1848 / 31 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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urechnungs Fähigkeit ausschließe, ist jedoch die Versetzung in diesen über die Auffassung, von welcher ich ausgehe, ein Zweifel bestehe ; J 3 chnung . chließe, ist jedoch die Versetzung ann; aber folzh bataus, daß Pberhaunt in ger fe e, üer 2 Ra nnr af, dieses Material zur allgemeinen Kenntniß n tonne . / cr. . 8 ö . referenten mit herbeiführen würde, nämlich die Frage, ob die Ver⸗ ter ermessen solle, ob Zurechnungsfähigkeit vorhanden sei oder nicht. wendung der Strafe als solcher, besonders in Beziehung auf das 5 ; * . 6

zustand nme tolose, sorser 26 * bei 8 sell- Ich glaube, daß wir gerade am Schlusse der Berath sst s. eintreten. rage, ob dieser Vorschlag die erforderliche Unter⸗- Hr .. . usse der Berathung in missars n „äist seitens des H ? ĩ ö. . erlegenheit sein werden, wie auch vo ars wut das Bedenkliche einen vbll⸗ e, , . ; stützung ae (Wird nicht unterstützt.) 2 . worden ist, es 33 63 . Den n g eg e n r nn rr offentlichung durch den sammlung beschiießt, zur Tagesordnung überzugehen. Man kann, wie ich glaube, vorläufig diejenigen Fälle i 6 U m 2 Er wird also nicht Hegenstand eine Fragstellung werden. Wir das zu thun, was das ganze Land von uns erwartet wenn wi wenn es als Manuskript gedruckt 1 enklichkeit, welche ich aber, ga (Viele Stimmen: Ja! Jah hen lassen, wo Verbrechen von Personen began 13 39 a. itte naß. , T. Dez ehung fnübft ker Geek. Entwäarf an

. karschedrens ben Antrag des Ab- micht jetzt durch eine Maßiegel wie die vorgeschlagens äs mm ä dir Von dem herr Minlstertlt nent ahrkennen kam. Wir gehen alse zum nächsten Paragraphen üder. h ell ile hren en gie, eefn , erständ⸗ geltend gemacht worten, . . Kommissar ist ein anderer Grund Referent Naumann: 5. 51 Entwurf der Richter ermessen, ob er den en, m, m. . rim inalstrafe solle belegt werden können. Von dem 12ten bis

ungofahig erachteg ober ncht; der Nihtct éutts fill gen än ic ner ef hr , . 9 che er Zured zuneh ei oder nicht. In Bezie⸗

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würden nun zu der Frage kommen, * der Vorschlag sollte nur als Ge⸗ niß erleichtern. ue namlich 2 . weniger anerkennen kann Derselbe ; ich Mittheilu ; J ) nen, welche sich in dem Lebensalter von 12 16 Jahren befinden, hung auf die Anwendung der Strafe macht der Geseß-Entwurf einen

geordneten Steinbeck doch nein, ĩ genstand der Fassung zur Berücksichtigung anheimgegeben werden, und Vice⸗Marschall von Rochow: Ich weiß nicht, welcher? j z ö , ö. . ,, h öl i. ö . 2 2 nig en 2 . ohne Noth herd gef r ee mne r l —— 2 b Abgeordn. von Auerswald: Ob h ni egen haben habe nicht die Absicht ine Mein über zu ä un' r it, daß man uns en sta are el ; 6

n . ö 1 * e, . . ung re. j äußern, sondern entziehen gut a . daß man uns ein vollständigeres Material zu : . r,, auf sie anwendbar erachtet werden fann oben Unterschied dahin, daß er Kinder unter 12 Jahren niemals mit einer genosnmen wird, und ich nicht zweifle, daß der Paragraph noch deut⸗ werden soll, um über die Ef in, n. 9 hen eingeschl gen nur versucht e. r . durch Erlangung umfassenderer Notizen rg, . * 4 8. volllommen zurechnunge fähig Kriminalstrafe, Personen von 12 bis 15 Jahren 39 niemals mit licher gefaßt werden könne, so muß ich mich doch dagegen verwahren, ker Berathung noch 2 ꝛ2 hat 5 w in ft unsere Beru 2 . , wn. herbeizuführen, dann Dr, bent wuent at n,, ,. gegn . . 3 . , Stnafe blegen wilt. Was lun as Retmai. daß aus dem Stillschweigen der Versammlung nicht angenommen durchzugehen, würde uns in di q ar . . l lung überhau 5. 51. an, daß sie i n Si aan , , m, a, eng ahr von 12 Jahren betrifft, so lege ich kein großes Gewicht dar⸗ werde, wie der speziell von dem der Ritterschaft aus 3 . Ich glaube, . en , . unk kritis , . en zu uns gehabt, Leb Wegen jugendlichen Alters sind Personen, welche das zwölfte mtr . . , , un. auff . das ate oder Lite Jahr angenommen uf. weil ö nn. Schlesien gemachte Vorschlag allgemein gebilligt würde. Ich sinde, graphen die anderweitigen Fassungs⸗Vorschläge zu machen haben, wie weht itisch verf n ft bedingen, ernst cbensjahr noch nicht vollendet haben, ohne Ausnahme für zurech⸗ stimmt. Hiernach wird es der Hinausrückung des 2 ine, /.. 2 ö ir gha m das ewe gen ihrer Jugend, unzurech. . ; auch dann . n eseßt⸗ werden wir e . ü Bei Personen, welche das zwölfte, aber auf 14 Jahre nicht bedürfen und es sich nur ,, nr ft gn e. ih 5 n ,,

nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, ist in jedem ein- ob es erforderlic i imi sndigkeit aust itt enn ge Heel, went deen eln ee r gn bez

h - b Jist, die volle Kriminal⸗-Mündigkeit anstatt mit 16 16te Jahr zurücke ( ĩ 3

h ist, Jah gelegt haben, da der Richter im einzelnen Falle dies

daß die Worte, die der Abgeordnete vorgeschlagen, die äußersten Be- es auch bisher geschehen ist in sie auf di 46. ; . . f her) her g hen ist, um, insofern sie auf die Sache selbst ei en denken 1. würden, namentlich in Bezug auf das, was seitens des bedeutenden Einfluß * i hl 2 6 4 l. é. bekommen, un Man kann k ende zeinen Jalle besond

Herrn Minist 1 s ĩ ĩ R 1 a. adurck pie * 9 e fahr alle besonders zu erm ĩ its für zurech— 0 r ; 6. * 5 ; ; 9 nen c ef. 2 das klar zu stel⸗ ,, ee. ar n mn n e 6 an zug der Verlan gern n ern de, . ee ee 3 nungof hi zu achten sew . , 2 . l 2 n . 'i . 6 wie dies allerdings beurtheilen soll und nicht anzunehmen ist, daß in zweifelhaften Fällen

r , rm, . . . ; 5 . Weg einschlagen und zule as ganze Gesetz noch ein— Sher ; * 8 n rer Berathung nicht öthi Das G l inn. , setzgebungen Deutschlands geschehen ist. Allein au der Richter si Str t ͤ len, eine Abstimmung beantragen? mal durchgehen, fo würde di 6 , . h vergrößert werden. Ich glaube also ang nicht unnöthig as Gutachten der Abtheilung lautet: in diefer Himsscht Eier e, st. Allein auch ichter sich zur Strenge gegen jugendliche Person laßt ö 3 gen? so würde die ganze Diskussion über eine Menge ma Roꝛrrefer ; Ich glaube also, daß dem Anfrage de , . ; n dieser Hinsicht dürfte eine Aenderung des Entwur ; . üble r / 1a , en veranlaß

