1848 / 40 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

ine Geldsendung in Silber von 100 Rthlr. zu einem Gewichte von eiwa m pe 3 5 Helsin 5 Kr., auf 10 Meilen 11 Kr., auf 20 Mei⸗ 2 Kr.

kn . wir bei diesen bedeutenden, den gesammten internationalen Verkehr des deutschen Post-Vereins umfassenden Ergebnissen der seitherigen Verhandlungen füglich die dag. ausstellen, ob es nicht zweckmäßig gewesen sein würde, das hiermit Vereinbarte, unerwartet einer weiteren Ausdehnung desselben, in Wirksamkeit treten und hierdurch das deutsche Publikum so⸗ gleich der hiermit erzielten Vortheile theilhastig werden zu lassen, so ver- mögen wir diese Frage doch nur zu verneinen. Wir betrachten einerseits eine definitive Einigung über die bedeutende Korrespondenz zwischen Deuisch- land und dem Auslande als einen zu wesentlichen Bestandtheil des Post Vereins, als daß sich der Mangel einer zeitgemäßen Feststellung über solche nicht so= fort fühlbar machen sollte. Wir können ferner die Schwierigkeiten nicht un= berücksichtigt lassen, welche die Einrichtung des gesammten postalischen Mecha= nismus für ein zum Theil völlig neues System darbietet, als das wir nicht eine angemessene Zwischenfrist für deren Erledigung als unerläßlich ansähen, und wir hoffen endlich, daß auch für die bereits vereinbarten Bestimmun— gen bei der jedem Bevollmächtigten in der Zwischenzeit gegönnten Erwä— gung und Berathung mit seiner Verwaltung noch manche Vervollkommnung möglich und wahrscheinlich sei. Wir vermögen uns deshalb entschieden nur dafür auszusprechen, daß der deutsche Post-Verein nicht theilweise, sondern als ein spstematisch begründetes Ganze ins Leben treie, und hoffen, daß diesem Wunsche in nicht ferner Zukunft und, weil der Wiederzusammentritt der Konferenz auf den 1. Juni 1818 anberaumt ist, vielleicht schon mit dem Jahre 1849 die erfreuliche, den gemeinsamen Interessen Deutschlands so förderliche Verwirklichung zu Theil werde.

gandels- und Görsen-Nachrichten. Berlin, 5. Febr. Die Börse hatte im Laufe dieser Woche ein gün— stiges Ansehen, und die Cours-Verbesserung der Eisenbahn-Actien war mit- Vornehmlich blieben die auswärtigen günstigen and aufhörte

. t amburger T Die Einnahmen g. nicht für erachtet,

gegangen.

GBekanntmachungen. 923) Subhastations- Patent

Es werden daher alle diejenigen, welche an die bezeichneten Posten oder die darüber ausgestellten Dokumente als Eigenthümer, deren Erben oder Nach-

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nung für dies Papier bleibt sehr günstig, daher auch mit Prämien Manches gemacht worden; pr. April 119/1336, pr. Mai 115.,½ 149 bezahlt, aber fer= ner zu kaufen. Preuß. Staatsschuldscheine bleiben O24 dh und Pfand- briefe haben sich meistens etwas gebesserl.

Für Wechsel zeigten sich mehr Abgeber, daher auch die meisten Course 66 sind und der . besonders für Amsterdam, Hamburg, Frank⸗= urt a. M. schwierig wurde. London, Augsburg, Paris und St. Petersburg hin und wieder nur gesucht. Diskonto 38 , auf Beleihung 4 3.

Berlin, 5. Febr. Die gedrückte Stimmung in den Geschäften hat sich hier in einem stärkeren Grade vermehrt. Es zeigt sich durchaus keine Lust zu Unterehmungen, fast alle auswärtigen Märkte kommen flau, und wer was verkaufen will, muß sich niedrigere Gebote und noch andere Con- ditionen gefallen lassen.

Am fühlbarsten macht sich die Reaction in Weizen, wovon selbst zu den neuerdings gewichenen Preisen kaum etwas abzusetzen ist. Man kann poln. Weizen zu 55 60 Rthlr., märk. zu 54 58 Rihlr. willig haben.

Noggen ist bei gleichen Verhältniffen auch flauer gegangen. Vom Lager wird 41 43 ihn gefordert, dann und wann etwas genommen, und eben so allenfalls etwas höher für schwerere Waare am Landmarkt anzukommen. Verwinterter pfd. ist zu 41 40 Rthlr. angestellt. Auf Lieferung zum Frühjahr war der Rückgang zwar langsam, aber um so kom= pakter, da die Offerten zugenommen haben und die wenigen Ordres, die darauf hier waren, theils heruntergesetzt, theils zurückgenommen zu sein scheinen. Heute wurde 82 pfd. zu 39 Nihlr. gehandelt. Dazu blieb zuletzt knapp zu lassen.

Gerste nur bei Kleinigkeiten zu 338 40 Rthlr. für den loco Bedarf anzubringen. Im Ganzen kein Geschäft.

Hafer in loco ziemlich unverändert, aber auch der Umsatz unbedeu— tend. Zu 26 27 Nthlr. ist zu kaufen. Auf Frühjahrslieferung ist vor- gestern As pf, zu 24 Rthlr.; gestern 50 pfd. schles. zu 25 Rthir, desgl. ohne Abkunftsbestimmung zu 245 Rthlr. umgegangen.

Erbsen unbegehrt.

Koch⸗Erbsen 54 50 Rthlr.

Futter-Erbsen 48 46 Rthlr.

