1848 / 40 p. 6 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

nem Werke ausspricht. Klüber sagt im s. 184 seines öffentlichen Rechts des deutschen Bundes: „Ueber die Unterthanen der Bundes genossen mit ihnen nicht in Staatsverbindung steht, gewalt, namentlich keine sie gegen den Bund ni Aber, meine Herren, Klü kennen, setzt hinzu: „Daher kann von ihnen gegen d nicht begangen wer der eigenen Staats lich verflochten ist,

at der Bund, da er Art von Straf⸗ oberrichterliche, so wie t stehen.“

Sie gewiß aner⸗

esetzgebende und ob t in Staatspflich ber, dessen Autorität

en Bund, als solchen, Hochverrath ich ein Vergehen gegen ihn, vermöge in welche die Bundespflicht wesent⸗ hoch angerechnet werden den Staat unmittelbar begangenes Ver-

verbindung, e zur Strafe eben so

er Ansicht sind Verbrechen gegen den deutschen Bund und Landesverrath, sie müssen aber olche angesehen und bestraft werden. aben auch, so viel mir bekannt, die neue⸗ deutschen Bundesstaaten die und Landes⸗ Und Preußen, durch und durch d Schild, sollte rklären, daß es, gegen dessen Sicher⸗ als wären sie gegen seine Ein zweiter ist der, daß zwei Provinzen der n das Staatsgebiet eingerechnet werden, Nun, meine Her⸗

nicht im subjektiven Sinne im objektloen Sinne als s dieser Ansicht ausgehend, h ren Strafgesetzgeb Verbrechen gegen

Verrath erklärt, sondern sie demse meine Herren, Preußen, ein deutscher Fürst ist, eine solche Bestimmung ni integrirender Theil des deutschen Bundes, Angriffe eben so bestraft, heit gerichtet? ührt worden ist,

ungen der anderen den deutschen Bund nicht für Hoch lben gleich gestellt. chherziger König so Deutschlands Hort un cht aufnehmen, nicht e

heit gerichteten eigene Sicher unmöglich. nicht mit i welchem Preußen der ren, der Grund, wes die Ehre hat, der ganzen Monarchie den Namen zu ndesgebiet gerechnet wird, ist bekannt. Verhältnissen des deutschen Reichs. ltet auch in dieser Provinz vor, auch ihre Söhne an deutscher Gesinnung nach und haben mit Befreiungskriegen den Bund als Deut⸗ te Provinz anlängt, so legt sie auf ihre den wir achten und ehren. ser Provinz stehen als Unterthanen Bundesfürsten, in nächster Beziehung Uebrigens werden auch für diese Provinzen Die preußische Monarchie bildet mit und wenn sie auch Zeit allein Trotz zu bieten, so die unauflösliche Verbindung mit Deutschland einen alle ihre Glieder, alle ne Herren, ich gebe zu, der deutsche

n deutschen Bunde angehört. halb die eine dieser Provinzen, diejenige, welche geben, nicht zum Er liegt in den

deutschen Bu Aber das ger⸗

alten Territorial⸗ manische Element wa stehen keinem Anderen ihrem Blute in den deutschen Was die zwei Nationalität und Sprache einen Aber auch die Eingesessenen die unseres Königs, eines der zum deutschen Bunde.

die Bundesbeschlüsse publizirt. ihren acht Provinzen ein untheilb Kraft genug hat, gewährt ihr doch Zuwachs an Provinzen Theil nehmen. Bund hat den Erwartungen nicht immer entsprochen, seiner Gründung von ihm hatte, er thümlicher Weise ein nationales B ten zu schlingen. in dieser Beziehung, meine Herren, Als Zeichen dieser besseren Zeit erkennen wir gewiß die vo

sche besiegelt.

ares Ganze, den Stürmen der

Sicherheit und Kraft, an welchem

die man bei hat es nicht verstanden, in volks—⸗ and um die deutschen Bundesstaa⸗ Ich gebe das zu und beklage es tief.

ist eine bessere Zeit angebrochen.

