1848 / 40 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

317 . 1066 hri ĩ ĩ ĩ it ei trafe von J anschaulicher zu machen, will ich an ein welt t igniß ; 9 ⸗— ; ; ; ; . ü

wir auch hier, wie wir gestern , 6 . e er,, , , ke r 6 wür⸗ m . ö h getan. Gmignis ; halten bin, mich dafür erklären: Daß bei 5. 83 mindesteng dieselbe! Nicht darauf kommt es an, ob überhaupt eine Handlung folgt; führung eines hochverrätherischen Unternehmens“ ist nichts einzuwen⸗ jebenewmieriger zuchthausstrafe ziahtige bis le . 4 beh. den. Ich könnte mich nur damit einverstanden erklären, daß, wie es Bekanntlich war bei der Thronbesteigung des Kaisers Nikolaus Strafe eintreten müsse, Ich bemerke aber zugleich, wie es mir wünschens- nicht die Folge begründet die Strafbarkeit, sondern diese wird durch den. Es ist dies eine reine Fassungssache. Im Sinne des Para- substituiren. Es ur ferner in . . 1 . n 8 ) Leshchen, win eine Strafe sesffepten die von elllem Mi Alles in Gefahr gesezt, das Leben, die Regierung des Kaisers n. f. w. werth scheint, daß bei der definitiven Redaction diese Paragraphen die Aufforderung egründet, sie möge irgend eine Folge haben oder graphen wird nichts geändert. ;

, ge . 6h alla ö nimum *. 9 Jahren bis zur lebenswierigen Strafarbeit ober Fe⸗ die einzelnen Regimenter marschirten auf, und wenn in die sem Augen? in nähere Verbindung gebracht werden, so wie, daß im 8. S5 ein nicht. In dem Strasmaße, welches jetzt vorgeschlagen ismt und gegen Abgeordn. von Auerswald: Es ist dies zwar allerdings eine der Ehrenrechte zu erkennen. Dieser Punkt ürfte hier gleichfa 1 stungahaft 1. O baneben aber auch sestsetzten, daß in besonderen blick ein Offizier vortrat und sein Regiment aufforderte, nach dem Gegenstand nicht hervorgehoben worden, der im S. mit inbegriffen welches die Regierung nichts einzuwenden hat, von dreijähriger bis Fassungssache, die aber für die Deutlichkeit des Entwurfs von großer erwägen sein. Ich muß dabei befürworten, daß der ganze Pun . 59 z kenn der Ehren echte! erkannt werden könnte, Was Schlosse zu marschiren, bis zum Kaiser vorzudringen und' ihn gefan.· ißt Ich meine damit das Aufstecken von gewissen Kokarden. Dieses zu lebenswieriger Strafarbeit, 1 ein hinlangliches Spatium für Wichtigkeit ist. Deshalb fragte ich, ob der Herr Justiz⸗Minister diese wegen Aberkennung der Ehrenrechte, wie ich schon vor 9 J. 19 3 n , gen zunehmen, so war das etwas, wodurch unmittelbar Allez ut. Moment ist von sehr großer Bedeutung, wie die neuesten . den Richter, um zu ermessen, inwiefern die Aufforderung eine wirklich Ansicht theilte. Ich wünsche darüber ins Klare gesetzt zu sein, weil, Sitzungen berührt habe, in eine üble Lage dadurch gekommen ist, 1 en Vor 9 3 inf r ee nellen schieken werden' konnte. Gesetzt, das Regiment folgte diesem Offer 2 Italien beweisen, und es erscheint, wenn man im 8. 3 Ein- gefährliche oder eine weniger gefährliche war, ob sie der Art war, wenn der Herr Minister unsere Ansicht theilte, ich auf die Abstim⸗ wir über diesen Punkt Beschluß gefaßt haben, ohne zu wissen, wie „schon um dieser 9 nicht' dieset Meinung, denn ich glaube, es nicht und er würde gefangen genommen, so würde eine Folge seines ze. nheiten erwähnt, angemessen, desselben zu erwähnen. Nebenbei steht daß man mit Wahrscheinlichkeit voraussehen konnte, es werde ein mung verzichten könnte. Es ist dies etwas ganz anderes, als der sich die Sache bei den speziellen Titeln gestalten würde. Ich glaube, wegfallen sollen, so bin ich nich 9, direkte, öffentlich durch Schrift oder Rede erfolgende Aufforde⸗ hochverrätherisches Attentat oder die That selbst unmittelbar darauf Antrag des . Abgeordneten aus Prenzlau.

. * 2 ; . . * s * ein solcher Mensch, der in Schrift oder Unternehmens nicht eingetreten sein; das wäre nun ein solcher Fall, . 57 er ; . n ͤ daß es bei diesem Titel recht eigentlich hervortritt, und ich bikte um können Fälle vorkommen, daß ein so e g. 96 , P rabb voraussetzr. Sollte man es in ei * rung zum Hochverrath dem wirklichen Verbrechen der Ausführung so folgen oder nicht. Wer eine solche Aufforderung erläßt, der spricht Justiz⸗Minister von Savigny: Da 'ich aufgefordert werde, mi Entschuldigung, wenn ich die erst hier zur Sprache bringe. Ich Rede zum Aufruhr aufgefordert, eingezogen würde, es sich aber fände, wie ihn dieser Paragraph setz n einem sol⸗ sprich stiz st gny ch fh n. 2 1

. 66. ! ,,. it einer Freiheitsst 3440. nahe, daß ich nicht weiß, wie man dabei ein so geringes Strafmaß, dadurch die Absicht aus, den Hochverrath zu provoziren, und weil er speziell darüber zu erklär ill i wollte es schon bei 8. 82 thun, war aber damals mit mir uneins, daß er nicht allein durch diese en nns, a e, . * zal mi. 6 halten, mit einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren wie das von der Majorität der Abtheilung vorgeschlagene, hier Platz dies thut, so arch er ein Verbrechen, und zwar ein Verbrechen , , , 9 rn, und auf welchen cb die Sache nicht in eine andere Lage durch den zu 8. S0 gefaß. sondern, daß er auch . . e. . * ö , . sich . he Haragraphen jg ferner beheichnet bie mündliche odr greifen lassen konnte. n. schwerer Art. Deshalb glaube ich, daß das vorgeschlagene Amende- bingewiesen worden ist. In 8s. Si heißt es: „Der Hochwverrath' ist ten Beschluß gekommen sei. Ich glaube, es ist nothwendig, noch- das Komplott mit verwicke . . 2 g Sharan g schriflliche Aufforderung und man denkt, diese sei nicht so gefährlich; Abgeordn. Grabow: Ich gehöre zur Masorität der Abthei⸗ ment den Paragraphen vernichten würde und die Regierung sich zu mit jeder Handlung vollendet, durch welche das verbrecherische Vor= mals darauf zurückzukommen, indem ich der Ansicht bin, daß die Be⸗ Aufforderung zu verhängende Strafe den übrigen als Schärfungs⸗- h 9, . h gesahrlich; lung, bin aber durch die einzelnen Beispiele, die der Herr Minister dessen Annahme nicht entschließen könnte. haben unmittelbar zur Ausführung gebracht werden soll.“ Wenn es

