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unter vier Kandidaten, von denen zwei durch den Staats Rath, zwei durch die betreffende Pfarrgemeinde vorgeschlagen werden. Er sichert dem Bischof einen Gehalt von 6000 Fr., außerdem 1000 Fr. für seine Büreau⸗- Auslagen, ,. Auslagen und Wohnung zu. Gleicherweise bestimmt er die Besoldung der Kapitels -⸗Mitglie= der. Die Hospitäler vom St. Bernhard und Simplon bestehen auf ihrem gegenwärtigen Fuße, so wie der religiöse Orden, der ihnen vorsteht; die Administration ist verpflichtet, dem Staate jährlich durch Belege gerechtfertigte Rechnung abzulegen. Die gegenwärtige Ver⸗ waltung soll einen detaillirten Bericht über den ökondomischen Zustand dieser Etablissements mit Rücksicht auf die letzten zehn Jahre erstat⸗ ten. Die Titularen der Abtei St. Moritz mit Ausnahme des Abtes sind zur Verfügung des Bischofs von Sitten oder des Staates ge— stellt, um die pfarramtlichen Dienste zu versehen oder für den öffent⸗ lichen Unterricht verwendet zu werden. Die Zahl der Glieder dieser Corporation ist auf das Maximum von zehn festgesetzt; der Theil der Gebäulichkeiten, der nicht von Konventualen bewohnt ist. wird für Einrichtung des öffentlichen Unterrichts bestimmt. Eine Sunmmie von 150,000 Franken aus den Gütern der Abtei ist für linterhalt der Konventualen bestimnt. Das Frauen-Kloster von Brigne darf höchstens von zehn Konventualimnen besetzt sein. Die Aufnahme von Novizen ist dem Kloster Colombey untersagt, und der Staat sichert den religiösen Damen dieses Hauses eine ehrenvolle Eristenz, um daselbst in Gemeinschaft fortzuleben. Die Gebäulichkeiten . für die öffentliche Erziehung benutzt; so wie die Einkünfte von J Fr. Die Kapuziner werden beibehalten unter der aus dr ülichen BVe⸗ dingung, daß die Glieder dieser Corporationen vom Staat oder dem Abt für Dienstleistungen im Kultus oder öffentlichen Unterricht beansprucht werden können. Alle Güter des Klerus sind unter die Ober Aufsicht des Staates gestellt und werden im Nothfall durch denselben geregelt; Das sind die hauptsächlichsten Bestimmungen des Entwurfs, der überdies be⸗ stimmt, daß die Bezahlung der von Zwangs-Contributionen betroffe⸗ nen Laien oder Weltgeistlichen nur als ein Anleihen betrachtet sein solle, dessen Zurückbezahlung durch den Staat auf eine gewisse Zeit

festgesetzt werden wird. ̃

F talk en.

(A. 3.) Die Ruhe ist hier auf keine Weise weiter gestört worden. Die Bürgergarde und das Militair haben fortwährend stark patrouillirt. Mehrere Individuen aus der unteren Volksklasse sind noch verhaftet worden; auch in Pisa, Florenz und Pistoja sollen noch einige Verhaftungen stattgefunden haben. Das ganze Land hat sich übrigens in durch die Bürgergarde erlasse— nen Adressen an den Großherzog dahin ausgesprochen, daß es Ord⸗ nung will und die Regierung, wo es sich von Ruhestörungen handelt, kräftig unterstützen wird.

Ibrahim Pascha hat sich gestern mit seinem Gefolge auf dem Dampfboot „Castor“ nach Neapel eingeschifft. Wahrscheinlich ist ihm die Jahreszeit zu rauh geworden, denn es gab in der vorigen Woche ziemlich kalte Tage, auch beklagte er sich, daß er in Pisa so wenig

Livorno, 19. Jan.

nehmen.

Unterhaltung sinde. Aus Toulon traf am Sonntag ein Dampfboot mit 5000 Ge— wehren für unsere Regierung ein.

Neapel, 20. Jan. (N. K.) Das neue Preßgesetz ist wegen seiner theilweifen Beschränkung nicht mit dem Jubel aufgenommen worden, den man erwartete. Das allgemein verbreitete Mißtrauen hält überhaupt den lauten Jubel nieder. Die Kaffeehäuser blieben die letzte Nacht überall offen; überall steckte man fragend die Köpfe zusammen und schaute sich verwundert ins Gesicht. Bie Polizei be⸗ nimmt sich äußerst human. Ein paar politische Gefangene sind bereits auf freien Fuß gesetzt. Die Nachrichten über die sicilianische Haupt⸗ stabt sind niederschlagend, auch über Messina und Catania, wo jetzt Alles in Aufruhr sein soll. General Cartamone beging den Mißgriff, den Messinesen, als er sie zur Ruhe und Ordnung ermahnte, die Drohung hinzuzufügen „oder ich setze Messina in Belagerungsstand.“ Hier in Neapel fanden keine Erzesse statt. In den Provinzen gährt es, besonders in der Gegend von Campagna, Cilento, Vallo u. s. w., wohin auch Truppen geschickt sind. Seit mehreren Tagen versilbert Jedermann die palermitanischen Bankscheine.

Die Allg. Ztg. meldet: „Eben erhalten wir noch über Genua Nachrichten aus Reapel bis zum 24. Januar. Sie brin— gen ein Amnestie⸗Defret, vom 23sten datirt, welches vollkommene Be⸗ gnadigung aller wegen politischer Vergehen Verurtheilten und Ver— hafteten aussprechen; ausgenommen sind nur acht namentlich aufge— führte Priester, welche zwar begnadigt, aber vor der Hand aus Rück⸗ sichten für die öffentliche Ruhe auf einer Insel detenirt bleiben sollen. Uebrigens scheint in Sicilien bis dahin der Aufstand fort⸗

gedauert zu haben. Große Ausregung in Neapel, wohin gegen 200 verwundete Soldaten aus Sicilien herübergebracht worden.“

n rkei.

Konstantinopel, 12. Jan. (Destr. Beob) Der Abreise des Herrn Mussurus nach Athen, die auf den ,ten d. M. festgesetzt war, und wegen des Umstandes, daß das für ihn bestimmte Regie⸗ rungs- Dampfboot „Wassitai Tidscharet. auf feiner letzthin unker⸗ nommenen Fahrt nach dem Schwarzen Meere einige Beschädigungen erlitten hatte, jedenfalls um einige Tage verspätet worden wärt, stellt sich im gegenwärtigen Augenblicke ein neues Hinderniß in dem leiben⸗ den Zustande entgegen, in welchen dieser Gesandte durch einen Sturz mit seinem Pferde versetzt ist, das ihm, indem es auf ihn siel, zwei Rippen brach und eine bedeutende Kontusion an der Leber venur— sachte.

