1848 / 43 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Aus der Sammlung des General-Lientenants Grafen von Nostitz.

508) M. 50 Rthlr. 509) Herr Graf Fürstenberg⸗ Stammheim 100 Rthir. 510) Herr Fürst Puttbus 25 Rthlr. 511) Herr von Küster 30 Rthlr. 512) Frau Generalin von Cosel 1 Rthlr. 513) Herr Minister von Werther 10 Rthlr. 514) F. W. in 2 Frd'or. [1 Rthlr. 10 Sgr. 515) Herr Feister 3 Rthlr. 516) Herr Geh. Rath von Beckedorff in 2 Frd'or. 11 Rthlr. 10 Sgr. 517) Herr General⸗-Lieutenant von Neumann in 1 Frd'or. 5 Rthlr. 20 Sgr. 58] Herr General-Lieutenant von Dittfurth 10 Rthlr. 519) Herr Professor Hubert 5 Rthlr. 520) Herr Kaufmann Wilke 2 Rthlr. 521 Herr W. Rengert 2 Rthlr. 522) Herr Kaufmann Weber 5 Nthlr. 523) Herr Graf von Lerchenfeld in 2 Frd'or. 11 Rthlr. 10 Sgr. 524) Herr Präsident Kleist in 2 Frd'or. 18 Rthlr. 109 Sgr. 525) Aus Torgau 2 Rthlr.

Aus der Sammlung des Präsidenten von Uechtritz,

526) Herr Landtags- Marschall von Rochow 20 Rthlr. 527 M. N. 15 Sgr. 528) ein Ungenannter 5 Rthlr. 529) die Schule Kronen⸗Straße Nr. 32 5 Rthlr. 530) Herr Professor Dr. Rum⸗ melsberg 2 Rthlr. 531) ein Ungenannter 1èRthlr. 532) Herr Freiherr H. von G. in 1 Frd'or. 5 Rthlr. 20 Sgr. . Aus der Sammlung des Geheimen Staats⸗Ministers

Grafen zu Stolberg. =.

533) Herr Wirklicher Geheimer Rath Alexander von Hum⸗ boldt 20 Rthlr. 534) die Mitglieder des Handwerker-Vereins in der Johannis-Straße 6 Rthlr. 535) F. A. 160 8 1. 7. 10 Sgr. 537) L. S. 15 Sgr. 538) C. P. 10 Sgr. 639) K. K. 15 Sgr. 540) C. B. 7 Sgr. 6'zf. Sri) C. E 10 Sgr. 512 H. . 7 Sgr; 6 Pf. lh) H. C. A. 5 Sgr. 544) H. K. 5 Sgr. 545) A. G. A. 3 Rthlr. zich F. G. A* 25 Rthir. 317) J. W. 10 Sgr. 5148) E. J. * Rthlr. 519) Herr Präsident Th. 10 Rthlr. 550) G. H. 5 Rthlr. 551) Herr Major von Wf. 5 Rthlr. 552) Von einigen Da— men zu Stargard in Pommern gesammelt 92 Rthlr. 10 Sgr. 553) Herr Geh. Ober- Finanzrath Seyffert 5 Rthlr. 554) Frau Baronin von Kantzow 3 Rthlr. S555) Von einem Ungenaunten 3 Rthlr. 556) Anna H. 20 Sgr. 557) C. L. 15 Sgr. IJ58) Frau Geh. Räthin Cottel 2 Rthlr. 559) Herr Baron von Putlitz⸗Wolfs hagen in 1 Frd'or. 5 Rthlr. 20 Sgr. 560) Von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht von Preußen 300 Rthlr. 561) Von Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Alexandrine von Preußen in 6 Frd'or. 34 Rthir. 562) Von menschenfreundlichen Bewohnern der Stadt Beeskow durch den Premier⸗Lieutenant von der Osten 25 Rthlr. 53) Frau von Thümen-Blankensee 5. Rthlr. 564) C. von T. 3 Rthir. 565) Mad. M u 1 Rthlr. 5b) Wittwe Keil 1 Rthlr. 5657) G. H. St. 5 Rihlr. 668) Herr Wachtmeister Kahlert 1 Nthlr. 563) Wittstock 15 Sgr. 570) Frau Baronin von Bredow 5 Nthlr. 5713 Frau Baronin von Senfft-Pilsach, geb. von Bredow, 5. Rthlr. 572 Herr V. O. Cer. Meister Baron von Stillfried in 3 Frd'or. 28 Rthlr. 10 Sgr. 573) Th. P. 10 Rthlr. 574) Herr Superin⸗ tendent Büchsel 5 Rthlr. 575) Frau von Itzenplitz geb. von Errle⸗ ben 10 Rthlr. 576) Herr Hoflieferant A. Hausotte 3 Rthlr. 577) v. K. D. inkl. 1 Frd'or. 6 Rihlr. 20 Sgr. 578) R. G. 1 Rthlr. 579) B. u. L. 1 Rthlr. 10 Sgr. 58065 A. und H. B. aus ihren Sparbüchsen 29 Sgr. 581) O.. 2 Rthlr. 582) J. 1 Rthlr. 583) Herr Wirkl. Geh. Rath Eichhorn in 6 Frd'r. 34 Rthlr. 589) C. G. J. 4 Rthlr. 585) v. E. 5 Rthlr. 586) Herr Tischlmst. C. F. A. 15 Sgr. 587) A. St. 2 Rthlr. 588) Herr Geheimer Hofrath Gehrke 5 Rthlr. 589) F. E. in Gusow 4 Nthlr. 596) . 2 Rthlr. 592) Herr Graf O. Lynar 20 Rthlr. 593) Herr Kam⸗ mer Rath Zippel in Gusow 2 Rthlr. 594) Herr F. Neumann 206 5h55) Aus Dresden eingegangen die Berlin- Hamburger proz. 18,652 über 50 Rthlr. mit 1818 ab, wofür bei der Um⸗ 50 Rthlr.