1 ‚— me, e. * ; —ĩ ö. üss wir wollen aber auch dieses näher erwägen. Gesetzt, jener Offizier z ; ie. ; . n . ö ö ma mm,. ; schlußnahme über die Entziehung der Ehrenrechte sich am Schluß der grund hinzutreten müht. 6 nicht ninb lich . sondern er ö , , r der Gesetzgebung uns aufgestellt hat, jetzt anderer Ansicht geworden. Justiz Minister von Savigny: Ich glaube, daß es hier nur dagegen im §. 83 heißt: „zu einem hochverrätherischen Unter⸗—

Debatte ändern werde. Meine Ansicht ist im Allgemeinen folgende: Abgeordn. Dittrich: Die Macht der Schrift, die im Paragra⸗ . ö ae, . 1 me Ts. Ich glaube jedoch, daß die Abtheilung gerade durch die Fassung des auf eine Verwechselung ankommt, die leicht nachgewiesen werden nle him en“, so bedeutet dies zu einem Unternehmen, durch welches Ich glaube, daß der Hochverrath im Allgemeinen nicht als ein Ver⸗ phen herausgehoben ist, und die reifere Uleberlegung⸗/ die ihr zu n , . . ,, 8. 83 zu der Ueberzeugung geführt worden ist, daß die Strafe zu könnte. Allerdings ist hier angegeben worden, daß dem §. S3 eine das verbrecherische Unternehmen unmittelbar zur r er gl Frechen anzusehen ist, welches eine entehrende Gesinnung nothwendig Grunde liegen soll, wird durch das Wort „öffentlich aufgehoben. . me,, ib thelsnnd rn. ere ern, ere 34a en hoch arbitrirt sei. Nachdem wir aber aus dem Munde des Herrn viel zu weite Ausdehnung oder Auslegung von Seiten der Abthei— werden soll. Wenn man es nochmal hier inschaltet, sod wid ber voraussetzt; ich kann mir aber nicht verhehlen, daß wie der Schakal Ich lege den Hauptnachdruck auf dieses Wort. Der vorhergehende n . . er e einn e, ,, . 5 Ministers vernommen haben, daß 8, 83 sich nur einzig und allein lung beigelegt worden ist, und daß diese zu weite Ausdehnung beseir Sinn nicht alterirt. Ich habe gegen die Einschaltung nichts ein⸗ auf der Fährte des Lebens zu jagen pflegt, Leuten, die sich aus edler Paragraph bestimmt die Strafe heimlichen Romplottes, bei der Def⸗ ö. = , . , u,. auf die Fälle beziehen soll, die unmittelbar vor der Ausflihrung eines tigt und widerlegt werde durch das Allegat der Sz. 8) und sl, wodurch züäwenden.

Gesinnung einlassen, Menschen sich zugesellen werden, denen falsche fentlichkeit aber hat auch die öffentliche Macht weit leichter die Mög- 1. * . engen , mn mn ng zwischen den Anträgen hochverrätherischen Unternehmens gemacht wurden, so bin ich der An sie auf diejenigen Handlungen beschränkt wird, durch welche das ver= Abgeordn. von Auerswald: Ich halte es doch für eine unter meble Triebfedern zuzutrauen sinb. Ich will nur an eine Unterneh- lichkeit, jeden Schaden, der entliehen könnte, wieder aufzuheben. Ich örn ; , n. fe 3 k . . ., e, men sicht, daß dieser Paragraph besser so formulirt würde; „Wer öffent- krecherische Vorhaben unmittelbar zur Ausführung gebracht werden Unständen sehr wesentliche Unterstützung eines in Zweifel gerathenden mung crinzeln, bie zwelthistorisch genörden, an die des Catilina. Er stinme deshalb für die Abtheilung. 6 ö 16 , 3 n se , ,, , , ö lich burch . . zu einen hochverrätherischen Unterneh- soll.. Damit steht 8. S3 in Verbindung, der diesen 8. sl allegirt. Richters. Wir haben hier das Beispiel einer großen Versammlung, verschwor sich gegen den römischen Staat, um seine Schulden zu be⸗ Candtags⸗Kommissar: Die Ausstellungen gegen den Vor⸗ dic 19 n, , . n , . vielleicht eh. 3 ö 8 e,, 6 men soll, 2. wenn dieser Beschränkung, die im Sinne des §. 3 liegt, nun welche sich mit dem Paragraphen vielfältig beschäftigt und doch einen zahlen. Daß gegen solche Subsekte eine harte Strafe eintre, schlag der Regierung zu diesem Paragraphen sind doppelter Art, sie entfernte Vorbereitungen sind, ein Maximum von 10 Jahren statt= bis lebens wierigei Strafarbeit oder Festun bac gen, zu , , ern scheinbar sehr geringe Zusatz gegeben, werden soll, daß die Auf⸗- Mangel an Deutlichkeit darin erblickt hat.

ten müsse, unterliegt feinem Zweifel, eben so. wenig, daß betreffen einmäl die Strafart und zweitens das Strafmaß. sinden soll. Run ist nicht zu, leugnen, daß unter sämmilichen Hand⸗ Ich bin also der Mesnung, daß das n. e n. verurthei 64 fordernng unmittelbar vor der Ausführung geschehen sein Tandtags-Kommissar: Ich glaube, daß nicht das Geringste sie eine Ehrenstrafe treffen muß. Was involvirt nun die Was die Strafart anbetrifft, so kann die Negierung nicht ver⸗ lungen die der 5. 85 umfaßt, auch die Handlungen aus §. 83 ge⸗ , muß wad als Bꝛiispiel a e. rg e f 1 4. n. so wird dadurch, wie der Herr dandtags Nommissar entgegen steht. wenn es zur Beruhigung der Versammlung beitragen Ehrenstrafe, wie wir sie festgesetzt beabsichtigen? Sie invol- fennen, daß in Konsequenz der bisher gestellten Anträge auch hier balan, unk auch'schon delbalb kann ich mich nicht ibzetzeugen, Laß in, n n n, n. r Te n ö. vorgebracht hen bemerlt hat, die Sache wesentlich verändert; ein Veisiel wird kann, Hon unserer Seite die Zusicherung zu geben, daß wir für die virt zweierlei: daß wir dem Getroffenen einen Mangel an genügen davon abstrahirt werden müsse, lediglich auf infamirende Strafen zu 5 83 ein geringeres Minimum enthalten müsse, als bei 58. S5 vor sirige Abstimn ung beim 8. 82 das af Min ö 6 ge dies auschaulich machen. In dem Falle, welchen ich als Beispiel an⸗ Aufnahme des Wortes: Ausführung stimmen werden.

