1848 / 30 p. 6 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

ven Menschen gefährdeten? die Bestimmung des voniegenden

erweitern. Annahme des s. 19 empfohlen.“

Donimierski:

aragraphen me * s wird die Abgeordn. von

me n. 2 diesem Paragraphen die Uinterlassung einer Verbrechen gemacht, und zwar gegen alle Straf⸗ einem Verbrechen jedenfalls eine rechts verletzende

raphen; denn e r emen rechtsthedrie, die zu

dern. ; . ; 2 deutsche Strafrecht hatte diese Bestimmung nicht,

sst im Allgemeinen Landrecht aufgenommen, und so viel ich mich

1 4 erinnere, nur in das hannöversche Strafgesetzbuch

übergegangen. Es werden aber Lurch eine solche Bestimmung die

Staatebürger zu Denunzianten herabgewürdigt, und schlechte Unter⸗

thanen können dadurch zu Spionen werden. Die Gesetze sollen nicht

blos der Ausdruck des sittlichen und Bildungs-Zustandes sein, son= dern auch den Weg der weiteren Volksentwickelung anbahnen. Wenn aber der Paragraph beibehalten werden sollte, so halte ich es für nothwendig, daß die Worte „glaubhafte Kenntniß“ in das Wort „Wissenschaft“ verändert werden; denn nach geschehener That ist es leicht zu beweisen, daß die Kenntniß glaubhaft war, die vorher durchaus nicht diese sehr unbestimmte Eigenschaft hatte. Ich bin jedoch . . ich e gesagt habe, dafür, daß der aragra änzlich gestrichen werde. . gef, Die angeführten Verbrechen: „Hochverrath, Landes verrath u. s. w.“ sind mir zu schwer, als daß ich nicht jeden Staatsbürger für verpflichtet halten sollte, bei Kenntnißnahme derselben der betreffenden Behörde sofort Anzeige zu erstatten. Ich laube, daß der dringend nothwendige Schutz des Staats und seiner ö. nicht genugsam erreicht werde, wenn dieser Paragraph aus dem Gesetz⸗ Entwurfe ge igen würde. Deshalb erfolgt meine Ab⸗ timmung für den Paragraphen. t 6 e. Brünneck: Ich habe doch auch meine Bedenken gegen den Paragraphen zu äußern, schon deshalb, weil ich glaube, daß die Beurtheilung der Zeit, wo die Verhütung des Verbrechens noch möglich war, wie auch die Beurtheilung der glaubhaften Kennt- niß vollkommen subjektiv ist. Wie will man beweifen, daß der An⸗ geschuldigte glaubhafte Kenntniß gehabt habe? Hier scheint mir dies sehr zweifelhaft zu sein, und daher würde ich glauben, daß der Pa⸗ ragraph, wenn er nicht zu entbehren wäre, umgearbeitet werden müßte, um praktisch anwendbar zu werden. Auch ist in demselben von Menschenraub die Rede. Mir scheint dieser Begriff näherer Feststellung zu bedürfen.

Justiz⸗Minister Uhden; Das Verbrechen des Mensche nraubes kömmt in dem Gesetze noch besonders vor.

Regierungs- Kommissarius Bischoff: In Folge der Bemerkung, daß keine andere neuere deutsche Gesetzgebung als die hannöversche eine derartige Bestimmung, wie §5. 49, enthalte, bitte ich um die Erlaubniß, die Bestimmungen zweier anderer Gesetzgebungen vorzu⸗ tragen, welche mir augenblicklich zur Hand sind. Das württem- bergische Strafgesetzbuch sagt im Artikel 93: „Wer von dem Vor— haben eines Anderen, eine strafbare Handlung zu begehen, bei welcher ein Verfahren von Amtswegen stattfindet, glaubhafte Kenntniß hat, ist schuldig, ein solches Verbrechen oder Vergehen entweder durch schleunige Anzeige bei der Obrigkeit, oder durch Warnung des Ge— fährdeten, oder durch andere in seiner Macht stehende Mittel zu ver— hindern, soweit solches ohne Gefahr für ihn selbst oder einen Dritten geschehen kann.“ Sodann sagt das braun chweiger Strafgesetzbuch im Artikel 48: „Wer glaubwürdige Kenntniß von der bevorstehenden Ausführung folgender Verbrechen hat, nämlich des Hochverraths, des Landesverraths, des Aufruhrs, des Falschmünzens, der Fälschung von Kreditpapieren, der Tödtung, der schweren Körperbeschädigung, des Menschenraubes, der Nothzücht, des Raubes, der Brandstiftung, der gemeingefährlichen Beschädigung, des Diebstahls mit Waffen oder Ein⸗ bruch, und solche nicht durch schleunige, der Obrigkeit oder dem Ge—⸗ fährdeten gegebene Nachricht oder durch sonstige ihm zu Gebote stehende Mittel, soweit dies ohne Gefahr für ihn oder seine Ange⸗ hörigen geschehen kann, zu verhindern fucht, soll, sofern die Ausfüh⸗ rung hernach wirklich unternommen oder erfolgt ist, Gefängniß nicht unter ein Jahr erleiden, wenn das Verbrechen mit Todes oder lebenslänglicher Kettenstrafe bedrohet ist, sonst Gefängniß. Wenn jedoch Gefängniß auf der verbrecherischen Handlung steht, so ist Ge⸗ fängniß von der geringsten außerordentlichen Dauer an' bis zu einem Drittheile der festgesetzten Strafe, und zwar, wenn Gefängniß von seiner geringsten ordentlichen Dauer an der verbrecherischen Handlung angedrohet ist, solche Strafart von der geringsten außerordentlichen Dauer an, oder verhältnißmäßige Geldstrafe zu erkennen.“ Ich glaube also, daß diese Bestimmüngen eher noch weiter gehen, als der Entwurf.

Korreferent Frhr. von Melius: Im Allgemeinen dürfte die Bestimmung als gerechtfertigt »sscheinen: aber ich bin der Ansicht gewesen, daß es sehr erwünscht gewesen wäre, ihr eine größere Be⸗ stimmtheit zu geben, und ich habe daher mit denjenigen Mitgliedern der Abtheilung gestimmt, welche statt „Vorhaben“ das Wort „Ver⸗ brechen“ und statt „glaubhafte Kenntniß“ das Wort Wissenschaft“ gesetzt wissen wollten; denn das Wort „Vorhaben“ scheint einen zu ünbestimmten Begriff zu geben, indem darnach die Absscht des Ver— brechens nicht mit der That selbst in eine gewisse Uebereinstimmung gebracht werden kann. Auch der Ausdruck „glaubhafte Kenntniß“ ist zu unbestimmt; denn die Beurtheilung dessen, was glaubhafte Kenntniß sei, ist zu subjektiv, es werden die Beweise dafür, was als glaubhafte Kenntniß erscheine, zu sehr in die fubjektive Auffassung des Richters gestellt. Dazu könmt, daß auch der Schluß dieses Paragraphen ganz ungewiß erscheint. Es soll, wenn das Verbrechen wirklich begangen wird, mit Gefängniß oder mit Strafarbeit bis zu fünf Jahren bestraft werden. Es ist hier gar keine Frist dafür be= stimmt, welche Zeit zwischen der Wissenschaft, die erlangt worden ist, und zwischen der That verflossen sein müsse. Es kann nach die⸗ ser Bestimmung Jemand strafwürdig sein, der nur eine ferne und unbestimmte Kenntniß von einem Verbrechen hat, selbst wenn dieses nach Umständen erst nach einer langen Reihe von Jahren verübt worden ist. Das sind die Gründe, welche mich in der Abtheilung zu dem Wunsche veranlaßten, daß eine bestimmtere Fassung gege⸗ ben werde.

