1848 / 19 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

——

———

eee / ///

3 die Ueberzeugun Erfolg in .

423 2 3

. Ie, . zu werden pflegt, wird andererseits deren Beibehaltung zur

Rücksicht auf Charakter, Bildung unb Sit . = wendigkeit der Todesstrafe e, , h, ö. setzgebung dahin, die Fälle, in wel kann, zu beschränken, so tritt in der

die Minister beabsichtigten, demselben Maßregeln vorzulegen,

würde. Der New-Nork Herald bemerkt, dem englischen Beispiele folgen.

8elgien.

Brüssel, 15. Jan. mel, hat eine Denkschrift

.

Denksa Legen den von Haussp, veröffentlicht. Dieser verlangte nämlich Vorgängern unberücksichtigt f Bischof Rechnung über die Verwaltung des nars und Domstiftes, ;

det, Rechenschaft über die Verwendung und nach den Gesetzen auch fordern müsse. zeichnet diese Handlun sweise als lerei. Der !

Bischof von Lüttich stützt sich darauf ö ö . 46 , stüu h arauf, daß 4 . Nechnungs Forderung seit vielen Jahren uh ö gestellt werden sei. Ferner hatte der Bischof von Lüttich

seit vielen Jahren von den Bau- Fonds sämmtlicher Kirchen- Fonds Der Justiz⸗Minister

seiner Diszese, eine gewisse Steuer erhoben. befreite jene kirchlichen Fonds von dieser Abgabe, sich darauf stützend, daß die Erhebung in keinem Gesetze begründet sef, auch durch' den Bischof von Lüttich allein betrieben werbe“ Auch gegen diese Maß⸗ regel protestirt der Prälat energisch, unter der Behauptung, jene Steuer sei bereits seit 30 Jahren erhoben und folglich Verjährung eingetreten. . ö 4 Nach einem brüsseler Blatte sind die belgischen Seefahrer⸗ Schulen in Ostende und Antwerpen im besten Flor und machen mit jedem Jahre große Fortschritte. Der Minister des Innern hat durch Beschluß vom 22. Dezember v. J. den Kreis des an diesen Schu— len zu ertheilenden Unterrichtes bedeutend erweitert. ;

8 chweiz.

General Dufour will um die Mitte Ja- sich wieder nach Genf begeben und ins Pri⸗

. Kanton Bern. nuars Bern verlassen, vatleben zurücktreten.

Auf den 14. Januar, Morgens 9 Uhr, ist die Tagsatzung zu einer abermaligen Sitzung geladen. Dem Vernehmen nach gilt 6 der Berathung und Beantwortung der vom apostolischen Nuntius in Luzern im Namen des Papstes an die Tagsatzung gerichteten Note.

WWDer Große Rath von Bern beschäftigt sich mit dem Gesetze über die Neugestaltung der Hochschule. .

Kanton Schwyz. (Frkf. Bl) Am 11. Januar hat der Verfassungs-Rath mit 26 von 33 Stimmen die Frage der Gebiets⸗ Eintheilung dahin entschieden, daß der Bezirk Schwyz in einen zwei— ten Bezirk, Arth, zerfallen soll und die übrigen Bezirke in ihrem bis— herigen Bestande zu verbleiben haben. Schwyz hat somit nun 8 Bezirke. Es war am 10ten noch eine Kommission niedergesetzt wor⸗ den, um, wenn möglich, eine Vereinigung zu erzielen, gelangte jedoch zu keinem Resultat. Die Frage des Hauptortwechsels sst ebenfalls an eine Kommission gewiesen worden. Man zweifelt indessen, ob ein Wechsel werde beliebt werden.

Kanton Freiburg. Der Große Rath hat am 11. Januar ein Projekt des Herrn Classon angenommen, dessen Haupt⸗ Disposi⸗ tionen sind: „) Es wird ein neues Zwangs-Darlehen von 1, 600, 000 Franken von den Schuldigen, worunter auch der Bischof und andere Geistliche, erhoben und näch mehreren Kategorieen vertheilt. 2) Die Klöster, welche keine geistlichen Functionen verrichten und keinen ei— gentlichen zweck mehr haben (darunter gehören Part⸗Dieu, St. Hau⸗ terive), läßt man aussterben. 3) Der Klerus wird unter Staats—⸗ Aufsicht gestellt. Die Kollatur-Rechte werden an den Staal gezo⸗ gen. 4) Die Güter der Klöster, so wie die des Bischofs, werden unter die Verwaltung des Staats gestellt. 5) Das Zwangs ⸗Anlehen ist während, 10 Jahren unverzinslich, nach deren Abfluß zahlt ber Staat 3 pCt. So wie die Konventualen ausgestorben sind, wird mit dem Kloster-Vermögen das Anlehen zurückbezahlt. Die Güter der Klöster werden zu wohlthätigen Zwecken verwendet, für Schulen,

Spital Irren. Anstalten letzteres nach einem Amendement des Herrn Page). 6) Die Haupt-Urheber des Sonderbundes werden auf eine

bestimmte Zeit verbannt; Begnadigung einkommen.“

Kanton St. Gallen. Es wird der B Zei Gallen. a seler Zeitun jetzt aus St. Gallen geschrieben, daß die gere l als nir 1 Londammann Baumgartner zu den Konferenzen der Mächte über die Angelegenheiten der Schweiz eingeladen worden, ungegründet sei.

Kanton Wallis. Am 8. Januar hatte die provisori i n dem Großen Rathe einen Vorschlag na, n n. geistlichen Güter mit dem Staats⸗Vermögen vorgelegt. Folgendes ist der Jnhalt des vorgeschlagenen Defrets: „Vereinigung mit dem Staats⸗Vermögen von allen beweglichen und unbeweglichen Gütern welche der Bischof von Sitten, das Dom-Kapitel, das Seminarium, die KAlöster und die bestehenden religiösen Corporationen besitzen unter der Verpflichtung, daß der Staat für anständigen Unterhalt der oben bezeich⸗ neten Geinlichen und des Seminars so wie für Gastfreundschaft 9 dem St. Bernhard und Simplon sorge.“ Dieser Beschluß ö ö. 10. Januar im Großen Rathe, jedoch nur mit einer Men hel von 12 Stimmen (46 gegen 34 angenommen, aber dabei eine nochma⸗ lige Berathung und die Sanction des Volkes vorbehalten worden

Die Berathung über die revidirte Verfassung wurde in derselben angenommen. Die

96 beendigt und der Entwurf einstimmig, Abstimmung über bie Verfassung und über diefe Sãäcularisation

doch können sie schon nach 2 Jahren um

Volks⸗ ist auf Sonntag, den 16. Januar, festgesetzt.

