1848 / 32 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

oll eine i i stempeln. 310 se me Indiscretion zum Verbrechen l * t aus Min gig⸗ einen nicht an ihn gerichteten Brief *

Ver une bien, Jahren Gefangniß i iefe oder eröffne, konne . dahin: „Wer e, , , . graph. n 23 urfunden, die nicht zu seine;! . soll auf den 2 else el und un beft glerme ie w . Fallen mit immt n! t Gefängniß oder i 1 des Verletzten mit . leste f werden Es leuchtet auf

Selbbiß ——3— . Recht und Treue und Glauben . 4 9 2 unter diefen Paragraphen fellen . ilch; jegent . Hand unge bloßen Indiscretionen wird kein. verständiger 1 * geile g rn cli un anwenden, und Gefängniß wie Geldbuße ij er das

in besti Minimum gedroht. ; in bestimmtes M n K. 53. 96 *? der I ihn sdige §. 452, der die Erfüllung . i Bürgerpflicht fordert, und das Polizeivergehen der e m geit be öffentlichen Kalamitäten unter Strase stellt, 3 ) 3 um zu zeigen, wie vergeblich das Bestreben sei, 2 n. f ralische Unterlassungen zu setzen.“ Ig, an dem Worte trafen auf unmoralische Unterlassungen; . n g ene, geld buße“ und an dem gelegentlichen Ausdruck „Abbüßung , n . ü Tem Fund urfe] wird Anstoß genommen, als ob Strafe“ (88. 30, 95 des Entwurfs) wird Anstoß 8. z . air S8. 5 * . K diese Worte mit dem Standpunkt der Sünde und Buße, Rechts, zusammenhingen! . ; ; ö. 6 ,, . ö. Fälle noch mehrere beibringen, in denen en, m, ge. n, 2 Miß ver stãndniß entgegengesetzt dem Entwurf ohne Grund ober ausn * en mit Str afe bedroht wird, daß er blos un mo ralische Handling h j , habe. Wo aber Treue und Glauben, Ire ihrem äußeren rechtlichen Dasein

verletzt werden, da ist nicht bloße Sünde und Unsittlichkeit, da ist eine verbrecherische⸗ mit Recht unter stellende Handlung vorhanden,

4 War früher in ein Strafgesetz zu , einzelnen ö. hierin zu weit gegangen, wie z. 31 6 m n. e. verbrecherischen Bersuchs mit absolut untauglichen Mitteln oder fänglichen Gegenstande, oder in der Bestra⸗

ar cih Ti n n n an den Vortheilen eines bereits verübten i rd hen 6. dgl. m. (Entw. v. 1813 S. 57 8. 72 ff.), so sind solche Grãnzüberschreitungen in dem gegenwärtigen Entwurfe um so sorgfältiger vermieden worden, .

(Fortsetzung folgt.)

Berlin, 31. Jan. Ueber die gestern nach den uns zu Ge⸗ bote stehenden unbestinmmten Notizen nur kurz berührte ansehnliche Feuersbrunst in der Königsstraße entnehmen wir dem uns so eben erst zugehenden amtlichen Polizei⸗Rapport vom 30. Januar folgende genaueren Angaben:

? Gestern öh, nach 7 Uhr brach in dem Geschäfts - Lolale des

Putz und Modewaarenhändlers Bloch in dem Erdgeschoß des Hau—

ses Königsstraße Nr. 59, unmittelbar neben dem Königlichen Gene⸗

ral-Post⸗Amts⸗Gebäude, Feuer aus, das sich in kurzer Zeit den

sämmtlichen inneren Räumen des 5 Fenster breiten und 4 Stockwerke

hohen Hauses mittheilte. Namentlich wurden die Treppen zuerst er⸗

faßt, so daß es bald nach dem Beginnen des Feuers und während die Flamme erst aus dem Laden herausschlug, es auch fast. gleichzei⸗ tig aus dem hinteren Theil des Daches herausbrannte, ieser Um⸗ stand war die Veranlassung, daß einige Personen mit, Leitern aus

den Fenstern des ersten Stockwerks, ein Mann und ein Kind aus

den Dachwohnungen nach dem daneben gelegenen Postgebäude geret⸗

tet werden mußten, noch andere sich auf das Zinkdach des benachbar⸗

ten Demuthschen Hauses in der Spandauerstraße flüchteten. Vie

Königlichen Postgebäude, durch gute Braudmauern geschützt, sind

durch die augestrengteste Thätigkeit der Löschmannschaften gerettet,

obwohl bei dem Winde und der großen Feuermasse ein Weiterumsich⸗

greifen zu befürchlen war. Das Gebäude selbst ist total ausgebrannt,

nur die vorderen und hinteren Wände sind zum Theil stehen geblie⸗

ben. So viel ermittelt, sind bei dieser Feuersbrunst fünf Personen mehr oder weniger erheblich verletzt worden, und zwar der Maurer⸗ geselle Löschke von der Kolonnenmannschaft so bedeutend, daß er be⸗ reits gestorben ist. ö h

Die Verhandlungen über die Entstehungsart des Feuers schwe ben noch. ge . g

Gleichzeitig mit diesem Feuer hatte in dem T orfe Neinickendenf in einem Bauerngute ein Brand statt, der so schnell um sich griff, daß nicht allein sämmtliche Gebäude in Asche gelegt und fast der ganze Viehstand vernichtet, sondern auch von dem benachbarten Grundstück Scheunen und Stallgebäude vom Feuer zerstört wurden. Die Entstehungsart desselben ist mit Bestimmtheit noch nicht er mittelt. .

Aus dem uns so eben noch zugehenden Polizei Napport vom heutigen Tage entnehmen wir über das Feuer in der Rönigs Straße ferner, daß gestern Abend durch den auf der Brandstelle immer noch

vorhandenen Brandstoff die Treppe eines hinteren Quer⸗-Gebäudes in Brand gerieth; man sah sich daher genöthigt, besonders auf diesen Punkt hin die Thätigkeit der Löschanstalten in größerem Umfange zu richten. Doch war dieser Brand, welcher anfangs einen neuen ge= fährlichen Ausbruch des Feuers besorgen ließ, in wenigen Stunden gänzlich gedämpft. .