z , , ; / z ö h 1. ! -. . orrefe . . Tem Antrage des Her . . . Aenderung des Entwurfs nicht ange fühlen würde. Die zweite Frage ö

mi , , ,, e r ,. ar. Bemerkung terieller Gegenstände sich erneuern, und es würden daraus . Vor⸗ ler k und unterstitze ihn daher 566 An die Bestimmung e , ol chließt sich die i e ile. erscheinen. Denn es läßt sich im Allgemeinen nicht i , Br die volle gien r en nd n er an ,,, . ibten . n n. der von dem Herrn Marschall gege⸗ lic, In ehen welche die Beendigung der Sache weit hinausschie⸗ Abgeordn raf von Schwerin Ich al e vorgelegten Zusammenstellung uncer . 3 nr 4. 38 . n das 14 Lebensjahr überschrit= bekennen, daß ich dem Antrage des Abgeordneten nin ,. r ng. ö uften. ; ö : Ich glaub Dall ö arg ö gelte. ö at, eine Entwickelun es Geistes und des Er - Vermö⸗ J pen er . ee mn, ; h Abgeordn. Camphausen: Bevor zu dem folgenden Paragraphen Marschall: Ick en, . . das Alles zugeben, was der verehrte n *. be doch, man fann Soll das vollendete zwölfte Lebensjahr als Gränze der unbeding⸗ gens noch nichk so i 9 ·sch 2 ; Erkenntuiß Vermö wenn er den Zeitraum noch weiter, und zwar bis zum 18ten Jahre, übergegangen wird, wünsche ich auf zwei Punkte zuriick ukommen, welche a n , ; o K ö. ee Gegenstand, welcher doch nicht zu der Schlußfolgerung geiang n,. gesagt hat, und m , , , . wegen jugendlichen Alters gelten? gerechtfertigt zl we en iz; daß die volle Strafe nicht hinausgeschoben sehen will. Ich finde es sehr zweckmäßig, den Zeit S , *. 64. . . geregt worden ist, hier angeregt werden konnte, und ich muß hin— em Antr . deem geädugen, daß man uͤm deswi Da es unbedingt nothwendig erscheint, ei sti rn Deis g! ware; im Gegentheile giebt es, wie die Erfahrung be raum noch weiter auszudehne zeil allerdings Persoten bis um von Seiten des Herrn Gesetzgebungs-Ministers angeführt worden sind. zusetzen, der Gegeunst . / h imuß hin! dem Antrage des Herrn Korreferenien belzußt m deswillen jefer Venn j , ig erscheint, eine bestimmte Hränze in weist, auch in diesem Alter Verbreche ng ; ers auszudehnen, weil, allerdings Personen big zum don De zgebungs. gefüh id. x Hegenstand gehort hierher nicht weniger und nicht' mehr . * lorrefer eizustimmen habe.“ em wien dieser Beziehung festzufetzen, und) eint rseit u ! 2. 3 . in diesem Alter Verbrecher, wo die volle Strafe ganz 18ten Jahre häufig und darauf ko a. ou

Daß der Entwurf den der Herr Korreferent erwähnte bei den hie⸗ wie zu jedem a. ,, h h 4 8 h Uhr, Korreferent hat sich bereits während der ? 821 ͤ VNVer Herr 0 s . 5 ö einersei 8 nterscheidungs⸗ Vermögen und ar a ihre . h Fi - 6. 2 ö ö . 2 Ie ; h 9 19 u arausf ommt es an in ihrer gei⸗

ö . 3 ö h . ö eren Paragraphen des Gesetz⸗ Entwurfes Uebri⸗ im Bas h we er Abtheilungs Ber rücksichtlich krimĩnalrechilich verbotener H ö . ; a gar an ihrem Orte ist. Ein Zweifel läßt sich eigentlich nur in stigen Entwickelu ch nicht so it vor 3 s v sigen Berathungen einer Prüfung unterworfen und daraus angenom- gens glaube ich itz 8. ebri⸗ im Besitze des Gutachtens befunden und beflur r*‘ gs⸗Berathungen 4 ) ner Handlungen bei Kindern unter Ansehung der T strafe rh 6 . . , gelung noch nich so weit vorgeschritten sind, daß man

, n. ö . doch, daß es in dem Wunsche der großen Masoritä ens besunden und besinder sich noch se , zwölf Jahren nicht angenommen, andererseits ; j „ung zer Tedesstrafe erheben, denn was die übrigen Strafen vollständige Zureqd fähigkeit, d. h. vollständi i : men sei, was sich als brauchbar erwiesen habe, beruht, so fürchte ich, ha Versammln 99 Wunsch großen ajoritãt Er hat daher vollständige Gele enheit . och jetzt darin. Yu) r ang andererseits ältere jugendliche Per⸗ und namentlich die Freibei . ö 1 11 J ge ? urechnungs fa higkeit, d. h. vollständiges Unterscheidunge⸗

. anch bar e h ; fürch ng liegen werde, daß durch! das Bedenkt n r h elegenheit, bei jedem einzelnen P sonen, bei welchen sich das Unterscheid Vermö f n ? ich die Freiheitsstrafen betrifft, so ist im Systeme des Vermögen, anneh könnt Nicht die S ist es - auf einem Mißverstãndnisse. Ich möchte annehmen, daß eine voll biese m we nen. . Urch de kdenken, was bei graphen wo er glaubt daß i 33 einzelnen Para⸗ 2. x 1 heidungs-Vermögen noch nicht aus⸗ Entwu s st h 9. 66. . ;. 1 bogen, annehmen könnte. icht die Schule ist es, meines Er⸗

3 . . ; = esem Paragraphen angeregt worden ist, wir uns in der Ber nn ,. glaubt, daß im Interesse des Gesetzes ei gebildet haben sollte, durch Besti ) 7 , . ; rs stets ein großer Spielraum dem Richter gegeben, immer achtens, allei zelche den Menschen bilde ĩ ; ständige Prüfung nicht stattgefunden habe Wenn angeführt worden d . c - 6 . 1 c st, wi Un in 1 erathung änderung der Redaction ag scl K 645 ksetzes eine Um⸗ 2 . 6. h es immungen, wie sie §. 53 vorschreibt ein 16 ö R * 9. e, ,. 2 1 = ? Ss, allein, welche den J enschen bildet. Es kommt die Schule ständige ng h gefur habe. W er ferneren Paragraphen bes Entwurfs nicht aufhalten fla Rede wünschenswerth sei, uns dies? b. maln; vor ungebührlicher Härte gesichert werd . , t, ein großer Raum zwischen Maximum und Minimum so daß er im des Lebens hir In diese trit st ei e Sch ist, daß ein reichhaltiges Material angehäuft und benutzt worden sei insof 2 h ö j ht aufhalten assen, und machen und die ihm erwünschten Beschlüsse . emerklich zi 9. * ges hert wer en, so schlägt die Abthei⸗ Stande sst die Mi . . 3 . des hinzu. In lese ritt man erst ein, wenn man dir Schule