Die Todesstrafe und deren Schärfung.

Die Frage: ob die Todesstrafe abzuschaffen oder beizubehalten sei, ist in neueren Zeiten der Gegenstand so vielfältiger Erörterungen geworden, daß es nicht befremden kann, wenn sie in jedem Stadfun der Revision der Strafgesetzgebung von neuem angeregt wird. Wäh— rend bald die Gerechtigkeit der Todesstrafe bestritten, bald deren Ab— schaffung für eine Forderung der Humanität und des Fortschritts Sicherung eines geoldneten Rechtszustandes für unerläßlich erachtet Der letztere ge ch ehen wird so lange festzuhalten sein, als nig; ung ohwaltet, daß andere Strafgarten den beabsichtigten gleichem Umfange zu sichern vermögen und zu den schwer⸗ sten Verbrechen in einem Angemessenen Verhältnisse stehen. Es ist Sache der Kriminal- Politik, die Verbrechen zu bestimmen, welche mit

Neigt sich nun schon die Ge⸗ en die Todesstrafe eintreten

abzuschaffen und zwischen England und den Vereinigten Staaten volle Gegenseitigkeit einzuführen, so daß die Schiffe beider Völker überall in allen Häfen freien Handel treiben könnten. Lord Palmerston hat hierauf erklärt, daß, sobald das Parlament zusammengekommen wäre, durch welche den Vorschlägen des Herrn Bancroft vollständig 2 ganz Europa würde

Der Bischof von Lüttich, Herr van Bom⸗ jetzigen Justiz⸗Minister, Herrn ö den unter seinen gebliebenen Gesetzen gemäß, * dem lütticher Priester⸗Semi⸗ 12. stes, und zwar auf Grund, daß der Staat, welcher ie Lehrer jenes Seminars und die Domherren dieses Stiftes besol⸗ seiner Gelder fordern könne Herr van Bommel be⸗ eine Ungesetzlichkeit und eine Quä—

bloßen Füß

Verbrechen

Richtstätte gefüh die Erfahrung gelehrt hat, d lichen Strafsollstreckung seinen Zur Verans

Todesstrafe aufzufinden, w liche Erscheinung tritt.

In dem Entwurfe des Strafgesetzbuches, Vereinigten Ausschusse

Eben

Art. 13 des Code pénal,

nere Einschränkung durch den Vorbe

en Voraussetzung nicht in einer M ann, so bietet sich von selbst ein sy angemessene Mittel dar, insofern d die Unwürdigkeit des Thäters

106

arter des Verbrechers bestehen mbolisches Zeichen als das adurch die Schwere der That und 3j ; angedeutet werden soll. Auf diesem Wege wird, ohne eine Qual des Verbrechers eintreten zu lassen, doch die hervortretende Verschiedenheit der sittlichen Schuld . SHiernach konnte es sich die Gesetzgebung als Au in dieser Weise einen angemessenen Ausdruck für die S elcher als symbolisches Zeichen in die sinn—

charakterisirt. ae stellen,

ärfung der

, so wie solcher dem zur Berathung vorgelegt worden, ist daher von der Schleifung des Verbrechers zur Richtstätte, w . wurfe von 18143 noch beibehalten worden war, weil darin immer noch brecher liegt.

elche im Ent⸗ 2 abgesehen worden, ein wenigstens moralisches Leiden für den Ver=

so wenig konnte eine Anordnung im Sinne des

wonach der Verurtheilte im Hemde, mit

en, den Kopf mit einem schwarzen Schleier bedeckt, zur

rt werden soll, für an

jedes Schaug Zweck verfehlt. chaulichung der besonders schweren soll daher die Todesstrafe zuerkennenden Verluste der Ehren lung des Kopfes und der nach d Hand geschärft werden.

Wenn ein hoher Grad sittlicher Verworfenheit es verdi ; der Straf⸗ Vollstreckung charakterisirt zu , . zi n, fin dies hierfür gewählte Zeichen, weil es zufügt, weil er die Strenge des Gese durch ein Mittel gefühnt werben muß, Eindruck zurückzulassen geeignet ist.

gemessen erachtet werden, weil chaugepränge bei der öffent⸗

todes würdigen abgesehen von dem gleichzeitig rechte, durch die öffentli

. che Ausstel⸗ er Hinrichtung abzuhauenden rechten

so rechtfertigt sich dem Verbrecher keine Hin! tzes verwirkt hat und dasselbe

welches einen ernsten, tiefen

HYJandels - und görsen - Nachrichten.

Berlin, den 18. Januar 1848.

MH echsel- Course.

Brief. Geld.

J 250 Fl Kur b f— 1441 , 250 J 2 Mt. 1135 143 p 306 Mr Kur 1525 152 . 300 Me. 2 Mt. 18311 JI . 113E. 3 Mt. 6 283 6 235 e . 300 Fr. 2 Mt. ö Sli . 150 FI. 2 Mt. 10 ö. ö 150 FI. 2 Mt. 10 * e i) 100 Thlr. 2 Mt. ͤ 9 5 995 Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss.. 100 Thlr. ö . 3. 2. Frankfurt a. M. güdd. Vr... 100 FI. 2 Mt 57 . 56 26 d 100 sRpl. 3 Wochen 1083

Inlandiscie Fonds, Hfandbrigs-, Hommundl- Hapsiere und

Geld- Course.