JustizMinister Uhden: Ich muß bemerken, daß es nicht an— gehen würde, wenn man sagen wollte: „Wer von dem Verbrechen eines Hochverraths u. s. w.“, denn es soll ja gerade das beabsich⸗ tigte Verbrechen angezeigt werden, wofür das Wort Vorhaben der richtige Ausdruck ist. Eben so ist das vorgeschlagene Wort Wissen⸗ schaft nicht so präüfsise, als der im Entwurf enthaltene Ausdtuck: „glaubhaste Kenntniß“, und dürfte diesem der Vorzug zu geben sein.

Abgeordn. von Gaffron: So sehr ich mit dem eehrten Abge⸗ ordneten der preußischen Ritterschaft übereinstimme, laß das Geschäft eines Denunzianten etwas sehr gehässiges sei, wenn es aus unedlen Motiven hervorgeht, so glaube ich 47 daß der Fall hier anders liegt. Wenn nämlich Jemand das orhaben eines Verbrechens bekannt geworden ist, wedurch das Gemeinwohl oder auch das Schick 6e Einzelner auf gefährliche Weise bedroht wird, und er die betref⸗

Ich theile nicht die Ansicht der für die gänzliche Streichung des Para—

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Verbrechens ff. dann auf sein Gewissen. Daher kann ich nur für den Fa en stimmen. Was aber die Fassung desselben anlangt, so ist schon erwähnt worden, daß nicht von vollzogenen Verbrechen die Rede sei, sondern von dem Vorhaben, und ich glaube, daß auch in dieser Beziehung der Paragraph beibehalten werden könne. Wenn der Fall eintritt, daß das Vorgeben der glaubhasften Kenntuiß als eine solche sich nicht bewährt, so wird sich der Anzeigende selbst kom⸗ promittiren, wenn er eine solche Anzeige macht, ohne jene glaubhafte genugsame Kenntniß erlangt zu haben. Abgeordn. von Brünneck: Da die unterlassene Anzeige aller⸗ dings nicht unter die Begünstigung eines Verbrechens zu subsum⸗ miren ist, so wird es wohl eines besonderen Paragraphen für die erstere bedürfen. Aber es müßte derselbe bestimmter gefaßt werden, weil er in der vorliegenden Fassung kaum praktisch anwendbar sein und zu zwecklosen und gehässigen Denunclationen führen dürfte. Auch glaube ich, daß es besser wäre, den Ausdruck „Menschenraub“ fortzulassen, und daß es genügen würde, statt dessen „ein das Leben und die Freiheit von Menschen gefährdendes gemeingefährliches Ver⸗ brechen“ zu setzen. . Abgeordn. Graf von Schwerin: Der Menschenraub ist ein besonderes Verbrechen, was neben dem das Leben von Menschen ge⸗ fährdenden gemeingefährlichen Verbrechen begangen werden, und daher nicht ausfallen kann. Marschall Wir kommen zur Abstimmung, welche auf den Vor— schlag der Abtheilung zu richten ist, wonach die unveränderte Annahme des Paragraphen beantragt wirb. Diejenigen, welche der Abthei— lung beistimmen, werden dies durch Aufstehen zu erkennen geben. (Es erhebt sich eine große Mehrzahl der Versammlung.) Dem Antrage der Abtheilung ist beigestimmt. Die nächste Sitzung wind morgen um 10 Uhr stattfinden.

(Schluß der Sitzung um 3 Uhr Nachmittags.)

Uichtamtlicher Theil. alt.

Inland. Berlin. Beförderungen in der Armer. Pro vinz Preu⸗ en. Geschenk Sr. Majestät des Königs an das afademische Münz- Kabinet. Rhein- P rovinz. Das Schützenfest in Düsseldorf. Dentsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Verordnung wegen Anwendung des Chlorosorms. G roßherzogthum Baden. Landtags- Verhandlungen. Herzogthum Holstein. Ueber die ständischen Verhältnisse des Königreichs und der Herzogthümer. Oesterreichische Monarchie.“ Wen. Beisetzung dir Leiche der Her= zogin von Parma. Errichtung einer Censur-Ober-Direction und eines obersten Censur⸗Kollegiums. Schreiben aus Wien. (Der Regie rungs- Rath Frenzel nach St. Petersburg gesandt; beruhigender Zustand von Galizien; der Erzherzog Palatin von Ungarn.)

nil anh

Berlin, 29. Jan. Nach dem heutigen Militair-Wochen— blatte ist der Oberst von Owstien, als Commandeur des Aten, der Oberst von Roeder, desgl. des 9Oten, der Oberst-Lieutenant Blumenthal, desgl. des 19ten, der Oberst-Lieutenant von Rom— mel, desgl. des 20sten, der Oberst, Freiherr von Fircks, desgl. des 23sten Infanterie⸗Regiments, der Major von Duncker, desgl. des 1sten Dragoner⸗, der Masor von Wu rmb, desgl. des 12ten

ende Anzeige unterläßt, so macht er ch eines Vergehens gegen seine Mitbürger schuldig, und ein großer 16 ibn! el .

Husaren⸗, der Major von Johnston, desgl. des 1sten Ulanen— Negiments, so wie bei der Landwehr der Oberst-Lieutenant von Renouard, als Commandeur des 20sten Regiments bestätigt worden.

Prxovinz Preußen. (Königsb. Ztg.) Se. Majestät der König hat geruht, dem akademischen Münz Kabinette in Königsberg die zu Ehren A. von Humboldt's geprägte Denkmünze in einem Silber- oder Bronze⸗Exemplar übersenden zu lassen.

