗ rer angenommen habe, der einfach ad reserendum lautete, wenn ein Antrag auf Vollzug durch Waffengewalt für die Beschlüsse wegen Auflösung des Sonderbundes ünd Austreibung der Jesuiten in der Tagsatzung gestellt werden sollte. Durch das Verfahren Zü⸗ richs sei die Lage noch bedenklicher geworden. Herr Guizot glaubt, ein Auerbieten der Mächte zu Vermittelung, um die durch die Er⸗ fahrung als nothwendig angedeuteten Reformen in der Bundes⸗Ver⸗ fassung zu bewerkstelligen, wäre zwar nicht werthlos und nicht absolut zurückzuweisen, aber für den Augenblick würde es alles Mißliche einer Intervention an sich haben; daher müsse man sich vorläufig in der Stellung halten, wie die Depesche vom 25. Juni (Nr, X.) sie an⸗ deute. Die dort vom Fürsten Metternich gewünschte Erklärung der Mächte würde dem Bürgerkrieg nicht vorbeugen, in diesem Falle aber unausbleiblich das bewaffnete Einschreiten nach sich ziehen. Frankreich müsse für jetzt bei der mit dem wiener Kabinet im Oktober 1846 übereingekommenen Haltung beharren.

Nr. XII. Herr Guizot schreibt dem Grafen Bois le Comte nach Bern am 2. Juli 1847 noch eine Depesche, von welcher dieser den ihm gut dünkenden Gebrauch machen kann. Der Zweck ist, über die durch den Parteigeist entstellten Absichten der Regierung des Kö⸗ nigs aufzuklären. Wenn man der Tagsatzung das Recht nicht zuer⸗ kenne, der Minorität der Kantone den Willen der Majorität aufzu— dringen, so werde dadurch das Prinzip der Unabhängigkeit der Völ— ker nicht beeinträchtigt. Nach ihrem, Bundes-Vertrage und ihrer Ge⸗ schichte sei die Schweiz kein einheitlicher Staat, sondern ein Bund von Staaten, welche wohl einer allgemeinen Tagsatzung gewisse im gemeinsamen Interesse als nothwendig erkannte Vollmachten über— weisen, in Betreff ihrer inneren Verhältnisse aber die wesentlichen Rechte der Souverainetät sich vorbehalten. Das sei die durch die Verträge anerkannte Schweiz, und auf den Grund dieser Organisation seien die Verträge geschlossen worden. Erlaube sich die Tagsatzung Eingriffe in die Rechte, welche die Grundlage des Bun— desdertrages und der Verträge bilden, wollte sie unter dem Vorwande der Sicherheit der Eidgenossenschaft den Kantonal-Regierungen jede Maßregel vorschreiben oder unkersagen, die sie irgend einmal als die— ser Sicherheit schäbiich betrachten nächte, so wäre eine solche „exor⸗ bitante“ Auslegung des Bundesvertrages, analog jener, welche die Minister Karl's X. dem Artikel 14 der Charte gaben, offenbar der erste Schritt zur Vernichtung der individuellen Existenz der Kantone, alfo zur Abschaffung des Bundesvertrages selbst, mithin der zu dessen Aufrechthaltung abgeschlossenen Verträge. Durch eine Protestation gegen solches Beginnen würden die mit der Schweiz verbündeten Mächte nicht die Unabhängigkeit derselben gefährden, sondern einen eklatanten Beweis ihrer Achtung vor derselben und ihres treuen Fest⸗ haltens an den Verträgen geben. Diese Erwägungen würden noch größeres Gewicht haben, wenn man gar durch Freischaaren die Unabhängigkeit der Minorität verletzen wollte. Deshalb handle die Regierung des Kö⸗ nigs dem Rechte und einer weisen Politik gemäß, indem sie eben so freundliche als dringende Rathschläge gebe, um einem beklagens⸗ werthen Kampfe zwischen freien Staaten vorzubeugen, für welche sie eine gleiche Zuneigung hege, und sich volle Freiheit der Haltung und des Handelns vorbehälte, wenn dieser Kampf doch ausbrechen sollte. Jede Nation habe unzweifelhaft das Recht, ihre innere Verf ssung zu modifiziren; aber die konstitutiven Grundlagen der Eidgenossenschaft abschaffen, trotz des Widerstandes eines oder mehrerer Ftantone, das wäre die Knechtung freier Staaten durch stärkere andere Mitverbündete, das wäre die erzwungene Vereinigung mehrerer Staaten zu einem einzigen. Die Regierungen, welche bisher mit der Schweiz als mit einem Bunde unterschledener und unabhängiger Staaten verhandelten, würden durch alle Prinzipien des öffentlichen Rechts autorisirt sein, diesen neuen Zustand der Dinge erst nach reiflicher Erwägung vom Gesichtspunkte ihres eigenen Interesses, so wie der Rechtmäßigkeit und Zweckdien⸗ lichkeit, anzuerkennen. Zudem sei die Anerkennung der Neutralität der Schweiz und der daran geknüpften Vortheile an die Existenz eines Föderativ-Systems geknüpft durch die Verträge zu dem Zwecke, die innere Ruhe der Schweiz zu sichern, deren innerer Friede für die Mächte ein Interesse ersten Ranges sei. Anarchie und längere Un= ruhen mußten bei der Lage der Schweiz nothwendig auf die Nach⸗ barstaaten unselig zürückwirken. Würde die Schweiz ein Heerd der Aufregung und revolutionairer Propaganda, so würden die Mächte sich ihrer Verbindlichkeiten gegen sie entbunden erachten.

