1848 / 16 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Allein es wurde dieses Vorgeben auf keine Weise zur Wahrscheinlich- feit erhoben. Das Kriegsgericht erklärte die beiden Steiner als des Todtschlagversuchs mit mildernder Berücksichtignng der vorausgegan⸗ genen Anreizung schuldig und verurtheilte einen jeden derselben zu drei Jahren Zuchthausstrafe.

Kanton Basel. (Karlsr. Ztg.! Der Aufenthalt der franzöͤsischen Gesandtschaft in Basel hat in Folge einer Weisung der französischen Regierung seine Endschast erreicht, und wird Herr Bois le Comte mit seinen Secretairen schon morgen (12. Januar) nach Neuenburg abreisen, wo er vorläufig bleiben wird. Sir Stratford Canning steht, wie wir vernehmen, auf dem Punkte, Bern zu ver⸗ lassen, um sich auf seinen Gesandtschafts⸗Posten in Konstantinopel zu begeben. Er würde dem Präsidenten der Tagsatzung bereits seinen Abschieds ⸗Besuch abgestattet haben, wenn nicht Herr Ochsenbein seit einiger Zeit krank gewesen wäre. Letzterer soll den eindringlichen Mahnungen des britischen Gesandten, überhaupt, namentlich aber ge— gen die Sonderbunds-Kantone, gemäßigt und nachsichtig zu handein, immer ein ganz williges Ohr geliehen haben. Leider machen sich aber auch Einflüsse geltend, welche entgegengesetzter Art sind, abgesehen von dem Umstande, daß Ochsenbein, wenn auch Präsident der Tag— satzung, doch nur ein einzelner Mann ist. ;

a ni e n.

s Madrid, 4. Jan. Bereits vor einiger Zeit meldete ich Ihnen, daß der, Gesundheitszustand der Königin Isabella Manches zu wünschen übrig ließe. Letzthin vernahm man, daß ihre Nerven durch krampfhaste Anfälle erschüttert würden, über deren eigentliche Beschaffenheit die die Königin zunächst umgebenden Personen jedoch ein geheimnißvolles Schweigen beobachteten. Indessen verbreitete sich seit einigen Tagen das Gerliccht, daß die Königin einem abermaligen, heftigeren Anfalle fast erlegen wäre. Die Minister suchten auch die⸗ ses bedenkliche Ereigniß der öffentlichen Kenntniß zu entziehen; es unterliegt jedoch keinem Zweifel, daß am Nachmittage des 31. Dezember die Königin plötzlich, von Schwindel ergriffen, zu Boden sank, und eine Hofdame, auf die sie sich zu stützen suchte, mit niederriß. Erst nach zwei Stunden gelang es den Anstrengungen der Aerzte, sie aus ihrem bewußtlosen Zustande zu erwecken, worauf denn die Königin, aller Vorstellungen ungeachtet, in die Oper fuhr und durch ihre entstellten Züge die anwesenden Zuschauer in Besorg— niß versetzte. Als sie in den Palast zurückgekehrt war, versank sie abermals in einen leidenden Zustand. Während wir am folgenden Tage in der Gaceta den hergebrachten amtlichen Artikel, die Köni— gin erfreue sich der besten Gesundheit, lasen, hatten der französische Gesandte und Herr Mon eine lange Zusammenkunft mit der Königin Ehristine, nach deren Beendigung eine telegraphische Depesche und ein Courier nach Paris abgefertigt wurden.

Da nun die Leibärzte der Königin erklärt haben sollen, daß sie einen erneuerten nervösen Anfall vielleicht nicht zu überstehen vermögen werde, so blicken die verschiedenen politischen Parteien be— greiflicherweise mit Spannung in die nächste Zukunft. Das progres— sistische Blatt, el Eco del Comercio, stellt heute unter der Ueber— schrift „drohende Gefahren“ ernstliche Betrachtungen über die Ver— wickelungen an, zu denen die plötzliche Erledigung des Thrones Ver— anlassung geben dürfte, und spricht die Ansicht aus, daß die englische Negierung der Verpflanzung der Dynastie Orleans auf den spanischen Thron ernstliche Schwierigkeiten in den Weg legen würde. „In London“, sagt das Eco, „befindet sich eine hohe Person, welche an den Stufen des spanischen Thrones als Sohn eines Prä⸗ tendenten geboren wurde, der sieben Jahre lang mit Isabella II. um die Krone rang, welche ein Jahrhunderte hindurch herrschendes Prinzip vertritt, die Ansprüche, die Generale und die Partei seines Vaters erbte und Großbritanien als Fahne dienen kann, um unter ihr sich der Thronbesteigung der Dynastie Orleans in Spanien zu wider— setzen ... . . . Es ist gewiß, und alle Spanier, selbst die Moderirten, sind davon überzeugt, daß, falls das Ereigniß, auf das wir uns be— ziehen, einträte, während die Infantin sich in Paris befände, Mont— pensier und Montemolin fast zu gleicher Zeit in Spanien eintreffen würden. Da haben wir den Krieg. Montpensier, im Namen der constitutionellen Rechte der Schwester Isabella's IJ. auftretend, un⸗ terstitzt von den Moderirten, welche diese Vermählung begünstigten oder genehmigten, und Frankreich würde ihm ohne Zweifel seinen nach⸗ drücklichen Beistand verleihen und vielleicht die Zeiten und die Feldzüge Ludwig's XIV. exneuern. Montemolin, sich auf andere frühere Gesetze und in euroöpäischen Traktaten verzeichnete Unvereinbarkeiten berufend, ge— stützt auf eine Partei, die vor nicht langer Zeit einen Krieg von Jahren zu führen vermochte, und auf den Beistand Englands, der ihm mit mehr oder minderer Offenheit gewährt werden wurde. Die Mo— derirten und Karlisten schlagen sich. Letztere haben das Uebergewicht der Zahl für sich, dem es giebt in Spanien mehr Karlisten als Moderirte. Die Moderirten rechnen auf die Organisation und Kraft, welche jede bestehende Regierung besitzt, und die spanische Re⸗ gierung ist ausschließlich moderirt. So geräth Spanien über den Streit um den Thron in Flammen. Unter solchen Umständen verlie⸗ ren die Gesetze ihre Kraft, man wendet sich an die Nation. Mont= pensier würde den Willen Spaniens anrufen, Montemolin nicht we— niger. Ein großer Theil der Nation würde vom ersten Augenblick an im Felde stehen, aber getheilt. Endlich frägt das Eco, was die r de shstsh Partei thun würde, hält aber dir Antwort für jetzt zurück.