Sgr. Prioritäts Eisenbahn- Obligation Nr. Coupons über die Zinsen vom 1. Januar n setzung à 1005 pCt. und 7 Sgr. Zinsen gezahlt sind, 15 Sgr.

(Fortsetzung folgt morgen.) Ueberhaupt sind bis jetzt bei uns eingegangen: 6201 Rthlr. 10 wovon heute wiederum 2500 Rthlr. an das Handlungshaus Ruffer u. Comp, in Breslau zu unserer weiteren Disposition über= wiesen worden sind, so daß wir mit Hinzurechnung der in unserer Bekanntmachung vom 5ten d. M. gedachten 1400 Rthlr. und 2100 Rthlr. zusammen 60090 Rthlr. nach Breslau dirigirt haben.

Berlin, den 19. Februar 1848.

(gez) Carl, Zwirngraben 1 und 2. Hollmann, Husaren⸗ straße 16. von Natz mer, Wilhelmsstraße 78. Graf von Nostitz, Pariser Platz 3. von Nother, Jäger⸗ straße 21. Graf von' Sedlnitzki, Behrenstraße hz. Graf zu Stolberg, Wilhelmsstraße 79. von Uechtritz, Mohrenstraße 31.

Pf.

gandels- und Görsen-Nachrichten.

Königsberg, 7. Febr., Marktbericht. Zufuhr gering. Wei⸗ zen 55 75 Sgr. pro Schfsl.; Roggen 10 48 Sgr, pro Schffl.: große Herste 40 43 Sgr. pro Schffl.; kleine Gerste 38 40 Sgr. pro Schffl.; Hafer 22 27 Sgr. pr. Schffl.; graue Erbfen 60 78 Sgr. pr. Schffl.z weiße Erbsen 50 —= 62 Sgr. pr. Scheffel; Heu 12 Sgr. pro Ctr.; Stroh 0 Sgr. pro Schock.

Bekanntmachungen.

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 20. September 1817. Das dem Speisewirth Wilhelm August Kese gehö⸗

rige, hierselbst in der Georgenstraße Nr. 29 belegene,

im Hypothekenbuche von der Dorotheenstadt Vel. 5.

Nr. 376. verzeichnete Grundstück, . abgeschätzt

zu 145583 Thlr; 3 Sgr. 9 Pf, soll,

am 12. Mai 1848, Vor mitt. i hr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy—

pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

931 11 hbPĩ

1165 Nothwendiger Verkauf. ö. Stadtgericht zu Berlin, den 19. November 1847. Das dem Jimmermeister Thomas August Benjamin

Albert Pütsch zugehörige, in der alten Jakobsstraße

Nr. 126 belegene und im Hopothekenbuche von der

Louisenstadt Band 12. Nr. 787. verzeichnete Grundstück

nebst Zubehör, gerichtlich abgeschätzt zu 43,650 Thlr.

25 Sgr., soll am's9. Juni 1848, Vormittags 11 Uhr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗

pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Thüringische Eisenbahn.

Bekanntmachung.

Lasten à im Wege der Submission an geeignete Lieferanten zu verdingen, und fordern zu dem Ende Unternehmer auf, ihre Offerten auf das ganze Quantum oder einen Theil desselben von mindesten 500 Lasten bis zum 15ten d. M. an uns gelangen zu lassen. Die Lieferung inuß mit dem 1. März d. J. begin⸗ nen und am 1. August e. beendigt sein. Die Offerten können ab Hamburg oder franco Halle am dortigen Auslade⸗platze gestellt werden. Erfurt, den 5. Februar 1815. ie der et isn i e der Thuͤringischen Eisenbahn ⸗Gesellschast.

356

Danzig, 7. Febr. Nachdem die Kälte am Montag Mittag von 217 bis auf 13” gesunken war, fiel gegen Abend das Thermometer bis auf 35. Seit der Zelt behielten wir die ganze Woche hindurch gelindes Frost- wetter, bis Sonnabend gänzliches Thauwetter eintrat. In der vergangenen Nacht ist wieder gelinder Frost von 45“ eingetreten.

Die Zufuhren von Getraide waren in der vorigen Weche wieder sehr gering, die Preise sowohl von Getraide, wie auch von Spirizus unver- ändert.

R Breslau, 9. Febr. gelber 55, 62 bis 6 Sgr. . . .

Roggen Ni, 52 kis s Sgr., pr. Frühjahr S5pfd. 43 Rthlr. bez. pr. März dzpfd. 41 Nihlr, geboten.

Gerste 42, 46 bis 52 Sgr.

Hafer 25, 28 bis 30 Sgt.

Spiritus in Folge der sehr kleinen Vorräthe fest und loco 95 93 Röolr. bezahlt, ä Hithlt, Glb, Febr. NMäiz 85, Nihlr. bezahlt, Mär; r Riblr,, Mai oder Juni 10 Rihlr., Mai bis inkl. August 11 Rthlr.

Rüböl 11 Rthlr. loco bezahlt und Br. .

Die Festigkeit im Getraide⸗Geschäft hält an, und die Preise, besonders der Mittel⸗Sorten, gingen abermals höher.

. Hamburg, 8. Febr. Butter. Die unbedeutenden Vorräthe von Sommer- und Stoppelbutter gehen immer mehr zusammen durch Ankäufe für den hiesigen Konsum, und die Preise halten sich in allen Gattungen.

