1848 / 28 p. 6 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Abgeordn. q ist, was ich sagen wollte. 66 3 . Seiten wird auf Abstimmung angetragen.)

Glfers: Ich stimme für die Beibehaltung des

Abgeordn. von f d *in gf. j der von der Abtheilung bezeichneten Mo disication. Para grarhen , , Bedenken aufgestoßen, was der Königliche

ist mir aber no ; . ñ e,. vielleicht heben wird. Wenn nämlich der Nichter

* f ĩ ĩ S ö r Strafe und somit auf Verminderung der Straf- . . 9. 5h . c 14 Tagen dr nge geschärf⸗ ler Strase finden sollte, daß der Sträfling die Strafe nig er tagen kann, wird da ein neues abänderndes Urtheil stattfinden müssen?

Regierungs⸗Kommissar Bischoff: Das würde ein Punkt sein, welcher lediglich die Vollstreckung der erkannten Strafe betrifft. Es würde demnach kein neues Urtheil erfolgen, vielmehr würde von der die Strafvollstreckung überwachenden Justiz⸗-Behörde nach Maßgabe der für Fälle dieser Art bestehenden allgemeinen Grundsätze das weiter Erforderliche veranlaßt werden. ĩ

Abgeordn. Siegfried: Ich muß mich für den Wegfall des Pa⸗ ragraphen im Interesse der untersten Klasse des Volkes erklären. Die Freiheit ist das edelste Gut für dasselbe, wie für jeden Menschen, und damit es dahin gelange, sie zu genießen, möge man dafür sor—⸗ gen, daß es unter einem Gesetze lebe, welches ihm Regel und Ord⸗ nung sichere und dasselbe vor Willkür und Alles, was einen Schein davon an sich trägt, bewahre. Der Entwurf führt aber zum Ge⸗ gentheil, denn Willkür ist es, wenn der Richter es von der Eigen⸗ thümlichkeit des Verbrechers abhängig machen kann, ob er ihm ge— schärfte Strafe zuerkeunen soll. Gleiche Fälle werden verschiedene Urtheile erhalten. Der Richter kommt dabei auf einen Standpunkt zu stehen, der nicht sein Standpunkt sein darf. Der Richter hat nur über die That zu urtheilen, gleichviel von welcher Individualität sie verübt sei. So ist Gleichheit vor dem Gesetz. Hier aber soll er sich ein Urtheil über den inneren Menschen bilden und danach ab— messen, ob er ihm geschärfte Strafe zuerkenne oder nicht. Das scheint mir in gleichem Maße den Richter von seinem sicheren Stand punkte zu entfernen, als den Sträfling der Willkür auszusetzen, und das führt das Volk nicht zu der Freiheit, die es dadurch haben soll, daß es seine Gesetze kennt.

Es führt mich dieser Fall darauf, worauf wir noch oft zurück kehren werden, daß wir in der Berathung das Ziel nicht klar vor Augen haben, auf welches wir hinstreben. Die Handhabung des Ge— setzes durch eine Jury ist eine andere, als durch eine Richter-Jury, und eine andere, als durch einen Richter. Unsere Kollegen aus der Rhein-Provinz haben die Aufforderung, in gleichen Fällen sich anders auszusprechen, als wir aus den alten Provinzen. Wäre das Gesetz für die Jury zu berathen, so könnte man wohl für den Paragraphen stimmen, da dies aber für mich nicht der Fall ist, so muß ich mich für den Wegfall des Paragraphen erklären.

(Der Ruf nach Abstimmung wiederholt sich.)

Abgeordn. Camphausen: Es ist nur wegen eines Wortes, we— gen einer Anempfehlung, die im Laufe der Verhandlung gemacht worden ist, daß ich noch das Wort ergreife. Wir sind erinnert wor— den, daß der Ausschuß vorzugsweise seine Aufmerksamkeit auf den Schutz der menschlichen Gesellschaft, den das Strafrecht bezwecke, zu richten habe. Dem glaube ich an die Seite stellen zu müssen, daß es nicht minder wesentlich ist, eine andere Rücksicht vor Augen zu halten, nämlich den Schutz des Angeklagten vor möglicher Willkür des Richtere. Gefährlich sind alle solche Bestimmungen, die sich nicht blos auf einzelne Fälle beziehen, sondern deren Anwendung das Aanze Gesetz hindurchgeht. Indem Sie §. 13 annehmen, nehmen Sie eine Bestimmung an, die bei jeder einzelnen strafbaren Hand- lung, die begangen und mit Freiheitsstrafe belegt wird, anwendbar ist. Sie treffen damit eine Menge von Fällen, die von Richtern ge⸗ handhabt werden, die am wenigsten an Formen gebunden sind; denn häufig werden es Einzelrichter sein, denen überlassen ist, die Schär— fung der Strafe eintreten zu lassen oder nicht. Es ist bereits im Laufe der Erörterung die Fassung des Paragraphen beanstandet und gesagt worden, daß in der Fassung des Paragraphen Undeutlichkeit herrsche. Ich bin auch der Meinung, daß, wenn der Paragraph bei⸗ behalten werden soll, er so gefaßt werden müsse, „daß bei Gefängnißstrafen von höchstens 3 Monaten die Strafe geschärft werden könne“, und würde er auch nicht so gefaßt, so würde er doch in der Wirklichkeit nicht anders interpretirt werden. Der Richter wird aber allerdings keine feste Norm haben. Den Beweis davon haben wir heute in der Versammlung gehabt. Wir haben Alle nicht gewußt, welchen Ein— druck das Gesetz erwarte. Ein großer Theil der Versammlung hat geglaubt, die Bestimmung sei getroffen, um der unteren Volksklasse, welche das Geseß am meisten treffen wird, eine Erleichterung zu ver— schaffen, und von dem Herrn Referenten sind Sle auf die entgegen⸗ gesetzte Ansicht verwiesen worden. Das ist also ein Beweis, daß ganz verschieden und willkürlich geurtheilt werden wird, und daraus geht das Bedürfniß hervor, die Fälle aufzusuchen und genau festzu— stellen, in welchen die Schärfung angewendet werden soll. Ich bin gegen den Paragraphen.

(Von allen Seiten wird zur Abstimmung gedrängt.)