der fittlicher Gesiunung zutrauen. In diesem Falle ist der Ausspruch erkennen, daß es vielmehr folgerecht erscheint, auch hier eine Strafe schiagen . Ich kann daher nur den Ansichten des Herrn Land— ,, ,. , ö n, ie Straf⸗ geführt habe, um die Sache anschaulich zu machen, ist allerdings die „Da ich einmal das. Wort habe, erlaube ich mir kurz auf das des Richters nichts weiter, als die Darlegung, daß der Mensch sich einzufügen, die nicht infamirend ist, also Strafarbeit. Davon ö . Kommiffars beitreten. ; , , . ; renn 6 . ab ein Rede von der Ausführung, die in derse ben Stunde stattfinden könnte, zurückzukommen, was ein geehrter Deputirter aus der Rheinprovinz moralisch unmöglich gemacht habe. Der zweite Fall ist der, wo der unterschieden ist aber noch die Frage, ob nach dem Vorschlage der ag Vice-Marschall von Rochow: Was ich sagen wollte, ist be⸗ bleibt z = ger Freiheitsstrafe dem Richter frei das sind nßereit g die gefährlichsten Fälle, aber es sind nicht die ein. in Wiederholung eines schon bei dem Vereinigten Landtage emachten Betheiligte sich unbeschadet seines sittlichen Werths in ,,, Ahtheilung lediglich auf nicht infamirende Strafen, oder ob nach reits von dem Herrn Landtags- Kommissar und dem Herrn Minister Abgeordn. wodiczka: Als ich in der Abtheilung mich der A zigen. Wenn man das Gesetz hierauf beschränken wolle, so würde Vorwurfs dariiber gesagt hat, daß die Allgemeine Preußische Zei- gegen den Staat oder dessen bestehende Einrichtungen gesetzt hat. Analogie des gestern gefaßten Beschlusses alternativ auf infamirende Ler Gesetzgebung im Wesentlichen angeführt worten. Es war nur sicht der? Majorität an hloß are i ver, gut hen 1. ö man demselben seine graft a, . abnehmen. Ich erinnere an tung sich durch Aufnahme einer solchen Aufforderung selbst eines in Das ist der Fall, wo er sich politisch unmöglich gemacht hat, und und. nicht infamirende Freiheitsstrafe zu erkennen sei. Von Len meine Absicht, Beispiele anzuführen, wo die Verbrechen des §. 83 ber Herr Minister der Gefezge dun . 3 1. bea 3. „den (inen anderen Fall, welcher schon gestern erwähnt worden ist , an den diesem Paragraphen vorgesehenen Verbrechens schuldig gemacht hahe. diesen Gesichtspunkt hat gestern bereits ein Mitglied aus der Rhein- Standpunkte der Regierung aus glaube ich andeuten zu müssen, daß von der gefährlichsten Art und mit keiner ehrenhaften Gesinnung ver⸗ mich aber, daß Zälle dieser Art ne , r ere , i. ih ta ,, . e , , , . . Provinz angeregt. Ich glaube aber, daß es in der Konsequenz ge- in diefer Beziehung zwischen beiden Fällen wesentliche Uebereinstim⸗ Funden sein können, und ich muß mich daher dahin erklären, daß es schheg⸗ ng kahn ren gr icht all l wennn. 1 3 . vorbereitende. Versammlung den Tag oder zwei Tage hat euch zu einem hochverrätherischen Unternehmen aufgefordert, legen haben würde, unbeschadet der moralischen Ehrenhaftigkeit, Je⸗ mung vorhanden ist, daß die Theilnehmer eines Komplotts nach §. 82 außerordentlich gefährlich wäre, ein so geringes Maximum festzusetzen. la ger Lr . , eschlosser raf- vorher in Heidelberg stattfand. In einem solchen Falle kann man hütet euch, ihm zu folgen, der, braucht den Paragraphen nicht zu manden, der sich des Hochverrathes schuldig: der sich politisch un⸗ ziemlich in derselben Lage sind, wie die Theilnehmer an einem in dem Das on 3 Jahren halte ich für viel zu gering. Abgerrhn. ene, w 3 1 , nicht sagen, daß sie un mitteibar vor der be icht gen Ausfüh. fürchten, ber kracht nicht zu fürchten, daß er der barin vorgesehe⸗ möglich gemacht hat, die politischen Ehrenrechte abzuerkennen, dagegen vorliegenden Paragraphen bezeichneten Verbrechen, und daher auch Abgeordn. von weiher:! Die Abthellung'schlägt vor, die Ver—⸗ ng, , , , nn,, . en, . . geschah, es liegt vielleicht ein Tag oder auch zwei Tage da⸗- nen Strafe verfallen werde. Anderes aber hat die Allgemeine ihm aber die moralischen Ehrenrechte zu bewahren, und deren Abe hier Strafarbeit mit der Befugniß des Richters, die Entziehung der brechen, welche §. 83 aufstellt, viel geringer zu bestrafen, als bei brechen für ein zu schweres halte tmn a 6 er erwä nag Ber= w schen, und dennoch kann eine solche schriftliche oder mündliche Preußische Zeitung in dem inkriminirten Artikel nichts gethan. Wenn erkennung für den Fall aufʒusparen, wo wirklicher Mangel an sitt⸗ d ,, hinzuzufügen, wie im §. 82 ani Platze sein dürfte. drr ge gesternꝰ hin cht ich in Theinahme festgestellt worden ist; mir halte, könnte mich also nicht der Majoris Aufforderung den hochverrätherischen Zwed in der That bewirkt ha⸗ es in dem Paragraphen heißen soll: Aufforderungen zu einem hoch-

. tät anschließen, vielmehr muß ich mich dahin neigen daß der r rschied li n ; h S f ätheris e x 65 ; emerkungen, 4 ö 3. schein es im Allgemeinen! S; 8 j n ,. ,, me. ber ' purch . , - r . gen, daß der Para⸗ ben. Der Unterschied liegt hier nicht darin, in welcher Stunde, in verrätherischen Unternehmen werden so und so gestraft, so kann der lichem Werthe vorausgeseßt werden muß. Dies sind B h Was aber das Strafmaß betrifft, so, Ccheint es i J scheint dies aber deshalb nicht zulässig, weil derjenige. ; graph unverändert stehen bleibe. welchem Augenblicke die That geschehen ist, sondern darin, ob die geehrte Abgeordnete sicher sein, daß derjenige, welcher vor einem

je ich für sonderen W en ich aber ; 9. : f ei Arbitrir der Freiheits⸗ ; ? ( Abge ; auf die ich für jetzt kelten besonderen erh lege von denen ich eine schwierige und unt ankbarz Aufgabe, bei Arbitrirunz 3 Rede von einem Unternehmen ist, welches als ein konkretes Unter- hochverrätherischen Unternehmen warnt, nicht gestraft werde.