Von Altmilchs- oder Stallbuster ist seit dem letzten Bericht etwas mehr von Mecklenburg und Holstein angekommen, und die Preise haben sich dafür unverändert auf 40 42 Rthlr. zur Ausfuhr gehalten. Mehreres auf hier bestimmt Gewesenes fand besseren Absatz nach Berlin.

Preise von feiner holst, Stoppel-Butter 47 a 50 Rihlr.

n y » mecklenb. 54 a 46 * „Randers, schlesw. ꝛc. ..... ...... 38 a 42 * Altmilchs, holst. u. mecklenb. . J Bei dem eingetretenen Thauwetter be— lebte sich die Hoffnung auf baldige Wiedereröffnung der Schifffahrt. Wenn auch die strenge Kälte vorüber, so dürste doch, wenn nicht energisches Thau⸗ welter wieder eintritt, diese Hoffnung noch nicht bald in Erfüllung gehen und Stille im Geschäft noch vorherrschend bleiben.

Mehrere Artikel haben sich im Preise etwas gehoben.

Camphor notiren wir höher. Kubeben fanden mehr Nachfrage, man hält, bei geringem Vorrath, dieselben höher; sodann auch Lakritzen, Oleum, Anif. stell,, Rad. Jalappae, Salepp., franz. Terpentinöl, ital. Wachholder beeren u. s. w. süße Barbarice waren nachgefragt,

Porto- Mandeln und s Piment desgleichen, Cassia lignea und andere Gewürze blieben fest, aber unverändert.

Weizen, weißer, 56, 64 bis 70 Sgr.

Droguen und Gewürze.

Veränderte Preise. Camphor, raff, ohne Papier 9 2 * Sch pr. Pfd., gemahl. Zinnober Sh. pr. Psd., Kubeben 77 a 8 Sh; pr, Pfd., Latritzen, calabr., Ab a Mk. pr. 100 Pfd., Mandeln, süße Barb. 333 2 345 Mk. pr. 100 Pfd., 10 2 415 Mkt., Oleum Anis. stell. 4 2 5. Mt, rr. Pfd., Piment, a 4 Sch. pr. Pfd., Rad. Jal. 290 a 30 Sch., Nad. Salep. 28 Sch.

„Sod. eryst. 44 2 5 Mk. pr. 1090 Pfd., Terpent. bavon. 2535 a 26 Mk. pr. 100 Pfd.

91

Berlin, den 9. Februar 1848.

I echsel- Course.

Brief.) Geld.

1453 144

Rurz 2 Mt Hamburg Kurz do. w 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. Wien in 20 Xr = I. 2 Mt. . 2 Mt.

2 Mt. ö 95 Tage 51 100 1p. 2 ö 99 1090p. 2 Mt. 57 4 100 snbl. 3 Woehen

250 FI.

Anster dam

do.

London ? 11 si 102 Augsburg...

100 rbIr.

Breslau Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss..

Frankfurt a. M. südd. W.

Petersburg

Inländische Fonds, Pfandbrie/f-, Kommunal- Papiere und Gel- Course.

at. Rriet. Geld. Gem. St. Schuld- Seb. 35 9273 21 Seeh. Präm. Sch. e 92 92 kK. u. Nm. Schuldv. 3 7 885 88 Berl. Stadt- obl. 375 91 Westpr. Pfandbr. 3] 90 89 * Grosah. Posen do. 4 / 1005 do. 91 * 902 Ostpr. Pfaudbr. ; 96 95 * Pomm. dͥ0. * * 924 ö

. Aus landiscke Fond.

Kur- u. Nm. Pfdhr. Schlesische do. do. Lt. B. gar. do. Pr. Bk-Anth. -Seh Friedrichsd' or. Aud. doldm. àfß5th.

Disconto.

Rass. IIamb. Cert. do. bei llope 3.4.8. do. 409. 1. Anl. do. Stiegl. 2. 4. A.

49 w 5 do. v. Rthsoh. Lst., do. Poln. Schatz 0. do. do. Cert. IL. A. do. do. L. B. 200RI. Pol. a. Pfdbr. a. C.

Poln. ueue Pfdbr.“ do. Part. 500 FI. do. do. 300 RFI. HHamb. Feuer- Cas. ? do. Staats-Pr. Anl - 1I1oll. 23 6 Int. * Kurh. Pr. O. 40 th. ö Sardin. do. 36 Fr. N. Bad. do. 35 FI.

io p]

Wir beabsichtigen, un= ae .

seren theilweisen die s jäh⸗ rigen Bedarf an besten Englischen unge siebten

it Coakskohlen von ca. 3000 8 Berliner Scheffel

3 nen Wahlen besteht [ Gesellschaft aus

Vorsitzender, Kaufmann mann,

Dr, Lehmann in Berlin; 2) den Directions⸗Mitgliedern:

mann Höppe in Sagan. Glogau, 93 b. Februar 1818.

1) den Verwaltungsraths-Mit ö 8 Land- und Stadtgerichts- und Krels-Justizrath von Reder in Sprottau, Germersh Glogau, Kommerzien-Rath Baller Müller in Sproͤttau, Kommerzien⸗Nath Syndikus Schaller, Metzke in Sagan, Baron von auf Metschlau, Graf von Log dorf auf Renthau, Oberst vo Sprottau, Kaufmann From b

4a

Eisenbahn- Actien.

Volleing. Anst. Rott. Arnh. Utr. Rerl. Anh. A.

do. Prior.

Berl. amb.

do. Prior.

Berl. Stett. Bonn-Cöln. Bresl. Freib.

do. Prior.

Chem. Risa. Cõlu. Mind.

do. Prior.

Cöth. Bernb. Cr. Ob. Seh. Dresd. Gõörl. Dũüss. Elberf.

do. Frior.

