1848 / 29 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

, * meg immer den 8 gern zahlreicher, in 2 . herumliegender todten Hunde, Katzen and Ratten und . Aase jeder Gattung, von den Pferden und Kühen bis 2 FJe⸗ kervieh, die, je nach dem der . 91. . us auf und abschwimmend, mitten in einer og⸗= 1 vor die NYalis = , wemmt werden und zur Qual der auf dem W wo 2 sowohl, als der Uferbewohner, weit und breit die Luft verpesten. Man kann sich nun denken, wie eine solche schmachvolle Handhabung der offentlichen Reinlichkeit geeignet ist, den Fortschritten er Seuche vorzubeugen! . . : * Bestinmungen des jüngsten Vertrags mit Griechenland ist noch wenig bekannt, und die hiesige Presse hat über die Einzel⸗ heiten desselben noch nichts veröffentlicht. Das türkische Publikum aͤußert sich indessen mit der Beilegung dieses leidigen Handels sehr = die öffentliche Stimmung wird dadurch beruhigt, so wie das Ministerium Reschid⸗Pascha, welches bis dahin etwas schwankend schien, sich in Folge dieses Triumphes der Pforte nur befestigen kann, und zwar zur Freude aller Wohlgesinnten und Aufgeklärten, da doch allgemein die Ueberzeugung herrscht, daß, wenn auch dasselbe bisher nicht im Stande war, alles Gute zu leisten, das zu wünschen gewe⸗ sen, es nicht an dessen redlichen Absichten lag, dieses Gute herbeizu⸗ führen und alle seine Bestrebungen dahin zielen.

Aegypten. Alexandrien, 20. Dez. (. 3.) Es sind Briefe von Mas⸗—

aua (Küste von Abyssinien) vom 10. Oktober hier eingegangen. Un⸗ 6 Landsmann Herr W. Schimper in Adoa hatte während des Krie— ges zwischen Ras Ali und Fürst Ubie, d. h. seit Mai, viel zu leiden, nun scheint aber seine Lage eine günstigere Wendung nehmen zu wol⸗ lenz er hat Geld und Waffen von Triest empfangen. Er kann nun kräftiger auftreten und zur Civilisation jenes Lanbes viel beitragen. Der hamburger Schiffer Rodatz war am 8. Oftober nach fünfmonatlichem

Aufenthalt nach Aden und Europa abgesegelt; in zehn Tagen sollte ihm der bremer Schooner „Athen“ folgen, der am 14. September in Massaua angekommen war, nachdem er Dschedda besucht hatte.

gekanntmachungen.

T5]. Nothwendiger Verkauf.

Die in Güntershagen belegene und im Hypotheken- buche Vol. II. No. . Fol. 13-18. verzeichnete Erb⸗ pachts- Walkmühle des Gottlieb Schuster, abgeschätz auf S962 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. zufolge der nebst Hypotheken- schein und Bedingungen in der Registratur einzusehen-⸗ den Taxe, soll

am 7. August d. J., Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst suͤbhastirt werden.

Dramburg, den 21. Januar 1848.

2519. 2719. 2721. 2756. 2835. 2865. 2881. 2984. 3037. 3133. 3143. 3210. ö 3 X. G C3X 321. 3331. 3382. 3395. 3642. 3667. essische Ludwigs-Eisenbahn. 3759. 3765. 3786. 3870. 3879. 3921. mn mmm, . 3934. 3954. 3991. 4001. 4018. 4106 22 zad . und 4119. aus Serie E. Nr. 4623. 4629. 4630. 4637. 4656. 4673. 4873. 4886. 4909. 4968. 4973. 5046. 5047. 5092. 5154. 5167. 573. ᷣisi 5230. 5263. 5275. 5284. 5291. 5337 und 5389.

192

Herr Lefebvre war zehn Tage früher nach Aboa abgegangen, und nach drei Tagen wollte Herr d'Abadie dahin nachfolgen. In Mas⸗ saua selbst treibt der vom Vicekönig von Aegypten eingeseßte Gou⸗ verneur das drückendste Monopol und die gräßlichste Tyrannei. Es ist eine beträchtliche Sammlung von Pflanzen und zoologischen Ge—

enständen für den Reise Verein in Eßlingen und bas Naturalien= i in Triest, durch Sendung des Herrn Schimper, hier ange⸗ langt.

Die französischen Ingenieure sind von Suez zurückgekehrt, sie erklären, daß nicht das geringste örtliche Hinderniß dem Bau des Kanals von Suez nach dem Mittelländischen Meere im Wege stehe. Die Herren Negrelli, Stephenson und Talbot werden im Frühjahr hier erwartet.

Mehmed Ali wird in 10 Tagen seine gewöhnliche Reise von Kahira nach Ober⸗-Aegypten antreten. Der öffentliche Gesundheits⸗ Zustand in ganz Aegypten ist befriedigend; nicht die geringste Spur von Cholera.

Alexandrien, 29. Dez. Mit dem letzten österreichischen Dampfboot ist Herr von Küster, russischer General-⸗gKonsul, auf seinen Posten nach Corfu zurückgekehrt; er hinterläßt hier viele Verehrer und Freunde, welche er sich durch sein ehrenvolles Benehmen wäh— rend seines kurzen Aufenthaltes hier gewonnen. Dr. Bruce ist von Paris angelangt; er ward von der französischen Regierung nach Aegypten gesandt, um den öffentlichen Gesundheitszustand des Lan= des längere Zeit zu beobachten und später seine Ansicht über diesen wichtigen Gegenstand darzulegen; sein Bericht soll die Regierung rück⸗ sichtlich der Aufhebung der Suarantaine leiten.

