1848 / 19 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

issarius zu stellen. Bei

Exemplaren ist zur Verfügung uur e , ef den Re⸗

Vertheilung des Gutachzens er lenat Ver saimnmlung

serenten für den Vortrag in ber 9h ;

oe ern e, Tre n he lingen zu Be= Die Gehe nsse e, 44 ebe, ud von dem Marschall auf eine nathung lenmien e wit u machende Tagesordnung zu bringen.

den Mitgliedern bekannt n ührt der Marschall den Vorsitz. In der Plenar⸗= Versammlung führ . er ; 9 , ,

Die Ausschuß Mitglieder nehmen ihre Plätze . h. 4 , n,

diesen nach Ständen ein,. Die Verhandlung zegin t 26. . 9

des Gutachtens der Abtheilung. duich den Referenten; hiernächst er⸗

öffnet der Marschall die mündliche Berathung. §. 13. Regeln für die Plenar-Berathung. Für diese Berathung (6. 12) gelten folgende Regeln:

a) Jedes Mitglied, welches zu reden verlangt, zeigt dies durch Aufstehen an. ; *.

b) Verlangen mehrere Mitglieder zugleich das Wort, so bestimmt der Marschall die Reihefolge der Redner. .

c) Diejenigen Mitglieder, welche sich vor Beginn der Berathung um das Wort melden, haben zu erklären, ob sie für oder gegen den Gegenstand der Debatte reden wollen, und er— halten, nach der Zeitfolge der Anmeldung, abwechselmd das Wort.

d) Die Reihefolge der Redner gilt weder für Unsere Staats. Mi⸗ nister, noch für diejenigen Unserer Beamten, welche in Unserem Auftrage der Berathung beiwohnen; dieselben erhalten das Wort, so oft sie es verlangen.

Auch kann der Marschall dem Referenten außer der Reihe das Wort ertheilen, um Aufklärungen zu geben oder Mißver— ständnisse zu beseitigen. Dasselbe gilt von solchen Mitglie⸗ dern, welche Bemerkungen, die sich auf ihre Person beziehen, sofort kurz zu erichtigen wünschen.

e) Das Verlesen schriftlich abgefaßter Reden ist nur denjenigen Mitgliedern gestattet, deren Muttersprache eine andere als die deutsche ist, sofern sie nicht die zum freien Reden erforderliche Fertigkeit im Gebrauch der deutschen Sprache besitzen.

f) Jeder Redner spricht von seinem Platze aus. Die Reden dürfen nur an den Marschall oder an die Versammlung gerich— tet werden.

g) Wer Aeußerungen einmischt, welche den Gegenstand der Be⸗ rathung nicht betreffen oder von der zur Erörterung stehen— den Frage abschweifen, ist von dem Marschall an die Ordnung zu erinnern.

h) Neue zur Sache gehörende Vorschläge werden nur dann in Er—

wägung genommen, wenn sie dem Marschall von dem Propo—

nenten vor der Sitzung schriftlich eingereicht sind und auf An⸗ frage des Marschalls von acht Mitgliedern durch Aufstehen un⸗ terstützt werden. Der Marschall kann

un die strenge Befolgung s stände herbeiführen würde, Ausnahr

Der Marschall ist berechtigt, die Redner, so oft er es zu

tung der Debatte nöthig findet, zu unterbrechen. Außerdem

darf lein Redner in seinem Vortrage unterbrochen werden.

k) Ist das Abtheilungs⸗-Gutachten gegen einen Petitions-Antrag ausgefallen, so hat der Marschall die Plenar-Versammlung, nachdem in derselben das Abtheilungs- Gutachten und, auf Ver— langen der Versammlung, auch der Petitions-Antrag selbst ver⸗ lesen worden ist, vor Eröffnung der Berathung zu fragen:

ob der Petitions⸗ Antrag in Berathung genommen werden solle?

1

Erklären sich hierauf nicht wenigstens acht Mitalieker durch Aufstehen für die Bejahung dieser Frage, se gelangt der Peti tions⸗-Antrag nicht zur Berathung, wird vielmehr ohne Weiteres

als verworfen betrachtet.

Wenn Niemand weiter das Wort verlangt, so erklärt der Marschall die Berathung für geschlossen. Derselbe ist auch befugt, wenn er die Erörterung des Gegenstandes für erschöpft hält, die Versammlung hierauf aufmerksam zu machen. Wider- sprechen alsdann acht Mitglieder der Schließung der Bera⸗ thung, und findet sich der Marschall hierdurch nicht veranlaßt, die Fortsetzung der Berathung selbst nachzugeben, so ist die Frage:

„ob jener Widerspruch zu berücksichtigen sei?“ zur Abstimmung zu bringen. §. 14. Stellung der Fragen.

Nach dem Schlusse der Berathung stellt der Marschall die aus derselben sich ergebenden Fragen und bestimmt deren Reihefolge.

Die Fragen sind so zu stellen, daß sie mit Ja oder Nein, oder durch eine einfache Alternative erschöpfend beantwortet werden können.

Den Mitgliedern der Versammlung sind zwar Erinnerungen ge—

en die Stellung der Fragen ung deren Reihefolge gestattet; dem

rmessen des Marschalls bleibt aber überlassen, ob und inwiefern diese Erinnerungen zu berücksichtigen sind. 8 15 . „Annahme ohne Abstimmung.

s Bei Fragen, über welche sich eine Meinungeverschiebenheit nicht geäußert hat, ist keine Abstimmung erforderlich. Auch bedarf es nicht sogleich der Abstimmung, wenn sich bei der Tiskussion ein Uebergewicht für eine der verschlekenen Meinungen fund gegeben hat. Dem Marschall steht in solchem Falle frei, der Versammilung zu er. klären, daß e diese Meinung für die der Mehrheit annehmen werde sofern nicht acht Mitglieder widersprechen sollten. Erfolgt ein solche Widerspruch, so muß abgestimmt werden.

Die Berathung und, Abstimmung des Vereinigten ständischen Ausschusses darf sich auf die Fassung der Gesetz oder Verorbnunge⸗ neh r, nur insoweit erstrecken, als die Fassung auf Sinn und In- halt derselben von wesentlichem Einfluß sein kann. ö

§. 16. Form der Abstimmung.

Kommt es zur wirklichen Abstimmung, so ist die Frage, über welche abgestimmt werden soll, unmittelbar vorher durch einen der Secretaire zu verlesen.