324 stattgefundenen Berathungen über ein gemeinschaftliches deutsches Wechselrecht. Mit allgemeiner Freude ist dieser erste Schritt auf dem Wege einer gemeinsamen deutschen Gesetzgebung begrüßt worden, und unserer Regierung gebührt der Ruhm, die Initiative dabei ergriffen zu haben. Mögen diesem ersten Schritte bald weitere folgen, möge einer der nächsten Schritte die Einführung eines allgemei- nen deutschen Preßgesetzes sein, und möge man auch daran denken, eine größere Uebereinstimmung in die Wehrgesetze der deutschen Bundesstaaten zu bringen. Vor wenig . haben wir gelesen, daß in dem Saale einer süddeutschen Stände⸗ Versammlung darauf angetragen worden ist, zu einer allgemeinen Civil⸗Geseßzgebung für die deutschen Bundesstaaten Einleitung zu treffen, und vielleicht, meine Herren, vielleicht ist es kein zu kühner Gedanke, wenn ich hier die Hoffnung auszusprechen wage, daß wir hier vielleicht die Grundzüge zu einer allgemeinen deutschen Straf⸗ gesetzgebung berathen. Wenn solche Hoffnung uns vorschwebt, so müssen wir vor Allem in diesem Strafgesetzbuche den Grundsatz auf⸗ nehmen, daß die Verbrechen gegen den deutschen Bund den Verbre⸗ chen gegen das eigene Vaterland uns gleich gelten. Wir werden da⸗ durch, ich wiederhole es, eine Huldigung darbringen dem deutschen Nationalgefühle, das in allen deutschen Herzen von neuem seine Schwingen regt. Zu hellen Flammen würde es auflodern, wenn die Integrität und Sicherheit des deutschen Gesammt⸗ Vaterlandes je wieder angegriffen werden sollte. Die Zeiten sind glücklicherweise vorüber, wo man das Wohl des engen Vaterlandes getrennt und isolirt sich denken konnte von der Wohlfahrt des großen deutschen Vaterlandes. In diesem Sinne waren die hochherzigen Worte ge⸗ meint, die ein wahrhaft patriotischer Sprosse des ehrwürdigen alten deutschen Kaiserhauses unserem erhabenen Könige zu Aachen im alten deutschen Kaisersaale zurief. Ich meine die Worte: „Kein Oesterreich, kein Preußen, sondern ein einiges großes starkes Deutschland.“ . Daß diese Worte auch in unseren Herzen Wiederklang gefunden, be⸗ funben wir es dadurch, daß in unser Strafgesetzbuch wir den Grund⸗ satz aufnehmen, daß Verbrechen gegen das gemeinsame deutsche Va⸗ terland uns gleich gelten den Verbrechen gegen die Sicherheit des engeren Vaterlandes. (Von mehreren Seiten: Bravo!) Abgeordn. von Olfers: Die ausgezeichneten Vorträge des Herrn Landtags⸗Kommissars und der beiden Redner, welche vor mir ge⸗

sprochen haben, überheben mich der Nothwendigkeit, mich weitläufig

zu äußern. Das Rechtsverhältniß des deutschen Bundes nach innen in Beziehung auf seine Bundesgenossen und auf ihre zum Bunde ge⸗ hörenden Staaten und Unterthanen ist festgestellt erstens durch die Natur und den Zweck der bestehenden Staaten-Vereinigung und zwei⸗ sens durch die Grundverträge des Bundes und die Beschlüsse der Bundes⸗Versammlung. Was den ersten Punkt betrifft, so ist oe, im Art. II. ber Bundes⸗Akte vom 8. Juni 1815, als auch im Art. J. ber wiener Schluß-Akte vom 15. Mai 1820 ausgesprochen: „Der Zweck des Bundes ist Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzlichkeit der einzel⸗ nen deutschen Staaten.“ Jene Grundgesetze, welche bereits vor dem ständischen Gesetze vom 5. Juni 1823 da waren, bestehen in ihrer

vollen Kraft, weil sie mit dem übereinstimmenden Willen der Herr⸗

scher Deutschlands publizirt sind. Das Letztere war auch der Fall

bei dem Bundestags⸗Beschlusse über Hoch- und Landesverrath vom

18. August 1836, und daher ist auch er in jeder Hinsicht für unser

Vaterland verbindlich. Eine solche Publication der Bundestags-

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Dritte Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

e /

Beschlüsse hat nich efunden; denn wir ch schon im Jahre 18 auf die Möglichkeit daß die Unterthanen der einze nicht in einer Staatspflicht zu dem eigenen Staat;

Regierungen zum deutschen Bunde in nicht erklärlich, warum der Verrath an estraft werden sollte, wie der Punkt aufmerks—

t erst im Jahre 18365, sondern schon früher statt⸗ finden die Publication der Bundestags⸗-Beschlüsse 19, 1831 und 1832. Es mag nun in Beziehung oder Landesverraths entgegnet werden, nen deutschen Staaten zu dem deutschen Bunde Nein, in dieser stehen sie nur aber sie stehen vermittelst ihrer Landes- undespflicht, und es ist mir dem gemeinschaftlichen Bunde Verrath an dem eigenen am, nämlich dar⸗ constitutionellen Staaten Teutsch⸗ estags- Beschlüsse, ganz Ich will nur den §. 3 Jahre 1819 ver—

eines Hoch⸗

nicht eben so b Ich mache noch auf einen auf, daß auch die übrigen selbst lands, rücksichtlich der Befolgung der Bund entsprechende Grundsätze aufgestellt haben.

der württembergischen Verfassungs- Urkunde vom lesen er lautet so:

Das Königreich daher haben alle organischen Bes Versammlung, welche die verfassi . lands oder die allgemeinen Verh treffen, nachdem sie von dem Könige ver für Württemberg verbindende Kraft.