Seit der Rückkehr des Ober-Ingenieurs Mongel Bey wurden die Arbeiten an der Nildämmung mit großer Thätigkeit wieder auf— genommen, es werden 13,000 Mann Soldaten und Matrosen gegen⸗ wärtig dabei verwendet.

gandels und Gärsen nachrichten. Königsberg, 24. Jan. Marktbericht. Zufuhr gering. Wei- zen 55 73 Sgr. pro Schffl.; Roggen 45 418 Sgr. pro Schfsl.; große Gerste 40 45 Sgr. pr. Schffi.; kleine Gerste 33— 4 Sgr. pro Schffl.;

Hafer 23 27 Sgr. pr. Schffl.; graue Erbsen 60 —75 Sgr. pr. Schffl. ;

weiße Erbsen 45— 55 Sgr. pr. Schffl.;

Stroh 90 Sgr. pr. Schock.

Heu 12 Sgr. pr. Ctr.;

Stettin, 26. Jan. K in locs 86 / S7nsd. mit 41 Rthli hlr.

bezahlt, pr. Frühjahr S2psd. 40 bez. und Geld. Heutiger Landmarkt: Zu fuhren:

Weizen. Noggen. Gerste. afer. ; Lastadie 16 * 14 ö 5 e mi Wspl Paradeplatz 20 28 . 1 3 . Preise: So 2 66 303 0 42 35 26 263 2, as a s0 Rihlr,

35

Spiritus aus erster Hand zur Stelle und aus weiter H bi 185 R, pro Frühjahr 17 gen! . Rüböl in loco 115 Rihlr. zu haben, pr. April / Mai 115 Rth bezahlt. .

Tabacksmarkt. In den letzten acht Tagen war die Zufuhr von unverkaufter Waare ebenfalls nur gering, und nur heute und Festern fra⸗ sen einige Partieen ein, die mit 3 bis 45 Rthlr. bez. wurden.

'r.

Breslau, 26. Jan. Weizen in Folge starker Zufuhr heute wieder et⸗ was niedriger, und wurde weiße Waare mit 62, 68 bis 74 Sgr., gelbe a 60 66 bis 71 Sgr. bezahlt. ö .

Roggen bedang heute 51, 55 bis 59 Angebot.

Gerste unverändert 43, 48 bis 53

Hafer desgleichen 26, 29 bis 30

Focherbsen bis 66 Sgr. .

Weiße Kleesaat, superfeine Waare mit 13 Rthlr. bezahlt.

Die von Berlin eingegangenen flauen Rachrichsen für Spiritus haben auch auf unseren Markt einen weiteren Fall der Preise bewirkt, und wurde loco Waare a 93 Rthlr. gehandelt.

böl ohne Veränderung.

Sgr. bei ebenfalls sehr starkem

Sgr. 8

gJ.

Amsterdam, 24. Jan. Getraidemarkt umgegangen. ;

Kohlsaamen auf Lieferung 1 L. niedriger, auf 9 Faß gleich und im April 64 L. Sept. u. Okt. 59 X.

Leinsaamen ohne Handel.

böl gleich etwas flauer, auf Lieferung sehr flau, pro 6 W. 373, flieg. 3632 2. K

Leinöl pro 6 W. 294, flieg. 28.

Han föl pro 6 W. 32, flieg. 31.

Rübkuchen 73 a 75.

Leinkuchen 11 a 125 81.

In Getraide ist nichts

4320. 4337. 4381. 4466. 4545. macht

andurch bekannt, daß alle diejenigen Actien-Certifikaten, dern Mn guf welche die p. 15. bisher noch ungedrnckter Entscheidungen und vf Oktober 1847 aus-

ihrem vollen Umfange, in klarer lichtvoller Darstellung, überall mit genauer Angabe der Rechtsquellen. Da es nach dem übereinstimmenden Urtheile al— ler Sachverständigen das beste und vollstän— digste Werk ist, welches win bis jetzt über die sen Gegenstand besitzen, so glauben wir dasselbe dem juristischen Publikum um so mehr aus voller Ueber- zeugung empfehlen zu dürfen, als es nicht blos die schon anderweitig publizirten, sondern auch eine Menge

Beschlüsse des höchsten Gerichtshofes der

vierte Monarchie enthält.

Königl. Land- und Stadtgericht. zweiten Anleihe

1997

Stadtgericht zu Berlin, den 16. Oktober 1847.

Das dem Schiffbaumeister Friedrich Wilhelm Kamm⸗ holz gehörige, hierselbst am Schiffbauerbamm Ni. 28 und 29 belegene, im Hypothefenbuche von der Frie—= drich⸗Wilhelmsstadt Vos. 10. No. 201. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 8145 Thlr. 5 Sgr. 73 Pf, soll

am 20. Mai 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Die unbekannten Real-⸗Prätendenten werden hierdurch unter der Verwarnung der Präklusion öffentlich vor— geladen.

aus Serie C.

zur Abzahlung bemerkt, daß

sprechend, die a

pons, nämlich: aus Serie A. aus Serie B.

2 . aus S ĩ 6. riederschlesische Zucker-Raffi⸗ * Sun 173 nerie in Glogau. aus Serie D.

Nachdem in Gemäßheit des vorangegangenen Be— schlusses der Generaly⸗-Versammlung zur Auflösung des Beschästs geschritten worden und in? Folge dessen auch sämmtliche Fabrik. und Wohngebäure,*wie Geraͤthe, öffentlich verkauft worden sind (so daß auf 40 Prozent . werden darf), setzen uns die auf diese Weise

üssig gewordenen Geider in den Stand, den Actionai= ren eine Abschlagszahlung zu gewähren, und laden wir die resp. Interessenien hiermit ein, ihre Actien und Di videndenscheine nebst Designation derselben in den Ta—

en vom 1. bis 10. März d. J., mit Ausnahme des

onntags, Vormittags von 9 dis 1 Uhr, in unserem Beschäfts - Lokale vorzuzeigen und die vorläufige Zah⸗ lung von 50 Thlr. pro Actie in Empfang zu nehmen. Die Actien werden abgestempelt und zurückgegeben, die , , . kenn, lassirt. ;

ie Ausbleibenden haben es sich selbst bei wenn die Erhebung für sie bis zu . unverzinslich ausgesetzt bleiben muß. K

aus Serie E.

