1848 / 40 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

318 : ; d ir bei dieser Reihe von Fragen Soll beantragt werden, daß in den Fällen des §. 83 statt der Die Abtheilung hat mit 12 gegen 2 Stimmen beschlossen, vor— pe, G venmneber, baß wis bei. dies g gira , Strafarbeit oder Festungshaft eintrete, und daß zuschlagen, 319

bleiben. J ; / ; i 6 de, die Besti d S5 dahi ;

Abgeordn. Frhr. von Saffron: Ich wollte mir nur die Frage zugleich auf Verlust der Ehrenrechte erkannt werden könne? daß angetragen werde, die Bestimmung des §. S5 dahin zu B il ; ; ob es nicht zweckmäßig wäre, daß mein Amendement zu- und diejenigen, die diese Frage bejahen, würden das durch Ausstehen ändern: . ; Erste ellage ll emelne P f sch 3 i . y der n en r eg ve. Gutachen der Abtheilung kom zu erkennen geben. e. . ( „An dere die Vorbereitung eines Hochverraths bezwechende g zur A g n reußi en e tung Mittwoch den 9g. Febr.

men könnte. Mehr als zwei Drittel erklären sich dafür.) J. Handlungen sollen mit Strafarbeit von 1 bis zu 10 Jahren . x , , , 9 e ght an gag P n Abgeerdn, ven Auerswald; Ich erkenne die Hrinde, bit der s fertigt s orm ig haus, sondern für Strafarbeit und Festungshaft gestimmt, und dem demjenigen, was von den mei ten Mitgliedern geäußert worden ist, n Folge der heuti e e. rauf anzu⸗ geordn, von Auerswald: Ich erkenne die Gründe, ie der fertigt sein wird, und eben so bin ich fest überzeu t, ĩ ö llose T ; . . , n, worden, auch die Gn en! abzuerkennen. am meisten entsprechen, wenn, die Frage gestellt wird: Soll, bean- tragen sein, daß die Zuchthausstrafe überhaupt ausgeschlossen bleibe Herr JustizMinister angegeben hat, so wie w seiner jedem tobeswürdigen Verbrechen im speziellen e. , . re e m n, ,. cr rn , rig . marschall: Es wild auch in der Stellung der Frage, wie ich tragt werden, daß auf dreijahrige bis lebenswierige Strafarbeit oder und außer der Strafarbeit auch Festungshaft Zulãssig sei, so. wie, Aeußerung, daß die von ihm angebeutete Absicht im Gesetz aus ge⸗ zeugung kommen werden, oder, um es mit einem Worte auszudrücken, Nanges, welche im Jahre 1812, als Preußen Frankreichs Verbünde⸗ sie genannt habe, allerdings die nächste Abstimmung über die in ge— de neee erkannt werden könne? Diesenigen, welche die Frage daß fakultative Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte stattfinden drück werden müsse, volltommen an; ich, muß aber bekennen, daß ich daß wir unter den ohnehin nicht zahlreichen todeswürdigen Verbre? ter war unh gegen Rußland FRrieg führte, in Rußland zum Kampfe wisser Art zu vereinigenden Anträge der Abgeordneten von Gaffron bejahen, würden das durch Aufstehen zu erkennen geben. könne. ; : auer Stande bin, einzusehen, Laß dies nicht so deutlich und so präzise, chen kein einziges finden werben, von dem behauptet werken könnte, trieben und alich ihrerseits dahin zu wirken bemüht war'n daß der und von Werdeck stattfinden. Die erste Frage heißt: Soll beantragt . (Wird mit großer Majorität bejaht Marschall: Es wird aus der Abstimmung zu entnehmen sein, 9 es nur gewünscht werden kann, bereits in den Paragraphen ge. in diesem Verbrechen sei nit mals, unter keinerlei Uimstinden, dec. Friebe nag, er, Gren eite, m g , gin e gen, en r Dine werden, in den Fällen des §. 83 statt Zuchthausstrafe Strafarbeit Es ist mir im Laufe der heutigen Sitzung eine Mittheilung von eb das die Ansicht der Versammlung ist, und diejenigen, welche die⸗ sbehen si, welche der Herr Referent wiederholt hat. Demnach ist Ehrenverlust nicht verdient. Daher stelle ich nochmals in Erwägung, würden der Bestimmung des 8. 87 verfallen und solgerecht für Tan. oder Festungshaft eintreten zu lassen? Dit darauf folgende Frage Seiten des Herrn Landtags-Kommissarius zugekommen, welche ich ser Ansicht sind, werden dies durch Aufstehen zu erkennen geben. me es Türme ent der 8. 86 überhaupt nicht nn , und ich ob es dann nicht besser sein wird, auf S. 8 zurückzukommen und bei des verräther erllärt worden sch. Ich will Namen 1 , ,. würde heißen: Soll beantragt werden, nach richterlichem Ermessen den Secretair zu verlesen bitte. Es hat sich eine große Majorität dafür erklärt, und wir kommen r 8 für seine Streichung stimmen, weil der von , ,, den ohnehin nicht zahlreichen todeswürdigen Verbrechen dem Richter es wird ies er mn. un n a ,,,, . uin Zuchthaus strafe ober Strafatheit eintreten Mn lassen? Secretair Kuschke (iest vor: zu 8. Zb. - . ö ö. er gewünschte Zweck schon durch die ersten Paragraphen des die Fakultät einzuräumen, ob er einen besonderen Grad von Schänd⸗ es Landesverräther im Sinne des §. 