Die Nachforschungen über die Entstehung des Feuers haben be— reits zu dem Resultae geführt, daß einige verdächtige Personen verhaftet worden sind und die Verhandlungen darüber sofort an den Staats-Anwalt des Königlichen Kammergerichts abgege— ben wurden. ö

Provinz Pommern. Das Amtsblatzt der Königlichen Regierung zu Köslin enthält folgende Bekanntmachung;

bestraft werden. Der Para⸗ /

mission nochmals zusammenberufen und ihr mitgetheilt worden sei, daß die mittlerweile zusammengetretenen Gläubiger des Hauses Haber erklärt hätten, auf die Vorschläge des Kommissions⸗ Berichtes nicht eingehen zu können. beschlossen, die Sache außergerichtlich zu erledigen und neue Vor— schläge aufgesetzt. ßere Rechte, der Staat aber auch größere Sicherheit. biger werden ein Papier erhalten, das sie zu einem günstigen Preise verwerthen können, während die Staatskasse kein Opfer bringt, wohl aber ein sehr bedeutendes volkswirthschaftliches Interesse wahrt. Gegen den neuen Entwurf sprachen Bassermann, Peter, von Soiron, Schmitt, Weller;

236 Deutsche Bundesstaaten.

öniareich Bayern. (N. K.) Die mittelst Reskripts aus nr, . für Kirchen- und Schul⸗Angele⸗ genheiten in den j‚⸗ngsten Tagen erfolgte Befreiung von der Nach⸗ Tensur betrifft 22 theils deutsche, theils ausländische Zeitungen.

Die angeordnete Abänderung der Mäntel der Offiziere hat, neuerer Verfligung zufolge, vorerst zu unterbleiben; die neue Form soll, wie man sagt, sich nicht als besonders geschmackvoll gezeigt Haben. haber Herstellung des Freihafens für Nürnberg unterhalb der rothenburger Distriktsstraße zwischen dem Ludwigskanal und der Lud⸗ wigs-Süd⸗Nordbahn soll nun desinitiv beschlossen sein, und es dürften mit Anfang des Frühjahrs die erforderlichen Bauten in Angriff ge⸗ nommen werden.

Großherzogthum Baden. (Karlsr. Ztg.) In der Sitzung der zweiten Kammer am 27. Januar stand die Berathung des Berichts über die Unterstützung der drei Fabriken auf der Tages- Ordnung. Der Berichterstatter zeigte an, daß am Dienstag die Kom—

Zugleich hätten jedoch die Gläubiger einstimmig

Nach denselben erhalten die Gläubiger zwar grö⸗ Die Gläu⸗

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für den Entwurf: Kapp, Welcker, Mez, Helbing, Ulrich, Sachs und Dennig. Rettig sprach übrr den Entwurf, besonders zu Gunsten der Zuckerei Waghäusel. Die Herren Regierungs-Commissaire Bekk und Nebenius nahmen mehrmals das Wort, um über Zweifel und Fra⸗ gen Aufschluß zu geben. Ein Antrag wurde nur von dem Abgeord— neten von Soiron, und zwar dahin gestellt, auf die Vorschläge vor der Hand nicht einzugehen, bis zwischen den Gläubigern und den Inhabern der Gewerbs⸗-Anlagen ein Borg oder Nach— laß⸗-Vergleich rechtsgültig abgeschlossen sei. Die Verhandlun— gen wurden am 28sten fortgesetzt und, nachdem noch neunzehn eingeschriebene Redner freiwillig auf das Wort verzichtet und der Berichterstatter, Mathy, in längerem Vortrag die Gegner bekämpft hatte, die allgemeine Diskussion geschlossen. Der Antrag des Abge⸗ ordneten von Soiron, die Entscheidung über die Angelegenheit der drei Fabriken vorerst ganz zu verschieben, bis mit den Gläubigern derselben ein gültiger Borg - Vergleich zu Stande gekommen sein würde, wurde hierauf zur Abstimmung gebracht und mit großer Ma⸗ jorität verworfen. Die Kammer setzte nun ihre Berathungen bis z Uhr aus, um dann in die spezielle Diskussion über die einzelnen Paragraphen des Kommissions-Bexichtes einzugehen.

Der §. 1 des Kommissions-Antrages, welcher die Unterstützung der drei Fabriken ausspricht, wurde näch beinahe dreistündiger Dis—⸗ kussion mit 35 gegen 20 Stimmen angenommen, nachdem der Antrag der Abgg. Bassermann und Hecker, keine der drei Fabriken zu unterstützen, nur 17 Stimmen und der Antrag des Abg. Jung hauns, die Keßlersche Maschinen-Fabrik allein zu unterstützen, nur 20 Stimmen für sich erhalten hatte. Die Diskussion wurde bis Abends 8 Uhr fortgesetzt, wobei zu den einzelnen Paragraphen ver— schiedene Redactions⸗Verbesserungen beantragt und angenommen und schließlich der ganze Kommissions-Antrag bei namentlicher Abtheilung mit 35 gegen 20 Stimmen zum Kammerbeschluß erhoben wurde.

Die oben erwähnten Vorschläge des Comité's der Gläubiger des Bankhauses Haber lauten folgendermaßen: .

1) Die Regierung willigt ein, daß die drei Fabriken für den Belauf ihrer Passiven, Partial-Obligationen, auf den Inhaber lautend, ausstellen, die mit 37 pEt. ver,inst und mit 1 pCt. amortisirt werden. 2) Die Staats⸗ Regierung übernimmt für die ersten funßzehn Jahre die Garantie der pünkt lichen Zinszahlung und Amortisation. 3) Zur Sicherstellung der Staats= Regierung werden die 45 pCt. übersteigenden jährlichen Einnahmen aus den Fabriken zu einem Reservefonds angesammelt, der vom Staate selbstständig Jveihraltet wird, und wodurch nach einem mäßigen Ueberschlage, innerhalb eines Zeitraumes von sieben bis acht Jahren, jedes Ressiko aus der über— nommenen Garantie für den Staat verschwindet. 4) Den Besitzern der Partial-⸗Obligationen wird die Befugniß eingeräumt, auf die noch laufende (Garantie- Zeit des Staates zu verzichten, sobald der Reservefonds die Höhe von 30 pCt. erreicht hat. In einem solchen Falle stellt die Staats-Negie⸗ rung den ganzen Reservefonds zur Disposition der Gläubiger, der zu 3 an diese und zu an die Eigenthümer, resp. an die Actionaire und an E. Keßler ausbezahlt werden soll. 53) Sollten die Gläubiger, resp. Besitzer der Partial- Obligationen von der im vorstehenden Artikel ertheilten Befugniß seinen Gebrauch machen, so dauert die Verwaltung des Neservesonds durch den Staat bis zum vollendeten fünfzehnten Jahre fort und wird nach Auf— hebung der Garantie den Gläubigern übertragen, um in der ün Art. 4 be zeichneten Weise zur Vertheilung an die Gläubiger, resp. Actionaire, zu gelangen.