RNRhein⸗Provinz. (Rh. Beob.) Am 20. Januar feierte der St. Sebastianus-Schützen⸗Verein in Düsseldorf durch Gottesdienst und Festversammlung sein Titularfest. Bei dieser Gelegenheit ließ Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrich von Preußen, der erlauchte Protektor des genannten Vereins, demselben als ein neues werthvolles Zeichen seines besonderen Wohlwollens eine schön gearbeitete vergol= dete Statuette des heiligen Sebastian, ein Werk des rühmlichst be⸗ kannten Bildners von Laneitz in Frankfurt a. M., überreichen. Die⸗ selbe ist bestimmt, die Vereinsfahne zu zieren, welche Se. Königl. Hoheit bei dem letztjährigen Schützenfeste der Gesellschaft geschenkt hat. Am 23sten fand aus demselben Anlasse ein von dem Verein veranstalteter großer Festball statt, an dem über 2000 Personen aus allen Ständen Antheil nahmen. Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrich, so wie die übrigen in Düsseldorf wohnenden hohen Perso⸗ nen, als Se. Hoheit der Herzog von Württemberg, Ihre Durch— lauchten die Prinzen von Solms-Braunfels, von Holstein⸗Glücksburg, von Isenburg, so wie die hohen Militair- und Civil Autoritäten, beehrten das Fest mit ihrer Gegenwart und nahmen an der Tafel des Schützen⸗-Königs das Souper ein.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. (N. K.) Das Regierungsblatt enthält in seiner neuesten Nummer eine Verordnung, wodurch zur Verhütung der Gefahren, welche durch eine nicht kunstgerecht: An= wendung des Chloroforms für Leben und Gesundheit efntreten fön— nen, die Anwendung der Einathmung dieses Mittels ausschließlich den wissenschaftlich gebildeten und promovirten Aerzten vorbehalten und das Chloroform rücksichtlich der Abgabe und des Verkaufs den Gif⸗ ten und drastisch wirkenden Stoffen gleichgestellt wird.

Großherzogthum Baden. (Karlsr. Ztg.) Die Anträge der Kommission der zweiten Kammer in der Fabriken - Frage (s. Nr. 23 der Allg. Pr. Ztg.) enthält folgende Haupt⸗Bestimmungen:

Die Zinsenhaftung des Staates fann nur für den Fall übernsmmen werden, daß zwischen den Inhabern der Fabrik und ihren Gläubigern ein den Fortbetrieb der Fabrik sichern der Borg oder Nachlaßvergleich zu Stande komme, den auch die Staatsverwaltung angemessen findet.

Bei einem solchen Vergleiche muß bedungen sein, daß sämmtliche (nicht durch Pfandrechte gesicherte) Wechsel⸗ und Kontokurrent . Gläubiger für ihre Forderungen Partialobligationen erhalten und wenigstens zu ihrem Nenn- werth annehmen, worin die zur Fabrik gehörigen Liegenschaften und Ge— bäude sammt Einrichtungen zu Unterpfand, welchem allein der Staat mst seinem Pfandrecht vorzugehen hat, gesetzt sind.

Den Inhabern der Partialobligationen können in keinem Falle mehr als 1. Ih . zugesichert werden.

Ver gesammtbetrag der mit Zinshaftung des Staates auszustellenden Partial · Vbligationen darf folgende Summen nicht übersteigen:

a) bei der Ma sch nl fen, Karlsruhe 1,000,000 Fl. b) * » Spinnerei und Weberei Ettlingen 1,800, 000 5 ) * 3 Zuckerfabrik Waghausel. D 00 000 *

957 Staat garantirt die Zinsen zu 35 pCt. auf die Dauer von 15 Zur Sicherheit für diese Zinshaftung erhält der Ste = terpfand auf sammtliche Lie enschaften . Habriten z 1— 2 = , ,. * vermögen der Fabrifen als Faustpfand bestellt i . * * * 9 an , . tik an Reingewinn jährlich abwirft, wird der Reihe nach 5 zur lung 2 2 e, Zinse, zur Tilgung mitte usloosung von eine to ĩ ö HDöinga fon , für deren Zinse 2 Gn at Hef, Freien den Partial 12 eines Reservefonds, der vom Staate selbstständig ver⸗ Der Reservefonds wird nach Ablauf der funfzehn Jahre den Gläubi gern zur Verfügung gestellt. Die Actionaire ber Spinnerei Ettlingen * der uckerfabrit Waghäusel erhalten von dem Ertrage nicht ö. . Partial Obligationen eingelöst sein werden, und Emil Keßler ann bis dahin aus dem Ertrage seiner Maschinenfabril nur am seinen häuslichen Bedürfnissen entsprechende Summe für sich bez hen. Sollte in einem der funfzehn Jahre der Betrieb einer zuh . 26 was immer für Verhältnisse nicht einmal den zur Zahlung e . Siaate garantirten Zinsen erforderlichen Neinertrag abwerfen, so würde die Staatskasse den Inhabern der Partial⸗Obligationen dasjenige aufbessern was sie weniger als drei und ein halb Prozent aus dem Ertrage der Ja⸗ brik erhalten sollten. Die Aufbesserung geschieht zunächst aus dem Reserve— Jonds und, so weit dieser nicht zureichen sollte, aus Staatsmitteln. iese Verbindlichkeit der Staatsfasse erlischt bei einer Fabrik auch vor Ablauf der bestimmten 15 Jahre, wenn, aus was immer für Gründen, der Betrieb eingestellt der um mehr als die Hälfte herabgesetzt werden sollte. Ist vor Ablauf der 16 Jahre der Reservesonds auf einen Betrag gestiegen, welcher dem noch übrigen Betrage der garantirten Zinsen gleichsteht, so kann sich die Staatz? lasse ihrer Verbindlichteit dadurch entschlagen, daß sie den Reserve fonds den Ylaubigern zur Verfügung stellt, welche in diesem Falle auch ihrerseits das Necht haben, die Ausfolgung des Reservefonds unter gleichen Bedingungen zu verlangen. Um das Interesse der Staatskasse in Beziehung auf den Betrieb der drei Fabriken zu sichern, soll der Staats-⸗Verwaltung die erfor- derliche Kontrolle zustehen.