87 geben kann, die minbestens Candtags⸗Kommissar: Meines Erachtens können die Fragen Da der Vereinigte Ausschuß bei der Berathung des S. 28 des Referent Uaumann: Zu §. 85 war auch von der Abtheilung n ,,. gesichert ist. . lichkeit finde, d. h. ihm die Ehrenrechte abzuerkennen. Ich glaube, so ehrenwerth sind, als dies irgend ein Hochverräther nur sein kann. Ich nicht wohl getrennt werden, da bei der Abstimmung Gewißheit darüber Strafgesetz - Entwurss auf Aufhebung der Strase der Vermögens- der Vorschlag gemacht worden, das Wert jeh wegzulassen. . 6 a. werden nun zur , ,, . . daß die Rückkehr auf einen solchen Beschluß sogar ganz im Einklange erlaube mir aber in anderer Beziehung gegen den Herrn Minssier vorhanden sein muß, ob die Strafe infamirend sein soll oder nicht. Confiscation angetragen hat, zugleich aber ein Beschluß darüber vor⸗ (Stimmen: Das ist Fassungssache.) Ine . , , die dem 3 rage . 1. . ea. . mit denjenigen Beschlüssen, welche bereits außer der Todesstrafe zu sprechen, namentlich gegen den Vorschlag, die Bestimmung in Be⸗ Soll aber eine solche Trennung dennoch Statt finden, so würde ich behalten ist, inwieweit derselben die Sequestration zu substituiren sei, . „S. 8b. 3a ; . he e, es Paragraphen beistimmen, dies durch Aufstehen zu er— beute und in der gestrigen Sitzung gefaßt worten sind, neben! den ziehung auf die Aberkennung der Chremfechte erncut n n,, nachstehende Reihenfolge vorschlagen: Soll jedesmal auf Zuchthaus⸗ so sind in dieser Beziehung die nöthigen Vorschläge der Regierung Die für den Hochverrath bestimmten Strafen (S5. S0 - 85) , J . dre izzitostrafen in de nen man sich gerade dafür erklärt hat, in mehre⸗ libgesehen davon, daß nach dem Vorschlage bez wenn ,,, strafe erkannt werden? Würde diese Frage verneint, so müßte folgen: zum §. 9? ausgearbeitet, welche Ew. Durchlaucht ich in 100 Exem⸗ sollen auf Aus linder eben so wie auf preußische Unterthanen ange⸗ ar, ö n. ,, ,. afür erklärt. S. 87. . ieser wichtigen Fragen, wie bei dem Hochverrath, Sirafarbeit wenn wir die beireffe den Paragraphen gad; Kr 3 Soll alternativ auf Zuchthaus oder Strafarbeit erkannt werden? plaren zur geneigten Vertheilung an die . des Vereinigten wendet werden.“ . aumann llies . ö Hichthanses festzusetzen, aber mit der hinzugefügten Ja allen Umstãnden diefe Erwägung nicht Chne Dehn! fat su der Dirde vuch hiese groe w eint? Solf erlangt werden auf Straf. Kent n f, fes hierneben ganz ergebens lber sende, indem ich Das Gutachten der Abtheilung lautet: Ein preuhlsher . . ö J . . Ehrenentziehung. Nun wird man nicht leugnen, daß in könne, welche vielleicht nicht die kürzeste sein dürfte, und der von dem arbeit oder Festungshaft mit der Fakultät des Richters, die Ehren⸗ zugleich beantrage, solche seiner Zeit gencigtest der Berathung unter— ̃ . 3„S3Zu 5. 86. . V Zweck mit einer fremden Regierung sich . a. u . ij . awelche ich zusammengestelst habe, und namentlich in den Herrn Justiz Minister beabsichtigte praktische Zweck nicht erreicht würde, so rechte zu entziehen? und wenn auch diese Frage verneint würde, so werfen zu wollen. ; Die Bestimmung dieses Paragraphen ist lediglich eine 1 Kriege gegen den preußischen Staat zn fn . bes . e. Landes verraths, dieselbe Art von Nichtswürdigkeit statt! halte ich es an und für sich äußerst bedenklich. Ein allgemeiner bliebe dann ieee rage! Soll auf csafahhe Frcihtits rutzithung Berlin, den 3. Februar 1848. . holung der in den ss. 1 —4 enthaltenen allgemeinen Regeln. Die er,, , . . K— en . ö Nein nãchster Antrag geht also dahin, für den Fall Paragraph bleibt stehen, auch wenn später durch neue Gesetze neue e , , wen. Marschall: Ich bitte einen der Herren Secretaire, die Ver— ädlederholung der aligemeinen Vorschrift durch spezieli . Hen it, an Cen ad fen är , . 1 , ,,. . . . es in Ss. S7, S8 und 89 dem Richter diese Falultät aus- spezielle Bestimmungen aufgenommen werden, und behält seine Be⸗ Nur diese Reihenfolge führt meines Erachtens zu einem richtigen theilung zu übernehmen. Wir kommen zu §. 84. bei einzelnen Verbrechen würde die Ain werb barer eric G en Zuchthausstrafe bestraft werben.“ j J bre ö einzuräumen, wobei ich nur der Erwägung anheimgestellt deutung auch für diese. Wir wissen nicht, welche einzelne Straf⸗ Nesultate. Referent Naumann liest . . Be weh her . h,. a m. 16 Gegen diese Beslimmunghist von der mahehhng nine ere len, enn ie s min gal n, , dies zweckmäßiger in einem 2 ö e en e gern hun fügt ö. ob der h ß die F §. 84. mung wiederholt wird, unnöthi rag ö z , en; ĩ ö af. K ͤ , 2 . ruch gelegt . ereinigte Landta ei Prüfung derselben alsdann den allgemei Ich glaube, daß die Fragestellung „S g worden; es ist aber zu erwähnen, daß der Landesverrath nicht schär⸗ Abgeordn. Dittrich: Ich kann mir den Fall, den der Para⸗ , m wird 3 können. ö