Af. Brief. Geld. Gem. 2f. Brief. Geld. Gem. St. Schuld- Sch. 3 92 917 Kur- u. Nm. Pfdlbr. 3 945 Seeh. Prüm. Sch. 914 Schlesische do. 3 ö 963 ö * K. u. Nẽàm,. Schuldv. 3 S9 do. Lt. B. gar. do. 37 Rerl. Stadt-obl. 3 (914 Pr. R- Anth.- Sch 1055 1043 Westpr. Pfandbr. 3 91 . Grosah. Posen do. d 100 Friedrichsd'or. 137 131 do. de. 3 917 90 And. Geldm. à ᷓßth. 13 12 Oäatpr. Pfandbr. 32 953 Disoonto. 35 5 Pomm. do. 3 935 Ausländische Fonds. Russ. IIamb. Cert,. 5 Poln. neue Pf4br. 4 943 913 do. heillope 3.4.8.5 do. Part. 500 FI. 1 804 79 do. do. 1. Aal. 4 9 do. do. 300 EHI. 1009 99 do. Stiegl. 2. 4. A. 4 917 913 HIamb. Feuer- Cas. 3 86 * do. do. 5 A. 4 913 do. Staats-Pr. Anl S6 do. v. Rthsch. Lt. 5 III 110 oll. 23 36 Int., 2 do. Foln. Schata0o. 4 8275 82 Kurk. Pr. O. 40 h. 305 do. do. Cert. L.A. 5 96 Sardin. do. 26 Fr. 9 do. do. L. H. 200P61. 155. N. kad. do. 35 Fl. 201 Pol. a. Pfdbr. a. C. 4 95 ö Getraide - Bericht.

nwendung derfelben eine fer⸗

er

= 48 pfad. p Gerste 46 - 43 Rihlr- Rüböl loco 113 Rthir. Jan. / Febr. 113 1 Rihlr. Febr. / Mara April/Mai Spiritus loco 21 - 203 Rihlr.

ö Frühjahr 23 Rihlr. Bf.

Am heutigen Markt waren die Weizen 64-70 Rthlr. Roggen loco neuer A4 - 46 Rthlr.

pr. April / Mai k. J. 45 Rihlr. Hafer 48 / 52 pfd. 27 - 28 Rihl. 6

. Frühjahr 273 Rihlr. Bf; 50psd. 28 Bf.

do. do.

Preise wie folgt:

heute sehr

28 S 6 Pf. 6 Pf. große Gerste 1 Rthlr. 5

Hafer 24

110 Sgr. p

Amst Ant w

Säohs. Sehles. Berl. Anh Lt.

Paris

Wien Actien 1578.

Das Weichen der Course dauert fort und die

. u Lande: Sgr. 2 Pf., auch 1 Rthlr. 25 Sgr.;

anch 1 Rthlr. 21 Sgr. 3 Pf.; kleine Gerste

z Hafer 4 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr. 5 Sgr.

Zu Wasser:

20 Sgr.; Roggen 2 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rihlr. 27 Sgr. 6 Pf. ;

Danzig, 14. Jan. 34pfd. 65 85 Sgr. Roggen 116 279f. 44 53 Sgr. Sgr. Gerste 101 16pfd. 40— 50 Sgr. 3 Spiritus 24 Rthlr. pr. 120 Quart 80 95, Tr.

Leipzig, 17. Jan.

London, 13. Jan. Passive 43. 45. Engl. Russ. —.

Neue 395 Anl.

: inkung halt des landesherrlichen ä⸗ ĩ tigungsrechtes ein; jeder dem besonderen Falle a r n . Fieenßann - Jemen. welcher, ohne den Richter zu einer Modification des Straferkenntnisses Volleing. zt zu ermächtigen, gegen dessen Vollziehung irgend ein Bebenken erre⸗ 146988 1 gen kann, findet auf diefem Wege eine milde und gerechte Würdi⸗ 1 . 21 2 Res n. 3s ä s. el. vir ung. Bei diesen Tendenzen ist es von besonderem Interesse, zu prü⸗ r . 7 i1I137*n 9 1 6 62 * en, ob zu der an und für sich zulässigen Todesstraft eine Schärfung 40. Pricr. ] 3 . * 46 = 2 derselben hinzutreten könne. Um diese Frage richtig aufzufasffen und Berl. naß. 4 99) be. 6. K. nein. Sin. 6 Mißverständnissen vorzubeugen, ist zu bemerken, daß von der Zufü=r ] 0. Prior. 43 109. n. rar, , gung eines sinnlichen Uebels bei der Vollstreckung, von jeder Marter J Kerl. Ster. 4 i093 6. 36 do. St. gar. 33. des Verbrechers abgesehen werden soll. Es kann daher von ben Reæn-csu,. 5 Scr Reyr. ] S953 qualifizirten Todesstrafen des Rades und des Feuers, wie ö , , 2 eme 62 * Allg. Landrecht kennt, oder der Abhauung der rechten Hand vor ber . 226 1 . Hinrichtung, wie sie der Code pénal (art. 13. 259. S6.) in einzel nnn, 3. 92 om , e, äs n. rr e nen Fällen vorschreibt, nicht ferner die Rede sein. 1 2 1 98 6 3. 33 6 So sehr die Gesetzgebung bemüht sein mag, die Anwendung der Cöch. Bernb. * . 1 181 . Todesstrafe zu beschränken, so läßt es sich doch gleichzeitig nicht ?der. x. 0b. Sch. 4 61. , ö kennen, daß unter den todes würdigen Verbrechen solche vorkommen, Dresd. GsrJ. 4 965 . ar Tir, 5 10929 welche eine Verletzung hesonderer Pflichten, eine Nichtachtung heiliger Diss. Eůbert, 4 99 n. Zarak. Sele. 687 n Bande involviren, hierhin gehören der Hochverrath, welcher durch do. Lor. 4 9 J /, Attentat gegen die Person des Landesherrn begangen wird, der Ael⸗- Klossaiz. ] . Quit. Bo 4 tern und der Ehegattenmord; diese Verbrechen sind fo verabscheuungs⸗ e, ,, 5 14 * würdig, daß sie sich schon an und für sich durch ihre Schwere vor e,. n 1115 6. 2 4 9h 9 allen übrigen auszeichnen. Außerdem kann ein Verbrechen, nament⸗ rr. z 1 ö. n lich das des Mordes, den Charakter der besonderen Schwere noch nasa. em., 1 119 n 2 . n . dadurch erhalten, daß der Urheber durch oder bei Ausführung der Metz. Leina. 4 erf ar 16 ö. n That einen hohen Grad der Verworfenheit, der Grausamkeit, iber 10 Trier. i . n haupt der Entsittlichung an den Tag legt. Bei solchen Verbrechen, welche . R. Schi mn. 33 S5 3 b. tries Zeiss. go . also entweder an und. für sich oder vermöge der Höhe der Verschuldung e, ,, . zr, n, ö , zinen allgemeinen Abscheu zu erregen geeignet ssnd, entspricht es bei! dener 3 106 kr. a. n. Magd. witi. 30 722 . 71. ba. Forderungen der Gerechtigkeit, eine Straft eintreten zu lassen, deren allt *, s ob ua. nn ,, n, . Hon gung beer, 7 en, 7 Nrdb. RK. Fd. 4 Nrdb. F. W. 75 51 ba. a. H. zieh g bewährt. der Schuldige Leben und Ehre verwirkt O. schl. IA 35 104 a. Rh. St. Pr. S0 87 n habe. Da die Qualification in der Vollstreckung jedoch nach der obi— 4e, Tr, . Stars. Pos 70 6 6

(Schluss der Börse 3 Uhr.)