Die Abstimmung geschieht der Regel nach durch Aufstehen und Sitzenbleiben, ausnahmsweise durch namentlichen Aufruf aller anwe— 8 Mitglieder nach alphabetischer Ordnung, jedoch so, daß von Frage zu Frage um einen Buchstaben fortgerlickt wird. Bei Stim— mengleichheit giebt die Stimme bes Marschalls den Ausschlag.

Die Abstimmung durch namentlichen Aufruf muß allemal statt⸗ ö wenn der Marschall sie für nöthig hält oder acht Mitglieder

e verlangen.

. 5. 17. ; Beschäftsgang bei der Sonderung in Theile.

Bei der Sonderung in Theile (§. 17 der Verordnung über die Bildung des Vereinigten Landtages vom 3. Februar d. J.) hat, wenn sie nach Provinzen stattsindet, in der Versammlung der zur besonde⸗ ren Berathung zusammentretenden Mitglieder der Provinz, deren Landtags⸗ . und, wenn die Sonderung nach Ständen statt⸗

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sindet, in dem zur besonderen Berathung zusammentretenden Stande der Marschall des Vereinigten ständischen Ausschusses den Vorsitz zu übernehmen; derselbe kann aber einen der Marschälle der Provinzial Landtage damit beauftragen. Ein Stimmrecht hat der Vorsitzende eines zur besonderen Berathung zusammentretenden Standes hierbei nur, wenn er diesem Stande a

Abfassung des Protokolls.

Das über die Berathung und deren Ergebnisse aufzunehmende Protokoll muß, außer einer kurzen Darsiellung des geschichtlichen Ver⸗ laufs der Verhandlung:

a) die zur Abstimmung gebrachten Fragen in wörtlicher Fassung, hb) die Resultate der Abstimmungen, und c) die ohne Abstimmung gefaßten Beschlüsse enthalten. 5. 15. Feststellung desselben.

Das Protokoll wird in einer der nächsten Plenar-Versammlungen verlesen. Wer gegen das Protokoll eine Erinnerung macht, ist ver— pflichtet, eine derselben enisprechende, bestimmt formulirte Fassung, vorzuschlagen. Entstehen darüber Differenzen, welche der Marschall nicht sogleich beseitigen kann, so hat derselbe, ohne Gestattung einer Diskussion, die Abstimmung darüber zu veranlassen: ob die Abände— rung angenommen werden soll oder nicht.

Die von der Versammlung gefaßten Beschlüsse dürfen bei Ge⸗— legenheit der gegen das Protokoll erhobenen Erinnerungen nicht an⸗ gefochten werden. Das Protokoll ist von dem Marschall, den Refe— renten und zwei Secretairen zu vollziehen.

. Abfassung und Vollziehung der ständischen Erklärung.

Auf Grund sämmtlicher Verhandlungen wird von dem Referen⸗ ten oder demjenigen, welchen der Marschall dazu bestimmt, die Er— klärung der Stände abgefaßt, welche in einer anderweiten Plenar⸗ Versammlung zu verlesen und nach erfolgter Genehmigung in einer in gleicher Weise, wie das Protokoll (68. 19) zu vollziehenden Rein- schrift durch den Marschall Ünserem Kommissarius zu übergeben ist.

8 74. Vertheilung der Protokolle.

Die Protokolle über die Plenar-Berathungen werden gedruckt; sedes Mitglied erhält 2 Exemplare zu seinem Gebrauche und eine augemessene Anzahl von Exemplaren ist Unserem Kommissarius zum Gebrauche für die Regierung zu überweisen.

§. 22. Veröffentlichung der Berathungen.

Zur vollständigen Aufzeichnung der Plenäar-Verhandlungen wer— den vereidigte Stenographen angestellt. Die von denselben abgefaß⸗ ten Berichte über die Verhandlungen jeder Sitzung sind durch den Secretair, welcher in derselben das Protokoll geführt hat, unter Zu— ziehung eines zweiten Secretairs zu prüfen und, wenn sich darin Unrichtigkeiten finden, zu berichtigen. Die Berichte gelangen sodann an den Marschall zur Genehmigung, worauf sie, wenn der Vereinigte ständische Aueschuß die Veröffentlichung seiner Verhandlungen wünscht, ohne wei ere Censur, mit Nennung der Namen, durch vollständigen Abdruck in der Allgemeinen Preußischen Zeitung zur öffent— ichen Kenntniß gebracht werden. Es steht jedoch den Vereinigten stäöndischen Ausschusse jederzeit frei, diejenigen Verhandlungen, bei welchen er es für angemessen erachtet, von der Veröffentlichung aus⸗ uschlicßen. Eben so ist Unser Kommissarius befugt, die Veröffentli⸗ chung einzelner Verhandlungen zu untersagen. ;

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1

5 —* Unsere Propositionen müsssn vorzugsweise vor den Petitions— Antragen zur Erledigung gebracht werbemn. S. 24. Wahl der Kandidaten für die bei der Haupt-Veiwaltung der Staatsschul—Q den erledigten Stellen.

Wenn der Vereinigte ständische Ausschuß für eine bei der Haupt— Verwaltung der Staateschulden erledigte Stelle eine Wahl zu treffen hat, so werden die Uns für dieselbe vorzuschlagenden drei Kandidaten, auf die dieserhalb von Uns ergangene Aufforderung, vermittelst ver— deckter Stimmzettel gewählt, welche von dem Marschall, unter Zu ziehung der Secretaire, e nzusammeln und zu eröffnen sind. Dieje— nigen drei Kandidaten, welche relativ die meisten Stimmen für sich haben, sind als gewählt anzusehen. Bei Stimmengleichheit eutschei⸗ det das Loos.

8. 265 Verfahren in Fällen eines Zweifels bei Auslegung der Vorschristen des Geschäfts⸗Reglements.

Sollten über die Auslegung der vorstehenden Vorschriften (855. 3 bis 24) Zweifel entstehen, so ist einstweilen und, bis Wir darüber entschieden haben werden, nach der Bestimmung des Marschalls zu verfahren.

§. 26. Diäten und Reisekosten der Ausschuß-Mitglieder.