Abgeordn. von Auerswald: 9 . ; S6 besonders die Kontroverse gelöst des Herrn Marschalls ganz richtig ist, und kann dem Königlichen Wer zur Vorbereitung eines Hochverraths entweder mit einer durch die Bestimmung des §. S6 beso . d gelös fer bestraft werden kann, als der Ho ; . ( , ) n r . e 3 Rem n sal zart iht 2 . gn glaube, wenn es in der auswärtigen Regierung sich einläßt, oder die ihm vom Staate an, wn en n. . k, . genommenen milderen ö . . . *. 3 4 a n. ma hen unt, glaube, daß die Abgeordu. Camphausen: Ich bin meinerseits der Ansicht, daß Ansicht der Versammlung liegt, unter allen Umständen die entehrende vertraute Macht mißbraucht, oder Mannschaften anwirbt oder einübt, begangen ö , , n, n. ,,, ,, gr ist das hung auf das Strafmaß und die Strafart auch hier zur An wendung wendig idr , . pain Lemselben nicht notk.- (s woh!' geeignet sei möchte, den, Vorschlag des Herrn. Gesetzge= Einf Täle, mn bt n erhalt! o ns, denn,, ber ist mit zehnjähriger bis iebensnierlger Zuchthausstrafe zu belegen. in 6. i n ,,, . . kern rh en! erh laiß 6 geb acht werden miissen ; wa , l, hie gen ht, o gohne 1 Zweck ein bungs⸗Ministers aufzunehmen, auf den früheren Beschluß zurückzu- nächsten Frage entscheiden, wenn sie ausspricht: Der Richter soll auf Die Abtheilung hat keinen Antrag gestellt. ; 3 h bnd . ud die albiheilung e , , m men Justiz Minister von Savigny: Auf den ersten BliK scheint es been ban . dar 3 1 ö Ich glaube fer⸗ gehen und. auf biegsem Rückgange noch einen oder zwei andere Punkte Verlust der bürgerlichen Ehre erkennen können. Diesem Beschlusse „Abgeordn. Graf Renard: Bei 8. 84 ist hier auh 56. l 961 ug ssn . . rklart . ; allerdings, daß der Landesverrath gewissermaßen in zweiter Linie S0, 4 in? Wesentlichen . / e e ö . ö z 19 1 r , g,, ,, erwähnt? „wer Mannschaften anwirbt oder einlibt“; diefer Fa gegen eine sich dahin erklärt, stände, verglichen mit dem Hochverrath; allein ich muß mir dabei diese Worte . die ir icht e. . . 6 . . . . 3 ., 2 irn ,,

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wird nicht präjudizirt. : er n J ; setz-Entwurfe zu Landtags⸗Kommissar: Ich bitte um , wenn scheint mir 96. relativen ,, . , , nn, e nnen werde, den 5. 86 aus dem Gesetz se z . ö , vorzutragen erlauben. Es ist dabei zunächst ohne dieselben erreicht wurfs ein derartiges Loch gebohrt hab daß das alte System, wi ; Herrn Landtags-Marschall mit meinem Rath in sein Amt ren beiden Fälle: „wer mit einer auswärtigen egierun in⸗ , ; H auf einen Punkt Rücksicht zu nehmen, de ; . 1 2 . . e Loch irt haben, daß da e System, wie 1 7 ö. 39 . 9 weiter gegen die , nn zu er⸗ läßt oder 6. vom Staate anvertraute Macht mißbraucht“, kön Justiz⸗Minister Uhden: Die Bedenken, welche gegen eg hesng nicht bestritfen ö i n. ö. 6 ö gar udodlegserungs Koinmisat Bischoff:ů Es soll im 8. 87 ausgedrückt ich befürchte, gan auslaufen wird. Nach dem Systeme ben Gesetz⸗ ehen hoffe aber, Lurch bie Art unt Welse, wie ichs hieinen s4rzunsch nck währentb emnes solchen Kriegszustandes ehhtreten, nd ich glaube, 6. n, . 1 , , . Paragraphen, sondern auch bei dem sogleich . . 3 , e, , u. ant * g . in . ö 4 in . n n,, , 2 ; ; . icht ne S le i ite D inauszieht, nicht 6. nach dem Gutachten der Abtheilung von ) Versamm⸗ von großer Wichtigkeit Ich wi ; ĩ a n, . 190 abt wird, die Strafe des Landesverraths eintreten soll, Zuchthaus; jetzt is Strafarbeit plus Verlust der Ehrenre. te nicht ausgesprochen, der Versammlung über die wichtige Bedeutung der daß eine Strafe, die sich auf eine so weite Dauer hinauszieht, ; den ist, daß nur bie Fakultät gegeben werden soll , Wlchtigkeit. Ich will nachher auf den speziellen Punkt ohne Rücksicht darauf, ob die speziellen Zwecke verfolgt werd lch hr gleich Zuchth d frühe ragen einige Aufklärung gegeben zu haben. ausreichend sei, von dem Verbrechen abzuschrecken; denn wenn das lung festgesetzt worden ist, daß. Falultät gegeb . übergehen, den der Herr Referent bemerksich gmacht an' lien ent. . . , . mlt zwerdegs nee che mehrzgleich Zuchthaus, und wenn früher Ausnahmen bestanden, wers n,, JJ R, , , keinen Unterschied erkennen kann, denn die Frage heißt: ist die lange Dauer der Strafe eine nußlose Härte. glaube, legt ist. Bei so schweren Verbrechen! 