1848 / 36 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

nigin Christine mit dem Herzog von Rianzares entsprungene Tochter mit dem Sohne des Grafen von Villanueva vermählt werden würde. Diese Angabe bedarf jedoch der Bestätigung. .

In dem hier erschein enden Clamor publico liest man Fol= endes: „O lot (Catalonien), den 10. Januar. In diesen Tagen ee der General Pavia durch verschiedene Mittel den Karlisten⸗ Chef Estartus zu bewegen, den Indult anzurufen, aber Alles war vergebens, weil Estartus wenig Zutrauen in unsere Machthaber setz; und weiß, wie sie die Feinde, die sich unterwerfen, be⸗ handeln. Wir haben ein neues Beispiel davon; der Kar⸗ listen Chef Collell de Munt und seine Gefährten wurden erschossen, drei Tage nachdem ihnen Erhaltung des Lebens versprochen worden war, als die Bedingung, unter der sie sich ergeben hatten. Der Ge⸗ neral Pavia erzürnte sich über die Vereitelung seiner Bemühungen, und auf seinen Befehl verfügte der General⸗Kommandant, daß Don Ramon Estartus, Bruder des Karlisten Chefs, ein Mann, der stets treuer Unterthan der Königin war, verhaftet und nach Gerona ab⸗ geführt und sein Vermögen eingezogen wurde.“ Das Blatt sindet es doch gesetzwidrig, daß man den schuldlosen Bruder für den schul⸗ digen strafe. In Vich sollte ein vierzehnjähriger Knabe erschossen werden, der sich bei den Karlisten befand. Ohne die dringenden Bit— ten der Einwohner würde das Urtheil vollzogen worden sein.

Nun will gar der Civil-Chef von Murcia eine ausgedehnte kar⸗ listische Verschwörung entdeckt haben. Die vorgefundenen Beweise bestehen, dem Heraldo von heute zufolge, in einem rothen Bein— kleide, einer weißen Mütze, dem Infanterie⸗Reglement, 21 Feuerstei⸗ nen, 5 rothen Kappen, 3 alten Bajonetten und ähnlichen aufrühre— rischen Gegenständen. Vermuthlich wird die Provinz in Belagerungs— Zustand erklärt werden.

Eisenbahnen und Dampsschifffahrt.

Die Bewegungen auf der Oberschlesischen und der Kosel⸗Oderberger Eisenbahn im Jahre 1817.

Die Oberschlesische Eisenbahn, bereits seit dem Jahre 1842 im theilweisen Betrieb, zeigte jedes Jahr eine Vermehrung des Verkehrs und ihrer Einnahme, eine natürliche Folge der durch die von Zeit zu Zeit dem Verkehr übergebenen größeren Strecken der Bahn. Die im Jahre 1815 (November) erfolgte Verlängerung auf 24 Meilen (fast die ganze Länge der Bahn) zeigte schon, welche Bedeutung die Bahn durch ihren Verkehr, namentlich den Güterverkehr, gewinnen würde. Diese wuchs im Jahre 1847 noch durch die Verbindungen einerseits der Kosel-Oderberger Eisenbahn mit der im Mai 1847 er⸗ öffneten Strecke der Kaiser-Ferdinands-Nordbahn von Leipnick nach Preuß. Oderberg, andererseits der Krakau⸗-Oberschlesischen Bahn. Im Jahre 1847 wurden befördert 403,806 Personen mit einer

Einnahme von 266,034 Rthlr. 5 Sgr. und 13736,0981 Centner Gü— ter ꝛc. mit einer Einnahme von 343,565 Rthlr. 28 Sgr. 10 Pf.,

272

naten 1847, bei 263 Meilen Betriebslänge, Einnahme für Personen 100,925 Rihlr. 2 Sgr. 6 Pf., für Güter 137, 152 Rthlr. 15 Sgr. 7 Pf., zusammen 257, 177 Rthlr. 19 Sgr. 1 Pf., in demselben Zeitraum 1816, bei 1 Monat mit 24 Meilen und 3 Monaten mit 263 Meilen Betriebslänge, Einnahme für Personen 83,890 Rthlr. Sgr. 9 Pf., für Güter 95,898 Rthlr. 25 Sgt. zusammen 179,783 Rthir. 25 Sgr. 9 Pf. oder 1847 mehr 7 358 Nthlr. 23 Sgr. Pf, in diesen 4 Monaten zeichnet sich der Monat Dezem⸗ ber mit einer Gesammt⸗ Einnahme von 62.185 Athlr. 29 Sgr 7 Pf., und zwar für Güter 39,570 Rthlr. 19 Sgr. 7 Pf. und für Per⸗ sonen 22,615 Rthlr. 10 Sgr. aus, welche fast der größten Ein— nahme 1847 im Monat Juli mit 64,3240 Rthlr. 8 Sgr. 2Pf. gleich⸗ kommt. Die Personen⸗ Frequenz und Einnahme pro Monat und Meile in den letzten 4 Jahren, bei den verschiedenen eröffneten Streckenlängen, gestaltet sich folgendermaßen: Bei 105 Meilen Bahnlänge von Breslau bis Sppeln, in dem Zeitraum vom 1. Januar 1844 bis 31. Oftober 18145 (22 Monat): befördert durchschnittlich pro Monat und Meile 1921 Personen und Einnahme 1282 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf.; bei 24 Meilen Bahnlänge von Breslau bis Königshütte vom J. November 1845 bis ult. September 1846 (11 Monat): befördert durchschnittlich pro Monat und Meile 1276 Personen und Einnahme 15860 Rthlr. 4 Sgr. 4 Pf.; bei 264 Meilen Bahnlänge von Bres⸗ lau bis Myslowitz in dem Zeitraum vom 1. Oktober 1846 bis ult. Dezember 1847 (15 Monat): befördert durchschnittlich pro Monat und Meile 1303 Personen und Einnahme 1875 Rthlr. 4 Sgr.; was also den Zeitraum von 11 Monaten bei 24 Meilen Bahnlänge um 294 Rthlr. 29 Sgr. 8 Pf. pro Monat und Meile und den Zeit⸗ raum von 22 Monaten bei 10 Meilen Bahnlänge um 642 Rthlr. 11 Sgr. 6 Pf. pro Monat und Meile übersteigt, welches günstige Resultat nur dem gesteigerten Güter⸗Transport zuzuschreiben ist, da selbst in dem letzten Zeitraum die Anzahl der beförderten Personen pro Monat und Meile nicht die des ersten Zeitraumes von 22 Monaten er⸗ reichte. ;