ö. . terial angeh r ern diese Voraussetzung begründet ist d 6. . . d die ihm e uschten Beschlüsse der Ver lung vor . ist, auf die Milderung der Strafbarkeit, wie sie im jugend m enaeren S . ; e, . ; * so möchte ich bezweifeln, daß in diesem Material sich auch der Ver⸗ w tzung begründet ist, würden wir in der weiten über herbeizuführen. Bann 2 1 sammlung dar- 1 sschen Alter lie at Rinn ͤ u jugend⸗ im engeren Sinne verlassen hat. Personen, die aus der Schule och d ? Ver- ren Berathung fortfahren herbeizuführen. Damit kommen wir eben so . die vorerwähnte Frage bejahend e . hen Alter liegt, Nücksicht zu nehmen. Was die Tobesstrafe betrifft, kommen, sind noch vollständi inder in Bezi f di

such finde, den gegenwärtig vorliegenden Gesetz⸗ Entwurf in seiner A . ? welches die geehrten Abgeordneten der Rhei agut zu dem Ziele, Fr ge Hejghend zu beantworten. so wird, w irklich einmal der J r. jf, hen, sind ngch vollständige Kinder in Beziehung auf die. Beur- such. gege . gend t⸗ Abgeordn. Eamphnausen: ann, n, me istattet ist . geehrten Abgeordneten der Rheinprovin;, Sie d h Was die materiellen Bestimmu e, n. 5 ird, wenn wirklich einmal der Fall vorkommt daß in diesem Al- ètheilung der Verhältnisse des bürgerl Lebeng' ncht! ; Fassung dem auzupassen, was das rheinische Verfahren erfordert. Es Wort hi ö nphausen. Insofern es noch gestattet ist, ein achten der rheinischen Zuriste ündli a0 , as Gut⸗ , , ungen des 8. 51 betrifft, so fand ter ein todeswürdiges Verb ech ; n. ö . * , zerhältnisse des bürgerlichen Lebens, nicht immer, aber

unf ? ssen 317 ': . 8 zinzuzufügen über die vorliegende Sache so bitte i 2. 10 e Juristen gründlich geprüft zu haben ö ein Antrag, die Bestimmung des zweiten Sat strei . h ge erbrechen begangen ist, zu erwägen sein, ob in sehr vielen Fällen. Wünschenswerth ist es daher ei 5 muß, glaube ich, ein solcher Versuch von besonderer Bedeutung nicht Er 6 ö Sache, so bitte ich um diese schen. Ein Mehreres würde ir 2 6 . wün⸗ t . . h zweiten Satzes zu streichen, da sie eine Ausnahme von der Rege z , . Wünschenswerth ist es daher, meines Erach⸗ 7 . r Erlaubniß. Der geehrte Redner vor mir hat ein Bed hreres würden wir auch dadurch nicht erreiche ö keine Bestimmtheit in das Gesetz br / 3 24 oͤnghme von der Regel anzunehmen und bei des Königs Ma. tens, das Alter, von welche b unbedi zures fähiakei

nur für uns, sondern auch für die ganze Versammlung sein. Es ist d / 5 . vor mir hat ein Bedenken angeregt, das Gutachten noch gedruckt werden söollte nech (u, chen, wenn ,. hei . tz bringe und es genüge, das jugend⸗ jestät die Mild her . ! ; Nonigs Vi das Alter, welchem ab unbedingt Zurechnungsfähigkeit an⸗

! ganz ; ö ö as ich selbst bei dem ersten Par 3 Gee, . 3h . och gedruckt werden sollte, es würde aber . liche Alter bei Zumessung de e n,, ir, g,, 4 ilderung der Strafe durch Begnadigung zu befürworten zunehmen se sch weiter l . 8 ; 2 ; nicht der Versuch, den Inhalt des Gesetzes zu schwäche ; aragraphen des Gesetz Entwurfs an⸗ eits e ehr aroße , . aber anderer⸗ ! ö sung der gesetzlichen Strafe zu berücksichtigen ei. Es wird die p H, , ,, , . zunehmen sei, noch weiter hinauszurücken. Ob dies gefährlich sei nit rluch x ĩ tz 3 wächen, sondern geregt habe und er hat auf Uebelstů d 2 ; j 5 ein sehr großer Zeitverlust daraus entstehen Ich al ube 6 feine Unterstützung weil anb seit die? . gen, sei. wir dieser Ausweg um so weniger Schwierigkeit haben ist eine andere Frage Ich halte es nicht für 8 7 ö . ihn zu vereinigen und zu verschmelzen mit dem Verfahren und der Ek , . ebelstände aufmerksam gemacht, auf es nicht richtig ist, was e f ,,. „ch glaube, daß Fung“, weil andererseits die Ansicht festgehalten wurde, da schon jetzt die Tobes trafe ö andere Frage. Ich halte es nicht für gefährlich, wenn Per—

386 h 3u * r ie auch ich schon beim ersten l . g öist, was ein geehrter Abgeordneter vo . daß in dem Alter zwischen 12 und 16 Jahr , / . le ie auf Todesstrafe und lebenswierige Freiheitsstrafe sonen, die vielleicht siebzehn Jahre al irklich se z

Auffassung, welche am Rheine bestehen Ich bin daher'e 2 ; Paragraphen aufmerkfan gemacht habe. daß die Deb . , . „vor mir sagt, . ö. 2 un Jahren das Unterscheidungs? lautenden Erk . 1. . eite nen, elleicht jiebzehn Jahre alt und wirklich schon vollstän—⸗

( 9 h h hen. aher ebenfalls der Damals wünschte ich 5 / . 4 ' 6 die Debatte sich dadurch nicht verlämn ern würde 56 Vermögen noch nicht od ich f ; 3 98 autenden Erkenntnisse von Sr. Majestät bestätigt werden müssen dig zurech ibla si * 2 ;

Ansicht, daß es von Juteresse fur die Vꝛis fa ame inschte ich, es möge ein allgemeiner Gesichts punkt hin icht⸗ laube i . 9 ht verläug vürde, wenigstens . ht oder nicht so weit ausgebildet sein könne, um Abgeord Fr !. . . seen. g zurechnungsfähig sind, nicht mit der ganzen Strenge des Gesetzes Ansicht 16 v ' rsammlung, von Interesse lich der Fassung erörtert . 9 glaube ich, daß es nicht förderlich für die Berath a, . Kriminalstrafen zu rechtferti r ! geordn. raf Zech⸗Burkersrode: Dem Antrage des geehr⸗- betroffen werd ich halte ber für winf ö j für die Verhandlung sei, diesen Entwurf , ar ] h der Fassung erörtert und eine Aeußerung der Versammlung her⸗ Wir werde h . in, , . ie Berathung sein würde. l 1 h gen. ten Abgeordneten Pr . ge, des geehr⸗ etroffen wer en, ich halte es aber für wänschenswerh, daß selbst in

i r . z zu machen. Es beigeführt werden, welche es öthi ; t 2 en uns, nach meiner Ansicht, mit dem begnügen Es wird vorgeschlagen f uf aus Preußen muß ich vollkommen beistimmen und einem solchen Falle die Milderung eintrete, welche §. 53 würde nicht deshalb jede einzelne Abweichung, die sich darin fi i erden, he es unnöthig mache, im Verlaufe der Ver⸗ was der Herr 9 n, n degnügen können, ; fi ö . namentlich dem Antr Alter für di ö , ilderung eintrete, welche S. 53 gestattet.

nich l arin findet handlungen jedessnal dieselben Br ö er as der Herr Landtags-Kommissar gesagt hat, ja, ich halte es ni die Bestimmung des §. 51 an 66 8 . . h 1 Antrage, daß das Alter für die volle zurechnungs Ich halte es für wünschenswerth, daß Perso bis ies r