Herz ogthum Holstein. Im Alt. Merk. liest man:

„Die in der Königlichen Urkunde angekündigte Beendigung der don dem verewigten Könige beabsichtigten Ordnung ber fen lichen Verhältnisse bezieht sich offenbar vorzugsweise auf die ständischen Verhältnisse des Königreichs und der Herzogthümer, worüber be— reits vor dem Hinscheiden Christian's VIII. manches natürlich nicht Verbürgte in dänischen und anderen Blättern verlautbart hat. Daß es dabei auf irgend eine Combination der verschiedenen Provinzialstände durch Ausschüsse nach Art der preußischen abgesehen, ist wahrschein⸗ lich; bevor man aber nicht weiß, wie diese Combination stattfinden und was der gemeinsamen Berathung anheim fallen soll, läßt sich keine Meinung darüber fassen; auch würden erst die einzelnen Stände? Versammlungen darüber gehört werden müssen. Imgleichen scheint eine Ergänzung des Staats-Raths, ohne Zweisel aus den verschie⸗ denen Landen, in den Intentionen der Regierung zu liegen. Die Ernennung des Grafen C. Moltke zum Geheimen Staats- Minister, den der verstorbene König schon zu diesem Posten bestimmt haben soll, ließe sich dann schon als der Anfang einer solchen Maßregel be⸗ trachten, obgleich andererseits, auch ohne eine solche allgemeinere Maßregel, die Berufung des Präsidenten der schleswig-holstein- lauen burgischen Kanzlei, der zugleich zur holsteinischen Ritterschaft gehört, nur als eine Wiederbesetzung des durch den Tod des Grafen Raͤntzau⸗— Breitenburg erledigten Sitzes in diesem Rath des Königs angesehen werden kann oder auch als die Berufung desjenigen Mannes, den der König vorzugsweise in den Angelegenheiten der Herzogthümer zu Rathe gezogen. In der letzten Zeit war der Minister der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten, Graf Reventlow⸗Kriminil, das einzige Mitglied des Geheimen Staats-Raths, welches den Herzogthümern angehört. .

Oesterreichische Monarchie.

Wien, 26. Jan. (Wien. Ztg.) Das feierliche Leichen— Begängniß Ihrer Majestät der Frau Erzherzogin Maria Ludovica,

dem Guardian der Kapuziner mit folgenden Worten:

net sich diese Gruft, um wieder ein theures Glied de

Hallen aufzunehmen. Es i Majestãt * dürchlauchtigsten Frau Erzherzogin Maria Ludovica, Herzogin

Herzogin von Parma, fand gestern um vier Uhr Nachmittags statt. Nachdem die hohe Leiche in der Hofburg-Pfarrkirche eingesegnet war, wurde der Sarg durch Kaiserliche Kammerdiener unter Beihülfe von Kaiserl. Leib⸗Lakaien, in Begleitung des Oberst-Hofmeisters der hohen Verblichenen, Grafen von Bombelles, und zweier zur Begleitung bestimmten Kaiserlichen Kämmerer, zum Leichenwagen in den Schweizerhof hinabgetragen, nochmals eingesegnet und in den Wagen gehoben, worauf sich der Zug unter dem Geläute der Kirchthurmglocken Über den Josephs⸗- und. VBürgerspitals platz zur Kapuzinerkirche auf den nenen Markt in folgender Ordnung in Bewegung setzte: ein Jug Kavallerie, ein Hofeinspanier zu Pferde, ein zweispänniger Hofwagen mit einem Kammer- Fourier, zweizweispännige Hoswagen mit K. Kammerdienern, eine Eskadron Kavallerie, ein' Hofeinspanier zu Pferde, ein Hof-Fourier zu Pserde, ein sechsspänniger Hofwagen mit den zwei obenerwähnten Kaiserl. Kämmerern, ein sechsspänniger Hofw agen mit dem Oberst-Hofmeister Gra— fen von Bombelles, die Kaiserl. Leiblakaien paarweise, zwei Hof⸗Fouriere zu Fuß, der sechsspännige, reiche, mit Nappen bespannte Leichenwagen mit dem Sarge. An jedem Wagenschlage gingen vier Kaiserl. Leiblakalen und mit brennenden Windlichtern vier Edellnaben. Sechs Arzieren, sechs ungarische und sechs lombardisch - venetianische Leibgarden, von außen aber achtzehn Trabanten mit ihren Second ⸗Wachtmeistern leisteten zu beiden Seiten die Begleitung; eine Compagnie Grenadierè und eine Eskadron Kavallerie machten den Schluß. Von der Augustiner-Kirche an traten diesem Leichen— zuge die Spitäler, Kleriseien u. s. w. vor. Das Innere der Kapuziner-Kirche war schwarz ausgeschlagen, die Knie= bänke und Kirchenstühle schwarz überzogen, der Fußboden schwarz belegt. Se. Majestät der Kaiser, Ihre Kaiserl. und Königl. Hoheiten die Erz- herzoge waren auf den für sie bestimmten Plätzen zugegen. Die K. Oberst— Hofämter und Leibgarde Hauptleute, der erste General-Mdjutant Sr. Maje= stät, die Oberst⸗Hofmeister und Dienst- Kämmerer der anwesenden höchsten

Herren, die zu diesem Trauerdienste benannten zwei Palastdamen und die Hofdame der hohen Hingeschiedenen, die K. Geheimen Räthe, Kämmerer

und Truchsessen waren in der Kirche versammelt, in welcher gleichfalls die

niederösterreichischen Landstände und der Magistrat der Haupt- und Residenz⸗

stadt, wie auch die K. Generalität und das Offizier ⸗-Corps, der Feierlichkeit beiwohnten. .

Als der Leichenwagen an der Hauptpforte der Kapuziner⸗-Kirche an— langte, wurde der Sarg herabgehoben, von dem pontifizirenden Weihbischofe an der Spitze der Geistlichkeit empfangen, unter deren Vortritt in die Kirche

getragen und auf die daselbst aufgestellte, rings mit brennenden Lichtern umgebene Trauerbahre niedergelassen; der Obersthosmeister Graf von Bom⸗

belles und die beiden begleitenden Kaiserl. Rämmerer folgten bis dahin und

verfügten sich dann in die für sie bestimmte Kniebant' Nun erfolgte die

feierliche Einsegnung durch den Weihbischof und die Absingung des ier

durch die Sänger der Hofmusik-Kapelle. Hierauf wurde der Sarg von den Kapuzinern erhoben und unter Trauergebeten und Fackelbegleitung in die Gruft hinabgetragen. Der Weihbischof ging mit der asüstirenden Geist⸗ lichkeit voran der Stellvertreter des Kaiserl. ersten Obersthofmeisters, Oberstkämmerer Graf von Dietrichstein, mit dem Stabe in der Hand, der Obersthofmeister Graf von Bombelles und die beiden Nämmerer traten dem Sarge nach. Die Leibgarden, Edellnaben und die übrige Begleitung blieben in der Kirche zurück.

7 der Gruft ging die nochmalige g n, vor sich. Nach Beendigung der Gebete übergab Graf Dietrichstein die Leiche

auervollen Jahres öff= h hen s Kaiserhauses in ihre Es ist, hochwürdiger Guardian, der Leichnam Ihrer

„Zum zweitenmale in dem Zeitraume eines tr

Dritte Beilage

Zusammen d pn 7

Dritte Beilage zur Allgemeinen

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reußischen Zeitung.