Die der Ritterschaft, den Städten und Landgemeinden angehö— rigen Ausschuß-Mitglieder erhalten für die Zeit ihrer Theilnahme an dem Vereinigten ständishen Ausschusse, so wie für die Reise hin und zurück, außer dem Ersatz der Reisekosten, täglich Drei Thaler Diäten. Die Reisekosten, so wie die allgemeinen Kosten des Ver— einigten ständischen Ausschusses, werden aus der Staatskasse berich-

tigt; die Diäten sind dagegen in gleicher Weise wie die für

die Abgeordneten zu den Provinzial-Landtagen aufzubringen. . 7.

Wir behalten Uns vor, eine Revision des gegenwärtigen Regle— ments eintreten zu lassen, wenn sich solche, nach den darüber gesam— melten Erfahrungen künftig als nothwendig oder wünschenswerth er— geben sollte.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigebrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Charlottenburg, den 2. Dezember 1847.

(gez Friedrich Wilhelm. (gez Prinz von Preußen.

Mühler. von Rother. Eichhorn. von Thile. von Savigny. von Bodelschwingh. Graf zu Stolberg. Uhden. Frhr. von Canitz,. von Düesberg. von Rohr.

Mitglieder des am 17. Janunr 1848 in Berlin zusammentretenden Vereinigten ständischen Ausschusses.

J. Provinz Preußen.

1J. Ober- Burggraf und Provinzial-Landtags-Marschall von Brün— . . ck, 8 nen, 2. Nammerherr Graf zu Dohna-Lauck. 3. General- Landschasts Direktor von Auerswald. 1. Nittnieister . D. von Saucken⸗Tarputschen. 5. Landschafts⸗Deputirter von Donimirski. ee. . Platen. . Rittergutebesizer von Saucken« ulienfelde. S8. Bürgermeister Sperlin . ö 9 9. Kommerzien⸗Rath Abegg.

Kaufmann Heinrich. Bürgermeister Urra. Landschafts Rath Brämer. Landschafts⸗Rath Siegfried.

Il. Provinz Brandenburg. Kammerherr Graf zu Lynar. Oberst- Lieutenant a. T., Hofmarschall und Provinzial. Marschall von Rochow. ae Geheimer Regierungs⸗-Rath von Werdeck. Oberst- Lieutenant a. D. und Kreis-Deputirter von Arnin Ritterschafts Rath und Kreis-Deputirter von NKatte ö. Ritterschafts⸗Rath von Witte. ; Land⸗Syndikus des Markgrafthunis Niederlausitz, Geh Regie rungs⸗Rath Frhr. von Patow. ö Kriminal-Rath und Ober-Bürgermeister Grab o w. Bürgermeister und Syndikus Stöpel. Geheimer Finanzrath Knoblauch. Bürgermeister Neumann. Erbschulzen⸗Gutsbesitzer, Kreisschulze Dansmann Krug-Gutsbesitzer Dolz.

. IIll. Provinz Pommern. Fürst zu Putbus, Durchlaucht.

Oberst 4. D. und Provinzial Landtags Marschall, Graf von

Bismark-⸗Bohlen. Gutsbesitzer von Flemmin g. Landschafts Nath von Hagen. Landschafts Rath von Weiher. Rittergutsbesitzer Bau ck. Landrath Graf von Schwerin. Bürgermeister Kuschke. Bürgermeister Staegemann. Kaufmann Petschow. Bürgermeister Fabricius. Freischulze Mülhler.

Schulze Vahl.

. IV. Provinz Schlesien. Wirklicher Geheimer Rath Graf von R enard, Herzog von Ratibor, Durchlaucht.

Geheimer Bergrath Steinbeck. Konsistorial-Präsident von Uechtritz. Geheimer Regierungs- Rath und Kredit Instituts-s? srektor Freiherr von Gaffron. Kreis⸗-Deputirter und Landes-Aeltester von Kessel. Ratheherr Prüfer. Bürgermeister Dittrich. Stadt⸗Syndikus Neitsch. Justizrath Wodizka. Gerichtsschulz Krause. Erbscholtiseibesitzer Allnoch.

V. Provinz Posen. Kammerherr und Provinzial-Landtags⸗Marschall, Frhr. Hiller von Gärtringen. Fürst Wilhelm Radziwill, Durchlaucht. General-Landschafts-Direktor von Brodowski. Rittergutsbesitzer von Potworowésk: General⸗Landschafts-Rath Joseph von Kurcewski Rittergutsbesitzer von Miszewski. Graf Arnold Skorzewski. Geheimer Regierungs Rath und Ober-Bürgermeister Nau— mann. Apotheker Hausleutmer. Bürgermeister Brown. Bürgermeister PGaternowski. Freigutsbesitzer Jordan. Freigutsbesitzer PrCzygodski.

Excellenz.

VI. Provinz Sachsen. Kammerherr und Provinzial-Landtags-Marschall, Graf von Zech⸗Burkersrode. Regierungs- Präsibent und Dom -Probst von Ki osigk (für das Dom -Kapitel in Merseburg). Major a. D. Graf von Gneisenau. Landrath von Münchhausen. Landrath Freiherr von Friesen. Landrath von Byla. Bürgermeister Diethold. Bürgermeister und Justitiar Schier. Stadtrath und Apother Dr. Luranus. Bürgermeister Kersten. Schultheiß Giesler. Ortsrichter Becker. VII. Provinz Westfalen. Regierungs-Vice-Präsident von Bobelschwingh. Herzog von Aremberg, Durchlaucht, vertreten durch Se. Durchlaucht den Fürsten Boguslav Radziwill. Fürst zu Sayn-Wittgenstein - Hohenstein, Durchlaucht, vertreten durch den Wirklichen Geheimen Rath, Grafen von Redern. Regierungs-Vice⸗-Präsident, Freiherr von Wolff-Metternich. Landrath Freiherr von Lilien. Erb -Nämmerer Graf von Galen. Kaufmann und Rathsherr von Pogrell. Geheimer Bergrath und Piagistrats-Mitglied Brassent. Banquier und Stadtrath von Olfers. Justiz⸗Kommissarius und Notar Plange. Ortvorsteher Meyer. Amtmann und Gutsbesitzer Schulze-Dellwig. Landtags⸗-Abgeordneter, Landwirth Linnenbrink. Landwirth Wulff.