Marschall: Es hat ssich auch Niemand mehr um das Wort gemeldet. Die erste Frage lautet: ob die Versammlung auf Wegfall des 8. 13 antrage? Die zweite würde eventuell lauten: „Soll be⸗ antragt werden, die Bestimmung des 5. 13 nur für den Rückfall gel⸗ ten zu lassen., und Lie dritte rage würde auf Annahme des Para— graphen nach Vorschlag der Abtheilung mit der von ihr gemachten m, ,, 64

Die erste Frage lautet: Will die Versamm f des §. 13 antragen? 6 (Es erhebt sich eine Minderheit der Mitglieder.)

Eine Majorität hat sich nicht dafür ausgesprochen.

Die zweite Frage heißt also: Soll beantragt werden, die Be—

stimmung des §. 13 nur für den Rückfall gelten zu lassen? Die Ab= eordneten, welche dies beantragen wollen, würden das durch Auf⸗ tehen zu erkennen geben.

(Eine geringe Anzahl der Mitglieder erhebt sich.) Auch hier ist eine Majorität nicht vorhanden.

Die letzte Frage ist auf den Vorschlag der Abtheilung gerichtet, die Bestimmung des §. 13 mit der Modification anzunehmen, daß in dem letzten Satze das Wort „kann“ in „muß“ verändert werde, und daß die Worte „bis zur Hälfte“ zu streichen seien.

(Es erheben sich fast sämmtliche Mitglieder.)

Der Paragraph ist mit dieser Modification mit großer Majorität

angenommen.

Die nächste Sitzung wird morgen Vormittag 10 Uhr stattsinden.

(Schluß der Sitzung Nachmittags 3 Uhr.)

Cukanus: Ich verzichte auf das Wort, weil das

188 Nichtamtlicher Theil.

1

Inland. Berlin. Verordnungen des General-Post-Amts. Schreiben aus Weißenfels. (Erste öffentliche Sitzung der Stadtverordneten.) Neuenburger Angelegenheiten. Die Finanzen des Fürstenthums.

Deutsche Bunde sstaaten. Königreich Bavern. Berichtigung.

Widerlegung. Schreiben aus München. (Hofnachrichten; Eisen⸗

bahnen. Herzogthum Holstein. In Kiel eine Adresse an den König beschlossen. Freie Stadt Lübeck. Aufhebung des anastasi= schen Gesetzes. Brief aus Schwerin. (Hostrauer.)

Oesterreichische Mongrchie. Briefe aus Wien. (Versorgung der Schullehrer -Wittwen; Strenge gegen Beamten Bestechung. und Lemberg. (Ausbreitung der Viehseuche.)

Frankreich. Paris. Schluß der allgemeinen Adreß⸗Diskussion. Unterwerfung arabischer Stämme. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Besorgnisse wegen Unruhen in Irland. Geschwader in Portsmouth. Schreiben ans London. (Die gerichtlichen Verfolgungen der Mörder in Irland; der Streit der englischen Katholiken mit den irländischen Priestern.)

Belgien. Brüssel. Die Wahlreform-Gesetze. Ackerbau-Ausstellun gen. Der Finanz⸗Minister Veydt.

Schweden und Norwegen. Stockholm. Vermischtes. Dänemark. Kopenhagen. Einiges über die letzten Tage des Königs Christian. Vermischtes. Schweiz. Kanton Zürich. Die Bundes-Revisionsfrage. Kanton

Luzern. Neorganisation des Militairwesens. Vermischtes.

Wissenschaftliche und Kunst-Nachrichten. Wissenschaftlicher Kunstverein.

Vermischtes.

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.

Inland.

Berlin, 27. Jan. Das Amtsblatt des Königlichen Post⸗ Departements enthält die Verordnung, betreffend die Beförderung der aus der Rhein ⸗Provinz und Westfalen nach Nordhausen und Wernigerode bestimmten, auf die Bahnhofs-Expedltion in Minden zu spedlrenden Korrespondenz mittelst direkter Kartenschlüsse nach Nord— hausen und Wernigerode und Ausnahmen, welche davon stattfinden; desgleichen, betreffend die genaue Ermittelung des Briefgewichts und Notirung desselben auf den Adressen bei Erhebung des Franco für die nach Großbritanien und darüber hinaus bestimmte Korrespondenz, und Stempel⸗ Abdruck, mit welchem die Briefe aus Großbritanien u. s. w. versehen sein müssen, wenn sie als frankirte gelten sollen; desgleichen, betreffend die Portofreiheit in Angelegenheiken des Ver— eins für Geschichte und Alterthum in Ottweiler; desgleichen, betref— fend die Ermächtigung der Post-Inspektoren, Revistonen der Post— Expeditionen und Briefsammlungen durch Requisition der denfelben vorgesetzten Post⸗-Aemter zu veranlassen, und Anweisung der Post— Aemter, die darüber an das General-Post-Amt zu erstattenden' Be— richte nicht unmittelbar an dasselbe, sondern an die Post-Inspektoren abzusenden; desgleichen, betreffend die Gleichstellung der Pertosätze für aus- und inländisches Papiergeld.

X Weißenfels. Am 19. d. Mts. hat hier die erste öffent— liche Sitzung der Stadtverordneten in einem Saale des Rathhauses stattgesunden. Der Bürgermeister Oelzen eröffnete die Feierlichkeit mit einer würdigen Ansprache, in welcher er das Segensreiche der neuen Kö— niglichen Einrichtung für das politische Wohl der Bürger auseinan— dersetzte, dieselben zum innigen Dank dafür aufforderte und zuletzt seine Freude darüber zu erkennen gab, daß er in seinem hohen Alter (der Sprecher ist bereits seit 35 Jahten Bürgermeister in Weißenfels) diesen Tag noch erlebt habe, der als ein in das städtische Leben ge— pflanzter junger Baum recht viele goldene Früchte tragen möge. Der älteste Stadtverordnete, Oekonom Günther, sprach sich in seiner Erwiederung über die höhere Geltung aus, welche von jetzt an den Kommunal-Angelegenheiten gegeben sei, und leitete sodann die Wahl— Handlung, durch welche der Justizrath Eichapfel zum Vorsteher der Stadtverordneten (und zwar zum siebzehnten Male) berufen ward. Mit einigen herzlichen und ermunternden Worten eröffnete derselbe die erste Sitzung nach der neuen Verfassung, von der sich bei dem guten Vernehmen, welches sei mehreren Jahren zwischen beiden Stadt- Behörden in Weißenfels geherrscht hat, die heilsamsten Einwirkungen erwarten lassen.

Neuenburger Angelegenheiten.