Sonntag den 30. Jan.

von Parma, Piacenza und Guastalla, welchen ich Ihrer Obhut übergebe; es ist die entseelte Hülle einer Fürstin, die während ihrer zweiunddreißig= sährigen, durch Gerechtigkeit und Milde ausgezeichneten Regierung im Er= schaffen und beharrlichen Vollführen großartiger, nützlicher Unternehmungen, in steter Ukbung unzähliger Wohlthaten ihre Freude fand. Die sehnsüch- tige Liebe, welche die hohe Verblichene ost aus weiter Ferne in den Kreis ihrer durchlauchtigsten Verwandten zurückgeleitet hat, diese Liebe, welche jedesmal, hochwürdiger Guardian, an dem Altare Ihres Kondente thränen⸗ reiche Gebete zum Himmel emporsandte, rief in der letzten Lebensstunde Ihrer Majestät den Wunsch hervor: mit dem heißgeliebten Vater und dem hoffnungsvollen, zu früh dahin geschiedenen Sohne hier vereinigt zu wer= den. Ihr frommer Wunsch wird nun erfüllt, die Segnungen ihrer erhabe— nen Familie, ihres Vaterlandes, ihres Volkes, die Danksagungen der Armen begleiten sie in den Ort der ewigen Ruhe!“ ,

Graf Dietrichstein behändigte hierauf den einen der Sargschlüssel dem Buardian der Kapuziner zur Aufbewahrung, die anderen aber dem anwe⸗ senden Hof⸗Secretair des Kaiserlichen Oberst⸗Hofmeister⸗Amtes zur Hinter legung in der Kaiserlichen Schatzkammer, nach welcher Uebergabe Alle aus der Gruft in die Kirche zurückkehrten.

Der Hof und die übrigen Anwesenden verließen, während dieses in der Gruft vor sich ging, die Kirche.

Die Landes-Regierung im Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns hat das nachstehende Cirkular in Bezug auf die Errichtung einer Censur⸗-Ober-Direction in Wien und eines obersten Eenfur-Kolle? giums erlassen:

„Se. Kaiserl. Majestät haben laut hohen Hof⸗Kanzlei⸗Dekrets vom 11Iten d. M., in Beziehung auf die Censur der Bücher, Handschriften und sonstigen Gegenstände der Hresse, die Errichtung einer Censur⸗-Ober-Direc- tion und eines obersten Censur-Kollegiums unter den nachstehenden wesent⸗ lichen Bestimmungen anzuordnen geruht:

1) Die Censur-Ober-Direction, mit welcher das wiener Bücher⸗Nevi- sionsamt vereinigt wird, bildet in Censursachen und zwar auch für jene Gegenstände, deren Erledigung den Wirkungskreis der Provinzial⸗Censur⸗ Behörden übersteigt, die erste Instanz, ohne jedoch aus dem Verhältnisse der gegenseitigen Koordinirung mit den in den Provinzen bestehenden Cen⸗ sur⸗ und Revisions-Behörden zu treten.

2) Gegen die Beschlüsse der die erste Instanz bildenden Censur-Behör— den über die Druckzulässigkeit eines Werkes steht dem Verfasser das Recht der Berufung an das oberste Censur-Kollegium zu, welches unter dem Vor— siße und der Leitung des Präsidenten der obersten Polizei- und Censurhof⸗ Stelle aus Mitgliedern dieser Hofstelle, dann der Geheimen Haus⸗, Hof⸗ und Staatskanzlei, der vereinigten Hoffanzlei und der obersten Justizstelle zusammengesetzt ist.

3) Zum Behufe des Rekurses oder auch um sein Manuskript durch eine geeignete Abänderung censurgemäß einrichten und neuerdings in die Censur⸗Verhandlung leiten zu können, sind dem Verfasser auf sein Ansuchen die Gründe, aus welchen die Druckbewilligung versagt und die wesentliche⸗ ren Stellen, wegen welcher das Manuskript für unzulässig zum Drucke er— lannt worden ist, bekannt zu geben.

4) Die Berufung an das oberste Censur⸗- Kollegium wird jedoch nicht zugestanden:

a) wo es sich nur um Aufsätze handelt, welche für Zeitschristen, Tag⸗ und Flugblätter von nicht rein wissenschastlichem Inhalte bestimmt sind;

b) wenn wegen einzelner Hinweglassungen und Aenderungen des Aus— druckes Beschwerde erhoben werden will, endlich .

e) wenn überhaupt keine wichtige Rücksicht für die Veröffentlichung des censirten Gegenstandes durch den Druck geltend gemacht werden kann.

5) Die Frist zur Ergreifung des Rekurses, welcher von nun an nicht mehr an die politische Hofstelle, sondern an das oberste Censur⸗ Kollegium stattzufinden hat, verläuft in vierzehn Tagen nach der an den Exhibenten geschehenen Zurückstellung des Censur-Gegenstandes oder, falls die Bekannt- gebung der Beweggründe nachgesucht worden ist, vom Tage der Zustellung

Frankreich.

Paris, 25. Jan. Die Königin hat gestern Abend ihren Sa—= lon eröffnet, in welchem die Königliche Familie sich zusammenfand. Ihre Majestäten empfingen den Grafen von Syrakus, den Prinzen Paul von Württemberg, die fremden Gesandten und die Minister Frankreichs mit ihren Gemahlinnen, viele Mitglieder der Pairs und Deputirten⸗Kammer und eine Anzahl von Generalen und anderen angesehenen Personen. Der Empfang dauerte bis 10 Uhr. Vom Herzog von Aumale sollen fast täglich Schreiben aus Algier voll Klagen über das dortige Verwaltungs- Personal in den Tuilerieen eintreffen. Es heißt, der Herzog von Nemours habe auch eine Reise nach Algier machen wollen, das Kabinet aber habe eine solche unter den jetzigen Umständen unangemessen befunden, und sie sei daher vor⸗ läufig aufgegeben worden. . „Nachdem gestern in der Deputirten Kammer auf die Rede des Herrn von Lasteyrtie noch der Finanz -⸗Minister einige Erläuterungen über die Finanzlage gegeben und dieselbe als so beruhigend dargestellt hatte, wie sie es unter den obwaltenden Verhältnissen nur irgend sein könne, wurde die weitere Debatte über den zweiten Paragraphen des Adreß-Entwurfs auf heute vertagt.