Die Bewegungen der Wilhelms (Kosel⸗Oderberger) Eisenbahn haben durch die bei der Oberschlesischen Eisenbahn oben angeführte Verbindung mit der Kaiser Ferdinand's Nordbahn, welche im Mai 1847 erfolgte, und den Zusammenhang mit der Oberschlesischen Ei⸗ senbahn eine nicht unerhebliche Steigerung erfahren. Dieselbe wurde am 1. Januar 1846 in einer Länge von 4 Meilen dem öffentlichen Verkehr übergeben und ist daher ult. Dezember 1847 zwei volle Jahre im Betrieb. Im Jahre 1847 wurden bei einer Bahnstrecke von 4 Meilen in den ersten vier Monaten und bei 74 Meilen Bahn⸗ länge in den letzten 8s Monaten befördert: 72, 286 Persouen mit einer Tinnahme von 33,166 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf. und 313,152 Centner Güter mit einer Einnahme von 25,ů 798 Nthlr. 20 Sgr. 9 Pf. oder mit einer Gesammt-Einnahme von 58,965 Rthlr. 18 Sgi. 3 Pf.; im Jahre 1816 wurden dagegen nur befördert 47,615 Personen für 20, 953 Rthlr. und 181,784 Etr. Güter für 13,262 Rthlr. Sgt; 2 Pf., oder einer Gesammt-Einnahme von 34,215 Rthlr. 3 Sgr. 2

d. h. Gesammt-⸗Einnahme von 609,600 Rthlr. 3 Sgr. 10 Pf.; im Jahre 1846 dagegen wurden befördert 388,74 Personen mit einer Einnahme von 248,459 Rthlr. 12 Sgr. 7 Pf. und 1,446,832 Ctr. Güter mit einer Einnahme von 246,436 Rthlr. 8 Sgr. 11 Pf. oder Gesammt-Einnahme von 494,895 Rthlr. 21 Sgr. 6 Pf.; es wur— den sonach im Jahre 1847 gegen das Jahr 1846 mehr befördert 14,820 Personen mit 17,574 Rthlr. 22 Sgr. 5 Pf. und 289,249 Ctr. Güter mit 97, 129 Rthlr. 19 Sgr. 10 Pf. Mehr-Einnahme oder

.

einer Gesammt⸗Mehr⸗-Einnahme von 114,704 Rthlr. 12 Sgr. 4 Pf.

Eine genauere Uebersicht des gesteigerten Verkehrs durch die vorerwähn⸗ ten Verbindungen im Jahre 1847 gegen das Jahr 1846 geht durch In den

die Theilung der Jahre von 4 zu 4 Monaten hervor. ersten 4 Monaten des Jahres 1847, bei 26 Meilen Betriebs

länge, betrug die Einnahme für Personen 64,565 Rthlr. 4 Sgr.

6 Pf., für Güter 90,984 Rthlr. 24 Sgr. 3 Pf., zusammen

155,549 Rthlr. 28 Sgr. 9 Pf.; in demselben Zeitraum 1846, bei

24 Meilen Betriebslänge, betrug die Einnahme für Personen 74,645 Rthlr. 21 Sgr. 2 Pf., für Güter 61,623 Rthlr. 11 Sgr. 6 Pf., zusammen 136,269 Rthlr. ? Sgr. 8 Pf. 19,286 Rthlr. 26 Sgr. 1 Pf. Einnahme; unter diesen 4 Monaten stellte der Monat Mai 1847 gegen denselben Monat 1846 eine Minder⸗ Einnahme von über 5000 Rthlr., die anderen 3 Monate aber eine stete Mehr⸗Einnahme; in den zweiten 4 Monaten 1847, bei 26 Mei⸗ len Betriebslänge, Einnahme für Personen 101,343 Rthlr. 28 Sgr., für Güter 115,528 Rthlr. 18 Sgr., zusammen 216,872 Rthlr. 16 Sgr.; in demselben Zeitraum 1846, bei 24 Meilen Betriebslänge, Einnahme für Personen 89,912 Rthlr. 18 Sgr., für Güter 88, 925 Rthlr. 8 Sgr. 5 Pf., zusammen 178,837 Rthlr. 26 Sgr. 5 Pf., oder 18147 mehr 38,934 Rthlr. 19 Sgr. 7 Pf.; unter diesen 4 Monaten zeigte der Monat Juli 1847 die meiste Monats-Einnahme des Jahres mit 64,240 Rthlr. 8 Sgr. 2 Pf.; in den dritten oder letzten 4 Mo—

Literarische Anzeigen.

*

2 Im Verlage von Alexander Duncker, Königl. Hofbuchhändler in Berlin, sind erschienen:

Neue Unterhaltungsschriften für die Winter⸗Saison.

(98 A. Baron von Sternberg,

Die gelbe Gräfin.

2 Thle. eleg. geh. 4 Thlr. Dieser Roman, zu welchem das Schicksal der Toch= ter der Kaiserin Elisabeth von Rußland Veranlas- sung gegeben, wird das Interesse, das er durch phan= tasiereiche Dichtung erregt, noch dadurch steigern, daß der Verf. historische Zustände und Personen zur eit der Thronbesteigung Katharina's 11, zur, An= 66. bringt und den Charakter dieser Fürstin selbst mit tiefer psychologischer Kenntniß entwickelt. Ida Gräfin Hahn-Hahn, Levin. 2 Bde. eleg. geh. 4 Thlr. Selbst von gegnerischer Seite wird dieser Noman

als einer der ausgezeichnetsten der genialen Verfas— serin bezeichnet. ö enn ö

Die Rückkehr.

Vom Verß. der Briefe eines Verstorbenen. Erster Band; Aegypten. Eleg. geh. 2 . weiter Band: Syrien. Eleg. geh. 2367 ritter Band: Syrien und Kleinasien. Eleg.

Kolbergs Thlr.

hlr. Rahden, W. v., Wanderungen eines alten Sol- 1. 2. Thl.