Gegenstand der Erörterung werden en würd 3! s . ; . 9 me iese en Bemerkungen zu wiederholen. Die J l ce. . ö . 6 ; U Hat, Ja, ich ha te es nicht . h. 8. anzune hmen; der größeren Deutlichkeit fähi keit tatt it d ; ö * 8 h 8 ischenswer h, Personen As zu diesem Alter Get z z E sich aber eine Meinung Versammlung hat vo ; . ö! einmal für nöthig, das Manuskript im Sekretariafe aus le wegen aber in der vierten Zeile hinte W ö sapig statt mit dem 16ten erst mit dem vollendeten 18ten Lebens- nicht in das Zuchthaus komme Das ist die wesentlichst ĩ im Allgemeinen gewinnen und aussprechen lassen Lm g, hat worgezogen, dies nicht zu thun, sondern es bis zum dern wenn die Mitglieder m, Stretariate auszulegen, son—⸗ schalten: Ri Zeile hinter dem Worte „Falle“ einzu- jatre anzunehmen sei. Ich würle, wenn es der dr n , m,, n,,

, . gi en ausspr J Ende der Berathung zu verschiebe * t . x ie Mitglieder aus der Rheinprovinz bei den in e m halten: „vom Richter.“ 1 n „Ich würde, wenn es der geehrte Abgeordnete im §. 53. Db die Todesstrafe gegen sie verhängt werde, darau

ö Regierungs Kommissar Bischoff ; Ueber die Lage der Sache ist geehrten fiir ge , n. Linden Seiten n Paragraphen sagen, ob sie es von Wichligkeit halten auf . Abgeordn. von Saucken⸗ Tarputschen: Ich muß mir es erbi nicht gethan hätte, selbst den Antrag gestellt haben. Mir ist nicht kann es wohl nicht ankommen. . für den zweit en Antrag Folgendes zu bemerken. Nachdem die Berathung des Entwurfs in ke jedem ehe nen Paragrafen nn. ag 9. zu ändern und sung, die von den rheinischen Juristen vorgeschlagen einzigehln ten, hier einige Bemerkungen gegen die Jad! r, , ö eren bekannt, welches Alter die neueren Strafgesetzgebungen ande des Abgeordneten aus Preußen, daß bis zum 18ten Lebensjahre dem der Kommission des Staats⸗Raths beendigt war, wurde es für ange- so— glaube ich, daß dadurch bie präjudi ren, . ö zu machen, oder nicht, so wird die Versammlung immer informirk sein. Das ist welche festgestellt worden slnd, um dem jugendlichen Krb . . inder sür die volle Zurechnungsfähigkeit annehmen; ich glaube, richterlichen Ermessen vorbehalten bleibe, ob die Zurechnungsfähigkeit e, . , g . , ü 4 darüber zu hören, ob die nung waren, daß kam Schlusse ö . , . ,., Grund, warum ich mir erlaubt habe, den Abgeordnesen von . Bewußtsein über das, was er begeht, zuzuerkennen ehh . . in mehreren Gesehzgebungen äuch das 16e Jahr angensmmen , sei . wegen jugendlichen Alters für ausgeschlossen ge⸗ Bestimmungen desselben sich würden einfügen lassen in das Assisen. Der Vortr ; iniltertalt iläulgdgegangen werden könnte. Mylius zum Korreferenten zu ernennen, weil er eben fo die Gele aube mir, in Stelle des zwölften Lebensjahr! , , ĩ halten werden könne. . Beifahren der Rhein- Propinz. Es wurde den eben! der nnen 9. ar f, . Herrn Ministerial⸗Kommissars machte die Mitglieder heit hat, die k . oe, 9 er V die Gelegen⸗ dasjenige borzuschlagen ge ,,,, . vierzehnte als . Das neue Strafgesetzbuch für das Königreich Sachsen nimmt, Justiz⸗Minister Uhden: Zur Rechtfertigung der Vorschläge nebst den Revisions- Arbeiten mitgetheilt, und sie wurden veraniaßt, gs w dafür, daß das, für die Rheinprovinz zu machen sein are w. im Interesse der Sache anzunehmen. Eg ist bas ene Alte) ie n , n n ö , , 3 9 . 18te Jahr für die volle des er renne möchte ich Folgendes anführen. Was zunächst ich gutachtlich darüber zu äußern. D 5 . 9 ü chenen Aktenstücke sich aneignen wollten Vie Marsckasll , . J dauert ar, . , , ; ang Jurechnungssahigkeit an. Ein triftiger Grund dafür scheint mir darin das zwölfte Jahr betrifft, von welchem an die Zur osfäbiafe] H n. . . chor nn fer e , 9 ö . vor zubringen sei. Blos deshalb muß ich wiederholen, sicht . . J . * gewiß nicht meine Ab— e , ,, . a,, n , liegen, daß in unseren nördlichen Gegenden 6 gie hc de Ent- jedoch nicht unbedingt mn, i soll rf gef

h ? 35 / 2 h . hr 2X erkune e Ber x . n e J ich bei de 8 cken Ge 6 ; J ĩ . . ö ;

über diese Frage berathen worden. Von denselben wurden verschie— ra 3 ,, . i , . ist, sondern den Paragraphen derhindern ober . = , ö ; zal Landtage ausgesprochen haben. . 5 . ,, ,,, ,, e, , . Jahr , ö. nach der Bestimmung des Allgemeinen Landrechts das dene Ausstellungen gemacht, die sämmtlich genau erwogen sind und, Kerref Päölnnng Tape es aus den Händen des Herrn habe aber geglaubt, daß sie zur Berat nßdäa nen zu wollen; ich den Zustand des Volkes ins 7 n,, . a w. ine. . er Ansicht der größten ärztlichen AWutoritäten ge= vierzehnte Jahr als das Jahr der völligen Jurechnungsfähigkest ail

ugen h orreferenten auf einige Zeit zur Ei sicht gegle daß sie zur Berathung dieses und aller folge 2 zolkes genauer ins Auge fassen. Leider ist die rade in dieser Entwickelungsperiode bei dem Menschen nicht selt in vor⸗ dv ; ; D* . 5 a86fahigkeit gilt,

so weit man sie für begründet erachten mußte, eine Abaͤnderung ,. . insicht zu empfangen. den Paragraphen nothwendig sei ö ; J solgen⸗ Nahrung, die Kleidung, die Woh besonder ĩ ö f, igsperiode bei dem Menschen nicht selten ein vor⸗ ann aber auch die volle Strafe überall eintritt Indessen ist i

1 ö ; rach . Candtags⸗ Kommissar: ? 6. . . ragrapher jwendig sei. Es ist von einem geehrten Re 9 9g, die hnung besonders bei den Landleuten herrschender Hang zu Verbr n ' si . 517 Sir sn h) itt. Indessen ist im

Ergänzung des Entwurfs herbeigeführt haben Abges 19 0 ssar: In einer der ersten Sitzungen wurde ner erklärt word k / P i geehrten Red⸗ von' solcher Art baß die Entwickel . ; ĩ Hang zu Ber rechen, namentlich zur Brandstiftung, vor⸗ S. 17 des Strafrechts vorgeschrieben, daß U dige * 9 4 8 h h . . gesehen von der allerdings die Frage erörtert in lcher Weise di P art worden, er verzichte jetzt auf nothwendig scheinende Be ö z 6 ; ntwi elung des Förpers in der Regel im kommen soll. Ich weiß nicht ob bei E twe ieses Par . ; k. . , daß umun ige zwar nicht nach Frage, ob, der Entwurf in allen Stücken für das Afstsen⸗Verfahren lung ind Ben rörtert, in welcher Weise die hohe Versamm— merkungen über die zu wählende Fass . n, n, 14ten Jahre noch nicht einmal den Grad erreicht hat, d ; i B 1 ei Entwerfung dieses Paragraphen der Strenge des Gesetzes zu bestrafen, wohl aber zu züchtigen seie