Gloggnitz. Himb. Berg d. Kiel- Alt. Lpæ. Dresd.

CLöb. Zittau. Magd. Halb.

Magd. Leipæ. do. Prior.

Mecklenb-

N. Sebl. Mk.

do. Prior. do. Prior. do. III. Ser. Nrdb. K. Ed.

Das Weichen der Quitiungsbosen dauert fort;

ben sest.

8 8

D r 2 6 * M *

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——

C 8

.

X27. O. Schl. Li. A 35 1032 6. do. Prior. 4 O. Sehl. L. B. 3. 98 exel. Div. 6. pts. MsSdb. 4 90 do. Pr. B.

B. 99 6. do. do. 1063 R . Rbein. Stm. 1105 B. a. G. do. Prior. ! do. St. Fr. do. v. St. gar. Sächs. Bayr.

u. G

Sag. - Glog. do. Prior. do. do. St. Vohw. do. Prior. Thüringer. Whb. (C. 0.) 4

ao. Prior. 5 102 . Tarsk Sels. ö

1084 . exel. Di- Quit. Bog. . . a 4 Ih ;

118 68. 1174 6. Aach. Mastr. Berg. Mrk. 7 Berl. Anh. B. Bexb. Lud. 7

S6. K.

945 B. 94 6.

102 a * b2. Magd. Witt.

1013 ba. u. G. G. rdb. E. W. 7 Starg. Pos.

(Schluss der Börse 3 Uhr.)

Brieg -Neiss. Thür. V.

653 a 65 b. u. B. 565 a *

818 B.

bz.

volle Ac tien hlie

Bank- Antheile bedeutend gestieten.

Am heut VWeizen 54“ - 58 kRthlr.

Roggen loco

7M.

lafer 8 / Sa pfd. 25 27 A8 pfd. pr. Frühjahr

= 50 pid. Gerste 38 - 39 Rthlr. Rüböl loco

P Sept.

Getraide- Bericht.

igen Markt waren die Preise wie folgt:

neuer 3 -— 40 Rthlr. April / Mai 374 37 Rthlr

Rihlr. 23 Rihlr. 24 Rthli

11575 Rthlr. Bf. . April/Mai 115— Rtihilr.

Spiritus loco

I Frühjahr 20 In Folge mehrseitiger

heute

209gen werden.

Amsterdam, 7. Febr 195 Ilope dõʒ. Ant werpen, 6. Febr. Hamburg, & Febr. Hamb. Berg. Actien 83 Br. Alt. 108. 107. nomach. 65. 61.

Leipzig 9 Febr. Sx ehs. Schles. 93 Br. Chem. Ries. 45 Rr. Lb. Zitt. Rerl. Anh Lt. A. 1143 6.

London, 35

. 8 Passive O

wieder ansehnlich

Engl. Russ --

Freitag,

stellung.

„Don Juan“, Oper in 5 Abth., von Lichtenstein.

Vorstellung dieser Oper unter

Wegen Unpäßlichkeit der Dlle.

als: Recha.)

Zu dieser Vorstellung werden

verkauft:

Ein Billet in den Logen

Okt. 11 19—195 Rtihlr. bez.

Rihlr. bez.

Rthlr. bez. Verkaufs-

gewichen, ohne dals Käufer

Ordres sind die Roggen - Preise dadurch ange-

Spiritus und Oel ebenfalls matt.

Auswärtige Börsen.

Niederl. wirkl. Sch. 54*. 5 Ih Span 163. Neue Anl. 16 ö 60

1580 Br. Engi. Rusa. 105. 1041.

73 Br. Hamb. Berl. 973. 97 7. Kiel Reudsb. S5 Br. Kopenh.

Zinsl. . Bank- Action Magd. Wittenb. glüekst. Elmsb. 50 6. Meckl. 48. 8.

Leip. Dres dn. Act.

Neum. 1155. 115. Sachs. Bayer. 30 Rr. 43 Br. Męd. Loipa. 2225 Be. Dess. Bank- Act. 107 . 107. Cons. 396 8953. 893. Rel. Ard. 2 2 IJ ssoll. 54. 545. 190 do. S5 Mex. 195 19. Peru 409. 38.

Li. B. 1072 6. 5. Febr. Ausg. Sch. —.

Bras. —. Chili —.

Königliche Schauspiele. 11. Febr. Im Opernhause. 20ste Abonnements Vor⸗ Brexendorf kann die Oper: heute nicht gegeben werden. Dafür: Die Jüdin, große nach dem Französischen des Scribe, vom Freiherrn Musik von Halevy. Ballets von Hoguet. (Letzte Mitwirkung der Mad. Viardot⸗Garcia

Anfang 6 Uhr. Billets zu folgenden Preisen

des Presceniums, des ersten Ranges

und ersten Balkons 1 Rthlr. 10 Sgr. 3c.

Im Schauspielhause. Al ste

Freitag, 11. Febr. tisches Gemälde in 2 Abtheilungen und „Reine Margot' des

Erste Abtheilung, in Abtheilung, in 2 Akten:

Berautxertlichet Mcdactern. Gedruckt in der Deckerschen Anzeiger. Niederschlesische Zweigbahn. Bekanntmachung.

Nach den in der General⸗Versamm⸗

lung vom 18. Januar c. vorgenommie; der Vorstand der

Direet ion.

gliedern: Direktor

ausen in Kaufmann Will⸗

Justiz⸗ Rath Niebelschütz u und Alten n der Osten in erg in Glogau,

Pe. Bail, Vorsttzender, Kommerzien - Rath Leh⸗ zHäalen bewährten, fe lLdt, Justiz-Kommissar Heitemeper,

Ober öffentlichen Instituten, Landesgerichts Assessor Müller in Glogau,

Kauf⸗

m.

franzsische Abonnements⸗Vorstellung. Rönigsstädtisches

Königin Margo

Theater. und die Hugenotten, drama 5 Akten (die Handlung der A. Dumas frei nachgebildet), von Fr. Adami 3 Akten: Die pariser Bluthochzeit. Zweite Das Jagdbuch. an ö i. Dr. J. W. Zinkeisen. Im Selbstverlage der Expedition.