. geh. 3 T Urtheilsfähige Stimmen sehen dies Werk, nament⸗ daten.

oder 1847 mehr

Al igemei!

sen in Reichthum des Stoffes, lebendiger und genialer Auffassung und Darstellung unbedingt an die Seite.

C * 2 F R Italienisches Bilderbuch. 2 Thle. . Dies Werk hat wegen der Frische und Lebendig keit der Darstellung, wie durch den dargebotenen reichen Inhalt, sich überall das Lob der Kritik und den Beifall der Leser erworben. In Frankreich haben diese Lieder van Grisar, Niedermeyer, Laarre, Puget, Arnaud, Masini, AdhFs— und CGoncone in vielen Konzerten Eur one gemacht, so dals in kurzeĩmr Zeit mehrere Auflagen nöthig geworden sind. Die deutsche Bearbeitung des beliebten Lieder-Komponisten Gum bert wird gewils soCröohl hei Künstlern wie Dilettanten glei-

Gräfenberger Aquarelle. .

Dies humoristisch-poetische Büchlein hat sich rasch eine große Anzahl von Freunden errungen, und zwar nicht nur unter den Wassertrinkern, sondern ö. 1 und Theetrinkern. Im Jahre u. 1848 si ie : 85 34 sind außerdem erschienen: chast. Sitten, Geschmackebildung und schöne Rede⸗ künste deutscher Vornehmen . g 266 ibten ö über . 5 17ten Jahrh. 2 Thlr. anganelli apst Clemens XIV), seine Bri und seine Zeit. e Geibel, E., Gedichte, 109. Aufl. 14 Thlr. geb. nit id o sosch nit. A . Hertz, Henrik, Renc's Tochter, 2. Aufl. 8 Sgr. Kopisch, A. Allerlei Geistet. Mährchenlieder, Eaä— gen und Schwänke. 1 Thlr. 97 Morgjn, . v. Gedichte. 1. Thn. =. Kunstreiter, Die, eine Novelle. 1 Thlr. Held, Hans v., Geschichte, der drei Belagerungen

lr. Keyserking, A. v., Aus der Kriegszeit. J. Abth.

Pf, oder mehr 1817 gegen 1846: befördert, 24,971 Personen mit 12,213 Rthlr. 27 Sgr. 5 Pf. und 128,368 Ctr. Güter mit 12, 536 Rthlr. 15 Sgr. 7 Pf., d. h. mit einer Gesammt-Mehreinnahme von 24,760 Rihlr. 13 Sgr. 1 Pf. In den ersten 4 Monaten des Jah⸗ res 1847, wo sich der Betrieb nur auf die erst eröffnete Strecke von 4 Meilen erstreckte, wurden befördert 13,676 Personen für 56306 Rtihlr. 4 Sgr. und 66,896 Ctr. Güter für 4483 Rthlr. 28 Sgr. 9 Pf., zusammen für 10,425 Rthlr. 2 Sgr. 9 Pf.; in den zwei⸗ ten 4 Monaten bei 73 Meilen Betriebslänge wurden befördert 29,832 Personen für 13,832 Nthlr. 6 Pf. und 103,235 Ctr. Gü⸗ ter für 8230 Rthlr. 4 Sgr. 9 Pf., zusammen für 22,062 Rthlr. 5 Sgr. 3 Pf.; in den dritten oder letzten 4 Monaten ebenfalls bei 7 Meilen Bahnlänge wurden befördert 28,778 Personen für 13,698 Rthlr. 23 Sgr. und 143,921 Centner Güter für 13,79 Rthlr. 17 Sgr. 3 Pf., zusammen für 26,778 Rthlr. 10 Sgr. 3 Pf. Die Einnahmen der letzten 4 Monate, sowohl die vom Personen⸗, als auch die von dem Güter-Transport, haben sonach die Gesammt ⸗Ein⸗ nahme der ersten vier Monate um ein Bedeutendes überstiegen; na⸗ mentlich ist der Güter- Transport in einem fortwährenden Steigen begriffen; denn die letzten Monate des Jahres 1847, November mit f, 240 Etr. und Dezember mit 15,585 Ctr. Gütern, haben das größte je in einem Monat beförderte Gewichtsquantum ergeben.

gandels- und Börsen Nachrichten.

Danzig, 31. Jan. Getraidebericht. In Folge der fortwäh— renden ungünstigen Berichte vom Auslande sind die Getraidepreise in der letzten Zeit bedeutend gewichen. Die Landleute halten den größten Ertrag ihrer Aerndte noch zurück, indem sie zum Frühjahr bessere Preise erwarten, weshalb die Zuführen in der vorigen Woche sehr knapp waren. Die we— nigen Partieen, welche am Markte waren, bedangen; Weizen, hochbunter

42 Sgr. Erbsen 51— 45 Sgr. Gerste 1169s8. 50 Sgr., 1019sd. 40 Sar. Hafer 27 - 25 Sgr. ! ü 9 a Spiritus 216 213 Rthlr.

Die ganze Woche hindurch hatten wir eine sehr strenge Kälte bis 21 Grad, welche jedoch heute auf 12 Grad gesunken ist.

Stettin, 2. Febr. Roggen in loco 66 /88pfsd. 40 Rihlr. bez., pr. Frühjahr S2pfd. 41 Rthlr. bezahlt. . Heutiger Landmarkt: Zufuhren: Roggen. Gerste. Hafer. Erbsen. 21 9 7 3 Wspl. 20 28 8 6 2 ; k 56 3 58 3g 32 42 34 à 26 24 à 26 Heu pr. Ctr. 15 a 20 Sgr. Stroh pr. Schock 4 Rthlr. 20 Sgr. 2 5 Rthlr. Spiritus aus erster Hand zur Stelle 1873 I6, aus zweiter Hand 185 * 56 bezahlt, pro Frühjahr 17 177 P bezahlt, letztere Notirung blieb Geld. ; Rüböl in loco 11 Rthlr. bezahlt, März April 119 Rthlr., April und Mai 117 Rthlr. bezahlt.