2 ; forder win di ti Rädelsführer Abgeord 3 3 ; ö . Schrift oder Rede auffordert, eher in die Kategorie der R ! geordn. von Auerswald: Ich muß auch bekennen, daß ich

. , wer- stafen über einige Jahre mehr oder wenigen sir eiten h rn rn zu des vorigen Paragraphen zu gebären scheint; also jedenfalls härter duich verschiedene Aufklärungen, die uns über den Paragraphen ge- nehmen bestinnnt gedacht' wird, welches? unmüsttelbart stattsinden soll. Abgeordn. Hüffer: Ich muß bemerken, daß die Art, wie der ken. I würde. nun noch mtin Votum über den Paragraphen zu. wollen; eigentlich kann man für einzelne Fälle überhaußt, kein Mei bestraft werden milßte, als die Abtheilung will. ö geben worden sind, allerdings theilweise anderer Ansicht geworden bin; Vas ist der Hehe fen von einer auf unbestimmte Zukunft gn Herr Wend tags Re misso⸗ meine Aeußerung aufgenommen hat, nicht

26, . ; —⸗ ö jähri ĩ . . ; 6 e ick ü K,, ĩ en Re ĩ ich ü e / . ö! 6 . z ? ; ; dr ; ĩ

ö n nn, m , en eh . nung darüber begründen, sondern es . Abgeordn. Srerling; Ich ö. ei; 1 . . mich , . daß das von der Abtheilung vorgeschlagene Aufforderung, scch bei einer hochverrätherischen Berbindung zu be- dem Sinne entspricht, in welchem ich sie gemacht habe. Ich habe lebens ingli he 5 a n ö n n. ganze Strafsystem gewonnen sein, um eine Ar . * n. entnommen, daß dieser Paragraph fast von . e . 5 , . zu niedrig ist, kann mich jedoch nur mit Bedenken dazu be- theiligen, es muß also ein bestimmtes Faktum sein, an dessen unmit⸗ nur darthun wollen, wie weit das Gouvernement davon entfernt sei, und Strafarbeit, un ii 3mm. 3 , 6 8 n n. 1 ö. tigkeit auch in dieser Beziehung behaupten , 3 '? er wird, und insofern wäre ihm vor allen Din gn eine andere esti e. stimmen lassen, für lebenswierige Freiheitsstrafe zu votiren. Ich stelbare Ausführung man denft ober worguf man hinwirkt, wobei es derartige fanatische Aufforderungen zu fürchten, und wie wenig Ge—= früheren Beschlusses liegen ar a 8. niů Fa . wo 10. in dem vorliegenden Falle die Ansicht der Majorität der A e. tere Fassung zu wünschen. Außer dem Berührten st mir ö 6. würde aber durch dies Bedenken die Abstimmung nicht a gleichgültig ist, os die Ausführung denselben Tag oder in derselben wicht sie darauf lege, wie ungeeignet es also sei, darauf so schwere eine Ehrenstrafe aussprechen, nicht blos die politische, sondern auch dahin gegansten ist, die Strafe von 1 bis zu 3 Jahren Ausbruck: „Aufforderung“ unklar, namentlich unbestimmt, ob diese mögen. Da aber die Fassung des Paragraphen ebensowohl fehr Stunde stattfinden soll oder nicht. Strafen zu setzen.