Großherzogthum Hessen und bei Rhein. Nachdem die zweite Ständekammer ihre einleitenden Arbeiten beseitigt, insbe sondere die Wahlen geprüft und darüber entschieden hatte, ergab es sich, daß die unterschiedlichen Ausschußarbeiten noch nicht so weit vor⸗ gerückt seien, um die Berathungen über die übrigen Gegenstände sofort beginnen und ohne Unterbrechung fortsetzen zu können. Aus biesem Grunde ist ein vierwöchentlicher Stillstand in den gemein⸗ schaftlichen Arbeiten der zweiten Kammer eingetreten, und erst am

„Nr. 13. Im Austrage der Herren Minister der geistlichen ze. Ange— legenheiten und des Innern bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß auf Anordnung des Herrn Genergl-Postmeisters von Schaper künftig bei Bewilligung von Portofreiheit für Vereine, welche die Abhülfe der aus der Vernachlässigung der Jugend in den niederen Vollsklassen, dem Paupe⸗= rismus, der Huͤlfloigkeit entlassener Sträflinge 2c. erwachsenden Uebel be— zwecken, folgende Normen maßgebend sein werden?; .

1) Die Portofreiheit wird für Zwecke der in Nede stehenden Art in der Regel nur für briefliche Mittheilungen, gedruckte Berichte und sür milde Geldbeiträge bewilligt werden. K ö

2) Die Bewilligung wird, je nach dem genau festzustellenden Bedürfnisse

k

Verrinen und bestimmten Korrespondenten gelten.

3) Als Bedingungen gilt der Vorbehalt des Widerruss, und daß die nicht mit Geld beschwerten Briefe und Adressen offen oder unter Kreuz⸗

band versendet werden.

4) Die Anträge auf Gewährung von dergleichen Portofreiheiten sind an den Herrn General-Postmeister zu richten und müssen von den betres⸗ fenden Provinzial -Behörden unter gehöriger Begründung befürwor—

tet sein.

Wenn die Portofreiheit für einen Verein erbeten wird, dessen Statuten der Bestätigung durch des Königs Masestät oder die Central-Behörden be— dürfen, so ist der Antrag auf Vistätigung der Statuten gleichzeitig mit an

das Post-⸗ Departement zu richten. Stettin, den 7. Januar 1848, Der Ober-Präsident.

(gez) von Bonin.“

und nach Maßgabe der sonstigen Verhältnise, für den ganzen Staat oder für gewisse Bezirke, z. B. Provinzen, Regierungs- Bezirle, Kꝛeise u. s. w., und entweder für alle innerhalb der sestgesetzten Gränzen im Inieresse des Vereins von demselben abzusendenden, oder an denselben eingehenden Gegenstände oder für gewisse Versendungen zwischen den

28. Februar werden dieselben wieder aufgenommen und fortgeführt werden.

Herzogthum Sachsen⸗Meiningen. (KKöln. 3tg.) Am 21. Januar hielten die Landstände die zweite öffentliche Sitzung. Hr. O. C. R. Dr. Nonne erstattete Bericht über die Prüfung der Wahlen aus den drei Ständen. Sämmtliche Wahlen waren geneh— migt worden, jedoch wurde beschlossen, dem Gouvernement mehrere Wünsche zur Berücksichtigung bei der dringend gewünschten Revision der Wahlordnung zu empfehlen, besonders auf Abstellung der an mehreren Orten vorgekommenen Minoritäts-Wahlen für alle Zukunft anzutragen.

Oesterreichische Monarchie.

Prag, 22. Jan. (A. Z.) So eben haben die in Prag garnisonirenden Brigadiers Karl Fürst zu Schwarzenberg, Hannibal Friedr. Fürst von Thurn und Taris und Eduard Graf Clam-Gallas, die Weisung erhalten, schleunigst zur österreichisch=italienischen Armee abzugehen, und zwar die ersteren Beiden als Feldunarschall-Lien— tenants.

Benedig, 17. Jan. (A. 3.) Das für heute früh um 8 Uhr veranstaltete feierlige Leichenbegängniß Sr. Kaiserl. Hoheit des Vice-Admirals Erzherzog Friedrich verschaffte uns seit mehreren Tagen die Anwesenheit der Erzherzoge, Brüder des zu früh entschla⸗ fenen geliebten Prinzen. Tie erlauchten Gäste begaben sich nach dem Marine- Kollegium, wo das wohlgetroffene Portrait, des Ent⸗ schlafenen den übrigen Bildnissen der österreichischen Marine - Kom⸗

stätte des Bildhauers Ferrari, der mit dem Marmordenkmal beauf⸗ tragt ist, das an die Grabstätte des Erzherzogs in der Johanniter⸗ Kirche kommen soll. Der Name Ferrari und der herrliche Entwurf versprechen das beste Resultat. Die Leichenfeierlichkeit selbst war sehr imponirend. Der Zug bewegte sich zu Wasser den Kanal Grande entlang bis zur Kirche der Kaiserl. Marine, wo das von Sr. Ma— jestät dem Corps der Seemacht bewilligte Herz des Prinzen in einer silbernen Urne feierlich niedergelegt wurde. Hierauf ruderten die zweiunddreißig Kriegsböte, die den eigentlichen Leichenzug bildeten begleitet von unzähligen Gondeln, der Johanniter-Kirche zu, in 6 ren passend geschmücktem Innern die Einsegnung und Grablegung stattfand. Auf der Riva vom Markusplatz bis zum Arsenal machte das Militair Front gegen die See, wo neun schwarzbewimpelte Kriegsschiffe zugleich mit den Salven der Garnison ihre Kanonen lösten. Zwei Offiziere der Marine, zwei des Regiments, das den Namen des Entschlafenen führte, und zwei Offiziere der venetiani⸗ schen Nobelgarde standen neben dem Sarkophag, auf welchem die Kaiserliche Standarte niedergelegt war. Die Haltung und Stim— mung des anwesenden Publikums zeigte, welche lebhafte Theilnahme noch für den Verewigten herrscht. Die erst nach dessen Abscheiden bekannt gewordenen milden Spenden desselben beliefen sich jährlich auf 22,000 Lire. In ihm haben die Armen einen Vater, die Ma⸗ rine einen Freund verloren. X Wien, 27. Jan. Im abgelaufenen Jahre glaubte Frank— reich durch den Verkauf einer ansehnlichen Ratensumme an den Kai— ser von Rußland sich helfen zu können; um einen günstigeren Zustand unserer Geldverhältnisse herbeizuführen, ohne die Vermittelung eines oder mehrerer der Geld-Barone zu beanspruchen, will auch unsere Regierung gleich zum Anfang dieses Jahres das Beispiel Frankreichs nachahmen, denn allenthalben spricht man davon, die Aussendung des Regierungs-Rathes bei dem Kaiserlichen allgemeinen Tilgungs-Fonds, Frenzel, nach St. Petersburg habe die Negoziirung eines Anlehens im Betrag von 50 Millionen zum Zwecke. Ueber die Art des An⸗ leihe-Abschlusses und ob unmittelbar mit dem Kaiser von Rußland selbst oder einem moskowitischen Banquier ist Niemand noch im Kla⸗ ren. Die fremde Aushülfe wird nicht ohne Rückwirkung auf, unsere gedrückten Industrie-Verhältnisse sein, sie wird vielleicht augenblicklichen großen Verlegenheiten abhelfen, auf die Course der Staats- und In— dustrie Papiere Einfluß üben, doch wollen Wenige sich von der gün— stigen Wirkung einer solchen Maßregel unter den bestehenden besorg— lichen Verhälthissen recht überzeugen, die Zweckmäßigkeit derselben recht erkennen; Viele stellen die Nothwendigkeit in Abrede, weil der großen Monarchie noch viele eigene, sehr ergiebige Quellen zu Ge⸗ bote stehen sollen, ohne die Vorschüsse des Auslandes, namentlich einer fremden Macht, in Anspruch zu nehmen; Oesterreich habe nicht Mangel an Kapitalien, an Baarschaften, die bei Einzelnen sich sehr angehäuft vorfinden. . ; Die Interessen für die schweizer Wirren sind nunmehr durch den Stand der Börse, der Eisenbahn-Actien, der Metalliques, durch die Aussicht auf ein neues Anleihe-Geschäft, durch die politischen Um— triebe in dem eigenen und fremden Italien schnell verdrängt worden; jedoch selbst diese besorglichen Zustände verleiten Viele zu der Ansicht, daß, wenngleich die Zeit großer Opfer bei uns noch nicht vorüber sei, so dürfe doch Niemand an dem Herannahen einer günstigeren, lang= ersehnten Epoche verzweifeln, festhaltend an dem Satz: Je größer die Noth, desto näher die Hülfe. Aus Prag sind die Mitglieder der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, nämlich die beiden Gelehrten Schafarik und Palacky, die Professoren Presl, Kreil, Redtenbacher und Zippe, angekommen und werden der für den 2. Februar unter dem Vorsitze des Kurators abzuhaltenden ersten großen Versammlung, in welcher auch die Wahl der noch fehlenden Akademiker vorgenommen werden wird, bei⸗ wohnen. .