Im Lauf der Debatte, welche durch Odilon Barrot's Interpella⸗ tionen in der Deputirten- Kammer über den Aemterhandel veranlaßt wurde, kamen unter anderen auch folgende Scenen vor: Herr von Pepramont warf dem Ministerium des Herrn Thiers ähnliche Mißbräuche vor, worauf dieser das Wort ergriff und sagte: „Ich leugne die Mißbräuche nicht, aber ich leugne, darum gewußt oder sie gebil⸗ ligt zu haben; wer behaupten sollte, daß ich persönlich in nur einer der= gleichen Schachereien betheiligt war, dem werfe ich das Dementi eines Eh— renmannes gegen einen infamen Verleumder hin.“

Da nun der Justiz-Minister besonderen Werth darauf zu legen schien, daß der Cassationshof einen ähnlichen Fall einmal als nicht uner- laubt erklärt habe, so rief Herr Du pin, der General, Prokurator dieses Hofes: „Mit meinem Wissen und seit der Zeit, daß ich mein Amt am Cassationshofe übe, hat derselbe niemals eine solche Entscheidung erlassen; man versucht es, den Cassationshof an diesem Mißbrauch mitschuldig zu machen; ich bin hier, um ihn dafür zu rächen.“ Herr Dufaune; „Herr Guizot sprach beständig von großen Debatten, die durch diese kleine Misere verdrängt würden. Diese Debatte ist die größte, die ich kenne, denn wenn die Regierung unmoralisch sein darf, so hat das Volk nicht Unrecht, wenn es dem Beispiel folgt.“ Herr Lherbette: „Ich besteige die Nednerbühne, um der Sache ein Ende zu machen. Für die Zukunft mag das neue Gesetz dienen; aber für die Vergangenheit? Herr Buizot hat sich einer wahrhaften politischen Simonie schuldig gemacht, denn daß er den ganzen Handel gekannt, das beweist ein Brief des Herrn Bertin de Vaux an Herrn Petit, den ich hier vor mir habe, und worin es he ßt: Herr Bertin könne Herrn Petit erst dann eine Antwort geben, wenn er Herrn Guizot gesehen und von ihm eine mündliche Antwort erhalten, da dieser sie schriftlich nicht geben würde.“ Da Herr Guizot sich lebhaft be— wegt und die Achseln zuckt, so ruft Herr Lherbette aus: „Was oll das Achselzucken? Auf einer anderen Bühne sah ich den religiösen Tartüffe, auf, der politischen flnde ich heute den Tartüffe der Redlichteit. Hier sitzt uach zwei großen Revolutionen der Mann der Frankreich nach außen re⸗ präsentirt und im Innern verwaltet, der eine Handlung beging, die, von einem minder hoch stehenden Beamten begangen, mit Verlust der bürgerlichen Ehre bestraft worden wäre; und es sinden 9 auch noch ein Justiz⸗Minister, um ihn zu vertheidigen! Um die Meinung der Kammer über diesen gro⸗ ßen Mann zu fixiren, schlage ich folgende Tagesordnung vor: „„Die Kam- mer, ohne die Erläuterungen des Conseils · Präsidenten anzuerkennen, und indem sie sich die Rechte vorbehält, die aus der ministeriellen Verantwort⸗ lichkeit hervorgehen, geht zur Tagesordnung über.““ Der Justiz⸗Mini—

des hierüber erfolgten Bescheides.

6) In allem Ülebrigen bleibt es bei den bisherigen gesetzlichen Bestimmun⸗ gen und bei der dem Präsidium der Kaiserl. Polizei- und Cen sur-Hosstelle Übertragenen obersten Leitung des gesammten Eensuͤrwesens.

Die vorstehenden allerhöchsten Anordnungen werden in Folge des an das Präsidium der Kaiserlichen obersten Censurhofstelle herabgelangten aller- höchsten Befehles vom 27. Dezember 1847 mit dem Beisatze zur allgemei— nen Kenntniß gebracht, daß ihre Wirksamkeit mit 1. Februar d. J. be—=

ginnen werde.“

X Wien, 265. Jan. Der vor kurzem ernannte Regierungs⸗ Rath der allgemeinen Hofkammer, Frenzel, wurde mit einer Missson nach Rußland beauftragt und ist heute früh nach St. Petersburg abgereist. Unsere Geldaristokratie beschäftigen verschiedene Muth⸗ maßungen bei der bestehenden Finanzlage und dem schwierig gewor— denen Geldmarkt. .

Der gallizische Landesgouverneur, Graf Franz Stadion, wurde bei seiner letztunternommenen Rundreise in den westlichen Kreisen der ihm anvertrauten Provinz überall freudig begrüßt; an der Gränze jedes Dominiums erwarteten ihn die eigenen Pferde treu ergebener Unterthanen, um seine Weiterreise nicht dem gewöhnlichen Vorspann anzuvertrauen. Das versöhnende und immer nur vermittelnde Stre— ben des energischen Grafen gewinnt ihm Aller Herzen, und es wird ihm gelingen, den Frieden der Provinz nicht nur herzustellen, sondern auch für lange zu erhalten. Die zweckmäßig getroffenen Verfügun⸗ gen des Gouverneurs sinden bei der strengen Büreaukratie manchen Tadel, allein sie befestigen das Vertrauen der Gallizier zu ihm und werden durch den Erfolg seine schwierige Mission glänzend lohnen. Der Bruder des Grafen hat Wien wieder verlassen, um von Brünn aus in nächster Zeit nach Prag an seinen neuen Bestimmungsort sich zu begeben.

Der Landes⸗-Marschall Graf Montecucoli soll die Ernennung als Gouverneur der Lombardei abgelehnt haben.

Dem Vernehmen nach wird Se. Kaiserl. Hoheit der Erzherzog Palatin längere Zeit hier verweilen, wenigstens in dieser Woche nicht mehr nach Preßburg zurückkehren.

.

Frankreich. Paris. Hofnachrichten. Die Finanz⸗Verhältnisse. Wortwechsel in der Debatte über die Petitsche Sache. Die Abstim— mung, in dieser Frage, Schreiben Petit's. Abbé Lambert 4. Vermischtes. Schreiben aus Paris. (Gesetz Entwurf über den Uni— versitäts-Rath; Disfussion der Finanzlage des Landes in der Deputirten⸗ Kammer; Gerücht von einem bevorstehenden Ministerwechsel; die progres⸗ sistischen Konservativen und die Wahlreform-Frage.) -

Großbritanien und Irland. London. Hofnachrichten. Neue ostindische Ueberlandpost. Die Times über O'Connell.

Schweiz. Kanton Bern. K an Dufour. Kanton Luzern. Regierungszahlungen. Kanton Schwoz. Verwerfung der neuen Verfassung. Kanton Zug. Tagsatzungsgesandtenwahl.

Italien. Turin. Neue Organisirung der Kommunak- und Provinzial Verwaltung. Enthusiasmus.

Spanien. Madrid. Cortes-Verhandlungen. Vermischtes.

Nalien. (Zweiter Artikel. Breslau. irkungen der Magnete.

Eisenbahnen und Dampfschifffahrt. Speyer. Genera- Ver⸗ sammlung der Pfälzischen Rhein- Eisenbahn. Schreiben aus Wien.