Am Neujahrstage fand Abends bei dem Marquis von Miraflores ei

länzender Rout statt, zu welchem nur der . e, n lehnen Lhess der fremden Gesandtschaften und die höchsten Hofchargen ein? gelaben waren. Zahlreiche Erzbischöfe, Bischöfe, Patriarchen beweg⸗ ten sich im Kreise der mit Rücksicht auf Alter und Ehr⸗ barkeit ausgewählten Damen. Da in den weiten Salons des Gast= gebers nur vier Sessel wahrgenommen wurden, so schmeichelte man sich mit der Hoffnung, die Königliche Familie erscheinen zu sehen. ÜUm Mitternacht traf in der That die junge Königin, von ihrer Mut. ter und dem Herzoge von Rianzares begleitet, ein, zog sich jedoch bald wieder zurück. Der König blieb aus.

Am selben Tage hatte der englische Gesandte vierzig Gäste, mei= stens Engländer und progressistische Notabilitäten zur Tafel vereinigt. An politischen Trinksprüchen und Festreden war kein Mangel. Herr Mendizabal hielt dem Lord Palmerston eine begeisterte Lobrede, in der er ihn die Stütze der Throne Isabella's und Donna Maria's da Gloria nannte. Herr Olozaga wünschte der spanischen Revolu— tion einen neuen Aufschwung.

Nachdem die Königin den zwischen der Gräfin von Montije und dem Marquis von Miraflores ausgebrochenen Etikettestreit gegen die Erstere entschieden und diese ihre Entlassung erhalten hatte, ist die Gemahlin des Herzogs von Gor, eine höchst ehrsame Dame, zur Camerera Mayor ernannt worden. Der Heraldo sagt: „Schwer wäre es, eine . Person auszuwählen, um in dem spanischen Hofe immer fester jene Majestät und jenen Glanz zu begründen, bie in Europa sprüchwörtlich geworden sind.“

Gestern bewilligten sämmtliche Sectionen des Kongresses, daß die gegen den Er-Minister Salamanca von der Majorstät der De⸗= putirten eingereichte Anklageschrift in der heutigen Sitzung verlesen werden solle.

86 gandels - und Görsen - nachrichten. Berlin, den 15. Jm nuar 1848.

II echsel- Course.

Amster dau do. Hamburs do.

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Angeburg........ 100 Tul

160 Thlr. 2 Mt.

100 FI. 2 Mt 57 100 sRhI. 3 wochen] 1098

Breslau 1 . 2 8 Tage Leipzig in Courant im 141 Thlr. Fuss. Frankfurt a. M. südd. W.

PFPetersbur

Pfandbris/s-, AKRommundl- Papiere und Geld- Coumse. Et. hriet. Geld. Gem. St. Schuld- Sœh. 923 915 Seeh. Präm. Seh. 713 914 HK. u. Nm. Sehuldv. ; 88 kerl. Stadi-oObl. 3 914 Westpr. Pfandbr. b Grosah. Poseu do.“ 100 do. do. 3 2105 Ostpr. Pfaudbr. Pœomm. do.

Inländische Fonds,

kur- u. Nm. Pfdbr. 3 941 93 Schlesische do. E 5 do. Lt. B. Sar. do. Pr. Bk- Auth. Seh Friedrichsd' or. Aud. Geldin. à5 tk. 955 Disconto.

zt. Brief. Geld. Gem.

Russ. IIamb. Cert. do. heillope 6 do. do. 1. Anl. do. Stiegl. 2. 4. A. go d. . do. v. Rthseh. Lst. do. Poln. Schatz 0. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 RI. Pol. a. Pidhr. a. C.

Poln. uoue Pfdbr. do. Part. 500 FI. do. do. 300 FI. Ilanb Feuer- Cas. 3 do. Staats- Pr. Aul 1IIoll. 23 96 Int.

82 Kurh. Pr. O. 40 th. ** Sardin. do. 36 Fr. N. Bad. do. 35 FI.

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HFisenhain- Act ien.

Volleing. zt. e 96 R. O. Schl. L. B. . Pts. Mgdb. 11453. do. Pr. B. do. do. 1007 h Rhein. Stm. 1007 8 1004 ba. do. Prior. 111 B. 1107 6.

Anmst. Rott. Arnh. Utr. Berl. Anb. A. do. Prior. Berl. Iamb. do. Prior. Berl. Stett. Bonn-Cöln. Rresl. Freib. do. Prior. Chem. Risa. Cöln. Mind. do. Prior. Cöth. Bernb. Cr. Ob. Sch. Dresd. Görl. Dũüss. Elbert. do. Frior. Glokgnitæ. IImb. Bergd. Kiel- Alt. Lp. Dresd. Löb. Littau. Magd. Halb. Maxd. Leipæ. de. Prior. N. Schl. Mk. do. Prior. do. Prior. do. III. Ser. Nrdb. K. Ed. O. Schl. Lt. A

do. Prior.

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1003 ba 85 bæ.

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do. v. St. gar. Sächs. Bayr. Sag. Glos. do. Prior. do. do. St. Vo w. do. Prior.

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Thüringer.

Wbhb. (C. O.) do. Prior. Tarsk. Sels.

Quit. Bog. . f

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Aach. Mastr. I

IIS ba excl. Dir. II9. Herg. Mr. Berl. Anh. B. Bexb. Lud.

S7 B. 864 ba, .

941 bæ.

1013 n.

1007 h.

8 *

Brieg-Neiss. Thür. V. Mad. Witt. Mecklenk. . Nrdb. F. W. 1043 6. Rh. St. Pr. Starg. Pos.

(Schluss der Börse 3 Uhr.)

8 n =

.

Ohne besonderen Grund waren heute alle Actien-Course aufs neue gedrückt und schlossen niedriger als gestern.

Getraide- Bericht. Am heutigen Markt waren die Preise wie falgt:

Weizen 64-70 KRthlr. Roggen loco neuer 44 - 46 Rthlr.

3 pr. April sMai k. J. 45 Rthlr. bez. afer 48 / 52 pfd. 27 - 28 Rihlr.

As pfd. pr. Frühjahr 273 Rihlr. Bf; 50pfd. 283 Bf. Gerste 45 Rthlr. Rüböl loco 1137 Rthlr. verkauft.

Jan. Febr. 117. Rihlr.

Febr. Mãræ do.

April/Mai do. Spiritus loco 20 21 Rihlr. .

Frühjahr 22 233 Rihlr. bez. u. G.