Geheimen Ober Hofbuchdruckerei.

andelsplätze der Monarchie in seiner Art eines der mwünscht sich aus dem

in einem der bedeutendsten H eintrãägliches , , . sten am Platze des Betriebes =* ch aus de renn il zr hen und jüngere Kräfte in 6. Stellung einrücken zu lassen. Es würde dazu ö. . pital von 50,0090 Thlrn. erforderlich sein; der Propo- nent ist jedoch bereit, auch einem minder bemittelten, soliden Manne Platz zu machen, wenn ihm genügende Garanticen zu seiner Sicherstellung gewährt werden. . Reflektanten erfahren durch Herrn C. W. Aue in Magdeburg auf portofreie Anfragen das Nähere.

9661 .

. . Feuerfeste eiserne Geldschränke welche laut Bericht der Voss. Ztg. Nr. 304 der Spen. Ztg. Nr. 391, des Pub 'licist Nr. 50 und Nr. 8 (öffentliche Gericht s⸗ fitzung vom 22. Januar) ihre Zweckmäßigkeit ber Einbruch und Feuersgefahr zu öfteren

empftehlt sowohl Privatleuten als welche die derhältnißmãßig klüine Ausgabe nicht scheuen, um sich vor ähnlichem Unglück zu schützen.

S. Arnheim,

Hof ⸗Kunstschlosser St. Majestät des Königs,

itz v]

Der Gründer und Theilhaber einer

angesehenen Firma

Neue Friedrichsstraße Nr. 23.

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für Jahr. 141 Rthlr. Jahr. 8 Rthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhshung. Bei einzelnen Kummern wird der Bogen mit 23 Sgr. berechnet.

Berlin,

Inhalt.

Amtlicher Theil.

Inland. Berlin. Hofnachricht. Die Verordnung wegen Errichtung eines evangelischen Ober-Konsistoriumz. Rhein -⸗Provinz. Ankunft des Prinzen Friedrich Karl in Düsseldorf.

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Württemberg. Land⸗ tags Verhandlungen. = Großherzogthum Baden. Befinden des Eibgroßherzogs. Landtags - Verhandlungen. Herzogthum Hol- st ein. Restript wegen der Ständewahlen. Die Deputation.

Desterreichische Monarchie. Wien. Erkrankung hoher Personen.

. Beilegung der Bauern- Ünruhen. Venedig. Truppensendungen.

Frankreich. Deputirten- Kamm er. Guizot über Portugal. Pa- ris. Hofnachrichten. Die Lazzaronis. Gerücht von einem Erd⸗ beben in Sicilien. Vermischtes. Schreiben aus Paris. (De⸗ batten der Deputirten-Kammer über den die Neformbankette berührenden letzten Adreßparagraphen; Verurtheilung Warnery's.)

Großbritanien und Irland. London., Die Unterstützung der westindischen Pflanzer. Aeußerung der Times. Vorschlage in Betreff der Vertheidigungs-⸗Anstalten des Landes. Die Herzogin von Kent. .

Schweiz. Tagsatzung. Schluß der Debatte über das Amnestie⸗Pro⸗ jelt. Kanton Luzern, Die Großraths-⸗Beschlüsse in der Verfassungs⸗

frage und in Bezug auf die Bezahlung der Kriegskosten. .

Italien. Genua. Truppen -Bewegungen. Floren z. Motupro⸗

prio des Großherzogs. Rom. Nachrichten aus Reapel. Tel Dep

1 Konstantinopel. Ankunft des päpstlichen Botschaflers . Cholera. ;

Handels- und Börsen-Nachrichten.

Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Königlich französischen General YJussuf den Rothen Adler⸗-Orden zweiter Klasse;

Dem Syndikus der glogau⸗saganer Fürstenthums⸗Landschaft, Ru⸗ dolph Mündel zu Glogau, den Charakter eines Justiz⸗Raths zu ver⸗ leihen; und ;

Den Hof-Post-Secretair Albrecht in Berlin zum Rechnungs⸗ Rath zu ernennen. h

Dem Maurer- und Zimmermeister Krieg zu Berlin ist unter

7. Februar 1818 ein Patent auf eine in ihrem ganzen Zusammenhange für neu und eigenthümlich erachtete Methode, Wolle zum Vorspinnen vorzubereiten, ohne Jemand in der Anwendung bereits ge⸗— brauchter Mittel zu behindern,

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang

des preußischen Staats ertheilt worden.

dem

e. Excellenz der General⸗Lieutenant und

Angekommen: iviston, von Tietzen und Hennig, von

Commandeur der 13ten Kottbus.

Abgereist: Se. Ercellenz der Geheime Staats⸗Minister, Graf zu Stolberg-⸗Wernigerode, nach Ober⸗Schlesien.

Der General-⸗Major und Commandeur der ten Kavallerie⸗-Bri⸗ gade, von Hanneken, nach Torgau.

D 2

Uichtamtlicher Theil. 7nland.