33 69 für ie Rn. zrochen ist, soll diese Art des Landesverraths mit dem Tode bestraft selbst j , wi. den', gelaßt warde weicher ge daben wir den ihlerlihen wielrgun tatt ihn zu beschränken, ; . 8* h . lan . . z teten. Sodann ist noch ein anderer Grund für die Auf⸗ werden.““ Soll 29 . 28 . stre elbst ohne einen hochverrätherischen Zweck c.“ Bie Erregung eines immer weiter und weiter ausgedehnt und die Schwierigkeiten für das Soll beantragt werden, statt Zuchthausstrafe „Strafarbeit oder daß wir hier die Todesstrafe substituiren müssen, um von solchen immer eintreten. So ann 10 umficg um recht schalf en, So lange der Entwurf in allen feinen bisher fortgehenden Krieges gegen Preußen läßt si n . zerfah ; ö inlich fünft en n Festungshaft“ eintr 2 ; en. Es sind hier unter Hochverrath dieselben rechterhaltung dieses Paragraphen anzuführen, näm ich . . Bestimmungen unangefochten war, würde h j ges geg reu äßt sich auch aus einem anderen Grunde Verfahren vermehrt, welches wahrscheinlich künftig auch hier einge . fich . den Vorschlag der Abtheilung, ld nn , im ul Landrechte n . Titel „Lan- hervorzuheben, daß der Hochverrath nur von , , , n der §. S mit gin ö. , . , ,. 3. ö Nr. J bis 4 des §. 890 zu erreichen; führt werden wird; Das Bedürfniß, zurückzugehen, ist auch durch den welcher dahin ging, die Zuchthausstrafe vollständig auszuschließen, des-Verrath“ bezeichnet sind in den 88. 107 110, und in allen werden kann und außerdem bei den k gen r ö. richterlichen Ermessen gelegen haben, in jedem solchen Felle des Lin Rirfe er 1 . e,, . ,, ö. 2 ,,, ö. ö. ,. ie e . und an ihrer Stelle Strafarbeit ober Festungshaft zu beantragen. diesen Fällen hat das Landrecht verschärfte Todesfrrafe verordnet. ob gegen einen ,, 2 . sein könnte. , auch die Chrenrechte abzusprechen. Nun riaube ich mir, Ministeriums cben gesagt hat? bereits nn dern been re . der ir n der Ehrenrechte . das Vieh en fehlen . Geschieht das also nicht, wird die erste Frage verneint, so folgt die Regierungs- Kommissar Bischoff: Die Bestimmungen des Land- brechens überhaupt ein Straferlenn niß [ei, . 9un Grund, den die darauf aufmerksam zu machen, daß? gerade die Fälle des Landesver- worden, und aus dem angeführten Grunde hat män es nicht für fakullative Aberkennung zu vermehren, weil sie nicht unbedingt bei zweite, welche darguf gerichtet ist, ob beantragt werden wolle, er rechts beziehen sich auf den Lanbes-Verxäth und werden im , , . ö ., richtig anerkannt th ami stens don ganz hesenderer Schwere und Verächtlichteit sind. nöthig erachtet, den 8. S, gahibers zu fassen. h muß aber auf das ben im Entwürfe bezeichneten Verbrechen ambendba! ist ea neo haussirafe und Straffebeil fafultatis nach der Wahl des Jüchters S. , und folgenben des Entwẽörfs ihre Erledigung finden; hier aber Abthöünng geltend macht, muß auch 995i k . Landes verrath wird in den meisten und gefährlichsten Fällen ver⸗ zurückkommen, was ver Herr Minister der Gesetzgebung angeführt eine getheilte Aberkennung eintreten könne, und wenn auf die Frage eintreten zu lassen. Es käme nur darauf an, ob hier zu gleicher handelt es sich von einem anderen Fall. werden, daß es nicht zweckmäßig ist, wo inen Fällen zu erwähnen zöt werden von solchen Personen, die noch außer ihren allgemeinen hat, und muß anerkennen daß es in der Konseqhäenz der gefaßten wegen der Todesstrafe zurückgegangen werben soll, würde es geei 3. Zeit der Entziehung der Ehrenrechte Erwähnung geschehe oder erst Marschall: Es fragt sich, ob der Vorschlag Unterstützung , J . ö. k . 6 n n, J ö rn gn auf sich Beschlüsse liegt, sich jedesmal zu fragen, ob in den Fällen, wo die scheinen, auch diese andere ö. . zwar balb, 1 . 