Neuenburg, 20. Jan. Zur Berichtigung falscher und bös— williger Gerüchte, die in radikalen schweizer Blättern über Neuen— burgs Finanzen verbreitet worden, theilt der Constitution mel Neu— chatelois Folgendes mit: „Die Staats-Ausgabe zerfällt in zwei streng gesonderte Theile, wovon der erste sich mit der Verwendung der Einnahmen für die verschiedenen Verwaltungszweige, der andere mit den sogenannten Königlichen Geldern, welche unserem Fürsten zur freien Verfügung überlassen werden, sich beschäftigt. Jedes Jahr legt der Staatsrath auf Anordnung des Königs über den ersten Theil dem gesetzgebenden Körper ganz in derselben Weise Rechnung, wie die schweizer Regierungen ihren Großräthen gegenüber zu thun pflegen. Jedermann ist daher im Stande, zu wissen, wie viel Geld eingegan— gen, welches die Einnahme⸗Quellen sind, und wozu es verwandt wird. Jedem Verwaltungs -Beamten wird durch das Budget eine Summe überwiesen, worüber er verfügen kann, so weit es die Bedürfnisse des ihm anvertrauten Verwaltungszweiges erfor— dern, und welche er ohne besondere Genehmigung des Staats-Raths oder eintretendenfalls des Königlichen Ministeriums nicht überschreiten darf. Ueber seine Ausgaben legt er dem Finanz-Departement de⸗ taillirte Rechnung, wobei jeder Posten mit Quittung belegt werden muß. Die Gesammtheit dieser Rechnungen macht die Schatzrechnung aus, welche nebst beglaubigter Abschrift sämmtlicher Quittungen nach Berlin geschickt wird. Dort werden die Rechnungen von der König lichen Ober⸗Rechnungs⸗Kammer geprüft, und erst, nachdem sie von dieser genehmigt worden, wird dem Schatze Decharge geleistet. Kurz, wir glauben nicht, daß irgendwo in den Finanzen eines Landes oder einer Corporation solche Ordnung herrscht, wie in der Verwaltung unseres Fürstenthums. Was die Summe von 70,000 Fr. betrifft, worüber sich der König die freie Verfügung vorbehalten, so ist es noto— risch, daß der ganze Beitrag derselben, ausgenommen die Kanzlei— Kosten, von Sr. Majestät zu Gunsten des Landes verwendet weiden, und zwar entweder zu Werken von allgemeinem Nutzen oder zu Ge— schenken an die einzelnen Gemeinden, oder zur Aufmunterung der Wissenschaften, der Literatur und der Künste, oder zur Unterstützung von Nothleidenden. Ueber diese Spenden ber Größmuth wird öf⸗ fentlich nicht Nechnung gelegt, sondern es sindet eine direkte Berech— nung statt zwischen der Schatzkammer des Landes und dem König lichen Ministerim. Ueber die Verwendung der Königlichen Gelder im letzten Jahre können wir Folgendes berichten. Der König zahlte, wie früher, die Jinsen für die aus den Ereignissen des, Jahres 1831 erwachsene Schuld, deren Kapital Se. Ma⸗ jestät gleichfalls übernommen hat. Die Zinsen belaufen sich jährlich auf etwa 10, oh0 Fr. Eben so wurden auf die Königlichen Gelder angewiesen: die AÄnfertigungskosten der großen Karte des

Landes von Herrn von Osterwald; die Publicationskosten der „Mo⸗ numente der Geschichte Neuenburgs;“ die Kosten der wissenfchaft⸗ lichen Reise des Herrn Agassiz; die nöthigen Zuschüsse zur Bildung eines alademischen Fonds; eine Summe von 2600 Friedrichsd' or, als Fonds für die künftige Herstellung einer Pfarrei zu Valendis eine andere für die Kirche von Eplatures, eine Summe von 1669 Ir für die Abgebrannten von Verrieres; die Summe von 16,800 zr. für das Hospital von La⸗Chaux⸗de-Fonds, eine Summe von 70 60 Fr. ür das Couvelsche Erziehungshaus, so daß der König auf schu W099 Fr. einzig und allein im Interesse des Fürstenthums 67, 100 Fr. angewiesen hat.“ .

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. stehende Berichtigung:

Aus dem in Mainz erscheinenden Katholik ist in die A ug sbur⸗ ger Postzeitung, in die Abendzeitung und in mehrere andert Blät— ter eine münchener Korrespondenz vom 27. Dezember v. J. übergegangen, an deren Schlusse ein scharf bezeichneter Theil der hiesigen akademischen Burger öffentlich der schwersten Vergehen angeschuldigt wird. Das Nekto— rat der Universität hat es nicht unterlassen, sich unter Bezugnahme auf die erwähnte Korrespondenz an die Königliche Polizei-Direction mit der amt lichen Frage zu wenden: „ob gegen Studirende, welche bei der Versamm— lung auf der Menterschwaige betheiligt gewesen, Untersuchungen wegen an— geblich dabei gehaltener demagogisch-kommunistischer Reden gepflogen wor⸗ den seien oder gepflegen würden, und geschähe solches, oder sei es gescheh en, welchen Erfolg diese Üntersuchungen gehabt hätten?“ Darauf ist dem Ref? torat die amtliche Antwort zugegangen, „daß bei der Königl. Polizei-Direction keinerlei, Untersuchung wegen kommunistisch-demagogsscher Reden, welche don Studirenden bei der auf der Menterschwalge 'üngst stattgehabten Versammlung gehalten worden sein sollten, eingeleitet worden sei.“ Da nun auch dem Rektorat weder von kommunistisch-demagogischen Tendenzen unter irgend einem besonderen Theile der hiesigen Studentenschaft, noch im Allgemeinen über die Gesinnungen und über das Betragen der akademi schen Bürger im Verlauf des gegenwärtigen Studienjahres irgend etwas bekannt geworden ist, wodurch die im Katholik erhobene, eben so schwere als bedenkliche Beschuldigung beabsichtigten Umsturzes von Altar und Thron auch nur im mindesten gerechtfertigt werden könnte, so beeilt man sich, im Vollzuge hohen Auftrages, zur Wahrung der Ehre der Universitäts Ange- hörigen und zur Beruhigung auswärtiger Aeltern 2c., die betreffenden Aeu

Die Allg. Ztg. enthält nach⸗

ßerungen in dem münchener Korrespondenz- Artikel des Katholik hiermit D

als völlig grundlose Verdächtigungen zu bezeichnen. iejenigen bayerischen Zeitnugen, welche den verleumderischen Artikel des mainzer Blattes aufge— nommen haben, ersucht man geziemend, auch diese Berichtigung aufzunch— men. München am 21. Januar 1848. In Spezial- Auftrag von Rektor und Senat der Königlichen Ludwig ⸗Maximilians-üÜniversität das Königliche Universitäts⸗ Sekretariat, Dr. Nichter.“