Für feinen rothen Kleesaamen zeigt sich einige Frage, doch wollen Nefleftanten die dafür verlangten Preise von 13 Rthlr. nicht anlegen, 127 Nthlr. würde für hochfein zu bedingen sein; mittel rothen zu 11 Rihlr. u. 12 Rthlr., so wie weißer zu 11 137 Rthir. nach Qualität, sind weniger beachtet. Thimothee 67 a2 6 Rthlr. nominell.

Für Oelsaamen hat die Frage fast ganz aufgehört.

Guter W. Rapps fehlt.

Für W. Rübsen wird 75 74 Rthlr.

Som mer-⸗-Rübsen 63 61 Rthlr. gefordert.

. . einsaamen auf Lieferung zum Frühjahr ist zu 57 Rthlr. zu egeben.

böl still. Das gelinde Wetter, welches sich bis daher drückend auf die Notirungen äußerte, wird jetzt, da es stark thauet, wieder anders beurtheilt und als Gefahr drohend angesehen. Bei diesen Auslegungen bleibt das Geschäft, einige Schwankungen ausgenommen, durchweg ohne Vertrauen, so von der einen, wie von der anderen Seite und ohne beson⸗ deren Umschwung. Heute schloß der Markt in loco 1152 Rthlr. Br. und bezahlt; Febr. / März 11 3 Rthlr.; März / April 115 4 Rthlr. ; April / Mai 117 Rthlr. bezahlt; Mai Juli 117 4 Rthlr.; Septbr. 11 Rihlr. Br., etwas so bez., 113 Rthlr. Gld.

Leinöl loco 11 Rthlr., pr. Frühjahr 10 Rthlr.

Von Spiritus waren die Zuführen geringer als in der Woche zu⸗ vor, und da ohnedies viel loco Waare gelagert wird, stellten sich die Preise dafür etwas fester, und wird demzufolge auch auf spätere Termine etwas höher gehalten; Joes heute 19 Rthlr. bezahlt und Br., 182 Nihlr. Geld; März / April 20. Nihlr. Br.; April / Mai 204 Rthlr. Br., 203 Rthlt. bez. und Geld; Mai /( Juni 21 Rthlr. Br., 20 Rihlr. Geld; Juni/Juli 22 Nthlr. Br., 21 Rthlr. Geld.

Stettin, 4. Febr. Getraide. Weizen ist im Laufe dieser Woche neuer= dings um Mehreres zurückgegangen. Am Landmarkt wird für 128 130pfd. gelbe Waare nicht mehr über 56 2 58 Rthlr. bewilligt und aus zweiter Hand dergleichen Waare zu 58 a 62 Rthlr. erlassen. Auf Frühjahrs - Lie⸗ serung ist 128 /29pfd. gelbe ukermärkische und märkische Waare bereits zu 60 Rthlr: gelauft. Noggen, neuer in loco wurde anfangs der Woche noch mit 42 Rthlr. bezahlt. Seitdem ist schwere Waare von S6 /S8pfd. p. Schfl.

ist fast in gleichem Verhältniß zurückgegangen, 86pfd. p. S

S2psd. zu 0 = 40 Rihlr. gekauft. r ist *r e en mn 2 wesentlich billiger zu haben. Auf Lieferung im Frühjahr wird noch für gr. Oderbruch 40 Rthlr., gr. pomm. 39 Nthlr. gefordert. Hafer, pomm. in loco 28 Nthlr., preuß. 26 Rthlr. zu haben, auf Frühjahrs- Lieferung komm. mit 590pfd. p. Scheffel Garantie 27 Rthlr. bez. Erbsen nach Qual' 42 a 46 Rthlr. zu notiren.

Saamen. Delsaamen ohne Begehr, da es sich mit den Rübölprei= sen nicht bessern will. Winter-Rapps 82— i Nthlr, Rübsen so Rthlr. zu haben. Schlag- Leinsaamen mittel Qual. 60 Rthlr. Säe - Leinsaamen ist theilweise in dieser Woche ein wenig billiger gekauft, rigaer zu 8 Rthlr. 228 2 23 Sgr., auf 8; Rthlr. ferner gehalten, pernauer in löse und auf Breslau schwimmend zu 10 a2 , Rthlr., auf 1095 a z. Rthlr. gehalten, memeler zu 75 Rthlr., auf 73 Rihlr. gehalten. Kleesaamen fein weiß und roth 12a 13 Nthlr., mittel Waare 8 a 11 Rthlr. gehalten. Thimothee 55 a 6 Rthlr. nach Qual.

Spiritus noch immer zum Weichen neigend, aus erster Hand zur Stelle und aus zweiter Hand zu 187 2 3 »'6, auf Lieferung im Frühjahr zu 17975, im Mai / Juni zu 163 §6 gekauft.

Butter unverändert und noch wie letztgemeldet.

Metalle ohne Umsatz. Zink in loco und auf Frühjahrs -= Lieferung zu 5 Rthlr., Roheisen, schott. in loco zu 59 Sgr. käuflich.

Fettwaaren. Rüböl zeigt nur dann und wann ein kleines Symp— tom zur Besserung, in loco zu 11 Rthlr. offerirt, p. März / April 117 Rthlr. bez, Sept. / Okt. 113 Rthlr. bez. Leinöl in loco 10 2 4 Rthlr. bez., zu 107 Rthlr. noch zu haben, p. Frühjahr 1035 Rtihlr. bez. Palmöl in loco, wegen geringen Vorraths, angenehmer, 13 a 3 Rthlr. bez., auf 1375 a Rihlr. gehalten, auf Lieferung im Frühjahr dagegen zu 125 a 5 Rthlr. ge- kauft und zu 125 wohl noch zu haben, auf Lieferung aus dem im Sunde liegenden Schiffe „Sophia“, Capt. Kreyna, 123 Rthlr. bez. Baumöl still, Gallipolp auf 1573 2 167, Malaga 153 Rihlr. unverst. gehalten. Kolus⸗= nußöl 28 Nthlr. Thran, Südsee⸗ ziemlich fest, auf r 2 3 Rthli. 96 ten, 97 Rthlr. bez. Br. Leber berger auf 21 Rthlr. gehalten, 203 Rihlr. bez. Blanker geräumt. ; ;

irn rr haben fortwährend wenig Umsatz. Amerik. Steinasche auf 13 Rihlr. gehalten, 125 Rihlr. bez. Für kasan. Pottasche 163 Rthlr, ge— fordert., Calcion. Soda 4 2 47 Rthlr. unverst. nach Stärke, cryst. auf 23 Rthlr. unverst. gehalten. .