1 ächsten Frage. indet. was schon durch ein allgemeines Prin; 4 . J Haben durch freiwillig übernommenen Dienst, die also noch eine spe⸗ Todesstrafe eintritt, r Tod ĩ . litgli r . Schlusfe * ö 4 ren * . Brünneck: Ich würde vorschlagen, gleich in die f (Wird nicht unterstützt.) solchen Fällen schon nach früheren Paragraphen des Entwurfs auch ziell übernommene und beschworene Treue verletzen. Das wird ö der . ,, ela ufig, Xu . . . . . vor schlug, an. Schluss. in Berathung erste . die Beslimmung mit aufzunehmen, daß analog der gesiri⸗ Abgeordn. Graf von Gneisengu; Bürfte nicht hinter k die Ausländer . 6 . fen , ij bei a n nr, . . Hochverrathe, viel Erachtens hier vorhanden, unde ich kalte de ur 14 hi fat n gn. ,,, , Absti t em richterlichen Ermessen überlassen ten „oder einübt“ hinzuzufllgen sein: „um sie gegen den preußischen der Abtheilung, daß es nicht zweckmäßig sei, i . . äufiger der Fall sein. un wird Niemand leugnen, daß in solchen sagt werden müsse: „bei der Todes 5m ; gn 6 e,, e n, . r gen Abstimmung, be. s. 6e es dem gichterlichen ö. . 4 iederholen, weil dadurch die Anwendung des Prinzips auf alen inn Lanbegverrcth n,. 24 . berden snülss; ⸗bꝛi der Todesstrafe könne zugleich der Verlust mich dem Antrage des Herrn Gesetzgebungs⸗Ministers, in einer spä= JJ . e methte K daß Werbungen geschehen, um die Mannschaf⸗— . l. ,, werden könnte. Ich erlaube ö , 3. sich ,,,, . n , ,, serben,., Was die zweite Ve- teren. Sitzung auf den angeregten . . . * n Naumann: Ich schließe mich dem gestern gemachten ter ausw arte in den Liolon een zu brauchen, und darauf kann unmög⸗ mir aber, darauf e , zu . , in . . ö. wenn Einem Vertrauen bewiesen worden ist, ihm ein , . An! , n, n n , ,, he, . . n , ein darüber ng fn g, e sf . 9 ae. te] Laumann: a. 3 ; , m. 2. i intr ; er allgemei. der ein Kriegsbefehl übertr an, h i h lestgesetzt ge, frage, e ihrer Summe nach die Ehrenrechte getheilt werden t mehr das Gut- lich eine solche hohe Strafe gesetzt werden. spezielle Gründe eintreten, die es räthlich machen, von, w. oder eit egsbefeh agen worden ist und dieser dann das allen Fällen neben d d 5 9 , . , . . 3 ,, unf Bischoff: Es heißt ausbrücklich: „Zur nen Regel, 39. ö. ich n . e Hin mg, . . J. 6. eh Land etwas so Feindseliges n ber ar r ng. ir ile e r iger T fn wan , md ,,, * w h nn gz behnlse itt ban a, n ich k. ines * ö. daß es in der allgemeinen Theorie des Strafre— hr hausig be⸗ unternehmen und Tausende in Gefahr des Lebens zu bri daß we ö fen wei an ; ö j ,, ; n. 6. r da eint . , , hat. terkennen, daß alle Mit— ,, Das Gutachten der Abtheilung 36 wird, ein Hochverrath könne niemals angenommen und also— darin etwas so . liegt, di . 4. k . P . k ö n, 5. . x e, i ö. g ö . auf Stellung der ist au ; worden bevor die Beschlüsse zu §8. 82 gefaßt waren. auch nicht als solcher bestraft werden, als an den Unterthanen; da Strenge gegen ihn, hinlänglich gerechtfertigt sein würde. Ich würde abzuwarten sein, ob auch der hohen Versammlung in , . 36. word , ö ö ber or schlag gemacht . 6. . ug ö,. il bee en Grundsatze zuerst Aus , Gründen, die für diese Beschlüsse angeführt worden eine solche Theorie , , ,, ist, so z es nicht . 4. fe. ö i . Fällen ö Landesverraths nie Fällen und bei allen Verbrechen, welche mit Todesstrafe ber renn sind ö. . n nn, , . 2 Abthei ö. d ö in di Paragraphen der Zuchthausstrafe flüssig, in diesem ganz speziellen Falle darauf aufmerksam zu machen, möglich sein solltt, auf Todesstrafe mit ausgesprochener Ehrlostgkeit die Alternative zulässig erscheint. Ist das der Fall, kommen wir an ine Mei deri , , , . auf den Antrag der Abtheilung zu richten, und zwar um so mehr, sind, glaube ich, daß auch in diesem P 9 ö . . e Gerda grtscht, alse ö , , gen, . te e., n 9 all, n ir am meine Meinung hierüber davon abhängen, ob, wie vor eschla d , ,, t klar ständig die Ansi 568 bei h r . BJalls dieser Antrag Unterstüßz⸗ daß von der Bestrafung der Ausländer hier Gebrauch gemacht, als zu erkennen, und ich glaube, die hohe Versammlung wird mir darin Schlusse des Gesetz Entwurfes an, und l w nnn, k 9. bangen, ob, 9 agen worden a 9 . Lie lch a ö , ie nen i nnn, . . . J gewöhnliche Theorie des Hochverraths nicht beachtet werden soll. beistimmen, daß viele Fälle des Landesverraths von 5 verabscheuungs⸗ . Illes ier. 6 . , em if J 5 16 . en h e,. . am ? ! * * ö J . z . . würdiger Natur sind, daß öglich i af⸗ ĩ ĩ 1. ir [i . se; . 6 hh eine solche erkennung de vinbdiger Tatur sind, daß man unmöglich irgend etwas von Straf- tive Platz greifen könne, dann erst wird es zulässig sein, diese allge= Ehrenrechte bei der Todesstrafe erfolgen könnte, . würde ö.