ber Mittel zur Erfüllung der hierdurch ten die verfassungsmäßige Mitwirkun ann nur für die Annahme der b men, aber ich würde es als ten, wenn wir ohne lange Debatte wie ei bedingt annehmen; ich glaube, Deutschland,

Württemberg ist ein Theil des deutschen chlüsse der Bundes⸗ hältnisse Deutsch⸗ ältnisse deutscher Staatsbürger be⸗ kündet worden sind, auch tritt in Ansehung ) begründeten Verbindlichkei⸗ g der Stände ein.“

eiden Paragraphen stim⸗ Ereigniß betrach⸗ Mann uns auf einmal daß wir in die⸗ ja vor ganz

ingsmäßigen Ver

ein höchst erfreuliches

erheben und sie un ser Weise uns selbst ehren würden vor

(Von einigen Seiten Beifallruf.) Naumann: die Debatte über Ich bin der Meinung, if morgen vertagt werd daß die Debatte einen Charakter ein falsches überzeugt, man mag dafür oder d und der' deutsche Patriotismus wird s nsicht, daß dieser wichtige G ten beleuchtet werden müsse, an, die heutige Sitzung zu schließen zu vertagen. Viele Mitglie

bemerken, daß ich diese wichtige Frage die Debatte heute Es ist nicht zu bekommen könnte, der auf werfen könnte. das deutsche Herz

Referent Abgeordn. nicht angemessen erach kurz abzuschneiden. abgebrochen und ar

den deutschen ht, n stimmen: berall beurkunden. Gegenstand durch die Debatte daher darauf

Berathung auf morgen

jedoch der A der schließen sich durch den Ruf: Ja, ja! diesem An⸗ nächste Sitzung wird morgen

(Schluß der Sitzung * Uhr.)

Dritte Beilage

al

Juland. Schreiben aus Düssel dorf. (Eisgang. ) .

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Badern. Vermischtes. Großherzogtum Baden,. Landtags ⸗Verhandlungen.

Oesterreichische Monarchie. Mailand. Die öffentliche Stimmung.

Frankreich. Deputirten⸗ Kammer. Studenten Aufzug; Guizot über die Schweiz; unveränderte Annahme des sechsten Adreß - Paragra— phen. Paris. Hof-⸗Nachrichten. Angebliche Note an Sardinien. Das Kriegs- Portefeuille. Abd el Kader. Widersprüche in der Thiers⸗ schen Politik.

Großbritanien und Irland. London, Ordens - Verleihung. ce, , gegen Aufhebung der Schifffahrts⸗Gesetze. Nachrichten aus Indien.

Belgien. Brüssel. Hofnachricht.

Schweiz. Tagfatzung. Der Beschluß in der Jesuniten Angelegenheit. Kredit für die Militairschule. Wahl. Dufour Statue. Kanton Zürich. Eidgenössisches Kriegsgericht. Kanton Lu⸗ Luzern. Fernere Erklärungen Siegwart Müller's Anerbicten der Milglieder der vorigen Regierung. Neue Versammlung des Großen Raths. Kanton Schwyz. Der Große Rath über die Verfassungs⸗ Frage und die radikale Fraction. Kanton Genf. Milizpflichtige vor dem Disziplinar⸗-Gericht, Schreiben aus der westlichen Schweiz. ( Pꝛotestation der Mönche des St. Bernhard; die Constitution des Kan— ton Schwyz; Verfahren der Radikalen bei den Wahlen.)

Italien. Neapel. Verleihung einer Constitution.

Eisenbahnen und Dampffchifffahrt. Koburg. Das EGypro—

. priations⸗-Gesetz.

Handels- und Börsen⸗Nachrichten.

Ynlan d. Berlin, 8. Jebr. Seine Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: dem Wachtmeister Grach der Garde ⸗Artillerie⸗

Brigade die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Nischan⸗ Iftichar in Brillanten zu ertheilen.

Düsseldorf, d. Febr. Gestern Nacht begann in Folge des eingetretenen Thauwetters (Mittags bei 67 Wärme) sich das Eis in Bewegung zu setzen und trieb während des ganzen Tages in der ganzen Breite des Stromes vorüber, so daß aller Verkehr mit dem jenseitigen Ufer dadurch unterbrochen wurde. Im Laufe der ver⸗ gangenen Nacht gerieth die Eismasse jedoch an der Ruhr ins Stocken, so daß sich das Wasser zu stauen begann und schon hier auf 15 Fuß (vorgestern betrug der Wasserstand circa 3 Fuß) stieg, so daß Gefahr des llebertretens vorhanden war. 3um Glück brach die Eismasse, und der Wasserstand fiel in Folge dessen auf 10 Fuß. Das Ruhreis steht jedoch an der Mündung noch fest, die Ruhr ist über die Ufer getre⸗ ten und hat auch die Passage auf der Chaussee zwischen hier und Duisburg unterbrochen.