Die Münchener pol. Ztg. enthält nachstehenden Artikel:

„Seit geraumer Zeit verkünden Blätter einer bestimmten Farbe die nahe Wiedereinsetzung einiger im verflossenen Jahre ihrer Lehrerstellen ent— hobenen Professoren. So lange nur der erwarteten Thatsache Erwähnung geschah, konnte füglich geschwiegen werden, da die Zeit jedenfalls das Wi— derlegen übernommen haben würde. Nun aber weiter gegangen, über zu gefügtes Unrecht geklagt und die erwähnte Reintegrirung als Necht ausge— sprochen wird, nun erwächst auch das Reden zur Pflicht. Daß den Wech— seln in den höchsten Verwaltungs-Sphären Veränderungen in den übrigen Abstufungen öffentlicher Wirlsamkeit sich anreihen, ist wahrlich nichts Ungewöhn— liches. England und Frankreich, diese eigentlichen Heimatländer des constitutio⸗ nellen Spstems, bieten hiervon eine ununterbrochene Reihe sprechender Beispiele, in den amerikanischen Freistaaten ist sogar Herkommens, daß der Wahlsieg einer volitischen Partei den Rücktritt aller derselben nicht angehörigen An gestellten einschließlich der Posthalter nach sich zieht. Bei uns in Deutsch— land pflegt keinesweges mit solch eiserner Konsequenz verfahren zu werden, und zwar mit volleni Fuge. Besitzen wir das Neprãsentativ System nicht in seinen letzten Folgerungen, so können wir uns um so leichter einer Sitte entschlagen, deren Schattenseite nicht minder als die Lichtseite zu Tage liegt. Aber wesentlich bleibt der Unterschied zwischen Entlassungen in Masse und zwischen einzelnen Veränderungen. Jede Regierung? muß sich Or— gane geben, deren Gesinnungs - Einklang ihr Vertrauen einflößt, ja, ohne eine solche Befugniß wäre die ministerielle Verantwort lichleit ein reines Unding. Als im Jahre 1837 auf bayerischem Boden eine bekannte Partei im Widerspruche mit der immensen Mehrheit des Landes und der dasselbe repräfentirenden Kammern sich des Einflusses bemächtigt und 10 volle Jahre hindurch bei beständiger parla⸗ mentairer Minorität diesen Einfluß festhielt, war sie wahrlich nicht sparsam mit reactionairen Verfügungen. Mancher achtbare Beamte fah sich aus seiner Stellung verdrängt. Wer den momentanen Regierungsdoktrinen nicht huldigte, dem blieb jede Beförderung in dem Staats- wie im Kirchendienste unerbittlich verschlossen, sofern nicht der Scharfblick des Monarchen in einzelnen Fällen die Parteiberechnungen durchkreuzte. Zufolge des Ministerwechsels von 1847 haben in dem weiten Bereiche des Justiz⸗ und Verwaltungsdienstes kaum zwei oder drei Pensionirungen stattgefunden; wahrlich ein rühmliches Zeug— niß für die Jetztzustände unseres Vaterlandes. Auch unter den öffentlichen Lehrern ist von Ruhestands-Versetzungen nur nach ganz geringem Maßstaäbe die Rede gewesen. Daß jedoch einzelne Professoren, deren laut ausgespro— chene Ueberzeugungen jenen von Regierung und Kammern geradezu entge— genstanden, nicht ferner erkoren blieben, diese Ueberzeugungen auf die Ju— gend des Landes zu übertragen oder irgendwie deren Entwickelung zu len ken, dies wird wohl Jedermann begreiflich finden. Pflichtvergessen wäre das damalige Ministerium zu nennen gewesen, hätte es dem Monarchen gerathen, der kommenden Generation in Form von Lehrvorträgen eine Richtung auf— zudrängen, die ihm inconstitutionell oder zweckwidrig schien. Sprech- und Schreibfreiheit ehren, ziemt den Regierungen. Wie durchdrungen heute die baverische von dieser Wahrheit ist, b weist die freigegebene Erörterung der inneren Landes-Angelegenheiten. Auch die Lehrfreiheit zählt zu den höch— sten Gütern des entwickelteren Staatslebens. Doch das Staatsrecht lehren lassen im Sinne eines bekannten Handbuches, wäre nicht mehr Lehrfreiheit, es wäre Lernzwang zu Gunsten jedenfalls sehr eigenthümlicher Verfassungs Auslegungen. Eben darum wird wohl, so lange das gegenwärtige System in Kraft verbleibt, von Wiederberufung jener durchaus achtbaren, aber ei— nem entgegengesetzten Sosteme offen huldigenden Männer in das Lehrfach keine Rede sein können, und am allerwenigsten dürften Klagen von jener Seite zu erwarten sein, deren frühere Epurationen noch im frischen Andenken stehen. Fragen sich gewisse Blätter, wer seiner Zeit Oken's Ent— fernung aus Bayern erzwungen, wem das Ausland Rotabilitäten, wie Stahl, Pfeuffer, Harleß, von der Pfordten 2c. dankt, so dürften sie etwas milder über die Gegenwart urtheilen, erkennend, das hkodie mihi eras tihi sei nichts weniger als zur Vollanwendung gelangt.“

** München, 22. Jan. Die Ihnen schon früher gemel⸗ dete Reise unseres Monarchen nach Italien wird, sicherem Vernehmen nach, zu Anfang des März angetreten werden, Dagegen scheint die ursprüngliche Absicht des erlauchten Kronprinzlichen Paares, nog vor

enthalt von Würz

der Niederkunft der Frau Kronprinzessin Len Aufenthal rz burg nach Bamberg zu verlegen, wieder aufgegehben zu sein, und würde demnach die Entbindung der hohen Frau in erstgenannten Stadt er⸗ folgen. . *

Die amtlichen Protokolle der Reichsraths - Kammer, dor kurzem erschienen, enthalten nicht unwichtige Aufschlüsse über unsere Cisen⸗ bahn-Verbindungen mit Württemberg und Desterreich. Die Schie⸗ nen-Verbindung zwischen Bayern und Württemberg betreffend, o ist aus den Verhandlungen ersichtlich, daß n n merrg schon vor oder 5 Jahren der bayerischen Regierung den Antrag zum Anschlusse ge⸗ macht, aber 2 Jahre lang gar keine Antwort erhalten hat. Erst spä⸗ ter hatte man Württemberg angeboten, bei Nördlingen anzuschließen, was aber, wie es scheint, abgelehnt wurde. Ein neuer Versuch, wel⸗ cher im vorigen Jahre gemacht, ward, blieb gleichfalls ohne Erfolg, da, wie Herr von Maurer erklärte, die Krone Württemberg sich nicht veranlaßt gefunden habe, auf eine gemeinschaftliche Bahn einzugehen. So scheinen leidige Sonderinteressen, zum großen Rachtheile des

deutschen Gesammt- Interesses, wie sie bisher den Anschluß zwischen Württemberg und Baden verhindert haben, auch den unserigen mit jenem Lande ad calendas graecas zu terminiren. In der württem⸗ berg-⸗badischen Anschlußfrage hat der badische Kammer Liberalismus gezeigt, wie er die deutsche Einheit, die er immer im Munde führt, verstehe.