Berlin, 11. Febr. Gestern fand bei Ihren Königlichen Ma⸗ jestiten in der Bildergallerie und im Weißen Saale des Schlosses Cour und Ball statt, zu welcher die Prinzlichen Herrschaften, das Corps diplomatique, alle hoffähige Personen und die sammtlichen Mitglieder des Vereinigten ständischen Ausschusses geladen waren. Ihré Majestäten erschienen nach 8 Uhr, ließen Sich im Weißen Saale zunächst die anwesenden Fremden vorstellen und eröffneten den Ball mit einer Polonaise, der sich die Gesellschafts Tänze an⸗ schlossen, während welcher Sich Ihre Majestäten in der Versammlung huldvoll unterhielten. Um 11 Uhr zogen Sich Allerhöchstdieselben in Ihre Gemächer zurück, und endete das Fest.

Berlin, 11. Febr. Ueber die in unserem gestrigen Blatte mit getheilte „Verordnung wegen Exrichtung eines evangelischen Ober⸗ Konsistoriums“ enthält das neueste Heft der Mittheilungen aus der Verwaltung der geistlichen, Unterrichts und Medi⸗ zinal Angelegenheiten nachstehende erläuternde Bemerkungen: Bis in das erste Jahrzehend dieses Jahrhunderts bestanden für 3. verschiedenen evangelischen Kirchengemeinschaften der preußischen 1 der kirchlichen Verwaltung: das französische . er-Konsistorium (Ordon. vom 26. Juli 1701 bei Mylius, Corp. Dust, March. VI. Anh. S. 191), das im Jahre 1713 errichtete reformirte Kirchen⸗-Direktorium und das lutherische Ober⸗Konsistorium

Allgemeine

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Sonnabend den 12ten

(Instr. vom 4. Oktober 1750, bei Mylius, Forts. IV. S. 291). Der Zusammenhang derselben mit dem Landesherrn wurde durch be sonders beauftragte Staats-Minister, später aber durch zwei konfes⸗ sionell geschiedene Departements vermittelt, welche theils die Rechte und Interessen der Kirchen gegenüber der im General⸗ Direktorium vereinigten Landes-Verwaltung, theils das landesherrliche Hoheits⸗ recht über die Kirchen selbst wahrzunehmen hatten.

Im Jahre 1568 unterlagen jedoch diese Verhältnisse einer völ. ligen Umgestaltung: die Central-Behörden sowohl, als die mittleren Instanzen der Verwaltung wurden aufgelöst, und an ihre Stelle tra⸗ ten das Ministerium des Innern und die Regierungen, von denen die Angelegenheiten des Kultus fortan in befonderen Abtheilungen verwaltet werden sollten (Publ. vom 16. Dezember und Verordnung vom 26. Dezember 1808, Gesetz⸗Sammlung 1806— 1810, S. zb 1 = 164. Verordn. vom 27. Oftober 1810, Gesetz Sammlung S. 3). Hierin offenbart sich die Frucht einer Auffassung, welche sich damals in den weltesten Kreisen geltend gemacht hatte. Die evan⸗ gelische Kirche galt eben nur als ein Moment in dem Organismus des Staates, und von diesem Standpunkte aus erschien die Ueber⸗ tragung ihrer Angelegenheiten auf die weltlichen Administrativ⸗Be⸗ hörden nur als eine erwünschte Förderung der Einheit in der staat⸗ lichen Verwaltung. Die volle Vereinigung der geistlichen und welt⸗ lichen Attribute bestand jedoch in den Regierungen nur kurze Zeit, denn schon im Jahre 1815 wurde die Wiederherstellung der Mon⸗ sistorien ausgesprochen, eine Anordnung, welche durch die Dienst⸗In— struction vom 23. Oktober 1817 (Ges. -S. S. 237) näher be⸗ stimmt wurde. Hiermit war also die geschichtliche Form wieder ge⸗ wonnen, wenn schon die neue Einrichtung nicht darauf Anspruch machen konnte, das Wesen der in der deutschen evangelischen Kirche entwickelten Konsistorial⸗Verfassung darzustellen. Zunächst deshalb, weil den Konsistorien zugleich auch eine Einwirkung auf das katho⸗ lische Kirchenwesen übertragen worden war, Ferner aber zeigte schon die Abmessung des ihnen zugewiesenen Ressorts, daß man die Her⸗ stellung einer selbstständigen kirchlichen Verwaltung auch jetzt nicht beabsichtigt hatte. In der Instruction vom Jähre 1817 waren nämlich den geistlichen Behörden die inneren Kirchen⸗-Angelegenheiten zugetheilt werden, während die sogenannten externa in der weitesten Fassung dieses schwankenden Begriffes (die konkurrirende Aufsicht über die Amtsführung der Geistlichen, die Bestätigung der von Privat- Patronen und. Gemeinden gewählten Geistlichen sammt der Einführung und Ordination u. s. w.) auch ferner den Regierun⸗ gen verbleiben sollten. Zugleich war bestimmt, daß den Re⸗ gierungen die Verwaltung aller geistlichen Angelegenheiten gebühre, welche den Konsistorien nicht ausdrücklich übertragen seien. Den ersteren war mithin eine Stellung angewiesen, in der sie ganz eigent= lich die Mittelpunkte der firchlichen Leitung bildeten. Später, durch die Kabinets⸗-Ordre vom 31. Dezember 18235 (Gesetz - Sammlun g 1826, S. 3), wurde zwar das oben bezeichnete, fremdartige Element aus dem Wirkungskreise der Konsistorien entfernt. Dagegen blieb der Stant punkt, auf welchem der letztere im Uebrigen bestimmt wor⸗ den war, von einzelnen gleichzeitig angeordneten Erweiterungen ab⸗ gesehen, wesentlich unverändert, bis zu der Verordnung vom 27. Juni 1815 (Gesetz⸗ Sammlung S. 140), welche in der Entwickelung der Kirchen-Verfassung einen wichtigen Abschnitt begründet.