Königsberg, 12. Jan. Marktbericht. Zufuhr mittelmäßig. Wei— zen 65 86 Sgr. pro Schffl.; Noggen 45 52 Sgr. pro Schffl. z große Gerste 40 45 Sgr. pr. Schfsi.; kleine Gerste 38 42 Sgr. pro Schfsl.; Hafer 24 27 Sgr. pr. Schffl.; graue Erbsen 65 70 Sgr. pr. Schffl.; weiße Erbsen 45 55 Sgr. pr. Schffl.. Heu 14 Sgt. pr. Ctr.; Stroh 109 Sgr. pr. Schock. Spiritus 26 Rihlr. pro Ohm.

Stettin, 14. Jan. In den Hafen zu Swinemünde sind im Laufe des verflossenen Jahres 22746 Schiffe von zusammen 198,457 Lasten Größe eingelaufen, wovon 2179 (169,390 Lasten groß) beladen, und 167 (9067 Lasten) geballastet waren. Unter den eingelaufenen Schiffen befan⸗= den sich der Nationalität nach 235 aus Dänemark, 59 aus Mecklenburg, 18 aus den Hansestädten, 98 aus Rußland, 141 aus Schweden. 134 aus Norwegen, 388 aus Großbritanien, 104 aus Hannover, 25 aus Oldenburg, 110 aus den Niederlanden, 36 aus Frankreich, 6 aus Italien, 1 aus Nord= Amerika und 991 Preußen. Die letzteren hatten eine Gesammt · Lastengröße von lib, und es waren davon a2 (87, 654 Lasten) beladen, und 69 (1222 Lasten) trugen Ballast. Aus demselben Hafen gingen 2151 Schiffe (187,536 Lasten groß) seewärts aus. Diese bestanden der Nationalität nach in 2363 Dänen, I6 Mecklenburgern, 20 Hansestädtern, 106 Russen, 140 Schweden, 136 Norwegern, 285 Engländern, 101 Hannoverauern, 2 Oldenburgern, 1095 Niederländern, 36 Franzosen, 6 Italienern, 1 Nord- Amerikaner und 797 Preußen. Bon den ausgelaufenen Schiffen waren los (s7ra04 Lasten groß) beladen und 1086 iog, 132 Lasten groß) ge= ballastet, und namentlich trugen von den ausgelaufenen 797 Preußen 4309

(44,155 Lasten groß) W 36,5 oß) gingen mit Ballast aus. groß) Waaren, und 26 (36,659 Lasten groß) ging

R Breslau, 13. 3 ĩ 5, 71 bis 777 Sgr., . 9 . ,. Weizen, weißer, 65,7 9 og gen s90. 56 bis 50 Sgr., p. Febr. / März gestern 84pfd. 48 Rihli. bez., heute 48 Rihlr. Br., p. Hin * Rthlr. . ; Gerste 43, 48 bis 53 Sgr.

*

Hafer 26, 28 bis 30 Sgr. Rapps S0, s4 bis 87 Sgr. ; 1 n. Kleesaat. Für eine Partie feine Mittel- Saat 11 Rthlr. ezahlt. Weiße Kleesaat. Kleinigkeiten zu leßtgemeldeten Preisen gehandelt. Spiritus bei kleinem Umsatz fester und it Rtihlr. Joco nicht zu ha⸗ ben. Dieser Preis auch theilweise bezahlt. böl joco 11 Rthlr. bez. Das Geschäft am Getraide⸗Marlt wurde heute durch das eingetretene Schnee- Wetter gestört, wodurch auch die Zufuhr weniger bedeutend war. Für Oberschlesien entwickelte sich wieder einige Kauflust für Roggen.

Wien, 12. Jan. Unsere Handelswelt scheint sich durch die mailän- der Erzesse weniger beunruhigen zu lassen, die günstigere Stimmung an der gestrigen Börse steigerte die Nachfrage nach Industrie⸗ Papieren, höhere No— tirungen fanden statt, der Cours der Eisenbahn-Papiere stellte sich bei Nord— bahn Actien um 9 bis 10 Fl., Mailänder um 2 Fl. höher, auch die Me— talliques waren höher notirt und mehr begehrt, überhaupt zeigte sich größe— res Vertrauen. . ;

. London, 10. Jan. Getraidemarkt. Die heutigen Zufuhren von inländischem Weizen waren nicht unbedeutend und wurden geräumt zu den- selben Preisen wie vor acht Tagen. Fremder Weizen erfährt wenig Nach frage, aber ist fest im Preise. Feine Gerste findet zu den Nokirungen Abgang; mittel und ordinaiie ist schwer anzubringen. Bohnen und Eib— sen lebhaft und etwas höher. Das Geschäft in Hafer still. Mehl mäßig begehrt, aber unverändert im Werth. Roggenmehl gefragt. ̃

Amsterdam, 12. Jan. umgegangen. . Kohlsaamen L. niedriger, auf 9 Faß gleich 64 L., April 65 L., Sept. 62 L. Leinsaamen ohne Handel.

Rüböl gleich und auf Lieferung etwas flauer; Leinöl wieder nicht williger.

Getraide markt. In Getraide ist nichts

Rüböl p. 6 W. 37 Fl., flieg. Zo, Mai 36 a *, Sept., Olt,, Nov. u. Dez. 365. Leinöl p. 6 W. 303, flieg. 297, Hanföl p. 6 W. 321, flieg. 313.

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 12 Jan. Niederl. wirkl. Sch. 55. 575 Spau. 153.

Antwerpen, 11. Juu. EZinsl. Neue Anl. 153.

Frankkurt a. M., 13. Jan. 5976 Met. 103. kauk- Act. 1940 Br. Stiegl S5. In tegr. 55. Poln. 300 FI. L. 99. do. FS 00 FI. 795. Span. 596 1946. 183. 396 do. 253. 255. Rexb. S63. S6. Taunus Aetien 356 356.

a mhburg, 13. Jau. Bank- Acteu 1600 Ur. Kagl. Muaa- 104. 1045. Hamb. Berg. Aeüen 833 hr. Magd. Wittenb. 717. 7. ILamb. eri. 98. 983. Kiel Alt. 1083. 108. Glückhst. Elmah. 52 6. Rendsb. Neun. 80 6. Kopeub. Rothseb. 68 Br. Meckl. 50. 50.

Leip 2 8. 11. Jan. Leipz. Dresdu. Act. 1155. 115. Siehs. Bayer. 90. 3 Sacha Schles. 96 Br. Chem. Ries. 48 r. Löb. Zitt. 45 Br. Mad. Leipz. 221 Br. Kerl. Arb. Lt. A. 1143 G. Lt. B. 1085 6. Dess. Rank-Act. 105 6.