Am 10. Januar starb hier der Neichs-Historiograph und Prä— sident des Unterrichtsrathes, Eßaad Efendi. Der . zugleich die Würde eines Hauptes der Emire (Nakib ül Eschraß) be⸗ fleidete und erst kürzlich an die Stelle des mit dem Ober-Kommando

der Armee von Rumelien bekleideten Emin Pascha zum Präsidenten des Conseils des öffentlichen Unterrichts ernannt wurde, war wegen und seines ausgebreiteten Wissens von allen Seine Geschichte der Janitscharen-Ver— Perceval's Uebersetzung be—⸗

seiner Gelehrsamkeit Muselmännern hochgeschätzt. Sein tilgung ist in Europa durch Cassin de kannt.

Die Cholera herrscht noch immer in der Hauptstadt sowohl, als in den Umgebungen derselben, und in Folge der anhaltenden naß⸗ kalten Witterung sscheinen sich fogar die Erkrankungsfälle vermehrt zu auch die Grippe als herrschende Epi

haben. Nebst der Cholera ist demie in Konstantinopel aufgetreten.

pereinigte Staaten von Nord-Amerika.

London, 29. Jan. in Liverpool angekommen ist, bringt Nachrichten aus

pooler Korrespondent des Standard.)

281

beschädigter Maschine eingelaufen war. Die Geld- Verhältnisse in den . 2 e . wieder günstiger geschildert; die Banken beschränken ihre Noten Circulation und sollen sich im Ganzen in gutem Zustande befinden; die Regierung dagegen scheint von neuem an bedeutender Geldnoth' zu leiden. Das Zweig⸗Büreau des Schatzes, das sich in New - Nork befindet, soll wenig mehr als eine halbe Million in Kasse haben und nur wenig einnehmen, da die Zoll-In⸗ fraden unbedeutend sind und zum großen Theil in Schatznoten ent⸗ richtet werden. Die Banken in NewYork sollen jetzt einen Vorrath von fünf und einer halben Million in gemünztem Gelde haben. Im Kongresse ist noch nichts Entscheidendes in Betreff der mexika⸗ nischen Frage beschlossen worden. Im Senate hatte Herr Hannegan Resolutionen beantragt, welche eine bestimmte Erklärung gegen jeden Fricdensschluß mit Mexiko enthalten; sie sollten nach Ablauf von 14 Tagen zur Berathung kommen. In Washington war das Gerücht verbreitet, ein Courier der Regierung sei nach Mexiko abgeordnet worden, der dem General Scott seine Abberufung und dem General Taylor den Befehl überbringe, das Kommando des Heeres zu über- Nach Anderen soll der Courier durch eine mittelst des elektro⸗magnetischen Telegraphen beförderte Ordre angehalten und die Abberufung Scott's wieder aufgegeben sein.

Aus Mexiko selbst sind die Nachrichten unbestimmt und unbe— deutend. General Scott soll die Absicht haben, nach Queretaro vor⸗ zurücken, um sich der Bezirke San Luis Potosi und Yucatan zu be⸗ machtigen. Auch soll er den Befehl ertheilt haben, daß sich das amerikanische Heer über ganz Mexiko verbreite und von der ganzen Republik Besitz nehme, bis die mexikanische Regierung annehmbare Friedensanträge mache. Letztere soll in sehr bedrängten Umständen sein, da die einzelnen Staaten die versprochene Hülfe zu leisten sich weigern.

Jandels- und Börsen Nachrichten. Berlin, den 4. Februar 1848.

Inlùndische Fonds, Hsandbries-, Kommmundl- Papiere und Gelc( Course.

Brie. Gela. Gem.

Geld. 917 Kur- u. Nm. Pfdbr. 92 Sehlesische do.

do. Lt. B. gar. do. Pr. B- Anth. Seh

zf. Brief. St. Schuld - Sch. 37 92 Seeh. Präm. Sch. 92 HK. u. Nm. Schuldv. 3 88 Kerl. Stadt- Obl. 3 911 Wentpr. Pfandhr. 3 8 Grosah. Posen do. 4 do. 46. Ostpr. Pfandbr.

Pomm. do.

Gem.

2

J W -= 2

100 g 923

Ausländische Fonds.

Friedrichsd'ꝰor. And. Goldm. à 5th. Disconto. .

——

Russ. Hamb. Cert. 5 Poln. neue Pfdbr. do. hei llope 3.4.8. do. Part. 500 FI. do. d40. 1. Aul. * do. do. 300 FI. do. Stiegl. 2. 4. A. Iamb. Feuer- Cas. do. d0. 5 A. do. Staats-Pr. Anl]- do. v. Rthsab. Lst. Iloll. 25 Y Int. do. Poln. Schatz. Kurh. Pr. O. 40 th. do. do. Cert. L. A. Sardin. do. 36 Er. o. do. L. B. 200. N. Bad. do. 35 FI. Pol. a. Pf br. a. C.

Hisenbalin- Actien.

D

dr .

O. Schl. Lt. A do. Prior. O. Schl. L. B. Pts. Mędb. . do. Pr. E.

99 B. do. do. 100 B. Rhein. Stm.

1102 a 111 bæ. do. Prior. do. St. Er.

o. v. St. gar.

Volleing.

Amst. Rott.

Aruh. Utr. 11 kerl. Anh. A. 4 II4 ba. u. do. Prior. Berl. Iamb. do. Prior. Berl. Stett. Bonn-Cöln.

Bresl. Freib. do. Prior. Sächs. Bayr.

Chem. Risa. h, ,. Czln. Mind. 33 935 e 94 ba. do. Prior.

98 . do. do. St. Vo.

do. Prior. Thüriuger.

W hb. (C. 0.) do. Prior.

Tarsk Sels.

. n = . .

2

C

do. Prior. Cath. Berub. 46 br u. G. Cr. Ob. Sch. 62 Dresd. Görl. Düuss. Elberf. do. Frior. Glognitz. IImb. Bergd. Kiel Alt. 10) n. Lpæ. Dre sd. Löb. zittau. Mad. Nalb. II18 bz. 118 B. Magd. Leipz. do. Prior. NMecklenb. 14149 . RN. Schl. Me. 35 855 ba. u 6. 94 b.

do. Prior. do. Prior. 1025 G. do. III. Ser. 101 bz. u. G.

Nrdb. K. Ed.

i C = i = D.

vel Div.