Se. Kaiserl. Hoheit der Erzherzog Vice-König der Lombardei wird aus Mailand erwartet und dürfte auf eine längere Zeit hier verweilen. . Eine starke Schneehülle deckt unsere Stadt und ihre Umgegend, die Donau ist mit starkem Eise überzogen, und seit langen Jahren haben wir keinen so anhaltend strengen Winter gehabt. Durch das anhaltende Frostwetter sind eine Menge Mühlen außer Betrieb ge— setzt, was nur beiträgt, die hohen Getraidepreise herabzudrücken, in⸗ dem die Müller wenig Neigung zum Ankaufe von Vorräthen zeigen und sich nur mit dem nothwendigen Bedarf decken. Viele Schlitten durchkreuzen die Stadt, größere Schlittenfahrten in und nach den nahegelegenen Ortschaften fanden schon mehrere statt.,. .

Ihre Majestät die Kaiserin hat sich durch eine Erkältung eine leichte Unpäßlichkeit, welche kein ernstliches Unwohlsein befürchten läßt, zugezogen. ;

661 ch

Deputirten-Kammer. Sitzung vom 26. Januar. Das von Herrn Cremieux zum zweiten Paragraphen der Adresse vorgeschlagene Amendement: „Wir werden mit der strengsten Spar⸗ samkeit darüber wachen, unsere Staats- Einnahmen und Ausga⸗ ben in jene Gränzen zurückzuführen, welche der Stand unserer Finan⸗ zen heischt, um endlich ein Gleichgewicht festzustellen“, wurde von dem Antragsteller, nachdem er es in einer langen Rede zu begründen ge—⸗ sucht hatte, schließlich wieder zurückgenommen und darauf der zweite Paragraph unverändert votirt. Der dritte Paragraph, der von der beabsichtigten Reduction der Salz- Auflage handelt, kam nun an die Reihe und wurde, nachdem die. Opposition durch das Organ des Herrin Demes may, ebenfalls erfolglos, die Erklärung durchzusetzen versucht hatte, daß die Kammer diese Reform in der Art und Weise bewirkt wissen wolle, wie sie es im vorigen Jahre beschlossen, wodurch aber in der Revenüe ein Ausfall von 50 Mill. Fr. entstehen würde, auch ohne Veränderung genehmigt.

Paris, 27. Jan. Der Minister Resident des Kurfürsten Lon Hessen, Baron von Schachten, hat gestern dem Könige in einer be⸗ sonderen Audienz das neue Beglaubigungsschreiken übergeben, welches ihn in derselben Eigenschaft bei Sr. Majestät bestätigt. .

Mittelst Königlicher Perordnung vom gestrigen Datum wird das Verbot der Kartoffel-Ausfuhr bis zum 31. Juli 13848 verlängert. .

Die Stellung, welche England in der Schweizersrage . men, veranlaßt däs Journal des Dabats zu folgenden Bemer— kungen: ö gen gir bedauern nicht für, uns, sondern für den . 3. Europa, daß die englische Regierung tight geglaubt hat, 39 . den anderen Höfen gethanen Schritte Theil nehmen zu tönnenz mit bedauern es für England selbst. Wenn irgend etwas die Jalschheit der Stellung, in welche sich die englische Negierung gebracht hat, beweifen kann, so ist es gerade die Note, welche sein Gesandter sei⸗ nerseits an den Präsidenten der Tagsatzung erlassen hat. Der hen so achtungswerthe als geschickte Staatsmann, welcher in diesem Au⸗ genblicke England bei der Schweiz vertritt (nach gestrigen Nachrich sen aber Bern nun verlassen hat), hat gesucht, die Instructionen seiner Regierung mit den Eindrücken, die er nothwendig durch die Thatsachen, wovon Lr Zeuge ist, erhalten muß, zu 4 Im Grunde sagt er nichts Anderes, als was auch die Note des Herrn

mandanten angereiht wird. Die Prinzen besuchten auch die Werk⸗

Guizot sagt. Auch er erklärt, baß zu einer Revision des Grundge—

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setzes die Zustimmung aller Parteien nothwendig sei, daß der Bun⸗ desvertrag, so wie er ist, doch der Einführung einer Central⸗Gewalt noch vorzuziehen sei; daß es, um Aenderungen in der Verfassung einzuführen, besser sei, zu warten, bis die Leidenschaften sich beruhigt hätten; daß der unterscheidende Charakter der Schweiz ihr Kantonal— und Kommunal- Geist sei und jene verständige Unthätigkeit in der äußeren Politik, durch welche sie bis jetzt den Revolutionen Europa's entzogen blieb. Sir Stratford Canning ertheilt der Schweiz vor⸗ treffliche Rathschläge, aber ohne die nioralische Macht, welche das Bewußtsein und die Behauptung des Rechts gewährt. Wir ziehen in jeder Rücksicht die Stellung vor, welche die französische Regierung und ihre Verbündete eingenommen haben.“

General⸗Marschall Soult ist erkrankt; die Aerzte haben ihm be—⸗ fohlen, das Bett nicht zu verlassen.