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.

ster: „Dies ist ja ein wahrer Anklage⸗Akt.“ Herr Guizot: „Ich unter- stützte die Kandidatur des Herrn Petit (Unterbrechung), alles Andere ist mir fremd. Mißbräuche sind vorgefallen, es handelt sich darum, sie abzusiellen, einen speziellen und persönlichen Tadel aber dulde ich nicht und werde ab— treten, sobald er ausgesprochen wird.“ Herr Levramont: „Ich schlage folgende Fassung der Tagesordnung vor: „„Die tammer, vertrauend auf den vom Ministerium ausgesprochenen Willen und auf die Wirksamkeit der Maßregeln, welche die Rückkehr eines alten und bedauernswerthen Miß brauchs zu verhüten bestimmt sind u. s. w.“ Herr Darblay: „Auch ich will eine Tagesordnung vorschlagen: „„Die Kammer, betrübt und unzu- frieden, schließt den Inzidenzpunkt und geht zur Tagesordnung über.““ Herr Guizot: „Ich sehe die vom ehrenwerthen Herrn Darblay vorge⸗ schlagene Tagesordnung als identisch mit der des Herrn Lherbette an; geht sie durch, so ziehe ich mich vom Ministerium zurück.“ Herr Lherbette: In diesem Falle ziehe ich also meine Tagesordnung zuruck und nehme die des Herrn Darblay an.“

Daß aber nicht diese, sondern die von Herrn von Peyramont vorgeschlagene Tagesordnung angenommen wurde, ist schon gemeldet.

Die ministeriellen Blätter äußern sich mit großer Genugthuung über den Ausgang dieser Verhandlungen in der Deputirten⸗Kammer, während die der Opposition sich darüber eben so entrüstet zeigen. Die Presse sagt: „Die Majorität votirt und ergiebt sich nicht. Sie war am 21. Januar gerade so stark, wie am 25 Juni vorigen Jahres, beide Male 225. Nicht Einer mehr beim Appell. Und derselbe Zufall waltete. Damals warf Herr Chambolle aus Irrthum seine Kugel in die weiße Urne, diesmal ging es Herrn von Morny so.« Eine Anzahl Konservativer, die prögressistischen, hat, wie da⸗ mals, so auch jetzt an der Abstimmüng über die Petitsche Sache keinen Theil genommen. Diese, die sich selbst als „unab⸗ hängige Konservative“ bezeichnen, erklären heute im Com⸗ merce, daß sie deswegen nicht votirt hätten, weil sie, zwar die Thatsache selbst höchlich mißbilligend, doch das Ministerium nicht stürzen wollten, daß sie jedoch keinesweges die Verantwortlichkeit für solche verdammungswerthe Sachen mit übernähmen und glaubten, die politischen Fragen dürften nie über Gewissens und Rechtlichkeits⸗ Fragen dominiren. Die erste Demonstration deute zugleich Lie Linie an, in der die unabhängigen Konservativen in dieser Session sprechen und handeln würden. Unter den Deputirten, von denen diese Note herrührt, bemerkt man die Namen; Sapey, Guiche, Merode, Sal⸗ landrouze, Jouvenel, Albert, Mathieu, Becker, Dupin, Demesmay, Clapier, Clappier, Proa, Laplane, Maure, Mater, Lepelletier d'Aul⸗ nay, Hallez Claparède und Andere, zusammen 25 an der Zahl.

Herr Petit, der Einnehmer von Corbeil, dessen Memoire in bei den Kammern so lebhafte Debatten hervorgerufen, hat seine Ent⸗ lassung gegeben. Wie aber aus einem neuen Briefe zu ersehen, den Herr Petit in der Presse veröffentlicht, und in bem er behauptet, daß Herr Guizot bei dem Stellen⸗Verkauf direkt betheiligt gewesen, hat die Regierung bis jetzt Herrn Petit weder abgefetzt, noch vor die Gerichte geladen, ja bis jetzt nicht einmal seine Entlassung an⸗ genommen, und Herr Petit ist zur Stunde noch Steuer Einnehmer in Corbeil.

Der Abbé Lambert, der die ganze Revolution von 1789 an mit gemacht hat und der Beichtvater aller von dem Revolutions Tribunal Verurtheilten war, ist zu Bessancourt, im Thale von Montmorency, S6 Jahre alt, gestorben.

Der Cher Daumé, der an Abd el Kadel die Antwort des Kö— nigs auf dessen Brief überbringt, ist am 19ten d. in Toulon ange= kommen.

In Lyon ist solcher Mangel an Wasser, daß man das dort Un⸗

erhörte erlebt, Wasser in den Straßen verkaufen zu sehen. Die mei⸗

sten Badeanstalten sind bis auf Weiteres geschlossen, und mehrere Fe. briken feiern, weil es an Wasfer zum Speisen der Dampflessel

gebricht.

Aus Melagues im Aveyron⸗ Departement wird von großem Schneefall seit dem 15. Januar berichtet. Ringsum lag der Schnee drei Fuß tief, auf den Gebirgen noch viel tiefer, und die Verbindung unter den Ortschaften war ganz aufgehoben. 12

In Folge der beunruhigenden Nachrichten aus Sicilien wurde Minister⸗Rath in den Tuilerieen gehalten, und der neu ernannte Ge⸗ sandte in Neapel, Herr von Bussieres, erhielt Befehl, sofort auf sei⸗ nen Posten abzureisen.

Der Justiz-Minister soll Herrn Dupin geschrieben haben, daß es keinesweges seine Absicht sei, ihn seiner Stelle als General⸗Pro⸗ kurator zu entsetzen, wie die Presse behauptete. 3 Der Erzbischof von Paris hat in einem Rundschreiben der hie⸗ sigen Pfarrgeistlichkeit eingeschärft, in ihren Pfarren die Verbreitung einer Schrift, welche die Gläubigen zu Gebeten für die Herzogin von Bordeaux auffordert, möglichst zu verhindern.

Herr von Colloredo verläßt morgen Paris, um nach Wien zu⸗ rückzukehren; Herr von Radowitz wird noch einige Zeit in Paris verweilen.

Paris, 25. Jan. In der heutigen Sitzung der Pairs⸗ 5 legte der Minister des öffentlichen Unterrichts einen aus 29 Artikeln bestehenden Gesetz- Entwurf in Betreff der Zusammen⸗ setzung des Königlichen Rathes der Universität vor. Sonst wurde durchaus nichts verhandelt. ;