VIIl. Rhein⸗Provinz. , ö Landtags-Marschall, Fürst zu Solms - Läich und Hohen— Solms, Durchlaucht. . Fürst zu Wied, Durchlaucht, vertreten durch den Grafen zu Solms⸗Baruth. z Rittergutsbesitzer Graf von Für 3 . 9. Staats⸗Prokurator Freiherr von M* ö ug ziitterguhtbesitzer Graf c ue n, ,, kandrath Freiherr von Gu dend nut... rn Ger n g sdeut Camphausen.

Kommerzien⸗Rath H ü ffer .

h 5 r Kaufmann Wilhelm van Eynern.

Ilichtamtlicher Cheil. .

Berlin, 18. Jan. Nachdem Se. Masestät der König Si gestern die hier versammelten Mitglieder des Vereinigten .

in Allerhöchstihren Gemächern hatten vorstellen lassen, wurden selbige sämmtlich zur Tafel gezogen, an welcher auch Ihre Majestät die Kö— nigin Theil nahmen. Provinz Sachsen. Den zusammenge⸗ stellten amtlichen Nachrichten zufolge, sind im Jahre 1847 in der Stadt Magdeburg mit Einschluß der Militair Gemeinde getraut Fösys8 Paare; geboren 1075 Knaben und 960 Mädchen, zusammen Unter diesen besinden sich 55 todtgeborene Knaben und 9 todtgeborene Mädchen, so wie 95 Knaben und 104 Mäbchen unehelicher Geburt, von denen indeß 93 auf der hiesigen Entbindungs⸗ Anstalt geboren sind, woselbst auch Auswärtige aufgenommen werden, aus denen sogar in der Regel der größere Theil besteht. Es kommt hiernach in Magdeburg auf 11 bis 12 Geburten nur eine uneheliche Gestorben sind 923 Personen männlichen und S821 Perso⸗ nen weiblichen Geschlechts, überhaupt also 1746 Personen, von denen 3 ein Alter über 90 Jahre erreicht haben. Personen mehr geboren als gestorben. ; Stadt beträgt nach der letzten Zählung 49,753 Civilpersonen, 112 im aktiven Militairdieuste stehende Personen und 1667 Militair— Frauen, Kinder und Domestiken, zusammen mithin 565,841 Seelen, und mit Ausschluß der Garnison 51,420 e

(Magd. Ztg.)

andtags⸗

2065 Kinder.

Es sind hiernach 319 Die Bevölkerung hiesiger

Beob. schreibt man aus „Gestern Abend um 8 Uhr hat sich das Rheineis hier an der ganzen Stadt vorbei gestellt und ist demnach von oberhalb des Sicherheitshafens bis Heerdt zu. Steuerleunte sagen aus, daß so, wie das Eis sich jetzt gestellt, es so lange sie denken können, hier nicht gestanden hat. hier ein Weg durch das Eis durchgehauen; das Fuhrwerk kann dem— Sämmtliches Fuhrwerk von Wesel ist heute

Nhein⸗Provinz. Düsseldorf vom

Zur Passage ist

nach befördert werden. Morgen hier angekommen.

Deutsche Bundesstaaten.

Großherzogthum Baden.

der zweiten Kammer am 14. Januar begründete der Abg. Helm

eich seine Motion auf Einführung einer bedingten Gewerbe— Ordnung.

Der Redner führte aus, daß der Gewerbestand im Verhältniß bedeutend sei und folglich die größte Aufmerksamkeit verdiene. Derselbe fühle den mittelbaren Bruck des Kapitals und der ausländischen Die Maschine heile aber die Wunden und emanzipire die Deutschland fehle es an den Voraus— setzungen zur Herbeiführung eines besseren Zustandes nicht, insbesondere sei ; Die einzelnen Staaten von Deutsch— land Lürsten sich nur als einen Staats-, Handels. und Gewerbe-Verein Dabei verstehe es sich von selbst, zial⸗ und Schutzzölle ge

In der öffentlichen Sitzung

Menschheit von der harten Arbeit. dies bei Mitteldeutschland der Fall.

daß man durch Differen- gen die Aussaugung Deutschlands durch Eng— Denn dadurch sei die Unabhängigkeit Deutschlands s Den Nachtheilen einer blühenden Industrie lasse sich durch zweckmäßige Organisirung ein bedeutender Damm entgegensetzen. Darunter gehören mehr Freiheit, besserer gleicher Unterricht ohne Unterschied des Vermögens, damit der Mensch aufhöre, Maschine zu sein, Erweiterung, Vervollkommnung der Gewerbschulen, bessere Steuergesetzgebung, allgemeine Wechselfähigkeit und Pflicht, Handwerkerbanken und Sparkassen, Abschaffung der Vürger Einkaufégelder und Vermögens-Nachweisungen, Patentgesetze, Strafen gegen das Nachmachen von Mustern und Zeichen. müsse mant die Gewerbe in Gruppen und viese in Klassen eintheilen. An die Stelle der Zünfte müßten Gewerbe-Kammern, Gewerbe⸗-Räthe, Gewerbegerichte treten. Den Gewerberäthen seien die Prüfungen zu überlassen. Der Antrag geht auf Versammlung von Gewerbveiständigen aus- dem ganzen Lande zur Begut— achtung eines denselben vorzulegenden Entwurfs auf Einführung bedingter Geh. Ref. von Stengel freut sich, daß diese Moon Veranlassung gebe zu einer nochmaligen gründlichen Prüfung. derung in den Gewerbe- Verhältnissen auf dem Wege der Gesetzgebung sei Die Meinungen namentlich über Gewerbefreiheit seien sehr verschieden, deshalb müsse man auf das Einzelne eingehen und Vorschläge zur Ausführung machen, was die Regierung von der Kammer Metz stellt den Antrag auß reifliche Erwägung durch Verweisung Der Nedner bemerkt: Man gebe dem Gewerbestand man verhindere den Einzelnen, Gewerbe zu gleicher geit einzugreifen; man verhindere den Einzelnen, sei⸗ nem Gewerbe eine allzu große Ausdehnung zu geben. Es möge die Sache auch von der Seite belrächtet werden, wie neben der Gesetzgebung. Der Antrag des Abg. Metz wird einstimmig angenommen.

Am Schlusse der Sitzung der zweiten Kammer verkündete der Präsi⸗ dent, daß nach einem eben eingelausenen Schreiben des Vorstandes des Ministeriums des Innern die Regierung am nächsten Tage, den 15ten, eine Vorlage in geheimer Sitzung machen werde. i ; angegeben wurde, zweifelt doch Niemand, daß es kein anderer ist, als die große Tagessrage, die Erhaltung der drei Gewerbe, Anstalten. Sunmmung der Kammer zu urtheilen, wird die Berathung über die Voilage in öffentlicher Sitzung statisinden, wenn nicht sehr tristige, bis jetzt nicht vorhandene Gründe dagegen vorgebracht werden.