Nr. 4725 aus

Nr. 1363 aus

2) bei der Ausloosung von Schuldbriefen aus der

34 Obligationen, nämlich:

. aus Serie A. Nr. 1. 52. 135 und 149. Seri . 477 24 922 X Noth wendiger Verkauf. aus Serie B. Nr. 218. 477. 486. 533. 605. 635.

638. 665. 666. 747. 765. 848. gö55. 880. g58. 979. 1022. 1029. 1098 und 1143.

Nr. 1267. 1284. 1303. 1334. 1337. 1389. 1404. 1454. 1461 und 1521. bestimmt worden sind. Zugleich wird

3) am 6ten d. M. der gesetzlichen Bestimmung ent—

m 5. Jannar 1843 ausgeloosten und

durch die Herzogl. Ober⸗Steuerkasse allhier zurückge⸗ zahlten landschaftlichen Schuldscheine der er st en An leihe nebst den dazu gehörigen Zinsleisten und Cou—

Nr. 41 und 46.

Nr. 204. 236. 297 und 447.

Nr. M7. 533. 585. 601. 621. 667. 746. 778. 807. 918. 933. g41. 1142. 1257. 1391. 1479. 1546 und 1612. Nr. 1717. 1751. 1761. 1789. 1821. 1855. 1959. 1980. 1989. 2095. 2221. 2303. 2445. 2661. 2680. 2781. 2790. 2846. 2948. 3047. 3049. 3057. 3179. 3191. 3231. 3311. 3386. 3476. 3486. 3576. 3644. 3885 und 4112.

Nr. 4256. 4329. 4492. 4568. 4646. 4669. 4678. 4684. 4755. 4812. 4823. 4943. 5003. 5113. 5254 und 5320.

verbrannt worden, und daß

4) der siebzehnte Abschnitt der Zinsleiste von den zur ersten Anleihe gehörenden Schuldbriefen

Nr. 2222. 3018 und 3327 aus Serie D.

Serie RE.

so wie der achtzehnte Zins-Abschnitt von nachstehen⸗ den Obligationen derselben Anleihe:

Nr. 2742. 3327 und 3649 aus Serie D.

Nr. 5116. 5169. 5176 und 5211 aus Serie E. und der erste Zins- Abschnitt von den zur zweiten Anleihe gehörigen Schuldbriefen:

Nr. 667 und 608 aus Serie B.

Serie C.

Niederschlesische Zucker ⸗Raffinerie. . unterlassener Präsentation nunmehr erloschen sind.

In Gemaßheit Beschlusses der General. Versammlung sind wir in der Auflösung und Abwickelung des Ge? schäfta begriffen, und fordern daher hiermit alle diejeni v. en, welche Ansprüche an uns zu haben vermeinen, auf, olche binnen vier Wochen anzumelden und, wenn wir olche richtig finden, die Zahlung gewärtigen zu wollen. Später, wenn die Activa der ge ausgeschüttet 1256 sein werden, können wir für nichts mehr aufkommen. Die .

über 36884 M

ls! Oeffentliche Bekanntmachung.

Im Namen Seiner Hoheit des Herzogs 2c.

Nachdem am 6ten d. Mi. die zehnte und resp. fünste Ausloosung von Schuldbriefen aus der ersten und zwei⸗ ten geschlossenen Anleihe der Landschaft des Herzog- thums Botha stattgefunden hat, so bringen wir hier- durch er öffentlichen Kenntniß, daß

4) bei Ausloosung der Obligationen aus der ersten Anleihe folgende 99 Schuldbriefe, und zwar:

aus Serse A. Nr. 106 und 138.

aus Serie B. Nr. 162. 199. 214 und 249.

aus Serie CG. Nr. 597. 613. b23. 693. 699. 912. 922.

925. 956. 10961. 1075. 1124. 1128.

1148. 1151. 1418. 1441. 1603. 1628. 1654 und 1669.

aus Serie D. Nr. 1724. 1779. 1805. 1877. 1913. 19864. 2002. 21165. 2164. 2268. 2377.

in dem am

Auch gestatten Termine ihre Pa

otha, am 12. Januar 1818. . Herzoglich Sächsisches Ober-Steuer-Kollegium.

Henning. Purgold.

Herzogl. Anhalt⸗Bernburgsche Domainen-Verpachtung.

Hetzogliche Domaine zu Ballenstedt mit 12691

Morgen Arcen 407 Mrg. Wiesen, einer Zehntnutzung

4 rg. Aecker, einer bedeutenden Bierbraue⸗—

rei, einer Vranntweinbrennerei, Essigbrauerei und Was⸗

sermühle, soll von Johannis 1848 ab auf 12 Jahre

im hie e g rn 1 bas Meistgebot, sedoch mit : un . verpachtet werden. ing hllr, i ell dss öeis Cisaz ben Körsalsn

Vorbehalt des Zuschlags

gen in unserer Kanzlei zur

wir den achtbewerbern, schon vor dem chtgebote k uns schriftlich einzureichen.