Herzogthum Holstein. (B. H.) In Kiel versammelte sich am 23. Januar eine große Anzahl der angesehensten Einwohner und beschloß, in der Voraussetzung, daß dieser Schritt kein ver— einzelter bleiben werde, eine Adresse an Se. Majestät Freberit VII. zu richten, in der, außer dem Beileid und Glückwunsch zur Thron⸗ besteigung, die Wünsche und Hoffnungen Aller in Betreff der staats⸗ rechtlichen Stellung der Herzogthümer, in Uebereinstimmung mit den letzten Adressen der holsteinschen und schleswigschen Stände versammlung, ausgesprochen würden. In die Kommission zur Entwerfung der Adresse wurden erwählt: Etatsrath Falck, welcher in der Versamm— lung den Vorsitz führte, Professor Droysen, Bürgermeister Dr. Bale= mann, Advokat Bargum und Eisenbahn⸗Direftor Olshausen. Am nächsten Donnerstag wird der Adreß-Entwurf einer zweiten Versamm⸗ lung vorgelegt werden.

Freie Stadt Lübeck. (Hannov. Ztg.) Ein Hochedler Rath hat folgende Verordnung, die Aufhebung des Anastasischen Geé— setzes betreffend, veröffentlicht:

„Um die aus dem sogenannten anastasischen Gesetze für den Verkehr entspringenden Hemmnisse zu beseitigen, verordnet Ein Hochedler Rath, im Einvernehmen mit der ehrliebenden Bürgerschaft, hiermittelst: Art. 1. Die Verfügungen des Römischen Nechts (LL. 22 und 23, C. IV., 35), nach welchem der Cessionar einer Forderung von dem Schuldner nur den Be“ trag dessen einklagen darf, was et selbst dem Cedenten für dieselbe vergütete, sind aufgehoben. Art. 2. Diese Aufhebung soll auch auf die schon vor der selben vollzogenen Cessionen Anwendung finden.“

Schwerin, 24. Jan. Der Großherzogliche Hof hat wegen des Ablebens Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Adelaide von Orleans eine 8tägige Trauer angelegt.

Oesterreichische Monarchie.

S Wien, 23. Jan. Endlich scheint auch bei uns wenigstens etwas zur Verbesserung des Looses der Schullehrer-Familien geschehen zu sollen. Aus Veranlassung des übrigens jetzt erst erledigten Hauptberichtes über den Zustand der Volksschulenz im Jahre 1844 haben Se. Masjestät angeordnet, in Ueberlegung zu nehmen, ob nicht schon vor einer weiteren Bestimmung über die Dotation der Schul⸗ lehrer eine Verhandlung an der Zeit wäre über eine bessere als die dermalen normirte Versorgung ihrer Wittwen und Waisen? und im bejahenden Falle, in welcher Richtung diese Verhandlung zu pflegen wäre? Die Provinzial⸗Regierungen haben demgemäß von den Unterbehörden Anzeigen abgefordert? ob und welche Anstände in Absicht auf die direktlvmäßige Versorgung der Wittwen und Waisen der Volks-Schullehrer sich bis jetzt ergeben haben, ob sonach eine Abänderung in den diesfälligen Normen jetzt schon wünschenswerth wäre, und in welcher Weise dieselbe, jedoch ohne eine neuerliche Be— lastung des öffentlichen Fonds, namentlich des Normalschul-Fonds, etwa getroffen werden könnte?

Nach den bisherigen Gesetzen sollen diejenigen, welche bei Be⸗ stand- oder sonstigen Verträgen über Aerarial-Lieferungen der Be— stechung öffentlicher Beamten beschuldigt und derselben überwiesen wurden, nebst der auf solche Verbrechen festgesetzten Strafe, noch ins⸗ besondere von jeder Konkurrenz zu derlei Verträgen ausgeschlossen werden. Gemäß eines neuerlichen Kaiserlichen Befehls soll jedoch diese Bestimmung auch auf jene zu erweitern sein, welche der Be⸗— stechung öffentlicher Beamten beschuldigt worden und durch gericht liche Untersuchung von dem angeklagten Verbrechen nicht schuldlos er— klärt worden sind.

* Lemberg, 16. Jan. Die für endliche Erzielung wohl⸗ feilerer Fleischpreise so wichtige Besserung des Gesundheitsstandes der Hornviehheerden in unseren östlichen Nachbarländern dürfte lei— der wieder auf längere Zeit hinausgeschoben sein, da nach den hier eingelangten Anzeigen der Konsulate zu Jassy und Gallacz die muth— maßlich aus der angränzenden Wallachel in den südlichen Theil der Moldau eingedrungene Hornvieh-Seuche dort bedeutend um sich greift und namentlich im Bezirke von Putun bereits in 15 Ortschaften grassirt. Zur Verwahrung gegen das Eindringen der Seuche hat daher das hiesige Gubernium die bisher an der Gränze der Bu⸗ kowina gegen die Moldau bestandene dreitägige Hornvieh-Observation auf eine zehntägige Kontumaz-Periode erhöht und auch den benach⸗ barten Provinzial-Regierungen die verdoppelte Vorsicht gegen die weitere Verbreitung der Seuche empfohlen.

Frankreich.