in ; g. 3 , e , nn,, ; s. e . erner darauf aufmerksam, daß das Allgemeine Landrecht tragt werden, in den Fällen des §. 83 statt Zuchthaus—⸗ Marschall: Es fragt sich, ob der Vorschlag, der gemacht wor Ich mache ferner e, n, . , . . n z ; inne, 4 ern e, oder gehen eintreten zu Ihen den ist, il erforderliche Unterstützung von 8 Mitgliedern findet. so gefaßt ist, daß Ausländer nicht unter den Begriff des Hochver mitteln dabei unangewendet lassen dürfte. meine Regel im §. 8 wieder aufzunehmen. hier nichts dagegen einzuwenden haben; wenn aber nur in dem einzi

; f ; Dur c n ü llen. Da nun die Sache von dieser großen Wichtigkeit ist Nach den zu 8. 8 gefaßten Beschlüssen müßte ich daher darauf Justiz Minister von Savigny: Gegen diesen Antr ̃ 62 Mar on Rochow: Ich glaube, Ew. Durchlaucht (Wird nicht unterstützt.) raths fallen. Da nu 96 . 3 , . 6. ö n , . ͤ ich dahe . linister Zavigny: egen diesen Antrag habe ich Fen Falle, wo das Leßen, d z ̃ ein pan se m fn n, ö K ob dem Richter Abgeordn. Sperling: Mir ist der . , r . ln , . . , , , H bei . ö ö . das ö , , , ne. chabe auch meinen Ankrag nicht in Gefahr ist vie , e , , wi e ge ; ö z ; in. . . 6 I litairi ältni ö. ĩ ite verleitet werden könnte, die anderw— Nichter akulte n werden müßte, diese To- auf augenblickliche Diskussion und 2 stimmung gerichtet, sondern bei bein Ver n 4 ; . die Fakultät gegeben werden solle, in gewissen Fällen die Aberkennung undeutlich. Er scheint sich nur auf militairische Verhältnisse zu be eicht zu Mißverständnissen verleit. ö Mi ef are sen dene , n en hz ö ver te⸗ uf auger ĩ gerichtet, n auf ei dei Venwanttennorr, nichl be, Ke e ichshrfnnen fol, l ah ; ; . * ; ö / n Livil-Verhältnisse nicht stattsinden, so ist es nicht überflüssig, diesen z . rafe mit em usspruche des Ehrenverlustes zu erhöhen. Ich die Erwägung, welche mit der des Referenten übereinstimmt ü ĩ ier ni ür sti s hen so der Ehrenrechte auszusprechen. Wenn dies nicht mit eingeschlossen ziehen. Es könnte aber die Bestimmung auch auf Civil⸗Verh . . t es . ar, ö ; ,. lr. ; . . würde ich hier nicht dafür stimmen sondern glauben, daß 6 ö uspre . (ih. . 9 z / 3 t n Worten für immer mit Sicherheit vorzubeugen, glaube, daß dies im Sinne der gefaßten Beschlüsse liegt, denn indem Abgeordn. Freiherr von Gaffron: Ich wollte mir ini ö j 23 36. n, daß unser Be⸗ wird, so würde das diejenigen, die für die erste Frage stimmen wollen, Anwendung sinden, deshalb möchte ich den Ausdruck „amtliche Stel mit wenigen t. n , nun 9. 1 . 3 legt, ö iherr von q nir nur einige schluß nur eine Anerkennung der Ansicht wärt daß ein Verbred . e , . . ; J gi Abgeordn. Neumann: Auch ich will mich für Beibehaltung ie hohe Versammlung darauf antrug, Nr. Z des §. 8 zu streichen Worte über das Verhältniß des Landesverräthers zu dem Hochver— es ge ; son d löni , . sehr kaptiviren. Ich würde die Frage, wie . hier gestellt worden lung“ für zweckmäßiger halten. ; ö 9 . Lan ich bin ncht Sir Menn daß , e, , , ; re, e. ö ä 3 m Hochver⸗ welches gegen die Person des Königs derübt würde, bas Rrañ ö 43 3 ö g . . ö ĩ tagr hw bin nicht der Vieinung, ehielt sie sich ja ausdrücklich vor, bei den einzelnen vorfommenten räther erlauben. Wenn ich auch den Hochverrath' al s 9 urde, das aärgste von ist, verneinen müssen, weil ich nicht weiß, ob später die mögliche Ab- Candtags Kommissar: Ich, will mich nur über den Antrag des Paragraphen gussprechen, deun ich bin nicht d . . . n dr 236 . auch den Hochverrath als ein abscheu⸗ allen sei. . . . e ö. J a . , da r 6 9 . aus der'Ritterschaft von Preußen, ,. . . . . , ,, ö J . . . . 6 . meiner Ansicht, der Justiz⸗Minister von Savigny: Ich glaube, daß hier ein klei ; f N42 5 z 6 ,. st⸗ ) 6öge, äußern. r 3 eberzeugune 23 . . ich zudrücken, her ar trrath eine noch nichtswürdigere Gesinnun weil bei d 8 Nil verstinbmi m , , 86 3 wenn stimmen, wenn diese letztere Bestimmung mit inbegriffen wäre. „Zuchthausstrafe“ in „Strafarbeit“ verwandelt werden möge, äußern worden sind. Na . lel eg, 3 zu achten verpflichtet, der verstůrkter Ausdruck des richterlichen Lad unn) ie enn, n, Hor j biin ö da e, em nes Mißverständniß zum Grunße liegt. Der Entwurf hat zwei Ver— Abgeordu, von Byla: Ich glaube, es ist nothwendig, daß die Bagegen würde die Staats- Regierung, als in der Konsequenz der Staats, seine Integrität und seine Rechte zu föäst und ligten Ver ust! er eh, 1 henls durch den hinzu. Hochverrath augenblickliche Uebereilung, Leidenschaft und andere sub⸗- brechen namhaft gemacht, bei denen Ker Bel nenn g . ö 167 ö 9. 5. i j q xi ; lick innerhalb des Staates aufhält un gefügten Verlust der Ehrenrechte staltsinden soll. Ich müßte also jektive Verhältnisse eintreten können, „welche zu bein Verk , nn, . Verlust, der Ehrenrechte ne= Abtheilung sich darüber ausspricht, daß seitens derselben diefem Vor— rüheren Beschlüsse begründet, nichts zu erinnern haben, vorausgesetzt, sich auch nur einen Augenb 1 n. , ., . ,,, g. ; . , nm bee. 3. . he zu dem erbrechen hin⸗ ben der Todesstrafe keinesweges in das richterli 9 . nicht . . ö . . . . i ö ü . die FJrriheil gegeben würde, auf Entzlehung dadurch dieser Hoheit unterworfen ist. i . 