Heringe erhalten sich angenehm. Schott. Fullbrand ist bei mehreren Hundert Tonnen mit 81 Rihlr. unverst., Berger Vaar⸗ 5 Rthlr. unverst. bezahlt.

Kolonialwaaren leblos.

Kaffee ganz unverändert.

Reis eben so. ö

Gewürze. Pfeffer joy a 11 Rthlr. unverst,, Piment 185 2 19 Rihlr. unverst., Kassia 10 Rthlr. verst. gefordert. ;

Sypyrup ist noch in letztgemeldeter Position und nichts von Belang darin umgegangen.

Südfrüchte eben so.

P. S8. S4 /S5pfd. Roggen in loco ist zu 36 Rthlr. gekauft.

R Breslau, 4. Febr. Weizen erfuhr heute wieder eine Preis- Ermäßigung, obwohl sich eine bessere Kauflust, als in den letzten Tagen, herausstellte. Weiße Waare 56, 623 bis 675 Sgr., gelbe 51, 60 bis 65 Sgr. Roggen war heute sehr wenig angeboten und ging, namentlich am Schluß des Marktes, besser, . n. 1 im . eine größere

estigkeit geltend. Bezahlt wurde 45, 50 bis 55 Sgr. ; . de e nr f enn, sich in den besten Sorten, ging aber in den Mittel und ord. Qualitäten abernials zurück und stellte sich 2, 45 bis 50 Sgr.

Hafer ist jetzt besser, als seither angeboten, doch trat auch davon nur in den Mittel- und ord. Sorten eine Preis-Ermäßigung ein. Wir notiren 24, 273 bis 303 Sgr.

Was von Rapps ange

Nehmer. . . . Spiritus, sehr wenig Handel, bei matter Stimmung loco bis 9

Nihlr. abwärts verkauft, blieb a enn Rithlr. angeboten. Lieferungs-Termine ganz nominell. Zink 5 Rihlr. ab Gleiwitz Br. . Am heutigen Getraide⸗Markt machte sich eine entschieden bessere Stim= mung geltend, und scheint es, als ob der Rückgang der Preise, namentlich

boten wird, findet à 83 bis 88 und 89 Sgr.

von Roggen, seinen Endpunkt erreicht hätte.

A

ger.

hierselbst in der Besselstraße Nr. 1 belegene, im Hy— pothekenbuche von der Friedrichsstadt Vol. 26. Nr. 816. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 11,218

klärt und die ertheilten Quittungsbogen werden annul— lirt werden. Magdeburg, den 20. Januar 1848. K

. wegen des Gutes Alt- Sabel.

Zur Subhastation des im Glogauer Kreise belegenen, rach der landschaftlichen Tare auf 14,679 Thlr. 24 Sgr. A Pf. abgeschätzten freien Allodialgutes Alt⸗-Sabel ist ein Bietungs⸗Termin auf

den 26. Mai 1848, Vormittags 10 Uhr, e, e ene. esiz⸗ und zahlungsfähige Kauflustige werden daher vorgeladen, in diesem Termine vor dem ernannten De- putirten, Ober · Landesgerichtgrath Jäkel, auf dem hiesi⸗ gen Schloß entweder in Person oder durch gehörig in- sotmirte und gesetzlich legitimirte Mandatarien sich ein—= . ihre Gebote abzugeben und demnächst den Zu— chlag an den Meist⸗ und Bestbietenden zu gewärtigen. Die Taxe und der neueste Hypothekenschein können während der gewöhnlichen Amtsstunden in der hiesigen Negistratur eingesehen werden. Zu diesem Termine wird . auch der seinem Aufenthalt nach unbefannte esitzer Baron Ludwig Rudolph von Bzern hierdurch vorgeladen. logau, den 21. September 1847.

Königliches Ober-Landesgericht. 1. Senat.

v. Forckenbe ck.

Oeffentliches Aufgebot eingetragener Po- [i0ss6] sten und verlorener Dokumente.

Auf dem im Neustettinschen Kreise belegenen Ritter= gut Trabehn nebst Vorwerk Grünbüche sind in der drit— ien Rubrik folgende Posten:

Nr. 1. Tausend Thaler Ehegelder und vierhundert

Thaler Parapherealgelder aus der Ehestiftung vom

15. August 17358 vermöge Dekrets vom 11. De- zember dess. Jahres für Maria Erdmuth v. Lemle,

geborene v. Bandemer, J 4

Nr. 32. 141 Thlr. 16 Gr. 34 Pf. für Elisabeth Sophia Clara v. Lemke, und ‚.

Nr. 3 b. 362 Thlr. 19 Gr. * Pf. für Katharina

ALuise v. Lemke aus dem Auseinandersetzungs Ver⸗

gleich vom 1. März 1771 vermöge Verfügung

vom 6. Mai 1772.