Paris, 23. Jan. Die Deputirten⸗Kammer hat die allgemeine Diskussion der Adresse in der gestrigen einen Sitzung zu Ende ge— bracht und wird in der nächsten sogleich zu den einzelnen Artikeln schreiten. Den Schluß der Debatte, nach der schon mitgetheilten Rede des Herrn Desmousseaur de Givré, machte gestern Herr Ducos von Seiten der Opposition mit größtentheils persönlichen Declama— tionen gegen die Minister. Unter der Masorität unterschied er zwei Parteien: die Führer und die Geführten. Die Ersteren hätten einen eigenthümlichen Charakter, eine ihnen allein eigene Physiognomie. „Ehemals“, fuhr der Redner fort, „nannten sie sich Doctrinairs. Seitdem sie aus der Coalition ausgeschieden, gefällt ihnen dieser Name nicht mehr, oder vielmehr sie glaubten, derselbe sei der Majorität zu sehr zuwider, als daß sie ihn noch länger beibehalten mochten; sie nahmen daher den Namen ihrer neuen Verbündeten an; sie nennen sich die Erhalter der guten Politik. Im Allgemeinen lieben sie die hohen Stellen und die guten Gehalte. Sie waren zusammen in der Coalition und ärndten nun zusammen die Früchte; das versteht sich von selbst. Ihr Haupt-Chef (Herr Guizot) liebt die Popularität nicht; er erwiedert seinen intimsten Freunden mit denselben Gefühlen, die sie für ihn haben; er ist Optimist und sieht Alles im besten Licht. Er fühlt sich nicht darüber beleidigt, wenn man ihm sagt, man habe nicht geglaubt, daß er in London in der Eigenschaft als Bot— schafter sei. Zwei Parteien gegenüber, von denen die eine auf den Krieg, die andere auf eine Thorheit hin will, findet er, daß beide gut sind. Er hat ehemals die Freiheit vertheidigt, er hat zu Lisieux (vor seinen Wählern) den Fortschritt versprochen; Sie kennen Alle seinen Eifer für die Freiheit und seinen Luxus in Fortschritten. Der zweite Chef (Graf Duchatel), dem die öffentliche Böswilligkeit die Anmaßung beilegt, der Erste sein zu wollen, hat sich große Berühmt— heit in der Leitung der Wahl-Kollegien erworben; er besitzt viel parlamen— tarische Gewandtheit und Geschicklichkeit. Jedermann kennt..“ Hier wurde der Redner von zahlreichen Stimmen mit dem Rufe unterbrochen: „Diese Persönlichkeiten sind unerträglich! Zur Ordnung!“ Er setzte jedoch nichtsdestoweniger seinen Vortrag noch eine Weile in demselben Tone fort, obgleich häufiges Murren ihn begleitete, bis endlich der Präsident ihn entschieden aufforderte, sich solcher Persönlichkeiten zu 3 worauf er selbst gegen diesen noch die parlamentarische Achtung verletzte.

Ein Schreiben aus Algier meldet, daß in Folge der Ueberliefe⸗

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rung Abd el Kader's die drei Haupt- Abtheilungen der Stämme der Hamianes⸗Garabas, welche allein noch gegen die Franzosen Stand gehalten hatten, nun auch sich unterworfen haben. Am Tien d. war General von Lamoriciere von Oran abgereist, um sich nach Paris zu begeben. Der Toulonnais glaubt aus guter Quelle versichern zu können, daß Abd el Kader nicht lange in dem Fort Lamalgue zu Toulon bleiben werde. .

Die Porphyr⸗-Blöcke, welche der Kaiser von Rußland zum Grab— mal Napoleon's geschenkt hat, sind im Invalidenhotel angekommen.

Scribe ist zum Commandeur des Ordens der Ehrenlegion er— nannt worden. ;

In Folge neuer Metzeleien, die angeblich im Libanon vorgefallen sind, soll der französische General-Konsul sich verpflichtet geglaubt ha— ben, die Befehlshaber zweier französischen Kriegsschiffe zur Landung ihrer Mannschaften aufzufordern.

Die französische Regierung hat von ihrem Konsul zu Mazatlan

in Kalifornien die Anzeige erhalten, daß der provisorische Gouver— neur der Provinz sämmtliche enropäische Konsuln aufgefordert habe, von der Regierung zu Washingten ein neues Exequatur zu begeh ren. Man sieht in diesem Schritte den sicheren Vorläufer der förm— lichen Einverleibung Kaliforniens in die Vereinigten Staaten. Die Gesellschaft der transatlantischen Pakelböte zu Havre will ihr Kapital von 2 auf 3 Millionen Fr. erhöhen und sich als ano nyme Gesellschaft konstituiren. Sobald die Dampfböte in Stand gesetzt sind, wird der bisher durch vier dieser Schiffe versehene Dienst zwischen Havre und New-NYork wieder beginnen.

Seit vorgestern ist die Polizei beschäftigt, die Läden sämmtlicher Waffenschmiede zu revidiren.

Der Rendant der Kasse der Ehrenlegion ist, unter der Anschul— digung, argen Unterschleif begangen und falsche Quittungen ausge— stellt zu haben, verhaftet.

Sroßbritanien und Irland.

London, 22. Jan. Die Nachrichten aus Irland melden wie— der von Unruhen, welche der von neuem sich mehrende Mangel an Lebensmitteln erzeugt hat. In Kilkenny hegt man deshalb so ernst— liche Besorgnisse, daß Militair aller Waffengattungen aufgeboten wor— den ist, die Stadt zu schützen. Aus der Grafschaft Tipperary und Kilkenny werden wieder mehrere Fälle berichtet, in den Menschen Hungers gestorben sind. Mittlerweile ist in mehreren, unter das Ausnahmegesetz gestellten Bezirken das Militair und die Polizei be— schäftigt, die verborgen gehaltenen Waffen aufzusuchen, und vor den Spezial-Assisen häufen sich die Todes- und Deportations-Urtheile. Bemerkenswerth ist dabei die völlige Gleichgültigkeit, mit welcher die meisten Angeklagten das Urtheil aufnehmen.

In Portsmouth ist der Befehl angekommen, zwölf Kriegsdampf⸗— böte dort zu versammeln und zum Dienst bereit zu halten.

