1848 / 32 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Blatte, S. 216, Sp. 2, 3. 50

Berichtigung. Im gestrigen Exemplar“ zu lesen: „Silber⸗

ĩ ilber- oder Bronze u. ist stat Silber 0 2 Ci. i Ci enpiar é

Meteorologische Beobachtungen.

Nach einmaliger Beobachtung.

Abends

Morgens Nachmittags 10 Uhr.

6 Uhr. 2 Uhr.

339,9 Par. Quell wärme 7, 8) R. 8, 2* R. EFlusswärme 12,5 R, Bodenwärime

Lustdruck ö Lustwärme.... 14,0 R.

5 Außügen, von L. Schneider.

234

. Duvertüre, Zwischen⸗Musik und die Er Handlung gehörige Musik ist vom Königlichen Kapellmeister Henning.

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden Preisen, die bei Darstellungen von Schauspielen im Opernhause statthaben,

verkauft: Ein Billet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sgr.,

ein Billet in den Logen des ersten Ranges und im ersten Balkon 1 Rthlr.; ein Billet im Parquet, zur Tribüne und in den Logen des zweiten Ranges 20 Sgr.; ein Billet in den Logen des dritten Ran⸗ ges, im Balkon daselbst und im Parterre 15 Sgr.; ein Billet im Amphitheater 75 Sgr.; ein Billet in der Fremdenloge 2 Rthlr. Dienstag, 1. Febr. Im Opernhause. 16te Abonnements⸗ Vorstellung: Die Familien Capuleti und Montecchi, Oper in 4 Ab⸗

Im Schauspielhause. Z8 ste französische Abonnements-Vorstellung: Une Chaine, é en 5 actes, par Scribe.

Mittwoch, 2. Febr. Im Schauspielhause. 20 ste Abonne⸗ ments Vorstellung. Zum erstenmale a inn . und [ Deutschen in Dänemark, Tragödie in 5 Akten, von Heinrich Laube.

Rönigsstädtisches Theater.

ges eg itz Jan. . Hunderttausend Thaler.

ng in? „von D. Kalisch. Musik 'öni i hahe n sch usik vom Königl. Musik-

Dienstag, 1. Febr. Einmal Hunderttausend Thaler.

5 2. ö i,, Il Matri- monio segreto. (Die heimliche e. komische Oper in e Musik von Cimarosa. ,,

Posse mit

Thaupunkt.-.. 1412 k 6, R. 89 pCt. 64 pCt. heiter Wind O. Wolkenzug .. ö

ö . Dunstsãttigung . 64 pCt. beiter. heiter. O. 0.

0. J .

Tagesmittel: 340,18“! Per... 8,47 R.. II,s9 R..

Nönigliche Schauspiele. Montag, 31. Jan. Im Opernhause. Abonnements⸗Vorstellung:

gekanntmachungen.

tog Edittal- Citation.

Auf den Antrag seiner nächsten Verwandten wird der Christoph Friedrich Schoening, ein Sohn des hierselbst verstorbenen Kaufmanns Samuel Benjamin Schoening, welcher vor länger als 40 Jahren, nachdem er in Stet— tin als Kaufmann gewohnt, die Preußischen Staaten verlassen, sich nach Beördeaux begeben haben und dort deutscher Sprachlehrer gewesen sein soll, jetzt aber dort verschollen ist, so wie dessen etwanige unbekannte Erben und Erbnehmer, hierdurch vorgeladen, sich binnen neun Monaten und spätestens in dem

am 31. August 1848, Vor mitt. 11 Uhr, vor dem Justizrath Scheele an hiesiger Gerichtsstelle anstehenden Termin schriftlich oder persönlich zu mel— den, widrigenfalls der ehemalige Kaufmann Christoph Friedrich Schoening für todt erklärt und sein Vermö— gen den sich legitimirenden nächsten Erben zugesprochen und ausgeantwortet werden wird.

Pyritz in Pommern, den 28. September 1847.

Königl. Preuß. Land und Stadtgericht.

1257 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 18. Dezember 1847. Das dem hah iti Johann Ferdinand Graßhoff ge— hörige, hierselbst in der Bernburgerstraße Nr. 29 bele= gene, ini Hypothekenbuche von den Umgebungen Vol. 29. Nr. 1839. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abge—⸗ schätzt zu 13,996 Thlr. 17 Sgr. 4 Pf., soll

am 15. Juli 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Der dem Aufenthalte nach unbekannte Real-Gläubi⸗=

er, Doctor medicinae Wilhelm Friedrich Matthes,

9 wird hierdurch öffentlich vorgeladen.

183 b] Bekanntmachung.