die moralische, auf Juchthausstraf, kommen müssen, indem. ich an- Sirafarbelt herabzusetzen, so glaube ich wirklich, daß dabei ein Aufforderung direlt geschehen muß oder auch indirekt geschehen kann, schwere und nicht sehr schwere Verbrechen umfaßt, so glaube ich doch, Abgeordn. Grabow: Ich bin der Ansicht, daß mein Amende⸗= Tandtags-Kommissar: Ich bedaure, wenn ich den geehrten nehme, daß diejenigen Subjekte, bei denen man eine ehrlose Gesin⸗ Verkennen der Art und Schwere der Verbrechen zu Grunde Ich entnehme aus der Rede des Herrn Landtags-Kommissars, daß daß wir ein geringeres Minimum, als das zu §. S3 beliebte, vor⸗ ment gerade den Sinn trifft, welchen der Herr Minister der Gesetz⸗ Deputirten mißverstanden habe, und ihm durch dieses Mißverständ— nung voraussetzt, nicht unter die zel quasi ehrenwerthen Leute kom gelegen haben muß, welche unter diesen Paragraphen zu subsumiren R'nur von direkter Aufforderung zu verstehen sei, Es sollen sich schlagen müssen. Ich will zwar nicht bis auf ein Jahr herabgehen, gebung uns vorgeführt hat, und ich kann daher nur wünschen und niß zu nahe getreten bin, füge aber hinzu, daß ich seinem Beispiele men dürfen, welche der Strafarbeit verfallen. ö ind. Meines Erachtens ist es klar, daß das Verbrechen, welches hier Fälle denken lassen, wo eine solche direkte öffentliche Aufforderung aber ich glaube, daß hier Verbrechen mit inbegriffen sein können, die bitten, daß dieses Amendement wirklich zur Abstimmung kömmt. auch die jetzt angedeutete Folgerung nicht zugestehen kann; denn Referent Naumann: Es ist nicht meine Absicht, nochmals auf vorliegt, unter Umständen ein sehr schweres sein kann und daher eine (nen besonders gefährlichen und strasbaren Charakter annehmen mit dreijähriger Strafarbeit völlig gebüßt werden. ? . Wenn ein verehrter Redner aus meiner Prövinz vorhin bemerkt hat, daraus, daß die Staatsverwalkung die Warnung vor einer solchen die Debatte über die bürgerliche Ehre zurückzukommen. Meine Ab Ermäßigung der Strafe auf jenes geringe Maß weder mit der distri⸗ könnte; dergleichen Fälle kann ich mir aber nur dann gefährlich den⸗ t . von Auerswald: Wir wollen einmal erwägen, wie daß mein Amendement gerade nur die allerschwersten Fälle treffe und Aufforderung in einem öffentlichen Blatte zuläßt, folgt keinesweges sicht ist nur, auf die eigentliche Bedeutung der Vorschrist des s, 83 butiven Gerechtigkeit, noch mit der Sicherheit des Staates vereinbar ken, wenn Lorbereitẽnde Handlungen, auf Hochverrath gerichtet, schon die Sache zu stehen käme, wenn Jemand in möglicherweise ganz pa- die leichteren Fälle nicht beziele, so bin ich der Ansicht, welche der daß sie auf die Aufforderung selbst kein Gewicht lege— ; aufmerksam zu machen. Es handelt sich um weiter nichts als darum, sein dürfte. vorhergegangen waren, Dahin würde das Beispiel zu rechnen sein, lriotischer Absicht in einer Schrift dahin zu wirken sucht, daß ein ent- Herr Minister der Gesetzgebung schon vorhin angedeutet hat, daß die (Mehrere Stimmen: Abstimmen! Abstimmen!) ob die bloße öffentliche Aufforderung mit einer, so hohen Strafe be⸗ Ich mache darauf aufmerksam, daß det Fall hier subsumirt ist, welches der Herr Justiz⸗Minister der Geseggebung angeführt bat. ferntes Besitzthum . Krone, wie z. B. die Niederlassung auf Guinea leichteren Fälle unter §. 85 subsummirt werden sollen. Mit Rücksicht Marschall; Wenn in der Berathung fortgefahren werden sollte, legt werden soll, wie der Gesetz Entwurf vorschlägt. Der Paragraph wo Jemand auf öffentlicher Straße das Volk zu einem auf der Stelle Sind aber vorbereitende Handlungen der Aufforderung ö vorher- ,. 19 6 ,. war, ug eben werden, ja im In- darauf, daß darnach die Aufforderung nur unmittelbar vor der That so würde der Abgeordnete Prüfer zuerst das Wort haben. sagt ausdrücklich: schon um dieser Aufforderung willen soll Jemand zu degehen den hochverrätherischen Verbrechen auffordert; folgt, bie gegangen, dann hat unsere Gesehgebung reichhaltiges Material ger , , e. 3. ö. ö werden müsse, Ich frage wenn Je⸗ statthaben soll, glaube ich, daß mein Amendement zu §. 83 gerecht (Es wiederholt sich der Ruf: Abstimmen! Abstimmen) zestraft werden, der zu einem hoch derr at her schen Unternehmen auf⸗ That ker Aufforderung, während vielleicht der Verführer sich hinter nug, um andere Bestimmungen zur Anwendung . zu können: ug 2 . ., 9 , wil rde derselbe nicht fertigt sein wird. ( Abgeordn. Prisfer. Ich muß bekennen, daß ich Lie Bereüwillig= fordert. Es wird vorausgesetzt, daß diese Aufforderung zu weiter die Coulissen zurlickzieht, so wird er nichtsdestoweniger als auckor in- Dieser Paragraph handelt von der Aufforderung als solcher; er setzt e f , , 5 1a fer . 6 Gelegenheit haben, (Abgeordn, Camphausen verzichtet auf das Wort.) keit des Gouvernements zlwar dankbar anerkenne, haste aber boch nichts geführt hat, daß es also nur eine Aufforderung geblieben und eslceeenllenmt dein Tode bestraft; gelingt ihm die Verführung nicht, die Straͤfe fuͤr den Fall fest, daß nichts weit:r geschehen, als diese auf . , Ich age al n. an, 3 jäh⸗ Abgeordn. Hüffer: Der Deputirte, der vor mir so eben ge— dafür, daß, wenn Jemand durch Rede und Schrift auffordert, dies nicht zum hochverrätherischen Unternehmen gekommen ist; Nun wird oder fällt ihm die obrigkeitliche Gewalt in die Arme, ehe die Aus⸗ Aufforderung. Bleiöht man hierbei stehen und denkt sich Jemanden, rige ö ,, ; . . 96 p n) h. gleich bei sprochen hat, hat, das ausgesprochen, was ich noch erinnern wollte. oder jenes zu thun, die Ausführung auf der Hand liegen muß. es Niemand cinfallen, dergleichen Aufforderungen das Wort zu reden führung erfolgt ist, daun soll eine dreijährige Freiheits- Entziehung Fer auf dem öffentlichen Markte oder durch einen öffentlichen Anschlag 3 ,, i. h. 9 fangen eng, . e,. 36 Ich glaube, es könne zit Anwendung dieses Paragraphen nur be Abgeordu, Plange: Es ist im Laufe der Verhandlung zwar oder zu erklären, sie sollen straflos bleiben; aber es ist zu erwägen, bas höchste Strafmaß sein? Ich setze einen anderen Fall: es konzi⸗ ohne alle Vorbereitung an die Menge die Aufforderung erläßt, mit , . 24 b dahin, daß über die Strafart zuerst ab⸗ stimmt af, Te schwersten Berbrechen gemacht: werder, bamit nicht in mehrwaft' rtl ärk, daß ter Har gt hh fön nf, mne mn, men daß die Handlung so entfernt in Beziehung auf das Verbrechen ste⸗ pirt Jemand eine Proklamation, welche unmittelbar zu einem hoch- ihm' zu gehen, um einen Hochverrath zu verüben, die Staats. Verfas⸗ ges . 9 wire, a n e n, m,, . ihm die latitude liegt, alle möglichen Handlungen darunter zu sub— forderung zum hochverrätherischen Unternehmen beziehe, da aber die hen kann, daß die Strafe, wie sie der Gesetz Entwurf vorschlägt, berrclherischen Auffuhr auffordert, er läßt sie drucken und an die sung unn uftoßen, so würde man einen Solchen, mehr für wahnsnnig . Hin s f hifi n , . . ann, R ; Fassung desselben zu großen Spielraum läßt; so halte ich es für J , ,,, e , ständen rechtfertigen lassen wird. Mochte der Mensch, der eine. so ich frage hier, soll solch ein Mann, der die Intention hatte, das dennoch gegen ihn ausgesprochen werden, müßté, diejenige genug anders gefaßt werden, es kann sich dann nür von der Aufforderung Komminsfar entwickelten Grihnden. Eg? schent! vor , , , Aufforderung erläßt, niedriger oder ehrenhafter Gesinnung sein, das größte Unglück über das Vaterland zu bringen, vielleicht Tausende sein, welche von der Abtheilung vorgeschlagen ist. aun zu einem sofortigen hoͤchverraͤtherischen Unternehmen handeln, und e n, . ö j 6 ö. 4 Es scheint mir vornehmlich Anstoß Dies entspricht auch den früheren deutschen Strafbestimmungen, ist gleich. Ist er niedriger Gesinnung, so wird seine Aufforderung ; m Tode zu opfern, nur mit einer dreijährigen Frei⸗ Justiz-Minister Uhden: Bie Ausführung des sehr geehrten Ner— ; , ,, de, . . ö en zu werden an dem Ausdrucke, hoch verrätherisches Unter⸗ wie auch dem bavyrischen Strafgesetzbuche. . ist er aber e haf e sinung, . . n , ö , delta ele. können? Ich glaube nicht, ners pan es vielleicht rechtfertigen, daß das Minimum herabgesetzt, , 363. 4 a n ü . 6. Fi a n, 9 i . ö , . 9 a, n. Ja ssung betrac et stens in ihn das an ihm noch zu Ehrende und belege ihn aber nicht daß dies in der Absicht der hohen Versammlung liegt, ja, daß auch das Maximum aber unverändert bleibt. In dem angeführten Falle, ö gen, . h gefaßt würde: „Wer öffentlich durch Rede oder Schrift zur Ausfüh⸗