Quit. Bog. * 45 973

Aach. Mastr. Berg. Mrk. Berl. Anh. B. Bexb. Ludw. 7 Brieg - Neiss. Thür. V. Magd. Witt. Nrdb. F. W. 7 Starg. Pos. (Schluss der Börse 3 Uhr.)

735 a 733 ba. u. B. ö 64 57 2 4 2 4 ba.

825 B. 82 G.

Die Börse war heute gut gestimmt, und die Course sind seit

gestern meistens etwas gestiegen. Getraide- Bericht. Am heutigen Markt waren die Preise wir folgt:

VWeizm 60—– 62 Rthlr. Roggen loco neuen 41— 42 Rthlr. = pr. April Mai k. J. 40 Rthlr.

Die „Caledonia“, welche am 29. Januar J New⸗Nork vom 14. Januar und aus Veracruz vom 29. Dezember. (Der Postbeutel mit der new-yorker Post vom 14ten ist nicht zu rechter Zeit in Boston eingetroffen, so daß die „Caledonia“ denselben 3 nicht hat mitbringen könnẽn und der größere Theil der kaufmänni⸗ schen Korrespondenz daher zurückgeblieben ist. So meldet der liver⸗ Die „Cambria“ war am 15. Januar in Halifax angekommen, wo auch der „Washington“ mit

Hafer A8 / 52pfd. 26 - 27 Rihlr.

1 . 3 Frühjahr 25 24 Rihlr. ber.

Gerste 460-41 Rthlr.

Rüböl loco 11565 Rthlr. Aupril / Mai 11 Rililr. ber. Sept. /. Okt. 1153 Rtlilr.

Spiritus lscò ig Rihlr. ö. ;

ö Frũhj 20 Rthlr. bez. . Mit , g, n, ,, 80 wie mit Rüböl und Spiritus, leibt es anhaltend flau; besonders drückt sich der Roggenpreis Pro

Fr ühjahr. ;

Marktpreise vom Getraide.

Berlin, den 3. Februar. Zu Lande: Wehen 2 Rthlr. 17. Sgr. 6 Pf, auch. 2 Nhl. 10 Sgr.; Roggen 1 Rihlr. 7 Sgr. 6 Pf, auch 1 Rihlr. 22 Sgr. 6 Pf; große Gerste 1 Nihlt 29 Sgr. 8 Pf, auch Ü Rthlr. 20. Sgr. z leine Gerste 1 Nrthlr. 20 Sgr., auch I' Hiuhlr. 17 Sgr. 6 Pf; Hafer 4 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf., au i thlr. ür ö ö asser; eizen (weißer) 2 Rihlr. 20 Sgr, 16 Sgr. 3 Pf. und 2 di. 38 * 6 ; 3 35 auch 1 Rthlr. 25 Sgr.; große Gerste 1 Rihlr. 22 Sgr; 6 Pf. z Hafer L Fulr. 5 Sgr., auch 1 Nihne 33 Sate lt Pff Cibfen 7 Jithim (f

auch 2 Rihlr. Pf.; Roggen 1 Rihlr. 26 Sgr.

chlechte

Mittwoch, den 2. Februar. Das Schock Stroh 10 Rthlr, auch 8 Rthlr. 15 Sgr.; der Centuer Heu 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Sgr., auch 27 Sgr. 6 Pf. Kartoffel⸗Preise. Der Scheffel 4 Rthlr., auch 25 Sgr., metzenweis à 2 Sgr., auch 1 Sgr. Branntwein⸗Preise. Die Preise von Kartoffel⸗Spiritus waren am 28. Januar 1848 185 Rthlr.) 28. * 18 1 . 18 1. Februar 185 u. 19 2. 185 u. 183 . . 16 n. 183 Korn⸗Spiritus: ohne Geschäft. Berlin, den 3. Februar 1848. Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

Königsberg, 1. Febr. Marktbericht. Zufuhr gering. Wei— zen 55 75 Sgr. pro Schffl.; Roggen 40 48 Sgr. pro Schffl. ; große Gerste 40 45 Sgr. pr. Schffl.; kleine Gerste 38 42 Sgr. pro Schfst.; Hafer 24 26 Sgr. pr. Schffl.; graue Erbsen 60 75 Sgr. pr. Schffl.; weiße Erbsen 50 60 Sgr. pr. Schffl.; Heu 13 Sgr. pr. Ctr.; Stroh 99 Sgr. pr. Schock.

Stettin, 3. Febr. Roggen in loco 88pfd. mit 40 Rthlr. bezahlt, pr. Frühjahr 82pfd. 40 40 Rihlr. bezahlt. . Spiritus aus erster Hand zur Stelle 187 Ih, aus zweiter Hand 187 99 bez., pr. Frühjahr 17 90 bezahlt. . .

Rüb'öl in joco auf 11 Nthlr. gehalten, pr. März / April 119 Rthlr. bezahlt.

* Breslau, 3. Febr. 3. kleinerer Kauflust zurück, und wurde weißer 2 58, a 57, 62 bis 67 Sgr. bezahlt. ; ö . . Noggen war nur mäßig angeboten, weshalb sich lag Waare auf 45, 50 bis 543 Sgr. hielt, wogegen Pr, Frühjahr wieder billiger und zwar Slpfd. 43 Rthlr. und S6pfd. 35, Rthlr. angeboten wurde. Gerste gleichfalls etwas billiger wurde à 43, 47 bis 51 Sgr. er⸗ lassen. ö

Hafer 26, 28 bis 305 Sgr. erlassen. . ö

Rapps bis 89 Sgr., jedoch nur ausnahmsweise erlassen. Spiritus war, nachdem sich die Vomräthe etwas aufgeräumt haben und die Inhaber dadurch höhere Forderung machten, etwas sester. Les Waare 9 bis R. Rthlr. bez. Mai 10 Rthlr. zu bedingen, März, April 95 Rthlr. bez. ö .

. Zink . a 5 Rthlr. 63 gGr. ab Gleiwitz verlauft, ist heute a 57 Rihlr. zu haben.

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 1. Febr. Niederl. wirkl. Sch. 5 Ant werpen, 31. Jau. Eins. Neue Aul. 6 G. 11 1 2 kebr. Bank-Actien 1580 Er. Engl. Rus. 04 1041 Han. Berg. Actien &3 Rr. Matzd. Wittenb. 72 Br. Hamb. Berl. 972. 874. Kiel Alt 1073. 107 Glückst. Elms. 50 6G. Reudsb. Neum. 84 Br. Kopeuh.