A Breslau, 2. Febr. Weizen in Folge der kleineren Kauflust abermals niedriger, weißer 60, 65 bis 70 Sgr., gelber 58, 63 bis 68 Sgr. Noggen war gut zugeführt, erfuhr indeß nur eine kleine Preis- Er— mäßigung und wurde a 45, 50 bis 543 Sgr. verkauft. Pro März wurde effektive Waare Slpfd. 2 44 Nthlr. ausgeboten, ohne Nehmer zu finden. Gerste 43, 48 bis 52 Sgr.

Hafer 26, 28 bis 3035 Sgr.

Koch⸗Erbsen 58 bis 65 Sgr.

Rothe Kleesaat eine Partie f. feine Qualität a 11 Rthlr. ge— handelt.

Weiße Kleesaat, Mittel⸗-Qualität, a 95 und 95 Rthlr., feine a 119 Rthlr. bez. ] Spiritus sester und loco a 956, bis 99 Rthlr. bez., der Umsatz war jedoch nur klein.

Rüböl sehr flau, Loco-Waare mußte a 11 Rthlr. erlassen werden und wird a 114 Rthlr. noch angeboten.

Zink 5 Rthlr. 63 gGr. ab Gleiwitz Br.

A Hamburg, 1. Febr. Im Buttergeschä ft ist seit unserem letz⸗ ten Berichte keine bemerkenswerthe Veränderung eingetreten.

Gewürze. Es hat sich bei dem anhaltenden Winterwetter noch keine bedeutendere Geschäftsthätigkeit entwickeln wollen. In Gewürzen zeigte sich im Allgemeinen wenig Frage. Mit Piment ist es wieder etwas fester, und in Nelken sind einige Umsaäͤtze vorgekommen. Macis und do. Nüsse mehr ausgeboten. Süße Barbarice-Mandeln wurden bei etwas vermehrter Frage

billiger erlassen. . . Droguen. Im Droguengeschäft sind wenig Veränderungen bemerk= bar. Castor. moscov. ist in schöner Qualität rar, Kokosöl, Gallen, Ter pentinöl ist höher zu notiren, raff. Schwefel und Sicil. Sumach dagegen etwas niedriger. Ünsere Zuführen pr. Eisenbahn und pr. Fuhre beschränk⸗ ten sich auf 8 Ballen Süßholz und 11 Fässer Pottasche. . . Veränderte Preise. Castoreum moscovit 46 2 50 Ml. vr. Unze; Kokosöl 46 2 47 Mk. pr. 1090 Pfd., Gallen in Sorten 53 - 51 Mt. pr. 100 Pfd., do. weiße 38— 42 Mk., Macis 36 42 Sch., do. Nüsse 28 à 41 Sch. pr. Pfd., Mandeln, süße Barbarice, 33 a 314 Mk. pr. 100 Pfd., raffin. Schwefel 77 a S8. Mk. pr. 109 Pfd., Semen Ni⸗ gellae 26 Mk. pr. 100 Pfd., Sicil. Sumach 8! a2 .. Mi. pr. 1099 Pfd., Terpenfinöl, Amer. 25 2 253, Baponner 25 a 253 Mk. pr. 100 Pfd.

Der starke Frost hat das

Weizen. Lastadie .. Paradeplatz.

46 2 48 Rthlr.

Amsterdam, 29. Jan. Wochenbericht. Geschäft in allen Kolonial-Waaren beschränkt. ö

Kaffee blieb still, war jedoch nicht unter 20 2 207 C. für gut ord. Java⸗ zu haben. Auf mehrseitige Anfrage hat die Direction der Handels- Maatschappy erklärt, daß die Bedingungen in den nächsten Frühjahrs— Auctionen wie früher sein werden.

Roher Zucker wurde bei beschränktem Umsatz ziemlich gut behauptet. Auch raffinirter zeigte mehr Festigkeit; der Vorrath ist beschränkt. Ord. Melis nicht unter 29 Fl. zu haben.

Thee hat in dem schwarzen chinesischen zu ansehnlichem Geschäft Ver anlassung gegeben, besondeis aus zweiter Hand und in den niedrigen Qua- litäten. Preise haben angezogen. In grünem chinesischen und Java- ist keine Veränderung.

Von nordamerikan. Taback aus erster Hand verkauften sich 123 F. Maryland und von Java- 868 P. zu festen Preisen. Sonst nichts ge— schehen.

In Baumwolle geschieht nur wenig, doch sind Preise fest.

Die Preise von Reis sind ganz unverändert, mit wenig Umsatz.

Gewürze leblos, jedoch preishaltend.

Banka⸗Zinn. Die N. H. M. ist wieder mit 58,000 Bl. am Markt, welche der Käufer aus der letzten Auction nicht empfangen hat; sie sollen nun im Ganzen oder in zwei Hälften verkauft werden. Es ist von der Maatschappy kein Preis bestimmt worden, indessen kam es noch zu keinem Abschlusse. . . 2.

Talg hatte wenig Frage, doch behaupteten sich die Preise.

Südsee⸗-Thran bleibt zu 29 Fl. ungerz. zu haben.

In anderen Artikeln ging durchaus nichts um.

133pfd. 80 Sgr., bunt. 1229s8. 58 Sgr. Noggen 1288. 53 Sgr., 114pf8.

i

So eben ist erschienen und Musikhandlungen zu haben:

1. Fanny Lewald, os

eleg. geh. 34 Thlr. 2 Lies.

Bel. des Piano. 5 Sgr. Hieronymus Lorm, 8. eleg. geh. 1 Thlr.

chen Anklang sinden.

Geschichte der fruchtbringenden Gesell—⸗

27 Thlr.

im 7Tjährigen Kriege. 1 Thli. lienhain, prakt. Arzte zu

——

6 Thlr.

lich den 2ien und 3Zten Theil, senen berühmten Brie⸗

-

ner Anzeiger.

durch alle soliden

Ferd. Gumbert 's Aus wall von 12 neuen beliebten Gesän-

gen aus FErankreieh sür eine Singstimme mit

Dieselben einzeln mit französischem Text à

Alle Musikalien mit höchstem Rabatt.

* * 34 Linden. Schlesinger. he Buch- u.

Musi kliandlunß.