5 , 7 j . 2 ö ö h g in Beziehung auf die etwanigen Ausstellu bie Ras⸗ KÜteöl wahsende Fassung, weil er der Meinung sei ̃ ) ö. e ht hat, den man auch und bei der Begutachtung in der Abtheilung auf diesen Ümstand Ueber den? Si n, . ) zu z gen seien. geeignet sei, stellten die rheinischen Juristen noch andere Gesichts punkte sun , , , 9 ellungen gegen die Fas⸗ daß das ganze Gesetz noch einmal ber Faff ö . nur entfernt als einen solchen annehmen kann in jeder Bezie— Rücksi j ,, , . 9 el usta! eber den Sinn dieser Bestimmung hat bei den Gerichten eine ver . . 6. Illi h h ig des Entwurfs sich zu benehmen hab Es g ; ange tz, einmal der Fassung wegen am Ende durch“ 4 hmen kann, um in jeder Bezie- Rüchicht genommen worden ist. Meine Herren! Der Grundsatz des chiedene Prari ] ; ne, auf, aus denen, ihres Erachtens wünschenswerth wäre, wenn dem bie? . 9 3 h habe. wurde dabei auch zugehen sei. Wenn dies rid ö i,, . 109 hung vollkommen zurechnungsfähig zi se Fasse e 5 6 8 . . en! Der Grundsatz de schiedene Praxis gegolten. Zuletzt hat man aber a ) -

ö . . h ie allgemeine Frage aufgeworfe b Hesz 1 zugehen richtig wäre, so würden alle dergleichen Faf— . ; gssahig zu sein. Fassen wir die geistige alten Strafrechts „malitia supplet actatem““ (die t gr se , n. a, ,,. er angenommen, daß, Eutwurfe noch in mancher anderen Beziehung ei ö 3mm age e ifgeworfen, ob das Gesetz, der Fassung nach sungs- Bemerkungen in Laufe der De „Fi,, ,, dergleichen Fas⸗ Entwickelungsstufe ins Auge so steht 3 9. ! ; 2 à supplet actatem““ (die Bosheit ersetzt das wenn das Alter bie Bosheit eraäjnze ? ic 1

ö ; ; 2X hung eine andere Fassung an das Volk oder an die Richter zu icht ei . 96 gs Bemertüngen im Laufe der Debatte künftig wegbleiben müssen, um . c ; ge, so steht es noch übler. In der Regel Alter) scheint nicht durchgängig richtig zu sein Ir einen Auge eri * , a ,. ganze, man nicht blos auf ker⸗ gegeben würde. Namentlich wurde von denselben ein in die sem m 8 2 . h zu richten sei, und es wurde da⸗ ans Ende verwiesen zu werden, War aber diese Voraus fen h . sind den armen Kindern die Schulen in den er in d , . . . 6. 9 ,. 9g 3 11. In meinen 2ugen perliche Züchtigung, sondern auch auf Freiheits Beraubun ene

S* faß z 5 als die Entscheidung über diese Frage ausgesetzt d e ii c d,, ,, 8 , rich ng ia nüt n r i. n den ersten Kinderjahren we- giebt es bei Verbrechen feinen triftigeren Milderungsgrund, als die In solch ; ni iuñ̃ w,, . Sinne abgefaßter Entwurf vorgelegt. Dieser Entwurf ging . ö . ĩ Frage ausgesetzt, und angenom- so würde der Herr Redner sich wohl veranlaßt sehen, seine Ven avkeh ig, nig nützlich gewesen, es ist bei dem häufig schlechten— ö 9 . ö 1 DYeuderungsgrund, le önne. In solchen allerdings nicht häufigen Fällen ist die Voll rr. . . ging bei der men, daß erst dann, wenn das Geseßz ganz durchdebattirt sein ' wer , . sich woh anlaßt sehen, seine Bemerkungen jetz h , keel. häng schlechten Zustande vieler Ünreife des Alters. Es hat für mich etwas Peinliches, einen jugend— * , , , , , 6 , . Kommission zu einer Zeit ein wo es nicht mehr möaglid ; 54 , n n ; h. I ganz durch eba Ir sein werde, zu machen. Ich habe es aber nicht fo ver stande . 3 Schulen im Vaterlande Alles, was die Kinder dort empfangen, mehr lichen V . . , , . e n,. Ss, einen jugend— streckung in der Regel in Corrections Anstalten erfolgt, und man hat ganzen Entwurf zu priffen, ihn von Anfang bis 5. n , . ,,, , ,, . dieser Beziehung ein allge⸗ Beschluß der Versammlung vorliege, J ö 1 mechanischer Art; sie treten erst später in den , . ö ö . . . und dafür gesorgt, daß den Korrigenden Religlonsunter icht, so wie nn . ) . ag auf Aenderung der Fassung zu stellen sein werbe. was darüber verhandelt worden ist, sich nur auf das en ö ich n, nnn m, mn, Zeitpunkt, wo die meisten Kinder erst sichtigung der londoner Gefangnisse ö a, z ö . der Be- icht in anderen, Gegenständen, ertheilt werde. Ich glaube deshalb

5ssenige bezieht, eigentlich einen Begriff und Aufklärung über Recht und Unrecht, über Knaben von 10 Jahren fanb, “den', weil er einsamen Jelle einen auch, daß es keiue Gefahr hat, wenn gegenwärtig das zwölfte Jahr 2 . = er einem anderen Knaben, als der Anfang der bedingten Zurechnungsfähigkeit angenommen wird, zumal der Richter alle Umstände erwägen wird, welche auf den Grad

zunehmen, denn es stand die Einberufung des Vereinigten Ausschusses Di ig ; 5 4

Vereint h e Ansicht abe J ele ; ö 1 . cht, it lch hei eins nicht, zeltent gemacht; daß . 614 Landtags- Kommissar bezeichnet hat, nämlich auf die Tugend und Laster im Religions-Unterricht erhal