Lo ndon, 10. Jan. Cons. 356 86. 8 z. Bel . Ard. 192. 193. Passive 4. 4. Ausg. Sch —. 2396 Moll. 545. 547. 495 do. S5. S5. Eugl. Russ. Kras. 82. 80. chili Mex. 18. 183. Peru 31. 29.

ö aris, 11. Jun. bh Rente en cur. 116. 90. 3, n cour. de. 74 85. Neue 396 Aul. 75. 80.

Wien, 12 Jan. n etieu 1582 Aul. 4. 1824 156

5 9h Fin t.˖ 104. 495 de. 90. 3895 dv. 65. Bauk de 1839 112. Glogn. III. Rordh. 1402.

Berichtigung. In der Zahlen- Aufführung der Rheinischen Stamm -⸗Prioritäts-Actien in dem Artikel: „Einige Worte über unsere Geld-⸗Verhältnisse“ (Beilage zur Allg. Pr. Ztg. Nr. 13) hat sich ein Irrthum eingeschlichen. Es ist das Kapital der Actien nämlich statt auf „1 Millionen“ auf 2 Millionen angegeben worden, und demgemäß auch die Einzahlungs-Summe um so viel zu ermäßigen.

Meteorologische Beobachtungen.

Nachmittags 2 Ubr. ͤ

Morgens 6 Uhr.

Abends Nach einmaliger

10 Ubr.

1848. 14 Jan.

Beo achtung.

Luftdruck. ... 338, 72 Par. 339, 61“ Far. 338, 3 5 Par. Quell v ärme 7 R. 5,6 R. 5, 0 R. 5,9 R. Fluss v me 7 R. 786 R. , R. Hoden nwürme

SI pet. z Schnee trũh o;xo. odo.

0OXO. 7,2

5,97 Rr. 7,67 R. .. S2 pot. ORO.

Luftwäürme ....

Thaupunkt .... Dunstsättigung.

Wetten

Ausdünstung

Nieders chlas0, os9' Rh. Würme wechsel 5,0?

Wolkenzug .. 2 Tagesmittel: 338,98“ Par...

Königliche Schauspiele. Sonntag, 16. Jan. Im Opernhause. gte Abonnementé— Vorstellung. Letztes Auftreten der Dlle. Marie Taglioni in: Thea, oder: Die Blumenfee, Ballet in 3 Bildern, von Paul Taglioni. Musik von C. Pugny. (Dlle. Marie Taglioni: Thea.) Vorher: Der Schatzgräber, Singspiel in J Akt. Musit von Mehul. Und: Der Kurmärker und die Pikarde, 1815, Genrebild von L. Schneider. An⸗ fang 6 Uhr. .

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden Preisen verkauft:

Ein Billet in den Logen des Presceniums, des ersten Ranges und ersten Balkons 1 Rthlr. 10 Sgr., ein Billet zum Parquet, zur Tribüne und in den Logen des zweiten Ranges 1 Rthlr., ein Billet zu den Logen des dritten Ranges, im Balkon daselbst und im Par⸗ terre, 20 Sgr., ein Billet im Amphitheater 10 Sgr., ein Billet in der Fremden ⸗Loge 2 Rthlr. .

Im Schauspielhause. Ste Abonnements-Vorstellung: Der Jude. Hierauf: Der verwunschene Prinz.

Montag, 17. Jan. Im Schauspielhause. 9te Abonnements⸗ Vorstellung: Christoph Columbus. (Erster Theil): „Die Entdeckung der neuen Welt“, Schauspiel in 3 Alten, von Werder. Die Ouver⸗ türe und die Musik in den Zwischenakten: Symphonie von Beethoven (C-moll). Anfang halb 7 Uhr.

Königsstädtisches Theater. .

Sonntag, 16. Jan. Einmal Hunderttausend Thaler. Posse mit Gesang in 3 Abth., von D. Kalisch. Musik, vom Königl. Musik⸗ Direktor Gährich. (Herr LArronge, von seiner Krankheit genesen, wird als Bullrig hierin wieder auftreten. ö

Montag, 17. Jan. Einmal Hunderttausend Thaler. ;

Dienstag, 18. Jan. Zum erstenmale: Don Aranda, oder: Große Leidenschaften, Lustspiel in 2 Akten, nach dem Französischen des Scribe, von H. Börnstein. . .

Hierauf: Wer ißt mit? Vaudeville Posse in ! Akt, nach Desau⸗ gier's: „Le diner de Madelon', von W. Friedrich.

Mittwoch, 19. Jan. Gtalienische Opern- Vorstellung.) Il Mlatri⸗ monio segreto. (Die heimliche Ehe.) Komische Oper in 2 Akten.

usik Timarosa.

ö. i er, e , Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. u. s. w.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Im Selbstverlage der Expedition.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei. Beilage

87

Sonntag den 16e Januar.

Inland. Berlin. Mittheiluug des Kriminalgerichts-Direktors Märker über die Einrichtung des Königl. Kriminalgerichis zu Berlin 0.

en,. Bundesstaaten. Schreiben aus München. (Hofnachricht; Vermischtes.)

Schweiz. Kanton Zürich. Weitere Verhandlungen des Kriegsgerichts. Kanton Basel. Die Meuterei unter den baseler Truppen. Kanton Wallis. Bericht des Priors vom großen St. Bernhard über die Besetzung des dortigen Klosters.

Griechenland. Athen. Erklärung der griechischen Bank - Direction über die Ereignisse in Patras. .

Eisenbahnen und Dampfschifffahrt. Berlin. Versammlung des Vereins für Eisenbahnkunde.

Handels- und Börsen⸗Nachrichten.

n land.

Berlin, 14. Jan. Das Ju stiz⸗Ministerial⸗Blatt ent⸗ hält in seinem „nichtamtlichen Theile“ nach einer Mittheilung des Kriminalgerichts-Direktors Märker Folgendes über die Einrichtung des Königlichen Kriminalgerichts zu Berlin und dessen Grundsätze bei Ausführung des Gesetzes vom 17. Juli 1846: .

J. Gerichts ⸗Abtheilungen.

Als das Gesetz vom 17. Juli 1816 bei dem hiesigen Kriminalgerichte zur Ausführung kommen sollte, ergab eine Durchschnitts-Berechnung der damaligen eigentlichen Kriminal-, summarischen und fiskalischen Untersuchun⸗ gen aus den drei letzten Geschästs-Jahren 1844, 1845 und 1848, daß, außer den nicht zur

Einleitung gekommenen Skrutinial⸗ Sachen, jährlich 3010 Untersuchungs-Sachen abzuurteln sein würden. Dazu kamen noch an Steuer-Sachen an Todes⸗-Ermittelungs- und Obductions-Sachen . und an Requisitions Sachen

Summa 4402 Sachen.