Durch alle Buchhandlungen Deutschlands ist zu be—

ziehen, in Berlin in der Hirschwaldschen

Buchhandlung, Burgstr. 25, vorräthig: bei 9 bewährten, empfiehlt sowohl Privaileuten als Hippokrates Werke. osfentiichen Institten, welche die verhältnißmäßig Aus dem Griechischen übersetzt und mit Erläuterungen fleine Ausgabe nicht scheuen, um sich vor ähnlichem 21 2 4 6. . m, Hofrath und ö Sr. Durchlaucht des reg. Herzogs von Sachsen⸗Gotha. j

Nevidirt und mit Anmerkungen versehen 96 Dr. Li- 8 Arnhe im,

logau. 39: 5943 Bog. (5 Thlr.) Herabgesetzter Preis 1 Thlr. 20 Sgr.

95 c Elch den am 29sten v. M. erfolgten Tod des Herrn Jo seph Muhr ist die hiesige jüdische Gemeinde von einem schmerzlichen Verlust betroffen worden. Mehrere Male zum Vorstande derselben berufen, hat der Ver= storbene sich in diesem Amte durch glänzende Verstan⸗ desgaben, vorzügliche Tüchtigkeit und lebhaften Eiser besondere Verdlenste um das allgemeine Beste erworben. Mit Hintenansetzung seiner Person hat er auch ein stets reges Interesse für das Wohl Einzelner bewiesen, von welchen ihn Viele als den Begründer und ö . ihres Lebensglücks verehren. Der Vorstand der . meinde, welchem das Andenken eines so geschätzten Mit- gliedes immer werth bleiben wird, spricht , siche Anerkenntniß lediglich als einen Nachhall , n. gen Stimmung aus, welche sich von n, 64 mit inniger J heute . Grabe kundgegeben hat. Berlin, den 1. Februar 1848. . Dlse Aeltesten und Vorsteher der südischen Gemeinde. ien,

2 173 8gr.

96061 ..

666 8 d *. anrfs fe e ehschrante 95 gericht der Voss. Ztg. Nr. 301, welche laut B Nr. 301, D787 Pub iiei

ber G pn. rg . Pub lieist Nr. 50 und Nr. (öffentliche Gericht s- ö. ug vo m 22. Januar) ihre Zweckmäßigkeit sißun ge bruch und Feuersgefahr zu öfteren

Mal

Unglück zu schützen.

Hof- Kunsischlosse Sr. Majestät des Königs,

2 Bände. gr. 6. Neue Friedrichsstraße Nr. 23.

———

Aon nem ent beträgt! 2 Rthlr. für Jahr. 4 Rthlr. 7 Jahr. 8 Rthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhshung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 23 Sgr. berechnet.

Das

Berlin, Sonnabend den 5teu

Amtlicher Theil.

Ständische Angelegenheiten. Zehnte Sitzung des Vereinig⸗— ten ständischen Ausschusses am 29. Januar. Mittheilung des Hauptfinanz⸗Etats für 1848. Fortsetzung der Verhandlungen über den Entwurf des Strafgesetzbuches. Die Berathung des Gutachtens der Ab⸗ theilung in Betreff, der Dreitheilung strafbarer Handlungen wird wieder aufgenommen. Sie führt zur besonderen Berücksichtigung der §8§. 20, 21, 22, 23, 24 und 25, den Verlust der Ehrenrechte betreffend, zurück. Der Ausdruck „Ehrenrechte“ soll durch die Worte: „bürgerliche Ehre“ ersetzt werden; im Uebrigen werden diese Paragraphen im Wesentlichen ange⸗ nommen. Die Verhandlung über einige andere hierher gehörige Para— graphen wird bis zur nächsten Sitzung vertagt.

Beilagen.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem ordentlichen Professor an der Universität und Direktor des mineralogischen Museums hierselbst, Dr. Weiß, den Charakter eines Geheimen Bergraths zu verleihen.

Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin von Preußen ist von Weimar zurückgekehrt.

J. Angekommen: Der außerordentliche Gesandte und bevoll—⸗ mãächtigte Minister bei den Großherzoglich mecklenburgischen Höfen und bei den freien Hansestädten, von H änlein, von Hamburg.

Ständische Angelegenheiten. Zehnte Sitzung des Vereinigten ständischen Ausschusses. (29. Januar.)

Die Sitzung beginnt um 105 Uhr unter Vorsitz des Mar⸗ schalls, Fürsten zu Solms, mit Verlesung des über die letzte Sitzung durch den Secretair Diethold aufgenommenen Protokolls. ;

Als Secretaire fungiren die Abgeordneten Freiherr von Gudenau und Siegfried.

Marschall: Wenn keine Bemerkung über das vorgelesene Pro⸗ tokoll gemacht wird, so ist es für genehmigt zu erklären

Eine Mittheilung von Seiten des Herrn Landtags-Kommissars, welche gestern an mich eingegangen ist, lautet folgendermaßen:

„Auf Befehl Sr. Majestät des Königs beehre ich mich, hier— neben 100 Stück Abdrücke des Allerhöchst vollzogenen Haupt— Finanz-Etats für 1848 und der dazu gehörigen Erläuterungen mitzutheilen, und stelle ergebenst anheim, solche an die geehrten Mitglieder des Vereinigten ständischen Ausschusses zu deren Kennt— nißnahme vertheilen zu wollen.

Berlin, den 26. Januar 1848.“

Ein Weiteres ist nicht erforderlich. Ich habe die Veranstaltung getroffen, daß noch im Laufe der gegenwärtigen Sitzung die er- wähnte Mittheilung an die Versammlung zur Vertheilung kommen wird. Wir fahren nun fort in der gestern abgebrochenen Berathung. Ich habe daran zu erinnern, daß wir bei der Frage stehen geblieben sind, ob nach Ablauf der Zeit, während welcher durch richterliches Erkenntniß die Ausübung der Ehrenrechte untersagt sein soll, das Recht der Standschaft entweder nach der Ansicht der Regierung nicht wieder auflebe oder nach dem Antrage der Abtheilung wieder auf— leben möge. Ich habe zuerst den Abgeordneten Grafen von Schwe— rin aufzurufen.