X London, 21. Jan. Die größte aller Neuigkeiten ist jetzt die strenge Handhabung des Rechts und die wirksame Bestrafung der Verbrechen in Irland. In beiden Theilen des vereinigten König reichs traut man kaum seinen Augen, wenn es in den Zeitungen heißt, daß nicht allein eine ganze Schaar von Mördern zum Galgen verurtheilt ist, sondern auch Leute überführt worden sind, welche Mör— dern auf ihrer Flucht eine Zufluchtsstätte gewährt und in einem Falle sogar dieselben zum Morde gedungen haben. Dieser letzte Fall ist eigenthümlich, da, wie leicht einzusehen, das Beibringen eines rechts— kräftigen Beweises für diese Art von Verschwörung sehr schwer hält; dennoch ist ein Pächter, mit Namen Crown, ein nicht unbemittelter Mann, überführt worden, den bekannten Bravo Puck zur Ermordung seines Gutsherrn gedungen zu haben. Den Beweis gegen ihn bil— dete die Aussage seines eigenen Neffen, und obschon der übrige Theil seiner Familie und seiner Diener das Gegentheil beschwor, so hatte er doch selbst seine Schuld eingestanden, und die Jury verurtheilte ihn. Es mag dem übrigen Europa unglaublich erscheinen, aber diese Verurtheilungen werden als etwas in Irland Uncrhörtes angestaunt. Vor nicht langer Zeit hatte die Regierung eine Belohnung von 1009 Pfd. für die gerichtliche Ueberführung der Urheber eines abscheulichen Mordes ausgeboten und dem Angeber dazu noch voll— ständige Begnadigung zugesichert, falls er nicht selbst der wirkliche Mörder gewesen wäre, In Folge dieses Aufrufs meldete sich ein Pächter und versprach unter solchen Bedingungen die nöthige Auf klärung zu geben. Der Mord war von drei Männern verübt wor— den, und jener verlangte deshalb 3000 Pfd. mit der Begnadigung für seinen eigenen Antheil daran. Als dies zugesichert war, bekannte er sich selbst als den Urheber, der drei Verbrecher zum Morde ge dungen, und als dieser verübt war, sie dafür bezahlt hatte; er sähe, sagte er, jetzt keinen Grund ein, warum er jene nicht an den Gal— gen bringen und die Belohnung nicht einstecken sollte, was auch richtig geschah, so daß er jeder Bestrafung entging.

Ueber diese irländischen Morde ist zwischen den leitenden Katho— liken Englands, wie Lord Shrewsbury und Lord Arundel, und den irländischen Priestern ein sehr heftiger Streit ausgebrochen. Die englischen Lords erklären, es sei eine Schmach und ein Skan— dal für ihre, Kirche, welche einen so unbegränzten Einfluß über das irländische Landvolk ausübe, daß nicht allein diese Verbrechen durch solchen Einfluß nicht unterdrückt, sondern sogar in manchen Fällen selbst priesterlicher Agitation zugeschrieben werden. Auf diese achtungswerthen Vorstellungen haben die irländischen Bi— schöfe und Agitatoren damit geantwortet, daß sie Lord Shrewsbury „einen frommen Narren“ nannten. Es ist indeß kaum möglich, daß diese Art von Tiskussion nicht ihre Wirkung in Rom und anderswö haben sollte. Die päpstliche Regierung ist lange in einer unglaub— lichen Unwissenheit über den wirklichen Zustand Irlands gehalten worden, weil sie alle ihre Nachrichten nur von dem irländischen Kol⸗ legium in Rom und Herrn Mac Hale und seiner Partei erhielt. Nichts kann abgeschmackter und irrthümlicher sein, als die Sprache des Pater Ventura in seiner kürzlichen Leichen-Predigt auf O'Connell, und der Einfluß des Papstes ist in Irland nur angewandt worden, um lokalen Täuschungen und Partei -Leidenschaften Geltung zu ver— schaffen. Wenn die Autorität des Papstes überhaupt in den geist⸗ lichen Angelegenheiten seiner Kirche in diesem Königreiche beslehen soll, so muß sehr gewünscht werden, daß sie mit einer genauen Kennt⸗ niß der Thatsachen ausgeübt werde. Ich glaube behaupten zu können, daß gegenwärtig in keinem Lande Europa's ein Geist des Widerstandes gegen die Politik der römischen Kirche so wenig sich kundgiebt, als in England. Selbst die vorherrschende Animosität gegen die Jesuiten wird hier kaum gespürt, und ihr großes Institut in Stonayhurst und Clongowus steht eben so sicher wie ein wesleya— nisches Seminar. Es kann möglich sein, daß diese Art von Gleich⸗ Aültigkeit gegen den Einfluß und Fortschritt des Katholizismus von Seiten der englischen Regierung nicht weise ist, und daß ein prote⸗ stantischer Staat gegen so thätige Angriffe zu allen Zeiten sich mehr schützen muß, aber, wie dem auch sein mag, die Freiheit der römisch- katholischen Kirche und Geistlichkeit in England und Irland ist während der letzten 20 Jahre unbeschränkt gewesen, und sie haben gewiß auch einen ausgedehnten 6 davon gemacht. In Irland wußte man es längst, daß O'Connell viel mehr das Werkzeug der Priester war, als die Priester das Werkzeug O'Connell's. Nach seinem Tode ist diese Ansicht zur Gewißheit geworden. Das wahre

Krankheit zeigte. Ab. eb Augenblick, wo wirklich ein Funke von Hoffnung vorhanden war. Der König hat während seiner ganzen Krankheit einen, hohen Grad von

Haupt irländischen Mißvergnügens und irländischer Agitation ist John Mac Hale, Erzbischof von Tuam. John O'Connell und die Pup pen der Versöhnungshalle sind nur da, um seinen Zwecken zu dienen 2 seine Befehle im Parlament oder anderswo auszuführen, und der irländische Kampf hängt ganz und gar ab von der Thatkraft seiner geistlichen Miliz.

8Selg ien.

Brüssel, 21. Jan. Die mit der Prüfung der vom Gouver— nement beabsichtigten politischen Gesetzvorschläge beauftragte Kommis⸗ sion hat sich auch mit der Prüfung des Entwurfs betreffs der Hin— zuzichung der Kapazitäten zur Wahlberechtigung beschäftigt und den Vorschlag genehmigt, daß alle auf der Juryliste stehenden Personen das Wahlrecht besitzen sollen, sobald sie 20 Fl. Steuer zahlen.

Mittelst Königlichen Beschlusses ist eben festgestellt worden, daß alle fünf Jahre eine Ausstellung der Agrikuitur⸗ Produkte stattfin⸗ den solle.

Das Journal du Commerce versichert, Herr Veydt habe seine Entlassung als Finanz ⸗Minister eingereicht. Die Indepen⸗— dance versichert, daß nur Gesundheits-Rücksichten ihn dazu bestimmt hätten.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 18. Jan. Die Post⸗ und Staats⸗Zei⸗ tung enthält sehr umfangreiche Erläuterungen über die Königlichen Finanz⸗ Vorschläge, in welchen auf die in Reichsständen und in der Presse über dieselben gemachten Aeußerungen Rücksicht genommen wird.