Zur Bearbeitung dieser Untersuchungen nach dem Gesetze vom 17. Juli 1846 sind 9 Abtheilungen gebildet worden:

die erste für die besonders schweren Verbrechen (8. 64 des Ge— setzes) aus sechs und für die Fälle, wo das Gesetz ein Ver— brechen mit lebenswieriger Freiheits- oder Todesstrafe bedroht aus acht Mitgliedern, unter dem Vorsitze des Kriminalgerichts— Direktors; die zweite, dritte, vierte und fünfte für die schweren Verbrechen (8. 39 des Gesetzes), jede mit Einschluß eines Vorsitzenden, aus drei Nichtern. Unter diesen vier gleich kompetenten Abtheilungen sind die Geschäfte nach den Gattungen der Verbrechen vertheilt; die sechste für die leichten Verbrechen (8. 24 des Gesetzes) unter einem Einzelrichter; die siebente und achte für die Polizei⸗Vergehen (58. 112 des Ge— setzes), jede unter einem vom Kammergerichte kommissarisch bestell= ten Polizeirichter, über welchen die Aufsicht seitens der gedachten Behörde ein für allemal dem Kriminalgerichts-Direktor übertragen worden ist.

Unter beiden Abtheilungen sind die Polizei Vergehen ebenfalls nach Gattungen vertheilt;

die neunte für die nicht nach dem Gesetze vom 17. Juli 1846 zu behandelnden Sachen (8. 110 des Gesetzes) aus sieben Richtern, einschließlich eines Dirigenten, welcher zugleich alle Requisitions- Sachen bearbeitet.

a. Untersuchungsrichter.

Für die Voruntersuchungen (8. 43 des Gesetzes) wurde anfangs jeder der fünf ersten Abtheilungen ein besonderer Untersuchungsrichter zugeordnet. Diese Einrichtung wurde jedoch bald aufgegeben, da sich hierbei eine zu un— gleiche Geschäfts-Vertheilung ergab. Es wurden nun überhaupt zwei Un⸗ sersuchungsrichter bestellt, der eine für alle Diebstahls-, Raub - und Mord⸗ sachen, der andere für alle übrigen Verbrechen; und jedem wurden zwei be stimmie Hülfsarbeiter, außerdem die zu ihrer Ausbildung beim Kriminalge—= richte arbeitenden Kammergerichts-Referendarien als Gehülfen überwiesen. Auch diese Maßregel erwies sich jedoch als unzureichend, da hierbei theils die nöthige Kontrolle über die einzelnen Arbeiter verloren ging, theils eine Einheit in den Grundsätzen bei Führung der Voruntersuchungen nicht zu er— langen war. Deshalb ist kürzlich folgende Einrichtung getroffen;

Es sind überhaupt sechs Untersuchungsrichter bestellt, denen die gedach⸗ ten Kammergerichts-Referendarien hinzutreten. Dem ältesten der Un- teisuchungsrichter ist die Direction übertragen, dergestalt, daß derselbe alle neu eingehenden Sachen unter die Einzelnen vertheilt, alle erpe⸗ dirten und Marginal-Verfügungen zeichnet und überhaupt die regel—⸗ mäßige und schleunige Führung der Voruntersuchungen überwacht, Als Protokollführer fungiren einige Aktuarien und außerdem eine Anzahl Aunskultatoren, deren Zuordnung dem gedachten Dirigen'en obliegt.

p. Gerichts - Mitglieder.

An Mitgliedern des Kriminalgerichts sind überhaupt, außer dem Kri- minalgerichts⸗ Direltor, zur Zeit vorhanden: 12 Räthe, 4 etatsmäßige und 6 außeretatsmäßige Kammergerichts-Assessoren, letztere als Hülfsarbeiter; und diese sind wie folgt vertheilt. ö

Die erste Abtheilung tritt, so oft sie Sitzungen hält, außer dem Direk= tor, aus Mitgliedern der zweiten und fünften Abtheilung zusam— men, und wenn acht Mitglieder erforderlich werden, so trift noch der Dirigent der neunten Abtheilung hinzu. Sie erfordert also ein besonderes Beamten-Personal nicht.

In der zweiten, dritten, vierten und fünften Abtheilung fungiren sie—⸗

ben Räthe (wovon vier als Vorsitzende) und fünf Kammerge— 13

suchungs-Richtern sind . 2 , ,,, w 4 Kammergerichts-Assessore ö , ., Mitglieder.

Diese Zahl ist, wenn nicht Behinderungsfälle eintreten, vollkommen ausreichend, obwohl vor dem Gesetze vom J7. Juli 1846, mit Einschluß der richterlichen Hülfsarbeit, 32 Mitglieder vorhanden waren, und jetzt zwei Mitglieder ausschließlich mit Bearbeitung der erst nach dem Gesetz vom 17. Juli 1846 der gerichtlichen Cognition überwiesenen Polizei⸗Straf⸗ sachen beschäftigt sind.

Gerichtsschreiber.

Als Gerichtsschreiber (8. 38 des Gesetzes) ist jeder der Abtheilungen II. VIII. ein Aktuarius oder ein geeigneter Protokollführer überwiesen; auch werden dazu die schon geübteren Auskultatoren verwendet.

Der Dienst bei der ersten Abtheilung wird abwechselnd von dem Ge- richtsschreiber der zweiten und fünften Abtheilung mit versehen.

II. Sitzungen.

Die erste Abtheilung hält, je nach dem Bedürfniß, wöchentlich ein oder zweimal; die zweite, dritte, vierte und fünfte halten wöchentlich drei mal oder, nach Bedürfuiß, viermal öffentliche Sitzungen, von Morgens 8 Uhr an, wobei natürlich die der ersten einerseits und die der zweiten und

fünsten andererseits auf verschiedene Tage gelegt sind, weil erstere ans Mit- gliedern der letzteren beiden besteht. ö

Vor Beginn und nach Beendigung der öffentlichen Sitzungen wird die Zeit zum Vortrag der Memorialien benutzt. Uebrigens versammeln sich diese Abtheilungen auch an allen übrigen Wochentagen, von 11 Uhr an, zum Vortrage der Memorialien.

Der Einzelrichter in der sechsten und die Polizeirichter in der siebenten und achten Abtheilung sind täglich zur Verhandlung und Aburtelung der Sachen, von Morgens 8 Uhr an, im Gerichts Lokale.