Lach. 65 G. Meckl. 46 6. ö 9 Lip etz, 3. Febr. Leipz. Dres In. Act. 1147 G. Sichs. Baxyer. Ou. 89 Sneha. Schles. 9. 93. Chem. Ries. 46. 46. Löb. Zitt. 14 Br. M4. eipꝛ. 222 4. Berl. Au. Et. A. 114. 1142. Lt. B. 107 G. Dess. Bank- Act. 1053 6.

(frei ins Haus geliefert) pro 200 Quart à 54 Ih oder 19,800 96 nach Tralles.

Weizen ging heute abermals, in Felge an ginn 64 bis 68 Sgr., gelber

595 Span 164

Meteorologische Geobachtungen. Nach einmaliger Beobachtung.

1548 3. Febr. wd w . ö Luftdruck... 341, 48 Far. 311,00 Far. l, is Ter. rell raus 67 R. . 1,65 R. 4 ö R. * 2,2 R. Flusswärme 0, 0 R. Thaupunkt ... . 2, 37 R. 7 0, 62 R. —ᷣ—* 0,8 o H. Bodenwärme Dunstsätti gung. g5 pet. 7659 pCt. S8 pot. Aus dũnstung 3 w erü. tüv. üb, Piederschlas0 oct. nh, Wind W. / W. W. wre, 4 3,917 ' 3 1 Wolkenzu . W. 2,0 Tagesmittel:; 311, 61“ Par.. 1,35 R.., O, 37 R. .. S7 pCα. W.

Morgens

Nachmittags / Abends 6 Uhr.

2 Uhr. 10 Uhr. ö.

Luft wärme -..

Königliche Schauspiele. Sonnabend, 5. Febr. Im Schauspielhause, 22ste Abonnements⸗ Vorstellung: Ein Sommernachtstraum, nach Shakespeare von Schlegel, in 3 Abth., Musik von F. Mendelssohn-Bartholdy. Tänze ven Hoguet. . Sonntag, 6. Febr. Im Opernhause. 18te Abonnements -Vor⸗ stellung: Die Willys, phantastisches Ballet in 2 Abth., von St. Georges und Coralli, eingerichtet von Hoguet. Vorher: Annette, komisches Singspiel in 1 Akt. Musik von Otto Tiehsen. Anfang halb 7 Uhr. . 3u Hie Vorstellung werden Billets zu folgenden Preisen ber 2 . Billet in den Logen des Presceniums, des ersten Ranges und ersten Balkons 1 Rthlr. 10 Sgr., ein Billet zum Parqguet zur Tribüne und in den Logen des zweiten Nanges 1 Rthlr., ein Vllt zu den Logen des dritten Ranges, im Balkon daselbst und ö. Par- terre, 260 Sgr., ein 26 im Amphitheater 10 Sgr., ein Billet in F en⸗Loge 2 Rthlr. . . J 23ste Abonnements -Vorstellung; . von Sesterreich, Intriguenstück in 5 Abtheilung, und einem ach⸗ spiele, frei nach A. Dumas, von Charlotte Birch Pfeiffer. K Montag, 7. Febr. Im Opernhause. T4ste. Schauspie . Abonnements⸗Vorstellung: ö Wilhelm Tell, Schauspiel in 5 Abtheil,, Schiller. Anfang 6 Uhr. . K n g den Billets zu folgenden. . bei Darstellungen von Schauspielen im Opernhause statthaben, , Billet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr, . ein Blllet in den Logen des ersten Ranges und im Jö, . . 1 Rthlr.; ein Billet im Parquet, zur. Tribüne und in den Logen zweiten dꝛanges 20 Sgr.; ein Billet in den Logen des . Ran⸗ ges im Balkon daselbst und im Parterre 15 Sgr.; ein Billet im

Amphitheater 77 Sgr.; ein Billet in der Fremdenloge 2 Rthlr.

Königsstädtisches Theater. ö

Sonnabend, 5. 3 Einmal Hunderttausend Thaler. Poss mit Gesang in 3 Abth., von D. Kalisch. Musik vom Königl. Musik—

irektor Gährich.

ö, dee bl aich eit der Sgra. Fodor und des Sgr. Labor gta kann die Oper „IJ Puritani“ heute nicht gegeben werden. Die dazu bereits gekausten Billets können zur hent gen, Me ste lung ige. tauscht oder der Betrag dafür bis Abends halb 7 Uhr in Empfang

erden. . . ; n,, . Zum erstenmale wiederholt Königin Mar- ot und die Hugenotten, dramatisches Gemälde in 2 Abtheilungen und ; git (bie Handlung der: „Keine Margot“ des A. Dumas srei

j Adami. 2 von * Einmal Hunderttausend Thaler.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Im Selbstverlage der Expedition. Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei.

Sorte.)

Dritte Beilage

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Dritte Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

Sonnabend den 5. Febr.

Italien. Neapel. Die neuen Dekrete.

Der Pianist Arnold.

Reichs⸗-Kredit⸗Anstalten in Rußland.

Wissenschaftliche und Kunst-Nachrichten. Königliches Qpern⸗ haus. („Die Familien Capuleti und Montecchi“ .) Vierte Trio-Soiree im Saale des Hotel de Russie. Musikalisches. 2.

Eisenbahnen und Dampfschifffahrt. Görlitz. Einstellung der Fahrten auf der Sächsisch-Schlesischen Bahn. Wien. General⸗Ver= sammlung der Wien-Gloggnitzer Eisenbahn⸗Gesellschast.

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.

kJ

Neapel. Die (bereits kurz erwähnten) sechs Königlichen De⸗

krete lauten folgendermaßen: II. Dekret. Wir Ferdinand II., von Gottes Gnaden König beider