Nr. 4. Ein Darlehn von 529 Thalern Courant, zu A4 Prozent zinsbar und halbjähriger Kündigung zahlbar, laut Schuldverschreibung vom 12. Juni 1788 von dem Hauptmann Carl Hadrian v. Lemke aus dem vormundschaftlichen Depositum des Kö- 5 Amts Neustettin für den Minorennen Carl

Iöedrich Küster angeliehen, laut Verfügung vom

Alssten dess. Mis. u. J.

ö o der de ptung d Besitzeri a er Behauptung der gegenwärtigen Besitzerin,

Freifrau v. Stechow, ge e e . Cree. 1 sind

die benannten Posten bezahlt, beglaubte Quittungen der

letzten Inhaber oder ihrer Rechtsnachfolger nicht zu be⸗

schaffen und die betreffenden Dokumente selbst verloren

folger, Cessionarien, Pfand oder Briefinhaber, oder aus irgend welchem Rechtstitel, Ansprüche zu haben vermei- nen, zu dem auf

den 11. März 1848, Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftslofale anberaumten Termine hier⸗ mit vorgeladen, um ihre etwanigen Ansprüche anzu— melden.

Die Ausbleibenden haben zu erwarten, daß sie mit ihren Anforderungen an die bezeichneten Posten und Dokumente werden ausgeschlossen und die Posten im Hopothekenbuche von Trabehn und Grünbüche ohne Beibringung der für ungültig zu erklärenden Dokumente werden gelöscht werden.

Cöslin, den 1. November 1847.

Königliches Ober -Landesgericht. Erster Senat.

18 Nothwendiger Verkauf. Land - und Stadgericht Arnsberg.

Die dem Fabrikanten Diederich Ebbeghaus zu Ober- eimer gehörige, auf dem Grundstücke Steuer⸗-Gemeinde Arnsberg, Flur 1I. Nr. 2503 erbaute Papier- Fabrik mit Nebengebäude, so wie die dazu gehörenden Grund- stücke, Steüer⸗Gemeinde Arnsberg Flur J. Nr. 33, 34, 37, 38, 39/1, 39/2, 35, 36, Flur 11. Nr. 246 /1, 2464, 216sß und das Miteigenthum des 2. Ebbinghaus zu einem Drittheil an dem oberen Mühlengraben Steuer Gemeinde Arnsberg Flur J. Nr. 780, eingetragen Vol. V. Hol. 5 und Vol. VIII. Fol. 6 des Hypothekenbuches der Gemeinde Arnsberg, abgeschätzt zu os, t Thlr. 38 Sgr. 10 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 3. Juli 1848, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichts-

stelle subhastirt werden. Die Papier⸗-Fabrik, unweit der

ö Arnsberg an der von Kassel nach Köln führen-

1 andstraße gelegen, ist vor zehn Jahren nach dem

zweckmäßigen Systeme der Maschinenpapier⸗Fabrication

neu erbaut. Dieselbe besteht aus einem dreistöckigen

Hauptgebäude von 131 Fuß Länge, 51 Fuß Breite ünd

angemessener Höhe, mil zwei daran stoßenden Fiügein

don 83 Fuß Länge und einem Nebengebäude. Sämmt- liche Gebäude sind von Jiegelsteinen in geschmackvollem

Sivple aufgeführt und mit Schieferbedachung versehen.

Die Wasserkraft des von dem Nuhrflusse betriebenen

großartigen. Werkes mit einem Gefälle von 10 Fuß

vor den Nädern ist bedeutend und gestattet erfahrung mäßig auch bei dem niedrigsten Waͤsserstande der Ruhr einen ununterbrochenen Beirieb der mit acht Holländern von den größten Dimensionen einer englischen Papier= Maschine und einer besonders aufgessellten Satsnir— Maschine versehenen Fabrik.

1920 Nothwendiger Verkauf.

Thlr. 26 Sgr. 6 Pf., soll

am 9. Mai 1848, Vormittags 11 Uhr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hö— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Der Eigenthümer des Grundstücks, Particulier Carl Ludwig Greiert, oder dessen Erben werden hierdurch öf⸗ sentlich vorgeladen.

8281 Noth wendiger Verkaus. von Kroechersches Gesammtgericht zu Lohm.

Die dem Müller Johann Joachim Friedrich Nose ge— hörige Windmühle vor dem Dorfe Lohm nebst Wohn- hause im Dorfe Nr. 26, abgeschätzt zufolge der nebst Hopothekenschein und Verkaufsbedingungen im Geschäfts= zimmer des Justitiarii, Land⸗ und Stadtgerichts-Direk⸗ tor Wehrmann zu Havelberg, einzusehenden Tare auf 6093 Thlr. 18 Sgr. 4 Pf. soll

am 16. März 1843, Vormittags i Uhr, in der Gerichtsstube zu Lohm Schul- den halber subhastirt werden.

Magdeburg-Wittenbergesche

616 57

Bekanntmachung vom 10. Dezember v. J. ausge⸗ schriebene 6 te Actien⸗ rate von 10 pCt. bis r f n festgesetzien Schluß⸗ ermine, den 151en d. M., nicht gezahlt worden: Nr. 634. 736. 746. 789. 966. I473. 1537. 1610. 1628. 1629. 1653. 1686. 2479. 2560. 2742. 2888. 4130. 4208. 4211. 4498. 4575. 4669. 4670. 4736. . Wir fordern deshalb die betreffenden Herren Actio— naire in Gemäßheit des S. 14. des am 31. Januar v. J. bestätigten Statuts hiermit anderweit auf, die ausgeschriebenen 6ten zehn Prozent nebst der ver— wirkten Conventionalstrafe von 2 Thlr. für jede Actie spätestens bis zum 26. Tebruar e. entweder bei unferer hiesigen Hauptkasse, Schifferstraße Nr. 1 2, oder bei Herrn S. Herz in Berlin, Dorotheenstraße Nr. 1, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, einzuzahlen, . (. widrigenfalls die bereits geleisteten fünf Raten ahlu nen als verfallen, die durch die früheren Zahlungen und die

Siadtgericht zu Berlin, den 25. September 1847.