. heutigen Sitzung der Pairs-Kam— mer führte der König wieder den Vor sitz im Minister⸗Rath. Masjestät befindet sich wohl; dessenungeachtet setzte man auch an der heutigen Börse dieselben Gerüchte wie gestern in Umlauf.

3 Deira Abd el Kader's hat sich, wie man aus Algerien er— fährt, aufgelöst, und auch die Reste seiner regulairen Truppen sind zu ihren respektiven Stämmen zurückgekehrt.

Chateaubriand, der seinem achtzigsten Jahre nahe ist, soll seit kurzen so schwach geworden sein, daß man wenig Hoffnung hat, ihn noch längere Zeit am Leben erhalten zu sehen.

x Paris,

vom Ausland bedingt.

Gewerbefreiheit.

unbestritten nothwendig.

in die Abtheilungen. eine gute gründliche Bildung;

Obgleich der Gegenstand nicht

Paris, 14. Jan.

er gestern von der Pairs - Kam- mer angenommene Zusatz-Paragraph über die italienischen Verhält— nisse lautet nun in der neuen Fassung, welche die Kommission dem Amendement der Herrren Tascher und C. Dupin (s. den Art. Paris in Nr. 17 dieses Blattes) gegeben hatte, folgendermaßen:

„Eine neue Aera der Civilisation und der Freiheit crösfnet sich für die italienischen Stagten; wir werden mit unserer ganzen Somparhie und mit allen unseren Hoffnungen den großherzigen Papst unteistützen, welcher mit eben so viel Weisheit als Muth diese Aera einweiht, und die Souveraine, welche, wie er, dieser Bahn friedlicher Reformen folgen, auf welcher die Re⸗= gierungen und die Völter im Einklange voranschreiten.“

Hierauf kamen die Angelegenheiten der Schweiz an die Reihe.

Graf Pe let (de la Lozere) hatte zuerst das Wort. Politik Franlreichs stets gewesen, sagte Lerselbe, die Schweiz durch gute Be— gegnung an sich zu fesseln. Man hätte nun glauben sollen, durch die Juli— Nevolution, welche eine größere Analogie in die Verfassung der beiden Län- der gebracht, würde die Annäherung beider an einander noch inniger werden; dem sei aber nicht so gewesen. Im Jahre 1634 seien Unruhen in der Schweiz ausgebrochen, Oesterreich habe einzuschreiten Miene gemacht, aber der da— malige leitende Minister Frankreichs habe erklärt: Neutralität der Schweiz aufrecht halten und wird nicht dulden, daß irgend eine Macht in diesem Lande einschreite.“ Intervention verhindert.

Es sei die alte

Diese feste Sprache habe jede „Aber“, fuhr der Redner fort, „die Ruhe in der Schweiz dauerte nicht lange, Flüchtlinge aus allen Ländern sammelten sich dort, Ludwig Napolcon trat daselbst auf, und seitdem ist das gute Einver« nehmen zwischen Frankreich und der Schweiz gestört. Im Jahre 1811 be— schuldigte die Regierung des Kantons Aargau mehrere Klöster, ein Heerd des Aufstandes gegen sie zu sein, und sprach die Aufhebung dieser Klöster Mehrere Kantone thaten dagegen Einsprache, wurde die Sache angeregt, und diese entschied i645 für shebung der anderen. Der katholische Kanton Luzern Angriff auf die religiöse Freiheit der Katholiken und

bei der Tagsatzung Beibehaltung eines dieser Klöster und Au hielt dies für einen

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berief die Jesuiten. Diese Berufung veranlaßte die zwei Freischgarenzüge, welche auch Frankreichs Fiieden stören konnten.“ Der Redner, dessen Worte wegen seiner schwachen Stimme, so wie wegen der auf allen Seiten ge⸗ fühlten Privat-Gespräche, kaum vernehmlich sind, schildert nun die Ereignisse in Folge der Niederlassung der Jesuiten zu Luzern und der Frei schaaren⸗ züge. „Im Jahre 1816“ sagte er Tann, „wollte Oesterreich, daß Zrank— reich mit ihm vereint vermittelnd einschreite, aber der Herr Minister der auswärtigen Angelegenheiten glaubte den Augenblick dazu noch nicht ge⸗ lommen. Im Jahre 1817 wurde der Gedanke zur Vermittelung wieder aufgenommen, und auch England trat bei, unter der Bedingung, daß die Veimittelung von Seiten aller fünf. Mächte stattfände.“ Nach Erzählung der jüngsten Ereignisse in der Schweiz kömmt der Redner auf die Waffen⸗ Sendungen der frenzösischen Regierung an den Sonderbund zu sprechen und hofft, das Kabinet werde sich darüber rechtfertigen. Die Intervention der sranzösischen Regierung habe der konservativen Partei in der Schweiz nicht blos keine Kraft, im Gegentheile der entgegengesetzten Partei gewisser= maßen einen Charakter der Legalität gegeben, den französischen Einfluß in der Schweiz vermindert, die dortige Entwickelung des englischen Einflusses dagegen begünstigt. Der Herzog von Broglie besteigt die Tri- büne. Tiefe Stille und allseitige Spannung und Aufmerksamfeit. Er stellt zuerst die Frage; Hat die französische Negierung, indem sie von dem Konflikte in der Schweiz Kenntniß nahm und freundliche Warnung