Sicilien. Nachdem Wir durch Unser Königliches Dekret vom 13. August 184 für das Wohl Unserer vielgeliebten Völker durch die Abschaffung der Mahlsteuer, durch die Verminderung der Salzsteuer in Unseren Königlichen Gebieten diesseits der Meerenge und durch andere Steuer-Erleichterungen in Sicilien Fürsorge getroffen, hatten Wir Uns vorgenommen, nützliche Ver besserungen in der großen Staats-Verwaltung einzuführen. Wir sind der Ansicht gewesen, daß Unsere Gesetze, die von Unseren erlauchten Vorfahren gewährten bürgerlichen Institutionen und Garantieen alle Keime der öffent- lichen Wohlfahrt in sich schließen. Allerdings sind diese bürgerlichen Insti-= tutionen der Verbesserung fähig, denn dieses ist das Loos der menschlichen Dinge. In dieser Erwägung verordnen Wir aus vollem und freiwilligem Entschlusse was solgt: Alt. 1. Den Befugnissen, welche durch das orga—= nische Gesetz vom 14. Juni 1824 den Confulten von Neapel und Sicilien verliehen sind, fügen Wir nachstehende hinzu; 1) ein nothwendiges Gutach—Q ten abzugeben über alle Gesetze und allgemeinen Verordnungen; 2) zu prü— sen und ein Gutachten abzugeben über die General-Etats der Königlichen Finanz-Kammern der Königreiche dies- und jenseits der Meerenge, über die Provinzial- und diejenigen Gemeinde -Etats, deren Genehmigung Üns durch Geseßz vorbehalten ist, über die Gemeinde-Abgaben und deren Tarife: 3) über die Verwaltung und Amortisation der Staatsschuld; 4) über die . und die Zoll-Tarife; 5) über die von den Provinzial Räthen nach Inhalt des Art. 30 des Gesetzes vom 12. Dezember fs16 ausgesprochenen Wünsche; 6) über die eben genannten Gegenstände können die Minister mit Portefeuille Uns keine Anträge int Minister-⸗Rath vorlegen, ohne vorher das Gutachten der Consulta vernommen zu haben. Art. 2. Die Provinzial-Räthe von Neapel und Sicilien, von welchen die Provin— zen nach dem Gesetz vom 12. Dezember 1816 vertreten werden, genießen bei Uns schon seit langer Zeit werthvolle Vorrechte. Wir geruhen, densel- ben noch folgende beizufügen: 1) Die Verwaltung der Provinzial- Fonds wird einer Deputation anvertraut, welche die Provinzial⸗Räthe bei ihrer jährlichen usammenkunft zu ernennen haben, und welcher die erwähnte Verwaltung unter dem Vorsitz des Intendanten anvertraut wird. 2) Die im Art. 36 des Gesetzes vom 12. Dezember 1816 vorgesehenen Verhand⸗ lungen der Provinzial-⸗Räthe und ihre Etats, nach der Allerhöchsten Geneh⸗ migung, werden durch den Druck veröffentlicht. Art. 3. Da Wir den Ge— meinden von Neapel und Sieilien selbst die Verwaltung ihres Vermögens, so weit dies mit der der Regierung zum Behuf der Erhaltung des Ge⸗ meinde ⸗Vermögens stets vorbehaltenen Gewalt vereinbarlich ist, anvertrauen wollen, so verfügen Wir, daß die General-Consulta Uns einen Gesetz Ent- wurf vorlege, welcher zur Grundlage haben muß: 1) die freie Wahl der Gemeinde⸗Magistrate durch die Wähler; 2) die Uebertragung jeglicher be- rathenden Befügniß an die Gemeinde⸗Räthe; 3) die Ueberlassung jeglicher Vollzugsgewalt an die Bürgermeister; 4) die Ständigkeit des Amtes der Gemeindekanzler. Art. 4. Unser Staats⸗Minister, Präsident des Minister-= Raths, Unsere sämmtlichen Minister und der General-Statthalter in Unse— ren Besitzungen jenseits der Meerenge sind mit dem Vollzuge vorstehender Unserer Allerhöchsten Verfügungen beauftragt. Neapel, 18. Januar 1848.

II. Dekret. Wir Ferdinand II. von Gottes Gnaden ꝛc. 3c. In Gemäßheit des Gesetzes vom 8. Dezember 1816, welches, nachdem auf dem wiener Kongreß die Vereinigung beider Sicilien zu Einem König2 reich von sämmtlichen Mächten bestätigt und anerkannt war, Fundamental⸗ Normen für die Verwaltung Unserer Staaten feststellte; in Gemäßheit des Gesetzes vom 11. Dezember 1816, durch welches die den Sicilianern von Alters her verliehenen Privilegien mit der Einheit der politischen In— stitutionen, welche kraft der wiener Verträge das Staatsrecht des König reichs beider Sicilien bilden sollten, in Einklang gebracht wurden; in Gemäßheit des Allerhöchsten Alts vom heutigen Tage, durch welchen Wir aus freiem Entschlusse wohlthätige Verfügungen für Unsere Völker von Reapel und Sicillen getroffen haben; und nachdem Wir ferner wollen, daß Sicilien fortfahre, alle Vortheile einer besonderen und von der neapo— litanifchen getrennten Verwaltung zu genießen: haben Wir verordnet und verordnen, was folgt: Art. 1. Die Gesete vom 8. und 11. Dezem⸗ ber 1816 werden wieder vollständig in Kraft gesetzt. Art. 2. Das Dekret vom 367 Ottober 1837 über die Vermischung der Aemter und Stellen ist aufgehoben. Art. 3. Wir bestätigen für immer die gegenseitige ge richtliche Selbstständigkeit Unserer Besitzungen diesseits und jenseits der Meerenge, und demgemäß sollen die ordentlichen Prozesse der Sicilianer fortfahren, bis zur letzten Berufung von den sicilianischen Gerichten abge= urtheilt zu werden. Ingleichen sollen in Sicilien der oberste Justizhof und der große Rechnungshof fortbestehen, gleich denen in Neapel. Art. 4. Die Verwaltung von Sieilien soll auch hinfüro, wie bis jetzt, von jener Unse= rer Königlichen Besitzungen diesseits der Meerenge getrennt bleiben. Art. 5. Alle Aemter und Stellen in Sicilien sollen von heute an ausschließlich mit Sicilianern, wie in dem festländischen Theile des Reichs ausschließlich mit Reapolitanern, besetzt werden. Um keine Störung in die verschiedenen Zweige der Verwaltung zu bringen, soll die gegenwärtige Promiskuität der Aemter und Stellen in der kürzestmöglichen Frist, welche vier Monate nicht überschreiten darf, aufhören; und rücksichtlich der geistlichen Aemter, sobald als bie derzeitigen Titulare aufhören, sie inne zu haben. Art. 6. (Voll- zugsdisposition. ) Neaxel. 18. Januar. 9. III. Dekret. In Gemäßheit des organischen Gesetzes über die Ge— neral-Consulta (Staatsrath) des Königreichs vom 14. Juni 1824, und da Wir wunschen, daß die Verhandlung der ihr zur Begutachtung übertrage⸗ nen Angelegenheiten mit größerer Schnelligkeit und Reife vor sich gehe: verordnen Wir, was folgt: Art. 1. Es werden Konsultoren (Staaisräthe) im außerordentlichen Dienste eingesetzt. Art. 2. Wann Unsere Residenz in den Königlichen Besitzungen diesseits der Meerenge ist, sind von Rechts we— gen außerordentliche Konsultoren;: der Präsident des obersten Justizhofs, der Präsident des großen Rechnungshofs, der Präsident des großen Civilhofs, die General-Direktoren, der Präsident des öffentlichen Unterrichts, der Su⸗ perintendent der öffentlichen Gesundheit und Andere, welche Wir unter den Unterthanen in Unseren Königlichen Besitzungen diesseits und jenseits der Meerenge für geeignet erachten. In dem Falle sodann, wo Unsere Residenz in Unseren Königlichen Besitzungen jenseits der Meerenge stattfindet, werden gleichermaßen von Nechts wegen außerordentliche Konsultoren sein: 46 sident des obersteu Justizhofes in Palermo, der Präsident des großen Rech— nungshofes, der Präsident des großen Cirilhofes, der Richter der Monarchie, der Präsident des öffentlichen Unterrichts, die General- Direktoren, der Super- intendent der öffentlichen Gesundheit und Andere, die Wir unter den Unter- thanen in Unseren Besitzungen diesseits und jenseits der Meerenge für geeig- net erachten. Art. 3. ine Staats, Minister⸗Präsident der General-⸗Con- sulta (des Staatsraths) des Königreichs ist ermächtigt, zu den Sitzungen ver Ausschüsse der Consulten und der General-Consulta die erwähnten au— ßerordentlichen Konsultoren zu berufen, welche in denselben gleich den or⸗ dentlichen Konsultoren Stimme haben sollen. Art. 4. Jedes Provinzial=