Die Verwerfung der Regierungs⸗-Vorschläge über die Verlegung der Marine-Etablissements von Gothenburg nach Marstrand, selbst im Adel und Priesterstande ist, wie Aftonbladet bemerkt, die stärkste Niederlage, welche die Regierung seit langer Zeit erlitten.

Dänem ar .

Kopenhagen, 22. Jan. (Alt. Merk.) Se. Majestät der König hat der hiesigen Bürger⸗Bewaffnung den Wachdienst auf dem Residenzschlosse Christiansburg übertragen.

Die Berling. Ztg. theilt Folgendes über die letzten Tage Christian's VIII. mit: „Bereits mehrere Tage vor dem Tode des Königs war die Hoffnung der Aerzte hinsichtlich seiner Genesung nur sehr schwach, obwohl sich einige Abwechselung in den Fortschritten der Aber am Mittwoch Abend (19ten) war der letzte

Ruhe und Seelenstärke gezeigt und sich mit Bereitwilligkeit den Operatio⸗ nen unterworfen, welche die Aerzte nothwendig fanden. Mit Nesignation ertrug er seine bedeutenden körperlichen Schmerzen neben den vielen ernsten Gedanken, die ihn beschäftigen mußten. Am D onnerstag waren die Schmer⸗ zen im Zunehmen begriffen, während doch die geistigen Kräfte voll— kommen ungeschwächt blieben, so daß der König auch gegen Nachmit⸗ tag, seinem Wunsche zufolge, das Sakrament des Altars von seinem Konfessionarius, dem Bischofe Mynster, entgegennahm. An dieser heiligen Handlung nahm Ihre Majestät die Königin Karoline Amalia Theil, welche während der Krankheit des Königs mit aufopfernder Liebe ihren Gemahl getröstet und gepflegt und ihm unter seinen Lei— den mit der Treue einer christlichen Hausfrau zur Seite gestanden hat. Einige Zeit nachher nahm der sterbende König einen rührenden Abschied von seiner ganzen Familie. Unter den Personen, die Chri— stian VIII. an seinem Krankenbette empfing, war auch die von ihm so hoch verehrte, betagte verwittwete Königin Marie Sophie Frie⸗ derife.“

Fädrelandet enthält noch folgende, das Vorstehende ergän⸗ zende Mittheilungen: „Im Augenblicke des Todes waren außer Ihrer Majestät der Königin, der Ober-Hofmarschall von Levetzau und der Geheime Etatsrath Adler anwesend. Die Königliche Leiche wird seit⸗ dem von einem Adjutanten und einem Arzte bewacht; heute (21sten) ist die Desection derselben vorgenommen worden, und morgen (22sten) wird mit der Eiubalsamirung begonnen, worauf sie nach gewöhnlichem Brauche auf einem Paradebette ausgestellt wird. Sie soll von den ausgestandenen Leiden so abgezehrt und verändert sein, daß es schwer hält, die Züge wieder zu erkennen. Die Nachricht vom Tode König Christian's des Achten wurde seinem Sohne und Nachfolger, der, nachdem er Abschied von seinem Vater genommen, sich gestern (20sten) nach Christiansburg begeben hatte, von dem General⸗ Adjutanten, General Ewald, und dem Kabinets⸗Secretair, Kammerherrn Tillisch, über⸗ bracht, worauf der neue König die Haupt-Etage in Christiansburg als Woh—⸗ nung bezog und gleich nachher die Mitglieder des Staatsraths und mehrere hohe Beamten empfing. Dem Vernehmen nach haben der Ober-Hof⸗-Marschall von Levetzau, der Kammerherr Tillisch und der Etatsrath Lunding (bisheriger Kabinets-Secretair des Kronprinzen) den Auftrag erhalten, das Portefeuille, die Papiere und die Brief⸗— schaften des verstorbenen Königs in Gewahrsam zu nehmen und zu ordnen.“

Dasselbe Blatt stellt bereits gestern von seinem Standpunkte aus freimüthige Betrachtungen über die Staats verhältnisse bei dem Tode Christian's VIII. an und giebt dabei den Wunsch zu erkennen, daß der Augenblick des Regierungs-Antritts seines Nachfolgers dazu benutzt werden möge, demselben die Meinung des Volkes in dieser Hinsicht vorzutragen. Die Neflectionen von Kjöbenhavnsposten in ihrem mit einem Trauerrande erschienenen Blatte vom 2lsten sind ähnlicher Art, wie die Faedrelandet's. Beide erkennen die Ver— dienste des verstorbenen Königs an; beide hatten aber mehr gehofft und gewünscht in Beziehung auf die staatliche und freiheitliche Ent⸗ wickelung, wenn sie auch den entgegenstehenden Schwierigkeiten in den Umständen und im Volke selbst Rechnung tragen, und erwarten von seinem Nachfolger die Erfüllung. Kjöben havnsposten bezeichnet die kurze Regierung Christian's VIII. als eine besonders glückliche und zugleich als eine der Vorberei⸗ tung. Ein besonderes Gewicht legt sie auf das, was der verstorhene König in seiner Jugend in Norwegen gethan, sowohl mit Rücsicht auf das, was sich an seinen Namen, in der Geschichte knüpfen wird, als auf das, was man von ihm in Dänemark ée, e,, und sagt, er sei der letzte König gewesen, der, en auch zu e . ee. Zeiten, in beiden slandina vischen Reichen regiert habe, in dem einen ö Faründer der Freiheit, in dem anderen als Vorbereiter. Es als Begründer der Freiheit, i gf . Freed muh bann hieß; Ten en Artife mit ben Ausrufungen; „rie und dankbare Anerkennung dem Andenken Christian's Ul. Freiheit und volks= thümliches Wesen folge der Regierung Frederik's VII. ; . R Prassdent der schleswig - holstein lauenburgischen Kanzlei, Graf von Moltke auf Nütschau, ist zum Geheimen Staats⸗-Minister

ernannt worden. Schweiz.

a Zürich. (Schw. Merk.) Die Partei- Organe in 6s, ir ihre Rollen in Beziehung auf die beer fe, n Bundes- Revisson ganz vertauscht. Die Radikalen, wie die Neue Jüricher Zeitung oder vielmer Bürgermeister Hr. Furrer und Pr. A. Escher, das Solothurner Blatt oder Landammann Mun= zinger und Regierungs-Nath Dr, Felber, der Erzähler oder Staats-

schteiber Steiger von St. Gallen, die National ⸗-Zeitung oder