Börse schloss auch matt.

Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 17. Januar. Weizen 2 Rthlr. 23 Sgr. 9 Pf.; Roggen 1 Rthlr. große Gerste 1 Rithlt 23 Sgr. Rthlr. 22 Sgr. Weizen 2 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthlr. 1 Rthlr. 23 Sgr. 9 Pf.; Hafer 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch Sgr.; Erbsen 2 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf. (schlechte Sorte) ̃ Sonnabend, den 15. Januar.

Das Schock Stroh 9 Rthlr. 20 Sgr., auch 9 Rthlr.; der Ceutner Heu 1 Nthlr. 10 Sgr., auch 1 Rthlr.

Königsberg, 15. Jan. Marktbericht. Zufuhr mittelmäßig. Wei zen 60 —=75 Sgr. pro Schffl.; Roggen 45 50 Sgr. pro Schfflé; große Gerste 10 45 Sgr. pr. Schffi.; kleine Gerste 38 42

8 ö Ger Sgr. pro Schffl.; 26 Sgr. pr. Schffl.; graue Erbsen 60 75 Sgr. pr. Schffl.;

weiße Erbsen 45 69 Sgr. pi. Schffl.; Heu 11 14 Sgr. pr. Etr.; Stroh

r. Schock; Spiritus 25 Rihlr. pr. Ohm.

Veizen 122 rbsen 45— 55 gr. pr. Schffl.

An der Bahn wurde gezahlt: W ö

6 Hafer 25— 28 S

Auswärtige EBörsen. erdam, 15. Jan. Niederl. wirkl. Sch. 54** erpen, 14. Jan. zinsl. Neue Anl. 153 6. Leipz. Dresdn. Act. 115 Er. Söächag. Bayer. 90. 89. göz Ur. Chem. Riss. 48 Br. Lb. ziti. 45 Be. Mga. lLeipr 221 6. A II4. 1145. Ii. B. 1083 1087. Des. Ilank- Act. 10943. 104. Cous. 395 877. 873. el. —. Ard. 19. 19. Ausg. Sch 135. 123. 235 ssoll. 54. 5 13. 495 do. S6. S5. Kras. 82. 809. chili -. Mex. 183. 18. Leru 32. 30.

57h Span, 15 *r. 2

11 6. h yh Rente in cour. II6. 70. 37 ün Cour. d0. 74 50. 75. 50.

. ö glet. 1031. 65 qc. 90 . Io, do. 65 Rank-

Anl. 4. 1831 1856. de 1139 114. CGlagau. 110. Rordb. 1353.

WMeteorologische geobachtungen.

848. Morgens Nachmittags / Abends Nach einmaliger 17 Jan. 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung. Luftdruck. . ... 337, 3 8!“ Par. 337,5 1 Far. 337,22! Par. Quell kt , N.

Luftwärme ....

Thaupunkt ... Dunstsãttigung Wetter...... Wind...

Wolkenzug ..

Tagesmittel: 337,37 par. ..

9, 3 R. 8,8) KR. 9,27 R. Fluss wärme 109,27 R. 10,65 R. 10,00 RE. Bodenwärme . 90 pet. 83 pCt. 96 pCt. Aus düunstuns ? trũb. heiter. riüh RNiederschlas . NXO NO. NO. Wärme wechsel 8,5? . 80. ö 102 9,1 R. . 10,3 R. . . S8 pet. X.

Mittwo Vorstellung: Schlegel, in von Hoguet. Donner Vorstellung:

der neuen Welt“, Schauspiel in 3 Akten, von Werder. türe und bie Musik in den Zwischenakten: Symphonie von Beethoven

(C-molh.

Mittwo

Uönigliche Schauspiele. ch, 19. Jan. Im Schauspielhause. 10te Abonnements— Ein Sommernachtstraum, nach Shakespeare, von 3 Abth., Musik von F. Mendelssohn-Bartholdy. Tänze

stag, 20. Jan. Im Schauspielhause. 111 Abonnements—⸗ Christoph Columbus. (Erster Theil): „Die Entdeckung Die Ouver⸗

Anfang halb 7 Uhr.

KRönigsstädtisches Theater. . ch, 19. Jan. Gtalienische Opern-Vorstellung.) Il Matri-

monio segreto. (Die heimliche Ehe.) Komische Oper in 2 Atten.

Musik von Cimarosa.

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Ballon des

ersten Ranges 1 Rthlr. u. s. w.

Donnerstag, 20. Jan. . Gesang in 3 Abth., von D. Kalisch.

Einmal Hunderttausend Thaler. Posse mit Musik vom Königl. Musikt⸗

Direktor Gährich.

Gedruck

Verantwortlicher Nedacteur Dr. 3. Win teisen.

Im Selbstverlage der Grpebisson.

—— ———

in der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei.

Beilage

107

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

Mittwoch den 19rien Januar.

ng Inland. Berlin. Allerhöchste Kabinets⸗Ordres. Verordnung. Deuntsche Bundesstaaten. Schreiben aus Frankfurt a. M. Dit Auflösung der Turngemeinde) das Sängerfest verschobeu; die Bankerotte; die Börse.) ö Oesterreichische Monarchie. Preß burg. Stände ⸗Verhandlun⸗ gen. Venedig. Schneefall. Gerücht von Unruhen in Treviso. - Mailand. Die Unruhen. Neuer Erlaß des Vice-Königs. Nußland und Polen. St. Petersburg. Jahres-Sitzung der Aka— demie der Wissenschaften. Die Cholera. . z Frankreich. Paris. Prinz Joinville's beabsichtigte Reise. Pro- fessoren. Demonstrationen und Wahlreform⸗Bankette. Michelet und die Studenten. Journal⸗Autodafe in Florenz. Notest des Geschäfts⸗ trägers von Nicaragua und Honduras. Vermischtes. ; Belgien. Brüssel. Aufmunterung zu einer Damypfschiff fahrts · Verbin· dung mit New-⸗Nork. Schließung der Schelde⸗Schifffahrt. Schweiz. Kanton Zürich. Synode der zürcherischen Geistlichen. Kanton Schwoz. Der Verfassungs-Rath. Vermischtes. Kan— ton Waadt. Der Große Rath. ĩ l Italien. Rom. Ernennung. Die Uebereinkunft zwischen dem Papst und Rußland. Neapel. Anhaltendes Regenwetter. Die Ruhe her⸗ gestellt. Vermischtes. Spanien. Madrid. ben aus Madrid. Türkei. Konstantinopel.