Bernburg, den 21. Dezember 1847. Herzogl. Anhalt. Kammer.

v. Braun.

geschriebene

. Einzahlung v. Fünf Prozent nicht geleistet worden ist, in Gemäßheit des §8. 13, alinea 3 der Statuten, annullirt sind; alle diejenigen Certifikate, auf welchen sich die vierte Einzahlung nicht quittirt findet, sind sonach als ungül- tig anzusehen und zu ferneren Einzahlungen unzulässig.

Mainz, den 17. Januar 1848. Der Verwaltungs⸗Raih.

Literarische Anzeigen. Die neuesten Länze

von Josef Gung'l, Labitzky, Lanner, Leutner,

76 Strauss. ; Tanz Album 1848.

ö auch im leichten Arrangement.

Die vorzüglichsten Piano-

forte - Compositionen zu 2 und 4 Händen

von Beethoven, Chopin, Chwatal, Czerny, Dobraynski, Fanny Hensel, Henselt, Herz, Hüntei, Kullak, Li' tolsf, Löschhorn, Mendelssolin, Schumann, Taubert,

ö Thalbers, Vols, VWillmers. Die beliebtesten Gesänge ein- und mehrstimmige

von Beethoven, Curschmann, Dames, Decker, Engel, Füchs, F. Hensel, Huth, Jähns, Löwe, Marschner, Mendelssohn, Netzer, Neithardt, Oelschläger, Reissi- ger, Stern, Taubert, Tiehsen, Truhn, Vols, VWoeils,

Won ler.

Opern im Klavier- dAuszuge in allen Arrangements. Potpourris aus . belieb- testen Opern mit dem höchsten Rabatt.

Ed. Bote & G. Bock

(G. BoOek), Königl. Hof-Musikhändlker, Berlin, Jägerstr. 42, Breslau, Schweidnitzerstr. 8.

In dem Verlage der Nicolaischen Buchhand— . in Berlin, ö Nr. 13, ist erschienen: 74] i

Lehre von den Rechtsmitteln

im Preußischen Civil und Kriminal-Prozesse, nach den gesetzlichen Vorschriften nebst deren Erläuterungen durch Ministerial-Restripte und Aussprüche des höchsten Gerichtshofes systematisch bearbeitet von einem praktischen Juristen. 33 Bogen groß Oltav, auf. Maschlsnen-Velinpapier. Geheftet. Preis 13 Thlr.

Der Verfasser ist Mitglled des Geheimen Ober -Tri- bungls und in der juristischen Literatur bereits ander- weitig als ein sehr gediegener Schriststeller bekannt. Sein vorgedachtes Werk umfaßt die gesammte, bekannt⸗

Um die Anschaffung des Buches so viel als möglich zu erleichtern, haben wir uns entschlossen, dasselbe von setzt ab für den sehr mäßigen Preis von 15 Thlr. (für 33 Bogen groß Oktav) zu debitiren, wofür es bei uns und in allen Buchhandlungen zu haben ist.

lich höchst schwierige Theorie von den Rechtsmitteln in

Im Verlage der Unterzeichneten erschien: 8 J 5 ; ; Haydn, ö. Symphonie G-dur, arr 177 ö von Klage à 4 ms. 18 Thlr.,

eben dieselbe, welche bei Aufführung in den Sym-— phonie-Soireen steis Dacapo verlangt wurde. .

Gleichzeitig zeigen wir an, dals der zweite Cy- klus von 6 Symphonieen in Partitur hinnen kurzem erscheint und mit dieser beginnen wird. Man sub- skribirt bei den Unterzeichneten, s0 wie in allen

Buch- und Musikalienhandlungen.,

R 2 . J ; ö. Ed. Bote & G. Bock (G. Bock), Königl. Hof-Musikhändler, Berlin, Jägerstr. 42.

Breslau, Schweidnitzerstr. 8.

736

Von Herrn J. E. Leonhardt, Wilhelmsstr. Nr. 46 hierselbst, habe ich eine von ihm konstruirte neue Typen⸗ Gießmaschine acquirirt, welche täglich bei nur zehn⸗ stünd iger Arbeitszeit 25,900 und mehr Typen liefert. Das Fabrikat läßt nichts zu wünschen übrig, indem dasselbe mit äußerster Schärfe die größte Richtig⸗ keit verbindet, und ich selbst habe mich daher veranlaßt gesehen, noch eine zweite dergl. Maschine zu bestellen. Der Verbrauch an Kohlen ist sehr gering, und die ganze Maschine nimmt nur einen kleinen Raum ein. Man darf annehmen, daß die eben bemerkten Leistungen der Leon hardtschen Gießmaschine noch nicht die größten sind, deren sie fähig ist, und ich kann dieselbe darum allen Schriftgießerei⸗Besitzern aufs angelegentlichste empfehlen.

Berlin, im Januar 1848. A. W. Hayn, Buchdruckerei u. Schriftgießerei⸗Besitzer.

7761 Der Gründer und Theilhaber einer angesehenen Firma in einem der bedeutendsten Handelsplätze der Monarchie einträgliches Fabrik⸗Geschäft, in seiner Art eines der ersten am Platze des Betriebes wünscht sich aus dem Geschäftsleben zurückzuziehen und jüngere Kräfte in seine Stellung einrücken zu lassen. Es würde dazu ein Ka— pital von 50,000 Rthlrn. erforderlich sein; der Propo- nent ist jedoch bereit, auch einem minder bemittelten, soliden Manne Platz zu machen, wenn ihm genügende Garantieen zu seiner Sicherstellung gewährt werden. Reflektanten erfahren durch Herrn C. W. Aue in Magdeburg auf portofreie Anfragen das Nähere.

766 . Ich zeige hiermit an, daß am 4. März der Bockver— kauf in meiner hiesigen Schäferei . Pessin bei Nauen, den 24. Januar 1818. 3. . v. Knoblauch.

fsnI Leipziger Kunst-Auction.