? Die Deputirten- Kammer setzte heute die Verhandlung des §. 3 des Adreß-Entwurfs fort. ö

Der erste Redner war Herr Lesseps, ehemaliger Redacteur des Com- merce und Bruder des General-Konsuls zu Barcelona. Der Redner gab sich zwar alle Mühe, um Eindruck auf die Kammer hervorzubringen. Allein trotz aller Mühe vermochte er sich kein Gehör zu verschaffen. Die Privat gespräche der Deputirten waren ununterbrochen so laut, daß man nur mit Mühe etwas zu verstehen vermochte, um so mehr, als des Nedners Sprach organ ziemlich schwach ist. Der Nedner berührte zuerst die angeblichen skan— dalösen Mißbräuche und Unterschleife, die in den Gefängnissen von Clair vaur und an anderen Orten stattgefunden haben sollen, und von denen be— kanntlich vor einiger Zeit schon in den Journalen viel die Rede war, was zu einer gerichtlichen Untersuchung führte, auf welche auch ein Urtheil folgte. Herr Lesseps richtet Fragen in Betreff dieser Vorfälle an den Minister des Innern. Dabei rührt er zugleich alle bereits abgethanen Fragen, derglei— chen öffentliche Skandale betreffend, die Prozesse gegen General Cubieres und Herrn Teste, den Prozeß Warnery u. s. w., von neuem auf. Nachdem er die Tribüne verlassen hat, ergreift unmittelbar Graf Duchatel, der Minister des Innern, das Wort von seinem Platze aus, um einige Erklä— rungen in Betreff der von Herrn Lesseps angeregten Thatsachen zu geben. Indessen zeigte die Kammer fortwährend nur sehr geringe Theilnahme an der Verhandlung, so daß man bereits glaubte, die ganze Diskussion werde sich nur mühsam fortschleppen, als plötzlich das Interesse von allen Seiten in hohem Grade angeregt wurde durch das im Saale sich verbreitende Ge— rücht, daß es Absicht der Opposition sei, von neuem und mit einemmale alle öffentlichen Skandale zur Sprache zu bringen aus Anlaß des Amendements des Herrn Billault, welches die öffentliche Moralität betrifft. Indessen be— trat vorerst nur Herr von Tocqueville die Rednerbühne, der, einem Pro— fessor gleich, eine ganz methodisch und doltormäßig gehaltene Rede hielt, in welcher er lange Betrachtungen anstellte über den Verfall der öffentlichen Sitten. Er ging dabei auf eine ausführliche Auseinandersetzung seiner phi—= losophischen Theorieen über die Natur der menschlichen Leidenschasten ein. Nach bitteren Klagen über den jetzigen Zustand der Sitten und einer bis dahin ganz allgemeinen Haltung seiner Nede wandte er sich zu persönlichen Angriffen. Einen sehr lebhaften Angriff richtete er insbesondere gegen Herrn Guizot. Er exinnerte daran, wie der Minister früher, als zwischen ihm und, Herrn Drouin de Lhuys, der Chef der Handels- Abtheilung im Ministerium des Auswärtigen gewesen war, Zwiespalt ausbrach, nicht säumte, denselben abzusetzen. Um nun gerecht zu sein, sollte er jetzt nach, den Enthüllungen, die in Betreff des Herrn Genie, des Chefs seines Kabinets, zuerst in den Journalen, dann auch auf dieser Tribüne wieder hallten, dieselben Maßregeln ergreifen, um den Vorwurf, ja selbst den Schein zu vermeiden, als könne von einer Mitwissenschaft, wo nicht Mitschuld, seinerseits die Rede sein. Der Redner hebt mit starken Ausdrücken hervor, wie schwer kompromittirt Herr Genie erscheine. Dieser Theil der Rede des Herrn von Tocqueville brachte natürlich eine gewisse Sensation hervor. Nach ihm ergriff der konservative Deputirte Herr Devienne (von Lyon) das Wort. Seine Rede war vornehmlich gegen das von Herrn Billault beantragte Amendement gerichtet. Im Verlaufe derselben äußerte er auch, der Abfall des früher gleichfalls konservativen Deputirten, Herrn Darblay, habe in der That der Opposition eben nur eine Stimme mehr zugeführt. Kaum hatte er diese anzüglichen Worte gesprochen, als sogleich Herr Darblay, der sich getroffen fühlte, sich erhob und mit großer Lebhaftig- keit das Wort verlangte. Er erklärte, ja, es sei allerdings wahr, daß er zur Opposition übergegangen, das sei aber nicht eine Folge einer Anwandlung von Laune gewesen, sondern der erlangten Ueberzeugung, daß das jetzige Mini= sterium unmöglich die Staatsgeschäfte länger leiten könne ohne den größten Nachtheil für das Land und die Negierung selbst. Er habe es nicht an Rathschlägen und Warnungen fehlen lassen, Alles sei vergeblich gewesen; erst dann habe er es mit seiner Pflicht als gewissenhafter Deputirter nicht länger vereinbar gefunden, demselben länger seine Unterstützung zu gewäh— ren. Herr Devienne hatte noch selten das Wort ergriffen, bediente sich desselben aber offenbar mit vieler Gewandtheit. Er protestirte gegen die ge— hässigen Insinuationen, die in dem Amendement des Herrn Billault gegen die Regierung und gegen die ganze bonservative Partei enthalten seien. Beifall im Eentrum,. ) Wenn die Regierung die Qualisicationen verdiente, welche man ihr gegeben habe, so würde die Majorität, strafbar sein ( Aus⸗ ruf links: Ja! ja!), denn sie sei es, welche die Minister in der befolgten Bahn erhalte und sie darin vorantreibe, Ausruf links: Sie hat Unrecht darin! Das sei ihr Recht, ihre Rechtsertigung. Wenn die Oppo— sition einmal sieben Jahre das Nuder geführt (Murren links), der Reihe nach die Industrie, den Handel des Landes entwickelt, das Vertrauen befestigt, die Leidenschasten besänftigt, die Verwaltung gesichert und geregelt, seine Beziehungen zum Auslande sicher gestellt habe (Lärm links), dann könne sie der Regierung Lectionen ertheilen (lebhaster Beifall im Centrum), dann würden ihre Rathschläge und Gutachten Ge— wicht haben und in Betrachtung gezogen werden. Glaube man etwa, daß man mit Banketten und den dabei vorkommenden Declamationen ein Land, wie Frankreich, regiere? (Beifall.) Mau spreche von Verfall der öffent= lichen Sitten. Sei denn die Opposition etwa ohne Einfluß? seien es nicht ihre Journale, ihre Bücher, die man vorzugsweise lese, greife man nicht in ihren Journalen, Schriften, Büchern täglich die Religion an, rühme Ro⸗ bespierre und Marat? (Ausbruch der Unzufriedenheit links.) „Sind es etwa wir“, schloß der Redner, „unsere Freunde, oder eure Verbündeten, welche diese Schriften erscheinen lassen, in welchen das Eigenthum jeden Tag angegriffen wird?“ Diese Rede machte sichtlich großen Eindruck, aller dings in entgegengesetztem Sinne, auf die Kammer. Hierauf ergriff Herr Billault das Wort zur Vertheidigung des von ihm beantragten Amende— ments, Er hatte beim Postschluß so eben zu sprechen begonnen. Herr He⸗— bert, der Großsiegelbewahrer, wird ihm antworten.