Das dem Particulier Carl Ludwig Greiert gehörige,

ursprünglichen Zeichnungen den Actionairen ge ebenen . auf den Empfang von Actien für 3 er⸗

der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisenbahn-⸗Gesellschaft. (gez.) Harte, Stellvertreter des Vorsitzenden.

Ungarische Central-Eisenbahn. Einzahlung.

Zufolge uns geworde⸗— nen Auftrages kann die Ste Einzahlung von 10 59 oder 25 Fl. ab Zinsen 375 6. mit 215 FI. pro Actie ; i und 760 Agentur⸗Spee⸗ n sfé sen von der Einzahlungs -= DW ]

. bis inel.

2,

Summe

Hirschfeld & Wolff, Linden 27.

an Literarische Anzeigen. Bei uns ist erschienen und in allen Buchhandlungen vorräthig:

Annalen der Landwirthschaft

in den Königl. Preußischen Staaten. Sechster Jahrgang 18438. Drei Thaler,

Herausgegeben von dem Präsidium des Königl. Landes⸗ Delonomte- Kollegiums und redigirt von deni Genergl= Secretair desselben, Dr. Alexander von Leng erke.

Das erste Heft dieses Jahrgangs enthält: Berichte über eine Reife des Herr Geheinien Rath von Vie—⸗ bahn durch Posen, Preußen und Pommern und eine des Herrn Geheimen Rath Mente durch die österrei= chischen Staaten, die neuesten Verhandlungen des Lan= des Delonomie - Kollegiums, den finanziellen Stand der Königlichen Stamm Schäferei Frankenfelde, literarische und andere Notizen und eine Bekanntma— chung, betreffend das von hr Kloßsch vorgeschlagene, vom landes-Oekonomie - Kollegium angelegentlich empfoh—⸗ lene Kultur-Verfahren zum Schütz der Kar- toffeln gegen Krankheiten, für welches auf den Fall der Bewährung die Preuß. Regierung einen

Preis von 2000 Thalern ausgesetzt V

hat. eit C C 0.

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für 1 Rthlr. * 8 Rthlr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen nummern wird der Bogen mit 23 Sgr. berechnet.

r ———

Juhatt. Amtlicher Theil. . ĩ Ständische Angelegenheiten. Zwölfte Sitzung des Verei⸗ nigten ständischen Ausschusses am 4. Februar. Fortsetzung der? Verhandlungen über den Entwurf des Strafgesetzbuches. Nachträg- liche Bemerkungen zu §. 82; die Theilnahme mehrerer Personen an ei- nem hochverrätherischen Unternehmen betreffend. S. 83: Aufforderung zu Hochverrath durch Rede und Schrift, wird mit einigen Modi cationen angenommen. Mittheilung des Königlichen Kommiffars in Betreff der Vorschläge der Regierung wegen der der Vermögens -Confiscation zu sub⸗ stituirenden Sequestration. Die SS. SJ und 85, Vorbereitung zum Hoch⸗ verrath, werden mit einiger Modification hinsichtlich der Strafen angeQ nommen. 5. S6: Anwendung der Strafen für Hochverrath auf Aus- länder; angenommen. Die s§§. 87, 88 und 89: Landesverrath in Kriegszeiten, werden gleichfalls mit wenigen Abänderungen angenommen. Die §§. 90 und 91; Landesverrath in Friedenszeiten, werden ange—⸗ nommen. Die Verhandlung über die Ss. 92 und 93: Hochverrath und Landesverrath gegen den deutschen Bund, wird begonnen, dann aber bis zur nächsten Sitzung vertagt.

Beilagen.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kaiserl. russischen Wirklichen Staatsrath und Vice⸗Prä⸗ sidenten der Kaiserl. Gesellschaft der Naturforscher zu Moskau, Goött-⸗ helf Fischer von Waldheim, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse zu verleihen;

Den Hauptmann a. D. von Suchodolski zum Landrath des Kreises Pleschen und den seitherigen Regierungs-Assessor von Reich⸗ meister zum Landrath des Krelses Obornick, im Regierungs⸗ Bezirk Posen, zu ernennen; und

Dem Rendanten bei der Kasse der landwirthschaftlichen Regie⸗ rungs-Abtheilung zu Frankfurt, Lüdecke, dem Rendanten der General- Kommissions-Kasse zu Stargard, Schafft, und dem General-Kom— missions-⸗Secretair Czerlinski zu Posen den Charakter „Rechnungs⸗ Rath“, ferner dem Regierungs-Secretair Fieck zu Frankfurt den Charakter „Kanzlei-Rath“ zu verleihen.

Der Justiz⸗-Kommissarius und Notarius Saba rth zu Kreutz⸗ burg ist als Justiz⸗Kommissarius, unter Beilegung der Praxis bei den Untergerichten des ratiborer Kreises, an das Lande und Stadt gericht zu Ratibor versetzt und zum Notarius im Departement des Königlichen Ober-Landesgerichts zu Ratibor ernannt worden.

Be, k a nent m ach ung.