Abgeordn. Graf, von Schwerin: Ich habe über diese Frage wenig dem hinzuzufügen, was ich bereits in der gestrigen Sitzung vorgreiflich erwähnt, habe. Aufrichtig habe ich zu bedauern, daß mich auch die Ausführung des Herrn Ministers der Gesetzgebung zu einer anderen Anschauung der Sache nicht gebracht hat. Wenn ich die Ehrenvorzüge, welche §. 20 bezeichnet, durchgehe und mir die Frage vorlege, welche von diesen aufleben müssen, wenn die gemeine bürgerliche Ehre, das Staatsbürgerrecht wieder auflebt, so kommt es nicht darauf an, für welche von jenen ich eine persönliche Vorliebe habe, welchen ich für höher oder weniger hochachte, sondern auf die verschiedene Natur dieser Ehrenvorzüge kommt es an, und nach dieser verschiedenen Natur nur kann ich mich dafür aussprechen, ob sie immer wieder da in Ausübung treten müssen, wo die gemeine bürgerliche Ehre wiederhergestellt erachtet wird, oder ob ein beson— derer Gnadenakt der Kron sie wieder verleihen muß. Diese Unter— scheidung kann ich nur danach machen, ob sie aus dem Gesetze jedem Staatsbürger als Rechte zustehen, der gewisse gesetzliche Bedingungen erfüllt, oder ob sie rein individuell sind. Daß nun bei der Stand— schaft das Erstere der Fall ist, ist nicht zu bestreiten. Das Recht der Ausübung der Standschaft beruht auf der Verfassung des Lan⸗ des, das Wahlrecht in den Gemeinden beruht auf der Städtever⸗ fassung, und Jeder, der gewisse Bedingungen im Staate und in der Stadt erfüllt, kann diese Rechte deshalb ausüben. Wenn man überhaupt den Begriff der staatsbürgerlichen Rechte festhalten will, so gehören diese beiden Rechte nothwendig und wesentlich dazu. Woll⸗ ten wir die Standschaft und das Wahlrecht der Bürger in den bür⸗— gerlichen Gemeinden nicht zu den Rechten zählen, die, wenn über⸗ haupt das Staatshürgerrecht wieder zur vollen Austibung kommt, wieder revivisciren sollen, so würden wir auch ferner in eine große Inkonsequenz kommen. Meine Herren! Sie wollen einem soschen Manne das Recht wiedergeben, die Nationälkokarbe zu tragen, das Recht, wicdergeben, Zeugniß vor Gericht abzulegen und bahnit über das , seiner Mitbürger zu entscheiden, Sie wollen ihm in der Rheinprovinz das Recht beilegen, als Geschworener im Gerichts=

eint

Preußische Zeitung

saal zu sitzen und über Leben und Tod seiner Mitbürger abzuspre⸗ chen, und wollen ihm nicht das Recht geben, altiv und passiv das Wahlrecht auszuüben, zu sitzen hier in dieser Versammlung, die, wie hoch ich ihre Ättributionen auch erachte, doch nicht höher steht, als eine, die einem Mitbürger das Leben absprechen kann. Das würde nur als Inkonsequenz betrachtet werden können. Dann würden wir auch, wenn wir die Standschaft und das Gemeindewahlrecht aus⸗ nehmen von den Rechten, die mit dem allgemeinen Staatsbürgerrecht in Kraft treten, durch die Eintheilung, welche wir angenommen ha— ben, den Zweck nicht erreichen, welchen wir erreichen wollen. Wir dürfen voraussetzen, daß unsere Brüder am Rhein auf dieses Recht den höchsten Werth legen, und wenn über dieses Recht die Zucht— polizeigerichte erkennen sollen, wo die höchsten Güter des Lebens ab—

gesprochen werden dann ist das, was Sie erreichen wollen, in keiner Weise erreicht. Ich kann daher nur an der Ueberzeugung festhalten, daß es durchaus nothwendig, die Classification so zu machen, wie sie

die Abtheilung gemacht hat. Kommen wir zu den einzelnen Verbrechen, dann wird es möglich sein, zu beurtheilen. Meine Herren! Seien Sie so streng als möglich in der Beurtheilung, ob ein Verbrechen von der Art ist, daß nur zeitweise die bür— gerliche Ehre aberkannt werden kann; ich habe nichts dagegen, so wenig wie möglich Verbrechen in diese Kategorie zu setzen. Aber, meine Herren, schließen Sie nicht aus das höchste Recht des Man— nes, sich an den Angelegenheiten des Vaterlandes zu betheiligen, von dem allgemeinen Staatsbürgerrecht, von der gemeinen bürgerlichen Ehre. Es würde, nach meiner Anschauung, ein großer politischer Fehler sein. ;