Zu dem Paragraphen über Algerien hat Herr Nicolas folgen— des Amendement vorgeschlagen: Nach den Worten: „dieses Ereig niß“ (nämlich Abd el Kader's Unterwerfung), soll gesetzt werden: „bereitet eine neue Aera für unsere Niederlassungen in Afrika und verspricht Frankreich die nahe, Erleichterung seiner Lasten durch die Verminderung unserer Occupations-Armee in Algerien und des Ef— fektivstandes unserer Truppen im Innern.“

Bekanntlich ist das Wahlreform-Bankett, welches die Opposition am 19ten d. im 12ten Arrondissement von Paris abzuhalten beab⸗ sichtigt hatte, von dem Polizei⸗-Präfelten auf eigenen Auftrag des Ministers des Innern untersagt worden. Der Minister berief sich dabei auf ein Gesetz von 1796, also allerdings von ziemlich altem Datum, welches der Regierung das Recht verleihe, jede Demonstra— tion zu untersagen, die ihr der öffentlichen Ruhe und Ordnung Ge— fahr zu bringen schiene, und bemerkte dabei, daß man von diesem Gesetze schon im Jahre 1841 einmal Anwendung gemacht habe. Al— lerdings war auch damals ein Bankett zu Gunsten der Wahlreform hier beabsichtigt gewesen, ja schon alle Anstalten dazu getroffen worden, als die Behörde ihr Veto dagegen einlegte und dessen Abhaltung wirklich verhinderte. Seitdem war kein ähnlicher Fall mehr vorgekommen, und als am g. Juli v. J. mit dem großen Bankett im Chateau Rouge hier die Reihe der etwa sechszig seitdem auf allen Punkten Frankreichs stattgehabten Reformbankette begann, that die Regierung so wenig Einspruch dagegen, als gegen alle darauf

X Paris, 27. Jan.

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folgenden. Die Regierung erklärt nun, dies sei bloße Toleranz von ihrer Seite gewesen, und jeden Augenblick, wo ihr die Nothwendig⸗ keit dazu geboten erscheine, könne sie von dem krast des angeführten allgemeinen Polizei- Gesetzes ihr zustehenden Rechte Gebrauch machen jede Demonstration, die unter Umständen stattfände, welche Gefahr für Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und Orbnung zu bieten schienen, von Rechts wegen verhindern. Diese Argumentation hat allerdings viel für sich: denn daraus, daß die Regierung ein ihr zustehendes Recht eine Zeit lang nicht zur Anwendung bringt, kann doch offenbar nicht abge⸗ leitet werden, daß dieses Recht für sie deshalb verloren gegangen sei. Die Opposition aber ist der entgegengesetzten Ansicht und bestrei⸗ tet der Regierung unbedingt das Recht zu irgend einem Schritte der Art. Sie schließt kurzweg so: entweder waren die Bankette gesetzlich erlaubt, und das ist ihre Meinung, ohne Rücksicht auf die sie begleitenden Umstände, und dann mußte die Regierung so verfahren, wie sie bis- her gethan, sie durfte denselben kein Hinderniß in den Weg legen; oder sie waren nicht erlaubt; wie konnte also die Regierung ihre Ab⸗ haltung bis jetzt so ungehindert zulassen? Da nun die Opposition der Ansicht ist, daß das erwähnte Gesetz von 1790 durchaus keine Anwendung für den fraglichen Fall finden könne, das vom Minister des Innern angeordnete Verbot also ein bloßer Akt der Willkür sei, so ist sie entschlossen, dem Verbote Trotz zu bieten und (wie schon erwähnt) das Banket doch abzuhalten, d. i. sie will wenigstens den Versuch dazu machen, um einerseits die Regierung zu Gewalt-Maßregeln zu zwin⸗ gen, zu denen diese natürlich nur ungern und im äußersten Falle schreitet, und andererseits sie sogar zur Vornahme von Verhaftungen derjenigen, welche sich bei diesem Versuche an die Spitze stellen wol⸗ len, zu nöthigen. Die Führer des ganzen Planes sind Deputirte selbst, die bekanntlich nicht während der Dauer der Session verhaftet werden können; neben ihnen aber stehen Journalisten der Oppositions⸗ Blätter, und Beide im Vereine haben noch einen dritten Verbündeten angeworben, nämlich Nationalgardisten von Paris, die in Uniform sie begleiten sollen, um der Sache noch mehr Aufsehen zu geben. Wenn sich die Polizei in die Nothwendigkeit versetzt sehen sollte, einige Ver haftungen vorzunehmen, so käme die Sache wahrscheinlich vor Gericht, und das ist es eben, was die Opposition bezweckt.

Großbritanien und Irland.

London, 26. Jan. Die Times kommt in einem leitenden Artikel ihres heutigen Blattes wiederum auf die Depeschen zurück, welche in der schweizer Angelegenheit gewechselt worden sind. Man erfährt daraus, daß die Regierung eine Auswahl aus der gesammten Korrespondenz während der letzten vier Jahre hat drucken lassen, um dieselbe wahrscheinlich dem Parlamente vorzulegen. Auch werden einige in der den französischen Kammern vorgelegten Sammlung feh⸗— lende Aktenstücke daraus mitgetheilt, um Lord Palmerston's Benehmen zu rechtfertigen. Aus diesen geht hervor, daß der englische Minister, wie schon 1832, so auch später in verschiedenen Zeiten, den Grund⸗ satz der Kantonal-Souverainetät fortwährend anerkannt hat. In einer Instruction, die Lord Minto im September bei seiner Reise über Bern nach Italien erhielt, kommt folgende Stelle vor: „Die Regierung Ihrer Masestät ist überzeugt, daß eine solche Vernichtung alter und angeerbter Rechte und eine solche Unterwerfung der Kantonal Unabhängigkeit unter die Centralgewalt nur durch Uebermacht bewirkt werden könnte, und daß ein solcher Plan die Eroberung und Unterjochung des einen Theiles durch den anderen involviren würde. Die briti⸗ sche Regierung möchte jedoch als Theilnehmer an dem wiener Ver⸗ trag die schweizerische Regierung daran erinnern, daß, im Fall ein solcher Plan im Werk sein sollte, die Grundlage, auf welcher die Bestimmungen des wiener Vertrags in Bezug auf die Schweiz be⸗ ruhen, die ungetheilte Souverainetät der verschiedenen Kantone ist.“ Als Sir Stratford Canning nach Bern ging, erhielt er eine Instruc⸗ tion, worin ihm aufgetragen wird: „Auch werden Sie die leitenden Mitglieder der Tagsatzungs⸗Partei besonders daran erinnern, daß der Bundesvertrag ein Allianzbündniß zwischen einer Anzahl souverainer Staaten ist; und daß dieser Bundesvertrag, eben weil er die Natur eines Vertrags hat, ohne die Zustimmung aller kontrahirenden Theile rechtlich nicht abgeändert werden kann; daß also, wenn eine Majo⸗ rität der Tagsatzung durch Anwendung von Gewalt die Minorität zwingen sollte, in die Veränderung von Bundesartikeln zu willigen, zu welcher diese Minorität nicht freiwillig ihre Zustimmung geben wollte, jede solche Anwendung von Gewalt ein nicht zu rechtferti⸗ gender Angriff auf souveraine Rechte sein würde und zu ernsten und weiten Folgen führen könnte.“