Herr Johann Gerhard von der Trappen zu Wesel hat nach seiner Angabe ein Mittel gegen die Kartoffel⸗Krankheit erfunden und die Beschreibung über dessen Anwendung verschlossen bei dem Justiz⸗Kommissar und Notar Teudring in Wesel niedergelegt; diese Be— schreibung soll bis zum 15. März 1818 niedergelegt bleiben. Alle diejenigen, welche eine Mittheilung dieses Beheimmittels zu erlangen wünschen, können nach dem Vorschlag des 2. v. d. Trappen vor Ablauf des 15. März d. J. den Betrag von Funfzig Thalern Pr. Cour. portofrel entweder baar oder in Kassen-Anweisun= en oder in guten Sicht⸗Wechseln auf Köln an das Hunte Herten Poppe C Schmölder in Wesel einsenden. Wenn eine hinreichende Anzahl solcher Be⸗ theiligungen eingelaufen sein wird, soll dieses Geheim= mittel binnen 8 Tagen nach dem 15. März. er. denje⸗ nigen, welche sich daran betheiligten, durch Abdruck der Beschreibung, in einem versiegelten Couvert verschlossen, mitgetheilt werden. Der 2c. v. d. Tra ppen behält sich jedoch vor, im Fall eine hinreichende Anzahl von Beiträgen nicht zusammenkommen sollte, vom 15. März 1848 ab die Beiträge den Einsendern zur Verfügung zu stellen und sein Geheimmittel zurückzuzuziehen.

Dieses Anerbieten wird im hö⸗ heren Auftrage mit dem Bemer⸗ ken zur Kenntniß der Oekonomen gebracht, daß Herr v. d. Trap— pen acht Zeugnisse darüber bei— gebracht hat, daß die Anwendung des Geheimmittels einen guten Erfolg gehabt habe.

Coblenz, den 5. Januar 1848.

Der Ober⸗Bürgermeister Bachem.

186 Bekanntmachung.

di General-Versammlung ver Mitglieder der Hagelschäden -⸗Versichernngs⸗ nr ff h aft zu 6 wird nach Voischrift des §. 37 des Statuta

den 2. März d. J.,

von Morgens 9 Uhr ab, in dem Freundschen Kaffee- hause hierselbst abgehalten werden.

Aus dünstung Niederschlags ö Wüärmewechsel —3, 0

19e Schauspielhaus- Die Quitzows, vaterländisches Drama in

theilungen, Musik von Bellini. (Der 4te Akt ist von Vaccai kom⸗

vonirt.) Die Marke⸗

10 2*

ö pCt. O.

St. Lüon. Anfang 6 Uhr.

verkauft:

der Fremden⸗Loge 2 Rthlr.

(Mad. Viardot⸗Garcia:; Romeo.) tenderin und der Postillon, Ballet ⸗Divertissement in 1 Akt, von

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden Preisen

Ein Billet in den Logen des Prosceniums, des ersten Ranges und ersten Balkons 1 Rthlr. 10 Sgr., ein Billet zum Parquet, zur Tribüne und in den Logen des zweiten Ranges 1 Rthlr., ein Billet zu den Logen des dritten Ranges, im Balkon daselbst und im Par⸗ terre, 20 Sgr., ein Billet im Amphitheater 10 Sgr., ein Billet in

Hierauf:

Preise der Plätze: Ein Platz iu den Logen und i ersten Ranges 1 Nthlr. u. s. ö. .

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkkeisen.

Im Selbstverlage der Expedition.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

Allgemeiner

Die Haupt⸗Berathungs⸗Gegenstände werden nach er egg der Jahres⸗Nechnung folgende sein: 1) Beschlußfassung über einige Differenzen wegen An⸗— spruch auf Schaden ⸗-Vergütung; 2) Ergänzungswahl des Kuratoriums; 3) Fortsetung der Berathung über Abänderung des §. 15 des Statuts, und 4) Prüfung und Feststellung der von einigen Gesell— chafts-Beamten eingereichten Liquidationen ihrer gehabten Auslagen bei Errichtung der Anstalt. Indem wir dies zur Kenntniß des betreffenden Publi- kums bringen, laden wir zugleich zu recht zahlreicher Theilnahme ein. Erfurt, den 27. Januar 1848. , n m der Hagelschäden-Versicherungs Gesellschaft daselbst. Steuber. E. Schmalfuß.

58 1

Die Herren Actionairs der Berlinischen Feuer-

Versicherungs- Anstalt werden zu der auf Montag den 7. Februar c., Vormittags 11 Uhr, im Lokale der Anstalt, Spandanerstraslse No. SI, anberaumten statutenmälsigen jährlichen General- Versammlung hiermit eingeladen.

Berlin, den 24. Januar 1848.

ß der Berlinischen Feuer- Versicherungs- Anstalt. VV. Brose. H. Hoth o. IH. Keibel. C. Brendel. L. F. Meisuitzer.

Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn. 142 Funfzehnte Einzahlung. .