Die Posten konnten während des gestrigen Tages und in den beiden Nächten nicht über den Strom geschafft werden und mußten an beiden Ufern liegen bleiben. . :

In unserer Nähe ist übrigens der Eisgang ohne weiteres Unheil vorübergegangen, als daß ein im Strome festgefrornes Kohlenschiff mitgenommen wurde. Von zwei anderen von weiterher mit dem Eise vorbeitreibenden Kohlenschiffen gelang es, das eine in Sicherheit zu bringen. Der Eisgang muß die Mannschaft desselben ganz uner—⸗ wartet überrascht und zur eiligsten Flucht genöthigt haben, denn man

fand in der Kajüte noch das Essen auf dem Tisch und alle Habe zurückgelassen.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. (N. R) Der bisherige Verweser des Kriegsministeriums, Generalmajor Frhr. v. Hohenhausen, hat at 3. d., das Patent als Stadtkommandant von Nürnberg erhalten und wird in der Mitte dieses Monats dort eintreffen, um die Komman⸗

dantschaft zu übernehmen. Der bisherige Stadtkommandant⸗ Gencral⸗ major v. Sebus, hat seine weitere Bestimmung zu gewärtigen.

Der Münch. Eilbote meldet, daß der Fürst Wallerstein allen Censoren des bayerischen Landes die Weisung ertheilt, nichts zu bean⸗

standen, was auf seine Person Bezug habe.

Großherzogthum Baden. (Ka rlsr. 3g.) In, der Sitzung der ersten Kammer am 5. Febr. kam die Drei⸗Fabriken⸗ Frage zum Abschluß. Nach einer fünfstündigen Verhandlung, an welcher Geh. Rath Nebenius, die Staatsräthe Bekk, Trefurt und Regenauer, die Geh. Räthe Klüber, Frhr. v. Marschall und Vogel, Oberforstrath v. Gemmingen, General-Lieutenant v. Lasollaye, Hos⸗ Domainenkammer-Direktor Beger und der Berichterstatter, Frhr. von Andlaw Theil nahmen, wurde die Adresse der zweiten Kammer einstimmig angenommen.

Oesterreichische Monarchie

Der Allg. Ztg. schreibt man aus Mailand vom 27. Ja⸗ nuar: „Die aus den Provinzen des lombardisch-venetianischen Königreichs einlaufenden Berichte lauten günstig; überall herrscht Ruhe und Ordnung. Der Sitz der Umtriebe befindet sich hier in Mailand; die Versuche, auch in den anderen Provinzen das Volk aufzuwiegeln, sind vor der Hand gänzlich ge⸗ scheitert. Indessen geben die höher stehenden Leiter ihr Spiel noch nicht verloren. Müßiges Gesindel wird besoldet, um das Volk mittelst böswilli⸗ ger Erdichtungen und abgeschmackter Gerüchte fortwährend zu ängstigen und shm den glühendsten Haß gegen die Deutschen beizubringen. Wenn der Soldat die uͤbermüthigen Herausforderungen mit Stillschweigen oder Ver—= achtung übergeht, so spotten die Unruhestifter seiner vermeintlichen Furcht; weist er dagegen Beschimpfungen und Angriffe mit den Waffen zurück, so wir er als Mörder angeklagt und als Barbar verschrieen. Die Mittlelklasse, der Kern der Bevölkerung wünscht und liebt Ordnung, Ruhe und Frieden und ist daher allen diesen Umtrieben stemd und abhold, denn der Mittel⸗ stand kann dabei nur verlieren in keiner Beziehung gewinnen. Hier in Mailand vereinigen und umarmen scch daher nur die beiden Extreme der Bevölkerung als Feinde der jetzigen Ordnung der Dinge, nämlich die un— zufriedenen Adeligen mit ihren besoldeten Helfershelfern. Für diejenigen, welche die Verfassung dieser Ländertheile nicht kennen, möge folgende Be⸗ merkung zur näheren Beleuchtung dienen. Im lombardisch venetianischen Königreiche giebt es keine Patrimonialgerichte, der Adel hat kein privilegir-= tes Standesgericht, hier ist der Graf mit dem ärmsten Bettler vor dem Gesetze gleich. Der Adelige ist conscriptionspflichtig wie jeder andere Einwohner, auch giebt es hierlandes keinen Unterschied zwischen dem Acker des Fürsten und dem Acker eines nichtadeligen Grund⸗ besttzers und den darauf haftenden Abgaben. Wenn daher der Adelige seine Grundstücke nicht selbst bebauen will, so verpachtet er dieselben, Mit einem Worte, der Fürst ist hinsichtlich seiner Besitzungen nichts mehr und nichts weniger als jeder ame Bauer, der nur das kleinste Grundstück sein nennt. Für den lombardischen Adel waren die alten Zeiten allerdings sehr gute Zeiten, als er Herr war und die übrigen Einwohner unter dem Druck der Knechtschaft schmachteten. Der mailänder Bürger wünscht die Kluft, die ihn in früheren Zeiten von dem hochmüthigen Adel trennte, gewiß nicht