In einem öffentlichen Blatte ist kürzlich der Wunsch aus gespro- chen worden, daß eine Einrichtung getroffen werden möge, vermit⸗ telst welcher überall im Lande jeder Beitrag zur Unterstützung der Nothleidenden in Ober-Schlesien entgegengenommen und nach dem Bestimmungsorte befördert werden könnte, weil alsdann auch Min⸗ derbemittelte sich beeifern würden, für ihre bedrängten Brüder Opfer Da die in den Kreisen Rybnick und Pleß zu einer furchtbaren Höhe gestiegene Noth Alle, welche zur Milderung dersel- ben mitwirken können, zu gemeinsamen Anstrengungen aufruft, und da es, um die im Einzelnen schwachen, nur durch die Zahl starken Kräfte zu einer großen Gesammtwirkung zu vereinigen, allerdings der erwähnten Einrichtung bedarf, so sind, um diesem Bedürfnisse entge— genzukommen, alle preußischen Post⸗Anstalten durch die nachstehende Verordnung angewiesen worden, Beiträge zur Unterstützung der Roth— leidenden in den gedachten Kreisen anzunehmen und solche portofrei dem betreffenden Unterstützungs-Comité in Breslau zuzuführen.

Die Redactionen aller preußischen Zeitungen werden ergebenst ersucht, diese Bekanntmachung nebst der Verordnung in ihre Spalten aufzunehmen.

Berlin, den 5. Februar 1848.

General-⸗Post⸗Amt.

Verordnung.

In den oberschlesischen Kreisen Nybnick und Pleß herrscht in Folge wiederholter völliger Mißärndten gränzenlose Noth. Zu dem äußersten Mangel hat sich eine verheerende Seuche gesellt. Immer dringender ergeht für die so schwer Bedrängten, für die Verzweifeln-= den der Ruf um Hülfe, um Rettung!

Der im Vaterlande so allgemein verbreitete wohlthätige Sinn läßt Hülfe in reichem Maße hoffen, wenn Allen, welche helfen wol- len, auch den Minderbemittelten, eine nahe Gelegenheit dargeboten wird, jede, auch die kleinste Gabe auf die schnellste und sicherste Weise an die Orte der Bedrängniß gelangen zu lassen.

Damit es ,., an einer solchen Gelegenheit fehle, werden sämmtliche Post-Anstalten, die Hof- und Ober-Post-Aemter, die Post⸗Aemter und Post-Verwaltungen, Post-Exrpeditionen und Brief⸗ Sammlungen hierdurch angewiesen, Geldspenden von jedwedem, auch dem geringsten Betrage zur Unterstützung der Nothleidenden der Kreise Rybnick und Pleß anzunehmen und solche dem Ober ⸗Post⸗ Amte in Breslau zur Ablieferung an das Comité, welches sich da⸗ selbst zu dem gedachten Zwecke gebildet hat, portofrei in kurzen Fristen zu übersenden. Ueber die einzelnen Geber und Gaben müssen ge⸗ naue Listen geführt werden, welche den Sendungen beizufügen und mit den betreffenden Summen an das Comité abzuliefern sind, da— mit dasselbe in den Stand gesetzt werde, den Eingang jedes einzel⸗ nen Beitrages nachweisen zu können.

In dem Zwecke dieser Sammlungen werden die Post-Beamten eine dringende Aufforderung finden, sich der damit verbundenen Müh— waltung mit der größten Bereitwilligkeit zu unterziehen und auch die kleinste Gabe mit der Freundlichkeit in Empfang zu nehmen, welche dem Geber die Ueberzeugung gewährt, daß auch fein Scherflein als ein dankenswerther Beitrag zur Unterstützung nothleidender Brüder anerkannt wird.

Berlin, den 65. Februar 1848.

General⸗Post⸗ Amt.

zu bringen.

Allgemeine

Preußische Zeitung.

Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allgem. Preuß. Zeitung: Behren⸗Straße Nr. 57. Insertions-⸗Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

Angekommen: Se. Excellenz der Geheime Staats ⸗Minister raf von Alvensleben, von Erxleben. Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am en edi badischen Hofe, General-Major von Radowitz, aris.

Der Ober -Präsident der Provinz Posen, von Beurmann,

von Posen. Durchgereist: Der Kaiserlich österreichische Geheime Rath,

Graf von Colloredo- Waldfee, von Paris kommend, nach Wien.

3weölft Gg ndnng des Vereinigten ständischen Ausschusses. (4. Februar.)

Die, Sitzung beginnt nach R auf 11 Uhr unter Vorsitz des Mar—

schalls Fürsten zu Solms, mit Vorlesung des über die gestrige

5er geführten Protokolls durch den Secretair Freiherrn von ow.

Als Secretaire fungiren die Abgeordneten Brassert und Kuschke.

Marschall: Wenn keine Bemerkung erfolgt, so ist das eben

verlesene Protokoll für genehmigt zu erklären, und wir kommen zur Berathung des §. 83. Abgeordn. von Donimierski: Es ist noch nicht über den Vor— schlag der Abtheilung abgestimmt, statt des Wortes Rädels führer die Worte zu setzen: Diejenigen, welche den Plan zur Ausführung entworfen oder die letztere geleitet haben.

Referent Naumann: So viel ich mich erinnere, ist von dem Herrn Minister der Gesetz-Revision bemerkt worden, die Regierung erkenne allerdings an, daß dieser Ausdruck nicht ganz passend wäre, die Regierung werde die Sache ad referendum annehmen. Damit schien auch die Versammlung einverstanden zu sein.

Justiz-Minister von Savigny: Ich habe mich dahin erklärt, daß diese Frage eine bloße Fassüngs⸗-Frage sei, daß diese Frage bei dem folgenden 8. 111 wieder vorkomme, und daß man bei diesen beiden Paragraphen gleichmäßig erwägen müsse, ob es zweckmäßig sei, Rädelsführer, Führer oder Anführer zu sagen. Bei ö, dieser Ausdrücke lassen sich Gründe, aber auch Gegengründe angeben.

Secretair Frhr. von Patow: Ich glaube dies im Wesent- lichen auch im Protokoll bemerkt zu haben.