Es war der beherrschende Gedanke dieser Verordnung, daß die Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten, welche bisher in Folge der erwähnten, eines festen Prinzips entbehrenden Scheidung zwi⸗ schen den Konsistorien und Regierungen getheilt war, in allen we— sentlichen Beziehungen auf rein kirchliche Behörden zurückkehreu müsse. Deshalb wurde jetzt den Konsistorien eine Reihe von Attributen, deren sie entbehrt hatten: die Aufsicht über die Amts⸗ führung und das sittliche Verhalten der Geistlichen, die Aufrechter⸗ haltung der Kirchenzucht, die Bestätigung der Wahlen und Präsen— tationen, die Ertheilung der Dispensationen, wiederum zugewiesen, und ferner wurde, um die Selbstständigkeit des kirchlichen Organis⸗ mus auch äußerlich darzustellen, der Vorsitz in den Konsistorien, welcher bisher mit dem Amte der Ober-Präsidenten von selbst verbunden ge⸗ wesen war, von besonderer Ernennung abhängig gemacht. Auf der anderen Seite wurden aber den Regierungen diejenigen Angelegen= heiten belassen, welche entweder, wie die Aufsicht über die Kirchhöfe und Kirchenbücher, ein vorherrschendes staatliches Interesse darbieten, oder deren Verwaltung, wie die des Kirchen⸗Vermögens, Mittel und Kräfte voraussetzt, welche sich in höherem Maße in den weltlichen Be— hörden vereinigen. Hier konnte es ausreichend erscheinen, den kirchlichen Behörden nur eine stetige Mitwirkung zu eröffnen, und dieses geschah in der Weise, daß den Regierungen geistliche Räthe beigegeben wurden, welche zugleich auch den Konsistorien angehören und die Verbindung bei⸗ der Organe vermitteln. Für einzelne Angelegenheiten endlich, welche auf der Gränze des beiderseitigen Ressorts liegen, also für die Verände— rung oder Einführung von Stoltaxen und die Veränderung bestehen— der und die Bildung neuer Pfarr⸗ Bezirke, wurde die Bestimmung getroffen, daß zwar jede der genannten Behörden hier die erforder⸗ lichen Einleitungen und Vorbereitungen zu treffen befugt, zugleich aber auch vor der vorgeschriebenen Berichts⸗Erstattung die Erklärung der anderen einzuholen verpflichtet sei. ; ;

Nachdem solchergestalt die kirchliche Organisation in der mitt⸗ leren Instanz erfolgt war, blieb ferner noch übrig, auch die höhere Stufe entsprechend umzubilden. Die Verordnung vom 27. Juni 1815 war in der Absicht erlassen worden, die territorialistische Auf⸗ fassung, welche den Verfassungs⸗-Aenderungen vom Jahre 1808 zum Grunde liegt, auszuschließen. Dieses Ziel konnte jedoch nicht er⸗ reicht werden, so lange das Amt eines höheren Staats⸗ Beamten seit dem Jahre 1817 des Ministers der geistlichen Angelegenheiten, die Spitze der kirchlichen Verwaltung bildete, mithin die von den verschiedensten Seiten her hervortretende Klage, daß der Staat die Kirche beherrsche, einen Schein des Rechts und immer neue Nah— rung empfing. Deshalb erschien die Errichtung einer höchsten kirch⸗ lichen Verwaltungs-Behörde als eine nothwendige Ergänzung der im Jahre 1845 getroffenen Anordnungen, und schon damals wurde dieselbe fest im Auge behalten. Zugleich verstand es sich aber von selbst, daß sich eine solche Maßregel nur im Zusammenhange mit der geschichtlichen Entwickelung verwirklichen könne. Diese hat in den deutschen Landeskirchen überall die Kirchengewalt in die Hände

28. Januar ihren Ausdruck gefunden.

in erster Instanz den Provinzial-Konsistorien zugewiesen sind,

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der Landesherren gelegt; sie, hat aber auch nicht minder den Grund- satz ausgebildet, daß das kirchliche Regiment nicht mit dem bürger lichen vermischt, sondern unter Beiraih und Mitwirkung kirchlich erfahrener Männer geistlichen und weltlichen Standes geführt wer⸗ den soll. Hiermit ist die Aufgabe, welche vorerst noch zu lösen war, bezeichnet. Sie bestand darin, eine kirchliche Behörde für die oberste Verwaltung und für die Berathung des Landesherrn bei der Ausübung der ihm selbst vorbehaltenen Rechte zu bilden und dadurch den an der bisherigen Verfassung noch haftenden Schein des Territorialismus za bescitigen und das geschichtlich entwickelte Prinzip der Verfassung wiederum zur Wahrheit werden zu lassen.

Diese Auffassung, zu der im Wesentlichen auch die im Jahre 1846 versammelte General- Synode, abgesehen von anderen gleich⸗ zeitig gemachten Vorschlägen, gelangt ist, hat gegenwärtig in der Errichtung eines Ober-Kon sistoriums durch die Verordnung vom Der Wirkungskreis dieser Behörde ergiebt sich im Allgemeinen schon aus der vorstehenden Ent- wickelung. Zunächst werden ihr alle diejenigen Gegenstände, welche also diejenigen, welche innerer kirchlicher Natur sind, in der höheren In⸗ stanz und oberen Leitung zufallen; sie wird also in diesem Bezuge in bie Stelle des Ministers der geistlichen Angelegenheiten eintreten. Dagegen würde die Erweiterung des bezeichneten Wirkungskreises auf die den Regierungen überwiesenen Angelegenheiten theils das Ober-Konsistorium auf ein nicht rein geistliches Gebiet geführt, theils die Einfachheit und Klarheit des bestehenden Organismus getrübt ha⸗ ben. Deshalb ist der gegenwärtige Zustand hier unverändert erhal⸗ ten worden.