wieder zurück, eben so wenig als der Landmann dies je wünschen wird. Gleichheit, volllon mene Gleichheit vor dem Geseßz, die Abschaffung der Vorrechte des Adels ꝛc. sind so kostbare Güter, daß der Bürger und Landmann dem Adel nicht die Hände bieten wird, ihn wieder emporzuheben. Dem Vornehmen und Reichen blei- ben also keine anderen Helfer und Helfershelfer, um revolutionagite Demon⸗ strationen hervorzurufen, als jene Einwohner, welche nichts besitzen, als eine lümmerliche Existenz, daher für ein gutes Stück Geld zu Allem zu haben sind. Insolange die Regierung hier den Handel und Gewerbefleiß, den Bürger ünd Landmann, kurz, den sehr achtbaren, sehr schätzbaren, ruhigen und friedlichen Mittelstand mit allen Kräften beschützen wind, hat sie von den UÜmtrieben der Unzufriedenen nichts zu befürchten.“

Frankreich

Deputirten⸗ Kammer. Sitzung vom 3. Februar. Die heutige Sitzung wurde durch das tumultuarische Ueberreichen einer Petition der Studenten auf Wiederanstellung der suspendirten Professoren Michelet, Quinet und Mickiewicz bezeichnet. Gegen 200 Köpfe stark, hatten sich die Studenten am Pantheon versammelt und zogen, von einer großen Masse Volkes begleitet, der Deputirten⸗ Kammer zu. Eine Compagnie Munizipalgarde stellte sich zur Auf⸗ rechthaltung der Ordnung am Seine-Ufer auf, und die dienstthuende Nationalgarde trat unter die Waffen. Alles lief indeß ruhig ab. Herr Cremieux eilte hinaus, ging ihnen entgegen und empsing aus den Händen der Studenten, die ihn mit dem Rufe: Es lebe Cre⸗ mieur! empfingen, eine Petition, die von etwa über 200 Studenten unterzeichnet war, und worin dieselben die Zurückberufung der genann⸗ ten beiden Professoren auf ihre kürzlich geschlossenen Lehrstühle ver⸗ langen. Herr Cremieur nahm die Petition in Empfang und brachte sie sogleich auf die Tribüne der Kammer. Die Munizipal⸗ Garde, die vor dem Palaste der Deputirten⸗Kammer unter den Waffen aufgestellt waren, hatte keinen Anlaß zum Einschreiten, da keine Unordnung begangen wurde. Die Studenten aber zogen nun ab, durch die Rue Rivoli und die Rue Richelieu nach den Büreaus des National, die sich jenseits des Boulevard des Italiens in der Rue Lepelletier befinden. In der Deputirten⸗Kammer wurde nun die Debatte über den auf die Schweiz bezüglichen sechsten Adreß Paragraphen durch Herrn Guizot fortgesetzt, der gestern wegen Heiserkeit die Vertagung der Diskussion beantragt hatte. Der Mi⸗ nister erklärte, daß er sich auch heute noch ziemlich unwohl fühle, dennoch aber nicht säumen wolle, auf die Behauptungen des Herrn Thiers zu antworten und dagegen zu protestiren. Er sagte sodann im Wesentlichen:

„Ich will die Thatsachen in das wahre Licht stellen und hoffe dadurch zu bewirken, daß die Kammer ein wohlbegründetes Mißtrauen gegen die verabscheuenswerthe Politik des Herrn Thlers hegen wird. Zuerst muß ich eine Thatsache auftlaͤren. Herr Thiers hat gesagt, die verbündeten Soun= veraine' feien dem Bundesvertrage fremd geblieben. Dies ist ein Irrthum. Es ist förmlich die Rede davon in den Ermächtigungen für die Bevollmãch⸗ tigten, welche gemeinsam mit der Tagsatzung an der Abfassung des Bun⸗ desvertrages arbeiteten. Die Denlschristen der Tagsatzung beglaubigen dies. Der Schweizerbund wurde unter Mitwirkung und Garantie der Mächte reorganisirt; die Vortheile, welche ihm bewilligt wurden, beruhen auf diesen wesentlichen Grundlagen und würden mit diesen verschwinden. Dies ist das Recht. Dieses Recht stellt fest, daß der Bundesvertrag, wenn er auch in den Einzelnheiten abgeändert werden kann, dennoch in Bezug auf die ge⸗ meinsamen Grundlagen der Constitution unverändert bleiben muß. Dies haben wir bei unseier Polüik nie aus dem Auge verloren; Uebrigens hat in den Rath⸗ schlägen, welche wir der Schweiz ertheilen zu müssen glaubten, unsere Sprache nie die Gränzen der Mäßigung überschritten. In unseren Worten lagen weder Drohungen noch Rückhalte; ich fordere Jedermann heraus, in allen an die Tagsatzung von uns gerichteten Noten die geringste Spur davon zu finden. Ich komme zu der Hauptfrage nach der Ursache oder dem Vor⸗ wande des Konfliktes. Ein Wort soll mich hier nicht zurückhalten; ich trage fein Bedenken, von den Jesuiten zu reden. Bisher war die Erziehungsfrage als Sache der Kantonal-Verwaltung betcachtet worden. Als die philoso⸗ phische Partei den Dr. Strauß nach Zürich berief, wie konnte man da noch ber kathölischen Partei das Necht bestreiten, die Jesuiten nach Luzern zu berufen? Luzern hatte dies Recht; es hat davon politisch und praktisch Gebrauch gemacht. Ich habe dies bedauert; ich habe besonders die Weise bedauert, wie es geschah. Diese Weise war übrigens damals recht wohl zu entschuldigen, weil Luzern sich in seiner Kantonal-Unabhängigkeit bedroht fah, welcher in der Wirklichkeit die Angriffe mehr galten, als den Jesui⸗ ten. Indem wir Luzern und den Sonderbund vertheidigten, haben wir blos das Recht, die Gerechtigkeit und die wahre Freiheit aufrecht gehalten. Es war die Partei der Unterdrückten; konnte Frankreich da wohl schwanken? Man hat jetzt die Gewaltthätigleiten des siegreichen Radikalismus milder darzustellen gesucht; die Thatsachen und die Handlungen der Regiernng las⸗ sen jedoch über diesen Punkt gar keinen Zweifel. Soll ich den Journal⸗ Artikel anführen, worin man von der Rothwendigleit spricht, die kranken Glieder abzuschneiden? Die Handlungen entsprachen den Worten. Ich brauche nur an das Dekret der provisorischen Regierung zu Freiburg, wel⸗ ches alle Corporationen mit Einschluß der barmherzigen Schwestern und der Brüder der christlichen Schulen austreibt, an das Dekret der luzerner Re⸗ gierung bezüglich des Wahlgesetzes, an die Amts-Niederlegungen ausgezeich⸗ neter Geistlichen und Offiziere der eidgenössischen Armee zu erinnern, welche über die Entweihungen und Entheiligungen, deren Zeugen sie gewesen, entrüstet waren. Viele andere gleichartige Thatsachen sind vorgefallen. Will man z. B. wissen, wie die meisten Wahlen bewirkt wurden? Durch Gewalt oder List wurden sie zum Vortheile der Radikalen entschieden. Nicht die Sache des Rechts also hat, wie Sie sehen, in der Schweiz triumphirt: eben so wenig hat die Sache der Moralität gewonnen, welche stets durch revolutionaire Krisen empfindlich leidet. In dieser Beziehung wird gegenwärtig in der Schweiz ein entsetzliches Desorganisationswerk betrieben; man arbeitet sy⸗ stematisch gegen die Moralität, gegen den religiösen Glauben. Man ruft fortwährend zur Gottlosigkeit auf, und die Demoralisation des Volkes wird mit unablässigem Eifer betrieben. Ich weiß, daß die schweizerische Regie- rung diesem Unwesen abgeneigt ist, aber es verfolgt darum nicht minder seinen Gang; die alte Schweiz geht täglich mehr zu Gunde, und ich glaube nicht, daß man mich deshalb anklagen darf. Die Sache, welche wir in der

Schweiz durch unsere Rathschläge, und nicht durch feindliche Kundgebungen, unterstützt haben, war die Sache der Freiheit, des Rechtes und der Mora— lität. Herr Thiers fragte, ob wir uns vor der freien Schweiz fürch—⸗ teten? Nein, aber wir meinen, daß, es Grundlagen giebt, die man nicht ohne Gefahr wechseln kann. Hern Thiers zog gestein eine Parallele zwischen der Revolution und der Contrerevolution. Ich protestire entschieden gegen diese Ausdrücke; sie sind falsch. Es besteht keinesweges gegenwärtig ein Kampf zwi⸗ schen Revolution und Contrercvolution, in der Schweiz eben so wenig, als in Frankreich. Es giebt Neste von Parteien, aber sie verschwinden, und die alte arissokratische Partei hat ihre Sache schon fast aufgegeben. In der Schweiz,

wie in Frankreich, giebt es blos einen Kamp) zwischen der gemäßigten Regierung

und der radialen Partei. Hier liegt die Gefahr; dies ist es, was in der Schweiz zu befürchten ist. Ich halte keines weges alle Radikale für Nevolutionaire; aber die herrschenden Raditalen suchen den radilalen Geist weit über die ihm geziemen⸗ den Schranken hinaus zu führen. Hierin liegt die Gefahr. Die Erörterung über die Revolution und Contrerevolmution gehört also gar nicht hierher. Wollen Sie wissen, wie Herr Thiers früher über diese Frage dachte, und wie er von den schweizer Radikalen sprach?“ Der Redner verlas nun mehrere Stellen aus Depeschen, welche Herr Thiers im Jahre 1836 an den damaligen fran— zoͤsischen Gesandten in der Schweiz nichtele, und worin er sich aufs entschie⸗— denste gegen die dortigen radikalen Umtriebe aussprach, welche man als für die Ruhe der Nachbar⸗Staaten gefährlich nicht länger dulden dürfe. Ich habe nie“, fuhr Herr Guizot fort, „gegen die schweizer Radikalen eine srei⸗ müthigere und strengert Sprache geführt, als damals Herr Thiers. Dies wird wohl Niemand bestreiten.“ Heir Thiens unterbrach den Minister, um,

Mittwoch den 9. Febr.