. vo 121 werden können. Wir kommen also nun zur Absti ie

ü ) ! 96 Sung bes B en , n. ; . zur Abstimmung. Die nächste mit Kah entehrrhden Strafe. Ich halte tafür, sch unt r . der Antrag der Abtheilung nicht dahin gegangen sein würde, wenn wo Jemand sich gar nicht bei dem verabredeten Unternehmen . 16 ,,, 36 , ö n ö e, g , . n, , ,, , nn, age . zu tichten auf den Antrag der Abtheilung, 3 halte es . nen Umständen eine entehrende Strafe rechtfertigen lasse, und daß ich die Größe des Verbrechens in ihrer richtigen Gestalt gedacht ligt, nichts von der Meuterei gewußt hatte, er erfährt sie aber in z ö gen Dann wird zuvörderst feststehen, daß ein hochverrätherisches Unter- für erforderlich, wenigstens für sehr förderlich, wenn die Frage, wozu

icht ; . te ; h Re . ; 69 Fr ö J J t * 8 Rr 3 1 . ; ; . . 5. a5 7 . ; r

mit sinem Maße bis zu zehnjähriger Freiheits- Entziehung unter al. fal Deshalb glaube ich anheimgeben zu müssen, in Beziehung diesem Augenblicke und erläßt nun eine solche Aufforderung, hatgalso t n ,,, , en e, , ö. 9 def duftet, es altem Lie daun ks Gutechten ders bet ling Knlä gie; getrennt wird, so, daß len , das Verbrechen vollständig gesühnt sein wird. Ich . das Maximum'eine Milderung nicht eintreten, vielmehr, . 3 blos dieser Aufforderung sich 6 n h. . . land, und daß diese Aufforderung in der hiesigen . ng eitung Lic . n ,,, sn . n, . 86 beantragt werden, im Falle des stimme für den Antrag der Abtheilung. ; 8 ĩ als solches die lebenswierige Einsperrung stehen angegangenen nicht schuldig zu halten sein, sondern er alt zurn des be, n , ; . 1 3 n , . ch mir erlquben, ie Stelle des frü—⸗ „S3, statt Zuchthausstrafe: Strafarbeit eintreten zu laffen? Hier Abgeordn. Allnoch: Ich kann dich auch nur der Ansicht der . . . z wohl verdient 3. kann, wie bei dem 1 Faktums wegen zu bestrafen. Jedenfalls aber dürfte dann 2 , a ,,,, . . y,. l welches der verehrte Abgeordnete von Prenzlan vor- wird das Wort „Festungshaft“ in Konsequenz des 6. . Majsritüt der, Abtheilung anischließen äind namentlich Bes, Wortes hochvᷣrrätherischen Attentate die Todesstrafe. kine' sehr hohe Strafe sich rechtfertigen . ö wie sehr auch sie auf den gesunden Sinn des Volkes vertraut, der 9 3; Wühelm Radziwill: Ich erlaube mir, die hohe V gr biw znges ft werden, Tie abe Frag wär in ane Ken öffentlich, hegen. In z. sz heißt es: „Wir öffentlich durch daß unter ein Minin um von drei 6ster erwähnt, im Paragraphen J judge sich durch dergleichen Aufforderungen nicht hinreißen läßt. 9. . ; ir die hohe Ver- Bejahung der ersten, auf die zu beantragende Dauer der Strafarbeit

SGchrif j , . ö Eb o wenig glaube ich imun ; 39 wa . ammlung no ine Bezie s vorlieae Par 3. j ; ; ö : k . ö , , a . Ehunnter eundels nich mmer um Aüückgewäcsen, wo bie bestimmten Unt Dig nrshal voll tzechseh: ichs fe ken lehbem gerhrten se g noch auf eine Beziehung des vorliegenden Paragraphen zu richten. Würde aber bie erste Frage verneint, so würde die ö 2 l