Fassung in Beziehung darauf, daß das Gesetz mehr an das V l e im Religions Unterricht erhalten. Bei uns findet der auf der Straße mit i lte, einen Sill; ; h daß et as fe 2 . , ,. e, n. i der Straße mit ihm bettelte, einen Shilling ge ;

worüber die hohe . ö ten 11ten Jahre statt, und ich glaube deshalb zu langsähriger Deportation verurtheilt war, 5. 3 er Strafe Einfluß hab 2 6 fer 9 ies er auch als Abschnittspunkt annehmen zu können, bis zu dem ganzes Jahr in seiner einsamen Zelle entgegensah Was , , , ,, , ,, . sh ö . Beziehung ben der a ö . : Fall anführen. Es schwebt gegenwärtig beim In—

e , . H die gauze Berathung nach der Durchberathung des Gesetzes eine neue Vebatte über die en e. . 9. ö. n r ,, . . , n. ᷣ. vielmehr ist . bereits von einem geehrten an den Richter gerichtet werben soll heinischen⸗ erk n, itgliede angeführt, angenommen, daß diejenigen Fas B ini sein schlen. des Entwurfs, wie sie nach der Berathung des Verei i ö . l bag h ef un, J . nigten stän kungen, welche auf den materiellen Ju ö i f ei n n n nn,, , . . n reinigt . ngen, ch en materiellen Juhalt des Gesetzes von keinem Korreferent Freiherr von Mwylius: Ac ö volle nzurechnungs⸗Fähigkeit anerkannt werden kann. Ich muß no Verbrecher anlangt, der , ,, J e , . e , husse e , nie , . Niück⸗ Einflusse seien, blos ad reseren dm? für ie schie liche Jiet action Ansich n, . e . . Ich würde mich gern der Eines bemerken. Nur . Stände der Mar Br n nbi] i, f 6 3 en, 3 Jahr üiberschritten hat, so muß guisitoriat zu Breslau eine Untersuchung gegen eint Bande don Buden berlich wäre. Ich glaube daß wen ö . Abänderung erfer⸗ des Gesetzes zu geben, diejenigen aber, welche wirklich einen mate— lung gemacht , a , d, stzzen den, der Abthei⸗ für eine noch kürzere Frist erklärt, aber nur mit einer Stimme Ma“ nen, er hat aber w 6 di . . ö une f heit ns än, zischt sutendern Hrn ift ungen buse . en r hann Se rung in der That geschchen sic ö es von der Regie⸗ riellen Einfluß auf das Gesetz hätten, durch betreffende Beschlüsse zur es ist dies 6 . e, , m,. hielte. 6. Aber orität, indem sie saglen, es sei häusig schon in dem Alter von zehn langt daß man he, en ssa . . ö , HJ K erg, r. , gn, , . en n, ,,. . H , gn 6 ö. fuhr gi , , 66 ö. es würde . Diskussion zu Jahren eine totale Verderbtheit der Jugend eingetreten. Ich möchte chen bei ihm voraussetzen i. 6. , . Hang zu Verbre einzigen, unter vierzehn Jahren. Der Schaden, den sie l hren, 9 lden und am Ende der limstand annehmen, daß dies nur Ausnahmsfälle sind. Ich gebe zu, daß in ter wäre, für mich würde es m er,, n . . ,, , 5. ür einen solchen Ver- eine große Bosheit. Bettelnd zogen diese Buben umher heit. X mher, und wo

ferner den Herren Referenten, und den gechrten Mitgli h gliedern glement entsprechend verfahren worden, und es wird a ; ; l . uch kaum an- eintreten, der von de err inister der Gesetzge s Stä f. ö h der von dem Herrn Minister der Gesetzgebung ausgespro—⸗ den Städten früher jede Entwickelung, also wo dle Richtung dahin brecher, der noch in seiner körperlichen und geistigen Entwickel b 65 ae , ; ; z r . ͤ . ĩ geistigen Entwickelung be- ihne ichts gegebe de eckten sie die Dörfer aus auch in der Schlechtigkeit hervortreten kann; wenn ich mich griffen ist und das 18te Jahr noch nicht hel sen hat , mes. 7 L e g e n mn ii ; 3 e er . . hat, . . daß einzelnen Fällen auch