Das Verzeichniß der von Herrn Kunsthändler F. E. Geyser und Herrn Kupferstecher C. J. Duttenho⸗ fer hinterlassenen Sammlungen von Ku pferstich en, Radirungen, Holzschnitten, Lithographien, Handzrꝛeichnungen, Kupferwerken, Kunstbü— chern, Kupfenplatten c., welche nebst mehreren anderen Beiträgen, unter welchen sich eine reiche Samm- lung Long hischer Arbeiten befindet, am 16. Februar 1845 zu Leipzig versteigert werden, ist durch je de Buch und n ,. ng, so wie von dem Unter- zeichneten, zu beziehen. Rudolph Weigel.

Das Abonnement beträgt. 2 Rthlr. für * Jahr.

11 rin

16 29.

2⸗

Inhalt.

Amtlicher Theil. ñ 146

Ständische Angelegenheiten. Sechste Siyung des Vereinig⸗— ten ständisfchen Ausschusses am 25. Janu at. Verhandlungen über §. 14 des Entwurfs des Strafgesetzbuchs: Festungshaft; wird 3 nommen. S5. 15. Anwendung der = der Wegfall dieses Paragraphen soll in der Hauptsache beantragi werden. Die 8§§. 16, 17, 18 und 19, gemeinsame Bestimmungen über Freiheitsstrafen, nament- lich deren Dauer betreffend, werden angenommen. Die Berathung über die S§. 20, 21, 22, 25, 24 und 25, dene der Ehrenrechte und AÄmts- Entziehung betreffend, wird ausgesetzt. 5. 26 des Entwurfs: Verlust gewerblicher Rechte. 5. 27: Verwandlung von Geldbußen in Gesäng⸗ nißstrafe; wird mit geringer Veränderung angenommen. 5. 28: Con- sis cation; fast einstimmig wird beschlossen, daß die Confiscation des gan= gen Vermögens nicht mehr eintreten soll. 5. 29: Geldbußen verstor= bener Verbrecher; wird mit der Modifieation der Abtheilung angenom- men. 5. 30: Besondere Polizei ⸗Aufsicht; wird angenommen.

Beilagen.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Salarien-Kassen⸗Buchhalter Perschke beim Ober-Landes—⸗ gericht zu Königsberg in Preußen das Allgemeine Ehrenzeichen; so wie dem Sergeanten Schmidt der 6Gten Artillerie⸗ Brigade die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen;

Den bisherigen Land- und Stadtgerichts Rath Larz zu StalQ— lupoenen zum Direktor des Land- und Stadtgerichts zu Strasburg in Preußen und zugleich zum Kreis-Justizrath des strasburger Kreises zu ernennen; und

Dem Handelsgerichts-Secretair Jan sen zu Aachen den Cha⸗ rakter als Kanzlei⸗Rath beizulegen.

Der Landgerichts-Referendarius Ludwig Gerhard Simon zu Trier ist auf Grund der bestandenen dritten Prüfung zum Advo— katen im Bezirke des Königlichen Appellations-Gerichtshofes zu Köln ernannt; und

Dem Oberlehrer, Prorektor Werther, an dem Gymnasium zu Herford, das Prädikat eines Professors beigelegt worden.

Angekommen: Der General⸗-Major und Commandeur der Zten Landwehr-Brigade, von Hirschfeld, von Stettin.

Ständische Angelegenheiten. Sechste Sitzung des Vereinigten ständischen Ausschusses. (25. Januar.)

Die Sitzung beginnt nach 9 auf 11 Uhr unter Vorsitz des Marschalls, Fürsten zu Solms, mit Verlesung des über die gestrige Sitzung geführten Protokolls durch Secretair Dittrich.

Mioarschall: Da keine Bemerkung erfolgt, so ist das Protokoll für genehmigt zu erklären, und wir gehen über zur Berathung des 3. 14.

—⸗ Referent Naumann: 5. 14 des Gesetz⸗Entwurfes lautet: „Die Festungshaft besteht in einfacher Freiheits-Entziehung in den dazu bestimmten Festungen, jedoch unter strenger Beauf⸗— sichtsung der Lebensweise und Beschäftigung der Gefangenen.“ Das Gutachten der Abtheilung lautet: H„Zu §. 14. Gegen die Bestimmung des §. 14 findet sich nichts zu er— innern. Die in der vorgelegten Zusammenstellung mit Nr. 5 bezeich⸗ nete Frage: ob die im Entwurfe von 1843 angenommene Festungsstrafe wegfallen solle?

schlägt die Abtheilung vor, bejahend zu beantworten, weil die nach

dem gegenwärtigen Entwurfe beibehaltenen Arten der Freiheits⸗ strafen vollständig genügen.“