e. *

ergehen ließ, hat dadurch die französische Negierung und haben ihre Ver= bündeten nicht eine gebieterische Pflicht erfüllt? Konnten sie weniger thun, als sie gethan? Und kann der geringe Ersolg ihrer Dazwischentunst Anlaß zu Tadel oder Lob geben? Ist er ein Unrecht oder ein Vewdienst? Um die erste Frage zu beantworten, müsse man die Verträge zur Hand nehmen; zur Beantwortung der zweiten genüge es, sich an die von der französischen Negierung vollbrachten Alte zu erinnern. Er wolle daher die Lage unter- suchen, in welche die Schweiz durch die Verträge von 1815 versetzt wor= den, die, im Vorbeigehen gesagt, für die Schweiz eben so günstig als für Frankreich ungünstig gewesen seien. „Ohne dieft Verträge“, beinerft ber Nedner, „wäre die Schweiz nicht gebildet; sie erweiterten ihr Gebiet, gaben ihr bessere Gränzen, regelten die inneren Schwierigkeiten, mäßigten den Reactionsgeist, bewahrten die erworbenen Rechte und erhielten dem Lande die Wohlthaten, die ihm die französische Revolution gebracht hatte. Wenn daher die Eidgenossenschaft jetzt die Stimme gegen diese Verträge erheben wollte, wäre sle sehr und ankbar. Sse müßte erst Alles zurückgeben, was sie denselben zu verdanken hat, ehe sie ein Recht hätte, über diese Verträge zu klagen. Allerdings erkenne ich sehr bereitwil-= lig an, daß auch Frankreich bei den der Schweiz 1815 gewährten Vorthei— len mehr gewonnen als verloren habe. Die Eidgenossenschaft besteht aus 22 unabhängigen oder fast unter sich unabhängigen Staaten, die aber einem gemeinsamen Bundes-Vertrag sich unterworfen haben; sie gleicht viel weni- ger der Nepublik der Vereinigten Staaten als dem deuischen Bunde; sie ist ein einfacher Bund von Staaten, nicht eine Föderativ Republik. Es be steht keine Superiorität des einen Kantons über den anderen, der Kanton Uri ist souverain und unabhängig, nicht wie der Staat NewsMorf, sondern wie Bapvern und Württemberg im deutschen Bunde. In der Schweiz wie in Deutschland haben sich die Staaten nur eines sehr kleinen Theils ihrer Souverai⸗ netät entäußert, und ihre Beziehungen zu einander am Bundestage werden durch Botschafter geregelt, die mit vorgängigen Instructionen versehen sind, nicht durch Repräsentanten. Diese mit fast voller Unabhängigkeit und Souverainetät belleideten Staaten verdanken außerdem den Verträgen von 1815 ihre Neu- tralität und die Unverletzlichkeit ihres Gebietes. Was bedeuten aber in der diplomatischen Sprache diese Worte: Die Neutralität besteht nur im Falle eines Krieges zwischen anderen Staaten? Sie bedeuten, daß keine der lriegsührenden Mächte die neutralen zwingen kann, in dem Sireite Partei zu ergreifen. Die Unverletzlichkeit des Gebietes aber hat auf den Friedens- stand Bezug und bedeutet, daß keine Macht, selbst in Friedenszeiten, die Bränzen des als unverletzlich erllärten Staates Üüberschteiten darf. Die Verträge von 16515 haben der schweizer Eidgenossenschaft ausgedehntere und gesichertere Gebiete und Gränzen gegeben. Davurch'wollten die monarchi= schen Staaten den Juscun on von einem Volk mit dem anderen er- schweren. Aber Europa schuf diesen Zustand nur unter der allgemeinen Bedingung, daß die Eidgenossenschaft nicht selbst den durch die Verträge sest= gesetzten Stand der Dinge verletze. Denke man sich an die Stelle der durch Sprache, Abstammung, Sitten, Religion verschiedenen 22 Kantone, wenn auch nicht einen einheitlichen Staat, doch eine Föderativ- Republik, wie die Vereinigten Staaten, würde wohl Europa einem solchen Volke das Privilegium der Neutralität gewährt haben, ohne zu wissen, ob die B.din= gungen der Neutralität nicht von birsem Staate selbst verleßt würden, und, auf das Wagniß hin, z. B. die Gränze Deutschlands durch denselben entQ blößt zu sehen behufs der Deckung der Gränze Franlreichs? Nein, wenn die Neutralität nicht dem Staate auferlegt wird, zu dessen Gunsten sie fest⸗ gestellt wird, so ist sie nur eine Falle, wobei alle Vortheile auf der einen, alle Gefahren aber auf der anderen Seite sich befänden. (Zustimmung.) Seit 1515 sind bei allen Bewegungen in der Schweiz auch alle Mächte aufgetreten, um ihrer Stimme Gehör zu verschaffen. So wurde am 9. Juni 1842 eine Depesche des britischen Staats Secretairs an die Schweiz ge—⸗ richtet, in welcher in weiser, wohlbemessener, zugleich fester und gemäßigter Sprache die Nechte der Mächte auseinandergesetzt, mit Kraft dieselben Ideen entwil= lelt wurden, die ich jetzt hier auseinandersttze. Niemals hat man an das Recht der Einmischung der Mächte in innere Reformen der Schweiz geglaubt, stets hat Frankreich erklärt, daß es einer auf solchen Grund hin stattfindenden Intervention entgegentreten würde. Nie hat es sich ein Recht solcher Ein= mischung selbst zuerkannt, aber stets das Recht behauptet, zu verhindern, daß die Schweiz von Grund aus sich umgestalte. Stets haben wir be— hauptet und fest daran gehalten, daß ein solcher Versuch den Mächten das Recht zum Einspruch gäbe. (Beifall.) Sind diese Grundsätze, wie die Regierung glaubt, wahr, so gilt es nun, sie anzuwenden. Welches Schau- spiel bot die Schweiz letzten Sommer? Ich will nicht von den allgemeinen Thatsachen sprechen, von den Angriffen auf Luzern und Freiburg durch Soldaten unter den Befehlen und im Solde gewisser Kantonal. Regierungen. Welches Schauspiel bot die Schweiz zu dieser Epoche? Sie hatte zwei Lager, zwei Heere, zwei Bünde standen sich gegenüber. Beide Lager maßen sich mit dem Auge. Eine Mehrheit forderte die Minderheit auf, ihr zu gehorchen, die Minderheit llagte die Mehrheit der Tyrannei“ an. Konnten da die Regierungen Europa's, die den Bundesvertrag gewährleistet hatten, in ihrem eigenen Interesse blind und stumm bleiben? Nonnten sie es machen, wie die Tagsatzung zu Zürich 1839, welche ihre Berathungen einstellte und ans Fenster trat, um den Aufstand vorüberziehen zu sehen? War da nichts zu sagen, nichts zu thun? Allerdings, man mußte schen, auf welcher Seite das gute Recht, die Gerechtigkeit sich besand. Die Auf⸗— gabe war nicht sehr schwer. Was verlangten die beiden Parteien? Die sieben Kantone der Minderheit z. B.“ Diese verlangten weiter nichts, als daß man sie in Nuhe lasse; unter dieser Bedingung waren sie bereit zur Niederlegung der Waffen, es war ein bloßes Vertheidigungsbündniß. Vie zwölf Kantone der Mehrheit verlangten Gehorsam, Unterwerfung unter die launenhafteste Forderung; sie verlangten, die Minderheit solle mit Hintan= setzung der Verträge der Tagsatzungs-Entscheidungen, eine seit dreißig Jah—⸗ ren bestehende religiöse Körperschaft aus ihrem Schoße austreiben, und das ohne allen Grund, selbst ohne Vorwand, blos weil es der Mehrheit beliebte. Die von den religiösen Körperschaften gegründeten An— stalten haben seit den dreißig Jahren ihres Bestandes nicht den mindesten Vorwand gegeben zu dem Vorwurf, den man ihnen machte, die öffentliche Ruhe bedroht zu haben; man müßte ihnen denn die von ihren Widersachern gegen sie begangenen Eizesse zum Vorwurf machen wollen. (Beifall. Indem ich so spreche, weiß ich recht wohl, daß die Jesuiten eine Frankreich feindselig gesinnte Generation heranziehen, aber vor Allem muß man gerecht sein, und gerade darin liegt ein Grund mehr, gerecht zu sein, selbst gegen Jesuiten. Ee; Gewaltthätigkeiten und Angriffe dulden, wäre eben so gut, als erklären, der Bundes -Vertrag existire nicht mehr, die brutale Gewalt trete an die Stelle des Rechtes, und das war in Wirllich— leit auch der im Schoße der Tagsatzung durch den Präsidenten derselben prollamirte Grundsatz. Bei diesem Anlasse wurde durch unseren Botschaf⸗ ter eine Protestation dem Präsidenten der Tagsatzung überreicht, keineswe⸗ ges aber der Tagsatzung zugestellt; der Präsident fand nämlich sür gut, sie in der Tasche zu behalten. (Sensation.) Diese Note war fest und gemäßigt zugleich. Aber es erfolgte doch eine Antwort darauf, freilich mit jener Arroganz, welche gewisse Personen für Würde ansehen, die aber nur der Charafterzug schwaͤcher Regierungen ist. (Beifall) Desterreich seinerseits hatte ebenfalls eine Protestation überreicht, die nothwendig eine bewaffnete Intervention nach sich ziehen zu müssen