- * . Die Besitzer von Cer-— Friedrich

tifikaten der Nordbahn

Wilhelms werden hierdurch benach⸗ . richtigt, daß die fun f⸗ h zehnte Einzahlung

g 31 D

l ye, von 5 nach Abrech⸗

üer r nung der auf den bishe= ,,,, nigen Einzahlungen haft

1 tenden Zinsen von 22 Sgr. 6 Pf. mit 4 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. für jedes Certifikat bei uns täglich bis zum 1. Februar a. e, mit Ausnahme der Sonntage, von 9— 12 Uhr Vor- mittags, geschehen kann. Zu diesem Behufe sind die Certifikate mit speziellem Nummern-Verzeichniß auf un— seren Comtoir, Burg straße Nr. 26, einzureichen, um dagegen die neuen sofort oder erst nach erfolgter Einsendung in Empfang zu nehmen. Berlin, den 17. Januar 1848. Jacobson C Rieß.

61 Editktal-gadung.

Bei dem unterzeichneten Königl. Justiz-Amte hat un⸗ ter dem 16. November vorigen Jahres Callixt Graf von Mierzejewsky wider den Jäger Karl Louis Siedel eine Diffamations - Klage wegen derjenigen Ansprüche erhoben, rücksichtlich welcher der ernannte Siedel allhier im Jahre 1845 Klage gegen Ersteren angestellt hat, aber in der angebrachlen Maße abgewiesen worden ist.

Nachdem nun hierauf

der 16. Juni 1848 zum Güte und Nechts-Termine anberaumt worden ist, wird Provolat Karl Louis Siedel, da sein gegenwärti= ger Aufenthalt nicht in Erfahrung zu bringen gewesen ist, hierdurch öffentlich vorgeladen, gedachten Tages, des Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Amtsstelle bei 5 Thlr. Strafe in Person zu erscheinen, mit Provokanten die Hüte zu pflegen, bei nicht erfolgendem Vergleiche aber sich über die wider ihn erhobene Diffamations - Klage und, soweit nöthig, über Recognition der derselben zu

Grunde e,. Urkunden zu erklären, indem außerdem,

so wie schon bei seinem Außenbleiben, ihm die Termins⸗= kosten zur Last fallen und sodann auf Provokantens

Antrag anderweite Ediltalien unter der Verwarnung zu erlassen sein würden, daß Provokaten 2c. Siedel bei abermaligem Ungehorsam ewiges Stillschweigen rück sichtlich der Eingangs gedachten Ansprüche aufzuerlegen. Dresden, am 12. Januar 1848. Königl. Sächs. Justiz⸗Amt. I. Abtheilung. Pechmann.

187 Edikt al- Ladung.

Bie theilweise unbekannt wo abwesenden Intestat= Erben des hier verstorbenen Rothgerbers Johann Abel werden andurch zur Geltendmachüng und Begründung ihrer Erb-⸗A1nsprüche auf Freitag den 14. Apri! d. J., Morg. 10 Uhr,

Anzeiger.

über den Nachlaß zu Gunsten der bekannten Intestat-— Erben wird verfügt werden. Dierdorf, den 24. Januar 1848. Fürstlich Wiedisches Justiz-Amt. von Lassanlx.

Eisenbahn.

Bei der dritten und letzten Einzahlung auf die Loebau-Zittauer Ei⸗ 9 5 senbahn⸗- Prioritäts Ac- . l= , tien Lit. B. sind bis

, um Schlußtermine, den d 1 mn Dezember a. p auf die nachbemerkten Num⸗

ie,, 99) ; ,,,, mern der bei der zweiten Einzahlung ausgegebenen

19 Stück Interims⸗-AUctien: Nr. 672-676. Nr. 747. Nr. 2331 und 2332.

38 b] Loebau⸗

8

Nr. 2419 2426. Nr. 2849 2851. die , n, ,. nicht geleistet worden.

In Gemäßheit §. 16. der Gesellschafts-Statuten wer= den daher deren Inhaber hiermit aufgefordert, die un- terlassene Einzahlung unter Zuschlag der nach §. 15.

der obenerwähnten Statuten verwirkten 10 (1 Thlr. für die Actie), mithin 10 Thlr. 243 Sgr. für das Stück,

längstens bis zum

, Abends 5 Uhr, im Büreau des unterzeichneten Direk- toriums zu leisten.

Das Unterlassen dieser Zahlung innerhalb der be- zeichneten Frist macht den Actien⸗-Inhaber aller ihm als solchen zustehenden Rechte verlustig.

Zittau, den 2. Januar 1848.

Direktorium der Loebau⸗Zittauer Eisenbahn-Gesellschaft. Exner. Helfft.

Literarische Anzeigen.

In de Plahnschen Buchhandlung (L. Nitze), Jägerstr. Nr. 37, erschien so eben: Kritik der Schrift des Staats— 8s Anwalts von Kirchmann

über: Die Werthlosigkeit der Juris— prudenz als Wissenschast.