Rr. XIII. ist die Cirkular⸗-Note des Herrn Guizot vom 4. No- vember 18417 an die Repräsentanten des Königs bei den Höfen von London, Berlin, Wien und St. Petersburg, mit welcher der Ent⸗ wurf zu einer von den genannten fünf Höfen an die beiden sich be— kämpfenden Parteien zu erlassenden identischen Note

Dienstag den Iten Januar.

erbieten zur Vermittelung denselben überschickt wird. Als die zwei zu erreichenden Hauptpunkte werden bezeichnet: 1) Ueberlassung des Schiedsrichter-Amtes über die religiösen Streitfragen an den Papst. Y Anerbieten der Vermittelung von Seiten der Mächte selbst für die Regelung der politischen Fragen. Nr. XIV. ist der Entwurf zu der vorerwähnten identischen Note der Mächte selbst.

Nr. XX. ist eine Depesche des Marquis de Dalmatie, bevoll⸗ mächtigten Ministers zu Berlin, an Herrn Guizot, datirt vom 10. November, worin Anzeige erstattet wird, daß Preußen sich mit dem Vorschlage Frankreichs einverstanden erkläre. Nr. XVI. eine Depe⸗ sche des Grafen von Flahaut an Herrn Guizot, aus Wien vom 11. No⸗ vember, dieselbe Anzeige mit Hervorhebung einiger Punkte in Bezug auf die Abfassung der an die Eidgenossenschaft zu überreichenden Note enthaltend. Nr. XVII. Depesche Lord Palmerston's an Lord Nor⸗ manby, datirt vom 16. November, mit einer Modification des Son Frankreich vorgeschlagenen Entwurfs, an Herrn Guizot, am 18. No⸗ vember mitgetheilt. Nr. XVIII. Depesche Guizot's an den Herzog von Broglie, datirt vom 19. November, die Antwort auf die vor her⸗ gegangene Mittheilung des britischen Entwurfs enthaltend. Nr. XIX. Rückantwort des Herzogs von Broglie über die Aufnahme, welche neue Gegenvorschläge Guizot's bei Lord Palmerston gefunden, datirt aus London vom 20. November. Nr. XX. R plik Gnizot's an Broglie, vom 21. November, mit der Anzeige, daß tie französische Regierung auf die letzte Vereinbarung mit dem britischen Kab inet über die Note eingehe. Nr. XXI. Mittheilung der bekannten, auf diese Verhandlungen begründeten Note von Seiten Guizot's an Bois le Comte zur Ueberreichung an den Präsidenten der Tagsatzung und an den Präsidenten des eidgenössischen Vororts, mittelst Depesche vom 21. November. Nr. XXII. endlich eine Depesche Brogliers an Guizot, vom 2. Dezember, worin der Gesandte dem Mi⸗ nister mittheilt, daß er an diesem Tage eine Unterredung mit Lord Palmerston gehabt, worin dieser ihm eröffnet, daß er in Folge der eingetretenen Ereignisse dem Gesandten Stratford Canning die Instruction ertheilt, für den Fall, daß der Sonderbund nicht mehr existire, die vorgeschlagene Vermittelung als nicht mehr statthaft zu betrachten und sich dann nur an die Tagsatzung zu wenden, jedoch jm Sinn der von den Mächten verabredeten gleichlautenden Note, mit dem Rath, daß die Tagsatzung sich hüten möge, die Kantonal⸗ Sonverainetät zu verletzen und Veränderungen im Bundes⸗Vert age anders als mit Zustimmung aller Kantone vorzunehmen, weil diese nur unter dieser Bedingung Gültigkeit haben könnten.

Tür n..