Das Ober⸗Konsistorium ist ferner zur Ertheilung seines Beirathes in dem Gebiete der sogenannten vorbehaltenen Rechte berufen. Es steht demselben mithin auch namentlich die Befugniß. zu, da, wo im Kreise seiner Verwaltung von ihm das Bedürfniß einer Fortentwicke- lung erkannt worden ist, die entsprechenden gutachtlichen Anträge zu stellen. Da jedoch hier zugleich Rüchsichten des Hoheitsrechtes in Frage kommen, dessen Wahrung verfassungsmäßig dem Minister der geistlichen Angelegenheiten übertragen ist, so ist die Bestimmung ge⸗ kroffen worden, daß die Entscheidung des Landesherrn auf die Gut⸗ achten und Anträge des Ober-Konsistoriums stets durch den Letzteren vermittelt werden soll. Auf demselben Grunde ruht die Anordnung, nach welcher überall, wo es eines Verkehrs init den Staatsbehörden bedarf, der Minister der geistlichen Angelegenheiten das vermittelnde Organ ist. Hiernach ist dem Ober⸗-Konsistorium eine Stellung gewährt, welche, indem sie auf der einen Seite die Gefahr eines Konfliktes mit den Staatsbehörden ausschließt, auf der anderen ihm um so mehr es möglich machen wird, mit ungetheilter Kraft seiner bedeutungs⸗ vollen Aufgabe sich zuzuwenden und die Hoffnungen für die gedeih⸗ liche Entwickelung des Kirchenwesens zu erfüllen, welche sich an seine Errichtung knüpfen.

In Beziehung auf die Zusammensetzung des Ober⸗Konsistoriums endlich bot sich die Ueberzeugung dar, daß der beabsichtigte Zweck nur, unvollstãndig erreicht werden würde, wenn die Mitgliedschaft allein auf eine gewisse Zahl am Sitze der Behörde wohnhafter Per⸗ sonen beschränkt bliebe. Deshalb sind die Präsidenten der Konsistorien und die General-Superintendenten, beziehentlich die von ihnen zu be⸗ auftragenden Vertreter aus den Provinzen, zugleich als Mitglieder bezeichnet worden, welche an der Berathung besonders wichtiger An— gelegenheiten Theil nehmen sollen. Von einer solchen Zusammen⸗ setzung darf nach den verschiedensten Seiten hin ein günstiger Erfolg srwarket werden! Zunächst wird sie der Behörde eine Weite der Anschauung gewähren, welche es ihr möglich machen wird, sowohl das besondere kirchliche Leben der Provinzen zu erkennen und zu pflegen, als die harmonische Bewegung der einzelnen kirchlichen Kreise des Landes zu fördern. Ferner verspricht dieselbe den wesent⸗ lichen Vortheil eines einmüthigen Zusammenwirkens der provinziellen Behörden mit dem Central⸗Organ, dessen Frucht die wünschenswerthe Vereinfachung der Verwaltung sein wird. Zuletzt aber und haupt⸗ sächlich begründet diese Combination des Ober- Konsistoriums, indem sie der Gefahr einseitiger Richtungen vorbeugt, die Hoffnung, daß sie der Verwaltung eine heilsame, auf das entgegenkommende Vertrauen der Kirche gestützte Autorität verleihen werde. Besonders im Hin⸗ blicke auf diesen mit Zuversicht zu erwartenden Erfolg ist der Plenar- versammlung des Ober-Konsistoriums die En scheidung auf Rekurse in allen Disziplinarsachen gegen Geistliche und Kandidaten vorbehalten worden, in denen es sich im Verlust des Amtes oder der Wahlfähig-⸗ keit, um unfreiwillige Versetzung oder Demeritirung handelt.

Der Vorsitz im Ober⸗Konsistorium ist dem Minister der geistlichen Angelegenheiten nach dem Vorbilde des vormaligen lutherischen Ober- Konsistoriums übertragen worden.“ ͤ

Rhein⸗Provinz. Am 7. Februar Nachmittags traf Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrich Karl von Preußen nebst Gefolge in Düsseldorf ein.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Württemberg. (Schwäb. Merk). In der Sitzung der Kammer der Abgeordneten am 8. Februar wurde ein Gesetz⸗-Entwurf über die Beschraͤnkung der Verehelichung mittelloser Personen und ein Zusatz⸗Gesetz zum Verwaltungs Edikt vorgelegt. Die Amtsdauer der Gemeinde- Räthe würde nach diesem Entwurf neun Jahre währen, alle drei Jahre aber ein Drittheil austreten. Die Wahl soll bei Gemeinden erster und zweiter Klasse eine mittel⸗ bare sein durch Wahlkollegien, welche zur Hälfte aus den Höchstbe—⸗ steuerten, zur Hälfte aus gewählten Wahl männern zusammengesetzt würden. Fir Gemeinde⸗Angelegenheiten allgemeiner Natur gestattet der Entwurf Oeffentlichkeit. Unter den drei Kandidaten zur Stelle eines Orts⸗-Vorstehers soll der Regierung, auch wenn einer der Ge⸗ wählten zwei Drittel aller Stimmen hat, das Wahlrecht zustehen.

Großherzogthum Baden. Dem Schwäbischen Merk. schreibt man aus Karlsruhe vom 7. Februar; „Ueber das Befin⸗ en Sr. Königl. Hoheit unseres Erbgroßherzogs, der noch immer im Schlosse Aubach verweilt, laufen in den letzten Tagen sehr ungün⸗ stige Berichte hier umz. sein Gesundheitszustand soll sich sehr ver⸗ schlimmert haben.“