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Lehranstalten und Subscribentensammler erhalten auf

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Hirschwald, Burgstraße Nr. 265.

Jonas, Werderstraße Nr. 11.

601

werden.

unter dem Rechtsnachtheil hierhin vorgeladen, daß sonst

wie nachstehend:

In Deutz am Rhein ist am 17. Oktober 1847 dem Herrn von Karski aus Polen eine Brieftasche verloren gegangen oder entwendet worden, worin Thaler 250 in e . Kassen-Billetten, Gulden 709 in polnischen Bankbilletten und ein Depositschein des Herrn Banquier J. S. Rosen in Warschau über Gulden 475,000 in polnischen Pfandbriefen mit 14 Coupons enthalten waren.

Obgleich obiges Depot nur von dem Besitzer, des Herrn von Karski, gehoben werden kann, so wird den⸗ noch zur Umgehung der Formalitäten eine Belohnung von Thlr. 506, sage Funfzig Thaler preußisch Courant, für die Ausfindung besagten Depositscheins von dem 3 von Karski, unter Adresse des Herrn J. S. Ro⸗ en in Warschau, von Letzterem unverzüglich entrichtet

Der Depositschein ist in polnischer Sprache verfaßt,

Dnia daisieyszego prayiq4 tem Karskicgo Zip. 475,000 wyrazn Siedmdæziesiat Pic Tysigey. * no wych 2. 14ma Kuponan ninièyszego temut: vydae * z ot ysem mie dzy mei Pien iq de Bron Bote magadey 3 X, darys

Warszawa dnia 30 J

84 p

einem seckseckigen

Verkauf aus. Gustav Bie

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95. Neue Friedrichsstraße 95. steht ein von mir gefertigtes Meisterstück, bestehend aus

germ, af von A Fuß 3 Zoll Höhe, eine Treppe hoch vom 3. Januar bis 7. Februar zum

r, Klempnermeister.

Das Abonnement beträgt. 2 Rthlr. für 1 Rthlr.“ 8 Rthlr.

AME 32.

Allgemeine

Preußische Zeitung.

Berlin, Dienstag den 1 sen Februar

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Aus landes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allgem. Preuß. Zeitung: Behren⸗Straße Ur. 57. Insertions⸗Gebühr für den Raum einer zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

1848.

ö um vielfachen Anfragen zu begegnen, sieht sich die Redaction der Allgemeinen Preußischen Exemplare dieser Zeitung vom 1. Januar ab den etwa jetzt noch eintretenden Abonnente

e , mn.

. nh alt.

Amtlicher Theil.

Inland. Berlin, Die Kritit der Presse in Betreff des Entwurfs des Strafgesetzbuchs. Fortsetzung) Weiteres über die gestern erwähnte Jener brnnst. 2 Provinz Pomm ern. Bekanntmachung, betreffend die Portofreiheit für wohlthätige Vereine.

Dentsche Bundesstaatemn. Königreich Bapern. Die Nachcensur. 5 Freihafen bei Nürnberg. Großherzogthum Baden. Land⸗ lags - Verhandlungen. Großherzogthum Hefsen und bei Rhein Vertagung der zweiten Kammer. Herzogthum Sachfen? Mei⸗

k in gen, Landtags- Verhandlungen.

Desterreichische Yronarchie, Prag. Drei Generale nach Italien. Ri*men rng nnn deo Erzherzogs Friedrich. Schreiben aus Wien. erücht von einer Anleihe; Unwohlsein der Kaiserin; die Aka—ↄ demie der Wissenschaften.) 363. Ie , .

, , , Deputirten Kammer. Annahme des zweiten und des 9 ö. Aldlesparagraphen. Paris. Hofnachricht. Verlängerung des Kartoffel Ausfuhrverbots. Englands Stellung in der Schweizer⸗ eg. . Soul, erkranlt. Schreiben aus Paris. (Debatten über die 3 . 4j 6 Amendement zu dem Adreßparagraphen über Algienz das Verbot gegen das in Paris beabsichtigte Reformban

6. Widersetzlichkeit der Eee enen. , .

Großbritanien und Irland. London. Die Tim es über die Kor— respondenz in der schweizer Angelegenheit. Verbesserung der Marine

84 achrichten vom Cap. Erdbeben in Java. . . n , Kredit für das auswärtige Departement und Vor— sch . . Eisenbahn⸗Kontroll⸗Büreau's. Die Kolonie St. Thomas . s 386 Die, jüngsten Kammer- Verhandlungen

, e. ö 8 Justiz⸗Ministerium s; Minister⸗Veränderungen und 5 1 i 16 T s ' Fr ĩ z fi ĩ i

, ,, ee eg bung; e Fteiburg's finanzielle Verhältnisse. Die . n , , n , Obersten. Alternirender Ürlaub an

eid en Repräsentanten in Freiburg. K S ): sepräsent ö g. Kanton Schwyz. , Raths. Nochmalige er fast nas Vr der. 3 zezirt Wollerau. Kanton St. Gallen. Entlassung aus

Sha nien. Schreiben aus Madrid. (Vermischtes.)