Abgeordn. Neumann; Der Gegenstand, den der Herr Minister der Gesetzgebung eben berührt hat, ist nicht der, welchen ich mir gestern zur Sprache zu bringen erlaubte. Ich glaubte, im Schluß⸗ Vorschlage der Abtheilung einen Widerspruch zu finden, indem es darin heißt: „Diejenigen, welche den Plan zur Ausführung entwor— fen oder die letztere geleitet haben.“ Denn es giebt überhaupt keine Ausführung hier, sondern es ist nur von der Verabredung eines hoch— verrätherischen Unternehmens die Rede, und dies ist der Gegenstand, über den wir noch nicht völlig einig waren.

Marschall: Es gehört doch wesentlich hierher, unb es gilt auch in Bezug auf diese Bemerkung ganz das, was schon angeführt worden ist, daß ihr von Seiten des Ministers für die Gesetz Revisson nicht entgegengetreten sei, sondern daß mit Zustimmung der Ver

. der Gegenstand als Sache der Fassung bezeichnet wor— en ist.

Abgeordn. von Donimierski: Dann würde ich mir doch er— lauben, bevor wir über §. 82 weggehen, darauf aufmerksam zu ma⸗ chen, daß dieser Paragraph mit dem später folgenden §. 85 in keinem Zusammenhange steht. 8. 85 spricht von Vorbereitungen und setzt weit geringere Strafen fest, als hier 5. 82, wo von bloßer Verab⸗ redung die Rede, diese muß aber jedenfalls der Vorbereitung voraus⸗ gehen, also ist die Verabredung als etwas Geringeres als die Vor- bereitung zu betrachten, denn die Vorbereitung enthält immer schon eine Handlung. Der Gesetzgeber wollte wahrscheinlich in §5. S2 et- was Anderes sagen, er meinte die Verabredung, welche unmittelbar vor Ausführung der That geschieht, d. i. nämlich die Verabredung, worin die Ausführung der That festgesetzt wird. Das kann man aber aus den Worten, wie sie hier stehen, nicht entnehmen, denn es heißt: „wenn unter mehreren Personen ein hochverrätherisches Unternehmen verabredet worden.“ Wenn der obige Sinn darin liegen sollte, so mußte es jedenfalls heißen: „wenn unter mehreren Personen bereits die Ausführung der hochverratherischen Handlung fesigesetzt ist.“

Justiz-Minister Uhden: Es ist bereits eine ähnliche Erinne—= rung von dem geehrten Abgeordneten aus der Rhein -Provinz ge— macht und, darauf erwiedert worden, daß vielleicht eine schärfere Jas⸗ sung gewählt werden könne. Es ist aber auch darauf aufmerksam gemacht worden, daß gerade dieser Paragraph auf die §§. 80, 81 hinweist, und daß in denselben die Fälle des hochverrätherischen Unternehmens bestimmt angegeben seien. Hieraus folgt, daß nur die Verabredungen, welche sich auf die Ausführung eines solchen bestimm⸗ ten Unternehmens beziehen, unter diesen Paragraphen fallen. Ich habe mir noch erlaubt, die Verabredung anzuführen, die dem frankfurter Attentat vorangegangen ist. Ob der Paragraph noch präciser gefaßt werden könne, wird bei der schließlichen Redaction des Gesetzes noch in Erwägung gezogen werden.

Marschall: Dadurch wäre also diese Bemerkung erledigt, und wir kommen zu §. 83.

Abgeordn. von Weiher: Es wären über zwei Drittel der Stimmen bei der Abstimmung gewesen, sagt der Herr Re-

ferent? Referent Naumann: Ich bitte um Verzeihung, das habe ich 36 gesagt; es war dies bei der unmittelbar vorhergegangenen rage.

S. 83 lautet: Wer öffentlich durch Rede oder Schrift zu einem hochverräthe⸗ rischen Unternehmen (98. S0, 81) auffordert, ist schon um dieser Aufforderung willen zu zehnjähriger bis lebenswieriger Juchthaus⸗ strafe zu verurtbeilen.“

Das Gutachten der Abtheilung lautet: „Zu §. 83.

Die Androhung einer zehnjährigen bis lebenswierigen Zucht- hausstrafe ist im Wesentlichen aus denselben Gründen, welche bjei §. 82 angegeben worden sind, einerseits vertheidigt, andererseits der Strafart und dem Strafmaße nach für zu hart gehalten worden. 9 Abtheilung hat sich mit 8 gegen 6 Stimmen für den Vorschlag estimmt:

daß angetragen werde, die Strafe auf Strafarbeit von 1 bis 3 Jahren herabzusetzen. Zugleich schlägt sie einstimmig vor, dahin anzutragen, daß die Worte: „schon um dieser Aufforderung willen“, gestrichen werden. weil diese Worte zu der Annahme berechtigen könnten, daß außer der hier festgesetzten noch eine andere Strafe zu verhängen bleibe.“

In Ergänzung dieser Bestimmung wollte ich nur einige Worte hinzufügen und darauf aufmerksam machen, daß, wenn in der gestri= gen Sitzung beschlossen worden ist, in dem Falle des §. 82 die Wahl zu lassen zwischen Strafarbeit und Festungshaft, derselbe Grund auch hier und in verstärktem Maße vorliegt, und daß der Antrag dahin gehen wird, nicht nur Strafarbeit, sondern auch Festungshaft als Strafart festzusetzen.