Abgeordn. Neumann: Die vorberathende Abtheilung hat gegen den §. 14 nichts erinnert, ich kann mich mit demselben jeboch nicht einverstanden erklären, da nach meiner Ueberzeugung das ganze Sy⸗ stem der aufgestellten Strafen dadurch verändert wird. Der Herr Regierungs-Kommissar hat gestern der hohen Versammlung eröffnet, daß die gewöhnliche Gefängnißstrafe des §. 12 die einfache Freiheits⸗ Entziehung, die sogenannte Custodia honesta, sein soll; mit dieser Gefängnißstrafe müßte die Festungshaft an sich gleich stehen, und es wäre im Allgemeinen nichts dagegen zu erinnern, ee die Gefäng⸗ nißstrafe auf der Festung in gleicher Weise vollstreckt werde. Abge⸗ sehen davon, daß die Festungshaft eine Aenderung schon durch das militairische Element, welches auf der Festung vorherrschend ist, er⸗ fährt, so enthält der Paragraph außerdem auch noch die Bestimmung: „Die Festungshaft soll verbüßt werden unter strenger Beaussichtigung der Lebensweise und der Beschäftigung der Gefangenen.“ Es ist also die Gefängnißstrafe noch mit dieser besonderen Beaufsichtigung verbunden, und diese kann eigentlich, ihrer Strenge nach, nicht ein mal durch den Richter festgesiellt werden, sondern' der Gefangene ist in dieser Hinsicht ganz der Willkür des Aufsichts-⸗Beamten unlerwor= fen, die Festungshaft kann also für den Gefangenen, der täglich, ja vielleicht stündlich von dem Aufsichts Beamten kontrollirt wird, eine viel strengere Strafe werden, als die Strafarbeit, sedenfalls wird sie auf diese Weise zu einer für sich bestehenden ganz besonderen Straft, zu einem neuen Mittelgliede. Ich erlaube mir, darauf aufmerksam zumachen, welche Pein es für den wissenschaftiich᷑ gebildeten Mann sein dürfte, wenn er, zur Festungshaft verurtheilt und sich mit wissen⸗

1 Rthlr. Jahr. J 5 ;

8 Rthlr. I Jahr. Zeitung: . in allen Theilen der Monarchie Behren⸗Straße Ur. 57.

ohne Preis⸗Erhöhung. In sertions⸗Gebühr für den Bei einzelnen Nummern wird 9 Raum einer Zeile des Allg. der Bogen mit 23 Sgr. berechnet. Anzeigers 2 Sgr.

Berlin, Sonnabend den 296m Januar

Aufsichts-Beamten unterworfen ist. Hierzu kommt noch, daß 8. 15 die Beschaffenheit der Umstände dabei berücksichtigt wissen will, und diese können nur äußere sein. Es herrscht in dieser Strafe mithin eine so große Willkür vor, daß sie unmöglich in das seither als feststehend angenommene Strafsystem passen kann, und deshalb würde ich mir erlauben, entweder auf völlige Beseltigung des 8. 14 anzutragen, oder darauf, an dessen Stelle die einfache Bestimmung zu 26* „Die Gefängnißstrafe kann auch in gleicher Weise auf den Festungen abgebüßt werden.“ Ich bitte 2 zu fragen, ob der Antrag die nöthige Unterstützung finden. . Regierungs⸗Kommissar Bischoff: Ueber 8. 15 wird später ver— handelt werden; es ist dazu ein besonderer Antrag von der Abthei⸗ lung gestellt worden. Was kie Natur und das Wesen der Festungs⸗ haft als solche betrifft, so soll sie nicht eine Schärfung der Gefäng⸗ nißstrafe, sondern eine Milderung sein. Es ist auch im 8. 14 nichts weiter gesagt, als daß die strafvolistreckende Behörde die Lebensweise

schaftlichen Arbeiten beschäftigend, der fortdauernden Kontrolle des

unb Beschäftigung der Gefangenen kontrolliren solle, damit sie sich nicht dem Müßiggange und dem Wohlleben aller Art ergeben und keinen Eindruck der Strafe haben. Wenn der §. 14 von einer stren⸗ gen Beaussichtigung der Lebengweise und Beschäftigung der Gefan— genen redet, so soll darin kein spezisischer Unterschied der Festungs— haft und der Gefängnißstrafe liegen, da auch im 8. 12 vorausgesetzt ist, daß gegen diejenigen, welche zur Gefängnißstrafe verurtheilt sind, eine strenge Beaufsichtigung eintritt.

Marschall: Wir wollen entnehmen, ob der Antrag, welcher von dem Abgeordneten Neumann gemacht worden ist, die erforderliche Unterstützung von 8 Mitgliedern sindet.

(Wird unterstützt.)

Staats-Minister von Savigny: Ich wünsche dasjenige, was der Herr Kommissar bereits vorgetragen hat, durch einige Worte zu ergänzen. Es erklärt sich diese Bestimmung zum Theil historisch aus dem Zustande, in welchem die he de a roßentheils bisher ge⸗ wesen ist, nämlich, als eine großentheils lun e Strafe. Das Wesentliche der Freiheitsberaubung bestand darin, daß man sich gerade an diesem Orte aufhalten mußte; es war aber sehr häufig der Fall, daß der zur Festungshaft Ver irtheilte dort ganz nach seinem Beha— gen lebte, wie wenn von Strafe gar nicht die Rede gewesen ware. Dieses widerspricht der Natur der Strafe und sollte verhütet werden, und das ist der Sinn der Bestimmung, die hier gegeben worden ist: „Unter strenger Beaufsichtigung der Lebensweise und der Beschäfti⸗ gung der Gefaugenen.“ Babel i gar nicht daran gedacht worden, daß hier derjenige, der dort zu befehlen haben könnte, auf eine sehr beengende und belästigende Weise den Gefangenen beaufsichtigen, zu jeder Stunde kontrolliren sollte, was der Gefangene thut, sondern es soll das Leben des Gefangenen nicht in ein rein vergnügliches über⸗ gehen können. Ich gebe zu, daß nach dieser Fassung der Worte die Sache in reine Willkür und große Härte von Seiten des Komman⸗ danten ausarten könnte, daflir muß gesorgt werden durch strenge Justructionen, wodurch Willkür nicht schwer zu verhüten sein dürfte. Man könnte noch sagen, es sei mindestens eine Art von Luxus, daß man neben der Gefängnißstrafe noch die Festungshaft statuirt habe; zwischen beiden ist aber ein großer Unterschied. Zu Gefängnißstrafe, wie sich aus dem ganzen Inhalte des Strafgesetzbuches erglebt, wer= den unter Anderen auch Viele wegen objektiv nicht sehr strafbarer Verbrechen verurtheilt, da, wo es also bei einem mäßigen Grade von Bestrafung bleiben muß; es werden aber unter diesen auch solche sein, die wegen eines Verbrechens von nicht ehrenhastem Charäkler velur— theilt sind, so daß also hier das Lokal, worin die Strafe vollzogen wird, gewissermaßen gemeinschaftlich ist, wenn sich auch die Bestraften nicht unmittelbar zusammen aufhalten, z. B. solche, welche wegen In⸗ jurien, und solche, welche wegen einfachen Diebstahls verurtheilt werden. Dies ist unmöglich bei der Festungshaft, weil hier als Prin= zip aufgestellt worden ist, daß zur Festungshaft nur ein solcher verur—⸗ theilt werden soll, mit dessen strafbarer Handlung kein Verlust und keine Schmälerung der bürgerlichen Ehre verbunden ist. Dies ist der charakteristische Unterschied beider Strafen, und ich glaube daher, daß ein wesentlicher Einwand gegen diese Strafe nicht zu machen sein wird.