Handels- und Börsen-Nachrichten.

Beilage. 4

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Rittergutsbesitzer Friedrich Sartorius von Schwa— 1 zu Kobelnick im Kreise Inowraclaw die Kammerherren— Würde;

Dem bei der Abtheilung des Finanz⸗Ministeriums für das Berg⸗ werks, Hütten- und Salinen-Wesen angestellten Ober ⸗Bergrath von Carnall den Charakter als Geheimer Bergrath; 5

Dem Land- und Stadtgerichts-Direktor, Kreis-Justizrath Hart mann zu Glogau, den Charakter als Geheimer Justizrath; so wie

Dem Patrimonial-Richter Scuta in Rauden und?

Dem Patrimonial-Landrichter Block in Lübzin den Charakter als Justizrath zu verleihen.

Am 27. Januar hielt die Königliche Akademie der Wissenschaf—⸗ ten ihre öffentliche Jahres-Sitzung zur Nachfeier des Geburtstages Königs Friedrich's IJ. Die Sitzung erhielt eine besondere Weihe uͤnd Glanz durch die theilnehmende Gegenwart Sr. Majestät des Königs. Der den Vorsitz führende Secretair, Herr Ehrenberg, eröffnete dieselbe mit einer Einleitungs-Rede. Davon ausgehend, daß es eine Musik der Rede gebe, die als kunstvolle Beredtsamkeit bei feierlichen Gelegenheiten und ohne anderen Erfolg und Zweck als den einer mo— mentanen feierlichen Spannung oft eine sehr erwünschte Anwendung finde, diese aber an gegenwärtigem Orte und Tage als zweckmäßig in Frage gestellt werden könne, wies er auf die mit freiem Geiste allen Theilen des Wissens, auch dem langsam und unbehaglich sich entwickelnden Kerne desselben zugewandte Theilnahme des großen Kö⸗ nigs und Philosophen von Sanssouci hin, dessen bändereiche Schrif⸗ ten durch des jetzt regierenden Königs Majestät mit neuem Glanze vervollständigt werden, und auf die spezielle darin ausgesprochene Theil⸗ nahme selbst auch für Leeuwenhoek's und Hartsoeker's mikroskopische Forschungen. Hierauf ging der Vortrag in eine Mittheilung neuer Ergebnisse der mikrostopischen Forschungen über. Diese betrafen eine Uebersicht der Verhältnisse des Passatstaubes, besonders die Beziehung des Meeres der Finsternisse bei den Arabern, von Edrist (1166 an, auf die afrikanische Nebelküste, wonach das Dunkelmeer (hahr mudslim, mare tenebrosun), zu dessen Durchbrechung ein Colum— bus nöthig war, mit dem organischen Passatstaube in direkte Verbin— dung tritt und die Beständigkeit der Erscheinung der dortigen (rothen) Staubnebel auf 700 Jahre historisch verlängerk wird. Hieran wurde die historische Uebersicht von 261 Blutregen und rothen Staubfällen fast stets nur der nördlichen Erdhälfte, gereiht, welche wahrscheinlich sämmtlich in gleicher Beziehung stehen. Es wurde einerseits die völ= lige Unabhängigkeit dieser Meteore von den Jahreszeiten nachgewie⸗ sen, andererseits ihr öfteres Fallen bei heiterem Himmel, so wie ihre so vielfache Verbindung mit Feuer-Meteoren und Meteorsteinen, daß das letztere kein bloßer Zufall sein könne. Der rothe Polar- unb Gletscherschnee wurde, als andersartig und weniger interessant, aus— geschieden. Hiernächst wurde speziell der befruchkenden rothen Staub— wollen in Kaschgar und des Nebel-Gebirges Bolor Takh in Mittel- Asien erwähnt, welches wohl eine kontinentale Wiederholung der Ver— hältnisse des Meeres der Finsternisse bei West⸗-Afrika zu sein schiene. Win eigener Anschauung auf der Reise mit Herrn von Humboldt . wurde der zu rothen Staub-Meteoren nirgends geeigneten ? 1 . Wisten Central⸗Asiens fl 'n Altai gedacht, eben hun r erg Tran, noch am weißen Nil in Central-Afrika ge⸗ . ee. rden und der sechsjährigen eigenen Anschauung in