3 . ö , . . ,, 51 K im . e, ,, bei dem Landes verrath ist immer ein prämeditirter sein solle, . absolut er g , ,, gilt mung der Versammlung dadurch herbeigeführt werden kann. der bürgerlichen Ehre zu erkennen. rãtherisches Unternehmen eben so gut 36 . h. 6c ö. Derr in mib che, we, meruh⸗ ef, ge len, h . h ,. V n. vorhanden. ö. Landesverrath aber ist mit Vorbedacht aus- die Schwere dieser Verbrechen vor andere Verbrechen sin l . Referg ers nin halte sbbeihänht nicht dafiü, za Au, J t kesonders fut J . z ,,. Aus diefem Grunde Verbrechen gehören können und sehr häusig , k k . a, . . , n, r don gemerd . ö der träge der Abtheilung so maßgebend sind, daß sie immer zunächst zur zrochen, aber dieselbe Absicht gehabt. . nterthan nebenbei noch ei 6 ,, ; ichen che . . 5 ma , me, . glaube daher, ur den Landesverrath eine Elternmord. In die en Fällen soll chr in fm m . werden ien bir olim . ö ‚‚. e bt de. Le n ift! Was 3 jsresfshnng , kann ö. ,, ö ö. n i , k ö ,, k K , , bei . Richters stchen auf . ann . r l, ,,, daß die Frage füglich anders gestellt werden kann, als die von der Deputirten aus der? rovinz Preußen betrifft, so bemerke ich, daß geordn. Frhr. von Friesen: ) , , . orden sind, gar nicht paffen. Diefes Wem, n n, ; J ö ung, daß ber dem Landesverrath sich die strafe zu erkennen, sondern er soll abfo 'aeschriehen fen le n, , er wesentliche? Ein ih. Aublh eil ge Cat 3 hier ber . sclche Fälle gebacht hat, wo Civilbeamte haltung des Paragraphen erklären, und 651 6. 6 i ih nnn n nn 26 ß . , . J. ganz besondere rechtfertigt erkläre allen anderen gien ff es dem herb r e , . achtens ging dahin, 6 fe g, ae rn. zu lassen. Das eine Anzahl Unterbeamte befehligen. Ich ,. . ö . , ., 64 ,, ä, . are,, ,, a e, urs, neee, en. . . . ,,, der Ehrlosigkeit in lust der Ehrenrechte zu erkennen oder nicht. Das sst das System ist der Hauptantrag, das bleibt stehen. die hohe Versammlun bberförster, der seine Förster zusammenzöge, um ein solches Verbrechen die Ausländer, e , . Strafe geahndet ieser Antrag darauf, bie hohe V r ; re , d, , 6 6 .. des Entwurfs. e ne der Meinung ö 336 dre del n . ö. . . an , Ober. Contiolleur, der 40 bis 50 seiner unierignsn , , . ö gin . . 1 ö . k 3 n. bin . daß der Lan⸗ Marschall: Es ist nur ein Vorschlag gemacht worden, der * Str r ; ; ö. ĩ q ; J . 5 / . h ei, ) 8 ĩ ; 8 d. . den können, wenn nur Strafarbeit die schwerste Str Steuerbeamten zu einem solchen Zwecke vereinigte. Dergleichen Fälle n ,,. e , . Ich habe nur darauf aufmerksam machen Beschluß zurückzukommen, den allgemeinen Ausdruck bei 5. 8 wegzu⸗ und ich trete der Ansicht des zan gen ie ners bei, . 5 . zu einer, Frage Veranlassung ge⸗ kalen aäcdenn, ob es 8. 8 eder 8. 20 ist, ist gleichgültig und reine verräther ost ein ehrenwerther Mann sein könne, während der Lan,. kannt wiirde, ma eln nf s. Chee lg ,,, 1 —=— h 1

soll, das ist eine 6 ag , . sind sehr wohl denkbar. gte benctkt wird, so warde ic llen, baß 8. I so lautet: worden ist, und jetzt erst angere 1 onnte, Marschall: Da weiter nichts bemerkt wird, so würde ich nun wollen, daß 8. : ; ind anzuwenden auf alle im In⸗ Fassungssache. Ich kann nicht leugnen, ich wurde etwas nicht An⸗ desverrä in ehrlos i . , n m : sin 3 f ! h gnen, ich as nicht An esverräther stets ein ehrloser Mann ist. Dagegen bin ich nicht der fönne. Jun Bezug auf den Schluß des Paragraphen, wo im Falle

ähnli ällen die Aberkennung der Ehrenrechte als ie Stelle der Worte: „zehnjährige bis lebenswierige „Die preußischen Strafgesetze d * ; z i e,, ,,. 2 ; t ann , . ö. ga ee e r 9 werde: „Strafarbeit oder Festungshaft“ ö. lande begangenen Ferbrechen, h ,, , gef en v 8 ,, . e, . n n. dem Richter die fakultative Bestimmung überlassen eines nicht ausgebrochenen Krieges zehnjährige bis lebenswierige Marschall: Es ist nicht blos deshalb, weil die Abtheilung Ver= der Zusatz folgen elf „auch kann auf Verlust der Ehrenrechte erkannt preußischen Ünterthanen oder . ö . . jedes Verbrechen ge— welche wir Tann' haben werben. Wenn! win 266 . ö. de, . er e, ich stimme vielmehr dafür, daß der Nichter stets darauf er⸗ Zuchthausstrafe eintreten soll, ist noch nichts erwähnt worden. anlassung zu dieser Frage enthält, auf Stellung derselben zu behar⸗ werden?