schien. Hätte die französische Regierung, wie man es ihr beimißt, eine aus= wärtige Intervention in der Schweiz gewollt, so hatte sie die schönste Ge— legenheit dazu: sie durfte nur Oesterreich gewähren lassen. Hätte diese In- tervention stattgefunden, so würde ohne Zweifel die Schweiz selbst Frank- reichs Beistand in Anspruch genommen haben. Die französische Regierung dachte aber nicht nur nicht daran, eine auswärtige Intervention zu begün- stigen, sondern sie legte ihren Einfluß ins Mittel, um sie zu verhindern. Frankreich weiß, daß es gerechte und glorreiche Interventionen giebt. Franl= reich, England und Rußland haben es 1827 bewiesen, als sie Griechenland vor dem muselmännischen Säbel retteten, Frankreich und England 1831, als sie die Trennung Belgiens von Holland seststellten. Für eine solche Intervention war aber nach Frankreichs Ansicht in der Schweiz kein Anlaß gegeben, darum suchte es die anderen Staaten davon abzubringen; dagegen suchte es eine europäische Vermittelung in der Schweiz zu Stande zu bringen, für den Fall, daß der Bürgerkrieg daselbst unvermeidlich würde. Diese Vermittelung hatte zum ersten Resultat die Beseitigung jedes Versuchs zu bewaffneter Intervention. Bis zum Monat Oltober hatte man aber noch Grund zu der Hoffnung, die inneren Zwistigleiten der Schweiz würden durch eine Vertagung auf unbestimmte Zeit enden, und bis dahin wäre ein auch nur diplomatisches Einschreiten unklug gewesen. Als diese Hoffnung zerrann, kam Frankreich auf den Gedanken einer Vermittelung zurück. Diese war ein schwieriges Werk, denn es handelte sich darum, Regierungen von verschiedenen Mei⸗ nungen und verschiedenen Ursprungs in einen gemeinschaftlichen Gedanken zu vereinigen; man mußte auf allen Punkten Europa's zugleich handeln, bewirken, daß die Ereignisse der Schweiz unter demselben Ge⸗— sichtspunkte betrachtet würden von zwei onstitutionellen, zwei ab- soluten Mächten und einer Macht, welche erst zur Hälfte die constitutionelle Bahn betreten hat. Die Schwierigkeiten waren gioß, die französische Regierung ließ sich aber durch dieselben nicht abschrecken, sie verfolgte ihre Aufgabe, indem sie als Prinzip die Achtung der Unverletzlich⸗= keit des Gebiets und die Gleichheit zwischen den zwei kriegführenden Thei— len aufstellte. Dieses eben so feste als versöhnliche Verhasten erreichte sei⸗ nen Zweck, so daß die französische Regierung den Beitritt der fünf Mächte zu demselben Beschluß erlangte. Zu einem vollständigen Erfolg fehlte nur die Zeit. Als man in Bereitschaft war zum Handeln, war die Verletzung der Unabhängigkeit der fieben Kantone vollbracht, der Sieg der brutalen Gewalt vollendet, die Entheiligungen der Kirchen geschehen und die Ein

setzung der revolutionairen Regierungen in der Schweiz eine vollbrachte Thatsache. (Sensation.) Was bleibt nun Frankreich übrig? Der Ruhm, sich einer bewaffneten Intervention widersetzt und zwischen den an die Schweiz an— gränzenden Mächten die Grundlagen eines Zusammenwirkens festgestellt zu haben, das ihnen vielleicht eines Tages erlauben wird, wirksam in der Schweiz für die Wiederherstellung der moralischen und sozialen Ordnung zu handeln.“ Fast von allen Seiten geben sich Zeichen der Zustimmung zu erkennen. Hiermit schloß diese Sitzung. . .