en des nordöstlichen und mittleren Afrika's Erwähnung ge—

than. Nur ein Land sei völlig eigenthümlich und geeignet als Quelle großer Massen rothen Meteorstaubes weitreichender Stürme, aber schwerlich des Passates, angesehen zu werden, dies Land sei Indien in Beludschistan. Die nach Henry Pottinger's Reisebeschreibung bis 2 Juß hohen ziegelrothen dortigen, ihm 60 Meilen lang bekannt gewordenen endlosen Wellen des feinsten Staubes seien jedoch völlig unfruchtbar, und aus 150 Fuß Tiefe noch gaben die Brunnen brakisches Wasser. Solcher Staub könne nicht Kaschgar befruchten und nicht der reich organische Passatstaub des Atlantischen Meeres sein, welcher sich ls rother Schnee und Blutregen periodisch bis Tyrol, Trembin, Schlesien und. Ostpreußen verbreite. So bleibe wieder nur Süd Amerika mit seinem oft ockerartigen Lande und seinen gleichen Orga— nismen sammt der Gegend China's um Canton als geographische Basis des Passatstaubes übrig. Die ganze Angelegenheit dieser einflußreichen, ein unbekanntes großes Leben und Wirken in der Atmosphäre bekundenden Meteore wurde der Theilnahme empfohlen, und am Schluß wurden Proben von Herrn hr. Philippi's, des Reisenden in Indien, reichen und wissenschaftlich gewählten Sammlungen vielhundertfältiger Materialien aus Indien und den Nikobaren-Inseln vorgelegt, welche zunächst der weiteren Vergleichung ein reiches Feld bieten werden. . Nachdem die Personal-Veränderungen bei der Akademie, den Statuten gemäß, vorgetragen worden waren, las Herr Trendelen« burg „über den letzten Unterschied der philosopischen Sy st eme. indem er die Grunddifferenz derselben aus dem verschie⸗ denen Verhältniß, in welchem der Gegensatz und die Einheit von Gedanken und Kräften aufgefaßt werden kann, ableitete, an den her— dorragenden Systemen nachwies und endlich in den Kampf, den die Grund-Ansichten mit einander führen, zu verfolgen suchte.

Uichtamtlicher Theil. nlan d.

Berlin, 31. Jan. (Fortsetzung. Vergl. Allg m. Pr. Ztg. Nr. 17, 20 und 315 ea,. ; 1

Die Angriffe gegen den Entwurf in Beziehung auf den straf⸗ baren Betrug haben wenigstens Len Standpunkt der Trennung des Rechts von der Moral festgehalten. Gegen die Titel 21 und 22 aber, vom Bankerutt und vom strafbaren Eigennutz, hat man sogar die dadurch angeblich verletzte Industrie und National- Oekonomie unter die Waffen gerufen.

Eine Prüfung des Einzelnen wird zeigen, wie sehr bei diesen Angriffen das Wesen der Verbrechen gegen Treue und Glauben selbst im öffentlichen Verkehr verkannt worden ist.

Was zunächst den Bankerutt betrifft, so wird es gewiß keinem vorurtheilsfreien Beurtheiler einleuchten wollen, wie der Schutz des öffentlichen Kredits durch Bestrafung der schmählichsten Verletzungen von Treue und Glauben gerade die Beeinträchtigung des freien in- dustriellen Verkehrs sollte herbeiführen können. Oder gehört es etwa zur Freiheit des Verkehrs, daß Jedermann seine Glaͤubiger so recht in ihrer Gesammtheit betrügen darf? ; z

Man ziehe die einzelnen, scharf bestimmten und begränzten fünf Nummern des §. 324, vom betrüglichen Bankerutt, in' unbefangen Erwägung, und frage sich aufs Gewissen, ob die Verheimlichung des Vermögens, die Aufstellung falscher Schulden, die Führung falscher Bücher, die Unterschlagung des anvertrauten Gutes unklar aufgefaßte Momente sind, welche dahin führen können, ein unschuldiges Opfer unglücklicher Speculationen und Konjunkturen der Strafe des betrüg⸗ lichen Bankerutts zu unterwerfen? Man frage sich weiter, ob vie Kriterien des gemeinen Bankerutts im §. 326, die Verschwendung, die Unordnung der kaufmännischen Bücher, das eichtfertige Schulden machen n. s. w., wirklich so unbestimmt, unpraktisch und haltungslos sind, wie behauptet wird? Oder ist es etwas mehr als eine leere Declamation, wenn das Kriterium der Verschwendung als „unserer Kulturstufe nicht mehr würdig“ ausgegeben wird?“ Die Angriffe nehmen aber in der That, wenn sie auf dem Ge— biete der materiellen Frage zurückgeschlagen werden, eine ganz eigen— thümliche Schwenkung in das Gebiet des Formellen. Sie richten sich gegen den Spielraum von 3 Monaten Strafarbeit bis zu 15 Jah— ren Zuchthaus bei der Bestrafung des betrüglichen Bankerutts. Sie verwerfen ein Arbitrium, welches ganz allein in die Hände der kauf⸗ männischen Sachverständigen und eines Kollegii gelegt sei, „das aus dem Handelsstande nicht angehörenden, sondern besoldeten, im Ver⸗ waltungswegé absetzbaren und ohne Beweistheorie urtheilsprechenden Richtern“ bestehe. Sie fragen: „Ist das noch ein wirklicher Ge— setzes vorschlag zu nennen?“ Ja, sie sinden selbst den Spielraum von Einem Monat Gefängniß bis zu fünf Jahren Strafarbeit bei dem gemeinen Betruge bedenklich weit.