schlagen. Wir behalten Uns vor, für jede Provinz einen Provinzial-Rath auszuwählen, welcher in der Consulta an allen Berathungen über die Ver⸗= waltung der betreffenden Provinz Theil zu nehmen hat. Art. 5. Die Mi⸗ nister Staats Sercretaire mit Portefeuille können, wenn sie es für nöthig erachten, den Sitzungen der Consulta beiwohnen; sie haben ihren Platz un- mittelbar nach dem General -Präsidenten der Consulta einzunehmen. Art. 6. (Vollzugs⸗-Disposition, gleichlautend mit Art. 4 des J. Dekrets.)

IV. Dekret. Wir Ferdinand 2c. Art. 14. Wir ernennen den Kö⸗ niglichen Prinzen, Grafen von Aquila, Unseren vielgeliebten Bruder, zu Un- serem General-Statthalter in Sicilien. Art. 2. Wir bestimmen zu 5 Immediat-Minister den Staats -Minister D. Antonio Lucchesi Palli, Für sten von Campofranco. Art. 3. Zum Direktor des Innern, der auswär⸗ tigen Angelegenheiten, des Ackerbaues, Handels und der Staatsbauten er— nennen Wir den Herzog von Montalbo, welchem Wir den Nang und die Würde eines Ministers verleihen. Art. 4. Zum Direktor der Finanzen und geistlichen Angelegenheiten ernennen Wir den General⸗Anwalt des gro- ßen Rechnungshofes, D. Giuseppe Buongiardino. Art. 5. Zum Direktor der Gnaden, Justiz und Polizei ernennen Wir den Staatsrath D. Gio⸗ vanni Cassisi. Art. 6. Die hier genannten Direltoren behalten die bis sezt genossenen Besoldungen und Bezüge. Art. 7. (Vollzugs-Bestimmung.) Neapel, 18. Januar 1848.

V. Dekret. Se. Majestät, stets den großmüthigen Trieben Seines Königlichen Herzens folgend, hat zu verordnen geruht, daß die Minister der Gnaden und Justiz und der General-Polizei ihm schleunig die Namen der aus politischen Gründen Verurtheilten und in Hast Befindlichen mittheilen, um Gnade zu üben, wobei sie zugleich jene Vorkehrungen zu treffen haben, welche für die öffentliche Ruhe am geeignetsten sind.

VI. Dekret. Ferdinand 1II. von Gottes Gnaden 2c. Da wir im Kanzen Königreich ein vollständiges und gleichförmiges Censur-Spystem für Druckschriften, sowohl im Königreich erscheinende, als solche, die von außen kommen, ingleichen für Bildwerke und andere ähnliche Arbelten und für die theatralischen Productionen jeder Art einführen und alle Willkür, welche im Laufe der Zeit in die bisherige Uebung etwa sich eingeschlichen hat, auf= heben und deshalb das neue Censur-Gesetz geeigneten Kommissionen von berühmten und ausgezeichneten Gelehrten anvertrauen und auf diese Weise die Vermehrung der nützlichen und geistreichen Werke erleichtern wollen; nach Durchlesung sämmtlicher zu verschiedenen Zeiten über diesen Gegen- stand erlassenen Dekrete und Verordnungen; nach Ansicht der bezüglichen Arbeit und des Gutachtens der General-Consulta des Neichs; und nach Vernehmung Unseres ordentlichen Staatsraths, haben Wir beschlossen, zu sanctioniren und sanctioniren, Wir das nachstehende Gesetz. Folgen nun 28 Artikel solgenden wesentlichen Inhalts: Es wird eine Ober- CensurQ Kommission in Neapel unter der unmittelbaren Leitung des (Ackerbau=, Handels- und) Unterrichts-Ministers zur vorläufigen Prüfung aller im Kö— nigreich erscheinenden oder von außen eingeführt werdenden Druckschristen, Kupferstiche, Lithographieen und Theaterstücke errichtet. Diese Kommission besteht aus 20 theils weltlichen, theils geistlichen Censoren unter dem Vorsitz des Präsidenten des öffentlichen Unterrichts. Desgleichen wird in Palermo eine ähnliche Ober-Censur-Kommission von 12 Mitgliedern und für jede Provinz dies- und jenseits der Meerenge am Hauptorte eine Kommission errichtet, welche zur Ober-Kommission ressortirt und aus 5 Mitgliedern mit dem Intendanten als Präsidenten und einem ausgezeichneten Geistlichen als Vice-Präsidenten zu bestehen hat. Von der Censur dieser Kommissionen sind ausgenommen die sogenannten Denkschriften über Angelegenheiten, welche bei der General-Consulta und den Justiz-Kollegien anhängig sind, dann über Administrativ- Gegenstände, und es wird in Bezug auf diese das bisherige Verfahren beibehalten. Für die periodische Censur der Journale, dann der Anschläge, Anzeigen und anderer Flugblätter werden den beiden Ober- Kommissionen noch zwei oder mehrere Individuen beigegeben. Die Censoren werden vom König ernannt; für die Theater⸗-Censur soll eine Spezial⸗Delegation stattfinden, und diese Censoren müssen der ersten Auf⸗ führung jedes Stückes beiwohnen. In den Provinzen dürfen keine Schau-