Ankunft Espartero's. Salamanca. Schrei⸗ (Kongreß ⸗Verhandlungen; Espartero; Vermischtes.)

Ankunft des persischen Botschafters aus Paris. Cholera.

Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. London. Ueber Mexiko noch nichts beschlossen. General Taplor. Ueberschwemmun⸗ gen. Nachrichten vom Kriegs -Schauplatze. Pronunciamiento San- tana's. Schreiben aus Washington. (Der Bericht des Schatz= Secretairs für den Freihandel).

Eisenbahnen und Dampfschifffahrt. München, Pfälzischen Eisenbahn an die Französische Bahn.

Handels- und Börsen-Nachrichten.

Inland.

Berlin, 18. Jan. Die heute ausgegebene Nr. 2 der Ge⸗— setz⸗ Sammlung enthält: die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 28. November 1847, betreffend den Bau einer Eisenbahn von der bayerischen Landesgränze bei Wellesweiler bis zur französischen Lan— desgränze in der Richtung auf Forbach:

„Nachdem Ich den Bau einer Eisenbahn von der bayperischen Landes— gränze bei Wellesweiler im Anschluß an die pfälzische Ludwigs-Bahn über Neunkirchen, Landsweiler, Sulzbach und St. Johann bis zur französischen Landesgränze in der Richtung auf Forbach zum Anschluß an die beab— sichtigte Eisenbahn von der diesseitigen Landesgränze über Forbach und Metz nach Paris, so wie die Anlegung der nöthigen Verbindungs-

Anschluß der

Bahnen nach den Kohlengruben im saarbrücker Revier, nach dem Mir vorgelegten Uebersichtsplane für Rechnung der Staats- Kasse genehmigt habe, ermächtige ich Sie, nunmehr zur Ausführung der

vorbezeichneten Eisenbahn und der Verbindungsbahnen nach den Kohlen- gruben zu schreiten und zu diesem Behufe in Saarbrücken eine besondere, unmittelbar von Ihnen ressortirende Kommission unter dem Namen: „Nö nigliche Kommission für den Bau der Saarbrücker Eisenbahn“„, einzusetzen, welcher in Angelegenheiten des ihr , alle Befugnisse einer öffentlichen Behörde zustehen sollen. Zugleich bestimme Ich, daß so= wohl für die Hauptbahn, als auch für die Zweigbahnen nach den Kohlen gruben das Recht zur Expropriation derjenigen Grundstücke, welche zur Aus- führung der Bahnen nach den von Ihnen sestzustellenden Bauplänen und Bahnlinien erforderlich sind, so wie das Recht zur vorübergehenden Be= nutzung fremder Grundstücke, nach Maßgabe der Bestimmungen in den §§. 8— 19 des Gesepes vom 3. November 1838. (Gesetzsammlung Seite 505. flg.), Anwendung finden soll. .

Dleser Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Charlottenburg, den 28. November 1847. . ĩ ;

Friedrich Wilhelm. An den Staats- und Finanzmininister von Düesberg.“

Die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 24. Dezember 1847, be⸗ treffend die Gleichstellung des Porto für ausländisches Papiergeld mit dem Porto für inländisches Papiergeld;

„Auf Ihren Bericht vom 15ten d. M. bestimme Ich, daß von jetzt an das Porto für ausländisches Papiergeld nach denselben Sätzen erhoben werden soll, welche nach S. 37 des Negulativs über das Posttarwesen vom 18. Dezember 1824 (Gese B- Sammlung Seite 225) für inländisches Papiergeld zur Anwendung kommen. Dieser Mein Befehl sst durch die Gesetz- Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 24. Dezember 1847. ; . Friedrich Wilhelm.

An den General- Postmeister von Schaper.“ und die Verordnung, betreffend die Vereinfachung der Berathungen des Staats⸗Raths: ! ; . 6 „Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von

Preußen ꝛc. ꝛc. ö Da Unser Patent vom 3. Februar v. J. und die zu demselben gehörenden ständischen Gesetze von demselben Tage eine Pereinsachung und Abkürzung der legislativen Berathungen Unseres Staats-Raths erforderlich machen, so haben Wir beschlossen, die Verordnung vom 20. März 1817 wegen Ein- führung des Staats-Raths in einigen Punkten zu ergänzen und abzuän— bern, und verordnen demnach, auf den Antrag Unseres Staats-Ministeriums, was folgt:

. . Die Gesetz und Verordnungs-Entwürfe, über welche Wir das Gutachten des Staatsraths erfordern, üer in Zukunft vom Staatsrath entweder in einer Plenar-Versammlung oder in einer engeren Versammlung begutachtet werden.

Die Begutachlung durch die engere Versammlung soll in der Regel, die Begutachkung durch das Plenum ausnahmsweise aus besonderen Grün- den eintreten.

§. 2. Dit engere Versammlung (8. 1) soll, unter dem Vorsitze des Präsidenten des Staatsraths, bestehen aus

1) sämmtlichen Mitgliedern des Staats-Ministeriums,

2) dem Staats-⸗Secretair,

3) sämmtlichen Mitgliedern derjenigen Staatsraths - Abtheilung, welche nach der Geschäfts-Ordnung für den Staatsrath den Plenar-Vortrag über die zu begutachtende Sache als Haupt - Abtheilung vorzubereiten haben würde, ferner

4) aus mindestens je zwei Mitgliedern derjenigen Staatsraths - Abthei⸗ lungen, welche nach der Geschäfts- Ordnung für den Staatsrath an der Vorbereitung der Sache zum Plenar-Vortrage als Neben-Abthei⸗ lungen Theil zu nehmen haben würden, und

5) aus zwei oder mehreren anderen Mitgliedern des Staatsraths.

Außerdem sind die dem Staatsrath angehörenden Prinzen Unseres Hauses befugt, jeder engeren Versammlung des Staatsraths als Mitglieder beizutreten.