Abgeordn. Gießler: Ich gehörte in der Abtheilung zur Mi- norität und bin auch jetzt noch der Meinung, daß die Strafe, welche die Majorität vorschlägt, was die schwereren Verbrechen gegen die⸗ sen Paragraphen betrifft, viel zu gering ist. Ich bin der Ansicht, wir müssen das Leben, die Gesundheit, die Freiheit des Königs, das Königliche Haus und die Staatsverfassung weit höher stellen, als daß wir diejenigen, welche dazu aufforderten, das, was ich genannt habe, zu zerstören, zu verdrängen und gewaltsam zu verändern, mit einer so geringen Strafe durchkommen lassen wollten. Geschieht letzteres, dann, glaube ich, würde es Schufte genug geben, die vielleicht nicht viel zu verlieren hätten, und welche, um sich nur einen Namen in der Welt zu machen, geradezu, sowohl durch Rede als Schrift, zu solchen hochverrätherischen Unternehmungen auffordern würden. Den einen Theil ihres Zwecks würden sie auch ganz gewiß erreichen, denn es würde nicht lange dauern, so würden ihre Namen in allen Zeitungen von Europa zu finden sein. Aus ein paar Jahren Straäf⸗ Arbeit würden sich solche Subjekte sicher nicht viel machen. Ich werde daher nicht für den Vorschlag der Abtheilung stimmen. Da jedoch die Verbrechen gegen diesen Paragraphen von so verschiedener, leichter und schwerer, unreifer, unvernünftiger, leidenschaftlicher, ehr-= loser und boshafter Natur sein können, so würde auch ich eine Mo⸗ difizirung der Strafe, welche der Gesetz-Entwurf vorgeschrieben hat,

für nöthig erachten.

Abgeordn. Wodiczka: Wie bei §. 82, so war ich auch bei . S3 der Ansicht, daß nicht nur eine mildere Strafe eintreten, sondern dem Richter auch die Wahl derselben überlassen werden müsse. Im S. S3 wird auf die Gefährlichkeit in Rede ünd Schrift zu viel Ge— wicht gelegt. Die Oeffentlichkeit ist aber weniger gefährlich, als heimliche Verbindung. Wie die Motive zu dem Entwurf von 1845 ergeben, ist man der Ansicht gewesen, daß öffentliche Reden und Schriften oft von so kindischem oder widersinnigem Inhalte sein kön⸗ nen, daß sie die Erfolglosigkeit in sich tragen. Erwäge ich dieses und berücksichtige ich 8. Sd, in welchem eine eben so große Strafe auf ein weit schwereres Verbrechen angedroht wird, so bin ich der Ansicht, daß die 8. 83 angeführte Sirafe eine geringere sein müsse, und stimme für die Ansicht der Majorität der Äbtheilung, also für mildere Strafe. ö

Abgeordn. von Auerswald: Ich glaube, daß das Gutachten der Abtheilung einen wesentlichen Verslärkungsgrund erhalten hat durch den gestrigen Beschluß zu §. 82, wie auch schon von dem Re— ferenten angeführt worden ist, ja, daß alle Gründe, welche dafür sprechen, bei §. 82 die Zuchthausstrafe zu beseitigen, hier in viel er— höhterem Grade zur Sprache kommen, wo von einem geringeren Verbrechen die Rede ist. Außer den vielen bereits angeführten Grün— den will ich noch darauf aufmerksam machen, daß der Zweck einer sehr harten Strafe durch, Strafarbeit vollkommen erreicht werden kann, ohne daß zugleich die nicht mehr gutzumachenden Folgen ein⸗ treten, welche die Zuchthausstrafe in sich schließt. Wer im Jüchthaus i. hat, ist, bürgerlich entehrt. Eine Rehabilitation nach dem Zuchthause kann in diesem Sinne nicht stattfinden. Ich komme dar— auf zurück, daß die Mehrzahl politischer Verbrecher einem unreifen Alter angehört und es doppelt hart und ungerechtfertigt sein würde, diese zu einer von Hause aus entehrenden Strafe zu verurtheilen. Ich schließe mich daher der Abtheilung an, mache jedoch noch darauf aufmerksam, daß die Bemerkungen des Abgeordneten der sächsischen Landgemeinden und dessen Unzufriedenheit mit dem Abtheilungs⸗-Gut⸗— achten sich auf zweierlei beziehen können, auf die Strafart und auf das Strafmaß. Insofern daher das Gutachten der Abtheilung nicht unverändert zur Abstimmung kommen sollte, würde ich den Herrn Marschall bitten, die Abstimmung zweifach stattfinden zu lassen, ein mal darüber, ob statt der Zuchthausstrafe Strafarbeit, und nächstdem, wit hoch das Strafmaß bestimmt werden solle.

Abgeordn. Frhr. von Gaffron; Ich habe ebenfalls zu der Minorität der Abtheilung gehört. Ich verkenne keinesweges, daß Fälle vorkommen können, wo llebereilung und Unbesonnenheit zu der- gleichen Aufforderungen in Rede und Schrift hinführen können, er= laube mir aber, aufmerksam zu machen, daß in der öffentlichen Rede, in der Schrift eine große Gewalt liegt, und zwar durch diese das Gift der Empörung und Unzufriedenheit am weitesten verbreitet wird. Ich mache darauf aufmerksam, daß hier von einer direkten Auf⸗ forderung zu einer hoch verrätherischen Unternehmung die Rede sst. Aus diesen Gründen kann ich mich für eine so milde Bestrafung, wie die Abtheilung . hat, nicht erklären. Da⸗

egen schließe ich mich der Ansicht an, da nicht blos auf Zuchthaus, 5 auch auf Strafarbeit erkannt werden könne, und daß über das Strafmaß besonders abgestimmt werde.

Abgeordn. von Werdeck: Ich gehöre zu denen, welche sich theils für das Abtheilungs Gutachten, theils für den Entwurf erklären müssen. Ich halte das Strafminimum für zu hoch, nicht aber das Strafmaximum. Ich glaube auch, daß wir den Entwurf in einer gewissen Konformität mit seiner ursprünglichen Gestalt erhalten, wenn