spiele gegeben werden, die nicht in der Hauptstadt erlaubt sind, neue Stücke müssen in der Hauptstadt censirt werden. allen Schriften, auch solchen, die sich auf die Staats-Verwaltung beziehen, ertheilt werden, „welche nicht die Religion und ihre Diener, die öffentliche Moral, die Rechte und Prärogativen der Krone, die Regierung, die Regierungsform und die Beamten, die Würde und Person der Regenten, auch der auswärtigen, ihre Familien und Repräsentanten und die Privat-Ehre der Bürger ver- letzen, und welche nicht etwa den regelmäßigen Gang der Regierung in ihren inneren wie äußeren Beziehungen benachtheiligen können.“ Regie⸗— rungs-Handlungen dürfen nicht eher berichtet werden, als bis sie offiziell bekannt gemacht sind. Zur Gründung von Journalen und anderen perio⸗ dischen Schriften jeglicher Art ist die Genehmigung des Unterrichts-Ministers erforderlich. Dem Gesuch um diese Genehmigung muß ein Programm bei- gegeben sein, worin der zu behandelnde Stoff, der Direktot (Redacteur), die Haupt- Mitarbeiter ꝛc. genannt werden. Der Direktor ist ausschließlich verantwortlich und hat eine in der Konzession zu bestimmende Cautions⸗ Summe, welche nicht unter 4090 und nicht über 800 Ducati ca. 2 FI.) betragen darf, zu entrichten. Rein wissenschaftliche oder literarische JourQ nale sind frei von der Caution. Die Censur jedes Manuskripts wird von einem einzigen Censor vorgenommen, der, wenn er die Druck-Genehmigung nicht ertheilen zu können glaubt, an die ganze Kommission zu berichten hat, die dann nach Stimmen⸗Mehrheit entscheidet. Für politische Artikel ist im= mer die Genehmigung der Kommission erforderlich. Der Inhaber einer Druckerei, aus welcher eine nicht censirte Schrift hervorgeht, unterliegt den gesetzlichen Strafen. Der Redacteur eines Journals, welches einen nicht- censirten Artikel, dessen Druck jedoch erlaubt wäre, veröffentlicht, wird im ersten Falle mit einer Geldbuße von 50 bis 200 Ducati, im zweiten Falle über- dies mit Gefängniß von 14Tagen bis? Monaten und mit Suspendirung des Blat⸗ tes während 6 Monate bis 1 Jahr, im dritten Falle außerdem mit Unterdrückung des Blattes und Unfähigkeit, andere zu redigiren, bestraft. War der Artikel censurwidrig, so wird die Caution eingezogen, das Blatt unterdrückt und der Redacteur für unfähig erklärt, ein anderes zu redigiren. Druck mittelst heimlicher Pressen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen mit Konfiszi—= rung der Presse 26. geahndet. Die Cognition über all' diese Preßvergehen stehl den ordentlichen Gerichten zu. Der Unterrichts ⸗Minister hat unver— züglich eine Vollzugs⸗-Instruüͤction zu diesem Gesetze zur allerhöchsten Sancw tionirung vorzulegen. Alle früheren Dekrete und Verordnungen über die Pre sind abgeschafft. Der Schluß -Artifel lautet: „Wir befehlen, daß dieses Unser Gesetz, von Uns unterzeichnet und von Unserem Minister= Staats⸗Secretair der Gnaden und Justiz anerkannt, mit Unserem großen Siegel versehen und von Unserem Minister - Staats-Secretair, Präsidenten des Minister-Conseils, kontrasignirt, im Ministerium und im Königlichen Staats Sekretariat der Präsidentschaft des Minister⸗Conseils einrez istrirt und niedergelegt, mit den üblichen Feierlichkeiten in Unseren gesammten Staaten durch die kompetenten Behörden publizirt werde, welche dasselbe be—= sonders einzuregistriren und für dessen Vollzug zu sorgen haben.“ Neapel, 19. Januar 1848.

Bekanntmachung.

An milden Gaben für die Nothleidenden in Qber-Schlesien sind ferner bei uns eingegangen und an die Haupt-Seehandlungs⸗ Kasse eingezahlt:

185 Herr Hof⸗Juwelier Ferdinand Dann 25 Rthlr. 186) M. G. 652. 1 Rthlr. 187) Herr Geh: Justizrath Witt 10 Rthlr. 188) Frau Wittwe Erck 1Rthlr. 189) Frau Wittwe Erck 1 Rthlr. 190 Herr Holzhändler Schmidt 4 Rthlr. 191) Frau Geh. Secre⸗ tair Schultz 1 Rthlr. 192) T. 15 Sgr. 193) C. K. 1 Rthlr. 194) F. u. K. 3 Rihlr. 195) Herr Mendelssohn u. Comp. 50 Rthlr. 196) Frau Wittwe Autem 1 Rihlr. 197) Frau Rechnungs- Näthin Schmidt 2 Rthlr. 198) L. C. und Kinder 3 Rthlr. 199) G. 15 Sgr. 200) N. S. 1 Rthlr. 201) H. 2 Rthlr. 202) Herr A.

Conseil des Königreichs hat Uns am Schlusse seiner Sißungen drei von

Reichenheim u. Söhne 25 Rihlr. 203) Frau v. St. 2 Rthlr.

den bedeutendsten Grundeigenthümern, welche Provinzial-⸗Räthe sind, vorzu⸗

Die Genehmigung zum Druck soll

204) Herr Kastellan Haube 1 Rthlt. 205) L. W. 15 Rthlr. 206) Herr Geh. Kabinets⸗Rath Müller 10 Rthlr. 207) Herr Kraune 1 Rthlr. 208) H. S. 1 Rthlr. 209) T. H. B. 5 Rthlr. 210) A. H. 5 Nthlr. 211) M. K. 1 Rthlr. 212) M. M. in 2 Frd'or. 11 Rthlr. 19 Sgr. 213) W. 25 Rthlr. 214) Herr Professor Schlemm 5 Rthlr. 215) G. R. R. S. in 1 Frd'or 5 Rthlr. 20 Sgr. 216) Hg. 3 Nthlr. 217) F. M. 3 Rthlr. 218) Herr Agent Anker 19 Rthlr. 219) Von den Beamten der Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden 60 Nthlr. 20 Sgr. 220 Von den Beamten der Seehandlung 30 Rthlr. 25 Sgr. 221) Von den Beamten der Ma⸗ schinen Bau -Anstalt und Eisengießerei der Seehandlung in Moabit 17 Vthlr. 15 Sgr. 222) Von den Mitgliedern des Eentral⸗-Aus⸗ schusses und von den Beamten der preußischen Bank 148 Rthlr. 25 Sgr. 223) Von einem Ungenannten durch den Bank-Diätarius Herrn Lehmann eingezahlt 10 Rthlr. 224) Herr Schrötter, Kerckow u. Comp. 10 Rthlr. 225) G. S. 5 Sgr. Zusammen 514 Rthlr. (Fortsetzung wird erfolgen.) Berlin, den 4. Februar 1848.