„Abgeordn. Frhr. von Gaffron: Ich kann dem Gutachten der Ab⸗ theilung und den mehrfachen in dieser hohen Versammlung bereits aus⸗ gesprochenen Ansichten, daß nach der zeitweisen Aberkennung der bür— gerlichen Ehrenrechte sofort auch die ständischen Rechte ohne Weiteres und von Rechts wegen wieder aufleben, mich nicht anschließen. Ich habe in dieser Beziehung in der Minorität der Abtheilung gestanden und erlaube mir, die Gründe für meine Meinung hier zu entwickeln. Ich betrachte die Ausübung der ständischen Rechte als die Spitze, als die höchste Blüthe des Bürgerthums. Ich gebe zu, daß die Wiederherstellung in das volle Bürgerrecht nur dann eintritt, wenn auch die Ausübung der ständischen Rechte damit verbunden ist. Ich stelle aber die ständischen Rechte in eine höhere Kategorie, als an⸗ dere, bürgerliche Rechte. Wenn eine zeitweise Aberkennung der bür⸗ gerlichen Ehre nach dem gestrigen Heshi n stattfinden soll, so wird der Richter dazu befugt durch die Kennzeichen, durch den Grad der unehrenhaften Gesinnung, welche das Verbrechen oder Vergehen ver⸗ anlaßte. Ich kann aber in dieser zeitweisen Entziehung nur den Aus⸗ spruch erkennen, daß mit Wiedererlangung der allgemeinen bürgerli⸗ chen Ehre der Verurtheilte die Befähigung erlangt hat, diese Rechte wieder zu erwerben. Mit der National-Kokarde, als dem äußeren Symbol der bürgerlichen Ehre, wird ihm die Bahn wieder eröffnet, die ihn befähigt, durch ein ehrenhaftes Betragen das Vertrauen sei⸗ ner Mitbürger und Standesgenossen wieder zu erwerben und in jene höchsten Functionen der Bürgerehre und selbst in einzelne ihm entzogene Ehrenvorzüge wieder einzutreten. Das Urtheil, ob er in dieses Stadium der Ehrenhaftigkeit wieder eingetreten sei, kann ich nicht dem Urtheil des Richters beimessen, sondern nur den Standesgenossen und, der landesherrlichen Bestätigung zu überlassen erachten. Die Städte-Ordnung liefert uns dafür das praktische Beispiel. Mit der Wiedererlangung der Nationalkokarde tritt nicht sofort der volle Wiedergenuß aller bürgerlichen Rechte ein, sondern die Zustimmung der Mitbürger ist nothwendig, um in deren volle Ausübung zu ge— langen. Was bei den städtischen Verhältnissen Rechtens ist, muß es auch bei den ständischen sein. Ein ähnliches Verhältniß tritt ein bei den Functionen der Patrimonial-Gerichtsbarkeit, des Patronats und der Polizei-Verwaltung. Diese Rechte sind nicht nur subjektiver Natur, sondern sie hängen mit den Rechten Dritter wesentlich zusam— men. Es sind an sie obrigkeitliche Functionen geknüpft, welche sie ge⸗ wissermaßen in die Kategorie der Aemter stellen. Eben so wenig aber, wie Jemand, dem die bürgerliche Ehre durch Urtheilspruch auf Zeit aberkannt ist, nach deren Ablauf sofort in sein Amt wieder ein— tritt, eben so wenig kann er sofort in ähnlichem Falle wieder in diese obrigkeitlichen Functionen gelangen. Der Besitzstand, das Objekt, an welches jene Rechte geknüpft sind, bleibt sein Eigenthum, aber die persönliche Ausübung derselben wird ihm untersagk bleiben und durch einen Dritten erfolgen müssen. Ein geehrtes Mitglied der Land Gemeinden von Schlesten hat uns gestern auf die praktischen Uebelstände aufmerksam gemacht, welche entstehen würden, wenn Jemand, dem die bürgerlichen Ehrenrechte auf Zeit aberkannt worden sind, sofort wieder in die Ausübung dieser Functionen träte, und in der That, wenn ein Gutsherr, welcher wegen einer unehrenhaften Handlung diese Rechte verloren hatte, nach Ablauf der Entziehungsfrist sofort wieder in dieselben einträte, so würde das Rechts-Gefühl und das sittliche Gefühl der Guts-Insassen verletzt und die Achtung vor der Obrigkeit in hohem Grade erschüttert werden. Nach meiner Ansicht würde in diesem Falle die persönliche Ausübung dieser Rechte für immer ruhen müssen; da ich mich aber bereits für die Rehabilitation durch das Urtheil der Standes-Genossen ausgesprochen habe, so würde auch in diesen Fällen, welche mit den ständischen Rechten im Zusam⸗ menhange stehen, die Rehabilitirung von dem Urtheile der Standes—⸗ Genossen abhängig gemacht werden müssen.

Das Bescholtenheits Gesetz vom 23. Juli 1847 sagt im §. 12, daß in den Fällen, wo die Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte durch richterliches Urtheil abgesprochen wurde, nur durch unmittelbare landesherrliche Entschließung die ständischen Rechte wieder verliehen werden sollen, dagegen in dem Falle, wo diese Rechte auf Antrag der Standesgenossen ruhen, auch nur auf Antrag der Standes ge⸗ nossen die Wiederherstellung zulässig sei, welcher alsdann zur Aller⸗ höchsten Bestätigung vorgelegt wird. Es fragt sich nun, ob dieses in Folge der Verhandlungen des Vereinigten Landtags vor wenigen Monaten erlassene Gesetz meiner Ansicht hemmend entgegentritt. Da aber früher nun auf immerwährenden Verlust der Ehrenrechte erkannt wurde, nach unserem Beschluß aber die zeitweise Aberkennung statt⸗ finden soll, so dürfte es vielleicht zulässig sein, wenn das Gesetz in diesem Sinne eine Amplifizirung erlitte. In dieser Voraussetzung erlaube ich mir daher den Antrag zu stellen, daß die Wiederein-

Februar

Alle Post-⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allgem. Preuß. Zeitung: Behren⸗Straße Nr. 57. Insertions⸗Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

Sas.

setzung in die ständischen Rechte nicht sofort und von Rechts wegen eintrete, sondern nur auf Antrag der Standesgenossen, unter Vor⸗ aussetzung der landesherrlichen Bestätigung. .

Marschall: Nur vorsorglich wollte ich die Bemerkung machen, daß es wünschenswerth erscheint, daß die Berathung sich jetzt blos an den Punkt der Standschaft halte. Es ist in dein Abtheilungs⸗ Gutachten, in demselben Absatz, bei dem wir uns befinden, darauf angetragen, daß auch der Besitz des Patronatsrechts, so wie der Ge= richtsbarkeit und Polizei⸗Verwaltung, nach Ablauf dieser Zeit wieder aufleben möge; es ist in demselben Absatze noch die Rede davon, daß der Adel nicht wieder aufleben möge. Das Alles wird Gegen⸗ stand der demnächstigen Berathung werden, aber vorläufig würde es wünschenswerth sein, daß die Redner, die ich noch aufzurufen habe, auf den Punkt der Standschaft sich beziehen, damit wir erst darüber zu einer Abstimmung kommen können.