§. 3. Jeder bei dem Gegenstande der Berathung betheiligte Staats- Minister hat, wenn er nicht selbst erscheinen kann, einen Rath seines Mi⸗ nisteriums in die engere Versammlung abzuordnen, welcher nöthigenfalls über die Sache nähere Auskunft zu geben hat. Ein Stimmrecht . ei⸗ 1. 6 Vertreter nur dann zu, wenn er selbst Mitglied des Staats- raths ist.

S. 4. Der Präsident des Staats-Raths hat für jede Sache die Haupt- Abtheilung, so wie die Neben ⸗Abtheilungen, zu bestimmen und Uns die für die engere Versammlung nach §. 2 zu 6 und 5 jedesmal besonders zu er= nennenden Mitglieder des Staats-Raths in Vorschlag zu bringen.

.S. 5. Wir behalten Uns vor, für jeden Entwurf eines ee oder einer Verordnung besonders zu bestimmen, ob Wir über denselben den

Staats-Nath mit seinem Gutachten vernehmen wollen. Eben so werden Wir darüber, ob dieses Gutachten vom Staats-Ralh in einer Plenar-Ver—= sammlung oder in einer engeren Versammlung abgegeben werden soll, für jeden einzelnen Fall auf den Antrag Unseres Staals-Ministeriums Bestim-

mung treffen. ö. Die in der Verordnung vom 20. März 1817 5§. 2 unter 2. und b.

und? S. 29 enthaltenen Vorschriften werden hiendurch aufgehoben.

Ürkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beige— drucktem Königlichen Insiegel.

Berlin, den 6. Januar 1848.

(L. S.) Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen.

Mühler. Eichhorn. von Thile. von Savigny. von Bodelschwingh. Graf zu Stolberg. Uh den. Frhr. von Canitz. von Düesberg. von Rohr.“

Deutsche Bundesstaaten.

** Frankfurt a. M., 16. Jan. Wenn in öffentlichen Blättern die Auflösung der hiesigen Turngemeinde als bereits an⸗ fangs dieses Monats erfolgt gemeldet wurde, so war dies durchaus voreilig. Der Senat hatte allerdings am 4ten d. in seiner großen Raths⸗=Sitzung die Auflösung der Turngemeinde beschlossen, allein ö heute schritt das Polizei⸗Amt zum Vollzuge dieses Senats-Beschlus⸗ ses, da es sich zuvor wenigstens formell, da die hiesige Turnge⸗ meinde ohne polizeiliche Erlaubniß existirte von dem Vorhanden⸗ sein eines solchen Vereins dahier zu unterrichten hatte. Die Auflö⸗ sungs-Maßregel ist natürlich eine polizeiliche, und wenn es wirklich wahr ist, daß die vorgeladen gewesenen Turner im Namen der soge⸗ nannten Gemeinde dagegen protestirten, so beweist dies um so mehr, daß die jungen Leute ihre dem Staate gegenüber zu wahrenden Pflichten ganz verkennen. Die öffentliche Turn- Anstalt, welche vom Staate subventionirt wird, ist durch die gegen die Turngemeinde voll⸗ zogene Maßregel nicht gefährdet, so wie man denn überhaupt die Tendenzen der Turngemeinden, die offenbar politischer Natur sind, von dem Zwecke der Turn⸗Anstalten streng scheiden muß.

Eine zweite Angelegenheit giebt hier in diesem Augenblicke auch viel zu reben. Es hat im Jahre 1845 nach dem würzburger großen Sänger-Feste die hiesige Behörde eventuell die Erlaubniß zu dem zweiten großen Sänger⸗Feste ertheilt, das in diesem Sommer hier stattfinden sollte. Ein provisorisches Comité traf seither auch die nöthigen Anordnungen, um das Fest sowohl in künstlerischer Beziehung, als auch im Aeußeren zu einem glänzenden zu machen. Da aber der Kosten-Voranschlag für das Fest auf 20, 000 Fl. berechnet ist und diese namentlich durch freiwillige Beiträge der Bewohner unserer Stadt aufgebracht werden müßten, da ferner auch in dieser vielbe— wegten Zelt ein großes Volksfest gerechte Bedenken erregen muß, so ist die Abhaltung des Festes um ein Jahr verschoben worden. Sollte auch, wie es der Fall ist, der eine oder andere der Sänger⸗Vereine mit dieser Vertagung nicht einverstanden sein, so wird dies an der Sache nichts äudern. Die Zeit⸗Umstände sind wirklich jetzt so drük⸗ kend, daß die Unzulässigkeit eines solchen Festes für dieses Jahr auf flacher Hand liegt, und lächerlich wäre es, blos politische Gründe aufsuchen zu wollen. ;

Die Bankerotte der drei hiesigen Banquierhäuser sind noch nicht zur gerichtlichen Anzeige gekommen und werden auch wahrscheinlich zu einem gütlichen Arrangement führen, wozu auf nächste Woche eine Besprechung der Gläubiger anberaumt worden. K

Die Börse, so wie aller Geschäftsverkehr, sind sehr still, die Geldverhältnisse sonst befriedigend.

Oesterreichische Monarchie.

Preßburg, 13. Jan. (sPreßb. Ztg.) Gestern wurde die erste Reichs -Sitzung nach den Ferien bei der hohen Magnatentafel im neu hergestellten, zweckmäßig eingerichteten Ständesaal abgehalten; das Präsidium führte Se. Kaiserl. Hoheit der Erzherzog Reichs⸗ Palatin. Gleich zu Anfang der Sitzung wurde demselben der Neu- jahrsgruß der hohen Magnaten durch einen Bischof, später eben der— selbe Gruß durch eine Deputation der Ständetafel dargebracht; auf beide Begrüßungen antwortete und dankte Se. Kaiserl. Hoheit in kurzgefaßter, aber zum Herzen Aller sprechenden Rede. Unter den bei den hohen Magnaten verhandelten Gegenständen füllte die allge— meine Besteuerung den größten Theil der gestrigen Berathung. Heute sind keine Sitzungen; es wird der Sterbetag des verstorbenen Reichs⸗ Palatins durch ein Requiem Vormittags um 10 Uhr in der St. Martins⸗Kirche gefeiert.

Venedig, 8. Jan. (A. 3.) Ein neuer Schneefall, dem un⸗ mittelbar ein herber Frost folgte, verschafft der Dogenstadt mit den beschneiten Schiffen in ihrem Hafen ein holländisches Aussehen. Den Venetianern ist bekanntlich diese nordische Winterzierde etwas so Gräu— liches, daß man, so lange Schnee in den Straßen liegt, keinen Men- schen auf der Straße sieht, ja sogar die Schulen und die Theater geschlossen bleiben.