Abgeordn. Dittrich: Aus demjenigen, was der Herr Ministerial— Kommissar und der Herr Minister der Gesetzgebung angeführt haben, kann ich mich nicht überzeugen, daß die Strafe nothwendig ist. Es ist zuerst geäußert worden, daß bei der Gefängnißstrafe die strenge Beaufsichtigung vorausgesetzt werde. Ich stelle dies nicht in Abrede, aber warum ist sie hier besonders im Gesetz festgesetzts? Die Frage ist mir noch nicht beantwortet. Das zweite, was der Herr Minister der Gesetzgebung gesagt hat, ist: daß objektiv strafbarere Vergehen durch Festungshaft abgebüßt werden sollen und die Instruction nähere Bestimmungen darüber enthalten müsse; dies kann bei der einfachen Gefängnißstrafe aber ebenfalls stattfinden, nicht allein bei der Festungs⸗ haft. Ich kann mich daher nicht überzeugen, daß diese Strafart nach den bereits angenommenen noch nothwendig sei, und trete dem An⸗— trage auf Streichung des Paragraphen bei.

Abgeordn. von Auerswald: Ich hatte die Worte des Para- graphen:

„Jedoch unter strenger Beaufsichtigung der Lebensweise“ ganz in der Art verstanden, wie es von dem Herrn Minister der Ge— etzgebung ausgesprochen worden ist, und die Worte:

„Unter strenger Aufsicht der Beschäftigung“, hatte ich im negativen Sinne verstanden dahin, daß dadurch nur eine unangemessene Beschäftigung vermieden werden soll, eine Beschäfti= gung, die am Ende dem Zwecke der Strafe ganz entgegen ist. Von diesem Gesichtspunkte aus hätte ich gegen den Paragraphen nichts zu erinnern gehabt; ich bin aber durch ein Wort des Herrn Ministe= rial⸗Kommissars darauf aufmerksam gemacht worden, daß man die Sache anders verstehen kann, wenn es vielleicht nicht ein Wort war, worauf er selbst keinen Werth legt. Er hat nämlich gesagt, man wolle verhindern, daß die Leute auch nicht Müßiggang kreiben. Dies würde ein Anhalten zur Arbeit involviren und eine Verschärfung der einfachen Freiheitsstrafe sein; es kann aber unmöglich ein Zwang zur Arbeit bei der Festungshaft stattfinden, welche nur eine einfache rei⸗ . in der Art sein soll, daß man die Freiheits-Entzie⸗ ung, wie der Per Minister der Gesetzgebung sagte, dann auch em= pfinden soll. Ist etwas Anderes darunter gemeint und namentlich

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der em. Preuß.

1848.

gemeint, daß derjenige, welcher auf der Festung sitzt und Neigung zum Mühßiggange hat, zur Arbeit angehalten werden soll, so te ich mich dagegen verwahren. Vorausgesetzt aber auch, daß ich den Herrn Geheimen Rath Bischoff falsch verstanden habe, so würde we⸗ nigstens so viel daraus hervorgehen, daß die Fassung nicht vollkom⸗ men deutlich und klar ist, und ich würde vorschlagen, daß die Regie⸗ rung sich auch diese Bemerkung ad referendum nehme und die Fas⸗ sung verbessere.

Justiz-Minister Uhden: So wie der geehrte Herr Rebner den Sinn des , aufgefaßt hat, ist es auch von dem Gouver⸗ nement beabsichtigt. Durch eine andere vielleicht mehr negative Fas⸗ sung werden sich die Differenzen ausgleichen lassen.

Abgeordn. Grabow: Ich finde in der Festungshaft einen dop⸗ pelten Iweck ausgedrückt, nämlich einmal den, k sie für die Ge⸗ fängnißstrafe eine Surrogatstrafe, und außerdem, daß sie eine Strafe sein soll, die gelinder ist, als die Gefängnißstrafe. Wenn dieses rich⸗ tig ist, und 9 glaube, der Herr Minister der Gesetzgebung hat dies

ganz bestimmt anerkannt, so scheint mir, wenn man §. 12 mit 5. 14 ver-

gleicht, daß allerdings 8. 14 nach seiner Fassung eine schärfere Strafe hat einführen wollen. Denn der §. 12 sagt ausdrücklich: Die Ge⸗ fängnißstrafe besteht in einfacher ,,, ,, und fügt nur noch das hinzu, daß, wenn Jemand nicht die Mittel habe, die Kosten dieser Gefängnißhaft zu tragen, er für diese Kosten arbeiten müsse. Eine ähnliche Bestimmung ist in §. 14 nicht enthalten, wohl aber ist dort gesagt, daß unter strenger Beaussichtigung der Lebensweise und der Beschäftigung der Gefangenen, daß unter diesen beiden Vor- aussetzungen §. 14 Anwendung finden soll. Ich bin der Ansicht, daß, wenn §. 12 und S. 14 eine Aenderung in Betreff der Fassung erhalten, als-= dann sich das Bedenken des verehrlichen Mitgliedes aus Brandenburg erle- digen wird. Ich glaube, man müßte ausdrücklich hinzusetzen, daß der im Gefängniß sich Befindende so behandelt werden soll, wie der auf der Festung Besindliche in Betreff der Lebensweise und der Beschäftigung, sonst sinde ich einen Widerspruch zwischen beiden Paragraphen und muß anerkennen, daß S. 14 eine härtere Strafe festsetzen würde.