der Abtheilung dieser Entwurf mit t . s ; n zAtrhern hen en , , e , . , . 6. die Debatte der In- chen worden ist, daß die Einigung über ; ssungsvorschläg;t naht h . ĩ e dJ ; , . chen, Und egierung um b ö. . ,, 9 9⸗ neigt, . k von Seiten. der Regierung kein Be⸗ gegen ins en ih , een Versammlung ent . ; Das , . welche mich von der Unausführbarkeit der . nicht irre, verhält sich die Bevöllerung der Städte zu der des strafe, ja selbst nur eine sebenslänalt ihertss . 9 sig ö . . ; Was den Eutwurßf, den die rheinischen Juristen übergeben ha⸗ 9 ö ö . e,, . 93 , Landes wie zu 45 sollten wir alfo hier die , 325 In . ur , n n, . auszusprechen. Strenge, angewendet werden muß. Man?! kann es jedoch ruhig un ; 2 , . 9 . h gegeben wird, die⸗ en, und die dazu höri Erläuter b ) I ; gi / , , Gnssungsmangel zur Sprache zu brin— beachten und die größere unbeachtet lassen? Ich , 1 4 9 ö ge ich hinzu, daß, je jünger der seren Richtern iberlasse b 6 . . 466 19 * sen Entwurf, einzusehen: alsdann wohl Alles in wür in zm n gehörigen Erläuterungen betrifft, so bishet dies Zen und zu diskntiren, Her v ede ß ,. t . chtet, lasen? Ich möchte mir erlau⸗ Verbrecher ist, um so härter ihn die Freibeitsffraf' zeln tren Nich assen, ob und welchen Brad der Zurechnungs- . o a, , geschehen sein würde ein ziemlich weitl Wer ss. . 536 . 3 lien, der von mir angedeutet ist, worauf auch der ben, das, was von drei Prov 1 ; . . . zarter ihn die Freiheitsstrafe trifft; denn er fähigkeit sie hi 3 Sh . I . was in dieser Beziehung möglich ist Gegenwart ig . zien weitläufiges Werk, dessen Druck nicht ohne Zeitaufwand Abgeordnete von Köln Bez gar, . 9 das, we n drei Provinzial Landtagen als wünschenswerth hat um' so länger die Aufsicht, sein Leben in den Mauern geg“, ähigkeit sie annehmen, und welches Strafmaß sie für angemessen ar= i geschrittenen Stadi 1 ; in dem bereits zu bewirken sein wird Abgeseh iesem für d gj , , Nöln Bezug nahm, nämlich gewisse Gesichtspunkte anerkannt worden ist, von neuem der hol zerse . glussicht, sein Leben in, den Mauern des Zucht- achten werden. Der ite Vors— . , e, , . se weits sgh geshöittenen Stabinm der Verathnng aher diesen f, 'gesehen von diesem für den nächsten aufzustellen und darüber das? , . . er hohen Versammlung zur An= hause zuzubringen. Aus diesem Grunde sti , . h en. Der zweite Vorschlag der Regierung ging dahin sen, i ! i, die J i r zer e. darüber das Votum der hohen Versammlung zu er ahme a : as 11st. Jahr in Stelle bes 14? ; ingen. esem Grunde stimme ich dafür, die volle e Jahr der Riegierung, ging dahin, Entwurf, abdrucken zu lassen, ihn gewiffer ain g neren ö. . . . . , Versammlung. bitten. Zu diesen Gesichtspunkten gehört auch ö. . . ö k . . dis l ten Fr schmungsfihigkeit auf das vollendete achtzehnte bete . de igll . , 9. ,, , r n e . zu veranlassen, daß jrne Arbeiten dem Publikum 6 n m, n. . des Gesetzes an das Volk ober die Richter gewendet wer— äbten das ite Jahr zu beantragen 6 erer n n n. 52 Freiherr Moyli D mnlrag; aber biesen ge en g . , , . 2. , , . zergleichung anstel rüfe ĩ ö ] gleich⸗ oll. ; * m , / . ; seserent Freiherr von Mylius: Die Frage, we ere d, . , * auszudehnen. ob die eine oder andere besser sei, wir ng . ö 6 4 , . in,, dem der Regierung gleich= Zu. die sen Gesichtspunkten gehört denn nun auch, ob die Sprache . 2 . k ist . mene vorliegt, ist rein praktischer Natur ben sie ken e . . ,, e, ,, tun sich darauf, daß alle Proinzial= . h m J 8fü J ' th dine 26 z . 69 ö 1 . 28 1 ⸗. ö h ö . 6. ; ) ö. 4 ; . P Al⸗ age, J . 1 8 r . i lter ne n nr eh, el , n . e,, n,, ien , ,, , , . ö . n . an 3. Richter wenden soll. Es nach das Strafmaß zu ,, Le n ton e ,. ö . nn ,, und es würde ein Zeitpunft vergesch agen haben. o? etz? ul fl fi tene. j schts läßt si n en Anlaß geben. Denn hätte. Ich glaube ni ie Regi , , , d, es aber nicht der ausschließliche Gesichtspunkt, sondern es sind 17jähriger Jüngling oder ein 17jähriges . auch bei der, umständlichsten Diskussion nicht ten foll ö ; ) go ahi . über nichts läßt sich bekanntlich mehr sprechen und' Fiskutz Hätte, Ich glaube nicht, daß die Regierung dazu übergehen könnte. von mir auch ehrere auber Gesi mii 8 s sahriger Jüngling ein 19 jähriges Mädchen das Schaffott be! gefunden werden Was mich und die Prodi . ; olle. ö j. utiren, als Uebrigens sind jetzt 659 . ͤ e. v nir auch mehrere andere Gesichtspunkte aufgestellt worden, na— steigen sollte, welchen Eindruck wird die ö . 6 ch und die Provinz betrifft, welcher ich Außerbem hat die Regier . . sibez FJassungg fachen, we man leicht Kazu deraniaht wirt, vin ̃ „ebrigens, sind setzt nur zwei, Abschriften vorhanden, vbn denen die mentlich auch die, daß es , ,, 6 3 ies auf, das Volk machen? angehöre, so trete ich dem Entwurf bei und würde el . hat die Megierung, in Erwägung genommen, daß mit . . f 4 ; anlaß , assung, eine der ĩ ö j e, ,, a, 3. 1tüich auch die, daß es nothwendig sei, daß eine jede gesetzliche Man wird mir vielleicht entgegnen: f . ,, h, entwurf bei und würde es für bedenklich) dem 7ten Jabre die W m ,, . J , J , ; l öde ichst zugäng⸗ nicht auf eine andere beziehen dürfe, und andere Fä— 8e 3 Strat . . . . bei Be⸗ aßgebend sein dürfte. Maff ö. Alterd 3 diele Jünglinge . . ine? lich zu machen, wilde ich anheimgeben, beide Err . = Crben ieh rie und andere Fälle mehr. Es urtheilung des Strafgesetzbuches, welches ein in sich' abgeschl ; ö J ,,, Waffen, die das Alter von 17 Jahren noch nicht einmäl err 6 , . 5 . 9 erh. niederzulegen, , gans 6 3 . i enn n Ine f e, j a i , , . 9 sein . soshe fl ö. Begnadigung als . i ing, der K , ö . e,. guꝰ 3 und man wird doch . n, en,, n ,,, ; / , h ; n . en un insehen könnt D nch 6 le Regalen . 4 : Ehen, diese Gesichtspunkte zusammengefaß zustellen, sie ist das schönste Vorrecht der Krone, d .. . . reußen tre ] , e unbedingte Zu— edingt zurechnungs fähig gewrsen wan i e, . bie Erleichterung ihrer Arbeit geschehen ist Ich glaube 6 so che einsehen onnte. Darauf aber wird sich die Regie run be⸗ werden m d diese Arbeit ie ö / ; ; . e, das gewiß von Nie— rechnungs⸗ Unfähigkeit bis zum 14ten Leb l gm 3 hnungssähig gewesen wären. Wenn also mit dem 17ten ; ö ir, , ,, er auch schränken müsse 9 e üssen, es wird diese Arbeit jedoch wesentlich erleichtert wer⸗ manden unter uns geschmälert werden möcht . nn hi 3 Aten Lebensjahre festzusetzen, und Jahr? bie W lh idle ' ern . daß daraus folgt, die Schwierigkeit nicht zu verkennen, in w . müssen. den, w d Entwur r . x . ! ; den möchte. Die Begnadigung zwar aus folgendem Grunde. Bis 11 3 , Jh e Waffenfähigkeit eintritt, so kann auch mit dem 16ten ich di t eicher Abgeordn Auer d er t wenn dem Entwurfe, der uns hier mitgetheilt worden ist, die muß hervorgehen aus freien Entschließungen' des Herzens m wah chtialeid a E. Lis zun, 14ten Jahre geht die Schul⸗ Jahre schon die volle Zurechnung fähigkeit erde sich die Referenten und die Abtheilung uͤnd am Ende aiich die ganz Ulbgeordn. von Auerswald: Ich erkenne im Allgemeinen die größte Publizität gegeben würde. Ich halte es für weckmäßig, il 9. . gen des Herzens im wahr- pflichtigkeit eines Kindes; bis dahin muß die älterliche und S x Jahre scho ie volle Zurechnungsfähigkeit angenommen werden. ö und . ; ö 9 J . e e äßig, ihm haft christlichen Sinne, nach dem Grundsqatze: j ; a an een, 3 bis d 3 die älterliche und Schulzucht Endlich bemerke ich nod die Fälle, wo wirklich nach vollendetem Versammlung befinden werben, wenn sie ihre Aufgabe bahin ann Richtigkeit alles dessen an, was der Herr Landtags Kominissar so eben die größte Publizität durch den Dr h ö. ö zwechmaßie 9 n e n h Grun 'satze: „Auch dem Sünder sei die einzige strafende Gewalt sein, welch? das Km ; hulzu ch bemerke ich noch, daß die Fälle, wo wirklich nach vollendeten ĩ ; ichten ĩ n . zert hat, ind ist doch noch di 66 / ! zität durch den Druck zu geben, damit andere Be—⸗ vergeben.“ Der größte, unbeschränkteste Spielrau⸗ ihr bleibe —⸗ jn biafem eh Aster i lud kennt; es ist nicht 16ten, aber noch vor dem 18ten Lebensjahre fodeswürdige Ver ihr Votum auf Alles zu richten, was bei Beurtheilung der Sache im ö wälen indesshn ist ea doch Joch die Frage, ob mit Recht sprechungen veranlaßt würden und die 6 fentliche Meinung ö um muß ihr bleiben, gut, wenn in diesem frühen Alter schon da Polio h h 1! d f f n ? iigkei hre r z hun ; Meinung, so wie die und es darf dies wahrhaft Königliche Recht ni , . chon das Kind die Polizei⸗Be⸗ brechen b zerden, zu den allerseltensten gehört haben. Es Auge behalten werden muß, namentlich wenn wir von der Wichti cwierigkeiten und Bedenklichkeiten bei dem Gonbernement vorwal— Presse, sich damit beschäftigten; ,,, den Einzel / wwahrhast Äönigliche Recht nicht von uns beschränkt hörde, den Richter stets im Auge hal, wodurch nur die Märhösts echen begangen werden, z e ge hab it ii 8s i ten können, diesen Entwu entlichkei ii [ez sich damit beschistigten; es würden die Gründe Len Einzelnen werden, indem wir bei den Strafbestimmungen auf die Begnadi Ilelte . 8e dn (nut Lie Autorität der mir ein Fall in der Praris vorgekommen, wo ein jünger Mensch von keit der uns gestellten Aufgabe durchdrungen fühlen Es ist . iesen Entwurf der Oeffentlichleit zu übergeben, nament- Ladurch viel näl elegt und sie in die L itzt werd . a, d en . ngen auf die Begnadigung Aeltern und Lehrer verlieren kann. Desl alb überl . ö. . , her f . i er. ; j 466 / , , , . ö ! lich ob Schwieriakeit . , . adurch aher gelegt und sie in die Lage gesetzt werden, ein um⸗ zu häufig zurückkommen. Lassen Sie, meine Herr . z . r Deshalb überlasse man den Letz- ! 16 Jahren einen Knaͤben von 9 Jahren, der ihn als Dieb bezeich⸗ dings richtig, es ist sehr schwierig, über en , fi hen zu diskutiren. Schwierigkeiten vorwalten, ihn den Mitgliedern der Versamm- fassendes Urtheil zu fällen. Dieser Grund hat mich bestinimt, den daß ir be ; mne Herren, uns bedenken, teren bis zu dem 11ten Jahre die Bestr 2 Jah Knaben v, 8 . mi in einzi ispi s. ; äangli ni ; ĩ ö .. wenn wir diese gewissermaßen als nothwendi e z j u , . rafung der ungesetzlichen J net hatte, den Unterleib mit der größten Grausamkeit aufgeschlitzt Ich erlaube mir, auf ein einziges Beispiel, welches entfcheidend sein u möglichst zugänglich zu machen. Ich gebe nicht zu, daß dies ge⸗ obigen Vorschlag 311 machen; wenn nun aber die hohe Versammlun 440 B ; J . . 9 no wen ig anerkennen, so Handlungen allein. Erst wenn die Schul hör ? ) ; ] ö . . 2 . 54 '. Bl, ̃ s imli . rem z 236 9 würde die Verweigerung in solchen Fäll Volk ö n ö ; chule aufhört und das Kind in ihn bann' in einem Graben geworfen und hülflos hatte liegen lassen. wird, aufmerksam zu machen Nämlich § 50 lautet: schieht, wenn zwei oder auch zehn Exemplare ausgegeben werden; meinem Antrage nicht b ier! ; Seiten des Go ; ; . h he 9 llen im Volke als wenn ich die Welt übertritt darf der Richter einsch t N ; in . * 2 46 net . . ; t:, um sich v hf . ; gel z m Antrage nicht beitritt oder von Se 3 Gouvernements mich so ausdrücken darf als eine H 3 bertritt, er Nich chreiten. Vom 14ten bis Gegen diesen Verbrecher würde auf Todesstrafe erkannt; des hoch= nicht . . band n. . , ng, ö en ge r een n n en n f/ ö k. . 6 ie, . n f ge . 6 r n, sehr wir unseren Thron n ir , n , ne,, . ug 3. w die 1 ,. finden, daß r . . begntigfe ibn, lezen aber hat g ne e . Herden, in welchen durch jugendliches Alter theilung, ha haben. d der Ab natürlich und unbedenklich scheint, so muß ich allerdings submittiren in gewisser Art nicht frei ö n, , ellen, r 64 Falle zu ermessen, ob das Kind! bereils n ng uch ane enen ietensgefahrlichen Angriff auf einen Gefangene . durch einen besondelen Geisses zustand der srese Gebrauch ber Ken gz . o h . . nn, es einzusehen, jeden anderen Weg einzuschlagen. Das Exemplar, welches der Ab? im Gesetze die hilfe re e ll n. ö ö indem enn oder nicht. Der zweite Antrag, welchen der 36 y ,,. Das sind aber, wie gedacht, nur seltene erden. unheften el hlessen warz“ er lautel in der Faffung, die in dem zu könen mschllth eren, ieltreitnstant z. Um auf le Säche Ibilung mitgethesit worten its ghatz ich zur Genüge gzbraucht, es zusprechen. zesuprk itt die Begnadigung aus- sis det brovin; Pöeußen geselö. pom lbten big zum 1ten Jahre ien in welchen, wenn cine Ausgleichung nöth;ig fein sollte, der Weg . ,. enthalten ist: gestellt worden 94. . 9. , . bar in richtig hin- steht dem Abgeordneten von Köln und jedem anderen Mitgliede zu Regierungs-Kommissar Bischoff: Das Allgemeine Land ö ö. bedingte Zurechnungs⸗ Fähigkeit hinaus zu setzen, scheint nicht der Begnadigung offen zu laffen ? ist. senf, unf 6 die äußeren Merkmale tines Verbrechens öh i df a, 6, l . int Prinzipfrage Gebote, und ich glaube, die , mn wird es mit dem größten als Termin der Kriminal- Mündigfelt ö er . ,. hat en , ,. und für sich ist in diesen Jahren der Unterschied in Abgeorbn. von Auerswald: Ich glaube, daß die große geh n gt, ist kein Verbrechen, wenn der Thäter zur Zeit der scheidung der ö . . n. , . . 3 . wenn ein zweites Exemplar in dem Sekretariate men. Bis zu diesem Jahre ist lberhaupt . , ü . e, er n, 9 . zu bedenken, falt und Rücksicht, mit der gerade diese Bestimmungen im Entwurfe . en ausgelegt wird. nicht vorhanden, nach diesem Jah 24 ; ahre bei uns die Waffenfähigkeit eintritt und delt sind, gewiß nicht zu verkennen ist, vielmehr' i 6 6 / re aber tritt (. a, i behandelt sind, g z nnen ist, vielmehr im hohen Grade Ich habe nichts weiter zu strafe ein. Nach al 3. iel en drr e i g n gn 1 ,, , , wohl nicht mehr die Rede anzuerkennen; auf der anderen Seite glaube ich aber , daß dies 9 ; würde Laher in dieset Hinsicht dafür stimmen, die gelabe einer von den Punkten ist, wo wir, da es sich um ein fakti⸗