In der Deputirten-Kammer langte noch ein Verlangen des Herrn Lavielle um Ermächtigung zur gerichtlichen Verfolgung des Marquis von Larochejacquelin an, das verlesen wurde. Marquis von Larochejacquelin ersucht die Kammer, die verlangte Ermächtigung zu gewähren. Dann wurde zur Tagesordnung geschritten. Fortsezung der Diskussion des §. 2 des Adreß-Entwurfs, die Finanzen be⸗ treffend. ; fene. erste Redner, Herr Achille Tould, fürchtet, daß seit dem Ein- tritt des jetzigen Finanz-⸗Ministers die Finanzlage noch schlimmer geworden sei, als sie zuvor war. Dessen Finanzpläne scheinen ihm nicht besser, als die seines Vorgängers. (Gelächter) Der Redner entwirft ein nicht glän⸗= zendes Bild von der Lage des Schatzes, stimmt aber mit dem Minister darin überein, daß die Neserven des Amortissements zu den ordentlichen Hülfsquellen des Budgets gezählt werden müßten. Derr Gar ni er 3 ges; „Ich bestreite durchaus diese Ansicht.“ Herr A. Fould: „Ich bleibe dabei. (Gelächter Der Finanz⸗Minister sagt zwar, die Regierung habe große Dinge gethan, Eisenbahnen gebaut, Häfen ausgebessert Monumente geschaffen, die Straßen verbessert, ohne zu außerordentlichen Hülfs⸗ quellen ihre Zuflucht nehmen zu müssen. Das ist nicht ganz rich- tig. Die schwebende Schuld ist um 400 Millionen gewachsen. Der Herr Minister sagt, man würde nie etwas Großes ausführen, wenn man nicht an die Zukunft dächte. Das ist allerdings wahr. Ohne Zweifel giebt es Arbeiten, die, so wie die Ausgaben dafür, auf mehrere Jahre sich vertheilen. Für diese kann man allerdings sorgen, ohne die Zu⸗ kunft zu gefährden, welche übrigens den Vortheil daraus ziehen wird. Aber was ich tadle, ist, daß man so zu sagen die Quellen der Hülfsmittel selbst angegriffen hat. Der Minister täuschi sich, wenn er vom Staatskredit alle Hülfsmittel verlangen zu können glaubt, deren der Schatz bedarf. So hat der Minister die Bank veranlaßt, sich bei den Anlehen durch Ankauf von Renten zu betheiligen. Was würde daraus entstehen, wenn die Bank die⸗= selben wieder verkaufen und zu Gelde machen wollte, der Kaiser von Rußland aber in demselben Augenblick die Renten auf den Markt würfe, die er ge—= kauft? Die Vergangenheit hätte zur Lehre dienen sollen. Der Zufall hat Frankreich aus der Verlegenheit gezogen. Man hätte sich nicht noch einmal in dieselbe stürzen sollen.“ Der Finanz ⸗Minister: Der Redner vor ihm habe einen Finanzplan vorgebracht, der aller · dings demselben eigenthümlich sei. Mit Hülfe desselben vergrößere derselbe die Uebelstände des seinigen (des Ministers) und verringere die Uebelstände seines eigenen. Der Minister vertheidigt die Bank gegen die ihr gemachten Vorwürfe. Ihre Statuten erlaubten ihr, Renten anzukaufen mit einem Theil ihres Kapitals. Und anders habe sie bei ihrer Betheili= gung am Anlehen nichts gethan. Dies habe man ihr also nicht untersagen fönnen. Aber abgesehen davon, daß sie ganz gesetzlich gehandelt, habe sie dem öffentlichen Kredit dadurch auch einen ganz besonderen Dienst geleistet. Der Redner geht nun die einzelnen von dem vorigen Redner angeregten Punkte durch und zeigt namentlich die Schwierigkeiten der Realisirüng des Anlehens. Er nennt es unter den Umständen, die obgewaltet, einen wah⸗ ren Alt des Muthes von Seiten des Unternehmers, ein Angebot zu ma—⸗ chen. Herr Thiers: Er besteige die Tribüne nicht, um Spposillon zu machen, sondern blos um das Land aufzuklären über die wahre Lage der Finanzen. Er theile keinesweges alle Be sorgnisse des vorhergehenden Red⸗ ners über die Finanzen des Landes, aber eben so wenig das volle Vertrauen des Finanz-Ministers. Die Uebertreibung der Besorgnisse sei vom Uebel, aber allzu großes Vertrauen eine wahre Gefahr. Er könne aber dieses Ver= trauen des Ministers nicht begreifen, wenn er die Lage betrachte, wie der⸗ selbe selbst sie darstelle. Wenn man ihm von Defizits spreche, antworte derselbe mit Ueberschwemmungen und schlechten Aerndten; spreche man ihm von den Mitteln zur Deckung des Defizits, so spreche derselbe von ber schwebenden Schuld, die dafür zureiche. Spreche man vom wachsenden Ausfall der Einnahmen gegen die Ausgaben, so sage derselbe, in sechs bis sieben Jahren werde Alles ausgeglichen, Frankreich reich sein. Spreche man von möglichen Eventualitäten, die der Entwickelung des Kredits entgegen treten könnten, so antworte derselbe, eine den Frieden wollende Regierung habe von solchen Eventualitäten nichts zu fürchten. Herr Thiers sucht nun mit Ziffern zu zeigen, daß man bei Fortsetzung des eingeschlagenen Sp stems dem Abgrund entgegengehe. Er ist im Augenblick des Postschlusses noch auf der . 1

Es tauchen wieder Gerüchte von einem bevorstehenden Minister⸗ wechsel auf. Die nicht mehr zu leugnende Abtrünnigkeit einer An⸗ zahl der sogenannten progressistischen Konservativen, denen jedoch auch mehrere von altem Schlage sich beigesellt haben, von der ministeriel- len Majorität, ist die Veranlassung dazu. Man bezeichnet den Schluß der Debatten über die Adresse in der Deputirten Kammer als den Augenblick, wo die e Kabinetsveränderung stattfinden würde, und ist sogar schon mit Bildung des neuen Ministeriums, das an die Stelle des bisherigen treten würde, fir und fertig. Graf Mols würde an die Spitze desselben treten und af das Portefeuille der auswärtigen Angelegenheiten erhalten; Gra Nontalivet, Minister des Innern im Kabinet vom 15. April und jetzt Intendant der Ci⸗ villiste, aufe neue das Portefeuille des Innern; Herr Dufour das der öffentlichen Arbeiten, das er schon im Kabinet vom 12. Mai inne ge⸗ habt; Herr Vivien das der Justiz, welches er auch im Kabinet vom 1. März unter der Präsidentschaft des Herrn Thiers be— kleidete; Herr Achille Fould (einer der Chefs des bekann— ten großen Banquierhauses dieses Namens und De utirter des Wahlbezirks von Tarbes) oder auch Herr Hippolyte Passy, Fi⸗ nanz-Minister im Kabinet vom 12. Mai, das der Finanzen; Herr Bignon, Vice⸗Präsident der Deputirten⸗ Kammer und seit einer Reihe von Jahren schon Berichterstatter über das Budget der Ausgaben,

das der Marine; Herr Cousin, Pair von in, und Minister des öffentlichen Unterrichts im Kabinette vom 1. März unter Herrn Thiers, abermals das des öffentlichen Unterrichts; Herr Billault, Unter -Staatssecretair der auswärtigen Angelegenheiten im Kabinette vom 1. März, das des Ackerbaues ünd des Handels; Marschall Dode