Bei der nennten Abtheilung ist der Dirigent täglich anwesend, und die Sitzungen werden wöchentlich einmal gehalten.

Die Untersuchungsrichter halten wöchentlich zweimal, Morgens vor Be= ginn ihrer übrigen Geschäfte, eine kurze Sitzung, theils zur Besprechung einzelner gerade bedenklicher Sachen, theils zum Vortrage allgemeiner An—= gelegenheiten. Uebrigens sind sie ebenfalls täglich im Gerichts-Lotale an- wesend, und aus ihrer Zahl ist für jede der fünf ersten Abtheilungen ein= für allemal ein Richter bestimmt, der bei etwa plötzlichen Verhinderungs— fällen eines Mitgliedes als Substitut bei den öffentlichen Sitzungen eintritt.

Außerdem besteht eine Plenar-Sitzung, die den Zweck hat, theils Ge= neralsachen von allgemeineni Interesse, theils Prinzipien-Fragen zum Vor— trag zu bringen, um so namentlich die Einheit bei Anwendung der formel— len und materiellen Gesetze unter den einzelnen Abtheilungen zu erhalten. Sie ist früher wöchentlich einmal und wird jetzt nur alle 14 Tage einmal, Morgens 8 Uhr, abgehalten, und da sie in der Regel nur kunze Zeit ersor= dert, so treten diejenigen Abtheilungen, welche an diesem Tage öffentliche Sitzungen halten, dann erst um 9 ühr zusammen. Die übrigen Mitglie= der blieben früher noch zusammen, um die nach dem alten Verfahren zu behandelnden, vor dem J. Oktober 1846 abgeschlossenen, jetzt sämmtlich er⸗ ledigten Untersuchungssachen abzuurteln. J

Das Austrags-⸗Decernat in diesen letzteren Sachen ist unter die einzel ö. Abtheilungen nach denselben Gattungen, wie die neuen Sachen, ver- theilt. ;

III. Lokalien.

Es existiren drei größere Sitzungszimmer. In dem einen halten ab— wechselnd die erste und zweite, in dem anderen die dritte und fünfte, in dem dritien die vierte Abtheilung ihre öffentlichen Sitzungen, und wenn eine der zweiten, dritten und fünften Abtheilung in einer Woche vier Sessionen hal— ten muß, so benutzt sie dazu entweder das Lokal der ersten oder das der vierten Abtheilung an den dort frei bleibenden Tagen. .

Neben jedem Sitzungs-Zimmer befindet sich noch ein kleineres Aim mer, wohin sich die Richter zur Berathung zurückziehen und wo die Siz— zungen für die Memorialien stattfinden.

Den Abtheilungen, die hiernach abwechselnd dasselbe Berathungs-Zim= mer benutzen müssen, ist zur Aushülfe für diese Memorialien-Sitzungen noch ein anderes Zimmer überwiesen, worin sich zugleich ihr Büreau be—= findet. Bei den anderen ist das Büreau unmittelbar mit dem Berathungs- Zimmer verbunden. Jede der sechsten, siebenten, achten und neunten Ab- theilung hat für ihre Verhandlungen, resp. Sitzungen, ein angemessenes Jimmer und daneben noch ein Lokal für das Bürcau. Jeder Untersu— chungs-Richter hat für sich ein besonderes Zimmer, und mit dem des Di— rigenten sind noch zwei Büreau-Zimmer verbunden. Zum Aufenthalt sür die Parteien sind drei Zimmer eingerichtet. 6.

Zu allen diesen Lokalitäten hat die früher benutzte und damals für das Bedürfniß beschränkt gewesene Räumlichkeit des Kriminalgerichts nicht nur vollständig ausgereicht, so daß die Eintheilung der Zimmer für die einzelnen Beamten sogar jetzt bequemer und gelegener als früher erfolgen konnte, sondern es ist auch möglich gewesen, davon noch für den Staats- Anwalt und dessen Gehülfen und Buüreaus fünf Zimmer abzutreten. urch dies Zusammensein des staatsanwaltlichen Büreaus mit dem, Gericht in demsespen Gebäude wird die gegenseitige vielfache Communication und da— durch der Geschäftsgang wesentlich erleichtert.

lv. Büreau- Einrichtung. ö

Jede der neun Abtheilungen hat ihr besonderes Büregu, und eben so besteht ein solches für die Untersuchungs Richter. Dem Büreau steht bei den Abtheilungen der jedesmalige Gerichtsschreiber, resp. bei der neunten der Protokollfuͤhrer, bei den Untersuchungs-Richtern ein Altu arius vor, und diesem sind noch ein oder zwei Kanzelisten, je nach dem Bedürfniß, beige⸗

eben. Für je zwei Büreaus ist noch ein eigener Registratur⸗Beamter be⸗

sern Bei der ersten Abtheilung wird auch der Büreaudienst von dem Ge— richtsschreiber, Registratur⸗Beamten und Kanzelisten der fünften Abtheilung mit versehen. . .

An diese Büreaus gelangen alle, Sachen unmittelhar bei ihrem Ein gange, und in den Bürcaus der Abtheilungen bleiben sie, bis die Straf— Vollstreckung oder sonst die Akten-Reposition erfolgt ist. Dann gehen sie zu der von früherher noch beibehaltenen Haupt- Registratur, wo sie wieder, nach den für die Abtheilungen maßgebenden Gattungen der Verbrechen ge—⸗ sondert, nebst den alten Austragssachen aufbewahrt, und wie diese, so oft es nöthig wird, dem betreffenden Decernenten vorgelegt werden. Dadurch hat sich der Dienst in der Haupt-RNegistratur so vereinfacht und vermindert, daß es möglich gewesen ist, aus den früheren Registratur⸗Beamten die er— forderliche Zahl der Registratoren für die einzelnen Büreaus zu entnehmen.

Diese Büreau- Einrichtung hat sich als die dem Zwecke des Gesetzes vom 17. Juli 1846, namentlich dem Zwecke der Beschleunigung allein an— passende, bewährt; denn dadurch, daß die Büreaus mit den jeden Tag ver- sammelten Abtheilungen und resp. Untersuchungs-Richtern in unmittelbarem Zusammenhange stehen, ist es möglich geworden, daß die Sachen noch an demselben Tage, an dem sie eingehen, auch zum Vortrag und zur Erledi— gung gelangen können.