Die Unterschriften⸗ Sammlung zu Manin's Memorandum, das eine Kommission verlangt, welche der Ursache der italienischen Unzu⸗ friedenheit nachforschen soll, hat in Treviso zu einigen Ruhestörungen Veranlassung gegeben, in deren Folge der dortige Deputirte und der Polizei⸗Commissair, nachdem ihnen das Volk die Fenster eingeworfen und anderen Unfug verübt hatte, nach Venedig flüchteten. Ersterer wollte die Schrift Manin's nicht unterschreiben, Letzterer, schon seit längerer Zeit nicht beliebt, der Unordnung wehren, die dadurch her⸗ vorgerufen war, und das gegen den Deputirten aufgebrachte Volk zur Ruhe bringen. 6

Sämmtlichen Offizieren der Garnisonen im lombardisch-venetia⸗ nischen Königreich ist es streng untersagt worden, Civilkleider zu tra⸗ gen; die letzthin in Mailand gegen Offiziere begangenen Rohheiten haben zunächst diese Maßregel nothwendig gemacht.

Mailand, 9. Jan. (A. 3.). Da die traurigen Ereignisse, die am 2ten und Zten d. ganz Mailand in Schrecken und Betrübniß versetzten, wohl bald in allen Zeitungen theils mit Uebertreibungen, theils mit böswilligen Entstellungen erscheinen werden, so dürfte es von Interesse sein, die nachstehende unparteiische Erzählung eines Au⸗ genzeugen über diese Tage zu lesen.

„Schon lange erkannte man in der Lombardei, und besonders in Mai- land, das Wirken der . die Alles aufbietet, um in gang Italien den öͤsterreichischen Namen so verhaßt als möglich zu machen. äglich erhob sie frecher und unverschämter ihr Haupt in dieser Stadt und fesselte mit ei- nem nach Art der Sektirer geübten geheimen Terrorismus immer mehr alle Klassen der Bevölkerung. Eine bedeutende Frackion des Adels ist in diese Machinationen verwickelt, daher war auch im Adel der erste Wirkungskreis dieser systematischen Einschüchterung. Diejenigen, die noch den Muth hatten, die Regierung gegen die Angriffe 6 Partei zu vertheidigen, zum Hof des Vice⸗ Königs zu . ober auch nur mit Oesterreichern umzugehen, wurden durch Dro- hungen aller Art daran zu verhindern gesucht. Zum Beispiel drohte man den Damen mit Pamphleten, die über sie verbreitei würden, wenn sie noch die Häuser des Gou- verneurs und anderer hochgestellten Oesterreicher besuchten. Ein solches

Spottgedicht im mailänder Dialelt zirkulirte wirklich über eine fremde Dam, die seit vielen Jahren hier lebt, den Künstlern viel Arbeit gab und wegen ihrer großen Wohlthätigkeit bekannt ist. Sie wird so verfolgt, daß sie ge— zwungen ist, abzureisen und das nur, weil sie nicht aufhören wollte, Desterreicher bei sich zu sehen. Was der moralische Zwang bei den höhe⸗ ren Ständen bewirkte, that beim gemeinen Volke das Geld. Schon lange war eine Masse Gesindel bezahlt, um alle Häuser mit Viva Pio nono (noch immer das Losungswort dieser Partei) Morte ai Tedeschi

und den giöbsten. Schimpfworten gegen die Desterreicher zu be- kritzeln, so wie einzelne Soldaten zu insultiren. Es lag der Par⸗ tei daran, einen Konflikt zwischen dem Militair und dem Volke

zu Stande zu bringen, theils um den Haß gegen die Truppen auf das höchste zu steigern, theils um zu sehen, ob man auf den Muth des Vol-— kes, wenn es Ernst würde, rechnen könne. Vielleicht wollte man erst nur den Gehorsam des Volkes prüfen. Das Mittel, das sie dazu ersannen, war sinnreich. Das Rauchen der Cigarren wurde von den Führern der Partei verboten und das Volk gegen die Rauchenden aufgereizt. Das offen ausgesprochene Motiv war: die Einkünfte des Staats durch die im Lande erzeugten Cigarren und den Zoll der fremden zu schmälern. Das Neujahr scheint nicht nur in Mailand, sondern in allen lombardischen Provinzen als die Zeit bestimmt worden zu sein, wo der Krieg gegen die Cigarren losbrechen sollte. Aber schon 14 Tage vorher zirkulirte ein Gedicht im mailänder Dialekt, welches das Publikum darauf vorbereitete. Die Mai⸗ länder aller Klassen hörten nach und nach auf, zu rauchen; schon die letzten Tage Dezembers wurden des Nachts mehrere Rauchende insultirt, und ein Grenadier, der einem solchen zu Hülfe eilte, wurde von hinten angefallen und er⸗= stochen. Dieser Fall steigerte natürlich die Erbitterung der Soldaten. Am zten wurden am hellen Tage den Nauchenden die Cigarren entrissen und viele Sol⸗ daten mißhandelt. In den Haupt-Straßen der Stadt rottete sich das Volk mit aufrührerischem Geschrei zusammen; die Polizei verhaftete mehrere Indivi- duen, und Patrouillen durchkreuzten die Stadt. Die Aufregung war schon ungeheuer. Am 3ten endlich geschah es, daß die Soldaten, denen das Nauchen von ihren Vorgesetzten nicht verboten war, und die es sich natür- lich von niemand Anderem verbieten ließen, sich zahlreich zusammenhielten, um sich allenfalls gegen die Ansälle des Volks zu vertheidigen. Sie beka⸗ men leider nur zu bald Gelegenheit dazu, namentlich am Corso Francesco, wo mehrere Haufen Soldaten nicht nur ausgepfiffen und beschimpft, sondern sogar mit Steinen und mit Blumentöpfen aus einigen Fenstern beworfen würden. Die auf das höchste Gereizten, worunter man mehrere italienische Grenadiere bemerkte, wollten sich durch die sie von allen Seiten bedrängen⸗ den Massen Lust machen und hieben in dieselben ein. Leider waren, wie es gewöhnlich geschieht mehrere Unschuldige, die sich im Gedränge befan- den, die Opfer davon. Unter Anderen wurden der sechzigjährige Appella⸗ tions⸗Rath Manganini und ein Koch des Grafen von Ficquelmont zusam-= mengehauen. Der eiste dieser Unglücklichen blieb (wie bereits gemeldet) gleich iodt, der andere starb den dritten Tag. Nach genauen Erkundigungen sind in allen Theilen der Stadt 26 Verwündete in die Spitäler gebracht, und von Todtgebliebenen hat man außer den 2 genannten noch 3 Personen zu betrauern; unter diesen befindet sich ein Gastwirth, aus dessen Haus eben- falls Steine auf Soldaten geworfen wurden. Am Aten und Sten wurden die Soldaten außer Dienst in ihren Kasernen konsignirt, und nur das ,, dauerte fort. Alles war ruhig. Aber freilich rauchte auch Niemand mehr, und das Gesetz der Partei blieb siegreich. Am 6ten Nach⸗ mittags ward den Soldaten wieder erlaubt, auszugehen; sie wurden aber ermahnt, sich des Rauchens zu enthalten. In diesen letzten Tagen siel kein Exrzeß mehr vor. Zwei Proclamationen wurden vom Vice-König erlassen: die (bereits mitgetheilte) erste am 4ten, welche seine tiefe Betrübniß über das vergossene Blut ausdrückt und zugleich die Bevölkerung vor den Auswieglern warnt. Die andere heute publizirte sucht die noch bestürzten Gemüther zu be⸗ ruhigen. (S. unten.) Beide weisen auf die Verbesserungen in der Administration des Landes hin, die man eben im Begriff ist, dem Kaiser vorzuschlagen, deren Verwirklichung jedoch durch die Wiederholungen solcher Störungen der öffentlichen Ruhe und Sicherheit nur verzögert werden könnte. Diese Pro⸗ clamationen sind geeignet, die Gutgesinnten und die Eingeschüchterten zu beruhigen. Aber die allgemeine Aufregung und das gegenseitige Mißtrauen kann nicht sogleich aufhören, und die Uebelgesinnten benutzen es, um aller⸗= lei boshafte Gerüchte zu verbreiten; z. B. daß den Soldaten das Rauchen befohlen und sie dafür bezahlt worden seien, um ihnen Gelegenheit zu geben, sich an dem Volke zu rächen. Mittelst solcher und anderer Verleum⸗ dungen sucht die Partei diejenigen, die noch Vertrauen zur Regierung ha⸗ ben, von ihr abwendig zu machen. Diesen Verleumdungen nun, die ohne Zweisel auch in die Zeitungen sich eindrängen werden, ist es nothwendig, die Wahrheit entgegenzustellen.“