WMarschall: Wir können nun zur Fragestellung übergehen.

Abgeordn. von Brünneck: Ich würde glauben, daß die Be⸗ denken gegen diesen Paragraphen durch eine andere Fassung gehoben werden könnten. Denn nach der Aeußerung des Herrn Kommissars

soll nur die Beschäftigung und Lebensweise einer genauen Kontrolle unterworfen werden; es würde also ausreichend sein, wenn das Wort streng wegbliebe.

Abgeordn. Hüffer: Ich möchte mir noch die Frage erlauben, wer die Beaufsichtigung der in der Festungshaft sich Besindenden zu führen hat, ob diese blos dem Festungs⸗-Koöommandanten anheimgege⸗ ben ist? Daraus würde in vielen Fällen eine große Härte, in an⸗ deren eine bedeutende Milde hervorgehen können. Wenigstens nach den Nachrichten, die wir mehrfach bekommen haben, und wie sie die Zeitungen uns ebenfalls wiederholt gegeben, sind einzelne auf der Festung Verhaftete mitunter außerordentlich streng behandelt worden, während es bei Anderen nicht der Fall ist. Ich erinnere namentlich hier an die verschiedenen Schriftsteller, die zu Festungshaft verurtheilt und mit großer Strenge behandelt worden sind, und da möchte ich wünschen, daß in dieser Beziehung irgend eine Bestimmung getroffen werde, wodurch eine solche Ungleichheit vermieden würde.

Justiz-Minister Uhden: Ganz dasselbe könnte gegen jeden Di— rektor eines Gefängnisses, eines Zuchthauses oder irgend einer ande⸗ ren Strafanstalt auch gesagt werden; denn ob ein Direktor die Zü⸗ gel schärfer anzieht oder sie schlaffer hingehen läßt, beruht in der Persönlichkeit eines solchen Aufsichtsbeamten. Ich glaube deshalb nicht, daß sich darüber irgend eine Bestimmung feststellen läßt.

Marschall: Wir kommen nun zu der Frage, ob die Versamm⸗ lung vorbehaltlich einer den gemachten Bemerkungen angemessenen Fassung dem 8§. 14 beistimmt. Diejenigen, welche dafür stimmen, würden dies durch Aufstehen zu erkennen geben.

(Es erhebt sich fast die ganze Versammlung.)

Der Paragraph ist allgemein angenommen worden, und wir kommen nun zu §. 15.

Referent Naumann (trägt §. 15 des Gesetz⸗Entwurfs vor):

.

Auf Festungshaft ist nicht nur in den gesetzlich bestimmten Fäl- len, sondern auch alsdann zu erkennen, wenn die Vollstreckung der im Gesetze angeordneten Strafarbeit oder Gefängnißstrafe nach Beschaf⸗ fenheit der Umstände für weniger angemessen als die Festungshaft zu erachten ist. 336

Jedoch darf bei Verbrechen, welche den Verlust der Ehrenrechte nach sich ziehen, niemals auf Festungshaft erkannt werden.“ .

Die Abtheilung ist der Meinung:

„Zu §. 15. Es kann nicht dem richterlichen Ermessen überlas⸗ sen werden, welche Strafart verhängt werden soll, vielmehr ist es , des Gesetzgebers, dies zu bestimmen. Hiergegen verstößt die Bestimmung des §. 15, und die Abtheilung hat mit 9 gegen 2 Stimmen beschlossen,

den Antrag zu stellen, weggelassen werde. ö W 1 an diesen Paragraphen sich anschließende sechste Frage betrifft: ö : z . die Festungshaft allgemein ausgeschlossen sein solle in den je nigen Fällen, in welchen der Verlust der Ehrenrechte eintritt ?““ so wird vorgeschlagen, diese Frage bejahend zu beantworten, weil der Verlust der bürgerlichen Ehre immer Handlungen voraussetzen muß, welche mit einer härteren Freiheitsstrafe zu belegen sind,

Abgeordn. von Weiher: Ich kann mich mit dem Gutachten der Abtheilung nicht einverstanden erklären. Es scheint mir, daß der Grundsatz, welcher auch bei den früheren Paragraphen wegen Schär⸗ fung der n, angenommen worden ist, nämlich die Gleich heit vor dem Gesetz, verlange, daß jedes Verbrechen mit derselben Härte bestraft werde. Dieser Grundsatz scheint zu verlangen, daß in einzelnen Fällen die Gefängnißstrafe erleichtert werden müsse. Es ist nicht zu verkennen, daß dieselbe Gefängnißstrafe verschiedene Indivi= duen nach der Verschiedenheit ihrer * e ger, härter treffen wird, und dies ist auch der Grund gewesen, warum alle Gesetzgebungen diesen Grundsatz aufgenommen und so versucht haben, durch postsive Bestimmungen die Ungleichheit zu beseitigen. In dem vorliegenden

daß die Bestimmung dieses Paragraphen