V. Geschäftsgang. J. Bei den Untersuchungs-Richtern. a. Vorläufige Vernehmung der Verhafteten.

Da das Gericht nach 5. 5 des Gesetzes bei Einleitung und Führung der Untersuchungen nicht mehr von Amtswegen, sondern nur auf Antrag des Staats-Anwalts einschreitet, von etwanigen Verhaftungen also auch Letz= terer nun zuerst Kenntniß erhält, ihm aber nach 8. daselbst Verhandlun⸗ gen nicht zustehen, so ist, damit die Verhafteten nicht bis zur Voruntersu— chung oder bis zur Einreichung der Anklage ohne Vernehmung bleiben, in Vereinigung mit dem Staats⸗-Anwalt die Einrichtung getroffen, daß sämmt= liche Gefangene nach ihrer Einbringung, jedenfalls innerhalb der ersten 24 Stunden, dem Dirigenten der Untersuchungs Richter vorgeführt und von diesem summarisch ünd ad Gencralia vernommen werden, die desfallsige Verhandlung aber alsdann sofort dem Staats - Anwalt, resp. dem Polizei= Anwalt, zur weiteren Veranlassung zugefertigt wird.

Erachtet der Staats-Anwalt eine gerichtliche Voruntersuchung für nöthig oder ist solche gesetzlich erforderlich (98. 65 des Gesetzes), so gelangen die Akten von ihm unmittelbar in das Büreau der Untersuchungs-Nichter und so an den Dirigenten derselben, der die Voruntersuchung entweder selbst führt oder sofort einem Anderen zuschreibt. Hierbei sind folgende Grund- sätze angenommen worden:

. aa. Bei leichten Verbrechen.

Bei leichten Verbrechen und Polizei-Vergehen findet eine gerichtliche Voruntersuchung gar nicht statt. Wird die von dem Polizei⸗Anwalt einge— reichte Anklage bei der betreffenden Abtheilung unvollständig befunden, so wird dies unter Anführung der Punkte, worüber es noch einer näheren Auf— klärung bedarf, dem Polizei- Anwalt mitgetheilt, und es bleibt demselben überlassen, durch die ihm zu Gebote stehenden polizeilichen Hülfsmittel die zur Begründung der Anklage nöthigen Materialien zu sammeln.

bb. Bei schweren Verbrechen.

Da bei den schweren Verbrechen eine gerichtliche Voruntersuchung ebenfalls nicht durchaus nothwendig ist (S. 43 des Gesetzes), so begnügt sich der Untersuchungsrichter bei dergleichen Sachen in der Regel damü, die Anträge des Staats- Anwalts zu erledigen, und nur wenn sich hierbei erst evident ergiebt, daß noch andere Thatsachen ins Licht zu setzen bleiben, wird mit der desfallsigen Aufklärung auch ohne Weiteres verfahren. Da⸗ bei wird durch die in Vereinbarung mit dem Stagts-Anwalt stattfindenden mündlichen Rücksprachen häufig viel Zeit und Arbeit gespart. Meistens wird aber in diesen Sachen eine gerichtliche Voruntersuchung gar nicht ver= langt; die etwa erforderlichen Requisitiöonen an andere Behörden werden dann unmittelbar von dem Staats -⸗Anwalt erlassen. Die Abtheilungen des

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Gerichts haben auch, sobald nur die Denunciation auf Angabe eines ver- eideten Beamten beruhte oder auf Veranlassung des Staats- Anwalts durch eine summarische polizeiliche Ermittelung im Allgemeinen bestätigt war und dabei die versönlichen, die Angehörigkeits- und Militair⸗-Verhältnisse, so wie die etwaigen früheren Bestrafungen des Angeklagten, festgestellt waren, die Einleitung der Untersuchung ohne Weiteres beschlossen.

cc. Bei besonders schweren Verbrechen.

Bei den besonders schweren Verbrechen aber, wo eine gerichtliche Vor- untersuchung unbedingt nöthig ist (8. 65 des Gesetzes), müssen, außer Fest- stellung der gedachten allgemeinen Verhälmisse, und außer der Vorlegung der etwanigen früheren Untersuchungs⸗Alten, mindestens die Angeklagten voll⸗ ständig gehört werden, und soweit sie leugnen oder ihr Geständniß mit an⸗ deren bereits ermittelten Umständen nicht übereinstimmt, muß die Existenz und Natur des Verbrechens durch Vernehmung des Damnifikaten oder sonst, so wie die Personen der Thäter und die zu ihrer Ueberführung die⸗ nenden Beweismittel, ins Licht gesetzt werden; jedoch immer nur so weit, als es zur Erlangung eines Geständnisses oder sonst zur Begründung einer Anklage und zur Vorbereitung der mündlichen Haupt-Verhandlungen, er- forderlich erscheint. Sind also z. B. über eine Thatsache, deren Ermitte⸗ lung beantragt ist, oder die sonst für erheblich erachtet wird, mehrere Zeu⸗— gen vorgeschlagen, so wird in der Regel bei der Voruntersuchung nur ein glaubwürdiger Zeuge, der die Thatsache bekundet, vernommen, und zwar werden solche Vernehmungen nur kurz gerade auf diese Thatsache gerichtet, da die genauere Vernehmung zweckmäßiger der mündlichen Verhandlung vorbehalten bleibt. Umständlicher müssen diese Zeugen⸗Vernehmungen aber schon in der Voruntersuchung erfolgen, wenn dieselben auf ein Nichtschuldig des Betheiligten hindeuten, weil dann eine weitere mündliche Verhandlung dadurch unnbthig gemacht werden kann.

b. Im Allgemeinen.

Uebrigens aber hat der Untersuchungs-Richter alle etwanigen Anträge des Staats- Anwalts zu erledigen. Eine Prüfung der Erheblichkeit dersel⸗ ben wird nicht vorgenommen, da es lediglich dem Staats-Anwalt überlassen werden muß, welche Momente er zur Begründung der Anklage für erheb⸗ lich erachtet.

Da aber andererseits der Untersuchungs-Richter nach §. 44 des Ge⸗ setzes alle in der Kriminal-Ordnung für die Inquirenten gegebenen Vor- schristen zu beobachten hat, so steht er auch, wie dieser, ganz selbstständig; er richtet also außerdem die Voruntersuchung auf Alles, was ihm erheblich scheint, jedoch immer nur so weit, als es der obige Zweck erheischt; es wer— den also geeignete Vorhaltungen an den Beschuldigten gemacht, Confron- tationen veranlaßt, Einnahmen des Augenscheins vorgenommen, überhaupt alle nach der Kriminal-Ordnung zulässigen Mittel zur Erforschung der Wahrheit und Erlangung eines Geständnisses von dem Beschuldigten an— gewendet. z . . Die Vereidigung der Zeugen in der Voruntersuchung wird möglichst vermieden. ;

c. Nequisitionen, Verhaftungen und Steckbriefe. .