(gez) Carl, Zwirngraben 1 und 2. Hollmann, Husaren⸗ straße 185. von Natzmer, Wilhelmsstraße 78. Graf von Nostitz, Pariser Platz 3. von Rother, Jäger⸗ straße 21. Graf von Sedlnitzki, Behrenstraße 63. Graf zu Stolberg, Wilhelmsstraße 79. von Uechtritz, Mohrenstraße 31.

Der Pianist Arnold.

Stockholm, 24. Jan. Seit einigen Tagen bildet der Klavierspieler Arnold aus Berlin, welcher mit seinem Sohne seit einigen Monaten Schwe⸗ den bereist hat, den Gegenstand des Stadtgesprächs in Folge einer Hand- lung, über die sich seine Landsleute nur freuen können. In einem Wirths hause an den Ufern des Mälarsees wohnend, hörte Arnold gegen Mitter- nacht den Klageruf eines Unglücklichen, welcher, im Eise eingebrochen, dem Ertrinken nahe war. Halb angekleidet eilt er hinaus, wagt sich ganz allein und blos mit einer Stange versehen, auf das morsche Eis, über hundert Schritt auf den See hinaus. Es gelingt ihm, den Unglücklichen, der schon halb erstarrt war, mit unsäglicher Mühe auf das Eis hinauf zu heben, indem er ihn auffordert, am anderen Ende der Stange zu bleiben, damit nicht das verei⸗ nigte Gewicht Beider das Eis von neuem breche. Die Angst treibt aber den Un- glücklichen, sich seinem Retter zu nähern; Beide brechen dreimal von neuem ein, und eben so oft rettet der wackere Arnold seinen Gefährten, bis endlich Letzterer gänzlich erstarrt in die Tiefe sinkt und seinen Retter mit hinabzicht. Nuͤn blieb diesem nichts übrig, als an seine eigene Rettung zu denken. Er taucht wieder auf, und schwimmend und das Eis mit seinen Armen zer- brechend, gelangt er, Schritt für Schritt, nach zweistündiger Arbeit an das Land, wo ihn die unterdessen herbeigekommenen Zeugen seiner edlen Handlung erwarteten, ohne es zu wagen, ihm zu Hülfe zu kommen, da bei jedem Schritte das Eis unter ihren Füßen zerbrach. Arnold ist über bo Jahre alt. Diese That hat hier um so mehr Beifall gefunden, als man in Erfahrung gebracht, daß vor kurzem in Falun bei einer Feuers⸗— brunst derselbe Arnold durch seine Geistesgegenwart und seine energische Thätigkeit die halbe Stadt gerettet hat. Schon früher rettete Arnold in Krakau einen Menschen, welcher in der Weichsel dem Ertrinken nahe war, und ward dafür zum Ehrenbürger der Stadt ernannt. Wie verlautet, will Se. Majestät der König ihm die goldene Medaille verleihen, eine für Fremde seltene Auszeichnung. Das Konzert, welches dieser übrigens sehr bekannte Llavierspieler und ausgezeichnete Musiker hier gegeben, war drückend voll. Es muß dankbar erwähnt werden, daß Jenny Lind, von allen Seiten so in Anspruch genommen, daß sie in der That nicht dem vierten Theile der An- forderungen zu genügen im Stande ist, aus freien Stücken sich erbot, in dem Konzert des preußischen Virtuosen aufzutreten, und ihm dadurch allein schon ein glänzendes Resultat sicherte. Die gefeierte Sängerin weiß auf solche edle Weise die freundliche Aufnahme zu vergelten, welche sie zu allen Zeiten in Deutschland gefunden.

Reichs-Kredit⸗Anstalten in Rußland.

Nach dem so eben vom Finanz- Minister Wrontschenko für das Jahr 1846 veröffentlichten Nechenschafts Bericht ergiebt sich als Bestand der Kredit-Anstalten des russischen Reiches Folgendes: 1. Reichs- Schulden-Tilgungs-⸗Kommission. Terminschulden, auswärtige, in holländischen Gulden bo, S3 6, 000 . azinländische, in Silber ⸗Rubeln 52,497,760 Nicht Termin habende Gchulti 224,489, 900 ; Zusammen in Silber 315, 084, 756 Il. Reichs ⸗Assignations Bank. i nnn, nn,, ö

III. Reichs-Leih⸗Bank. Kapital der Bank Einlagen im Umsatz zum Jahre 1847... An Darlehen ausstehend Als Hypothek haften: Landgüter mit..... ..... 623,213 Seelen. Häuser 1,008 v Fabriken u. Manufakturen ; y IV. Reichs-Kommerz-⸗Bank. Eigenes Kapital der Bank Einlagen zum Jahre 1847 Ausgegeben gegen Unterpfand von Waaren, Obligationen

u. s. w., so wie auf Quittungen der altaischen Berg- J

V. Expedition der Reichs-Kredit-Billette. Zum Jahre 1847 befanden sich im Umlauf für 226, 167, 589

Der Einwechselungs-Fonds beträgt in klingender Münze und Barren 101, 287, 478

117, 121, 220

13A, 973, 500 222, Si 2, 400 230 M77. 200

s, 57/128 131. 616 839

zi, 0s, 209

VI. Die Verwahrungs-Kassen. Eigenes Kapital der Erziehungshäuser 48, 425, 567 ß 8e, 37 3. 388, 188 Darlehen an verschiedene Behörden und Yer sßhen 370, 380,566

Als zothek haften: 26 . mit... ..... 5, 243,589 Seelen. Häuser und Buden. 478 In den Sparkassen befinden sich im Umsatz

vIiI. Die Kollegien der allgemeinen Fürsorge.

Eigenes Kapital dieser Kollegien 13, 56 ots un umfat a9 62. 198 Darlehen . . .

Das eigene Kapital sämmtlicher im Vorstehenden genannten russischen Reichs-Kredit-Anstalten beläuft sich demnach auf S3, gas, 096; die Einlagen auf So, 23.874 und die Datleben Cmit Einschluß der Wechsel⸗ und Waaren⸗-Diskonto) auf 693,768,822 Silber-Rubel.

Dr. J. A.

ob, oi