*

wie er sagte, die Citationen desselben zu berichtigen, indem er sie ver vo ständige. Er verlas nun seinerseits mehrere Stellen aus einen damaligen

Depeschen, um unter Anderem darzuthun, daß er des Fürsten Metternich Vorschlag zu einer gemeinsamen Einschreitung gegen die schweizer Raditalen entschieden abgelehnt habe. Diese Sprache und sein damaliges Verhalten seien, wie er glaube, himmelweit von dem Verhalten und der Sprache verschieden, die man seitdem geführt habe. Herr Gu iz ot entgegnete: „Die Citationen des Herrn Thiers heben den Sinn der Stellen nicht auf, welche ich eben verlas. Die Lage ist jetzt nicht minder ernst, als im Jahre 1836.“ Herr Thiers; „Sie ist nicht die nämliche.“ Herr Guizot: „Das Neich der Nadikalen ist nicht minder ausgedehnt. Man muß die Frage in ihrer ganzen Wichtigkeit auf- fassen. Die Juli⸗Bewegung, welche sich in ganz Europa fühlbar machte, regte die Hoffnungen der Nadilalen wieder aufs Sie suchten vergebens ein Land, wo sie sich der Regierung bemächtigen könnten, um ihr Wirken aus⸗ zudehnen. In der Schweiz ist es ihnen zum erstenmale gelungen, Fuß zu fassen, und von dort aus hoffen sie, auf ganz Europa einzuwirken. Diese Sachlage ist gewiß bedenklicher, als jede frühere. Ich sage es laut: die radikale Schweiz ist unheilbringend für alle gesetzmäßigten Interessen der Na⸗ tionen, für alle Interessen der Freiheit und des Friedens. Aus der Schweiz will man ein Werkzeug machen, um auf Italien, auf die anderen Theile von Europa zurückzuwirken. Dies ist ein Vorhaben, dessen Verwirklichung wir nicht zulassen wollten; um es aber zum Scheitern zu bringen, haben

wir nicht zur Gewalt unsere Zuflucht genommen; wir haben uns begnügt, der Schweiz Rathschläge zu ertheilen, sie über ihre wahren Interessen auf⸗ zuklären und ihr die Gefahren anschaulich zu machen, denen sie sich aus⸗ fetze, wenn sie sich an den Abgrund der Gewaltthätigkeiten und deidenschaf⸗ ten hinreißen lasse. Man wirft uns vor, diese Rathschläge nicht gemeinsam mit den anderen Mächten ertheilt zu haben. Was liegt daran für das Resultat? Unserer Eigenliebe kann vielmehr nur dadurch geschmeichelt wer⸗ den, weil am Ende doch unsere Politik es war, welche sich geltend machte und angenommen wurde, weil die anderen Mächte sich mit uns vereinigt haben, um dieselbe gemäßigte Sprache zu führen und dasselbe gemäßigte Verfahren zu beobachten. Gegenwärtig ist Europa einmüthig, wenn es zu der Schweiz spricht, und nur dadurch, man täusche sich darüber nicht, lonnte man gewiß sein, das beabsichtigte Ziel zu erreichen; nur so,; indem man diese gesetzmäßigen Mittel anwendete, konnte man gewiß sein, die Herstellung der Ruhe in der Schweiz zu bewirken. Erblicken Sie nicht schon die Er⸗ gebnisse? Sehen Sie nicht, daß in der Schweiz bereits die Gefühle der Ordnung, der Freiheit und Gerechtigkeit ihre Herrschaft wieder zu erlangen beginnen? Schen Sie nicht, daß bereits jene Männer, welche bei den letz ten Ereignissen die Hauptrollen spielten, den Abgrund zu erkennen anfan⸗ gen, in welchen sie ihr Vaterland zu stürzen im Begriffe stehen? Nur noch wenige Tage, und sie werden völlig überzeugt sein, daß wir besser, als sie selbst, ihre wahren Interessen begriffen haben, daß sie uns die Erhaltung der Freiheit, Verfassung und Unabhängigkeit ihres Landes verdanken, und daß wir ihre wahrhaften Freunde sind.“ ( Beifall des Centrums.) Nachdem Herr Odilon Barrot noch eine heftige Rede gegen die Politik der Regierung, welche er aufforderte, von dieser Politik, damit ihr Werk vollständig sei, nunmehr auch in Italien Anwendung zu machen, gehalten und auf Verwerfung des Kommissions⸗Paragra⸗ phen angetragen hatte, erinnerte der Präsident die Kammer daran, daß Herr Malgaigne en Amendement vorgeschlagen habe. (S. unser gestriges Blatt.) Dasselbe, fand aber keine Unterstützung und wurde somit beseitigt. Nach einigen Bemerkungen des Herrn von Larochejacquelin schritt endlich die Kammer zur Abstimmung, und der §. H wurde mit 206 gegen 126 Stimmen angenommen.