Die oben erwähnte zweite Proclamation, welche der Vice⸗König des lombardisch-venetianischen Königreichs am 9. Januar an die Be⸗ wohner der Stadt Mailand gerichtet hat, lautet folgendermaßen:

„Meine letzten Worte haben, ich bin dessen gewiß, den Weg nicht nur zu eurem Verstande gefunden, sondern auch zu eurem Herzen, so wie sie aus dem meinigen kamen. Vielleicht sind aber eure Gedanken noch getrübt, eure Familien geängstigt. Ich wende mich daher an euch Alle als Vater und als oberstes Haupt der vom Souverain meiner Obhut anvertrauten Regierung, ench die Zusicherung zu wiederholen, daß, wenn eure Stadt ei⸗ nen Augenblick durch einen . herbeigeführt durch so seltsame Umstände, daß ihnen nicht vorgebeugt werden konnte, weil sie sich nicht vor- hersehen ließen, in Unruhe versetzt war, ich alle in meinen Händen befind- lichen Zügel der Macht, welche euch schützen soll, straffer anziehe. Da kei⸗ ner von euch zweifeln kann, daß es mein Wille ist, zweckdienlichen Gebrauch davon zu machen, damit die öffentliche Ruhe wiederhergestellt und Jeder in seinem Berufskreise, wie in den Gränzen seiner Pflicht, gehalten werde, so legt, geliebte Mailänder, jede Besorgniß ab und unterstütßt durch eure Hal- tung die Behörden, welche die Obliegenheit haben, über die persönliche Sicherheit Aller zu wachen. Ich erneuere euch bei dieser Gelegenheit den Ausdruck meiner gegründeten Hoffnungen, daß die mir auf gesetzlichem Wege ausgedrückten Wünsche, welche bereits an den Thron gelangt sind oder in kurzem dahin gelangen, von der hohen Weisheit Sr. Majestät wer= den in Erwägung gezogen und gnädig aufgenommen werden. Unterdessen mißtraut den vielfachen lügnerischen Nachrichten, die man gehässigerweise ausgestreut, um die Gemüther in Besorgniß und Gährung zu erhalten. Die Berichte aus den Provinzen des ganzen Königreichs lauten einstimmig dahin, daß die öffentliche Ruhe in denselben nirgends gestört worden. Gegenseitiges Vertrauen wird immer die fruchtbare Quelle jedes Glückes sein. Vertrauet daher mir, wie ich euch vertraue.

Mailand, 9. Januar 1818. Rainer.“

Rußland und Polen.

St. Petersburg, 11. Jan. Am vorigen Sonntage, den 9gten d. M., beging die RKaiserliche Akademie der Wissenschaften, un= ter dem Vorsitze ihres Präsidenten, des Unterrichts Ministers Grafen Uwaroff, die Feier des Gedächtnisses ihrer Stiftung mit einer öffent⸗ lichen Sitzung vor einer zahlreichen, aus Mitgliedern des diplomati⸗ schen Corps, hochstehenden Würdenträgern des Reichs und anderen Gönnern und Freunden der Wissenschaft bestehenden Versammlung. Der Vortrag, mit welchem der Akabemiker Pletnew die Sitzung er= öffnete, enthielt nebst einer gedrängten uebersicht der Leistungen der Klasse für russische Sprache und Literatur eine Darlegung der von der Klasse bei der Herausgabe des in vier Bänden erschienenen Wör⸗ terbuchs der russischen Sprache befolgten Grundsätze. Der bestän dige Secretair der Akademie, Herr Fuß, erstattete sodann Bericht siber die im verflossenen Jahre im Schoße der Akademie vorgefalle- nen Veränderungen, so wie über die wissenschaftlichen Arbeiten der Mitglieder der physiko-mathematischen und der historisch-philologischen Klasse. Zum Schluß der Sitzung wurden die Namen der neuerwähl ten Korrespondenten bekannt gemacht. Es sind als solche erwählt: Rudolph Wagner, Professor der Physiologie in Göttingen, für Phy-