Der Angriff gegen die Weite, des richterlichen Ermessens ist augenscheinlich verfehlt. Denn nicht in diesem Einem Falle, son= dern im ganzen Entwurfe ist es als ein Fortschritt und als ein Sieg des wahren Gerechtigkeits-Prinzips anzuerkennen, daß die Strafbestimmungen nicht eng und kasuistisch, sondern mit dem hin länglichen Spielraum für die volle und freie Würdigung des einzel⸗ nen Falles dem Richter vorgeschrieben werden. Ueberdies ist insbe⸗ sondere beim betrüglichen Bankerutt das regelmäßige Strafmaß auf Zuchthaus bis zu funßzehn Jahren (8. i. von 3 bis zu 15 Jahren) gesetzt, und nur ausnahmsweise, aber gerade im Interesse der Blllig⸗ keit und Milde, bei geringfügigem Gewerbsbetriebe, der Richter zur Ermäßigung der Strafe bis auf 3 Monate Strafarbeit ermächtigt. Was aber den Angriff gegen den Urtheilsspruch des ständigen Rich⸗ ters betrifft, so verirrt sich dieser auf ein Gebiet, welches der einzel

nen materiellen Frage, um die es sich hier zunächst ja ausschließli handelt, durchaus fa. lia n g mn mn,

sch Zeitung veranlaßt, hiermit darauf aufmerksam n vollständig geliefert werden können.

Frage lichen menhängt,

Frage soll

zu machen,

Den Titel 22, vom strafbaren Eigennutz, erklärt ein Gegner

gar für trostlos und hoffnungslos, von' der Uleberschrift an bie gre, den letzten Paragraphen. ; Die Ueberschrift selbst soll sofort beweisen, daß die Gründe der Strafbarkeit für diesen „strafbaren Eigennutz“ weder stichhaltig, noch allgemein anerkannt seien. Denn Diebstahl, Betrug und Niaub gehörten gleichfalls unter diese Rubrik, und würden doch in anderen Titeln behandelt. Es würde müßig und unfruchtbar sein, sich hierauf in einen rein doktrinellen System-Streit einzulassen. Aber die Sache ist in Ansehung der einzelnen Strafbestimmungen des Titel 22 von praktischer Bedeutung. Darauf ist hier näher einzu⸗ gehen. .

Zunächst die Bestrafung des Wuchers (Entw. §. 329) soll blos eine Folge „mittelalterlichen Gespensterglaubens“ sein. Die Wissenschaft und das Bedürfniß des Verkehrs spreche laut dagegen.

Zinsbeschränkungen seien überhaupt nicht zu rechtfertigen. Selbst die bloßen Präventivmaßregeln und die . Beistandes üimgehung des Wuchergesetzes lasse sich endlich doch nicht verhindern. 5 Diner eren Se ir 5 ] 3121 Von einer anderen Seite wird zwar auch der Freigebung des Zins⸗ fußes das Wort gesprochen, aber doch anerkannt, daß der Wucher dann strafbar sei, wenn durch List und Betrug der Leihende um seinen Zweck verkürzt werde.

. Verweigerung des gesetzlichen gegen zu hohe Zinsforderungen seien an sich verwerflich.

Vor allen Dingen ist hier von der civilrechtlichen Seite der abzusehen. Ob und welche Reform in den civilrecht- Bestimmungen über den Zinsfuß und was damit zusam⸗ wünschenswerth sei, gehört nicht hierher. Die ser und kann deshalb auch hier nicht präjudiziirt wer⸗ den. Wenn aber einmal im Eivilrecht noch bestimmte Grundsätze über die Höhe des Zinsfußes gelten, so läßt sich der Begriff der Gesetzwidrigkeit in der Uebertretung dieser Grundsätze nicht von der Hand weisen. Nur wird nicht jede solche Gesetzwidrigkeit gleich in das Gebiet des Strafrechts fallen. Wohl aber gehören in dieses Gebiet die beiden Formen des verschleierten und des gewerbsmäßigen Wuchers. In beiden liegt wahrlich kein Element der zu schützenden freien Handelsthätigkeit. Beide sind vielmehr rechts verletzend, der verschleierte Wucher sogar dem Betruge nahe verwandt, der gewerbs⸗ mäßige gemeingefährlich, beide so manches Opfer des Leichtsinns und des augenblicklichen Druckes der Verhältnisse verschlingend. Der Entwurf aber hat sich in den gemessenen Gränzen dieser beiden

Arten des Wuchers gehalten.