Für die heutige Sitzung der P̃airs-Kammer war Fortsetzung der Diskussion des die Schweiz betreffenden Paragraphen der Adresse an der Tagesordnung. Wenige Minuten vor 2 Uhr wurde die Sitzung durch den Kanzler Herzog Pasquier eröffnet. Schon vorher hatten die Pairs in Gruppen sich gesammelt und in lebhaftem Ge= spräche besonders die neuesten aus Toscana eingetroffenen beunruhi⸗ genden Nachrichten besprochen. Andererseits unterhielt man sich über die laufende Diskussion und deren wahrscheinlichen Ausgang. Man aubt nicht, daß dieselbe heute schon mit der schweizer Frage zu Ende kommen werde. Herr Guizot ist jeden Augenblick bereit, das Wort über diese Frage zu nehmen. Allein man hält es für wahr— scheinlich, daß er erst morgen sprechen wird. Die Neugierde des Publikums auf den Tribünen war aber darum auch auf die heutige Sitzung nicht minder lebhaft gespannt, da man ankündete, daß Graf Pontois vor dem Grafen Bois le Eomte, französischen Botschafter in der Schweiz, das Wort nehmen werde, um die ministerielle Poli⸗ tik in jenem Lande anzugreifen, welche dagegen an dem Herzog von Noailles (einem fast ralliirten Legitimisten) und dem Marquis von Gabriae kräftige Vertheidiger finden würde.

Der Fürst von der Moskwa hatte zuerst das Wort über das Pro⸗ fololl. In der vorletzten Sitzung habe er den Grafen St. Aulgire die Po⸗ litik des Herrn Laffitte der des gegenwärtigen Kabinets gleichstellen hören. Er glaube gegen diesen ersten Theil der Rebe des chemäligen Herrn Bot⸗ schafters protestiren zu müssen und bedaure, dies nicht früher haben shun zu können. Der Präsident bemerkt ihm, daß er das Wort habe über das Protokoll der letzten Sitzung, und daß er also die etwaigen Ünrichtig⸗ leiten darin angeben möge. Der Fürst von der Moskwa: Eg sei ihm nöthig gewesen, von einer Thatsache zu sprechen, die ihn fast persönlich an— gehe. Es handle sich für ihn darum, das Andenken seines Schwiegerva—⸗ ters zu vertheidigen. Graf. St. Aulgire habe von Konzessionen gesprochen, die derselbe 1831 gemacht hätte. Er müsse eine solche Würdigung der Alte seines Schwiegervaters zurückweisen und bezweifeln, daß Graf St. Au— laire dem damaligen Minister seine Bedingungen für die Annahme des Botschafterpvostens zu Rom aufgenöthigt habe. Der Redner glaubt nicht, daß Herr Laffitte sie angenommen hätte. Es be stehe leine Art von Aehnlichkeit zwischen der Politik des Herrn Lassitte und der des jetzigen Ministeriums. Uebrigens seien die Zeiten auch ganz andere gewesen. Jetzt besitze Frankteich eine mächtige Armee, die Großes ausführen könne; dem sei im Jahre 1831 nicht so gewesen. Warum aber habe Herr Laffitte das Ministerium verlassen? Gerade wegen der Angele— genheiten Italiens. Derselbe habe gesagt, wenn die Ocsterreicher in die päpstlichen Staaten einrückten, so wäre das ein Kriegsfall. Und weil man ihm eine Depesche in diesem Betreff vorenthalten, er sich also des Ver— trauens entzogen gesehen, dessen er bedurft, sei er zurückgetreten. Diese Thatsache gebe Antwort auf alle Anführungen. Er habe die Memoiren des Hern Lassitte in Händen und werde sie veröffentlichen. Graf St. Aulaire: Er habe die größte Achtung vor dem Andenken des Herrn Laffitte, die That= sachen aber ständen fest. Zwei Stunden vor seiner Abreise nach Nom habe ihm der Minister gesagt: „Beruhigen Sie sich, so lange ich Minister des Königs Ludwig Philipp! sein werde, ich, Jacques Laffitte, wird es keinen Krieg geben. Was seitdem vorgegan⸗ gen, kennt der Rednei nicht. Der Fürst von der Moskwa beharrt bei seiner Protestation gegen die Aussage des Grafen St. Aulaire. Der Her— zog von Noailles liest eine geschriebene Rede, worin er energisch gegen das revolutionaire Verfahren der Masjorität in der Schweiz sich erhebt. Graf Montalembert: Die Kammer möge nach den Reden, die sie ge— hört, jeden politischen Gedanken bei Seite setzen. In der Schweiz habe man sich weder für, noch gegen Jesuiten oder Central-Souverainetät, son= dern gegen die ganze europäische Gesellschaft geschlagen, für eine wilde Freiheit, welche die Gesetzlichkeit tödte und von den Alpen herab den Brand auf ganz Europa zu schlendern drohe. Er spreche nicht von Besiegten, son= dern zu Besiegten, denn die ganze Gesellschaft sei die besiegte Partei. Es handle sich von einem Gewaltmißbrauch des Radikalismus in der Schweiz, von einer Gleißnerei im Namen der Freiheit. Der Nedner führt diesen Ge= danlen weiter aus und ist noch auf der Tribüne im Augenblick, wo dieser Bericht des Postschlusses willen abgebrochen werden muß. .

Die Büregus der Deputirten⸗Kammer haben hen die Be⸗ sprechung des Budgets der Ausgaben fortgesetzt. Vie dibreß . Kom misslon hat abermals Sitzung gehalten, die noch nich n Ende ist. Sie wird erst morgen ihre Arbeit beendigen und der Entwurf dann am Montag in öffentlicher Sitzung verlesen werden, so daß die Dis⸗ kussion eigentlich erst Dienstags beginnen wird. 4

Großbritanien und Irland.

London, 13. Jan. e , wurde im auswärtigen Amte ei ündiger Kabinetsrath gehalten. 6. u nn Eich aue und Dänemark wird mit dem 1. April eine Dampfschifffahrt eröffnet werden. Die Schiffe werden von Kopen= hagen abgehen und auch nach den Faröern und Joland fahren. Das Unternehmen wird von der dänischen Regierung begünstigt. Die schwedische Regierung läßt bekanntlich schon lange ein Dampfschiff nach dem nördlichen Norwegen bis nach Hammerfest gehen.

Der amerikanische Gesandte in London, Herr Bancroft, hat schon im November bei Lord Palmerston angefragt, ob das britische Mi⸗

nisterium geneigt sei, alle bisherigen englischen Schifffahrts Geseßze