Die Admiralität hat eine sehr zweckmäßige Veränderung in Be— treff der Mannschaft auf den Kriegsschiffen vorgenommen; ' sie will nämlich in Zukunft Marine Lehrlinge anstellen. Hierdurch werden die Kriegsschiffe in wenig Jahren mit einer Anzahl tüchtiger Seemänner versehen sein, die ein Interesse haben, in Dienst zu bleiben, während die von den Kauffahrern genommenen Seeleute durch die strenge Ordnung, welche auf den Kriegsschiffen herrscht, nach wenig Mona— ten so mißmuthig werden, daß sie entweder bei der ersten Gelegen— heit davonlaufen oder als unbrauchbar fortgeschickt werden müssen.

Nach Berichten vom Cap vom 26. November waren 5 Offiziere vom 73. Regiment, die sich leichtsinnigerweise aus dem britischen Lager entfernt hatten, von den Kaffern überfallen, ermordet und grausam verstümmelt worden. Oberst Somerset, der, um seine Kameraden zu rächen, einen Streifzug unternahm, hatte die Kaffern überfallen, ihnen 23 Leute getödtet und wollte am 18ten über den Key setzen, um sie weiter zu verfolgen.

Die Berichte der indischen Ueberlandpost melden von einem Erd— beben, welches am 16. November einen großen Theil von Java heim— gesucht hat, und das man, außer dem vom Oktober 1834, für das bedeutendste hält, von welchem die Insel seit dreißig Jahren heim— gesucht worden ist. In Batavia beschräunkt sich der Schaden, den das Erdbeben angerichtet hat, darauf, daß die Mauern an mehreren Häusern Risse bekommen haben und der Thurm des Stadthauses aus der Richtung gewichen ist. Dagegen haben die preanger Regent⸗ schaften und vor Allem die Residenz Cheribon sehr gelitten, während der Erdstoß in den Residenzen Banjoemaas, Kadoe, Samarang, Rem— bany und Tagal in geringerem Grade gefühlt worden ist. In dem Hauptorte Cheribon sind alle Staatsgebäude, mit Ausnahme der Posthäuser, und mehr als 20) steinerne Privatwohnungen schwer

beschäsigt und meist unbewohnbar gemacht worden; die Ein⸗ wohner waren genöthigt, die Nacht auf dem Felde zuzu⸗ bringen. Eben so sind die Kommandanten⸗Wohnung und alle

steinernen Gebäude in dem Fort Palimanang so schwer beschädigt worden, daß die Offiziere und die Besatzung auf den Brustwehren haben kampiren müssen. Die beiden bei Palimanang belegenen Zucker⸗ Fabriken Ardjowinangon und Glagamidan sind ganz eingestürzt; die beiden Fabrik⸗Verwalter, Colenbrander und Simon, haben sich zwar mit den Ihrigen retten können, aber von den Arbeitern sind sieben getödtet nd 17 verwundet. In Indramaijoe sind gleich durch die ersten drei Erdstöße das Haus des Residenten, die Kommandanten⸗ Wohnung und sämmtliche von Europäern bewohnte steinerne Häuser unbewohnbar gemacht worden und 40 von Chinesen bewohnte steinerne Häuser ganz oder theilweise eingestürzt. Fast alle Post⸗Stationshäu— ser sind beschädigt und die steinernen Wachthäuschen längs der Wege eingestürzt. Bis zum 20. November fanden noch fortwährend leichte Erdstöße statt. Eine Untersuchung hat ergeben, daß dieselben sich am

heftigsten gezeigt haben auf der nordöstlichen und norbwestlichen Ab⸗

dachung des Berges Tjermas; der Boden ist dort an mehr als 40 Stellen gespalten, und einzelne dieser Spalten haben eine Länge von 50 Ruthen bei einer Breite von 3 bis 4 Fuß.

C Selg ien.

Brüssel, 28. Jan. Gestern hat die Repräsentanten⸗Kammer den Gesetz⸗Entwurf über die Supplementar-Kredite für das De⸗ partement der auswärtigen Angelegenheiten mit 44 gegen 30 Stim⸗ men definitiv genehmigt und dann die Berathung über die Artikels des Budgets der öffentlichen Arbeiten wieder aufgenommen. Der Minister dieses letzteren Departements verlangt unter Anderem dies⸗ mal 30,000 Fr. zur Errichtung eines Büreaus, welches mit der Ge⸗ naral Kontrole der Einnahmen und mit der Verwaltung des Cen⸗ tral⸗-Magazins der belgischen Staats-Eisenbahnen beauftragt sein würde. Die Direction der Eisenbahn verfuhr bis jetzt ganz eigen⸗ mächtig, sie hatte sich fast vollkommen der Aufsicht der höchsten Staatsbehörden entzogen, sie berichtete dem Minister nach Willkür, und dieser mußte ihr unbedingt glauben. Dieser Unregelmäßigkeit, welche zahlreiche Mißbräuche veranlaßte, soll nun durch die erwähnte, beim Ninisterium angestellte General- Kontrole, welche die Handlungen der Direction überwachen wird, gesteuert werden. Bei dieser Gelegenheit gab der Minister Frere eine statistische Uebersicht der Eisenbahnver⸗ hältnisse, wobei er zu beweisen suchte, daß viele dawider gerichtete Einwendungen eben so grundlos als zwecklos seien. Während die Ausgaben seit mehreren Jahren in diesem Budget immer zugenom⸗ men, stellte sich heraus, daß dieselben in diesem Jahre nur um 296,000 Fr. den für das abgelaufene Jahr votirten Kredit über⸗ stiegen.