Korreferent Frhr. von Mylius: Indem ich das Wort nehme, um das Gutachten der Abtheilung zu vertreten, daß die Standschaft, selbst wenn nur auf bestimmte Zeit die Untersagung der Ausübung der bürgerlichen Rechte stattgefunden, nach Ablauf der bestimmten Frist von selbst wieder aufleben müsse, glaube ich, daß es erforderlich sein wird, auf den Gesichtspunkt wieder zurückzukommen, welcher vom Anfange der Debatte an von mir als maßgebend bezeichnet ward, nämlich auf den Begriff von Ehre und den an sie sich anschließenden Begriff der Ehrenstrafen. Was nun zunächst den Begriff der allgemei⸗ nen Ehre betrifft, so sehe ich, mich anschließend an das, was ich früher darüber gesagt habe, die Bedeutung dieser Ehre in dem Bewußtsein des Einzelnen, daß eine Rechtsgemeinschaft und Rechtsgenossenschaft unter den im Staats⸗Vereine Lebenden existirt. Es findet dieses Be⸗ wußtsein sein äußeres Anerkenntniß allerdings am zweckmäßigsten in dem Rechte, die preußische National-Kokarde zu tragen; es wird aber durch dieses Zeichen, welches das Recht, die Waffen zu tragen zur Vertheidigung des Vaterlandes, darstellt, zu gleicher Zeit die un⸗ bedingteste Rechtefähigkeit für jeden Einzelnen ausgesprochen, daß er, im Vereine mit den Edelsten und Besten und an ihrer Seite, die höchsten politischen Rechte und Ehrenämter zu erringen befugt ist. Es gilt daher das Recht, die preußische Kokarde zu tragen, am an— gemessensten als der Ausdruck der vollen bürgerlichen Ehre und der aus ihr abgeleiteten Fähigkeit, den Besitz aller übrigen politischen Rechte sich zu erwerben. Was den Verlust dieser Fähigkeit und da⸗ her den Verlust des Rechtes, die Kokarde zu tragen, für immer anbetrifft, so schließe ich mich der Meinung des verehrten Abgeord⸗

neten aus Köln an, obgleich ich sonst nicht ganz seine Ansichten theile, daß derselbe nur ausgesprochen werden könne durch ein Ur⸗ theil der Genossen, indem nur die Genossen darüber zu urtheilen im Stande sind, ob das Bewußtsein dieser Ge⸗ meinschaft von dem, der bestraft wird, durch seine Handlungen selbst geleugnet wird, wenn das Verbrechen, das verilbt worden, von der Schwere ist, daß es sich nicht mehr damit vereinbart, die Mög⸗ lichkeit zuzugeben, daß ein gemeinschaftlich anerkannter Rechtsverband zwischen der Genossenschaft und dem Verbrecher existirt. Dann muß von der Genossenschaft anerkannt werden, daß ein solcher Bruch statt= gefunden hat, es muß der Verlust der bürgerlichen Ehre ausgespro—

chen werden, welche die Unfähigkeit zum Erwerbe irgend eines politi⸗

schen Rechts im Staats -Vereine für immer zur Folge hat. Eine ganz andere Bewandtniß hat es mit derjenigen Ehre, um welche es sich jetzt handelt, nämlich der besonderen Ehre. Ich nenne es die be⸗ sondere Ehre, der Ausdrucksweise des Herrn Ministers der Gesetzge— bung mich anschließend, indem auch ich die Anerkennung der von ihm genannten Autorität des Justus Möser theile und gerade den Aus— druck „besondere Ehre“ hier für ganz bezeichnend und richtig halte. Die einzelnen politischen Nechte sind gewachfen auf dem Boden der gemeinen Ehre, sie verhalten sich zu dieser, wie der einzelne Besitz sich verhält, der durch zufällige Thatsachen erworben wird, zu der all⸗ gemeinen Rechtsfähigkeit. Wenn nun hiernach zwei verschiedene Be— griffe von Ehre existiren, so wird klar sein, daß, wenn überhaupt Ehrenstrafen statuirt werden sollen, ihre Bedeutung nicht genau er— kannt werden kann, als wenn man sie anschließt an die vollstndig von einander getrennten Begriffe von allgemeiner und besonderer Ehre. Es ist der Verlust der Rechtsfähigkeit, von dem es sich hier handelt, als Ehrenstrafe, derjenige Verlust, von dem ich sage, daß er nur durch die Genossen oder das sie darstellende Geschworenengericht ausge? sprochen werden könne. Es ist dieser Verlust sehr wohl zu unter⸗ scheiden von dem, was hier als zweite Ehrenstrafe eingeführt werden soll, nämlich von der Untersagung der Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte auf gewisse Zeit, indem diese zweite Strafe die Rechts— fähigkeit nicht aufhebt, sondern nur suspendirt und daher auch das äußere Kennzeichen derselben nur auf bestimmte Zeit nimmt. Das Wesen der ersten Strafe besteht in der Aufhebung der Rechtsfähig⸗ keit, das der zweiten darin, daß gewisse Besitzhandlungen demjenigen auf eine gewisse Zeit untersagt werden, der durch seine Handlungen sich des Bruches mit der Rechts-Gemeiuschaft, Rechtsge⸗ nossenschaft zwar nicht schuldig gemacht hat, der aber durch solche Handlungen mit dem Staate in Konflikt getreten ist, welcher daher bestimmt: Durch äußere Merkmale sollst du in einer gewissen Frist nicht an den Tag legen, daß du Besitzer bist von sol⸗ chen Rechten, welche nur auf Grund der allgemeinen Rechtsfähigkeit haben erworben werden können. Ich glaube, daß hierdurch anschaulich wird, daß es sich bei den beiden Ehrenstrafen, die wir durch unsere Anträge in den Entwurf eingeführt haben um wesentlich verschiedene Dinge handelt. Ich glaube, daß namentlich anschaulich wird, daß die zweite Ehrenstrafe den Grund des Rechts auf keine Weise be⸗ rührt. Wenn das aber klar geworden, so ist gerade meines Erach⸗ tens auch ausgesprochen, daß die Standschaft, die wesentlich auf dem Hrunde der allgemeinen Rechtsfähigkeit wurzelt und der wesentlichste Ausfluß des Staatsbürgerrechts ist, durch die Strafgewalt des Staa⸗ tes nicht weiter berührt werden darf, als der Zweck der Strafe es erfordert, daß aber der Zweck dieser Strafe in allen Fällen, in welchen nicht der Verlust der Rechtsfähigkeit verwirkt ist, nur auf die Aeußerung des Besitzes, nicht aber auf etwas Weiteres gerichtet ist. Ich glaube, daß dies nicht nur von der Standschaft zu sagen ist, sondern auch von allen anderen politischen Rechten, die auf dem Bo⸗ den des gemeinen Rechtes gewachsen sind, insofern nicht äußere Gründe vorliegen, die das nicht gestatten. Solche äußere Gründe können