Konstantinopel, 22. Dez. (A. Z.). Schon am 16ten d. hatte der hiesige russische Repräsentant Mittheilungen aus Athen er⸗ halten, welche die Hoffnung, das türkisch⸗griechische Zerwürfnlß end— lich beigelegt zu sehen, vollkommen begründeten. Die griechische Ne⸗ gierung läßt sich (wie bereits gemeldet) herbei, dem Herrn Mussu⸗ rus durch den Neis⸗ Efendi ihr Bedauern über den bekannten Vor⸗ fall auf, dem Hofball zu Athen ausdrücken zu lassen, und erklärt sich bereit, jeden türkischen Abgesandten, wäre es auch Herr Mussu— rus selbst auf eine den zwischen der Pforte und Griechen land nunmehr waltenden Freundschafts-Verhältnissen entsprechende Art zu empfangen. Herr von Titoff, theilte daher der Pforte eine Ab⸗ schrift des von der griechischen Regierung an Ali ⸗Efendi gerichteten Schreibens mit, um sich in Betreff des Erfolges von dem in Athen beschlossenen Schritt im voraus sicher zu stellen. Die Pforte säumte nicht, ihre Befriedigung anszudrüicken, und beeilte sich, nach dem Empfang des erwähnten ossiziellen Schrei⸗ bens den Gesandten der Mächte die gänzliche Beilegung des griech isch⸗ türkischen Streites mittelst Note anzukündigen. An Herrn Mussinrus ist von der Pforte der Befehl ergangen, sich zur Reise nach Athen anzuschicken, und man glaubt, daß derselbe binnen acht Tagen auf seinen Posten zurückkehren werde. Die Repräsentanten von De ster⸗ reich, Frankreich und Preußen sollen mit der Absendung des Herrn Mußsfurus nach Athen nicht ganz einverstanden sein, dielmehr der Pforte gerathen haben, auf diesen Punkt freiwillig zu verzich ten. Herr von Titoff scheint sich jeder Meinungsäußerung darüber ent- halten zu wollen; Lord Cowley endlich erklärte, er habe keinen Auf⸗ trag, sich in irgend einem Sinn über die Frage zu äußern.

Ca Plata -Staaten.

X Paris, 5. Jan. Durch das Schiff „Coriolan“, Capitain Lamaud, welches vorgestern in Havre angelangt ist, hat man direkte Nachrichten aus dem La Plata bis 30. Oktober, die von Interesse sind. Am Tage vor seiner Abfahrt von der Rhede von Montevideo hatte Capitain Lamaud von Mittag bis Abends starken Kanonen don⸗ ner, gehört. Noch lebhafter aber und fast ununterbrochen war das Kleingewehrfeuer, das er vernahm. Ueber die Veranlassung und das Nesultat dieses Gefechtes, das ganz unerwartet stattgefunden zu ha⸗ ben scheint, vermochte der Capitain durchaus keinen Aufschluß sich zu verschaffen. Sollte es, wie der Capitain glaubt, auf neuen und noch lebhafteren Betrieb der Belagerungs-Operationen gegen Montevideo

zu deuten sein, so würden dadurch die Besorgnisse gerechtfertigt, welche

der Abbruch der letzten Unterhandlungen mit Rosas hervorgerufen hatte. Rosas hätte demnach, um einer wahrscheinlich bald zu erwar— kenden Wiederherstellung des Zusammenwirlens Frankreichs und Eng⸗ lands gegen ihn zuvorzukommen, die ihm gelassene Zeit benutzt, um eine letzte Kraft-Anstrengung gegen Montevideo zu machen, in der Hoffnung, die Stadt mit Gewalt zu nehmen und den Kampf mit einem Schlag zu endigen, ehe neue Unterhändler aus Europa ankom⸗ men könnten‘ und so noch einmal die Instructionen, welche sie mit⸗ bringen würden, unzureichend zu machen. Das Projekt Rosas', sich allmälig aller Ufer-Gebiete des La Plata zu beméistern, wird bereits einen Schritt seiner Ausführung näher rücken. Bei Abgang des „Coriolan“ war im ganzen La Plata die Nachricht verbreitet, daß Ürquiza, der Rosas mit Leib und Seele ergebene Gouverneur Son Entre-Rios, unverzüglich in die Provinz Corrientes einfallen werde. Die zu Montevideo eischeinenden Blätter versichern dies aufs bestimm⸗ teste. Die Armee Urquizas', verstärkt durch Truppen von Buenos⸗Avxes, sollte in Masse am 15. Oktober versam nelt sein. Vie argentin ische Flotille, welche unter Bonifacio's Befehl in den Parana eingelaufen sst, soll auf die Flotille von Corrientes Jagd machen und Soldaten und Pferde für das Invasionsheer transportiren. Alndererseits soll Urquiza einen seiner Fertrautesten Ofsiziere an den Gouverneur Ma⸗ dariaga von Corrientes abgeschickt haben, um demselben zu bedeuten, daß er die Bestimmungen des Vertrags von Alcaraz zu erfüllen habe, welche von Rosas diktirt und, so zu sagen, auferlegt worden waren: sonst werde er Urquiʒa) sogleich gegen ihn ins Feld rücken. Mada⸗ riaga scheint aber nicht geneigt so leicht sich zu fügen. Er hat die ganze Bevölkerung unter die Waffen gerufen und in einem Mani feste ein? Erstaunen über die Einmischung Urquiza's in eine Politik ausge— , . deren Folgen seiner eigenen Autorität gleichfalls sehr ge⸗ fährlich werden könnten. Urquiza aber scheint indeß doch erst zu über⸗

mit dem An⸗

legen, ehe er zum Handeln schreitet; namentlich scheint er abzuwar⸗