“ und diesenigen, weiche dieser Meinung beitreten, haben dies Im folgenden Paragraphen 1 e ö . Fremden verübt, führung des bereits gefaßten Beschlusses in diesem Ylfie ö . . müsse, daß der zum Tode verurtheilte Landesverräther der Abgeordn. Frhr. von Patomw: Ich habe mir erlaubt, den An— ren, sondern weil im Wesentlichen scheint, daß durch die Stellung durch Aufstehen zu 6 zu geben. gen den preußischen Staat, von 6 e,, e n g e,. , , , halten . verlustig sei, und daß derjenige, welcher nicht zum trag zu stellen, daß auch eine andere Strafart eintreten könne, jedoch dieser Frage die Anssch ö. 5 ien f ar n h re nne Die Frage ist mit mehr als Zwei Drittel bejaht. et n . feen 9 vom Herrn Justiz⸗ zelnen todes will digen Verbrechen stets prüfen, ob dabei bem hlich⸗ . an,. J , tri mit den fa der n , i, ö . lasse. Der Vorschlag, daß auch hier die fakultative nn ng er S. S5. , , . benen Erklärun aber habe ich nichts dagegen zu erin⸗ eine solche Fakultät auch gegeben werden soll oder nicht, und der allerdings bei der Land vera erei n ĩ . uh 1 , , Ehrenrechte zulässig sei, war ein neuer Vorschlag; da er aber ge. Referent Naumann lliest vor): Minister gegebenen Er 69 laube auch nicht, daß die Abtheilung praktisch: Zweck des Strafrechtes wird erreicht, wenn bei jedem die. Ehrlositgfrit derenr*“ ig gl ö d 3 emden ei hausszafe durchgängig zug icffen fen ma ühzt ist, so habe ich nichts dagegen zu erinnern, daß 83 nern, daß §. S6 stehen bleibe, glaube ; rn amn, In . ; 2 ,,. hrlosigkeit hervor, und ich glau e, daß z. B. der Spion immer als Abgeordn. Frhr. von Patow: Durchgaͤngig ausschließen will ,n. 3 n, wird, obgleich ich immer Jede andere die ,, eines Hochverraths bezweckende Werth darauf lege, ihren Antrag . . ö eg, e. . 262 , rt. y, 9 . ., betrachtet werde und gegen ihn, er mag mit der Todesstrafe ich sie i. 8 soll auch eintreten . n f. der der Meinung fein würde, daß er zur Deutlichkeit der ganzen Reihe Handlung soll' mit Strafarbeit ven einem Jahr bis zu zehn Jah- deß bleiben die angeführten Beben e. vom Herrn Minister angege⸗ brechen in dem Strafrecht außerordentlich mäßig. Ich ö auf . ? . mit Freiheit strafe belegt werden, der Verlust Festungshaft und Strafarbeit die Wahl stattfinden können. von Fragen nicht beitragen wird. Wenn ich nun darauf zurückkom ren oder mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft werden.“ schenswerth, daß im Pars zraphen nicht die Bedeutung der Gesetze nicht häufigen Fälle aufmerksam machen en. 16 . ** * n en ichen Ehre eintreten muß. Ich kann mir aber auch den Abgeordn. von Brünneck: Ich muß diesem letzten Antrage men i was die Ansicht der Versammlung nach dem Ergebniß der Das Gutachten der Abtheilung lautet: bene Grund angedeutet wird, eaplen bn den Allgemeintn Thell auf— Is ist nur 'der Mzerd, bel dem Arten; Merd nt er an me; 1 ; . enken, daß nicht etwas so Ehrenrühriges in dem Verbrechen beitreten aus den Gründen, die mein verehrter Nachbar entwickelt —è . . ä sein schien, so muß bemerkt, werden, daß 6. 335 Die bei „Zu S. 85. ; geschwäch , . . 6a ö. Gründe, und ich stelle der Abthei— Regierung vorgeschlagen worben; es wid m. wohl enen 1 eb elld würde deshalb zwar entehrende Tobtsstrafe zuiassen, aber hat. r, ,. dem , bezeichneten Ver= ieder sich erklüiürt haben in einer Weise, die vermuthen läßt, da ie bei 8. S2 gegen die Anwendbarkeit der Zuchthausstrafe Jenommen sind. ine besondere Abstimmung zu verzichten. Abrede stellen, baß ein Mord, wenn er auch nicht Aeltern⸗Mord ist, Abgeordn. von Auerswald: Der Herr Justiz⸗Minister hat sich 2 , ,. ire. e nn. g .

17 Mitg sie sich vorbehalten, die zweite der zu stellenden Fragen mit Ja zu geltend gemachten Gründe hat die Abtheilung rückscchtlich der hier lung anheim „uf Die Abstimmung wird jedenfalls eintreten müssen, von einer solchen Scheußlichkeit sein kann, daß Niemand bezweifein für den Zweck vollkommen erschöpfend e, . wenn er sagt, der Paragraphen stimmen muß, damit auf Zuchthausstrafe erkannt

orten. verpönten, Handlungen für d ifend anerkannt. Damit der Marschall: , ürde bo ir i n 5 ö x . b eantw gan, una, e ele, wenh uh leni be lf, i um, dieses Paragraphen denn wenn auch a ,. ener te 3 e. gie , ö r sei in rr. ee. Landes Verräther könne unter Umständen so verächtlich sein, wie der werden fann, aber nicht erkannt werden muß; es sei denn, daß wir, Im Wesentlichen würde also dieser Zusaßtz auf Aberkennung der ohne alle Gränzen für anwendbar zu erachten, wozu die Worte: zu besorgen Fi Abstimmung vorgebeugt wo Menschen das geben verloren 4 9 er. * . if ung, Hochverräther es wohl kaum sein könne, aber wenn von einem ge⸗ wie früher auch jetzt, neben der Strafarbeit oder Festungshaft die Ehrenrechte Gegenstend ber zweiten Frage n abet ich habe nichts J! Sweden eng dendluhg, rerse ten Knien, so wird der zu ent- dem wird am 6 6 , . sönneh, daß Lie. . Zestalteg sein aäenie, we han länssen le leer r. 6 . hn r Tl. . n e. n eren e e g z . K . je Fraͤge in der Wei ö iedene Ausdru eden wegzulassen sein. . r wg. ; . z . ] ; se, so muß ich dies bezweifeln. Es ist die Phan⸗ emnã nde ich mich noch veranlaßt, zu bemerk daß, wie i

dagegen, die Frag eise zu stellen sch „8 wegzulassen s Erste Beilage was in einem Strafurtheil ausgesprochen werden kann, darin gerecht⸗ tasie in früheren lungen ö . ahn . Leser. a. f