Vermöge der obengedachten selbstständigen Stellung der Untersuchungs⸗ Nichter erlassen sie auch, namentlich im Laufe der Voruntersuchung, unter eigenem Namen alle erforderlichen Nequisitionen, und der Dirigent der Un⸗ tersuchungs-Richter zeichnet die Verfügungen:

„Der Untersuchungs-Richter des Königlichen Kriminalgerichts hiesiger Residenz.“

Eben so verfügen die Untersuchungs-Richter Verhaftungen und erlassen Steckbriefe.

d. Entlassungen und Akten -Neposition ohne Einleitung.

Entlassungen verfügt der Staats -Anwalt eben so wenig wie Verhaf— tungen, schon weil er keine der Gefängniß Expedition vorgesetzte Behörde ist. So wie er vielmehr überhaupt nur durch Anträge wirksam ist, so be⸗ antragt er auch die Entlassungen entweder bei der Polizei-Behörde, die solchem Antrage immer Folge geben muß (8. 4 des Gesetzes), oder falls eine Voruntersuchung stattfindet oder die Anklage schon eingereicht ist, bei dem Untersuchungs-Richter. So oft der Staats-Anwalt von einer Unter⸗ suchung Abstand nimmt (8. 12 des Gesetzes), giebt er die Akten zur Re— position ebenfalls an den Untersuchungs⸗Richter, der diese ohne weitere Cog= nition verfügt und für Ausschüttung ber etwa vorhandenen Masse sorgt.

e. Untersuchungen nach bem alten Verfahren.

Außer den Voruntersuchungen gelangen an die Untersuchungs - Richter alle nach dem alten Verfahren zu führenden Untersuchungen (§. 110 des Gesetzesj, mit Ausnahme der dem Einzelrichter der sechsten Abtheilung über- wiesenen Holzdiebstahlssachen.

Wo bei Steuer-Defraudationen eine Beleidigung der Beamten oder eine thätliche Widersetzlichkeit gegen dieselben mit vorgekommen ist, werden die ersteren von den letzteren, weil diese öffentlich und mündlich zu verhan⸗— deln sind, getrennt.

Die vorkommenden Leichen ⸗-Besichtigungen und dabei etwa erforderli- chen Obductionen werden ebenfalls von den Untersuchungs-Richtern auf Antrag des Staats-Anwalts, und zwar nach einem ein für allemal be— stimmten Turnus erledigt, und werden von dort brevi manu zur weiteren Beschlußnahme an den Staats-Anwalt zurückgegeben.

Dagegen erfolgt die Vernehmung aller Supplikanten, die Bekanntma— chung der die Untersuchung einleitenden Beschlüsse und Verfügungen und der Anklagen (8. 51 und 66 des Gesetzes), so wie die Aufnahme von Ap— pellations-Anmeldungen und Rechtfertigungen, durch die Gerichtsschreiber.

Für die vorkommenden, aber auf die dringendsten Fälle beschränkten Unterredungen der Verhafteten mit ihren Angehörigen in Familien⸗-Angele⸗— genheiten 14. ist die Einrichtung getroffen, daß die Letzteren, so oft die Un= terredung von den betreffenden Untersuchungsrichtern gestattet wird, eine von dem Dirigenten derselben gezeichnete Anweisung an die Gefängniß-Eypedition er⸗ halten, wonach die Besprechung dort in einem dazu eingerichteten Lokale, un= ter Aufsicht eines Gefängniß⸗Beamten, an bestimmten Tagen so erfolgt, daß der Gefangene von dem Erschienenen durch ein Drathgitter getrennt bleibt.

2. Geschäftsgang bei den Abtheilungen. a. Versetzung in den Anklage - Zustand.

Bei den besonders schweren Verbrechen gelangen die Akten nach been— digter Voruntersuchung von dem Staats - Anwalte mit dem Antrage auf Versetzung in den Anklage⸗ Zustand unmittelbar an die vierte Abtheilung, welcher die Functionen der Antlage⸗-Kammer übertragen worden sind (8. 66 des Gesetzess. In diesem Antrage bezeichnet der Staats-Anwalt die Per son des Anzuktlagenden, das vorliegende Verbrechen und die Gesetzesstellen, worauf er die Anklage gründen will. Sind mehrere Verbrecher oder meh— rere Verbrechen vorhanden, so wird der Antrag nur auf diejenigen Perso⸗ nen oder Verbrechen gerichtet, bei welchen die Voraussetzungen des §. 64 des Gesetzes zutreffen, weil es hinsichts der anderen einer Ver— setzung in den Anklage -Zustand nicht bedarf, auf diese viel⸗ mehr ohnedies die demnächst einzureichende Anklage mitgerichtet wer= den kann. Der Beschluß der Anklage Kammer wird in der Regel auf den Original-Antrag gesetzt; darin wird die Person des, Anzuklagenden, nach ihrem vollständigen Vor- und Zunamen, und das Verbrechen, dessen der⸗= selbe beschuldigt ist, bestimmt ausgesprochen, und es werden kurz die Gründe des Beschlusses angegeben; z. B. in folgender Art:

„der Johann Karl N. N. von hier wird wegen zweiten gewaltsamen Diebstahls in den Anklagezustand versetzt. Die Existenz und Natur die- ses Verbrechens ist durch die Aussage des Bestohlenen, die Thäterschaft bes bereits wegen gewaltsamen Diecbstahls bestraften Beschuldigten aber durch die Angaben des glaubwürdigen Zeugen N. N. wahrscheinlich gemacht.“ . ; ; ;

Die Beifügung von Gründen ist zwar im Gesetz nicht vorgeschrieben, sie ist aber vom Gericht für nöthig erachtet worden, und gewiß auch zweck= mäßig, da man, wenn Jemand wegen eines besonders schweren Verbre= chens unter Anklage kommen soll, auch äußerlich die Ueberzeugung gewäh⸗ ren muß, daß die Gründe gehörig erwogen worden sind. Hierbei, so wie überhaupt bei Einleitung aller Untersuchungen, ist der §. 11 des Gesetzes nicht für maßgebend erachtet worden, Wenn also z. B. Ter Staats -Anwalt beantragt, Jemanden wegen betrüglichen Bankerutts in den Anklagezustand

u versetzen, das Gericht findet aber nicht die Kriterien eines betrüglichen, font em nur die eines muthwilligen Bankerutts als vorhanden, so seßzt das=