Paris, 4. Febr.) Der König und die Königin machten

vorgestern einen Ausflug nach St. Cloud, von welchem sie gegen Abend wieder nach den Tuilericen zurückkehrten. Der Prinz von Syra⸗ kus, der sich in Paris befindet, wird, dem Vernehmen nach, heute nach Neapel abreisen. Zur Verfügung des Prinzen von Joinville für des⸗ sen Reise nach Algier ist am Zö5sten v. M. die Dampf Fregatte Cacique“ von Toulon in Port Vendres eingetroffen. Die französische Regierung hat, wie verlautet, an den König von Sardinien aus Anlaß der Rüstungen in dessen Staaten eine Note gerichtet. Es wird darin, wie es heißt, der sardinischen Re⸗ gierung die Versicherung ertheilt, daß keine österreichische Interven⸗ fon ü den reformistischen Staaten Italiens stattfinden werde; Oesterreich verstärke sein Heer im lombardisch-venetianischen König⸗ reich nur zu seiner eigenen Sicherheit und beabsichtige keinesweges eine Intervention in den Staaten, wo die Reform auf friedlichem Wege vorschreite.

Vor kurzem hieß es, General Trezel stehe auf dem Punkt, das Kriegsportefenille niederzulegen. Man glaubt nun, daß diese Nach⸗ richt sich bestätigen werde. Herr Guizot möchte, so sagt man, seiner Verwaltung durch die Berufung eines berühmteren Namens an die Spitze des Kriegsdepartements vermehrte Stärke verleihen. Er hätte sich deshalb an den Marschall Bugeaud gewendet, und man will jetzt wissen, der Eintritt des Herrn Bugeaud in das Kriegs-Ministerium werde erfolgen, sobald die Adresse von der Deputirten Kammer votirt sein würde, die Verordnung, welche ihm dieses Portefeuille übertrage, sei bereits dem Könige zur Unterzeichnung vorgelegt worden.

Aus Toulon sollen der Regierung Depeschen zugekommen sein, nach welchen Abd el Kader sich entschieden weigere, nach Paris zu

kommen, bevor man die zwischen ihm und dem Herzoge von Aumale

vereinbarte Convention förmlich ratifizirt habe.

Das Journal des Débats bemerkt über die Kritik, welcher das Organ des Herrn Thiers die von Herrn Guizot über die italienischen Angelegenheiten abgegebenen Erklärungen unterwirft: „Der Con- stitutionnel behauptet, Herr Guizot habe das System der Contre— Revolution, d. h. der Achtung der Verträge und des Friedeus, inau⸗ gurirt. O nein, die Grundlagen dieser Politik wurden bereits im Jahre 1831 in jenen berühmten Diskussionen wegen Polens gilegt, an denen Herr Thiers namentlich auf eine so glänzende Weise Theil nahm. Damals handelte es sich nicht von einer einzelnen Stadt wie Krakau, es handelte sich von ganz Polen, das einen Heldenkampf ge⸗ gen Rußland bestand. In Italien waren die Legationen aufgestan⸗ den, und Oesterreich intervenirte mit bewaffneter Hand. Belgien hatte sich von Holland losgerissen und bot dem Herzog von Nemours eine Krone an. In Frankreich erwartete man allgemein den Krieg, und die Opposition hatte behauptet, daß wir durch Ver⸗ treibung der Bourbonen alle Verträge gelöst hätten. Man begehrte von der neuen Regierung, sie solle die Völker befreien und sich durch Siege popularisiren: da erhob sich mitten aus der von Casimir Per⸗ rler gegründeten Majorität ein junger Deputirter, Herr Thiers, und vertheidigte mit einem Feuer mit einer deidenschaftlichleit die heute von Herrn Guizot geübten Grundsätze, daß die Opposition von da⸗ mals in eine Wuth ausbrach, die sich nur durch die Ilintenschüsse vom 5. und 6. Juni Luft zu machen wußte, Das alte Schreckbild der Contre - Revolution und der heiligen Allianz erscheint wiederum auf der Tribüne, es ist daher gut, zu erwähnen, daß sie nicht von Guizot erfunden sind, diese Theorieen, sondern daß Casimir

1

Herrn ww

) Heute sind uns die pariser Zeitungen, die seit einiger Zeit stets um einen Tag verspätet hier eingingen, wieder bis zu dem Datum zugekommen, bis zu welchem sie bei regelmäßigem Gauge der Eisenbahnzüge reichen müssen. Mangel an Raum nöthigt uns indessen, unsere Mittheilungen daraus für

heute möglichst zu beschränken.