In einer der letzten Sitzungen der Repräsentanten⸗Kammer kam auch der Zustand der Santo-Thomas-Kolonie zur Sprache, welche als wesentlich besser dargestellt wurde. Der Minister der auswärti⸗ gen Angelegenheiten, Herr d'Hoffschmidt, erklärt nämlich, daß nach allen ihm zugekommenen Berichten sich der Gesundheitszustand jener Kolonie bedeutend gebessert, deren Lage in dieser Beziehung so be— friedigend als denkbar sei. Er sowohl, wie der Minister des Innern, Herr Rogier, erkannten die Wichtigkeit des Santo-Thomas⸗-Hafens an und die zahlreichen Handels⸗-Vortheile, die er verspreche, so daß sich die Reglerung auch veranlaßt sehe, jener Kolonie jetzt ihre ganze Sorgfalt zuzuwenden, und entschlossen sei, die Gründung von Han— dels-Comtoirs in jenen Weltgegenden zu fördern. In Betreff der Gesellschaft, von der die Gründung der Kolonie ausgegangen, erklärte aber Herr Rogier, daß er ihr nur den Charakter einer Privatgesell⸗ schaft zuerkennen könne. Indeß ist der Besitz des Hafens Santo⸗ Thomas an die Existenz dieser Gesellschaft gebunden, indem sie es war, der seitens der Guatimala⸗-Regierung jene Konzession gemacht wurde. Die Aufforderung eines Redners, das Auswandern aus den übervölkerten flandrischen Provinzen nach Santo. Thomas zu fördern, benutzte Herr Rogier, um die bevorstehende Vorlage eines Gesetz⸗ Vorschlags anzuzeigen, der mehrere Maßregeln umfassen soll, von denen“ die Regierung sich das Wirksamste, für Flandern derspricht. Die Regierung, versicherte Herr Rogier, sei unablässig damit beschäf⸗ tigt, der Lage der beiden Flandern abzuhelfen und Maßregeln vorzu—⸗ bereiten, um die Regeneration jener Provinzen zu begründen.

r Brüssel, 25. Jan. Die Repräsentanten⸗Kammer hat seit dem Wiederbeginn ihrer Sitzungen am 18ten d. M. das Budget des Justiz⸗Ministeriums diskutirt und gestern einstimmig angenommen. Die ausführlichere Erörterung zweier wichtigen Fragen hat der Dis⸗ kussion dieses Jahr ein größeres Interesse gegeben. Sie betreffen die Stellung der Staatsgewalt zu den von den Bischöfen vorgenom⸗ menen Amts⸗Ernennungen der Geistlichen und der Absetzung der nie⸗ deren Gehülfsgeistlichen (deservants) und sodann das Recht der Staats⸗ gewalt, die zum Zweckder öffentlichen Wohlthätigkeit gemachten testamenta⸗ rischen Verfügungen zu modifiziren. Der erste Punkt ist schon seit einigen Jahren wiederholt von einem im kanonischen Recht sehr unterrichte⸗ ten brüsseler Deputirten, Herrn de Bonne, zur Sprache gebracht, aber von dem früheren katholischen Ministerium als eine durch die in der Ver⸗ fassung ausgesprochene Unabhängigkeit der Geistlichkeit entschieden mü⸗ ßige Frage beseitigt worden. Die Verankassung zu dieser Verhand⸗ lung wurde durch einige neuere Fälle gegeben, wo die Bischöfe diese niederen Geistlichen ihres Amtes entsetzten, diese aber sich auf das kanonische Recht, namentlich auf das tridentinische Konzilium, berufen, worin ihnen auch Garantieen gegen die willkürliche Absetzung von Seiten der Bischöfe gegeben sind, das Appellationsgericht sich jedoch inkompetent erklärte und das Ministerium den Gehalt dem vom Bischof ernannten neuen Geistlichen auszahlen ließ. Die Frage ist nun, ob durch die Constitution, welche die Religionsfreiheit ga⸗ rantirt und erklärt, daß „der Staat nicht das Recht hat, sich in die Ernennung oder Einsetzung (installation) der Geistlichen irgend eines Kultus zu mischen“ (intervenir), dabei aber doch dem Staat die Pflicht auferlegt, die Gehalte und Pensionen dieser Geist⸗ lichen zu zahlen, gestattet ist, diese Gehaltszahlungen an Be— dingungen oder vielmehr Regeln der Ernennung und Absetzung zu knüpfen, welche die Bischöfe beobachten müßten. Der Justiz⸗Mi⸗ nister erklärte in seiner Erwiederung, daß Uebelstände vorlägen, daß die gegenwärtige Gesetzgebung ungenügend wäre, um angemessen die Verhältnisse zwischen Staat und Kirche zu bestimmen, daß er aber bei den Vorschriften der Verfassung die Abhülfe für die bemerklich gemachten Uebelstände und Mißbräuche nur in einer Convention mit dem päpstlichen Stuhle oder, wenn man wolle, in einer Erklärung desselben sehe, wodurch die niedere Geistlichkeit gegen die Willkür der Oberen geschützt würde. Bei diesen einfachen Worten des Ministers erhob sich aber eine heftige Opposition auf den Bänken der geistlichen Partei, welche darin schon einen Hinweis auf ein neues Konkordat mit dem römischen Hofe sehen wollte und ein solches als verfassungswi⸗ drig, die Unabhängigkeit der Geistlichkeit wieder in Frage stellend er⸗ klärte. Wir glauben jedoch, daß eine Uebereinkunft mit dem päpst⸗ lichen Stuhle, sollte diese auch durch den Inhalt von den früheren Konkordaten sehr verschieden sein, wünschenswerth sein würde, sind aber andererseits auch der Meinung, daß die Verfassung kein, Hin⸗ derniß ist, daß nicht die gesetzgebende Gewalt, ohne der Regierung irgend ein Recht bei der Ernennung der Geistlichen zuzuerkennen, was immer eine Wahl von individuellen Personen ist, doch allge—⸗ meine, mit den kanonischen Gesetzen und den in anderen katholischen Ländern befolgten Anordnungen nicht widerstrebende Regeln festsetze, welche die Bischöfe bei der Ernennung und Absetzung befolgen müß-⸗ ten. Der Staat, welcher die Geistlichkeit besolden muß, darf sicher= lich auch das Recht ansprechen, die Ernennung derselben an bestimmte Regeln zu knüpfen. Dieser Satz hat für uns eine allgemeinere Gel⸗ tung, als blos für die Fälle der Absetzung worauf sich die obigen Erörterungen bezogen. Ueberhaupt bemerkt man jetzt, wie auch die obige Erklärung des Ministers beweist, immer mehr die Lücken, welche bei der schroffen Trennung zwischen dem Staate und allen religiösen Kulten, in ber nothwendigen Regulirung ihrer Verhältnisse sich herausstellen. Die abstrakten liberalen Prinzipien, welche der Verfassung zum Grunde gelegt find, haben nur die eine wesentliche Seite des Verhältnisses, die Ünabhängigkeit der Religion und ihrer Ausübung vom Staate, ausgesprochen, aber das nicht minder wesentliche nur schwer zu re⸗