That, nicht den freien Gebrauch der Vernunft hatte.“ ĩ ĩ ĩ ch ft hatte. wurde, Dies vorangeschickt, ist cs nach der Meinung des Herrn Abgeordn. Graf von Schwerin: agen, die Sache scheint erledigt zu sein. i i . i sagen, wurf eine Mittelstufe bis zu dem 16ten 2 angenommen Vorschrift des Paragraphen beizubehalten. hheg Verhältniß, un bie Benntheiluug des Zustandes der fregiuß en in. handelt, vorzugeweise berufen und ermächtigt sinb, einen P

ä, , , w, , , ö, , n,, ,, n,, ,,.

halte, als den Ausdruck „eine Handlung ist kein Verbrechen.“ ner; ein Naterigl eröffnet, welches nach der Meinung je—⸗ Marschall: Ich sehe auch keine Veranlassung zur Stellung worben. i gebe zu, daß gerade über meine Ansicht diskutirt e, kann, 3 1 . er cn T ne fe die Entscheidung der Frage einer förmlichen Frage, es müßte denn etwa die sein, die in andere . al , , m mn e, ö. e n ,,,, äeferentfKaumann; Den Gescz, Entwurf nimmt, in doppelter

. itglieder der Versammlung es kennen lern. Weise implicite eine vollständige Antwort auf den Antrag des Kor⸗ huch ganz allgemein gesagt ist de if en de fg e g. nn gg, , r nnn, mn n 2. in , , m m , ,,,,

. . auf die Zurechnungsfähigkeit und dann in eziehung auf bie An- wohl in Betreff des jüngsten als des höchsten Alters, für den Vor⸗

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