; Gegen den §. 330 des Entwurfs, der die absichtliche Beein⸗ trächtigung des auf das günstigste Gebot gerichteten Zweckes der öffentlichen Versteigerungen, durch Gewalt, Drohung, Erregung eines Irrthums, Zusicherung oder Gewährung eines Vortheils, mit Strafe bedroht, ist insbesondere eingewendet worden, daß Gewalt, Drohung und Betrug („Erregung eines Irrthums“) ohnehin strafbar, di Zusicherung und Gewährung von Vortheilen aber eine an sich ganz untadelhafte merkantilische Handlung und die Umgehung des Gesttzes doch nicht zu verhindern sei. . =

Ohne hiergegen auf alle Einzelheiten einzugehen, sei nur so viel bemerkt, daß gerade in den Fällen des §. 330 ganz direkte und materielle Rechtsverletzungen vorliegen. Vor Allem gegen die sides buhlica, also gegen Treue und Glauben im öffentlichen Verkehr Dann gegen den beklagenswerthen Schuldner, dessen Sachen unter dem Schutze der fides publica und im Vertrauen auf dieselbe ver⸗ steigert, also zu dem möglichst hohen Werthe ausgebracht werden sollen. Endlich auch gegen den dadurch zu deckenden und zu befrie⸗ digenden Gläubiger, dessen man sich doch vorher bei dem An griff auf die Wuchergesetze vorzugsweise annahm. Hier aber soll gerabe die Verkürzung des Gläubigers eine „untadelhafte merkantilische Hand- lung“ sein. Wenn freilich die Möglichkeit der Umgehung des Ge— setzes unvermeidlich sein sollte, so muß man sagen: Desto' schlimmer! Aber straflos kann die Verletzung so klarer Rechte dadurch nicht werden! Schon die gegen verschiedene Mißbräuche bei offentlichen Versteige⸗ rungen gerichtete Verordnung vom 14. Juli 1797 trägt das Motid an ihrer Spitze, daß es bis dahin an einem positiven Gesetze gefehlt habe, um. solche „Winkelverträge“ als strafbar zu verfolgen, welche z. B. Abstandsgelder für zurücktretende Kauflustige, Vorschiebung von Namensträgern u. dgl. m. zum Gegenstande hatten.

Was soll man aber dazu sagen, wenn der 5. 330 für beson— ders hart erklärt wird, weil danach derjenige mit Gefängniß bis zu Einem Jahre und mit Geldbuße bis zu 1006 Thalern bestraft werden müsse, der bei einer Bücherversteigerung durch die absichtlich falsche Bemerkung, das Buch werde in kurzem in zweiter Auflage erscheinen, einen Anderen von dem Weiterbieten abgehalten habe? Leicht ließe sich darauf antworten mit einer verständlichen Hinweisung auf das Wesen des Kausalnexus und wie es früher hieß auf rechts verstan⸗ diger Leute Vernunft.

Die strafrechtliche Behandlung der verbotenen Spiele (Entw.

§8. 331 333) wird angegriffen, weil das Spiel zwar unmoralisch,

aber doch immer noch ein geringeres Uebel sei, als der polizeiliche (2)

Eingriff in die persönliche Freiheit und in die freie Verfügung (!)

über das Privateigenthum. Die Gewohnheit des Spiels sei aller

dings gemeinschädlich und unsittlich. Durch ein gesetzliches Straf⸗

verßot werde aber zumal die höhere Schicht der Gesellschaft, in der

doch das Spiel vorzugsweise verbreitet sei, eher zur Uebertretung des

gehässigen Verbots, als zur Ablegung der Gewohnheit veranlaßt.

; Hlerbel ist freilich übersehen, welche Gefahr nach der täglichen

Erfahrung die vom Entwurfe mit Strafe bedrohte Art der Spiele,

und namentlich die gewerbsmäßige Betreibung derselben, auch in die

untersten Schichten der Gesellschaft verbreitet. Jetzt wird die straf⸗ rechtliche Behandlung des Spieles als eine Verwirrung der Gränzen zwischen Recht und Moral angegriffen. Es ist aber mit Sicherheit anzunehmen, daß, wenn keine Strafbestimmungen gegen das Spiel aufgestellt wären, mit noch größerer Lebhaftigkelt dagegen gesprochen werden würde, daß man die Inhaber einer Spielhölle, den höheren Schichten der Gesellschaft und ihren Untugenden zu Liebe, mit Strafe

verschone, aber den armen hungernden Dleb verfolge.