ö g e ̃ ; ent: r zführ er Unternehmen auffordert, z. B. . ; ü ; ĩ : aufmerksam zu machen, welche, soviel ich mich erinnere noch nicht nächste Frage die sein: Soll beantragt d ĩ ĩ ̃ ; a bi rrätherischen Unternehmen, wer öffentlich zur Aus führung solcher Untern. n , , Mitgliede der Vorschlag gemacht worden, die Fassu Pardara⸗ 5 . ö ; * ; ; Yste Frag : antragt werden, nach richterlichem Er- n, 9 . ö een . . 45 , 34 ,, . g. 97 also mit Wor zum Ab e auf ,,, 1st ö. Sin eh w, h. dahin zu ,, . diejenigen , , w, nn et nnn, . ö 1 n w , . ,, 2 ö wir kennen die Stimmung des Volkes, also auch genau den Patrio- . rn, t de w durch eine Schrift saphen verfallen. Außerdem ist zu erwägen, daß häusig Lusl⸗ , , . fitelbat ber Tha. erer! , . 6. —ͤ . von Preßver- wäre, wenn diese Frage bejaht würde, die nächste Frage zu richten sse e iger ) entlichen Orte geschehen sein oder durch Schrist, ragraphen verjall , n,. ; ch kei hochver⸗ vderrath, welche unmittelbar der That vorhergehen, hierunter begrif⸗- gehen die Rede ist, und sch lege einen besonderen Werth 165 ie D . . ; e, m tismus desselben. Ich habe weniger Furcht vor der Oeffentlich⸗ len gn, hen Cent ichen ssz anch! be ist. Das sind die Krite⸗ vorkommen, die im Augenblicke ihres Entstehens noch keinen hoch en sein sollen, also nur die vorh führ . n,, ,, 955 h 616 flonderen, Werth auf die auf die Dauer, die einkreten zu lassen beantragt wird. Eine spätere ! 3 ö Se —ĩ . ) tlichkeit wissentlich übergeben ist. as sir vorkommen, . . lche Reben allerdings sen sein sollen, also nur die vorher angeführten allerschwersten Fälle. Reihe von Paragraphen, die in dem Gesetzentwurf vork d Ir 7 ö. n z keit, dieselbe hat uns nur Segen gebracht, als vor den versteckten die der Oeffen erg en Handelt, und wenn eines ratherischen Charakter Haben, die aber durch solche Reden 1 Baraus wurde schon der Rachthril ent hel 21. ara - x t orkommen un Frage wäre zu richten auf den Vorschlag des Abgeordneten Grabow. e im Volke zie e zerbrechens, um das es sich hier handelt, rätherisch ü ö je sehr wichtigen Mo— araus schon der Nachtheil entstehen, daß Fälle von gerin- von dem Preßvergehen handeln. Ich würde die h V I ö i ü ; Reden ele n Tl chnlneg. we, ,, das Verbrechen so groß, daß man es nicht dazu gestempelt werden können: Das sind die sehr wichtig. gerer Strafbarkeit straflos blieben, das würde also gar nicht geh dern, ihn mi are ; w . Abgeordn; von Weiher; Es ist auch angeregt worden, daß bei Abgeordn. Graf Rensrd;. Wenn ich mich gestern bei den Pa- derselben vorliegt, so n,, 5 legen kann ute Welche die hohe Versammlung gemiß berüchsichtigen with; lim aber die Fälle der höchsten Strafbarkei Garnhicht gehen guffesdern zin nit Leni Einste zu behandeln, weicher der Schwer- Bötrafarbeit die bürgerliche Ehre abgesprochen werden soll. Die Versuche hochverrätherischer U mit einer einjährigen einfachen Freiheitsstrafe belegen kann. mente, , . ang seng erlaube tr, das Amen e Fe söchsten Strafbarkeit, und die einer leichteren des Vergehens angemessen ist, und fomit bie Regierung in dem Juchtbanes ] n J , . ̃ ö U ragraphen, welch . ken Unternehmungen ini inv: Die Sache selbst ist d Abgeordn. Freiherr von Gaffren; Ich , n , . Art zusammenfassen zu können, würde ich kein Bedenk b ich erke zu ii si er 3 3 Zuchthausstrafe soll Jusgeschlossen werden; dafür aber Strafarbeit i te Maßregeln ausgesprochen habe, als im Eut= Justiz-Minister von Savigny: Tie Sache selbst ist von dem . . naß für 8. S3 von dreijähriger bis . n Bedenken haben, mich Werke unterstützen, welche sie, soviel ich vernommen habe, auch und Festungshaft ss Ri handeln, für milt ere P eren bei 8. 3 habe, als im En istiz 8 Fschöpfend behandelt worden, daß ich dement zu stellen, daß das Strafmaß für S. S3 vr kultativet Ab- dem Vorschlage des geehrten Mitgliedes zu meiner Linken anzuschlie« bei der deutschen Bundes g w ud Festungshaft, auch nach Ermessen des Richters Aberkennung der wurfe, so muß ich mich doch bei §. 83 gegen die mildere Maßregel Herrn Landtags-⸗Kommissar so erschbpfen eha den, eh ipbl igt äch th ausstrafe ober Strafarbeit mit fakultativer ö . * eig der deu schen Bundes vversammlung fördert, nämlich die Presse bürgerlichen Ehre eintreten. der Hiast n des Ausschuses erklären, namentlich in Bezichunz zuf zazu nichts hinzusnsetzen weiß; ich lende u . . 3 , . . eintrtten mög. Ich halte das . 5 3. ges 6 7) hir e ,, , gang en, und, ain, Feehsesegz an, die, Stelle der Gen ur zu setzen, Marschall: Den Vorschlag habe ich nicht vernommen. den Passus: ĩ ĩ ö Gutachten der Abtheilung, um darauf aufmer ig 1 96 i von 3 Jahren zwar für zu gering, indessen spreche ich aus Analogie ul ft fn: el. , un e ans 1 . Ich fordere also auf, die Regierung bei den Schwierigkeiten, die sich (mehrere Stimmen: „Er ist von mehreren Seiten gemacht worden.“) Wer durch Schrift zu einem hochverrätherischen Unternehmen nach meiner Ueberzeugung dies blos auf einem Mißverstän niß be⸗ , 6 Beslylisf. Hlesen Vorschlag aus, von dem ich wün— 99 ern, auf drei ihr bei diesem Vorhaben entgegenstellen, dadurch zu unterstützhen, daß Er könnte nur allenfalls aus einer Acußerung des Abgeordneten von auffordert. 4 ruht. Man hat ohne Zweifel, indem man den Antrag machte, diese ui 9 * . sie mit Ernst den Vergehen entgegentreten, die, mit der Freffe n Verded entnommen wer den.

, . ö . J 25 ; ; stimmung der hohen Versammlung sinde. ö . 9. . . e w, e, e ben, nie, ben ne e fen r,, g, J ,, rh geht also dahin, daß fakultativ auf Marschall: Ich habe nur zu erwähnen, daß in 9 auf die Verbindung stehend, in unserem Hesetze vorkommen. Ich kann die Abgeordn. von Werdeck: Ich habe ihn eigentlich gemacht.

lugenblicks hinreißen läßt; ehe man sich . e. ch von dem Momente des 2

r pris Ziächriae Treiheitsst in ei deren mil⸗ Marsch . I Das war schon übrigen Vorschläge, welche gemacht worden sind, eine Unter tützungs⸗- Wichtigkeit eines schlecht zeb z der Pr ; ' ̃

h ) . Zuchthausstrafe, 1 bis Zjährige Freiheitsstrafe in einer, andere, „Strafarbeit erkannt werden könne. Wa. 8 z ; r hun Wichtigkeit eines schlech en Gebrauchs der Presse nur sehr hoch an— Abgeordn. von Weiher: Ich habe den speziellen Antra ge⸗ aber hinsetzt und schreibt, gehört eine reifere Ueberlegung dazu, und Bucht Ye felt auzu wenden, man hat dabei n,, . 1 a,,, den der Abgeordnete von Gaffron gemacht , i n e n e,, ,, lagen, und schließe mich daher vollkommen denen an, welche die macht, 66 Eirase, wie sie bei 8. 82 beliebt worden ist, auch . m deswegen wünsche ich, . rr 56 J e, n . e n . n e. , ö. hat, darin lag schon, daß fakultativ Zuchthaus und Strafarbeit er= den Vorschlag des Abgeordnete! Glabon,mwelchet 8 h 4 . n ,, ,, 1 wissen 2 wie die Anwendung zu 44 33 nue ve rf e n daß Strafarbeit

,. en auffordern, hart bestraft werden. ö. wa Lehren verbreitet, die gefährli hren Folge hen mbar. j . a ging, da des 8. S2. Ich bin übrigens ganz mit denen einverstanden, die bei und Aberkennung der bürgerlichen Ehre eintreten solle.

nie n,, Radz will: Ich kann eine solche Aufforde⸗ die bh, der snthten en Aufforderung zum künftigen Umsturze ö ,, von Gaffron: Allerdings, ich habe hier nur e , 9 , . „und blos in 8. 82 an die Stelle des Zuchthauses ebenfalls Strafarbeit um resp. 2 Es ist zu ermitteln, ob der Vorschlag die erforder= rung, wie sie hier in Rede steht, nicht, wie es von einigen Rednern Staates enthalten. An solche Fälle scheint man gedacht zu haben das St naß kunzugefigt. 3 ö ob er die not hige Unter stiyn 9 1 66 . he zu entnehmen, Festungshaft eintreten lassen, dem Richter die Befugniß geben wollen, liche Unterstützung von acht Mitgliedern erhält.

geschehen, unter die unschuldigen Annoncen stellen. Die Handlung, und sie, nicht ganz mit Unrecht, für weniger gefährlich zu halten, da ck; Der §. 83 und der §. 85 stehen in einem 9 ng don itgliedern sindet. die Ehrenrechte abzusprechen und die Dauer der Strafe zwischen Es geschieht. Fürst Wilhelm Radziwill: Ich glaube, daß die Abstimmung

ö * 2 ö . . 9 n 1 ei beck: 2 z Er hat sie d ĩ d I i e 8 J .

i der als daß auf sie ei he Strafe, wie im Entwurfe, anwendbar Abgeordn. Steinbeck 3. 83 hebt eine Handlung heraus, gefunden, wird also eventuell zur Frage kommen. dreijähriger und lebenslänglicher arbitr

d der Paragraph erwähnt, sind mir füglich nur in Zeiten ͤ uf sie eine so hohe . . . e; der 5. ' ? . n . j¶hriger ebenslänglicher arbitriren.

3 ö. . ä, nd rin , , re n, ki man hat aber übersehen, wovon ich gern zu gehen e. ö . 2 n, ffen tl ic zu 1 Verbrechen . n. so , , Da das Amendement unterstützt ist, . Marschall; Ehe wir zur Abstimmung übergehen, müssen wir sich erledigt, wenn gefragt wird, daß die Strafe bei 8. 83 wie bei

schon so weit gediehen ist, daß es mit Aussicht au Erfolg ins Leben durch eine noch genauere Fassung anschaulicher gemacht werden könnte, Hochverrath wird; der §. S5 spricht von ar mir ein paar Worte gegen den Vorschlag erlauben wissen, ob der Borschlag des Abgeordneten Neumann, daß nach dem S. 82 einfreten soll. Es scheint mir alles Uebrige einfache Fassungs= Worte: „Schrift“ noch eingeschaltet werden solle „zur Ausführung“ fache zu sein, und der Königliche Kommissar und der Herr Minister

ö ö ; j ü ; ) ift⸗ ill und soll, welches ĩ ck habe Nun hat bei müssen sreten lann. Unter anderen Umständen kann ich nur den, der ein daß hier gar nicht von solchen Fällen die Rede ist, sondern von schrift⸗ wil e' welche den, gleichen Zweck haben. Nun . ö . och Unternehmen veranlaßt, entweder für einen Wahnsinnigen licher oder mündlicher Aufforderung zu einem hoch verrätherischen nr. a,. dafür gestimmt, daß ein- bis zehnjährige Straf⸗ hin Der, Herr Deputirte hat das eben unterstützte Amendement da- die erforberliche Unterstützung von 8 Mitgliedern findet. der , ,. haben schon wiederholt erklärt, daß sie die Vor-

. = u. 11 gehen . ĩ ĩ §. 8 d ll. Dies vermag ich mit gestellt, daß die Strafbarkeit ĩ ö. e , ö ; ĩ

oder für einen unüberlegten, ungefährlichen Gelbschnabel halten, der Unternehmen; ein hochverrätherisches Unternehmen aber ist, wie beit als Strafe, angenommen werden soll. ies vermag . rafbarkeit nach diesem Paragraphen nur dann Abgeordn. von Brünneck: Das ist eine Fassungs frage schläge, die auf die Fassung allein gehen, ad refserendum nehmen ĩ ĩ trase zu hart getroffen die vorigen Paragraphen ausdrücklich bestimmen, etwas, wodurch »wbei andlun le, d : 2 ! . ; g

ier ger il. 23 , , , J . scheint unm itte lb ar ö 3 des 5362 37 bie Todtun des Kö⸗ ; würd ; * inen n, gf, ann, mn Teras, d mn. Hern. Ti, wolle

es mir unzweifelhaft, daß in Fällen, wie der schon erwähnte, wo nigs soll zur Ausführung ebracht werden. Davon allein ist in berührt, schwerer und bedeutender, als was §. S5 ins Auge faßt. senik t meiner Ueberzeugung nach, den Zweck des Paragraphen we⸗

Leute in einem Zeitpunfte des Ausbruchs hochverrätherischer Unter- Rede, und wenn sich die Abtheilung dies vor Augen gehalten hätte, Eräcbalb nuß ich, da ich bei. 8. S6 der Abtheilnmg beizutreten abge⸗ ich verandern, ja in vit len Fällen ern 33

nehmen öffentlich durch Schrift oder Rede zum Aufstande auffordern würde sie vielleicht den Antrag nicht so gestellt haben. Um das

dem von der Majorität der Abtheilung bei t. 83 abgegebenen Vos 2 solle, wenn die ken Käht u vereinigen; denn auf seden Fall ist das, was §. 83 It. seiner Aufsorderung unmittelbar gefolgt sei. Ein solcher Zusatz nister der re gebung zu fragen, ob er gegen diesen Zusatz etwas Marschall: Ich verkenne nicht, daß der Vorschlag möglicherweise

einzuwenden hat zu diesem Resultate führen könnte, aber es ist auch denkbar, daß viele Justiz-Minister von Savigny: Gegen den Zusatz „zur Aus- Mitglieder über diesen Paragraphen anders stimmen wollen, als ben